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für die Ortsteile Neundorf, Schönfeld, Thermalbad Wiesenbad und Wiesa 18. Jahrgang Freitag, 01. Juli 2016 Ausgabe Nr. 07 Inhaltsverzeichnis Kirchliche Nachrichten Seiten 10 – 12 Allgemeine Informationen Seite 12/13 WPA, Stadtwerke, Deutsches Rotes Kreuz Aus den Ortsteilen Seite 13 Grundschule Veranstaltungsplan Reha-Klinik Seite 14 Anzeigen und Veranstaltungen Seite 13 – 16 Bereitschaftsdienste, Sprechstunden, Öffnungszeiten Seite 2 Rufnummern Gemeinde Amtliche Mitteilungen Seiten 3 – 9 Beschlüsse, Sprechstunde Friedensrichter, Sirenenprobelauf, Freiwillige Feuerwehr Gratulationen Seiten 9 Vereinsnachrichten Seiten 9/10 Amtsblatt der Gemeinde Thermalbad Wiesenbad Wir trauern um unseren Kameraden Heinz Stoll! Unseren verletzten Kameraden wünschen wir baldige Genesung. „Kein Trostwort ist so stark den großen Schmerz zu mindern, Gott und die Zeit allein vermögen ihn zu lindern.“ Die Kameradinnen und Kameraden der FFW Schönfeld und der Gemeindefeuerwehr Thermalbad Wiesenbad

Amtsblatt der Gemeinde Thermalbad Wiesenbad · sowie der §§ 13 und 14 der Sächsische Feuerwehrverordnung vom 21. Oktober 2005 (SächsGVBl. S. 291), die zuletzt durch die Verordnung

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Page 1: Amtsblatt der Gemeinde Thermalbad Wiesenbad · sowie der §§ 13 und 14 der Sächsische Feuerwehrverordnung vom 21. Oktober 2005 (SächsGVBl. S. 291), die zuletzt durch die Verordnung

für die Ortsteile Neundorf, Schönfeld, Thermalbad Wiesenbad und Wiesa

18. Jahrgang Freitag, 01. Juli 2016 Ausgabe Nr. 07

InhaltsverzeichnisKirchliche Nachrichten Seiten 10 – 12Allgemeine Informationen Seite 12/13WPA, Stadtwerke, Deutsches Rotes KreuzAus den Ortsteilen Seite 13GrundschuleVeranstaltungsplan Reha-Klinik Seite 14Anzeigen und Veranstaltungen Seite 13 – 16

Bereitschaftsdienste, Sprechstunden, Öffnungszeiten Seite 2Rufnummern GemeindeAmtliche Mitteilungen Seiten 3 – 9Beschlüsse, Sprechstunde Friedensrichter, Sirenenprobelauf, Freiwillige FeuerwehrGratulationen Seiten 9Vereinsnachrichten Seiten 9/10

Amtsblatt der Gemeinde Thermalbad Wiesenbad

Wir trauern um unseren Kameraden

Heinz Stoll!

Unseren verletzten Kameraden wünschen wir baldige Genesung.

„Kein Trostwort ist so starkden großen Schmerz zu mindern,

Gott und die Zeit alleinvermögen ihn zu lindern.“

Die Kameradinnen und Kameraden der FFW Schönfeldund der Gemeindefeuerwehr Thermalbad Wiesenbad

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Gemeindebote Thermalbad Wiesenbad - 2 - Juni 2016

Tierärztlicher Bereitschaftsdienst

Zahnärztlicher NotfalldienstDer aktuelle Bereitschaftsplan ist unter www.zahnaerzte-in-sachsen.de abrufbar. Weiterhin können Sie den Bereitschaftsplan in der Leitstelle

unter Telefon 03733 19222 erfragen.

Schwangerschaftsbeschwerden, Probleme in Wochenbett & Stillzeit,

Telefon: 03733 596325, Handy: 0174 9257561

Hebammenbereitschaft

Not- und Sorgentelefon im Erzgebirgskreis

Bitte rufen Sie die Leitstelle unter folgender Rufnummer an 03733 19222

Notruf: Polizei: 110, Feuerwehr und Rettungsdienst: 112Giftnotruf: (0361) 730 730, Polizeirevier Annaberg-Buchholz: 880

Erzgebirgsklinikum: 800

Ärztlicher Notfalldienst

Telefon 037296 3862, Montag – Samstag 14:00 – 20:00 Uhr

27.06. – 03.07.2016 Frau DVM Gabriele Schnelle/Schlettau OT Dörfel Telefon 03733 26837 oder 0171 2336710, Herr TA Denny Beck/Gelenau Telefon 0173 9173384, Großtierpraxis

04.07. – 10.07.2016 Frau DVM Gabriele Schnelle/Schlettau OT Dörfel Telefon 03733 26837 oder 0171 2336710, Herr TA Denny Beck/Gelenau Telefon 0173 9173384, Großtierpraxis

11.07. – 17.07.2016 Frau Dr. Sandy Dathe-Schulz/Gelenau Telefon 037297 765649 oder 0174 3160020

18.07. – 24.07.2016 Herr TA Alexander Armbrecht/Schlettau Telefon 0162 3280467, Frau TÄ Susann Zieboll/ Ehrenfriedersdorf Telefon 037341 574380

25.07. – 31.07.2016 Herr TA Stanley Geisler/Annaberg-Buchholz Telefon 0160 96246798, Kleintierpraxis Herr TA Lindner/Thum OT Herold Telefon 037297 476312 oder 0162 3794419, GroßtierpraxisDer Bereitschaftsdienst beginnt wochentags jeweils 18:00 Uhr und endet am darauffolgenden Tag 06:00 Uhr. Die Wochenendbereitschaft beginnt Freitag 18:00 Uhr und endet am Montag 06:00 Uhr. Es wird gebeten, den tierärztlichen Bereitschaftsdienst nur in dringenden Fällen in Anspruch zu nehmen und sich vom dem Besuch des Notdienstes telefonisch anzukündigen.

Havariedienst Heizung-SanitärFHS Ausbau GmbH – 24 Stunden erreichbar

Telefon 03733 18190 bzw. 0171 2378123Nur für Wartungskunden!

Telefon-Seelsorgerund um die Uhr erreichbar,

kostenlos 0800 1110111 oder 0800 1110222

Frau Dipl.-Med. Astrid Ahner, Fachärztin für AllgemeinmedizinTelefon 03733 53053 in Thermalbad Wiesenbad 03733 53164 in Neundorfer PraxisWiesenbad Montag, Mittwoch, Donnerstag 08:00 – 11:00 Uhr Dienstag 15:00 – 17:00 Uhr Mittwoch für Kurpatienten ab 11:00 UhrNeundorf Montag, Donnerstag 15:00 – 17:00 Uhr Dienstag, Freitag 08:00 – 11:00 Uhr

Arztpraxis Welter, praktischer ArztTalstraße 64, 09488 Thermalbad Wiesenbad OT Wiesa, Telefon 03733 672691Sprechzeiten: Montag, Donnerstag 13:00 – 16:00 Uhr Dienstag 15:00 – 19:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:00 – 12:00 Uhrsowie nach telefonischer Vereinbarung

Sparkassen-Agentur im Lebensmittelgeschäft Silke Pohl, Neundorfer Straße 2, Wiesa

Haushaltsmarkt mit Postagentur Thermalbad Wiesenbad OT Wiesa, Talstraße 32, Telefon 03733 53131Montag – Freitag 09:00 – 17:00 Uhr, Samstag 09:00 – 10:00 Uhr

Pfarramt der Evangelisch-Lutherischen Kirchgemeinde WiesaThermalbad Wiesenbad OT Wiesa, An der Kirche 1, Telefon: 03733 53133montags von 14:00 bis 17:00 Uhrmittwochs und donnerstags von 09:00 bis 12:00 UhrDie Kanzlei bleibt vom 27. Juni bis 01. Juli 2016 wegen Urlaub geschlossen.

Amtszimmer des Pfarrhauses in Neundorfdienstags von 15:00 bis 18:00 Uhr ist die Sprechzeit von Frau Chris-tiane Franke im Amtszimmer des Pfarrhauses in Neundorf. Keine Sprechzeit von Frau Franke in Neundorf am 19. und 26. Juli 2016Telefon 03733 53168

Gemeindeverwaltung Thermalbad WiesenbadHauptsitz Thermalbad Wiesenbad, Mühle 1Dienstag 09:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 UhrDonnerstag 09:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr

Sprechzeiten der Bürgermeisterinnach VereinbarungTelefon 03733 56040, Fax 03733 560416

Gästebüro in der Kurpassage der Rehabilitationsklinik „Miriquidi“Telefon 03733 5041488Montag – Freitag 10:00 – 16:00 Uhr, Samstag 10:00 – 12:00 Uhr

Öffnungszeiten Bürgerzentrum Annaberg-BuchholzMontag bis Donnerstag 09:00 – 18:00 UhrFreitag und Samstag 09:00 – 12:00 UhrSamstag nach einem Feiertag geschlossen.

Öffnungszeiten

Grundschule Wiesa

Sprechzeiten

Schulweg 4 · 09488 Thermalbad Wiesenbad OT WiesaTelefon: 03733 52871 · E-Mail: [email protected]: www.thermalbad-wiesenbad.deSekretariat Besetzung: Frau Wünsch, Montag bis Freitag

E-Mail: [email protected] Vorwahl 03733

Sekretariat Bürgermeisterin – Frau WohlgemuthE-Mail: [email protected] 560412

Hauptamtsleiter – Herr Burkert E-Mail: [email protected] 560413

Fax Hauptamt 560416

Kasse – Frau MannE-Mail: [email protected] 560422

Kämmerei – Frau WasnerE-Mail: [email protected] 560423

Finanzverwaltung – Frau SpindlerE-Mail: [email protected] 560421

Steuern – Frau FrömelE-Mail: [email protected] 560427

Personalverwaltung – Frau KölpinE-Mail: [email protected] 560415

Ordnungs- und Gewerbeamt – Frau Kölpin 560415

Fax Kasse 560426

Bauamtsleiterin – Frau Eberlein 560431

Bauamt – Frau KunzeE-Mail: [email protected] 560434

Wohnungswesen – Frau Mann 560422

Meldeamt / StandesamtBürgerbüro Annaberg-Buchholz 4250

Rufnummern Gemeinde

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Juni 2016 - 3 - Gemeindebote Thermalbad Wiesenbad

Bekanntmachungen

Amtliche Mitteilungen

Aus dem GemeinderatDie 23. Sitzung des Gemeinderates

der Gemeinde Thermalbad Wiesenbadfand am 24.05.2016 im Gemeindesaal

des Verwaltungssitzes, Mühle 1,Thermalbad Wiesenbad, statt.

