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ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUR ARBEITSLOSIGKEIT

ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUR ARBEITSLOSIGKEIT

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Page 1: ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUR ARBEITSLOSIGKEIT

ALLGEMEINE INFORMATIONEN

ZUR ARBEITSLOSIGKEIT

Page 2: ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUR ARBEITSLOSIGKEIT

ARBEITSMARKT &

BESCHÄFTIGUNG

Alle Arbeitgeber

Private Arbeitsvermittler

Berufsverbände

Gewerkschaften

BEHÖRDEN

Arbeitslosenkasse

DIHA - Dienststelle für Industrie, Handel und Arbeit

LAM - Logistik Arbeitsmarktliche Massnahmen

Staat Wallis - SECO

AUSBILDUNG &

QUALIFIKATION

Berufs-, Studien- und

Laufbahnberatung (BSL)

Organisatoren von arbeitsmarktlichen

Massnahmen

Bildungsinstitute

GESUNDHEIT & SOZIALES

Sozialmedizinisches Zentrum

Invalidenversicherung (IV)

Unfallversicherung

Sucht Wallis

Andere Institutionen des Netzwerks

Das RAV im Zentrum eines Netzwerks

2

Page 3: ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUR ARBEITSLOSIGKEIT

Die interinstitutionelle Zusammenarbeit (IIZ)

«Wir sind alle Partner»

3

Stellen-

suchende

Page 4: ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUR ARBEITSLOSIGKEIT

VERTRAUENSBEZIEHUNG MIT DEN PARTNERN

TRANSPARENZ

SICH BESSER KENNEN

ANGSTWUT

TRAURIGKEITDEMORALISIERT

DEMOTIVIERTSICH SCHÄTZEN

VERTRAUEN HABEN

RECHTLICHE GUNDLAGEN

AVIGRECHTEPFLICHTENSANKTIONEN

GLAUBENSICH HINTERFRAGEN

NACHDENKENÜBERLEGEN

LERNENVERSTEHEN

WIEDEREINGLEIDERUNGS-STRATEGIE

ARBEITSMARKTLICHE MASSNAHMEN

KOOPERATION

SCHAFFENUNTERNEHMEN

VORWÄRTS KOMMENSICH MOBILISIEREN

HANDELNBLOCKIEREN

VERTRAUEN

OBJEKTIVITÄT - RESPEKT

GEMEINSAME VERANTWORTLICHKEIT

GEFÜHLE

Page 5: ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUR ARBEITSLOSIGKEIT

Aufgaben des RAV

Beratung und

Betreuung

Vermittlung

Arbeitsmarkt -

liche

Massnahmen

Kontrolle

Aufgaben der

Arbeitslosenkasse

Abklärung der

Anspruchs-

berechtigung

Berechnung

des

versicherten

Verdienstes

Auszahlung Unfall- und

Krankentaggeld

versicherung

5

AVIG

Page 6: ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUR ARBEITSLOSIGKEIT

Rechte und Pflichten der versicherten Person

6

Die wichtigsten Rechte(wenn Anspruch vorhanden)

