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ALLGEMEINE INFORMATIONEN
ZUR ARBEITSLOSIGKEIT
ARBEITSMARKT &
BESCHÄFTIGUNG
Alle Arbeitgeber
Private Arbeitsvermittler
Berufsverbände
Gewerkschaften
BEHÖRDEN
Arbeitslosenkasse
DIHA - Dienststelle für Industrie, Handel und Arbeit
LAM - Logistik Arbeitsmarktliche Massnahmen
Staat Wallis - SECO
AUSBILDUNG &
QUALIFIKATION
Berufs-, Studien- und
Laufbahnberatung (BSL)
Organisatoren von arbeitsmarktlichen
Massnahmen
Bildungsinstitute
GESUNDHEIT & SOZIALES
Sozialmedizinisches Zentrum
Invalidenversicherung (IV)
Unfallversicherung
Sucht Wallis
Andere Institutionen des Netzwerks
Das RAV im Zentrum eines Netzwerks
2
Die interinstitutionelle Zusammenarbeit (IIZ)
«Wir sind alle Partner»
3
Stellen-
suchende
VERTRAUENSBEZIEHUNG MIT DEN PARTNERN
TRANSPARENZ
SICH BESSER KENNEN
ANGSTWUT
TRAURIGKEITDEMORALISIERT
DEMOTIVIERTSICH SCHÄTZEN
VERTRAUEN HABEN
RECHTLICHE GUNDLAGEN
AVIGRECHTEPFLICHTENSANKTIONEN
GLAUBENSICH HINTERFRAGEN
NACHDENKENÜBERLEGEN
LERNENVERSTEHEN
WIEDEREINGLEIDERUNGS-STRATEGIE
ARBEITSMARKTLICHE MASSNAHMEN
KOOPERATION
SCHAFFENUNTERNEHMEN
VORWÄRTS KOMMENSICH MOBILISIEREN
HANDELNBLOCKIEREN
VERTRAUEN
OBJEKTIVITÄT - RESPEKT
GEMEINSAME VERANTWORTLICHKEIT
GEFÜHLE
Aufgaben des RAV
Beratung und
Betreuung
Vermittlung
Arbeitsmarkt -
liche
Massnahmen
Kontrolle
Aufgaben der
Arbeitslosenkasse
Abklärung der
Anspruchs-
berechtigung
Berechnung
des
versicherten
Verdienstes
Auszahlung Unfall- und
Krankentaggeld
versicherung
5
AVIG
Rechte und Pflichten der versicherten Person
6
Die wichtigsten Rechte(wenn Anspruch vorhanden)
Arbeitslosen-entschädigung
2 Jahre 2 Jahre 2 Jahre
Rahmenfrist für die
Beitragszeit
Rahmenfrist für den
Leistungsbezug
Rahmenfrist für die
Beitragszeit
Rahmenfrist für den
Leistungsbezug
400 ALE
520 ALE
260 ALE
200 ALE
90 ALE
640 ALE
Wartezeit
7
Rahmenfrist
Anmeldung
12 Monate
Mindestbeitrag
oder Befreiung
von Beiträgen
Wartezeit
8
Versicherter
Verdienst
Wartetage - allgemeine Wartezeit
Ohne
UnterhaltspflichtMit Unterhaltspflicht
bis 3000 CHF 0 0
zwischen 3001 und
5000 CHF5 0
zwischen 5001 und
7500 CHF10 5
zwischen 7501 und
10416 CHF15 5
Ab 10417 CHF 20 5
Spezielle Wartezeit: 120 Tage + 5 Tagen (allgemeine Wartezeit) = 125 Tagen
Für Studienabgänger
Gemäss versichertem Verdienst
• Durchschnitt der letzten 6 oder 12 Monatslöhne
• Zwischen 500 CHF und 12350 CHF
• Pauschalbetrag bei Befreiung von der Beitragszeit
Höhe der Taggelder
• 80% des versicherten Verdienstes
• bei Unterhaltspflicht gegenüber Kindern unter 25 Jahre
• bei einem versicherten Verdienst unter 3797 CHF
• bei einer IV-Rente von mindestens 40%
• 70% des versicherten Verdienstes in allen anderen Fällen
Einzig die Arbeitslosenkasse ist dafür zuständig, Sie über Ihren
Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung aufzuklären.
