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Alles, was Sie schon immer über Praktika wissen sollten!

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Seite 1

Hinweis

Dieser Leitfaden soll nur erste Hinweise geben und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Obwohl es mit größter Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für inhaltliche Richtigkeit nicht

übernommen werden.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das Büro für Praktikum und Berufseinstieg. Unsere

Kontaktdaten finden Sie auf der Rückseite des Leitfadens und auf unserer Website unter

www.sowi.uni-goettingen.de/pub.

Impressum

Herausgeber: Büro für Praktikum und Berufseinstieg

Sozialwissenschaftliche Fakultät der

Georg-August-Universität Göttingen

Platz der Göttinger Sieben 3

37073 Göttingen

Redaktion & Layout: Büro für Praktikum und Berufseinstieg

Stand: Juli 2013

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Alles, was Sie schon immer über Praktika wissen sollten!

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Inhaltsverzeichnis

1) Einleitung ............................................................................................................................. 3

2) Allgemeines zum Praktikum ................................................................................................. 4

2.1) Definition ................................................................................................................................. 4

2.2) Sinn und Zweck ........................................................................................................................ 4

2.3) Zeitpunkt ................................................................................................................................. 5

2.4) Dauer und Anzahl .................................................................................................................... 5

2.5) Beurlaubung ............................................................................................................................ 6

3) Stellenrecherche und Bewerbungsvorbereitung .................................................................... 8

3.1) Stellenrecherche ..................................................................................................................... 8

3.2) Möglichkeiten der Kontaktaufnahme ................................................................................... 10

3.3) Zeitpunkt der Bewerbung...................................................................................................... 11

4) Anforderungen an die Bewerbungsunterlagen .................................................................... 12

4.1) Anschreiben ........................................................................................................................... 12

4.2) Lebenslauf ............................................................................................................................. 15

4.3) Weitere Bestandteile der schriftlichen Bewerbung .............................................................. 19

4.4) Besonderheiten der Initiativbewerbung ............................................................................... 24

4.5) Besonderheiten der E-Mail-Bewerbung ................................................................................ 29

5) Hinweise zum Vorstellungsgespräch ................................................................................... 31

6) Organisatorisches zum Praktikum ....................................................................................... 34

6.1) Qualitätsmerkmale eines guten Praktikums ......................................................................... 34

6.2) Arbeitsrechtliche Fragen ....................................................................................................... 35

6.3) Beiträge zur Sozialversicherung ............................................................................................ 39

6.4) Finanzielle Fragen .................................................................................................................. 42

6.5) Praktikumsvertrag ................................................................................................................. 43

6.6) Praktikumszeugnis ................................................................................................................. 49

7) Anrechnung im Studium ..................................................................................................... 52

7.1) Praktikum als Schlüsselkompetenz ....................................................................................... 52

7.2) Praktikum im BA Sozialwissenschaften ................................................................................. 54

7.3) Praktikum im BA/MA Geschlechterforschung ...................................................................... 54

7.4) Praktika in den anderen sozialwissenschaftlichen Studiengängen ....................................... 55

8) Literaturhinweise ............................................................................................................... 56

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Alles, was Sie schon immer über Praktika wissen sollten!

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1) Einleitung

Das Studium der Sozialwissenschaften ist sehr breit gefächert – ein zwingend vorgegebenes

Berufsfeld gibt es nicht. Ohne passende Anstöße und Hinweise kann man schnell den Überblick

verlieren und interessante Berufsmöglichkeiten übersehen. Eine möglichst frühzeitige

Auseinandersetzung mit den verschiedenen Berufsfeldern und deren Anforderungen ist daher

ratsam.

Zur beruflichen Orientierung und Qualifizierung sind Praktika sehr hilfreich. Durch ein Praktikum

lernen Sie den Berufsalltag möglicher zukünftiger Berufsfelder kennen, knüpfen Kontakte und

eignen sich wichtige Schlüsselkompetenzen an. Außerdem sammeln Sie Fachkenntnisse und

schärfen das eigene Berufsprofil, wodurch Sie Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt erheblich

verbessern.

In dieser Broschüre haben wir Ihnen wichtige Hinweise und Tipps rund um die Vorbereitung,

Durchführung und Anrechnung eines Praktikums zusammengestellt. Damit möchten wir Ihnen

helfen, mögliche Fragen rund um Ihr Praktikum zu beantworten. Praktika im Ausland werden nicht

thematisiert, da wir hierzu eigenes Informationsmaterial auf unserer Website (www.sowi.uni-

goettingen.de/pub) bereitstellen.

Natürlich können Sie sich auch gerne persönlich beraten lassen. Die Zeiten unserer Sprechstunden

und weitere Informationen finden Sie auf unserer Website. Oder schreiben Sie uns eine E-Mail an

[email protected].

Wir freuen uns auf Sie!

Ihr Büro für Praktikum und Berufseinstieg

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2) Allgemeines zum Praktikum

2.1) Definition

Ein Praktikum ist eine vorübergehende oder befristete praktische Tätigkeit, die sowohl zur

beruflichen Orientierung als auch Qualifizierung dient. Es kann in der Studien- und

Prüfungsordnung als Teil der akademischen Ausbildung vorgeschrieben sein oder freiwillig

erfolgen.

Für die meisten Studierenden der Sozialwissenschaftlichen Fakultät ist ein Praktikum freiwillig. Sie

können das Praktikum aber als Schlüsselkompetenz im Professionalisierungsbereich anrechnen

lassen und dafür Credits erwerben. In manchen Studiengängen ist ein Praktikum auch

vorgeschrieben. Nähere Informationen hierzu finden Sie im Abschnitt 7 „Anrechnung im Studium“.

2.2) Sinn und Zweck

Ein Praktikum ist gerade in sozialwissenschaftlichen Studiengängen, die nicht direkt auf einen

Beruf hinführen, zur beruflichen Orientierung und Qualifizierung wichtig. Zwar besteht außer bei

vorgeschriebenen Praktika kein Zwang, während des Studiums ein Praktikum zu absolvieren.

Dennoch reicht das Studieren alleine immer seltener für den Berufseinstieg aus. Arbeitgeber

wünschen von Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteigern ein gewisses Maß an Praxiserfahrung,

in denen die vorhandenen, aber oftmals recht theoretischen Fach- und Schlüsselkompetenzen in

berufsalltäglichen Situationen und Aufgabenstellungen eingebracht wurden. Hierzu kommt ein

Praktikum in Frage, wobei Praxiserfahrungen natürlich auch auf anderen Wegen erworben werden

können (Nebentätigkeiten als Hilfskraft oder Werkstudent/-in, ehrenamtliche Tätigkeiten etc.).

Der Nutzen eines Praktikums liegt im Kennenlernen des Berufsalltags und der Arbeitsabläufe

einzelner Berufsfelder bzw. Arbeitgeber, genauso wie im Erwerb und Ausbau von Fachwissen des

konkreten Einsatzbereichs (z.B. Beratungs- und Unterrichtsmethoden, journalistische

Arbeitstechniken, Grundlagen der Vereinsarbeit oder Geschäftsführung). Neben der reinen

Berufspraxis bringen Sie auch verschiedenste Schlüsselkompetenzen (z.B. Projektarbeit,

Kommunikations- und Präsentationstechniken, Kooperations- und Kritikfähigkeit oder

Belastbarkeit) praktisch ein. Ein Praktikum ist aber auch eine gute Gelegenheit, Kontakte zu

knüpfen und ein persönliches Netzwerk aufzubauen, das Ihnen möglicherweise für den späteren

Berufseinstieg hilft.

Im Vordergrund eines Praktikums steht dabei das Lernen, d.h. der Erwerb von beruflichen

Kenntnissen und Erfahrungen. Natürlich erhalten Sie auch (mehr oder weniger herausfordernde)

Aufgaben zugewiesen, die Sie im Team oder selbständig bearbeiten müssen. Dennoch sollte der

Lern- und Ausbildungscharakter eines Praktikums nicht von Ihrer jeweiligen Arbeitsleistung

überlagert werden.

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2.3) Zeitpunkt

Je nach Praktikumsplatz werden unterschiedliche Anforderungen an die Bewerberinnen und

Bewerber gestellt. Oftmals nehmen Arbeitgeber für ein Praktikum nur Studierende an, die sich

bereits in einer fortgeschrittenen Phase ihres Studiums befinden. Wenn Sie erst am Anfang Ihres

Studiums stehen und sich trotzdem für ein Praktikum interessieren, fragen Sie beim

entsprechenden Arbeitgeber nach, ob auch Bewerberinnen und Bewerber aus den ersten

Semestern (evtl. mit speziellen Qualifikationen oder Berufserfahrung) eine Chance auf den

Praktikumsplatz haben.

Der geeignete Zeitpunkt eines Praktikums hängt aber auch von Ihren eigenen Zielen und

Vorstellungen ab: Geht es Ihnen eher um eine allgemeine Berufsorientierung, passt das Praktikum

gut in die ersten drei Semester. In einem solchen Praktikum lernen Sie ein bisher eher

unbekanntes Berufsfeld und den dortigen Arbeitsalltag näher kennen. Der Fokus liegt stärker in

der ersten Beschäftigung mit typischen Aufgabenstellungen und Arbeitsabläufen der jeweiligen

Abteilungen bzw. Einsatzbereiche und weniger in der eigenständigen Bearbeitung größerer

Aufgaben und Projekte. Viele Anregungen aus dem Praktikum können Sie in den weiteren

Studienverlauf einbeziehen – es findet ein wechselseitiger Austausch zwischen Studium und Praxis

statt.

Sie können ein Praktikum aber auch zur gezielten Vertiefung bereits vorhandener

Berufskompetenzen nutzen. Ein solches Praktikum ist ab dem dritten Semester empfehlenswert,

da Sie sich dann durch bereits absolvierte Praktika oder Nebentätigkeiten, im Studium oder durch

bestimmte Zusatzqualifikationen erste Erfahrungen oder entsprechendes Fachwissen angeeignet

haben. So können Sie im Praktikum interessantere Aufgaben und Projekte übernehmen,

selbständiger arbeiten und vertiefte Kenntnisse über die Organisation und die Arbeitsweisen in

einem favorisierten Berufsfeld erwerben. Ein solches Praktikum bietet sich an, um einen roten

Faden in Ihren Lebenslauf zu bekommen, der berufsbezogene Schwerpunkte erkennen lässt.

Studienfach und Praktikum sollten also aufeinander abgestimmt sein. Wenn dann ebenso Ihre

Abschlussarbeit thematisch zum späteren Berufswunsch passt, schärfen Sie Ihr eigenes Profil

weiter und erhöhen nochmals Ihre Chancen für den Berufseinstieg.

2.4) Dauer und Anzahl

Ein Praktikum sollte sich idealerweise an einen Zeitraum von drei Monaten orientieren. So haben

Sie genügend Zeit, um sich vernünftig einzuarbeiten, eigenständige Aufgaben wahrzunehmen und

gegebenenfalls ein Projekt mitzugestalten. Gleichzeitig können Sie das Praktikum in den

Semesterferien absolvieren, ohne durch eine Beurlaubung ein Semester aussetzen zu müssen.

Natürlich kann ein Praktikum je nach individuellen Wünschen und Möglichkeiten auch kürzer oder

länger andauern. Für eine anspruchsvolle Projektarbeit mit Chance auf Weiterbeschäftigung kann

es sinnvoll sein, ein Urlaubssemester zu nutzen. Dies gilt insbesondere für eine Praxisphase im

Ausland.

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Ihr Praktikum sollte allgemein nicht kürzer als vier Wochen sein, wenn Sie einen ernsthaften

Einblick in den Berufsalltag erhalten und sich das Praktikum im Studium anrechnen lassen

möchten. Auch Praktika mit einer Dauer von mehr als sechs Monaten sollten vermieden werden,

da mit zunehmender Dauer immer häufiger nur noch Routineaufgaben ohne Lerneffekt zu

erledigen sind. Hier besteht auch die Gefahr, dass Langzeitpraktika reguläre Arbeitsplätze

ersetzen, d.h. Sie zwar als Praktikantin oder Praktikant eingestellt wurden, tatsächlich aber wie

reguläre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei (deutlich) geringerer Vergütung arbeiten.

Eine genaue Vorgabe, wie viele Praktika über welchen Zeitraum Sie im Laufe eines Studiums

idealerweise absolvieren sollten, gibt es nicht. Dies hängt letztlich auch von Ihrem individuellen

Hintergrund ab: Haben Sie bereits eine Berufsausbildung absolviert, auf die Ihr Studium aufbaut?

Arbeiten Sie neben dem Studium bereits als Werkstudentin bzw. -student oder ehrenamtlich in

Bereichen, die zu Ihren favorisierten Berufsfeldern gehören? Wichtig ist auch das Ziel, mit dem Sie

das Praktikum machen wollen: Ist es zur beruflichen (Erst-)Orientierung gedacht oder geht es

darum, vertieftes Wissen zum Beispiel durch die Mitarbeit an einem größeren Projekt zu erlangen?

Wichtiger als die Anzahl und die Dauer der Praktika ist letztlich die inhaltliche Qualität. Während

des Studiums mehr als fünf Praktika, womöglich in verschiedensten Bereichen, absolviert zu

haben, kann genauso auffallen wie nur sehr geringe oder fehlende Praxiserfahrung. In beiden

Fällen stellt sich die Frage, ob Sie sich über Ihre beruflichen Ziele nicht im Klaren sind oder es

andere Schwierigkeiten gibt. Daher gilt auch bei Praktika: Manchmal ist weniger mehr. Suchen Sie

sich gezielt Praktika aus, die einen Zusammenhang zu Ihren Studieninhalten erkennen lassen.

Achten Sie darauf, dass Sie im zweiten oder dritten Praktikum zunehmend mehr Verantwortung

übernehmen und Aufgaben selbständig bearbeiten. Letztlich geht es darum, im späteren

Bewerbungsprozess einen roten Faden in Ihrer beruflichen Entwicklung präsentieren zu können.

Und dabei hilft es nicht, ein Sammelsurium aus Praktika aufweisen zu können, die kein Ziel

erkennen lassen und in die Sie dann doch unnötigerweise Zeit, Geld und Engagement investiert

haben.

2.5) Beurlaubung

Wenn sich Ihr Praktikum über mindestens die Hälfte der Vorlesungszeit erstreckt, können Sie sich

beurlauben lassen. Bei einer Beurlaubung entfallen bis auf den Studentenwerksbeitrag von derzeit

62 Euro die übrigen Semesterbeiträge.

Eine Beurlaubung ist nur für ein nicht in der Studien- und Prüfungsordnung obligatorisch

vorgeschriebenes Praktikum möglich. Damit ist nur ein freiwilliges Praktikum anerkannter Grund

für eine Beurlaubung, nicht aber ein Pflichtpraktikum. Dieses freiwillige Praktikum muss dabei für

das Studium förderlich, d.h. in einem für das jeweilige sozialwissenschaftliche Studienfach

einschlägigen Berufsfeld angesiedelt sein. Informationen zu entsprechenden Berufsfeldern finden

Sie in verschiedenen Merkblättern unter www.sowi.uni-goettingen.de/pub-berufsfelder.

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Eine Beurlaubung besteht dabei aus folgenden Schritten:

Sie stellen einen schriftlichen Antrag auf Beurlaubung, den Sie im Servicebüro Studienzentrale

der Georg-August-Universität Göttingen (Wilhelmsplatz 4) einreichen

Auf der zweiten Seite des Antrags benötigen Sie die Zustimmung der Studiendekanin bzw. des

Studiendekans. Bei Studierenden im Zwei-Fach-Bachelor ist dies bzw. der Studiendekan der

Fakultät des Erstfachs.

Als Nachweis ist eine Praktikumsbestätigung oder eine Kopie des Praktikumsvertrages

erforderlich. Achten Sie darauf, dass der Praktikumsvertrag auch als solcher bezeichnet wird.

Ein befristeter Arbeitsvertrag wird nicht akzeptiert.

Den Antrag können Sie bis zum Ende der Rückmeldefrist, in Ausnahmefällen auch bis zum Ende

der Vorlesungszeit stellen.

Bitte beachten Sie dabei folgendes:

Während der Beurlaubung behalten Sie Ihre Rechte als Mitglied der Universität. Sie sind aber

nicht berechtigt, in dieser Zeit an Lehrveranstaltungen zu besuchen, Leistungsnachweise zu

erbringen oder Prüfungen abzulegen.

