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Amt für UmweltschutzVereinigung Solothurner Abwasser-
Präsident(innen)-Treffen
21. November 2007
Abwasserunternehmung im Kanton Uri
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Amt für Umweltschutz
Inhaltsverzeichnis 1/2
1. Ausgangslage
2. Ziele des kantonalen Umweltrechts
3. Abwasserunternehmung
4. Demokratische Mitbestimmungsrechte
5. Übertragung der Abwasseranlagen
6. Finanzielle Konsequenzen für die Gemeinden
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Amt für Umweltschutz
Inhaltsverzeichnis 2/2
7. Abwassergebühren
8. Lastenausgleich
9. Abfallunternehmung
10. Ausblick
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Amt für Umweltschutz
Ausgangslage
• Kennzahlen Kanton Uri:- 35‘000 EinwohnerInnen- 20 Gemeinden- 1‘000 km2, davon 7 % besiedelbar- 11 kommunale Kläranlagen
• Kanton Uri kennt ein obligatorisches Gesetzes-referendum
• Urner Volk nimmt am 11. März 2007 die Vorlage zum KUG mit 57 % Ja an
• Die Urner Gemeinden gründen am 29. Juni 2007 die „Abwasser Uri“
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Amt für Umweltschutz
Ziele des kantonalen Umweltrechts 1/3
• Ein kantonales Umweltgesetz (KUG) für Umwelt- und Gewässerschutz mit dazugehöriger Umweltverord-nung (KUV)
• Stärkung der Zusammenarbeit im Abwasserbereich
• Bessere Nutzung von Synergien und Kosteneinspa-rungen im Abwasserbereich
• Sicherstellung und Stärkung demokratischer Mitbe-stimmungsrechte
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Amt für Umweltschutz
Ziele des kantonalen Umweltrechts 2/3
• Personelle und finanzielle Entlastung der Gemeinden
• Finanzielle Entlastung des Kantons
• Reduktion der Regelungsdichte (1 statt 20 Abwasser-reglemente)
• Kantonsweit harmonisierte Abwasservorschriften
• Sicherstellung langfristige Werterhaltung der Abwas-seranlagen
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Amt für Umweltschutz
Ziele des kantonalen Umweltrechts 3/3
• Einheitliche Planungen (z. B. GEP), Beschaffungen, Anlagen (z. B. Wasserzähler)
• Solidarität und Lastenausgleich im Abwasserbereich
• Erhaltung dezentrale Besiedlung
• Faire Übertragung der Abwasseranlagen von den Gemeinden an die Abwasserunternehmung
• Klare Verfahren und Zuständigkeiten
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Amt für Umweltschutz
Abwasserunternehmung 1/7
• Gründe für eine Urner Abwasserunternehmung:– Zusammenarbeit, Synergien, Kosteneinsparungen
– Einheitliche Abwasservorschriften
– Einheitliche überregionale Planungen (z. B. GEP)
– Sicherstellung Werterhaltung der Abwasseranlagen
– Entlastung der Gemeinden
– Professionelle Unternehmungsführung, personelle Konstanz, Fachkompetenz
– Transparentes Rechnungswesen
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Amt für Umweltschutz
Abwasserunternehmung 2/7
Rechtsformen des öffentlichen Rechts:• Anstalt• Öffentlich-rechtliche Aktiengesellschaft• Zweckverband• „Kantonalisierung“
Kriterien für die Wahl der Rechtsform:• Öffentlich-rechtliche Ausgestaltung der Rechtsver-
hältnisse zwischen Abwasserunternehmung und ihren Kunden (Benutzerinnen und Benutzer)
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Amt für Umweltschutz
Abwasserunternehmung 3/7
• Mitbestimmungsrechte der (Gemeinde-) Stimmbürgerinnen und Stimmbürger
• Demokratische Abstützung
• Trennung der strategischen von der operativen Ebene
• Professionelle Unternehmungsführung
• Transparentes Rechnungswesen
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Amt für Umweltschutz
Abwasserunternehmung 4/7
Wahl der Rechtsform:
• Die öffentlich-rechtliche Aktiengesellschaft verbindet in optimaler Weise die Anforderungen an die:
