Agrarumweltprogramm N-A1 Umweltfreundliche · PDF fileMit dem Betriebsmanag Agrarumweltprogramm des Landes Baden-Württemberg tigen Kulturlan MEKA III 2 Punkte / ha Ö MEKA -Programm

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  • Agrarumweltprogramm

    des Landes Baden-Wrttemberg

    MEKA III

    Mit dem MEKA-Programm bietet Baden-Wrttemberg seit 20 Jahren ein vielfl-tiges Agrarumweltprogramm fr alle Landwirte an. Der Erfolg des MEKA lsst sich an der breiten Teilnahme ablesen. Im Jahr 2011 haben ber 33.000 Betriebe auf rund zwei Drittel der landwirtschaftlich genutzten Flche

    in Baden-Wrttemberg an einer oder mehreren Ma-nahmen aus dem Angebotspaket teilgenommen. Da-durch leisteten sie einen Beitrag zur Artenvielfalt, zum Wasser- und Bodenschutz oder zur Erhaltung der vielfl-tigen Kulturlandschaft.

    An der Entwicklung der Programms seit 1992 lsst sich aber auch ablesen, dass nichts bestndiger ist als der Wandel. Die EU-Kommission hat in jeder neuen Frder-periode zunehmend strker darauf geachtet, dass Mit-nahmeeffekte abgebaut und Umweltziele stringenter erreicht werden. Die Ausrichtung und die Manahmen des MEKA mssen sich an den umweltpolitischen Not-wendigkeiten und den finanziellen Mglichkeiten orien-tieren. Dabei helfen die begleitenden Untersuchungen und die Bercksichtigung gesellschaftlicher Erwartun-gen. Schon immer wurden daher die betroffenen Ver-bnde und Institutionen in die Weiterentwicklung des Programms einbezogen. Das wird auch in Zukunft der Fall sein.

    Die Frderperiode des laufenden MEKA III im Rahmen des Manahmen- und Entwicklungsplans Lndlicher Raum Baden-Wrttemberg luft noch bis zum Jahr 2013. Bis dahin muss im MEKA (inklusive der Aus-gleichszulage) ein in den Frderjahren bis 2011 entstan-denes Defizit von 33 Millionen Euro kompensiert werden. Daher besteht fr bestimmte Manahmen keine Mg-lichkeit der Verlngerung ber die 5-jhrige Verpflich-tung hinaus. Ein Neueinstieg und die Erweiterung ist bis zum Ende der Frderperiode nur in den Manahmen kologischer Landbau und Bewirtschaftung von FFH-/Natura 2000-Wiesen mglich.

    Zur Frderperiode ab 2014 plant die Landesregierung mit einer breiten Beteiligung der Wirtschafts- und Sozi-alpartner die Neukonzeption der Agrarumweltprogram-me. Darin werden sich die umweltpolitischen Ziele auf europischer Ebene wiederfinden, aber auch die Beson-derheiten Baden-Wrttembergs bercksichtigt werden.

    Alexander Bonde Minister fr Lndlichen Raum und Verbraucherschutz

    A - Umweltbewusstes

    Betriebsmanagement

    N-A1 Umweltfreundliche Ausbringung von

    flssigen Wirtschaftsdngern

    3 Punkte / ha Standardglleflche

    Was wird verlangt? Ausbringtechnik mit geringen Emissionen und hoher

    Verteilgenauigkeit (z.B. Schleppschlauch, Glleinjek-tor)

    Jhrlich mindestens eine Laboranalyse des flssigen Wirtschaftsdngers auf Stickstoff

    Nur fr Glle von im Unternehmen gehaltenen Tieren

    N-A2 Viergliedrige Fruchtfolge

    2 Punkte / ha

    Was wird verlangt? 4 Kulturen oder Kulturgruppen mit jeweils mindestens

    15 % Anteil an der Ackerflche

    Maximal 40 % Maisanteil an der Ackerflche

    N-A3 Fruchtartendiversifizierung

    (fnfgliedrige Fruchtfolge)

