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infoBlatt Abfallwirtschaft Abfallratgeber Bayern Abfallinformationsstelle des LfU November 2013 Gebraucht- und Altreifen Andere Begriffe / Synonyme Hier geht es um Fahrzeugreifen, Pkw-, Lkw- und Bus-Reifen, Motorradreifen, Reifen landwirtschaft- licher Fahrzeuge und von Baumaschinen, Anhängerreifen etc. Hier geht es grundsätzlich nicht um Moped-, Mofa- und Fahrrad- oder Vollgummireifen. Gebrauchtreifen: Profilreifen zur "Wiederverwendung", Karkassen zur Runderneuerung in "Vor- bereitung zur Wiederverwendung", schadensfreie Reifen Altreifen: Alt-Pneu, Schrottreifen, ELT (End-of-Life-Tyres) Herkunft Altreifen bedeuten hier: Erfasste (Sammelaufkommen) und einer Statistik (Deutschland, EU28+) zugrunde gelegte Gebrauchtreifen (in Werkstätten ersetzt durch neue Reifen, abmontiert von still- gelegten und entsorgten Altfahrzeugen oder über Wertstoffhöfe entsorgt) minus den wieder- bzw. weiterverwendeten, den runderneuerten und den exportierten Reifen. Zu anderen Zwecken "weiterverwendete" Reifen sind nicht immer Teil des Sammelaufkommens (s. unter Vermeidung "Weiterverwendung"). Gebrauchtreifen sind in Deutschland und allen anderen EU-Staaten 1 nicht mehr für den Einsatz im Straßenverkehr zugelassen, wenn die Mindestprofiltiefe z. B. bei Pkws im mittleren Bereich der Lauffläche von 1,6 mm (§ 36 Abs. 2 Satz 4 StVZO) unterschritten ist (s. auch die Ausführungen unter Wiederverwendung) und/oder der Reifen beschädigt bzw. versprödet ist (älter als 10 Jahre, s. DOT-Nummer). Gebrauchtreifen, die in den EU-Ländern nicht mehr verwendet werden (dürfen), werden außerhalb der EU – solange die Karkasse unbeschädigt ist – noch länger eingesetzt (s. hierzu auch "Export" unter Rechtliche Kurzinformation), ohne oder nach Aufarbeitung (Runderneuerung, bei Lkws auch Nachprofilierung). Eigenschaften Die Karkasse aus Stahldrahtgeflecht und Nylongewebe bildet das tragende Gerüst eines Reifens, der aus einer Vielzahl von Stoffen und Kautschuk (44 % hiervon sind Naturkautschuk, der Rest Synthesekautschuk) als Rohling hergestellt und unter Druck und Temperatur in fester Form vulka- nisiert wird. Die Laufflächenmischungen beeinflussen die jahreszeitlich unterschiedlichen Fahr- und Bremseigenschaften, den Rollwiderstand und Abrieb sowie das Abrollgeräusch. Ein Pkw-Reifen hat laut BUWAL 2 2001 (zugänglich über BiCon 2003) folgende stoffliche Zusam- mensetzung (Durchschnittswerte in Gew.-%): 1 s. EU-Richtlinie 89/459/EWG v. 18. Juli 1989, Amtsblatt Nr. L 226 vom 03/08/1989 2 Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft, seit 2006 BAFU Bundesamt für Umwelt der Schweizerischen Eidgenossen schaft

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Abfallratgeber Bayern Abfallinformationsstelle des LfU

November 2013

Gebraucht- und Altreifen

Andere Begriffe / Synonyme Hier geht es um Fahrzeugreifen, Pkw-, Lkw- und Bus-Reifen, Motorradreifen, Reifen landwirtschaft-licher Fahrzeuge und von Baumaschinen, Anhängerreifen etc. Hier geht es grundsätzlich nicht um Moped-, Mofa- und Fahrrad- oder Vollgummireifen.

Gebrauchtreifen: Profilreifen zur "Wiederverwendung", Karkassen zur Runderneuerung in "Vor-bereitung zur Wiederverwendung", schadensfreie Reifen Altreifen: Alt-Pneu, Schrottreifen, ELT (End-of-Life-Tyres)

Herkunft Altreifen bedeuten hier: Erfasste (Sammelaufkommen) und einer Statistik (Deutschland, EU28+) zugrunde gelegte Gebrauchtreifen (in Werkstätten ersetzt durch neue Reifen, abmontiert von still-gelegten und entsorgten Altfahrzeugen oder über Wertstoffhöfe entsorgt) minus den wieder- bzw. weiterverwendeten, den runderneuerten und den exportierten Reifen. Zu anderen Zwecken "weiterverwendete" Reifen sind nicht immer Teil des Sammelaufkommens (s. unter Vermeidung "Weiterverwendung").

