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1I1 I Materialprufanstalt Institut für Baustoffe, tur das Bauwesen Massivbau und Brandschutz Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis Prüfzeugnis Nummer: Gegenstand: P-3224/2148-MPA BS Decken gemäß DIN 4102-4, Abschnitt 3.4 bis 3.8 und 3.11 sowie tragende oder nichttragende, raumabschließende Wände aus Stahlbeton oder Mauerwerk gemäß DIN 4102- 4, Abschnitt 4.2 und 4.5, mit Fugendichtungen "ZZ-Fugen- bänder TS" bzw. "ZZ-Fugenbänder BDS-N" der Feuerwi- derstandsklasse F 30 bzw. F 90 nach DIN 4102-2 Antragsteller: Ausstellungsdatum: Geltungsdauer bis: Karl Zimmermann GmbH Marconistr. 7-9 D 50769 Köln 25. September 2008 25. September 2013 I Notified body (0761-CPO) Oie MPA Braunschweig ist für Prüfung, Überwachung, Inspektion und Zertilizierung bauaufsichtlich aner1(annt und nolifiziert. Oie MPA Braunschweig ist als Prüf- und Kalibrieriaboratoriurn nach ISO/IEC 17025 und als Inspektionsstefle nach fSOI1EC 17020 akkreditiert. Aufgrund dieses allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses ist der obengenannte Ge- genstand im Sinne der Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes anwendbar. Dieses allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis umfasst 8 Seiten und 3 Anlagen. Dieses allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis ersetzt das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis Nr. P-3224/2148-MPA BS vom 04. Dezember 2003. Dieses allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis Nr. P-3224/2148-MPA BS ist erstmals am 04. Dezember 1998 ausgestellt worden. Dieses allgemeine bauaufsichtliehe Prüfzeugnis darf nur vollsländig und unverändert weiterverbreitet werden. Auszüge oder Kürzungen bedürfen der schriftlichen Genehmigung der MPA Braunschweig. Dokumente ohne Unterschrift und Stempel haben keine Gültigkeit. Jede Seite dieses allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses ist mit dem Dienstsiegel der MPA Braunschweig versehen. I Materialprülanslalt (MPA) I Fon +49 (0)531-391-5400 I Norddeutsche LB Hannover fOr das Bauwesen Fax +49 (0)531-391-5900 106 020 050 BLZ 250 500 00 Beethovenstraße 52 [email protected]·bs.de Swift-Code: NOlAOE 2H 0-38106 Braunschweig www.mpa.lu·bs.de US1.·10·Nr.OE183500654 Steuer-Nr.: 141201f.22859 IBAN: OE5825050000010602005O

Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis · DIN 4102-4') sowie für einseitig brandbeanspruchte tragende oder nichttragende, raumab schließende Wände aus Stahlbeton oder Mauerwerk

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1I1

IMaterialprufanstalt

Institut für Baustoffe, tur das BauwesenMassivbau und Brandschutz

Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis

Prüfzeugnis Nummer:

Gegenstand:

P-3224/2148-MPA BS

Decken gemäß DIN 4102-4, Abschnitt 3.4 bis 3.8 und 3.11sowie tragende oder nichttragende, raumabschließendeWände aus Stahlbeton oder Mauerwerk gemäß DIN 4102­4, Abschnitt 4.2 und 4.5, mit Fugendichtungen "ZZ-Fugen­bänder TS" bzw. "ZZ-Fugenbänder BDS-N" der Feuerwi­derstandsklasse F 30 bzw. F 90 nach DIN 4102-2

Antragsteller:

Ausstellungsdatum:

Geltungsdauer bis:

Karl Zimmermann GmbHMarconistr. 7-9

D 50769 Köln

25. September 2008

25. September 2013

INotified body (0761-CPO)Oie MPA Braunschweig ist für Prüfung, Überwachung,Inspektion und Zertilizierung bauaufsichtlich aner1(anntund nolifiziert. Oie MPA Braunschweig ist als Prüf- undKalibrieriaboratoriurn nach ISO/IEC 17025 und alsInspektionsstefle nach fSOI1EC 17020 akkreditiert.