Eine Beurlaubung ist nur für volle Semester und in der Regel nur für höchstens zwei

aufeinanderfolgende Semester möglich. Während der Dauer des Studiums eines Studiengangs

ist eine Beurlaubung in der Regel für nicht mehr als insgesamt vier Semester möglich.

Für das erste Fachsemester ist eine Beurlaubung nicht zulässig, soweit nicht ein wichtiger

Grund im Sinne des § 9 Absatz 2 der Immatrikulationsordnung nachgewiesen wird. So ist für

Bachelor-Studierende im ersten Fachsemester ist ein Praktikum als Beurlaubungsgrund nicht

möglich. Für Master-Studierende ist eine Beurlaubung aufgrund eines Praktikums im Ausland,

nicht jedoch für ein Praktikum im Inland im ersten Fachsemester möglich. In jedem Fall sollte

eine vorherige Rücksprache mit dem Servicebüro Studienzentrale erfolgen.

BAföG-Empfängerinnen bzw. -empfänger, die sich für ein freiwilliges Praktikum beurlauben

lassen, verlieren für diesen Zeitraum ihren Anspruch auf Förderung (siehe dazu auch den

Abschnitt 6.4 „Finanzielle Fragen“).

Nähere Informationen zur Beurlaubung, das Antragsformular sowie Kontaktmöglichkeiten zum

Servicebüro Studienzentrale erhalten Sie unter www.uni-goettingen.de/beurlaubung.

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3) Stellenrecherche und Bewerbungsvorbereitung

3.1) Stellenrecherche

Viele vakante Stellen werden gar nicht erst öffentlich ausgeschrieben, sondern intern, durch

Initiativbewerbungen, bestehende Kontakte oder anderweitig besetzt. Dieser Bereich wird auch

als verdeckter Stellenmarkt bezeichnet und macht ca. 75 % der tatsächlich zu besetzenden Stellen

aus. Zwar beziehen sich diese Zahlen auf richtige Arbeitsplätze, dennoch kann dieses Verhältnis

auch auf die Vergabe von Praktikumsplätzen übertragen werden.

Daher ist es wichtig, verschiedene Strategien der Stellenrecherche anzuwenden und sich nicht nur

auf den Stellenmarkt in Jobbörsen, auf firmeneigenen Websites und in Printmedien zu verlassen.

Stattdessen ist ein Mix aus verschiedenen Suchstrategien gefordert: Zeigen Sie eigene Initiative

und informieren Sie sich aktiv nach Job- und Praktikumsmöglichkeiten z.B. durch eine telefonische

Kontaktaufnahme und den Besuch von Kontaktmessen oder Fachvorträgen.

Bei der Suche nach einem Praktikumsplatz können Sie auch gut Ausschreibungen für richtige

Arbeitsplätze nutzen, denn grundsätzlich bieten diese Arbeitgeber auch Praktikumsplätze an.

Schauen Sie also nicht nur nach Ausschreibungen für Praktika, sondern ganz allgemein nach

Arbeitgebern aus Berufs- und Tätigkeitsfeldern, die Sie interessieren. So sammeln Sie eine größere

Zahl an Kontaktmöglichkeiten, bei denen Sie nach vakanten Stellen fragen können.

Seien Sie sich darüber im Klaren, dass die Suche nach einem passenden Praktikumsplatz eine

Herausforderung sein kann und Sie einige Mühen kosten wird. Andererseits sammeln Sie durch die

eigenständige Recherche und Bewerbung auch wertvolle Erfahrungen und Kenntnisse: Sie lernen

frühzeitig die Chancen und Risiken des Arbeitsmarktes für sozialwissenschaftliche Studiengänge

kennen und machen sich gleichzeitig mit den Kommunikations- und Bewerbungsgepflogenheiten

vertraut. Auch dies hilft Ihnen beim späteren Berufseinstieg.

Bevor wir Ihnen die verschiedenen Recherchestrategien vorstellen, möchten wir Sie noch auf

unser eigenes Angebot aufmerksam machen. Die Sozialwissenschaftliche Fakultät bietet mit dem

Büro für Praktikum und Berufseinstieg eine eigene Anlaufstelle für alle Fragen u.a. rund um die

Praktikumssuche, Anrechnungsmodalitäten sowie das Bewerbungsverfahren. Dazu zählt die

persönliche Beratung ebenso wie ein breites Informationsangebot auf unserer Website

(www.sowi.uni-goettingen.de/pub). Dort finden Sie eine Auflistung zahlreicher Unternehmen,

Vereine und weiterer Einrichtungen aus unterschiedlichen Bereichen der Arbeitswelt, mit denen

wir Praktikumspartnerschaften geschlossen haben (www.sowi.uni-goettingen.de/pub-partner).

Zusätzlich bieten wir Ihnen eine eigene Praktikumsbörse mit aktuellen Ausschreibungen

(www.sowi.uni-goettingen.de/pub-boerse). Außerdem veranstaltet das Büro für Praktikum und

Berufseinstieg jährlich im November die Arbeitgeberkontaktmesse SoWi GO!, die sich speziell an

Studierende der Sozialwissenschaften richtet. Dort haben Sie die Möglichkeit, mit einschlägigen

Arbeitgebern in Kontakt zu treten und sich über Praktikums- und Einstiegsmöglichkeiten zu

informieren (www.sowi.uni-goettingen.de/pub-sowigo).

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Online-Jobbörsen und Websites von Berufsverbänden: Im Internet gibt es eine beinahe schon

unüberschaubare Zahl an Jobportalen, auf denen Arbeitgeber ihre Stellenausschreibungen

veröffentlichen. Eine ausführliche Auflistung geeigneter Jobbörsen finden Sie auf unserer Website

unter www.sowi.uni-goettingen.de/pub-praktikum, darunter z.B. www.praktika.de,

www.praktikant24.de, www.fairjobbing.net, www.stepstone.de, www.monster.de oder

www.backinjob.de. In Frage kommen sowohl allgemeine Jobbörsen als auch solche, die sich auf

Praktika spezialisiert haben. Zudem gibt es auch branchenspezifische Jobportale, die allerdings

nicht immer auf dem aktuellsten Stand sein müssen. Auch Websites von Berufsverbänden oder

branchenspezifischen Dachverbänden besitzen mitunter eine eigene Jobbörse oder ein

Mitgliederverzeichnis, deren Durchsicht sich lohnen kann.

Unternehmenswebsites etc.: Viele Unternehmen, Vereine und andere Einrichtungen

veröffentlichen Stellenausschreibungen nur auf der eigenen Website. Häufig wird diese Rubrik

„Jobs“ oder „Karriere“ genannt. Zum Teil sind dort zusätzliche oder ausschließlich allgemeine

Informationen zu Bewerbungsmodalitäten aufgeführt. Auch falls nur feste Stellen oder

Ausbildungsplätze angeboten werden, lohnt sich die Nachfrage nach Praktikumsmöglichkeiten.

Stellenmarkt in Printmedien: Stellenausschreibungen oder Informationen zu Arbeitgebern finden

Sie in Zeitungen entweder in häufig halbjährlich erscheinenden Sonderbeilagen zum Thema

Berufsausbildung und Berufseinstieg oder in den regulären Ausgaben, meistens zur Wochenmitte

oder zum Wochenende. Beispiele für überregionale Zeitungen sind die „Frankfurter Allgemeine

Zeitung“, die „Süddeutsche Zeitung“ und „Die Zeit“. Lohnend sind aber auch Zeitschriften wie

„Arbeitsmarkt: Bildung/Kultur/Sozialwesen“, „Unicum“ oder „Zeit Campus“. Darüber hinaus kann

sich auch ein Blick in die örtliche Tageszeitung lohnen. Viele der größeren Zeitungen und

Zeitschriften haben zudem auch einen Online-Stellenmarkt. Auch wenn in den

Stellenausschreibungen oftmals nach festen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gesucht wird,

bieten die inserierenden Arbeitgeber meistens auch Praktikumsplätze an.

Jobmessen: Mittlerweile gibt es eine Vielzahl an überregionalen und regionalen Jobmessen, auf

denen sich Arbeitgeber präsentieren und auf denen Sie Kontakte knüpfen können (heißen auch

„Karrieretage“, „Firmenkontakttage“, „Praxisbörse“ etc.); mitunter haben die einzelnen Messen

unterschiedliche Schwerpunkte. Arbeitgeber, die sich auf solchen Messen präsentieren, suchen

regelmäßig neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und sind daher auch daran interessiert,

Studierenden durch Praktika vertiefende Einblicke in den Arbeitsalltag zu gewähren. Beispiele

spezifisch für den Bereich Sozialwissenschaften sind die bereits genannte SoWi GO! an unserer

Fakultät (www.sowi.uni-goettingen.de/pub-sowigo) oder die Argus in Berlin (www2.hu-

berlin.de/argus). Es gibt aber auch allgemeine, studiengangsübergreifende Messen wie den

Absolventenkongress in Köln (www.absolventenkongress.de).

Agentur für Arbeit: Jede örtliche Agentur für Arbeit hat verschiedene Angebote für Studierende,

die nach Praktika oder Einstiegsmöglichkeiten suchen. An Universitäten gibt es in der Regel auch

ein eigenes Hochschulteam. Im Internet betreibt die Bundesagentur für Arbeit zudem ein eigenes

Jobportal, in dem sich auch Praktika finden lassen (http://jobboerse.arbeitsagentur.de/).

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Bekannten- und Freundeskreis sowie soziale Netzwerke: Über das persönliche Umfeld (Familie,

Freunde, Bekannte etc.) können Sie ebenfalls nach interessanten Arbeitgebern suchen. Sie

bekommen so Informationen aus erster Hand über das Arbeitsklima, Tätigkeiten und

Ansprechpartnerinnen bzw. Ansprechpartner. Dazu gehören auch soziale Netzwerke wie

www.facebook.de, www.linkedin.com oder www.xing.de, wo Sie über größere räumliche

Entfernungen Kontakte knüpfen, halten und darüber an wichtige Informationen gelangen können.

Initiativbewerbung: Hierzu sollte am besten vorab ein Kontakt per E-Mail, Telefon oder im

persönlichen Gespräch gesucht werden, um die für eine erfolgversprechende Bewerbung

benötigten Informationen zu recherchieren (siehe dazu auch den folgenden Abschnitt sowie

Abschnitt 4.4 „Besonderheiten der Initiativbewerbung“).

3.2) Möglichkeiten der Kontaktaufnahme

Grundsätzlich gibt es verschiedene Möglichkeiten, sich nach Praktikumsstellen zu erkundigen bzw.

sich auf diese zu bewerben. Jede dieser einzelnen Varianten bietet Vor- und Nachteile, die es

abzuwägen gilt. Natürlich lassen sich die Varianten auch miteinander kombinieren, um so Ihre

Bewerbungsstrategie zu verbessern.

Die postalische Bewerbung mit einer Bewerbungsmappe ist der klassische Weg. Die

Hemmschwelle liegt hier nicht besonders hoch und nachdem erste Bewerbungsunterlagen

angefertigt wurden, ist der Aufwand für weitere Bewerbungen relativ gering. Allerdings ist dieser

Weg auch ziemlich kostspielig, da jedes Mal Kosten für neue Bewerbungsmappen, Foto, Porto etc.

anfallen. Zudem besteht die Gefahr, die eigene Bewerbung vorschnell als standardisierte

Massenbewerbung an viele verschiedene Arbeitgeber zu verschicken, wobei das eigene Profil

schnell zu oberflächlich und allgemein dargestellt wird.

Der Trend geht mittlerweile eindeutig zur Bewerbung per E-Mail. Diese Form der Bewerbung hat

sich fast überall durchgesetzt. Kosten fallen bei ihr nicht an. Dies ist auch der große Vorteil

gegenüber schriftlichen Bewerbungen, wobei Sie zugleich auch ein gewisses Geschick im Umgang

mit EDV-Programmen und dem Internet unter Beweis stellen können. Allerdings gilt dies nur,

wenn die Bewerbungen sorgfältig durchgeführt und gewisse Vorgaben und Besonderheiten

berücksichtigt werden. Auch besteht das Risiko, dass die elektronische Bewerbung im Spam-Filter

oder bei falschen Empfängern landet (dazu auch Abschnitt 4.5 „Besonderheiten der E-Mail-

Bewerbung“). Eine weitere Form der elektronischen Bewerbung läuft über Online-Formulare auf

firmeneigenen Websites, die überwiegend von sehr großen Arbeitgebern genutzt werden. Hier

können Bewerberinnen und Bewerber Zeugnisse hochladen sowie den Lebenslauf und bestimmte

Qualifikationen in vorgefertigt Formularfelder eintragen.

Das telefonische und direkte Gespräch bietet den Vorteil, dass Sie sich einen

Informationsvorsprung gegenüber Mitbewerberinnen und Mitbewerbern erarbeiten können,

indem Sie spezifische Informationen (Gewichtung der Aufgaben und Anforderungen,

Bewerbungsfristen, Praktikumsdauer und –zeitraum, Adressaten etc.) erfragen. Zudem erfahren

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Sie auch viel eher, ob Ihre Bewerbung überhaupt Sinn macht oder verschenkte Mühe ist. Ihre

Ansprechpartnerin bzw. Ihr Ansprechpartner konnte Sie zudem persönlich kennenlernen und sich

einen ersten Eindruck von Ihnen machen, der sich möglicherweise auf eine positive Rückmeldung

für ein Vorstellungsgespräch auswirkt. Bei größeren und/oder weiter entfernt liegenden

Unternehmen ist das Telefongespräch sinnvoll, während sich insbesondere bei kleineren

Unternehmen ein persönliches Gespräch anbietet. So können Sie sich auch gleich einen ersten

Eindruck von den Räumlichkeiten und der Art des Umgangs mit Ihnen machen.

Ein vor der eigentlichen Bewerbung liegendes Gespräch bietet sich aufgrund der großen Vorteile

eigentlich immer an und sollte deshalb angestrebt werden. Dies gilt insbesondere bei

Initiativbewerbungen, aber auch beim Vorliegen einer Stellenausschreibung. Dort erfahren Sie

dann auch die gewünschte Form der Bewerbung, sofern dies nicht schon in der

Stellenausschreibung oder auf der Website des Arbeitgebers genannt wird.

Der größte Fallstrick bei diesen beiden Varianten ist eine ungenügende Vorbereitung des

Gesprächs, wodurch Sie den ersten Eindruck verschlechtern können. Ganz egal, ob Sie sich

lediglich nach freien Stellen erkundigen oder ob Sie bereits ein telefonisches

Vorgespräch/Telefoninterview führen: Informieren Sie sich im Vorfeld ausgiebig über den

Arbeitgeber, machen Sie sich Gedanken über Ihr Anliegen sowie Ihre Selbstpräsentation,

überlegen Sie sich Antworten auf typische Fragen sowie Fragen, die Sie selbst stellen möchten und

strukturieren Sie das Gespräch. Auch wenn das Telefonat dann ganz anders ablaufen sollte, haben

Sie Notizen, an denen Sie sich orientieren können. Halten Sie zudem alle Informationen und

Unterlagen bereit, die auch bei einem Vorstellungsgespräch Verwendung finden könnten:

Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, Bescheinigungen etc.

Durch diesen erhöhten Aufwand und den nicht immer vorhersehbaren Ablauf solcher Gespräche

liegt die Hemmschwelle natürlich deutlich höher als bei schriftlichen und elektronischen

Bewerbungen. Letztlich werden Sie aber in den vielen Fällen trotz eines erfolgreichen Gespräches

noch eine schriftliche Bewerbung einreichen und sich gegebenenfalls auf ein Vorstellungsgespräch

vorbereiten müssen.

3.3) Zeitpunkt der Bewerbung

Der ideale Zeitpunkt ist von Arbeitgeber zu Arbeitgeber unterschiedlich. Bei großen und

bekannten Firmen, Einrichtungen etc. kann es ratsam sein, einige Monate oder auch schon ein

Jahr vor dem gewünschten Praktikumszeitraum nachzufragen und sich zu bewerben. Ansonsten ist

eine Vorlaufzeit von ca. drei Monaten realistisch. Bei Stellenausschreibungen gilt natürlich der

genannte Bewerbungsschluss. Wird dieser nicht genannt oder bewerben Sie sich initiativ, sollten

Sie diese Information selbständig erfragen.

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4) Anforderungen an die Bewerbungsunterlagen

4.1) Anschreiben

Das Anschreiben ist Ihre Visitenkarte: Es soll einen ersten zusammenfassenden Eindruck Ihrer

Motivation und Kompetenzen vermitteln und das Interesse wecken, Sie in einem

Vorstellungsgespräch näher kennen zu lernen. Dazu ist es natürlich wichtig, dass Sie den Inhalt

Ihres Anschreibens an die Aufgaben und Anforderungen der ausgeschriebenen Stelle anpassen.

