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Agrarumweltprogramm
des Landes Baden-Wrttemberg
MEKA III
Mit dem MEKA-Programm bietet Baden-Wrttemberg seit 20 Jahren ein vielfl-tiges Agrarumweltprogramm fr alle Landwirte an. Der Erfolg des MEKA lsst sich an der breiten Teilnahme ablesen. Im Jahr 2011 haben ber 33.000 Betriebe auf rund zwei Drittel der landwirtschaftlich genutzten Flche
in Baden-Wrttemberg an einer oder mehreren Ma-nahmen aus dem Angebotspaket teilgenommen. Da-durch leisteten sie einen Beitrag zur Artenvielfalt, zum Wasser- und Bodenschutz oder zur Erhaltung der vielfl-tigen Kulturlandschaft.
An der Entwicklung der Programms seit 1992 lsst sich aber auch ablesen, dass nichts bestndiger ist als der Wandel. Die EU-Kommission hat in jeder neuen Frder-periode zunehmend strker darauf geachtet, dass Mit-nahmeeffekte abgebaut und Umweltziele stringenter erreicht werden. Die Ausrichtung und die Manahmen des MEKA mssen sich an den umweltpolitischen Not-wendigkeiten und den finanziellen Mglichkeiten orien-tieren. Dabei helfen die begleitenden Untersuchungen und die Bercksichtigung gesellschaftlicher Erwartun-gen. Schon immer wurden daher die betroffenen Ver-bnde und Institutionen in die Weiterentwicklung des Programms einbezogen. Das wird auch in Zukunft der Fall sein.
Die Frderperiode des laufenden MEKA III im Rahmen des Manahmen- und Entwicklungsplans Lndlicher Raum Baden-Wrttemberg luft noch bis zum Jahr 2013. Bis dahin muss im MEKA (inklusive der Aus-gleichszulage) ein in den Frderjahren bis 2011 entstan-denes Defizit von 33 Millionen Euro kompensiert werden. Daher besteht fr bestimmte Manahmen keine Mg-lichkeit der Verlngerung ber die 5-jhrige Verpflich-tung hinaus. Ein Neueinstieg und die Erweiterung ist bis zum Ende der Frderperiode nur in den Manahmen kologischer Landbau und Bewirtschaftung von FFH-/Natura 2000-Wiesen mglich.
Zur Frderperiode ab 2014 plant die Landesregierung mit einer breiten Beteiligung der Wirtschafts- und Sozi-alpartner die Neukonzeption der Agrarumweltprogram-me. Darin werden sich die umweltpolitischen Ziele auf europischer Ebene wiederfinden, aber auch die Beson-derheiten Baden-Wrttembergs bercksichtigt werden.
Alexander Bonde Minister fr Lndlichen Raum und Verbraucherschutz
A - Umweltbewusstes
Betriebsmanagement
N-A1 Umweltfreundliche Ausbringung von
flssigen Wirtschaftsdngern
3 Punkte / ha Standardglleflche
Was wird verlangt? Ausbringtechnik mit geringen Emissionen und hoher
Verteilgenauigkeit (z.B. Schleppschlauch, Glleinjek-tor)
Jhrlich mindestens eine Laboranalyse des flssigen Wirtschaftsdngers auf Stickstoff
Nur fr Glle von im Unternehmen gehaltenen Tieren
N-A2 Viergliedrige Fruchtfolge
2 Punkte / ha
Was wird verlangt? 4 Kulturen oder Kulturgruppen mit jeweils mindestens
15 % Anteil an der Ackerflche
Maximal 40 % Maisanteil an der Ackerflche
N-A3 Fruchtartendiversifizierung
(fnfgliedrige Fruchtfolge)
7,5 Punkte / ha