Aufgrund dieses allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses ist der obengenannte Ge­genstand im Sinne der Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes anwendbar.

Dieses allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis umfasst 8 Seiten und 3 Anlagen.

Dieses allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis ersetzt das allgemeine bauaufsichtlichePrüfzeugnis Nr. P-3224/2148-MPA BS vom 04. Dezember 2003.

Dieses allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis Nr. P-3224/2148-MPA BS ist erstmals am04. Dezember 1998 ausgestellt worden.

Dieses allgemeine bauaufsichtliehe Prüfzeugnis darf nur vollsländig und unverändert weiterverbreitet werden. Auszüge oder Kürzungen bedürfen derschriftlichen Genehmigung der MPA Braunschweig. Dokumente ohne Unterschrift und Stempel haben keine Gültigkeit. Jede Seite dieses allgemeinenbauaufsichtlichen Prüfzeugnisses ist mit dem Dienstsiegel der MPA Braunschweig versehen.

IMaterialprülanslalt (MPA) IFon +49 (0)531-391-5400 INorddeutsche LB HannoverfOr das Bauwesen Fax +49 (0)531-391-5900 106 020 050 BLZ 250 500 00Beethovenstraße 52 [email protected]·bs.de Swift-Code: NOlAOE 2H0-38106 Braunschweig www.mpa.lu·bs.de US1.·10·Nr.OE183500654

Steuer-Nr.: 141201f.22859IBAN: OE5825050000010602005O

MPA BRAUNSCHWErGSeite 21 Allgemeines bauaufsichtliches Prülzeugnis Nr. P-322412148-MPA BS vom

25. September 2008

1 Gegenstand und Anwendungsbereich

1.1 Gegenstand

iBMB~~~

1.1.1 Das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis (abP) gilt für die Herstellung und Anwendungvon unten oder oben brandbeanspruchter Decken gemäß Abschnitt 3.4 bis 3.8 und 3.11 vonDIN 4102-4') sowie für einseitig brandbeanspruchte tragende oder nichttragende, raumab­schließende Wände aus Stahlbeton oder Mauerwerk gemäß Abschnitt 4.2 und 4.5 vonDIN 4102-4 mit Fugendichtungen "ZZ-Fugenbänder TS" bzw. "ZZ-Fugenbänder BDS-N", dieder Feuerwiderstandsklasse F 30 bzw. F 90, Benennung (Kurzbezeichnung) F 30-AB bzw.F 90-AB, nach DIN 4102-02 : 1977-09 angehören.

Das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis für die Bauart wird auf Grundlage der Angabenin der Bauregelliste (BRL) A, Teil 3, Ifd. Nr. 2.1, in der jeweils gültigen Fassung erteilt.

1.1.2 Die Decken mit Fugendichtungen müssen aus Deckenkonstruktionen gemäß DIN 4102­4 : 1994-05, Abschnitt 3.4 bis 3.8 und 3.11 mit den Fugendichtungen "ZZ-Fugenbänder TS"bzw. "ZZ-Fugenbänder BDS-N" gemäß Abschnitt 2 bestehen. Die raumabschließendenWände (einseitige Brandbeanspruchung) mit Fugendichtungen müssen aus Wandkonstrukti­onen aus Stahlbeton oder Mauerwerk gemäß DIN 4102-4 : 1994-05, Abschnitt 4.2 und 4.5,mit den Fugendichtungen "ZZ-Fugenbänder TS" bzw. "ZZ-Fugenbänder BDS-N" gemäß Ab­schnitt 2 bestehen.

Dabei bestehen die Fugendichtungen "ZZ-Fugenbänder TS" aus Formteilen aus demdämmschichtbildenden Baustoff "ZZ-Brandschutzschaum TS" gemäß der allgemeinen bau­aufsichtlichen Zulassung Nr. Z-19.11-353.