Zugleich ist das Anschreiben auch eine Arbeitsprobe und gibt einen ersten Eindruck über die

Qualität Ihrer Arbeitsweise sowie darüber, wie ernsthaft Ihre Bewerbungsmotivation ist. Klar ist

auch, dass Sie immer bei der Wahrheit bleiben sollten, um spätere Schwierigkeiten und

unangenehme Nachfragen zu vermeiden. Zur Veranschaulichung der folgenden Punkt finden Sie

am Ende der Abschnitte 4.3 „Weitere Bestandteile der Bewerbung“ und 4.4 „Besonderheiten der

Initiativbewerbung“ beispielhafte Bewerbungsunterlagen.

Überprüfen Sie das Anschreiben vor dem Versenden unbedingt auf Rechtschreib- und

Grammatikfehler, uneinheitliche Schreibweisen sowie sonstige stilistische Mängel. Idealerweise

hilft Ihnen jemand aus dem Familien- oder Freundeskreis dabei. Natürlich können Sie auch den

kostenlosen Bewerbungsmappen-Check des Büros für Praktikum und Berufseinstieg nutzen: Wir

helfen Ihnen gerne bei der Erstellung Ihrer Bewerbungsunterlagen und geben Ihnen Hinweise und

Verbesserungsvorschläge. Kontaktmöglichkeiten finden Sie unter www.sowi.uni-

goettingen.de/pub.

Schrift: Empfehlenswert ist eine serifenlose Schriftart (z.B. Arial oder Calibri), wobei auch

Serifenschriften (z.B. Times New Roman) gängig sind. Die Schriftgröße kann 11 oder 12

betragen. Der Zeilenabstand liegt bei 1 bis maximal 1,5. Entscheidend für die Schrift ist letztlich

der optische Gesamteindruck und die Lesbarkeit.

Abstände: Laut DIN 5008, welche Empfehlungen für die Gestaltung von Geschäftsbriefen

(darunter fallen auch Anschreiben) gibt, beträgt der obere und untere Seitenrand 16,9 mm,

der linke Seitenrand 24,1 mm und der rechte Seitenrand min. 8,1 mm. Es steht Ihnen allerdings

frei, einen größeren Abstand einzurichten. Denken Sie auch daran, lesefreundliche Abstände

bspw. zwischen dem Briefkopf, dem Empfängerfeld, dem Betreff etc. einzurichten. Auch hier

können Sie die Empfehlungen der DIN 5008 nutzen.

Absätze und Länge: Unterteilen Sie Ihr Anschreiben in Absätze, die zwischen drei und sieben

Zeilen beinhalten. Trennen Sie diese Absätze durch Leerzeilen voneinander. Mit diesen

Vorgaben wirkt das Anschreiben gut strukturiert und leserfreundlich. Das Anschreiben sollte

nicht mehr als eine DIN A4-Seite umfassen und wird in der Regel als Fließtext formuliert. Der

Text wird nicht mehr zwingend im Blocksatz gestaltet, sondern kann auch linksbündig

ausgerichtet sein.

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Alles, was Sie schon immer über Praktika wissen sollten!

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Schreibstil: Versuchen Sie Schachtelsätze zu vermeiden, damit Ihre Satzstruktur übersichtlich

bleibt. Sie sollten in einem Satz höchstens zwei bis drei Aussagen treffen. Vermeiden Sie auch

zu häufige Wiederholungen gleicher Begriffe sowie umständliche Formulierungen und einen

übertriebenen Nominalstil („Durch das Anfertigen und Halten von Präsentationen…“, „Zu

meinen Aufgaben gehörte die Recherche, Anfertigung und Überarbeitung von…“ etc.). Auch

Floskeln und Standardphrasen („Hiermit bewerbe ich mich um…“, „Selbstverständlich bin ich

auch flexibel und teamfähig“ etc.) sind nicht gerne gesehen, da sie Offensichtliches

unnötigerweise wiederholen oder keine Begründung enthalten und daher völlig aus der Luft

gegriffen sein könnten.

Erwartet wird dagegen ein lebendiger und anschaulicher Schreibstil, der zum Weiterlesen

anregt. Formulieren Sie aktiv und kommen Sie dabei auf den Punkt („Ich habe

gelernt/organisiert/erarbeitet etc.“). Belegen Sie Ihre Erfahrungen und Kompetenzen immer

an Beispielen und nicht durch das bloße Aufzählen von Begriffen. So veranschaulichen Sie, dass

Sie Ihre Argumente mit Fakten untermauern können (statt „Ich kann eigenständig arbeiten“,

besser „Ich war für die Pflege der firmeneigenen Website verantwortlich und habe

eigenständig Inhalte ein- und ausgebaut“). Achten Sie dabei unbedingt darauf, auf die in der

Stellenausschreibung genannten Aufgaben und Anforderungen einzugehen, damit Sie nicht

„an der Stelle vorbei“ schreiben.

Absender: Idealerweise gestalten Sie in der Kopfzeile einen individuellen Briefkopf ähnlich wie

in Geschäftsbriefen. Dieser sollte Ihre vollständigen Kontaktdaten enthalten: Vor- und

Nachname, Postanschrift, Festnetz- und/oder Mobiltelefonnummer, E-Mail-Adresse (möglichst

seriös und ohne Hyperlink). Sorgen Sie dafür, dass Sie stets zuverlässig erreicht werden

können.

Adressat: Hier ist der vollständige und korrekte Name (ggf. mit Rechtsform: GmbH, e.V. etc.)

des Arbeitgebers samt Postanschrift zu nennen. Zwischen Namen und Postanschrift gehört der

Verweis auf die Ansprechpartnerin bzw. den Ansprechpartner innerhalb des Unternehmens,

Vereins etc., mittlerweile ohne z.Hd. vor dem Namen. Patzer an dieser Stelle werden schnell

als Nachlässigkeit interpretiert.

Datum und Ort: In der Regel steht dies rechtsbündig. Achten Sie auf das aktuelle Datum,

gerade in einer Phase häufigen Bewerbens kann sich da schnell ein Fehler einschleichen.

Mittlerweile ist das Wort „den“ vor dem Datum immer mehr aus der Mode gekommen und

kann daher weggelassen werden.

Betreff: Hier stellen Sie den inhaltlichen Bezug zur angestrebten Stelle her, idealerweise im

Fett- oder Kursivdruck. Nach dem Wort „Bewerbung“ geben Sie die Bezeichnung der Position

im genauen Wortlaut der Anzeige wieder, falls vorliegend ergänzt um eine Kennziffer. Bei

Initiativbewerbungen formulieren Sie dabei so knapp und prägnant wie möglich: Bewerbung

und Stichwort des angestrebten Tätigkeitsbereiches (z.B. „Initiativbewerbung für ein Praktikum

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Alles, was Sie schon immer über Praktika wissen sollten!

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im Veranstaltungsmanagement“). Das Wort „Betreff“ schreibt man heute nicht mehr. Gibt es

eine veröffentlichte Stellenausschreibung oder ein Vorgespräch, sollte dies ebenfalls in der

Zeile nach dem Betreff angegeben werden („Ihre Stellenausschreibung in der Süddeutschen

Zeitung vom 17.02.2012“ oder „Unser Telefongespräch vom 17.02.2012“).

Anrede: Sie besteht aus „Sehr geehrte Frau“ bzw. „Sehr geehrter Herr“ und dem Nachnamen.

Besitzt die Ansprechpartnerin bzw. der Ansprechpartner einen akademischen Titel, so wird

dieser dem Nachnamen vorangestellt. Sofern Ihnen kein Name bekannt ist, fragen Sie nach.

Die Anrede „Sehr geehrte Damen und Herren“ sollte nur eine Notlösung darstellen.

Einleitung: Sie sollten unbedingt typische Standardeinleitungen wie „Hiermit bewerbe ich mich

um…“ vermeiden: Diese wirken oftmals ideenlos, langweilig und nichtssagend. Können Sie auf

ein Telefonat oder ein direktes Gespräch verweisen, so bietet sich dies als Einstieg an (z.B.

„zunächst vielen Dank für unser informatives Gespräch…“). Denkbar ist auch ein Einstieg mit

Ihrer Bewerbungsmotivation: Warum haben Sie sich gerade für dieses Praktikum/dieses

Unternehmen/dieses Projekt etc. entschieden und was interessiert/motiviert Sie dabei

besonders? Eine dritte Möglichkeit besteht darin, die wesentlichen Punkte der Ausschreibung

noch einmal in eigenen Worten zusammenzufassen, gerne auch verbunden mit einer Sie-

Ansprache (z.B. „Sie suchen einen Mitarbeiter, der …“). Sie können die Einleitung auch

überspringen und direkt zur Sache kommen: Beginnen Sie einfach mit Fakten zu Ihren

Kompetenzen und Erfahrungen, die für Sie als Bewerberin bzw. Bewerber sprechen.

Hauptteil: Hier müssen Sie begründen, warum Sie für diese Stelle geeignet sind und sich dabei

von Mitbewerberinnen und Mitbewerbern positiv abgrenzen. Dazu nennen Sie die wichtigsten

Erfahrungen und Kompetenzen, die Sie im Studium, durch Praktika oder andere Tätigkeiten

gesammelt und eingebracht haben. Diese sollten kurz und knapp sein und zu den genannten

Aufgaben und Anforderungen der Stelle passen. Machen Sie Ihre Argumente immer an

Beispielen fest, um den Eindruck zu vermeiden, Ihre Argumente seien aus der Luft gegriffen

(z.B. „Als studentische Mitarbeiterin konnte ich im Team eine Exkursion zu verschiedenen

Arbeitgebern organisieren“; „Im Studium habe ich wiederholt Vorträge gehalten und bin daher

geübt im Sprechen vor größeren Gruppen“). Sie sollten sich für Anforderungen, die Sie nicht

erfüllen, keineswegs entschuldigen. Machen Sie aber ggf. deutlich, dass Sie geeignete

Ersatzqualifikationen besitzen oder sich fehlendes Wissen aufgrund Ihrer nachweislichen

Lernbereitschaft und Auffassungsgabe schnell aneignen können. Handelt es sich um eine

Initiativbewerbung oder ist in der Ausschreibung kein konkreter Zeitraum für das Praktikum

angeführt, nennen Sie abschließend noch kurz den Zeitraum, in dem Sie das Praktikum

absolvieren möchten. Hier wäre auch Platz, etwaig geforderte Eintrittstermine oder

Gehaltsvorstellungen anzugeben.

Schlussteil: Hier fügen Sie eine freundliche, selbstbewusste Schlussformulierung ein (z.B. „Ich

freue mich auf ein persönliches Gespräch“ oder „Zu einem persönlichen Gespräch stehe ich

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Alles, was Sie schon immer über Praktika wissen sollten!

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Ihnen gerne zur Verfügung und freue mich über eine Einladung“). Danach beenden Sie das

eigentliche Anschreiben mit der gängigen Grußformel „Mit freundlichen Grüßen“. Die

Varianten „Mit besten Grüßen“ oder „Freundliche Grüße“ sind dabei unüblich und sollten eher

vermieden werden. Dies gilt insbesondere für die Variante „Mit herzlichen Grüßen“.

Unterschrift: Das Anschreiben wird handschriftlich mit Ihrem vollständigen Namen

unterschrieben. Eine maschinenschriftliche Wiederholung Ihres Namens ist nicht notwendig.

Anlagen: Der Zusatz „Anlagen“ oder „Anlage“ wird linksbündig unten, z.B. in der Fußzeile,

vermerkt. Die einzelnen Anlagen brauchen Sie allerdings nicht einzeln auflisten. Wenn Sie eine

größere Zahl an relevanten Anlagen mitschicken möchten, können Sie diese auf dem Deckblatt

einbauen oder ein eigenes Anlagenverzeichnis erstellen, welches Sie nach dem Lebenslauf

platzieren. Bei Praktika wird dies aber in den wenigsten Fällen notwendig sein, da eher

Kurzbewerbungen oder eine wirklich kleine Auswahl an Zeugnissen etc. gewünscht wird.

4.2) Lebenslauf

Sinn und Zweck des Lebenslaufs ist es, dem Adressaten kurz und knapp zu zeigen, dass Ihr Profil

ideal auf die ausgeschriebene Stelle passt. Dazu sollten Sie den Lebenslauf bei jeder Bewerbung an

die jeweilige Stelle anpassen. Er ist neben dem Anschreiben der wichtigste Bestandteil einer

Bewerbung, da er alle relevanten Informationen zur Beurteilung einer Person enthält. Möglichst

lückenlos bildet er wesentliche Stationen und Zeiträume Ihrer Berufs- und Ausbildungsbiographie

ab. Für den Lebenslauf gelten daher die gleichen Anforderungen als Arbeitsprobe wie für das

Anschreiben. Sie sollten auch den Lebenslauf vor dem Versand noch einmal gegenlesen (lassen),

gerne auch den kostenlosen Bewerbungsmappen-Check des Büros für Praktikum und

Berufseinstieg nutzen. Zur Veranschaulichung der folgenden Punkt finden Sie am Ende der

Abschnitte 4.3 „Weitere Bestandteile der Bewerbung“ und 4.4 „Besonderheiten der

Initiativbewerbung“ beispielhafte Bewerbungsunterlagen.

Layout: Prinzipiell wird ein tabellarischer Lebenslauf verwendet, soweit nicht explizit eine

andere Form des Lebenslaufs verlangt wird. Versuchen Sie, zwei Seiten nicht zu überschreiten

und verwenden Sie ein einheitliches Layout und eine klare Gliederung. Haben Sie für das

Anschreiben einen eigenen Briefkopf entwickelt, sollte dieser auch im Lebenslauf wieder

aufgegriffen werden. Eingeleitet wird der Lebenslauf mit der entsprechenden Überschrift

„Lebenslauf“, die Sie linksbündig oder zentriert platzieren können. In der Regel wird oben

rechts neben den Angaben zu den persönlichen Daten das Bewerbungsfoto angebracht

(Näheres zum Bewerbungsfoto im Abschnitt 4.3 „Weitere Bestandteile der schriftlichen

Bewerbung“). Abgeschlossen wird der Lebenslauf mit dem Ort und Datum sowie Ihrer

handschriftlichen Unterschrift.

Gewährleisten Sie Lesbarkeit durch Freiräume, Absätze und einen sparsamen Umgang mit

Formatierungen (Hervorhebungen am besten nur durch Fett-Druck). Sorgen Sie auch für ein

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Alles, was Sie schon immer über Praktika wissen sollten!

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ansprechendes Schriftbild ähnlich den Vorgaben für das Anschreiben (Schriftarten Times New

Roman, Arial, Calibri etc.; Schriftgröße 11-12; Zeilenabstand 1-1,5), wobei Sie durchgehend die

gleiche Schriftart verwenden sollten. Vermeiden Sie zudem Abkürzungen bei Namen von

Arbeitgebern o.ä. (Ausnahme bei Rechtsform).

Aufbau: Bei der Darstellung verwenden Sie unbedingt einen zweispaltigen Aufbau (linke Spalte

für die Zeitangaben, rechte Spalte für die inhaltliche Beschreibung). Zeiträume belegen Sie

durch Monats- und Jahresangaben (Monat/Jahr), aber ohne Tagesdatum. Nutzen Sie nicht den

klassischen chronologischen Aufbau, da dieser mittlerweile nicht mehr empfohlen wird.

Aktuell ist stattdessen die angelsächsische Variante: Unterteilen Sie Ihren Lebenslauf in

thematische Blöcke, die Sie in eine zweckmäßige Reihenfolge bringen (z.B. zuerst Studium,

dann Praktika, Schule, Fortbildungen, Sprach- und EDV-Kenntnisse, Ehrenamt, Hobbys und

Interessen). Innerhalb dieser Blöcke steht an erster Stelle die aktuellste Station, von wo aus Sie

in die Vergangenheit gehen. Dies unterstützt die Leserin bzw. den Leser dabei, die wichtigsten

Informationen schnell zu erfassen.