Gebrauchtreifen sind in Deutschland und allen anderen EU-Staaten 1 nicht mehr für den Einsatz im Straßenverkehr zugelassen, wenn die Mindestprofiltiefe z. B. bei Pkws im mittleren Bereich der Lauffläche von 1,6 mm (§ 36 Abs. 2 Satz 4 StVZO) unterschritten ist (s. auch die Ausführungen unter Wiederverwendung) und/oder der Reifen beschädigt bzw. versprödet ist (älter als 10 Jahre, s. DOT-Nummer).

Gebrauchtreifen, die in den EU-Ländern nicht mehr verwendet werden (dürfen), werden außerhalb der EU – solange die Karkasse unbeschädigt ist – noch länger eingesetzt (s. hierzu auch "Export" unter Rechtliche Kurzinformation), ohne oder nach Aufarbeitung (Runderneuerung, bei Lkws auch Nachprofilierung).

Eigenschaften Die Karkasse aus Stahldrahtgeflecht und Nylongewebe bildet das tragende Gerüst eines Reifens, der aus einer Vielzahl von Stoffen und Kautschuk (44 % hiervon sind Naturkautschuk, der Rest Synthesekautschuk) als Rohling hergestellt und unter Druck und Temperatur in fester Form vulka-nisiert wird. Die Laufflächenmischungen beeinflussen die jahreszeitlich unterschiedlichen Fahr- und Bremseigenschaften, den Rollwiderstand und Abrieb sowie das Abrollgeräusch.

Ein Pkw-Reifen hat laut BUWAL2 2001 (zugänglich über BiCon 2003) folgende stoffliche Zusam-mensetzung (Durchschnittswerte in Gew.-%):

1 s. EU-Richtlinie 89/459/EWG v. 18. Juli 1989, Amtsblatt Nr. L 226 vom 03/08/1989

2 Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft, seit 2006 BAFU Bundesamt für Umwelt der Schweizerischen Eidgenossen

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Kohlenwasserstoffpolymere (Natur- und Synthesekautschuk) 47,0 %, Russ (ein Teil als Silizium-oxid) 21,5 %, Stahldrähte 16,5 %, Gewebe 5,5 %, Öle und weitere Zuschlagstoffe 9,5 % (s. auch wdk 2013). Laut UBA-Text 10/99 (über BiCon 2003) ist der Reifen den Schwefel- und die Schwer-metall-Gehalte betreffend folgendermaßen zusammengesetzt: Schwefel 1,5 %, Zink 1,5 %, Kup-fer 450 ppm, Blei 410 ppm, Cobalt 250 ppm, Chrom 97 ppm, Nickel 77 ppm, Arsen 20 ppm, Cad-mium 8 ppm, Quecksilber 0,17 ppm.

Seit 01.01.2010 dürfen in der EU nach der REACH-Verordnung keine Reifen oder Reifenteile (z. B. Profile für die Runderneuerung) mehr in Verkehr gebracht (das gilt auch für Importe) oder verwen-det werden, die Weichmacheröle mit mehr als 1 mg/kg Benzo(a)pyren oder zusammengenommen mehr als 10 mg/kg aller polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe (PAK) enthalten.

Der biogene Kohlenstoffanteil (nachwachsender Rohstoffe: hier Naturkautschuk) beträgt bei Pkw-Reifen 23 % (bei Lkw-Reifen liegt er deutlich höher), der Heizwert rd. 29 Megajoule pro Kilogramm (MJ/kg). Die energetische Verwertung von Altreifen wirkt sich wegen des biogenen Kohlenstoffan-teils positiv auf die CO2-Bilanz aus, auch im Vergleich zur Verbrennung (fossilen) Heizöls (jeweils VDZ 2007). Im Vergleich zur Verbrennung von Steinkohle sind die Schadstoffemissionen geringer, das Treibhauspotenzial um ca. 1,9 % niedriger (Continental 1999). Zur Evaluierung wird unter "Verwertung" noch auf das Ergebnis eines Vergleichs der stofflichen zur energetischen Verwertung von Altreifen verwiesen (s. auch Reschner 2012 unter "Rechtliche Kurzinformation").

Statistische Daten Laut ETRMA (20133), dem Europäischem Verband der Gummiindustrie, konnten 2012 in der EU, in Norwegen, der Schweiz und der Türkei rd. 3,4 Mio.t gebrauchter Reifen erfasst werden 4. Da-von wurden ca. 0,1 Mio. t in diesen Staaten w iederverwendet (3 %), ca. 0,2 Mio. t exportiert (6 %) und 0,3 Mio. t runderneuert (9 %); der größte Teil waren Altreifen (rd. 2,8 Mio. t bzw. 82 %). Hier-von wiederum wurden etwa 0,2 Mio. t in Ingenieurbauten eingesetzt (7 %), ca. 1,2 Mio. t rezykliert (43 %) und ca. 1,3 Mio. t energetisch verwertet (46 %). Rund 4 % der Altreifen wurden offenbar weiterhin deponiert oder einem unbekannten Zweck (Dunkelziffer) zugeführt, wie z. B. einer Maß-nahme zur Weiterverwendung.