Die Fugendichtungen "ZZ-Fugenbänder BDS-N" bestehen aus Formteilen aus dem dämm­schichtbildenden Baustoff "ZZ-Brandschutzschaum BDS-N", Variante A, gemäß der allge­meinen bauaufsichtlichen Zulassung Nr. Z-19.11-1599.

Details sind dem Abschnitt 2 zu diesem allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis zu ent­nehmen.

1.2 Anwendungsbereich

1.2.1 Die Decken und Wände mit den Fugendichtungen "ZZ-Fugenbänder TS" bzw. "ZZ-Fugen­bänder BDS-N" müssen bei der Feuerwiderstandsklasse F 30 eine Dicke d ~ 100 mm undbei der Feuerwiderstandsklasse F 90 eine Dicke d ~ 150 mm aufweisen und ansonsten dieBedingungen der Abschnitte 3.4 bis 3.8 bzw. 3.11 von DIN 4102-4 (Decken) bzw. der Ab­schnitte 4.2 und 4.5 von DIN 4102-4 (Wände) erfüllen.

Die Mindestbauteildicke d ist bei gefasten Kanten auf die Endpunkte der Fasung zu beziehen(siehe Bild 1). ,,,,'t-~\:tF.D.b.{

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~ Fugendichtung \. .. . ~ ~;* 'O"~

Dieses allgemeine bauaufsIchtliche Prufzeugms enthalt durch datierte und undatierte Verwelsunge en aus anderenPublikationen. Die Verweisungen sind an den jeweiligen Stellen im Text zitiert, und die Publikationen sind auf Seite 7 aufgeführt. Beidatierten Verweisungen müssen spätere Änderungen oder Überarbeitungen dieser Publikationen bei diesem allgemeinen bauauf­sichtlichen Prüfzeugnis berücksichtigt werden. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe der in Bezug genommenenPublikationen.

MPA BRAUNSCHWEIGSeite 31 Allgemeines bauaufsichlliches Prufzeugnis Nr. P-322412148·MPA es vom

25. September 2008

1.2.2 Die Fugendichtungen dürfen zwischen einzelnen Deckenteilen, zwischen den in Abschnitt1.2.1 aufgeführten Wänden oder zwischen Deckenteilen und

- tragenden und nichttragenden, raumabschließenden Wänden aus Mauerwerk nachDIN 1053-1 bis 4,

- tragenden und nichttragenden, raumabschließenden Wänden aus Beton bzw. Stahlbetonnach DIN 1045 oder

- Wänden aus Porenbeton-Bauplatten nach DIN 4166

angeordnet werden. Die Wandkonstruktionen müssen die gleiche Feuerwiderstandsklassewie die Decken mit Fugendichtungen aufweisen. Für die Feuerwiderstandsklasse der vg.Wandkonstruktionen muss ein brandschutztechnischer Anwendbarkeitsnachweis (z. B.DIN 4102-4 oder ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis) vorliegen.

1.2.3 Die Fugendichtungen zwischen einzelnen Deckenteilen bzw. zwischen Deckenteilen und denvg. Wandkonstruktionen bzw. zwischen den vg. Wandkonstruktionen müssen entsprechendAbschnitt 2.1 verschlossen werden.

1.2.3.1 Soweit Anforderungen an den Schallschutz gestellt werden, sind weitere Nachweise zu er­bringen.

1.2.4 Aufgrund der Erklärung des Antragstellers werden in der Bauart keine Produkte verwendet,die der Gefahrstoffverordnung, der Chemikalienverbotsverordnung oder der FCKW-Halon­Verbotsverordnung unterliegen bzw. es werden die Auflagen aus den o. a. Verordnungen(insbesondere der Kennzeichnungspflicht) eingehalten.

Weiterhin erklärt der Antragsteller, dass - sofern für den Handel und das Inverkehrbringenoder die Verwendung Maßnahmen im Hinblick auf die Hygiene, den Gesundheitsschutz oderden Umweltschutz zu treffen sind - diese vom Antragsteller veranlasst bzw. in der erforderli­chen Weise bekanntgemacht werden.

