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Akademie für Natur- und Umweltschutz Baden-Württemberg Stuttgart, 14. Februar 2012
Dr. Gunther Matthäus
D E T Z E L & M A T T H Ä U S
Besonderer ArtenschutzPlanung und Umsetzung von Maßnahmen im
Zusammenhang mit Artenschutzkonflikten
1. PrüfsystematiksaP Systematik der Prüfung
Formulare und Arbeitshilfen
3. Ausblick
Inhalt
2. PraxisbeispieleBaumfalke
Uhu
Hohltaube
Ablauf der
Prüfsystematik
Prüfsystematik
Prüfsystematik
Anforderungen der
Ausnahmeprüfung
Formular zur
Dokumentation
der saP
Prüfformular
Bewältigung
VermeidungsmaßnahmenMaßnahmen, die am Projekt ansetzen und zu einer Reduzierung der Projekt-wirkungen führen sowie ein Entstehen von Beeinträchtigungen verhindern
Möglichkeiten zur Überwindung der Verbote
CEF/Funktionssicherungsmaßnahmen (§44 Abs. 5)Maßnahmen, die eine ununterbrochene funktionelle Verfügbarkeit von Fortpflanzungs- und Ruhestätten betroffener Individuen sicher stellen
- Maßnahmen erzeugen Vermeidung der Verbotsverwirklichung im Sinne von §44 Abs. 1- Maßnahmen erzeugen ggf. eine Verringerung des CEF-Bedarfs
- Maßnahmen erzeugen eine Vermeidung der Verbotsfolge im Sinne von §44 Abs. 1
Kompensatorische Maßnahmen / Ausnahme (§45 Abs. 7) Maßnahmen, die dem Erhalt der betroffenen Art dienen und im weiteren räum-lichen Bezug erfolgen können- Maßnahmen sichern den Erhaltungszustand der Populationen der betroffenen Arten
Praxis
Lebensstätte von Halsbandschnäpper und Co
Zerstörung der Lebensstätte von Halsbandschnäpper und Co
Praxis
“Vorgezogener Funktionsausgleich“ von Halsbandschnäpper und Co
Praxis
Beispiel 1Zerstörung von Fortpflanzungs- und
Ruhestätten des Baumfalken
Biogasanlage im Baumfalkenrevier
Baumfalke
Vorhaben: Biogasanlage
Merkmale: z.T. große Baulichkeiten (15 m hohe Fermenter, Gärbehälter, Hallen und Verkehrsflächen)
Standortsuche: Jungwald mit angrenzendem lückenhaften Altholz
Ziel: Sichtverschattung, Einhaltung von Abstandsregeln
Vorhaben
Vorhaben: Biogasanlage
Erschließung: Ausbau bestehender Wirtschaftswege
Flächenbedarf: 2,2 ha zuzüglich Erschließungseinrichtungen über vorhandene Wege
Anlieferung: Regelmäßiger Lieferverkehr (LKW)
Vorhaben
Standort: Jungwaldbestand, angrenzend an Altbestand und Offenland
Raumschaft: Strukturreiches Halboffenland des Albvorlandes
Vorbelastung: Hochspannungsfreileitung und Bundesstraße
Schutz: Regionaler Grünzug
Standort
Habitat: Waldlichtung mit zahlreichen Überhälternmehrere Horstbäume, v.a. Kiefern
Brutrevier: Gesamte Waldlichtung; Brutbäume, Rufplätze, Paarungsplätze, Futterplätze
Revierdichte: nach ADEBAR 4-8 Reviere innerhalb des Mess-tischblattes nachgewiesen
Landesbestand: ca. 250 Brutpaare, Trend 0
Artansprüche
Anspruchstyp: Störungsempfindliche Vogelart, die Anfang Juni mit der Brut beginnt und ab Ende August wieder gen
Süden zieht
Fluchtdistanz: Gesamte Waldlichtung; Brutbäume, Rufplätze, Futterplätze
Artansprüche
Bewältigung
VermeidungsmaßnahmenMaßnahmen, die am Projekt ansetzen und zu einer Reduzierung der Projekt-wirkungen führen sowie ein Entstehen von Beeinträchtigungen verhindern
Möglichkeiten zur Überwindung der Verbote
CEF/Funktionssicherungsmaßnahmen (§44 Abs. 5)Maßnahmen, die eine ununterbrochene funktionelle Verfügbarkeit von Fortpflanzungs- und Ruhestätten betroffener Individuen sicher stellen
- Maßnahmen erzeugen Vermeidung der Verbotsverwirklichung im Sinne von §44 Abs. 1- Maßnahmen erzeugen ggf. eine Verringerung des CEF-Bedarfs
- Maßnahmen erzeugen eine Vermeidung der Verbotsfolge im Sinne von §44 Abs. 1
Kompensatorische Maßnahmen / Ausnahme (§45 Abs. 7) Maßnahmen, die dem Erhalt der betroffenen Art dienen und im weiteren räum-lichen Bezug erfolgen können- Maßnahmen sichern den Erhaltungszustand der Populationen der betroffenen Arten
Bewältigung