– Zulassung demokratischer Elemente
– unterschiedliche Gewichtung der eingebrachten Abwasseranlagen der einzelnen Gemeinden (mit Hilfe unterschiedlicher Aktienbeteiligungen)
– professionelle Unternehmungsführung
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Amt für Umweltschutz
Abwasserunternehmung 5/7
• Die Abwasserunternehmung befindet sich zu 100 % im Eigentum der Gemeinden
• Eine Beteiligung des Kantons ist nicht vorgesehen (Kanton hat Aufsichtspflicht)
• Beteiligung der Gemeinden (mit Aktien):
– 1/3 paritätisch
– 2/3 bevölkerungsabhängig
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Amt für Umweltschutz
Abwasserunternehmung 6/7
Gemeinde EinwohnerAnteil
EinwohnerAnteil
paritätischAnteil Total
Altdorf 8635 16.4% 1.7% 18.1%
Andermatt 1306 2.5% 1.7% 4.1%
Attinghausen 1535 2.9% 1.7% 4.6%
Bauen 195 0.4% 1.7% 2.0%
Bürglen 3968 7.5% 1.7% 9.2%
Erstfeld 3789 7.2% 1.7% 8.9%
Flüelen 1839 3.5% 1.7% 5.2%
Göschenen 465 0.9% 1.7% 2.5%
Gurtnellen 641 1.2% 1.7% 2.9%
Hospental 223 0.4% 1.7% 2.1%
Isenthal 554 1.1% 1.7% 2.7%
Realp 162 0.3% 1.7% 2.0%
Schattdorf 4821 9.2% 1.7% 10.8%
Seedorf 1585 3.0% 1.7% 4.7%
Seelisberg 639 1.2% 1.7% 2.9%
Silenen 2246 4.3% 1.7% 5.9%
Sisikon 367 0.7% 1.7% 2.4%
Spiringen 940 1.8% 1.7% 3.5%
Unterschächen 747 1.4% 1.7% 3.1%
Wassen 464 0.9% 1.7% 2.5%
Total 35121 66 % 34 % 100.0%
Altdorf
Andermatt
Attinghausen
Bauen
Bürglen
Erstfeld
Schattdorf
Seedorf
Seelisberg
Spiringen
Unterschächen
Wassen
Realp
Isenthal
Hospental
Gurtnellen GöschenenFlüelen
Sisikon
Silenen
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Amt für Umweltschutz
Abwasserunternehmung 7/7
Organe der Abwasserunternehmung:
Organe Wahl durch
Generalversammlung der Aktionäre
Gemeindeversammlung der einzelnen Gemeinden
Verwaltungsrat Generalversammlung
Geschäftsleitung Verwaltungsrat
Revisionsstelle Generalversammlung
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Amt für Umweltschutz
Demokratische Mitbestimmungsrechte 1/2
Instrumente zur Sicherstellung der demokratischen Mitbestimmungsrechte:
• Obligatorische Volksabstimmung über das KUG
• Fakultatives Referendum über die KUV
• Verteilung der Gewichte der einzelnen Gemeinden an der Generalversammlung
• Wahl der GemeindevertreterInnen für die GV durch die Gemeindeversammlungen (oder nach Gemeinde-ordnung)
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Amt für Umweltschutz
Demokratische Mitbestimmungsrechte 2/2
• Wahl von VR und Revisionsstelle durch die gewählten GemeindevertreterInnen
• Referendumsmöglichkeit bei folgenden Entscheiden:– Investitionen > 10 Mio. Franken (obligatorisches
Referendum)– Investitionen > 5 Mio. Franken (fakultatives
Referendum)– Höhe der Anschluss- und Benutzungsgebühren– Zusammenschlüsse
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Amt für Umweltschutz
Übertragung der Abwasseranlagen
• Die Abwasseranlagen werden in einer transparenten und fairen Regelung von den Gemeinden an die neue gemeindliche Abwasserunternehmung über-tragen
• Abgeltung der Gemeinden für ihre Abwasseranlagen (nach Abzug von Bundes- und Kantonsbeiträgen)
• Berücksichtigung Alter und Zustand der Anlagen
• Spezialfinanzierungen der Gemeinden im Abwasser-bereich verbleiben den Gemeinden
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Amt für Umweltschutz
Finanzielle Konsequenzen für die Gemeinden 1/2
• Den Gemeinden verbleiben nach Abzug der Aktienzeichnung und allfälliger Schuldentilgung im Abwasserbereich:
– Bestände der Spezialfinanzierungen– Abgeltung ihrer Abwasseranlagen
• Gemeinden können über diese Mittel frei verfügen (z. B. Steuersenkungen, Schuldenabbau, Finanzierung geplanter Investitionen etc.)
