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Wohn-Pflege-Gemeinschaften am Fuhlsbütteler Damm 81 Allgemeine Informationen für Interessenten Stand 06/201 1 Selbstbestimmt leben - in einer Gemeinschaft und in eigener Häuslichkeit - trotz psychischer Erkrankung - trotz Pflegebedarf. Das ist möglich in den Wohn-Pflege-Gemeinschaften am Fuhlsbütteler Damm 81 22335 Hamburg Im Hamburger Stadtteil Fuhlsbüttel leben in drei Wohn-Pflege-Gemeinschaften jeweils acht Menschen mit psychischer Erkrankung und Pflegebedarf gemeinsam als Mieter in drei großen Wohnungen. Die Vermietung erfolgt durch die gemeinnützige auxiliar GmbH, einer Gesellschaft der Stiftung Freundeskreis Ochsenzoll. Zweck der Wohn-Pflege-Gemeinschaften ist es, den Mitgliedern selbstbestimmtes Leben in einem gemeinsamen Haushalt zu ermöglichen. Dabei erhalten sie Unterstützung durch eine WG-Begleiterin sowie durch Angehörige und gesetzliche Betreuer. Jedem Mieter steht ein Einzelzimmer mit Dusche und WC zur privaten Nutzung zur Verfügung. Außerdem gibt es in jeder Wohnung einen schönen hellen gemeinschaftlichen Bereich mit Wohn- und Esszimmer sowie offener Wohnküche und großem Balkon. Die Mieter entscheiden selbst über wichtige Fragen wie Auswahl eines gemeinsamen Pflegedienstes, Aufnahme neuer Mieter, größere Anschaffungen, Alltags- und Wohnungsgestaltung. Die rechtlichen Grundlagen für das gemeinsam gestaltete Zusammenleben sind in Wohngemeinschafts- vereinbarungen festgelegt. Ein von den Mietern ausgewählter Pflegedienst erbringt Pflege- und Hauswirtschaftsleistungen sowie Leistungen der Eingliederungshilfe (Alltagsmanagement). Bei Interesse an einem Einzug bzw. bei weiterem Informationsbedarf zu den Wohn-Pflege- Gemeinschaften wenden Sie sich bitte an auxiliar Gesellschaft mbH Ambulanter Pflegedienst Alsterdorfer Straße 570 22337 Hamburg Tel.: 040 53 32 28 - 14 42 Fax: 040 53 32 28 - 14 91 E-Mail: wohn-pflege-gemeinschaften@freundeskreis- ochsenzoll.de

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Wohn-Pflege-Gemeinschaften am Fuhlsbütteler Damm 81

Allgemeine Informationen für Interessenten

Stand 06/201 1

Selbstbestimmt leben - in einer Gemeinschaft und in eigener Häuslichkeit - trotz psychischer Erkrankung - trotz Pflegebedarf.

Das ist möglich in den

Wohn-Pflege-Gemeinschaften

am Fuhlsbütteler Damm 81 22335 Hamburg

Im Hamburger Stadtteil Fuhlsbüttel leben in drei Wohn-Pflege-Gemeinschaften jeweils acht Menschen mit psychischer Erkrankung und Pflegebedarf gemeinsam als Mieter in drei großen Wohnungen. Die Vermietung erfolgt durch die gemeinnützige auxiliar GmbH, einer Gesellschaft der Stiftung Freundeskreis Ochsenzoll. Zweck der Wohn-Pflege-Gemeinschaften ist es, den Mitgliedern selbstbestimmtes Leben in einem gemeinsamen Haushalt zu ermöglichen. Dabei erhalten sie Unterstützung durch eine WG-Begleiterin sowie durch Angehörige und gesetzliche Betreuer. Jedem Mieter steht ein Einzelzimmer mit Dusche und WC zur privaten Nutzung zur Verfügung. Außerdem gibt es in jeder Wohnung einen schönen hellen gemeinschaftlichen Bereich mit Wohn- und Esszimmer sowie offener Wohnküche und großem Balkon. Die Mieter entscheiden selbst über wichtige Fragen wie Auswahl eines gemeinsamen Pflegedienstes, Aufnahme neuer Mieter, größere Anschaffungen, Alltags- und Wohnungsgestaltung. Die rechtlichen Grundlagen für das gemeinsam gestaltete Zusammenleben sind in Wohngemeinschafts-vereinbarungen festgelegt. Ein von den Mietern ausgewählter Pflegedienst erbringt Pflege- und Hauswirtschaftsleistungen sowie Leistungen der Eingliederungshilfe (Alltagsmanagement). Bei Interesse an einem Einzug bzw. bei weiterem Informationsbedarf zu den Wohn-Pflege-Gemeinschaften wenden Sie sich bitte an auxiliar Gesellschaft mbH Ambulanter Pflegedienst Alsterdorfer Straße 570 22337 Hamburg