Daher bestand kein Anlass, die Auswirkungen der Bauprodukte im eingebauten Zustand aufdie Erfüllung von Anforderungen des Gesundheits- und Umweltschutzes zu prüfen.

2 Bestimmungen für die Decken bzw. Wände mit Fugendichtungen"ZZ-Fugenbänder TS" bzw. "ZZ-Fugenbänder BDS-N"

2.1 Bestimmungen für die Ausführung der Fugen zwischen einzelnen Deckentei­len, zwischen Deckenteilen und Wandkonstruktionen bzw. zwischen Wandkon­struktionen

Die maximal 45 mm breiten Fugendichtungen müssen aus "ZZ-Fugenbänder TS" bzw. "ZZ­Fugenbänder BDS-N" sowie der Verklebung oder Verfüllung aus der Brandschutzmasse "ZZ­Brandschutzmasse TS", "ZZ-Brandschutzmasse BDS-N" bzw. Silikon mindestens der Bau­stoffklasse DIN 41 02-B2 bestehen.

Die Fugendichtungen müssen aus jeweils zwei "ZZ-Fugenbänder TS" bzw. "ZZ-FugenbänderBDS-N" hergestellt werden, die jeweils bündig mit der Bauteiloberfläche einzubauen sind.Der Zwischenraum zwischen den Fugenbändern darf mit Mineralwolle verstopft werden. DieFugenbänder dürfen als Rundschnüre oder rechteckige Schnüre verwendet werden. Zuord­nung der Abmessungen der vg. Fugenbänder zu den Bauteilfugen ist der Anlage 2 zu ent­nehmen.

MPA BRAUNSCHWEIGSeile 41 Allgemeines bauaulsichtliches Prülzeugnis Nr. P·322412148-MPA BS vom

25. Seplember 2008 iBMB~~4

Alternativ dürfen die beiden Fugenbänder bei Fugen der Feuerwiderstandsklasse F 90 zwi­schen Deckenteilen bzw. zwischen Wänden bzw. zwischen Wänden und Decken auch ein­seitig an der Deckenunterseite bzw. auch einseitig in der Wand angeordnet werden, so dasseine Fugendicke von d = 110 mm vorhanden ist. Die Fugenbänder sind bei Fugen zwischenDeckenteilen und Wandkonstruktionen einseitig mit der Brandschutzmasse "ZZ-Brand­schutzmasse TS" bzw. "ZZ-Brandschutzmasse BDS-N" an der Fugenflanke des Decken­bauteils anzukleben. Bei Fugen zwischen Deckenteilen bzw. zwischen Wandkonstruktionensind die Fugenbänder beidseitig an die Fugenfianken zu kleben. Die Fugendichtungen müs­sen jeweils bündig mit der Bauteiloberfläche abschließen bzw. als Abschluss eine Verfüllungbzw. einen Abstrich aus der Brandschutzmasse "ZZ-Brandschutzmasse TS", "ZZ-Brand­schutzmasse BDS-N" bzw. Silikon mindestens der Baustoffklasse DIN 4102-B2 erhalten.

Auf die Verklebung an den Fugenflanken darf verzichtet werden, wenn die Fuge in den Zwi­ckein und abschließend vollflächig mit der Brandschutzmasse "ZZ-Brandschutzmasse TS"bzw. "ZZ-Brandschutzmasse BDS-N" verfüllt wird.

Die Fugenbänder dürfen stumpf gestoßen werden. Die Stöße sind mit der Brandschutz­masse "ZZ-Brandschutzmasse TS" bzw. "ZZ-Brandschutzmasse BDS-N" zu verkleben.

Die konstruktive Ausführung der Fugen ist den Anlagen 1 bis 3 zu entnehmen.

2.2 Eigenschaften und Zusammenstellung der verwendeten Bauprodukte

Für die zu verwendenden Bauprodukte gelten die in der Tabelle 1 zusammengestellten An­gaben hinsichtlich der Bezeichnung, der Materialkennwerte, der bauaufsichtlichen Benen­nung und des Verwendbarkeitsnachweises.