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Amt für Umweltschutz
Finanzielle Konsequenzen für die Gemeinden 2/2
• Kapitalisierung Abwasserunternehmung mit 20 Mio. Franken durch die Gemeinden- 200‘000 Aktien à Fr. 10.00 per 01.05.2007- 200‘000 Aktien à Fr. 10.00 per 01.01.2008- 1‘600‘000 Aktien à Fr. 10.00 per 01.01.2010
• Abgeltung der Gemeinden für ihre Abwasseranlagen- 01.01.2010 resp. 01.01.2015 ca. 30-50 Mio. Franken
• Restfinanzierung Abwasserunternehmung über Darlehen
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Amt für Umweltschutz
Abwassergebühren 1/5
• Abwasserentsorgung kostet künftig mehr (schweizweit)
• Gründe für die Kostensteigerung:
– Keine Beiträge von Bund und Kanton mehr
– Höherer Aufwand zur Finanzierung der Nettoinvestitionen
– Rückgang der Einnahmen aus Anschlussgebühren
– Höhere Ersatz- und Erneuerungskosten im Siedlungsbereich
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Amt für Umweltschutz
Abwassergebühren 2/5
• Aufwand Abwasserentsorgung im Kanton Uri 2010 bis 2015: Rund 7,5 Mio. Franken pro Jahr
– 35 % Betrieb der Abwasserreinigungsanlagen (inkl. Personalkosten)
– 5 % Betrieb der Abwasserkanäle, Sonderbauwerke, Pumpwerke etc. (inkl. Personalkosten)
– 40 % Abschreibungen der getätigten Investitionen
– 20 % Verzinsung der Darlehen
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Amt für Umweltschutz
Abwassergebühren 3/5
• Zukünftiges Gebührensystem:– Anschlussgebühren– Benutzungsgebühren (Grundgebühr 30 % und
Mengengebühr 70 %)
• Zur Zeit keine Rückstellungen bei gemeinsamer Aufgabenerfüllung (Abwasserunternehmung) notwendig
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Amt für Umweltschutz
Abwassergebühren 4/5
• Abwassergebühren 2010 bis 2015 pro Person und Jahr:
– Grundgebühr Fr. 14.- bis Fr. 72.-
– Mengengebühr Fr. 1.44 pro m3 Abwasser
– Durchschnittliche Abwassergebühren Fr. 129.- bis Fr. 187.- pro Person und Jahr
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Amt für Umweltschutz
Abwassergebühren 5/5
Anzahl Personen
im Haushalt
Haustyp Grundstücks-fläche
Abwassergebühren (pro Jahr)
Haushalt Pro Person Grundgebühr pro
Person2)
Mengengebühr pro Person1)
2 Einfamilienhaus 600 m2 374.- 187.- 72.- 115.-
4 Einfamilienhaus 600 m2 604.- 151.- 36.- 115.-
1 MietwohnungMehrfamilienhaus(6 Wohnungen)
1‘500 m2 172.- 172.- 57.- 115.-
4 MietwohnungMehrfamilienhaus(6 Wohnungen)
1‘500 m2 518.- 129.- 14.- 115.-
1) Durchschnittlicher Wasserverbrauch pro Person und Jahr: 80 m3
2) Grundgebühr inkl. Mietgebühr Wasserzähler
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Amt für Umweltschutz
Lastenausgleich 1/3
• Einheitliche Gebühren für die Abwasserentsorgung im ganzen Kanton
• Lastenausgleich zwischen den Gemeinden bzw. ihren Einwohnerinnen und Einwohnern
• Lastenausgleich bis Ende 2007 via Kantonsbeiträge
• Lastenausgleich ab 2008 im Rahmen der Abwasser-gebühren
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Amt für Umweltschutz
Lastenausgleich 2/3
• „Solidaritätsbeitrag“ geht von den „grösseren“ Gemeinden an die „kleineren“ Gemeinden.
• „Solidaritätsbeitrag“ ermöglicht allen Gemeinden, die Abwasser-Infrastruktur ihrer Siedlungen mittel- und langfristig zu finanzieren.
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Amt für Umweltschutz
Lastenausgleich 3/3
• „Solidaritätsbeitrag“ beträgt 2010 bis 2015 im Durchschnitt:
– ca. Fr. 12.- pro Jahr und Person (Grundgebühr)
– ca. Fr. -.30 pro m3 Abwasser (Mengengebühr)
Insgesamt Fr. 36.- pro Jahr und Person (Fr. 3.- pro Monat und Person)
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Amt für Umweltschutz
Abfallunternehmung 1/2
• Heutige Rechtsform des Zweckverbands Abfallbe-wirtschaftung im Kanton Uri „ZAKU“: „Zweckverband“
• Künftige Rechtsform: „Öffentlich-rechtliche Aktiengesellschaft“
• Umwandlung der Rechtsform bringt folgende Vorteile:
– Stärkung der demokratischen Mitbestimmungs-rechte
– Analoge Mitbestimmungsrechte wie bei der Abwasserunternehmung
– Gleiche Strukturen wie Abwasserunternehmung
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Amt für Umweltschutz
Abfallunternehmung 2/2
• Abfallunternehmung bleibt zu 100 % im Eigentum der Gemeinden
• Eigentumsverhältnisse wie heute (neu mit Gemeinde Seelisberg)
• Beteiligung der Gemeinden (mit Aktien): 100 % bevölkerungsabhängig
• Die Urner Gemeinden wandeln den ZAKU am 19. November 2007 in eine öffentlich-rechtliche Aktien-gesellschaft um.
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Amt für Umweltschutz
Ausblick
• 01.07.07 bis 31.12.09 Gemeinden erfüllen die Aufgaben der Abwasserentsorgung im Auftrag der Abwasserunternehmung
• 2008 Inkrafttreten Abwasserreglement Kanton Uri
• 2008 bis 2009 Bewertung der Abwasseranlagen und Vorbereitung der Sachübernahme
• 01.01.10 Übernahme der Abwasseranlagen der Gemeinden durch die Abwasserunternehmung
• Ab 01.01.10 Abwasserentsorgung durch Abwasserunternehmung
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Amt für Umweltschutz
Besten Dank
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