Tel.: 040 53 32 28 - 14 42 Fax: 040 53 32 28 - 14 91 E-Mail: [email protected]

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Wohn-Pflege-Gemeinschaften am Fuhlsbütteler Damm 81

Allgemeine Informationen für Interessenten

Stand 06/201 2

Nachfolgende Informationen wurden von der Mietverwaltung der auxiliar Gesellschaft mbH zusammengestellt, um möglichen Interessenten für die Wohn-Pflege-Gemeinschaften sowie ihren Angehörigen und gesetzlichen Betreuern einen ausführlichen Überblick zu rechtlichen Rahmenbedingungen, Beschaffenheit des Wohnraums sowie Pflege- und Betreuungsleistungen zu verschaffen.

1. Was ist eine ambulant betreute Wohn-Pflegegemeinschaft und für wen ist das Angebot geeignet?

In drei ambulant betreuten Wohn-Pflege-Gemeinschaften am Fuhlsbütteler Damm 81 leben seit Februar 2009 jeweils acht Menschen mit chronischer psychischer Erkrankung und zusätzlichem Pflegebedarf als Mietergemeinschaft in einer großen Wohnung zusammen. Jede der drei Wohn-Pflege-Gemeinschaften ist eine rechtlich eigenständige Einheit mit individuellen Gewohnheiten und Beschlüssen. Alle Mieter haben einen Einzelmietvertrag abgeschlossen. Dabei werden sie i.d.R. durch Angehörige bzw. gesetzliche Betreuer rechtlich vertreten. Die 24-stündige Betreuung der Mietergemeinschaft erfolgt in Kombination aus Pflege- und Eingliederungshilfeleistungen durch einen gemeinsam gewählten ambulanten Pflegedienst. Diese Wohnform eignet sich speziell für pflegebedürftige Menschen mit chronischer psychischer Erkrankung, die wegen fehlender Pflegeperson und / oder der Schwere der Erkrankung und damit verbundener erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz nicht im bisherigen Wohnumfeld verbleiben können oder die aus einer stationären in eine ambulante Betreuungsform wechseln möchten. Für diesen Personenkreis gibt es nur wenig Angebote in Hamburg. Potentielle neue Mieter müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

anerkannte Pflegestufe diagnostizierte psychische Erkrankung mit Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe einen gültigen Wohnberechtigungsschein die Fähigkeit, in einer Gruppe zu leben.

Interessenten, bei denen eine geschlossene Unterbringung erforderlich ist, können nicht einziehen. Das Leben in einer Wohn-Pflege-Gemeinschaft ermöglicht ein familienähnliches Gemeinschaftsleben. Es fördert Selbständigkeit und Selbstbestimmung. Die Mieter und ihre Angehörigen haben vielfältige Einflussmöglichkeiten. Sie richten die Wohnung ein, können das Alltagsleben gestalten und suchen sich auch neue Mitbewohner aus. Der Pflegedienst hält sich als „Gast“ in der Wohnung auf. Die Neuaufnahme eines Mieters in die Wohn-Pflege-Gemeinschaft wird in der Mieterversammlung ausführlich beraten. Es sollten nur Mieter aufgenommen werden, von denen erwartet werden kann, dass sie sich in die Wohn-Pflege-Gemeinschaft gut einfügen. Außerdem kann ein Mieter aus der Wohn-Pflege-Gemeinschaft ausgeschlossen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt und eine Konfliktlösung nicht möglich ist. Hierzu ist ein einstimmiger Beschluss der Mieterversammlung mit Ausnahme des Betroffenen erforderlich. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn ein Mieter einen anderen als den gewählten Pflegedienst mit seiner Versorgung beauftragt.

