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D 14667 Fachmagazin für die Sicherheitswirtschaft DER SICHERHEIT SDIENST 2 | 2018 Luftsicherheit & Sicherheitsgesetz Postvertriebsstück – DPAG – Entgelt bezahlt – DSA GmbH, Postfach 1201, 61282 Bad Homburg

Aktuelle Ausgabe|DSD - 21. und 22. März 2019 im Kongresshotel … · 2018-05-30 · DSD-02-2018_Titel_FIN.indd 1 11.05.18 10:46. Am 25. ... Aufgabe an, daran mitzuwirken, diese Strukturen

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Fachmagazin für die SicherheitswirtschaftDER SICHERHEITSDIENST

2 | 2018

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Luftsicherheit & Sicherheitsgesetz

Postvertriebsstück – DPAG – Entgelt bezahlt – DSA GmbH, Postfach 1201, 61282 Bad Homburg

11.Wir freuen uns, wenn Sie sich diesen Termin schon jetzt vormerken!

Ergreifen Sie die Chance, sich über topaktuelle Themen der Luftsicherheitsbranche zu informieren und nutzen Sie die Gelegenheit, sich mit ca. 300 Experten aus dem Bereich Luftsicherheit zu vernetzen.

Bei Interesse, Rückfragen und für weitere Infos steht Ihnen die Veranstaltungs assistentin Regina Sarezki unter

Tel. +49 6172 948051 oder

Mail [email protected] zur Verfügung.

Weitere Veranstaltungsdetails werden Ihnen zeitnah zugehen!

21. und 22. März 2019im Kongresshotel Potsdam

BDLS BUNDESVERBAND DER LUFTSICHERHEITSUNTERNEHMEN und BUNDESPOLIZEIPRÄSIDIUM POTSDAM

SAVE THE DATE

LUFTSICHERHEITSTAGE

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Am 25. September 2018 findet zum vierten Mal der Tag der Aus- und Weiterbildung im Rahmen der Messe security essen statt.

Erneut werden Auszubildende und Studierende aus der Sicherheitswirtschaft aus dem ganzen Bundesgebiet vom BDSW und der Messe Essen eingeladen, die Messe zu besuchen und sich an den Ständen ausgewählter Partner über die neuesten Entwicklungen im Sicherheitsbereich zu informieren.

Bitte merken Sie sich den Termin bereits heute vor!

25. September 2018 security essen 2018 · Messe Essen

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PARTNER FÜR AUS- UND WEITERBILDUNG

TAG DER AUS- UND WEITERBILDUNG4.

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2 | 2018 DER SICHERHEITSDIENST

EDITORIAL

Am 25. September 2018 findet zum vierten Mal der Tag der Aus- und Weiterbildung im Rahmen der Messe security essen statt.

Erneut werden Auszubildende und Studierende aus der Sicherheitswirtschaft aus dem ganzen Bundesgebiet vom BDSW und der Messe Essen eingeladen, die Messe zu besuchen und sich an den Ständen ausgewählter Partner über die neuesten Entwicklungen im Sicherheitsbereich zu informieren.

Bitte merken Sie sich den Termin bereits heute vor!

25. September 2018 security essen 2018 · Messe Essen

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PARTNER FÜR AUS- UND WEITERBILDUNG

TAG DER AUS- UND WEITERBILDUNG4.

> Nach der Bundestagswahl am 24. September 2017 hat es fast ein halbes Jahr bis zur Wahl der neuen Bundesre-gierung am 14. März gedauert. Dieses lange Warten hat sich für uns gelohnt, weil in der Koalitionsvereinbarung der Großen Koalition u. a. ausgeführt wird: „Private Sicherheitsbetriebe leisten einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit. Durch die Neuordnung der Regelungen für das private Sicherheitsgewerbe in einem eigenständigen Gesetz werden wir die Sicherheitsstandards in diesem Gewerbe-zweig verbessern und so für noch mehr Sicherheit und Verlässlichkeit sorgen.“ Damit haben wir ein wichtiges Verbands-ziel erreicht. Das Gewerberecht reicht bei weitem nicht (mehr) aus, der faktischen Bedeutung der privaten Sicherheitsdienste für die Innere Sicherheit in Deutschland gerecht zu werden. Wir haben in unserem Positions- und Forderungspapier vor der Bundestagswahl deutlich gemacht, welche Maßnahmen notwendig sind, um Deutsch-land noch sicherer zu machen.

Deutschland ist eines der sichersten Länder der Welt. Die vorab veröffentlich-ten Zahlen aus der Polizeilichen Kriminal-statistik für das Jahr 2017 gehen davon aus, dass die Zahl der in Deutschland erfassten Verbrechen im Vergleich zum Vorjahr um fast zehn Prozent gesunken ist. Dazu tragen auch die privaten Sicher-heitsunternehmen mit ihren rund 260.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei. Sie leisten mit ihren Dienstleistungen und Produkten einen wichtigen Beitrag zur Gefahrenabwehr innerhalb der Sicher-heitsarchitektur Deutschlands. (Qualifi-zierte) private Sicherheitsdienste können zu einer wirkungsvollen Entlastung der Polizei beitragen und die objektive Sicher-heit, aber auch das subjektive Sicherheits-empfinden der Bürgerinnen und Bürger, nachhaltig verbessern. Dazu müssen die

privaten Sicherheitsdienste auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt werden. Ziel muss es sein, die privaten Sicherheits-dienste in den Zuständigkeitsbereich der Innenbehörden zu überführen, wie dies in fast allen Mitgliedsstaaten der EU der Fall ist. Wir wissen um die damit einher-gehenden juristischen, verwaltungsrecht-lichen und politischen Herausforderungen.

Das im November 2016 vom Deutschen Bundestag beschlossene Gesetzespaket zur Änderung von bewachungsrechtlichen Vorschriften stellt einen Schritt in die rich-tige Richtung dar. Es bleibt aber hinter den Erwartungen des BDSW zurück. Die Einführung einer verschärften und regel-mäßigen Überprüfung von Personal und Unternehmern, der Sachkundeprüfung für den künftigen Unternehmer und von leiten-den Mitarbeitern beim Schutz von Flücht-lingsunterkünften und zugangsgeschütz-ten Großveranstaltungen reichen nicht aus. Große Hoffnung setzen wir in das geplante „Bewacherregister“, das im Januar 2019 fertig sein soll. Dies muss die Anforde-rungen aus Sicht der Branche berück-sichtigen und transparent und kostengün-stig werden. Wichtig sind vor allem eine schnelle und unbürokratische Überprü-fung von Sicherheitsmitarbeitern sowie eine Vermeidung von unnötigen und zeit-aufwändigen Doppelüberprüfungen. Hierzu gehört auch die Überprüfung der waffen-rechtlichen Genehmigungsverfahren für Geldtransporte sowie die Sicherheitsüber-prüfungen beim Schutz von militärischen Liegenschaften oder in der Luftsicherheit.

Für einzelne Aufgabengebiete, die eine enge Zusammenarbeit mit der Polizei erfordern, sind spezialgesetzliche Regelungen zu schaffen. Das gilt für den Schutz von Großveranstaltungen, Flüchtlingsunter künften, des Öffentlichen Personenverkehrs und von Einrichtungen in den Kritischen Infrastrukturen. Nur in

einer spezialgesetzlichen Regelung lassen sich Anforderungen an die Leistungs-fähigkeit, Organisation, Qualifizierung sowie Ausstattung der privaten Sicher-heitsdienste zwingend festlegen.

Die Sicherheitswirtschaft und der sie vertretende BDSW sind in den letzten 15 Jahren ihrer sicherheitspolitischen Verantwortung für Deutschland gerecht geworden. Wir haben an der Entstehung mehrerer Studiengänge zum privaten Sicherheitsmanagement an den Polizei-hochschulen in Berlin, Kiel-Altenholz und Hamburg aktiv mitgearbeitet. Das gilt auch für die beiden Ausbildungsberufe in der Sicherheitswirtschaft und für die Fort-bildungsregelung Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft. In zehn Bundesländern haben wir Kooperationsvereinbarungen mit den jeweiligen Landespolizeibehörden unterzeichnet. Wir arbeiten zudem aktiv in der Initiative Wirtschaftsschutz mit.

Diese Initiativen für noch mehr Quali-tät und Seriosität der Sicherheits dienst-leistungen werden nur dann nachhaltig sein, wenn – wie von der Großen Koalition vorgesehen – in der 19. Legis latur periode die rechtlichen Rahmenbedingungen für die privaten Sicherheitsdienste auf eine neue zeitgemäße Grundlage gestellt werden. Der BDSW ist bereit, sich mit seinem Know-how aktiv in den politischen Entscheidungsprozess einzubringen. Auf der 51. Jahresmitglieder versammlung am 17. Mai in Wiesbaden haben wir mit unseren Mitgliedern über unsere Vorstel-lungen diskutiert. Bei unserem Parla-mentarischen Abend am 29. November in Berlin werden wir mit den zuständigen Politikern aus allen relevanten Fraktionen aus dem Deutschen Bundestag unsere Vorstellungen diskutieren.

IhrGregor Lehnert <

Sicherheitsgesetz Von Gregor Lehnert GREGOR LEHNERT

ist Präsident des BDSW Bundesverband der

Sicherheitswirtschaft.

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INHALT

EDITORIAL 1

» Gregor Lehnert: Sicherheitsgesetz............................................. 1

LUFTSICHERHEIT 3

» Udo Hansen: Effektive Zusammenarbeit für einen sicheren Luftverkehr .................................................................................. 3

» Peter Niggl: „… mal das eine oder das andere Thema völlig neu betrachten!“ ................................................................ 4

» Dr. Michael Engel: Eine Reform wäre eine Win-Win-Situation für alle .......................................................................................... 8

» Markus Bierschenk: Gewährleistung eines hohen Sicherheits-standards bei steigenden Passagierzahlen .............................. 10

» Achim Friedl: Technische Unterstützung bei der Luftsicherheitskontrolle ............................................................ 12

WHO IS WHO DER LUFTSICHERHEIT 14

WIRTSCHAFT UND POLITIK 19

» Silke Wollmann: Forum Sicherheit in Hamburg ...................... 19

» Manfred Buhl: Anmerkungen zum Koalitionsvertrag 2018 ..... 20

» Sicherheitsstudiengang: 10 Jahre Security & Safety Engineering in Furtwangen ....................................................... 24

» RA Andreas Paulick: EU Datenschutz-Grundverordnung ........ 24

» Marcus Böick: Sicherheitswirtschaft und Zeitgeschichte ....... 26

» Lydia Limpach: Öffentliche Wahrnehmung der privaten Sicherheitswirtschaft ................................................................ 28

AUSBILDUNG 29

» Dr. Harald Olschok: Mehr als die Hälfte der Fachkräfte für Schutz und Sicherheit brechen ihre Ausbildung ab ................. 29

SECURITY ESSEN 2018 33

» security essen 2018: Digitalisierung und Vernetzung .............. 33

TECHNIK 34

» Silke Wollmann: BDSW Techniktagung 2018 ........................... 34

SICHERHEITSFORSCHUNG 36

» Kirsten Wiegand: Zivile Sicherheitsforschung ......................... 36

» Dr. Wolfgang Bretschneider / Prof. Dr. Andreas Freytag: Effizienz und zivile Sicherheit.................................................... 38

GELD UND WERT 40

» Bundesbank: Forderung nach kompletter Bargeld abschaffung ist unangemessen ..................................................................... 40

VSW AKTUELL 42

» Silke Wollmann: 50 Jahre VSW ................................................. 42

RECHT 44

» RA Cornelia Okpara: Arbeitsrecht in Kürze .............................. 44

VERGABERECHT 46

» RA Alexander Nette: Messegesellschaft als kommunale Tochter ist öffentlicher Auftraggeber ................... 46

BERICHT AUS BERLIN 48

» Dr. Berthold Stoppelkamp: GroKo öffnet Tür für neue Sicherheitsarchitektur ................................................ 48

BÜCHERMARKT 51

NAMEN UND NACHRICHTEN 53

SICHERHEIT VON A BIS Z 58

IMPRESSUM 63

DAS LETZTE 64

» Dr. Harald Olschok: security essen 2018 .................................. 64

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LUFTSICHERHEIT

> Mit der Gründung des Bundesverbandes der Luftsicherheitsunternehmen, am 29. August 2017, habe ich es mir gemeinsam mit meinen Kollegen im Präsidium zur Aufgabe gemacht, die große Bedeutung und die vielfältigen Möglich-keiten der privaten Sicherheitsdienstleister an den Flughäfen noch stärker als bisher in den Fokus der Öffentlichkeit, aber auch der Sicher-heitspolitik zu stellen. Hierbei setzen wir unter anderem auf einen Schulterschluss mit den anderen Luftfahrtverbänden und -behörden.

Der Luftverkehr ist einer der sensibelsten Bereiche kritischer Infrastrukturen und sein sicherer und zuverlässiger Betrieb ein unver-zichtbarer Baustein für den wirtschaftlichen Erfolg unseres Landes. Die Beschäftigten der Luftsicherheitsunternehmen kontrollieren jedes Jahr über 223 Millionen Passagiere und 4,6 Millionen Tonnen Luftfracht sowie hunderttau-sende Beschäftigte an den deutschen Flughäfen – und dies mit stetig steigender Tendenz. Neben den selbstverständlich vorhandenen wirtschaft-lichen und wirtschaftspolitischen Interessen, ist dieser Bereich der Sicherheitsdienstleistungen so wichtig geworden, dass auch die sich hieraus ergebenden fachlichen Interessen der Mitglieds-unternehmen auf nationaler und europäischer Ebene vertreten werden müssen. Es gibt viele Themenfelder im Bereich der Luftsicherheit, für die wir sowohl Optimierungspotenzial als auch -notwendigkeiten sehen, und unsere Mitglieds-unternehmen sind ein maßgeblicher Player im komplexen Gesamtkonstrukt der Luftsicherheit.

Nicht zuletzt aufgrund der sich stetig verän-dernden Bedrohungslage auch für den deut-schen Luftverkehr, haben sich die einzelnen Bereiche im Themenfeld Luftsicherheit rasch weiterentwickelt. So ist ein zunehmend undurch-schaubareres Gesamtgefüge entstanden. Neben den Aufgaben als Arbeitgeber- und Interessen-vertretung sieht es der BDLS auch als seine

Aufgabe an, daran mitzuwirken, diese Strukturen einfacher und übersichtlicher zu gestalten. Der BDLS ist davon überzeugt, dass im kom plexen und komplizierten System des Luftverkehrs ein ständiger intensiver Austausch sowie eine enge und vertrauensvolle Kooperation mit der Politik, den zuständigen Ministerien und Behörden, den Flughafenbetreibern und den Luftverkehrsge-sellschaften beziehungsweise deren Interessen-vertretungen sowie den Tarifpartnern notwendig sind, um die bestmögliche Sicherheit zu gewähr-leisten.

Die diesjährigen 10. Luftsicherheitstage, die wieder gemeinsam mit der Bundespolizei aus -gerichtet wurden, haben einmal mehr gezeigt, dass die Zusammenarbeit der Sicherheits-dienstleister an den Verkehrsflughäfen mit den verschiedenen Akteuren gut funktioniert. So ist einer der bereits heute wichtigsten Aspekte der Luftsicherheit auch in Zukunft von höchster Bedeutung: effektive Zusammenarbeit. Neben dieser Zusammenarbeit der Akteure ist aber eben auch die stete Optimierung von Prozessen elementar für die Sicherheit. Dabei ist die Perso-nalplanung und -steuerung des Sicherheitsper-sonals ein wesentlicher Faktor im Gesamtpro-zess „Flughafen“. Für uns steht allerdings die Frage, wie dieser Teilprozess effektiver gestaltet werden kann, deutlicher im Fokus als die Frage, wer dies durchführt. Die Dienstleister wären sicherlich auch in der Lage, diesen Teilprozess erfolgreich zu übernehmen.

Der BDLS wird sich mit diesem umfangreichen Themenspektrum der Luftsicherheit zügig in Arbeitsgruppen, auch gemeinsam mit den anderen Verbänden der Luftverkehrswirtschaft, beschäftigen und Ergebnisse vorlegen.

IhrUdo Hansen <

UDO HANSEN ist Präsident des BDLS Bundesverband der Luft-sicherheitsunternehmen.

Effektive Zusammenarbeit für einen sicheren Luftverkehr

Von Udo Hansen

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LUFTSICHERHEIT

> Es sei eine „Jubiläumsveranstaltung“, meinte der Präsident der Bundespolizei, Dr. Dieter Romann, bei seiner Begrüßung zu den diesjährigen 10. Luftsicherheitstagen. Gleichzei-tig war es auch eine Premiere. Zum ersten Mal hatte der neu gegründete Bundesverband der Luftsicherheitsunternehmen (BDLS) zusammen mit der Bundespolizei diese international beach-tete Konferenz ausgerichtet, die am 8. und 9. März in Potsdam stattfand.

Romann nahm den Koalitionsvertrag der neugebildeten Bundesregierung zum Anlass, Vorschläge für einen Umbau im Bereich der Zuständigkeiten für die bisherigen Luftsicher-heitskontrollen zu unterbreiten. Er zitierte aus der politischen Absichtserklärung der Großen Koalition, in der es heißt: „Luftsicherheits-kontrollen sind eine hoheitliche Aufgabe. Daher soll der Staat mehr strukturelle Verantwortung und Anteile der in den letzten Jahren gestiegenen Kosten für die Sicherheit der Menschen beim Fliegen übernehmen. Wir werden gleichzeitig die bestehende Organisation und Aufgabenwahr-nehmung und -verteilung für die Luftsicher-heit begutachten und konzeptionelle Vorschläge erarbeiten lassen, um diese in Deutschland einheitlicher und effizienter zu gestalten.“

Konkret schlug der Bundespolizei-Chef vor, dass die Flughafenbetreiber „eigenverantwort-lich alle nicht polizeilichen Sicherungsaufgaben übernehmen“ sollten und es ihnen „zu überlas-sen, ob sie dafür eigene Unternehmen schaffen oder Dienstleister im Wettbewerb auswählen.“ Nach Ansicht von Romann verfügen die Flug-hafenbetreiber „über die beste Kenntnis zu Flug-plänen, deren Besonderheit, Schwankungen und Abweichungen“ und hätten „die besten Voraus-setzungen, um Flugplan- und Bedarfsorientie-rung, Wartezeiten und Kosten in der Planung der Kontrollstunden zu gewichten und spontan neu zu steuern.“

Udo Hansen, Präsident des BDLS, dankte in seiner anschließenden Begrüßungsrede vor den rund 300 Konferenzbesuchern Dr. Romann

für seine „interessante Einführung“ und den Vorschlag, den er auf den Tisch gelegt habe, bei dem man „mal das eine oder das andere Thema völlig neu betrachten könnte.“ Hansen stellte anschließend den BDLS vor und betonte, dieser sei in erster Linie ein Arbeitgeberver-band, „der die wirtschaftspolitischen, die tarif-politischen, aber auch die fachlichen Interessen“ seiner Mitgliedsunternehmen vertreten werde. Eine „Menge Sprengstoff“ sieht Hansen in dem Ziel des BDLS, „im Fall von Arbeitskämpfen die übergeordneten Interessen der Bevölkerung und der Wirtschaft angemessen und ausreichend zu berücksichtigen.“ Als einen weiteren Aufgaben-schwerpunkt nannte er für den Luftsicherheits-bereich die Digitalisierung, bei der man sich gegenwärtig noch eher „im Dampfmaschinen-zeitalter“ befinde. Man habe sich außerdem in den Fachgruppen mit der Problematik beschäf-tigt, gemeinsam mit den Partnern in Behörden und den anderen Verbänden der Luftverkehrs-wirtschaft „einheitliche Ausschreibungsformate und danach auch einheitliche Vertragsformate“ für die Tätigkeit der Dienstleister zu entwickeln. Dies schaffe Transparenz, Vertrauen und Berechen barkeit, wie sie im Rest der Industrie-welt eine Verständlichkeit sei. Es ergäbe sich auch die Frage, ob das Portfolio der Anforde-rungen an die Sicherheitsdienstleister nicht verbreitert werden könne.

Zum Ende seiner Ausführungen betonte Hansen, dass man sich nicht nur auf das Kern-geschäft der Dienstleister zurückziehen wolle, sondern sehr wohl auch „den Blick hat für den Gesamtprozess Flughafen“ habe.

Mit einem aktuellen Lagebild der Luftsicher-heit eröffnete Markus Schöndorf, Referatsleiter beim Bundeskriminalamt, die Reihe der Fach-vorträge. In Zusammenarbeit mit den anderen Sicherheitsbehörden des Bundes werden dort, so der Referent, Gefährdungen der Luft sicher-heit analysiert. Man habe derzeit „keiner-lei Hinweise aus dem Bereich der politisch motivier ten Kriminalität“, dass von rechts-

„…mal das eine oder das andere Thema völlig neu betrachten!“BDLS zum ersten Mal Mitausrichter der Luftsicherheitstage in Potsdam

Von Peter Niggl

PETER NIGGL ist freier Journalist.

Er beschäftigt sich seit Jahren mit Fragen der

privaten Sicherheit.

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LUFTSICHERHEIT

oder linksextre mistischen Gruppierungen Anschläge gegen den zivilen Luftverkehr geplant seien. Dagegen habe man „eine Menge Informationen“, dass sich der Islamistische Staat mit solchen terro-ristischen Anschlägen befasse. Dieser hätte sich dafür auch erhebliche Exper-tise erworben und sei sehr an Details der Luftsicherheit interessiert.

Unterstützung erfuhr Dr. Romann von Ministerialrat Dr. Karsten Kloth. Der Referatsleiter B3 Luft- und Seesicher-heit im Bundesministerium des Innern, betonte zum Eingang seiner Ausfüh-rungen, dass es zu dessen Vorschlägen „aus fachlicher Sicht keinen Widerspruch“ gebe. Auf die Gefährdung durch terroris-tische Gruppierungen eingehend, betonte Kloth, dass diese vor allem versuchen, mit „Unkonventionellen Spreng- oder Brand-vorrichtungen“ (USBV) ihre Ziele zu verwirk-lichen. Die Täter, so Kloth, arbeiten „hoch-professionell an der Verfeinerung ihrer Methoden und Tatmittel“ und versuchen „aktiv Schwachstellen in unserer Verteidi-gung“ auszukundschaften und auszunut-

zen, wie beispielsweise durch Innentäter. In der Abwehr dieser Bedrohungen könne man sich keine Fehler oder Nachlässig-keiten in der Luftsicherheit erlauben.

Auf seine Gespräche mit Dr. Kloth verwies Joseph P. Terrell, Attaché Transportsicher-heitsbehörde (TSA) an der US-Botschaft Berlin, der in seinem Vortrag die Luft-sicherheitsmaßnahmen der USA beleuch-tete. Dabei ließ er Anschläge auf den Luft-verkehr seit der „Golden Age of Hijacking“ 1969 Revue passieren. Terrell schilderte die Entwicklung der Luftsicherheitsmaß-nahmen und unterstrich die inzwischen sehr enge Zusammenarbeit der TSA mit EU-Staaten, darunter auch Deutschland.

„Der Flughafen Hamburg hat eine zentrale Kontrollstelle geschaffen und die ist sehr effizient“, erläuterte Thomas Seifert, Leiter der Bundespolizei-Inspek-tion Flughafen Hamburg, der zusam-men mit dem Prokuristen und Leiter des Geschäftsbereiches Aviation am Hamburg Airport, Johannes Scharnberg, über einen „strukturierten Standortdialog für die erfolgreiche Steuerung der Passagier-

prozesse“ referierte. Die Vorstellung dieses Projektes wurde mit Videoaufnah-men zu den Sicherheitsabläufen während des G20-Gipfels veranschaulicht. Die Refe-renten warben für eine größere Präsenz der Polizei an Flughäfen, diese habe sich am Hamburger Airport bewährt.

Tobias Walter stellte das Qualitäts-management des Sicherheitsdienstleisters I-SEC Deutsche Luftsicherheit GmbH am größten deutschen Airport in Frankfurt vor. Dabei sprach er sich für eine „enge Kommunikation mit allen Prozesspart-nern“ aus. Bei aktuell 1.419 Mitarbeitern in Frankfurt beschäftige das Unternehmen etwa 90 operative Führungskräfte als Teil des Qualitätsmanagements. Das Soll an Fort- und Weiterbildungsstunden habe man deutlich übererfüllt. Im vergange-nen Jahr sei die Qualität der Kontrollen durch 181 offene und verdeckte Sicher-heitstests der Bundespolizei überprüft worden. Solche Tests würden auch durch das Unternehmen selbst durchgeführt.

„Unsere Flughäfen platzen sprich-wörtlich aus allen Nähten“, konsta-

Udo Hansen, Präsident des BDLS

Joseph Terrell, Botschaft der Vereinigten Staaten

in Berlin

Markus Schöndorf, Bundeskriminalamt

Tobias Walter, I-SEC Deutsche Luftsicherheit

GmbH

Dr. Karsten Kloth, Bundesministerium des Inneren

Steven Decock, Brussels Airlines

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LUFTSICHERHEIT

tierte Markus Bierschenk, Referats-leiter Luftsicher heitsaufgaben im Bundespolizeipräsi dium, als Moderator zu Beginn der Podiumsdiskussion. Der Bedarf an Luftsicherheitskontrolltechnik steige ebenso wie der an Luftsicherheits-assistenten. Das Sicherheitsniveau auf deutschen Flughäfen müsste nicht nur gehalten werden, es müsse auch an neue Bedrohungen und neue Modi Operandi angepasst werden. Ralph Beisel, Haupt-geschäftsführer des Flughafenver-bandes ADV, wünschte sich als erster Diskussions redner „mehr Wettbewerb“ unter den Sicherheitsdienstleistern an den Flughäfen. Er sei von seinen Flughafen- Chefs beauftragt, „die Bereitschaft zu erneuern, dass an den großen Flugha-fen-Standorten die Flughäfen von der Bundespolizei in die Pflicht genom-men werden wollen, die Verträge mit den privaten Sicherheitsdienstleistern zu machen.“ Man traue sich zu, „die Spreu vom Weizen zu trennen.“

„Es gibt 240.000 Kontrollvorgänge pro Tag“ an deutschen Flughäfen, betonte

Thomas Schomburg von der Lufthansa zu Beginn seines Diskussionsbeitrages. Man könne über Verantwortungsübergabe sprechen, betonte er mit Blick auf den Romann-Vorschlag, merkte aber kritisch an, dass dies noch keine Gewährleistung sei, „dass es besser wird“. Dazu müsse auch ein Know-how-Transfer stattfinden.

Udo Hansen kündigte in seinem Beitrag an, „etwas auf die Bremse zu treten.“ Sein Optimismus halte sich, was die Umsetzung politischer Absichtserklärungen betrifft, „in Grenzen.“ Er sah aber die Chance, die offenkundigen „Optimierungszwänge“ aktiv anzugehen und nicht zu warten, bis von Seiten der Politik Vorgaben gemacht würden. Man solle nicht zuerst über Verantwortliche und Zuständigkeiten reden, sondern „anschauen, wo wollen wir hin.“

Jürgen Schubert, Vizepräsident des Bundespolizeipräsidiums, griff einen Terminus von Joseph Terrell auf, der gefor-dert hatte, „vor die Lage zu kommen“, das heiße, auch mal zehn Jahre in die Zukunft zu denken. Nicht alles ließe sich durch Technik lösen, für ihn spiele der Bereich

Verhaltensbeobachtung eine große Rolle. Man werde über den „interaktiven syste-mischen Flughafen“ nachdenken müssen.

Der Anschlag am Flughafen Brüssel-Zaventem vom 22. März 2016 war das Thema, das Steven Decock von Brussels Airlines in den Mittelpunkt seiner Ausfüh-rungen rückte. Mit einem Rückblick auf die Anschläge seit dem 11. September 2001 verdeutlichte er die verschiedenen Vorgehensweisen diverser Terrororganisa-tionen, um dann minutiös die Vorgeschichte, den Ablauf und die Folgemaß nahmen der Bluttat von Brüssel zu schildern, bei dem 16 Menschen und die beiden Attentäter ums Leben kamen und 160 Personen zum Teil schwer verletzt wurden. Einen großen Raum in seinen Ausführungen nahmen die ersten Rettungs- und Schutzmaßnahmen, wie auch die lang fristigen Sicherungsüber-legungen am Brüsseler Flughafen ein.

Die sicheren Lieferketten nahm Annette Wiedemann von der DEKRA Akademie GmbH - Aviation Services zum Anlass, sich mit Bestimmungen auseinanderzusetzen, die zum Teil mehr als kurios wirken, aber

Annette Wiedemann, DEKRA Akademie GmbH

Matthias Petersen, Luftfahrt-Bundesamt

Björn Reimer, Vereinigung Cockpit e. V.

Silke Bußkamp, Bundespolizeipräsidium

Andreas Jung, Bundespolizeidirektion Flughafen

Frankfurt am Main

Markus Bierschenk, Bundespolizeipräsidium

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LUFTSICHERHEIT

durchaus Auswirkungen auf die Versender haben.

Dass sein Verband in die Luftsicher-heits-Aktivitäten nur ungenügend einge-bunden sei, bemängelte Björn Reimer, Vorstandsmitglied der Piloten-Vereinigung Cockpit. Er verwies zugleich darauf, dass es Piloten und Crew eines Flugzeuges zu allererst träfe, wenn in der Luftsicher-heit am Boden etwas schieflaufe. Zugleich konterte er der Kritik von Bundespolizei- Präsident Romann, der angemerkt hatte, dass Piloten die Rückführung von abge-lehnten Asylbewerbern verweigert und damit ihre Kompetenz überschritten hätten. Reimer gab zu bedenken, ob es nicht angebracht sei, die Piloten-Vereini-gung in die Luft sicherheitstage einzube-ziehen.

„Wir hätten nichts gegen eine zentrale Einreise, eine zentrale Ausreise und eine zentrale Luftsicherheitskontrolle“, sagte Andreas Jung, Präsident der Bundes-polizeidirektion Flughafen Frankfurt/Main. Er stellte damit seine Überlegungen zu den steigenden Zahlen am Frankfurter Flughafen vor, der mit über 67 Millionen Passagieren und 80.000 Beschäftigten die unangefochtene Nummer eins unter den deutschen Airports ist. Jährlich würden dort 26.000 Strafverfahren eingeleitet und 150.000 verbotene oder nicht zugelassene Gegenstände bei den Luftsicherheits-kontrollen entdeckt, so Jung.

Matthias Petersen, Leiter Referat S 4 beim Luftfahrt-Bundesamt, berichtete, wie in seiner Behörde das Thema Luftsicherheit in den letzten Jahren erheblich an Bedeu-

tung gewonnen hat. Den Abschluss der in der Referentenreihe der erfolgreichen und von vielen Beteilig ten gewürdigten 10. Luftsicherheitstage machten Peter Beiderwieden, ständiger Vertreter des Abteilungsleiters im Bundesminis terium des Innern – Abteilung B Angelegen heiten der Bundespolizei, und Silke Bußkamp, Referentin für Luftsicher heitsaufgaben im Bundespolizei präsidium. Sie stellten Ergebnisse des seit geraumer Zeit durch-geführten Projekts des Bundesinnenmi-nisteriums und des Bundesverbandes der Deutschen Luftverkehrswirtschaft zur Optimierung der Prozesse bei der Fluggaststeuerung und Luftsicherheits-kontrolle vor. <

Wir danken den Ausstellern der 10. Luftsicherheitstage für ihre Teilnahme und Produktpräsentationen:

» CEIA GmbH - www.ceia.net

» D-TeC-System Consulting GmbH - www.d-tec-system.de

» Edenred Deutschland GmbH - www.edenred.de

» F24 AG - www.f24.com

» Messe Essen - www.security-essen.de

» ProPress Verlagsgesellschaft m.b.H. / Behörden Spiegel - www.behoerdenspiegel.info

» Securiton GmbH - www.securiton.de

» TEWI GmbH & Co. KG - www.tewi.de

» TWS Schulung & Beratung GmbH - www.twsschulung.de

Die Moderatoren der 10. Luftsicherheitstage: (vl.) Oliver Arning und Dorothea

Schopp

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LUFTSICHERHEIT

> BDF-Geschäftsführer Dr. Engel erklärt im Gespräch mit airliners.de, wie für ihn konkret die von der Politik angedeutete Reform der Luftsicherheitskosten aussieht und warum der Verband der neuen Regierung helfen will.

Das Thema Luftsicherheit ist nicht erst mit den Szenen von langen Schlangen an den Kontroll-strecken in Düsseldorf in den öffentlichen Fokus geraten. Auch die Bundesregierung aus Union und SPD hat sich ein Umdenken bei der Frage über die Kosten dessen in den Koalitionsvertrag geschrieben. Der Bundesverband der deutschen Fluggesellschaften (BDF) fordert seit Jahren eine Reform in dem Bereich – damit die Airlines bei den Gebühren entlastet werden und alle Beteiligten flexibler eingreifen können.

airliners.de: Der Flughafen Düsseldorf kommt seit Monaten nicht aus den Schlagzeilen: An den Sicherheitskontrollen entstehen lange Schlan-gen. Inwieweit trägt der Airport eigentlich selbst Schuld am jetzigen Zustand?

Dr. Michael Engel: Ich halte nichts davon, irgendwelchen Beteiligten irgendeine Schuld zu geben, insbesondere nicht bei Luftsicherheits-kontrollen, bei denen alle Beteiligten für einen reibungslosen Prozess an den Kontrollstellen ihren Beitrag liefern müssen. Ich glaube deswe-gen auch nicht, dass nur ein Beteiligter einen Missstand bei der Organisation der Kontrol-len beseitigen kann. Hierfür muss es einen aktiven Standortdialog von Bundespolizei, Flug-hafen, Fluggesellschaften und Dienstleistern geben. Einen solchen Standortdialog haben wir als BDF vorgeschlagen und es gibt ihn seit Ende letzten Jahres in Düsseldorf. Alle Betei-ligten treffen sich jetzt dort regelmäßig über alle Management-Ebenen hinweg und arbeiten kontinuierlich und mit gemeinsamen Kräften an Verbesserungen. Und wenn es nötig ist, dann muss man sich für so eine Aufgabe auch externe Planungsspezialisten mit ins Boot holen. Das hat der Flughafen gemacht, und davon erwarten wir uns ebenfalls einen Beitrag zur Problemlösung.

Die Sicherheitskontrollen in Düsseldorf führt das Unternehmen Kötter durch. Für wie realis-tisch halten Sie es, dass die Bundespolizei Kötter dort angesichts der anhaltenden öffent-lichen Kritik den Auftrag entzieht?

Dr. Engel: Kötter hat im vergangenen Jahr erhebliche Probleme gehabt, das Personal und die Kontrollstunden so zu liefern, wie sie für einen reibungslosen Prozess an den Kontroll-stellen nötig gewesen wären. Die Personaldecke war zu dünn – das ist nicht zu bestreiten. Man muss der Fairness halber aber auch sagen, dass Kötter früher über das angepeilte, sehr starke Passagierwachstum des Flughafens hätte infor-miert werden können. Für das laufende Jahr wird dieser Grund aber nicht mehr gelten – da muss Kötter liefern. Und gerade der Osterferi-enbeginn in dieser Woche ist eine erste Bewäh-rungsprobe. Im Übrigen halte ich nichts davon, die Arbeit der Luftsicherheitsassistenten über einen Kamm zu scheren und zu beklagen. Auch sie sind nur ein Rad im Getriebe. Die Infra-struktur und die Technik müssen auch ausrei-chend vorhanden und produktiv sein, wenn das Gesamt system reibungslos funktionieren soll. Ansonsten werden wir Passagierwachstum nicht problemlos in den Kontrollstellen abbilden können.

Ein Teil der Problemlösung liegt sicherlich auch in den Händen der Politik. Die neue Koalition aus Union und SPD hat das Thema Luftsicher-heit und explizit deren Kostenverteilung in den Koalitionsvertrag geschrieben – das ist doch ein gutes Zeichen?

Dr. Engel: Das ist in der Tat ein gutes Zeichen. Erstens kommt die Sicherheit für uns im Luftver-kehr immer zuerst, und zweitens anerkennt der Koalitionsvertrag, dass Luftsicherheitskontrollen eine hoheitliche Aufgabe sind und deshalb der Staat mehr Anteile der in den vergangenen Jahren gestiegenen Kosten für die Sicherheit der Menschen beim Fliegen übernehmen soll.

DR. MICHAEL ENGEL führt seit 2008 den Bundes-

verband der Deutschen Flug-gesellschaften (BDF). Zudem

ist er Mitglied im Verkehrsaus-schuss des BDI. Der BDF vertritt die Interessen der

deutschen Linien-, Charter- und Low Cost-Carrier gegen-

über Wirtschaft und Politik.

Die Erstveröffentlichung des Beitrags erfolgte unter

www.airliners.de.

Wir bedanken uns für die Abdruckgenehmigung.

Bild: © airliners.de

Eine Reform wäre eine Win-Win-Situation für alle

Interview mit Dr. Michael Engel

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LUFTSICHERHEIT

Inwiefern sind sie gestiegen?

Dr. Engel: Die Luftsicherheitskosten werden in diesem Jahr rund 750 Millionen Euro betragen und sind damit seit 2011 um über 75 Prozent gestiegen. In anderen Ländern, wie etwa in Spanien, Italien oder in den USA, übernimmt der Staat schon längst einen Teil dieser Kosten oder trägt sie sogar insgesamt.

Werden wir mal konkret: Welche Reform fordern Sie in dem Bereich?