VermeidungsmaßnahmenMaßnahmen, die am Projekt ansetzen und zu einer Reduzierung der Projekt-wirkungen führen sowie ein Entstehen von Beeinträchtigungen verhindern
Möglichkeiten zur Überwindung der Verbote
- Maßnahmen erzeugen Vermeidung der Verbotsverwirklichung im Sinne von §44 Abs. 1- Maßnahmen erzeugen ggf. eine Verringerung des CEF-Bedarfs
Standortverschiebung- Die Verschiebung des Maßnahmenstandortes in unsensible Bereiche- z.B in andere Waldbereiche oder raus aus dem Wald in Offenlandflächen
Bewältigung
Möglichkeiten zur Überwindung der Verbote
Standortverschiebung- Die Verschiebung des Maßnahmenstandortes in unsensible Bereiche- In andere Waldbereiche oder raus aus dem Wald in Offenlandflächen
Vermeidung möglich
Bewältigung
Möglichkeiten zur Überwindung der Verbote
CEF/Funktionssicherungsmaßnahmen (§44 Abs. 5)Maßnahmen, die eine ununterbrochene funktionelle Verfügbarkeit von Fortpflanzungs- und Ruhestätten betroffener Individuen sicher stellen- Maßnahmen erzeugen eine Vermeidung der Verbotsfolge im Sinne von §44 Abs. 1
Habitatentwicklung im Wald- Keine Akzeptanz seitens Forst- Umfangreicher Kompensationsaufwand für erforderliche Waldeingriffe und hinsichtlich der zur Neuaufforstung zu beanspruchenden Offenlandflächen - Zeitliche Anforderungen mit Vorhabenplanung nicht vereinbar
Vorgezogener Funktionsausgleich nicht möglich
Bewältigung
Möglichkeiten zur Überwindung der Verbote
Kompensatorische Maßnahmen / Ausnahme (§45 Abs. 7) Maßnahmen, die dem Erhalt der betroffenen Art dienen und im weiteren räum-lichen Bezug erfolgen können- Maßnahmen sichern den Erhaltungszustand der Populationen der betroffenen Arten
Ausnahmevoraussetzungen nicht erfüllbar- Nachweis der Alternativlosigkeit kann nicht erbracht werden, da Standortver- schiebung möglich und geringere artenschutzrechtliche Konflikte verwirklicht- Zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses- Erhalt der Population des Baumfalken
Ausnahmevoraussetzungen nicht gegeben
Biogasanlage raus aus dem Baumfalkenrevier
Baumfalke
Beispiel 2Zerstörung von Fortpflanzungs- und
Ruhestätten des Uhus
Felssicherung im Uhurevier
Uhu
Vorhaben: Sicherungsmaßnahmen an einem klüftigen Kalkfelsen
Merkmale: Verwitterungsbedingt sind mehrere Teile des Felsens akut absturzgefährdet
Standort: Fels liegt oberhalb einer Gemeindeverbindungs-straße und eines stark frequentierten Wanderwegs
Ziel: Herstellung der Verkehrssicherheit
Vorhaben
Vorhaben: Sanierung durch Absprengungen lockerer Fels-nadeln, Sicherung durch Stahlnetze und Stahlseil- verspannung
Ausführung: Außerhalb Frost- und Schneelage mit Erschließung über den FelskopfEinsatz von Spreizkissen, Einrichtung eines Auf-
fangzaunes und Handberäumung aus dem Seil
Dauer: 4 Monate in der Zeit von März bis Juli
Vorhaben
Standort: Kalkfelsen mit größeren Höhlungen, die als Brut-nischen geeignet sind
Raumschaft: Strukturreicher Talraum der Flächenalb
Vorbelastung: Konkurrenz mit Wanderfalke und Kolkrabe
Schutz: Naturschutzgebiet, FFH-Gebiet, Vogelschutzgebiet
Standort
Habitat: zwei Felsnischen werden unregelmäßig wechselnd als Brutplätze genutzt
Brutrevier: Gesamter Talraum im Bereich des Felsens
Revierdichte: 10 Brutpaare weiteren Umfeld, alle Reviere besetzt
Landesbestand: ca. 60 Brutpaare, Trend +2
Artansprüche
Bewältigung
VermeidungsmaßnahmenMaßnahmen, die am Projekt ansetzen und zu einer Reduzierung der Projekt-wirkungen führen sowie ein Entstehen von Beeinträchtigungen verhindern
Möglichkeiten zur Überwindung der Verbote
- Maßnahmen erzeugen Vermeidung der Verbotsverwirklichung im Sinne von §44 Abs. 1- Maßnahmen erzeugen ggf. eine Verringerung des CEF-Bedarfs
Vergrämung am Uhu-Brutplatz bei Schaffung Ersatzbrutplatz- nach Umsetzung der Felsfreistellung am Ersatzfelsen und vor Brutbeginn
Bewältigung
Möglichkeiten zur Überwindung der Verbote