Beschluss Nr. GR/044/16einstimmigDer Gemeinderat stimmt der Einsetzung von Kamerad Heiko Kühnert als Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Thermalbad Wiesenbad zu.

Beschluss Nr. GR/045/16einstimmigDer Gemeinderat beschließt die Feuerwehrsatzung der Gemeinde Thermalbad Wiesenbad in der Textfassung vom 17.05.2016.

Beschluss Nr. GR/046/1612 Ja-Stimmen, 1 StimmenthaltungDer Gemeinderat beschließt die Satzung über die Entschädi-gung von ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuer-wehr der Gemeinde Thermalbad Wiesenbad und den Ersatz von Verdienstausfällen von Angehörigen der FFW die beruflich selbständig sind in der Textfassung vom 17.05.2016.

Beschluss Nr. GR/047/1612 Ja-Stimmen, 1 Stimmenthaltung Der Gemeinderat stimmt der 5. Änderung der Kassenordnung vom 01.02.2013 der Gemeinde Thermalbad Wiesenbad zu.

Beschluss Nr. GR/048/1612 Ja-Stimmen, 1 Stimmenthaltung Der Gemeinderat erteilt der Voranfrage zum Neubau einer Doppelgarage im OT Schönfeld das Einvernehmen.

Beschluss Nr. GR/049/16einstimmigDer Gemeinderat erteilt dem Bauantrag zur Rekonstruktion eines Mehrfamilienhauses im OT Schönfeld das Einverneh-men.

Auf Grund von § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Frei-staat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntma-chung vom 03. März 2014 (SächsGVBl. S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 18 des Gesetzes vom 29. April 2015 (SächsGVBl. S. 349) in Verbindung mit §§ 62 und 63 des Sächsisches Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz vom 24. Juni 2004 (SächsGVBl. S. 245, 647), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 10. August 2015 (SächsGVBl. S. 466) sowie der §§ 13 und 14 der Sächsische Feuerwehrverordnung vom 21. Oktober 2005 (SächsGVBl. S. 291), die zuletzt durch die Verordnung vom 20. August 2012 (SächsGVBl. S. 458) in den jeweils gültigen Fassungen, hat der Gemeinderat der Ge-meinde Thermalbad Wiesenbad in seiner öffentlichen Sitzung am 24.05.2016 mit Beschluss-Nr.: GR/046/16 die

Satzung über die Entschädigung von ehrenamtlichen Angehörigen der

Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Thermalbad Wiesenbad

und den Ersatz von Verdienstausfällen von Angehörigen der FFW

die beruflich selbständig sindFeuerwehr – Entschädigungssatzung

beschlossen.

§ 1 Funktionsträger und Aufgaben(1) Als Empfänger von Entschädigungen von Funktionsträ-

gern entsprechend dieser Satzung sind in Anwendung von § 13 SächsFwVO folgende Funktionsträger festgelegt:1. der Gemeindewehrleiter2. der Stellvertreter des Gemeindewehrleiters3. die Ortswehrleiter4. die Stellvertreter der Ortswehrleiter 5. der Jugendfeuerwehrwart6. der Stellvertreter des Jugendfeuerwehrwartes7. die Gerätewarte der Ortsfeuerwehren8. der Leiter des Musiktreibenden Zuges

(2) Die Funktionsträger nach Abs. 1 sind verpflichtet, über das für die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren übliche Maß hinaus Feuerwehrdienst zu leisten.

(3) Die Aufgaben des Gemeindewehrleiters, seines Stell-vertreters, der Ortswehrleiter und deren Stellvertreter ergeben sich aus der Feuerwehrsatzung der Gemeinde Thermalbad Wiesenbad und dem Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophen-schutz.

(4) Die Aufgaben des Jugendfeuerwehrwartes, der Ge-rätewarte und spezielle Aufgaben der Stellvertreter der Wehrleiter werden durch Dienstanweisung des Gemein-dewehrleiters festgelegt.

Der Gemeindewehrleiter trifft die Festlegungen in Abstim-mung mit dem Bürgermeister.

§ 2 Entschädigung von Funktionsträgern(1) Auf Grundlage des § 13 SächsFwVO werden die Entschä-

digungen für die einzelnen Funktionsträger auf folgende Monatsbeträge festgesetzt.1. Gemeindewehrleiter 100,00 € zzgl. 1,00 € je Ortsfeuerwehr2. der Stellvertreter des Gemeindewehrleiters 55,00 €3. die Ortswehrleiter 45,00 €4. die Stellvertreter der Ortswehrleiter 25,00 €5. der Jugendfeuerwehrwart 35,00 €6. der Stellvertreter des Jugendfeuerwehrwartes 20,00 €7. die Gerätewarte der Ortsfeuerwehren 25,00 € zzgl. 5,00 € je Einsatzfahrzeug8. der Leiter des Musiktreibenden Zuges 25,00 €

(2) Nimmt ein Stellvertreter die Aufgaben im vollen Umfang wahr, erhält er ab dem dritten Tag der Vertretung für die Zeit der Vertretung je Kalendertag 1/30 der monatlichen Entschädigung des Gemeinde- oder Ortswehrleiters. Dabei ist die Aufwandsentschädigung des Stellvertreters anzurechnen.

(3) Übernimmt ein Kamerad regelmäßig oder längerfristig die Erfüllung der Aufgaben eines Funktionsträgers, dessen Entschädigung wegen festgestellter Inaktivität entspre-chend § 3 Abs. 1 und 2 dieser Satzung gekürzt wurde, erhält er für die Zeit der Aufgabenerfüllung anteilig die monatliche Entschädigung des Funktionsträgers.

(4) Die Auszahlung der Entschädigung erfolgt auf Basis einer durch den Gemeindewehrleiter zu erstellenden Abrechnung monatlich jeweils am Ende des abgelaufe-nen Kalendermonats unbar auf die Konten der jeweiligen Funktionsträger.

(5) Mit der Entschädigung nach Abs. 1 sind die mit der Wahr-nehmung des Ehrenamtes verbundenen persönlichen

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Gemeindebote Thermalbad Wiesenbad - 4 - Juni 2016

Aufwendungen und notwendigen Auslagen der Funkti-onsträger abgegolten.

§ 3 Kürzung der Entschädigung(1) Bei nachgewiesener Inaktivität eines Funktionsträgers

kann der Bürgermeister eine Kürzung oder vollständige Streichung der festgelegten Beträge für einen bestimmten Zeitraum anordnen.

(2) Vor der Festlegung einer Kürzung oder Streichung ist der Betroffene im zuständigen Feuerwehrausschuss zu hören. Der Feuerwehrausschuss gibt dem Bürgermeister eine Empfehlung über die vorgesehene Kürzung oder Streichung der Entschädigung.

(3) Ist ein Funktionsträger auf Grundlage der entsprechenden Wahlen und Bestellungen Inhaber mehrerer Funktionen, für die eine Entschädigung nach § 1 dieser Satzung festgesetzt ist, besteht nur für die ranghöchste Funktion Anspruch auf 100 % der Entschädigung. Für jede weitere Funktion eines Funktionsträgers im Sinne dieser Satzung wird die Entschädigung auf 50 % des Betrages nach § 2 gekürzt.

§ 4 Wegfall der Entschädigung(1) Der Anspruch auf die Entschädigung entfällt

1. mit Ablauf des Monats, in dem der Anspruchsberech-tigte aus seinem Ehrenamt ausscheidet, oder

2. wenn der Anspruchsberechtigte ununterbrochen län-ger als drei Monate das Ehrenamt nicht wahrnimmt, für die über drei Monate hinausgehende Zeit.

(2) Hat der Anspruchsberechtigte den Grund für die Nicht-ausübung des Ehrenamtes selbst zu vertreten, entfällt der Anspruch auf Entschädigung sobald das Ehrenamt nicht mehr wahrgenommen wird.

§ 5 Ersatz von Verdienstausfall(1) Ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr

der Gemeinde Thermalbad Wiesenbad, die beruflich selbständig sind, können auf Antrag Ersatz des Ihnen in Folge von Einsätzen, Einsatzübungen sowie Aus- und Fortbildung während der üblichen Arbeitszeit entstan-denen Verdienstausfalles verlangen.

(2) Der Erstattungsbetrag beträgt gemäß § 14 SächsFwVO pro Stunde höchstens 24,00 €. Für jeden Tag des Ver-dienstausfalles werden höchstens zehn Stunden berück-sichtigt. Angefangene Stunden werden als volle Stunden angerechnet.

(3) Die Höhe des Verdienstausfalles ist durch Vorlage prüf-barer Belege glaubhaft zu machen.

§ 6 Entschädigung für Ausbildung und Einsatz(1) Angehörige der aktiven Abteilung der Freiwilligen Feu-

erwehr der Gemeinde Thermalbad Wiesenbad erhalten eine pauschale Aufwandsentschädigung von 2,00 € pro geleistetem Ausbildungsdienst. Voraussetzung ist die Teilnahme an mindestens einem Drittel der jährlich durchgeführten Ausbildungsdienste.

(2) Angehörige der aktiven Abteilung der Freiwilligen Feu-erwehr der Gemeinde Thermalbad Wiesenbad erhalten eine pauschale Aufwandsentschädigung von 3,00 € pro geleistetem Einsatz.

(3) Die Zahlung erfolgt jährlich, nach Vorlage der durch den jeweiligen Ortswehrleiter bestätigten Nachweisliste, bar-geldlos auf das Konto des Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr. Damit sind die Auslagen abgegolten.

(4) Ausbildungen (Proben) und Einsätze (Auftritte) des Musik treibenden Zuges gelten nicht als Ausbildungsdienst und Einsatzdienst im Sinne von Abs. 1 und 2.

