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KliMo Lichtenmoor – integraler Bestandteil der Flurbereinigung (FKU) – Moorrenaturierung Lichtenmoor Landkreis Nienburg / Weser Fachdienst Naturschutz Kreishaus am Schlossplatz 31582 Nienburg / Weser „KliMo Lichtenmoor“ Moorrenaturierung Lichtenmoor Wasserwirtschaftliche Genehmigungs- planung Projekt Nr. 2965 Auftraggeber Ökologische Schutzstation Steinhuder Meer e.V. Hagenburger Str. 16 31547 Rehburg-Loccum Bearbeitung Dr. Michael Franke Dipl.-Geogr. Silke Isringhausen GEUM.tec GmbH Sure Wisch10 30625 Hannover Tel.: 0511 / 80 40 00 Email: [email protected] 17.07.2019

„KliMo Lichtenmoor“ Moorrenaturierung Lichtenmoor...KliMo Lichtenmoor – integraler Bestandteil der Flurbereinigung (FKU) – Moorrenaturierung Lichtenmoor Landkreis Nienburg

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KliMo Lichtenmoor – integraler Bestandteil derFlurbereinigung (FKU) – Moorrenaturierung Lichtenmoor

Landkreis Nienburg / WeserFachdienst NaturschutzKreishaus am Schlossplatz31582 Nienburg / Weser

„KliMo Lichtenmoor“Moorrenaturierung Lichtenmoor

Wasserwirtschaftliche Genehmigungs-

planung

Projekt Nr. 2965

Auftraggeber

Ökologische SchutzstationSteinhuder Meer e.V.Hagenburger Str. 1631547 Rehburg-Loccum

BearbeitungDr. Michael FrankeDipl.-Geogr. Silke Isringhausen

GEUM.tec GmbHSure Wisch1030625 HannoverTel.: 0511 / 80 40 00Email: [email protected]

17.07.2019

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KliMo – Moorrenaturierung Lichtenmoor – Wasserwirtschaftliche Genehmigungsplanung

1

Inhaltsverzeichnis

Tabellen, Abbildungen, Anlagen 2

1 Veranlassung ............................................................................................................. 4

2 Datengrundlagen ....................................................................................................... 5

3 Rahmenbedingungen ................................................................................................ 6

3.1 Flurbereinigungsverfahren Lichtenmoor ........................................................................ 6

3.2 KliMo Lichtenmoor – integraler Bestandteil der Flurbereinigung (FKU)Moorrenaturierung Lichtenmoor .................................................................................... 7

4 Bestand ...................................................................................................................... 8

4.1 Lage und Nutzung ........................................................................................................ 8

4.2 Schutzgebiete ............................................................................................................... 8

4.3 Geschützte Biotope / Landschaftsbestandteile.............................................................. 8

4.4 Geologie / Böden .......................................................................................................... 9

4.5 Gewässernetz und Einzugsgebiete ............................................................................... 9

5 Wasserwirtschaftliche Maßnahmen zur Wiedervernässung ............................... 11

5.1 Grabenverfüllungen / Sohlanhebung ........................................................................... 11

5.2 Stauanlagen ............................................................................................................... 12

5.3 Verwallungen / Polder ................................................................................................. 13

5.4 Bemessungsabfluss .................................................................................................... 14

5.5 Gewässerunterhaltung ................................................................................................ 14

5.6 Veränderung der Einzugsgebiete ................................................................................ 14

6 Beschreibung der Maßnahmen in den Teilgebieten ............................................. 16

6.1 Teilgebiet 1 ................................................................................................................. 16

6.2 Teilgebiet 2 ................................................................................................................. 17

6.3 Teilgebiet 3 ................................................................................................................. 19

6.4 Teilgebiet 4 ................................................................................................................. 20

6.5 Teilgebiet 5 ................................................................................................................. 21

6.6 Teilgebiet 6 ................................................................................................................. 22

6.7 Teilgebiet 7 ................................................................................................................. 23

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KliMo – Moorrenaturierung Lichtenmoor – Wasserwirtschaftliche Genehmigungsplanung

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6.8 Wirkbereich ................................................................................................................. 24

7 Bauablauf ................................................................................................................. 25

8 Kostenberechnung .................................................................................................. 26

Abbildungen

Abb. 1: Schema Staubemessung ............................................................................................ 13

Tabellen

Tab. 1 Einzugsgebietsgrößen – Bestand und Planung........................................................... 15

Anlagen

Anlage 1: Übersichtskarte

Anlage 2: Gewässernetz und Einzugsgebiete – Bestand und Planung

Anlage 3.1: Übersichtslageplan TG 01, 02, 05 ,06 und 07

Anlage 3.2: Übersichtslageplan TG 03 und 04

Anlage 4.1: Teilgebiete 1 und 2 – Querprofile Bestand

Anlage 4.2: Teilgebiete 1 und 2 – Lageplan

Anlage 4.3.: Teilgebiet 1 – Längsschnitt Graben 01-02

Anlage 4.4: Teilgebiet 1 – Hydraulische Bemessung

Anlage 5.1.: Teilgebiet 2 – Längsschnitt Graben 10

Anlage 5.2: Teilgebiet 2 – Hydraulische Bemessung

Anlage 6.1: Teilgebiet 3 – Querprofile Bestand

Anlage 6.2: Teilgebiet 3 – Lageplan

Anlage 6.3: Teilgebiet 3 – Längsschnitt Graben 16-17

Anlage 6.4: Teilgebiet 3 – Hydraulische Bemessung

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KliMo – Moorrenaturierung Lichtenmoor – Wasserwirtschaftliche Genehmigungsplanung

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Anlage 7.1: Teilgebiet 4 – Querprofile Bestand

Anlage 7.2: Teilgebiet 4 – Lageplan

Anlage 7.3: Teilgebiet 4 – Längsschnitt Graben 18-20

Anlage 7.4: Teilgebiet 4 – Hydraulische Bemessung

Anlage 8.1: Teilgebiet 5 – Querprofile Bestand

Anlage 8.2: Teilgebiete 5 und 6 – Lageplan

Anlage 8.3: Teilgebiet 5 – Längsschnitt Graben 24

Anlage 8.4: Teilgebiet 5 – Hydraulische Bemessung Graben 24

Anlage 8.5: Teilgebiet 5 – Längsschnitt Graben 25 und 25a

Anlage 8.6: Teilgebiet 5 – Hydraulische Bemessung Graben 25 und 25a

Anlage 9.1: Teilgebiet 6 – Querprofile Bestand

Anlage 9.2: Teilgebiet 6 – Hydraulische Bemessung

Anlage 10.1: Teilgebiet 7 – Querprofile Bestand

Anlage 10.2: Teilgebiet 7 – Lageplan

Anlage 10.3: Teilgebiet 7 – Längsschnitt Graben 22

Anlage 10.4: Teilgebiet 7 – Hydraulische Bemessung

Anlage 11: Lage der vorhandenen und geplanten Grundwassermessstellen

Anlage 12: Kostenberechnung

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KliMo – Moorrenaturierung Lichtenmoor – Wasserwirtschaftliche Genehmigungsplanung

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1 Veranlassung

Für das Torfabbaugebiet Lichtenmoor und seiner Übergangsgebiete wird derzeit durch das Amt für

regionale Landesentwicklung Leine-Weser das Flurbereinigungsverfahren Nr. 2641 durchgeführt.

Wesentlicher Bestandteil ist die Neuausrichtung der Hauptvorflut nach Nordosten unter Heraus-

nahme des Kernbereichs der Wiedervernässung aus der Entwässerung sowie weitere Ausbaumaß-

nahmen für neue Gewässer.

Als Ergänzung dazu plant der Landkreis Nienburg/Weser ein Entwicklungskonzept „Klima und Moor

mit Gewässerplanung“ auf Flächen, die im Rahmen der Flurbereinigung dem Landkreis Nien-

burg/Weser zugeteilt werden. Ziel des Projektes ist die Optimierung des Wasserhaushaltes der

Moorböden / organischen Böden in bestimmten Bereichen des Lichtenmoores. Hauptaspekte zur

Zielerreichung ist die Verbesserung des Wasserhaushaltes durch (Teil-) Verfüllung von Gräben,

Verwallung von Einzelflächen und der Nutzungsänderung landwirtschaftlicher Flächen. Die Maß-

nahmen finden in 7 Teilgebieten statt, auf ca. 13 km Länge werden Gewässer zur Optimierung der

Moorwasserstände verändert.

