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Allgemeine Sicherheitsunterweisung Dezember 2004 Annette Nienhaus Sicherheit und Umweltschutz – D5 Stand 07.12.04

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Allgemeine Sicherheitsunterweisung

Dezember 2004

Annette Nienhaus

Sicherheit und Umweltschutz – D5

Stand 07.12.04

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D 5D 5 Sicherheit undUmweltschutzD 5D 5 Sicherheit undUmweltschutz

Inhalt

• Rechtliche Grundlagen für den Arbeits- und Gesundheitsschutz

• Allgemeine Sicherheitsregeln bei DESY

• Spezifische Gefährdungen und Sicherheitsregeln

• Notfallvorsorge und Erste Hilfe

• Arbeitsmedizinische Vorsorge

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Rechtliche Grundlagen

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D 5D 5 Sicherheit undUmweltschutzD 5D 5 Sicherheit undUmweltschutz

Grundpflichten des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber ist verpflichtet,

Gefährdungen in den Arbeitsbereichen der Beschäftigten zu ermitteln,

die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zum Schutz der Beschäftigten zu treffen,

eine dem Betrieb angepasste geeignete Arbeitsorganisation sowie notwendige Mittel bereitzustellen,

notwendige Anweisungen an die Beschäftigten zu erteilen und diese zu überwachen,

Einrichtungen stillzulegen, wenn Personen gefährdet sind.

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Grundpflichten der Beschäftigten

Die Beschäftigten

haben alle Arbeitsschutzmaßnahmen zu unterstützen,

müssen Weisungen des Unternehmers zum Zweck der Unfallverhütung befolgen,

dürfen sicherheitswidrige Weisungen (z.B.Verwendung von Werkzeugen mit beschädigter Elektroleitung) nicht befolgen.

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Grundpflichten der Beschäftigten

alle Ihnen zur Verfügung gestellten Maschinen, Geräte, Werkzeuge, Arbeitsstoffe, Transportmittel und sonstige Arbeitsmittel sowie Schutzvorrichtungen bestimmungsgemäß zu verwenden.

Sie sind verpflichtet,

notwendige Persönliche Schutzausrüstung bestimmungsgemäß anzuwenden.

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Was machen Sie, wenn Sie einen sicherheitstechnischen Mangel feststellen?

Melden Sie den Mangel unverzüglich Ihrem Vorgesetzten oder wenden Sie sich an D5.

Das Gleiche gilt für Unfälle, Beinaheunfälle, Schäden oder Gefahren. Sie haben die Pflicht, festgestellte Mängel eigenständig zu beseitigen, soweit es zu Ihren Aufgaben gehört und Sie über die notwendige Befähigung (z.B. Ausbildung, Unterweisung) verfügen.

Defekte Schleifscheibe

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Allgemeine Sicherheitsregeln bei DESY

Die Höchstgeschwindigkeitauf dem DESY-Gelände beträgt 30 km/h

Die Aufnahme von Arbeiten unter Alkoholeinflussund der Genuss von alkoholischen Getränkenwährend der Arbeit sind verboten!

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Allgemeine Sicherheitsregeln bei DESY

Der Transport von Gefahrstoffen auf öffentlichen Straßen unterliegt dem Gefahrstoffrecht und erfordert spezielle Sicherheitsvorkehrungen. Ansprechpartner: D5

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Allgemeine Sicherheitsregeln bei DESY

Gefahrenkennzeichnungen und Zutrittsverbotesind zu beachten. Arbeiten in gruppenfremden Bereichen dürfen nur nach Abstimmung zwischen den betroffenen Gruppen ausgeführt werden.

Warnung vor gefährlicher elektrischerSpannung

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Koordination von Arbeiten

Bei gleichzeitigen Arbeiten mehrerer Gruppen in einem Bereich sind die Arbeiten zur Vermeidung gegenseitiger Gefährdungen zu koordinieren (Verantwortlichen bzw. Koordinator benennen).

Arbeiten in Räumen oder Anlagen anderer Gruppen sind vor ihrem Beginn bei der Verantwortlichen Person bzw. einem von ihr benannten Verantwortlichen anzumelden.