Hauptsatzungder Gemeinde Thermalbad Wiesenbad

vom 20.06.2016, Beschluss Nr. GR/050/16

Aufgrund von § 4 Abs. 2 in Verbindung mit § 28 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. März 2014 (SächsGVBl. S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 18 des Gesetzes vom 29. April 2015 (SächsGVBl. S. 349, 358), hat der Gemeinderat der Ge-meinde Thermalbad Wiesenbad in seiner öffentlichen Sitzung am 20.06.2016 mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder die folgende Satzung beschlossen:

Erster TeilOrgane der Gemeinde

§ 1 Organe der Gemeinde

Die Organe der Gemeinde Thermalbad Wiesenbad sind der Gemeinderat und der Bürgermeister.

Erster AbschnittGemeinderat

§ 2 Rechtsstellung und AufgabenDer Gemeinderat ist die Vertretung der Bürger und das Haup-torgan der Gemeinde. Er führt die Bezeichnung Gemeinderat. Der Gemeinderat legt die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Gemeinde, soweit nicht der Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist oder ihm der Gemeinderat bestimmte Angelegenheiten überträgt. Der Gemeinderat überwacht die Ausführung seiner Beschlüsse und sorgt beim Auftreten von Missständen in der Gemeinde-verwaltung für deren Beseitigung durch den Bürgermeister.

§ 3 Zusammensetzung des Gemeinderats(1) Der Gemeinderat besteht aus den Gemeinderäten und

dem Bürgermeister als Vorsitzenden.(2) Die Zahl der Gemeinderäte bemisst sich nach § 29 Abs.

2 SächsGemO.

§ 4 Beschließende Ausschüsse(1) Als beschließende Ausschüsse werden der Technische

Ausschuss und der Verwaltungsausschuss gebildet.(2) Die Ausschüsse bestehen aus dem Bürgermeister als

§ 7 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01. Januar 2016 in Kraft.Gleichzeitig tritt die Satzung über die Entschädigung von ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Wiesa und den Ersatz von Verdienstausfällen von Angehörigen der FFw, die beruflich selbständig sind, Feuerwehr – Entschädigungssatzung, der Gemeinde Ther-malbad Wiesenbad vom 01.07.2013 (Beschlussfassung vom 18.06.2013, Beschluss Nr.: GR/057/13) außer Kraft.

Thermalbad Wiesenbad, den 25.05.2016

Berit SchieferBürgermeisterin

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Juni 2016 - 5 - Gemeindebote Thermalbad Wiesenbad

Vorsitzenden und jeweils fünfzig vom Hundert der Ge-meinderäte. Der Gemeinderat bestellt die Mitglieder und deren Stellvertreter in gleicher Zahl widerruflich aus seiner Mitte.

(3) Den beschließenden Ausschüssen werden die in den §§ 5 und 6 bezeichneten Aufgabengebiete zur dauernden Erledigung übertragen. Innerhalb ihres Geschäftskreises sind die beschließenden Ausschüsse zuständig für:1. die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen

Auszahlungen von mehr als 1.000,00 Euro , aber nicht mehr als 5.000 Euro im Einzelfall, soweit sie nicht innerhalb des Budgets gedeckt werden können,

2. die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen von mehr als 1.000,00 Euro, aber nicht mehr als 5.000 Euro im Einzelfall, soweit die wirtschaftliche Verursachung noch nicht eingetreten ist und eine Deckung innerhalb des Budgets nicht möglich ist.

3. die Bestätigung der über- und außerplanmäßigen Aufwendungen, soweit deren wirtschaftliche Verursa-chung bereits eingetreten ist, von mehr als 1.000,00 Euro, aber nicht mehr als 5.000 Euro im Einzelfall soweit sie nicht innerhalb des Budgets gedeckt werden können.

Die vorgenannten Wertgrenzen beziehen sich jeweils auf den einheitlichen wirtschaftlichen Vorgang. Die Zerlegung eines solchen Vorgangs in mehrere Teile zur Begrün-dung einer anderen Zuständigkeit ist nicht zulässig. Bei voraussehbar wiederkehrenden Leistungen bezieht sich die Wertgrenze auf den Jahresbetrag.

(4) Ergibt sich, dass eine Angelegenheit für die Gemeinde von besonderer Bedeutung ist, können die beschließenden Ausschüsse die Angelegenheit dem Gemeinderat zur Beschlussfassung unterbreiten. Lehnt der Gemeinderat eine Behandlung ab, entscheiden die beschließenden Ausschüsse.

(5) Der Gemeinderat kann jede Angelegenheit an sich ziehen und Beschlüsse der beschließenden Ausschüsse, solange sie noch nicht vollzogen sind, ändern oder aufheben. Der Gemeinderat kann den beschließenden Ausschüssen allgemein oder im Einzelfall Weisungen erteilen.

(6) Angelegenheiten, deren Entscheidung dem Gemeinderat nach § 28 Abs. 2 SächsGemO vorbehalten ist, sollen den beschließenden Ausschüssen innerhalb ihres Aufgaben-gebietes zur Vorberatung zugewiesen werden.

Anträge, die nicht vorberaten worden sind, müssen auf Antrag des Vorsitzenden oder von 1/5 aller Mitglieder des Gemeinderates den entsprechenden beschließenden Ausschuss zur Vorberatung überwiesen werden.

§ 5 Verwaltungsausschusses(1) Die Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses umfasst

folgende Aufgabengebiete:1. allgemeine Verwaltungsangelegenheiten2. Finanz- und Haushaltswirtschaft einschl. Abgabenan-

gelegenheiten,3. Schulangelegenheiten, Angelegenheiten nach dem

Kindertagesstättengesetz,4. soziale und kulturelle Angelegenheiten5. Gesundheitsangelegenheiten,6. Marktangelegenheiten,7. Belegung des kommunalen Wohnraumes,8. Verwaltung der gemeindlichen Liegenschaften einschl.

der Waldbewirtschaftung, Jagd, Fischerei und Weide.(2) Innerhalb dieses Geschäftskreises entscheidet der

Verwaltungsausschuss über:1. die Bewilligung von nicht im Budget einzeln ausgewie-

senen Zuschüssen von mehr als 500,00 EUR, aber nicht mehr als 2.000,00 EUR im Einzelfall,

2. die Ausführung von Maßnahmen und die Vergabe von Aufträgen über Leistungen (Lieferungen und Dienstleistungen) bei Auftragswerten von mehr als 10.000 Euro bis zu 25.000 Euro für im Haushaltsplan verankerte Maßnahmen,

3. die Stundung von Forderungen von mehr als 2 Mo-naten bis zu 6 Monaten in unbeschränkter Höhe, von mehr als 6 Monaten zu einem Höchstbetrag von 10.000,00 EUR,

4. den Verzicht auf Ansprüche der Gemeinde oder die Niederschlagung solcher Ansprüche, die Führung von Rechtsstreitigkeiten und den Abschluss von Verglei-chen, wenn der Verzicht oder die Niederschlagung, der Streitwert oder bei Vergleichen das Zugeständnis der Gemeinde im Einzelfall mehr als 500,00 EUR, aber nicht mehr als 5.000,00 EUR beträgt.

5. die Veräußerung und dingliche Belastung, den Erwerb und Tausch von Grundeigentum oder grundstücksglei-chen Rechten, bis zu einem Wert von 5.000,00 EUR im Einzelfall,

6. Verträge über die Nutzung von Grundstücken oder beweglichen Vermögen bei einem jährlichen Miet- oder Pachtwert von mehr als 1.000,00 EUR, aber nicht mehr als 5.000,00 EUR im Einzelfall, bei der Vermie-tung gemeindeeigener Wohnungen in unbeschränkter Höhe,

7. die Veräußerung von sonstigen Teilen des Anlagever-mögens von mehr als 1.000,00 EUR, aber nicht mehr als 5.000,00 EUR im Einzelfall.

8. die Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwen-dungen gemäß § 73 Abs. 5 SächsGemO

§ 6 Aufgaben des Technischen Ausschusses(1) Die Zuständigkeit des Technischen Ausschusses umfasst

folgende Aufgabengebiete:1. Bauleitplanung und Bauwesen (Hoch- und Tiefbau,

Vermessung),2. Versorgung und Entsorgung3. Straßenbeleuchtung, technische Verwaltung der

Straßen, Bauhof, Fuhrpark,4. Verkehrswesen,5. Feuerlöschwesen sowie Katastrophen- und Zivil-

schutz,6. Friedhofs- und Bestattungsangelegenheiten,7. technische Verwaltung gemeindeeigener Gebäude,8. Sport-, Spiel-, Bade-, Freizeiteinrichtungen, Park- und

Gartenanlagen,9. Umweltschutz, Landschaftspflege und Gewässerun-

terhaltung,(2) Innerhalb dieses Geschäftskreises entscheidet der Tech-

nische Ausschuss über:1. die Erklärung des Einvernehmens der Gemeinde bei

der Entscheidung übera) die Zulassung von Ausnahmen von der Verände-

rungssperre,b) die Zulassung von Ausnahmen und die Erteilung

von Befreiungen von den Festsetzungen des Be-bauungsplanes,

c) die Zulassung von Vorhaben während der Aufstel-lung eines Bebauungsplanes,

d) die Zulassung von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile,

e) die Zulassung von Vorhaben im Außenbereich, wenn die jeweilige Angelegenheit für die städ-tebauliche Entwicklung der Gemeinde nicht von grundsätzlicher Bedeutung oder von besonderer Wichtigkeit ist,

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Gemeindebote Thermalbad Wiesenbad - 6 - Juni 2016

2. die Stellungnahmen der Gemeinde zu Bauanträgen3. die Entscheidung über die Ausführung eines kom-

munalen Bauvorhabens (Baubeschluss) und die Ge-nehmigung der Bauunterlagen, bei voraussichtlichen Gesamtbaukosten von nicht mehr als 25.000 EUR im Einzelfall,

4. die Vergabe der Bauleistungen sowie die Vergabe von Aufträgen über Leistungen (Lieferungen und Dienst-leistungen) bei Auftragswerten von über 10.000 Euro bis zu 25.000 Euro einschließlich der mit der Baumaß-nahme zusammenhängenden und im Auftragswert untergeordneten Leistungen, für im Haushaltsplan verankerte Maßnahmen

5. Anträge auf Zurückstellung von Baugesuchen und von Teilungsgenehmigungen,

6. die Erteilung von Genehmigungen und Zwischenbe-scheiden für Vorhaben und Rechtsvorgänge nach dem zweiten Kapitel des Baugesetzbuches (Städte-bauordnung).