Im Rahmen dieser Ausarbeitung erfolgt die wasserrechtliche Genehmigungsplanung für die Gra-

ben(teil-)verfüllungen und Anlage der Stauanlagen und Überläufe. Das Ergebnis dieser Planung wird

in den Plan nach § 41 FlurbG aufgenommen.

Die Planung der Maßnahmen zur Wiedervernässung erfolgt durch die Ökologische Schutzstation

Steinhuder Meer e.V. (ÖSSM). Die Grundlagen zur Verlegung der Hauptvorflut und der Entwässe-

rungsgräben im Rahmen der Flurbereinigung wurden in einem wasserwirtschaftlichen Gesamtkon-

zept erarbeitet (GEUM.tec 2016). Die aktuellen Planungen zur Flurbereinigung Lichtenmoor fließen

in die vorliegende Ausarbeitung ein.

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KliMo – Moorrenaturierung Lichtenmoor – Wasserwirtschaftliche Genehmigungsplanung

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2 Datengrundlagen

Folgende Daten wurden für das Bearbeitungsgebiet übernommen und ausgewertet:

Gutachten

· Landkreis Nienburg / Weser (2017): KliMo Lichtenmoor – integraler Bestandteil der Flurbe-

reinigung (FKU). Moorrenaturierung Lichtenmoor, Antrag auf Gewährung einer Zuwendung

gem. Förderrichtlinie „Klimaschutz durch Moorentwicklung“. Anlage Vorhabenbeschreibung

mit Anhang.

· GEUM.tec GmbH (2016): Wasserwirtschaftliches Gesamtkonzept Lichtenmoor. Im Auftrag

des Landkreis Nienburg.

Daten / Karten

Landkreis Nienburg

· Biotoptypen, Nutzungen, Naturschutzgebiete, Abbauordinaten

· Daten Laser-DGM

· AK 5, DSK10, DTK 25, DOP, DGM 1 digitale Ausgabe, für das Bearbeitungsgebiet (LGLN

über Landkreis Nienburg).

Ökologische Schutzstation Steinhuder Meer (ÖSSM)

· Daten zu Teilgebieten, Lage von Staueinrichtungen, Grabenverfüllungen, Einstauhöhen,

Verwallungen.

Amt für Regionale Landesentwicklung Leine-Weser

· Div. Vermessungsdaten (2018).

· Daten aus dem Flurbereinigungsverfahren Lichtenmoor, Nr. 2641.

Eigene Vermessung

Im November 2018 wurden Vermessungen von Querprofilen in den zu überplanenden Gewässern

im Untersuchungsgebiet vorgenommen. Die Vermessung erfolgte mit Trimble-GPS R4 kombiniert

mit der Tachymeter-Totalstation GEODIMETER 620 SERVO. Für die präzise Überführung in die

amtlichen Lage- und Höhenbezugssysteme wird der Satellitenpositionierungsdienst der deutschen

Landesvermessungen SAPOS® genutzt. Mit dem SAPOS® - HEPS (Hochpräziser Echtzeit-Positi-

onierungs-Service) kann eine Echtzeit-Positionierungsgenauigkeit von 1-2 Zentimetern (Lage) bzw.

2-5 Zentimetern (Höhe) erreicht werden.

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KliMo – Moorrenaturierung Lichtenmoor – Wasserwirtschaftliche Genehmigungsplanung

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3 Rahmenbedingungen

3.1 Flurbereinigungsverfahren Lichtenmoor

Das derzeit laufende vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Lichtenmoor stellt den Rahmen für die

hier dargestellten Maßnahmen der Wiedervernässung bereit. Ziel des Flurbereinigungsverfahrens

ist die Entflechtung der Ansprüche von Torfabbau, Landwirtschaft und Naturschutz an die Entwäs-

serung.

In einem vorlaufenden „Arbeitskreis Lichtenmoor zur Vorbereitung der Flurbereinigung“ wurden die

Grundlagen des wasserwirtschaftlichen Gesamtkonzeptes, eines Folgenutzungskonzeptes für die

Torfabbauflächen und ein Abgrenzungsvorschlag für ein künftiges Naturschutzgebiet erarbeitet.

Bestandteil des Flurbereinigungsverfahrens Lichtenmoor ist die Neuausrichtung der Hauptvorflut

nach Nordosten unter Herausnahme des Kernbereichs der Wiedervernässung aus der Entwässe-

rung (vgl. Anlage 1). Durch das neue Gewässer 310 wird eine Verbindung zwischen dem südlichen

Zulaufrand (Klausburggraben) und der Moorbeeke geschaffen. Der Graben 310 verläuft abschnitts-

weise auf neuer Trasse sowie entlang des Grenzgrabens, für den eine Fließumkehr erfolgt. Dieses

Gewässer ist Grundlage für die Neuordnung der Binnenentwässerung der östlich und westlich an-

grenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen. Damit entfällt die Entwässerungserfordernis über

den Torfgraben Meiners sowie den Torfgraben Harms & Busch, so dass im Zuge dieses Projektes

ein (Teil-) Rückbau dieser Gewässer und damit eine Wiedervernässung des zentralen Wirkbereichs

möglich wird. In diesem Zusammenhang wird eine Neuordnung der Entwässerung der Torfabbauflä-

chen südlich des Wirkbereichs durchgeführt. Hierfür erfolgt u.a. eine entsprechende Anpassung des

Lichtenmoorgrabens im Süden des NSG Holtorfer Moor (Graben 350).

Die Herausnahme des Steimbker Hauptentwässerungsgrabens aus dem NSG Steimbker Kuhlen

durch Verlegung in den neuen Graben 340, der im unteren Abschnitt auf dem Steimbker Dorfgraben

verläuft, ermöglicht Wiedervernässungsmaßnahmen im NSG Steimbker Kuhlen.

Der Graben 360 im Verlauf eines vorhandenen Entwässerungsgrabens schafft die Voraussetzung

zur Entwässerung der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen.

Der neue Graben 370, südlich des Gadesbündener-Anderter Grenzgrabens, nimmt das Wasser aus

dem oberen G.-A. Grenzgraben auf und stellt eine neue Entwässerungsbasis für die hier vorhande-

nen landwirtschaftlichen Flächen, z.T. nach Torfabbau, zur Verfügung. Der Graben 370 ist Voraus-

setzung für die im Rahmen des KliMo-Projektes geplante (Teil)- Verfüllung des G.-A. Grenzgrabens.

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KliMo – Moorrenaturierung Lichtenmoor – Wasserwirtschaftliche Genehmigungsplanung

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Der Abgrenzungsvorschlag für das geplante Naturschutzgebiet umfasst den Kernbereich des Lich-

tenmoores zwischen NSG Holtorfer Moor und NSG Weißer Graben mit den hier liegenden Torfab-

bauflächen.

Die vereinfachte Flurbereinigung Lichtenmoor ist mit der Verfahrensnummer 2641 genehmigt und

hat mit dem Informationstermin am 03.08.2017 nach § 5 Flurbereinigungsgesetz formell begonnen.

3.2 KliMo Lichtenmoor – integraler Bestandteil der Flurbereinigung (FKU)Moorrenaturierung Lichtenmoor

Die in dieser Unterlage beschriebenen wasserwirtschaftlichen Maßnahmen sind Bestandteil des

Projektes „KliMo-Lichtenmoor“ – Moorrenaturierung Lichtenmoor (gefördert durch EFRE und Land

Niedersachsen, Bescheid der NBank v. 05.06.2018, ZW 6-85023709). Projektziel ist die Reduktion

der Treibhausgasemissionen, die (Wieder-)Herstellung naturnaher Moorlebensräume für bedrohte

Tier- und Pflanzenarten und die Regeneration des Moor(wasser)körpers. Hauptaspekte zur Zieler-

reichung sind die Aufhebung und (Teil-)Verfüllung von Vorflutern, die Verwallung von Einzelflächen,

Entfernung von Gehölzen / Entkusselung und die Nutzungsänderung landwirtschaftlicher Flächen.

Der Gegenstand dieser Genehmigungsplanung sind die wasserwirtschaftlichen Maßnahmen zur

Wiedervernässung, die in sieben Teilgebieten stattfinden (vgl. Anlage 1). Die Voraussetzungen für

diese Maßnahmen durch Anpassung des Vorflutsystems werden im Zuge des vereinfachten Flurbe-

reinigungsverfahrens Lichtenmoor geschaffen.