Arbeitslosen-entschädigung

Page 7: ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUR ARBEITSLOSIGKEIT

2 Jahre 2 Jahre 2 Jahre

Rahmenfrist für die

Beitragszeit

Rahmenfrist für den

Leistungsbezug

Rahmenfrist für die

Beitragszeit

Rahmenfrist für den

Leistungsbezug

400 ALE

520 ALE

260 ALE

200 ALE

90 ALE

640 ALE

Wartezeit

7

Rahmenfrist

Anmeldung

12 Monate

Mindestbeitrag

oder Befreiung

von Beiträgen

Page 8: ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUR ARBEITSLOSIGKEIT

Wartezeit

8

Versicherter

Verdienst

Wartetage - allgemeine Wartezeit

Ohne

UnterhaltspflichtMit Unterhaltspflicht

bis 3000 CHF 0 0

zwischen 3001 und

5000 CHF5 0

zwischen 5001 und

7500 CHF10 5

zwischen 7501 und

10416 CHF15 5

Ab 10417 CHF 20 5

Spezielle Wartezeit: 120 Tage + 5 Tagen (allgemeine Wartezeit) = 125 Tagen

Für Studienabgänger

Page 9: ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUR ARBEITSLOSIGKEIT

Gemäss versichertem Verdienst

• Durchschnitt der letzten 6 oder 12 Monatslöhne

• Zwischen 500 CHF und 12350 CHF

• Pauschalbetrag bei Befreiung von der Beitragszeit

Höhe der Taggelder

• 80% des versicherten Verdienstes

• bei Unterhaltspflicht gegenüber Kindern unter 25 Jahre

• bei einem versicherten Verdienst unter 3797 CHF

• bei einer IV-Rente von mindestens 40%

• 70% des versicherten Verdienstes in allen anderen Fällen

Einzig die Arbeitslosenkasse ist dafür zuständig, Sie über Ihren

Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung aufzuklären.

Wie werden die Taggelder berechnet?

9

Page 10: ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUR ARBEITSLOSIGKEIT

Beispiel für eine monatliche Abrechnung + Saldo des Anspruchs

10

Page 11: ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUR ARBEITSLOSIGKEIT

Rechte und Pflichten der versicherten Person

11

Die wichtigsten Rechte(wenn Anspruch vorhanden)

Zwischen-verdienst

Page 12: ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUR ARBEITSLOSIGKEIT

Definition

• Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit während der

Arbeitslosigkeit – eine Zwischenlösung

Vorteile

• Aktiv bleiben

• Kompetenzen frisch halten

• Beitragszeit leisten

• Einen Lohn erhalten

• Ein neues Netzwerk aufbauen und intern angestellt

werden

Jeglicher ZV muss sowohl der Arbeitslosenkasse wie dem RAV

gemeldet werden.

12

Der Zwischenverdienst (ZV) und seine Vorteile

Page 13: ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUR ARBEITSLOSIGKEIT

2000 CHF

3000 CHF

4000 CHF

3200 CHF

1600 CHF

Kompensations-

Zahlung

3400 CHF

Taggeld

ohne ZV

80 %

Zwischenverdienst

ZV 2000 CHF

Keine Komp-Zahlung

wenn ZV von 3400 CHF

höher als TG 3200

Bezahlt von: Der Kasse

Dem Arbeitgeber

Versicherter

Verdienst:

4000 CHF

Finanzieller Vorteil

2000 CHF

3600 CHF

13

Berechnung des Zwischenverdienstes (ZV)

1000 CHF

Kippgrenze

Page 14: ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUR ARBEITSLOSIGKEIT

2 Jahre 2 Jahre 2 Jahre

Rahmenfrist für die

Beitragszeit

Rahmenfrist für den

Leistungsbezug

Rahmenfrist für die

Beitragszeit

Rahmenfrist für den

Leistungsbezug

400 ALE

520 ALE

260 ALE

200 ALE

90 ALE

640 ALE

Wartezeit

14

Rahmenfrist

Anmeldung

Page 15: ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUR ARBEITSLOSIGKEIT

15

Page 16: ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUR ARBEITSLOSIGKEIT

Rechte und Pflichten der versicherten Person

16

Die wichtigsten Rechte(wenn Anspruch vorhanden)

Informationen und Beratung

Page 17: ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUR ARBEITSLOSIGKEIT

RAV-Gespräch - Wiedereingliederungsstrategie

17

Stärken

Lücken

Aktionen

Ergebnisse

ZieleStandort-

bestimmung

Analyse

MassnahmenSTES

Page 18: ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUR ARBEITSLOSIGKEIT

Rechte und Pflichten der versicherten Person

18

Die wichtigsten Rechte(wenn Anspruch vorhanden)

Kontrollfreie Tage

Page 19: ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUR ARBEITSLOSIGKEIT

Jeweils nach 60 Tagen kontrollierter Arbeitslosigkeit

5 kontrollfreie Tage

Diese Tage müssen grundsätzlich in Tranchen von mindestens 5

Tagen bezogen werden (es besteht die Möglichkeit, diese Tage

anzuhäufen: 5+5+5). Abweichungen sind jedoch möglich.