§ 7 Beratende Ausschüsse und deren Aufgaben(1) Zur Vorberatung von speziellen Problemen und Einzel-

aufgaben kann der Gemeinderat beratende Ausschüsse aus Gemeinderäten und Sachkundigen nach den §§ 43 und 44 Abs.1 und 2 SächsGemO bestellen.

(2) Die beratenden Ausschüsse beraten die entsprechenden Probleme vor und legen das Beratungsergebnis dem Gemeinderat als Grundlage für die Beschlussfassung vor.

(3) Die Arbeit eines beratenden Ausschusses endet mit der Beschlussfassung des Gemeinderates zum Einzelproblem.

Zweiter AbschnittBürgermeister

§ 8 Rechtsstellung des Bürgermeisters(1) Der Bürgermeister ist Vorsitzender des Gemeinderats und

Leiter der Gemeindeverwaltung. Er vertritt die Gemeinde.(2) Der Bürgermeister ist hauptamtlicher Beamter auf Zeit.

Seine Amtszeit beträgt 7 Jahre.

§ 9 Aufgaben des Bürgermeisters(1) Der Bürgermeister ist für die sachgemäße Erledigung

der Aufgaben und den ordnungsmäßigen Gang der Ge-meindeverwaltung verantwortlich und regelt die innere Organisation der Gemeindeverwaltung. Er erledigt in eigener Zuständigkeit die Geschäfte der laufenden Ver-waltung und die ihm sonst durch Rechtsvorschrift oder vom Gemeinderat übertragenen Aufgaben.

(2) Dem Bürgermeister werden folgende Aufgaben zur Erle-digung dauernd übertragen, soweit es sich nicht bereits um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt:

1. die Bewirtschaftung der Ansätze im Ergebnis- und Finanzhaushalt bis zum Betrag von 10.000 EUR im Einzelfall, innerhalb der durch den Haushaltsplan festgesetzten Budgets

2. die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Auszahlungen von bis zu 1.000,00 Euro, soweit sie nicht innerhalb des Budgets gedeckt werden können,

3. die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen von bis zu 1.000,00 Euro, soweit die wirtschaftliche Verursachung noch nicht eingetreten ist und eine Deckung innerhalb des Budgets nicht möglich ist.

4. die Bestätigung der über- und außerplanmäßigen Aufwendungen, soweit deren wirtschaftliche Verur-sachung bereits eingetreten ist, von bis zu 1.000,00

Euro soweit sie nicht innerhalb des Budgets gedeckt werden können.

5. die Einstellung von Arbeitnehmern zur Aushilfe/Stellvertretung bzw. zur Bewirtschaftung des Stel-lenplanes/Bedarfsplanes bis zu einer Beschäfti-gungsdauer von 12 Monaten im Einzelfall und einer Gesamtbeschäftigungsdauer von max. 24 Monaten,

6. die Gewährung von unverzinslichen Lohn- und Ge-haltsvorschüssen sowie von Unterstützungen und Arbeitgeberdarlehen im Rahmen vom Gemeinderat erlassenen Richtlinien,

7. die Bewilligung von nicht im Budget einzeln ausgewie-senen Zuschüssen bis zu 500,00 EUR im Einzelfall,

8. die Stundung von Forderungen im Einzelfall bis zu 2 Monaten in unbeschränkter Höhe, bis zu 6 Monaten und bis zu einem Höchstbetrag von 1.000,00 EUR,

9. den Verzicht auf Ansprüche der Gemeinde und die Niederschlagung solcher Ansprüche, die Führung von Rechtsstreitigkeiten und den Abschluss von Verglei-chen, wenn der Verzicht oder die Niederschlagung, der Streitwert oder bei Vergleichen das Zugeständnis der Gemeinde im Einzelfall nicht mehr als 500,00 EUR beträgt,

10. Verträge über die Nutzung von Grundstücken oder beweglichen Vermögen bis zu einem jährlichen Miet- oder Pachtwert von 1.000,00 EUR im Einzelfall,

11. die Veräußerung von sonstigen Teilen des Anlage-vermögens im Buchwert bis zu 1.000,00 EUR im Einzelfall,

12. die Bestellung von Sicherheiten, die Übernahme von Bürgschaften und von Verpflichtungen aus Gewähr-verträgen und den Abschluss der ihnen wirtschaftlich gleichkommenden Rechtsgeschäfte, soweit sie im Ein-zelfall den Betrag von 2.500,00 EUR nicht übersteigen.

11. die Feststellung über das „nicht vorhanden sein“ eines gemeindlichen Vorkaufsrechtes bei Vorkaufsrechtsan-fragen

(3) Der Bürgermeister muss Beschlüssen des Gemeinderates widersprechen, wenn er der Auffassung ist, dass sie rechtswidrig sind; er kann ihnen widersprechen, wenn er der Auffassung ist, dass sie für die Gemeinde nachteilig sind. Der Widerspruch muss unverzüglich, spätestens jedoch binnen einer Woche nach Beschlussfassung gegenüber den Gemeinderäten ausgesprochen werden. Der Widerspruch hat aufschiebende Wirkung. Gleichzeitig ist unter Angabe der Widerspruchsgründe eine Sitzung einzuberufen, in der erneut über die Angelegenheit zu beschließen ist; diese Sitzung hat spätestens vier Wochen nach der ersten Sitzung stattzufinden. Ist nach Ansicht des Bürgermeisters auch der neue Beschluss rechtswid-rig, muss er ihm erneut widersprechen und unverzüglich die Entscheidung der Rechtsaufsichtsbehörde über die Rechtmäßigkeit herbeiführen.

(4) Absatz 3 gilt entsprechend für Beschlüsse, die durch beschließende Ausschüsse gefasst werden. In diesen Fällen hat der Gemeinderat über den Widerspruch zu entscheiden.

§ 10 Stellvertretung des BürgermeistersDer Gemeinderat bestellt aus seiner Mitte 2 Stellvertreter des Bürgermeisters. Die Stellvertretung beschränkt sich auf die Fälle der Verhinderung beim Vorsitz im Gemeinderat, bei der Vorbereitung der Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse sowie bei der Repräsentation der Gemeinde. Für die Stellvertretung bei Verhinderung des Bürgermeisters im Übrigen bestellt der Bürgermeister im Einvernehmen mit dem Gemeinderat einen oder mehrere Bedienstete. Die Bestellung und die Bestimmung der Reihenfolge nimmt der Bürgermeister vor.

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Juni 2016 - 7 - Gemeindebote Thermalbad Wiesenbad

§ 11 Gleichstellungsbeauftragte/r(1) Der Bürgermeister bestellt eine Dienstkraft zum/zur

Gleichstellungsbeauftragten. Der/Die Gleichstellungsbeauftragte erfüllt seine/ihre

Aufgaben im Ehrenamt.(2) Aufgabe des/der Gleichstellungsbeauftragten ist es, in

der Gemeindeverwaltung auf die Verwirklichung des Grundrechts der Gleichberechtigung von Männern und Frauen (Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes) hinzuwirken.

(3) Die/der Gleichstellungsbeauftragte ist in der Ausübung ihrer/seiner Tätigkeit unabhängig und kann an den Sit-zungen des Gemeinderates sowie der für ihren/seinen Aufgabenbereich zuständigen Ausschüsse mit bera-tender Stimme teilnehmen. Ein Antrags- oder Stimm-recht steht der/dem Gleichstellungsbeauftragten dabei nicht zu. Die Gemeindeverwaltung unterstützt die/den Gleichstellungsbeauftragte/n bei der Erfüllung ihrer/seiner Aufgaben.

Zweiter TeilMitwirkung der Einwohner

§ 12 EinwohnerversammlungEine Einwohnerversammlung gemäß § 22 SächsGemO ist anzuberaumen, wenn dies von den Einwohnern beantragt wird. Der Antrag muss unter Bezeichnung der zu erörternden Ange-legenheiten schriftlich eingereicht werden. Der Antrag muss von mindestens zehn vom Hundert der Einwohner, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, unterzeichnet sein.

§ 13 EinwohnerantragDer Gemeinderat muss Gemeindeangelegenheiten, für die er zuständig ist, innerhalb von drei Monaten behandeln, wenn dies von den Einwohnern beantragt wird. Der Antrag muss unter Bezeichnung der zu behandelnden Angelegenheit schriftlich eingereicht werden. Der Antrag muss von mindestens zehn vom Hundert der Einwohner, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, unterzeichnet sein.

§ 14 BürgerbegehrenDie Durchführung eines Bürgerentscheids nach § 25 Sächs-GemO kann schriftlich von Bürgern der Gemeinde beantragt werden (Bürgerbegehren). Das Bürgerbegehren muss min-destens von zehn vom Hundert der Bürger der Gemeinde unterzeichnet sein.

Dritter TeilSchlussbestimmungen

§ 15 InkrafttretenDiese Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.Mit Inkrafttreten dieser Satzung tritt die bisherige Hauptsatzung der Gemeinde Wiesa in der Fassung des Gemeinderatsbe-schlusses GR/020/04 vom 18.03.2004 außer Kraft.

Thermalbad Wiesenbad, den 21.06.2016

SchieferBürgermeisterin

Hinweise nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)

Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 der SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGemO zu Stande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekom-men. Dies gilt nicht, wenn1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt

ist,2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die

Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,

4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstan-

det hat oderb) die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften

gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist

Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Absatz 4 Satz 1 SächsGem genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Bekanntmachung

Öffentliche Auslegung der Haushaltsatzung der Gemeinde Thermalbad Wiesenbad für das Haushaltsjahr 2016

Der Gemeinderat der Gemeinde Thermalbad Wiesenbad hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.04.2016 die Haushalts-satzung der Gemeinde Thermalbad Wiesenbad für das Haus-haltsjahr 2016 beschlossen und der Rechtsaufsichtsbehörde im Landratsamt Erzgebirgskreis angezeigt.Seitens des Landratsamtes Erzgebirgskreis wurde die Haus-haltssatzung mit Schreiben vom 21.06.2016 unter Auflagen genehmigt.Gemäß § 76 Abs. 3 der Sächsischen Gemeindeordnung liegen die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan der Gemeinde Thermalbad Wiesenbad in der Zeit vom

06.07.2016 bis einschließlich 15.07.2016

zu jedermann Einsichtnahme während der Dienststunden der Gemeindeverwaltung Thermalbad Wiesenbad, öffentlich aus.