Der Wirkbereich umfasst Flächen, die in anderer Zuständigkeit hergerichtet wurden bzw. in naher

Zukunft durch die Torfwerke hergerichtet werden. Sie profitieren von den Maßnahmen aus diesem

Antrag, also der Optimierung und Sicherung der Wasserstände. Die äußere Abgrenzung des Wirk-

bereichs ergibt sich aus der projektierten Naturschutzgebietskulisse und den bestehenden Natur-

schutzgebieten.

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KliMo – Moorrenaturierung Lichtenmoor – Wasserwirtschaftliche Genehmigungsplanung

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4 Bestand

4.1 Lage und Nutzung

Das Lichtenmoor gilt als Hochmoorkomplex von landesweiter Bedeutung und liegt im Landkreis Ni-

enburg bzw. im Heidekreis zwischen den Orten Steimbke, Sonnenborstel, Lichtenmoor und Lichten-

horst. Im Rahmen des Niedersächsischen Moorschutzprogramms (1981, 1994) trägt das Lichten-

moor die laufende Nummer 35. Der zentrale Bereich des Lichtenmoores ist durch industriellen

Torfabbau geprägt, in den Randbereichen finden sich ehemalige Handtorfstiche und Moorwaldkom-

plexe. Außerhalb der Torfabbauflächen überwiegt die landwirtschaftliche Nutzung (Grünland, Acker,

Sonderkulturen).

4.2 Schutzgebiete

Folgende Schutzgebiete sind vorhanden (vgl. Anlage 1):

· NSG HA 00084 Holtorfer Moor

· NSG HA 00234 Randbereiche Lichtenmoor (Landkreis Nienburg)

· NSG LÜ 00017 Lichtenmoor (Heidekreis)

· NSG HA 00174 Weißer Graben

· NSG HA 00073 Steimbker Kuhlen

· NSG HA 00086 Rodewalder Lichtenheide

· NSG HA 00087 Rodewalder Wiehbuschwiesen

· FFH Gebiet 442 Lichtenmoor

4.3 Geschützte Biotope / Landschaftsbestandteile

In den Teilgebieten befinden sich sowohl gesetzlich geschützte Biotope als auch gesetzlich ge-

schützte Landschaftsbestandteile. Diese umfassen i.d.R. nicht die hier überplanten Gräben sondern

beziehen sich auf die benachbarten Flächen. Eine detaillierte Darstellung erfolgt an dieser Stelle

nicht. Eine nähere Berücksichtigung erfolgt im Zuge der Detailplanung und Ausführung.

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4.4 Geologie / Böden

Die geologischen Verhältnisse im Untersuchungsgebiet sind gekennzeichnet durch mächtige plei-

stozäne Ablagerungen, die im zentralen Bereich des Moores durch z.T. mächtige holozäne Hoch-

und Niedermoortorfe überlagert werden.

Die pleistozänen Schichten erreichen Mächtigkeiten von bis zu 20-40 m. Es handelt sich hierbei um

fluviatile Sande der Weichselzeit sowie unterlagernd glazifluviatile Sande und Kiese der Drenthe-

und Elsterzeit. Die Grundwasserdurchlässigkeit dieses Porengrundwasserleiters kann als gut be-

zeichnet werden.

Über dem mineralischen Untergrund haben sich im überwiegenden Teil des Untersuchungsgebietes

holozäne Hochmoorschichten mit stark variierenden Mächtigkeiten zwischen 0,5 m (Torfabbauflä-

chen) und 3,5 m (z.B. Holtorfer Moor) gebildet. Örtlich sind Sanddurchragungen vorhanden. In den

Randbereichen am NSG Steimbker Kuhlen finden sich Niedermoorflächen und Richtung Norden

und Osten, außerhalb der Moorbereiche schließen sich Gley-Podsole und ihre Übergangsformen

an.

4.5 Gewässernetz und Einzugsgebiete

Hauptvorfluter für das Untersuchungsgebiet ist die Moorbeeke am östlichen Rand des Untersu-

chungsgebietes sowie der Lichtenmoorgraben bzw. die Schwarze Riede im Westen. Beide entwäs-

sern in die Alpe (die Schwarze Riede über die Wölpe), der nördliche Teil des Untersuchungsgebiets

ist über den Alpegraben bzw. den Weißen Graben an die Alpe angeschlossen. Die Entwässerung

erfolgt Richtung Norden.

Der Lichtenmoorgraben stellt den Randgraben des Lichtenmoores dar und nimmt die aus dem Kern-

bereich nach Westen fließenden Gräben auf. Er entspringt bei Sonnenborstel, führt am südlichen

Rand des Lichtenmoores entlang nach Westen und schwenkt im Westen des NSG Holtorfer Moor

nach Norden, der Schwarzen Riede zu. Im Oberlauf ist die Wasserführung nicht stetig.

Die Entwässerung der zentralen Torfabbauflächen erfolgt über den Torfgraben Meiners und den

Torfgraben Harms & Busch in westlicher Richtung zum Lichtenmoorgraben. Diese Gräben wurden

im Zuge der Entwässerung und Kultivierung des Moores bzw. für den Torfabbau ausgebaut. Sie sind

z.T. bis zu 2 m tief in den mineralischen Untergrund eingeschnitten und entwässern derzeit den

geplanten Kernbereich der Wiedervernässungsflächen. Der Torfgraben Meiners nimmt derzeit das

Wasser des Grenzgrabens auf und ist Betriebsgewässer des Torfwerks Karl Meiners.

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KliMo – Moorrenaturierung Lichtenmoor – Wasserwirtschaftliche Genehmigungsplanung

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Im Nordwesten verläuft der Gadesbündener-Anderter Grenzgraben zwischen dem Landkreis Nien-

burg und dem Heidekreis auf die Schwarze Riede zu.

Das aus den südlichen Hangbereichen des Klausbergs zuströmende Wasser wird durch die hier

quer zum Hang verlaufenden Gräben aufgenommen. Der Klausburggraben verläuft am Hangfuß

Richtung Osten und geht in den Steimbker Hauptentwässerungsgraben über. Dieser durchfließt der-

zeit das NSG Steimbker Kuhlen von SW nach NO und mündet unterhalb des NSG in die Moorbeeke.

Dieser Graben hat derzeit eine Tiefe von ca. 1,0 – 1,3 m.

Die landwirtschaftlichen Flächen sind über ein Netz von Entwässerungsgräben III Ordnung ange-

schlossen. In den NSG-Flächen Holtorfer Moor sowie Weißer Graben ist das Grabennetz im Zuge

von Renaturierungs- und Wiedervernässungsmaßnahmen z.T. reduziert worden.

Der Randbereich im Südosten wird über den Steimbker Dorfgraben entwässert.

Die aktuellen Einzugsgebiete sind in Anlage 2 dargestellt. Die Veränderung der Teileinzugsgebiete

durch die Maßnahmen der Flurbereinigung und des KliMo Projektes sind in Kap. 5.6 beschrieben.

Die Gewässer II. Ordnung werden vom Unterhaltungs- und Landschaftspflegeverband Alpe –

Schwarze Riede unterhalten. Hierzu zählen:

· Moorbeeke

· Steimbker Hauptentwässerungsgraben

· Alpegraben

· Steimbker Dorfgraben

· Lichtenmoorgraben

· Torfgraben Harms & Busch

· Gadesbündener-Anderter Grenzgraben

· Alpe

· Schwarze Riede

· Weißer Graben

· Wölpe

Durch die Maßnahmen zum Rückbau und zur Teilverfüllung der Gewässer (Kap. 5) verlieren diese

ihre Gewässereigenschaft nach dem Wasserrecht, soweit sie als Entwässerungsgräben nicht die

Grundstücke mehrerer Eigentümer entwässern (NWG § 1, Abs. 1 Nr. 1). Im Anschluss an das Ge-

nehmigungsverfahren für den Wege- und Gewässerplan nach § 41 FlurbG spätestens nach Herstel-

lung ist durch die Wasserbehörde (NLWKN) das Verzeichnis der Gewässerordnung (II. Ordnung) zu

ändern (NWG § 39).

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KliMo – Moorrenaturierung Lichtenmoor – Wasserwirtschaftliche Genehmigungsplanung

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5 Wasserwirtschaftliche Maßnahmen zur Wiedervernässung

Folgende wasserwirtschaftliche Maßnahmen zur Wiedervernässung in den Teilgebieten sind Be-

standteil dieser Genehmigungsplanung:

· Grabenverfüllungen,

· Sohlanhebung von Gräben,

· Anlage von Stau- und Verschlusseinrichtungen.