Der Koordinator bzw. die benannten Verantwortlichen legen ggf. individuelle Schutzmaßnahmen für die Arbeiten fest.

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Vermeidung von Gefährdungen

Beachten Sie hierzu auch die Betriebsanweisungen.

Mustermann BETRIEBSANWEISUNGGemäß § 20 GeffStoffV

NR.: GS 20

Arbeitsbereich: Gefahrstofflager; Materiallager Arbeitsplatz / Tätigkeit: Reinigen von Oberflächen

1. Gefahrstoffbezeichnung

Lösemittel für Reinigungszwecke(Z.B.: Aceton, IBS-Spezialreiniger EL/Extra, EFDEZELL-Reiniger, EFD-Universalverdünnung,Brennspiritus/Ethanol, Reinigungsbenzin, Petroleum, Isopropanol, Loctite Activator 7649, n-Butylacetat,Diamant-Nitro-Verdünner, Terpentinersatz, Lackverdünner, Freiotherm Verdünnung)

2. Gefahren für Mensch und Umwelt

F

Leichtentzündlich

Produkt ist leicht entzündlich.Produkt verursacht Augenreizungen und kann die Haut entfetten undaustrocknen.Kann sich beim Umfüllen elektrostatisch aufladen.

Xn

Gesundheitsschädlich

3. Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

Haut- und Augenkontakt vermeiden.Bei längerem Hautkontakt geeignete Schutzhandschuhe tragen.Bei Spritzgefahr Schutzbrille tragen.Nicht essen, trinken oder rauchen.Von Zündquellen fernhalten.Dämpfe nicht einatmen, für Frischluftzufuhr sorgen.Getränkte Kleidung wechseln.Behälter bei Nicht-Gebrauch dicht verschlossen halten.Nur in geeignete Sicherheitskannen /-behälter abfüllen.Vor Pausen und nach Arbeitsende Hände gründlich waschen.Hautschutzplan beachten.Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.

4. Verhalten im Gefahrfall

Geeignete Löschmittel: Schaum, ABC-Pulver, CO2 (Kohlendioxid) nicht mit Wasservollstrahl löschen !!!

Nach Verschütten oder Auslaufen mit flüssigkeitsbindendem Material (Bindevlies, Chemikalienbinder)aufnehmen. Bei großen Mengen Gullideckel abdichten.

5. Erste Hilfe

Nach Einatmen: Für Frischluft sorgen. Ggf. Arzt aufsuchen.Nach Hautkontakt: Mit viel Wasser und Seife spülen. Bei Reizung der Haut Arzt aufsuchen.Nach Augenkontakt: Mit viel Wasser spülen. Ggf. Arzt aufsuchen.Nach Verschlucken: Kein Erbrechen herbeiführen. Sofort Arzt hinzuziehen.

NOTRUF: 0-110 oder 0-19222

6. Sachgerechte Entsorgung

EAK: 140103 Gebrauchte Lösemittel in die entsprechend gekennzeichneten Entsorgungsbehälter imGefahrstofflager füllen.

Datum 12.12.01 Unterschrift

Mustermann BETRIEBSANWEISUNG NR.:MA 2 – Version 2

1. Anwendungsbereich

Betrieb eines C-Bogen-Röntgengerätes im Keller (Archiv) für Entwicklungs-zwecke. Das Gerät darf nur im Bereichrechts neben dem Fahrstuhl (abgeschirmte Zelle) betrieben werden.

2. Gefahren für Mensch und Umwelt

Gefahr durch ionisierende Strahlung.

3. Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

Die Benutzung des C-Bogens ist nur den dafür berechtigten, namentlich bekannten Personen gestattet. Zu-tritt für Jugendliche unter 18 Jahren und Schwangere ist strengstens verboten. Die zugangsberech-tigten Personen müssen vor Aufnahme der Tätigkeit im Kontrollbereich nach §37 Röntgenverordnung eineärztliche Bescheinigung vorlegen, aus der hervorgeht, daß aus ärztlicher Sicht keine Bedenken gegen dieseTätigkeit bestehen. Die Untersuchung werden vom Betriebsarzt durchgeführt. Zusätzlich müssen die o.g.Personen eine Strahlenschutzbelehrung sowie eine Einweisung am mobilen Röntgengerät nachweisen, diejährlich aufzufrischen sind. Die Belehrung führt der Strahlenschutzbeauftragte durch.