Im Vergleich hierzu hatte ETRMA für 2008 eine Neuproduktion von rd. 3,6 Mio. t Pkw- und Lkw-Reifen genannt. Das habe ca. 532 Mio. Stück entsprochen. Hiervon sind 53 Mio. Stück exportiert und rd. 170 Mio. Stück zusätzlich importiert worden, so dass zunächst rd. 650 Mio. Stück innerhalb der EU verblieben. Das entspricht 4,4 Mio. t Reifen. Diese fallen nicht alle wieder als Gebraucht- oder Altreifen in den EU-Ländern an, weil sie als Teil von Neu- oder Gebrauchtfahrzeugen eben-falls in Nicht-EU-Länder exportiert werden. Andererseits werden Reifen mit Fahrzeugen importiert. So ist es kaum möglich, von den produzierten Neureifen nach einer bestimmten Zeit auf ein Po-tenzial anfallender Gebraucht- oder Altreifen zu schließen (Inlandsverfügbarkeit). Bei den Zahlen zu Gebraucht- und Altreifen handelt es sich nur um die erfassten und für die Statistik gemeldeten Reifen, also das Sammelaufkommen. Hierin nicht enthalten sind zunächst Altreifen, die nach Ge-brauch unter der Hand weiterverwendet werden, eines Tages aber auch als Altreifen anfallen.

In Deutschland sind nach Angaben des Wirtschaftsverbands der deutschen Kautschukindustrie 2011 (wdk 2013: Diagramm auf S. 4) ca. 670T5 t gebrauchter Reifen erfasst worden. Hiervon wur-den 285T t energetisch (vorwiegend in der Zementindustrie) verwertet, 220T t zu Granulaten oder Mehlen rezykliert und 90T t exportiert (unabhängig vom Gebrauchtwagenexport). 35T t wurden in Deutschland runderneuert, 40T t im Ausland. Der Anteil der Altreifen aus der Altfahrzeugentsor-gung liegt bei ca. 3 % (GAVS 2008).

3 Quelle: www.etrma.org/uploads/Modules/Documentsmanager/20131015-etrma-statistics-booklet-2013.pdf S. 44

4 Die Inlandsverfügbarkeit (gleich Potenzial) an gebrauchten Reifen dürfte noch höher liegen, da Altreifen auch unmittelbar

weiterverwendet, somit nicht zur Verfügung gestellt werden und damit auch nicht in der Statistik erfasst sein können. 5 T gleich Tausend

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Vermeidung

Wiederverwendung 6: Wiederverwenden lassen sich unbeschädigte Pkw-Sommergebrauchtreifen in Deutschland und darüber hinaus in den EU-Mitgliedsstaaten bis hinunter zu einer Mindestprofiltiefe von 1,6 mm im mittleren Bereich der Lauffläche. In Deutschland gilt diese Profiltiefe auch für Pkw-Winterreifen. Bei letzteren und bei Lkw-Reifen variiert die Mindestprofiltiefe in den einzelnen Staaten. Experten empfehlen, Pkw-Reifen bereits mit einer Restprofiltiefe von 3 mm bei Sommer- und 4 mm bei Win-terreifen zu erneuern 7.

Weiterverwendung 8 (teilweise schon als Abfall zur Verwertung in "Vorbereitung zur Wieder- bzw. Weiterverwendung" nach § 3 KrWG bzw. Anlage Teil II Abs. 1.3 AbfPV):

Altreifen werden beispielsweise weiterverwendet (auch unter der Hand und nicht aus dem Sam-melaufkommen stammend):

• als Fender an Kai oder Pier und an Wasserfahrzeugen, • aufgestapelt als Pufferzone im Motorsport, • zur Beschwerung von Folien auf Mieten (zur Überwinterung von Rüben etc.) oder

Misthaufen sowie von Folien/Vliesen bei Deponiebau oder -betrieb, • zur Lärmminderung und als Stützskelett für steile Erddämme

in Schallschutzwänden, auch mit der Option einer Bepflanzung • als Spielgeräte (Schaukel oder Schaukelpferd etc. für altersgerechtes Spielen

auf Abenteuerspielplätzen 9) oder

• zu Altreifen-Design 10 (s. auch Taschendesign unter Verwertung).

Runderneuerung: Die Gebrauchsdauer von Reifen mit unbeschädigter Karkasse kann durch Runderneuerung ver-längert werden. Dabei wird die Lauffläche abgeschält und durch eine neue ersetzt. Diese wird der Karkasse aufvulkanisiert. Die Runderneuerung von Gebrauchtreifen ist ein Beispiel für "Vorberei-tung zur Wiederverwendung" nach § 3 Abs. 24 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Sie stellt ein Verwertungsverfahren dar. Hierfür vorgesehene Reifen sind somit Abfälle zur Verwertung, unab-hängig davon dass hierdurch letztendlich Abfall vermieden wird.