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2. Grundstruktur und rechtliche Rahmenbedingungen Aufgaben, Rechte und Pflichten der Mitglieder der Wohn-Pflege-Gemeinschaft Die Wohn-Pflege-Gemeinschaft hat die Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Die Mitglieder bzw. stellvertretend ihre Angehörigen oder Betreuer treffen alle die Gemeinschaft betreffenden Entscheidungen gemeinsam. Folgende Aufgaben, Rechte und Pflichten sind hierbei von grundlegender Bedeutung:

Die Wohngemeinschaftsmitglieder leben als Mieter in der Wohn-Pflege-Gemeinschaft. Als solche sind sie für die Gestaltung ihres Lebensraums grundsätzlich selbst verantwortlich. Das beinhaltet auch Anschaffungen und Reparaturen.

Zu grundlegenden Inhalten des Zusammenlebens wie die Auswahl des Pflegedienstes, die Auswahl neuer Mitglieder, Besuchsregelungen, Haushaltsgeld, Alltagsgestaltung und Anschaffungen schließen die Mieter bzw. ihre rechtlichen Vertreter miteinander schriftlich eine sog. Wohngemeinschaftsvereinbarung ab. Diese Wohngemeinschaftsvereinbarung ist für alle (auch künftige) Wohngemeinschaftsmitglieder bindend.

Eine von den Mietern bzw. ihren rechtlichen Vertretern beauftragte externe Wohngemein-schaftsbegleiterin vertritt als Sprecherin die Interessen der Mietergemeinschaft gegenüber dem Vermieter, dem Pflegedienst und weiteren Dienstleistern.

Regelmäßig und bei Bedarf finden Wohngemeinschaftsversammlungen statt. Einberufen und moderiert werden diese durch die Wohngemeinschaftsbegleiterin.

Der Tagesablauf wird von den Bedürfnissen und Gewohnheiten der Wohngemeinschafts-mitglieder bestimmt. Dabei werden sie von Alltagsmanagern (professionelle Betreuer des ambulanten Pflegedienstes) unterstützt.

Die Angehörigen bzw. gesetzlichen Betreuer behalten ihre Verantwortung und geben lediglich den überwiegenden Teil der Pflege und sozialen Betreuung ab. Sie vertreten die Interessen der Wohngemeinschaftsmitglieder, wenn diese sie aufgrund ihrer Einschränkungen nicht mehr selbst wahrnehmen können.

Die Rolle des Pflegedienstes Die Wohn-Pflege-Gemeinschaft beauftragt als Auftraggebergemeinschaft (GbR) einen Pflegedienst, der die Betreuung rund um die Uhr sicherstellt. Die Rolle des Pflegedienstes in einer ambulant betreuten Wohn-Pflege-Gemeinschaft stellt sich folgendermaßen dar:

Jedes neu dazu gezogene Mitglied verpflichtet sich, nur den von der Wohn-Pflege-Gemeinschaft ausgewählten Pflegedienst zu wählen.

Der Pflegedienst stellt Pflege (Grund- und Behandlungspflege), soziale Betreuung und hauswirtschaftliche Versorgung aller Wohngemeinschaftsmitglieder sicher.

Die einzelnen Wohngemeinschaftsmitglieder werden in ihrem Alltag begleitet. Dabei sind die Mitarbeiter des Pflegedienstes „Gäste“ in einer fremden Wohnung. Der Pflegedienst hat weder ein Büro noch ein Personalzimmer in der Wohn-Pflege-Gemeinschaft.

Der Pflegedienst stellt Personal bereit, das fachlich und menschlich für die Betreuung der Wohngemeinschaftsmitglieder qualifiziert ist. Dies gilt in besonderem Maße für die Betreuung von Menschen mit psychischer Erkrankung.