Ziel ist die Wiedervernässung durch Zurückhaltung des Niederschlagswassers und der Minimierung

der Entwässerung. Diese Maßnahmen stehen im Zusammenhang mit der Errichtung von Verwallun-

gen und dem Einstau der entstehenden Polderflächen. Die Lage der Verwallungen und die Einstau-

höhe der Flächen wurden von der ÖSSM geliefert. Die vorgesehenen Maßnahmen sollen so durch-

geführt werden, dass für die an die Gebiete angrenzenden Flächen keine Nachteile entstehen bzw.

die im Gebiet vorhandenen Nutzungen nicht beeinträchtigt werden. In Ergänzung wird hierfür ein

Monitoring der Moor- und Grundwasserstände eingerichtet (Lage vgl. Anl. 11). Im Rahmen der Flur-

bereinigung sollen einzelne Nutzungsparzellen dem Naturschutz zugeschlagen werden. Die Pla-

nung und Ausführung der Maßnahmen orientiert sich an den „Praktischen Hinweisen zur optimalen

Wiedervernässung von Torfflächen“ (Geofakten 14, LBEG 2004).

5.1 Grabenverfüllungen / Sohlanhebung

In den Maßnahmenbereichen werden Gräben durch komplette Verfüllung aufgehoben bzw. durch

Teilverfüllung / Sohlanhebung in ihrer Abflussleistung verringert. Bei bis in den mineralischen Unter-

grund eingeschnittenen Gräben wird durch die Verfüllung / Sohlanhebung mit wenig durchlässigen

Torfen eine Abdichtung zum Untergrund geschaffen. Das Teilverfüllen der Gräben zielt auf eine

Reduzierung der Abflussleistung auf das für die angrenzende Nutzung erforderliche Maß ab. Für die

innerhalb der Teilgebiete verbleibenden Nutzungsflächen wird davon ausgegangen, dass höhere

Grundwasserstände möglich sind (Nassgrünland, extensives Grünland) bzw. sie im Rahmen der

Flurbereinigung aus der Nutzung genommen werden. Die Sohltiefen liegen bei ca. 0,6 – 0,8 m.

Das Material für die Verfüllung wird jeweils im Seitenraum, in abgegrenzten Teilflächen entnommen.

Ein Transport über größere Entfernungen ist zur Eingriffsminimierung nicht vorgesehen. Die Über-

gangsbereiche von Verfüllung zu Teilverfüllung werden flach mit einer Neigung von 1:10 oder flacher

ausgeführt.

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KliMo – Moorrenaturierung Lichtenmoor – Wasserwirtschaftliche Genehmigungsplanung

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Die Dimensionierung der Restprofile richtet sich neben der zu erwartenden Abflussmenge nach der

zur Verfügung stehende Grabentiefe und dem Gefälle. Die Bemessung des erforderlichen Abfluss-

querschnitts erfolgt auf Basis des allg. Fließgesetzes nach Prandtl-Colebrook unter Verwendung

einer mittleren Rauheit. In Absprache mit dem AG wurde dabei auf die Einhaltung eines Freibords

für den Bemessungsfall HQ5 verzichtet, da angrenzend von keiner höherwertigen Nutzung auszuge-

hen ist.

Die gewählten Böschungsneigungen liegen in der Regel zwischen 1:1,5 – 1:2 oder orientieren sich

an den vorhandenen Böschungsneigungen.

In den Gräben vorhandene Durchlässe werden i.d.R. vor Ort belassen und entsprechend verfüllt.

5.2 Stauanlagen

Die geplanten regelbaren Stauanlagen haben den Zweck, eine Regulierung von Wasserständen in

den Feucht- und Nassgrünlandbereichen der Teilgebiete sowie im ehemaligen Abbaubereich (Wirk-

bereich) vornehmen zu können und gleichzeitig den Hochwasserabfluss zu gewährleisten.

Für die Stauanlagen werden jeweils ein minimales und ein maximales Stauziel festgelegt. Dieses

ergibt sich aus der geplanten Einstauhöhe der Polderflächen im Zusammenhang mit der Gelände-

höhe, den ggf. zu berücksichtigenden Nutzungen und den vorgesehenen Verwallungen (Lage /

Höhe).

Die geplanten Stauhöhen liegen zwischen 0,5 – 1,0 m. Als Bauart können z.B. Klappenwehre / Kipp-

wehre zum Einsatz kommen. Bei dieser Bauform wird der Wasserstand mittels einer beweglichen,

an der Wehrbasis drehenden Klappe gesteuert. Die Klappe ist stufenlos manuell oder durch Antrieb

regelbar. Die Staukammer ist i.d.R. vorgefertigt, als Fertigteil vorgefertigt und erfordert nur geringe

Vorarbeiten zum Einbau. Regelbare Stautafeln aus Dammbalken können auch zum Einsatz kom-

men. Zur Sicherstellung der Funktion der Stauanlagen wird das Gelände ggf. seitlich modelliert, so

dass ein Vorbeiströmen verhindert wird. Teilweise werden die angrenzenden Verwallungen der Pol-

der an das Wehr angeschlossen.

Die Dimensionierung der Staueinrichtungen berechnet sich nach der Abflussformel nach Poleni für

den vollkommenen Überfall. Der Überfallbeiwert wurde mit 0,45 angesetzt, für einen abweichend

davon berechneten unvollkommenen Überfall wurde der Koeffizient c mit 0,8 festgelegt.

Im Zuge der Bemessung wird die erforderliche Überfallbreite bestimmt, um den jeweils zu erwarten-

den Abfluss HQ5 abführen zu können. Folgende Werte werden berechnet (vgl. Abb. 1):

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KliMo – Moorrenaturierung Lichtenmoor – Wasserwirtschaftliche Genehmigungsplanung

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· Überfallbreite,

· WSP HQ5 bei voll geöffnetem Wehr (min. Stauziel),

· max. Einstellhöhe der Überfallkrone um HQ5 unter max. Stauziel abführen zu können.

Unterhalb der Stauanlage wird der Sohlanschluss mit einer Neigung von 1: 5 oder flacher ausgeführt.

I.d.R. sind die zu überwindenden Höhenunterschiede gering und die zu erwartende Abflussmenge

niedrig. In einzelnen Fällen ist ggf. eine Sohlbefestigung erforderlich.

Abb. 1: Schema Staubemessung

5.3 Verwallungen / Polder

Die Teilgebiete werden durch Verwallungen in kleinere Polderflächen unterteilt. Die Verwallungen

werden für den Einstau des Niederschlagswassers angelegt. Es ist ein oberflächennaher Wasser-

stand mit leichtem winterlichen Überstau vorgesehen. Die Stauhöhe richtet sich nach der örtlichen

Topographie. Die Steuerung der Wasserstände in den Polderflächen geschieht durch Rohrüber-

läufe.

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KliMo – Moorrenaturierung Lichtenmoor – Wasserwirtschaftliche Genehmigungsplanung

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5.4 Bemessungsabfluss

Als maßgeblicher Bemessungsabfluss wurde eine Abflussspende von 100 l/s/km² angesetzt. Dies

entspricht etwa einem HQ5, also einem Hochwasser mit 5-jährlicher Wiederkehrdauer (NLÖ 2003).

Dieser Wert wurde zur Abbildung eines pessimalen Falles ohne Berücksichtigung einer möglichen

abflussdämpfenden Wirkung der Wiedervernässungsflächen voll in Ansatz gebracht.

Die für die Berechnung der Abflussspende jeweils zugrunde liegende geplante Einzugsgebietsfläche

ergibt sich aus dem DGM 1. Die Teileinzugsgebiete berücksichtigen die geplanten Maßnahmen

durch die Flurbereinigung sowie die Lage der Staupunkte und Polderflächen in den Teilgebieten

(vgl. Anlage 2 und Kap. 5.6).

5.5 Gewässerunterhaltung

Für die verfüllten und teilverfüllten Abschnitte des Torfgraben Harms & Busch, des Steimbker Haupt-

entwässerungsgrabens sowie des Gadesbündener-Anderter Grenzgrabens oberhalb der Staue ent-

fällt die Unterhaltung durch den UHV Alpe-Schwarze Riede.

Die Steuerung und Unterhaltung der Stauanlagen und die Unterhaltung der teilverfüllten Gräben

erfolgt durch den Landkreis Nienburg / Weser bzw. beauftragte Dritte.