    7,5 Punkte / ha

    Bei Kombination mit N-D2 nur 4,5 Punkte / ha

    Was wird verlangt? Jhrlich mssen mind. fnf verschiedene Kulturen

    oder Kulturgruppen mit einem jeweiligen Mindestanteil von 10 % und einem Maximalanteil von 30 % an der Ackerflche des Unternehmens angebaut werden

    Maximal drfen 2/3 der Ackerflche mit Getreide be-stellt werden

    Jhrlich mssen mind. 5 % der Ackerflche mit Legu-minosen oder einem Leguminosengemenge bestellt werden

    Nach Leguminosen ist eine ber Winter beizubehal-tende Folgekultur anzusen

    Aus der Erzeugung genommene Ackerflchen zhlen nicht als Kultur

    Verzicht auf Grnlandumbruch im gesamten Unter-nehmen

  • B - Erhaltung und Pflege der

    Kulturlandschaft

    N-B1 Extensive Grnlandbewirtschaftung

    5 Punkte / ha

    Was wird verlangt? Maximaler Viehbesatz von 2,0 GV / ha LF

    Mindestens 5 % der in die Frderung einbezogenen Grnlandflche drfen erst ab dem 15. Juni genutzt werden

    Flchenbezogene Aufzeichnungen der Glledngung auf Grnland (Menge, Zeitpunkt)

    Verzicht auf Grnlandumbruch im gesamten Unter-nehmen

    Kein flchiger Einsatz von Pflanzenschutzmitteln

    Durchfhrung der erforderlichen Weidepflege

    N-B2 Extensive Bewirtschaftung des Dauer-

    grnlandes mit hchstens 1,4 RGV / ha

    Hauptfutterflche

    10 Punkte / ha

    Bei Kombination mit N-D1 nur 5 Punkte / ha

    Was wird verlangt? Viehbesatz von 0,3 bis 1,4 RGV / ha HFF

    GV-Besatz von max. 1,4 GV / ha LF

    Verzicht auf Grnlandumbruch im Unternehmen

    Keine Beregnung von Grnland, keine Meliorations-manahmen

    Kein flchiger Einsatz von Pflanzenschutzmitteln

    Durchfhrung der erforderlichen Weidepflege

    B - Erhaltung und Pflege der

    Kulturlandschaft

    N-B3 Bewirtschaftung von steilem Grnland

    12 Punkte / ha steilem Grnland

    Was wird verlangt? Grnland mit Bewirtschaftungserschwernis durch eine

    Hangneigung von 25 % und mehr

    Maximaler Viehbesatz von 2,0 GV / ha LF

    Mindestens 5 % der in die Frderung einbezogenen Grnlandflche drfen erst ab dem 15. Juni genutzt werden

    Flchenbezogene Aufzeichnungen der Glledngung auf Grnland (Menge, Zeitpunkt)

    Verzicht auf Grnlandumbruch im Unternehmen

    Kein flchiger Einsatz von Pflanzenschutzmitteln

    Durchfhrung der erforderlichen Weidepflege

    N-B4 Bewirtschaftung von artenreichem

    Grnland

    6 Punkte / ha

    Was wird verlangt? Vorkommen von mindestens 4 Kennarten aus einem

    Katalog, der 28 Kruter umfasst

    Flchenbezogene Aufzeichnungen ber Dngung und Nutzungszeitpunkt

    Kein flchiger Einsatz von Pflanzenschutzmitteln

    Verzicht auf Grnlandumbruch im Unternehmen

    C - Sicherung landschaftspflegender,

    besonders gefhrdeter Nutzungen

    N-C1 Erhaltung von Streuobstbestnden

    1/4 Punkt / Baum

    Was wird verlangt? Erhaltung von typischen Streuobstbestnden (Bestn-

    den mit i.d.R. einer Bestandsdichte von bis zu 100 Bumen je ha und Bumen mit deutlich ausge-prgtem Stamm und deutlich ausgeprgter Krone mit einer Stammhhe von i.d.R. mehr als 1,40 m)

    Verpflichtende Bewirtschaftung bzw. Pflege des Grn-lands unter und zwischen den Bumen