Wenn die Mieter bzw. ihre Angehörigen mit dem Pflegedienst nicht zufrieden sind, können sie gemeinschaftlich den Vertrag kündigen und einen anderen Pflegedienst beauftragen.

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3. Die Wohnung Der Standort Die drei Wohnungen befinden sich in einem dreigeschossigen Wohnhaus inmitten eines durchschnittlichen Wohnquartiers im Hamburger Stadtteil Fuhlsbüttel. Einkaufsmöglichkeiten, Freizeiteinrichtungen, Geldinstitute, Arztpraxen und Apotheken sind gut zu Fuß zu erreichen. Das Haus ist durch mehrere nahe gelegene Buslinien (ca. 500 m Entfernung) sowie durch den S- und U-Bahnhof Ohlsdorf (in ca. 800 m Entfernung) gut an den öffentlichen Personennahverkehr angebunden. Das Wohnhaus Eigentümer des Wohnhauses ist die Stiftung Freundeskreis Ochsenzoll. Die Vermietung erfolgt durch die stiftungseigene Gesellschaft auxiliar GmbH. Das Gebäude wurde 2008 kernsaniert. Alle drei Wohnungen haben den gleichen Grundschnitt. Architektur und Ausstattung sind barrierefrei und bieten Raum für gemeinsame Aktivitäten, individuelle Bewegungsfreiheit sowie Rückzugsmöglichkeiten. Jede Wohnung verfügt über 5 Zimmer mit ca. 15 m² Wohnfläche und 3 Zimmer mit ca. 18 m² Wohnfläche. Zusätzlich ist jedes Zimmer mit einem separaten Duschbad/WC und einem kleinen Zugangsflur (insgesamt ca. 7 m² Wohnfläche) ausgestattet. Die Einzelzimmer bilden die Privatsphäre der Mieter. Die Möblierung erfolgt mit eigenen Möbeln. Den Mietern stehen jeweils ca. 115 m² an Gemeinschaftsfläche zur Verfügung. Die Gemeinschaftsfläche besteht aus

einem großen Wohn-Ess-Zimmer (ca. 68 m²) mit offenem Küchenbereich und der Möglichkeit, einen Teil des Raumes mittels mobiler Wandelemente abzutrennen

einem Flur (ca. 37 m²) Speisekammer 2 Hauswirtschaftsräumen (u.a. mit Waschmaschine und Trockner bestückt) Gäste-WC

Außerdem verfügt jede Wohnung über einen 19 m² großen Balkon. Ein Fahrstuhl ist vorhanden. Kosten der Unterkunft Jedes Wohngemeinschaftsmitglied trägt die Kosten für seinen angemieteten Wohnraum und die Mietnebenkosten selbst. Die Höhe der Miete richtet sich nach der Größe des individuellen Wohnraumes und der anteilig genutzten Gemeinschaftsflächen. Grundlage ist ein Mietvertrag, der zwischen dem Vermieter und dem einzelnen Mieter geschlossen wird. Voraussetzung für den Einzug in die Wohn-Pflege-Gemeinschaft ist ein gültiger Wohnberechtigungsschein. Bei Bewerbern ohne oder mit geringem eigenem Einkommen kann die Übernahme der Kosten für die Unterkunft bei dem zuständigen Grundsicherungs- und Sozialamt beantragt werden. Der Mietvertrag ist mit einer „Vereinbarung über allgemeine Betreuungsleistungen des Vermieters“ gekoppelt. Der Vermieter verpflichtet sich darin u.a. zu allgemeiner Beratung in Mieterangelegen-heiten, Hilfestellung bei der Suche nach neuen Mietern, Durchführung von Informations-veranstaltungen für Bewerber und Unterstützung bei der Suche nach Hilfsdiensten. Für diese zusätzlichen Dienstleistungen des Vermieters wird ein Betreuungszuschlag in Höhe von 44,78 € monatlich in Rechnung gestellt. Der Betreuungszuschlag kann im Einzelfall im Rahmen der Altenhilfe nach § 71 SGB XII vom Sozialamt übernommen werden.