Tabelle l' Zusammenstellung der Kennwerte der Bauprodukte

Bauprodukt/ Dicke Rohdichte Bauaulsichtlicheggl. Verwendbarkeitsnachweis (Nennmaß) (Nennwert) Benennung

[mm] [kg/m3] nach BRl

"ZZ-Fugenbänder TS" aus demdämmschichtbildenden Baustoff 200 - 280"ZZ-Brandschutzschaum TS"(abZ Nr. Z-19.11-353)

gern. Anlage 2 normalentflammbar"ZZ-Fugenbänder BDS-N" aus demdämmschichtbildenden Baustoff"ZZ-Brandschutzschaum BDS-N", 270 - 350Variante A(abZ Nr. Z·19.11-1599)

"ZZ-Brandschutzmasse TS"(abZ Nr. Z-19.11-375)

- - schwerentflammbar"ZZ-Brandschutzmasse BDS-N"(abZ Nr. Z-19.11-1600)

Silikon mindestens- - normalentflammbar

Mineralfaser (Stopfwoile) nachDIN EN 13162: 2001-10 mit

~v.U t:»'!J" Schmelzpunkt ~ 1000"C gemäß - ~ 80 nichtbrennbar

~~gültigem Ubereinstimmungszertifikat

:! ~ ',' -I ~oder gültigem EG-Konformitätszertifikat

:# '; ',.. ~ ~

abZ => allgemeine bauaufsichtfiche ZulassungB '-",.. ~ - •~~ ~?o ;10ft;

• §BRAUlI'O(;

MPA BRAUNSCHWEIGSeite 51 Allgemeines bauaufsichtliches Prufzeugnis Nr. P·322412148·MPA BS vom

25. September 2008 iBMB~~4

3 Übereinstimmungsnachweis

Der Anwender der Bauart hat zu bestätigen, dass die Bauart entsprechend den Bestimmun­gen des allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses ausgeführt wurde und die hierbeiverwendeten Bauprodukte den Bestimmungen des allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeug­nisses entsprechen (Muster für diese Übereinstimmungserklärung siehe Seite 8).

4 Rechtsgrundlage

Dieses allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis wird aufgrund der §§ 25a ff der Niedersäch­sischen Bauordnung (NBauO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Februar 2003(Nds. GVBI. S. 89) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 12. Juli 2007 (Nds.GVBI. S. 324) in Verbindung mit der Bauregelliste A in der jeweils gültigen Fassung erteilt. Inden Landesbauordnungen der übrigen Bundesländer sind entsprechende Rechtsgrundlagenenthalten.

5 Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid ist der Widerspruch zulässig. Er ist innerhalb eines Monats nachZugang dieses Bescheids schriftlich oder zur Niederschrift bei der Materialprüfanstalt für dasBauwesen, Beethovenstraße 52, 38106 Braunschweig einzulegen. Maßgeblich für dieRechtzeitigkeit des Widerspruches ist der Zeitpunkt des Eingangs der Widerspruchsschriftbei der Materialprüfanstalt für das Bauwesen, Braunschweig.

6 Allgemeine Hinweise

6.1 Das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis ersetzt nicht die für die Durchführung von Bau­vorhaben gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungen, Zustimmungen und Bescheinigun­gen.

6.2 Das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis wird unbeschadet der Rechte Dritter, insbeson­dere privater Schutzrechte, erteilt.

6.3 Hersteller bzw. Vertreiber der Bauart haben, unbeschadet weitergehender Regelungen, demAnwender der Bauart Kopien des allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses zur Verfü­gung zu stellen. Der Anwender hat das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis auf derBaustelle bereitzuhalten.

6.4 Das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis darf nur vollständig vervielfältigt werden. Eineauszugsweise Veröffentlichung bedarf der Zustimmung der Materialprüfanstalt für das Bau­wesen, Braunschweig. Texte und Zeichnungen von Werbeschriften dürfen dem allgemeinenbauaufsichtlichen Prüfzeugnis nicht widersprechen. Übersetzungen des allgemeinen bauauf-sichtlichen Prüfzeugnisses müssen den Hinweis "Von der Materialprüfanstalt für das Bauwe­sen, Braunschweig, nicht geprüfte Übersetzung der deutschen Originalfassung" enthalten.