Angaben zur Person: Hier nennen Sie Ihren vollständigen Namen samt Anschrift und

Kontaktdaten, falls diese nicht schon im Briefkopf angegeben wurden. Hinzu kommt Ihr

Geburtsdatum und -ort (evtl. mit Geburtsland). Zunehmend verzichtbar werden Angaben zum

Familienstand und zu eventuellen Kindern. Die Staatsangehörigkeit ist nur notwendig, wenn

Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder sich diese nicht aus Ihrem Namen

ableiten lässt. Ihre Konfession brauchen Sie nur dann zu nennen, wenn Sie sich bei kirchlichen

Einrichtungen und sogenannten konfessionsnahen Tendenzbetrieben bewerben. Die Namen

und Tätigkeiten Ihrer Eltern und Geschwister gehören heutzutage nicht mehr in den

Lebenslauf.

Studium: Grundlegende Angaben umfassen den Zeitraum, Studiengang, Namen und Ort der

Universität/Hochschule sowie (bei 2-Fach-Studiengängen) die Fächerkombination. Nennen Sie

auch Ihre Studienschwerpunkte und Interessengebiete und zwar umso ausführlicher, je besser

diese zur ausgeschriebenen Stelle passen. Sie sollten auch Ihren Abschluss sowie bei Relevanz

für die angestrebte Stelle den Titel Ihrer Abschlussarbeit aufführen. Noten erwähnen Sie nach

eigenem Ermessen. Haben Sie noch keinen Abschluss erworben, verwenden Sie die

Formulierungen „Voraussichtlicher Abschluss als…“ oder „Angestrebter Abschluss als…“ mit

dem entsprechenden Zeitpunkt. Auch ein abgebrochenes Studium stellen Sie mit den oben

genannten grundlegenden Informationen dar, ggf. mit dem Hinweis „Ohne Abschluss“.

Schwerpunkte nennen Sie hier aber nur, wenn diese für die angestrebte Stelle interessant sind.

Praktika und berufliche/studentische (Neben-)Tätigkeiten: Auch hier gehören unbedingt der

Zeitraum, eine Bezeichnung Ihres Einsatz- bzw. Tätigkeitsbereichs sowie Name und Ort des

Arbeitgebers genannt. Inwieweit Sie Details zu Ihren Aufgaben und Verantwortlichkeiten

ergänzen, richtet sich nach deren Nähe und Relevanz zur ausgeschriebenen Stelle.

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Alles, was Sie schon immer über Praktika wissen sollten!

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Nebentätigkeiten, die keine solche Bedeutung besitzen, schon länger zurückliegen oder mit

zeitlichen Unterbrechungen wiederkehren, können Sie auch zusammenfassen.

Berufsausbildung: Hier nennen sie den Zeitraum und die Bezeichnung der Berufsausbildung

sowie Name und Ort der Ausbildungsstätte. Optional erwähnen Sie hier auch die

Abschlussnote sowie Tätigkeiten und Kenntnisse, die Sie durchgeführt bzw. erworben haben.

Schule: Aufgeführt wird zunehmend nur noch die letzte Schulstation, in der Sie Ihren höchsten

Schulabschluss erworben haben. Sie nennen dazu den Zeitraum des Schulbesuchs, den Namen

und Ort der Schule sowie den erworbenen Abschluss, ggf. mit Abschlussnote und

Leistungskursen. Haben Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung erst nach einer

Berufsausbildung und/oder anschließenden beruflichen Tätigkeit erworben, können Sie auch

den vor der Berufsausbildung erworbenen Schulabschluss in der oben genannten Form

angeben.

Wehr-/Zivildienst, FSJ, Bundesfreiwilligendienst: Zu nennen ist hier neben dem Zeitraum der

Einsatzbereich sowie der Name und Ort der Einrichtung, bei der Sie den entsprechenden

Dienst geleistet haben. Weitere Angaben zu ausgeübten Tätigkeiten und Verantwortlichkeiten

sind nur mit Blick auf die ausgeschriebene Stelle notwendig.

Ehrenamtliche Tätigkeiten: Wenn Sie sich ehrenamtlich engagieren (z.B. Mitarbeit in

kulturellen oder sozialen Projekten, Hochschulgruppen oder Sportvereinen), führen Sie diese

unbedingt auf. Bei äußerst zeitaufwendigen oder politischen Engagements oder auch bei der

Mitarbeit in Selbsthilfegruppen u.ä. sollten Sie aber schauen, inwieweit diese für die spezielle

Stelle relevant sind oder nicht doch eher Irritationen und Zweifel beim Arbeitgeber auslösen

können. Wenn Sie ein Ehrenamt aufführen, nennen Sie den Zeitraum, den Namen und Ort der

Einrichtung sowie eine kurze Angabe zu Ihrer Tätigkeit.

Weiterbildung: Grundlegende Angaben umfassen den Zeitraum und das Thema der

Weiterbildung sowie Name und Ort der Bildungseinrichtung. Sie können hier auch eine kurze

Angabe zum zeitlichen Umfang der Weiterbildungen einbinden (z.B. „Wochenendseminar“

oder „Abendkurs“). Neben Weiterbildungen, die Sie in Ihrer Freizeit besucht haben, gehören

hier auch während des Studiums absolvierte Sprachkurse oder Veranstaltungen zu

Schlüsselkompetenzen hin. Diese können auch zu einem Punkt zusammengefasst werden

(„Verschiedene Kurse und Workshops an der Georg-August-Universität Göttingen), wobei Sie

dann passende Themen stichpunktartig aufzählen. Freiwillig besuchte Vorlesungen und Kurse,

die nicht zu Ihrem Studium gehören, finden hier ebenfalls ihren Platz und sollten bei Relevanz

für die ausgeschriebene Stelle ebenfalls eingebaut werden (z.B. BWL- oder Jura-Kurse etc.).

Zusatzqualifikationen: In diese Rubrik fallen Ihre Sprach- und EDV-Kenntnisse. Geben Sie zu

den jeweiligen Kenntnissen auch immer eine Einschätzung Ihres Kenntnisstandes an. Bei

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Alles, was Sie schon immer über Praktika wissen sollten!

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Sprachen ist die gängige Skala, ggf. ergänzt um den Zusatz „in Wort und Schrift“:

Muttersprache (nur wenn sich diese nicht aus Ihrem Namen oder Ihrer Staatsangehörigkeit

herleiten lässt), verhandlungssicher, sehr gute Kenntnisse, gute Kenntnisse und

Grundkenntnisse. Bei EDV-Kenntnissen ist folgende Skala üblich: sehr gute Kenntnisse, gute

Kenntnisse, Grundkenntnisse. Belegen Sie Kenntnisse mit Zertifikaten, sofern diese vorhanden

sind und das Volkshochschulniveau übersteigen (z.B. Cambridge Certificate). Treffen Sie bei der

Aufzählung auch eine zur Stelle passende Auswahl und lassen sie speziellere EDV- und

Sprachkenntnisse aus, sofern diese nicht gefragt sind.

Hobbys und Interessen: Dieser Punkt muss nicht im Lebenslauf eingebaut werden. Nutzen Sie

ihn, wenn Sie Ihre Persönlichkeit auch außerhalb der Ausbildungs- und Berufsbiographie

präsentieren möchten. Gängige Hobbys betreffen kulturelle Aktivitäten (Literatur, Reisen,

Musik etc.) oder eher verletzungsarme Sportarten (Fitness, Laufen, Radfahren etc.). Bei

Sportarten mit erhöhtem Verletzungsrisiko (Extrem- und Risikosportarten, aber auch Fußball,

Kampfsport etc.) und Hobbies mit hohem Zeitaufwand sollten Sie allerdings schauen, ob diese

nicht eher kontraproduktiv von der Leserin oder dem Leser aufgefasst werden könnten.

Letztlich sollten Sie sich überlegen, welcher Eindruck durch genannte Hobbys und Interessen

von Ihrer Persönlichkeit entstehen kann und ob Sie dies und dazugehörige Nachfragen im

Vorstellungsgespräch wünschen.

Je nach thematischer und/oder zeitlicher Nähe oder Ihren persönlichen Vorlieben können Sie

einzelne Blöcke auch zusammenfassen oder inhaltlich ergänzen. Die Bereiche Schule und Wehr-

/Zivildienst etc. lassen sich in einem Block abhandeln oder trennen, ebenso wie Praktika und

Nebentätigkeiten. Praktika, Weiterbildungen und Tätigkeiten zur Studienfinanzierung passen auch

in den Block „Studium“, wenn Sie zeitlich und inhaltlich zum Studium gehören. Haben Sie

mindestens zwei Auslandsaufenthalte von jeweils ab zwei bis drei Monaten Dauer, können Sie

diese auch als eigenen Block mit einer entsprechenden Überschrift präsentieren.

Studierende sollten Ihr Studium detaillierter darstellen und unbedingt auf Schwerpunkte,

besondere Fächer und Zusatzqualifikationen eingehen. Fehlen explizit stellenrelevante Praktika

und Nebentätigkeiten etc., werden weniger einschlägige Tätigkeiten entsprechend ausführlicher

dargestellt. So heben Sie eine generelle Praxiserfahrung und dort gewonnene

Schlüsselkompetenzen hervor und laufen nicht Gefahr, als Theoretikerin bzw. Theoretiker ohne

jegliche Erfahrung aus der Arbeitswelt zu erscheinen. Wichtig ist, dass Sie mit Ihrem Lebenslauf ein

individuelles Profil entwickeln, um sich von der grauen Masse zu unterscheiden.

Versuchen Sie auch Lücken in Ihrem Werdegang zu vermeiden. Dabei sind Leerstellen von zwei bis

drei Monaten Dauer wie etwa bei Übergangsphasen zwischen Schule und Studium

unproblematisch. Bei längeren Lücken, insbesondere von mehr als sechs Monaten Dauer, sollten

Sie dagegen schauen, ob Sie diese mit Nebentätigkeiten, Fortbildungen, ehrenamtlichen

Tätigkeiten, Sprachreisen etc. füllen können. Gibt es keine derartigen Möglichkeiten, umschreiben

Sie diese Zeiten z.B. mit Begriffen wie „Bewerbungsphase“ oder „Berufliche Orientierung“. So

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Alles, was Sie schon immer über Praktika wissen sollten!

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vermeiden Sie den Eindruck, Sie hätten etwas zu verbergen oder schlicht unsorgfältig bei der

Erstellung des Lebenslaufs gearbeitet.

4.3) Weitere Bestandteile der schriftlichen Bewerbung

Deckblatt: Ein Deckblatt wird mittlerweile häufig genutzt, ist aber kein Pflicht-Bestandteil der

schriftlichen Bewerbung. Zum üblichen Inhalt gehört eine Überschrift (z.B. „Bewerbung als…“

oder „Bewerbungsunterlagen für…“), das Bewerbungsfoto, Ihr Name samt Postanschrift und

Kontaktdaten sowie auch die des Arbeitgebers. Für Ihre eigenen Daten können Sie auch den

Briefkopf aus dem Anschreiben und Lebenslauf verwenden.

Bewerbungsfoto: Die Bewerbung ohne Foto nimmt auch in Deutschland zu. Da aber in den

meisten Fällen doch ein Foto verwendet wird, besteht das Risiko, durch eine Bewerbung ohne

Foto tendenziell eher negativ aufzufallen. Wenn Sie eines verwenden wollen, achten Sie

darauf, dass es sich dabei um ein professionell erstelltes Foto handelt. Achten Sie auch auf

einen der Branche angemessenen Kleidungsstil und kleiden Sie sich lieber etwas seriöser als zu

leger. Denkbar ist ein Farb- oder Schwarz/Weiß-Foto im Quer- oder Hochformat, ganz nach

Ihrem persönlichen Geschmack. Platziert wird das Foto entweder auf dem Lebenslauf (Größe

ca. 6x4 cm) oder auf dem Deckblatt (größeres Bild möglich).

Zeugnisse und Nachweise: Beschränken Sie sich auf eine angemessene Auswahl an möglichst

relevanten Zeugnissen, um die Bewerbungsmappe nicht unnötig umfangreich zu gestalten.

Wichtig sind vor allem Nachweise über Schul- und Studienabschlüsse, praktische Erfahrungen

sowie besondere Zusatzqualifikationen. Nachweise über ehrenamtliche Tätigkeiten, Sprach-

und EDV-Kurse sind dabei in den meisten Fällen weniger wichtig. Versenden Sie Zeugnisse nie

im Original, sondern nur als erstklassige Kopien. Beglaubigte Kopien reichen Sie nur nach

ausdrücklicher Aufforderung ein.

Reihenfolge: Zu einer vollständigen Bewerbung gehören in folgender Reihenfolge:

Anschreiben (lose auf die eigentliche Bewerbungsmappe), Deckblatt (falls verwendet),

Lebenslauf, Lichtbild (auf dem Deckblatt oder im Lebenslauf), Nachweis über

Studienleistungen (Prüfungszeugnis oder Notenspiegel), Arbeits- und/oder

Praktikumszeugnisse, ggf. sonstige Zertifikate und Fortbildungsnachweise, (Fach-

)Abiturzeugnis. Eine Kurzbewerbung wird nur verschickt, wenn dies ausdrücklich so gefordert

wird (v.a. bei Praktika und Nebentätigkeiten häufig der Fall), sie besteht lediglich aus dem

Anschreiben und Lebenslauf.

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4.4) Besonderheiten der Initiativbewerbung

Sie können sich natürlich auch ohne eine spezielle Stellenausschreibung bei einem Arbeitgeber

bewerben. So zeigen Sie einerseits Engagement und Eigeninitiative, andererseits wird ein Großteil

der offenen Stellen intern oder aus Kosten- oder Zeitgründen auf anderen Wegen vergeben, zu

denen Sie mit einer Initiativbewerbung möglicherweise Zugang erhalten.

Dieser Weg erfordert allerdings einiges an Mehraufwand als eine Bewerbung auf eine

Stellenausschreibung. Zunächst sollten Sie Wunscharbeitgeber für Ihr potentielles Berufsfeld

recherchieren. Dann gilt es herauszufinden, ob dort interessante Arbeitsbereiche bestehen und

wenn ja, welche Kenntnisse und Fähigkeiten dort gefordert werden. Nicht zuletzt müssen Sie

herausfinden, wer als Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner für die Bewerbung in Frage

kommt und welche Formalitäten dabei zu beachten sind. Die benötigten Informationen erhalten

Sie zum einen, wenn Sie Ausschreibungen zu vergleichbaren Stellen bzw. Praktika nach Aufgaben

sowie gefordertem Fachwissen und Schlüsselkompetenzen auswerten. Damit entwickeln Sie ein

Gespür dafür, welche Voraussetzungen an Sie und Ihre Initiativbewerbung gestellt werden. Mit

diesem Wissen können Sie sich auf einen anschließenden Kontakt mit Ihrem Wunscharbeitgeber,

z.B. auf einer Messe oder durch ein Telefonat, vorbereiten. Entwickeln Sie dazu ein Kurzprofil, in

welchem Sie in wenigen Sätzen Ihre bisherigen Studien- und evtl. Praxiserfahrungen samt dort

ausgeübter Tätigkeiten und erworbener Kenntnisse zusammenfassen.

Waren Sie mit Ihrer ersten Kontaktaufnahme erfolgreich, müssen Sie in den meisten Fällen eine

schriftliche Bewerbung nachschicken. Vermeiden Sie dabei, das Anschreiben anonym zu gestalten,

sondern verweisen Sie unbedingt auf den vorherigen Kontakt. Ebenfalls sollte es sich nicht um ein

Standardanschreiben handeln. Gerade bei einer Initiativbewerbung wird erwartet, dass sie speziell

auf das Unternehmen ausgerichtet wurde. Im Betreff sollten Sie den Begriff „Initiativbewerbung“

verwenden. Machen Sie auch deutlich, für welchen Bereich Sie sich interessieren und nennen Sie

diesen möglichst schon im Betreff. Um sicher zu gehen, dass Sie nicht „an der Stelle vorbei“

schreiben, nutzen Sie Ihre Notizen zu den im Vorfeld recherchierten Informationen über typische

Aufgabenstellungen und Anforderungen sowie aus den Erstgesprächen und orientieren Sie sich bei

der Präsentation Ihrer Stärken daran. Ansonsten gelten beim Anschreiben und auch beim

Lebenslauf alle formalen und inhaltlichen Anforderungen wie bei Bewerbungen auf

ausgeschriebene Stellen.