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Grundriss einer Wohnung

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Wohnungs- und Hauseindrücke

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4. Alltag, Pflege und Betreuung Im Gegensatz zu einer stationären Wohn-Pflege-Einrichtung („Pflegeheim“) gibt es in einer Wohn-Pflege-Gemeinschaft keinen Vertrag, der alle Leistungen und anfallenden Kosten in Form eines Pflegesatzes regelt. Vielmehr werden, wie im eigenen Wohnraum üblich, getrennte Verträge bzw. Vereinbarungen zu den einzelnen Lebensbereichen (Wohnraum, Regeln des Zusammenlebens, Pflege und Alltagsmanagement) geschlossen. Lebensunterhalt und Verpflegung Die Mieter tragen die Kosten für ihre Miete und für ihren Lebensunterhalt selbst. In den ambulant betreuten Wohn-Pflege-Gemeinschaften gibt es für den gemeinsam zu bestreitenden Teil des Lebensunterhaltes eine „Haushaltskasse“, in die die Mieter eine Umlage einzahlen. Daraus werden z.B. die Ausgaben für Verpflegung, Reinigungsmittel, Hygiene- und Haushaltsartikel finanziert. Je nach Absprache wird aus der gemeinsamen Rücklage auch der Aufwand für Reparaturen und Anschaffungen sowie für gemeinsame Ausflüge und Feiern beglichen. Wer die eingezahlten Mittel wie verwenden darf und wie diese mit den Mietern abgerechnet werden, ist in der Wohngemeinschafts-vereinbarung geregelt. Für individuelle Bedürfnisse wie Zigaretten, Süßigkeiten, Bekleidung, Fußpflege, Friseur, Telefon, Beitragsservice ARD/ZDF/Deutschlandradio usw. muss jeder Mieter selbst aufkommen. Pflege und hauswirtschaftliche Hilfen Voraussetzung für den Einzug ist das Vorliegen einer Pflegestufe. Dies ist in der Wohngemeinschafts-vereinbarung festgeschrieben. Die Mieter bzw. deren gesetzliche Betreuer haben sich auf einen Pflegedienst geeinigt, der Pflege, Betreuung und hauswirtschaftliche Versorgung für die gesamte Mietergemeinschaft leistet. Die Leistungserbringung in der Gruppe unterscheidet sich vom sonst typischen Ablauf in der ambulanten Pflege. Die Einzelleistungen werden gepoolt und aus dem Kontingent der Bedarf aller Gruppenmitglieder gedeckt. Zusätzlich ist eine 24-Stunden-Anwesenheit des Pflegedienstes gewährleistet. Die erforderlichen Pflege- und Hauswirtschaftsleistungen und die Höhe des Entgelts werden, entsprechend dem individuellen Hilfebedarf, in einem Pflegevertrag zwischen Wohngemeinschafts-mitglied und dem ambulanten Pflegedienst vereinbart und abgerechnet. Die Kosten können, je nach anerkannter Pflegestufe und individuellem Pflegebedarf, sehr unterschiedlich sein. Die Spanne reicht von 1.000 € bis zu knapp 3.000 €. Bei Erbringung der häuslichen Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst erstattet die Pflegekasse pflegestufenabhängig eine Pauschale (die sog. Sachleistung). Die Differenz muss der Pflegebedürftige aus eigenen Mitteln finanzieren. Bei nicht ausreichendem eigenen Einkommen und Vermögen können Leistungen im Rahmen der Sozialhilfe („Hilfe zur Pflege“) beim Grundsicherungs- und Sozialamt beantragt werden. Hierbei hilft der beteiligte Pflegedienst. Ergänzend zur Grundpflege erhalten die Mieter auch häusliche Kranken- und Behandlungspflege, wenn diese zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung erforderlich ist. Alltagsmanagement (Eingliederungshilfe) Alle Mitglieder der Wohn-Pflege-Gemeinschaft benötigen aufgrund ihrer psychischen Erkrankung Unterstützung bei der Alltagsbewältigung. Diese Unterstützung erfolgt in Form von Alltagsmanage-ment und beinhaltet u.a. Hilfen in den Bereichen Ernährung, Körperpflege und Haushaltsführung,

