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Seite 1/3 O. Lingenfelder oli-Spezialanlagen GmbH Blumenstraße 17-21 82538 Geretsried GERMANY Fon +49 (0) 8171-96 73-0 Fax +49 (0) 8171-96 73-10 [email protected] Geschäftsführender Gesellschafter Oliver Lingenfelder Reg.-Gericht München HRB 98292 Bankverbindungen HypoVereinsbank München BLZ 700 202 70 Konto 4 610 100 908 IBAN: DE16 7002 0270 4610 1009 08 SWIFT: HYVEDEMM Postbank München BLZ 700 100 80 Konto 134 113 802 IBAN: DE51 7001 0080 0134 1138 02 SWIFT: PBNKDEFF VAT-NR. DE 129428955 Allgemeine Lieferbedingungen 1. Allgemeines – Geltungsbereich (1) Unsere Lieferbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Lieferbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zuge- stimmt. Unsere Lieferbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Liefer- bedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen. (2) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. Eventuelle Änderungen oder Ergänzungen werden ebenfalls schriftlich niederge- legt werden. (3) Unsere Lieferbedingungen gelten nur gegenüber in- oder ausländischen Unternehmern im Sinn von § 14 BGB. 2. Angebot – Angebotsunterlagen (1) Für den Umfang der Lieferung ist die schriftliche Bestellung maßgebend. Weicht jedoch unsere Auftragsbestätigung von der Bestellung ab, gilt die Bestätigung, es sei denn, es liegen keine triftigen Gründe für die Abweichung vor und der Be- steller widerspricht binnen 7 Werktagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung. (2) Sämtliche Leistungsdaten beschreiben die geschuldete Beschaffenheit, beinhalten nicht die Übernahme einer Garantie. (3) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als “vertraulich” bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. 3. Preise – Zahlungsbedingungen (1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise “ab Werk”, ausschließlich Verpa- ckung; Fracht, Zoll, Versicherung und ohne Montage. Diese werden gesondert in Rechnung gestellt. (2) Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. (3) Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. (4) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungs- verzugs. (5) Änderungen des Liefergegenstands, die wegen besonderer Eigenschaften der Produkte oder besonderer örtlicher Gege- benheiten des Bestellers, wie sie bei Angebotsabgabe bzw. Abklärung der technischen Details auch unter Ausnutzung des aktuellen Stands der Technik nicht erkennbar waren, zur Erreichung der geschuldeten Beschaffenheit jedoch erfor- derlich sind, sind in angemessenem Maße zusätzlich zu vergüten. (6) Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten, von uns anerkannt oder entscheidungsreif sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. 4. Lieferzeit (1) Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt sind. (2) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeiten setzt die Abklärung aller technischen Details voraus, ebenso auch den Eingang einer vereinbarten Anzahlung.

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Seite 1/3 O. Lingenfelder oli-Spezialanlagen GmbH Blumenstraße 17-21 82538 Geretsried GERMANY Fon +49 (0) 8171-96 73-0 Fax +49 (0) 8171-96 73-10 [email protected]

Geschäftsführender Gesellschafter Oliver Lingenfelder Reg.-Gericht München HRB 98292

Bankverbindungen HypoVereinsbank München BLZ 700 202 70 Konto 4 610 100 908 IBAN: DE16 7002 0270 4610 1009 08 SWIFT: HYVEDEMM

Postbank München BLZ 700 100 80 Konto 134 113 802 IBAN: DE51 7001 0080 0134 1138 02 SWIFT: PBNKDEFF VAT-NR. DE 129428955

Allgemeine Lieferbedingungen

1. Allgemeines – Geltungsbereich (1) Unsere Lieferbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Lieferbedingungen abweichende

Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zuge-stimmt. Unsere Lieferbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Liefer-bedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.

(2) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. Eventuelle Änderungen oder Ergänzungen werden ebenfalls schriftlich niederge-legt werden.