5.6 Veränderung der Einzugsgebiete

Durch die im Rahmen der Flurbereinigung geplante neue Entwässerungsrichtung nach Nordosten

verändert sich die Größe der Teileinzugsgebiete im Untersuchungsgebiet (vgl. Anlage 2). Große

Bereiche des EZG Lichtenmoorgraben entlang des neuen Grabens 310 entwässern zukünftig in die

Moorbeeke. Dafür werden durch das Gewässer 370 Einzugsbereiche des G.-A. Grenzgrabens dem

Lichtenmoorgraben zugeschlagen. Der Steimbker Dorfgraben erhält durch die Gewässerplanung

einen großen Anteil der bisher in die Moorbeeke entwässernden Flächen. Hier führen die Entwäs-

serung des östlichen Bereichs des Teilgebiets 3 sowie die Zufuhr des Steimbker Hauptentwässe-

rungsgrabens zu diesem Flächenzuwachs.

Kleinere Änderungen ergeben sich für den Weißen Graben und den Alpegraben durch das Teilge-

biet 06.

Die durch die Lage der Teilgebiete und der Verwallungen entstehende differenzierte Binnengliede-

rung der Teileinzugsgebiete ist in Anlage 3 dargestellt. Die Entwässerungsrichtung der Flächen wird

u.a. über die Einstauhöhen gesteuert. Detaillierte Erläuterungen finden sich jeweils in Kap. 6.

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KliMo – Moorrenaturierung Lichtenmoor – Wasserwirtschaftliche Genehmigungsplanung

15

In der Tab. 1 sind neben der Einzugsgebietsbilanz auch die zugehörigen Abflussmengen für ein HQ5

aufgeführt.

Tab. 1 Einzugsgebietsgrößen – Bestand und Planung

GewässerAEO

aktuellAEO

PlanungVerän-derung

Verän-derung

Abflussaktuell

AbflussPlanung

Verän-derung

[km²] [km²] [km²] [%] [m³/s] [m³/s] [m³/s]Schwarze Riede(bis oberh. Lichtenmoorgraben) 12,70 12,70 1,27 1,27Lichtenmoorgraben 15,17 14,05 -1,12 -7,4 1,52 1,41 -0,11Schwarze Riede(LiMo-Graben bis oberh. G.-A.-Grenzgraben) 0,47 0,47 0,0 0,05 0,05Grenzgraben Gadesbünden-Anderten(Oberlauf bis Station km 0,500) 3,27 0,87 -2,40 -73,4 0,33 0,09 -0,24Schwarze Riede (Summe)(unterhalb Gadesb.-And.-Grenzgraben) 31,61 28,09 -3,52 -11,1 3,16 2,81 -0,35Weißer Graben 12,01 11,95 -0,06 -0,5 1,20 1,20 -0,01Alpegraben 7,37 7,27 -0,10 -1,4 0,74 0,73 -0,01Moorbeeke 16,61 15,88 -0,73 -4,4 1,66 1,59 -0,07Steimbker Dorfgraben 13,58 17,99 4,41 32,5 1,36 1,80 0,44

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KliMo – Moorrenaturierung Lichtenmoor – Wasserwirtschaftliche Genehmigungsplanung

16

6 Beschreibung der Maßnahmen in den Teilgebieten

6.1 Teilgebiet 1

Teilgebiet 1 (ca. 80 ha) liegt im westlichen Bereich des Maßnahmengebietes, nördlich des dem

Lichtenmoorgraben zufließenden Torfgraben Harms & Busch (hier Graben 01 und 02) (vgl. Anlage

4.2). Südlich davon liegt das Teilgebiet 02. Östlich an diese Teilgebiete angrenzend befindet sich

der Wirkbereich mit weiteren Maßnahmen zur Moorregeneration. Über das Teilgebiet 1 wird ein

Großteil des Überschusswassers des Wirkbereichs abgeführt.

Die Bestandsprofile, Lageplan, Längsschnitt und die hydraulische Bemessung befinden sich in An-

lage 4.1 – 4.4.

Maßnahmen im Teilgebiet 01 (Gräben 01, 02, 03 und 05):

· Aufhebung und Verfüllung des Graben 02 (Torfgraben Harms & Busch)

(L. ca. 1277 m).

· Teilverfüllung/Sohlanhebung des Graben 01 (Torfgraben Harms & Busch (L. ca. 1142 m).

· Aufhebung und Verfüllung des Graben 03 (L. ca. 349 m).

· Aufhebung und Verfüllung des Graben 05 (L. ca. 365 m).

· Einrichtung von drei regelbaren Staueinrichtungen im Graben 01 und 02

(Station km 1,360, 0,630 und 0,220).

· Anlage von Polderflächen.

Der Torfgraben Harms & Busch (Graben 01 und 02) stellt derzeit den Hauptentwässerungsgraben

des zentralen Lichtenmoores dar. Durch die Schaffung einer neuen Vorflut im Zuge der Flurbereini-

gung wird es möglich, den Graben 02 aufzuheben und den Graben 01 teilzuverfüllen.

Der Graben 02 schneidet ca. 2,5 – 3,0 m unter GOK, bis in den mineralischen Untergrund ein. Die

Verfüllung soll bis etwa auf Höhe der GOK erfolgen. Parallel zur Grabenoberkante verlaufen südlich

und nördlich des Grabens die vorhandenen und geplanten Verwallungen der Polderflächen. Die

Verfüllung des Grabens 02 endet am Stau 02_S (Station 1360 m). Die Zulaufstrecke von der Gra-

benverfüllung auf diesen Staupunkt beträgt ca. 40 m. Hier wird die Sohlaufhöhung mit Gefälle aus-

gebildet, um den Abfluss über den Stau bei minimaler Stauhöhe sicherzustellen (konstruktiv). Über

diesen Staupunkt wird das Überschusswasser des gesamten Wirkbereichs Richtung Westen abge-

führt.

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KliMo – Moorrenaturierung Lichtenmoor – Wasserwirtschaftliche Genehmigungsplanung

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Unterhalb davon schließt der teilzuverfüllende Grabenabschnitt 01 an. Die Sohlanhebung zwischen

Stau 02_S und 01_S1 (Station 1360 – 639 m) erfolgt mit einer Mächtigkeit von ca. 1,1 – 1,5 m

(QP_01_03: Sohlbreite ca. 1,6 m, Böschungsneigung ca. 1:2,5, verbleibende Grabentiefe ca. 0,5 –

0,8 m, Gefälle ca. 0,21 ‰.). Der Staupunkt 01_S1 markiert die westliche Grenze der Einstau-/Pol-

derflächen. Bis hier fließt das Überschusswasser der Polder links und rechts des Grabens 01 zu.

Die Sohlanhebung und Einstellung der Stauhöhe ermöglicht in den westlichen Polderflächen eine

landwirtschaftliche Nutzung mit hohen sommerlichen GW-Ständen.

Die Anordnung eines weiteren, westlichen Staupunktes ermöglicht den Rückhalt von Wasser im

Gebiet unterhalb der Polderflächen bis zu einer Höhe, die eine landwirtschaftliche Nutzung mit leich-

ter Absenkung der sommerlichen Grundwasserstände zulässt. Zwischen Stau 01_S1 und 01_S2

(Station 639 – 220 m) wird die Sohle des Grabens 02 um ca. 0,5 – 0,7 m angehoben (QP 01_02:

Sohlbreite ca. 0,8 m, Böschungsneigung ca. 1:2, verbleibende Grabentiefe ca. 0,8 m, Gefälle ca.

0,38 ‰.).

Unterhalb von Stau 01_S2 mündet der Graben 01, wie bisher, in den Lichtenmoorgraben.

Die im Oberlauf von Graben 02 einmündenden Gräben 03 (Station 2261) und 05 (südöstlich Weg,

Station 2636) werden verfüllt und aufgehoben. Vorhandene Durchlässe werden verfüllt.

Die Dimensionierung der Staueinrichtungen in Teilgebiet 1 ist in Anlage 4.4 aufgeführt.

6.2 Teilgebiet 2

Teilgebiet 2 (ca. 83 ha) befindet sich zwischen dem nördlich angrenzenden Teilgebiet 1 und dem

Holtorfer Moor (vgl. Anlage 4.2). Die das Gebiet entwässernden Gräben 09a, 09 und 10 fließen

Richtung Westen zum Lichtenmoorgraben. Östlich an dieses Teilgebiet angrenzend befindet sich

der Wirkbereich mit weiteren Maßnahmen zur Moorregeneration.