Dr. Engel: Wir stellen uns vor, dass der Bund auch in Deutschland einen Teil dieser Kosten übernimmt. Gleichzeitig könnten die Unternehmen der Luftver-kehrsbranche vor Ort, also die Flug häfen und die Fluggesellschaften, gemeinsam mehr organisatorische Aufgaben vom Bund übernehmen. Die Ausschreibung von Dienstleistungen oder die Vertragsgestal-tung mit den privaten Sicherheitsdienstlei-stern und deren Steuerung ist keine not -wendige Kernaufgabe des Bundes und beansprucht Personal, welches beispiels-weise die Bundespolizei besser für poli-zeiliche Aufgaben einsetzen könnte. Eine solche Reform würde alle Beteiligten in eine Win-Win-Situation bringen – und das bei gleichbleibend hoher Sicherheit im Luftverkehr.

An welchen Stellschrauben muss gedreht werden?

Dr. Engel: Für die Übernahme eines Teils der Kosten könnte im Luftsicher-heitsgesetz verankert werden, dass ein bestimmter Anteil der Kosten der Luft-

sicherheitskontrollen nicht in den Gebüh-ren zu berücksichtigen ist. Solche oder ähnliche Regelungen existieren bereits in anderen Bereichen, in denen sich der Staat an den Kosten hoheitlicher Sicherheitsauf-gaben beteiligt, und wären nicht neu.

Und der BDF will helfen?

Dr. Engel: Nicht nur der BDF. Für organi-satorische Änderungen bei der Aufgaben-wahrnehmung steht die gesamte Bran-che bereit, sich mit Vorschlägen in die Diskussion einzubringen. Die neue Regie-rung hat es sich in ihrer Koalitionsverein-barung ja zum Ziel gesetzt, konzeptionelle Vorschläge erarbeiten zu lassen. Daran werden wir uns gern beteiligen.

Warum möchten denn die Airlines mehr Verantwortung übernehmen und in die Organisation eingebunden werden?

Dr. Engel: Dafür gibt es viele Gründe. Zum einen: Die zu kontrollierenden Menschen sind unsere Passagiere und wir haben ein elementares Interesse daran, dass die Luftsicherheitskontrollen effektiv und produktiv sind. Luftsicherheitskontrol-len, an denen Staus und lange Wartezeiten entstehen, produzieren Verspätungen unserer Flüge mit unzufriedenen Passa-gieren.

Solche Verspätungen lassen sich oft im Tagesablauf nicht mehr aufholen…

Dr. Engel: Genau, dann kommt es zu verspäteten Abendflügen mit verärgerten Anwohnern. Zweitens: Wir organisieren tagtäglich allein oder mit Dienstleistern

ähnliche Prozesse in unseren Unterneh-men, machen Verträge und definieren Ziele und Anforderungen. Wir bringen also auch die erforderliche Erfahrung und Expertise für solche Aufgaben mit. Beides gilt natür-lich auch für die Flughäfen, weshalb es für die Organisation der Luftsicherheitskon-trollen sinnvoll ist, wenn Flughäfen und Fluggesellschaften zusammenarbeiten und solche Aufgaben zusammen organi-sieren – eben als Unternehmen vor Ort, die dort den ganzen Tag ohnehin schon Luft-verkehr organisieren.

Das sind Ihre Forderungen an die Politik – was kann man denn realistischerweise in dieser, noch knapp dreieinhalb Jahre dauernden Legislaturperiode erwarten?

Dr. Engel: Eine Entlastung der Unter-nehmen von den Luft sicherheitskosten kann man durch eine Ergänzung des Luft-sicherheitsgesetzes relativ schnell auf den Weg bringen. Wenn alle Beteiligten an einem Strang ziehen, könnte eine Entla-stung sogar schon 2019 greifen. Für orga-nisatorische Änderungen bei der Aufga-benwahrnehmung benötigt man für eine gesamthafte Umsetzung unter Umständen etwas mehr Zeit, zumal hier ja auch beste-hende Verträge und Laufzeiten zu beach-ten sind. Wichtig ist aber, dass mit den konzeptionellen Vorschlägen schnellst-möglich begonnen wird und dass die Bran-che, also die Flughäfen und die Fluggesell-schaften, hierbei mit eingebunden werden.

Vielen Dank für das Gespräch, Herr Dr. Engel. <

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LUFTSICHERHEIT

> Der Absturz eines russischen Metrojets über dem Sinai im Oktober 2015, der Anschlag auf ein Passagierflugzeug der Daallo Airlines im Februar 2016 und der verhinderte Spreng-stoffanschlag auf einen Flug von Sydney nach Abu Dhabi im Juli 2017 beweisen eindrücklich, dass die Gefährdungslage in der Luftsicher-heit beunruhigender ist denn je. Die anhaltende Bedrohung erfordert eine stetige Weiterentwick-lung und Anpassung der Sicherheitsmaßnahmen im zivilen Luftverkehr. Es ist Aufgabe der zustän-digen Ministerien und der ihnen nachgeordneten Luftsicherheitsbehörden, fortlaufend einen dieser Bedrohung entsprechenden Sicherheits-standard zu gewährleisten. Gleichzeitig darf die Freiheit zu reisen, durch die Sicherheitsvorkeh-rungen nicht ver loren gehen. Sie darf nur einge-schränkt werden, soweit dies zur Gewährleistung der Sicherheit notwendig ist. Diese Abwägung stellt eine zunehmende Herausforderung dar.

Der Flughafenverband ADV rechnet im Jahr 2018 mit einem Wachstum der Passagiernach-frage von 4,2 Prozent und erwartet einen „neuen Rekord“ von 245 Mio. Privat- und Geschäft s-reisenden. Besonders stark wird der Anstieg im

Europaverkehr prognostiziert, wo 5,1 Prozent mehr Fluggäste erwartet werden. Auch für den innerdeutschen Verkehr werden im Jahr 2018 wieder Fluggaststeigerungen erwartet – der im Wesentlichen durch die Insolvenz der Fluglinien Air Berlin und Niki verursachte Rückgang Ende 2017 wird voraussichtlich schon bald aufgefan-gen sein.

Die Bundespolizei begegnet diesen Heraus-forderungen u. a. mit der Einführung verbesser-ter technischer Verfahren und der stetigen Weiterentwicklung von Kontrollprozessen und Kontrollstandards. So verdrängen mittlerweile auf den Flughäfen im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei moderne und leistungsstarke Sicherheitsscanner, die körpernah getragene Sprengsätze zuverlässig detektieren können, zunehmend die Torsonden aus der Personen-kontrolle. Hiervon profitiert die Luftsicherheit, ohne dass die Reisefreiheit über Gebühr einge-schränkt wird.

Die aktuelle Gefährdungslage veranlasst die Luftsicherheitsbehörden, noch weiter zu gehen und nicht nur den Blick von metallischen Gegen-ständen auf andere feste Stoffe zu lenken, sondern auch flüssige, pulverförmige, granulat-artige oder gasförmige Stoffe mit einzubeziehen. Dabei bleiben größere elektronische Geräte eine besondere Herausforderung. Die Entwicklung der Sprengstoffdetektion hat diverse Szenarien zu berücksichtigen, wie sie umfangreicher noch nie waren.

In der Handgepäckkontrolle stehen wir daher vor wegweisenden Veränderungen, um die Sicher heit im Luftverkehr weiter zu erhöhen. Als unmittelbare Reaktion auf die aktuellen Lage-erkenntnisse beabsichtigten das Bundesminis-terium des Innern, für Bau und Heimat und die Bundespolizei, noch in diesem Jahr an den Röntgengeräten für das Handgepäck die auto-matische Erkennung von Festsprengstoffen zu aktivieren, und zwar beginnend mit den Kontroll-stellen im US-Verkehr. Die entsprechende Nach-

MARKUS BIERSCHENK ist Referatsleiter Luft-sicherheit im Bundes-

polizeipräsidium.

Gewährleistung eines hohen Sicherheitsstandards bei steigenden Passagierzahlen

Von Markus Bierschenk

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LUFTSICHERHEIT

rüstung der Geräte ist bereits erfolgt, die Detektionsstandards entsprechen im Wesentlichen den aktuell von der amerikanischen Luftsicherheitsbehörde TSA verwendeten Standards.

In jedem Fall bleibt das Zusammenwirken von Mensch und Maschine existentiell für die Luftsicherheitskontrolle. Alle tech-nischen Systeme können den Menschen nur unterstützen, aber nicht ersetzen. Die letzte Entscheidung trifft immer der Mensch, nicht die Technik!

Klar ist aber auch, dass das sicherste Handgepäckstück das -jenige ist, das der Fluggast gar nicht erst mit zur Sicherheitskon-trolle bringt, worauf er also während des Fluges gar keinen Zugriff hat. Je weniger Handgepäckstücke die Fluggäste mitführen, umso sicherer ist der Flug und umso schneller, übersichtlicher und entspannter verläuft die Luftsicherheitskontrolle. Leider ist derzeit eine Entwicklung genau in die andere Richtung zu beobachten. Das Kontrollpersonal wird immer wieder mit Reisen-den konfrontiert, die anscheinend ihren gesamten Hausstand mit in die Flugzeugkabine nehmen! Und einige Airlines scheinen solche, aus Luftsicherheitssicht bedenklichen Entwicklungen, noch zu fördern, um Ersparnisse bei der Abfertigung des aufge-gebenen Gepäcks zu erzielen. Die Initiativen einiger Airlines, die mit geführten Hand gepäckstücke je Fluggast sukzessive zu redu-zieren, sind vor diesem Hintergrund ausdrücklich zu begrüßen. Es wäre wünschenswert, wenn sich weitere Fluggesell schaften diesem guten Beispiel anschlössen!

Trotz bester Vorbereitung von Fluggästen und trotz immer leistungsfähiger werdender Kontrolltechnik wird es am Ende auch künftig auf das Kontrollpersonal, also auf die vor Ort eingesetz-ten Polizeibeamten und Luftsicherheitsassistenten ankommen. Besonders bedeutsam sind daher sichere, effektive und sorgsam strukturierte Kontrollprozesse, um aus der Vielzahl der Fluggäste diejenigen zu identifizieren, von denen eine Gefahr ausgeht oder ausgehen kann.

Für die Technik ist jeder Fluggast gleich – der Mensch ist es, der die Ergebnisse der Kontrolltechnik und das Verhalten der Fluggäste richtig einschätzen muss, um die feinen Unterschiede zu erkennen, die am Ende über Leben und Tod einer Vielzahl von Menschen entscheiden können.

Angesichts der aktuellen Gefährdungslage und der beschrie-benen Herausforderungen kommt es für die Bundespolizei entscheidend darauf an, dass sie ihre personellen Ressourcen gezielt im Kernbereich der hoheitlichen Luftsicherheitsaufgaben-wahrnehmung einsetzen kann. Hierauf wies auch der Präsident des Bundespolizeipräsidiums, Dr. Dieter Romann, in seiner Rede anlässlich der diesjährigen Luftsicherheitstage am 8. März 2018 in Potsdam hin. Dr. Romann sprach sich dafür aus, die Bundespolizei von administrativen Aufgaben im Bereich der Luftsicherheit, etwa bei der Steuerung des Personals für die Sicherheitsdienstleister und der Kalkulation von Gebühren, zu entlasten.

So könnte die Verantwortung für die Steuerung von Fluggast- und Gepäckkontrollen künftig an die Flughafenbetreiber übertra-gen werden. Das würde u. a. auch den Erwerb, den Betrieb und die Wartung der Kontrolltechnik umfassen. Die Organisation der Kontrolle von Fluggästen und deren Gepäck würde damit von der Bundespolizei an die Flughafenbetreiber übergehen. Die Flug-häfen könnten – wie heute die Bundespolizei – private Sicherheits-

dienstleister mit der Durchführung der Kontrollen beauftragen und wettbewerbskonform zum Einsatz bringen. Bei Flugplan-änderungen oder kurzfristig auftretenden Peaks könnten die Flughafenbetreiber dann einfacher Personal umverteilen und die Fluggast kontrolle z. B. durch entsprechend qualifizierte Mitarbei-terinnen und Mitarbeiter aus der Personal- und Warenkontrolle verstärken.

Die Bundespolizei könnte sich in einem solchen Modell auf die polizeilichen Kernaufgaben der Luftsicherheit konzentrieren und damit die Luftsicherheit insgesamt stärken. Zu diesen Kernauf-gaben gehören insbesondere die behördliche Fachaufsicht über die hoheitlichen Luftsicherheitskontrollen, die Überwachung des Flughafengeländes, der bewaffnete Schutz der Kontrollstellen, die Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, die hoheit-liche Beleihung des eingesetzten Personals und die Zertifizierung der genutzten Kontrolltechnik.

Die aktuelle Gefährdungslage, vielfältige unterschiedliche Bedrohungen von innen und von außen, steigende Fluggastzahlen, eine rasante technische Entwicklung, die auch unserem poten-ziellen Gegenüber zur Verfügung steht – das sind nur einige der Herausforderungen, vor denen die Luftsicherheit steht. Erfolg-versprechende Handlungsoptionen sind bereits identifiziert. Ihre Umsetzung erfordert ein enges und dauerhaftes Zusammen-wirken der Luftsicherheitsbehörden und der Sicherheitsdienst-leister. Die Bundespolizei leistet hierzu ihren Beitrag. <

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LUFTSICHERHEIT

> Im Februar 2018 fand in Frankfurt am Main eine Fachtagung „Luftsicherheitskontrolltechnik – Technologie und Ausrüstung für die Sicherheit im zivilen Luftverkehr“ statt.

Luftsicherheitsmaßnahmen dienen dem Schutz vor Angriffen auf den zivilen Luftverkehr, insbe-sondere vor Flugzeugentführungen, Sabotage-akten und terroristischen Anschlägen, und umfassen Kontrollen von Fluggästen, Gepäck und Luftfracht sowie an Flughäfen.

Die aktuelle Bedrohungslage für den zivilen Luftverkehr ist nach wie vor von Gefahren durch den islamistischen Terrorismus geprägt. Der IS hatte nun an anderen Tatorten zugeschlagen. Aber er stellt in seiner eigenen Propaganda dar, dass er den Luftverkehr weiterhin im Visier hat.

Prognosen, wann und wo etwas passieren könnte, sind schlichtweg unmöglich. Daher verbleibt nur, die Luftsicherheitskontrollen mindestens auf dem bisherigen Niveau fort-zusetzen und lückenlos alle Fluggäste und ihr Gepäck sowie die Luftfracht vorbeugend zu kontrollieren. Ganz klar ist, dass aufgrund der hohen Passagierzahlen diese Kontrollen nicht ohne unterstützende Technik auskommen. Diese in der EU-Verordnung als Ausrüstung bezeich-neten Geräte müssen neben einer absolut zuver-lässigen Funktion natürlich auch gut bedienbar sein und volle Akzeptanz bei den Luftsicherheits-kontrollkräften erfahren. Ich wünsche mir daher weiterhin eine gute Kooperation der Dienstleister mit den Flughäfen, Luftfahrtunternehmen und Behörden. Luftsicherheitsassistenten und -assi-stentinnen gehören daher auch in den Prozess der technischen Fortentwicklung eingebunden.

Bei der Tagung berichteten acht Referenten über den aktuellen Stand und die zukünftige Ausrichtung von Technologie und Ausrüstung für die Kontrolle von Passagieren, Reisegepäck und Luftfracht.

Bundesverband der Luftsicherheits unternehmenDer Präsident des im Dezember 2017 neu

gegründeten Bundesverbandes der Luftsicher-heitsunternehmen e. V. (BDLS), Herr Udo Hansen, stellte den Verband, seine Aufgaben

und Ziele vor. Der BDLS wird die wirtschafts- und tarifpolitischen sowie die fachlichen Inte-ressen der Mitgliedsunternehmen vertreten. Er plädierte im technischen Bereich für eine ständige Weiterentwicklung der Kontrollverfah-ren, insbesondere unter Berücksichtigung der Entwicklungen in der Sicherheits-, Überprü-fungs- und Kontrolltechnik sowie der Möglich-keiten, die sich aus der zunehmenden Digita-lisierung ergeben. Einheitliche nationale und europäische Standards sollen erarbeitet und in entsprechenden Normen und Zertifikaten verbindlich festgelegt werden. Dies gelte für den Aufgabenvollzug, aber genauso für die einzuset-zende Kontrollausrüstung.

LuftfrachtFür die Sicherheitskontrolle von Luftfracht

kann festgehalten werden, dass sich die tradi-tionellen Kontrollmethoden, z. B. Röntgen von Luftfracht, bewährt haben. Trotzdem muss nach Verfahren gesucht werden, die den Kontroll-prozess beschleunigen und das immer mehr wachsende Luftfrachtaufkommen bewältigen. Da ist beispielsweise die Weiterentwicklung der Röntgen- und Sprengstoffdetektionstechnologie im Hinblick auf eine stärkere Automatisierung der Detektion. Ein probates Mittel ist ebenfalls der Einsatz von Sprengstoffspürhunden.

Derzeit werden sie als „freilaufende Hunde“ eingesetzt. Nachteil dabei ist, dass der Hund an der Luftfracht, die extra bereitzustellen ist, vorbeilaufen muss. Eine zulässige Alternative ist das sogenannte REST-Verfahren (Remote Explosive Scent Tracing method). Es wird schon erfolgreich im benachbarten Ausland, z. B. am Flughafen Amsterdam, eingesetzt. Bei diesem Verfahren werden Luft- oder Wischproben, z. B. auf der Ladefläche eines LKW, aus der Verpa-ckung von Luftfracht entnommen und den Sprengstoffspürhunden an einem zentralen Punkt zum Spüren zugeführt. Wenn die Anfor-derungen an nicht kontaminierte Luftproben bei der Entnahme an der Fracht und beim Spüren durch den Hund eingehalten werden, kann das REST-Verfahren als zuverlässig und effek-

ACHIM FRIEDL ist Direktor in der Bundes-

polizei a.D. und seit zwei Jahren in Pension. Er war

über viele Jahre beim Bundes-ministerium des Innern für die Ausstattung der Bundes polizei und die Bereitschafts polizeien

der Länder verantwortlich. Dazu gehörte auch die an

den deutschen Flugplätzen verwendete Ausrüstung für die Sicherheitskontrolle von Flug-

gästen und Gepäck.

Technische Unterstützung bei der Luftsicherheitskontrolle

Von Achim Friedl

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LUFTSICHERHEIT

tiv angesehen werden. Ein Probelauf ist bei der FRAPORT AG in Vorbereitung. Die Dienstleistungsunternehmen könnten sich aus meiner Sicht sinnvoll einbringen.

ForschungMit der Passagier- und Handgepäck-

kontrolle befasste sich das europäische Forschungsprojekt XP-DITE. Die Projekt-ergebnisse sind EU-vertraulich eingestuft. Insoweit kann hier nur gesagt werden, dass aus dem Projekt wesentliche Gedanken zum System eines Checkpoints heraus-kamen – für zufriedene Passagiere, die Bedürfnisse der Flugplätze und robuste Sicherheit.

ExplosivstoffdetektionDie Auswertung der Bedrohungslage

ergab eine weiterhin gegebene Gefähr-dung durch Explosivstoffe im Gepäck oder an Personen. Ein Fokus liegt daher auf der Fortentwicklung der entsprechenden Kontrollgeräte. Bei der Kontrolle des aufgegebenen Gepäcks erfolgt sukzessive die Umstellung auf den höheren Detekti-onsstandard 3. Bei den Handgepäckkon-trollgeräten läuft derzeit in Deutschland eine forcierte Umrüstung auf automa-tische Sprengstoffdetektion. Der Schwer-

punkt liegt dabei auf Verfahren, die das Auspacken von Laptops und Flüssigkeiten aus dem Handgepäck entbehrlich machen, ganz im Sinne einer Beschleunigung der Luftsicherheitskontrolle. Sicherheit darf allerdings nicht verloren gehen. Unter anderem kann dies über eine hochauto-matisierte Röntgenbildauswertung unter Nutzung von „Deep Learning“-Effekten erreicht werden.

Die Hersteller sprechen sich für Computer tomografie (CT, CT-Scan) als bildgebendes Verfahren für die Hand-gepäckkontrolle aus, aufgrund präziser Detektionsleistung, guter Bildgebung (2D- und 3D-Bilder), niedriger Fehlalarmrate, hohem Durchsatz und dem möglichen Verbleib von elektronischen Geräten und Flüssigkeiten im Handgepäck. Zusätzlich könne eine zentrale Bildauswertung das Verfahren beschleunigen.

Für die Fluggastkontrolle mit Sicher-heitsscannern wird derzeit an verbesser-ter Detektion, weniger Nachkontroll-bedarf, mehr Durchsatz und der Detektion im Schuhbereich mit Hochdruck gear-beitet. Es sollte alsbald möglich sein, bei den Nachkontrollen auf die Handsonden verzichten zu können.Moderne Kontrollverfahren

Große Übereinstimmung bestand in den Vorträgen von Behörden, Dienstleistern, Herstellern und der Forschung darüber, dass die Kontrollspuren benutzerfreund-lich und effektiv sein müssen. Faktoren sind Design, ausreichender Platz und abgestimmte, vernetzte Kontrollgeräte in einem durchdachten Prozess. Ganz wesentlich kommt es darauf an, Verfahren und Abläufe zu erhalten, die ein Entfernen von Elektronik oder Flüssigkeiten aus dem Handgepäck vermeiden sowie einen groß-zügigen Bereich für Nachkontrollen einräu-men. Die Bundespolizei „experimentiert“ nach dem Testlauf am Flughafen Köln-Bonn jetzt mit neu konfigurierten Kontroll-spuren an den Flug häfen in Hamburg und Bremen. Sie benutzt dabei Baukasten-elemente, die aus einem Rahmenvertrag abgerufen werden können.

FazitDas Flugzeug soll das sicherste Reise-

mittel bleiben. Deswegen sind die Kontroll-verfahren und die Luftsicherheitskon-trolltechnik den heutigen Anforderungen anzupassen und stetig zu verbessern. <

Handgepäckkontrolle auf dem Stand der Technik – Kontrollspur am Flughafen Frankfurt am Main. Foto: Smiths Heimann GmbH

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> Fast 1,4 Millionen Passagiere starteten in den Oster-ferien allein von den Airports Dresden, Düsseldorf, Erfurt und Köln/Bonn zu Zielen in aller Welt. Zum sicheren und entspannten Urlaubsauftakt leisteten die Beschäftigten der KÖTTER Aviation Security SE & Co. KG, die im Auftrag der Bundespolizei (BPOL) die Fluggast- und Gepäck-kontrollen übernehmen, einen wichtigen Beitrag.

„Wir können für den Osterreiseverkehr eine positive Bilanz ziehen. Die Kontrollen liefen zu jedem Zeitpunkt reibungslos“, erklärt der Geschäftsführende Direktor Peter R. Lange. „Ich bin stolz auf mein Team, das auch bei Hoch-betrieb stets einen guten Job gemacht hat. Hierfür gilt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern meine ausdrück-liche Anerkennung und mein großer Respekt.“

„Security first“ ist bei den Kontrollen gemäß § 5 Luft-sicherheitsgesetz (LuftSiG) stets oberste Prämisse. Daher hat die Aus- und Weiterbildung der Luftsicherheits-assistenten zentrale Bedeutung. Sie erfolgt in enger Kooperation mit der BPOL und unter Federführung des KÖTTER Aviation Ausbildungszentrums.

Weitere Dienstleistungen Neben den Fluggast- und Gepäckkontrollen über-

nimmt das Familienunternehmen auch Aufgaben gemäß §§ 8 und 9 LuftSiG für Flughafenbetreiber und Airlines. Hierzu gehören z. B. die Personal- und Warenkontrol-len, die Sicherung des Vorfeldes und anderer Flughafen-bereiche sowie die Kontrolle von Fracht- und Kuriergut. Last, but not least profitieren Flughafenbetreiber, Airlines und ansässige Unternehmen von einer Vielzahl weiterer Dienstleis tungen (u. a. Ticket- und Bordkartenkontrolle, VIP- Service, Parkraumbewirtschaftung, Sicherheitsdienste für Shops). <

Kontakt:KÖTTER Aviation Security SE & Co. KGTel.: +49 201 2788-388Mail: [email protected]: koetter.de

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WHO IS WHO · UNSERE MITGLIEDERAnzeigen

Ihr Spezialist für Luft- und Flughafensicherheit

> Der Deutsche Schutz- und Wachdienst (DSW) zeichnet sich durch Tradition und Erfahrung in der Luftsicherheit aus. Seit mehr als 40 Jahren genießt er als verantwortungs-bewusster Dienstleister die Anerkennung von Bundespoli-zei, Flughäfen und Airlines. Das Unter nehmen bietet die Kontrolle von Fluggästen, Gepäckstücken, Personal und Waren im Sinne der §§ 5, 8, 9 des Luft sicherheitsgesetzes an. Außerdem sorgt der DSW für Flugzeugüberwachungen und die Umfeldab sicherung der Flughäfen. Die Dienstlei-stungen des DSW garantieren einen angenehmen sowie sicheren Aufenthalt am Flughafen und gewährleisten die Sicherheit in den täglichen Abläufen. Der DSW setzt auf die kontinuierliche Aus- und Fortbildung seiner Mitarbeiter, unter anderem in der unternehmenseigenen, AZAV-zertifi-zierten Akademie. Hier werden beispielsweise Luftsicher-heitsassistenten und Luftsicherheitskontrollkräfte ausge-bildet und weiterqualifiziert.

Der DSW ist Teil der Piepenbrock Unternehmensgruppe. Das inhabergeführte Familienunternehmen wurde 1913 gegründet und entlastet seine Kunden durch ein breit gefächertes Dienstleistungsspektrum aus den Sparten Facility Management, Gebäudereinigung, Instandhal-tung und Sicherheit. Mit rund 800 Standorten, 70 Nieder-lassungen und rund 26.600 Mitarbeitern ist Piepenbrock ein zuverlässiger Partner, der mit individuellen Leistungs-paketen auf die Anforderungen seiner Kunden eingeht. <

Kontakt:Nicole OppermannGeschäftsführerin

DSW Deutscher Schutz- und Wachdienst GmbH + Co. KGHannoversche Straße 91–9549084 OsnabrückTel.: +49 541 5841-441Mail: [email protected]: www.piepenbrock.de/dsw

Anerkannte exzellente Qualität*Sicherheit und Service rund um den Flughafen

> Das zeichnet die All Service Sicherheitsdienste GmbH aus: » Spezialisierung im Bereich Aviation nach § 8 und § 9 LuftSiG

» Qualifizierte Ansprechpartner für Service & Sicherheit rund um den Flughafen

» Eigener zugelassener Ausbilder in der Luftsicherheit » Moderne 24-Stunden besetzte VdS 3138 zertifizierte Notruf- und Service leitstelle mit VdS-zertifizierter Interventionsstelle (DIN EN 50518) und 35.000 Kunden

» Bike Security – Motorradstaffel für flexible Einsätze » Qualitätsmanagementteam für transparente Prozesse » 2.000 motivierte, zuverlässige Mitarbeiter » Freundliche, flexible und zuverlässige Umsetzung der Leistungen

» Bundesweite Abwicklung der Aufträge » 21 Niederlassungen » Leistungserbringung an mehreren großen Flughäfen wie Frankfurt am Main, München, Berlin und Stuttgart

* Als erster Sicherheitsdienstleister in Deutschland aus-gezeichnet mit „Recognised for Excellence 4 Star“. <

Kontakt:Serife-Tülay Özkazanc Prokuristin, Marketing-/ Vertriebsleiterin

All Service Sicherheitsdienste GmbHKarl-von-Drais-Str. 16-18 · 60435 Frankfurt am MainTel.: +49 69 95423-252Mail: [email protected]: www.all-service.de

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WHO IS WHO · UNSERE MITGLIEDER Anzeigen

I-SEC gestaltet Luftsicher-heit. Ausschließlich Luft-sicherheit!

Wir trainieren Ihre Sicherheit!

> In Deutschland betreibt I-SEC Passagier- und Hand-gepäckkontrollen an den Flughäfen Frankfurt, Hamburg und Hannover. Als weitere Luftsicherheitsleistungen erbringen wir Personal-, Waren- und Frachtkontrollen, Ausbildung, Beratung und Unterstützung für Luftverkehrs-gesellschaften, Flughäfen und Logistikunternehmen.

I-SEC-Mitarbeiter erhalten eine zeitgemäße und umfang-reiche Ausbildung in der unternehmenseigenen I-SEC Academy – einem der größten und modernsten Schulungs-zentren seiner Art. Die Einrichtung umfasst neben Seminar-räumen und praktischen Ausbildungs stationen auch IT-Klassenräume sowie vollständig eingerichtete Kontroll-stellen zur einsatznahen Vermittlung und Vertiefung aller anfallender Kontrollprozesse. Zusammen mit einem modularen Konzept der Fort- und Weiter bildung, welches ebenfalls Teil der Führungskräfteentwicklung ist, gewähr-leistet I-SEC eine nachhaltige Qualität der angebotenen Dienstleistungen. Die bereitgestellte Ausbildungs kapazität ist großzügig bemessen und erfüllt auch kommende Anfor-derungen eines wachsenden Luftverkehrs.

Im internationalen Verbund der Unternehmens-gruppe analysiert I-SEC permanent die Sicherheitslage im Themenbereich der Luftsicherheit und entwickelt mit eigenen Forschungs- und Entwicklungsabteilungen wirk-same technische und prozessuale Schutzmaßnahmen. In enger Zusammenarbeit mit den Kunden werden effek-tive und effiziente Kontrollmaßnahmen erarbeitet, die als abgestimmte Prozesse in das Gesamtsystem der zivilen Luftfahrt integriert werden. <

Kontakt:I-SEC Deutsche Luftsicherheit GmbHLanger Kornweg 34 D · 65451 KelsterbachTel.: +49 69 257385689Mail: [email protected]: www.i-sec.com

> Die STI Security Training International GmbH ist ein mittelständisches Unternehmen mit Firmenhauptsitz in Wiesbaden und beschäftigt derzeit rund 350 Mitarbeiter.

Unser Angebot umfasst Online-Schulungen, Trainings-software, Passagier- und Frachtkontrollen, Sicherheits-beratungen sowie Präsenzseminare.

Anwendungsorientierte Schulungslösungen für die Ausbildung bis hin zur Fortbildung von Mitarbeitern sind unsere Kernkompetenz. In diesem Rahmen bieten wir unseren Kunden CBT- und WBT-Lösungen, die durch die entsprechenden Behörden zugelassen sind: Online-Kurse im Rahmen der sicheren Lieferkette durch das LBA; das OTS x-pert als Fortbildungsinstrument für die Röntgen-bildauswertung ist durch die Bundespolizei zum Einsatz freigegeben.

Ergänzende Verwaltungssoftware ermöglicht es, Schu-lungen, Qualifikationen oder generell Daten sicher zu verwalten und situationsbezogen abzurufen. Mit „LIAS“ ist es möglich, firmenübergreifend Daten aller Art (Zuver-lässigkeitsüberprüfung, Qualifikationen, Schulungsnach-weise etc.) personenbezogen abzuspeichern und diese dann über einen QR-Code jederzeit aus der Datenbank auszulesen. „TraIn pro“ erlaubt neben der Auswertung von Fortbildungen am OTS x-pert auch die Erfassung und Auswertung von anderen Schulungen und Belehrungen. So wird interner Verwaltungsaufwand minimiert und Sie haben stets einen Überblick über die Erfüllung der Schu-lungsverpflichtungen und Qualifikationen Ihrer Mitarbeiter – einschließlich der notwendigen Fristenüberwachung. <

Kontakt:Andreas HornigLeiter Vertrieb & Marketing

STI Security Training International GmbH Ostring 3 · 65205 WiesbadenTel.: +49 6122 59834-0, Durchwahl: -23Fax: +49 6122 59834-69 Mail: [email protected] Web: www.sti-training.com

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WIRTSCHAFT UND POLITIK

> Am 28. Februar 2018 fand erstmals das Forum Sicherheit in Hamburg satt. Die Verwal-tungsberufsgenossenschaft VBG, der Bundes-verband der Sicherheitswirtschaft BDSW und die Northern Business School NBS richteten die Tagesveranstaltung im Studienzentrum Quarree der NBS in Hamburg aus.

Dem norddeutschen Raum, speziell dem Hamburger Hafen angepasst, orientierten sich die Fachvorträge am Vormittag überwiegend an der Thematik „Hafensicherheit“. Ein Schwer-punkt war beispielsweise der Internationale ISPS Code für die Gefahrenabwehr auf Schif-fen und in Hafenanlagen (International Ship and Port Facility Security). Das Forum Sicher-heit bot Unternehmerinnen und Unternehmern aus der Sicherheitsbranche neben den aktu-ellen Vorträgen einen kollegialen Erfahrungs-austausch und Diskussionen mit Branchen-expertinnen und -experten.

Jens Müller, BDSW- Landesgruppen-vorsitzender und Vorsitzender des Studiengang-beirates Sicherheitsmanagement der NBS Hochschule, und Rudolf Otto, Leiter des Sach-gebiets „Sicherungs dienstleistungen“ bei der VBG, begrüßten am Morgen die rund 50 Teil-nehmerinnen und Teilnehmer. Keynote-Speaker Dr. Torsten Sevecke, Senatsdirektor der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation sprach zum Thema Sicherheit der Hansestadt.

Den ersten Fachvortrag zum Thema Gefahr-stoffmanagement bei der Hamburg Port Authority hielt Marc Wittenstein, Head of Occupa-tional Safety Port Authority. Mit direktem Bezug zum Vortrag von Marc Wittenstein erklärte Lutz Körber, Wasserschutzpolizei Hamburg, die Umsetzung des ISPS-Codes im Hamburger Hafen. Die Sicht und Anforderungen der Dienst-leister im Gesamtkonzept der Hafensicherheit zeigte Norbert Grothe, KÖTTER Security SE & Co. KG, auf und erläuterte die Umsetzung der Anforderungen aus dem ISPS. Im Anschluss fand eine Podiumsdiskussion der Referenten unter Moderation von Prof. Dr. André Röhl (NBS) statt.

Den Nachmittag des Veranstaltungstages gestaltete die Northern Business School mit ihrem NBS Sicherheitsforum. In dessen Rahmen begrüßte Richard Yoneoka, US-General konsul in Hamburg, auch eine Vielzahl von Studenten zur Veranstaltung. Dem Thema Wirtschafts-kriminalität am Standort Hamburg widmete sich Ralf Kampner, LKA Hamburg. Mit einem Vortrag zum immer umfassender werdenden Thema „Einsatz von Drohnen im Sicherheits-management“ stellte Christian Caballero Kroschel, COO FlyNex GmbH, eine spannende Entwicklung für die Sicherheits branche vor. Den Bereich Unternehmens sicherheit und Business Continuity Management beleuchtete im Anschluss Matthias Rosenberg, Vorstand der Controllit AG. Mit einem praktischen Beitrag zur datenbasierten Stellenprofil analyse für Mit -arbeiter der Sicherheitswirtschaft rundete Florian Fleischmann, Managing Director HRForecast, den Nachmittag und damit das erste Forum Sicherheit in Hamburg ab. <

SILKE WOLLMANN ist Pressesprecherin des BDSW Bundesverband der Sicherheitswirtschaft.

Forum Sicherheit in Hamburg

Von Silke Wollmann

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WIRTSCHAFT UND POLITIK

> Die Art und Weise der Behandlung von Themen der Inneren Sicherheit im Koalitions-vertrag (KV) 2018 zur Bildung einer Großen Koalition ist grundsätzlich zu begrüßen. Aus der Sicht der Sicherheitswirtschaft ist vor allem die Absicht der Koalitionäre hervorzuheben, die Prävention in der Kriminalitätsbekämpfung zu stärken, auch durch hochmoderne Sicher-heitstechnik, deren weitere Innovation gefördert werden soll. Und das Sicherheitsgewerbe hofft auf eine erhebliche Verbesserung der normativen Rahmenbedingungen in einem „eigenständigen Gesetz“. Auch wenn der KV 2018 zum großen Teil dieselben Sicherheitsprobleme aufgreift wie der KV 2013 und viele Lösungsansätze sich gleichen, werden doch unterschiedliche Schwerpunkte gesetzt. Im KV 2013 waren die Digitali sierung und die zunehmend raffinierter werdende Cyberkriminalität beherrschende Themen. Einige im KV 2013 behandelte Themen, wie zum Beispiel die Bekämpfung organisierter Krimina-lität von Rocker-Clubs, die Weiterentwicklung des nationalen Waffenregisters, die Stärkung der Spionage abwehr, die Rückgewinnung der „technologischen Souveränität“, stärkere deut-sche Beteiligung in Standardisierungsgremien, die auch transparenter werden müssten, oder die Verhinderung eines Ausverkaufs von natio-naler Expertise und Know-how in Sicherheits-Schlüssel technologien, werden 2018 nicht explizit aufgegriffen.

