4
02.10.2017 Arzneimittel Arzneimittel Arzneimittel Arzneimittel-Festbeträge: Festbeträge: Festbeträge: Festbeträge: Hinweise zu den Hinweise zu den Hinweise zu den Hinweise zu den Dateien gemäß § 35 Abs. Dateien gemäß § 35 Abs. Dateien gemäß § 35 Abs. Dateien gemäß § 35 Abs. 8 SGB V 8 SGB V 8 SGB V 8 SGB V Folgende Dateien wurden auf der Grundlage von § 35 Abs. 8 SGB V erstellt vom: GKV-Spitzenverband Referat Arzneimittel-Festbeträge Reinhardtstr. 28 10117 Berlin Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Sekretariat (Tel.: 030 206288-2331 oder Fax: 030 206288-82309) oder per E-Mail an: [email protected]. 1. Datensatzbeschreibung: Festbetragsarzneimittel nach § 35 SGB V sortiert nach Arzneimittelna- me (PDF-Dokument) Feldname Feldname Feldname Feldname Erläuterung Erläuterung Erläuterung Erläuterung Arzneimittelname vom Anbieter gemeldeter Arzneimittelname PZN Pharmazentralnummer Packungsgröße Packungsgröße in denjenigen Zähleinheiten (Stück, Hübe, g, ml o. ä.), die die jeweilige Wirkstoffmenge enthalten Preis Apothekenverkaufspreis inkl. MwSt. in Euro Festbetrag auf Ebene der Apothekenverkaufspreise inkl. MwSt. in Euro Differenz absolute Differenz zwischen Preis und Festbetrag Wirkstoff Einzelwirkstoffkürzel bei Festbetragsgruppen der Stufe 2 und 3 Wirkstoffmenge bei Festbetragsgruppen der Stufe 3 mit zwei Vergleichsgrößen pro Wirk- stoffkombination stimmt die Angabe in diesem Feld mit der Information im Feld „w“ überein w Wirkstärke (bei Stufe 1) bzw. Wirkstärkenvergleichsgröße, Wirkstär- kenäquivalenzfaktor oder Wirkstärkenvergleichsfaktor (bei Stufe 2 und 3) Darreichungsform Darreichungsformkürzel Festbetragsgruppe Bezeichnung der Festbetragsgruppe Stufe Festbetragsstufe nach § 35 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, 2 oder 3 SGB V Der in dem PDF-Dokument ausgewiesene Preis- und Produktstand ist mit den Preis- und Produk- tinformationen nach § 131 Abs. 4 SGB V abgeglichen. Trotz größtmöglicher Sorgfalt bei der Bear- beitung können Unstimmigkeiten nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Eine Gewähr für die Rich- tigkeit kann daher nicht übernommen werden.

Allgemeine Informationen zu Festbeträgen - dimdi.de · PDF fileReferat Arzneimittel-Festbeträge Reinhardtstr. 28 10117 Berlin ... Stufe Festbetragsstufe nach § 35 Abs. 1 Satz 2

  • Upload
    vananh

  • View
    218

  • Download
    2

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: Allgemeine Informationen zu Festbeträgen - dimdi.de · PDF fileReferat Arzneimittel-Festbeträge Reinhardtstr. 28 10117 Berlin ... Stufe Festbetragsstufe nach § 35 Abs. 1 Satz 2

02.10.2017

ArzneimittelArzneimittelArzneimittelArzneimittel----Festbeträge:Festbeträge:Festbeträge:Festbeträge: Hinweise zu den Hinweise zu den Hinweise zu den Hinweise zu den Dateien gemäß § 35 Abs.Dateien gemäß § 35 Abs.Dateien gemäß § 35 Abs.Dateien gemäß § 35 Abs. 8 SGB V8 SGB V8 SGB V8 SGB V

Folgende Dateien wurden auf der Grundlage von § 35 Abs. 8 SGB V erstellt vom:

GKV-Spitzenverband

Referat Arzneimittel-Festbeträge

Reinhardtstr. 28

10117 Berlin

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Sekretariat (Tel.: 030 206288-2331 oder Fax: 030

206288-82309) oder per E-Mail an: [email protected].