Die Bestandsprofile und der Lageplan sind in Anlage 4.1 – 4.2, Längsschnitt und die hydraulische

Bemessung befinden sich in Anlage 5.1 – 5.2.

Maßnahmen im Teilgebiet 02 (Graben 09A, 09, 10 und 11):

· Aufhebung und Verfüllung des Graben 09A (L. ca. 950 m).

· Teilverfüllung/Sohlanhebung des Graben 09A (L. ca. 108 m).

· Aufhebung und Verfüllung des Graben 09 (L. ca. 829 m).

· Teilverfüllung/Sohlanhebung des Graben 09 (L. ca. 241 m).

· Aufhebung und Verfüllung des Graben 10 (L. ca. 829 m).

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KliMo – Moorrenaturierung Lichtenmoor – Wasserwirtschaftliche Genehmigungsplanung

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· Teilverfüllung/Sohlanhebung des Graben 10 (L. ca. 65 m).

· Aufhebung und Verfüllung des Graben 11 (L. ca. 700 m).

· Einrichtung von zwei regelbaren Staueinrichtungen (jeweils eine im Graben 09 und 10)

(Station km 0,372 und 0,161)

· Anlage von Polderflächen.

Graben 09A und 09 verlaufen parallel Richtung Westen, getrennt durch den hier vorhandenen Weg.

Sie besitzen derzeit eine nur kleinräumige Entwässerungsfunktion der angrenzenden Flächen. Es

ist geplant, die entstehenden Polder überwiegend zum Staupunkt 01_S1 (Teilgebiet 1) zu entwäs-

sern, lediglich zwei Flächen südlich des Graben 09 werden über den Staupunkt 09_S dem Graben

09 zugeleitet. Aus diesem Grund können die Gräben 09A und 09 bis jeweils zum westlichen Ende

der Polderflächen verfüllt werden. Für die sich jeweils unterhalb daran anschließenden Abschnitte

bis zum Austritt aus dem Torfkörper ist für beide Gräben eine Sohlanhebung geplant. Das Restprofil

kann unter Berücksichtigung der angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzung bis auf ca. 0,6 – 0,8 m

Grabentiefe angehoben werden.

Für Graben 09 (südlich des Weges) ist auf Höhe der Station 380 m der Staupunkt 09_S geplant,

über den die südlich angrenzenden Polderflächen entwässert werden. Aufgrund der geringen Größe

der angeschlossenen Flächen ist die zu erwartende Abflussmenge gering. Die Zulaufstrecke von

der Grabenverfüllung auf diesen Staupunkt sollte ca. 40 m betragen. Die Bemessung der Stauein-

richtung in Graben 09 ist Anlage 5.2 zu entnehmen.

Der auf Höhe von 02_S (Station 1360) einmündende Graben 11 wird verfüllt und aufgehoben.

Graben 10 verläuft am Nordrand des NSG Holtorfer Moor dem Lichtenmoorgraben zu. Nördlich da-

von werden drei Polderflächen angelegt. Der Graben 10 soll auf einem Abschnitt von ca. 829 m

entlang dieser Polderflächen bis zur GOK verfüllt werden. Eine landwirtschaftliche Nutzung mit ho-

hen sommerlichen GW-Ständen ist für die westlich gelegene Polderfläche vorgesehen. Eine Ent-

wässerung dieser Fläche erfolgt nach Norden über den Staupunkt 09_S (Graben 09). Die Zulauf-

strecke von der Grabenverfüllung auf diesen Staupunkt beträgt ca. 40 m (Neigung ca. 1:70). Der

unterhalb des Staus 10_S gelegene Gewässerabschnitt wird auf einer Länge von ca. 65 m teilver-

füllt. Die Sohlaufhöhung erfolgt mit gleichmäßigem Gefälle zwischen Staupunkt und Bestandssohle.

Das Restprofil an Station 0,130 m zeigt Anl. 5.2.

Die Bemessung von Stau 10_S ist Anlage 5.2 zu entnehmen.

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KliMo – Moorrenaturierung Lichtenmoor – Wasserwirtschaftliche Genehmigungsplanung

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6.3 Teilgebiet 3

Teilgebiet 3 liegt mit einer Größe von ca. 74 ha am südlichen Rand des Maßnahmengebietes. Es

erstreckt sich in West-Ost-Richtung entlang der südlich gelegenen Hangbereiche im Übergang zum

tiefer liegenden Moor. Südlich angrenzend verläuft der Klausburggraben, der mit einem Schwenk

nach Nord und Ost in den Steimbker Hauptentwässerungsgraben mündet, nördlich der Fanggraben.

Im Zuge der Flurbereinigung ist geplant, den Klausburggraben in nördlicher Richtung dem geplanten

Gewässer 310 zuzuleiten. Durch das geplante Gewässer 310 wird das Teilgebiet 3 in einen östlichen

und westlichen Teil gegliedert. Im westlichen Teil verlaufen die Gräben 15, 16 und 21, im östlichen

Teil der Graben 17.

Die Bestandsprofile, Lageplan, Längsschnitt und die hydraulische Bemessung befinden sich in An-

lage 6.1 – 6.4.

Maßnahmen im Teilgebiet 3 (Gräben 15, 16, 21 und 17):

· Aufhebung und Verfüllung des Graben 15 (L. ca. 200 m, Station m 995-1195).

· Aufhebung und Verfüllung des Graben 21 (L. ca. 275 m).

· Aufhebung und Verfüllung des Graben 16 (L. ca. 405 m).

· Teilverfüllung/Sohlanhebung des Graben 16 (L. ca. 571 m).

· Aufhebung und Verfüllung des Graben 17 (L. ca. 403 m).

· Teilverfüllung/Sohlanhebung des Graben 17 (L. ca. 125 m).

· Einrichtung von zwei regelbaren Staueinrichtungen (jeweils eine im Graben 16, Station km

0,019 und im Graben 17, Station km 3,422).

· Einbau von drei Verschlüssen (jeweils im Graben 15 und 17 und 21).

· Anlage von Polderflächen.

Die Gräben 15, 21 und der obere Abschnitt von 16 entwässern die westlich gelegenen Polder im

westlichen Teilgebiet 3. Für diese Flächen ist eine Herausnahme aus der landwirtschaftlichen Nut-

zung geplant. Die benannten Grabenabschnitte sollen verfüllt und aufgehoben werden. Der östliche

Rand dieses Bereichs liegt etwa auf Höhe der Station 590 m und wird durch die hier anzulegende

Verwallung abgegrenzt. Das Überschusswasser aus diesen Flächen wird hier in den Graben 16

abgegeben. Am westlichen Rand des Teilgebiets 3 wird der Graben 15 mit feststehender Höhe ver-

schlossen (Verschluss 15_V, Station 1195).

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KliMo – Moorrenaturierung Lichtenmoor – Wasserwirtschaftliche Genehmigungsplanung

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Der Graben 16 wird zwischen Station 0 - 590 m teilverfüllt. In den hier anzulegenden östlichen Pol-

derflächen soll eine landwirtschaftliche Nutzung mit hohen sommerlichen GW-Ständen ermöglicht

werden. Das Restprofil erhält eine Grabentiefe zwischen 0,5 – 0,9 m (QP_16_02 und 16_02/16-01

interpoliert: Sohlbreite ca. 0,5 m, Böschungsneigung ca. 1:1,2 - 2, verbleibende Grabentiefe ca. 0,5

– 0,8 m, Gefälle ca. 0,8 - 1,9 ‰).

Die Regulierung des Wasserstandes ermöglicht Stau 16_S. Das Überschusswasser wird in den ge-

planten Graben 310 abgegeben. Die Bemessung des Staus ist Anlage 6.4 zu entnehmen.

Der im östlichen Teil des Teilgebiets vorhandene Graben 17 wird durch Verfüllung aufgehoben und

im Westen zum Graben 310 hin verschlossen (Verschluss 17_V, Station 3814). Die Entwässerung

des Überschusswassers erfolgt Richtung Osten über den Staupunkt 17_S. Die Bemessung von Stau

17_S ist Anlage 6.4 zu entnehmen. Für den unterhalb gelegenen Abschnitt von ca. 125 m erfolgt

eine Sohlanhebung mit durchgehendem Gefälle von ca. 5,1 ‰ zwischen Staupunkt und Erreichen

der Bestands-Sohlhöhe. Ein Querprofil direkt unterhalb des Staus 17_S ist in Anlage 6.4 dargestellt

(QP_17_01 interpoliert: Sohlbreite ca. 0,6 m, Böschungsneigung ca. 1:1,4, verbleibende Grabentiefe

ca. 0,8 m).