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Hilfen beim Umgang mit Geld, bei der Gestaltung persönlicher und sozialer Beziehungen, Aufbau einer Tagesstruktur und Freizeitgestaltung. Alltagsmanagement ist eine Leistung der Eingliederungs-hilfe mit dem Ziel der langfristigen Sicherstellung des selbstbestimmten Wohnens und Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Sie wird als Einzel- und Gruppenleistung durch erfahrene Mitarbeiter des Pflegedienstes erbracht. Vor Einzug in die Wohn-Pflege-Gemeinschaft muss für jedes neue Mitglied sichergestellt sein, dass das Fachamt Eingliederungshilfe die Maßnahme befürwortet und das Grundsicherungsamt die Kosten für die Eingliederungshilfeleistung übernimmt. Bei nicht ausreichendem eigenen Einkommen und Vermögen kann die Übernahme der Kosten für das Alltagsmanagement beim Sozial- und Grundsicherungsamt beantragt werden. Hierbei unterstützt der Pflegedienst. Für sog. Selbstzahler ist kein Antrag erforderlich. Sie kommen für die Leistungen selbst auf. Inhalt, Art und Umfang der Leistungen des Alltagsmanagements finden sich in der nach § 75 SGB XII abgeschlossenen Leistungsvereinbarung zwischen der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration der Freien und Hansestadt Hamburg und der stiftungseigenen auxiliar Gesellschaft mbH.

5. Qualitätssicherung und Beratung Zu allen angebotenen Leistungen schließt der Interessent schriftliche Vereinbarungen / Verträge mit dem Vermieter bzw. dem Pflegedienst. In jeder Wohngemeinschaft arbeitet ein festes Team von erfahrenen und geschulten Pflege- Betreuungs- und Hauswirtschaftskräften. Sozialpädagogische Begleitung und Beratung werden nach den Grundsätzen von Case-Management von einer Diplom-Sozialpädagogin durchgeführt. Intern wird die Qualität der Leistungen durch die verantwortliche Pflegefachkraft sowie deren Vertretung sichergestellt. Zu den Maßnahmen der Qualitätssicherung gehören

regelmäßige Dokumentation aller Leistungen und ihrer Ergebnisse Fallbesprechungen regelmäßige Teilnahme an Gruppensupervision internes Qualitätsmanagement Zufriedenheitsbefragung der Mieter bzw. ihrer rechtlichen Vertreter.

Der Pflegedienst ist außerdem von der Pflegeversicherung zur Qualitätssicherung verpflichtet, die diese auch stichprobenartig durch den sog. Medizinischen Dienst kontrollieren lässt. Außerdem überprüfen Hamburger Behörden sowohl regelmäßig als auch anlassbezogen, ob die gesetzlich vorgeschriebenen Qualitätskriterien für Wohngemeinschaften eingehalten werden.

6. Ansprechpartner Bei Interesse an einem Einzug bzw. bei weiterem Informationsbedarf zu den Wohn-Pflege-Gemeinschaften stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung:

Der aktuell von den Wohn-Pflege-Gemeinschaften beauftragte ambulante Pflegedienst: (Pflege- Betreuungs- und Hauswirtschaftsleistungen, Eingliederungshilfe) auxiliar Gesellschaft mbH

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Allgemeine Informationen für Interessenten

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Ambulanter Pflegedienst Alsterdorfer Straße 570 22337 Hamburg Tel.: 040 53 32 28 - 14 42 Fax: 040 53 32 28 - 14 91 E-Mail: [email protected] Wohngemeinschaftsbegleiterin (Wohngemeinschaftsvereinbarung, Rechte und Pflichten der Wohngemeinschaftsmitglieder) Frau Daniela Kegeler Stückenstr. 70 22081 Hamburg Tel.: 040 7374116 Fax: 040 7374111 E-Mail: [email protected]