Wie werden die Taggelder berechnet?
9
Beispiel für eine monatliche Abrechnung + Saldo des Anspruchs
10
Rechte und Pflichten der versicherten Person
11
Die wichtigsten Rechte(wenn Anspruch vorhanden)
Zwischen-verdienst
Definition
• Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit während der
Arbeitslosigkeit – eine Zwischenlösung
Vorteile
• Aktiv bleiben
• Kompetenzen frisch halten
• Beitragszeit leisten
• Einen Lohn erhalten
• Ein neues Netzwerk aufbauen und intern angestellt
werden
Jeglicher ZV muss sowohl der Arbeitslosenkasse wie dem RAV
gemeldet werden.
12
Der Zwischenverdienst (ZV) und seine Vorteile
2000 CHF
3000 CHF
4000 CHF
3200 CHF
1600 CHF
Kompensations-
Zahlung
3400 CHF
Taggeld
ohne ZV
80 %
Zwischenverdienst
ZV 2000 CHF
Keine Komp-Zahlung
wenn ZV von 3400 CHF
höher als TG 3200
Bezahlt von: Der Kasse
Dem Arbeitgeber
Versicherter
Verdienst:
4000 CHF
Finanzieller Vorteil
2000 CHF
3600 CHF
13
Berechnung des Zwischenverdienstes (ZV)
1000 CHF
Kippgrenze
2 Jahre 2 Jahre 2 Jahre
Rahmenfrist für die
Beitragszeit
Rahmenfrist für den
Leistungsbezug
Rahmenfrist für die
Beitragszeit
Rahmenfrist für den
Leistungsbezug
400 ALE
520 ALE
260 ALE
200 ALE
90 ALE
640 ALE
Wartezeit
14
Rahmenfrist
Anmeldung
15
Rechte und Pflichten der versicherten Person
16
Die wichtigsten Rechte(wenn Anspruch vorhanden)
Informationen und Beratung
RAV-Gespräch - Wiedereingliederungsstrategie
17
Stärken
Lücken
Aktionen
Ergebnisse
ZieleStandort-
bestimmung
Analyse
MassnahmenSTES
Rechte und Pflichten der versicherten Person
18
Die wichtigsten Rechte(wenn Anspruch vorhanden)
Kontrollfreie Tage
Jeweils nach 60 Tagen kontrollierter Arbeitslosigkeit
5 kontrollfreie Tage
Diese Tage müssen grundsätzlich in Tranchen von mindestens 5
Tagen bezogen werden (es besteht die Möglichkeit, diese Tage
anzuhäufen: 5+5+5). Abweichungen sind jedoch möglich.
Sie müssen Ihren Berater mindestens 2 Wochen im Voraus
darüber informieren, wenn Sie kontrollfreie Tage beziehen wollen.
19
Kontrollfreie Tage
Rechte und Pflichten der versicherten Person
20
Die wichtigsten Rechte(wenn Anspruch vorhanden)
Versicherungsdeckung
Unfall
• Die Suva bezahlt ab dem 4. Tag.
Krankheit
• Max. 30 Kalendertage während einer Rahmenfrist
• Max. 44 Taggelder während einer Rahmenfrist
Jede Arbeitsunfähigkeit muss der Kasse und dem RAV innert
einer Woche unverzüglich gemeldet werden.
21
Unfall- und Krankenversicherung
Rechte und Pflichten der versicherten Person
22
Die wichtigsten Rechte(wenn Anspruch vorhanden)
Arbeitsmarkt-liche
Massnahmen
Eine Massnahme kann nur bewilligt werden, wenn sie mit dem
Plan einer raschen und dauerhaften Wiedereingliederung
übereinstimmt.
• Vermittlungsfähigkeit verbessern
• Aktivität und Mobilität fördern
• Kompetenzen aktualisieren
• Gefahr von Langzeitarbeitslosigkeit vermindern
• Möglichkeit bieten, Berufserfahrung zu sammeln
• Arbeitsmarktfähigkeit erhalten
Während einer Massnahmen geht die Arbeitssuche weiter.
23
Arbeitsmarktliche Massnahmen
Die Massnahme endet bei der Aufnahme einer neuen Arbeit.