MPA BAAUNSCHWEIGSeite 61 Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis Nr. P-322412148-MPA BS vom

25. September 2008 iBMB~~4

6.5 Das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis wird widerruflich erteilt. Das allgemeine bauauf­sichtliche Prüfzeugnis kann nachträglich ergänzt und geändert werden, insbesondere, wennneue technische Erkenntnisse dies erfordern.

RolLl- jORR Dr.-Ing. f!:lohlingLeiterin der Prüfstelle

Verzeichnis der mitgeltenden Normen und Richtlinien siehe folgende Seite

MPA BRAUN$CHWEIGSeife 7 r Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis Nr, P-3224/2148·MPA 8S vom

25. September 2008

Verzeichnis der Normen und Richtlinien

DIN 4102-2: 1977-09

DIN 4102-4 : 1994-03

DIN 4102-4/A1 : 2003-11

DIN 1053-1 : 1996-11

DIN 1053-2: 1996-11

DI N 1053-3 : 1990-02

DIN 1053-4 : 2004-02

DI N 1045-1 : 2001-07

DIN V 4165 : 2003-06

DIN 4166: 1997-10

DIN 4223 : 2003-12

(Teil 1 bis 5)

DIN 4102-1 : 1998-05

BRLA

Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen; Bauteile, Be­

griffe, Anforderungen und Prüfungen

Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen; Zusammenstel­

lung und Anwendung klassifizierter Bauteile und Sonderbau­

teile

Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen; Zusammenstel­

lung und Anwendung klassifizierter Baustoffe, Bauteile und

Sonderbauteile - Änderung A1

Mauerwerk; Rezeptmauerwerk; Berechnung und Ausführung

Mauerwerk; Mauerwerksfestigkeitsklassen aufgrund von Eig­

nungsprüfungen; Berechnung und Ausführung

Mauerwerk; Bewehrtes Mauerwerk; Berechnung und Ausfüh­

rung

Mauerwerk; Bauten aus Ziegelfertigbauteilen

Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton - Bemes­

sung und Konstruktion

Porenbetonsteine - Plansteine und Planelemente

Porenbeton-Bauplatten und Porenbeton-Planbauplatten

Vorgefertigte bewehrte Bauteile aus dampfgehärtetem Poren­

beton

Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen; Baustoffe, Be­

griffe, Anforderungen und Prüfungen

Bauregelliste A Teil 3 (in der jeweils gültigen Fassung); veröf­

fentlicht in den DIBt- Mitteilungen

MPA BRAUNSCHWEIGSeile 81 Allgemeines bauaufsichUiches Prülzeugnis Nr. P·322412148·MPA BS vom

25. September 2008

Muster für

Übereinstimmungserklärung

- Name und Anschrift des Unternehmens, welches die Decke bzw. Wand') mit derFugendichtung "ZZ-Fugenbänder TS" bzw. "ZZ-Fugenbänder BDS-N"') hergestellt hat

- Baustelle bzw. Gebäude:

- Datum der Herstellung:

- Feuerwiderstandsklasse F 30 bzw, F 90')

Hiermit wird bestätigt, dass die Decke bzw. Wand') mit der Fugendichtung "ZZ-Fugen­bänder TS" bzw, "ZZ-Fugenbänder BDS-N"') hinsichtlich aller Einzelheiten fachgerechtund unter Einhaltung aller Bestimmungen des allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeug­nisses Nr. P-3224/2148-MPA BS der Materialprüfanstalt für das Bauwesen, Braun­schweig, vom 25. September 2008 hergestellt und eingebaut wurde.