1. Präventive KriminalitätsbekämpfungAuf vielfältige Weise wollen die Koalitions-

partner die Kriminalität stärker als bisher präventiv und repressiv bekämpfen. 7.500 zusätz liche Stellen wird der Bund bei seinen Sicherheitsbehörden schaffen. Das BKA soll als zentrales Datenhaus im polizeilichen Informations verbund etabliert, die Strafprozess-ordnung modernisiert und das Strafverfahren beschleunigt werden. Den Kampf gegen Einbruchskriminalität wollen die Koalitionäre

dadurch intensivieren, dass den Sicherheits-behörden die notwendigen Ermittlungs-instrumente zur Verfügung gestellt werden. So soll die DNA-Analyse auf äußerliche Merkmale (Augen, Haare, Hautfarbe) ausgeweitet und den Sicherheitsbehörden der Zugriff auf Messen-gerdienste erlaubt werden. Sonst bestünde die Gefahr, dass Kriminelle von der Telefonie auf solche internetbasierten Dienste auswei-chen. Die mögliche Förderung der baulichen und technischen Einbruchsicherung soll aufge-stockt und auf Mehrfamilienhäuser, in Abstim-mung mit den Ländern auch auf Neubauten, erweitert werden. Die Koalitionspartner wollen die Cyber- und Datensicherheit weiter voran-treiben, auch durch die Entwicklung von Sicher-heitsstandards für IT-Strukturen und den Schutz der kritischen Infrastruktur. Das Betrei-ben kritischer Infrastrukturen darf durch keine Strafbarkeitslücke begünstigt werden. Der Plan, den Schwerpunkt der Kriminalitätsbekämpfung auf die Prävention zu legen, unterstreicht der KV auch mit der Absicht, die sozialwissenschaft-liche und krimino logische Sicherheitsforschung zu stärken, sowohl im BKA wie im universi-tären Bereich. Die Koalitionspartner befürwor-ten eine evidenzbasierte Kriminalpolitik, nach der neue Normen den Nachweis durch Tatsa-chen begründender Notwendigkeit vorausset-zen und ihre Wirksamkeit nach angemessener Zeit evaluiert wird. Und endlich wird die lange vermisste Fortschreibung des „Perio dischen Sicherheitsberichts“ – eine kriminolo gische und sicherheitsstrategische Fundgrube par excellence – angekündigt. Werden alle Absichts-er klärungen zur intensiveren Kriminalitäts-bekämpfung konsequent umgesetzt, dann erhöht dies die Lebensqualität der Bürger und reduziert betriebswirtschaftliche wie volkswirt-schaftliche Schäden in hohem Maße. Das gilt auch für die Wirtschaftskriminalität, die zwar nur 0,9 Prozent der in der PKS registrierten Verdachtsfälle, aber 43 Prozent des durch

MANFRED BUHL ist CEO der Securitas

Deutschland.

Anmerkungen zum Koalitionsvertrag 2018

Von Manfred Buhl

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WIRTSCHAFT UND POLITIK

Kriminalität verursachten und feststell-baren Gesamt schadens ausmacht. Bei der Verfolgung von Wirtschaftskrimina-lität wollen die Koalitionäre „keine Tole-ranz“ zeigen. Deshalb soll das Sankti-onsrecht für Unternehmen neu geregelt werden: durch Einführung des Legalitäts-prinzips anstelle des bisher geltenden Opportunitätsprinzips bei der Verhängung von Bußgeldern gegen Unternehmen, die vom Fehlverhalten von Beschäftigten profi-tieren. Die Höhe der Geldsanktionen soll sich an der Wirtschaftskraft des Unterneh-mens orientieren und bei Unter nehmen mit mehr als 100 Millionen Umsatz bis 10 Prozent des Umsatzes betragen können. Die verhängten Sanktionen sollen auf geeignetem Weg öffentlich bekannt gemacht werden. Durch diese Maßnahmen wird der Druck auf die Unternehmens-führung zunehmen, sich compliant zu verhalten und für Compliance im Unter-nehmen zu sorgen. Die Ankündigung gesetzlicher Vorgaben für „Internal Inves-tigations“ mit gesetzlichen Anreizen zur anschließenden Offenlegung der Ergeb-nisse muss mit dem Grundsatz abge-wogen werden, dass im Strafverfahren niemand sich selbst beschuldigen und anzeigen muss. Auf die Einführung eines Unternehmensstrafrechts – mit allen Vor- und Nachteilen – haben die Koalitionäre verzichtet. Und das ist gut so.

2. Präventive TerrorismusbekämpfungAuch bei der Bekämpfung des islamis-

tischen Extremismus und Terrorismus liegt der Schwerpunkt im KV 2018 bei der präventiven Gefahrenabwehr. Das ist auch geboten. Die Zahl der salafis-tischen Extremisten hat sich in Deutsch-land in den vergangenen fünf Jahren nahezu verdreifacht auf mindestens

11.000 Personen. Die Zahl der sogenann-ten Gefährder ist in dieser Zeitspanne von 140 auf ca. 750 angestiegen, eine „sehr dynamische Entwicklung“, wie es der Präsident des BKA bezeichnet. Die Stär-kung der Zentral stellenfunktionen des BfV und seiner Befugnisse um die sogenannte Quellen-TKÜ, mit der auch verschlüs-selte Nachrichten überwacht werden können, erscheint dringend erforderlich. Das BfV soll seine Steuerungsfunktion bei der zentralen Auswertung und Analyse verstärkt wahrnehmen und als zentrale Servicedienststelle für den Einsatz operativer Technik im Verbund mit dem

Verfassungs schutz der Länder gestärkt werden. Der „radikale Islam soll zurückge-drängt“ werden, vor allem durch Beobach-tung oder Schließung radikalistischer Moscheen. Das Gemeinsame Terroris-musabwehrzentrum (GTAZ), das sich als Instrument der Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder bewährt hat, soll als Koopera tions- und Kommunikationsplattform ausge-baut werden. Das Sicherheitsgewerbe leistet insbesondere mit einer lückenlosen Passagier- und Gepäck kontrolle im Flug- und Seeverkehr einen wichtigen Beitrag zur Terrorismusbekämpfung.

Positionen und Forderungen des BDSW | BUNDESVERBAND DER SICHERHEITSWIRTSCHAFT zur Bundestagswahl 2017 und für die 19. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages

DEUTSCHLAND SICHERER MACHEN:Sicherheitswirtschaft stärken und Eigenvorsorge fördern

Download der Broschüre unter: www.bdsw.de/images/broschueren/

Deutschland-sicherer-machen---Positionen-und-Forderungen-des-BDSW.pdf

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3. Förderung intelligenter Sicherheitstechnik

Die besondere Gefährlichkeit islamis-tischer Terroristen beruht vor allem auf ihrer Strategie, durch Angriffe auf Personenansammlungen und Passan-tenströme möglichst viele Menschen zu töten. Deshalb ist die Betonung notwen-diger Videoüberwachung an Brennpunkten in öffentlichen Räumen und ihrer Weiter-entwicklung auch eine Maßnahme zur Terrorismusbekämpfung. Der KV unter-streicht die Bedeutung verschiedener Sicherheitstechnologien für Gefahren-abwehr und Kriminalitätsbekämpfung. Die Sicherheitswirtschaft begrüßt diese posi-tive Bewertung. Die sicherheitstechnische Industrie wird in Kooperation mit techno-logischen Forschungs- und Entwicklungs-instituten im universitären Bereich und insbesondere beim Fraunhofer Institut die Innovation intelligenter Sicherheitstechnik vorantreiben, einschließlich der Entwick-lung künstlicher Intelligenz.

4. LuftsicherheitskontrollenLückenlose Luftsicherheitskontrollen

sind unabdingbar für die erfolgreiche Abwehr terroristischer Anschläge im Flug-

verkehr. Da die Luftsicherheitskontrolle eine Aufgabe des Staates ist, verlangt der KV zu Recht, dass der Staat sich an der Finanzierung der Kontrollen beteiligt und mehr Verantwortung für die Organi-sation der Luftverkehrssicherheit über-nimmt. Dazu gehören auch die im KV angekündigte Begutachtung der bestehen-den Organisation und Aufgabenvertei-lung sowie die Erarbeitung einer Konzep-tion, um die Luftsicherheit einheitlicher und effizienter zu gestalten. Der Bundes-verband der Luftsicherheitsunternehmen (BDLS) begrüßt die Absicht der Koali-tionäre, bestehende Schwächen in den Rahmenbedingungen für die Durchfüh-rung der Kontrollen im Passagier- wie im Frachtbereich möglichst zu beseitigen. Zu diesen Schwächen gehört die Zersplitte-rung der gesetzlichen und behördlichen Zuständigkeiten, das Fehlen einheitlicher nationaler und europäischer verbind-licher Standards, die Uneinheitlichkeit von Schulungs-, Prüfungs- und Auditierungs-verfahren und das Fehlen gesetzlicher und tariflicher Regelungen, um im Fall von Arbeits kämpfen die Interessen der Bevölke rung und der Wirtschaft angemes-sen zu berücksichtigen. Die Sicherheits-

wirtschaft wird dazu beitragen, die Sicher-heitskontrollen und die einzusetzende Sicherheitstechnik ständig weiterzuentwi-ckeln. Gewarnt werden muss aber vor einer Rücknahme der Privatisierung der Luft-sicherheitskontrollen unter der Aufsicht der Luftsicherheitsbehörden. Deren Effizi-enz kann angesichts der Kontrollerfolge – 2016 wurden bei den Passagierkontrollen ca. 41.000 verbotene Gegenstände sicher-gestellt, davon 891 Schusswaffen und 2.400 Gegenstände mit Sprengstoff oder Munition – schwerlich bestritten werden. Wenn bei einzelnen der jährlich mehr als 1.500 „Realtests“ Fehler erkannt wurden, werden deren Ursachen unverzüglich abgestellt. Es kommt nicht darauf an, wer die Kontrollen durchführt, sondern wie sie durchgeführt werden: kundenfreundlich, auch in wegen des Zeitdrucks oft ange-spannter Atmosphäre, aber in jedem Fall gründlich und lückenlos.

5. „Eigenständiges Gesetz“ für das Sicherheitsgewerbe

Die Absicht der Koalitionspartner, durch die Erneuerung der Regelungen für das private Sicherheitsgewerbe in einem eigenständigen Gesetz die Sicherheits-

Nach der Unterzeichnung des Koalitionsvertrags: Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CSU), Horst Seehofer (CSU) und Olaf Scholz (SPD) präsentieren sich der

Öffentlichkeit. Foto: Deutscher Bundestag / Achim Melde

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standards in diesem Gewerbezweig zu verbessern, entspricht einer seit vielen Jahren ständig erhobenen Forderung des BDSW. Wichtig ist, dass damit nicht nur die Regulierung in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen zusammen gefasst wird, sondern die rechtlichen Rahmen bedingungen verbessert, Voraussetzungen für die Zuverlässigkeit des Sicherheits gewerbes erhöht und Hinder-nisse für einen effizienten Einsatz von Sicherheitsdienstleistern auch im öffentlichen Raum und zur Unterstützung der Polizei wie der Kommunen abgebaut werden. Nicht alle vom Sicherheitsge-werbe erhobenen Forderungen zur Erhöhung der Sicherheits-standards werden in dem neuen Sicherheitsgewerberecht berück-sichtigt werden können, weil es an der Regelungs befugnis fehlt (etwa für die notwendige klare definito rische Abgrenzung von Sicherheitsfunktionen und Ordnerfunktionen bei Großveranstal-tungen), weil die Forderung eine andere Rechtsmaterie betrifft (so die Forderung nach Änderungen im Vergabe recht zur stärkeren Berücksichtigung der Leistungsqualität und der Vermeidung von Dumpingpreisen) oder weil es an der Gesetzesqualität fehlt (so die dringende Forderung der Übertragung der Aufsicht über das Sicherheitsgewerbe in den Geschäftsbereich der Innenminister in Bund und Ländern). Verbessert werden die rechtlichen Rahmen-bedingungen im angekündigten Gesetz vor allem durch:

» Eine angemessene Erhöhung der Barriere für die Unterneh-mensgründung hinsichtlich der Qualifikation des potenziellen Unternehmers und der notwendigen Infrastruktur für die betrieblichen und geschäftlichen Abläufe (etwa entsprechend DIN 77200:2017-1).

» Neuregelung der Zuverlässigkeitsüber prüfungen so, dass die Verfahren beschleunigt, entbürokratisiert und zeitaufwändige Doppelüberprüfungen vermieden werden.

» Spezifische Regelungen für bestimmte Funktionsbereiche (so für den Schutz kritischer Infrastrukturen einschließlich ÖPV, für den Schutz von Großveranstaltungen und für den Schutz von Flüchtlingsunterkünften), vor allem hinsichtlich der Qualifikati-onsanforderungen für operative Kräfte, ausgerichtet nach den Tätigkeitsanforderungen der verschiedenen Funktionsbereiche.

» Vorrang einer Spezialregelung vor dem AÜG, wenn ein Sicher-heitsdienstleister den erhöhten Personalbedarf insbesondere für den Schutz von Großveran staltungen nicht allein mit eigenen Personal ressourcen decken kann, sondern auf Beschäftigte von Partner unternehmen zurückgreifen muss.

» Regelung von Voraussetzungen für die Ausübung des Streik-rechts bei der Erfüllung von Aufgaben zum Schutz kritischer Infrastrukturen: Verpflichtung zur Schlichtung, zur rechtzeitigen Streik ankündigung und zu Notdienst vereinbarungen.

» Beleihung mit der Befugnis zur Anhaltung und Personalien-feststellung verdächtiger Personen und einem in der jewei-ligen Situation gebotenen Platzverweis als Voraussetzung für eine das kommunale Ordnungsamt und seinen Ordnungs-dienst unterstützende Streifentätigkeit im öffentlichen Raum im Auftrag einer Kommune.

» Regelungen für den datenschutz konformen Einsatz von Body-Cams.

Einige dieser Optimierungsmöglichkeiten sind detailliert in der neu erarbeiteten DIN 77200:2017-Teil 1 enthalten. Andere werden in Teil 2 dieser Norm – erweiterte Anforderungen an Sicherheits-dienstleister für besondere Leistungs bereiche – folgen, der gegen-wärtig vorbereitet wird. Die Verknüpfung des Inhalts dieser Quali-tätsnormen mit dem „eigenständigen Gesetz“ ist für die weitere Entwicklung des Sicherheitsgewerbes von großer Bedeutung. Es sollte gelingen, die Zertifizierungsvoraussetzungen nach DIN 77200 als Sicherheitsstandards als Voraussetzung der Übernahme definierter besonders anspruchsvoller und für die öffentliche Sicherheit wichtiger Sicherheitsdienstleistungen in das neue Recht zu integrieren. Ein eigenständiges Gesetz, mit dem auch der veral-tete Begriff des „Bewachungs gewerbes“ von dem der Funktions-vielfalt entsprechenden Begriff des „Sicherheitsgewerbes“ abgelöst werden sollte, wird nachhaltig die Zuverlässigkeit und Leistungs-fähigkeit erhöhen und bekräftigen, dass die Branche der Sicher-heitsdienstleister nicht nur ein Gewerbe unter vielen anderen, sondern eine Säule in der Architektur der Inneren Sicherheit ist. <

Quelle: Bundeskriminalamt

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> Ab dem 25. Mai 2018 werden die bisher für Unternehmen anwendbaren Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts durch die dann unmittelbar anwendbare Europäische Daten-schutz-Grundverordnung (DSGVO) teilweise ersetzt und die Anforderungen an den Daten-schutz deutlich erweitert. Das Bundesdaten-schutzgesetz (BDSG) wurde in weiten Teilen neu gefasst und tritt ebenfalls am 25. Mai 2018 in Kraft. Unternehmen müssen künftig die DSGVO und das BDSG beachten.

Die Aufsichtsbehörde für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich hat in zehn Punkten Anregungen für Unternehmen zusammengestellt, auf die wir nachfolgend nochmals hinweisen.

1. Sensibilisierung durchführenGeschäftsführungen, Datenschutzbeauftragte

und andere für das Thema Datenschutz Zustän-dige sollten innerhalb des Unternehmens dafür sensibilisieren, dass sich ab dem 25. Mai 2018 nicht nur der Name einer europäischen Daten-schutzregelung ändern wird. Die DSGVO wird direkte Auswirkungen auf Unternehmen als datenverarbeitende Stellen haben. Anders als eine EU-Richtlinie ist eine EU-Verordnung direkt in den Mitgliedsstaaten der EU anwendbar, also auch in Deutschland. Neben der DSGVO wird es weiterhin ein – neues – Bundesdatenschutzge-setz und sektorales Fachrecht mit ausführenden Regelungen zur DSGVO geben. Bitte beachten Sie: Bis zum 24. Mai 2018 (einschließlich) gilt das JETZIGE Bundesdatenschutzgesetz!

EU Datenschutz-Grundverordnung – Anregungen für Unternehmen

Von Rechtsanwalt Andreas Paulick

> Mit einer Jubiläumsveranstaltung am 26. Januar 2018 würdigte der Bachelor-Studiengang „Security & Safety Enginee-ring“ der Hochschule Furtwangen sein 10-jähriges Bestehen. Im Festakt am Vormittag wechselten sich Fachvorträge mit humor-vollen Beiträgen aus der Gründungszeit des Studiengangs ab. Die Workshops am Nachmittag spiegelten die Themenbreite im Studium wider und reichten von aktuellen Herausforderungen für die Unternehmenssicherheit über Fragestellungen in IT-Sicher-heit, Brandschutz und Arbeitssicherheit bis hin zu Impulsen zur Verbesserung der kommunalen Gefahrenabwehr.

Von den Gästen wurde die Gelegenheit zum fachlichen Austausch intensiv genutzt, auch von zahlreiche Absolventinnen und Absol-venten des Bachelor- wie auch des gleichnamigen Masterstudien-gangs der Hochschule Furtwangen. Der weiterentwickelte Master startet als „Risikoingenieurwesen“ (M.Sc.) erstmals im Sommer-semester 2018.

Weitere Informationen: www.gsg.hs-furtwangen.de <

Sicherheitsstudiengang: 10 Jahre Security & Safety Engineering in Furtwangen

Prof. Dr. Stephan Lambotte, Dekan der Fakultät Gesundheit, Sicherheit und

Gesellschaft der Hochschule Furtwangen, bei der Begrüßung der Gäste.

RECHTSANWALT ANDREAS PAULICK

ist Geschäftsführer des BDSW Bundesverband der Sicher-

heitswirtschaft sowie der BDGW Bundesvereinigung

Deutscher Geld- und Wert-dienste.

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WIRTSCHAFT UND POLITIK

2. Bestandaufnahme machenUm Änderungsbedarf identifizieren zu können, sollte in einem

ersten Schritt eine Bestandsaufnahme der Prozesse durchgeführt werden, in denen personenbezogene Daten verarbeitet werden. Das Verfahrensverzeichnis nach § 4d BDSG ist ein Ausgangspunkt zur Identifizierung von Verarbeitungsverfahren.

3. Rechtsgrundlagen prüfenAuch unter der DSGVO ist für die Verarbeitung personenbe-

zogener Daten eine Rechtsgrundlage erforderlich (Art. 6 bis 11 DSGVO). Es ist zu prüfen, ob das neue Recht für alle Prozesse Rechtsgrundlagen bereitstellt.

4. Personenbezogene Daten von Kindern besonders prüfenBesondere Anforderungen bestehen für den Umgang mit perso-

nenbezogenen Daten von Kindern, wenn es um die Einwilligung in Bezug auf Dienste der Informationsgesellschaft geht (Art. 8 DSGVO).

5. Datenschutz durch Technikgestaltung und durch daten -schutzfreundliche Voreinstellungen („Privacy-by-Design“ und „Privacy-by-Default“) umsetzen

Die DSGVO enthält bestimmte Rahmenbedingungen für die Art und Weise, wie die Anforderungen der DSGVO schon bei der Prozessgestaltung und bei Voreinstellungen umzusetzen sind (Art. 25 DSGVO).

6. Verträge checkenUnternehmen sollten insbesondere ihre bestehenden Verträge

zur Auftrags(daten)verarbeitung überprüfen und überarbeiten. In den Art. 25 bis 28 DSGVO sind Vorgaben für Vereinbarungen mit Auftrags(daten)verarbeitern und zwischen gemeinsam für die Verarbeitung Verantwortlichen geregelt.

7. Datenschutzfolgeabschätzung implementierenDer europäische Gesetzgeber hat die bisherige Vorabkontrolle

(§ 4d Abs. 5 BDSG) nicht in die DSGVO übernommen. Sie wird abgelöst durch die Datenschutz-Folgeabschätzung (Art. 35 DSGVO). An eine Datenschutz-Folgeabschätzung kann sich eine verpflichtende Konsultation der zuständigen Aufsichtsbehörden anschließen (Art. 36 DSGVO).

8. Melde- und Konsultationspflichten organisierenDie Melde- und Konsultationspflichten gegenüber den Aufsichts-

behörden (Art. 33, 36 und 37 DSGVO) müssen in den internen Abläufen des Unternehmens abgebildet werden.

9. Betroffenenrechte und Informationspflichten umsetzenDie in der DSGVO geregelten Betroffenenrechte müssen in den

unternehmensinternen Abläufen abgebildet und gegenüber den Betroffenen umgesetzt werden, etwa das Recht auf Löschung (Art. 17) und das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20) einschließ-lich der übergreifenden Rahmenbedingungen (Art. 12) sowie die Informationspflichten des Verantwortlichen (Art. 13, 14).

10. Dokumentation organisierenDie DSGVO enthält an verschiedenen Stellen Dokumentations-

pflichten, beispielsweise in Art. 30 (Verarbeitungsverzeichnis), Art. 33 Abs. 5 (Dokumentation von Datenschutzvorfällen) oder Art. 28 Abs. 3 lit. a (Dokumentation von Weisungen im Rahmen von Auftragsverarbeitungsverhältnissen). <

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WIRTSCHAFT UND POLITIK

> Weltkriege, Diktaturen oder Völkermorde: Die akademische Zeitgeschichtsforschung in Deutschland beschäftigt sich meist mit den ganz großen Fragen. Entstanden nach 1945 im Gefolge der westalliierten Reeducation-Bemüh-ungen, war ihr Schwerpunkt zunächst vor allem die (Vor-)Geschichte der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft. Später rückten auch andere Themen in den Fokus: Neben dem Holocaust und den beiden Weltkriegen wurden nun die Geschich-ten von westdeutschem Wiederaufbau und „Wirt-schaftswunder“, von „1968“ und RAF-Terroris-mus oder die Geschichte der DDR bis zu ihrem Zusammenbruch in der „Friedlichen Revolution“ 1989/90 erkundet. Die Zeit geschichte wollte und will demnach bewusst eine „Problemgeschichte“ sein, die gerade diejenigen drängenden Themen der uns nahen Vergangenheit verhandelt, die als „Vorgeschichte“ unsere aktuelle Gegenwart und Zukunft prägen. Hierin ist sie mitnichten auf sich allein gestellt, ganz im Gegenteil: Journalisten, Sozialwissenschaftler, Ökonomen, Politiker oder interessierte Laien zeigen sich hochgradig an zeithistorischen Themen interessiert. Und da Zeitgeschichte unabgeschlossene Geschichte ist, die – nach einem Bonmot der US-Historikerin Barbara Tuchman – „noch qualmt“, herrscht zumeist an Zeitzeuginnen und Zeitzeugen kein Mangel, die ihre ureigenen Erfahrungen in die zeit historischen Kontroversen mit einbringen.

Zeitgeschichte ist also ein sehr lebendiges und thematisch offenes Fach; ihre jeweiligen Gegenstandsbereiche wachsen und schrumpfen gerade auch im Kontext sich wandelnder gesell-schaftlicher Problemwahrnehmungen und Debatten. Allerdings spielen Sicherheitsgewerbe und -wirtschaft bislang noch keine nennens-werten Rollen. Die um 1900 in ihrer moder-nen Form entstehende Dienstleistungsbranche taucht weder in größeren historiographischen Überblicks- und Standardwerken auf, noch liegen bislang empirische Spezialstudien hierzu vor. Und dies ist durchaus bemerkenswert und

verwundert zugleich, da die Zeitgeschichts-forschung ihrem professionellen Selbstverständ-nis nach ihre Fragestellungen aus den Problem-lagen der Gegenwart gewinnt. Die öffentliche Präsenz wie gesellschaftliche Relevanz der Sicherheitswirtschaft ist gerade in den letzten Jahrzehnten erheblich gewachsen – und auf diese Weise auch im Alltag sicht- und erfahrbar: Auch berufsbedingt vielreisende Zeithistoriker/innen kommen ausgiebig mit den ausgedehnten Sicherheitskontrollen an Flughäfen in Kontakt, nehmen an durch private Kräfte gesicherten Großveranstaltungen teil, verfolgen die nicht selten kritische mediale Berichterstattung zu zwielichtigen Wachleuten oder beschäftigen sich privat mit konkreten Fragen zur Verbrechens-prävention in den eigenen vier Wänden. Auch darüber hinaus haben umfassende politische wie juristische Debatten um die „Privatisierung“ von öffentlicher bzw. staatlicher Sicherheit seit einigen Jahrzehnten ganze Heerscharen an Sicherheitsexperten wie Politiker, Ökonomen, Kulturwissenschaftler oder Juristen beschäftigt.

Doch warum zeigt sich gerade die deutsche Historiographie so auffallend desinteressiert an einer rasch expandierenden Branche, die unseren heutigen Alltag in ganz erheblicher Weise mit beeinflusst? Es ist keineswegs so, dass sich Zeithistoriker/innen an Fragen der Sicher-heit uninteressiert zeigen würden: Insbesondere die Terrorattacken des 11. September 2001, die anschließenden militärischen Interventionen sowie die sicherheitspolitischen Kampagnen lösten eine beträchtliche Resonanz aus. Exem-plarisch hierfür steht das vom Marburger Zeit-historiker Eckart Conze im Jahr 2009 vorge-legte Standardwerk „Suche nach Sicherheit“, welches die Geschichte der Bundesrepublik nach 1949 als beständiges Ringen um innere wie äußere Stabilität im Schatten von NS-Herrschaft und Weltkrieg, Teilung und Systemkonkurrenz sowie Wiedervereinigung und Globalisierung beschreibt. In dem über tausend Seiten starken

ZEITHISTORIKER MARCUS BÖICK

ist Akademischer Rat am Historischen Institut der

Ruhr-Universität Bochum. Er wurde 2016 mit einer

Arbeit zur Geschichte der Treuhandanstalt und ihres

Personals promoviert, die im Sommer 2018

(„Die Treuhand. Idee – Praxis – Erfahrung 1990-1994“)

erscheint.“

Sicherheitswirtschaft und Zeitgeschichte:Große Fragen an eine kaum beachtete Branche?

Von Marcus Böick

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WIRTSCHAFT UND POLITIK

Buch sucht man jedoch die private Sicher-heitsbranche buchstäblich vergebens. Und auch andere Fachkolleginnen haben diese Branche gemieden, denn letztlich sind die sicherheitshistorischen Arbeiten zumeist auf Staat, Politik oder öffentliche Sphäre sowie die hier anzutreffenden Diskurse fokussiert, sodass die eigentliche „Praxis“ – also der Alltag der Sicherheitsproduktion – bislang noch kaum eine Rolle spielt.

Die Geschichte von Sicherheitsgewerbe und Sicherheitswirtschaft in Deutsch-land fristet damit aus historiographischer Sicht ein Nischendasein. Dies korres-pondiert auch mit dem diffusen Selbst-bild einer häufig beargwöhnten Bran-che, deren zahlreiche Unternehmen bevorzugt im Hintergrund agierten und das Licht der Öffentlichkeit zu meiden versuchten. Dennoch verwundert das zeit-historische Desinteresse umso mehr, je tiefer man in die wechselvolle Branchen-geschichte eintaucht, die auf das Engste mit den verschiedenen Umbrüchen und Dynamiken des 20. Jahrhunderts verknüpft ist. Die am Vorabend des Ersten Weltkriegs in allen deutschen Großstädten entstehen-den und rasant expandierenden „Wach- und Schließ gesellschaften“ sollten fortan im Schnittfeld von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft stehen. Angebot und Nach-frage nach privaten Sicherheitsdienstleis-tungen wuchsen gerade in den Krisen-, Konflikt- und Kriegszeiten sprunghaft an – und dies stets begleitet von techno-

logischen Neuerungen sowie personal- und sozial politischen Herausforderungen. Die private Bewachung als besonders sensibel erachteter Objekte wie Betriebs-stätten, Kasernen, Verkehrsinfrastruk-turen, Großveranstaltungen oder auch Privatwohnungen wurde so zum bestän-digen Gegenstand umfassender Debat-ten. Diese vollzogen sich im Spannungs-feld staatlicher Sicherheitsgarantien, privatwirtschaftlicher Interessen sowie einer sich zunehmend ausdifferenzie-renden Nachfrage nach Sicherheitsdienst-leistungen vor allem auch bei Unterneh-men und Privatpersonen.

An diesem Punkt will nun ein neues zeithistorisches Forschungsprojekt der Ruhr-Universität Bochum ansetzen. Auf einer möglichst breiten Grundlage zahl-reicher Unternehmens-, Verbands- sowie staatlicher Archive, öffentlicher (Fach-)Publikationen sowie politischer bzw. medienöffentlicher Debattenbeiträge soll dieses dynamische Spannungsverhältnis zwischen Staat, Wirtschaft und Gesell-schaft im „Zeitalter der Extreme“ (Eric Hobsbawm) in Form einer übergreifen-den Branchengeschichte nachgezeichnet werden. Das Vorhaben versteht sich dabei als innovativer Beitrag zu einer neuen Sozial- und Kulturgeschichte der „Sicher-heit“, die ihren Blick auf konkrete Wahrneh-mungen, Aushandlungen und Praktiken von Sicherheitsempfinden und -produk-tionen von nicht-staatlichen Akteuren und

Experten richtet. Es geht dabei insbeson-dere um die sich stets wandelnden Vorstel-lungen, Konzeptionen und Praktiken einer „Privatisierung“ bzw. „Ökonomisierung“ oder „Rückverstaatlichung“ des staat-lichen Gewalt- und Sicherheitsmonopols im 20. Jahrhundert: Unter welchen Bedin-gungen konnte sich die Branche um die Jahrhundertwende etablieren? Wie trans-formierte sie sich im Ersten Weltkrieg? Welche Rolle kam ihr in den wechselvollen, oft krisenhaften Phasen der Weimarer Republik zu? In welchem Verhältnis stand sie zum NS-Regime und insbesondere zu dessen Gewalt- und Zwangsmaßnahmen der Kriegszeit? Wie gelang die Wieder-begründung der Branche nach 1945 im geteilten Deutschland? Welche Faktoren beschleunigten ihre beträchtliche Expan-sion seit den 1970er-Jahren? Welche Folgewirkungen ergaben sich schließlich in der jüngsten Vergangenheit nach dem Ende des Ost-West-Konflikts 1989/90 – gerade mit Blick auf gegenwärtige Heraus-forderungen wie Globalisierung, Digitali-sierung, Terrorismus und Migration? Auf diese Weise sollen die eingangs herausge-stellten großen Fragen der Zeitgeschichte zwischen Demokratie und Diktatur im Hinblick auf diese von kleineren und mittelständischen Unternehmen geprägte Branche neu gestellt werden. <

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WIRTSCHAFT UND POLITIK

> Aufgrund der aktuellen Sicherheitslage ist es mehr denn je von besonderer Bedeutung, dass Sicherheitsunternehmen und ihre Mit -arbeiter von der Gesellschaft anerkannt, respek-tiert und akzeptiert werden, denn sie stellen eine wichtige Säule in der Sicherheitsarchitektur in Deutschland dar. Damit sind sie eine wichtige Unterstützung für die Polizei, die die Sicherheit längst nicht mehr alleine ohne private Sicher-heitsdienste gewährleisten kann.

In den SchlagzeilenPrivate Sicherheitsdienste haben sich im

Laufe der Zeit zu Allround-Dienstleistern entwickelt und sind mittlerweile ein Teil des täglichen gesellschaftlichen Lebens gewor-den. Sie unterstützen mit ihren Aufgaben die Polizei und sorgen grundsätzlich für den Schutz der Bevölke rung. Die ansteigende Präsenz und die übernommenen Tätigkeitsbereiche führen zu einer größeren gesellschaftlichen Wahr-nehmung, jedoch birgt die verstärkte Präsenz und Wahrnehmung auch Risiken. Denn trotz der verantwortungsvollen Aufgabe von privaten Sicherheitsdienstleistern werden des Öfteren negative Schlagzeilen über dieses Berufsfeld veröffentlicht. Problematisch erweist sich hier-bei, dass aufgrund negativer Ereignisse oft das gesamte Berufsbild in Mithaftung gezogen wird und alle privaten Sicherheitsdienstleister und deren Mitarbeiter über einen Kamm geschoren werden.

Das Image der SicherheitswirtschaftIn einer Studie wurden die Bürger befragt,

wie diese zu den privaten Sicherheitsdienst-leistern stehen. Hier wurde deutlich, dass die Mehrheit der Befragten positiv gegenüber den privaten Sicherheitsdienstleistern eingestellt ist. Die Ergebnisse der Studie widerlegen somit die Befürchtung, dass private Sicherheitsdienst-leister grundsätzlich ein schlechtes Image haben und dadurch von der Gesellschaft abge-lehnt werden.

Das Image des Bewachungsgewerbes steht im Gegensatz zu dem persönlichen Empfinden der Gesellschaft, denn die Gesellschaft habe persönlich von den Sicherheitsmitarbeitern gar kein so schlechtes Bild, wie es in der Öffentlich-keit immer dargestellt wird. Es wird nicht alles negativ gesehen, was die privaten Sicherheits-unternehmen an Dienstleistungen erbringen, da der Gesellschaft bewusst ist, dass sie ein wich-tiger Indikator für die Sicherheitsgewährleistung sind.

Demnach wurde einerseits deutlich, dass private Sicherheitsdienstleister von der Bevöl-kerung als wichtiger Bestandteil der deutschen Sicherheitsarchitektur angesehen werden und andererseits mehr als die Hälfte ein positives Bild von diesem Berufsbild haben.

Beitragsreihe im SicherheitsmelderBerufsbilder unterliegen einem ständigen

Wahrnehmungswandel und sind von einer Viel-zahl von unterschiedlichsten Einflussfaktoren abhängig.

Im Sicherheitsmelder sind folgenden Beiträge zu lesen (www.sicherheitsmelder.de):

» Einflussfaktoren auf die Wahrnehmung für private Sicherheitsdienstleister: Bezahlung der Dienstleistung

» Einflussfaktoren auf die Wahrnehmung für private Sicherheitsdienstleister: Verhalten der Mitarbeiter

» Einflussfaktoren auf die Wahrnehmung für private Sicherheitsdienstleister: Qualität der Dienstleistung

» Einflussfaktoren auf die Wahrnehmung für private Sicherheitsdienstleister: Berichterstat­tung der Medien

» Optimierungsvorschläge zur Verbesserung der Wahrnehmung für private Sicherheits-dienstleister <

LYDIA LIMPACH 2010 schloss Lydia Limpach

ihr Bachelorstudium im Studiengang „Sicherheits-

management“ an der Hoch-schule für Wirtschaft und

Recht in Berlin erfolgreich ab. Frau Limpach ist Prokuristin

und Vizepräsidentin der Bildung4U GmbH

(Sicherheitsakademie Berlin).

Die Masterarbeit mit dem Titel „Öffentliche Wahrneh-mung der privaten Sicher-

heitswirtschaft – Eine empirische Unter suchung“

von Lydia Limpach untersucht die gesellschaftliche Wahr-nehmung des Berufsbildes privater Sicherheitsdienst-

leister. Dafür werden positive und negative Einfluss faktoren

für die Reputation von Berufs-bildern identifiziert und aus -

gehend davon Optimierungen für private Sicherheits-

dienstleister in Deutschland abgeleitet.

Öffentliche Wahrnehmung der privaten Sicherheitswirtschaft

Teil 1 der Masterarbeit von Lydia Limpach

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AUSBILDUNG

> Die Einführung der Ausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit am 1. August 2002 war ein Meilenstein in der Geschichte der privaten Sicherheitsdienste. Der Ausbildungsberuf ist Ausdruck der Professionalisierung des Sicher-heitsgewerbes und vermittelt ein konsisten tes Berufsbild für die gesamte Sicherheitswirt-schaft. Er ist auch ein Instrument, um geeignetes Personal für immer schwieriger und komplexer werdende Sicherheitsauf gaben zu gewinnen. Sechs Jahr später wurde, auf Initiative des BDSW, auch noch ein zweijähriger Ausbildungsberuf auf den Weg gebracht – die Servicekraft für Schutz und Sicherheit. Damit ist das Gewerbe auch für die Übernahme neuer Auf gaben, nicht nur aus dem staatlichen Bereich, bestens gerüs-tet. Rund 10.000 junge Menschen haben seitdem ihre Ausbildung erfolgreich abgeschlossen und arbeiten in den unterschiedlich sten Tätigkeits-feldern in der Sicherheitswirtschaft.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind das wichtigste Kapitel unserer Mitglieds - unternehmen in einem besonders wettbewerb-sintensiven Dienstleistungssektor. Um hohe Qualität erreichen und aufrechterhalten zu können, sind Sicherheitsdienstleister darauf angewiesen, sich jeden Tag auf ihre Beschäf-tigten verlassen zu können. Hierzu ist die quali-tativ hochwertige Aus-, Fort- und Weiterbildung essentiell. Die beiden Aus bildungsberufe sind die „Leuchttürme“ unserer Ausbildungs pyramide.

