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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Rohr- & Kanalreinigungsservice Wagner (RKS - Wagner) Leistungen Die Firma RKS-Wagner fuhrt Leistungen durch, die zur Beseitigung von Abflussstörungen durch Verstopfung nötig sind. Steht die Ursache der Verstopfung nicht von vornherein fest, bestimmt Firma RKS-Wagner die zur Zielerreichung erforderlichen Maßnahmen nach billigem Ermessen. (Einseitiges Leistungsbestimmungsrecht gem. § 315 BGB). Die Rohrreinigung erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik. Die Arbeiten werden materialschonend auf dem effektivsten Wege durchgeführt. Je nach Erfordernis stehen zur Störungsbeseitigung folgende Geräte zur Verfügung: Saugpumpe, Rohrreinigungsmaschinen, Flächensauger, Hochdruckspülgeräte, TV-Kameras, Ortungssonde, Foto- bzw. DVD- Dokumentationsausrüstung. Kann die Verstopfung durch den Einsatz vorgenannter Geräte nicht beseitigt werden, weil z.B. aufgrund defekter Rohrleitungen ein vorheriger Austausch erforderlich ist, unterbreitet Firma RKS-Wagner dem Auftraggeber ein Angebot über die zunächst notwendigen Arbeiten. Wird aufgrund dieses Angebotes kein Auftrag erteilt, sind die bis dahin erbrachten Arbeiten als Dienstleistung zu vergüten. Gleiches gilt, wenn ein Auftrag aus sonstigen - nicht vom Auftragnehmer zu vertretenden - Gründen nicht zu Ende geführt werden kann. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer ungehinderten Zugang zu allen Entwässerungsgegenständen und Leitungen zu verschaffen. Strom und Wasser muss vom Auftraggeber gestellt werden. Der Auftragnehmer ist vom Auftraggeber schriftlich über auftragsrelevante Besonderheiten, Rohrverläufe, vorherige Ereignisse und sonstige Gefahren zu informieren. Abnahme Nach Abschluss der Arbeiten hat der Auftraggeber deren ordnungsgemäße Durchführung zu bestätigen und die Leistungen durch Unterschrift auf dem Auftragsformular abzunehmen. Preise / Zahlung Es gelten die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Preise gemäß der Preisliste der Firma Wagner. Die Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe. Die Vergütung bemisst sich nach Zeitaufwand und Materialeinsatz. Zum Zeitaufwand gehören auch An- und Abfahrt. Die Preisliste wird dem Auftraggeber vor Auftragserteilung ausgehändigt. Rechnungen sind sofort ohne Abzug zahlbar. 1

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Rohr- & Kanalreinigungsservice Wagner (RKS -

Wagner)

Leistungen

Die Firma RKS-Wagner fuhrt Leistungen durch, die zur Beseitigung von Abflussstörungen

durch Verstopfung nötig sind. Steht die Ursache der Verstopfung nicht von vornherein fest,

bestimmt Firma RKS-Wagner die zur Zielerreichung erforderlichen Maßnahmen nach

billigem Ermessen. (Einseitiges Leistungsbestimmungsrecht gem. § 315 BGB). Die

Rohrreinigung erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik. Die Arbeiten werden

materialschonend auf dem effektivsten Wege durchgeführt. Je nach Erfordernis stehen zur

Störungsbeseitigung folgende Geräte zur Verfügung: Saugpumpe, Rohrreinigungsmaschinen,

Flächensauger, Hochdruckspülgeräte, TV-Kameras, Ortungssonde, Foto- bzw. DVD-

Dokumentationsausrüstung. Kann die Verstopfung durch den Einsatz vorgenannter Geräte

nicht beseitigt werden, weil z.B. aufgrund defekter Rohrleitungen ein vorheriger Austausch

erforderlich ist, unterbreitet Firma RKS-Wagner dem Auftraggeber ein Angebot über die

zunächst notwendigen Arbeiten. Wird aufgrund dieses Angebotes kein Auftrag erteilt, sind

die bis dahin erbrachten Arbeiten als Dienstleistung zu vergüten. Gleiches gilt, wenn ein

Auftrag aus sonstigen - nicht vom Auftragnehmer zu vertretenden - Gründen nicht zu Ende

geführt werden kann. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer ungehinderten

Zugang zu allen Entwässerungsgegenständen und Leitungen zu verschaffen. Strom und

Wasser muss vom Auftraggeber gestellt werden. Der Auftragnehmer ist vom Auftraggeber

schriftlich über auftragsrelevante Besonderheiten, Rohrverläufe, vorherige Ereignisse und

sonstige Gefahren zu informieren.

Abnahme

Nach Abschluss der Arbeiten hat der Auftraggeber deren ordnungsgemäße Durchführung zu

bestätigen und die Leistungen durch Unterschrift auf dem Auftragsformular abzunehmen.

Preise / Zahlung

Es gelten die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Preise gemäß der Preisliste der

Firma Wagner. Die Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweils

gesetzlichen Höhe. Die Vergütung bemisst sich nach Zeitaufwand und Materialeinsatz. Zum

Zeitaufwand gehören auch An- und Abfahrt. Die Preisliste wird dem Auftraggeber vor

Auftragserteilung ausgehändigt. Rechnungen sind sofort ohne Abzug zahlbar.

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Ausführung

Die vor Auftragsdurchführung vereinbarten Ausführungsfristen gelten als verbindlich, sofern

sie ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet wurden.

Haftung

Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für

mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist

die Haftung für Schäden, die an defekten oder unvorschriftsmäßig installierten

Entwässerungsgegenständen- oder Leitungen durch die Arbeiten des Auftragnehmers

entstehen. Wird als Grund einer Reklamation die unsachgemäße Nutzung der Rohrnetze

festgestellt, scheidet eine Haftung des Auftragnehmers aus. Ebenso bei unzureichender

Information durch den Auftraggeber oder bei nicht vorhersehbaren Ereignissen. In

vorgenannten Fällen ist eine erneute Auftragserteilung erforderlich.

Reklamation

Reklamationen müssen dem Auftragnehmer innerhalb einer Woche nach Beendigung der

Arbeiten schriftlich zugehen.

Gerichtsstand/ Nebenabreden

Gerichtsstand ist Pinneberg. Mündliche Nebenabreden haben nur Gültigkeit, wenn sie vom

Auftragnehmer schriftlich bestätigt wurden.

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