Bei Kombination mit N-D2 nur 4,5 Punkte / ha
Was wird verlangt? Jhrlich mssen mind. fnf verschiedene Kulturen
oder Kulturgruppen mit einem jeweiligen Mindestanteil von 10 % und einem Maximalanteil von 30 % an der Ackerflche des Unternehmens angebaut werden
Maximal drfen 2/3 der Ackerflche mit Getreide be-stellt werden
Jhrlich mssen mind. 5 % der Ackerflche mit Legu-minosen oder einem Leguminosengemenge bestellt werden
Nach Leguminosen ist eine ber Winter beizubehal-tende Folgekultur anzusen
Aus der Erzeugung genommene Ackerflchen zhlen nicht als Kultur
Verzicht auf Grnlandumbruch im gesamten Unter-nehmen
B - Erhaltung und Pflege der
Kulturlandschaft
N-B1 Extensive Grnlandbewirtschaftung
5 Punkte / ha
Was wird verlangt? Maximaler Viehbesatz von 2,0 GV / ha LF
Mindestens 5 % der in die Frderung einbezogenen Grnlandflche drfen erst ab dem 15. Juni genutzt werden
Flchenbezogene Aufzeichnungen der Glledngung auf Grnland (Menge, Zeitpunkt)
Verzicht auf Grnlandumbruch im gesamten Unter-nehmen
Kein flchiger Einsatz von Pflanzenschutzmitteln
Durchfhrung der erforderlichen Weidepflege
N-B2 Extensive Bewirtschaftung des Dauer-
grnlandes mit hchstens 1,4 RGV / ha
Hauptfutterflche
10 Punkte / ha
Bei Kombination mit N-D1 nur 5 Punkte / ha
Was wird verlangt? Viehbesatz von 0,3 bis 1,4 RGV / ha HFF
GV-Besatz von max. 1,4 GV / ha LF
Verzicht auf Grnlandumbruch im Unternehmen
Keine Beregnung von Grnland, keine Meliorations-manahmen
Kein flchiger Einsatz von Pflanzenschutzmitteln
Durchfhrung der erforderlichen Weidepflege
B - Erhaltung und Pflege der
Kulturlandschaft
N-B3 Bewirtschaftung von steilem Grnland
12 Punkte / ha steilem Grnland
Was wird verlangt? Grnland mit Bewirtschaftungserschwernis durch eine
Hangneigung von 25 % und mehr
Maximaler Viehbesatz von 2,0 GV / ha LF
Mindestens 5 % der in die Frderung einbezogenen Grnlandflche drfen erst ab dem 15. Juni genutzt werden
Flchenbezogene Aufzeichnungen der Glledngung auf Grnland (Menge, Zeitpunkt)
Verzicht auf Grnlandumbruch im Unternehmen
Kein flchiger Einsatz von Pflanzenschutzmitteln
Durchfhrung der erforderlichen Weidepflege
N-B4 Bewirtschaftung von artenreichem
Grnland
6 Punkte / ha
Was wird verlangt? Vorkommen von mindestens 4 Kennarten aus einem
Katalog, der 28 Kruter umfasst
Flchenbezogene Aufzeichnungen ber Dngung und Nutzungszeitpunkt
Kein flchiger Einsatz von Pflanzenschutzmitteln
Verzicht auf Grnlandumbruch im Unternehmen
C - Sicherung landschaftspflegender,
besonders gefhrdeter Nutzungen
N-C1 Erhaltung von Streuobstbestnden
1/4 Punkt / Baum
Was wird verlangt? Erhaltung von typischen Streuobstbestnden (Bestn-
den mit i.d.R. einer Bestandsdichte von bis zu 100 Bumen je ha und Bumen mit deutlich ausge-prgtem Stamm und deutlich ausgeprgter Krone mit einer Stammhhe von i.d.R. mehr als 1,40 m)
Verpflichtende Bewirtschaftung bzw. Pflege des Grn-lands unter und zwischen den Bumen
Abgngige Bume sind durch Hochstammsorten zu ersetzen
N-C2 Erhaltung abgegrenzter Weinbau-