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4.5) Besonderheiten der E-Mail-Bewerbung

Bewerbungen finden mittlerweile nicht mehr nur per Post statt, sondern häufig auch oder

ausschließlich auf elektronischem Weg per E-Mail oder Online-Formular. Der Trend geht dabei

eindeutig hin zur elektronischen Bewerbung, wobei Online-Formulare meistens nur von großen

Unternehmen oder im Öffentlichen Dienst eingesetzt werden. Daher stehen hier auch die

gängigen Anforderungen an eine E-Mail-Bewerbung im Vordergrund. Sind Sie sich unsicher, auf

welchem Weg Ihre Bewerbung gewünscht wird, erkundigen Sie sich sicherheitshalber beim

jeweiligen Arbeitgeber. Davon abgesehen gelten auch für E-Mail-Bewerbungen die gleichen

Grundregeln wie bei der schriftlichen Bewerbung.

Bei der E-Mail-Bewerbung gibt es verschiedene Varianten. Sie können das Anschreiben in die

eigentliche E-Mail einfügen und den Lebenslauf samt weiteren Unterlagen im Anhang mitschicken.

Möglich ist auch, in der eigentlichen E-Mail nur eine kurze Anmoderation des Anliegens zu

schreiben und das eigentliche Anschreiben mit Lebenslauf und weiteren Unterlagen im Anhang zu

versenden. Bei Kurzbewerbungen und Anfragen für Initiativbewerbungen reicht es häufig auch

aus, ein kurzes Anschreiben mit Profildaten in die eigentliche E-Mail zu setzen und entweder nur

den Lebenslauf oder gar keine Unterlagen als Anlage mitzuschicken. Bei allen Varianten sollten Sie

aber folgende formale Aspekte berücksichtigen:

Adresse: Nutzen Sie eine angemessene Absender-Adresse; Spitz- und Fantasienamen wirken

auf den Arbeitgeber wenig seriös. Stellen Sie auch die richtigen Absenderinformationen ein, so

dass Ihr vollständiger Name als Absender erscheinen kann. Wichtig ist auch, dass Sie Ihre

Bewerbung an einen konkreten Adressaten richten und nicht an allgemeine Empfänger-

Adressen wie „info@...“ oder „kontakt@...“ (sofern nicht explizit anders gewünscht).

Betreffzeile: Füllen Sie den Betreff aussagekräftig aus und orientieren Sie sich dabei am Betreff

des Anschreibens; der Begriff „Bewerbung“ kann so gut vom Empfänger automatisch gefiltert

werden.

Kontaktdaten/Signatur: Damit Ihre E-Mail möglichst professionell wirkt, sollten Sie in die

eigentliche E-Mail eine Signatur mit Ihren Kontaktdaten einfügen. Eine eingefügte Unterschrift

ist sieht zwar schön aus, ist aber nicht unbedingt erforderlich, da sie beim Empfänger nicht

immer korrekt angezeigt werden kann.

Anlage: Idealerweise verschicken Sie die Unterlagen gebündelt als eine einzige Datei im

Anhang, die maximal zwei bis drei Megabyte groß ist. Der Umfang und die Reihenfolge der

Unterlagen entsprechen dabei denen von postalischen Bewerbungen. Benennen Sie auch Ihre

Bewerbungs-Datei möglichst eindeutig, damit keine Verwechslungen entstehen (z.B. „Max

Mustermann_Praktikumsbewerbung Öffentlichkeitsarbeit“).

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Alles, was Sie schon immer über Praktika wissen sollten!

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Dateiformat: Am besten nutzen Sie das PDF-Format, da hierbei bei der Dateiübertragung keine

Fehler im Layout oder bei der Formatierung auftreten können. PDF-Dateien können Sie mit MS

Office und Open Office oder im Internet erhältlichen und kostenfreien PDF-

Konvertierungsprogrammen erstellen.

Bewerbungsfoto/Unterschrift/Zeugnisse: Scannen Sie Ihr Bewerbungsfoto als Bilddatei ein

oder lassen Sie sich von Fotographen gleich digitalisierte Fotos mitgeben. Gut geeignet ist

hierfür das JPG- oder GIF-Format. Das Bewerbungsfoto fügen Sie dann in den Lebenslauf oder

das Deckblatt ein. Achten Sie dabei auf die Dateigröße, indem Sie das Foto mit einer Auflösung

von 150 bis 300 dpi einscannen. Ansonsten gelten die bereits genannten Hinweise für

Bewerbungsfotos. Auch Ihre Unterschrift sollten Sie nach diesen Vorgaben einscannen und

unbedingt in das Anschreiben und den Lebenslauf einbinden. Bei Zeugnissen und sonstigen

Unterlagen verfahren Sie ähnlich, wobei hier ein Schwarz/Weiß-Scan völlig ausreicht.

Denken Sie dabei auch aus Sicht des Empfängers: Eine E-Mail, die über die Internetseite eines

kostenlosen Providers versendet wird, bekommt häufig automatisch Werbung angehängt;

schicken Sie Ihre Bewerbung daher besser mit einem E-Mail-Programm wie Thunderbird oder

Outlook. Verzichten Sie zudem auf eine automatische Empfangsbestätigung und versenden Sie

Ihre E-Mail am besten im Nur-Text-Format. Um sicher zu gehen, dass sich keine Fehler

eingeschlichen haben, schicken Sie Ihre Bewerbung an sich selbst und drucken Sie die Unterlagen

aus. So können Sie sämtliche Unterlagen noch einmal auf Schwachstellen überprüfen.

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Alles, was Sie schon immer über Praktika wissen sollten!

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5) Hinweise zum Vorstellungsgespräch

Die Einladung zu einem Vorstellungsgespräch bedeutet, dass Sie aufgrund Ihrer

Bewerbungsunterlagen grundsätzlich für die Praktikumsstelle geeignet sind. Nun gilt es in einem

persönlichen Gespräch, den bisherigen Eindruck zu vertiefen und vor allem Sie als Person genauer

kennen zu lernen. Die Leitfrage lautet also: „Passen Sie als Mensch zum Arbeitgeber, zu der

angestrebten Stelle, zu den Vorgesetzten, zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern…?“ Ihr Ziel im

Gespräch ist daher, die Gesprächspartnerinnen und -partner insbesondere von Ihren sozialen und

persönlichen Kompetenzen zu überzeugen. Daneben geht es aber auch darum, Ihre in den

Bewerbungsunterlagen genannte Motivation und fachliche Eignung noch einmal hervorzuheben.

Dazu müssen Sie von sich aus Argumente liefern, die Ihre Eignung begründen.

Ablauf: Vorstellungsgespräche werden vor allem durch Fragen des Arbeitgebers an Sie

bestimmt und wirken daher gerne wie Interviews. Der Interviewcharakter schließt aber nicht

aus, dass auch Sie sich aktiv einbringen und dass über bestimmte Themen weniger nach dem

Frage-Antwort-Prinzip, sondern eher wie in einem normalen Gespräch miteinander geredet

wird. Wie lange das Gespräch dauert, ob es strukturiert oder offen ist und welche

Schwerpunkte gesetzt werden, variiert von Situation zu Situation und hängt von verschiedenen

Faktoren ab (persönlichen Eigenarten und Gesprächsführungskünsten des Gegenübers,

verfügbare Zeit, Anzahl der Gesprächspartnerinnen und -partner, Größe und Gepflogenheiten

der Branche etc.). Dennoch gibt es eine gewisse Grundstruktur, die jedem

Vorstellungsgespräch mehr oder weniger offen zugrunde liegt:

Begrüßung und Gesprächseinstieg

Selbstdarstellung des Arbeitgebers und Informationen zum Arbeitsplatz

Selbstdarstellung der Bewerberin bzw. des Bewerbers

Fragenblock zur Motivation, Werdegang, Kompetenzen und evtl. zum Privatbereich

Fragen der Bewerberin bzw. des Bewerbers

Abschluss des Gesprächs

Selbstpräsentation: Sie sollte einen erkennbaren Bezug zur beworbenen Stelle haben und auf

die spezifischen Aufgabenstellungen und Anforderungen eingehen. Wie im Anschreiben stellen

Sie Ihre Kompetenzen und Erfahrungen an konkreten Beispielen aus Ihrem Lebenslauf dar,

wobei auch gut Schlagwörter aus dem angestrebten Tätigkeitsfeld benutzt werden können. Die

Selbstpräsentation sollte dabei keine bloße Wiederholung des Lebenslaufs nach dem Schema

Geburt-Schule-Studium-Hobbys sein. Besser ist ein Aufbau, der mit der gegenwärtigen Station

beginnt. Heben Sie im Studium sowie durch Praktika, Nebentätigkeiten etc. erworbene

Kompetenzen und Erfahrungen hervor und zeigen Sie Verbindungslinien zur angestrebten

Stelle auf. Am Ende können Sie nochmal Ihre wichtigsten Argumente zusammenfassen und

kurz ansprechen, was Sie zur Bewerbung motiviert hat. Die Selbstpräsentation sollten Sie an

eine Zeitvorgabe von zwei bis drei Minuten anpassen. Entwickeln Sie dabei einen eigenen Stil

und vermeiden Sie den Eindruck, einen auswendig gelernten Text aufzusagen.

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Fragen zur Motivation: Gesucht werden Praktikantinnen und Praktikanten, die sich bewusst

für ein bestimmtes Tätigkeitsfeld entschieden haben und diese Entscheidung darlegen und

begründen können. Daher sollten Sie den Eindruck vermeiden, Sie hätten sich auf die

angestrebte Stelle ohne besondere Absichten beworben und wüssten eigentlich gar nicht

genau, was Sie wollen. Stattdessen nennen Sie Beispiele und Erfahrungen, in denen sich Ihre

beruflichen Ziele herausgebildet und gefestigt haben. Stellen Sie auch heraus, dass Sie die

Herausforderungen und den Alltag der Stelle zumindest in Grundzügen kennen und Sie sich

ganz bewusst zur Bewerbung entschieden haben.

Fragen zum Werdegang und Kompetenzprofil: Den Arbeitgeber interessiert, welche Aufgaben

und Anforderungen Sie bisher erfüllen mussten und welche Kenntnisse und Erfahrungen Sie

dabei erworben haben. Er will auch wissen, ob Ihre Kompetenzen für die Stelle ausreichen und

wie Sie sich als Persönlichkeit einbringen werden. Daher sollten Sie an Beispielen zeigen, wo

Sie sich die genannten Anforderungen erlernt und praktisch eingesetzt haben und dabei einen

gewissen roten Faden in Ihrer Entwicklung aufzeigen. Vermitteln Sie zudem, dass Sie sowohl

eigenständig arbeiten als sich auch in ein Team integrieren und gemeinsam Aufgaben lösen

können. Erfüllen Sie nicht alle oder einige wichtige Anforderungen nicht oder nur

unzureichend, weisen Sie darauf hin, dass Sie sich bisher immer zügig in neue Aufgaben und

Themen eingearbeitet haben.

Fragen zu Stärken und Schwächen: Auf diese Fragen sollten Sie unbedingt Antworten parat

haben, um nicht als überheblich und/oder unreflektiert zu erscheinen. Geben Sie Stärken

dabei nicht nur als abstraktes Schlagwort an, sondern stellen Sie diese anhand von Beispielen

dar. Zeigen Sie konkret auf, in welchen Situationen Sie die genannte Stärke bereits erfolgreich

eingesetzt haben. Schwächen sollten Sie ernsthaft beantworten und dabei möglichst keine

solchen nennen, die als wichtige Anforderung für die angestrebte Stelle gelten. Wichtig ist,

dass Sie Ihre Schwächen relativieren („manchmal“, „gelegentlich“, „früher“), wenn Sie

Beispiele für Situationen geben, in denen sich diese bemerkbar gemacht haben. Zeigen Sie

daran anschließend auch immer auf, was Sie getan haben, um die Schwäche in den Griff zu

bekommen.

Fragen zur Privatsphäre: Diese Fragen sind eigentlich unzulässig und treten bei

Vorstellungsgesprächen für Praktika eher selten auf. Werden Sie dennoch gestellt, kann es

sein, dass der Arbeitgeber feststellen will, inwieweit Ihr Privatleben Ihre berufliche

Leistungsfähigkeit unterstützt und/oder wie Sie auf unangenehme Fragen bzw. auf Stress

reagieren. Daher sollten Sie sich im Vorfeld überlegen, welche Informationen Sie präsentieren

möchten und wo Sie Grenzen ziehen. Auf Fragen, zu denen Sie nichts sagen möchten, sollten

Sie eine höfliche, souveräne Antwortstrategie entwickeln. Wenn Sie bestimmte Fragen

dennoch beantworten, zeigen Sie auf, dass Sie auch außerhalb Ihres Studiums lernbereit und

vielseitig interessiert sind.

Fragen der Bewerberin/des Bewerber: Stellen Sie hier Fragen, die bisher offen geblieben sind

und nicht bereits im vorangegangenen Gesprächsverlauf oder längst durch die

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Stellenausschreibung beantwortet wurden. Überlegen Sie sich daher im Vorfeld

entsprechende Fragen und notieren Sie sich diese stichpunktartig auf einem Blatt. Dies zeigt

Ihrem Gegenüber auch, dass Sie sich vorbereitet haben und die Bewerbung ernst nehmen.

Stellen Sie vor allem Fragen, die sich auf die Aufgaben beziehen und weniger welche, die sich

um Ihren persönlichen Vorteil drehen (Urlaub, Überstunden etc.). Diese heben Sie sich am

besten für den Schluss auf.

Geben Sie im Vorstellungsgespräch zu erkennen, dass Sie sich ausführlich mit dem gewünschten

Arbeitsplatz und dem Arbeitgeber befasst haben. Wichtig ist auch, dass Sie sich im Vorfeld mit

Ihren eigenen Stärken und Schwächen auseinander setzen und Ihr eigenes Profil herausarbeiten.

Auf dieser Basis üben Sie, glaubwürdige Antworten auf die typischen Fragen eines

Vorstellungsgesprächs zu formulieren. Seien Sie in Ihrem Auftreten durchaus selbstbewusst, aber

vermeiden Sie Überheblichkeit und generelle Schuldzuweisungen und negative Äußerungen über

Dritte. Wichtig ist auch, auf Fragen möglichst genau zu antworten und sich nicht im

Unwesentlichen zu verlieren. Letztlich geht es darum, einen freundlichen und aufgeschlossenen

Eindruck zu machen und dem Gegenüber durch ein entsprechendes Antwortverhalten die

benötigten Informationen zu liefern. Dabei sollten Sie natürlich nicht versuchen, sich zu verstellen,

sondern Ihren eigenen, authentischen Stil finden.

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6) Organisatorisches zum Praktikum

6.1) Qualitätsmerkmale eines guten Praktikums

Die Qualität eines Praktikums kann sich von Arbeitgeber zu Arbeitgeber stark unterscheiden, da es

keine allgemeingültigen Standards für die formale und inhaltliche Ausgestaltung von Praktika gibt.

Daher besteht grundsätzlich die Gefahr, dass ein Arbeitgeber Ihr Praktikanten-Dasein ausnutzt und

Sie die gleichen Aufgaben und Verantwortlichkeiten wie eine festangestellte Vollzeitkraft haben,

ohne aber eine entsprechende Vergütung zu erhalten.

Woran können Sie nun erkennen, ob Ihr Praktikum auch ein gutes und faires Praktikum ist, bei

dem Sie nicht ausgenutzt werden? Es gibt dazu verschiedene Broschüren, Ratgeber und

Bewertungsportale, aber kein einheitliches Regelwerk. Zur Orientierung können Ihnen folgende

Adressen helfen:

„Leitfaden für ein faires Praktikum“ der DGB Jugend (http://jugend.dgb.de/studium/dein-

praktikum) sowie deren dazugehörige Initiative www.students-at-work.de

Leitfaden „Praktika – Nutzen für Praktikanten und Unternehmen“ des Bundesministeriums für

Arbeit und Soziales sowie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

(www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/a742-Praktika-Nutzen-Praktikanten-

Unternehmen.html)

Interessenvereinigung Fairwork e.V. (www.fairwork-ev.de)

Kampagne „Fair Company“ des Absolventenmagazins Junge Karriere

(http://faircompany.karriere.de)

Portale zur Bewertung von Praktika wie etwa www.prakti-test.de und www.meinpraktikum.de

Die wichtigsten der dort genannten Qualitätsmerkmale haben wir für Sie zusammengefasst.