Die üblichen Dienstzeiten betragen wie folgt:

Montag 9:00 – 12:30 und 13:00 – 16:00 UhrDienstag 9:00 – 12:30 und 13:00 – 18:00 UhrMittwoch 9:00 – 12:30 und 13:00 – 16:00 UhrDonnerstag 9:00 – 12:30 und 13:00 – 16:00 UhrFreitag 9:00 – 12:00

Thermalbad Wiesenbad, 20.06.2016

SchieferBürgermeisterin

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Gemeindebote Thermalbad Wiesenbad - 8 - Juni 2016

Hinweis nach § 4 Abs. 4 SächsGemO

Nach § 4 Abs. 4 SächsGemO gelten Satzungen die unter Ver-letzung von Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGemO zustande gekommen sind ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt

ist,2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die

Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

3. der Bürgermeister dem Beschluß nach § 52 Abs. 2 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,

4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frista) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluß beanstan-

det hat oderb) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift

gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Haushaltsatzung der Gemeinde Thermalbad Wiesenbad

für das Haushaltsjahr 2016Aufgrund von § 74 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweils geltenden Fassung hat der Gemeinderat in der Sitzung am 26.04.2016 folgende Haus-haltssatzung erlassen:

§ 1Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016, der die für die Er-füllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und Aufwendungen sowie eingehende Einzahlungen und zu leistende Auszahlungen enthält, wird:

Im Ergebnishaushalt mit dem- Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf

4.228.647 EUR- Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf

4.467.555 EUR- Saldo aus den ordentlichen Erträgen und ordentlichen

Aufwendungen(ordentliches Ergebnis) auf-238.908 EUR

- Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren auf

0,00 EUR- Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen

einschließlich der Abdeckung von Fehlbeträgen des or-dentlichen Ergebnisses aus Vorjahren (veranschlagtes ordentliches Ergebnis) auf -238.908 EUR

- Gesamtbetrag der außerordentliche Erträge auf62.720 EUR

- Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf62.720 EUR

- Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwen-dungen (Sonderergebnis) auf 0,00 EUR

- Gesamtbetrag des veranschlagten ordentlichen Ergeb-nisses auf -238.908 EUR

- Gesamtbetrag des Sonderergebnisses auf 0,00 EUR

- Gesamtergebnis auf -238.908 EUR

Im Finanzhaushalt mit dem- Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwal-

tungstätigkeit auf 4.365.497 EUR- Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwal-

tungstätigkeit auf 4.125.565 EUR- Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus laufender

Verwaltungstätigkeit als Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwal-tungstätigkeit 239.932 EUR

- Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 838.101 EUR

- Gesamtbetrag der Auszahlungen für Investitionstätigkeit auf 966.341 EUR

- Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investi-tionstätigkeit auf -128.240 EUR

- Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag als Sal-do aus dem Zahlungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit und dem Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 111.692 EUR

- Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätig-keit auf 0 EUR

- Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstä-tigkeit auf 67.763 EUR

- Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finan-zierungstätigkeit auf -67.763 EUR

- Saldo aus Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbe-trag und Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit als Änderung des Finanzmittelbe-standes 43.929 EUR

festgesetzt.

§ 2Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf

0,00 EURfestgesetzt.

§ 3Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird auf 500.000,00 EURfestgesetzt.

§ 5Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt:für die land- und forstwirtschaftlichen BetriebeGrundsteuer A auf 300 v. H.für die Grundstücke Grundsteuer B auf 395 v. H.Gewerbesteuer auf 375 v. H.

Die Satzung tritt zum 01.01.2016 in Kraft.

Thermalbad Wiesenbad, den 20.06.2016

SchieferBürgermeisterin

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Juni 2016 - 9 - Gemeindebote Thermalbad Wiesenbad

Sprechstunde Friedensrichter

Termine in der Schiedsstelle der Gemeindeverwaltung Ther-malbad Wiesenbad, Mühle 1, 09488 Thermalbad Wiesenbad, finden nach telefonischer Absprache statt.Die Friedensrichterin, Frau Martina Altmann, steht unseren Bürgerinnen und Bürgern unter Telefon 03733 27145 für Fragen bzw. Terminvereinbarungen zur Verfügung.

SirenenprobelaufZur Überwachung der technischen Einsatzbereitschaft der Sirenenanlagen werden monatlich Probeläufe mit dem Sirenen-signal „Probealarm“ durchgeführt. Diese finden im Monat Juli am Samstag, dem 02.07.2016, um 11:00 Uhr statt.

Freiwillige Feuerwehr

FFw Neundorf• Mittwoch, 06.07.2016 um 19:00 Uhr, Gerätehaus, Gerätetraining Wasserentnahmestellen• Mittwoch, 20.07.2016 um 19:00 Uhr, Gerätehaus, Gerätetraining Selbstretten

FFw Schönfeld• Donnerstag, 07.07.2016 um 19:00 Uhr, THL-Praxis• Donnerstag, 21.07.2016 um 19:00 Uhr, WasserrettungFrauengruppe• Sommerpause

FFw Thermalbad Wiesenbad• Dienstag, 05.07.2016 um 18:00 Uhr, Gruppe im Löscheinsatz• Dienstag, 19.07.2016 um 18:00 Uhr, Retten und Selbstretten

FFw Wiesa• Freitag, 08.07.2016 um 18:30 Uhr, Grundübung• Freitag, 22.07.2016 um 18:30 Uhr, Retten Selbstretten

Jugendfeuerwehr25.06. – 05.08.2016 Sommerpause

Gratulationen

Allen Einwohnerinnen und Einwohnern, die im Monat Juli ihren Geburtstag feiern, übermitteln wir die besten Wünsche für persönliches Glück und bestmögliche Gesundheit im neuen Lebensjahr!

Besonders gratulieren wir folgenden Jubilaren:

Frau Marie Graupnerzum 101. Geburtstag 02.07.2016 OT Wiesa

Frau Ute Schneiderzum 75. Geburtstag 19.07.2016 OT Wiesa

Herrn Dietmar Güntherzum 80. Geburtstag 28.07.2016 OT Wiesa

Frau Barbara Waglerzum 75. Geburtstag 17.07.2016 OT Neundorf

Herrn Konrad Mauersbergerzum 80. Geburtstag 30.07.2016 OT Neundorf

Zum Ehejubiläum der „Diamantenen Hochzeit“ gratulieren wir:

Gerson und Dorothea Schreiterin Thermalbad Wiesenbad

14.07.2016

Zum Ehejubiläum der „Goldenen Hochzeit“ gratulieren wir:

Peter und Elke Repmannim Ortsteil Schönfeld

16.07.2016

Klaus und Ingrid Gerlachim Ortsteil Wiesa

18.07.2016

Hans-Albert und Monika Pleschkeim Ortsteil Wiesa

30.07.2016

Bernd und Christine Spielerim Ortsteil Wiesa

30.07.2016

Vereinsnachrichten

Blasorchester der FFW SchönfeldProben in der Gaststätte „Weißes Roß“ Schönfeld, jeweils Freitag, 19:30 Uhr

Klöppelverein NeundorfWir treffen uns immer montags von 19:15 bis 21:00 Uhr im Schulungsraum der FFw Neundorf.

Klöppelverein SchönfeldDer Schönfelder Klöppelzirkel trifft sich am am 04. und 18.07.2016 um 19:00 Uhr im ehemaligen Gemeindeamt. Interessenten und Anfänger sind jederzeit herzlich willkommen. Kinder, die das Klöppeln erlernen möchten, melden sich bitte telefonisch bei Denise Repmann unter 0174 3228462.

Klöppelverein Thermalbad WiesenbadDie Klöpplerinnen von Thermalbad Wiesenbad treffen sich am Montag, dem dem 04. und 18.07.2016, von 19:00 – 21:00 Uhr im Kaffee Wettin.

Klöppelverein WiesaWir treffen uns am Dienstag, dem 12. und 26.07.2016 um 19:00 Uhr im Schulungsraum der FFw Wiesa.

Klöppeln

SV „Eintracht Wiesa“ e. V.

Trainingszeiten:

Montag 19:30 – 21:30 Uhr Volleyball

Dienstag 20:00 – 21:00 Uhr Gymnastik Frauen und Jugend Übungsleiterin: Schwanhild Richter

Mittwoch 15:00 – 15:40 Uhr Vorschulturnen kleine Gruppe (3 + 4 Jahre)

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Gemeindebote Thermalbad Wiesenbad - 10 - Juni 2016

15:45 – 16:30 Uhr Vorschulturnen große Gruppe (5 + 6 Jahre) Übungsleiterinnen: Irmgard Spindler, Dagmar Meyer 18:00 – 20:00 Uhr Freizeitfußball 20:00 – 21:30 Uhr Gymnastik Frauen über 40 Jahre, Übungsleiterin: Diana Wehner

Spielvereinigung Neundorf/Thermalbad Wiesenbad

TrainingsbetriebMontag: 17:00 Uhr Fußball E- und F-Jugend 17:00 Uhr Fußball D-Jugend 17:30 Uhr Nordic Walking 19:00 Uhr TischtennisDienstag: 17:00 Uhr Fußball C-Jugend 19:00 Uhr Fußball HerrenMittwoch: 17:00 Uhr Fußball E- und F-Jugend 17:30 Uhr Laufen 19:30 Uhr Sportgymnastik DamenDonnerstag: 17:00 Uhr Fußball D-Jugend 19:00 Uhr VolleyballFreitag: 16:30 Uhr Fußball Bambinis 18:00 Uhr Fußball Freizeitkicker 19:00 Uhr Fußball Herren 19:00 Uhr Fußball Alte Herren

Diese Termine stehen unter Vorbehalt anderer Mitteilungen der Übungsleiter.

Ergebnisse im Mai/Juni22.05.2016SpVgg/ZT II – Lugauer SC 1:029.05.2016FC Greifenstein 04 Ehrenfriedersdorf II – SpVgg/ZT II 1:605.06.2016SpVgg/ZT II – FSV Niederdorf 0:112.06.2016SV Fortuna Niederwürschnitz – SpVgg/ZT II 4:0

Die SpVgg beglückwünscht herzlich unsere Vereinsmitglieder Bernd Fiedler, der am 11. Juli 2016 seinen 65. Geburtstag feiert, und Manfred Günther, der am 29. Juli 2016 seinen 80. Geburtstag feiert, zu ihren Jubiläen!