Die Runderneuerung ist – berücksichtigt man lediglich das Rohmaterial – ökoeffizient: Benötigt man für die Produktion eines Lkw-Reifens rd. 60 - 80 kg Gummimischung und rd. 28 l Rohöl, er-fordert die Runderneuerung lediglich rd. 15 kg Gummi und rd. 5,5 l Öl. Runderneuerte Reifen kosten 45 - 60 % eines Neureifens. Der Anteil der runderneuerten Pkw-Reifen liegt in Deutschland bei ca. 10 % (Winterreifen 20 %). Bei Lkw-Reifen stellen sie ca. 50 % der Ersatzbereifung (s. Reifen-suchmaschine). Die Continental AG hat einen Recycling-Prozess entwickelt, der es ermöglicht, ho-he Anteile rezyklierten Gummis in die Produktion von Neureifen und runderneuerten Lkw-Reifen zurückfließen zu lassen (eigene Fertigung für heißrunderneuerte Lkw-Reifen). Die Anlage wurde wegen umweltschonender Aufarbeitung vom BMU Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit gefördert 11.

6 Wiederverwendung lt. VDI-Richtlinie 2243: Erneute Nutzung in derselben Funktion unter Beibehaltung der Produktgestalt

7 s. http://www.adac.de/infotestrat/reifen/rund_um_den_reifen/Profiltiefe.aspx

8 Weiterverwendung lt. VDI-Richtlinie 2243: Erneute Nutzung in anderer Funktion unter Beibehaltung der Produktgestalt

9 Abgeraten wird jedoch vom Einsatz von Reifen oder Schläuchen als Spielgeräten in Kindergärten, s.

www.bfr.bund.de/cm/343/autoreifen.pdf 10

s. z. B. www.detail.de/architektur/themen/altreifen-design-von-millegomme-000868.html 11

s. www.bvse.de/312/6714/BMU_stellt_1_2_Millionen_Euro_fuer_umweltschonende_Aufarbeitung_von_Reifen_bereit_

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Verwertung Die Verwertungsquote für die erfassten Altreifen (stofflich und energetisch) konnte 2010 in Europa (EU27) nach Angaben der Continental AG auf knapp 96 % gesteigert werden (s. jedoch RECYCLING magazin 2007). In Deutschland liegt sie seit 2006 bei 100 % (s. hierzu "Sammelaufkommen" unter Statistische Daten).

Zur werkstofflichen Verwertung (Recycling) von Pkw- über Lkw- bzw. Bus-Reifen bis zu Reifen landwirtschaftlicher Fahrzeuge und von Baumaschinen etc. zählt das Herstellen von Granulaten und Gummimehl (nach GAVS 2008 etwa 139.000 t). Diese werden vor allem für die Erzeugung von Gummiprodukten in Form elastischer Einstreumaterialien oder Gummiformteile für Sportanlagen (Spielfelder, Laufbahnen, Tennisplätze, Reitsportanlagen etc.), Arbeitsplatzmatten, Fallschutzplat-ten und Platten zur Isolierung oder Abdichtung (z. B. an Dächern) etc. sowie für Elastomer-Legie-rungen 12 verwendet. Ferner werden sie dem Bitumen des Asphalts zugesetzt, um Verkehrsgeräu-sche zu mindern (s. Pehlken 2005, Reschner 2012). Diese Zugabe soll auch dazu beitragen, den Asphalt dauerhafter zu erstellen. Ein Teil des rezyklierten Altreifengranulats wird für die Neupro-duktion von Reifen und zur Runderneuerung verwendet. Die Verwertung von Altreifen zur Her-stellung von Gummigranulaten wurde in den letzten Jahren deutlich ausgebaut.

Beim Recycling ist nicht nur der Gummianteil rückzugewinnen (69 % des Altreifens), auch der Tex-tilanteil (14 %) und der Stahlanteil (16 %) sind gefragt. 1 % (jeweils nach Angaben von Genan 13) eines Reifens ist Abfall. Es laufen bereits Versuche, die guten Dämmeigenschaften des isolierten Textilanteils zu nutzen 14. Dieser w ird bislang noch energetisch verwertet. Der Stahlanteil ist frei von Anhaftungen sehr hochwertig. Zur Aufbereitung von Altreifen äußert sich auch Reschner (2012).

Die Erzeugung chemischer Grundstoffe aus Altreifen durch rohstoffliche Verwertungsverfahren, w ie die Pyrolyse, Hydrierung oder Vergasung, hat sich am Markt bisher nicht durchgesetzt. Erfolg-reiche Ansätze hierzu verspricht jetzt die Magdeburger Resource Recycling Industries GmbH15.

In Deutschland sind die Zementwerke mit insgesamt ca. 285.000 t (wdk 2013) weiterhin die größ-ten Verwerter von Altreifen (energetische Verwertung). Dabei w ird der Stahlanteil der Karkasse als Eisen-Oxid-Komponente für den Klinker benötigt.