Der C-Bogen darf von den berechtigten Personen nur betrieben werden, wenn einer der Strahlenschutz-beauftragten im Hause ist. Die Namen sind dem Aushang im Bereich des C-Bogens zu entnehmen.

Der C-Bogen ist nur mit einem speziellen Schlüsselschalter in Betrieb zu nehmen. Der Schlüssel befindetsich in der Obhut der Softwareentwicklungsabteilung (Sekretariat), ebenso wie der Schlüssel für die Zu-gangstür und die Strahlendosimeter. Eine Ausgabe ist nur an namentlich zugangsberechtigte Personen ge-stattet und muß jedesmal genau protokolliert und mit Unterschrift versehen werden (siehe Anlagenbuch,welches sich im Sekretariat der Softwareentwicklung befindet).

Vor dem Benutzen des C-Bogens ist zu überprüfen, ob sich weitere Personen im Bereich zwischen C-Bogen und hinterer Stahltür (bei Arbeitsplätzen SPS) aufhalten. Diese müssen die Räumlichkeiten vor Inbe-triebnahme des C-Bogens verlassen, wenn sie nicht zum autorisierten Personenkreis (Liste im SekretariatSoftwareentwicklung – Autorisierung durch den Strahlenschutzbeauftragten) gehören.

Vor der Benutzung des C-Bogens ist beim Eintritt in den Raum das Schild „Röntgen– Kein Zutritt“ (siehe Abbildung rechts) gut sichtbar an der Außenseite der Tür(Gangseite) anzubringen und die Tür zuzuziehen.

Röntgen – KeinZutritt für Unbefugte

Vor Inbetriebnahme des C-Bogens müssen die berechtigten Personen das mit ihremNamen versehene Strahlendosimeter anstecken. Dieses ist am Körper und somitunter der Strahlenschutzschürze zu tragen (auf korrekte Anbringung und Orientie-rung ist zu achten).

Jeder Berechtigte muß eine Strahlenschürze tragen, von denen 4 Stück vorhanden sind. Sollten mehr Be-rechtigte teilnehmen, so ist dies nur abwechselnd möglich.

Bei jeder Tätigkeit sind die A’s zu berücksichtigen, um die Strahlenbelastung auf ein Minimum zu reduzie-ren: Abstand, Aufenthaltszeit, Abschirmung.

Sofern sich weitere als die namentlich festgelegten Personen im Kontrollbereich aufhalten, wenn der C-Bogen in Betrieb ist, so müssen diese ein Stabdosimeter benutzen und die jeweiligen Dosiswerte im Anla-genbuch (Sekretariat Softwareentwicklung) festhalten (Name, Datum, Dosis, Unterschrift). Diese Vor-gehensweise ist nur nach Rücksprache mit dem Strahlenschutzbeauftragten möglich.

ZEITtt.MM.jjjj

Vermeiden Sie jegliche Gefährdung Ihrer eigenen Person sowie von anderenPersonen!

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Sicherheitskennzeichen

Es gibt folgende Arten von Sicherheitskennzeichen:

Rettungszeichen

Gebotszeichen

Verbotszeichen

Warnzeichen

Brandschutzzeichen

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Die wichtigsten Gebotszeichen bei DESY

Schutzhelm benutzen

Augenschutzbenutzen

Gehörschutzbenutzen

Fußschutz benutzen

Handschutzbenutzen

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Sicherheitsregeln in den HERA-Hallen

Im Hallenbereich (gekennzeichnete Bereiche) besteht Helmpflicht

In den Hallen und im Tunnel ist das Rauchen verboten

Der Betrieb mit brennbaren Gasen wirddurch Schilder angezeigt

Der Zutritt zu den vier HERA-Hallen und dem HERA-Tunnel ist nur nach Einweisung in die speziellen Gefährdungen in den Hallen und im Tunnel und mit einer HERA-Zugangskarte erlaubt.