Sie müssen Ihren Berater mindestens 2 Wochen im Voraus

darüber informieren, wenn Sie kontrollfreie Tage beziehen wollen.

19

Kontrollfreie Tage

Page 20: ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUR ARBEITSLOSIGKEIT

Rechte und Pflichten der versicherten Person

20

Die wichtigsten Rechte(wenn Anspruch vorhanden)

Versicherungsdeckung

Page 21: ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUR ARBEITSLOSIGKEIT

Unfall

• Die Suva bezahlt ab dem 4. Tag.

Krankheit

• Max. 30 Kalendertage während einer Rahmenfrist

• Max. 44 Taggelder während einer Rahmenfrist

Jede Arbeitsunfähigkeit muss der Kasse und dem RAV innert

einer Woche unverzüglich gemeldet werden.

21

Unfall- und Krankenversicherung

Page 22: ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUR ARBEITSLOSIGKEIT

Rechte und Pflichten der versicherten Person

22

Die wichtigsten Rechte(wenn Anspruch vorhanden)

Arbeitsmarkt-liche

Massnahmen

Page 23: ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUR ARBEITSLOSIGKEIT

Eine Massnahme kann nur bewilligt werden, wenn sie mit dem

Plan einer raschen und dauerhaften Wiedereingliederung

übereinstimmt.

• Vermittlungsfähigkeit verbessern

• Aktivität und Mobilität fördern

• Kompetenzen aktualisieren

• Gefahr von Langzeitarbeitslosigkeit vermindern

• Möglichkeit bieten, Berufserfahrung zu sammeln

• Arbeitsmarktfähigkeit erhalten

Während einer Massnahmen geht die Arbeitssuche weiter.

23

Arbeitsmarktliche Massnahmen

Die Massnahme endet bei der Aufnahme einer neuen Arbeit.

Page 24: ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUR ARBEITSLOSIGKEIT

Schnupperlehre - Eignungsabklärung

• Max. 3 Wochen seine Fähigkeiten einem Arbeitgeber zeigen

Ausbildungspraktikum

• Max. 3 Monate, um die Fachkenntnisse zu verbessern

Berufspraktikum

• Max. 6 Monate, um Berufserfahrung zu sammeln

Programm zur vorübergehenden Beschäftigung (PvB)

• Kompetenzen weiterentwickeln und Abklärungen

Einarbeitungszuschüsse (EAZ)

• Finanzielle Beteiligung bei einer Anstellung

Kurs• Fachkenntnisse erwerben oder perfektionieren

24

Arbeitsmarktliche Massnahmen

Page 25: ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUR ARBEITSLOSIGKEIT

Rechte und Pflichten der versicherten Person

25

Die wichtigsten Pflichten

Arbeitssuche

Page 26: ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUR ARBEITSLOSIGKEIT

Arbeitssuche

Art. 17 AVIG

Die Pflicht, sich persönlich um Arbeit zu bemühen, besteht:

1. vor Beginn der Arbeitslosigkeit (bei Kenntnis der

Kündigung oder 3 Monate vor dem Ende eines befristeten

Arbeitsverhältnisses sind mind. 6-8 Arbeitsbemühungen

pro Monat nachzuweisen), und

2. während der Arbeitslosigkeit,

• indem der Versicherte in seinem Tätigkeitsbereich

• sowie auch ausserhalb des bisher ausgeübten Berufs eine

Arbeit sucht.