Es ist deshalb skandalös, dass nach dem Berufsbildungsbericht des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) 50,6 Prozent aller Ausbildungsverträge vorzeitig beendet werden. Das ist der höchste Wert bei Ausbil-dungsabbrüchen und Vertragslösungen eines Ausbildungsberufs in Deutschland. Die hohe Vertragslösungsquote hat uns leider nicht über-rascht. Entscheidender Grund für Azubis, ihre Ausbildung vorzeitig zu beenden oder den Aus-bildungsbetrieb zu wechseln, ist die Tatsache, dass die Ausbildungsbedingungen oftmals kata-

strophal sind. Dazu tragen vor allem viele kleine Unternehmen bei, die ihre Auszu bildenden regelrecht ausbeuten, indem sie sie wie reguläre Mitarbeiter im Schichtbetrieb einsetzen, ohne ihnen die Möglichkeit zu geben, die Ausbildungs-inhalte zu erlernen und den Berufsschulunter-richt zu besuchen. Die Industrie- und Handels-kammern sind nun entscheidend gefordert und müssen diese „schwarzen Schafe“ unverzüglich mit Sanktionen bis hin zum Entzug der Ausbil-dungserlaubnis konfrontieren. Es kann nicht angehen, dass eine ganze Branche darunter leidet, weil die Kammern ihrer Verantwortung nicht nachkommen.

Die Auszubildenden sind die Zukunft der Sicherheitswirtschaft. Die Ausbildung hat einen hohen Stellenwert in der Verbandsarbeit. Dies zeigt sich auch an der Schaffung des Ausbil-dungspreises des BDSW. Der Preis soll dazu dienen, in der Öffentlichkeit die Verantwortung der Unternehmen für die Qualifizierung von Fach- und Führungskräften im Sicherheits-bereich bekannter zu machen. Der Preis wurde 2017 bereits zum achten Mal an Unternehmen verliehen, die beispielhaft die Ausbildung in den sicherheitsrelevanten Berufen fördern. Dazu gehört auch eine realistische Quote zwischen Beschäftigten und Auszubildenden. Wenn ein Zehn-Mann-Sicherheitsunternehmen genauso viele Auszubildende hat, kann keine seriöse Ausbildung stattfinden!

Wir freuen uns, dass einige Mitgliedsunter-nehmen auf die Medienberichte zu den hohen Abbrecher quoten bei der Fachkraft für Schutz und Sicherheit reagiert und eigene Presse-veröffentlichungen dazu herausgeben haben, die wir nachfolgend abdrucken. Wir werden an diesem Thema dranbleiben und in den näch-sten Ausgaben unseres DSD über die weiteren Aktivitäten des Verbandes und Reaktionen von Mitgliedsunternehmen berichten. Dazu gehört vor allem die Exzellenzinitiative der Landes-gruppe Hamburg.

DR. HARALD OLSCHOK ist Hauptgeschäftsführer des BDSW Bundesverband der Sicherheitswirtschaft.

Mehr als die Hälfte der Fachkräfte für Schutz und Sicherheit brechen ihre Ausbildung abIndustrie- und Handelskammern müssen Ausbildereignung entziehen

Von Dr. Harald Olschok

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AUSBILDUNG

Auszug aus dem BerufsbildungsberichtZum 1. April 2018 hat das Bundesministerium für Bildung und

Forschung (BMBF) seinen Berufsbildungsbericht veröffentlicht. Danach betrug nach den Ergebnissen der Berufsbildungsstatistik der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder im Jahr 2015 die Vertragslösungsquote 24,9 Prozent. Sie liegt somit im oberen Bereich der Schwankungsbreite seit Anfang der 1990er-Jahre. Analysen des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) sehen hier einen Zusammenhang zwischen der Entwicklung der Lösungs-quote und der Ausbildungsmarktlage. In Jahren mit einer höheren Angebots-Nachfrage-Relation (ANR) am Ausbildungsmarkt liegt die Lösungsquote tendenziell näher bei 25 Prozent und in Jahren mit einer aus Sicht der Auszubildenden ungünstigeren ANR näher bei 20 Prozent. Eine Ursache hierfür könnte darin bestehen, dass junge Menschen bei einem größeren Angebot an Ausbildungsstel-len eher den Ausbildungsvertrag lösen und in ein anderes Ausbil-dungsverhältnis wechseln.

Die Vertragslösungsquoten variieren deutlich zwischen einzelnen Ausbildungsberufen. Die höchste Vertragslösungsquote wies 2015 der Beruf Restaurantfachfrau/Restaurantfachmann (49,6 Prozent) auf. Danach folgen Friseurin/Friseur (48,6 Prozent), Fachkraft für Schutz und Sicherheit (48,3 Prozent), Köchin/Koch (48,1 Prozent) und Gebäudereinigerin/Gebäudereiniger (48,0 Prozent). Am nied-rigsten war die Vertragslösungsquote im Beruf Verwaltungsfach-angestellte/Verwaltungsfachangestellter (3,6 Prozent).

Die Berufsbildungsstatistik liefert Daten zum Ausmaß der Vertragslösungen. Sie erhebt weder die Gründe noch den Verbleib der jungen Menschen. Verschiedene Studien, die Auszubil-dende und Ausbildungsbetriebe nach den Ursachen von vorzei-tigen Vertragslösungen befragen, kommen zu dem Ergebnis, dass Auszubildende mit vorzeitig gelöstem Vertrag Gründe, wie Konflikte mit Ausbilderinnen/Ausbildern und Vorgesetzten, eine mangelnde Ausbildungsqualität, ungünstige Arbeitsbedingungen, aber auch persönliche und gesundheitliche Gründe sowie falsche Berufsvorstellungen nennen. Betriebe führen überwiegend mangelnde Ausbildungsleistungen der Auszubildenden, wie auch deren mangelnde Motivation oder Integration in das Betriebs-geschehen sowie falsche Berufsvorstellungen als Gründe an. Weitere Gründe für eine Vertragslösung können z. B. Berufswech-sel der Auszubildenden der Wechsel von einer außerbetrieblichen in eine betriebliche Ausbildung oder auch Insolvenz und Schlie-ßung des Betriebs sein. Sie sind also keineswegs alle mit einem Ausbildungsabbruch gleichzusetzen.

Die Vertragslösungsquote fällt umso höher aus, je niedriger der allgemeinbildende Schulabschluss der Auszubildenden ist. Teil-weise können die Unterschiede in den Lösungsquoten aber auch auf Unterschiede hinsichtlich des höchsten allgemein bilden-den Schulabschlusses zurückzuführen sein. Genaue Analysen liegen hier nicht vor. Insgesamt sollte hier vorsichtig interpre-

tiert werden, da die Zusammenhänge komplex sind. Zum Beispiel können Vertragslösungen bei einer Personengruppe höher ausfal-len, weil diese stärker in Ausbildungsberufen, Betrieben oder Regionen mit hohen Lösungsquoten zu finden sind. Zum ande-ren können die Lösungsquoten in manchen Berufen höher ausfal-len, weil Personen mit höherer Lösungswahrscheinlichkeit dort stärker vertreten sind.

Vertragslösungen sind nicht gänzlich zu vermeiden. Sie können auch durchaus notwendig und sinnvoll sein. Gleichwohl sind sie für beide Seiten (Betriebe und Jugendliche) mit Unsicherheiten, einem Verlust von Zeit, Energie und anderen Ressourcen verbun-den. Im ungünstigsten Fall können sie zu einem Ausstieg aus der Ausbildungsbeteiligung sowohl der Jugendlichen als auch der Betriebe führen. Die Bundesregierung hat den Handlungsbedarf erkannt und entsprechende Maßnahmen aufgelegt, die auf die frühzeitige Förderung von Berufsorientierung und Ausbildungs-reife schon während der allgemeinbildenden Schulzeit und auf die individuelle Unterstützung und Begleitung von Auszubildenden und Betrieben während der Ausbildung zielen.

Über 90 Prozent der Ausbildungen werden erfolgreich zu Ende geführt

Im Kontext der aktuellen Berichterstattung um hohe Abbrecher-quoten bei Auszubildenden präsentiert die bundesweit tätige Dienstleistungsgruppe KÖTTER Services eine erfreuliche Bilanz. In den zurückliegenden drei Jahren haben im Schnitt neun von zehn Nachwuchskräften (91 Prozent) ihre Ausbildung bei dem Familien-unternehmen erfolgreich beendet. Die Übernahmequote in den aktuell neun Ausbildungsberufen liegt bei über 80 Prozent. Zum Vergleich: Gemäß Berufsbildungsbericht 2018 wird in Deutschland mehr als jede vierte Ausbildung abgebrochen.

„Diese positiven Zahlen sind eine klare Bestätigung für unsere nachhaltige Ausbildungs- und Personalentwicklungsstrategie“, unterstreicht Volker Hofmann, Prokurist und Leiter Personalwesen der zur KÖTTER Unternehmensgruppe gehörenden KÖTTER GmbH & Co. KG Verwaltungsdienstleistungen. „Denn gerade für uns als Personaldienstleister ist die Gewinnung von künftigen Fach- und Führungskräften das A und O, weshalb wir nicht erst seit der öffentlichen Debatte um den Arbeits- und Fachkräfte-mangel erhebliche Investitionen vornehmen.“

Mit Blick auf die aktive Ausbildung steht dabei u. a. Folgendes im Fokus: Intensive Betreuung der Nachwuchskräfte vom Einstieg bis zur erfolgreichen Vorbereitung auf die Prüfung, ausschließ-lich Aufgaben und Arbeitszeiten gemäß Ausbildungsverordnung, ausbildungsübliche Vergütungen sowie eine offene Kommunika-tionskultur, bei der auch eventuelle Probleme offen angespro-chen und gemeinsam gelöst werden. Aspekte, die gemäß Berufs-bildungsbericht häufig in Unternehmen nicht gegeben und somit

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AUSBILDUNG

wesentlicher Grund für die bundesweit hohen Abbrecher quoten seien. „Ich bin daher stolz darauf, dass wir als gutes Beispiel vorangehen“, sagt Hofmann weiter.

Dies zahlt sich auch bei den angehenden Sicherheitsfachkräften aus, bei denen die Abbrecherquote branchenweit in Deutschland mit über 50 Prozent besonders hoch liegt. „Auch wir verzeichnen hier im Vergleich insbesondere zu den kaufmännischen Berufen niedrigere Erfolgsquoten“, erläutert Hofmann. „Mit durchschnitt-lich 10 bis 15 Prozent vorzeitiger Ausbildungs-Beendigungen im Beruf Fachkraft für Schutz und Sicherheit stehen wir im Bundes-vergleich aber ebenfalls gut dar. Zumal es vielfältige Ursachen für einen vorzeitigen Abbruch gibt, die häufig im rein persönlichen Bereich liegen, wie Wohnortwechsel oder familiäre Gründe etc. Maximal fünf Prozent beenden die Ausbildung vorzeitig, weil es ihnen nicht gefällt oder sie nicht geeignet sind.“

Ausbildung als Investition in die Zukunft bei SecuritasSecuritas Deutschland engagiert sich seit fast zwei Jahrzehnten

bei Qualifikations- und Qualitätsoffensiven des Bundesverbands der Sicherheitswirtschaft BDSW und vor allem in der eigenen betrieblichen Ausbildung. „Securitas setzt auf eine gute Ausbil-dung und ausreichend Investitionen in unsere Auszubildenden“, sagt Gabriele Biesing, Arbeitsdirektorin von Securitas Deutsch-land. Beim Marktführer der deutschen Sicherheitswirtschaft liege die Abbruchquote weit niedriger als der im jüngsten Bundes-bildungsbericht ausgewiesene Branchendurchschnitt und bewege sich auf dem Niveau anderer in dem Bericht genannten Branchen. Im Ausbildungsjahr 2017/2018 hat die Unternehmensgruppe 200 Auszubildende, unter anderem im Ausbildungszentrum Schwerin.

„200 Auszubildende sind in der Relation zu unseren 21.500 Beschäftigten nicht viel. Wichtiger als Masse sind uns die Qualität und die Inhalte der Ausbildung, die wir bieten, sowie die Perspek-tiven nach erfolgreichem Abschluss“, so Biesing weiter. „Viele unserer Nachwuchsführungskräfte weisen einen erfolgreichen Abschluss als Fachkraft für Schutz und Sicherheit auf. Sie sind unsere Zukunft und wir sind uns unserer Verantwortung bewusst.“ Im Jahr 2016 ging der Ausbildungspreis des BDSW an das Secu-ritas Ausbildungszentrum in Schwerin, das von der dortigen IHK bereits regelmäßig als Top-Ausbildungsbetrieb ausgezeichnet wird. Dort liegt die Abbruchquote derzeit zwischen 10 und 15 Prozent. In der Securitas Region Ost ist die Abbruchquote derzeit sogar einstellig.

„Die hohe Qualität, die in unserer Branche entscheidend für den Erfolg und die Höhe des erreichten Sicherheitsniveaus ist, steht und fällt mit der Kompetenz der Beschäftigten“, sagt Biesing, die sich im BDSW seit Jahren auch als Vorsitzende des Fachaus-schusses „Ausbildung“ engagiert. Nicht jedes Sicherheitsunter-nehmen könne auch ausbilden, und es gebe in der Branche auch

Unter nehmen, die Ausbildung eine andere Bedeutung zuord-nen. Securitas stimmt damit dem BDSW zu, der eine Regulie-rung von Ausbildungsbetrieben in der Branche fordert. „Weiter-hin den Umständen entgegenzuwirken, die mitursächlich für die hohe Abbruchquote in der Sicherheitswirtschaft sind, ist unser Bestreben“. Securitas beteiligt sich daher unter anderem aktiv an der „Exzellenzinitiative“ der BDSW-Landesgruppe Hamburg zur Verbesserung der Ausbildungsqualität und Situation der Auszubil-denden. Zielsetzung ist, neue Branchenstandards zu setzen.

Hochwertige Sicherheit fordert hochwertige AusbildungGünter Calaminus, Geschäftsführer der W.I.S. Unternehmens-

gruppe, wundert sich nicht über das schlechte Abschneiden der Auszubildenden im Sicherheitsgewerbe hinsichtlich der aktuell diskutierten Abbrecherquoten. Seit vielen Jahren sei bekannt, dass auch auf dem Rücken der Auszubildenden der Preis-kampf im Gewerbe geführt werde. Daran trügen auch die für die Qualitäts sicherung zuständigen IHKs und HKs sowie die Auftrag-geber eine Mitverantwortung. Nur kontinuierliche Kontrollen der Ausbildungsbetriebe könnten die Ausbildungsqualität nachhaltig sichern. Und Auftraggeber, die häufig die Leistung einer Fachkraft für Schutz und Sicherheit forderten, „reden bei Honorierung gerne über den Mindestlohn“. Die Wertigkeit und Bedeutung von Sicher-heitsdienstleistungen für den Wirtschaftsstandort Deutschland würden nicht verstanden.

„Es ist an der Zeit, dass Politik, Gesellschaft und auch Medien die Bedeutung der privaten Sicherheitswirtschaft für die nationale Sicherheitsarchitektur anerkennen sowie deren Rolle als Wirt-schafts- und Standortfaktor honorieren“, so Calaminus weiter. Ohne die private Sicherheitswirtschaft wäre Deutschland in eini-gen Bereichen eingeschränkt wettbewerbsfähig. Private Sicher-heitsdienste verhinderten Betriebsstörungen, schützten kritische Infrastrukturen und sorgten zudem für die Aufhellung des poli-zeilichen Lagebildes. „Dazu benötigen wir helle und motivierte Köpfe. Daher kümmern wir uns um unsere Auszubildenden. Aus-bildung ist für uns eine Führungsaufgabe. Zurzeit beschäftigen wir bundesweit 120 Auszubildende. Sie sind für uns eine Investition in die Zukunft. Und mit einer Fluktuation von knapp zehn Prozent scheinen wir als Arbeitgeber attraktiv für unsere Auszubilden-den zu sein“, fasst Günter Calaminus, der seit über 20 Jahren in führenden Positionen der deutschen Sicherheitswirtschaft tätig ist, zusammen.

Das traditionsreiche Kölner Unternehmen habe selbstregu-lierend viel für die Einhaltung und Entwicklung der Rahmen-bedingungen der Ausbildungsberufe in der Sicherheitswirtschaft getan. „Diese Bemühungen, die natürlich auch wirtschaftlich zu Buche schlagen, brechen sich an der Zahlungsmoral der Auftrag-geber und am unseriösen Verhalten der Marktbegleiter“, so der

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AUSBILDUNG

Geschäftsführer der W.I.S. Unternehmensgruppe. Calaminus fordert gerade in der heutigen Zeit verstärkte Kontrollen auch hinsichtlich der Ausbildungsqualität, da private Sicherheits-dienstleister immer häufiger Aufgaben im Nahbereich hoheit-lichen Handelns übernähmen oder einen wichtigen Beitrag hierzu leisteten.

Auszubildende sind die ZukunftDie Wuppertaler Wach- und Schließgesellschaft (WSG) schützt

und sichert seit 1902 Leib und Leben sowie Güter ihrer Auftrag-geber. Das traditionsreiche Wuppertaler Unternehmen beschäf-tigt mehrere hundert Sicherheitsmitarbeiter/innen in Nord rhein-Westfalen. „Für mich steht fest, dass die Ausbildungsqualität unserer Mitarbeiter das höchste Gut unseres Unternehmens ist“, betont Bernd Herkströter, geschäftsführender Gesellschafter der WSG. „Daher schockiert mich die medial prominent darge-stellte hohe Quote von Abbrechern bei der Berufsausbildung in unserem Gewerbe. Als Mittelständler und aus Sicht eines Ausbil-dungsbetriebes weiß ich, wie schwierig es ist, Auszubildende für

unser Gewerbe zu gewinnen.“ Es sei skrupellos, auf dem Rücken der mehr oder wenige schutzbefohlenen Auszubildenden Preise zu gestalten. „Und dennoch passiert genau das. Hier müssen die Zuständigen dringend intensiver prüfen und drakonische Maß -nahmen ergreifen“, so Herkströter weiter.

Die WSG stelle jährlich bis zu sechs Auszubildende in den Aus -bildungsberufen Fachkraft- und Servicekraft für Schutz und Sicherheit ein. „Auch hier stellen manche im Laufe der Zeit fest, nicht die richtige Wahl getroffen zu haben oder nicht geeignet zu sein. Insgesamt können wir aber viele unsere Auszubildenden halten“, betont Herkströter. Der erfahrene Geschäftsführer ist sich zudem sicher, dass die Inhalte der Ausbildung zu einer deut-lich höherwertigen Dienstleistungserfüllung führen. „Jedoch“, so Bernd Herkströter, „ist der Markt nur bedingt gewillt, die höher-wertige Qualität zu bezahlen.“

Für Herkströter steht dennoch fest, dass den kontinuierlich stei-genden Anforderungen an die Sicherheitsakteure nur mit entspre-chender Ausbildungsqualität begegnet werden kann. „Daher arbeiten wir auch eng mit den Behörden zusammen, um den Ausbildungsbedarf zeitnah zu erkennen und steuernd eingreifen zu können. Hierbei kommt unserem langjährigen und ehrenamt-lichen Engagement im einzigen Arbeitgeber- und Wirtschafts-verband der privaten Sicherheitswirtschaft in Deutschland, dem Bundesverband der Sicherheitswirtschaft, eine wichtige Rolle zu“, so Herkströter abschließend. <

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> Erstmals eigene Halle für Cyber Security und Wirtschaftsschutz

Stärker als jemals zuvor rückt die diesjäh-rige Auflage der Weltmesse für zivile Sicherheit innovative digitale Themen in den Fokus. Davon konnte sich jüngst der Beirat der security essen überzeugen. Seinen Mitgliedern präsentierte die Messeleitung die Neuausrichtung der Messe, den Vermietungsstand und das umfassende Rahmenprogramm. Der einhellige Tenor: Die Experten, darunter Geschäftsführer namhafter Unternehmen der Sicherheitsbranche sowie Verbände, sehen die security essen 2018 bestens aufgestellt. Durch die fortschreitende Digitalisie-rung gilt Cyberkriminalität als eine der größten Gefahren des 21. Jahrhunderts – umso wichtiger werden Gelegenheiten zum Wissenstransfer und Erfahrungsaustausch.

Erstmals findet die security essen vom 25. bis 28. September in den modernisierten Hallen der Messe Essen statt. Das eröffnete die Möglichkeit zu einer komplett neuen Messestrukturierung. Zur optimalen Orientierung und Platzierung für Aussteller und Fachbesucher ist die Veran-staltung in sechs Themenbereiche unterteilt. „Wir haben uns bewusst dazu entschieden, dem immer stärker werdenden Bereich Cyber Secu-rity und Wirtschaftsschutz eine eigene Halle zu geben – ganz prominent platziert am Messeein-gang Ost“, so Oliver P. Kuhrt, Geschäftsführer der Messe Essen.

Aufmerksamkeitsstarkes Rahmenprogramm flankiert neue Fokussierung

Begleitet wird diese Fokussierung durch ein neues, aufmerksamkeitsstarkes Rahmen-programm: So richten das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und der Bundesverband Sicherheitstechnik die auf Anwender zugeschnittene Cyber Security Konfe-renz aus, komfortabel und schnell erreichbar direkt im Messegeschehen. Zudem findet der Gesprächskreis Innere Sicherheit statt mit Teil-nehmern aus Polizei, Wissenschaft, Justiz, Poli-tik, Kommunen und der Sicherheitswirtschaft. Darüber hinaus gestalten Unternehmen einen großen Sonderschaubereich unter dem Leit-

motto „Public Security Forum“ in Halle 8, in dem Live-Szenarien für den Schutz des öffentlichen Raums gezeigt werden.

Messebeirat lobt Entwicklung der security essen

Die Neuausrichtung gibt der security essen recht: Die Buchungsquote liegt über dem hohen Niveau der Vorveranstaltung. Der Messebeirat zeigte sich sehr zufrieden mit dieser Entwick-lung. Messebeirats-Vorsitzender Norbert Schaaf, gleichzeitig auch Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes Sicherheitstechnik BHE: „Wir unterstützen die neue Positionierung der security essen ausdrücklich. Die konsequente Hallenauf-teilung, die stärkere Ausrichtung auf Zukunfts-themen und das branchenspezifische Rahmen-programm machen die Messe 2018 zu dem Treffpunkt für Entscheider aus allen Bereichen der Sicherheit.“ Diese Neuausrichtung spiegelt sich auch in der Besetzung des Messebeira-tes wider. Erstmals in ihrer Geschichte hat die security essen neben Verbandsvertretern auch Unternehmer in dieses Organ berufen. „Damit rücken wir noch näher an die Branche. Uns ist es wichtig, ständig im engen und unmittelbaren Dialog zu sein und so noch besser und schneller den Wünschen unserer Aussteller und Besucher entgegenkommen zu können“, so Messechef Oliver P. Kuhrt. <

security essen 2018 stellt Digitalisierung und Vernetzung in den Fokus

SECURITY ESSEN 2018

SECURITY ESSEN

Fachbeirat security essen. Bild: Rainer Schimm

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TECHNIK

> Die BDSW Techniktagung hat auch in diesem Jahr durch interessante Fachvorträge, die sich rund um das Motto „Techniktrends und Optimierung“ bewegten, rund 100 Teilnehmer nach Frankfurt gezogen. Die zweitägige Fach-konferenz fand am 18. und 19. April erstmal unter der Leitung des neuen Vorsitzenden des Fachausschusses Technik, Stefan Rauschen, statt. Den Teilnehmern wurden in diesem Jahr wieder sehr interessante Einblicke in die neues-ten Entwicklungen der Sicherheitstechnik gewährt. Zudem erhielten sie einen Ausblick auf das, was uns im Bereich der Sicherheitstechnik und dem Umgang damit erwartet.

Gemeinsam mit dem stellvertretenden Vorsit-zenden, Holger Kierstein, eröffnete Stefan Rauschen die Veranstaltung mit Fachvorträ-gen aus unterschiedlichen Themengebieten. Im Rahmen der Veranstaltung wurden neben tech-nischen Entwicklungen auch damit einherge-hende Veränderungen für die Sicherheitsdienst-leister erläutert.

Oliver Heimann von der VdS Schadensver-hütung GmbH stellte den VdS-GeoRiskReport vor, in dem es unter anderem um die Auswir-kungen von Naturgefahren, wie Unwettern, auf den Betrieb von Leitstellen geht. Einen anderen Aspekt zur Schadensverhütung sprach Seba-stian Brose, ebenfalls von der VdS Schadens-verhütung GmbH, an. Er stellte den Sachstand zur neuen Kooperationsschnittstelle vor, die unter anderem für die Informationsverteilung zwischen diversen Leitstellen sorgt. Detaillierte Informationen zur Schnittstelle „KOOS“, die ein Protokoll für die Kommunikation zwischen Leit-stellen darstellt, lieferte Markus Schroth von ATS Elektronik GmbH.

Eine sehr anschauliche Vorstellung eines Sicherungssystems für unterschiedliche Anwen-dungszwecke zeigte Markus Bach, Bach Group International GmbH: ein Sicherheitsnebel, der in kürzester Zeit zur Orientierungslosigkeit im

Raum führt und so Tatverübungen verhindert oder einschränken kann.

Die Firma SECmarket GmbH stellte durch Bettina Kretzschmar und Michael Heubeck ihre neue App für die Sicherheitsbranche vor. Diese App bietet ein breites Spektrum an Nutzungs-möglichkeiten für den User. Vom Jobportal über Ausschreibungen von Aufträgen bis hin zur Beschaffung von Ausrüstungsgegenständen – in der App ist Vieles digital umgesetzt.

Zum immer wichtiger werdenden Einsatz von Drohnen, referierte Cornelius Toussaint, Geschäftsführer der Condor Schutz- und Sicher-heit GmbH. Er erläuterte Potenzial und Risiken der „unmanned aerial vehicles“ (UAVs) für das Sicherheitsgewerbe.

Michael Lehnert, WUI – Werk- und Industrie-schutz GmbH & Co. KG, stellte an einem Beispiel vor, wie man integrierte Sicherheit erfolgreich in der Praxis umsetzt.

Eine Übersicht über die aktuellen Entwick-lungen und Sachstände der Normenwelt gab Harald Mebus den Teilnehmern der Fach-tagung. Besonders für die Leitstellen sind Updates zum Sachstand der DIN EN 50518 und DIN VDE V 0827-11 relevant.

Carsten Simon stellte mobile Systeme zur Baustellen und Freilandüberwachung der Firma UTS Sicherheit + Service GmbH vor, die sich durch ihre einfache und schnelle Inbetrieb-nahme vor Ort auszeichnen.

Zum Thema Lean-Management referierte Bernd Schiel von Schiele Consulting. Er erläu-terte wie sich schon einfache Änderungen in Denk- oder Planungsprozessen effektiv auf die Produktivität auswirken können.

Den fachlichen Abschluss der zweitägigen Konferenz bildeten Petra Doucet und Nils Kaufmann von European Systems Integration mit ihrem Vortrag zu neuen Anforderungen an europäische Alarmempfangsstellen. <

SILKE WOLLMANN ist Pressesprecherin des

BDSW Bundesverband der Sicherheitswirtschaft.

BDSW Techniktagung 2018 – Techniktrends und Optimierung

Von Silke Wollmann

Holger Kierstein und Stefan Rauschen

Nils Kaufmann und Petra Doucek

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TECHNIK

Wir danken den Ausstellern der Techniktagung 2018 für ihre Teilnahme und Produktpräsentationen:

» Axon Public Safety B.V. - https://de.axon.com

» CONDOR Schutz- und Sicherheitsdienst GmbH - www.condor-sicherheit.de

» E.S.I. European Systems Integration - www.esigroup.eu

» KFM Alarmanalgen GmbH - www.kfm-alarm.de

» Schiele Consulting - www.schiele-consulting.com

» SECmarket GmbH - www.secmarket.de

» SequriX - www.sequrix.de

» SoftClean GmbH - www.softclean.net

» UTS Sicherheit & Service GmbH - www.uts-sicherheit.de

» VdS Schadenverhütung GmbH - www.vds.de

Oliver Heimann

Bernd Schiele

Markus Schroth

Sebastian Brose

Cornelius Toussaint

Markus Bach

Michael Lehnert

Bettina Kretzschmar und Michael

Heubeck

Harald Mebus

Die Referenten der BDSW Techniktagung 2018.

xxx

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SICHERHEITSFORSCHUNG

> Zivile Sicherheitsforschung in Deutschland und Europa

Wie bereits in den vorherigen DSD-Ausgaben dargestellt, hat sich die beratende und aktive Beteiligung des BDSW an Sicherheitsforschungs-projekten mittlerweile fest etabliert. Damit schließt sich der Verband den Entwicklungen in der deutschen Forschungsförderung an. Seit 2007 wurden im Rahmenprogramm der Bundes-regierung „Forschung für die zivile Sicherheit“ bereits mehr als 300 Verbundprojekte mit über 500 Millionen Euro vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert. In diesem Jahr beginnt bereits die dritte fünf jährige Programmphase, die sich bis 2023 erstrecken soll. Aktuelle Forschungsergebnisse und zukünf-tige Forschungsthemen werden auch Gegenstand des BMBF-Innovationsforums „Zivile Sicherheit“ 2018 sein, das im Juni in Berlin stattfinden wird. Im Rahmen der zwei tägigen Konferenz stehen im Café Moskau u. a. Fragen nach der „Sicherheit und Resilienz von Einsatzkräften“ sowie eine Sitzung zur „besseren Lagebewältigung durch intelligente Informationsgewinnung“ auf der Agenda.1 Die aktuellen Forschungsprojekte lassen sich in drei sogenannte Programmsäulen einteilen. Diese thematisieren den „Schutz und [die] Rettung von Menschenleben”, den „Schutz kritischer Infra-strukturen” sowie den „Schutz vor Kriminalität und Terrorismus”. Die Aktivitäten schließen u. a. auch „bilaterale Forschungskooperationen [sowie] Maßnahmen zur Förderung deutscher Akteure im europäischen Rahmenprogramm für Forschung und Innovation [, Horizont 2020,]“ mit ein.2

Insgesamt standen und stehen im Zeitraum von 2007 bis 2020 mehr als drei Milliarden Euro für europäische Sicherheitsforschungspro-jekte zur Verfügung. Unter dem Titel „Sichere

Gesellschaften - Schutz der Freiheit und Sicher-heit Europas und seiner Bürger“ werden insge-samt sieben Forschungsschwerpunkte aufge-zählt. Darunter sind, ähnlich wie im nationalen Forschungsprogramm, der Schutz kritischer Infrastrukturen sowie die Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus. Darüber hinaus stehen u. a. die Themenbereiche IT-Sicher-heit, Erhöhung der Sicherheit durch Grenzüber-wachung sowie Stärkung der Resilienz ange-sichts von Krisenlagen im Fokus.3

Die Aktivitäten der OSiMa-Verbundpartner Im Rahmen des vom BMBF geförderten

Forschungsprojekts „Die Ordnung des Sicher-heitsmarktes (OSiMa)“4 finden die Forschungs-arbeiten innerhalb der universitären Lehre sowie mit Vertretern aus der Praxis in verschiedenen Formaten ihre Fortsetzung.

So haben die Verbundpartner von der Univer-sität Potsdam und vom Brandenburgischen Institut für Gesellschaft und Sicherheit (BIGS) für das Sommersemester 2018, aufbauend auf der Ringvorlesung des letzten Wintersemesters „Sicherheit – Wirklich nur ein öffentliches Gut?“, ein Blockseminar konzipiert. Dieses richtet sich an Masterstudenten der Fachrichtungen Politik-wissenschaft, Verwaltungswissenschaft sowie Politische Bildung (Lehramt). Im Rahmen von vier Sitzungen werden sich die Studierenden noch einmal aus rechtlicher, soziopolitischer und ökonomischer Perspektive mit den Aspekten der Privatisierung von Sicherheit auseinander-setzen und Vorträge zu ausgewählten Seminar-themen erarbeiten.

Ende Mai finden in Frankfurt (Oder) die mittler weile achtzehnten FORSI5 Sicherheits-wirtschaftstage statt, die u. a. von Alexander Matuk vom Verbundpartner der Europa-Univer-

KIRSTEN WIEGAND ist Referentin für

Sicherheitsforschung des BDSW Bundesverband der

Sicherheitswirtschaft.

Zivile Sicherheitsforschung – Programme und inhaltliche Schwerpunkte

Von Kirsten Wiegand

1 www.sifo.de/de/bmbf-innovationsforum-zivile-sicherheit-2018-2290.html 2 www.sifo.de/de/forschungsprojekte-im-ueberblick-1695.html 3 www.sifo.de/de/das-europaeische-sicherheitsforschungsprogramm-in-horizont-2020-die-herausforderung-1783.html 4 www.bmbf.de/de/sicherheitsforschung-forschung-fuer-die-zivile-sicherheit-150.html; https://www.bmbf.de/ foerderungen/bekanntmachung-991.html.

5 FORSI: Forschungsinstitut für Compliance, Sicherheitswirtschaft und Unternehmenssicherheit, Europa-Universität Viadrina

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SICHERHEITSFORSCHUNG

sität Viadrina organisiert werden. Unter neuem Namen, den FORSI Security Days, sollen Experten aus der Sicherheitswirt-schaft, von der Polizei, Behördenvertreter, Politiker und Wissenschaftler zwei Tage lang über aktuelle Sicherheitsentwick-lungen diskutieren. Die Panels sollen sich mit den neuen Aufgaben der Sicher-heitswirtschaft auseinandersetzen, sich mit dem Sicherheitsunternehmen der Zukunft befassen und die Themen Digitali-sierung und Cyber-Sicherheit zur Diskus-sion stellen. Ein internationales Panel zur „Privatiza tion of Security Services“ soll abschließend noch einmal auf die mögliche zukünftige Bedeutung privater Sicherheitsdienstleister bei der Bereit-stellung von Sicherheit eingehen und damit weitere Erkenntnisse für das OSiMa- Projekt liefern. Als Vortragende sind u. a. BDSW-Präsident Gregor Lehnert, Prof. Dr. Bartosz Makowicz (FORSI), Richard Huber (Fraunhofer FOKUS) sowie, als Moderator, Dr. Tim Stuchtey (BIGS) vorgesehen.

Dr. Wolfgang Bretschneider von der Friedrich-Schiller-Universität Jena hat im Rahmen der internationalen Fallstudien insgesamt 21 Interviews in Großbritannien und den USA führen können. Es stellte sich heraus, dass in beiden Fällen vor allem Fragen nach der Regulierung der jewei-ligen Sicherheitssektoren ein wichtiges Thema für die Gesprächspartner waren. In den Vereinigten Staaten besteht hier keine einheitliche Situation, da Regulie-rungsfragen von Bundesstaat zu Bundes-staat unterschiedlich gehandhabt werden. Bei der Suche nach den Gründen für eine insgesamt gestiegene Nachfrage nach Sicherheitsdienstleistungen wurde in den USA vor allem auf den 11. September

2001 und seine Folgen als wesentlicher Treiber verwiesen. Insgesamt konnte Dr. Bretschneider ein großes Interesse am Forschungsansatz des Projekts konsta-tieren. Gemeinsam mit Prof. Dr. Andreas Freytag, Inhaber des Lehrstuhls für Wirt-schaftspolitik in Jena, unterstreicht er in diesem Heft auch noch einmal die Bedeu-tung seiner Fachrichtung, der Volkswirt-schaftslehre, für die Betrachtung der Sicherheitswirtschaft.

Der Verbundpartner Fraunhofer FOKUS feierte im März sein 30-jähriges Bestehen. Im Rahmen der Jubiläumskonferenz „30 Jahre FOKUS - Digitalisierung weiterden-ken“ sprach Gregor Lehnert, Präsident des BDSW, über das „Zusammenwir-ken von staatlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Akteuren im Kontext der öffentlichen Sicherheit“. Er beschrieb dabei die große Bandbreite der Aufgaben, die private Sicherheitsdienstleister heute in Deutschland wahrnehmen. Die Rolle der Sicherheitswirtschaft beim Schutz der deutschen Wirtschaft und kritischer Infra-strukturen, Sicherheits- und Ordnungs-dienste im Rahmen von Großveranstal-tungen sowie Schutz im öffentlichen Personennahverkehr verdeutlichten, laut Lehnert, den wesentlichen Beitrag, den private Sicherheitsdienstleister heute für die öffentliche Sicherheit in Deutschland leisten. Neben seinen Überlegungen zu den Konsequenzen der Digitalisierung für die Sicherheitswirtschaft, ging er auch auf die Bedeutung der Sicherheitsforschung und die Zusammenarbeit des BDSW mit dem Fraunhofer FOKUS im Rahmen des OSiMa-Projekts ein.

Im Rahmen der security in Essen vom 25. bis 28. September 2018 sollen die Mitglieder des BDSW ebenfalls Gelegen-heit bekommen, sich über die Arbeiten des OSiMa-Projekts zu informieren. Die Autorin steht dabei während der Messe gerne als Ansprechpartnerin zur Verfü-gung. Über einzelne Veranstaltungen wird im Vorfeld rechtzeitig informiert. Darüber hinaus sollen in diesem Jahr auch einzelne Landesgruppensitzungen zur weiteren Information und Einbeziehung der Mitglieder genutzt werden. <

OSIMA PARTNER

GEFÖRDERT VOM:

BDSW-Präsident Gregor Lehnert während der

Jubiläumsveranstaltung „30 Jahre FOKUS –

Digitalisierung weiterdenken“ am 22. März 2018

in Berlin.

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SICHERHEITSFORSCHUNG

> Wenn es um Fragen zur zivilen Sicherheit geht, wird unter den möglichen beratenden Fachdisziplinen die Ökonomik (Volkswirtschafts-lehre) in aller Regel nicht als erstes befragt. Es sind vielmehr die Kriminologie und Soziologie, die Politik- und ganz sicher die Rechtswissen-schaft, von denen hier – völlig zu Recht – Kompe-tenz erwartet wird. Dass sich die Ökonomik mit Sicherheitsfragen befasst, ist dennoch sinn-voll, denn auch die Sicherheitswirtschaft ist auf einem Markt aktiv, der sich analysieren lässt und der ggf. zu regulieren ist. Es muss aber breiter angesetzt werden. Denn für eine Politik innerer Sicherheit ist es grundsätzlich von Bedeutung, dass das gesamte gesellschaftliche Sicherheits-regime einem „Effizienz-Check“ standhält. Hier bietet die Ökonomik eine wertvolle Perspektive.