Achtung! Brennbare Gase!

Caution! Flammable Gases!

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Not-Aus-Taster

Anlagen und Einrichtungen mit erhöhtem Gefährdungspotential sind mit Not-Aus-Tastern ausgerüstet, die die Einrichtung im Gefahrfall stillsetzen.

Der Umfang der Abschaltung soll aus dem Not-Aus-Taster ersichtlich sein.

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Spezifische Gefährdungen

und Sicherheitsregeln

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- Elektromagnetische Felder- Laser- Sicherer Umgang mit Arbeitsmitteln- Gefahrstoffe- Gase

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Elektromagnetische Strahlung

Warnung vorelektromagnetischemFeld

In den Arbeitsbereichen bei DESY können Sie mit elektro-magnetischen Feldern durch starke Magnete, Energieversorgungs-anlagen oder Hochfrequenzeinrichtungen konfrontiert werden.

Die Bereiche, in denen mit solchen Feldern gerechnet werden muss, sind durch folgende Zeichen gekennzeichnet:

Warnung vormagnetischem Feld

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Elektromagnetische Strahlung

Verbot für Personenmit Herzschrittmacher

Personen mit Herzschrittmachern oder Metallimplantaten sind besonderen Gefährdungen ausgesetzt. Diesen ist der Zutritt zu diesen Bereichen verboten!

Verbot für Personen mit Implantaten aus

Metall

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Auswirkungen magnetischer Felder

Warnung vormagnetischem Feld

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Auswirkungen magnetischer FelderIn Bereichen mit magnetischen Feldern ist mit erhöhter Gefährdung beim Umgang mit magnetischen Gegenständen zu rechnen:

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Auswirkungen magnetischer Felder

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Laser

Warnung vor Laserstrahlung

In so gekennzeichneten Bereichen besteht Gefahr durch Laserstrahlung.

Bei DESY wurden Laserschutzbeauftragte für die sichere Handhabung von Lasern benannt, die auch für detaillierte Auskünfte zur Verfügung stehen.

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Arbeitsmittel

Arbeitsmittel sind Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die bei der Arbeit benutzt werden.

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Benutzung vonArbeitsmitteln

Beschäftigte dürfen Arbeitsmittel nur benutzen, wenn

• sie von ihrem Vorgesetzten beauftragt sind und

• Arbeiten mit diesem Arbeitsmittel selbständig sicher durchführen können oder

• nach vorheriger Unterweisung unter Aufsicht einer mit den Arbeiten vertrauten Person stehen.

A rbeiten an Schleifm as chinen je der Größe

- E r f aß t we rd en a n K le idu n g u n d H a a re n du rc h o ff en e n A n t rie b ; S ch le ifs ch e ib e o d e r h e rum sch le u d e rn d e s W e rks tü ck ;- G e tro f fe n we rd e n d u rch he ru m s ch le u d ern d e s W e rkst ü ck o d e r w e g flie g e n d e Te ile o d e r A b fä lle ;- S c hn it tve r le t zu n ge n d urc h S p ä ne ;- B e im U m g a n g m it K ü h lsc hm ie rsto ff e n sin d H a u tsc h ä de n un d Alle rg ie n m ö g lich .

- A n tr ie b e v o r E in sch a lte n d er M a sc h in e ve rd e cke n ;- W e rk stü c ke f e sts p a nn e n b z w . a m A n sch la g a n le g e n ;- W e rk stü c kwe c hs e l n u r b e i S t ills ta n d ;- S p ä n e n u r m it S p ä n e ha k e n o d er B e se n e n tf e rn e n ;- E n g a n lieg e n d e K le id u ng tra g e n (Ä rm e l m it B ü n d ch e n o d e r n a ch in n e n a u fk re m p e ln), P u llo v e r u n d K itt el sin d n ic ht g e e ig n et ;- K ra wa t te n , Sc h a ls, A rm b a nd u h re n , H a n d- u n d A rm sc h m u ck sin d u n zu lä s sig ;- H a nd s ch u h e d ü rfe n b e i B o h ra rbe it e n n ich t g e tra g en we rd e n;- G e su n d h e itss ch ä d lich e S t äu b e (A s be s t, Q u a rz ) a n d e r E n t ste h u n g ss te lle a b sa u g e n, b e so n d ere B et r ie bs a n we isu n g (g e m . G e fS to ff V ) b e a ch te n !- K ü h lflü ss ig ke ite n s o f üh re n , d a ß U m g e b un g nic h t be n e tz t w ird , er f o rde rlic he n f alls A b w e ise r b e nu t ze n .- K e in e Teile au s A lu m in iu m s ch le ife n !