Schnupperlehre - Eignungsabklärung
• Max. 3 Wochen seine Fähigkeiten einem Arbeitgeber zeigen
Ausbildungspraktikum
• Max. 3 Monate, um die Fachkenntnisse zu verbessern
Berufspraktikum
• Max. 6 Monate, um Berufserfahrung zu sammeln
Programm zur vorübergehenden Beschäftigung (PvB)
• Kompetenzen weiterentwickeln und Abklärungen
Einarbeitungszuschüsse (EAZ)
• Finanzielle Beteiligung bei einer Anstellung
Kurs• Fachkenntnisse erwerben oder perfektionieren
24
Arbeitsmarktliche Massnahmen
Rechte und Pflichten der versicherten Person
25
Die wichtigsten Pflichten
Arbeitssuche
Arbeitssuche
Art. 17 AVIG
Die Pflicht, sich persönlich um Arbeit zu bemühen, besteht:
1. vor Beginn der Arbeitslosigkeit (bei Kenntnis der
Kündigung oder 3 Monate vor dem Ende eines befristeten
Arbeitsverhältnisses sind mind. 6-8 Arbeitsbemühungen
pro Monat nachzuweisen), und
2. während der Arbeitslosigkeit,
• indem der Versicherte in seinem Tätigkeitsbereich
• sowie auch ausserhalb des bisher ausgeübten Berufs eine
Arbeit sucht.
26
27
x
07.06 Pflegehelfer x x
Max Muster 678.69.158.111 Juni 2019
Verkäufer xx08.06
x03.06Matterhorn-Gotthardbahn,
Hofjistrasse 42 BrigZugführer xx
28.06
Pflegehelfer xx
Seniorenzentrum
Landstrasse 13 Naters
Migros MM Belalpstr. 1 Brig
Herr Mike Muster
Coop Apollo Gliserallee 13 Glis
Frau Silvia Stern 027 922 75 00Verkäufer12.06 x x
Ein anderer Kandidat
wurde ausgewähltx
13.06
x
xPflegehelfer x x xx Bereits neu besetztAltersheim Englisch Gruss -
Strasse 16 Glis Herr Julius Tag
Keine Stelle freiAnnaheim Fussweg 1 Steg
Frau Zumbach 027 933 19 19
15.06
18.06
x
Aletsch Riederalpbahnen
Mörel [email protected] x x
Vorstellungsgespräch
geplant am 01.07
Hotel Victoria Bahnhofsstr. 2
Brig Herr Klaus Fallerax x
Bewerbungsunterlagen
behaltenRezeptionist
x
Person mit einem EFZ im
Verkauf + Rotkreuz-Kurs
1
2
3
4
7
5
6
28
x
30.04 Mitarbeiter x x
Max Muster Mai 2019
Verkäufer EFZ03.05
x28.04Matterhorn-Gotthardbahn,
Hofjistrasse 42 BrigZugführer xx
08.05
xx
Migros MM Belalpstr. 1 Brig
Herr Mike Muster
Coop Apollo Gliserallee 13 Glis
Frau Silvia Stern 027 922 75 00Verkäufer EFZ07.05 x
Nicht qualifiziertx
07.05
x
xx xx NachfassschreibenMatterhorn-Gotthardbahn,
Hofjistrasse 42 Brig
Keine Stelle
Annaheim Steg
07.05
x
Aletsch Riederalpbahnen
Mörel [email protected] Kassierer x xEin anderer Kandidat
wurde ausgewählt
Victoria Brig x xRezeptionist
x
1
2
34
7
5
6
8
9
Nicht qualifiziert
x
x
x
Zugführer
29
Abgabe der Arbeitssuchnachweise
Ende Monat - spätestens bis am 5. des Folgemonats.