Welche Bedeutung hat „Effizienz“?Ihre Bedeutung gewinnt Effizienz dadurch,

dass gesellschaftliche (öffentliche oder private) Maßnahmen, mit denen man Kriminalität begeg-net, Kosten verursachen. Grundsätzlich sind derlei Ausgaben zur gesellschaftliche Sicher-heitsgewährleistung mehr als berechtigt, sind doch die gesellschaftlichen Kosten, zu denen umgekehrt eine „erfolgreiche“ Kriminalität führt, oft ungleich größer. Würden Maßnahmen zur Sicherheitsgewährleistung und damit die Durchsetzung von Eigentumsrechten ausblei-ben, dürfte eine Volkswirtschaft bald dem Kollaps nahe sein. Und doch lassen sich diese Kriminalitäts-“kosten“ bei weitem nicht nur in Geldeinheiten aufwiegen – man denke nur an die Verunsicherung, zu der etwa ein Wohnungs-einbruch bei Betroffenen führt. Gemeint ist also der gesamte Schaden, den eine Gesellschaft nimmt, wenn es keine oder eine zu geringe gesellschaftliche Reaktion auf Kriminalität gibt. Hier wird deutlich: Es gibt prinzipiell – unter dem Gesichtspunkt der Effizienz – ein „zu wenig“ an gesellschaftlichen (öffentlichen und privaten) Antworten auf Kriminalität.

Es gibt prinzipiell aber auch ein „zu viel“ an Ausgaben zur Sicherheitsgewährleistung. Dies ist nicht nur eine These von Verfechtern von Frei-heitsrechten, sondern auch eine These unter ökonomischen Effizienzgesichtspunkten. Denn begrenzte öffentliche und private Budgets haben auch Ausgaben für ganz andere Belange zu finan-zieren. Mit Budgets privater Haushalte werden eben nicht nur Türschlösser und Alarmanlagen, sondern auch Smartphones und Kinobesuche nachgefragt. Mit Budgets privater Unternehmen werden die unterschiedlichsten Investitionen und eben nicht nur Sicherheitsinvestitionen getätigt. Und mit öffentlichen Budgets werden nicht nur Polizei und Justiz, sondern auch die Verkehrs-infrastruktur und Kindergärten finanziert.

Es geht also letztlich in der Praxis um nichts anders als um die Suche nach einer Balance zwischen einem „Zu viel“ und einem „Zu wenig“ an Ausgaben zur Sicherheitsgewährleistung.

Vier Stufen gesellschaftlicher Antworten auf Kriminalität

Nicht nur in der Gesamtbetrachtung sollte die Sicherheitspolitik auf ein solches, in der Praxis freilich schwer zu definierendes „Optimum“ zielen. Auch in der Frage, wie und mit welchen Maßnahmen auf Kriminalität denn geantwortet sollte, muss Effizienz der Maßstab sein. Exem-plarisch lässt sich das verdeutlichen, wenn man sich vier Stufen möglicher Antworten aus Krimi-nalität vorstellt, in der Reihenfolge eines abneh-menden Präventionscharakters (vgl. Abb. 1).

Eine erste Stufe gesellschaftlicher Antworten auf Kriminalität mögen präventive Politiken sein. Darunter lassen sich jene politischen Maßnahmen verstehen, die neben anderen Zielstellungen gerade auch den Effekt haben, den Bürgern „posi-tive Anreize“ zu setzen,1 ihre Zeit legalen Betäti-gungen zu widmen. Dazu gehört gerade eine gute Wirtschaftspolitik (Beschäftigung!), aber auch eine motivierte Sozial-, Integrations-, Bildungs- und Kulturpolitik. Man denke nur an Otto Schilys

DR. WOLFGANG BRETSCHNEIDER

ist wissenschaftlicher Mitar-beiter am Lehrstuhl für Wirt-

schaftspolitik an der Fried-rich-Schiller-Universität Jena sowie am Brandenburgischen

Institut für Gesellschaft und Sicherheit (BIGS), Pots-

dam. Er arbeitet seit 2016 im BMBF-Projekt „Die Ordnung

des Sicherheitsmarktes“ (OSiMa).

PROF. DR. ANDREAS FREYTAG

ist seit 2003 Inhaber des Lehr-stuhls für Wirtschaftspolitik an der Friedrich-Schiller-Univer-sität Jena. Er ist zudem Hono-rarprofessor an der Universität

Stellenbosch (Südafrika) und Fellow im CESifo Research

Network.

Effizienz und zivile SicherheitZum Beitrag der Ökonomik in der Sicherheitsdebatte

Von Dr. Wolfgang Bretschneider und Prof. Dr. Andreas Freytag

1 Zur Unterscheidung von positiven und negativen Anreizen für potenzielle Kriminelle vgl. I. Ehrlich (1996), Crime, Punish-

ment, and the Market for Offenses, Journal of Economic Perspectives 10 (1), S. 43–67.

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SICHERHEITSFORSCHUNG

Bonmot: „Wer Musikschulen schließt, der gefährdet die innere Sicherheit“. Kurz: Es geht um eine gelingende Gesellschaft. Eine zweite Stufe stellen staatlich bereitgestellte Schutzleistungen dar, wie sie durch Polizei und Justiz verkörpert werden. Neben Leis-tungen zur Straftatvereitelung soll gerade die Androhung von Strafverfolgung, Verur-teilung und Strafvollzug abwehrend gegen Kriminalität wirken. Auf einer dritten Stufe mögen private Haushalte und Unternehmen als Eigentümer von Schutzgütern zusätzlich Schutzleistungen bei Sicherheitsdienst-leistern, und auf einer vierten Stufe Versi-cherungsdienstleistungen für eingetretene Schäden nachfragen.

Für die Allokation dieser Dienste auf den Staat und auf Private ist die ökonomische Analyse hilfreich. Dabei stehen wegen des Öffentlichen Gut-Charakters2 die ersten beiden Stufen in erster Linie in der Verant-wortung des Staates. Bei den Stufen drei und vier hingegen handelt es sich grund-sätzlich um marktgängige Güter.

Öffentlich bereitgestellte und privat nachgefragte Schutzleistungen

Ein Blick auf die Sphäre der unterschied-lichen Schutzleistungen, jene Leistungen, die Gegenstand einer Sicherheitspolitik im engeren Sinne sind, zeigt, dass diese sowohl im Bereich staatlichen Handelns, als auch im Bereich privater Verantwor-tung liegen.3 Der wichtige Unterschied ist, dass bei den öffentlich bereitgestellten Schutzleistungen politisch über das „zu viel“ vs. „zu wenig“, also über das „Opti-mum“ entschieden wird. Hier liegen in der

Praxis Maßstäbe zugrunde („Höchstmaß an Sicherheit und Ordnung“), die zwar nicht nach Effizienz klingen, angesichts knapper öffentlicher Kassen faktisch aber ebenfalls ökonomischen Zwängen unterliegen. Es werden hier Zielvorgaben für einen service level an Schutzleistungen für die Bürger verfolgt.

Aber auch die zusätzlichen privaten Märkte für Schutzleistungen haben ihre wichtige Rolle in einem effizienten gesellschaftlichen Sicherheitsregime. Denn es ist gesellschaft-lich wünschenswert, dass Unternehmen, die über teure Anlagen verfügen, diese auch in erhöhtem Maße schützen (lassen) können, ohne dass dieser service level im gesam-ten Land auf dieses Niveau angehoben wird. Denn das wäre eine Verschwendung gesell-schaftlicher Ressourcen.

Die Rolle privater Sicherheits-unternehmen

Und hier kommen die Unternehmen der Sicherheitsbranche ins Spiel, wenn sie ihre Dienste Privaten anbieten. Es gibt aber auch darüber hinaus ein Betätigungs-feld für private Sicherheitsunternehmen. Denn selbst wenn im Rahmen der staat-lichen Bereitstellung von Schutzleistungen über ein bestimmtes notwendiges Maß (als: service level) entschieden worden ist, sind Effizienzfragen trotzdem weiter zu bedenken; und zwar mit Blick auf die Kosten-effizienz, bei der versucht wird, einen defi-nierten service level mit minimalen Kosten zu erreichen. Und unter dieser Maßgabe mögen – natürlich unter spezifisch defi-nierten Bereichen und Bedingungen – auch

private Sicherheitsunternehmen Leistungen erbringen, die unter dem Schirm staatli-cher Bereitstellungsverantwortung liegen.

In einem solchen institutionellen Kontext privater, aber auch staatlicher Nachfrage, zuzüglich fairer Wettbewerbsbedingungen und effizienter und effektiver Regulierung, können private Sicherheitsunternehmen als das verstanden werden, was sie in einer sozialen Marktwirtschaft sein sollen: als Sicherheitsproduzenten in gesellschaft-lichem Auftrag.4

Ökonomik als Baustein interdisziplinärer Bemühungen

Ohne Zweifel stößt ökonomische Exper-tise im Bereich ziviler Sicherheit, wie in vielen anderen Bereichen komplexer gesellschaftlicher Herausforderungen, an ihre Grenzen und ist auf den interdiszipli-nären Austausch angewiesen. Vorschläge zu institutionellen Regelungen werden nicht ohne Juristen auskommen. Bei Milieu studien und in Bereichen wie Krimi-nalitätsfurcht sind soziologische und psychologische Erkenntnisse gefragt. Doch kann die Ökonomik zur institutionellen Gestaltung des gesellschaftlichen Sicher-heitsregimes einen Beitrag leisten, indem sie, wie anhand des Effizienzkriteriums gezeigt, eine Kompetenz zur Balancierung mitbringt. Dass sich der ökonomische Ansatz durch eine gewisse analytische Kühle auszeichnet, dürfte für die sicher-heitspolitische Debatte, die ja auch mit Ängsten umzugehen hat, ein zusätzlicher Vorteil sein. <

2 In der Wirtschaftswissenschaft werden unter

öffentlichen Gütern solche Güter verstanden, in

deren Konsum zwischen den Nutznießern weder

Ausschließbarkeit noch Rivalität gegeben ist.

3 Diese Fragen werden gerade auch in einem aktu-

ellen BMBF-Projekt „Die Ordnung des Sicherheits-

marktes“ (OSiMa) beleuchtet, vgl. K. Wiegand (2018),

„OSiMa“ – Zwischenstand zur Projekthalbzeit, DSD

– Der Sicherheitsdienst 70 (1), S. 50f., vgl. ferner die

Webpräsenz des Projekts auf sicherheitsmarkt.org.

4 In Anlehnung an die Definition privater Unter-

nehmen als „Wertschöpfungsagenten im gesell-

schaftlichen Auftrag“ in I. Pies (2017), Unternehmen

handeln im öffentlichen Interesse, Diskussions-

papier des Lehrstuhls für Wirtschaftsethik an der

Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

Nr. 2017-17, auf S. 2.

Vier Stufen möglicher gesellschaftlicher Antworten auf Kriminalität.

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2 | 2018DER SICHERHEITSDIENST

GELD UND WERT

> Bundesbankvorstand Carl-Ludwig Thiele hat sich gegen eine Abschaffung des Bargelds ausge-sprochen. Sie berge hohe Risiken, bei denen die Nachteile die Vorteile bei weitem überwögen, sagte Thiele beim vierten Bargeldsymposium der Bundesbank. „Bargeld ist geprägte Freiheit. Ich bin felsenfest überzeugt davon: Bargeld wird auch in Zukunft seine Gültigkeit behalten“, sagte er.

Bargeld bleibt beliebtestes ZahlungsmittelBargeld sei und bleibe weiterhin das meist-

genutzte Zahlungsmittel, erklärte Thiele und berief sich dabei auf die Ergebnisse der jüngsten Studie der Bundesbank zum Zahlungsverhalten in Deutschland. Für die Untersuchung befragte die Bundesbank im Jahr 2017 mehr als 2.000 Personen zu ihren Zahlungsgewohnheiten. Demnach zahlen die Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland rund 74 Prozent ihre Einkäufe bar. Allerdings gewinnen bargeld-lose Zahlungsmittel weiter an Bedeutung, insbe-sondere bei größeren Beträgen ab 50 Euro. 2017 nutzten die Verbraucherinnen und Verbraucher für 35 Prozent aller Zahlungen eine Debit-karte; im Jahr 2008 hatte dieser Anteil noch bei 26 Prozent gelegen. „Dies zeigt vor allem eins: Die Deutschen nutzen zumeist ihnen bekannte Zahlverfahren“, so Thiele.

Digitales Geld ist keine AlternativeAuch Bundesbankpräsident Jens Weidmann

zeigte sich davon überzeugt, dass Bargeld weiter-hin ein attraktives und häufig genutztes Zahlungs-mittel bleiben werde. Aus seiner Sicht stellt digi-tales Geld auf absehbare Zeit keine ernsthafte Konkurrenz für Bargeld oder Bankguthaben dar. Würden die Notenbanken digitales Zentralbank-geld ausgeben, könne dies weitreichende Auswir-kungen auf den Finanzsektor und damit auf die Geldpolitik haben, warnte er. Das größte Risiko für die Finanzstabilität stelle dabei die Möglich-keit eines digitalen Ansturms auf die Banken dar, bei dem Anleger ihr Geld möglichst schnell abheben beziehungsweise transferieren wollen. „Im Falle eines digitalen Bank Runs könnten Sie Ihre Ersparnisse per Mausklick auf das eigene Konto bei der Notenbank überweisen und

damit aus dem privaten Finanzsystem fliehen“, sagte Weidmann.

Mit Blick auf die aktuelle Diskussion um virtu-elle Währungen wie den Bitcoin betonte der Bundesbankpräsident erneut, dass diese sich nicht als Zahlungs- oder Wertaufbewahrungs-mittel eigneten. Weidmann zufolge passe der Begriff „Krypto-Token“ besser, da diese die klassischen Funktionen einer Währung nicht erfüllten, sondern Spekulationsobjekte seien. „Wer sie kauft, riskiert Verluste, möglicher-weise sogar den Totalverlust.“ Den Forderungen nach einem Verbot von Krypto-Token erteilte Weidmann dennoch eine Absage. Vielmehr seien im Sinne eines verbesserten Verbraucherschut-zes umfangreichere Informationen für Anleger wichtig. Außerdem müssten bestehende Geld-wäschevorschriften konsequent durchgesetzt werden, forderte Weidmann.

Bargeld ermöglicht FreiheitEZB-Direktoriumsmitglied Yves Mersch betonte

in seiner Rede die wichtige Funktion, die Bargeld für die Wahrnehmung vieler Grundrechte habe. „Bargeld gewährt Privatsphäre und sichert damit Grundrechte wie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, die Handlungsfreiheit und Meinungsfreiheit ab“, sagte Mersch. Das Argu-ment vieler Kritiker, Bargeld würde kriminellen Aktivitäten Vorschub leisten, ließ er nicht gelten. Eine besondere Verknüpfung zwischen Bargeld und kriminellen Aktivitäten sei statistisch nicht feststellbar, so Mersch. Darüber hinaus ermög-liche Bargeld Gleichheit und Teilhabe, da Bargeld für alle Bevölkerungsschichten, auch für sozial Schwache, leicht zugänglich sei.

Den Freiheitsaspekt von Bargeld betonte auch der ehemalige Bundesverfassungsrichter Udo Di Fabio. Die Wahlfreiheit der Bürgerinnen und Bürger muss nach seiner Einschätzung unbe-dingt erhalten bleiben. „Wir dürfen den Bürger nicht in ein System zwingen, wo er ununter-brochen Spuren hinterlässt“, so Di Fabio. Eine Abschaffung des Bargelds sei deshalb ein Verstoß gegen die Pflicht des Staates, eine geeignete Infrastruktur zum Schutz von Persönlichkeits-rechten zu erhalten.

Bundesbank: Forderung nach kompletter Bargeldabschaffung ist unangemessenBargeldsymposium 2018

Jens Weidmann (Präsident der Deutschen

Bundesbank) während einer Rede beim 4.

Bargeldsymposium der Deutschen Bundes-

bank. (Foto: Nils Thies)

Carl-Ludwig Thiele (Mitglied des Vorstands

der Deutschen Bundesbank) redete zum

Thema Bargeld und seiner jüngeren

Entwicklung. (Foto: Nils Thies)

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2 | 2018 DER SICHERHEITSDIENST

GELD UND WERT

Vertrauen schaffen und erhaltenZentral ist laut Vorstandsmitglied Thiele

letztlich das Vertrauen in die Währung. Neue Technologien müssten immer mit

Blick darauf beurteilt werden, ob Vertrauen geschaffen beziehungsweise erhalten werde. „Es ist nicht das Geld der Zentral-banken, diese stellen es als Zahlungsmittel

zur Verfügung. Es ist das Geld der Bürger“, so Thiele. <

> Die Aufgabe der Deutschen Bundesbank ist es, den Bargeldkreislauf in Deutschland effi-zient und reibungslos zu organisieren. In einem kurzen Film erklärt die Bundesbank, wie der deutsche Bargeldkreislauf funktioniert.

Das Vertrauen in eine Währung beginnt beim Bargeld. In Deutschland sorgt die Bundesbank dafür, jederzeit Euro-Bargeld in ausreichender Menge und hoher Qualität bereitzustellen. Sie

gewährleistet die Verteilung an Handel und Banken, zieht Falschgeld aus dem Verkehr und ersetzt beschädigte Münzen und Banknoten. Darüber hinaus trägt die Bundesbank gemein-sam mit der Europäischen Zentralbank (EZB) und den anderen nationalen Zentralbanken zur Weiterentwicklung der Sicherheitsmerkmale von Euro-Banknoten bei. <

Der Bargeldkreislauf in Deutschland: Wie kommt das Bargeld in Umlauf?

WWW.BUNDESBANK.DE > Service > Mediathek > Videos

> Zum vierten Mal untersucht die Deutsche Bundesbank das Zahlungsverhalten der Bevölkerung in Deutschland. Dafür befragt sie seit 2008 alle drei Jahre Bürgerinnen und Bürger nach ihren Einstel-lungen zu verschiedenen Zahlungsinstrumenten und erfasst, wie sie ihre Einkäufe von Waren und Dienstleistungen am Point-of-Sale bezahlen – sei es mit Bargeld, Karten oder anderen Zahlungsmitteln.

Mit den im Jahr 2017 erhobenen Daten liegen erstmals vergleich-bare Ergebnisse über einen Zeitraum von fast zehn Jahren vor.

Die Studie über die Verwendung von Bargeld und unbaren Zahlungs-instrumenten steht auf der Webseite der Deutschen Bundesbank zum Download zur Verfügung. <

Zahlungsverhalten in Deutschland 2017Vierte Studie über die Verwendung von Bargeld und unbaren Zahlungsinstrumenten

WWW.BUNDESBANK.DE > Publikationen> Forschung > Studien > Zahlungsverhalten in Deutschland 2017

Podiumsdiskussion mit (v. links) Philipp Otto, Yves Mersch, Carl-Ludwig Thiele, Prof. Udo Di Fabio, Dr. Fritz

Zurbrügg. (Foto: Nils Thies)

Stefan Hardt (Zentralbereichsleiter Bargeld der

Deutschen Bundesbank) während des 4. Bargeld-

symposiums. (Foto: Nils Thies)

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AKTUELL

> Die Vereinigung für die Sicherheit der Wirt-schaft e.V. (VSW) feierte am 21. März 2018 in fest-lichem Ambiente im Kurfürstlichen Schloss zu Mainz ihr 50-jähriges Bestehen.

Die Jubiläumsfeier des größten regionalen Sicherheitsverbandes fand mit rund 230 Teilneh-mern im Rahmen der VSW Jahrestagung statt. Die Tagung wies durch den fachlichen Austausch sowie Vorträge von Sicherheitsexperten und eine Diskussionsrunde ein breites Spektrum an interessanten und aktuellen Sicherheits-themen auf. Unter den Gästen der Veranstal-tung waren hochrangige Vertreter der Sicher-heitsbehörden des Bundes und der Länder sowie Vertreter mehrerer regionaler Sicher-heitsverbände. Für die durch die VSW betreuten Bundesländer Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland hat sich die Jahrestagung in den letzten Jahrzehnten zu einer der wichtigsten Plattformen für Vertreter aus Wirtschaft, Politik und Sicherheits behörden entwickelt. Deshalb konnte der rheinland- pfälzische Innenminister Roger Lewentz in diesem Jahr für die Eröff-nungsrede der Jubiläums veranstaltung gewon-nen werden. Er lobte die jahrzehntelange erfolg-reiche Partnerschaft mit Wirtschaftsvertretern und gab einen Einblick in aktuelle Sicherheits-maßnahmen in Rheinland-Pfalz.

Der stellvertretende Vorsitzende der VSW, Udo Kaiser, stimmte die Sicherheitsexperten auf eine interessante Jahrestagung ein. Den fachlichen Auftakt machte Sicherheitsberater, Fachbuch-autor und Verleger Rainer von zur Mühlen, der die Entwicklung der Sicherheit in Deutschland innerhalb der letzten 50 Jahre beleuchtete – von einer konservativen und innovationsfeindlichen zu einer anpassungsfähigen und in manchen Bereichen hochtechnisierten sowie speziali-sierten Branche. Peter Henzler, Vizepräsident beim Bundeskriminalamt (BKA), stellte Zahlen zur aktuellen Sicherheitslage vor und berich-tete aus BKA-Perspektive unter anderem über Wirtschaftskriminalität, Cybercrime und Cyber-

spionage. Als große Herausforderungen für die nahe Zukunft identifizierte er das autonome Fahren sowie Aktivitäten im Darknet.

Anschließend klärte Professor Dr. Ulrich Wagner die Teilnehmer auf Basis wissen-schaftlicher Erkenntnisse über die Diskrepanz zwischen dem subjektiven Sicherheitsempfinden und der tatsächlichen Sicherheitslage auf. Der Marburger Psychologieprofessor wies außer-dem auf den Einfluss von Medienberichterstat-tung und Social Media auf das Sicherheitsemp-finden der Menschen hin. Die Gesellschaft, und im Resultat die Sicherheitsbranche, muss sich zukünftig noch stärker mit der großen Angst der Deutschen vor terroris tischen Ereignissen oder politischem Extremis mus arrangieren und einen praktikablen Weg finden, mit diesen subjektiven Sicherheits faktoren umzugehen.

Die unterschiedlichen Perspektiven der Teilnehmer und Referenten wurden in einer anschließenden Diskussionsrunde unter Leitung von Tageschau-Moderator Constantin Schreiber beleuchtet. Peter Henzler, Johannes Kunz (Präsident des Landeskriminalamtes Rhein-land-Pfalz), Robert Schäfer (Präsident des Landesamtes für Verfassungsschutz Hessen), Andreas Maack (Chief Security Officer bei Merck KGaA), Christian Muth (Berater bei Ernst & Young GmbH) und Professor Dr. Ulrich Wagner diskutierten den Status der Cyberkriminali-tät, die Gefahrenlage durch Terrorismus sowie Potenziale in der Zusammenarbeit von Wirt-schaft, Politik und Behörden.

Dem fachlichen Programm ging die VSW- Mitgliederversammlung voran. Am Rande der Veranstaltung konnten die Gäste eine Ausstel-lung besuchen, bei der neben dem BDSW auch Organisationen wie das Landesamt für Verfas-sungsschutz (LfV) über Sicherheitsthemen informierten und für Fragen bereitstanden. Ein Galabuffet und der Auftritt des Kabarettisten Abdelkarim rundeten die Jubiläumsausgabe der VSW-Jahrestagung ab. <

SILKE WOLLMANN ist Pressesprecherin des

BDSW Bundesverband der Sicherheitswirtschaft.

50 Jahre Vereinigung für die Sicherheit der Wirtschaft e. V. (VSW)

Von Silke Wollmann

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AKTUELL

Gero Dietrich Roger Lewentz

Diskussionsrunde unter Leitung von Tagesschau-Moderator Constantin Schreiber.

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RECHT§§

Arbeitsrecht in Kürze

Von Rechtsanwältin Cornelia Okpara

Zählt Rufbereitschaft zur Arbeitszeit?> Der Europäische Gerichtshof hat sich am

21. Februar 2018 mit der Frage beschäftigt, ob die Rufbereitschaftszeit, die ein Arbeitnehmer zu Hause verbringt und während der er der Verpflichtung unterliegt, einem Ruf des Arbeit-gebers zum Einsatz innerhalb kurzer Zeit Folge zu leisten, als „Arbeitszeit“ anzusehen ist.

Zum Sachverhalt:Der Feuerwehrdienst von Nivelles (Belgien)

umfasst Berufsfeuerwehrleute und freiwillige Feuerwehrleute. Letztere nehmen an den Einsät-zen teil und auch Wach- und Bereitschaftsdienste wahr. Geklagt hatte ein freiwilliger Feuerwehr-mann, der für seine Bereitschaftsdienste von zu Hause entlohnt werden wollte. Die Klage wurde bereits 2009 eingereicht. Das zuständige Gericht, der Arbeitsgerichtshof Brüssel, gab die Frage an den Europäischen Gerichtshof zur Klärung weiter.

Rechtliche Situation in Deutschland:In Deutschland gibt es verschiedene Arten

der Bereitschaftszeit, die sich in der Frage des Einsatzortes und auch der Bezahlung unter-scheiden.

» Die Arbeitsbereitschaft: Dabei muss sich der Arbeitnehmer an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort aufhalten und von sich aus tätig werden, wenn es etwas zu tun gibt. Hat ein Sicherheitsmitarbeiter im Objektschutz-dienst ständig ein offenes Tor zu beobachten, so erbringt er eine volle Arbeitsleistung. Sitzt er hingegen hinter einer verschlossenen Tür und hat nur auf Klingelzeichen oder ähnliches zu öffnen bzw. zu reagieren und Personen- bzw. Ausweiskontrollen durchzuführen, so ist die Zeit zwischen den Tätigkeiten als Arbeits-bereitschaft zu werten. Der Revierfahrer, der lediglich auf Abruf in der Zentrale sitzt und auf seinen Einsatz wartet, befindet sich ebenfalls

in Arbeitsbereitschaft. Dies ist Arbeitszeit und muss auch entsprechend entlohnt werden.

» Der Bereitschaftsdienst: Von Bereitschafts-dienst ist auszugehen, wenn sich der Arbeit-nehmer an einer vom Arbeitgeber bestimmten Stelle aufzuhalten hat, um im Bedarfsfall die Arbeit aufzunehmen.

» Die Rufbereitschaft: Bei der Rufbereitschaft kann der Arbeitnehmer seinen Aufenthalt selbst bestimmen, muss dabei jedoch für den Arbeitgeber erreichbar sein und „alsbald“ auch arbeiten können. Der Arbeitnehmer kann seinen Aufenthaltsort selbst bestimmen. Die Rufbereitschaft stellt keine Arbeitszeit dar, es sein denn, der Mitarbeiter wird tatsächlich in den „Dienst“ gerufen. In der Regel gibt es für die nicht eingesetzten Zeiten eine Rufbereit-schaftspauschale.Als Arbeitszeit wurde die Rufbereitschaft in

Deutschland bislang nicht anerkannt. Während Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst mindestens mit dem Mindestlohn vergütet werden müssen, war die Rufbereitschaft bislang anders geregelt.

Zum Urteil:Der EuGH stellt klar, dass die Bereitschaftszeit,

die ein Arbeitnehmer zu Hause verbringen muss und während der er der Verpflichtung unterliegt, einem Ruf des Arbeitgebers zum Einsatz inner-halb von acht Minuten Folge zu leisten – was die Möglichkeit, anderen Tätigkeiten nachzugehen, erheblich einschränkt –, als „Arbeitszeit“ anzu-sehen ist. Insoweit ist für die Einordnung als „Arbeitszeit“ im Sinne der Richtlinie entschei-dend, dass sich der Arbeitnehmer an dem vom Arbeitgeber bestimmten Ort aufhalten und diesem zur Verfügung stehen muss, um gegebe-nenfalls sofort die geeigneten Leistungen erbrin-gen zu können. In dieser Rechtssache musste der Feuerwehrmann während seines Bereit-schaftsdienstes nicht nur erreichbar sein. Zum

RA CORNELIA OKPARA ist stv. Haupt geschäftsführerin des BDSW Bundesverband der

Sicherheitswirtschaft.

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RECHT §§

einen war er verpflichtet, einem Ruf seines Arbeitgebers zum Einsatzort innerhalb von acht Minuten Folge zu leisten, zum anderen musste er an einem von seinem Arbeitgeber bestimmten Ort persönlich anwesend sein. Objektiv schränkte dies die Möglichkeiten eines Arbeitnehmers massiv ein, sich persönlichen und sozialen Interessen zu widmen. Angesichts dieser Einschränkungen unterscheidet sich die Situation hier von der eines Arbeitneh-mers, der während seines Bereitschafts-dienstes einfach nur für seinen Arbeitge-ber erreichbar sein muss.

Fazit: Das Urteil des EuGH erweitert die Defi-

nition der Arbeitszeit – und diese ist für die Mitgliedsstaaten und die nationalen Gerichte bindend. Der EuGH stellt mit diesem Urteil aber gerade nicht allgemein fest, dass Rufbereitschaften als Arbeitszeit im Sinne von Art. 2 der Richtlinie 2003/88 zu gelten haben. Allerdings kommt eine solche Bewertung in Betracht, wenn die Reaktionszeiten, die der Arbeitnehmer gewährleisten muss, sehr kurz bemessen sind, und wenn sich der Arbeitnehmer in einer dementsprechend geringen Entfer-nung vom Betrieb an einem festgelegten Ort aufhalten muss. Dies entspricht dann auch eher der Definition zu Bereitschafts-zeiten.

Auf „normale“ Rufbereitschaftsdienste ist die vorliegende Entscheidung daher nicht ohne Weiteres anwendbar, denn für solche Rufbereitschaften ist die Heranzie-hung in Form einer telefo nischen Unter-stützung typisch. Allerdings sollte man überprüfen, in welcher Zeitspanne der gerufene Mitarbeiter dann vor Ort sein muss, um seine Arbeit aufzunehmen. Ist

diese Zeitspanne sehr kurz bemessen, könnte dies faktisch die Festlegung bein-halten, sich an einem bestimmten Ort aufzuhalten.

Europäischer Gerichtshof (EuGH)Urteil vom 21. Februar 2018

C-518/15 <

Weiterbeschäftigung nach Renteneintrittsalter

Der Europäische Gerichtshof segnet in seinem Urteil vom 28. Februar 2018 die befristete Verlängerung von Arbeits-verhältnissen im Rentenalter ab.

Immer häufiger gibt es Fälle, in denen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein Arbeits-verhältnis einvernehmlich über die Regel-arbeitszeit hinaus verlängern möchten. Im entschiedenen Fall vor dem EuGH unter-richtete ein Bremer Lehrer nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze befris tet für ein Jahr weiter. Danach wollte er jedoch weiterbeschäftigt werden und klagte dies gerichtlich ein. Der EuGH urteilte nun, dass die befristete Anstellung eines Arbeit-nehmers nach Erreichen des Rentenalters nicht gegen EU-Recht verstößt.

Das LAG Bremen legte dem EuGH die Sache zur Entscheidung vor. Der Hinter-grund: Um die befristete Beschäftigung von Arbeitnehmern nach Erreichen der Regelaltersgrenze zu erleichtern, hat der Gesetzgeber 2014 den § 41 Satz 3 SGB VI RV eingeführt. Danach ist es möglich, die bereits vereinbarte – arbeitsvertrag-lich oder tarifvertraglich festgelegte – Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit Erreichen der Regelaltersgrenze auf einen späteren Zeitpunkt hinauszuschie-ben – gegebenfalls sogar mehrfach. Ein

neuer Sachgrund für die Befristung wurde dagegen nicht eingeführt. Ob diese Rege-lung mit Europarecht in Einklang steht, ließ das LAG Bremen nun vom EuGH über prüfen. Insbesondere sollte geklärt werden, ob die deutsche Regelung gegen das unionsrechtliche Verbot der Alters-diskriminierung oder die Rahmenverein-barung über befristete Arbeitsverträge verstößt.

Der EuGH entschied, dass keine Diskri-minierung wegen des Alters vorliege. Die Richter ließen Zweifel daran erkennen, dass die Verlängerung des Arbeitsver-hältnisses überhaupt als Rückgriff auf aufeinanderfolgende befristete Arbeitsver-träge angesehen werden könne. Sie könne auch als „vertragliche Verschiebung“ des ursprünglich vereinbarten Rentenalters aufgefasst werden.

Europäischer Gerichtshof (EuGH)Urteil vom 28. Februar 2018

C-46/17 <

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VERGABERECHT§§

Messegesellschaft als kommunale Tochter ist öffentlicher AuftraggeberOLG Düsseldorf, Beschl. v. 21.03.2018 - Verg 50/16

Von Rechtsanwalt Alexander Nette, LL.M

> 1. Sachverhalt Das OLG Düsseldorf hatte sich mit der sofor-

tigen Beschwerde eines Auftraggebers zu befas-sen. Gegenstand des Nachprüfungsverfahrens war eine Ausschreibung über Reinigungsdienst-leistungen für einen Messe- und Veranstaltungs-ort. Der Auftraggeber hatte zunächst die Reinigungsleistungen ohne förmliches Vergabe-verfahren ausgeschrieben. Dagegen wendete sich ein am Verfahren beteiligter Bieter mit der Rüge, dass es sich bei der Messegesellschaft um einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne der §§ 98, 99 GWB handele, sodass ein förm-liches Vergabeverfahren erforderlich sei. Die Vergabe kammer Westfalen bestätigte diese Auffassung und verpflichtete den Auftragge-ber mit Beschluss vom 28. Oktober 2016 (Az. VK 1-33/16), bei fortbestehender Beschaffungs-absicht ein förmliches Vergabeverfahrens zur Vergabe von Reinigungsleistungen durchzufüh-ren. Die Messegesellschaft wendete sich gegen den Beschluss mit der Beschwerde zum OLG.

2. EntscheidungsgründeDas OLG Düsseldorf weist die sofortige

Beschwerde der Messegesellschaft zurück und bestätigt, dass die als 100-prozentige Tochterge-sellschaft einer Kommune ausgestaltete Messe-gesellschaft öffentlicher Auftraggeber im Sinne der §§ 98, 99 GWB ist.

Gem. § 99 Nr. 2 lit. c. GWB ist öffentlicher Auftraggeber eine juristische Person des öffentlichen und des privaten Rechts, die zu dem besonderen Zweck gegründet wurde, im Allgemein interesse liegende Aufgaben nicht-gewerblicher Art zu erfüllen, sofern mehr als die Hälfte der Mitglieder eines ihrer zur Aufsicht berufenen Organe durch Stellen nach Nr. 1 oder 3 bestimmt worden sind. Die Messegesellschaft ist eine juristische Person des privaten Rechts, sie ist als GmbH organisiert. Sie wird jedoch von einem öffentlichen Auftraggeber, der Kommune,

beherrscht, weil diese mehr als die Hälfte der Mitglieder des Aufsichtsrates bestimmt hat.

Das OLG Düsseldorf führt unter Verweis auf die Entscheidung des EuGH (Urteil vom 5. Oktober 2017, C – 567/15) aus, dass der Begriff des öffentlichen Auftraggebers aufgrund der Ziel-setzungen der Vergaberichtlinien grundsätzlich weit auszulegen sei.

Im Folgenden prüft es, ob die einzelnen Tat -bestandsmerkmale des § 99 Nr. 2 GWB für die Messegesellschaft erfüllt sind.

Die Frage, ob eine im Allgemeininteresse liegende Aufgabe nichtgewerblicher Art vorliegt, ist anhand aller erheblichen rechtlichen und tatsächlichen Umstände, die zur Gründung der betreffenden Einrichtung geführt haben, zu beur-teilen. Die Messegesellschaft ist im Ergebnis zu dem Zweck gegründet worden, im Allgemein-interesse liegende Aufgaben zu erfüllen. Die Ausrichtung von Messeveranstaltungen, Ausstel-lungen und sonstigen vergleichbaren Vorhaben liegt im Allgemeininteresse. Indem der Ausrichter solcher Veranstaltungen Hersteller und Händler an einem Ort zusammenbringt, handelt er nicht nur in besonderem Interesse dieser Personen-gruppen, denen damit ein Ort zur Förderung des Absatzes ihrer Erzeugnisse und Waren zur Verfügung gestellt wird, sondern er verschafft auch den Verbrauchern, die diese Veranstaltung besuchen, Informationen, die es ihnen ermög-lichen, ihre Wahl unter optimalen Bedingungen zu treffen. Der daraus resultierende Impuls für den Handel ist als im Allgemeininteresse liegend anzusehen (so bereits auch schon EuGH, Urteil vom 10. Mai 2001 – c – 223/99 und c – 260/99; EuGH, Urteil vom 22. Mai 2003 – c – 18/01).

Die Kommune selbst hatte die Tätigkeit ihrer Messegesellschaft in Beschlussvorlagen auch als „aus strukturpolitischen Gründen zum Wohle der Bürger der Region“ durchzufüh-rende Aufgabe bezeichnet und den Aufgaben der Daseinsvorsorge zugeordnet.