Damit das aus den Hangbereichen zufließende Wasser diesem Polder zugeführt wird, ist vorgese-

hen, die entlang des Klausburggrabens Richtung Süden verlaufende Verwallung oberhalb des

Klausburggrabens nach Westen, senkrecht zum Weg zu führen. Der Abfluss des Wegeseitengra-

bens kann so in das östliche Teilgebiet geleitet werden.

6.4 Teilgebiet 4

Teilgebiet 4 hat eine Fläche von ca. 87 ha und liegt im Bereich des NSG Steimbker Kuhlen. Derzeit

wird es in SW-NO-Richtung vom Steimbker Hauptentwässerungsgraben (hier Graben 18 und 20)

durchflossen, der die Vorflut zur Moorbeeke darstellt. Für die durch diesen Graben zu entwässern-

den Flächen wird im Zuge der Flurbereinigung über den Steimbker Dorfgraben (Graben 340) in die

Alpe eine neue Vorflut geschaffen. Die im Teilgebiet befindlichen Gräben 18, 19 und 20 stehen damit

für Regenerationsmaßnahmen zur Verfügung. Für das gesamte Gebiet, bis auf kleine Teilbereiche

am südöstlichen Rand, ist eine Aufhebung der landwirtschaftlichen Nutzung vorgesehen.

Die Bestandsprofile, Lageplan, Längsschnitt und die hydraulische Bemessung befinden sich in An-

lage 7.1 – 7.4.

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KliMo – Moorrenaturierung Lichtenmoor – Wasserwirtschaftliche Genehmigungsplanung

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Maßnahmen im Teilgebiet 4 (Gräben 18, 19 und 20):

· Teilverfüllung/Sohlanhebung des Graben 18 (L. ca. 1153 m).

· Teilverfüllung/Sohlanhebung des Graben 20 (L. ca. 397 m).

· Aufhebung und Verfüllung des Graben 19 (L. ca. 1300 m).

· Einrichtung von zwei regelbaren Staueinrichtungen (jeweils eine im Graben 18, Station km

0,401 und im Graben 20, Station km 0,013).

· Einbau von einem Verschluss im Graben 18.

· Anlage von Polderflächen.

Die Teilverfüllung erfolgt für den Graben 20 unter Beibehaltung einer Grabentiefe von ca. 0,5 – 1,0

m, das Sohlgefälle beträgt ca. 0,26 ‰. Die geplanten Böschungsneigungen orientieren sich an den

Bestandsböschungen (vgl. Anlage 7.4).

Die Sohle des Grabens 18 wird um ca. 0,5 – 1,0 m angehoben. Es verbleibt ein Restprofil mit einer

Grabentiefe von 0,4 – 0,8 m (vgl. QP 18_01 – 18_04 in Anlage 7.4). Das Gefälle liegt zwischen ca.

0,6 ‰ (Oberlauf) und 0,85 ‰ (Unterlauf).

Im Graben 18 sind mehrere Rohrdurchlässe (DN 1000) vorhanden, diese werden verfüllt.

Graben 19 wird komplett verfüllt und aufgehoben.

Die Bemessung der Stauanlagen ist Anlage 7.4 zu entnehmen.

6.5 Teilgebiet 5

Teilgebiet 5 liegt im NSG Weißer Graben und hat eine Größe von ca. 38 ha. Der Graben 24 entwäs-

sert den südöstlichen Bereich dieses Gebietes in den Alpegraben, der Graben 25 und 25a fließen

am nördlichen Rand Richtung Weißer Graben bzw. Alpegraben.

Die Bestandsprofile, Lageplan, Längsschnitt und die hydraulische Bemessung befinden sich in An-

lage 8.1 – 8.6.

Maßnahmen im Teilgebiet 5 (Gräben 24, 25 und 25a):

· Aufhebung und Verfüllung des Graben 24 (L. ca. 643 m).

· Teilverfüllung/Sohlanhebung des Graben 24 (L. ca. 271 m).

· Teilverfüllung/Sohlanhebung des Graben 25 (L. ca. 313 m).

· Teilverfüllung/Sohlanhebung des Graben 25a (L. ca. 320 m).

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KliMo – Moorrenaturierung Lichtenmoor – Wasserwirtschaftliche Genehmigungsplanung

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· Einrichtung von vier regelbaren Staueinrichtungen

(in Graben 24: Station km 4,041 und 3,770, in Graben 25 Station km 11,347 und in Graben

25A Station km 1,460).

· Einbau von zwei Verschlüssen (Graben 24 und 25).

· Anlage von Polderflächen.

Der innerhalb der Polderflächen oberhalb des Staus 24_W_S liegende Abschnitt des Grabens 24

wird komplett verfüllt und aufgehoben. Zwischen Stau 24_W_S und 24_S bleibt ein Restprofil erhal-

ten zur Ableitung des Überschusswassers aus dem Gebiet. Zwischen den geplanten Verwallungen

links und rechts des Gewässers verbleibt ein breiter Fließquerschnitt, der nur flach eingetieft wird

(ca. 0,4 – 0,6 m, vgl. QP 24_01 und 24_02 in Anl. 8.4).

Die Bemessung der Stauanlagen ist in Anl. 8.4 aufgeführt.

Der Graben 25 stellt den oberen Abschnitt des Weißen Grabens dar. Auf einem Abschnitt von ca.

313 m wird die Sohle angehoben. Die Teilverfüllung beginnt am Staupunkt 25_S und läuft auf die

Bestandssohle an QP 25_03 mit einem Gefälle von ca. 0,61 ‰ aus. Das Restprofil weist Graben-

tiefen von ca. 0,5 m auf.

Graben 25a soll auf dem Abschnitt zwischen Graben 25 und Stau 25a_S teilverfüllt werden. Die

Sohle wird zwischen der geplanten Sohlhöhe im Graben 25 und der min. Stauhöhe mit einem Gefälle

von ca. 1,3 ‰ aufgefüllt. Die Grabentiefe des Restprofils liegt bei ca. 0,4 – 0,6 m.

Die Bemessung der Stauanlagen ist in Anl. 8.6 aufgeführt.

6.6 Teilgebiet 6

Das Teilgebiet 6 liegt westlich neben Teilgebiet 5 am Nordwestrand des Wirkbereichs. Es hat eine

Größe von ca. 48 ha und wird durch die Gräben 23 und 23A entwässert.

Maßnahmen im Teilgebiet 6 (Gräben 23 und 23A):

· Aufhebung und Verfüllung des Graben 23 (L. ca. 623 m).

· Aufhebung und Verfüllung des Graben 23A (L. ca. 516 m).

· Einrichtung von vier regelbaren Staueinrichtungen (in graben 23 Station km 0,273 und in

Graben 23a Station km 0,308).

· Anlage von Polderflächen.

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KliMo – Moorrenaturierung Lichtenmoor – Wasserwirtschaftliche Genehmigungsplanung

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Die Gräben 23 und 23A werden verfüllt und innerhalb der geplanten Polderflächen aufgehoben. Die

Ableitung des Überschusswassers erfolgt über jeweils eine regelbare Stauanlage.

Die Bemessung der Stauanlagen ist in Anl. 9.4 aufgeführt.

6.7 Teilgebiet 7

Teilgebiet 7 umfasst eine ca. 50 ha große Fläche im Randbereich des NSG Lichtenmoor an der

Grenze zum Heidekreis. Derzeit verläuft hier in Ost-West-Richtung der Gadesbündener-Anderter

Grenzgraben der Schwarzen Riede zu (vgl. Anlage 9.2).

Maßnahmen im Teilgebiet 7 (Gräben 22, 22A und 22B):

· Aufhebung und Verfüllung von Graben 22 (G.-A. Grenzgraben) (L. ca. 1202 m).

· Aufhebung und Verfüllung von Teilabschnitten der von Süden zulaufenden Gräben 22A und

22B (L. ges. ca. 455 m).

· Anlage von zwei Verschlüssen (jeweils einen im Graben 22A und im Graben 22B).

· Teilverfüllung/Sohlanhebung des Graben 22 (G.-A. Grenzgraben) im Abschnitt unterhalb der

Teilverfüllung (L. ca. 338 m).

· Einrichtung von drei regelbaren Staueinrichtungen im Graben 22

(Station 588 m, 926 m, 2126 m).

· Anlage von Polderflächen.