26

Page 27: ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUR ARBEITSLOSIGKEIT

27

x

07.06 Pflegehelfer x x

Max Muster 678.69.158.111 Juni 2019

Verkäufer xx08.06

x03.06Matterhorn-Gotthardbahn,

Hofjistrasse 42 BrigZugführer xx

28.06

Pflegehelfer xx

Seniorenzentrum

Landstrasse 13 Naters

Migros MM Belalpstr. 1 Brig

Herr Mike Muster

Coop Apollo Gliserallee 13 Glis

Frau Silvia Stern 027 922 75 00Verkäufer12.06 x x

Ein anderer Kandidat

wurde ausgewähltx

13.06

x

xPflegehelfer x x xx Bereits neu besetztAltersheim Englisch Gruss -

Strasse 16 Glis Herr Julius Tag

Keine Stelle freiAnnaheim Fussweg 1 Steg

Frau Zumbach 027 933 19 19

15.06

18.06

x

Aletsch Riederalpbahnen

Mörel [email protected] x x

Vorstellungsgespräch

geplant am 01.07

Hotel Victoria Bahnhofsstr. 2

Brig Herr Klaus Fallerax x

Bewerbungsunterlagen

behaltenRezeptionist

x

Person mit einem EFZ im

Verkauf + Rotkreuz-Kurs

1

2

3

4

7

5

6

Page 28: ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUR ARBEITSLOSIGKEIT

28

x

30.04 Mitarbeiter x x

Max Muster Mai 2019

Verkäufer EFZ03.05

x28.04Matterhorn-Gotthardbahn,

Hofjistrasse 42 BrigZugführer xx

08.05

xx

Migros MM Belalpstr. 1 Brig

Herr Mike Muster

Coop Apollo Gliserallee 13 Glis

Frau Silvia Stern 027 922 75 00Verkäufer EFZ07.05 x

Nicht qualifiziertx

07.05

x

xx xx NachfassschreibenMatterhorn-Gotthardbahn,

Hofjistrasse 42 Brig

Keine Stelle

Annaheim Steg

07.05

x

Aletsch Riederalpbahnen

Mörel [email protected] Kassierer x xEin anderer Kandidat

wurde ausgewählt

Victoria Brig x xRezeptionist

x

1

2

34

7

5

6

8

9

Nicht qualifiziert

x

x

x

Zugführer

Page 29: ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUR ARBEITSLOSIGKEIT

29

Abgabe der Arbeitssuchnachweise

Ende Monat - spätestens bis am 5. des Folgemonats.

31.06.2019

Mit dem RAV-Personalberater zu

diskutieren

Usw. 10-12

Max Muster8

Page 30: ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUR ARBEITSLOSIGKEIT

30

Befreiung von der Arbeitssuche

Arztzeugnis (100%)

Kontrollfreie Tage (Ferien)

2 Monate vor der Niederkunft

6 Monate vor dem AHV-Rentenbezug (ordentlich und mit

Vorbezug)

1 Monat vor der Arbeitsaufnahme (mit Vertrag)

Während der Teilnahme an gewissen arbeitsmarktlichen

Massnahmen sowie an Frühinterventionsmassnahmen der IV

während höchstens 3 Monaten

Page 31: ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUR ARBEITSLOSIGKEIT

Internetseite arbeit.swiss :https://www.arbeit.swiss

AVIG-online

31

1. Login/Registrierung:

https://www.arbeit.swiss/secoalv/fr/home/menue/unternehmen/stellenmeldepflicht/Registrierung.html

2. Arbeitsbemühungen:

https://training.job-room.ch/work-efforts

3. Bewerbungsunterlagen:

https://training.job-room.ch/application-documents

Page 32: ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUR ARBEITSLOSIGKEIT

Rechte und Pflichten der versicherten Person

32

Die wichtigsten Pflichten

Auskunfts-und

Meldepflicht

Page 33: ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUR ARBEITSLOSIGKEIT

33

Auskunfts- und Meldepflicht

Änderung von Adresse, Telefon, E-Mail

Anfang und Ende eines Zwischenverdienstes (ZV)

Selbstständige Erwerbstätigkeit (auch ZV)

Ferien, mindestens 2 Wochen im Voraus

Krankheit und Unfall

Marschbefehl (Militär oder Zivildienst)

Abmeldung

Page 34: ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUR ARBEITSLOSIGKEIT

Rechte und Pflichten der versicherten Person

34

Die wichtigsten Pflichten

Teilnahme an Beratungs-gesprächen

Page 35: ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUR ARBEITSLOSIGKEIT

35

Beratungsgespräch RAV

Alle 6-8 Wochen (auch bei ZV) wird ein

Beratungsgespräch angesetzt.