RA ALEXANDER NETTE,LL.M, NETTE Rechts-

anwälte, Recklinghausen, ist Fach anwalt für Bau- und Architekten recht und auf die

Beratung von Bietern und öffentlichen Auftraggebern in Vergabe- und Nachprüfungs-

verfahren spezialisiert.

Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.rae-nette.de

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VERGABERECHT §§

Weiterhin kam es darauf an, dass Auf-gaben nichtgewerblicher Art ausgeführt werden. Zur Beurteilung dieser Frage ist das Verhältnis der Art und Weise der Auf-gabenerfüllung zu Markt und Wett bewerb zu prüfen, um so zwischen kommerziellem Handeln, das wettbewerbsgesteuert ist, und funktional staatlichem Handeln zu unterscheiden. Nichtgewerblich ist eine Aufgabenerfüllung dann, wenn sie durch Zutun des Staates in einer marktbezogenen Sonderstellung erfolgt, welche sie wenig-stens teilweise von den Wirkungen eines Wettbewerbs unter Gleichen befreit.

Das OLG Düsseldorf bestätigt für den konkreten Einzelfall die Nichtgewerblich-keit des Handelns der Messegesellschaft. Dies begründet es damit, dass der Messe-gesellschaft von der Kommune Konditionen in Bezug auf die Nutzung der Grundstücke eingeräumt wurden, die einem privaten Betreiber nicht eingeräumt würden. Der Senat geht in seiner Begründung davon aus, dass allein aufgrund der eigenen Steuerungsmöglichkeit der Kommune

und der Verfolgung struktur politischer Ziele der Messegesellschaft Konditionen in Bezug auf Pachtzins und Investitionszu-schüsse eingeräumt werden, die in einer Konstellation mit einem privaten Betrei-ber nicht eingeräumt worden wären. Aus diesem Grund geht der Vergabesenat von einem Wettbewerbs vorteil für die Messe-gesellschaft aus, obwohl sie sich durchaus auch im Wettbewerb mit anderen Messe-standorten befinde. Dennoch sei der wirt-schaftliche Druck, der auf der Gesell-schaft laste, nicht mit einer rein privaten Gesellschaft zu vergleichen, da sich aus der engen Verbindung zur Kommune und deren eigener Zielverfolgung Vorteile erge-ben würden. Die Eigenschaft als öffent-licher Auftraggeber wird damit zutreffend im Ergebnis vom OLG Düsseldorf bejaht.

3. PraxishinweiseAuch 19 Jahre nach Einführung des

Vergaberechts sind noch grundlegende Entscheidungen zu der Frage, ob ein Marktteilnehmer öffentlicher Auftraggeber

ist oder nicht, erforderlich. Es zeigt sich hier in aller Deutlichkeit, dass die Messe-gesellschaft lange Zeit quasi unentdeckt, ohne Beachtung der vergaberechtlichen Vorschriften, agiert hat und (noch) agieren konnte. Die Entscheidung belegt jedoch auch, dass es bei der Frage der öffent-lichen Auftraggebereigenschaft stets auf den Einzelfall und die konkreten Umstände ankommt. Sofern eine privat organi-sierte Gesellschaft jedoch staatlich finan-ziert oder überwacht wird, lohnt sich eine nähere Prüfung anhand der Tatbestands-merkmale des § 99 GWB in jedem Fall. Für die Messengesellschaft hat die abschlie-ßende Entscheidung des OLG Düsseldorf zur Folge, dass sie sich für zukünftige Beschaffungstätigkeit an die vergaberecht-lichen Vorschriften halten muss. <

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BERICHT AUS BERLIN

GroKo öffnet Tür für neue Sicherheitsarchitektur

Von Dr. Berthold Stoppelkamp

> Nach monatelangen „Geburtswehen“ wurde am 12. März 2018 in Berlin im Paul-Löbe-Haus von den Spitzen von CDU, CSU und SPD endlich der Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperi-ode des Deutschen Bundestages unterzeichnet und umgehend eine neue Regierung gebildet.

Sicherheit erhält hohen StellenwertAnalysiert man den Koalitionsvertrag aus Sicht

der Sicherheitswirtschaft, so durchziehen die Worte „Schutz“ und „Sicherheit“ den gesam-ten Vertrag. Sie werden in unterschiedlichem Zusammenhang und Teilworten 450 Mal genannt. Dies verwundert nicht, da alle Koalitionspartner bereits in ihren Wahlprogrammen zur Bundes-tagswahl – wenn auch mit unterschiedlicher Akzentuierung – dem Thema Sicherheit einen hohen Stellenwert eingeräumt hatten.

Sicherheitspolitische Handlungsziele für mehr Sicherheit

Auch wenn – wie bereits erwähnt – an vielen Stellen des Koalitionsvertrages das Wort „Sicherheit“ Erwähnung findet, so sind folgende sicherheitspolitischen Handlungsziele beson-ders hervorzuheben.

Handlungsziele für die Stärkung der staatlichen Säule der Sicherheits-architektur Deutschlands 1. Personalverstärkung bei den Sicherheits-

behörden des Bundes (7.500 neue Stellen zusätzlich zu den bereits im Aufbau begrif-fenen 15.000)

2. Stärkung des Gemeinsamen Terrorabwehr-zentrums von Bund und Ländern (GTAZ)

3. Stärkung der personellen Ausstattung des Generalbundesanwaltes

4. Verbesserung der Zusammenarbeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz und der Landesverfassungsschutzämter

5. Verbesserung der IT-Sicherheit, der Cyber-abwehr und des Schutzes lebenswichtiger kritischer Infrastrukturen

6. Stärkung der Justiz durch 2.000 neue Richter-stellen

7. Stärkung der europäischen Sicherheitskoope-ration

8. Fortführung der Binnengrenzkontrollen9. Stärkung der Bundeswehr

Handlungsziele für die Stärkung der Sicherheitswirtschaft als privatwirt-schaftlich organisierte Säule der Sicher-heitsarchitektur Deutschlands 1. Schaffung eines eigenständigen Gesetzes für

das Sicherheitsgewerbe2. Förderung des Einsatzes intelligenter Sicher-

heitstechnologien3. Aufstockung der KfW-Förderung von bauli-

chen Maßnahmen zum Einbruchschutz4. Stärkung der präventiven Kriminalitätsbe-

kämpfung durch Ausbau der sozialwissen-schaftlichen und kriminologischen Sicher-heitsforschung

5. Ausbau der Entwicklung von Sicherheits-standards für IT-Strukturen und den Schutz kritischer Infrastrukturen

Bekenntnis zur Sicherheitswirtschaft – Eigenständiges Gesetz für das Sicherheitsgewerbe

Erstmals in der Geschichte der Bundes-republik Deutschland gehen Koalitionspartner auf die aktuelle und zukünftige Rolle der deut-schen Sicherheitswirtschaft in der Sicherheits-architektur Deutschlands ein. Im Koalitionsver-trag (Seite 128) heißt es:

„Private Sicherheitsbetriebe leisten einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit. Durch die Neuordnung der Regelungen für das

private Sicherheitsgewerbe in einem eigen-ständigen Gesetz werden wir die Sicher-heitsstandards in diesem Gewerbezweig

verbessern und so für noch mehr Sicherheit und Verlässlichkeit sorgen.“

DR. BERTHOLD STOPPELKAMP ist Leiter des Hauptstadtbüros des BDSW Bundesverband der Sicherheitswirtschaft in Berlin.

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BERICHT AUS BERLIN

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Damit erkennt erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik Deutsch-land eine Bundesregierung den wichtigen Stellenwert der Sicherheitswirtschaft und den täglichen großen Beitrag der Branche mit ihren ca. 260.000 Beschäftigen für die Sicherheit von Gesellschaft und Wirtschaft ausdrücklich an. Der BDSW begrüßt diese Textpassagen außerordentlich, da hiermit Positionen und Forderungen des BDSW zur Bundestagswahl bzw. für die 19. Legis-laturperiode des Deutschen Bundestages ausdrücklich aufgegriffen wurden. Auf dieses Ziel hin hat der BDSW seit Beginn der ersten Amtszeit von BDSW-Präsident Lehnert im Jahre 2013 und nach Stärkung des Hauptstadtbüros – ohne Unterstützung von anderen Verbänden – durch Überzeu-gungskraft seiner Sachargumente und getragen von der Breite seiner gewach-senen Mitgliedschaft mit großem Engage-ment hingearbeitet. Mit dieser Textpas-sage hat unsere Branche in der politischen und öffentlichen Wahrnehmung sowie in der Sicherheitsarchitektur Deutschlands im Bereich der Inneren Sicherheit einen entscheidenden Schritt nach vorne getan.

BDSW Mitgestalter und Innovationstrei-ber der deutschen Sicherheitswirtschaft

In die Mitgestaltung eines eigenstän-digen Gesetzes wird sich der BDSW auf Basis seines bisher bekannten Positions-papieres zur Bundestagswahl (siehe unter www.bdsw.de) einbringen. Die derzeit wichtigsten Eckpunkte für ein Gesetz seien hier nochmals aufgeführt:

» Sektorspezifische, qualitätsorientierte Regelungen für Tätigkeitsbereiche, die eine enge Zusammenarbeit mit der Polizei erfordern (Schutz von Großver-anstaltungen, Kritischen Infrastruk-turen, Flüchtlingsunterkünften und zum Schutz des Öffentlichen Personenver-kehrs)

» Rechtsgrundlagen für den Einsatz von Body-Cams

» Veränderung der Zugangsvorausset-zungen zum Sicherheitsgewerbe und der Berufsausübung

» Möglichkeit der Beleihung im Auftrag von Kommunen verbunden mit der Befugnis zum Anhalten von verdächtigen Personen und Personalfeststellung bei Streifentätigkeiten im öffentlichen Raum

» Nichtanwendbarkeit des AÜG beim Schutz von Großveranstaltungen

Der BDSW als Branchenverband wird bei der Mitgestaltung der zukünftigen gesetz-lichen Regelungen immer im Auge behal-ten, dass auch zukünftig eigenverantwort-liches unternehmerisches Handeln in innovativen Geschäftsmodellen erhalten bleibt.

Durch die Tür gehenDer BDSW wird durch die mit dem Koali-

tionsvertrag geöffnete Tür gehen und selbstbewusst mit großem Engagement, Sachverstand, Augenmaß und Realitäts-sinn die neue Rolle der Sicherheitswirt-schaft als Gewerbe sui generis unter Qualitätsgesichtspunkten wesentlich mitgestalten. Es geht darum, die Sicher-heitsarchitektur Deutschlands durch Stär-kung der privatwirtschaftlichen Säule nachhaltig robuster zu machen! <

Kurz belichtet

BDSW im Dialog mit der Forschung > Anlässlich der Jubiläumskonferenz „30 Jahre Fraunhofer

FOKUS“ des Fraunhofer Instituts für offene Kommunikationssysteme hielt BDSW-Präsident Gregor Lehnert am 22. März 2018 in Berlin vor rund 250 Besuchern aus Wissenschaft, Wirtschaft, Verwaltung und Politik innerhalb der Session „Digitale Gesellschaft“ einen Vortrag zum „Zusammenwirken von staatlichen, wirtschaftlichen und gesell-schaftlichen Akteuren im Kontext der öffentlichen Sicherheit“. Dabei ging Lehnert auf die Herausforderungen für die Sicherheitswirtschaft durch die Digitalisierung ein und präsentierte anhand von Praxis-beispielen Beiträge der Sicherheitswirtschaft für Wirtschaftsschutz und die öffentliche Sicherheit im digitalen Zeitalter. Es gehe darum, durch die Digitalisierung neue Wertschöpfungsmuster und zukünf-tige Geschäftsmodelle für die Sicherheitswirtschaft zu entwickeln. Auch das Forschungsprojekt OSIMA „Die Ordnung des Sicherheits-marktes“, bei dem unter anderem auch Fraunhofer FOKUS und der BDSW involviert sind, stelle sich dieser Herausforderung. <Foto: Tom Maelsa/Fraunhofer FOKUS

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BERICHT AUS BERLIN

BDSW im Dialog mit dem Vorstand der Bundesagentur für Arbeit> Am 20. Februar 2018 führte der BDSW im Hauptstadtbüro einen

Meinungsaustausch mit Raimund Becker, Vorstand Regionen der Bundes-agentur für Arbeit (BA) in Nürnberg. Dabei machte sich der BDSW für eine optimierte Verwendung von Tätigkeitsbezeichnungen aus der Sicherheits-wirtschaft durch die Jobbörse der BA stark. Zudem bat der BDSW die BA um Prüfung, bereits vor dem Start einer durch die BA geförderten Maßnahme zum Einstieg in die Sicherheitswirtschaft eine Zuverlässigkeitsüberprüfung der Klienten durchzuführen. (Vr. Frank Schimmel, Vorsitzender des BDSW-Fach-ausschusses Ausbildung; Raimund Becker, Vorstand der BA, und Dr. Berthold Stoppelkamp, Leiter des BDSW-Hauptstadtbüros). <

BDSW im Dialog mit der Unternehmenssicherheit> Am 16. März 2018 hatte der Leiter des BDSW-Hauptstadtbüros,

Dr. Berthold Stoppelkamp, am Rande des Securitas-Sicherheitstages in Bitterfeld die Gelegenheit, einen Erfahrungsaustausch über das optimierte Zusammenwirken von Sicherheitswirtschaft und Unternehmenssicherheit bei der Gefahrenabwehr, speziell zum Brandschutz zu führen. (Vl. Dr. Berthold Stoppelkamp; Axel Leyendecker, Geschäftsführer der Securitas Fire Control + Service GmbH & Co. KG, und Frank Busch, Leiter Konzernsicherheit der Continental AG). <

BDSW Wirtschaftsschutz für den deutschen Mittelstand> Der Arbeitskreis (AK) Wirtschaftsschutz des BDSW hat sich auf seiner

letzten Sitzung im März mit der Optimierung von Hilfsangeboten zur Gefahren-abwehr für die deutsche Wirtschaft befasst, um den deutschen Mittelstand besser vor kriminellen Angriffen auf seine Unternehmenswerte zu schützen. Der BDSW wird sich als Mitinitiator der Bundesinitiative Wirtschaftsschutz www.wirtschaftsschutz.info weiterhin intensiv in die Weiterentwicklung der Initiative einbringen. Im Rahmen der Sitzung wurde der Vorstand des AK einstimmig wiedergewählt. (Vl Ralf Schuster, Dussmann, stv. Vorsitzen-der des AK Wirtschaftsschutz; Holger Köster, HERSA, Vorsitzender des AK Wirtschaftsschutz, und Dirk H. Bürhaus, KÖTTER, stv. Vorsitzender des AK Wirtschaftsschutz). <

BDSW im Dialog mit der Politik> Der Leiter des BDSW-Hauptstadtbüros, Dr.

Berthold Stoppelkamp, nutzte die Phase der Sondie-rungsgespräche zwischen CDU, CSU und SPD zur Bildung einer Großen Koalition zum Dialog mit Mittel-standspolitikern der CDU/CSU- Bundestagsfraktion. (Vl. Christian Freiherr von Stetten, MdB, Vorsitzen-der Parlamentskreis Mittelstand (PKM) der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Dr. Berthold Stoppel-kamp). <

Foto: PKM, Natascha Senftleben

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BÜCHERMARKT

Büchermarkt

SICHERHEIT UND KOMMU-NIKATION BEI FUSSBALL-GROSSVERANSTALTUNGEN Praxishandbuch für Akteure im Netzwerk der Sicher-heitsgewährleistung

Von Thomas Kubera (Hrsg.), Thomas Dierschke, Dr. Gabriel Duttler, Prof. Dr. Dieter Kugelmann, Dr. Andreas Werner; RICHARD BOORBERG VERLAG; 2018; 588 Seiten; 56,00 Euro; ISBN 978-3-415-06169-9

> Thomas Kubera ist leitender Polizei-direktor und Experte des Polizeilichen Einsatz-managements, der Führungslehre und Polizei-wissenschaft. Als Herausgeber wendet er sich mit seinem Werk an alle Personen, die an der Planung, Durchführung und Nachbereitung von Fußballgroßveranstaltungen beteiligt sind. Die Publikation richtet sich somit nicht nur an die Polizei, sondern an alle Angehörigen der Sicherheitsbehörden und auch an die Betei-ligten der gewerblichen Sicherheit, die Vertre-ter des ÖPNV sowie an die Verantwortlichen der Vereine.

Der Herausgeber überzeugt durch seine prak-tischen Erfahrungen und seine Erkenntnisse aus der Lehre und Forschung. Er ist derzeit Abteilungsleiter beim Landesamt für Ausbil-dung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei Nordrhein-Westfalen und war zuvor Fachgebietsleiter an der Deutschen Hochschule der Polizei.

Die einzelnen Beiträge des Buches sind durch die Fachexpertise der unterschiedlich sten Autoren geprägt. Im Gegensatz zu vergleich-baren Publikationen ist es den Autoren gelun-gen, praxis orientiert und prägnant die Themen zu bearbeiten und zugleich mit aktuellen Forschungsergebnissen zu untermauern. Die Verzahnung von Theorie und Praxis kenn-zeichnet dieses Werk. Alle Autoren sind Exper-ten in ihren Fachdisziplinen, sodass die Inhalte des Buches sich nicht ausschließlich an eine bestimmte Zielgruppe richten, sondern für alle Leser einen Gewinn darstellen. Grundlagen, die auch für andere Großveranstaltungen gelten.

Das Inhaltsverzeichnis gibt einen Einblick in das Themenspektrum. Alle wesentlichen Bereiche werden behandelt, die für Fußballgroß-veranstaltungen von Relevanz sind. Grundlage für die fachlich fundierten Aussagen sind unter anderen die Ergebnisse eines vom Bundesmini-

sterium für Bildung und Forschung geförderten Forschungsprojekts zum Thema „Mehr Sicher-heit im Fußball – Verbessern der Kommunikati-onsstrukturen und Optimieren des Fan-Dialogs (SiKomFan)“. Eingeflossen ist auch eine Fall-auswahl von 25 Standorten der ersten drei deut-schen Profi-Ligen.

Die Untersuchung umfasste vier Teilszena-rien, die sich im Wesentlichen auch in der Publi-kation wiederfinden. Hierbei handelt es sich u. a. um die Kommunikation während der An- und Abreise, die Übergabe der Fans, die Sicher-heits- und Freiheitsansprüche der Reisen-den, den Weg der Veranstaltungsbesucher zum Stadion, die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Verantwortlichen und deren Aufga-ben sowie den Aufenthalt der Veranstaltungs-besucher. Darüber hinaus enthält das Werk auch Aussagen zu spieltagsunabhängigen Aspekten.

Beachtenswert ist die sehr objektive, sach-liche und wissenschaftliche Darstellung, die alle Perspektiven in den Ausführungen berück-sichtigt. Das Buch ist daher nicht ausschließ-lich durch die polizeiliche oder nicht polizeiliche Gefahrenabwehr geprägt, sondern umfasst auch die Belange der gewerblichen Sicherheit sowie der Vereine. Ein Beispiel für die ganzheitliche Betrachtung.

Positiv sind die Ausführungen zur Koordi-nierungsstelle, zu den einzelnen Formen der Besprechungen und zu rechtlichen Fragen, die bislang in einer derartigen Detaillierungstiefe noch nicht behandelt wurden.

Das Werk enthält viele Anregungen für die Durchführung von Fußballgroßveranstaltungen in allen Phasen und bietet aufgrund des reichen Fundus‘ an Erfahrungen eine gute Basis für die tägliche Arbeit.

Es handelt sich um ein Nachschlagewerk, welches alle Themenbereiche umfassend betrachtet. Im Gegensatz zu anderen Nach-

Sicherheit und Kommunikation bei Fußballgroßveranstaltungen

Rezension von Prof. Marcel Kuhlmey M. A., Vizepräsident der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin

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BÜCHERMARKT

DIE WAFFENSACHKUNDE-PRÜFUNG

Rechtliche, technische und praktische Grundlagen

gemäß § 7 WaffG Von Helmut Kalbfleisch;

RICHARD BOORBERG VERLAG; 2018;

114 Seiten; 29,80 Euro, ISBN 978-3-415-06044-9

Neuer Leitfaden für die Waffensachkundeprüfung

> Die Ausgabe „Waffenrecht aktuell“ enthält das vollständige Waffengesetz sowie Auszüge aus den wichtigen ergänzenden Gesetzen und Verordnungen und wird komplettiert durch „Waffenrecht kompakt“, das die benötigten Informationen mit Kurzerläuterungen zum Waffengesetz, zahlreichen Übersichten und Abbildungen vermittelt. <

> Mit dem Lehrbuch „Die Waffensachkundeprüfung“ werden die recht-lichen, technischen und praktischen Grundlagen nach § 7 WaffG erläutert. Das Lehrbuch enthält eine Vielzahl exemplarisch abgebildeter Waffen, Muni-tion und Ausrüstungsgegenstände. <

Waffenrecht aktuell und Waffenrecht kompakt

Der Gesetzgeber setzte mit der Waffenrechtsnovelle von Juli 2017 die im damaligen Koalitions-vertrag vereinbarten Ziele um. Die nationalen Änderungen betreffen die Neuordnung der Auf -bewahrungsvorschriften sowie eine befristete Amnestieregelung zur straffreien Abgabe illegaler Waffen.

Wichtige Neuerscheinungen

Von RA Andrea Faulstich­Goebel, Geschäftsführerin des BDSW

WAFFENRECHT AKTUELL Von Dipl.-Verwaltungswirt (FH)

Dirk Ostgathe; RICHARD BOORBERG VERLAG;

2017; 3. Auflage; 144 Seiten; 12,80 Euro,

ISBN 978-3-415-06158-3

WAFFENRECHT KOMPAKT Kurzerläuterungen zum

Waffengesetz Von Dipl.-Verwaltungswirt (FH)

Dirk Ostgathe; RICHARD BOORBERG VERLAG; 2018; 7. Überarbeitete Auflage;

154 Seiten; 13,80 Euro, ISBN 978-3-415-06172-9

schlagewerken beginnen die einzel-nen Ausführungen mit einer Definition, vertiefen das Thema und schließen mit konkreten Handlungsempfehlungen sowie Hinweisen zur weiterführenden Literatur ab. Diese können den jeweiligen Akteuren als Orientierungshilfe dienen.

In der Einleitung des Buches wird zutref-fend von einem „Werkzeugkasten“ gespro-chen, der entstanden ist, um den Sicher-heitsakteuren die Möglichkeit zu bieten, den eigenen Standort zu bewerten, Optimie-rungsmöglichkeiten zu identifizieren und in eine entsprechende Umsetzung einzutreten.

Das Praxishandbuch ist absolut zu empfehlen. Es stellt eine Pflichtlektüre für alle Verantwortlichen im Profifußball dar. Auch in der Aus- und Fortbildung sollte es aufgrund des hohen wissenschaftlichen Niveaus und Praxisbezugs Anwendung finden. <

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NAMEN UND NACHRICHTEN

Alarmempfangsstelle (AES) der ABS Sicherheitsdienst GmbH schafft Voraussetzung für die Aufschaltbarkeit von Jablotron- Gefahrenmeldeanlagen

Aufgrund vermehrter Nachfragen von Kunden und Errichtern an die Alarmemp-fangsstelle (AES) der Firma ABS Sicher-heitsdienst GmbH nach der Aufschalt-barkeit des Protokolls Jablotron der Firma Jablotron Alarm a.s., hat sich die Geschäftsführung entschieden, dafür die technischen Voraussetzungen zu schaffen.In Zusammenarbeit mit seinem Software-anbieter ließ die ABS Sicherheitsdienst GmbH die entsprechenden Protokolle in die Leitstellensoftware seiner Alarmemp-fangsstelle integrieren. Damit ist ABS in der Lage, Gefahrenmeldeanlagen, die das Protokoll Jablotron nutzen, aufzuschalten und zu überwachen. Dabei unterstützt die AES direkte Aufschaltungen sowie die auch immer beliebter werdenden Aufschal-tungen aus der Cloud.Die ersten Kunden mit Jablotron-Anlagen sind nun bereits am Netz und werden von den Mitarbeitern der Alarmempfangsstelle von ABS betreut.

www.abs-sicherheitsdienst.de <

Dr. Harald Olschok zum „Geschäftsführenden Präsidiums-mitglied“ bestellt

Der Hauptgeschäftsführer des BDSW, Dr. Harald Olschok, wurde vom Präsidium des BDSW auf der Sitzung am 11. April 2018 mit sofortiger Wirkung zum „Geschäftsführen-den Präsidiumsmitglied“ bestellt. Das teilte

der Präsident des BDSW, Staatssekretär a. D. Gregor Lehnert, heute in Berlin mit.Der Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband BDSW hat derzeit 967 Mitgliedsunter-nehmen. Deren Marktanteil beträgt ca. 75 Prozent des Gesamtumsatzes der Branche von 8,4 Mrd. Euro im Jahr 2017. Insge-samt beschäftigen die privaten Sicher-heitsdienste 262.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Dr. Harald Olschok feierte am 1. Dezember 2017 sein 25-jähriges Dienstjubiläum. Der 62-jährige Diplom-Volkswirt ist in Perso nal - union auch Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste (BDGW). www.bdsw.de <

Die Dussmann Group spendet Boxen voll Bildung an junge Flüchtlinge

Sie kommen aus Krisengebieten und hoffen auf ein sicheres Leben hierzulande, sie träumen vom Beruf und eigenem Geld: Mehr als 65.000 unbegleitete minder-jährige Flüchtlinge leben derzeit in Deutschland. Die Dussmann Group möchte einen Beitrag zu ihrer Integration leisten. 40 Bildungsboxen spendet das Unterneh-men dafür bundesweit an Einrichtungen für junge Geflüchtete. Die rollenden Regal-

Boxen sind gefüllt mit einem spannenden Medien angebot zum Lesen, Lernen und zur Unterhaltung. Sprache und Wissen sind die Schlüssel zur Welt, zu neuen Freundschaften und zur Integration in eine neue Heimat – das ist auch der Leitgedanke, der hinter der Spendenaktion der Dussmann Group steht. Damit die in Deutschland leben-den Geflüchteten langfristig beruflich auf eigenen Beinen stehen können, endet das Engagement nicht bei den Bildungs-boxen: Bereits 2015 hat das Unternehmen eine Flüchtlingsinitiative ins Leben geru-fen. Das firmeninterne Programm fördert gezielt die Einstellung von Flüchtlingen in den verschiedenen Geschäftsbereichen.

www.dussmann.com <

30 Jahre FSO GmbH

Eine Erfolgsgeschichte, die durch unsere Mitarbeiter, Kunden, Partner und Gesell-schafter in den zurückliegenden Jahren ermöglicht wurde:

» 41 Mitarbeiter sorgen rund um die Uhr für die Sicherung von Mensch und Einrichtung.

» Die durchschnittliche Betriebszugehörig-keit liegt bei 11 Jahren.

» Mitarbeiter aus neun Nationen machen aus FSO ein vielfältiges Unternehmen.

» Der Frauenanteil liegt bei 51 Prozent, das mittlere Management besteht aus 66 Prozent Frauen.

» Sechs Auszubildende in kaufmän-nischen und technischen Bereichen.

Wir sagen Danke – ohne Sie wäre dies nicht möglich gewesen.

www.fso.de <

Namen und Nachrichten

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NAMEN UND NACHRICHTEN

Giesecke+Devrient weiter auf Erfolgskurs – Umsatz und Ergebnis wachsen

Giesecke+Devrient (G+D) hat mit 2,14 Milliarden Euro den hohen Umsatz des Vorjahres mit einem Anstieg um mehr als zwei Prozent erneut ausgebaut. Das ange-passte Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) stieg im Vergleich zum Vorjahr um vier Prozent auf 130 Millionen Euro. Damit hat G+D sein EBIT innerhalb der letzten vier Jahre mehr als verdoppelt. Alle Unter-nehmensbereiche – Currency Technology, Mobile Security, Veridos und secunet – haben dabei erneut einen positiven Beitrag zum Ergebnis geleistet. G+D verzeichnet einen im Vergleich zum Vorjahr mit 28 Prozent deutlich gesteigerten Jahres-überschuss von 67 Millionen Euro.„G+D hat im Geschäftsjahr 2017 ein sehr gutes Ergebnis erzielt. In unseren vier Kernbereichen Bezahlen, Konnektivität, Identitäten und Digitale Sicherheit sind wir so stark aufgestellt wie nie“, sagte Ralf Wintergerst, Vorsitzender der Geschäfts-führung von Giesecke+Devrient. „Mit unseren Lösungen tragen wir dazu bei, dass das wertvollste Gut einer digitalen Gesellschaft – die digitalen Identitäten – über alle Bereiche hinweg sicher und geschützt ist.“

www.gi-de.com <

Unternehmenslenker Friedrich P. Kötter im „Dialog mit der Jugend“

In der Gesprächsreihe „Dialog mit der Jugend“ treffen Oberstufenschüler/innen aus Ruhrgebietsschulen die Top-Manager der Mitgliedsunternehmen des Initiativ-kreises Ruhr – zum persönlichen Gespräch auf Augenhöhe. Zum mittlerweile zehnten Mal nahm auch die KÖTTER Unterneh-mensgruppe an dieser Reihe teil. Mehr als vier Stunden nahm sich Friedrich P. Kötter

Zeit, um mit den Schülern in den Dialog zu treten, zahlreiche Fragen zu beantwor-ten und Einblicke in den Arbeitsalltag des Essener Familienunternehmens zu geben. Neben dem persönlichen Dialog mit dem Unternehmenslenker stand der Besuch von drei Praxisstationen im Fokus des gesamten Nachmittages. Dabei besuchten die Schüler die neu eröff-nete Notruf- und Serviceleitstelle (NSL), lernten Näheres über die Schulungsan-gebote der unternehmens eigenen Akade-mie im Bereich Brandschutz und erhielten Einblick in die Arbeit von Luftsicherheits-assistenten, die für die Passagier- und Gepäckkontrolle an deutschen Flughäfen verantwortlich sind.

Stiftung für Zivilcourage ist seit 2011 in NRW aktiv

Die muTiger-Stiftung für mehr Zivilcourage hat es sich zur Aufgabe gemacht, Bürger/innen zu stärken und sie zu ermutigen, im Alltag Zivilcourage zu übernehmen. In vier-stündigen Kursen lernen die Teilnehmer, wie man sich in brenzligen Situationen richtig verhält und helfen kann, ohne dabei die eigene Gesundheit in Gefahr zu bringen. Die vom Verkehrsverbund Rhein-Ruhr und der KÖTTER Unternehmens-gruppe ins Leben gerufene Stiftung konnte jetzt den 5.000 Teilnehmer in einem Kurs in Wattenscheid begrüßen.„Seit ich nicht mehr berufstätig bin, bin ich oft alleine unterwegs. Da erhoffe ich mir von diesem Kurs Tipps und Hinweise wie ich mich richtig verhalten und auch, sofern notwendig, richtig helfen kann“ so beschreibt Hertha Rossig-Stamm ihre Motivation, an dem Kurs der ev. Erwachsenen bildung teilzunehmen. Sie wurde vom Vorstand der muTiger-Stiftung, Johannes Bachteler, mit einer überdimen-

sionalen muTiger-Karte geehrt. „Wir sind stolz, in den vergangenen Jahren steigende Teilnehmer- und Kurszahlen erreicht zu haben. 5.000 Teilnehmer sind eine deut-liche Bestätigung, dass unsere Kurse gut ankommen und für die Teilnehmer Sinn stiften. Wir würden uns freuen, wenn wir noch mehr Menschen, Arbeitgeber, Schu-len oder Institutionen mit unserem Ange-bot erreichen würden.“ kommentiert Bachteler.

Gremium hat sich neu konstituiert

Seit fast zwei Jahrzehnten forciert der Sicherheitsbeirat von KÖTTER Security den Dialog zwischen öffentlicher Hand und Sicherheitswirtschaft, ist Motor für Kooperationsmöglichkeiten von Behörden und Dienstleistern und setzt sich für hohe Qualitäts- und Ausbildungsstandards in der Sicherheitsbranche ein. Jetzt hat sich der Expertenkreis neu konstituiert und Verstärkung durch Wolfgang Bosbach, Fritz Rudolf Körper und Wolfgang Waschulewski erhalten. Komplettiert wird das Gremium durch Hans-Helmut Janiesch, der bereits seit 2009 im Sicherheitsbeirat vertreten ist.

„Diese hochkarätigen Experten aus Innen-politik, Sicherheitswirtschaft und Polizei-behörden werden mit ihrem Erfahrungs-schatz und ihrem gebündelten Know-how entscheidende Impulse für die Weiterent-wicklung der Sicherheitswirtschaft geben“, ist Friedrich P. Kötter, u. a. Verwaltungsrat der KÖTTER SE & Co. KG Security, Düssel-dorf, überzeugt. Im Fokus steht die von der Großen Koali-tion geplante Schaffung einer eigenstän-digen Gesetzgebung für das Sicherheits-gewerbe. „Das ist eine große Chance für unsere Branche, für die sich unser Familien unternehmen gemeinsam mit dem Bundesverband seit Langem enga-giert und die wir angesichts des neuen

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NAMEN UND NACHRICHTEN

Rückenwindes durch die Bundesregie-rung jetzt umso mehr aktiv mitgestalten wollen“, betont Friedrich P. Kötter. Dabei sind gerade spezialgesetzliche Rege-lungen – insbesondere für den Schutz kritischer Infrastrukturen − geeignete Instrumente, um die Position der privaten Anbieter als wichtige Faktoren der inneren Sicherheit weiter voranzubringen.“

koetter.de <

Auf Flughafen Dresden folgt die Sicherheit am Flughafen Leipzig/Halle

Der Flughafen Leipzig/Halle hat die Security- Sparte des Familienunterneh-mens Klüh Service Management mit umfassenden Sicherheitsdienstleistungen beauftragt. Der zweitgrößte Frachtflug-hafen Deutschlands wird von über zwei Millionen Passagieren jährlich genutzt und ist, ebenso wie der Flughafen Dresden, Tochter der Mitteldeutschen Flughafen AG. In einer EU-weiten Ausschreibung über-zeugte Klüh Security mit einer langjäh-rigen Airport-Expertise und einem indi-viduell auf den Flughafen abgestimmten Sicherheitskonzept.Mit rund 130 Mitarbeitern verantwortet das Klüh-Security-Team die Personen- und Warenkontrollen nach § 8 und 9 LuftSiG sowie Zugangskontrollen, Terminalauf-sicht und weitere umfassende Sicher-heitsdienstleistungen wie Ausweisvergabe, Streifen- und Interventionsdienste. „Wir freuen uns sehr, nun auch Sicher-heitsaufgaben am Flughafen Leipzig/Halle zu übernehmen und werten die Auftrags-vergabe als Bestätigung unserer vertrau-ensvollen und guten Zusammenarbeit am Flughafen Dresden“, so Security-Ge-schäftsführer Jürgen Hahn.

www.klueh.de <

VBG und BDSW zu Gast an der NBS

Am 28. Februar 2018 hielt die Verwaltungs- Berufsgenossenschaft (VBG) gemeinsam mit dem Bundesverband der Sicherheits-wirtschaft (BDSW) und der NBS Northern Business School das erste VBG-Forum Sicherheit in Norddeutschland in den Räumlichkeiten der NBS ab. Die Veran-stalter begrüßten neben Mitgliedern der VBG auch diverse Branchenvertreter zum Networking und fachlichen Austausch.Den Abschluss der Veranstaltung bildete eine durch den Studiengangleiter Sicher-heitsmanagement, Prof. Dr. André Röhl, geleitete Podiumsdiskussion der Vortra-genden. Im Mittelpunkt standen hier vor allem Fragen der organisatorischen Umsetzung der Sicherheitsaufgaben, spezifische Arbeitsschutzanforderungen sowie Verbesserungen bei der Kontrolle von Containern.

NBS gewinnt neuen Stipendien-geber für Deutschlandstipendium

Die NBS konnte für das an der Hochschule für Management und Sicherheit verge-bende Deutschlandstipendium einen neuen Stipendiengeber gewinnen: Securitas, der marktführende Anbieter professioneller Sicherheitslösungen in Deutschland.Das Deutschlandstipendium ist ein seit einigen Jahren verfügbares bundesweites Stipendium, das von Bundesregierung und privaten Förderern zur Verfügung gestellt wird. Einkommensunabhängig werden Studierende sowie Studienanfänger/innen, deren Werdegang herausragende Leistun-gen in Studium und Beruf erwarten lässt, mit 300 Euro monatlich gefördert. Das von Securitas geförderte Stipendium richtet sich gezielt an Studierende des Studiengangs „Sicherheitsmanagement“ (B.A.). Es dient dazu, Talente mit Interesse an der privaten Sicherheitswirtschaft zu fördern und zu unterstützen. „Wir fördern leistungsbereite junge Menschen gern und freuen uns auf hervorragenden Führungs-

nachwuchs aus der NBS“, sagte Jens Müller, COO der Securitas Deutschland und Vizepräsident des BDSW.

www.nbs.de <

SECmarket – Jetzt endlich erhältlich!

Wir freuen uns, den Start der SECmarket- Apps verkünden zu können. Idee, Konzept, Umsetzung – ein Projekt in dem ebenso viel Energie steckt, wie die fertigen Apps auch ausstrahlen. Jetzt können Sie sich selbst überzeugen.