Die Schließung des Grabens 22 ist möglich, da im Rahmen der Flurbereinigung und des Torfabbaus

eine alternative südliche Vorflut (Graben 370) geschaffen wird. Durch die Anlage von Graben 370

verringert sich das Einzugsgebiet des Grabens 22 deutlich.

Der Graben 22 durchschneidet den hier vorhandenen Torfkörper zwischen Station 900-1900 m. Die-

ser Torfkörper liegt ca. 1-1,5 m höher als die unterhalb liegenden Flächen und bestimmt die Verfüll-

höhe des zu schließenden Grabenabschnitts. Entlang der gesamten Südseite des Gewässers wer-

den durch Verwallungen insgesamt drei Polderflächen geschaffen. Das Überschusswasser des öst-

lichen Polders und der Einzugsgebietsfläche oberhalb von Station 1756 m wird Richtung Osten über

den Stau 22_S3 entwässert. Dieses Überschusswasser wird von dem neuen Graben 370 aufge-

nommen und Richtung Lichtenmoorgraben abgeführt. An der Entwässerungssituation des G.-A.

Grenzgrabens oberhalb des Maßnahmenbereichs (Station 2126-2369 m) ändert sich zum bestehen-

den Zustand nichts.

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KliMo – Moorrenaturierung Lichtenmoor – Wasserwirtschaftliche Genehmigungsplanung

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Die westlichen Polderflächen sowie die Teileinzugsgebiete zwischen Station 1756-926 m entwäs-

sern Richtung Westen. Die Ableitung des Überschusswassers aus dem Verfüllbereich erfolgt an

Stau 22_S1 (Station 926). Die Zulaufstrecke von der Grabenverfüllung auf diesen Staupunkt beträgt

ca. 40 m (Neigung ca. 1:70).

Zwischen Stau 22_S1 und 22_S2 (Station 588) findet eine Teilverfüllung des Grabens zur Minimie-

rung des Abflussprofils statt. Die Sohle kann um ca. 0,3 m aufgehöht werden, die Sohlbreite beträgt

ca. 0,4 m. Die verbleibende Grabentiefe liegt zwischen 0,7 – 1,3 m. Die Böschungsneigungen ori-

entieren sich mit ca. 1:1,4 an den Bestandsböschungen (vgl. QP 22_05 in Anl. 10.4). Das verblei-

bende Gefälle beträgt ca. 1,2 ‰. Eine landwirtschaftliche Nutzung mit leichter Absenkung der som-

merlichen Grundwasserstände ist möglich.

Die von Süden auf den Graben 22 zulaufenden Gräben 22A und 22B werden auf dem Gebiet des

Teilgebiets 7 verfüllt (entsprechend bis zur südlichen Grenze des NSG Lichtenmoor). Die Entwäs-

serung der südlich davon gelegenen Flächen erfolgt über den neuen Graben 370 (Flurbereinigung)

bzw. wird im Zuge des hier stattfindenden Torfabbaus neu geordnet.

Die Schließung des Grabens 22 ist Teil der KliMo-Maßnahme im Heidekreis. In Absprache mit dem

NLWKN Lüneburg, der federführend den Grenzgraben verfüllt, wurde geklärt, dass im Rahmen der

Flurbereinigung und des hier beantragten KliMo-Projektes die Voraussetzungen hinsichtlich Eigen-

tum und Wasserrecht geschaffen werden.

6.8 Wirkbereich

Der Wirkbereich im Zentrum des Maßnahmengebietes entwässert zum überwiegenden Teil über die

Teilgebiete 1 und 2 Richtung Westen (vgl. Kap. 6.1 und 6.2).

Eine kleine Teilfläche mit einer Größe von ca. 66 ha wird Richtung Osten an den geplanten Graben

310 angeschlossen. Die Ableitung des Überschusswassers erfolgt über den Staupunkt W_310. Es

ist eine feste Staueinrichtung oder alternativ ein Rohrüberlauf geplant.

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KliMo – Moorrenaturierung Lichtenmoor – Wasserwirtschaftliche Genehmigungsplanung

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7 Bauablauf

Grabenverfüllung

Die Verfüllung der Gräben erfolgt mit seitlich anstehenden Torf. Das benötigte Material wird in der

Regel in einem Abstand von 5 - 15 m aus nicht miteinander verbundenen Einzelbereichen entnom-

men. Die Entnahmestellen sind so anzulegen, dass keine lineare Entwässerungsstruktur parallel

zum aufzuhebenden Graben entsteht, sondern sich diese torfstichartigen Kleingewässer unter-

schiedlich aneinanderreihen, teilweise unterbrochen durch kurze Querverwallungen. Die Kanten der

Entnahmebereiche werden abgeschrägt und Vegetationssoden, Wurzeln sowie Äste nach der

Torfentnahme eingebracht, um das Wachstum von Torfmoosen zu fördern. Sind im Gelände Torf-

stichbänke aus dem bäuerlichen Torfstich vorhanden, wird hier bevorzugt Torf entnommen. Wenn

möglich, erfolgt die Entnahme entlang höherer Torfstichkanten. Grundsätzlich erfolgt die Entnahme

der Torfe so, dass die nach unten abdichtende Schwarztorfschicht erhalten bleibt.

Vor der Verfüllung ist der Graben von jeglicher Vegetation zu befreien und die Grabensohle zu räu-

men. Bei nicht in den mineralischen Untergrund einschneidenden Gräben ist darauf zu achten, dass

das Lockermaterial vollständig entnommen wird und die Verfüllung direkt auf den gewachsenen Torf

aufgebracht wird. Der eingebaute Torf ist lagenweise zu verdichten. Eine spätere Sackung ist durch

eine Überhöhung der Verfüllung auszugleichen; im Zielzustand soll die Überhöhung ca. 0,5 m be-

tragen. Teilweise werden auch Verwallungen auf den aufzustauenden Gräben aufgebaut, um eine

maximale Dichtigkeit zu erreichen. Zuvor entfernte Vegetationssoden dienen als Abdeckung der

Verfüllung, so dass keine offenen Torfe auf der verfüllten Grabentrasse liegen; dies erhöht die Sta-

bilität der Verfüllung.

Teilverfüllung / Sohlanhebung

Bei der Sohlanhebung handelt es sich um eine Teilverfüllung der Grabenbereiche. Hierbei wird die

Grabensohle aufgereinigt und das Grabenprofil wird mit seitlich entnommenen Torf bis zur entspre-

chenden Höhe verfüllt und das Profil wird oberhalb ausgebildet.

Stauwehre

Die Stauwehre sind Fertigbauwerke aus Beton mit innenliegender, regelbarer Klappe. Teilweise

kommen auch regelbare Stautafeln aus Eichenholz zum Einsatz. Gegründet werden die Staustufen

im mineralischen Untergrund durch Betonfertigelemente bzw. durch Pfähle. Seitlich wird die angren-

zende Verwallung bzw. das angrenzende Gelände mit Überhöhung an die Staukammer modelliert,

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KliMo – Moorrenaturierung Lichtenmoor – Wasserwirtschaftliche Genehmigungsplanung

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sodass ein Umfließen verhindert wird. Durch den Einsatz der Fertigbauteile werden Betonarbeiten

im Gelände und Wasserhaltungsmaßnahmen reduziert.

Verwallungen

Die Verwallungen werden aus seitlich anstehendem Torf aufgesetzt. Höhe und Breite der Verwal-

lungen variieren je nach Poldergröße und Oberflächenstruktur. In der Regel sind die Verwallungen

im Kronenbereich 3 m breit und haben eine Böschungsneigung von 1:2. Die Bauhöhe beträgt ca. 1

m, wobei die Oberkante horizontal eben ausgeführt wird. Bei der Anlage der Verwallung wird vor

Aufsetzen des seitlich abgegrabenen Torfes die Vegetation entfernt, damit Torf auf Torf aufgesetzt

wird und keine eventuell drainierende Vegetationsschicht verbleibt. Die abgenommene Vegetation

wird auf die Verwallung aufgesetzt, diese Abdeckung erhöht die Standfestigkeit der Verwallung (Ero-

sion, Wildwechsel o.ä.).

Maschineneinsatz

Es dürfen nur standortangepasste Maschinen eingesetzt werden, die auch auf feuchtem Moorboden

einen bodenschonenden Betrieb ermöglichen (z.B. Moorkettenbagger mit mindestens 120 cm brei-

ten Ketten, Pistenraupe mit Kübel, ggf. Schlepper mit Doppelbereifung vorne und hinten).

8 Kostenberechnung

Die Kostenberechnung befindet sich in Anlage 12.