    Abgngige Bume sind durch Hochstammsorten zu ersetzen

    N-C2 Erhaltung abgegrenzter Weinbau-

    steillagen

    35 Punkte / ha

    Was wird verlangt? Bewirtschaftung von abgegrenzten Weinbausteillagen

    Erhalt von Trockenmauern

    Raubmilbenschonende Bewirtschaftung

    Bodenuntersuchungen gem Dngeverordnung

    N-C3 Erhaltung gefhrdeter Nutztierrassen

    7 Punkte / Muttertier Vorderwlder Rind

    12 Punkte / Muttertier Hinterwlder Rind, Limpurger Rind, Braunvieh alter Zuchtrich-tung, Schwarzwlder Fchse, Altwrttemberger Pferd

    Was wird verlangt? Im Zuchtbuch eingetragene Muttertiere

    Abgehende Tiere sind zu ersetzen

  • C - Sicherung landschaftspflegender,

    besonders gefhrdeter Nutzungen

    N-C4 Gebietstypische Weiden

    15 Punkte / ha

    Was wird verlangt? Erhalt der typischen Allmendweideflchen durch ex-

    tensive Bewirtschaftung (Frderung nur fr anerkannte Weidegemeinschaften)

    Viehbesatz muss eine ausreichende Bewirtschaftung sicherstellen

    Verzicht auf flchigen Einsatz von Pflanzenschutzmit-teln

    Verzicht auf Grnlandumbruch im Unternehmen

    Durchfhrung der erforderlichen Weidepflege

    D - Verzicht auf chemisch-synthetische

    Produktionsmittel

    N-D1 Vlliger Verzicht auf chemisch-

    synthetische Produktionsmittel

    9 Punkte / ha

    Was wird verlangt? Kein Einsatz chemisch-synthetischer Pflanzenschutz-

    und Dngemittel im gesamten Unternehmen

    Verzicht auf Grnlandumbruch im Unternehmen

    N-D2 kologischer Landbau

    Acker / Grnland 19 Punkte / ha

    Gartenbau 55 Punkte / ha

    Dauerkulturen 70 Punkte / ha

    Zustzlich:

    Nachweis der Kontrolle 4 Punkte / ha

    (Max. 40 Punkte / Unternehmen)

    Was wird verlangt? Bewirtschaftung des gesamten Unternehmens

    entsprechend der EU-ko-Verordnung

    Verzicht auf Grnlandumbruch im Unternehmen

    E - Extensive und umweltschonende

    Pflanzenerzeugung

    N-E1 Verzicht auf Wachstumsregulatoren

    5 Punkte / ha

    Was wird verlangt? Verzicht auf Wachstumsregulatoren in Weizen, Dinkel

    und Roggen gem dem Verpflichtungsumfang

    N-E2.1 Begrnung im Acker- und Gartenbau

    9 Punkte / ha

    Was wird verlangt? Aussaat bis Mitte September

    Zur Begrnung drfen keine landwirtschaftlichen Kul-turpflanzen in Reinsaat verwendet werden

    Keine Nutzung des Aufwuchses

    Einarbeiten / Mulchen nicht vor Ende November

    N-E2.2 Begrnung in Dauerkulturen

    9 Punkte / ha, anteilig entsprechend dem Begrnungsanteil

    Was wird verlangt? Dauerbegrnung oder einjhrige Begrnung, die min-

    destens die Anforderungen der Herbstbegrnung er-fllt (allerdings ohne die Einschrnkung bei den Be-grnungspflanzen)

    Teilbegrnung mglich (100 %, 70 % bzw. 40 %)

    N-E3 Brachebegrnung mit Blhmischun-

    gen

    50 Punkte / ha

    Was wird verlangt? Einjhrige Begrnung von aus der Erzeugung ge-

    nommenen Flchen

    Aussaat bis 15.05. von vorgegebenen Blhmischun-gen

    Einarbeiten des Aufwuchses nicht vor Ende November bzw. ab September zur Aussaat einer Winterkultur

    Mulchen ab September ist mglich

    E - Extensive und umweltschonende

    Pflanzenerzeugung

    N-E4 Anwendung von Mulch- oder Direkt-

    saat im Ackerbau

    6 Punkte / ha

    Was wird verlangt? Einsaat von Hauptfrchten (ohne oder mit Saatbettbe-

    reitung, jedoch ohne wendende Bo