Zur Frage, ob Altreifen besser stofflich oder energetisch verwertet werden sollten, gibt es eine gemeinsame Studie des CRI Copenhagen Resource Institute, der FORCE Technology (beide Däne-mark) und des IFEU Instituts für Energie- und Umweltforschung, Heidelberg, im Auftrag der Genan Business & Development A/S, DK-8800 Viborg, mit dem Ergebnis, dass die stoffliche Verwertung von Altreifen in allen neun Kategorien die umweltverträglichere Variante sei16.

Die Genan Business & Development A/S betreibt unter anderem in Kammlach bei Mindelheim ein Werk17, in dem sie nach eigenen Angaben 70.000 t gemischter Altreifen pro Jahr rezykliert.

In Bindlach bei Bayreuth wird ein gemischtes Altreifensortiment von der RTW Rubber Technology Weidmann GmbH & Co. zu Gummigranulaten und -mehlen verarbeitet 18.

12

s. www.berliner-zeitung.de/archiv/neue-technik-aus-chemnitz-alte-autoreifen-werden-zu-radkaesten,10810590,9946596.html 13

Genan Business & Development A/S 14

s. www.genan.de/Textil-581.aspx 15

s. www.rr-industries.de/ 16

s. www.genan.de/Oekobilanz-Studie_-_Stoffliche_Verwertung_und_Mitverbrennung_im_Zementofen.pdf 17

s. www.genan.eu/mindelheim,_bavaria,_germany-116.aspx 18

s. www.rtwfuture.de/de/rtw/index.php

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Fahrradreifen 19 und -schläuche sind beim Reifen-Recycling Störstoff, weil sie nur wenig Gummi auf der Lauffläche und zudem andere Gummimischungen aufweisen. Sie sollten daher nicht ge-meinsam erfasst werden.

Fahrradreifen und -schläuche (auch von Mopeds) sind aber − sicher untergeordnet − als Roh-material für die Produktion von Taschen etc. gesucht 20, lassen sich im Haushalt auch zu Allzweck-Gummiringen (quergeschnitten)21 verarbeiten und vielfältig einsetzen.

Entsorgung haushaltsüblicher Mengen Altreifen werden zumeist dort erfasst, wo sie nach Montage neuer Reifen angefallen sind, also bei Reifenfachhändlern und Kraftfahrzeugwerkstätten, die im Zuge des Ersatzgeschäftes Altreifen von Privatkunden und kleineren Firmen übernehmen (freiwilliges Rücknahmesystem). Wie viel dabei für die Entsorgung der Altreifen zu zahlen ist, bleibt dem Verhandlungsgeschick überlassen.

Damit ist der jeweilige Händler bzw. die Werkstätte gehalten, die übergenommenen Reifen auch fachgerecht möglichst über nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) zertifizierte Alt-reifenentsorger (s. Anforderungskatalog und Liste unter "Entsorgung größerer bzw. gewerblicher Mengen") abzugeben (infolgedessen entfiele weitestgehend eine Mitverantwortung für illegal ent-sorgte Abfälle) und sie nicht ungeprüft dem billigsten Abholer auf ggf. unsicherer Entsorgungs-schiene zu überlassen.

Altreifen konnten 2012 in 32 der 86 entsorgungspflichtigen bayerischen Landkreise, kreisfreien Städte oder Abfallzweckverbände auch am Wertstoffhof abgegeben werden. Auskunft gibt die kommunale Abfallberatung per Telefon oder im Internet-Auftritt. In der Regel sind 2 - 4 € pro Stück zu zahlen. Leider führt auch dieses im Vergleich zum Neureifenpreis geringe Entgelt immer wieder zu illegaler und unsozialer "Entsorgung" in Wald und Flur. Einige der genannten Körperschaften nehmen Altreifen auch kostenlos an, um dieser Form des Littering entgegenzuwirken. Die Gebiets-körperschaften wiederum sollten die Reifen beispielgebend nur an zertifizierte Altreifenentsorger weitergeben.

Entsorgung größerer bzw. gewerblicher Mengen Der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV) führt einen Anforderungs-katalog 22 zur Lagerung und Sortierung von Altreifen (auch mit dem nötigen Brandschutz), für den Mengenstromnachweis und die Verbringung der Reifen durch EfbV-zertifizierte Altreifenentsorger. So kann eine fachgerechte und umweltverträgliche Entsorgung der Reifen gewährleistet werden. Die EfbV-zertifizierten Altreifenentsorger sind in einer Liste des BRV23 genannt. Darunter befinden sich auch sieben bayerische, logistisch arbeitende Entsorgungsfachbetriebe.

Über die Verwerterdatenbank Bayern bieten sich derzeit für die unmittelbare Verwertung von Alt-reifen (Verwertersuche über den AVV-Schlüssel 16 01 03) die beiden oben genannten Anlagen zur stofflichen Verwertung, vier Zementwerke zur energetischen Verwertung und zwei Aufbereiter für Ersatzbrennstoffe an.