Für die nicht vom Unterzeichner selbst hergestellten Bauprodukte oder Einzelteile (z. B.Mineralwolle) wird dies ebenfalls bestätigt, aufgrund

- der vorhandenen Kennzeichnung der Teile entsprechend den Bestimmungen des all­gemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses ')

- eigener Kontrollen ')

- entsprechender schriftlicher Bestätigungen der Hersteller der Bauprodukte oder Teile,die der Unterzeichner zu seinen Akten genommen hat. ')

Ort, Datum Stempel und Unterschrift

(Diese Bescheinigung ist dem Bauherrn zur Weitergabe an die zuständige Bauaufsichtsbehördeauszuhändigen.)

') Nichtzutreffendes streichen

ZZ-3224/2148 09/08_fi

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1J

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"ZZ-Fugenband BOS-N I TS" mit I

"ZZ-Brandschutzmasse TS" oder"ZZ-Brandschutzmasse BOS-N"angeklebt

"ZZ-Fugenband BOS-N I TS"

"ZZ-Brandschutzmasse TS" oder"ZZ-Brandschutzmasse BOS-N"

"ZZ-Brandschutzmasse TS""ZZ-Brandschutzmasse BOS-N"

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"ZZ-Fugenband BOS-N I TS"

"ZZ-Brandschutzmasse TS" oder"ZZ-Brandschutzmasse BOS-N"

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"ZZ-Fugenband BOS-N I TS"beidseitig mit"ZZ-Brandschutzmasse TS" oder"ZZ-Brandschutzmasse BOS-N"angeklebt

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Silikon

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"ZZ-Brandschutzmasse TS" oder"ZZ-Brandschutzmasse BOS-N"

r-- "ZZ-Fugenband BOS-N I TS"einseitig mit "ZZ-BrandschutzmasseTS" oder "ZZ-BrandschutzmasseBOS-N" angeklebt

"ZZ-Brandschutzmasse TS" oder"ZZ-Brandschutzmasse BOS-N"

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Mittelfuge Decke I Decke Randfuge Wand I Decke

Massivdecke

MassiWJand

Details zur Befestigung / Verklebung s. Anlage 1

Baufugenmaß b Fugenband

s: 13 mm D = 16 mm

,:522 mm D = 24 mm

,:528 mm D = 30 mm

:s 37 mm 0= 39 mm

,:545 mm D = 49 mm

"r.M~r1.148-MPA BSvom 25.09.2008

"'it-=--------------------~:_:t~r'l;1.~::::.~~+_--___j~ Fugen mit Fugendichtungen "ZZ-Fugenband BDS-N I T '~ der Feuerwiderstandsklasse F30/F90 nach DIN 4102-2~

N Anwendungsbereich in;!;

~ Massivdecken

Massivwand

StützeMassivwand

Anwendungsbereiche in Massivwänden bei einseitigQ!:..Brandbeanspruchung F90-Fugen dürfen mit zwei

"ZZ-Fugenbändern BDS-N I T8"und einer Fugendicke .::. 110 mmausgeführt werden.(analog zu Mittelfugen in Decken)

Massivwand

Anschluss von Massivwänden an Massivdecken

Massivdecke

F90-Fugen dürfen mit zwei"ZZ-Fugenbändern BDS~N I T8"und einer Fugendicke .:: 110 mmausgeführt werden.

Massivwand (analog zu Mittelfugen in Decken)

~ d

Bauteil für Fugeneinbau Mindestdicke d (F 90) Mindestdicke d (F 30)

Massivdecken 150mm 100mm

Massivwände aus Mauerwerk,Beton, Stahlbeton oder 15Qmm 100mm

Porenbeton

l@o~\Jlten sind.

Details zur Befestigung / Verklebung s. Anlage 1

*) Die Wände müssen so bemessen sein, dass sie statisch zwei­Angaben hierzu siehe z.B. Mauerwerkskalender.

""1---------------------------,~-.I.1--,~f!f---_;~ Fugen mit Fugendichtungen "ZZ-Fugenband BDS-N I TS"

der Feuerwiderstandsklasse F30/F90 nach DIN 4102-2~

N - Anwendungsbereich in~ Massivdecken und -wänden~I...- ....L ..J