Die Apps beinhalten unterschiedliche Börsen für alle Vertreter der Sicherheits-wirtschaft:

» Jobbörse (Ausschreibung offener Stellen) » Auftragsbörse (Einfache und unkompli-zierte Generierung neuer Aufträge)

» Aus- und Weiterbildungsbörse (Finden der passenden Ausbildung in der Nähe)

» Ausrüstungsbörse (Den passenden Aus - rüster jederzeit griffbereit)

Die App ist ein ideales bedienungsfreund-liches Werkzeug für das Sicherheits-gewerbe. Was Sicherheitsdienstleister sonst über aufwändige Recherchen versucht haben ausfindig zu machen, egal ob Mitarbeiter, Aufträge, Ausrüstung oder Bildungsangebote, kann ab sofort ganz einfach über ein Medium – die App – geschehen.

www.secmarket.de <

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NAMEN UND NACHRICHTEN

Securitas Sicherheitstag zeigt technische Lösungen und Werk-feuerwehr

Der zweite Teil des Securitas Sicherheits-tags 2018 hat rund 250 Besucher am 16. März 2018 nach Bitterfeld gebracht. Dort konnten Sicherheitsexperten, Kunden aus Wirtschaft, Industrie und Handel sowie Vertreter von Politik, Kommunen und wissenschaftlichen Einrichtungen neueste Innovationen für die Branche in Augen-schein nehmen und drei reale Übungen der Securitas Werkfeuerwehr im Chemie-park Bitterfeld begutachten.

Darüber hinaus informierten sich die Gäste in der Begleitausstellung über moderne Sicherheitslösungen. Dazu zähl-ten die Securitas Feuerwehrdrohne, die MobileCam und Systeme zur Video-Fern-überwachung. Die Partner, das Fraunhofer Institut FKIE und Axis Communications, zeigten ihre Expertise. Der jüngste Aus-bildungsjahrgang der Werkfeuerwehr in Bitterfeld demonstrierte in einer Übung die Löschung eines brennenden Fahrzeugs und die Personenrettung aus einem kolli-dierten Fahrzeug. Schweres Gerät kam auf dem Freigelände zum Einsatz.

Securitas erhält Zuschlag zur Sicherung des Oktoberfests

Die bayerische Landeshauptstadt München hat den Sicherungsauftrag für das Okto-berfest 2018 an die Securitas GmbH Sicherheitsdienste, München, verge-

ben. Das größte Volksfest der Welt läuft in diesem Jahr vom 22. September bis einschließlich 7. Oktober. Die Münch-ner Gesellschaft ist Teil der Securitas Deutschland-Gruppe, die zur börsenno-tierten Securitas AB in Stockholm zählt. Der Auftrag bezieht sich auf die Siche-rung des Wiesn-Festgeländes einschließ-lich der „Oidn Wiesn“ und umfasst auch die Tage des Auf- und Abbaus. „Wir freuen uns über das mit diesem Auftrag entgegen-gebrachte Vertrauen. Unsere Vorberei-tungen haben schon begonnen, und wir werden mit einem erfahrenen Team an den Start gehen“, sagte Werner Landstorfer, Geschäftsführer der Securitas in Bayern, nach der Auftragsvergabe.Securitas ist auf dem Münchner Oktober-fest schon oft im Einsatz gewesen: In den Jahren 2014 und 2015 wurde das Fest-gelände gesichert; von 2007 bis 2014 war Securitas in der Festzeltbewachung aktiv. Unter dem Namen Securitas ist die Firma in München schon rund 20 Jahre präsent; bayerische Vorgängerunternehmen, die über die Jahre in Securitas aufgingen, sind älter als 100 Jahre. Ihre bundes-weite Präsenz und Expertise kann die Gesellschaft zu Wiesn-Zeiten gut nutzen. Insbesondere zu Spitzenzeiten des Okto-berfests – an den Wochenenden und am Tag der Deutschen Einheit – ist vorge-sehen, erfahrene Securitas-Einsatzkräfte aus dem gesamten Bundesgebiet für die Sicherung des Festgeländes in München hinzuzuziehen.„Ein solcher Auftrag ist immer eine Herausforderung: zeitlich befristet, mit werktäglichen oder gar wetterbedingten Schwankungen im Besucherstrom und hohen Qualitätsansprüchen. Mit unseren Erfahrungen bei Groß-Events, seien es Messen, Bundesligaspiele oder Hauptver-sammlungen von Dax-Konzernen, sowie aus unseren Dienstleistungen an Flug-häfen, sind wir für die Aufgabe Oktoberfest 2018 gut gerüstet“, sagte Manfred Buhl, CEO von Securitas Deutschland.

www.securitas.de <

Securiton mit „Trusted Solutions 2018” ausgezeichnet

In einer umfangreichen Befragung und einem Expertenpool für IT- und Soft-wareanwendungen hat die Statista GmbH gemeinsam mit der COMPUTER BILD die „Trusted Solutions 2018“ ermittelt. Anbieter für Unternehmenssoftware, die auf Basis der Kriterien Vertrauen, Leistungsverspre-chen, Zuverlässigkeit, Sicherheit, Weiter-entwicklung, Bekanntheit und Exper-tenmeinung die besten Bewertungen erzielen konnten, dürfen sich über diese Auszeichnung freuen – und die Securiton GmbH ist der beste Anbieter für Video-überwachungslösungen.In der Kategorie „Videoüberwachungs-lösungen” wurde Securiton mit sagen-haften 93,3 von 100 möglichen Punkten mit dem höchsten Gesamtscore aller Anbieter beurteilt. Dabei wird uns eine hohe Bereit-schaft zur Weiterempfehlung sowie ein sehr hohes Vertrauen in unsere Software bescheinigt.Wir freuen uns sehr über diese Prämie-rung, bedanken uns bei allen Teilnehmern der Umfrage für ihr Vertrauen und sind stolz, dass wir aus den Reihen unserer Kunden eine solche Anerkennung bekom-men. Wir sehen dies als Bestätigung unserer Arbeit und der kontinuierlichen Weiterentwicklung unserer Produkte.

Securiton realisiert Brandschutz für 350-Jahr-Feier von Merck

Merck, selbst ein Riese unter den Wissen-schafts- und Technologieunternehmen, feiert seine 350-jährige Firmengeschichte in einer eigens dafür errichteten, gigan-tischen Zeltkonstruktion, die anschlie-ßend wieder abgebaut wird. Das weltweit größte mobile geodätische Kuppelzelt ist 21 Meter hoch, misst 50 Meter im Durch-messer und bietet durch seine ungewöhn-liche Bauweise ganz ohne Masten Platz für bis zu 1.700 Menschen. Für die „M-Sphere“ genannte, selbsttragende Zeltkonstruktion

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2 | 2018 DER SICHERHEITSDIENST

NAMEN UND NACHRICHTEN

realisierte Securiton eine individuelle Lösung der Sonderbrandmeldetechnik zum Schutz von Gästen, Mitarbeitern und Besuchern der Jubiläumsfeierlichkeiten von Merck in Darmstadt.

Merck entwickelt Technologien, die das Leben vieler Menschen verbessern. Für die elektronischen Sicherheitslösungen am Unternehmensstandort und nun auch den temporären Brandschutz im Event-Dome und den drei Nebenzelten sorgt Securiton, Spezialist für moderne Brandfrühesterken-nung mit intelligenter Systemanbindung. Dabei nutzen die Brandschutz experten das Gerüst der Wabenkonstruktion zur Installation von Ansaugleitungen. Durch diese unsichtbaren Kanäle wird perma-nent Raumluft zu den Auswerteeinheiten geleitet, deren hochempfindliche Sensoren sehr schnell einen Anstieg der Rauchkon-zentration erkennen. Das ist wichtig, denn je früher Brandherde entdeckt werden, desto mehr Zeit bleibt, das Festzelt zu evakuieren und Menschen in Sicherheit zu bringen. „Ansaugrauchmelder sind ideal für schwierige Umgebungen. Sie werden auch in Hochregallagern, Rechen-zentren oder Reinräumen eingesetzt“, erklärt Bernd Klock von der Darmstädter Securiton- Niederlassung

www.securiton.de <

„Mitarbeiter des Jahres 2017“ von der Vollmergruppe Dienstleistung

Die „Sicherheitspartnerschaft RUHR“ hat zum dritten Mal einen Mitarbeiter der Vollmergruppe Dienstleistung zum „Mitar-

beiter des Jahres“ gewählt. Im Rahmen einer feierlichen Ehrung bekam der Preisträger am 22. Februar im Polizeipräsi-dium Essen die Urkunde für seinen lobens-werten Einsatz überreicht. In der Nacht zum 30. Oktober 2017, nach Auslösung einer Alarmanlage in einem Lebensmit-tel-Markt in Mülheim an der Ruhr, gelang es der mobilen Sicherheitskraft, bereits zwei Minuten nach Alarmmeldung am Tatort zu sein und das Täterfahrzeug bis zum Eintreffen der Polizei zu blockieren. Einer der Täter konnte daraufhin vorläu-fig festgenommen werden, Diebesgut und Fahrzeug wurden sichergestellt.

Dieser Erfolg belegt abermals die gute und vertrauensvolle Kooperation zwischen der Polizei und der Vollmergruppe im Rahmen der bestehenden Sicherheitspartnerschaft RUHR.

www.vollmergruppe.de <

Zertifizierung als anerkannter Bildungsträger

Der TÜV Rheinland hat die WISAG Sicher-heit & Service Trainings GmbH als aner-kannten Bildungsträger zertifiziert. Mit diesem Gütesiegel kann der Sicherheits-dienstleister nun selbst Mitarbeiter nach anerkannten Standards in der Sicher-heitsbranche ausbilden, zum Beispiel mit Einstiegs- und Grund qualifizierungen sowie geförderten Umschulungen und Meisterkursen.„Aus- und Weiterbildung ist für uns ein ganz wesentliches Element, um hochwer-

tige Sicherheitsdienstleistungen anbie-ten zu können“, so Isabelle Dichmann, Leiterin der WISAG Sicherheit & Service Trainings GmbH. „Gerade in Zeiten des Fachkräfte mangels – den wir in einigen Regionen schon sehr stark zu spüren bekommen – ist die Zertifizierung als aner-kannter Bildungsträger für uns aber auch ein geeignetes Mittel, um Bewerber, die noch keine Qualifizierung für eine Tätig-keit in der Sicherheitsbranche besitzen, nach unseren anspruchsvollen Qualitäts-standards auszubilden.“

WISAG Sicherheit & Service erwirbt SiTecKo

Die WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG hat mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Januar 2018 die SiTecKo GmbH erworben. Mit dem Zukauf der SiTecKo verstärkt sich die WISAG gleich doppelt – in Hinblick auf die bundesweite Präsenz und auch auf das Know-how. Insbesondere in puncto ganz-heitlicher herstellerunabhängiger Bera-tung bereits ab der Planungsphase bringt das Unternehmen umfangreiche Expertise mit. „Mit mehr als 15 Jahren Erfahrung ist die SiTecKo ein kompetenter Anbie-ter für individuelle technische Sicher-heitslösungen und ergänzt unser eigenes Leistungsportfolio perfekt“, sagt Andreas Burmeister, Geschäftsführer der WISAG Sicherheit & Service Holding. Für die laufenden Geschäfte der WISAG Sicherheit & Service und der SiTecKo erge-ben sich durch die Übernahme zunächst keine Änderungen. Die beiden Geschäfts-führer der SiTecKo, Christian Backs und Tobias Zielinski, führen das Unternehmen weiterhin.

www.wisag.de <

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2 | 2018DER SICHERHEITSDIENST

SICHERHEIT VON A BIS Z

Dienstleistungen unserer Mitglieder

AlarmaufschaltungABS Sicherheitsdienst GmbH Handelsstraße 3 · 18069 Rostock Tel.: +49 381 77093088 · Fax +49 381 2070082 Mail: [email protected] Web: www.abs-sicherheitsdienst.de

FSO GmbH Am Patentbusch 6A · 26125 Oldenburg Tel.: +49 441 68066 · Fax: 939001-939 Mail: [email protected]

KÖTTER Security Wilhelm-Beckmann-Str. 7 · 45307 Essen Hotline +49 201 2788-388 · Hotfax: 2788-488 Mail: [email protected] Web: koetter.de

Matrix Security GmbH Löwenburgstr. 14a · 53859 Niederkassel Tel.: +49 2208 922170 · Fax: 9221777 24h Notfallzentrale: 0800 7245742 Mail: [email protected] Web: www.matrix-security.de

NWS Alarmservice GmbH Fraunhoferstr. 10 · 90409 Nürnberg Tel.: +49 911 519960 Mail: [email protected] Web: www.nwsgmbh.de

Alarmempfangsstelle EN 50518ABS Sicherheitsdienst GmbH Handelsstraße 3 · 18069 Rostock Tel.: +49 381 77093088 · Fax +49 381 2070082 Mail: [email protected] Web: www.abs-sicherheitsdienst.de

Bavaria Werkschutz GmbH® Lilienthalstr. 2 · 85570 Markt Schwaben Tel.: +49 8121 4750-0 · Fax: 4750-299 Mail: [email protected]

FSO GmbH Am Patentbusch 6A · 26125 Oldenburg Tel.: +49 441 68066 · Fax: 939001-939 Mail: [email protected]

NWS Alarmservice GmbH Fraunhoferstr. 10 · 90409 Nürnberg Tel.: +49 911 519960 Mail: [email protected] Web: www.nwsgmbh.de

AlarmproviderFSO GmbH Am Patentbusch 6A · 26125 Oldenburg Tel.: +49 441 68066 · Fax: 939001-939 Mail: [email protected]

AlarmverfolgungABS Sicherheitsdienst GmbH Handelsstraße 3 · 18069 Rostock Tel.: +49 381 77093088 · Fax +49 381 2070082 Mail: [email protected] Web: www.abs-sicherheitsdienst.de

Bavaria Werkschutz GmbH® Lilienthalstr. 2 · 85570 Markt Schwaben Tel.: +49 8121 4750-0 · Fax: 4750-299 Mail: [email protected]

IKS Industrie- und Kommunalservice GmbH August-Bebel-Str. 20 · 33602 Bielefeld Tel.: +49 521 137878 · Fax: 137880 Web: www.iks-sicherheitsdienst.de Mail: [email protected]

Industriewerkschutz GmbH Magnolienweg 30 · 63741 Aschaffenburg Tel.: +49 6021 380330 · Fax: 380354 Mail: [email protected]

KÖTTER Security Wilhelm-Beckmann-Str. 7 · 45307 Essen Hotline +49 201 2788-388 · Hotfax: 2788-488 Mail: [email protected] Web: koetter.de

Matrix Security GmbH Löwenburgstr. 14a · 53859 Niederkassel Tel.: +49 2208 922170 · Fax: 9221777 24h Notfallzentrale: 0800 7245742 Mail: [email protected] Web: www.matrix-security.de

NWS Alarmservice GmbH Fraunhoferstr. 10 · 90409 Nürnberg Tel.: +49 911 519960 Mail: [email protected] Web: www.nwsgmbh.de

Trierer Wachdienst Jakob Pauly GmbH Bruchhausenstr. 10 · 54290 Trier Tel.: +49 651 97834-0 · Fax: 97834-20 Mail: [email protected]

WAB Wach- und Alarmbereitschaft GmbH Carl-Zeiss-Str. 40 · 47445 Moers Tel.: +49 2841 9588-0 · Fax: 9588-44 Peter-Jakob-Busch-Str. 5 · 47906 Kempen Tel.: +49 2152 9588-0 · Fax: 9588-44

WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG Herriotstr. 3 · 60528 Frankfurt Tel.: +49 69 505044-354 · Fax: 505044-228 Mail: [email protected] Web: www.wisag.de

WUI-Werk- und Industrieschutz GmbH & Co. KG An der Grube Camphausen 1 · 66287 Quierschied Tel.: +49 6897 919417 · Fax: 55228 Mail: [email protected]

ZIEMANN SICHERHEIT GmbH Gewerbestr. 19-23 · 79227 Schallstadt Tel.: +49 7664 97200 · Fax: 972088 Mail: [email protected] Web: www.ziemann-gruppe.de

AltennotrufBavaria Werkschutz GmbH® Lilienthalstr. 2 · 85570 Markt Schwaben Tel.: +49 8121 4750-0 · Fax: 4750-299 Mail: [email protected]

WAB Wach- und Alarmbereitschaft GmbH Carl-Zeiss-Str. 40 · 47445 Moers Tel.: +49 2841 9588-0 · Fax: 9588-44 Peter-Jakob-Busch-Str. 5 · 47906 Kempen Tel.: +49 2152 9588-0 · Fax: 9588-44

ArbeitssicherheitKÖTTER Security Wilhelm-Beckmann-Str. 7 · 45307 Essen Hotline +49 201 2788-388 · Hotfax: 2788-488 Mail: [email protected] Web: koetter.de

Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft mbH Fraunhoferstr. 10 · 90409 Nürnberg Tel.: +49 911 519960 Mail: [email protected] Web: www.nwsgmbh.de

WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG Herriotstr. 3 · 60528 Frankfurt Tel.: +49 69 505044-354 · Fax: 505044-228 Mail: [email protected] Web: www.wisag.de

AufzugsnotrufBavaria Werkschutz GmbH® Lilienthalstr. 2 · 85570 Markt Schwaben Tel.: +49 8121 4750-0 · Fax: 4750-299 Mail: [email protected]

IKS Industrie- und Kommunalservice GmbH August-Bebel-Str. 20 · 33602 Bielefeld Tel.: +49 521 137878 · Fax: 137880 Web: www.iks-sicherheitsdienst.de Mail: [email protected]

KÖTTER Security Wilhelm-Beckmann-Str. 7 · 45307 Essen Hotline +49 201 2788-388 · Hotfax: 2788-488 Mail: [email protected] Web: koetter.de

NWS Alarmservice GmbH Fraunhoferstr. 10 · 90409 Nürnberg Tel.: +49 911 519960 Mail: [email protected] Web: www.nwsgmbh.de

WAB Wach- und Alarmbereitschaft GmbH Carl-Zeiss-Str. 40 · 47445 Moers Tel.: +49 2841 9588-0 · Fax: 9588-44 Peter-Jakob-Busch-Str. 5 · 47906 Kempen Tel.: +49 2152 9588-0 · Fax: 9588-44

WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG Herriotstr. 3 · 60528 Frankfurt Tel.: +49 69 505044-354 · Fax: 505044-228 Mail: [email protected] Web: www.wisag.de

AusbildungAST Akademie für Sicherheit und Technik - Saarbrücker Werkschutzschule - GmbH & Co. KG An der Grube Camphausen 1 · 66287 Quierschied Tel.: +49 6897 919417 · Fax: 55228 Mail: [email protected]

A|S|S Akademie für Schutz und Sicherheit GmbH Willy-Brandt-Platz 10 · 90402 Nürnberg Tel.: +49 911 96048840 Mail: [email protected] Web: www.ass-nuernberg.de

BWG Akademie der Bavaria Werkschutz GmbH® Lilienthalstr. 2 · 85570 Markt Schwaben Tel.: +49 8121 4750-0 · Fax: 4750-299 Mail: [email protected] Web: www.bwg-akademie.de

DAA Deutsche Angestellten-Akademie Walter-Kolb-Str. 5-7 · 60594 Frankfurt / M Tel.: +49 69 972002-0 · Fax: 172171 Mail: [email protected]

Dresdner Wach- und Sicherungs-Institut GmbH Zur Wetterwarte 29 · 01109 Dresden Tel.: +49 351 8836-108 · Fax: 8836-250 Ansprechpartner: Mario Tempel

KÖTTER Akademie Wilhelm-Beckmann-Str. 7 · 45307 Essen Tel.: +49 201 2788-513 · Fax: 2788-8513 Mail: [email protected] Web: koetter.de/akademie

WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG Herriotstr. 3 · 60528 Frankfurt Tel.: +49 69 505044-354 · Fax: 505044-228 Mail: [email protected] Web: www.wisag.de

> BDSW-ModulkonzeptKÖTTER Akademie Wilhelm-Beckmann-Str. 7 · 45307 Essen Tel.: +49 201 2788-513 · Fax: 2788-8513 Mail: [email protected] Web: koetter.de/akademie

Fachschule Protektor – Berlin und Hamburg Tel.: +49 40 3258420 · Fax: 32584220 Mail: [email protected] Web: www.fachschule-protektor.eu

> Fachkraft für Schutz und SicherheitDAA Deutsche Angestellten-Akademie Walter-Kolb-Str. 5-7 · 60594 Frankfurt / M Tel.: +49 69 972002-0 · Fax: 172171 Mail: [email protected]

KÖTTER Akademie Wilhelm-Beckmann-Str. 7 · 45307 Essen Tel.: +49 201 2788-513 · Fax: 2788-8513 Mail: [email protected] Web: koetter.de/akademie

WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG Herriotstr. 3 · 60528 Frankfurt Tel.: +49 69 505044-354 · Fax: 505044-228 Mail: [email protected] Web: www.wisag.de

> Geprüfte Schutz- und SicherheitskraftDAA Deutsche Angestellten-Akademie Walter-Kolb-Str. 5-7 · 60594 Frankfurt / M Tel.: +49 69 972002-0 · Fax: 172171 Mail: [email protected]

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> Leitende NSL-Fachkraft VdSDresdner Wach- und Sicherungs-Institut GmbH Zur Wetterwarte 29 · 01109 Dresden Tel.: +49 351 8836-108 · Fax: 8836-250 Ansprechpartner: Mario Tempel

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> JustizvollzugKÖTTER Akademie Wilhelm-Beckmann-Str. 7 · 45307 Essen Tel.: +49 201 2788-513 · Fax: 2788-8513 Mail: [email protected] Web: koetter.de/akademie

> KrisenmanagementKÖTTER Akademie Wilhelm-Beckmann-Str. 7 · 45307 Essen Tel.: +49 201 2788-513 · Fax: 2788-8513 Mail: [email protected] Web: koetter.de/akademie

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2 | 2018 DER SICHERHEITSDIENST

SICHERHEIT VON A BIS Z

> KrisenkommunikationKÖTTER Akademie Wilhelm-Beckmann-Str. 7 · 45307 Essen Tel.: +49 201 2788-513 · Fax: 2788-8513 Mail: [email protected] Web: koetter.de/akademie

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> Meister für Schutz und SicherheitFachschule Protektor – Berlin und Hamburg Tel.: +49 40 3258420 · Fax: 32584220 Mail: [email protected] Web: www.fachschule-protektor.eu

KÖTTER Akademie Wilhelm-Beckmann-Str. 7 · 45307 Essen Tel.: +49 201 2788-513 · Fax: 2788-8513 Mail: [email protected] Web: koetter.de/akademie

> Servicekraft für Schutz und SicherheitDAA Deutsche Angestellten-Akademie Walter-Kolb-Str. 5-7 · 60594 Frankfurt / M Tel.: +49 69 972002-0 · Fax: 172171 Mail: [email protected]

KÖTTER Akademie Wilhelm-Beckmann-Str. 7 · 45307 Essen Tel.: +49 201 2788-513 · Fax: 2788-8513 Mail: [email protected] Web: koetter.de/akademie

Matrix Security GmbH Löwenburgstr. 14a · 53859 Niederkassel Tel.: +49 2208 922170 · Fax: 9221777 24h Notfallzentrale: 0800 7245742 Mail: [email protected] Web: www.matrix-security.de

> SicherheitskonzepteKÖTTER Akademie Wilhelm-Beckmann-Str. 7 · 45307 Essen Tel.: +49 201 2788-513 · Fax: 2788-8513 Mail: [email protected] Web: koetter.de/akademie

STI SECURITY TRAINING INTERNATIONAL GmbH Ostring 3 · 65205 Wiesbaden Tel.: +49 6122 598340 · Fax: 5983469 Mail: [email protected] Web: www.sti-training.com

> Vorbereitung auf Sachkunde- prüfung nach & 34a GewODAA Deutsche Angestellten-Akademie Walter-Kolb-Str. 5-7 · 60594 Frankfurt / M Tel.: +49 69 972002-0 · Fax: 172171 Mail: [email protected]

Dresdner Wach- und Sicherungs-Institut GmbH Zur Wetterwarte 29 · 01109 Dresden Tel.: +49 351 8836-108 · Fax: 8836-250 Ansprechpartner: Mario Tempel

KÖTTER Akademie Wilhelm-Beckmann-Str. 7 · 45307 Essen Tel.: +49 201 2788-513 · Fax: 2788-8513 Mail: [email protected] Web: koetter.de/akademie

Fachschule Protektor – Berlin und Hamburg Tel.: +49 40 3258420 · Fax: 32584220 Mail: [email protected] Web: www.fachschule-protektor.eu

WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG Herriotstr. 3 · 60528 Frankfurt Tel.: +49 69 505044-354 · Fax: 505044-228 Mail: [email protected] Web: www.wisag.de

BaustellensicherheitMatrix Security GmbH Löwenburgstr. 14a · 53859 Niederkassel Tel.: +49 2208 922170 · Fax: 9221777 24h Notfallzentrale: 0800 7245742 Mail: [email protected] Web: www.matrix-security.de

BDSW-zertifizierte Sicherheits-fachschulenKÖTTER Akademie Wilhelm-Beckmann-Str. 7 · 45307 Essen Tel.: +49 201 2788-513 · Fax: 2788-8513 Mail: [email protected] Web: koetter.de/akademie

Betrieblicher BrandschutzHier könnte Ihr Firmeneintrag stehen!

BrandschutzdiensteGUARD Service Bewa GmbH Frankfurter Allee 196 · 10365 Berlin Tel.: +49 30 2807257 · Fax: 2807259

Industriewerkschutz GmbH Magnolienweg 30 · 63741 Aschaffenburg Tel.: +49 6021 380330 · Fax: 380354 Mail: [email protected]

KÖTTER Security Wilhelm-Beckmann-Str. 7 · 45307 Essen Hotline +49 201 2788-388 · Hotfax: 2788-488 Mail: [email protected] Web: koetter.de

Matrix Security GmbH Löwenburgstr. 14a · 53859 Niederkassel Tel.: +49 2208 922170 · Fax: 9221777 24h Notfallzentrale: 0800 7245742 Mail: [email protected] Web: www.matrix-security.de

WAB Wach- und Alarmbereitschaft GmbH Carl-Zeiss-Str. 40 · 47445 Moers Tel.: +49 2841 9588-0 · Fax: 9588-44 Peter-Jakob-Busch-Str. 5 · 47906 Kempen Tel.: +49 2152 9588-0 · Fax: 9588-44

WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG Herriotstr. 3 · 60528 Frankfurt Tel.: +49 69 505044-354 · Fax: 505044-228 Mail: [email protected] Web: www.wisag.de

BundeswehrKÖTTER Security Wilhelm-Beckmann-Str. 7 · 45307 Essen Hotline +49 201 2788-388 · Hotfax: 2788-488 Mail: [email protected] Web: koetter.de

WISAG Militärische Einrichtungen GmbH Rheinallee 104 · 55120 Mainz Tel.: +49 6131 9584-151 · Fax: 9584-156 Mail: [email protected] Web: www.wisag.de

WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG Herriotstr. 3 · 60528 Frankfurt Tel.: +49 69 505044-354 · Fax: 505044-228 Mail: [email protected] Web: www.wisag.de

Consulting / UnternehmensberatungACS Advanced Corporate Security GmbH Bergstr. 12 · 82024 Taufkirchen Tel.: +49 89 6780418-0 Mail: [email protected]

German Business Protection Friedrichstr. 95 · 10117 Berlin Tel.: +49 30 63967027-0 · Fax 63967027-99 Mail: [email protected] Web: www.gbp-security.com

DatensicherheitIndustriewerkschutz GmbH Magnolienweg 30 · 63741 Aschaffenburg Tel.: +49 6021 380330 · Fax: 380354 Mail: [email protected]

WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG Herriotstr. 3 · 60528 Frankfurt Tel.: +49 69 505044-354 · Fax: 505044-228 Mail: [email protected] Web: www.wisag.de

DetekteiMatrix Security GmbH Löwenburgstr. 14a · 53859 Niederkassel Tel.: +49 2208 922170 · Fax: 9221777 24h Notfallzentrale: 0800 7245742 Mail: [email protected] Web: www.matrix-security.de

Diskotheken-SchutzGuardian Force Security e.K. Vollbrachtstr. 17 · 99086 Erfurt Tel.: +49 361 430208-20 Web: www.guardian-force-security.de

WAB Wach- und Alarmbereitschaft GmbH Carl-Zeiss-Str. 40 · 47445 Moers Tel.: +49 2841 9588-0 · Fax: 9588-44 Peter-Jakob-Busch-Str. 5 · 47906 Kempen Tel.: +49 2152 9588-0 · Fax: 9588-44

EinlasskontrollenGuardian Force Security e.K. Vollbrachtstr. 17 · 99086 Erfurt Tel.: +49 361 430208-20 Web: www.guardian-force-security.de

GUARD Service Bewa GmbH Frankfurter Allee 196 · 10365 Berlin Tel.: +49 30 2807257 · Fax: 2807259

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Bavaria Werkschutz GmbH® Lilienthalstr. 2 · 85570 Markt Schwaben Tel.: +49 8121 4750-0 · Fax: 4750-299 Mail: [email protected]

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GUARD Service Bewa GmbH Frankfurter Allee 196 · 10365 Berlin Tel.: +49 30 2807257 · Fax: 2807259

Industriewerkschutz GmbH Magnolienweg 30 · 63741 Aschaffenburg Tel.: +49 6021 380330 · Fax: 380354 Mail: [email protected]

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NWS Sicherheitsservice GmbH Fraunhoferstr. 10 · 90409 Nürnberg Tel.: +49 911 519960 Mail: [email protected] Web: www.nwsgmbh.de

WAB Wach- und Alarmbereitschaft GmbH Carl-Zeiss-Str. 40 · 47445 Moers Tel.: +49 2841 9588-0 · Fax: 9588-44 Peter-Jakob-Busch-Str. 5 · 47906 Kempen Tel.: +49 2152 9588-0 · Fax: 9588-44

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2 | 2018DER SICHERHEITSDIENST

SICHERHEIT VON A BIS Z

> Revisionstätigkeiten nach MaRiskZIEMANN SICHERHEIT GmbH Gewerbestr. 19-23 · 79227 Schallstadt Tel.: +49 7664 97200 · Fax: 972088 Mail: [email protected] Web: www.ziemann-gruppe.de

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HausmeisterdiensteKÖTTER Cleaning Wilhelm-Beckmann-Straße 7 · 45307 Essen Hotline +49 201 2788-388 · Hotfax: 2788-488 Mail: [email protected] Web: koetter.de

Matrix Security GmbH Löwenburgstr. 14a · 53859 Niederkassel Tel.: +49 2208 922170 · Fax: 9221777 24h Notfallzentrale: 0800 7245742 Mail: [email protected] Web: www.matrix-security.de

WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG Herriotstr. 3 · 60528 Frankfurt Tel.: +49 69 505044-354 · Fax: 505044-228 Mail: [email protected] Web: www.wisag.de

HostessenserviceMatrix Security GmbH Löwenburgstr. 14a · 53859 Niederkassel Tel.: +49 2208 922170 · Fax: 9221777 24h Notfallzentrale: 0800 7245742 Mail: [email protected] Web: www.matrix-security.de

Hundeausbildung / SprengstoffspürhundeWISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG Herriotstr. 3 · 60528 Frankfurt Tel.: +49 69 505044-354 · Fax: 505044-228 Mail: [email protected] Web: www.wisag.de

IT-Beratung und SoftwareBite AG Im Köller 3 · 70794 Filderstadt Tel.: +49 711 380155-00 · Fax: 380155-102 Mail: [email protected] Web: www.bite.de

JustizdiensteKÖTTER Security Wilhelm-Beckmann-Str. 7 · 45307 Essen Hotline +49 201 2788-388 · Hotfax: 2788-488 Mail: [email protected] Web: koetter.de

WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG Herriotstr. 3 · 60528 Frankfurt Tel.: +49 69 505044-354 · Fax: 505044-228 Mail: [email protected] Web: www.wisag.de

KassiertätigkeitenGUARD Service Bewa GmbH Frankfurter Allee 196 · 10365 Berlin Tel.: +49 30 2807257 · Fax: 2807259

KÖTTER Security Wilhelm-Beckmann-Str. 7 · 45307 Essen Hotline +49 201 2788-388 · Hotfax: 2788-488 Mail: [email protected] Web: koetter.de

GefahrenmeldungBavaria Werkschutz GmbH® Lilienthalstr. 2 · 85570 Markt Schwaben Tel.: +49 8121 4750-0 · Fax: 4750-299 Mail: [email protected]

KÖTTER Security Wilhelm-Beckmann-Str. 7 · 45307 Essen Hotline +49 201 2788-388 · Hotfax: 2788-488 Mail: [email protected] Web: koetter.de

WAB Wach- und Alarmbereitschaft GmbH Carl-Zeiss-Str. 40 · 47445 Moers Tel.: +49 2841 9588-0 · Fax: 9588-44 Peter-Jakob-Busch-Str. 5 · 47906 Kempen Tel.: +49 2152 9588-0 · Fax: 9588-44

WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG Herriotstr. 3 · 60528 Frankfurt Tel.: +49 69 505044-354 · Fax: 505044-228 Mail: [email protected] Web: www.wisag.de

Geld- und WertdiensteIndustriewerkschutz GmbH Magnolienweg 30 · 63741 Aschaffenburg Tel.: +49 6021 380330 · Fax: 380354 Mail: [email protected]

Prosegur Cash Services Germany GmbH Kokkolastr. 5 · 40882 Ratingen Tel.: +49 2102 1248-351 Mail: [email protected] Web: www.prosegur.de

WWS Westfälischer Wachschutz GmbH & Co. KG Herzogswall 30 · 45657 Recklinghausen Tel.: +49 2361 90422-0 · Fax: 90422-29 Mail: [email protected] Web: www.wws-security.de Ansprechpartner: Herr Huerkamp

ZIEMANN SICHERHEIT GmbH Gewerbestr. 19-23 · 79227 Schallstadt Tel.: +49 7664 97200 · Fax: 972088 Mail: [email protected] Web: www.ziemann-gruppe.de

> GeldbearbeitungIndustriewerkschutz GmbH Magnolienweg 30 · 63741 Aschaffenburg Tel.: +49 6021 380330 · Fax: 380354 Mail: [email protected]

Prosegur Cash Services Germany GmbH Kokkolastr. 5 · 40882 Ratingen Tel.: +49 2102 1248-351 Mail: [email protected] Web: www.prosegur.de

ZIEMANN SICHERHEIT GmbH Gewerbestr. 19-23 · 79227 Schallstadt Tel.: +49 7664 97200 · Fax: 972088 Mail: [email protected] Web: www.ziemann-gruppe.de

> Hersteller Geld- und WerttransportfahrzeugeApprich Secur GmbH Gottlieb Daimler Str. 5 · 14974 Ludwigsfelde Tel.: +49 3378 80540 Mail: [email protected] Web: www.apprich-secur.de Ansprechpartner: Roberto Pareras

Matrix Security GmbH Löwenburgstr. 14a · 53859 Niederkassel Tel.: +49 2208 922170 · Fax: 9221777 24h Notfallzentrale: 0800 7245742 Mail: [email protected] Web: www.matrix-security.de

STOOF International Fahrzeugbau GmbH Wurzelweg 4 · 14822 Borkheide Tel.: +49 33845 90 300 · Fax: 90 399 Mail: [email protected] Web: www.stoof-international.de

Matrix Security GmbH Löwenburgstr. 14a · 53859 Niederkassel Tel.: +49 2208 922170 · Fax: 9221777 24h Notfallzentrale: 0800 7245742 Mail: [email protected] Web: www.matrix-security.de

WAB Wach- und Alarmbereitschaft GmbH Carl-Zeiss-Str. 40 · 47445 Moers Tel.: +49 2841 9588-0 · Fax: 9588-44 Peter-Jakob-Busch-Str. 5 · 47906 Kempen Tel.: +49 2152 9588-0 · Fax: 9588-44

WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG Herriotstr. 3 · 60528 Frankfurt Tel.: +49 69 505044-354 · Fax: 505044-228 Mail: [email protected] Web: www.wisag.de

KonferenzdiensteKÖTTER Security Wilhelm-Beckmann-Str. 7 · 45307 Essen Hotline +49 201 2788-388 · Hotfax: 2788-488 Mail: [email protected] Web: koetter.de

WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG Herriotstr. 3 · 60528 Frankfurt Tel.: +49 69 505044-354 · Fax: 505044-228 Mail: [email protected] Web: www.wisag.de

KurierdiensteIndustriewerkschutz GmbH Magnolienweg 30 · 63741 Aschaffenburg Tel.: +49 6021 380330 · Fax: 380354 Mail: [email protected]

KÖTTER Security Wilhelm-Beckmann-Str. 7 · 45307 Essen Hotline +49 201 2788-388 · Hotfax: 2788-488 Mail: [email protected] Web: koetter.de

Matrix Security GmbH Löwenburgstr. 14a · 53859 Niederkassel Tel.: +49 2208 922170 · Fax: 9221777 24h Notfallzentrale: 0800 7245742 Mail: [email protected] Web: www.matrix-security.de

WAB Wach- und Alarmbereitschaft GmbH Carl-Zeiss-Str. 40 · 47445 Moers Tel.: +49 2841 9588-0 · Fax: 9588-44 Peter-Jakob-Busch-Str. 5 · 47906 Kempen Tel.: +49 2152 9588-0 · Fax: 9588-44

WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG Herriotstr. 3 · 60528 Frankfurt Tel.: +49 69 505044-354 · Fax: 505044-228 Mail: [email protected] Web: www.wisag.de

LuftfahrtsicherheitsdiensteDSW Deutscher Schutz- und Wachdienst GmbH + Co. KG Hannoversche Str. 91 – 95 · 49084 Osnabrück