19

Den Aufbau von Fahrradreifen zeigt www.schwalbe.com/de/reifenaufbau.html. 20

s. z. B. www.schmuggler-shop.de/index.php/taschen.html, www.recycling-products.de/ oder http://de.dawanda.com/shop/Tubeline, http://fliegenpilzlesblog.blogspot.de/2011/05/fahrradschlauch-recycling.html 21

Quelle: http://megalinx.de/2010/08/30/recycling-tip-allzweck-gummiringe-aus-altem-fahrradschlauch/ 22

s. www.brv-bonn.de/index.php?id=45 23

s. www.brv-bonn.de/unternehmer/die-branche/altreifenentsorger/

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Auch für ausgediente Fahrradschläuche gäbe es einen Recyclingmarkt, solange sich Aufwand und Ressourceneffizienz die Waage halten. Gegen eine geringe Abgabegebühr von etwa 20 Cent pro Schlauch ließen sich Kosten und Aufwand eines Paketversands seitens der Fahrradreparatur-betriebe zu entsprechenden Verwertern finanzieren. Als Abnehmer käme beispielsweise die Firma K.-H. Börstinghaus Gummihandel GmbH24 in 58452 Witten a. d. Ruhr in Frage.

Rechtliche Kurzinformation Pkw-Gebrauchtreifen mit einer Profiltiefe von mehr als 1,6 mm im mittleren Bereich der Laufflä-che sind innerhalb der EU Produkt und kein Abfall. Reifen sind auch dann Produkt und kein Abfall, wenn in Bestimmungsländern außerhalb der EU bei unbeschädigter Karkasse noch Profiltiefen von 1,6 mm und darunter zulässig sind und dies bei Exportkontrollen belegt werden kann. Eine grenzüberschreitende Verbringung aus und nach Bayern sollte sicherheitshalber mit der zustän-digen Bezirksregierung 25 abgesprochen sein (s. Ausführungen unter "Export"). Gebrauchtreifen zur Runderneuerung sind dagegen Abfall zur Verwertung (s. Ausführungen bei Vermeidung unter "Runderneuerung").

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sieht bis auf Weiteres die Verfahren des Recyclings und der energetischen Verwertung auf gleicher Stufe, wenn in Anlagen, für die das "R1-Kriterium" erfüllt ist (s. Anlage 2 KrWG), der Heizwert des einzelnen Abfalls, ohne Vermischung mit ande-ren Stoffen, mindestens 11 Megajoule pro Kilogramm (MJ/kg) beträgt (§ 8 Abs. 3 Satz 1 KrWG). Altreifen erfüllen dieses Kriterium mit rund 29 MJ/kg (VDZ 2007).

Unabhängig hiervon gilt das Ziel der Bundesregierung, die Rohstoffproduktivität bis 2020 gegen-über 1994 zu verdoppeln 26. Das ist jedoch nur möglich, wenn die Rohstoff- und Materialeffizienz verbessert werden, das Recycling-Aufkommen gesteigert und endliche Rohstoffe durch nachwach-sende oder Sekundärrohstoffe substituiert werden.

Daher sind aus Vorsorge- und Nachhaltigkeitsgesichtspunkten bei der Wahl zwischen Recycling und energetischer Verwertung auch die zu erwartenden Emissionen, das Maß der Schonung der natürlichen Ressourcen und die einzusetzende oder zu gewinnende Energie zu berücksichtigen (§ 6 Abs. 2 KrWG). Stoffe, die mit großem Aufwand hergestellt wurden und damit höherwertig sind als deren Ausgangsstoffe, sollten bei vertretbarem Aufwand für Sammlung und Recycling und genügend Nachfrage am Markt so lang wie möglich im Kreislauf geführt werden. Das gilt für Altreifen ebenso wie für Papier- und Textilfasern oder Monokunststoff-Fraktionen. Reschner (2012) gibt beispielsweise an, dass für die Herstellung einer Tonne Gummimischung, wie sie in der Rei-fenindustrie eingesetzt wird, das Primärenergie-Äquivalent von etwa 4 t Rohöl erforderlich sei.

Bei Altreifen handelt es sich um nicht-gefährliche Abfälle, für die Abfallerzeuger, -besitzer, -beför-derer und Einsammler weder nachweis- noch registerpflichtig gemäß Nachweisverordnung sind. Es besteht jedoch eine Pflicht zur Führung von Registern für Entsorger nicht-gefährlicher Abfälle, also auch für Altreifen (§ 49 Abs. 1 u. 2 KrWG).

Seit 2006 dürfen Altreifen in den EU-Staaten nicht mehr deponiert werden (RL 1999/31/EG des Europäischen Rates v. 26. April 1999, Art. 5 Abs. 3 und § 7 Abs. 1 Nr. 5 DepV; vgl. jedoch Abs. 1 Statistische Daten).

24

s. www.boerstinghaus.com/home 25

In www.lfu.bayern.de/abfall/ansprechpartner/abfall_immissionsschutzrecht_kvb_regierungen/doc/regierungen.pdf finden sich die Ansprechpartner zum Abfallrecht. 26

Quelle: http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Pressemitteilungen/BPA/2012/10/2012-10-09-nachhaltigkeit.html

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Export: Gebrauchtreifen werden außerhalb der EU bei unbeschädigter Karkasse auch noch jenseits einer Mindestprofiltiefe von 1,6 mm eingesetzt, ohne oder nach Aufarbeitung in "Vorbereitung zur Wie-derverwendung" (Runderneuerung, bei Lkws auch Nachprofilierung).