Weitere Neuigkeiten, ausführliche Spielberichte und Ergebnisse sind auch im Internet zu finden. Einfach auf www.spvgg-neundorf-wiesenbad.de surfen und stöbern!

SV „Blau-Weiß“ Wiesa/Wiesenbad e. V.Sektion Tischtennis

Unsere zweite Mannschaft konnte in der zurückliegenden Punktspielsaison den 2. Platz in der 3. Kreisklasse erobern. In der Rückrunde mussten wir uns nur gegen den Spitzenreiter aus Sehma knapp mit 6:8 geschlagen geben. Alle restlichen Partien wurden deutlich (2x 14:0; 2x 11:3) gewonnen!Dieses tolle Ergebnis ist ein Verdienst aller. In der Einzelaus-wertung belegen unsere fünf eingesetzten Spielerinnen und Spieler nur vordere Plätze: (3) Jan Müller mit 11:1 Punkten, (4) Katrin Richter 12:3, (7) Ronny Grüning und Silvio Hielscher je 9:3, (10) Jochen Nestler mit 10:3. Super!Im Doppel wurde wie bei allen anderen Teams auch viel pro-biert und gewechselt. Katrin Richter/Jochen Nestler stehen mit 3:0 ganz oben in der Auswertung. Insgesamt lautet die Bilanz unserer Doppel 9:1. Auch das ist hervorragend.

Kirchliche Nachrichten

Gottesdienste in der Evangelisch-Lutherischen Kirche

Der Monatsspruch für Juli:Der Herr gab zur Antwort: Ich will meine ganze Schönheit vor dir vorüberziehen lassen und den Namen des Herrn vor dir ausrufen. Ich gewähre Gnade, wem ich will, und ich schenke Erbarmen, wem ich will. Exodus 33,19

Gottesdienst in Wiesa

Sonntag, 03. Juli – 6. Sonntag nach Trinitatis in Wiesa kein Gottesdienst

Sonntag, 10. Juli – 7. Sonntag nach Trinitatis10:00 Uhr Gottesdienst und Kindergottesdienst

Sonntag, 17. Juli – 8. Sonntag nach Trinitatis08:30 Uhr Gottesdienst und Kindergottesdienst

Sonntag, 24. Juli – 9. Sonntag nach Trinitatis 10:00 Uhr Sakramentsgottesdienst und Kindergottesdienst

Sonntag, 31. Juli – 10. Sonntag nach Trinitatis 20 Jahre Posaunenchorpartnerschaft Wiesa – Münkeboe14:00 Uhr Posaunen-Festgottesdienst und Kindergottesdienst

Gottesdienst in Wiesenbad

Sonntag, 03. Juli – 6. Sonntag nach Trinitatis10:00 Uhr Gottesdienst und Kindergottesdienst

Sonntag, 10. Juli – 7. Sonntag nach Trinitatis09:00 Uhr Gottesdienst

Sonntag, 17. Juli – 8. Sonntag nach Trinitatis10:00 Uhr Sakramentsgottesdienst

Sonntag, 24. Juli – 9. Sonntag nach Trinitatis09:00 Uhr Gottesdienst

Sonntag, 31. Juli – 10. Sonntag nach Trinitatis10:00 Uhr Sakramentsgottesdienst

Kirche in der RehabilitationsklinikThermalbad Wiesenbad

Bibel- und Gesprächskreis im Andachtsraum,Arnoldhaus, Ebene 3

Donnerstag, 21.07.2016, 19:30 Uhr

Zu unseren Abenden sind alle Kurgäste – unabhängig von Ihrer Kirchenzugehörigkeit oder Konfession – herzlich eingeladen. Der Andachtsraum ist außerdem zur Stille und zum Gebet oder zu Gruppengesprächen dauernd geöffnet.

Mehr zu unseren Plänen für die neue Saison im nächsten Heft.

Weitere interessante Details wie immer unter:www.tischtennis-wiesenbad.deE-Mail: [email protected]

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Juni 2016 - 11 - Gemeindebote Thermalbad Wiesenbad

Gottesdienst in Neundorf

Sonntag, 03. Juli – 6. Sonntag nach Trinitatis08:30 Uhr Gottesdienst und Kindergottesdienst

Sonntag, 10. Juli – 7. Sonntag nach Trinitatis in Neundorf kein Gottesdienst

Sonntag, 17. Juli – 8. Sonntag nach Trinitatis10:00 Uhr Sakramentsgottesdienst und Kindergottesdienst

Sonntag, 24. Juli – 9. Sonntag nach Trinitatis08:30 Uhr Gottesdienst und Kindergottesdienst

Sonntag, 31. Juli – 10. Sonntag nach Trinitatis08:30 Uhr Gottesdienst und Kindergottesdienst

Herzlich grüßt und lädt ein Ihr Pfarrer Brand

Kirchgemeinde SchönfeldKapelle in Schönfeld

Der Monatsspruch für Juli:Der Herr gab zur Antwort: Ich will meine ganze Schönheit vor dir vorüberziehen lassen und den Namen des Herrn vor dir ausrufen. Ich gewähre Gnade, wem ich will, und ich schenke Erbarmen, wem ich will. 2. Mose 33,19

6. Sonntag nach Trinitatis, den 03. Juli08:30 Uhr Evangelische Messe, Pfarrerin Neubert kein Kindergottesdienst

8. Sonntag nach Trinitatis, den 17. Juli08:30 Uhr Evangelische Messe, Pfarrerin Neubert kein Kindergottesdienst

10. Sonntag nach Trinitatis, den 31. Juli08:30 Uhr Evangelische Messe, Pfarrerin Neubert kein Kindergottesdienst

Übungsstunden der Kantorei:Kirchenchor Schönfeld bis 07. August 2016 Sommerpause.

Zu allen Gottesdiensten und Veranstaltungen sind Sie herzlich eingeladen.

Ihre Pfarrerin Neubert

Evangelisch-lutherische FreikircheEmmausgemeinde Schönfeld

Der Monatsspruch für Juli:Der Herr gab zur Antwort: Ich will meine ganze Schönheit vor dir vorüberziehen lassen und den Namen des Herrn vor dir ausrufen. Ich gewähre Gnade, wem ich will, und ich schenke Erbarmen, wem ich will. Exodus 33,19

Sonntag, 03.07. (6. Sonntag nach Trinitatis)08:45 Uhr Gottesdienst mit ChristenlehreSonntag, 10.07. (7. Sonntag nach Trinitatis)08:45 Uhr PredigtgottesdienstSonntag, 24.07. (9. Sonntag nach Trinitatis)08:45 Uhr Predigtgottesdienst Sonntag, 31.07. (10. Sonntag nach Trinitatis)10:30 Uhr Predigtgottesdienst

Zu allen Veranstaltungen sind Sie herzlich eingeladen!Ihr Pfarrer Holger Weiß

Evangelisch-methodistische Kirche Wiesa

Der Monatsspruch für Juli:Der Herr gab zur Antwort: Ich will meine ganze Schönheit vor dir vorüberziehen lassen und den Namen des Herrn vor dir ausrufen. Ich gewähre Gnade, wem ich will, und ich schenke Erbarmen, wem ich will. 2. Mose 33,19

Sonntag, 03. Juli08:30 Uhr gemeinsamer Gottesdienst mit der Evangelisch- Freikirchlichen Gemeinde und Kindergottesdienst

Sonntag, 10. Juli08:30 Uhr Gottesdienst und Kindergottesdienst

Sonntag, 17. Juli08:30 Uhr Gottesdienst und Kindergottesdienst

Sonntag, 24. Juli08:30 Uhr Gottesdienst und Kindergottesdienst

Sonntag, 31. Juli08:30 Uhr Gottesdienst und Kindergottesdienst

Aktuelle Informationen unter www.emk-ana.de.

Würden Sie gern zum Gottesdienst oder anderen Veranstal-tungen kommen, aber Sie wissen nicht, wie Sie hinkommen? Wer einen Fahrdienst benötigt, kann sich gerne unter Telefon 03733 672849 melden.

Herzliche Einladung zu allen Veranstaltungen. Diethelm Schimpf, Pastor

Gottesdienste in der Neuapostolischen Kirche Sachsen/Thüringen

OT Neundorf, Hilliggasse 5 Gottesdienste: jeden Sonntag 09:30 Uhr (außer 17.07.) jeden Mittwoch 19:30 Uhr

OT Schönfeld, Annaberger Straße 34 Gottesdienste: jeden Sonntag 09:30 Uhr (außer 17.07.) jeden Mittwoch mit gerader KW 19:30 Uhr

OT Wiesa, Talstraße 37 Gottesdienste: jeden Sonntag 09:30 Uhr (außer 17.07.) jeden Mittwoch 19:30 Uhr

Achtung – im August beginnt das neue Schuljahr!!!

der Kirchliche Unterricht (Christenlehre) beginnt wieder

Klassen 2 – 5, jeweils Dienstag, 16:00 – 16:45 UhrKlassen 6 – 8, 1x im Monat (Samstagvormittag)

Anmeldung unter: 03733 4198335 oder [email protected]

Teilnahme nicht nur für Gemeindekinder, sondern für alle Interessierten

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Gemeindebote Thermalbad Wiesenbad - 12 - Juni 2016

Deutsches Rotes Kreuz

und diese offenbar zu missbrauchen. In den letzten Tagen meldeten sich Kunden der Stadtwerke Annaberg-Buchholz aus Cunersdorf und dem Annaberger Wohngebiet „Adam Ries“.Die Masche: Die Betrüger „beraten“ die Betroffenen, es sind immer ältere Bürger, sehr freundlich und empfehlen günstige neue Stromverträge. In Cunersdorf wurden auch kombinierte Strom- und DSL-Verträge angeboten.„Zur Kontrolle“ wird zunächst der Stromzähler abgelesen und die letzte Rechnung verlangt, um angeblich zu prüfen, ob alles richtig abgerechnet worden sei. In Wirklichkeit benötigt man die Daten, um diese auf ein Formular eines anderen Stromanbie-ters zu übertragen. In einem Fall rief man die Betroffenen auch an und bat telefonisch um Vorbereitung: „Wir kommen gleich vorbei um den Zähler abzulesen, suchen Sie doch bitte schon mal Ihre Unterlagen heraus!“Die Stadtwerke Annaberg-Buchholz warnen:Seien Sie vorsichtig und legen Sie auf, wenn sie Zweifel an der Seriosität des Anrufers haben. Geben Sie vor allem keine Daten preis. Plötzliche Besuche von selbsternannten Energiebera-tern sollten Sie stets abweisen. Gewähren Sie keinen Zutritt zur Wohnung und leisten Sie keinesfalls eine Unterschrift. Ohne Ankündigung lesen die Stadtwerke Annaberg-Buchholz keinen Zähler ab.Mitarbeiter der Stadtwerke Annaberg-Buchholz verfügen stets über einen Dienstausweis, sind an ihrer Dienstkleidung zu er-kennen und klingeln nicht unangekündigt an der Wohnungstür. Sie sind mit Dienstwagen unterwegs, auf denen Stadtwerke-Werbung zu sehen ist.Sollten Sie doch einen Vertrag unterschrieben und nun Zweifel haben, lassen Sie sich umgehend beraten, es gibt ein Wider-rufsrecht. Die Stadtwerke Annaberg-Buchholz stehen bei Fragen gern zur Verfügung – telefonisch unter 03733 56130, online unter www.swa-b.de oder persönlich zu den Öffnungszeiten im Servicecenter.