Danach zeichnet sich ein gutes und faires Praktikum dadurch aus, dass

durch das Praktikum keine Vollzeitstellen substituiert werden, sondern der Lerncharakter und

Ihre berufliche Orientierung während der Ausbildungsphase im Vordergrund steht,

Sie mit dem Praktikum nicht für eine feste Stelle vertröstet oder mit einer vagen Aussicht auf

eine anschließende Vollzeitstelle geködert werden,

ein Praktikumsvertrag geschlossen wird, in dem Punkte wie Dauer und Umfang, Lerninhalte,

Betreuung, Vergütung u.ä. enthalten sind,

Sie mit Beginn des Praktikums über Rechte (z.B. Zuständigkeiten des Betriebsrates, Arbeits-

und Ruhezeiten) und Pflichten (z.B. Verschwiegenheit, Weisungsgebundenheit) informiert

werden,

Sie eine leistungsgerechte Vergütung erhalten,

die Praktikumsdauer höchstens sechs Monate beträgt,

Sie zu Beginn eine fundierte Einführung erhalten und im Laufe Ihres Praktikums mehrere

Aufgabenbereiche kennen lernen,

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Ihnen während des gesamten Praktikums eine Betreuerin oder ein Betreuer zur Seite steht, die

bzw. der sich um Ihre Interessen und Arbeitsinhalte kümmert, Ihnen ein regelmäßiges

Feedback gibt sowie bei Fragen und Problemen ansprechbar ist,

Sie die Möglichkeit erhalten, an geeigneten Bildungsangeboten (Workshops oder Kurz-

Seminare etc.) teilzunehmen, die von dem Arbeitgeber oder einer außerbetrieblichen

Einrichtung angeboten werden,

Ihnen nach Abschluss des Praktikums ein qualifiziertes Praktikumszeugnis ausgestellt wird, in

dem u.a. Angaben über Art, Dauer, Inhalt und Ziel des Praktikums, von Ihnen durchgeführte

Tätigkeiten sowie erworbene und eingesetzte Fähigkeiten und Kenntnisse enthalten sind.

Ein gutes Praktikum hängt aber nicht nur vom Arbeitgeber ab. Auch Sie selbst haben großen

Einfluss darauf, wie das Praktikum verläuft:

Äußern Sie im Vorfeld Ihre Erwartungen an das Praktikum und Ihre Wunschtätigkeiten.

Zeigen Sie Engagement, indem Sie sich selbständig nach zu erledigenden Aufgaben erkundigen

und Fragen stellen.

Fragen Sie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Ihrem Werdegang und Ihren Aufgaben.

Bitten Sie regelmäßig um Feedback, um Aufgaben zukünftig besser zu erledigen und sich

weiterzuentwickeln.

Wenden Sie sich an Ihre Betreuerin oder Ihren Betreuer, wenn Sie sich überlastet fühlen oder

Ihnen die Arbeit zu monoton erscheint, um die Situation zu verbessern, bevor Sie das

Praktikum abbrechen.

Grundsätzlich sind die genannten Merkmale ein guter Gradmesser, um die Qualität eines

Praktikums und seine Fairness einzuordnen. Allerdings sind Fairness und Güte relativ vage Begriffe,

die jede Praktikantin und jeder Praktikant durchaus unterschiedlich definieren kann. Daher hängt

es immer von Ihren persönlichen Zielen und Erwartungen ab, ob Sie ein Praktikum als fair und gut

wahrnehmen und entsprechend bewerten. Sie selber müssen entscheiden, wie selbständig und

eingebunden Sie während Ihres Praktikums arbeiten möchten, wie flexibel Sie im Hinblick auf

Arbeitszeiten sind und wie wichtig Ihnen Aspekte wie Urlaubsansprüche etc. sind. Klar ist auch,

dass eine Vergütung nicht zwangsläufig Rückschlüsse auf die Qualität der sonstigen Merkmale und

Inhalte eines Praktikums zulässt. So ist in kleineren Betrieben, Vereinen und gemeinnützigen

Organisationen vielleicht keine Bezahlung möglich, während das Praktikum inhaltlich aber eine

hohe Qualität (hohe Verantwortungsübernahme, guter Gesamteinblick, hoher Lernfaktor u.a.)

besitzt.

6.2) Arbeitsrechtliche Fragen

Welche arbeitsrechtlichen Regelungen für Sie gelten, richtet sich nach der Art Ihres Praktikums.

Bei freiwilligen Praktika, die ohne systematische Berufsausbildung erfolgen, ergeben sich die

Rechte und Pflichten aus dem Praktikumsvertrag und mit Einschränkungen aus dem

Berufsbildungsgesetz (§ 26 BBiG). Studierende, die ein vorgeschriebenes Pflichtpraktikum

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absolvieren, sind dagegen nicht als Praktikantinnen und Praktikanten im Sinne des § 26 BBiG

beschäftigt. Für sie ergeben sich Rechte und Pflichten aus den Vorgaben der Studien- und

Prüfungsordnung sowie aus dem Praktikumsvertrag.

Ein Pflichtpraktikum zeichnet sich dadurch aus, dass seine Ableistung in der Studien- und

Prüfungsordnung des Studiengangs vorgeschrieben und dort auch der Inhalt und Ablauf

verpflichtend festgelegt sind. Damit können auch der Zeitpunkt und die Dauer des Praktikums

vorgegeben sein. Wichtig ist vor allem, dass aus der jeweiligen Prüfungs- und Studienordnung

deutlich ergibt, dass ein funktionaler und inhaltlicher Zusammenhang mit der Ausbildung an der

Hochschule besteht. Dies geschieht z.B. dadurch, dass Lernziele festgelegt werden und es

Regelungen dazu gibt, welche konkreten Tätigkeiten die Praktikantinnen und Praktikanten

durchführen und welche Fertigkeiten er erwerben soll.

Bei Fragen und anderen Problemen zu arbeitsrechtlichen Punkten sollten Sie unbedingt eine

professionelle Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Auch bei Fragen zur Sozialversicherung und

Einkommenssteuer oder zum BAföG und Kindergeld nehmen Sie Kontakt mit den entsprechenden

Stellen auf (Krankenkassen, Finanzamt, BAföG-Amt, Familienkasse). Eine erste Anlaufstelle für

Studierende der Georg-August-Universität Göttingen bietet die kostenlose Rechtsberatung des

AStA (Kontaktmöglichkeiten unter http://asta.uni-goettingen.de/46). Auch das Büro der DGB

Jugend in Göttingen bietet Ihnen Hilfestellungen zum Thema Praktikum (Kontaktmöglichkeiten

unter http://www.gewerkschaftsjugend-niedersachsen.de/index.php?id=13).

Praktikumsvertrag: Bei freiwilligen Praktika ist freigestellt, ob der Praktikumsvertrag schriftlich

niedergelegt wird oder nicht (§§ 26 und 10 BBiG). Bei einer schriftlichen Niederlegung müssen

bestimmte Mindestangaben im Vertrag enthalten sein (§ 11 BBiG, dazu auch Abschnitt 6.5

„Der Praktikumsvertrag“).

Im Pflichtpraktikum ist ein schriftlicher Vertrag zwischen Arbeitgeber und Praktikant/-in nicht

notwendig, der mündliche Abschluss ist ausreichend. Empfehlenswert ist hier dennoch ebenso

eine schriftliche Niederlegung der wesentlichen Inhalte ähnlich wie nach § 11 BBiG.

Vergütung: Im freiwilligen Praktikum hat die Praktikantin bzw. der Praktikant einen Anspruch

auf eine angemessene Vergütung (§ 17 BBiG), die geringer sein darf als die Vergütung für eine

Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter in einer ähnlichen Beschäftigung. Steht die Erbringung

einer Arbeitsleistung im Vordergrund, besteht Anspruch auf eine Vergütung gemäß § 611 BGB,

da unter Umständen die Praktikantin bzw. der Praktikant tatsächlich Arbeitnehmerin bzw.

Arbeitnehmer ist.

Bei einem Pflichtpraktikum besteht keine gesetzliche Regelung oder Verpflichtung zur

Vergütung. Die Vertragsparteien können jedoch eine Aufwandsentschädigung für das

Praktikum vereinbaren.

Die Praxis sieht trotz § 17 BBiG aber etwas anders aus. Es gibt keine expliziten und

allgemeinverbindlichen Regelungen, die die Höhe einer angemessenen Vergütung wie bei

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anderen Ausbildungsverhältnissen zwingend vorschreiben. Die Vergütung unterscheidet sich

daher recht deutlich zwischen und auch innerhalb von Branchen. Nach verschiedenen Studien

liegt die durchschnittliche Praktikumsvergütung bei ungefähr 290 Euro im Monat, wobei knapp

40 % der Praktika unbezahlt sind. Während Banken, Unternehmensberatungen und der

Einzelhandel überdurchschnittlich gut vergüten, wird in der Medienbranche, im Gesundheits-

und Bildungswesen, bei Vereinen und NGO’s wie auch im öffentlichen Dienst deutlich

schlechter oder gar nicht gezahlt.

Eine angemessene Vergütung orientiert sich laut DGB an den Gehältern von Auszubildenden

der jeweiligen Branche und sollte idealerweise 300 Euro im Monat nicht unterschreiten.

Allerdings bestimmt die Höhe der Vergütung nicht zwangsläufig die Qualität der sonstigen

Merkmale und Inhalte eines Praktikums (gewonnene Erfahrungen und Kompetenzen,

Betreuung, Arbeitsklima etc.). Letztlich ist es daher immer eine persönliche Entscheidung, wie

viel Wert auf die Vergütung gelegt wird oder ob dieser Aspekt hinter anderen Aspekten eher

zurücksteht.

Anspruch auf Urlaub: Eine Praktikantin bzw. ein Praktikant im freiwilligen Praktikum ist

Arbeitnehmer/-in im Sinne des § 2 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) und hat daher Anspruch auf

24 Werktage bzw. 20 Arbeitstage Urlaub pro Jahr. Dies entspricht bei einer Sechs- bzw. Fünf-

Tage-Woche jeweils vier Kalenderwochen Urlaub. Da die meisten Praktikantinnen und

Praktikanten ihr Praktikum für weniger als ein Jahr absolvieren, greift § 5 BurlG, wonach

Teilurlaub gewährt wird. Dieser beträgt pro abgeleisteten Monat mindestens zwei

Urlaubstage.

Im Pflichtpraktikum besteht kein Anspruch auf Erholungsurlaub. Allerdings kann auch hier eine

Freistellung von der Praktikumsleistung vereinbart werden. Dies kann insbesondere bei

längeren Praktika sinnvoll sein.

Arbeitszeitregelungen: Hier gibt es keine Unterschiede zwischen freiwilligen und

vorgeschriebenen Praktika. Im Idealfall haben Sie die Arbeitszeit im Praktikumsvertrag

festgelegt. Sie richtet sich üblicherweise nach der betrieblichen Arbeitszeit des Arbeitgebers,

wobei das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) eingehalten werden muss. Das bedeutet, dass die

werktägliche Arbeitszeit von acht Stunden nicht überschritten werden darf (§ 3 ArbZG).

Allerdings kann sie bis auf zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs

Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen nicht mehr als durchschnittlich acht Stunden

pro Werktag gearbeitet wird.

Ruhepausen betragen mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von über sechs Stunden

und mindestens 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden. Eine Pause muss

dabei mindestens 15 Minuten andauern (§ 4 ArbZG).

Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: Die Arbeitgeber haben meistens eigene Regeln, wie im

Krankheitsfall zu verfahren ist. Diese sollten idealerweise auch im Praktikumsvertrag

festgehalten werden. Grundsätzlich gilt für Praktikantinnen und Praktikanten das Gleiche wie

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für die anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: Eine Krankheitsmeldung hat am ersten Tag

des Fernbleibens zu erfolgen (am besten bis zehn Uhr), ab dem dritten Fehltag wird meistens

ein ärztliches Attest verlangt (zum Teil auch ab dem ersten Fehltag).

Bei freiwilligen Praktika besteht ein Anspruch auf Entgeltzahlung im Krankheitsfall (§ 19 BBiG),

sofern überhaupt eine Vergütung gezahlt wird. Notwendig ist dafür die Vorlage eines

ärztlichen Attests.

Im Pflichtpraktikum fehlt dagegen ein derartiger Anspruch, weshalb auch eine

Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall hinfällig ist. Wird das Pflichtpraktikum dennoch vergütet,

sollten entsprechende Regelungen im Praktikumsvertrag explizit festgehalten werden.

Kündigung: Im freiwilligen Praktikum gibt es mehrere Möglichkeiten (§ 22 BBiG). Innerhalb der

vertraglich geregelten Probezeit ist beiderseitig eine fristlose Kündigung ohne Angabe von

Gründen möglich und nach Ablauf der Probezeit nur aus wichtigen Gründen, die es den

Studierenden oder dem Arbeitgeber unzumutbar machen, das Praktikumsverhältnis

fortzusetzen. Die Praktikantin bzw. der Praktikant kann zudem mit einer Kündigungsfrist von

vier Wochen das Praktikum rechtmäßig kündigen. In allen Fällen muss die Kündigung schriftlich

und ggf. unter Angabe von Gründen erfolgen. Möglich ist auch ein Aufhebungsvertrag, bei dem

das Praktikumsverhältnis in beiderseitigem Einvernehmen mit sofortiger Wirkung oder

vorzeitig aufgehoben werden kann.

Bei Pflichtpraktika hat der Arbeitgeber keine Kündigungsfristen zu beachten. Eine Kündigung

seitens der Praktikantin bzw. des Praktikanten ist nur nach Maßgabe der Prüfungs- und

Studienordnung oder nach den individuell getroffenen Regelungen möglich.

Kündigt eine Arbeitnehmerin bzw. ein Arbeitnehmer ohne Grund fristlos, kann der Arbeitgeber

Schadensersatz verlangen für die entgangene Arbeitsleistung und die eventuell entstehenden

Kosten bis zur Neueinstellung. Da Praktikantinnen und Praktikanten dem Arbeitgeber im

Gegensatz zu normalen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aber keine Arbeitsleistung

schuldig sind, entsteht bei einer fristlosen Kündigung in der Regel auch kein vergleichbarer

Schaden – es sei denn, der Arbeitgeber hat nachweislich einen nennenswerten Aufwand für

die inhaltliche Ausgestaltung des Praktikumsverhältnisses betrieben. Vor diesem Hintergrund

ist eine fristlose Kündigung gerade dann unproblematisch, wenn das Praktikum unbezahlt

sowie schlecht betreut ist und der Lerncharakter fehlt. Allerdings ist in solchen Fällen zu

bedenken, dass es schwerer ist, ein vernünftiges Praktikumszeugnis zu bekommen. In jedem

Fall sollte eine vorherige fachliche Beratung bei einem Arbeitsrechtler oder einer Gewerkschaft

erfolgen.

Anspruch auf Zeugnisausstellung: Im freiwilligen Praktikum besteht nach Beendigung des

Praktikumsverhältnisses ein Anspruch auf die Ausstellung eines qualifizierten schriftlichen

Zeugnisses. Dieses hat bestimmte Mindestangaben zu enthalten (§ 16 BBiG, dazu auch

Abschnitt 6.6 „Das Praktikumszeugnis“).

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Im Pflichtpraktikum besteht ein Anspruch wiederrum nur, wenn sich dies aus der

zugrundeliegenden Prüfungs- und Studienordnung ergibt oder aus den individuell getroffenen

Regelungen.

6.3) Beiträge zur Sozialversicherung

Auch bei der Sozialversicherung muss zwischen freiwilligen und vorgeschriebenen Praktika

differenziert werden. Hinzu kommen Unterschiede hinsichtlich des Zeitpunktes (während des

Studiums, vor/nach dem Studium, in der Vorlesungszeit oder den Semesterferien) sowie der Höhe

der Vergütung (0 – 450 Euro oder über 450 Euro). Freiwillige Praktika gelten dabei als normale

Arbeitsverhältnisse von Studierenden inklusive der Regelungen für geringfügige Beschäftigungen

und Werkstudentinnen und Werkstudenten. Pflichtpraktika werden dagegen als Teil des Studiums

behandelt, wodurch unabhängig von der Vergütungshöhe keine Beiträge zur Sozialversicherung zu

zahlen sind. Die einzelnen zur Beurteilung der Sozialversicherungspflicht relevanten Punkte

werden hier nur kurz angeschnitten und anschließend in einer Grafik für freiwillige und

Pflichtpraktika während des Studiums verdeutlicht. Sie ersetzen aber nicht die fachliche Beratung

des konkreten Einzelfalles durch die zuständige Krankenkasse. Zahlreiche weitere Informationen

zu diesem Thema und auch zum Arbeitsrecht, Steuern, BAföG, Kindergeld etc. bieten außerdem

die Internetseiten http://www.studis-online.de/ sowie www.students-at-work.de.

