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Aktuelles Befristungs- und Teilzeitrecht Bonn 24. April 2015

Aktuelles Befristungs- und Teilzeitrecht Bonn – 24. April 2015

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Aktuelles Befristungs- und Teilzeitrecht

Bonn – 24. April 2015

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I. Aktuelle Entwicklungen im Befristungsrecht

II. Formalien bei der Befristungen von Arbeitsverträgen

III. Befristungen ohne Sachgrund

IV. Befristungen mit Sachgrund

V. Sonstige Fragen des Befristungsrechts

VI. Teilzeit

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I. Aktuelle Entwicklungen im Befristungsrecht

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Aktuelle Entwicklungen und Tendenzen:

• keine gesetzgeberische Aktivität im Befristungsrecht

• Vorsitzendenwechsel am 7. Senat des BAG

• Nutzung der Zeitbefristung als verlängerte Probezeit – wo arbeitsmarkttechnisch noch möglich

• wenig Streit unter Mitbestimmungsgesichtspunkten – vorrangig bei Leiharbeit und Werkvertrag

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II. Formalien bei der Befristung von Arbeitsverträgen

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Sachgrundlose Befristung trotz Sachgrundangabe –BAG Urt. v. 29.06.2011 – 7 AZR 774/09

• sachgrundlose Befristung kann vertraglich ausgeschlossen werden

• vertragliche Regelung muss ausdrücklich Festlegung auf den Grund und Ausschluss aller anderen ergeben

• Angabe eines konkreten Sachgrundes bindet grundsätzlich nicht für späteres Gerichtsverfahren

• kein Mitbestimmungsrecht von Personalräten bei der Befristung von Arbeitsverträgen (BPerVG)

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Vereinbarung der ordentlichen Kündbarkeit –BAG Urt. v. 04.08.2011 – 6 AZR 436/10

• Vereinbarung der Geltung der „ordentlichen Kündigungsfristen nach Ablauf der Probezeit“ reicht für Annahme der Kündigungsmöglichkeit bei Befristungen aus

• Ankreuzlösung mit ausgefülltem Kreuz reicht als transparente Vereinbarung aus

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Schriftform der Befristung – Rückgabe des Vertrags nach Arbeitsaufnahme

BAG Urt. v. 16.04.2008 – 7 AZR 1048/06

• AG kann befristeten Arbeitsvertrag von Unterzeichnung der Vertragsurkunde abhängig machen

• keine konkludente Vertragsannahme des befristeten Vertrags durch bloße Arbeitsaufnahme, wenn bis dort keine Unterzeichnung und Rückgabe der Urkunde

• Rückgabe vor Arbeitsbeginn erforderlich

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Schriftform der Befristung – Arbeitsaufnahme zunächst ohne Befristung

BAG Urt. v. 13.06.2007 – 7 AZR 700/06

• war zunächst keine Befristung beabsichtigt und auch nicht vereinbart, ist die formwahrende Nachbefristung zulässig

• gilt auch bei vorausgegangenem Verstoß gegen das Formerfordernis der schriftlichen Befristung

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III. Befristungen ohne Sachgrund

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Vorbeschäftigungsverbot – 3-Jahres-GrenzeBAG Urt. v. 06.04.2011 – 7 AZR 716/09

• zeitliche Beschränkung des Vorbeschäftigungsverbots des § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG auf 3 Jahre nach Ende des vorangegangenen Arbeitsverhältnisses

• kein lebenslanges Vorbeschäftigungsverbot erforderlich, nur Verhinderung von Befristungsketten

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VorbeschäftigungsverbotLAG Baden-Würt. Urt. v. 26.09.2013 – 6 Sa 28/13

• das Vorbeschäftigungsverbot des § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG besteht uneingeschränkt

• die Norm ist nicht auslegbar

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Vorbeschäftigungsverbot – UmgehungBAG Urt. v. 15.05.2013 – 7 AZR 525/11

• grundsätzlich keine Umgehung, wenn Vertragsarbeitgeber aneinander gereiht werden

• auch Konzernzugehörigkeit grundsätzlich unbeachtlich• auch kein Missbrauch bei Identität von Arbeitsplatz und