Blutpräparate auch in den Sommermonaten dringend benötigt

Für viele Menschen beginnt im Sommer die wohlverdiente Fe-rienzeit und die Urlaubsvorbereitungen laufen auf Hochtouren. Auch in dieser Zeit sind zahlreiche Patienten auf Blutpräparate angewiesen. Um sicherzustellen, dass diese Patienten ihre überlebenswichtigen Therapien erhalten können, ist es dringend notwendig, dass auch in dieser Zeit möglichst viele Menschen eine Blutspende leisten. Gerade die häufig bei der Behandlung einer Krebserkrankung eingesetzten Thrombozytenkonzentrate haben eine Haltbarkeit von lediglich vier bis fünf Tagen. Aus die-sem Grund sind Blutspenden jederzeit von höchster Bedeutung. Der DRK-Blutspendedienst bedankt sich in den Sommermona-ten mit einem kleinen Geschenk: einem mobilen Aufladegerät, einer sogenann-ten Powerbank. Die Aktion läuft in Sachsen vom 17.05. – 30.07.2016

Alle DRK-Blutspendetermine unter www.blutspende.de oder über das Servicetelefon 0800 1194911 (kostenlos erreichbar aus dem Deutschen Festnetz).

Wer darf Blut spenden?Blutspender müssen mindestens 18 Jahre alt und gesund sein. Bei der ersten Spende sollte ein Alter von 65 nicht überschritten werden. Bis zum 73. Geburtstag ist derzeit eine Blutspende möglich, vorausgesetzt, der Gesundheitszustand lässt dies zu. Bei einer ärztlichen Voruntersuchung wird die Eignung zur

Gemeinsamer Gottesdienste für alle drei Gemeinden Sonntag, 17.07.2016, 09:30 Uhr, Bezirksältester Flemming in unserer Kirche Annaberg, Adam-Ries-Straße 3.

Zu allen Veranstaltungen laden wir ganz herzlich ein!

Neuapostolische Kirche Sachsen/Thüringen i. A. Arnd Melzer

Evangelisch-Freikirchliche-Gemeinde Wiesa(Klemm-Mühle) Talstraße 10

Monatsspruch:Die Barmherzigkeit Gottes ist wie der Himmel.Unter diesem Dach sind wir sicher.Martin Luther Wir laden ein:Sonntag 10:00 Uhr GottesdienstMittwoch 19:30 Uhr BibelstundeMontag, 04. Juli 19:30 Uhr Missionsgebetsabend

Allgemeine Informationen

Stadtwerke Annaberg-Buchholz

Nachwuchssicherung durch Ausbildung im eigenen Unternehmen

Annaberg-Buchholz. Am 01. Juni 2016 haben die neuen Aus-zubildenden der Gemeinnützigen Wohn- und Pflegezentrum Annaberg-Buchholz GmbH (WPA) ihre Verträge unterschrie-ben. Damit wächst das WPA-Mitarbeiterteam um weitere 15 Kollegen – 12 angehende Altenpfleger, eine Auszubildende zur Kauffrau für Büromanagement sowie 2 Kochazubis. „Wir sorgen so für eigenen Nachwuchs für das Unternehmen“, sagt Alexander Carl, Personalmanager des WPA. Er fügt hinzu: „Dieses Jahr sind wir besonders stolz, denn es haben noch nie so viele Auszubildende im 1. Lehrjahr im WPA begonnen, trotz zurückgehender Ausbildungszahlen im Freistaat Sachsen.“Das WPA beschäftigt insgesamt über 350 Mitarbeiter bildet bereits seit Jahren selbst aus. Nicht nur die reine Akquise der Auszubildenden nimmt einen hohen Stellenwert im Unter-nehmen ein, auch die Einarbeitung neuer Mitarbeiter erfolgt fundiert. Alexander Carl erläutert hierzu: „Durch Projekte wie die Azubi-Impulstage lernen die jungen Kollegen zuerst das Unternehmen, die Philosophie und die Ansprechpartner kennen, bevor sie in die praktische Ausbildung gehen. Mit der WPA-eigenen Azubi-Akademie möchten wir das projektbezogene und lösungsorientierte Handeln fördern und die Sozialen Kom-petenzen unserer Azubis stärken. Den Auszubildenden stehen erfahrene Kollegen zur Seite. Im Pflegebereich gibt es seit Mai 2016 sogar einen Hauptamtlichen Praxisanleiter.

Wohn- und Pflegezentrum Annaberg-Buchholz GmbH

Wieder falsche Zählerableser und „Energieberater“ unterwegs – Stadtwerke Annaberg-Buchholz warnen: Geben Sie nicht Ihre Daten preis!

Annaberg-Buchholz (MP). Alle paar Monate das gleiche böse Spiel: Betrüger geben sich als „Energieberater“ der Stadtwerke Annaberg-Buchholz aus, um an Daten von Bürgern zu kommen

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Juni 2016 - 13 - Gemeindebote Thermalbad Wiesenbad

02.07.2015 ab 14:30 Uhr (bei Regen am 09.07. zweiter Versuch)

ⅢⅢ. Neundorfer. Neundorfer

Schwimmbadfest Schwimmbadfest (der Neuzeit)(der Neuzeit)

• verschiedene Wettkämpfe ‒ fürs leibliche Wohl ist gesorgt

• mit musikalischer Untermalung und Überraschungsgästen (?)

Bürgerinitiative Neundorf e. V.

! Voranzeige: am 24.09. findet um 19:00 Uhr ein Vortrag über die 1000er des

Erzgebirges statt. Dozent ist Frieder Berger (bekannt durch verschiedene Artikel

aus der Freien Presse).

Aus den Ortsteilen

GrundschuleWandertag zum Frohnauer Hammer am 01.06.2016

Das war ein toller Kindertag!!! Die Klassen 3a und 3b hatten keine Schule, sondern sie unternahmen eine Wanderung zum Frohnauer Hammer. Er ist das älteste Schmiedemuseum Deutschlands. Dort wurden früher Werkzeuge für Bergbau und Landwirtschaft hergestellt. Wie dies genau gemacht wurde, konnten die Kinder und Be-treuer in einer sehr anschaulichen Führung erleben. Neben den riesigen Hämmern begeisterten die geschmiedeten Kunst-werke, sowie das Herrenhaus.

Blutspende jeweils tagesaktuell auf dem Termin geprüft. Bis zu sechs Mal innerhalb eines Jahres dürfen gesunde Männer spenden, Frauen bis zu vier Mal innerhalb von 12 Monaten. Zwischen zwei Spenden liegen mindestens acht Wochen. Bitte zur Blutspende den Personalausweis mitbringen!

Die nächste Möglichkeit zur Blutspende besteht: am Montag, dem 04.07.2016,von 15:00 bis 19:00 Uhr in der Grundschule Wiesa, Schulweg 4.

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Gemeindebote Thermalbad Wiesenbad - 14 - Juni 2016

Veranstaltungen der Rehabilitationsklinik „Miriquidi“

Thermalbad Wiesenbad – Die Gesundheitsquelle im ErzgebirgeVeranstaltungen im Juli 2016

– Änderungen vorbehalten –Liebe Gäste,nähere Hinweise zu unseren Veranstaltungen erhalten Sie unter Telefon 03733 504-0; 03733 5041191; 03733 5041488.Im Gästebüro der Reha-Klinik können Sie außerdem diverse Ausfahrten ins Erzgebirge oder ins Theater buchen.Wir wünschen Ihnen gute Unterhaltung und freuen uns auf Ihren Besuch. Ihr Miriquidi-Team

Datum Zeit Veranstaltung OrtSo. 03.07. 13.00 Uhr

19.30 Uhr

Tag des Bergmanns im Besucherbergwerk „Sauberg“ Touristikführung und Bergaufzug der Berggrabebrüderschaft; 18,50 € Fahrpreis inkl. Eintritt„Lieder die uns bewegen“ mit Liedermacher Andreas Richter aus Dresden; 2,00 € Kulturbeitrag

Kursaal

Wandelhalle

Mi. 06.07. 19:30 Uhr „Nordkapreise“ Multivisionsshow mit und von Helmut Windrich; 4,00 € mit / 5,00 € ohne Kurkarte

Kursaal

Fr. 08.07. 19:30 Uhr Wiesenbader Tanzabend mit „Maiky´s Musikboulevard“ 2,00 € Kulturbeitrag Kursaal

Sa. 09.07. 12.45 Uhr Große Erzgebirgsrundfahrt mit Reiseleitung zum böhmischen Kurort Karlsbad mit Gelegenheit zum Shoppen, Flanieren und Kaffeetrinken; 20,00 € Fahrpreis

Do. 14.07. 16.00 Uhr Naturkosmetik selbst gemacht (Kräuter-Workshop) 11,90 € pro Person Kräuter-Kochstudio

Sa. 16.07. 19.30 Uhr Wiesenbader Tanzabend mit Martino Neumann 2,00 € Kulturbeitrag Kursaal

So. 17.07. 15.00 Uhr HarmoNovus Vokalensemble mit den Ohrwürmern der Comedian Harmonist – den Liedern der 20er und 30er Jahre Eintritt frei!