• Persönliche Betreuung: Beratung - Kontrolle

• Arbeitssuchnachweise

• Arztzeugnisse

• Entscheide

• Zuweisungen

• Sanktionen

Page 36: ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUR ARBEITSLOSIGKEIT

36

Abmeldung RAV

Abmeldung im RAV

• Per Telefon, E-Mail oder Besuch an der Rezeption der RAV

Formular Abmeldung

• Vollständig ausgefüllt ans RAV zurückzusenden. Das Datum der

Abmeldung entspricht dem 1. Arbeitstag

Abmeldeformular

• Datum der Abmeldung

• Datum des Beginns einer neuen Arbeit

• Neuer Arbeitgeber

• Kopie des Arbeitsvertrags

• Unterschrift

Bestätigungsbrief des RAV für die Annullierung Ihres

Dossiers

Page 37: ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUR ARBEITSLOSIGKEIT

Angaben der versicherten Person (AVP)

37

Page 38: ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUR ARBEITSLOSIGKEIT

Erwerbstätigkeit (Zwischenverdienst)

• unselbstständig

• selbstständig

Arbeitsmarktliche Massnahmen (AMM)

Arbeitsunfähigkeit

• Krankheit

• Unfall

Militär- oder Zivildienst

Kontrollfreie Tage (Ferien)

Unterhaltspflichten

Sozialleistungen

Beschäftigungsgrad

Abmeldung

Angaben der versicherten Person (AVP)

(jeweils Ende Monat der Kasse abzugeben)

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Page 39: ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUR ARBEITSLOSIGKEIT

Rechte und Pflichten der versicherten Person

39

Die wichtigsten Pflichten

Folgeleistung bei

Zuweisungen

Page 40: ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUR ARBEITSLOSIGKEIT

Arbeitsvorschläge

• Pflicht, sich beim Arbeitgeber zu bewerben

Ergebnis der Bewerbungen

• Antwort des Stellensuchenden

• Antwort des Arbeitgebers

Vorgehensweise

• Brief des RAV mit allen Informationen für die Bewerbung

• Antwortschreiben des Stellensuchenden, um seinen

Berater über die unternommenen Schritte und das

Ergebnis zu informieren.

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Zuweisung auf eine offene Arbeitsstelle

Page 41: ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUR ARBEITSLOSIGKEIT

Art. 16 AVIG

Der Versicherte muss unverzüglich jede zumutbare Arbeit annehmen:

• unter Berücksichtigung seiner Fähigkeiten;

• entsprechend seinem Alter, seinen persönlichen Verhältnissen und seinem Gesundheitszustand;

• ohne eine Rückkehr in seinen Beruf zu gefährden.

Art. 16 Abs. 3bis AVIG

Sonderreglementierung für Personen unter 30

• Von Beginn der Arbeitslosigkeit an, eine Stelle ausserhalb seines bisher ausgeübten Berufs annehmen

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Zumutbare Arbeit

Page 42: ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUR ARBEITSLOSIGKEIT

Rechte und Pflichten der versicherten Person

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Die wichtigsten Pflichten

Stellenmelde-pflicht

Page 43: ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUR ARBEITSLOSIGKEIT

Stellenmeldepflicht

121a BV

Pflicht für Arbeitgeber, freie Stellen auszuschreiben

(Berufe mit über 5% Arbeitslosigkeit)

Priorität für beim RAV angemeldete Stellensuchende, die

die freien Stellen während 5 Arbeitstagen exklusiv

einsehen können

Weitere Informationen und Anmeldung:

https://www.arbeit.swiss/secoalv/de/home.html

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Page 44: ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUR ARBEITSLOSIGKEIT

ENDE