Tätigkeit• aber: Prüfung von bewusstem und gewolltem

Zusammenwirken zwecks Umgehung

• Folge aber nicht unbefristeter Arbeitsvertrag mit letztem Vor-Arbeitgeber

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Darlegungslast bei RechtsmissbrauchBAG Urt. v. 04.12.2013 – 7 AZR 290/12

• rechtsmissbräuchliche Ausnutzung sachgrundloser Befristung führt zur Entfristung

• unredlicher Vertragspartner kann sich nicht auf sachgrundlose Befristung berufen

• Darlegungs- und Beweislast: Arbeitnehmer• aber: abgestuft!

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Berufsausbildung ist keine Vorbeschäftigung –BAG Urt. v. 21.09.2011 – 7 AZR 375/10

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Tarifvertragliche BefristungsregelungenBAG Urt. v. 15.08.2012 – 7 AZR 184/11

• Befristungshöchstdauer und Befristungshäufigkeit können kumulativ auf tariflicher Grundlage geändert werden

• keine schrankenlose Änderung• 42 Monate und 4-malige Verlängerung sind wirksam

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Verlängerung sachgrundloser Befristung –Veränderung von Arbeitsbedingungen

BAG Urt. v. 18.01.2006 – 7 AZR 178/05

• nur Verlängerung der Vertragsdauer möglich, nicht übriger Arbeitsbedingungen

• einvernehmliche Änderung noch während der Laufzeit ist dagegen zulässig

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Verlängerung sachgrundloser Befristung –Änderung der Lohnhöhe

BAG Urt. v. 23.08.2006 – 7 AZR 12/06

• tarifliche vorgesehene Lohnanpassung darf vertraglich umgesetzt werden

• Anpassung an geltende Rechtslage immer möglich• weitere, anlasslose Veränderungen bewirken Verstoß

gegen das Vorbeschäftigungsverbot

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IV. Befristungen mit Sachgrund

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Zulässigkeit einer Kettenbefristung (Vertretung) – Rechtsmissbrauchskontrolle (Kücük)

BAG Urt. v. 18.07.2012 – 7 AZR 443/09

• keine Beschränkung der Prüfung auf Vertretungsgrund allein

• Missbrauchskontrolle nach Grundsätzen des „institutionellen Rechtsmissbrauchs“

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Kausalzusammenhang und mittelbare VertretungBAG Urt. v. 06.11.2013 – 7 AZR 96/12

• Abwesenheitsvertretung setzt Kausalzusammenhang zwischen Abwesenheit und Einsatz des Vertreters voraus

• bei mittelbarer Vertretung Darstellung der Kausalkette erforderlich – in allen Tätigkeitsdetails, für jedes „Kettenglied“

• falls Rückkehr des Abwesenden fraglich, kein Sachgrund „Vertretung“

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Zuweisung von Mehr-Aufgaben in einer Vertretungsbefristung – Weisungsrecht ggü. Vertretenem

BAG Urt. v. 14.04.2010 – 7 AZR 121/09

• keine Notwendigkeit der direkten Vertretung der Stammkraft durch Vertretungskraft

• kein Sachgrund Vertretung aber bei nicht möglicher Zuweisung der erledigten Aufgaben an Stammkraft aufgrund mangelnden Weisungsrechts oder fehlender Qualifikation

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Prognose bei Befristungsvereinbarung (vorübergehender Bedarf)

BAG Urt. v. 11.09.2013 – 7 AZR 107/12

• bloße Möglichkeit des Entfalls einer Aufgabe reicht nicht für Befristungsprognose aus

• die zunächst bestehende Ungewissheit über das Fortbestehen einer Aufgabe rechtfertigt keine Befristung des Arbeitsvertrags

• Optionskommunen-Fall

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Übertragung von Daueraufgaben bei unzureichender Personalausstattung

BAG Urt. v. 17.03.2010 – 7 AZR 640/08

• kein Rückgriff auf nur vorübergehenden Bedarf bei Übertragung von Daueraufgaben bei ansonsten unzureichender Personalausstattung (ÖD)

• mehr befristete Einstellung als für Abarbeitung von Rückständen notwendig kann Sachgrund erschüttern