1. Datensatzbeschreibung: Festbetragsarzneimittel nach § 35 SGB V sortiert nach Arzneimittelna-me (PDF-Dokument)

FeldnameFeldnameFeldnameFeldname ErläuterungErläuterungErläuterungErläuterung

Arzneimittelname vom Anbieter gemeldeter Arzneimittelname

PZN Pharmazentralnummer Packungsgröße Packungsgröße in denjenigen Zähleinheiten (Stück, Hübe, g, ml o. ä.), die

die jeweilige Wirkstoffmenge enthalten Preis Apothekenverkaufspreis inkl. MwSt. in Euro Festbetrag auf Ebene der Apothekenverkaufspreise inkl. MwSt. in Euro Differenz absolute Differenz zwischen Preis und Festbetrag Wirkstoff Einzelwirkstoffkürzel bei Festbetragsgruppen der Stufe 2 und 3 Wirkstoffmenge bei Festbetragsgruppen der Stufe 3 mit zwei Vergleichsgrößen pro Wirk-

stoffkombination stimmt die Angabe in diesem Feld mit der Information im Feld „w“ überein

w Wirkstärke (bei Stufe 1) bzw. Wirkstärkenvergleichsgröße, Wirkstär-kenäquivalenzfaktor oder Wirkstärkenvergleichsfaktor (bei Stufe 2 und 3)

Darreichungsform Darreichungsformkürzel Festbetragsgruppe Bezeichnung der Festbetragsgruppe Stufe Festbetragsstufe nach § 35 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, 2 oder 3 SGB V

Der in dem PDF-Dokument ausgewiesene Preis- und Produktstand ist mit den Preis- und Produk-

tinformationen nach § 131 Abs. 4 SGB V abgeglichen. Trotz größtmöglicher Sorgfalt bei der Bear-

beitung können Unstimmigkeiten nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Eine Gewähr für die Rich-

tigkeit kann daher nicht übernommen werden.

Page 2: Allgemeine Informationen zu Festbeträgen - dimdi.de · PDF fileReferat Arzneimittel-Festbeträge Reinhardtstr. 28 10117 Berlin ... Stufe Festbetragsstufe nach § 35 Abs. 1 Satz 2

Seite 2 / 4

2. Datensatzbeschreibung: Abkürzungsverzeichnis Einzelwirkstoffe bei Stufe 2 und 3

FeldnameFeldnameFeldnameFeldname ErläuterungErläuterungErläuterungErläuterung Kürzel Einzelwirkstoffkürzel Langform Einzelwirkstoff

3. Datensatzbeschreibung: Abkürzungsverzeichnis Darreichungsformen

FeldnameFeldnameFeldnameFeldname ErläuterungErläuterungErläuterungErläuterung Kürzel Darreichungsformkürzel Langform Darreichungsform

4. Datensatzbeschreibung: Übersicht über die Festbeträge mit den zugehörigen Regressionsglei-

chungen

FeldnameFeldnameFeldnameFeldname ErläuterungErläuterungErläuterungErläuterung Wirkstoffgruppe Wirkstoff bei Stufe 1, Wirkstoffgruppe bei Stufe 2 und 3 Gruppe Festbetragsgruppe, Untergruppennummer a Multiplikationsfaktor b Exponent der Wirkstärke (Stufe1) bzw. der Wirkstärkenvergleichsgröße, des

Wirkstärkenäquivalenzfaktors oder Wirkstärkenvergleichsfaktors (Stufe 2 und 3)

c Exponent der Packungsgröße Bemerkung Inkrafttreten Inkrafttreten der Festbeträge Berechnungsebene bei Gruppen mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln Ebene der Abga-

bepreise der pharmazeutischen Unternehmer oder der Apothekenein-kaufspreise, ansonsten Ebene der Apothekenverkaufspreise

w_SP Wirkstärke (bei Stufe 1) bzw. Wirkstärkenvergleichsgröße, Wirkstär-kenäquivalenzfaktor oder Wirkstärkenvergleichsfaktor (bei Stufe 2 und 3) der Standardpackung

pk_SP Packungsgröße der Standardpackung in denjenigen Zähleinheiten (Stück, Hübe, g, ml o. ä.), die die jeweilige Wirkstoffmenge enthalten

Festbetrag_der_SP Festbetrag der Standardpackung auf Berechnungsebene in Euro

Die Dateien zu 2. bis 4. liegen im ASCII-Format mit Tabulator als Trennzeichen vor (TXT-Dateien).

Page 3: Allgemeine Informationen zu Festbeträgen - dimdi.de · PDF fileReferat Arzneimittel-Festbeträge Reinhardtstr. 28 10117 Berlin ... Stufe Festbetragsstufe nach § 35 Abs. 1 Satz 2

Seite 3 / 4

5. Berechnungshinweise

Für Arzneimittel, die nicht der Standardpackung entsprechen, ergibt sich der Festbetrag durch

Multiplikation des Festbetrags der Standardpackung mit dem Ergebnis der zugehörigen Regressi-

onsgleichung:

p = a * wb * pkc

Dabei bedeuten:

p = Ergebnis der Regressionsgleichung

w = Wirkstärke (bei Stufe 1) bzw. Wirkstärkenvergleichsgröße, Wirkstärkenäquivalenzfaktor

oder Wirkstärkenvergleichsfaktor (bei Stufe 2 und 3)

pk = Packungsgröße in denjenigen Zähleinheiten (Stück, Hübe, g, ml o. ä.), die die jeweilige