Werkstudentenstatus: Grundsätzlich sind Studierende in keinem Sozialversicherungszweig

beitragspflichtig. Allerdings müssen sie während des gesamten Studiums krankenversichert

sein. Dies kann durch die Mitversicherung über die Familienversicherung der Eltern erfolgen,

aber auch durch eine eigene studentische Krankenversicherung. Gehen Studierende einer

abhängigen Beschäftigung nach oder absolvieren ein Praktikum, profitieren sie daher vom

sogenannten Werkstudentenstatus, der sich aus ihrer Sonderstellung bei den

Sozialversicherungen ergibt. Sie zahlen keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und

Arbeitslosenversicherung, egal wie hoch das Einkommen ist. Nur zur Rentenversicherung sind

Beiträge zu zahlen, wobei hier die Ausnahmeregelungen für Mini-Jobs und kurzfristige

Beschäftigungen greifen können.

Für den Status als Werkstudentin bzw. Werkstudent ist eine gültige Immatrikulation an einer

Hochschule erforderlich und es darf sich nicht um ein Urlaubssemester handeln. Zudem darf

die letzte Prüfungsleistung noch nicht erbracht worden sein: So besteht z.B. kein

Werkstudentenstatus, wenn Studierende nach Abschluss aller Bachelor-Prüfungen bis zum

Beginn des anschließenden Master-Studiums weiter immatrikuliert bleiben und in dieser Zeit

ein Praktikum machen oder arbeiten gehen. Außerdem darf die Arbeitszeit aller abhängigen

Beschäftigungen und Praktika insgesamt 20 Stunden pro Woche nicht überschreiten. Hier gibt

es aber Ausnahmen, wenn es sich vorwiegend um Nacht- und Wochenendarbeit oder eine

Beschäftigung in der vorlesungsfreien Zeit handelt und wenn die Beschäftigung während der

Vorlesungszeit auf maximal zwei Monate beschränkt ist.

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Alles, was Sie schon immer über Praktika wissen sollten!

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Mini-Job / Geringfügige Beschäftigung: Keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und

Arbeitslosenversicherung fallen bei Jobs an, die mit max. 450 Euro im Monat entlohnt werden.

Allerdings besteht eine Rentenversicherungspflicht, wobei hiervon eine Befreiung beantragt

werden kann.

Kurzfristige Beschäftigung: Hierunter fallen alle Jobs, die innerhalb eines Kalenderjahres max.

zwei Monate bzw. 50 Kalendertage andauern. Eine Einkommensgrenze gibt es hier nicht und in

allen vier Zweigen der Sozialversicherung sind keine Beiträge zu zahlen.

Familienmitversicherung: Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres sind Studierende über die

Eltern in der Krankenversicherung mitversichert. Ggf. wird dies um die Zeit eines abgeleisteten

Wehr-, Zivil- oder Freiwilligendienstes verlängert. Zudem besteht eine Einkommensobergrenze

von 450 Euro im Monat bei geringfügigen Beschäftigungen. Wird Einkommen auf andere Arten

(z.B. durch eine selbständige Tätigkeit) erzielt, gilt stattdessen eine Obergrenze von 385 Euro

im Monat. Wer nur in den Semesterferien und von vornherein nicht länger als zwei Monate

arbeiten will, darf auch mehr als 385 bzw. 450 Euro verdienen, solange das erzielte

Einkommen nicht regelmäßig ist. Die Familienmitversicherung ist aber nur möglich, wenn

Studierende in ihrer Hauptbeschäftigung einem Studium nachgehen, also ihren

Studierendenstatus behalten und die 20-Stunden-Regelung (Ausnahmen gelten natürlich auch

hier) einhalten. Werden die Voraussetzungen für die Mitversicherung nicht (mehr) erfüllt,

müssen sich Studierende selbst versichern.

Studentische Krankenversicherung: Nach dem Ausschluss aus der Familienmitversicherung

besteht die Möglichkeit einer studentischen Krankenversicherung. Diese ist bis zur Vollendung

des 30. Lebensjahres oder bis zum Ende des 14. Fachsemesters abschließbar, wobei es auch

hier Verlängerungsmöglichkeiten gibt. Auch hier muss der Studierendenstatus bestehen.

Freiwilliges Praktikum in der vorlesungsfreien Zeit

Vergütung bis max. 450 Euro / Monat

Vergütung über 450 Euro / Monat

Werkstudentenstatus besteht auch bei

Überschreiten der 20-Stunden-Regelung

Familienmitversicherung auch bei

Überschreiten der 20-Stunden-Regelung

Keine Beiträge zur KV, PV und AV

Beiträge zur RV (aber Befreiung aufgrund

der Regelungen für Mini-Jobs möglich)

Werkstudentenstatus besteht auch bei

Überschreiten der 20-Stunden-Regelung

Familienmitversicherung auch bei

Überschreiten der 20-Stunden-Regelung

Keine Beiträge zur KV, PV und AV

Beiträge zur RV (nicht, wenn Praktikum

kürzer als zwei Monate ist)

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Freiwilliges Praktikum in der Vorlesungszeit

Vergütung bis max. 450 Euro / Monat

Vergütung über 450 Euro / Monat

Werkstudentenstatus besteht bei

Einhaltung der 20-Stunden-Regelung

Bei Wegfall des Werkstudentenstatus

greifen Regelungen für Mini-Jobs

Familienmitversicherung besteht bei

Einhaltung der 20-Stunden-Regelung

Keine Beiträge zur KV, PV und AV

Beiträge zur RV (aber Befreiung aufgrund

der Regelungen für Mini-Jobs möglich)

Werkstudentenstatus besteht auch bei

Überschreiten der 20-Stunden-Regelung

Bei Wegfall des Werkstudentenstatus

greifen ggf. Regelungen für kurzfristige

Beschäftigungen

Familienmitversicherung nicht möglich, da

Einkommensgrenze überschritten ist

Keine Beiträge zur KV, PV und AV

Beiträge zur RV (nicht, wenn Praktikums

kürzer als zwei Monate ist)

Oder Beiträge zur KV, PV, AV und RV (wenn kein

Werkstudentenstatus besteht und

Regelungen für kurzfristige

Beschäftigungen nicht greifen)

Pflichtpraktikum (sowohl in der Vorlesungs- als auch vorlesungsfreien Zeit)

Vergütung bis max. 450 Euro / Monat

Vergütung über 450 Euro / Monat

Versicherungsfreiheit bei der KV, PV, AV

und RV

Aber: Versicherungspflicht als

Studentin/Student, soweit nicht

familienversichert

Versicherungsfreiheit bei der KV, PV, AV

und RV

Aber: Versicherungspflicht als

Studentin/Student, soweit nicht

familienversichert

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6.4) Finanzielle Fragen

Steuern: Wird eine Praktikumsvergütung gezahlt, gilt es bei der Einkommenssteuer als

relevantes Einkommen. Die Höhe der anfallenden Einkommenssteuer richtet sich nach der

Steuerklasse. Praktika mit einer Vergütung bis maximal 450 Euro bleiben dabei wie andere

geringfügige Beschäftigungen steuerfrei. Zusätzlich gibt es einen Einkommenssteuerfreibetrag

von derzeit 8.130 Euro im Jahr (ab 2014 8.352 Euro im Jahr). Das bedeutet, dass innerhalb

dieser Grenze keine Einkommenssteuer gezahlt werden muss bzw. dass bereits gezahlte

Steuern durch eine Einkommenssteuererklärung zurückerstattet werden können. Für

Alleinerziehende gibt es weitere Freibeträge. Vom steuerpflichtigen Einkommen wird zudem

eine Werbungskostenpauschale von derzeit 1.000 Euro im Jahr abgezogen.

Kindergeld: Ein Anspruch auf Kindergeld besteht für volljährige Kinder bis zu einem Alter von

25 Jahren zuzüglich der Zeiten eines abgeleisteten Wehr- oder Zivildienstes. Dieser Anspruch

gilt aber nur dann, wenn sie sich in einer Berufsausbildung befinden. Darunter wird eine

Tätigkeit verstanden, in der Fähigkeiten und Kenntnisse erworben werden, die als Grundlage

für die Ausübung des angestrebten Berufs notwendig sind. Dieser Ausbildungscharakter ist

sowohl bei freiwilligen als auch vorgeschriebenen Praktika während des Studiums vorhanden.

Der Anspruch auf Kindergeld entfällt auch dann nicht, wenn das Praktikum in einem

Urlaubssemester absolviert wird. Seit 2012 gibt es zudem keine Obergrenze für das z.B. aus

einer Praktikumsvergütung stammende Einkommen

BAföG: Der Anspruch auf BAföG-Förderung für die Dauer eines Praktikums hängt davon ab, um

welche Art von Praktikum (freiwilliges oder Pflichtpraktikum) es sich handelt und zu welchem

Zeitpunkt das Praktikum abgeleistet wird (vor, während oder nach dem Studium). Der Fokus

liegt in den folgenden Ausführungen auf ein Praktikum während des Studiums. Zu beachten

sind außerdem Unterschiede bei der Anrechnung der Vergütung inklusive eventueller

Freibeträge auf den Bedarf.

Bei einem Pflichtpraktikum während des Studiums besteht der Anspruch weiterhin. Eine

eventuelle Praktikumsvergütung wird auf den Bedarf angerechnet. Einen Freibetrag gibt es in

diesem Fall nicht, lediglich Werbungskosten und die Sozialpauschale können anteilig

abgezogen werden. Wird neben dem Praktikum gejobbt, müssen auch die dortigen Einkünfte

zur Berechnung des Förderbetrags hinzugezogen werden, dann aber mit einem Freibetrag.

Bei einem freiwilligen Praktikum in den Semesterferien bleibt euer BAföG-Anspruch unberührt,

ebenso wie bei einem in der Vorlesungszeit stattfindenden Teilzeitzeitpraktikum mit maximal

20 Arbeitsstunden pro Woche. In beiden Fällen werden Praktikumsvergütungen wie Einkünfte

aus Erwerbstätigkeit behandelt, d.h. es werden dieselben Freibeträge bei der Anrechnung auf

den Bedarf gewährt. Handelt es sich allerdings um ein Vollzeitpraktikum in der Vorlesungszeit

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oder um ein Praktikum in einem Urlaubssemester, besteht für diesen Zeitraum kein Anspruch

auf Förderung.

6.5) Praktikumsvertrag

Wie schon erwähnt, sollten Sie einen Praktikumsvertrag mit Ihrem Arbeitgeber schließen. Nur so

haben sowohl Sie als auch der Arbeitgeber Rechtssicherheit. Durch den Vertrag werden nicht nur

Rechte und Pflichten für beide Vertragsparteien festgelegt, sondern auch das Vertragsverhältnis

definiert. Im Praktikumsvertrag muss geregelt werden, dass das Praktikum hauptsächlich dem

Sammeln von Erfahrungen und Kenntnissen dient.

Fehlt ein Praktikumsvertrag, so könnte das Praktikum als befristetes Arbeitsverhältnis angesehen

werden. Dies hat Auswirkungen auf eine mögliche spätere Einstellung. Laut des Teilzeit- und

Befristungsgesetzes (TzBfG) kann ein Arbeitgeber die gleiche Person nicht wiederholt befristet

einstellen, wenn kein gerechtfertigter Sachgrund gegeben ist. Ein Praktikum gilt jedoch nicht als

befristetes Arbeitsverhältnis. Somit könnte eine spätere befristete Einstellung im Anschluss an das

Studium bei demselben Arbeitgeber ohne Probleme erfolgen.

Mindestangaben in einem Praktikumsvertrages umfassen dabei gemäß § 11 BBiG:

Name und Anschrift beider Vertragsparteien

Sachliche und zeitliche Gliederung sowie Ziele des Praktikums

Beginn und Dauer des Praktikums

Dauer der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit

Dauer der Probezeit

Zahlung und Höhe der Vergütung

Dauer des Urlaubs

Voraussetzungen, unter denen das Praktikum gekündigt werden kann

Hinweise auf Betriebs- und Dienstvereinbarungen, die für das Praktikum anzuwenden sind

Ein Beispiel für einen Praktikumsvertrag finden Sie auf den folgenden Seiten.

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6.6) Praktikumszeugnis

Das Praktikumszeugnis dient als Nachweis eines abgeschlossenen Praktikums. Dieses Dokument ist

vor allem für spätere Bewerbungen wichtig. Sie benötigen das Zeugnis aber auch, wenn Sie Ihr

Praktikum im Studium als Schlüsselkompetenz anrechnen lassen möchten. Wenn Sie sich für

weitere Praktika oder den Beruf bewerben und Sie Ihr Praktikum in den Bewerbungsunterlagen

erwähnen, aber kein Zeugnis beilegen, kann beim Arbeitgeber der Eindruck entstehen, dass Sie die

geleistete Arbeit nicht zufriedenstellend ausgeübt und daher das Zeugnis bewusst weggelassen

haben.

Sie sollten sich daher unbedingt ein qualifiziertes Praktikumszeugnis ausstellen lassen, da nur dort

nachweisliche Angaben zu Ihren Aufgaben und Bewertungen über Ihre fachlichen und sozialen

Kompetenzen enthalten sind. Kümmern Sie sich am besten schon vor dem Ende des Praktikums

darum und wenden Sie sich dazu an Ihre Betreuerin bzw. Ihren Betreuer oder Ihre Vorgesetze bzw.

Ihren Vorgesetzen. Gegebenenfalls werden Sie gebeten. Ihr eigenes Zeugnis vorzuformulieren.

Wie bei einem Arbeitszeugnis sind dabei eindeutig negative Bemerkungen und Beobachtungen

unzulässig. Eine Bewertung der Tätigkeiten und Kompetenzen erfolgt daher durch subtile

Abstufungen, Modifikationen und Auslassungen:

Gute Beurteilung: Müller trug mit seinem Engagement zum guten Gelingen der Veranstaltung

bei.

Modifikation: Müller setze sich stets für das Gelingen der Veranstaltung ein (bedeutet:

setzte sich ein, schaffte es aber nicht).

Gute Beurteilung: Müller hat ein gutes Verhältnis zu seinen Vorgesetzen, Kolleginnen und

Kollegen.

Auslassung: Müller hat ein gutes Verhältnis zu seinen Kolleginnen und Kollegen

(bedeutet: zu den Vorgesetzten nicht).

Klassischer Bestandteil jedes Arbeits- und Praktikumszeugnisses ist eine abschließende und

zusammenfassende Leistungsbeurteilung nach folgendem Muster:

Sehr gut: stets zu unserer vollsten Zufriedenheit

Gut: stets zu unserer vollen Zufriedenheit

Noch ziemlich gut: zu unserer vollsten Zufriedenheit

Knapp ausreichend: zu unserer Zufriedenheit

Mangelhaft: im Allgemeinen zu unserer Zufriedenheit

Zu den wichtigsten formalen Standards gehört die absolut fehlerlose sowie maschinenschriftliche

Anfertigung des Zeugnisses auf Firmenpapier im Format A4. Die Länge richtet sich nach der Dauer

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und den ausgeübten Tätigkeiten, sollte aber eine Seite nur in Ausnahmen überschreiten, um nicht

unglaubwürdig zu wirken. Das Ausstellungsdatum sollte möglichst das Austrittsdatum sein oder

maximal fünf bis zehn Tage vor bzw. nach diesem liegen. Das Zeugnis darf auch nicht geknickt,

beschädigt oder anderweitig beschmutzt sein. Ein Adressfeld mit ihrem Namen und Ihrer Anschrift

sollte das Zeugnis ebenfalls nicht enthalten: Es handelt sich hierbei schließlich um ein Dokument

und nicht um einen Geschäftsbrief.

Das qualifizierte Praktikumszeugnis besteht dabei aus folgenden Bestandteilen, auch verbindlich in

der genannten Reihenfolge:

Überschrift

Einleitung: Name, Geburtsdatum, Zeitraum des Praktikums, eingesetzte Abteilung

Leistungsbeschreibung: Aufgaben und Tätigkeiten, Erfolge, Projekte (ohne Bewertung)

Leistungsbeurteilung: Motivation, Fachkenntnisse, Arbeitsweise, Arbeitserfolge und/oder

Lernbereitschaft, zusammenfassende Leistungszusammenfassung

Verhaltensbeurteilung: Verhalten gegenüber Vorgesetzen und Kollegen, ggf. noch zu anderen

Personengruppen wie Kunden, Geschäftspartner etc.