(3) Unsere Lieferbedingungen gelten nur gegenüber in- oder ausländischen Unternehmern im Sinn von § 14 BGB.

2. Angebot – Angebotsunterlagen (1) Für den Umfang der Lieferung ist die schriftliche Bestellung maßgebend. Weicht jedoch unsere Auftragsbestätigung von

der Bestellung ab, gilt die Bestätigung, es sei denn, es liegen keine triftigen Gründe für die Abweichung vor und der Be-steller widerspricht binnen 7 Werktagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung.

(2) Sämtliche Leistungsdaten beschreiben die geschuldete Beschaffenheit, beinhalten nicht die Übernahme einer Garantie. (3) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte

vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als “vertraulich” bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

3. Preise – Zahlungsbedingungen (1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise “ab Werk”, ausschließlich Verpa-

ckung; Fracht, Zoll, Versicherung und ohne Montage. Diese werden gesondert in Rechnung gestellt. (2) Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der

Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. (3) Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. (4) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von

30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungs-verzugs.

(5) Änderungen des Liefergegenstands, die wegen besonderer Eigenschaften der Produkte oder besonderer örtlicher Gege-benheiten des Bestellers, wie sie bei Angebotsabgabe bzw. Abklärung der technischen Details auch unter Ausnutzung des aktuellen Stands der Technik nicht erkennbar waren, zur Erreichung der geschuldeten Beschaffenheit jedoch erfor-derlich sind, sind in angemessenem Maße zusätzlich zu vergüten.

(6) Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten, von uns anerkannt oder entscheidungsreif sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

4. Lieferzeit (1) Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt sind. (2) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeiten setzt die Abklärung aller technischen Details voraus, ebenso auch den

Eingang einer vereinbarten Anzahlung.

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Geschäftsführender Gesellschafter Oliver Lingenfelder Reg.-Gericht München HRB 98292

Bankverbindungen HypoVereinsbank München BLZ 700 202 70 Konto 4 610 100 908 IBAN: DE16 7002 0270 4610 1009 08 SWIFT: HYVEDEMM

Postbank München BLZ 700 100 80 Konto 134 113 802 IBAN: DE51 7001 0080 0134 1138 02 SWIFT: PBNKDEFF VAT-NR. DE 129428955

(3) Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter voraus, dass der Besteller seine Verpflichtungen rechtzeitig und ordnungsgemäß erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Die Einrede des nicht er-füllten Vertrages bleibt vorbehalten. Die uns obliegende Lieferfrist verlängert sich in angemessenem Umfang, soweit hierzu notwendige Zulieferungen an uns verspätet oder fehlerhaft erfolgen. In einem solchen Fall treten wir unsere Schadensersatzansprüche gegen unseren Zu-lieferer auf Ersatz etwaiger Verzögerungsschäden an den Besteller ab. Sich abzeichnende Verzögerungen teilen wir dem Besteller sobald als möglich mit. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen im Falle nicht von uns zu vertretender Ereignisse - z.B. Arbeitskämpfe, Ausfall von Mitarbeitern, insbesondere durch Krankheit -, sofern solche Ereignisse von nicht nur unerheblichem Einfluss sind. Wir werden dem Besteller Beginn und Ende derartiger Umstände baldmöglichst mitteilen.

(4) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen.

(5) Sofern die Voraussetzungen von Abs. (3) vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstands in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

(6) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der Liefervertrag ein Fixgeschäft im Sinn von § 323 Abs.2 Nr.2 BGB oder § 376 HGB ist. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von uns zu ver-tretenden Lieferverzugs der Besteller berechtigt ist geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfül-lung in Fortfall geraten ist.

(7) Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vor-sätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung be-ruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(8) Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaf-ten Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vor-hersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(9) Im Übrigen haften wir im Fall des Lieferverzugs für einen vom Besteller nachgewiesenen Schaden für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen höchstens in Höhe von 0,5% des Lieferwertes, jedoch nicht mehr als insgesamt 5% des Lie-ferwertes.