- B e i B ru ch o de r Fe st se tz e n d e s S c h leif sc he ib e s o w ie b e i h e ru m sc h le ud e rn d e n Te ile n M as ch in e so f ort s tillse t ze n u n d S tö ru n g im S tillst a n d b e se itig e n .

- M a sch in e a b sc h alt e n ;- V e rle t zt en b erg e n ,- E rst e H ilf e le ist e n (B lut u n ge n stille n , a b g eris se n e G lie dm a ße n in P la st b e ut e l m it g e be n , B rüc h e ru h igs te lle n ) ;- U n fa ll m e ld e n .

- S p ä n e n a ch Ab s ch lu ß je d e r S c hle if arb e it in S p ä n es a m m e lb e h ä lte r ;- M a sch in e z um A rb e itse n d e re in ig e n ;- M ä ng e l a n d er M a sc h in e d en A uf sic h ts fü h re n de n m itt e ilen ;- I n sta n d se t zu n g sa rb e ite n n u r d u rch hie rm it b e a u ft rag t e P e rso n e n.

G e su n d h eit lich e F olg e n : Ve r le tz un g , E rkra n ku n g

Beauftragung

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D 5D 5 Sicherheit undUmweltschutzD 5D 5 Sicherheit undUmweltschutz

Vor dem Benutzen

ist eine Sicht- und Funktionskontrolle durchzuführen!

Arbeitsmittel müssen einen betriebssicheren Zustand aufweisen und frei von Beschädigungen sein.

Schutzeinrichtungen, Sicherheitseinrichtungen und Not-Befehlseinrichtungen müssen immer funktionsfähig sein.

Beschäftigte, die Arbeitsmittel benutzen, dürfen sich und andere nicht gefährden.

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Benutzung von ArbeitsmittelnArbeitsmittel, die sicherheitstechnische Mängel aufweisen,

• dürfen nicht mehr benutzt werden bzw. müssen abgeschaltet werden und

• sind dem Vorgesetzten unverzüglich zu melden.

Schadhafte Arbeitsmittel austauschen oder instandsetzen (lassen).

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Bestimmungsgemäße Benutzung

Arbeitsmittel, Arbeitsstoffe und Einrichtungen dürfen nicht unbefugt benutzt oder betreten werden.

Arbeitsmittel dürfen nur

• bestimmungsgemäß und

• unter Berücksichtigung der Betriebsanleitung bzw. Betriebsanweisung sowie sonstiger Sicherheitshinweise benutzt werden.

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Bestimmungsgemäße Benutzung von Arbeitsmitteln?

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Rüst-, Instandhaltungs- und WartungsarbeitenArbeiten wie Rüsten, Reparaturen, Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten dürfen erst begonnen werden, nachdem

• gefahrbringende Bewegungen zum Stillstand gekommen sind,

• unbefugtes, irrtümliches oder unerwartetes Ingangsetzen und

• gefahrbringende Bewegungen infolge gespeicherter Energien verhindert sind.

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D 5D 5 Sicherheit undUmweltschutzD 5D 5 Sicherheit undUmweltschutz

Rüst-, Instandhaltungs- und WartungsarbeitenBeispiele für gespeicherte Energien:

• hydraulische oder pneumatische Energien

• potentielle Energie (Schwerkraftwirkung)

• kinetische Energie (Schwungmassen)

• elektrische Energie

• Federenergie1

0

Ausscha lten, w enn m ög lich von der

S trom versorgung trennen

G egen Ingangsetzen und ge fahrbringende

Bew egungen s ichern

Arbe iten en tsprechend dem Auftrag

ausführen

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D 5D 5 Sicherheit undUmweltschutzD 5D 5 Sicherheit undUmweltschutz

Sicheres Benutzen von Leitern• Schadhafte Leitern nicht benutzen und Mängel melden.