steillagen
35 Punkte / ha
Was wird verlangt? Bewirtschaftung von abgegrenzten Weinbausteillagen
Erhalt von Trockenmauern
Raubmilbenschonende Bewirtschaftung
Bodenuntersuchungen gem Dngeverordnung
N-C3 Erhaltung gefhrdeter Nutztierrassen
7 Punkte / Muttertier Vorderwlder Rind
12 Punkte / Muttertier Hinterwlder Rind, Limpurger Rind, Braunvieh alter Zuchtrich-tung, Schwarzwlder Fchse, Altwrttemberger Pferd
Was wird verlangt? Im Zuchtbuch eingetragene Muttertiere
Abgehende Tiere sind zu ersetzen
C - Sicherung landschaftspflegender,
besonders gefhrdeter Nutzungen
N-C4 Gebietstypische Weiden
15 Punkte / ha
Was wird verlangt? Erhalt der typischen Allmendweideflchen durch ex-
tensive Bewirtschaftung (Frderung nur fr anerkannte Weidegemeinschaften)
Viehbesatz muss eine ausreichende Bewirtschaftung sicherstellen
Verzicht auf flchigen Einsatz von Pflanzenschutzmit-teln
Verzicht auf Grnlandumbruch im Unternehmen
Durchfhrung der erforderlichen Weidepflege
D - Verzicht auf chemisch-synthetische
Produktionsmittel
N-D1 Vlliger Verzicht auf chemisch-
synthetische Produktionsmittel
9 Punkte / ha
Was wird verlangt? Kein Einsatz chemisch-synthetischer Pflanzenschutz-
und Dngemittel im gesamten Unternehmen
Verzicht auf Grnlandumbruch im Unternehmen
N-D2 kologischer Landbau
Acker / Grnland 19 Punkte / ha
Gartenbau 55 Punkte / ha
Dauerkulturen 70 Punkte / ha
Zustzlich:
Nachweis der Kontrolle 4 Punkte / ha
(Max. 40 Punkte / Unternehmen)
Was wird verlangt? Bewirtschaftung des gesamten Unternehmens
entsprechend der EU-ko-Verordnung
Verzicht auf Grnlandumbruch im Unternehmen
E - Extensive und umweltschonende
Pflanzenerzeugung
N-E1 Verzicht auf Wachstumsregulatoren
5 Punkte / ha
Was wird verlangt? Verzicht auf Wachstumsregulatoren in Weizen, Dinkel
und Roggen gem dem Verpflichtungsumfang
N-E2.1 Begrnung im Acker- und Gartenbau
9 Punkte / ha
Was wird verlangt? Aussaat bis Mitte September
Zur Begrnung drfen keine landwirtschaftlichen Kul-turpflanzen in Reinsaat verwendet werden
Keine Nutzung des Aufwuchses
Einarbeiten / Mulchen nicht vor Ende November
N-E2.2 Begrnung in Dauerkulturen
9 Punkte / ha, anteilig entsprechend dem Begrnungsanteil
Was wird verlangt? Dauerbegrnung oder einjhrige Begrnung, die min-
destens die Anforderungen der Herbstbegrnung er-fllt (allerdings ohne die Einschrnkung bei den Be-grnungspflanzen)
Teilbegrnung mglich (100 %, 70 % bzw. 40 %)
N-E3 Brachebegrnung mit Blhmischun-
gen
50 Punkte / ha
Was wird verlangt? Einjhrige Begrnung von aus der Erzeugung ge-
nommenen Flchen
Aussaat bis 15.05. von vorgegebenen Blhmischun-gen
Einarbeiten des Aufwuchses nicht vor Ende November bzw. ab September zur Aussaat einer Winterkultur
Mulchen ab September ist mglich
E - Extensive und umweltschonende
Pflanzenerzeugung
N-E4 Anwendung von Mulch- oder Direkt-
saat im Ackerbau
6 Punkte / ha
Was wird verlangt? Einsaat von Hauptfrchten (ohne oder mit Saatbettbe-
reitung, jedoch ohne wendende Bo