Industriewerkschutz GmbH Magnolienweg 30 · 63741 Aschaffenburg Tel.: +49 6021 380330 · Fax: 380354 Mail: [email protected]

KÖTTER Security Wilhelm-Beckmann-Str. 7 · 45307 Essen Hotline +49 201 2788-388 · Hotfax: 2788-488 Mail: [email protected] Web: koetter.de

Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft mbH Fraunhoferstr. 10 · 90409 Nürnberg Tel.: +49 911 519960 Mail: [email protected] Web: www.nwsgmbh.de

STI SECURITY TRAINING INTERNATIONAL GmbH Ostring 3 · 65205 Wiesbaden Tel.: +49 6122 598340 · Fax: 5983469 Mail: [email protected] Web: www.sti-training.com

WISAG Militärische Einrichtungen GmbH Rheinallee 104 · 55120 Mainz Tel.: +49 6131 9584-151 · Fax: 9584-156 Mail: [email protected] Web: www.wisag.de

WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG Herriotstr. 3 · 60528 Frankfurt Tel.: +49 69 505044-354 · Fax: 505044-228 Mail: [email protected] Web: www.wisag.de

Maritime SicherheitABS Sicherheitsdienst GmbH Handelsstraße 3 · 18069 Rostock Tel.: +49 381 77093088 · Fax +49 381 2070082 Mail: [email protected] Web: www.abs-sicherheitsdienst.de

KÖTTER Security Wilhelm-Beckmann-Str. 7 · 45307 Essen Hotline +49 201 2788-388 · Hotfax: 2788-488 Mail: [email protected] Web: koetter.de

WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG Herriotstr. 3 · 60528 Frankfurt Tel.: +49 69 505044-354 · Fax: 505044-228 Mail: [email protected] Web: www.wisag.de

MessediensteIndustriewerkschutz GmbH Magnolienweg 30 · 63741 Aschaffenburg Tel.: +49 6021 380330 · Fax: 380354 Mail: [email protected]

KÖTTER Security Wilhelm-Beckmann-Str. 7 · 45307 Essen Hotline +49 201 2788-388 · Hotfax: 2788-488 Mail: [email protected] Web: koetter.de

Matrix Security GmbH Löwenburgstr. 14a · 53859 Niederkassel Tel.: +49 2208 922170 · Fax: 9221777 24h Notfallzentrale: 0800 7245742 Mail: [email protected] Web: www.matrix-security.de

NWS Sicherheitsservice GmbH Fraunhoferstr. 10 · 90409 Nürnberg Tel.: +49 911 519960 Mail: [email protected] Web: www.nwsgmbh.de

WAB Wach- und Alarmbereitschaft GmbH Carl-Zeiss-Str. 40 · 47445 Moers Tel.: +49 2841 9588-0 · Fax: 9588-44 Peter-Jakob-Busch-Str. 5 · 47906 Kempen Tel.: +49 2152 9588-0 · Fax: 9588-44

WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG Herriotstr. 3 · 60528 Frankfurt Tel.: +49 69 505044-354 · Fax: 505044-228 Mail: [email protected] Web: www.wisag.de

Museumsdienstefridericus Servicegesellschaft der Preußischen Schlösser und Gärten mbH Zeppelinstr. 48a · Bauteil C · 14471 Potsdam Mail: [email protected]

GUARD Service Bewa GmbH Frankfurter Allee 196 · 10365 Berlin Tel.: +49 30 2807257 · Fax: 2807259

Industriewerkschutz GmbH Magnolienweg 30 · 63741 Aschaffenburg Tel.: +49 6021 380330 · Fax: 380354 Mail: [email protected]

KÖTTER Security Wilhelm-Beckmann-Str. 7 · 45307 Essen Hotline +49 201 2788-388 · Hotfax: 2788-488 Mail: [email protected] Web: koetter.de

Rheinland Kultur GmbH Ehrenfriedstr. 19 · 50259 Pulheim Tel.: +49 2234 99 21 263 · Fax: 8284 1971 Mail: [email protected] Web: www.rheinlandkultur.de

WAB Wach- und Alarmbereitschaft GmbH Carl-Zeiss-Str. 40 · 47445 Moers Tel.: +49 2841 9588-0 · Fax: 9588-44 Peter-Jakob-Busch-Str. 5 · 47906 Kempen Tel.: +49 2152 9588-0 · Fax: 9588-44

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Page 63: Aktuelle Ausgabe|DSD - 21. und 22. März 2019 im Kongresshotel … · 2018-05-30 · DSD-02-2018_Titel_FIN.indd 1 11.05.18 10:46. Am 25. ... Aufgabe an, daran mitzuwirken, diese Strukturen

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2 | 2018 DER SICHERHEITSDIENST

SICHERHEIT VON A BIS Z

NWS Sicherheitsservice GmbH Fraunhoferstr. 10 · 90409 Nürnberg Tel.: +49 911 519960 Mail: [email protected] Web: www.nwsgmbh.de

PLURAL security GmbH Tel.: +49 511 709000 Web: www.plural.de

Trierer Wachdienst Jakob Pauly GmbH Bruchhausenstr. 10 · 54290 Trier Tel.: +49 651 97834-0 · Fax: 97834-20 Mail: [email protected]

WAB Wach- und Alarmbereitschaft GmbH Carl-Zeiss-Str. 40 · 47445 Moers Tel.: +49 2841 9588-0 · Fax: 9588-44 Peter-Jakob-Busch-Str. 5 · 47906 Kempen Tel.: +49 2152 9588-0 · Fax: 9588-44

WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG Herriotstr. 3 · 60528 Frankfurt Tel.: +49 69 505044-354 · Fax: 505044-228 Mail: [email protected] Web: www.wisag.de

WWS Westfälischer Wachschutz GmbH & Co. KG Herzogswall 30 · 45657 Recklinghausen Tel.: +49 2361 90422-0 · Fax: 90422-29 Mail: [email protected] Web: www.wws-security.de Ansprechpartner: Herr Huerkamp

ZIEMANN SICHERHEIT GmbH Gewerbestr. 19-23 · 79227 Schallstadt Tel.: +49 7664 97200 · Fax: 972088 Mail: [email protected] Web: www.ziemann-gruppe.de

ParkhausserviceIndustriewerkschutz GmbH Magnolienweg 30 · 63741 Aschaffenburg Tel.: +49 6021 380330 · Fax: 380354 Mail: [email protected]

KÖTTER Security Wilhelm-Beckmann-Str. 7 · 45307 Essen Hotline +49 201 2788-388 · Hotfax: 2788-488 Mail: [email protected] Web: koetter.de

WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG Herriotstr. 3 · 60528 Frankfurt Tel.: +49 69 505044-354 · Fax: 505044-228 Mail: [email protected] Web: www.wisag.de

ParkplatzeinweisungIndustriewerkschutz GmbH Magnolienweg 30 · 63741 Aschaffenburg Tel.: +49 6021 380330 · Fax: 380354 Mail: [email protected]

KÖTTER Security Wilhelm-Beckmann-Str. 7 · 45307 Essen Hotline +49 201 2788-388 · Hotfax: 2788-488 Mail: [email protected] Web: koetter.de

Matrix Security GmbH Löwenburgstr. 14a · 53859 Niederkassel Tel.: +49 2208 922170 · Fax: 9221777 24h Notfallzentrale: 0800 7245742 Mail: [email protected] Web: www.matrix-security.de

WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG Herriotstr. 3 · 60528 Frankfurt Tel.: +49 69 505044-354 · Fax: 505044-228 Mail: [email protected] Web: www.wisag.de

ParkraumbewirtschaftungKÖTTER Security Wilhelm-Beckmann-Str. 7 · 45307 Essen Hotline +49 201 2788-388 · Hotfax: 2788-488 Mail: [email protected] Web: koetter.de

WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG Herriotstr. 3 · 60528 Frankfurt Tel.: +49 69 505044-354 · Fax: 505044-228 Mail: [email protected] Web: www.wisag.de

WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG Herriotstr. 3 · 60528 Frankfurt Tel.: +49 69 505044-354 · Fax: 505044-228 Mail: [email protected] Web: www.wisag.de

Notruf-ServiceleitstelleABS Sicherheitsdienst GmbH Handelsstraße 3 · 18069 Rostock Tel.: +49 381 77093088 · Fax +49 381 2070082 Mail: [email protected] Web: www.abs-sicherheitsdienst.de

Bavaria Werkschutz GmbH® Lilienthalstr. 2 · 85570 Markt Schwaben Tel.: +49 8121 4750-0 · Fax: 4750-299 Mail: [email protected]

FSO GmbH Am Patentbusch 6A · 26125 Oldenburg Tel.: +49 441 68066 · Fax: 939001-939 Mail: [email protected]

KÖTTER Security Wilhelm-Beckmann-Str. 7 · 45307 Essen Hotline +49 201 2788-388 · Hotfax: 2788-488 Mail: [email protected] Web: koetter.de

NWS Alarmservice GmbH Fraunhoferstr. 10 · 90409 Nürnberg Tel.: +49 911 519960 Mail: [email protected] Web: www.nwsgmbh.de

WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG Herriotstr. 3 · 60528 Frankfurt Tel.: +49 69 505044-354 · Fax: 505044-228 Mail: [email protected] Web: www.wisag.de

ZIEMANN SICHERHEIT GmbH Gewerbestr. 19-23 · 79227 Schallstadt Tel.: +49 7664 97200 · Fax: 972088 Mail: [email protected] Web: www.ziemann-gruppe.de

ObjektschutzABS Sicherheitsdienst GmbH Handelsstraße 3 · 18069 Rostock Tel.: +49 381 77093088 · Fax +49 381 2070082 Mail: [email protected] Web: www.abs-sicherheitsdienst.de

ACS Advanced Corporate Security GmbH Bergstr. 12 · 82024 Taufkirchen Tel.: +49 89 6780418-0 Mail: [email protected]

Bavaria Werkschutz GmbH® Lilienthalstr. 2 · 85570 Markt Schwaben Tel.: +49 8121 4750-0 · Fax: 4750-299 Mail: [email protected]

FSO GmbH Am Patentbusch 6A · 26125 Oldenburg Tel.: +49 441 68066 · Fax: 939001-939 Mail: [email protected]

Guardian Force Security e.K. Vollbrachtstr. 17 · 99086 Erfurt Tel.: +49 361 430208-20 Web: www.guardian-force-security.de

GUARD Service Bewa GmbH Frankfurter Allee 196 · 10365 Berlin Tel.: +49 30 2807257 · Fax: 2807259

Industriewerkschutz GmbH Magnolienweg 30 · 63741 Aschaffenburg Tel.: +49 6021 380330 · Fax: 380354 Mail: [email protected]

KÖTTER Security Wilhelm-Beckmann-Str. 7 · 45307 Essen Hotline +49 201 2788-388 · Hotfax: 2788-488 Mail: [email protected] Web: koetter.de

Matrix Security GmbH Löwenburgstr. 14a · 53859 Niederkassel Tel.: +49 2208 922170 · Fax: 9221777 24h Notfallzentrale: 0800 7245742 Mail: [email protected] Web: www.matrix-security.de

PersonenschutzKÖTTER Security Wilhelm-Beckmann-Str. 7 · 45307 Essen Hotline +49 201 2788-388 · Hotfax: 2788-488 Mail: [email protected] Web: koetter.de

Matrix Security GmbH Löwenburgstr. 14a · 53859 Niederkassel Tel.: +49 2208 922170 · Fax: 9221777 24h Notfallzentrale: 0800 7245742 Mail: [email protected] Web: www.matrix-security.de

WAB Wach- und Alarmbereitschaft GmbH Carl-Zeiss-Str. 40 · 47445 Moers Tel.: +49 2841 9588-0 · Fax: 9588-44 Peter-Jakob-Busch-Str. 5 · 47906 Kempen Tel.: +49 2152 9588-0 · Fax: 9588-44

WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG Herriotstr. 3 · 60528 Frankfurt Tel.: +49 69 505044-354 · Fax: 505044-228 Mail: [email protected] Web: www.wisag.de

PförtnerdiensteKÖTTER Security Wilhelm-Beckmann-Str. 7 · 45307 Essen Hotline +49 201 2788-388 · Hotfax: 2788-488 Mail: [email protected] Web: koetter.de

Matrix Security GmbH Löwenburgstr. 14a · 53859 Niederkassel Tel.: +49 2208 922170 · Fax: 9221777 24h Notfallzentrale: 0800 7245742 Mail: [email protected] Web: www.matrix-security.de

NWS Sicherheitsservice GmbH Fraunhoferstr. 10 · 90409 Nürnberg Tel.: +49 911 519960 Mail: [email protected] Web: www.nwsgmbh.de

WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG Herriotstr. 3 · 60528 Frankfurt Tel.: +49 69 505044-354 · Fax: 505044-228 Mail: [email protected] Web: www.wisag.de

WWS Westfälischer Wachschutz GmbH & Co. KG Herzogswall 30 · 45657 Recklinghausen Tel.: +49 2361 90422-0 · Fax: 90422-29 Mail: [email protected] Web: www.wws-security.de Ansprechpartner: Herr Huerkamp

ZIEMANN SICHERHEIT GmbH Gewerbestr. 19-23 · 79227 Schallstadt Tel.: +49 7664 97200 · Fax: 972088 Mail: [email protected] Web: www.ziemann-gruppe.de

Post- und EmpfangsdiensteMatrix Security GmbH Löwenburgstr. 14a · 53859 Niederkassel Tel.: +49 2208 922170 · Fax: 9221777 24h Notfallzentrale: 0800 7245742 Mail: [email protected] Web: www.matrix-security.de

RevierkontrolleABS Sicherheitsdienst GmbH Handelsstraße 3 · 18069 Rostock Tel.: +49 381 77093088 · Fax +49 381 2070082 Mail: [email protected] Web: www.abs-sicherheitsdienst.de

Bavaria Werkschutz GmbH® Lilienthalstr. 2 · 85570 Markt Schwaben Tel.: +49 8121 4750-0 · Fax: 4750-299 Mail: [email protected]

Industriewerkschutz GmbH Magnolienweg 30 · 63741 Aschaffenburg Tel.: +49 6021 380330 · Fax: 380354 Mail: [email protected]

KÖTTER Security Wilhelm-Beckmann-Str. 7 · 45307 Essen Hotline +49 201 2788-388 · Hotfax: 2788-488 Mail: [email protected] Web: koetter.de

Matrix Security GmbH Löwenburgstr. 14a · 53859 Niederkassel Tel.: +49 2208 922170 · Fax: 9221777 24h Notfallzentrale: 0800 7245742 Mail: [email protected] Web: www.matrix-security.de

NWS Sicherheitsservice GmbH Fraunhoferstr. 10 · 90409 Nürnberg Tel.: +49 911 519960 Mail: [email protected] Web: www.nwsgmbh.de

WAB Wach- und Alarmbereitschaft GmbH Carl-Zeiss-Str. 40 · 47445 Moers Tel.: +49 2841 9588-0 · Fax: 9588-44 Peter-Jakob-Busch-Str. 5 · 47906 Kempen Tel.: +49 2152 9588-0 · Fax: 9588-44

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ZIEMANN SICHERHEIT GmbH Gewerbestr. 19-23 · 79227 Schallstadt Tel.: +49 7664 97200 · Fax: 972088 Mail: [email protected] Web: www.ziemann-gruppe.de

Schutz von Flüchtlings-unterkünftenACS Advanced Corporate Security GmbH Bergstr. 12 · 82024 Taufkirchen Tel.: +49 89 6780418-0 Mail: [email protected]

KÖTTER Security Wilhelm-Beckmann-Str. 7 · 45307 Essen Hotline +49 201 2788-388 · Hotfax: 2788-488 Mail: [email protected] Web: koetter.de

Matrix Security GmbH Löwenburgstr. 14a · 53859 Niederkassel Tel.: +49 2208 922170 · Fax: 9221777 24h Notfallzentrale: 0800 7245742 Mail: [email protected] Web: www.matrix-security.de

Servicekraft für Schutz und SicherheitKÖTTER Security Wilhelm-Beckmann-Str. 7 · 45307 Essen Hotline +49 201 2788-388 · Hotfax: 2788-488 Mail: [email protected] Web: koetter.de

Matrix Security GmbH Löwenburgstr. 14a · 53859 Niederkassel Tel.: +49 2208 922170 · Fax: 9221777 24h Notfallzentrale: 0800 7245742 Mail: [email protected] Web: www.matrix-security.de

ServicetelefonBavaria Werkschutz GmbH® Lilienthalstr. 2 · 85570 Markt Schwaben Tel.: +49 8121 4750-0 · Fax: 4750-299 Mail: [email protected]

Industriewerkschutz GmbH Magnolienweg 30 · 63741 Aschaffenburg Tel.: +49 6021 380330 · Fax: 380354 Mail: [email protected]

KÖTTER Security Wilhelm-Beckmann-Str. 7 · 45307 Essen Hotline +49 201 2788-388 · Hotfax: 2788-488 Mail: [email protected] Web: koetter.de

WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG Herriotstr. 3 · 60528 Frankfurt Tel.: +49 69 505044-354 · Fax: 505044-228 Mail: [email protected] Web: www.wisag.de

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2 | 2018DER SICHERHEITSDIENST

SICHERHEIT VON A BIS Z

Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft mbH Fraunhoferstr. 10 · 90409 Nürnberg Tel.: +49 911 519960 Mail: [email protected] Web: www.nwsgmbh.de

Software für Sicherheits-unternehmenDISPONIC – ein Produkt der Bite AG Im Köller 3 · 70794 Filderstadt Tel.: +49 711 380155-00 · Fax: 380155-102 Mail: [email protected] Web: www.disponic.de

Technische MeldungenBavaria Werkschutz GmbH® Lilienthalstr. 2 · 85570 Markt Schwaben Tel.: +49 8121 4750-0 · Fax: 4750-299 Mail: [email protected]

KÖTTER Security Wilhelm-Beckmann-Str. 7 · 45307 Essen Hotline +49 201 2788-388 · Hotfax: 2788-488 Mail: [email protected] Web: koetter.de

WAB Wach- und Alarmbereitschaft GmbH Carl-Zeiss-Str. 40 · 47445 Moers Tel.: +49 2841 9588-0 · Fax: 9588-44 Peter-Jakob-Busch-Str. 5 · 47906 Kempen Tel.: +49 2152 9588-0 · Fax: 9588-44

WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG Herriotstr. 3 · 60528 Frankfurt Tel.: +49 69 505044-354 · Fax: 505044-228 Mail: [email protected] Web: www.wisag.de

Überwachung im ruhenden VerkehrBavaria Werkschutz GmbH® Lilienthalstr. 2 · 85570 Markt Schwaben Tel.: +49 8121 4750-0 · Fax: 4750-299 Mail: [email protected]

Industriewerkschutz GmbH Magnolienweg 30 · 63741 Aschaffenburg Tel.: +49 6021 380330 · Fax: 380354 Mail: [email protected]

KÖTTER Security Wilhelm-Beckmann-Str. 7 · 45307 Essen Hotline +49 201 2788-388 · Hotfax: 2788-488 Mail: [email protected] Web: koetter.de

NWS Sicherheitsservice GmbH Fraunhoferstr. 10 · 90409 Nürnberg Tel.: +49 911 519960 Mail: [email protected] Web: www.nwsgmbh.de

WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG Herriotstr. 3 · 60528 Frankfurt Tel.: +49 69 505044-354 · Fax: 505044-228 Mail: [email protected] Web: www.wisag.de

VeranstaltungsdiensteABS Sicherheitsdienst GmbH Handelsstraße 3 · 18069 Rostock Tel.: +49 381 77093088 · Fax +49 381 2070082 Mail: [email protected] Web: www.abs-sicherheitsdienst.de

Guardian Force Security e.K. Vollbrachtstr. 17 · 99086 Erfurt Tel.: +49 361 430208-20 Web: www.guardian-force-security.de

Industriewerkschutz GmbH Magnolienweg 30 · 63741 Aschaffenburg Tel.: +49 6021 380330 · Fax: 380354 Mail: [email protected]

KÖTTER Security Wilhelm-Beckmann-Str. 7 · 45307 Essen Hotline +49 201 2788-388 · Hotfax: 2788-488 Mail: [email protected] Web: koetter.de

Sicherheits-Analyse / BeratungABS Sicherheitsdienst GmbH Handelsstraße 3 · 18069 Rostock Tel.: +49 381 77093088 · Fax +49 381 2070082 Mail: [email protected] Web: www.abs-sicherheitsdienst.de

Bavaria Werkschutz GmbH® Lilienthalstr. 2 · 85570 Markt Schwaben Tel.: +49 8121 4750-0 · Fax: 4750-299 Mail: [email protected]

KÖTTER Security Wilhelm-Beckmann-Str. 7 · 45307 Essen Hotline +49 201 2788-388 · Hotfax: 2788-488 Mail: [email protected] Web: koetter.de

NWS Sicherheitsservice GmbH Fraunhoferstr. 10 · 90409 Nürnberg Tel.: +49 911 519960 Mail: [email protected] Web: www.nwsgmbh.de

WAB Wach- und Alarmbereitschaft GmbH Carl-Zeiss-Str. 40 · 47445 Moers Tel.: +49 2841 9588-0 · Fax: 9588-44 Peter-Jakob-Busch-Str. 5 · 47906 Kempen Tel.: +49 2152 9588-0 · Fax: 9588-44

WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG Herriotstr. 3 · 60528 Frankfurt Tel.: +49 69 505044-354 · Fax: 505044-228 Mail: [email protected] Web: www.wisag.de

Sicherheitsdienste im EinzelhandelKÖTTER Security Wilhelm-Beckmann-Str. 7 · 45307 Essen Hotline +49 201 2788-388 · Hotfax: 2788-488 Mail: [email protected] Web: koetter.de

Matrix Security GmbH Löwenburgstr. 14a · 53859 Niederkassel Tel.: +49 2208 922170 · Fax: 9221777 24h Notfallzentrale: 0800 7245742 Mail: [email protected] Web: www.matrix-security.de

NWS Sicherheitsservice GmbH Fraunhoferstr. 10 · 90409 Nürnberg Tel.: +49 911 519960 Mail: [email protected] Web: www.nwsgmbh.de

WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG Herriotstr. 3 · 60528 Frankfurt Tel.: +49 69 505044-354 · Fax: 505044-228 Mail: [email protected] Web: www.wisag.de

Sicherheitsdienste im ÖPVDB Sicherheit GmbH Köthener Str. 4 · 10963 Berlin Tel.: +49 30 297-69812 · Fax: 297-69819 Mail: [email protected] Web: www.DB.de / dbsicherheit

KÖTTER Security Wilhelm-Beckmann-Str. 7 · 45307 Essen Hotline +49 201 2788-388 · Hotfax: 2788-488 Mail: [email protected] Web: koetter.de

NWS Sicherheitsservice GmbH Fraunhoferstr. 10 · 90409 Nürnberg Tel.: +49 911 519960 Mail: [email protected] Web: www.nwsgmbh.de

WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG Herriotstr. 3 · 60528 Frankfurt Tel.: +49 69 505044-354 · Fax: 505044-228 Mail: [email protected] Web: www.wisag.de

SicherungspostenMatrix Security GmbH Löwenburgstr. 14a · 53859 Niederkassel Tel.: +49 2208 922170 · Fax: 9221777 24h Notfallzentrale: 0800 7245742 Mail: [email protected] Web: www.matrix-security.de

Matrix Security GmbH Löwenburgstr. 14a · 53859 Niederkassel Tel.: +49 2208 922170 · Fax: 9221777 24h Notfallzentrale: 0800 7245742 Mail: [email protected] Web: www.matrix-security.de

NWS Sicherheitsservice GmbH Fraunhoferstr. 10 · 90409 Nürnberg Tel.: +49 911 519960 Mail: [email protected] Web: www.nwsgmbh.de

WAB Wach- und Alarmbereitschaft GmbH Carl-Zeiss-Str. 40 · 47445 Moers Tel.: +49 2841 9588-0 · Fax: 9588-44 Peter-Jakob-Busch-Str. 5 · 47906 Kempen Tel.: +49 2152 9588-0 · Fax: 9588-44

WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG Herriotstr. 3 · 60528 Frankfurt Tel.: +49 69 505044-354 · Fax: 505044-228 Mail: [email protected] Web: www.wisag.de

ZIEMANN SICHERHEIT GmbH Gewerbestr. 19-23 · 79227 Schallstadt Tel.: +49 7664 97200 · Fax: 972088 Mail: [email protected] Web: www.ziemann-gruppe.de

WerkfeuerwehrIndustriewerkschutz GmbH Magnolienweg 30 · 63741 Aschaffenburg Tel.: +49 6021 380330 · Fax: 380354 Mail: [email protected]

KÖTTER Security Wilhelm-Beckmann-Str. 7 · 45307 Essen Hotline +49 201 2788-388 · Hotfax: 2788-488 Mail: [email protected] Web: koetter.de

WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG Herriotstr. 3 · 60528 Frankfurt Tel.: +49 69 505044-354 · Fax: 505044-228 Mail: [email protected] Web: www.wisag.de

WerkschutzABS Sicherheitsdienst GmbH Handelsstraße 3 · 18069 Rostock Tel.: +49 381 77093088 · Fax +49 381 2070082 Mail: [email protected] Web: www.abs-sicherheitsdienst.de

ACS Advanced Corporate Security GmbH Bergstr. 12 · 82024 Taufkirchen Tel.: +49 89 6780418-0 Mail: [email protected]

Bavaria Werkschutz GmbH® Lilienthalstr. 2 · 85570 Markt Schwaben Tel.: +49 8121 4750-0 · Fax: 4750-299 Mail: [email protected]

Industriewerkschutz GmbH Magnolienweg 30 · 63741 Aschaffenburg Tel.: +49 6021 380330 · Fax: 380354 Mail: [email protected]

KÖTTER Security Wilhelm-Beckmann-Str. 7 · 45307 Essen Hotline +49 201 2788-388 · Hotfax: 2788-488 Mail: [email protected] Web: koetter.de

NWS Sicherheitsservice GmbH Fraunhoferstr. 10 · 90409 Nürnberg Tel.: +49 911 519960 Mail: [email protected] Web: www.nwsgmbh.de

WAB Wach- und Alarmbereitschaft GmbH Carl-Zeiss-Str. 40 · 47445 Moers Tel.: +49 2841 9588-0 · Fax: 9588-44 Peter-Jakob-Busch-Str. 5 · 47906 Kempen Tel.: +49 2152 9588-0 · Fax: 9588-44

WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG Herriotstr. 3 · 60528 Frankfurt Tel.: +49 69 505044-354 · Fax: 505044-228 Mail: [email protected] Web: www.wisag.de

WWS Westfälischer Wachschutz GmbH & Co. KG Herzogswall 30 · 45657 Recklinghausen Tel.: +49 2361 90422-0 · Fax: 90422-29 Mail: [email protected] Web: www.wws-security.de Ansprechpartner: Herr Huerkamp

ZIEMANN SICHERHEIT GmbH Gewerbestr. 19-23 · 79227 Schallstadt Tel.: +49 7664 97200 · Fax: 972088 Mail: [email protected] Web: www.ziemann-gruppe.de

WirtschaftsschutzGerman Business Protection Friedrichstr. 95 · 10117 Berlin Tel.: +49 30 63967027-0 · Fax 63967027-99 Mail: [email protected] Web: www.gbp-security.com

Zertifiziert nach DIN EN 9001 ff.ACS Advanced Corporate Security GmbH Bergstr. 12 · 82024 Taufkirchen Tel.: +49 89 6780418-0 Mail: [email protected]

A|S|S Akademie für Schutz und Sicherheit GmbH Willy-Brandt-Platz 10 · 90402 Nürnberg Tel.: +49 911 96048840 Mail: [email protected] Web: www.ass-nuernberg.de

Bavaria Werkschutz GmbH® Lilienthalstr. 2 · 85570 Markt Schwaben Tel.: +49 8121 4750-0 · Fax: 4750-299 Mail: [email protected]

KÖTTER Services Wilhelm-Beckmann-Str. 7 · 45307 Essen Hotline +49 201 2788-388 · Hotfax: 2788-488 Mail: [email protected] Web: koetter.de

NWS Alarmservice GmbH Fraunhoferstr. 10 · 90409 Nürnberg Tel.: +49 911 519960 Mail: [email protected] Web: www.nwsgmbh.de

NWS Sicherheitsservice GmbH Fraunhoferstr. 10 · 90409 Nürnberg Tel.: +49 911 519960 Mail: [email protected] Web: www.nwsgmbh.de

Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft mbH Fraunhoferstr. 10 · 90409 Nürnberg Tel.: +49 911 519960 Mail: [email protected] Web: www.nwsgmbh.de <

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2 | 2018 DER SICHERHEITSDIENST

IMPRESSUM

Impressum ISSN 0934-3245

Herausgeber: BDSW Bundesverband der Sicherheitswirtschaft Postfach 12 11 · 61282 Bad Homburg Mail: [email protected] · Web: www.bdsw.de

BDGW Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste Postfach 14 19 · 61284 Bad Homburg Mail: [email protected] · Web: www.bdgw.de

BDLS Bundesverband der Luftsicherheitsunternehmen Postfach 14 08 · 61284 Bad Homburg Mail: [email protected] Web: www.bdls.aero

Verlag: DSA GmbH Norsk-Data-Str. 3 · 61352 Bad Homburg Postfach 12 01 · 61282 Bad Homburg Tel.: +49 6172 948050 · Fax: +49 6172 458580 E-Mail: [email protected]

Redaktion: Dr. Harald Olschok (Chefredakteur) Andreas Paulick (Redaktion Wirtschaft) Martin Hildebrandt (Redaktion Politik) Cornelia Okpara (Redaktion Arbeit und Soziales) Andrea Faulstich-Goebel (Redaktion Recht) Dr. Berthold Stoppelkamp (Bericht aus Berlin) Silke Wollmann (Pressesprecherin) Tanja Staubach (Redaktionsassistenz) Mail: [email protected]

Anzeigenbetreuung: Tanja Staubach · Tel.: +49 6172 948052 · Mail: [email protected]

Bildernachweis: Stockbilder von fotolia.de, pixelio.de, www.pixabay.com

Design & Umsetzung: SCHIMMELREITER GbR Sandra-Charlotte und Christoph von Opel Wörthstraße 23 · 65185 Wiesbaden Tel.: + 49 611 1509331 oder +49 177 3207799 Mail: [email protected] · Web: www.schimmelreiter.de

Druck: h. reuffurth gmbh Stefan Rüger Philipp-Reis-Str. 6 · 63165 Mühlheim am Main Tel.: + 49 6108 607-102 · Fax: + 49 6108 72368 Mail: [email protected] · Web: www.reuffurth.net

z. Zt. gültige Anzeigenpreisliste Nr. 20 vom 01.01.2018

70. Jahrgang 2018 | Auflage: 11.000 ExemplareAlle Rechte vorbehalten, auch die des auszugs weisen Nachdrucks, der Reproduktion durch Fotokopie, Mikrofilm und andere Verfahren, der Speicherung und Auswertung für Datenbanken und ähnliche Einrichtungen. Für unverlangt eingesandte Manuskripte und Fotos wird keine Haftung übernommen. Die Redaktion behält sich vor, Beiträge und Leser briefe zu kürzen. Alle redaktionellen Aussagen werden sorgfältig recherchiert und wieder gegeben, rechtliche Hinweise erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen – jedoch ohne Gewähr.Der DSD – Der Sicherheitsdienst erscheint viermal jährlich. Für Mit-glieder des BDSW, der BDGW und des BDLS ist der Bezugspreis für je ein Exemplar im Mitglieds beitrag enthalten.

Bezugspreis je weiterem Mitglieder exemplar: 22,00 Euro jährlich. Bezugspreis für Nichtmitglieder: 39,00 Euro jährlich zzgl. ges. MwSt.; Einzelpreis: 7,50 Euro Auslandsbezug: 49,90 Euro einschl. ges. MwSt. frei Haus.

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2 | 2018DER SICHERHEITSDIENST

DAS LETZTE

security essen 2018

Von Dr. Harald Olschok

> Wie bereits in den vergangenen 44 Jahren werden BDSW und BDGW auf der security essen 2018 mit einem Gemeinschaftsstand vertreten sein. Erstmals wird auch der im vergangenen Jahr neu gegründete BDLS Bundesverband der Luftsicherheitsunternehmen daran teilnehmen. Auch die VSW Vereinigung für die Sicherheit der Wirtschaft, mit der wir seit vielen Jahren eng verbunden sind, wird auf diesem Gemeinschafts-stand präsent sein. Wir werden damit erstmals eine Fülle von Kompetenz aus den unterschied-lichsten Segmenten der Sicherheitswirtschaft präsentieren können.

Ein Highlight wird sicher das vom BDLS organi sierte Aufstellen einer vollständigen und betriebsfähigen Luftsicherheitskontrolllinie nebst Sicherheitsscanner und EDT-Gerät sein. Zudem kann ein aktuelles Schulungs programm interaktiv getestet werden. Erstmals werden wir auf der security zeigen, wie komplex die darin verwendete Technik ist.

Neben den Gemeinschaftsständen sind auch in diesem Jahr wieder zahlreiche Mitglieder von uns auf der security essen vertreten. Sie stellen ihre Produkte und Dienstleistungen vor. Auch die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft VBG ist seit vielen Jahren mit uns verbunden. Die Vertreter werden die Neuigkeiten aus dem Bereich der Unfallverhütung darstellen.

Bereits der erste Messetag (25. September) wird wieder ein besonderes Highlight bieten. Zum vierten Mal wird der vom BDSW organisierte Tag der Aus- und Weiterbildung statt finden. Wir gehen davon aus, dass erneut ca. 1.000 Auszu-bildende und Studierende aus der ganzen Sicherheitswirtschaft nach Essen kommen werden. Für die Auszubildenden wird es auch in diesem Jahr eine Messe-Rallye geben, bei der die jungen Leute die Stände der Kooperations-partner des Tags der Aus- und Weiterbildung besuchen und Fragen zu deren Angebot beant-worten müssen. Sie haben im Anschluss die Möglichkeit, bei einer Tombola wertvolle Preise zu gewinnen. Darüber hinaus werden Fachvor-träge zum Thema „Sicherheitswirtschaft X.0,

wo stehen wir?“ im Forum der Messe gehal-ten. Erstmals werden wir auf der security die/den „beste/n Auszubildende/n des Jahres“ in den beiden Berufen der Sicherheitswirtschaft auszeichnen.

Zeitgleich findet zum ersten Mal der Soldaten-tag in Zusammenarbeit mit dem Berufsförde-rungsdienst der Bundeswehr statt. Zeitnah aus dem Dienst ausscheidende Zeitsoldatinnen und -soldaten der Bundeswehr haben hier die Möglichkeit, sich über die Sicherheitswirtschaft zu informieren und mit potenziellen Arbeit gebern aus der Branche ins Gespräch zu kommen.

Am Mittwoch, 26. September, wird der BDLS eine Sitzung organisieren. Am Donnerstag, 27. September, treffen sich die Mitglieder des Fach-ausschuss Technik zunächst zu einer Ausschuss-sitzung und werden im Anschluss gemeinsam einen Messerundgang durchführen.

Im Rahmen der security essen 2018 sollen die Mitglieder des BDSW ebenfalls Gelegen-heit bekommen, sich über die Arbeiten des OSiMa-Projekts zu informieren. Kirsten Wiegand, Referentin für Sicherheitsforschung des BDSW, steht dabei während der Messe gerne als Ansprechpartnerin zur Verfügung. Über einzelne Veranstaltungen wird im Vorfeld rechtzeitig informiert.

Insgesamt sind wieder über 30 Mitgliedsunter-nehmen von BDSW und BDGW auf der security essen 2018 als Aussteller vertreten, davon acht auf unserem Gemeinschaftsstand.

Nutzen Sie die Gelegenheit, auf dem Gemein-schaftsstand mit Experten unserer Mitglieds-unternehmen und Verbandsvertretern ins Gespräch zu kommen. Sie können sich über aktuelle Entwicklungen und Perspektiven der privaten Sicherheit kompetent informieren. Das Team der Verbände der Sicherheitswirtschaft freut sich, Sie persönlich auf der security essen 2018 in Halle 1 auf unserem Stand begrüßen zu dürfen.

IhrDr. Harald Olschok <

DR. HARALD OLSCHOK ist Hauptgeschäftsführer

des BDSW Bundesverband der Sicherheitswirtschaft

und der BDGW Bundes-vereinigung Deutscher Geld-

und Wertdienste.

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2 | 2018 DER SICHERHEITSDIENST

security essen:Der Verbändestand im Wandel der Zeit

1974

1998

2008

2016

1992

2002

2012

2018

1996

2004

2014

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11.Wir freuen uns, wenn Sie sich diesen Termin schon jetzt vormerken!

Ergreifen Sie die Chance, sich über topaktuelle Themen der Luftsicherheitsbranche zu informieren und nutzen Sie die Gelegenheit, sich mit ca. 300 Experten aus dem Bereich Luftsicherheit zu vernetzen.

Bei Interesse, Rückfragen und für weitere Infos steht Ihnen die Veranstaltungs assistentin Regina Sarezki unter

Tel. +49 6172 948051 oder

Mail [email protected] zur Verfügung.

Weitere Veranstaltungsdetails werden Ihnen zeitnah zugehen!

21. und 22. März 2019im Kongresshotel Potsdam

BDLS BUNDESVERBAND DER LUFTSICHERHEITSUNTERNEHMEN und BUNDESPOLIZEIPRÄSIDIUM POTSDAM

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LUFTSICHERHEITSTAGE