31.06.2019
Mit dem RAV-Personalberater zu
diskutieren
Usw. 10-12
Max Muster8
30
Befreiung von der Arbeitssuche
Arztzeugnis (100%)
Kontrollfreie Tage (Ferien)
2 Monate vor der Niederkunft
6 Monate vor dem AHV-Rentenbezug (ordentlich und mit
Vorbezug)
1 Monat vor der Arbeitsaufnahme (mit Vertrag)
Während der Teilnahme an gewissen arbeitsmarktlichen
Massnahmen sowie an Frühinterventionsmassnahmen der IV
während höchstens 3 Monaten
Internetseite arbeit.swiss :https://www.arbeit.swiss
AVIG-online
31
1. Login/Registrierung:
https://www.arbeit.swiss/secoalv/fr/home/menue/unternehmen/stellenmeldepflicht/Registrierung.html
2. Arbeitsbemühungen:
https://training.job-room.ch/work-efforts
3. Bewerbungsunterlagen:
https://training.job-room.ch/application-documents
Rechte und Pflichten der versicherten Person
32
Die wichtigsten Pflichten
Auskunfts-und
Meldepflicht
33
Auskunfts- und Meldepflicht
Änderung von Adresse, Telefon, E-Mail
Anfang und Ende eines Zwischenverdienstes (ZV)
Selbstständige Erwerbstätigkeit (auch ZV)
Ferien, mindestens 2 Wochen im Voraus
Krankheit und Unfall
Marschbefehl (Militär oder Zivildienst)
Abmeldung
Rechte und Pflichten der versicherten Person
34
Die wichtigsten Pflichten
Teilnahme an Beratungs-gesprächen
35
Beratungsgespräch RAV
Alle 6-8 Wochen (auch bei ZV) wird ein
Beratungsgespräch angesetzt.
• Persönliche Betreuung: Beratung - Kontrolle
• Arbeitssuchnachweise
• Arztzeugnisse
• Entscheide
• Zuweisungen
• Sanktionen
36
Abmeldung RAV
Abmeldung im RAV
• Per Telefon, E-Mail oder Besuch an der Rezeption der RAV
Formular Abmeldung
• Vollständig ausgefüllt ans RAV zurückzusenden. Das Datum der
Abmeldung entspricht dem 1. Arbeitstag
Abmeldeformular
• Datum der Abmeldung
• Datum des Beginns einer neuen Arbeit
• Neuer Arbeitgeber
• Kopie des Arbeitsvertrags
• Unterschrift
Bestätigungsbrief des RAV für die Annullierung Ihres
Dossiers
Angaben der versicherten Person (AVP)
37
Erwerbstätigkeit (Zwischenverdienst)
• unselbstständig
• selbstständig
Arbeitsmarktliche Massnahmen (AMM)
Arbeitsunfähigkeit
• Krankheit
• Unfall
Militär- oder Zivildienst
Kontrollfreie Tage (Ferien)
Unterhaltspflichten
Sozialleistungen
Beschäftigungsgrad
Abmeldung
Angaben der versicherten Person (AVP)
(jeweils Ende Monat der Kasse abzugeben)
38
Rechte und Pflichten der versicherten Person
39
Die wichtigsten Pflichten
Folgeleistung bei
Zuweisungen
Arbeitsvorschläge
• Pflicht, sich beim Arbeitgeber zu bewerben
Ergebnis der Bewerbungen
• Antwort des Stellensuchenden
• Antwort des Arbeitgebers
Vorgehensweise
• Brief des RAV mit allen Informationen für die Bewerbung
• Antwortschreiben des Stellensuchenden, um seinen
Berater über die unternommenen Schritte und das
Ergebnis zu informieren.
40
Zuweisung auf eine offene Arbeitsstelle
Art. 16 AVIG
Der Versicherte muss unverzüglich jede zumutbare Arbeit annehmen:
• unter Berücksichtigung seiner Fähigkeiten;
• entsprechend seinem Alter, seinen persönlichen Verhältnissen und seinem Gesundheitszustand;
• ohne eine Rückkehr in seinen Beruf zu gefährden.
Art. 16 Abs. 3bis AVIG
Sonderreglementierung für Personen unter 30
• Von Beginn der Arbeitslosigkeit an, eine Stelle ausserhalb seines bisher ausgeübten Berufs annehmen
41
Zumutbare Arbeit
Rechte und Pflichten der versicherten Person
42
Die wichtigsten Pflichten
Stellenmelde-pflicht
Stellenmeldepflicht
121a BV
Pflicht für Arbeitgeber, freie Stellen auszuschreiben
(Berufe mit über 5% Arbeitslosigkeit)
Priorität für beim RAV angemeldete Stellensuchende, die
die freien Stellen während 5 Arbeitstagen exklusiv
einsehen können
Weitere Informationen und Anmeldung:
https://www.arbeit.swiss/secoalv/de/home.html
43
ENDE