Wirkstoffmenge enthalten

a = Multiplikationsfaktor

b = Exponent der Wirkstärke (Stufe1) bzw. der Wirkstärkenvergleichsgröße, des Wirkstär-

kenäquivalenzfaktors oder Wirkstärkenvergleichsfaktors (Stufe 2 und 3)

c = Exponent der Packungsgröße

Wenn die Standardpackung einer Festbetragsgruppe nicht durch konkrete Ausprägungen für Pa-

ckungsgröße und Wirkstärke bzw. Wirkstärkenvergleichsgröße, Wirkstärkenäquivalenzfaktor oder

Wirkstärkenvergleichsfaktor definiert wird, reduziert sich in den jeweils angegebenen Festbetrags-

gruppen die Formel auf:

p = a * wb oder p = a * pkc

5.1 Festbetragsgruppen mit verschreibungsfreien Arzneimitteln

Bei Festbetragsgruppen mit verschreibungsfreien Arzneimitteln wird das regressionsanalytische

Verfahren zur Marktabbildung auf der Basis der Apothekenverkaufspreise mit Mehrwertsteuer (AVP)

durchgeführt. Der rechnerisch ermittelte Festbetrag wird an den nächstmöglichen, sich aus der bis

31.12.2003 geltenden Fassung der Arzneimittelpreisverordnung ergebenden Apothekenverkaufs-

preis mit 19 % Mehrwertsteuer angeglichen. Bei gleicher Differenz zu zwei Apothekenverkaufsprei-

sen gilt der höhere Preis.

In den Gruppen, deren Festbeträge vor dem 01.01.2007 in Kraft getreten sind, wird zuvor der sich

auf Basis des bisherigen Festsetzungsbeschlusses (mit der Mehrwertsteuer in Höhe von 16 %) erge-

bende Festbetrag mit dem Faktor 161

191

,,

multipliziert.

Page 4: Allgemeine Informationen zu Festbeträgen - dimdi.de · PDF fileReferat Arzneimittel-Festbeträge Reinhardtstr. 28 10117 Berlin ... Stufe Festbetragsstufe nach § 35 Abs. 1 Satz 2

Seite 4 / 4

5.2 Festbetragsgruppen mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln

Bei Festbetragsgruppen mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln wird das regressionsanalyti-

sche Verfahren zur Marktabbildung auf der Basis der Abgabepreise der pharmazeutischen Unter-

nehmer (ApU) durchgeführt. Bei diesen Gruppen werden für alle Arzneimittel zu dem sich rechne-

risch ergebenden Festbetrag auf der Ebene der Abgabepreise der pharmazeutischen Unternehmer

die Handelszuschläge nach §§ 2 und 3 der ab 01.08.2013 geltenden Arzneimittelpreisverordnung

sowie die Mehrwertsteuer in Höhe von 19 % hinzugerechnet.

In Gruppen mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, deren Festbeträge vor dem 01.01.2012 in

Kraft getreten sind, wurde das regressionsanalytische Verfahren zur Marktabbildung auf der Basis

der Apothekeneinkaufspreise (AEP) durchgeführt. Die Gruppen sind in der Übersicht über die Fest-

beträge mit den zugehörigen Regressionsgleichungen im Feld "Berechnungsebene" entsprechend

gekennzeichnet. In diesen Gruppen werden für alle Arzneimittel zu den sich rechnerisch ergeben-

den Festbeträgen auf der Ebene der (den Festsetzungsbeschlüssen zu Grunde liegenden) Apothe-

keneinkaufspreise der Apothekenzuschlag von 3 % und 8,10 € der ab 01.01.2004 geltenden Arz-

neimittelpreisverordnung sowie die Mehrwertsteuer hinzugerechnet.

In Gruppen, deren Festbeträge ab 01.01.2007 in Kraft getreten sind, wird dabei direkt die Mehr-

wertsteuer in Höhe von 19 % hinzugerechnet. In den übrigen Gruppen wird der sich auf Basis des

bisherigen Festsetzungsbeschlusses (mit der Mehrwertsteuer in Höhe von 16 %) ergebende Festbe-

trag mit dem Faktor 161

191

,,

multipliziert. In beiden Fällen wird das Ergebnis an den nächstmöglichen

sich aus der ab 01.01.2004 geltenden Fassung der Arzneimittelpreisverordnung ergebenden Apo-

thekenverkaufspreis mit 19 % Mehrwertsteuer angeglichen. Bei gleicher Differenz zu zwei Apothe-

kenverkaufspreisen gilt der höhere Preis.

Dem so ermittelten Wert werden nach Abzug der Mehrwertsteuer und der Handelszuschläge nach

§§ 2 und 3 der Arzneimittelpreisverordnung in der ab 01.01.2004 geltenden Fassung die Handels-

zuschläge nach §§ 2 und 3 der ab 01.08.2013 geltenden Arzneimittelpreisverordnung sowie die

Mehrwertsteuer in Höhe von 19 % hinzugerechnet.