Mehrere Gebrauchtreifen nahezu gleicher Größe, die zur Transportoptimierung ineinander ge-wuchtet wurden (Duplierung, Triplierung und mehr) beeinträchtigen die spätere Funktionalität der Reifen als Folge einer Verformung der Karkasse (sichtbar durch entsprechende Stauchung des Reifenwulstes), so dass letztlich Abfall entsteht. Der BRV Bundesverband Reifenhandel und Vul-kaniseur-Handwerk e.V. hat "Anforderungen an eine schadensfreie Triplierung/Duplierung von Alt-reifen zum Zwecke des Transports" vorgelegt, die seit 1. Januar 2013 für die Verbandsmitglieder gelten sollen. Diesen Anforderungen liegt ein "Schadenskatalog für gedoppelte und getrippelte Reifen" bei, der mit Hilfe eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen erstellt wur-de. Gegenüber diesem Katalog bestehen behördlicherseits aber rechtliche und technische Beden-ken.

Gebraucht- und Altreifen 27 sind beim Export sogenannter "Grüner Abfall" 28, da sie Anhang III der EG-Abfall-Verbringungsverordnung (VVA) zugeordnet sind. Damit können sie bis auf wenige Ausnahmen (Rumänien, Bulgarien) ohne eine sogenannte Notifizierung in andere EU- und OECD-Staaten exportiert werden (Informationspflichten nach Art. 18 VVA). Für die Verbringung in Nicht-OECD-Staaten ist eine Notifizierung 29 oder eine durch Verordnung (EG) Nr. 1418/2007 näher be-stimmte Vorgehensweise notwendig. Zuständige Behörde für die Durchführung eines Notifizie-rungsverfahrens und die grenzüberschreitende Abfallverbringung aus und nach Bayern ist die betroffene Bezirksregierung (s. auch UBA-Beitrag "Genehmigungsbehörden"). Immer wieder wer-den unzulässige Transporte auch von Altreifen durch Mitarbeiter der Bezirksregierungen in Zu-sammenarbeit m it Polizei, Zoll oder BAG Bundesamt für Güterverkehr gestoppt. Die betreffenden Abfälle sind dann in der Regel im Versandland einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen.

Angesichts der Kapazitäten der stofflichen und energetischen Verwertung in Deutschland bräuch-ten keine Altreifen, deren Lebenszyklus ihr Ende erreicht hat, exportiert zu werden (s. auch das Ziel der Bundesregierung, die Rohstoffproduktivität in Deutschland zu erhöhen). Hier regeln aber der-zeit noch Angebot und Nachfrage Preis, Zielort (ggf. in Importländern) und Ziel der Verwertung.

Einen guten Einblick in bei der Genehmigungssituation zu berücksichtigende Punkte zur Lagerung und Behandlung von Alt- und Gebrauchtreifen vermittelt die Stadt Zürich (AWEL 2013).

In Frage kommende AVV-Abfallschlüssel

16 01 03 Altreifen

Vorschriften und Regeln Verordnung(EG) Nr. 1907/2006 des europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Be-wertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH-Verordnung) und zur Schaffung einer Europäischen Chemikalienagentur vom 18. Dezember 2006 (ABl. L 396 vom 30.12.2006, S. 1), zuletzt geändert durch Verordnung (EU) Nr. 517/2013 des Rates vom 13. Mai 2013 (ABl. EU L 158 vom 10.06.2013, S. 1)

27

Altreifen umfassen hier auch Gebrauchtreifen für einen Verwertungsschritt in "Vorbereitung zur Wiederverwendung", also z. B. für die Runderneuerung. 28

s. www.umweltbundesamt.de/themen/abfall-ressourcen/grenzueberschreitende-abfallverbringung/informationspflichten 29

Notifizierungsverfahren s. www.umweltbundesamt.de/themen/abfall-ressourcen/grenzueberschreitende-abfallverbringung/notifizierungsverfahren

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Verordnung(EG) Nr. 1013/2006 des europäischen Parlaments und des Rates über die Verbringung von Abfällen (EG-Abfall-Verbringungsverordnung − VVA) vom 14. Juni 2006 (ABl. EU L 190 vom 12.7.2006, S. 1), zuletzt geändert durch Verordnung (EU) Nr. 255/2013 vom 20. März 2013 (ABl. L 79 vom 21.03.2013, S. 19)

Verordnung(EG) Nr. 1418/2007 der Kommission vom 29. November 2007 über die Ausfuhr von be-stimmten in Anhang III oder IIIA der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführten Abfällen, die zur Verwertung bestimmt sind, in bestimmte Staaten, für die der OECD-Beschluss über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen nicht gilt

Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaf-tung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG) vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212), das durch § 44 Absatz 4 des Gesetzes vom 22. Mai 2013 (BGBl. I S. 1324) geändert worden ist

Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe (Entsorgungsfachbetriebeverordnung − EfbV) vom 10. September 1996 (BGBl. I S. 1421), die zuletzt durch Artikel 5 Absatz 17 des Gesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212) geändert worden ist

Für ca. 3 % der Altreifen gelten Festlegungen hinsichtlich der Altfahrzeug-Demontage aus der Ver-ordnung über die Überlassung, Rücknahme und umweltverträgliche Entsorgung von Altfahrzeu-gen (Altfahrzeug-Verordnung – AltfahrzeugV) vom 21. Juni 2002 (BGBl. I S. 2214), die zuletzt durch Artikel 5 Absatz 18 des Gesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212) geändert worden ist

Verordnung über Deponien und Langzeitlager (Deponieverordnung – DepV) vom 27. April 2009 (BGBl. I S. 900), die durch Artikel 7 der Verordnung vom 2. Mai 2013 (BGBl. I S. 973) geändert wor-den ist

Verordnung über den Abfallwirtschaftsplan Bayern (AbfPV) vom 5. Dezember 2006 (GVBl S. 1028)

Richtlinie (des Bundes) für die Beurteilung von Reifenschäden (Verkehrsblatt Nr. 5/2001 vom 15.03.2001)

Zudem bestehen branchenspezifische Regelungen des BRV Bundesverbandes Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. für die Zertifizierung von Altreifen-Entsorgungsbetrieben: www.brv-bonn.de/index.php?id=45.

Die in der Tabelle aufgeführten, nicht mit einem Link versehenen Rechtsvorschriften finden sich im Infozentrum UmweltWirtschaft unter Abfall und Recht/Vollzug.

Weiterführende Literatur, Veröffentlichungen, Informationen ETRMA Europäischer Verband der Gummiindustrie: online unter www.etrma.org/tyres/ELTs Reifensuchmaschine: Runderneuerte Reifen.- online unter www.reifensuchmaschine.de/reifen/ runderneuerte_reifen.html

wdk Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie: Altreifenverwertung in Deutschland. Fachgespräch beim Umweltbundesamt: 21 S., Berlin 2013

AWEL Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft: Lagerung und Behandlung von Alt- und Ge-brauchtreifen.- Merkblatt (in Vbg. mit Merkblatt 2 kantonale Feuerpolizei zur Reifenlagerung): 16 S., Zürich 2013 Reschner, K.: „ Altreifen-Recycling“ .- Artikel unter www.entire-engineering.de/Altreifenrecycling.pdf: 11 S., Berlin 2012 IZU Infozentrum UmweltWirtschaft: Kontrollen internationaler Abfalltransporte.- LfU online, Augsburg 2011

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CRI, FORCE Technology & IFEU: Ökobilanzieller Vergleich zweier Verwertungsalternativen für Alt-reifen: Stoffliche Verwertung und Mitverbrennung im Zementofen.- Kurzfassung der Studie: 12 S., Viborg 2009 GAVS Gesellschaft für Altgummi-Verwertungs-Systeme m.b.H: Altreifenverwertung in Deutsch-land 2007.- Frankfurt am Main 2008 VDZ Verein Deutscher Zementwerke e.V.: Umweltschutz bei der Zementherstellung.- Tätigkeits-bericht 2005-2007: S. 42-61, Düsseldorf 2007 RECYCLING magazin: „ Wer führt Altreifen einer legalen Verwertung zu?“ .- Artikel, Heft 17: S. 14, München 2007 Pehlken, A.: Einsatz von Gummi aus Altreifen im Gummi-modifizierten Asphalt.- Müll und Abfall Ausgabe 10/2005: S. 506 – 512, Berlin (Erich Schmidt) 2005 BiCon Biological Consultancy AG: Altreifenentsorgung - Was ist ökologisch sinnvoll?.- Bericht: 39 S., Kreuzlingen / Konstanz 2003 LUBW Landesanstalt für Umweltschutz Baden- Württemberg: Entsorgung von Altreifen in Baden-Württemberg.- Situationsbericht 03/2002: 37 S., Karlsruhe 2002 Continental AG: Ökobilanz eines Pkw-Reifens.- Studie: 44 S., Hannover 1999

Ansprechpartner

Fachlich und redaktionell:

Dipl.-Geol. Dr. rer. nat. Ulrich Lottner, Tel.: 0821 / 9071-5387, E-Mail: [email protected]

Bayerisches Landesamt für Umwelt Abt. Abfallw irtschaft Bürgermeister-Ulrich-Str. 160 86179 Augsburg Internet: www.lfu.bayern.de/abfall/index.htm Weitere infoBlätter der Reihe Abfallwirtschaft aus dem LfU zu insgesamt mehr als 30 verschiede-nen Themen sind unter www.lfu.bayern.de/abfall/infoblaetter/index.htm veröffentlicht.