Kurpavillon

Mi. 20.07. 19.30 Uhr „Von Thermalbad Wiesenbad ins Erzgebirge“ Multivisionsshow mit und von Helmut Windrich; 3,00 € mit / 4,00 € ohne Kurkarte

Kursaal

Sa. 23.07. 12.45 Uhr Große Erzgebirgsrundfahrt mit Reiseleitung „Die Berge des Erzgebirges“ Besuch des Spiegelwaldturms Aussichtsturm mit Lift und Weiterfahrt zum Fichtelberg; 16,00 € Fahrpreis inkl. Eintritt Turm

Sa. 23.07. 19.30 Uhr Die Legatos aus Berlin – Classik Rock mit Vollgas aus 45 Jahren Musikgeschichte Eintritt frei!

Kurpavillon

Mi. 27.07. 17.00 Uhr

19.30 Uhr

Vegetarisch, einfach köstlich – genießen ohne Reue (Kräuterkurs & Imbiss) 13,90 € pro Person„Indienrundreise mit Radschastan“ Multivisionsshow mit und von Helmut Windrich; 4,00 € mit / 5,00 € ohne Kurkarte

Kräuter-KochstudioKursaal

Fr. 29.07. 19.30 Uhr Wenn Sie Gospelsongs, Folksongs und internationale Lieder mögen, dann sind Sie hier genau richtig. Herr Wischott unternimmt mit Ihnen eine musikalische Reise. 2,00 € Kulturbeitrag

Wandelhalle

Sa. 30.07. 19:30 Uhr Wiesenbader Tanzabend mit Mirella 2,00 € Kulturbeitrag Kursaal

HarmoNovus

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Juni 2016 - 15 - Gemeindebote Thermalbad Wiesenbad

Ich möchte Ihnen meine Mitarbeiterin vorstellen!

Seit Mai diesen Jahres beschäftige ich eine Mitarbeiterin in meiner Praxis. Frau Solvig Niepel ist seit 2013 gelernte Ergo-therapeutin und war auch schon in einer Ergotherapiepraxis tätig. Schwerpunkt ist die Behandlung von Erwachsenen Patienten, aber auch Kindern. Frau Niepel verfügt über Fort-bildungen im Parkinson und Schlaganfall Bereich. Zur Zeit ab-solviert meine Mitarbeiterin eine Weiterbildung in dem Bereich Rückenschule, den wir ab Oktober 2016 anbieten möchten.

ERGOACTIV Praxis für Ergotherapie Linda Löschner, Talstraße 19, 09488 Wiesa, Telefon: 0157 73042257E-Mail: [email protected]

Ein herzliches DankeschönSagen wir allen Verwandten, Freunden, Kameradinnen

und Kameraden, Kollegen, Nachbarn und Bekannten für die Glückwünsche, Blumen und Geschenke zu

unserer Hochzeit.

Auch für die Unterstützung, welche zu einem unvergesslichen Polterabend beigetragen hat, möchten

wir uns herzlichst bedanken.

Claudia und René WünschSchönfeld

Haus zum Kauf gesucht

Wir sind ein junges Paar und suchen in Neundorf, Schönfeld, Wiesa, Wiesenbad und Umgebung einen Bauernhof, ein Haus mit Scheune oder ähnliches zum Kauf. Gern sanieren wir das Objekt oder bauen es aus. Wir freuen uns über jedes Angebot.

Für Fragen und Vorschläge stehen wir unter 0152 34071967 oder 03733 542970jederzeit zur Verfügung.

S. Stein

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Gemeindebote Thermalbad Wiesenbad - 16 - Juni 2016

Bestattungshaus „PIETÄT“Inh. Heiko Martin

Ehrenfriedersdorf, Chemnitzer Str. 19 (Kundenparkplatz vorm Haus)Büro: Mo bis Fr 8 – 16 Uhr oder nach VereinbarungEs betreut Sie Frau Katrin Martin geb. Hoffmüller.

Tag und Nacht erreichbar: ( 037341 ) 3085Ansprechpartner Frau Heidrun Wohlgemuth

Alte Dorfstraße 2 in Neundorf 03733 556031

Durchführung aller Bestattungsdienst-leistungen und Bestattungsvorsorge

- Auf Wunsch Hausbesuche -

Neumarkt 4, 09419 ThumTelefon 037297 76928-0, Fax 7692810E-Mail: [email protected]

Veranstaltungen im Haus des Gastes „Volkshaus Thum“

Im Juli finden keine öffentlichen Veranstaltungen statt.

demnächst

Samstag, 27.08.201609:00 – 17:00 Uhr

Naturmarkt

Samstag, 29.10.201610:00 – 17:00 Uhr

„Gute, alte Bimmelbahn“Benefizveranstaltung mit historischen Filmvorführungen vom Thumer Schmalspurnetz

Sonntag, 30.10.201614:30 Uhr

Herbstkonzert der Herolder Blasmusikanten

Samstag, 17.12.201620:00 Uhr

LADIES-ADVENT – Der Frauentag in der WeihnachtszeitEine bunte Show mit Live-Gesang und Comedy

ImpressumDas Amtsblatt der Gemeinde Thermalbad Wiesenbad für die Ortsteile Neundorf,Schönfeld, Thermalbad Wiesenbad und Wiesa erscheint monatlich.

Herausgeber: Gemeindeverwaltung Thermalbad Wiesenbad

Verantwortlich für den amtlichen Teil und nichtamtlichen TeilDie Bürgermeisterin Frau Berit Schiefer und der Unterzeichner des Amtes

Zuständig für redaktionelle BeiträgeFrau Spindler, Telefon 03733 560421, Fax 03733 560426

Abgabenadresse für die redaktionellen BeiträgeMühle 1, 09488 Thermalbad Wiesenbad,E-Mail: [email protected]

GesamtherstellungDruckerei Gebrüder Schütze GbR, Turnerstraße 2, 09429 Wolkenstein,Telefon 037369 9444, Fax 037369 9942, E-Mail: [email protected] · www.druckerei-schuetze.de

Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zurzeit gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche insbesondere aus Schadensersatz sind ausdrücklich ausgeschlossen.

Der nächste Gemeindeboteerscheint am Montag,dem 01. August 2016.

Redaktionsschluss ist Mittwoch,der 15. Juli 2016

für die Ortsteile Neundorf, Schönfeld, Thermalbad Wiesenbad und Wiesa

12. JahrgangMittwoch, 01. Dezember 2010

Ausgabe Nr. 12

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine Informationen Seite 12

Sirenenprobelauf, DRK Blutspendedienst Sachsen,

Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V.

Aus den Ortsteilen Seite 12 – 14

AG Senioren Thermalbad Wiesenbad, Grundschule Wiesa,

Hort Wiesa, Kindergarten „Weberteichzwerge“, Kindergarten

„Starennest“, Arbeitsgruppe Ortspyramide

Anzeigen Seite 16 / 18

Veranstaltungsplan der Reha-Klinik Seite 17

Bereitschaftsdienste,

Sprechstunden, Öffnungszeiten Seite 2 / 3

Der Bürgermeister informiert Seite 3 – 5

Amtliche Mitteilungen Seite 5 / 6

Informationen Gemeindeverwaltung Seite 6 / 7

Freiwillige Feuerwehr Seite 7

Gratulationen Seite 8

Vereinsnachrichten Seite 8 / 9

Kirchliche Nachrichten Seite 10 / 11

Amtsblatt der Gemeinde Thermalbad Wiesenbad

Frohe Weihnachten

Kinder helfen Kindern

Auch in diesem Jahr wollten die Eltern, Großeltern, Schüler und Lehrer der Grundschule den Kindern, die es nicht so gut

haben wie wir, eine Geschenkpaketfreude machen. Deshalb beteiligten wir uns wieder an der Aktion „Kinder helfen Kindern“.

Nach den Herbstferien wurden sehr viele schöne und liebevolle Kleinigkeiten abgegeben. Frau Wetzel hatte nun die schwere

Aufgabe im Kunstunterricht die Kartons zu gestalten und einzupacken. Aber es ist gelungen und unsere Pakete können

nun auf den Weg zu den Kindern gehen, die sich hoffentlich darüber freuen werden.

für die Ortsteile Neundorf, Schönfeld, Thermalbad Wiesenbad und Wiesa

13. Jahrgang Samstag, 01. Januar 2011 Ausgabe Nr. 01

InhaltsverzeichnisAllgemeine Informationen Seite 9SirenenprobelaufAus den Ortsteilen Seite 9 / 10Gemeindejugendfeuerwehr, Grundschule Wiesa, Historisches, Neundorfer Hühner- und Taubenzüchterverein,Geflügelverein WiesaVeranstaltungsplan der Reha-Klinik Seite 11Anzeigen Seite 12

Bereitschaftsdienste, Sprechstunden, Öffnungszeiten Seite 2 / 3Der Bürgermeister informiert Seite 3 / 4Amtliche Mitteilungen Seite 4 / 5Freiwillige Feuerwehr Seite 5Gratulationen Seite 5Vereinsnachrichten Seite 5 – 7Kirchliche Nachrichten Seite 7 / 8

Amtsblatt der Gemeinde Thermalbad Wiesenbad

Spielvereinigung Neundorf / Thermalbad Wiesenbad – F-Jugend

für die Ortsteile Neundorf, Schönfeld, Thermalbad Wiesenbad und Wiesa13. Jahrgang

Dienstag, 01. Februar 2011Ausgabe Nr. 02

InhaltsverzeichnisAllgemeine Informationen

Seite 6/7Sirenenprobelauf, Kinder helfen Kindern,Stadtwerke AnnabergAus den Ortsteilen

Seite 7-10Bergbrüderschaft Wiesa e. V., Grundschule Wiesa, Kindergarten „Weberteichzwerge“ SchönfeldVeranstaltungsplan der Reha-Klinik Seite 11Anzeigen

Seite 12

Bereitschaftsdienste, Sprechstunden, Öffnungszeiten Seite 2Der Bürgermeister informiert Seite 3Amtliche Mitteilungen

Seite 3Freiwillige Feuerwehr

Seite 3Gratulationen

Seite 4Vereinsnachrichten

Seite 4/5Kirchliche Nachrichten

Seite 5/6

Amtsblatt der Gemeinde Thermalbad Wiesenbad

Regen und Schneeschmelze führten am 14. Januar dazu, dass die Zschopau über die Ufer trat.

Anwohner am Fluss hatten jedoch Glück, da kurz vor Erreichen der kritischen Marke, der Pegelstand wieder zurück ging.