Abschluss: Gründe für die Beendigung des Praktikums, Dankes- und Bedauerns-Formel,

Zukunfts- und Erfolgswünsche

Ausstellungsort, -datum und Unterschriften: Name der/des Vorgesetzten oder einer anderen

ranghöheren Person (auch maschinengeschrieben wiederholt) mit Hinweis auf die Position

Sind Sie mit dem Praktikumszeugnis unzufrieden, weil es falsche Angaben, formale Fehler oder

ungerechtfertigte Einschätzungen enthält oder wesentliche Tätigkeiten fehlen, können Sie eine

Änderung des Praktikumszeugnisses beim Arbeitgeber verlangen. Dazu besteht die Möglichkeit,

vor dem Arbeitsgericht eine Klage einzureichen wozu Sie im Vorfeld mit einer Rechtsberatung

klären sollten, was alles zu beachten ist. Wichtiger allerdings ist es, dass Sie vor einem solchen

Weg alle Möglichkeiten zu einer gütlichen Einigung mit dem Arbeitgeber ausgeschöpft haben.

Manchmal sind die Fehler auch nicht böswillig gemacht worden, sondern aus Unkenntnis der

Zeugnissprache.

Auf der folgenden Seite finden Sie ein Beispiel für ein gelungenes Praktikumszeugnis. Der

Einfachheit halber sind ein evtl. Firmenlogo sowie die Kontaktdaten der austellenden Person nicht

mit aufgeführt.

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7) Anrechnung eines Praktikums im Studium

7.1) Praktikum als Schlüsselkompetenz – Module SQ.Sowi.5/15/25

Wenn Sie sich Ihr Praktikum als Schlüsselkompetenz im Professionalisierungsbereich anrechnen

lassen möchten, müssen Sie mehrere Voraussetzungen erfüllen. Das Praktikum muss dabei

inhaltlich zum Studium oder sozialwissenschaftlichen Berufsfeldern passen. Eine beispielhafte

Übersicht an einschlägigen Berufsfeldern finden Sie unter www.sowi.uni-goettingen.de/pub-

berufsfelder. Zudem ist ein Begleitseminar zu besuchen und nach dem Praktikum ein

Praktikumsbericht anzufertigen. Die Zahl der anrechenbaren Credits richtet sich dabei nach dem

Zeitumfang des Praktikums.

Praktikumsmodule: Es gibt im Schlüsselkompetenzbereich drei verschiedene Module, in denen

Praktika angerechnet werden können. Diese Module sind inhaltlich gleich aufgebaut und

unterscheiden sich nur in der Höhe der anrechenbaren Credits, welche wiederrum vom

Zeitumfang Ihres Praktikums abhängen. Notwendig ist daher ein Nachweis über die im Praktikum

geleisteten Stunden.

SQ.SoWi.5: Praktika in einschlägigen Bereichen

= Umfang von min. 160 Stunden, ergibt 8 Credits

SQ.SoWi.15: Praktika in einschlägigen Bereichen

= Umfang von min. 220 Stunden, ergibt 10 Credits

SQ.SoWi.25: Praktika in einschlägigen Bereichen

= Umfang von min. 280 Stunden, ergibt 12 Credits

Begleitseminare und Vortragsreihe: Es stehen jedes Semester verschiedene Begleitseminare zur

Auswahl, von denen Sie eines für die Anrechnung besuchen müssen. Grundsätzlich können Sie

jedes auswählen, allerdings sollten Sie schauen, welches Begleitseminar inhaltlich Sinn macht, da

jeweils andere Themen angesprochen werden. Das Begleitseminar soll dabei innerhalb eines Jahrs

vor oder nach dem Praktikum besucht werden. Eine Übersicht über die Inhalte und Termine der

Begleitseminare steht unter www.sowi.uni-goettingen.de/pub-veranstaltungen.

„Entdecke deine Möglichkeiten - Vorbereitung auf ein Praktikum“

„Entdecke deine Möglichkeiten - Nachbereitung eines Praktikums“

„Kompetenzanalyse - ProfilPASS“

Im Rahmen der Begleitseminare „Vorbereitung auf ein Praktikums“ und „Nachbereitung auf ein

Praktikum“ müssen Sie neben den eigentlichen Seminarsitzungen zusätzlich drei Termine der

Vortragsreihe „Berufsperspektiven für Studierende der Sozialwissenschaften“ besuchen. Die

Vortragsreihe findet in jedem Semester statt, wobei die drei Termine in Einzelfällen auch über

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zwei Semester besucht werden können. Genaue Themen und Termine der Vortragsreihe finden

Sie unter http://www.sowi.uni-goettingen.de/pub-berufsperspektiven.

Praktikumsbericht: Der Praktikumsbericht hat einen Umfang von maximal sechs Seiten und wird

nicht benotet. Er besteht aus folgenden Elementen:

Deckblatt

Verwenden Sie hierfür das Anerkennungsformular für Praktikumsberichte. Zu finden unter

www.sowi.uni-goettingen.de/pub-praktikum.

Einleitung

Fassen Sie die Rahmenbedingungen und Ihren Aufgabenbereich kurz zusammen.

Rahmenbedingungen

Beschreiben Sie, wie Sie auf den Arbeitgeber gekommen sind und wie das

Bewerbungsverfahren ablief, gehen Sie auf die vereinbarten Rahmenbedingungen ein

(Vertrag, Vergütung, Arbeitszeit etc.) und schildern Sie kurz Ihre Aufgaben.

Der Arbeitgeber

Stellen Sie kurz den Arbeitgeber vor: Um welche Branche handelt es sich? Wie groß ist das

Unternehmen/die Institution? Welche Abteilungen gibt es etc.?

Praktikumsverlauf

Wie sah Ihr konkretes Arbeitsumfeld aus? Wie wurden Sie eingearbeitet? Welche

Aufgaben haben Sie bearbeitet? Welche Ergebnisse konnten Sie erzielen?

Resümee

Ziehen Sie Ihr persönliches Fazit: Wie bewerten Sie die Ihnen gestellten Aufgaben? Wie

schätzen Sie Ihre eigene Arbeitsleistung ein? Schaffen Sie eine Verbindung zum Studium:

Gibt es Konsequenzen für die eigene Studien- und Berufsplanung? Konnten Sie

Fähigkeiten, die Sie im Studium erlernt haben, anwenden? Wo sehen Sie noch

Nachholbedarf? Entsprach das Praktikum Ihren Erwartungen?

Anrechnung: Beim Ablauf der Anrechnung Ihres Praktikums für eines der Module SQ.Sowi.5/15/25

gibt es Unterschiede, die sich danach richten, zu welchem Zeitpunkt Sie das Begleitseminar

besucht haben oder besuchen werden. In allen Fällen müssen Sie zur Anrechnung den

Praktikumsbericht, das Anerkennungsformular sowie einen Nachweis über die Dauer und den

Zeitumfang des Praktikums vorlegen.

Für alle Studierenden, die bis zum Wintersemester 2012/2013 eines der drei wählbaren

Begleitseminare besucht haben, erfolgt die Anrechnung des Praktikums durch Frau Annegret

Schallmann der Sozialwissenschaftlichen Fakultät.

Annegret Schallmann Raum OEC 1.114 Tel. 0551/39-7159

E-Mail: [email protected]

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Für alle Studierenden, die ab dem Sommersemester 2013 eines der drei wählbaren

Begleitseminare besucht haben, erfolgt die Anrechnung des Praktikums durch das Büro für

Praktikum und Berufseinstieg der Sozialwissenschaftlichen Fakultät.

Büro für Praktikum und Berufseinstieg

Raum OEC 1.138

Tel.: 0551/39-8079 oder 0551/39-13576

E-Mail: [email protected]

7.2) Praktikum im BA Sozialwissenschaften – B.Sowi.500

Im Bachelor-Studiengang Sozialwissenschaften können Sie sich über das Modul B.SoWi.500:

„Sozialwissenschaftliche Berufsfelder in Theorie und Praxis“ ein Praktikum anrechnen lassen, für

das Sie zehn Credits erwerben. Auch hier muss es sich um ein Praktikum im einschlägigen Bereich

handeln, welches mindestens 240 Stunden umfasst. Eine beispielhafte Übersicht an einschlägigen

Berufsfeldern finden Sie unter www.sowi.uni-goettingen.de/pub-berufsfelder. Für das Modul ist

eines der beiden Begleitseminare „Entdecke deine Möglichkeiten - Vorbereitung auf ein

Praktikum“ oder „Entdecke deine Möglichkeiten - Nachbereitung eines Praktikums“ sowie fünf

Termine der Vortragsreihe „Entdecke deine Möglichkeiten – Berufsperspektiven für Studierende

der Sozialwissenschaften“ zu besuchen. Außerdem müssen Sie einen Praktikumsbericht im

Umfang von maximal sechs Seiten anfertigen.

Für die Begleitseminare und den Praktikumsbericht gelten die gleichen Bedingungen wie bei der in

Abschnitt 7.1 genannten Anrechnung des Praktikums als Schlüsselkompetenz. Neben dem Modul

B.SoWi.500 ist auch die Anrechnung eines weiteren Praktikums im Schlüsselkompetenzbereich

möglich. Den Praktikumsbericht und eine Bescheinigung über die geleisteten Stunden geben Sie

bitte beim Studiengangskoordinator für den BA Sozialwissenschaften Herrn Klaas Kunst ab, wo

auch die Anrechnung erfolgt.

Klaas Kunst

Raum OEC 1.114

Tel. 0551/39-19731

[email protected]

7.3) Praktikum im BA/MA Geschlechterforschung – B.Gefo.10 und M.Gefo.90

Im Bachelor-Studiengang Geschlechterforschung können Sie im berufsfeldbezogenen Profil des

Professionalisierungsbereichs das Modul B.GeFo.10: „Praktika in einem für den Studiengang

Geschlechterforschung relevanten Berufsfeld“ belegen. Dafür müssen Sie ein Praktikum von

mindestens 120 Stunden absolvieren, für das Sie sich 6 Credits anrechnen lassen können. Eine

beispielhafte Übersicht an relevanten Berufsfeldern finden Sie unter www.sowi.uni-

goettingen.de/pub-berufsfelder. Zudem sind eines der drei Begleitseminare sowie drei Termine

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der Vortragsreihe „Entdecke deine Möglichkeiten – Berufsperspektiven für Studierende der

Sozialwissenschaften“ zu besuchen. Außerdem müssen Sie einen Praktikumsbericht im Umfang

von maximal sechs Seiten anfertigen.

Im Master-Studiengang Geschlechterforschung ist im fachwissenschaftlichen Studium ebenfalls

ein Praktikum im Rahmen des Moduls M.GeFo.90: „Praktika in einem für den Studiengang

Geschlechterforschung relevanten Berufsfeld“ anrechenbar. Die Praktikumsdauer beträgt hier

mindestens 240 Stunden, wofür Sie 12 Credits erhalten. Auch hier müssen Sie eines der drei

Begleitseminare sowie drei Termine der Vortragsreihe besuchen und einen maximal zehnseitigen

Praktikumsbericht schreiben.

Für die Begleitseminare und den Praktikumsbericht gelten die gleichen Bedingungen wie bei der in

Abschnitt 7.1) genannten Anrechnung des Praktikums als Schlüsselkompetenz. Neben den

Modulen B.GeFo.10 und M.GeFo.90 ist auch die Anrechnung eines weiteren Praktikums im

Schlüsselkompetenzbereich möglich. Den Praktikumsbericht und eine Bescheinigung über die

geleisteten Stunden geben Sie bitte bei der Studiengangskoordinatorin der AG

Geschlechterforschung Frau Helga Hauenschild ab, wo auch die Anrechnung erfolgt.

Helga Hauenschild

Verfügungsgebäude, Raum 0.107

37073 Göttingen

Tel. 0551/39-9457

[email protected]

7.4) Praktika in den anderen sozialwissenschaftlichen Studiengängen

Auch in den BA-Studiengängen Ethnologie und Politikwissenschaften sowie den MA-

Studiengängen Erziehungswissenschaften, Modern Indian Studies und Sportwissenschaften gibt es

die Möglichkeit, Praktika in das Studium einzubringen. Es handelt sich dabei um facheigene

Module, deren Anforderungen Sie in den entsprechenden Prüfungs- und Studienordnungen

nachlesen können. Eine Übersicht finden Sie auch unter www.sowi.uni-goettingen.de/pub-

praktikum. Für nähere Informationen, Fragen zu Begleitseminaren und für die Anrechnung

wenden Sie sich bitte an die Studiengangsbeauftragte, den Studiengangsbeauftragten oder die

Fachstudienberatung des entsprechenden Fachs.

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Alles, was Sie schon immer über Praktika wissen sollten!

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8) Literaturhinweise

Hier finden Sie ausgewählte Ratgeber und Sachbücher, die sich mit den verschiedenen Themen

dieses Leitfadens vertiefend beschäftigen. Alle genannten Bücher können Sie bei uns im Büro für

Praktikum und Berufseinstieg für vier Wochen ausleihen. Weitere Ratgeber auch zum

Berufseinstieg und zu Schlüsselkompetenzen finden Sie unter http://www.uni-

goettingen.de/de/353752.html.

Berufsorientierung und Praktikum:

Baum, Jens: Wie’s weitergeht, wenn nichts mehr geht. Strategien in schwierigen Zeiten. Kösel-

Verlag, München 2008

Baum, Jens: Keine Angst vor morgen. Strategien für den Umgang mit Zukunftsängsten. Kösel-

Verlag, München 2004

Glaubnitz, Uta: Generation Praktikum. Mit den richtigen Einstiegsjobs zum Traumberuf. Wilhelm

Heyne Verlag, München 2006

Hermes-Kissling (Hrsg.): Abschluß und wie weiter? Der Ratgeber für Frauen zur Berufsplanung.

Rowohlt Taschenbuch Verlag, Reinbeck bei Hamburg 1999

Hesse, Jürgen / Schrader, Hans Christian: Praxismappe Berufsfindung. Entdecken Sie Ihre

Fähigkeiten und wählen Sie den Job, der zu Ihnen passt. Eichborn Verlag, Frankfurt/Main 2007

Hesse, Jürgen / Schrader, Hans Christian: Was steckt wirklich in mir? Die Potentialanalyse.

Eichborn Verlag, Frankfurt/Main 2010

Keller, Heidi / Nöhmaier, Nadine: PraktikumsKnigge. Der Leitfaden zum Berufseinstieg. clash

Verlagsgesellschaften, München 2005

Krelhaus, Lisa: Wer bin ich – wer will ich sein? mvg Verlag, München 2006

Schneider, Frank et. al.: Vom Praktikum und Job. Rudolf Haufe Verlag, Freiburg 2006

Berufsfelder:

Blättel-Mink, Birgit / Katz, Ingrid (Hrsg.): Soziologie als Beruf? Soziologische Beratung zwischen

Wissenschaft und Praxis. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2004

Catón, Matthias et. al. (Hrsg.): Politikwissenschaften im Beruf. Perspektiven für Politologinnen und

Politologen. LIT Verlag, Münster 2005

Kammerer, Till: Berufsstart und Karriere in Kunst, Kultur und Medien. Bertelsmann Verlag,

Bielefeld 2004

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Alles, was Sie schon immer über Praktika wissen sollten!

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Seite 57

Lange, Bastian et al. (Hrsg.): Kursbuch Ethnologie & Beruf. Erfahrungen, Berufswege und

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Pohl, Elke: Trendbranche Sport. Beruf für Bewegungsfans. BW Bildung und Wissen, Nürnberg 2004

Späte, Katrin (Hrsg.): Beruf: Soziologie ?! Studieren für die Praxis. UVK Verlagsgesellschaft,

Konstanz 2007

Bewerbung und Arbeitszeugnis:

Hesse, Jürgen / Schrader, Hans Christian: Arbeitszeugnisse. Professionell erstellen, interpretieren

verhandeln. Eichborn Verlag, Frankfurt/Main 2008

Hesse, Jürgen / Schrader, Hans Christian: Die erfolgreiche Onlinebewerbung. Stark Verlag 2011

Püttjer, Christian / Schnierda, Uwe: Bewerben um ein Praktikum. Campus Verlag, Frankfurt/Main

2006

Püttjer, Christian / Schnierda, Uwe: Initativbewerbung. Campus Verlag, Frankfurt/Main 2008

Püttjer, Christian / Schnierda, Uwe: Das überzeugende Bewerbungsgespräch für

Hochschulabsolventen. Campus Verlag, Frankfurt/Main 2008

Püttjer, Christian / Schnierda, Uwe: Perfekte Bewerbungsunterlagen für Hochschulabsolventen.

Campus Verlag, Frankfurt/Main 2011

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Alles, was Sie schon immer über Praktika wissen sollten!

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