CEF/Funktionssicherungsmaßnahmen (§44 Abs. 5)Maßnahmen, die eine ununterbrochene funktionelle Verfügbarkeit von Fortpflanzungs- und Ruhestätten betroffener Individuen sicher stellen- Maßnahmen erzeugen eine Vermeidung der Verbotsfolge im Sinne von §44 Abs. 1
Habitatentwicklung durch Schaffung Ersatzbrutplatz- Freistellung eines dicht mit Gehölzen zugewachsenen Felsens im näheren Umfeld des bisherigen Brutplatzes
Vorgezogener Funktionsausgleich möglich
Bewältigung
Möglichkeiten zur Überwindung der Verbote
Nachweis der Funktionssicherung- Besiedlung des Ersatzfelsens im ersten Jahr nach der Freistellung
Vorgezogener Funktionsausgleich erfolgreich
- Wiederbesiedlung der ehemaligen Brutnische am gesicherten Felsen im ersten Jahr nach den Sicherungsmaßnahmen
Beispiel 3Zerstörung von Fortpflanzungs- und
Ruhestätten der Hohltaube
Eingriffs ins Hohltaubenrevier
Hohltaube
Vorhaben: Bau eines Tiefbahnhofs
Merkmale: Maßnahme beansprucht Parkflächen mit altem höhlenreichen Baumbestand
Standort: Innerstädtische Lage mit nutzungsbedingt hoher Vorbelastung
Ziel: Baufeldfreimachung durch Baumfällungen
Vorhaben
Vorhaben: Flächenhafter Eingriff in Parkbestand mit umfang-reicher Entnahme von alten Bäumen
Ausführung: Fällung eines Großteil der Bäume des Vorhaben-standorts und Verpflanzung eines Teils der Bäume im Stadtgebiet
Zeitraum: Außerhalb der Brutperiode im Februar 2012
Vorhaben
Standort: Alter Plantanenbestand mit zahlreichen großen Höhlungen
Raumschaft: Großräumige Parklandschaft mit allen erforder-lichen Habitatelementen der Hohltaube
Vorbelastung: Konkurrenz mit Papageien und anderen Nistplatz-konkurrenten u.v.m.
Standort
Habitat: Gesamte Parkanlage bildet Habitat einer großen Hohltaubenpopulation (>70 Paare)
Revierdichte: Maßgeblich vom Bruthöhlenangebot abhängig, in Bereichen hoher Höhlendichte brüten die Hohl-tauben in unmittelbarer Nachbarschaft kolonieartig
Landesbestand: ca. 3.500 Brutpaare, Trend -1
Artansprüche
Bewältigung
VermeidungsmaßnahmenMaßnahmen, die am Projekt ansetzen und zu einer Reduzierung der Projekt-wirkungen führen sowie ein Entstehen von Beeinträchtigungen verhindern
Möglichkeiten zur Überwindung der Verbote
- Maßnahmen erzeugen Vermeidung der Verbotsverwirklichung im Sinne von §44 Abs. 1- Maßnahmen erzeugen ggf. eine Verringerung des CEF-Bedarfs
Erhalt der Höhlenbäume am Standort- Grundlegende Umplanung des Vorhabens mit Verzicht auf Tiefbahnhof- Tiefgreifende Auswirkungen auf Verkehrs- konzept, Trassenführung und Betrieb
Vermeidung nicht möglich
Bewältigung
Möglichkeiten zur Überwindung der Verbote
CEF/Funktionssicherungsmaßnahmen (§44 Abs. 5)Maßnahmen, die eine ununterbrochene funktionelle Verfügbarkeit von Fortpflanzungs- und Ruhestätten betroffener Individuen sicher stellen- Maßnahmen erzeugen eine Vermeidung der Verbotsfolge im Sinne von §44 Abs. 1
Habitatentwicklung durch Schaffung Ersatzbrutplatz- Angebot an Bruthöhlen bildet essentiellen Habitatbestandteil und maßgeblichen Faktor für die Siedlungsdichte- Installation von Bruthöhlen in den weiteren Parkanlagen
Vorgezogener Funktionsausgleich möglich
Ausblick
Probleme erkennbar, Lösungen in Arbeit
Ausblick
Fachliche Anforderungen versus Genehmigungspraxis- Bestimmte Konfliktsituationen lassen sich mittels CEF nicht lösen- Mache Vorhabenansprüche sind mit fachlichen Anforderungen vielfach nicht
vereinbar- Lösungsbildung ist für den Artenschutz oftmals ein schlechter Kompromiss
Zeitbedarf in Planungsverfahren oft unberücksichtigt- Zeitbedarf für sachgemäße Erfassung bei Planung und Verfahren oft unberücksichtigt- Für Maßnahmenwirksamkeit z.T. längere Reifezeiten erforderlich- Insbesondere Wirksamkeitsnachweis vor Eingriff oft nicht möglich
Instrumente zur Abhilfe
- Probleme mit dem Artenschutz sind oft ausgemacht und nicht durch Arten
verursacht
- frühzeitige Auseinandersetzung mit dem Thema Artenschutz – von Beginn an
- Anerkennung aufwändiger, zeit- und kostenintensiver Bearbeitung -
Rechtssicherheit