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Wirksamkeit einer ZweckbefristungBAG Urt. v. 15.05.2012 – 7 AZR 35/11

• Befristungskontrollklage erst nach Unterrichtung durch den Arbeitgeber nach § 15 Abs. 2 TzBfG über den Zeitpunkt der Zweckerreichung möglich

• Zeitpunkt der Zweckerreichung muss vertraglich zweifelsfrei feststellbar sein

• bereits bei Vertragsschluss muss deutlich werden, dass Zweck zu irgendeinem Zeitpunkt erreicht werden kann; je weiter in die Zukunft, je höher die Prognoseanforderungen

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Befristung aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs – Ausschluss von § 278 Abs. 6 ZPO –

BAG Urt. v. 15.02.2012 – 7 AZR 734/10

• keine wirksame Befristung durch Vergleich im schriftlichen Verfahren

• keine ggf. schützende Mitwirkung des Gerichts am Zustandekommen eines solchen Vergleichs

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Befristung durch tarifliche AltersgrenzenregelungBAG Urt. v. 21.09.2011 – 7 AZR 134/10

• tarifliche Regelungen orientiert an der Regelaltersgrenze sind wirksam

• kein Verstoß gegen Diskriminierungsschutzvorschriften

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Befristung durch betriebliche AltersgrenzenregelungBAG Urt. v. 05.03.2012 – 1 AZR 417/12

• Regelungen in Betriebsvereinbarungen orientiert an der Regelaltersgrenze sind wirksam

• kein Verstoß gegen Diskriminierungsschutzvorschriften

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Befristete Fortsetzung nach RenteneintrittBAG Urt. v. 11.02.2015 – 7 AZR 17/13

• befristete Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses mit Sachgrund nach Erreichen des Renteneintrittsalters zulässig, wenn AN Altersrente bezieht und die Fortsetzung der Einarbeitung der Nachwuchskraft dient

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V. Sonstige Fragen des Befristungsrechts

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Befristung einer Arbeitszeiterhöhung – erheblicher Umfang

BAG Urt. v. 15.12.2011 – 7 AZR 394/10

• befristete erhebliche Erhöhung der Arbeitszeit folgt AGB-Recht und nicht dem TzBfG

• TzBfG-Grundsätze zur Sachgrundbefristung sind aber entsprechend anzuwenden

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Befristung und Maßregelungsverbot –BAG Urt. v. 21.09.2011 – 7 AZR 150/10

• nicht angebotener Folgevertrag wegen Rechteausübung kann Maßregelung i.S.v. § 612 a BGB sein

• verschafft aber keinen Anspruch auf Vertragsabschluss

• ggf. Entschädigung nach § 15 Abs. 6 AGG

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Befristung und Betriebsratsamt –BAG Urt. v. 25.06.2014 – 7 AZR 847/12

• Befristung von Arbeitsverträgen mit Betriebsratsmitgliedern grundsätzlich zulässig

• Ablehnung eines Anschlussvertrags unzulässig, wenn wegen Betriebsratsamt erklärt

• (nur) dann Anspruch auf Abschluss eines Folgevertrags

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Weiterbeschäftigung nach Wegfall des Weiterbeschäftigungstitels –

BAG Urt. v. 25.06.2014 – 7 AZR 847/12

• kein Arbeitsverhältnis bei Beschäftigung aus Weiterbeschäftigungstitel zur Abwendung der Zwangsvollstreckung im Kündigungsrechtsstreit

• wird das titulierende Urteil aufgehoben und setzten die Parteien gleichwohl die Weiterbeschäftigung fort, schließen Parteien konkludent Arbeitsvertrag

• unbefristet, wenn Voraussetzung des TzBfG nicht vorliegen

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VI. Teilzeit

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Urlaub bei Wechsel in TZ mit weniger Arbeitstagen –BAG Urt. v. 10.02.2015 – 7 AZR 9 AZR 53/14 (F)

• keine verhältnismäßige Kürzung des Urlaubs, wenn Urlaub vor Wechsel in TZ nicht mehr genommen werden konnte

• Rechtsprechungsänderung