• Maximale Traglast 150 kg.

• Maximal zulässige Arbeitshöhe 7 m

• Leitern nur auf rutschsicherem, tragfähigem und ebenen Untergrund aufstellen.

• Anlegeleitern im richtigen Winkel anlehnen (60-70°)

• Anlegeleitern müssen mindestens 1 m über die Kante des Objektes herausragen

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D 5D 5 Sicherheit undUmweltschutzD 5D 5 Sicherheit undUmweltschutz

Sicheres Benutzen von Leitern• Leitern, die an oder auf Verkehrswegen aufgestellt werden, müssen auffällig gekennzeichnet und gegen Umstoßen gesichert sein.

• Beschäftigte müssen bei Arbeiten mit beiden Beinen auf der Leitersprosse stehen.

• Bei beidseitig begehbaren Stehleitern darf die oberste Stufe nicht bestiegen werden

• Von Stehleitern darf nicht auf höhergelegene Plätze übergestiegen werden.

• Leitern dürfen nicht als permanenter Arbeitsplatz benutzt werden (Faustregel: Arbeitsdauer < 2 h)

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D 5D 5 Sicherheit undUmweltschutzD 5D 5 Sicherheit undUmweltschutz

Unsicheres Benutzenvon Leitern !

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D 5D 5 Sicherheit undUmweltschutzD 5D 5 Sicherheit undUmweltschutz

Gefahrstoffe

Gefahrstoffe werden nach ihren Eigenschaften wie folgt gekennzeichnet:

Sehr giftig GiftigHochentzündl

ichExplosions-gefährlich

Leicht-entzündlich

Brandfördernd

Gesundheits-schädlich Reizend Ätzend

Umwelt-gefährlich

Bioge-fährdend

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D 5D 5 Sicherheit undUmweltschutzD 5D 5 Sicherheit undUmweltschutz

Gefahrstoffe

Beim Einsatz von Gefahrstoffen sind besondere Schutzmaßnahmen notwendig.

• Besorgen Sie vor dem Einsatz eines Gefahrstoffes zunächst das entsprechende EG-Sicherheitsdatenblatt. Es enthält viele Informationen zum Gefahrstoff.

• Der Umgang mit Gefahrstoffen wird durch Betriebsanweisungen geregelt. Beachten Sie die darin aufgeführten Gefährdungen und Schutzmaßnahmen.

Mustermann BETRIEBSANWEISUNGGemäß § 20 GeffStoffV

NR.: GS 20

Arbeitsbereich: Gefahrstofflager; Materiallager Arbeitsplatz / Tätigkeit: Reinigen von Oberflächen

1. Gefahrstoffbezeichnung

Lösemittel für Reinigungszwecke(Z.B.: Aceton, IBS-Spezialreiniger EL/Extra, EFDEZELL-Reiniger, EFD-Universalverdünnung,Brennspiritus/Ethanol, Reinigungsbenzin, Petroleum, Isopropanol, Loctite Activator 7649, n-Butylacetat,Diamant-Nitro-Verdünner, Terpentinersatz, Lackverdünner, Freiotherm Verdünnung)

2. Gefahren für Mensch und Umwelt

F

Leichtentzündlich

Produkt ist leicht entzündlich.Produkt verursacht Augenreizungen und kann die Haut entfetten undaustrocknen.Kann sich beim Umfüllen elektrostatisch aufladen.

Xn

Gesundheitsschädlich

3. Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

Haut- und Augenkontakt vermeiden.Bei längerem Hautkontakt geeignete Schutzhandschuhe tragen.Bei Spritzgefahr Schutzbrille tragen.Nicht essen, trinken oder rauchen.Von Zündquellen fernhalten.Dämpfe nicht einatmen, für Frischluftzufuhr sorgen.Getränkte Kleidung wechseln.Behälter bei Nicht-Gebrauch dicht verschlossen halten.Nur in geeignete Sicherheitskannen /-behälter abfüllen.Vor Pausen und nach Arbeitsende Hände gründlich waschen.Hautschutzplan beachten.Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.