(10) Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit. (11) Storniert der Besteller den Auftrag, sind wir berechtigt, als Schadensersatz pauschal 10% der Auftragssumme geltend zu

machen. Weitergehende Ansprüche bleiben uns bei entsprechender Spezifizierung vorbehalten, ebenso dem Besteller der Nachweis, dass uns kein oder ein nur wesentlich geringerer Schaden als 10% der Auftragssumme entstanden ist.

5. Gefahrenübergang – Verpackungskosten (1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung “ab Werk” vereinbart. Verzögert sich der Ver-

sand infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, geht die Gefahr mit Zugang der Anzeige über die Ver-sandbereitschaft auf den Besteller über.

(2) Sofern es im Auftragsschein schriftlich vereinbart wurde oder wenn der Kunde es spätestens 2 Wochen vor Versand der Ware schriftlich anzeigt, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde.

6. Mängelhaftung (1) Sämtliche Mängelansprüche des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersu-

chungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. (2) Soweit ein Mangel des Liefergegenstands vorliegt, sind wir nach billigem Ermessen unterliegender Wahl zur Nacherfül-

lung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Zur Vornahme aller uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat uns der Besteller nach Verständigung die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Wir haben einen Anspruch auf Rückgabe und Rückübereignung aller ersetzter Teile. Der Kunde ist außerdem zur Her-ausgabe von Teilen verpflichtet, sofern diese vom Hersteller/Zulieferer auf angebliche Mängel hin überprüft werden sollen.

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Geschäftsführender Gesellschafter Oliver Lingenfelder Reg.-Gericht München HRB 98292

Bankverbindungen HypoVereinsbank München BLZ 700 202 70 Konto 4 610 100 908 IBAN: DE16 7002 0270 4610 1009 08 SWIFT: HYVEDEMM

Postbank München BLZ 700 100 80 Konto 134 113 802 IBAN: DE51 7001 0080 0134 1138 02 SWIFT: PBNKDEFF VAT-NR. DE 129428955

(3) Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Besteller, nach fruchtlosem Verstreichen einer angemessenen Frist, nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.

(4) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Besteller Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfül-lungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung anzulasten ist, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(5) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in die-sem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(6) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

(7) Liegt ein nur unerheblicher Mangel vor, steht dem Besteller ausschließlich ein Recht zur Minderung zu. Als unerheblich gilt insbesondere eine Abweichung von der im Auftrag vereinbarten Maschinenleistung bis zu 10 %.

Wir haften auch nicht für Mängel, die auf besonderen Eigenschaften der Produkte oder besonderen örtlichen Gegebenhei-ten des Bestellers beruhen, wie sie bei der Abklärung der technischen Details oder beim Probelauf in unserem Werk auch unter Ausnutzung des aktuellen Stands der Technik nicht erkennbar waren und deshalb nicht von uns zu vertreten sind.

(8) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang.

7. Gesamthaftung (1) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in Ziffer 6 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des

geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschä-den gemäß § 823 BGB.

(2) Die Begrenzung nach Abs. (1) gilt auch, soweit der Besteller anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.

(3) Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

(4) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt wiederum unberührt.

8. Eigentumsvorbehaltssicherung (1) Wir behalten uns das Eigentum am Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei

vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach erfolgtem Rücktritt berechtigt, den Liefergegenstand zurückzufordern. Wir sind nach Rücknahme des Liefergegenstands zu dessen Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzu-rechnen.

(2) Der Besteller ist verpflichtet, den Liefergegenstand pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diesen auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.

(3) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außerge-richtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.

9. Gerichtsstand – Erfüllungsort (1) Gerichtsstand für eventuelle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz; wir sind jedoch berechtigt, den

Besteller auch an seinem Sitzgericht zu verklagen. (2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. (3) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.