4. Verhalten im Gefahrfall

Geeignete Löschmittel: Schaum, ABC-Pulver, CO2 (Kohlendioxid) nicht mit Wasservollstrahl löschen !!!

Nach Verschütten oder Auslaufen mit flüssigkeitsbindendem Material (Bindevlies, Chemikalienbinder)aufnehmen. Bei großen Mengen Gullideckel abdichten.

5. Erste Hilfe

Nach Einatmen: Für Frischluft sorgen. Ggf. Arzt aufsuchen.Nach Hautkontakt: Mit viel Wasser und Seife spülen. Bei Reizung der Haut Arzt aufsuchen.Nach Augenkontakt: Mit viel Wasser spülen. Ggf. Arzt aufsuchen.Nach Verschlucken: Kein Erbrechen herbeiführen. Sofort Arzt hinzuziehen.

NOTRUF: 0-110 oder 0-19222

6. Sachgerechte Entsorgung

EAK: 140103 Gebrauchte Lösemittel in die entsprechend gekennzeichneten Entsorgungsbehälter imGefahrstofflager füllen.

Datum 12.12.01 Unterschrift

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D 5D 5 Sicherheit undUmweltschutzD 5D 5 Sicherheit undUmweltschutz

Gefahrstoffe

PetroleumF

Hinweise auf besondere Gefahren:

R 11 LeichtentzündlichR 20 Gesundheitsschädlich beim Einatmen

Sicherheitsratschläge:

S 16 Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchenS 25 Berührung mit den Augen vermeiden

Hersteller/Einführer:Vertreiber:

UN-Nr. : 2363EG-Nr. : 016-022-00-9CAS-Nr.: 75-08-1

Xn

Enthält: -

b > 1 cm (A 1 cm²)

F

Xn

F

Xn

• Gefäße, Gebinde, Rohrleitungen und gefährliche Arbeitsstoffe müssen eindeutig und dauerhaft gekennzeichnet sein.

Nach dem Umfüllen in andere Gefäße sind auch diese zu kennzeichnen.

Gefahrstoffe dürfen nicht in Lebensmittelbehältern oder Getränkeflaschen aufbewahrt werden!

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Gefahrstoffe...

kennzeichnen!

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D 5D 5 Sicherheit undUmweltschutzD 5D 5 Sicherheit undUmweltschutz

Gefahrstoffe

• Beim Umgang mit Gefahrstoffen sind bestimmte (gefahrstoffabhängige) Warnhinweise zu beachten, z.B.:

Essen und Trinken

verboten

Rauchen verbotenFeuer, offenes Licht

und Rauchen verboten

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Brennbare Gase• In einigen Bereichen bei DESY, z.B. in den HERA-Hallen bzw.

Gasräumen, sind brennbare Gase vorhanden. Arbeiten in diesen Bereichen erfordern bestimmte Sicherheitsvorkehrungen und sind immer mit der Verantwortlichen Person bzw. dem Sicherheitsverantwortlichen abzustimmen.

Rauchen verbotenFeuer, offenes Licht

und Rauchen verboten

Warnung vor explosionsfähiger

Atmosphäre

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Tiefkalte Gase

• Kaltverbrennungen beim direkten Kontakt mit tiefkalten Gasen

• Mögliche Sauerstoffanreicherung

• Erstickung bei der Verdampfung größerer Mengen tiefkalter Gase in geschlossenen Räumen

Beim Umgang mit tiefkalten Gasen bestehen Gefährdungen durch

Der Umgang mit tiefkalten Gasen ist daher nur besonders unterwiesenen Personen erlaubt.

Transport von Gasen nur durch -MEA6-!

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Notfallvorsorge und Erste Hilfe

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Welche Brandschutz- und Brandbekämpfungs- einrichtungen gibt es bei DESY?

Feuerlöscher

Brandmelder

Automatische Gaslöschanlagen

Manuelle AlarmauslösungLöschdecken

Notruf: 2500Technischer Notdienst

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Alarmsysteme in den HERA-Hallen

Gas-Voralarm: Achten Sie auf weitere Durchsagen!

Feueralarm: Information über eine Rauchentwicklungin der Halle oder im Gebäude, achten Sie auf weitereDurchsagen!

Räumungsalarm: Verlassen Sie sofort die Halle undmelden Sie sich mit Ihrer Zugangskarte ab. Haben Sie Ihre Zugangskarte nicht dabei, nennen Sie dem HERA-Pförtner Ihren Namen!

In den HERA-Hallen gibt es drei Alarmsysteme:

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Notfalleinrichtungen

Kennen Sie in Ihrem Arbeitsbereich die

Fluchtwege

Sammel-stellen

Ersthelfer

Standorte von Feuerlöschern Notrufnummer

? Standorte von Erste Hilfe-Einrichtungen

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Rettungskennzeichen

Krankentrage

Erste Hilfe

Notruftelefon

Augenspül-einrichtung

Notdusche

Notausgang

Rettungsweg

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Erste Hilfe

Was machen Sie, wenn Sie selbst oder einer Ihrer Kollegen im Betrieb einen Unfall haben?

Melden Sie den Unfall an den Technischen Notdienst:

Tel. 2500Der Technische Notdienst alarmiert den Rettungswagen und dirigiert ihn zum Einsatzort.

Es gibt in Ihrer Gruppe außerdem mehrere Ersthelfer, die ausgebildet sind, die Erstversorgung vorzunehmen.

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Erste HilfeBringen Sie den Verletzten aus dem Gefahrenbereich und sichern Sie die Unfallstelle ab.

Beziehen Sie umherstehende Kollegen mit ein - z.B. zum Alarmieren des Technischen Notdienstes.

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Erste Hilfe

Tragen Sie alle Verletzungen in das Verbandbuch ein. Das ist sehr wichtig als Nachweis, dass der Unfall während der Arbeit passiert ist - also in der Zeit, in der Sie bei der Landes-Unfallkasse versichert sind.

Was müssen Sie nach einem Unfall noch beachten?

Melden Sie jeden Unfall unverzüglich Ihrem Vorgesetzten!

Wenn viel Verbandmaterial aus dem Verbandkasten entnommen wurde oder Sie festgestellt haben, dass etwas fehlt, sorgen Sie bitte dafür, dass dies wieder aufgefüllt wird.

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Arbeitsmedizinische Vorsorge

Es gibt bei DESY arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, die vom

Betriebsärztlichen Dienst -BA-

Herrn Dr. Bandelow

Frau Dr. Bünz

durchgeführt werden. Der -BA- ist in Gebäude 1, Raum 107 (Tel. -2171) zu erreichen.

Er steht Ihnen auch in allen Fragen des betrieblichen Gesundheitsschutzes zur Verfügung.

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Arbeitsmedizinische Vorsorge

Vorsorgeuntersuchungen sind z. B. erforderlich, wenn Sie

regelmäßig Arbeiten mit bestimmten Gefahrstoffen ausführen (z.B. Methanol, Blei, Benzol)

Fahr- und Steuertätigkeiten ausführen (Krane, Gabelstapler, DESY-Fahrzeuge)

in Lärmbereichen arbeiten

unter schwerem Atemschutz arbeiten.

Sie können außerdem eine Vorsorgeuntersuchung durchführen lassen, wenn Sie regelmäßig an Bildschirmarbeitsplätzen arbeiten.

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Gefährdungen am Arbeitsplatz / imArbeitsbereich

Gibt es an Ihrem Arbeitsplatz / in Ihrem Arbeitsbereich Gefährdungen?

Wie können diese Gefährdungen vermieden werden?

Welche Maßnahmen sollten noch getroffen werden?

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Unsere gesetzliche Unfallversicherung

Landesunfallkasse Hamburg (LUK)

Sie sind während der Arbeitszeit sowie auf dem direkten Weg zur Arbeit bzw. Heimweg bei der LUK versichert.

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !