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147 9. Dezember 2016 44. Jahrgang, Nr. 49 www.ostalbkreis.de AMTSBLATT DES OSTALBKREISES KULTUREINRICHTUNGEN AUF DER ALB MIT MITTELN VON BUND, LAND UND EU STÄRKEN – JETZT BEWERBEN! Ein Kunstfestival im Niemandsland, ein Friseursa- lon in der Künstlergarderobe und ein Video-Spa- ziergang durch eine nur scheinbar unattraktive Gemeinde. Die Projekte, die bisher im Rahmen der »Lernenden Kulturregion« realisiert werden, sind alle etwas schräg – und gerade deshalb so span- nend. Ab sofort sind weitere Kultureinrichtungen der Schwäbischen Alb eingeladen, ihre Projek- tideen einzubringen und mit Mitteln von Bund, Land und EU umzusetzen. Informationen und Unterlagen zur Antragstellung sind unter www. lernende-kulturregion.de erhältlich. Bewerben können sich Kultureinrichtungen, die sich weiterentwickeln, neue Ideen ausprobieren und ihre Arbeitsweisen um unkonventionelle For- mate und Kooperationen erweitern wollen. Das können partizipative Ausstellungen für Schulklas- sen, Poetry Slams in einem verlassenen Dorfla- den, professionell geleitete Theaterproduktionen mit dem örtlichen Musikverein oder Kunstfestivals, bei der die ganze Gemeinde Kopf steht, sein. Be- werben können sich alle Kultureinrichtungen, die sich für die Menschen vor Ort öffnen und mit dem Blick auf die Zukunft verändern wollen, beispiels- Theater im öffentlichen Raum bei der Interim- Kunstbiennale 2013 in Münsingen (Foto: Ulrike Böhme)

AMTSBLATT DES OSTALBKREISES - Herzlich … · (WEA) des Typs Nordex N117 (2,4 MW, Naben-höhe 140,6 m, Rotordurchmesser 116,8 m), auch bezeichnet als „Windpark Büttenbuch-Erweite-

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9. Dezember 201644. Jahrgang, Nr. 49www.ostalbkreis.de

AMTSBLATT DES OSTALBKREISES

KULTUREINRICHTUNGEN AUF DER ALB MIT MITTELN VON BUND, LAND UND EU STÄRKEN – JETZT BEWERBEN!Ein Kunstfestival im Niemandsland, ein Friseursa-lon in der Künstlergarderobe und ein Video-Spa-ziergang durch eine nur scheinbar unattraktive Gemeinde. Die Projekte, die bisher im Rahmen der »Lernenden Kulturregion« realisiert werden, sind alle etwas schräg – und gerade deshalb so span-nend. Ab sofort sind weitere Kultureinrichtungen der Schwäbischen Alb eingeladen, ihre Projek-tideen einzubringen und mit Mitteln von Bund, Land und EU umzusetzen. Informationen und Unterlagen zur Antragstellung sind unter www.lernende-kulturregion.de erhältlich.

Bewerben können sich Kultureinrichtungen, die sich weiterentwickeln, neue Ideen ausprobieren und ihre Arbeitsweisen um unkonventionelle For-mate und Kooperationen erweitern wollen. Das können partizipative Ausstellungen für Schulklas-sen, Poetry Slams in einem verlassenen Dorfla-den, professionell geleitete Theaterproduktionen mit dem örtlichen Musikverein oder Kunstfestivals, bei der die ganze Gemeinde Kopf steht, sein. Be-werben können sich alle Kultureinrichtungen, die sich für die Menschen vor Ort öffnen und mit dem Blick auf die Zukunft verändern wollen, beispiels-

Theater im öffentlichen Raum bei der Interim-Kunstbiennale 2013 in Münsingen (Foto: Ulrike Böhme)

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Bekanntgabe gemäß § 3 a UVPGDer Zweckverband Erholungsgebiet Rainau-Buch beabsichtigt, das Naherholungsgebiet Rainau-Buch langfristig in der Region als Freizeitange-bot und touristische Attraktion zu sichern und zu stärken. Hierzu wurde für die gesamte Anlage ein Rahmenplan erstellt, der schrittweise umgesetzt werden soll. Der erste Bauabschnitt sieht einen Wasserspielplatz im Bereich des bestehenden Ki-osks II sowie einen barrierearmen Zugang zum Wasser im Uferbereich zwischen den Stegen für die Tretboote und der Brücke über den Ahlbach vor. Der Wasserspielplatz soll aus einem Grund-wasserbrunnen gespeist werden mit Ablauf in den Stausee Rainau-Buch. Der Zugang zum Wasser soll auf einer Länge von ca. 25 m in Form eines in Serpentinen angelegten Weges mit Sitzstufen geschaffen werden.Für die geplanten Maßnahmen wurde die was-serrechtliche Zulassung nach den §§ 8 und 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) beantragt. Im Rahmen des Verfahrens war nach § 3 c Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprü-fung (UVPG) in Verbindung mit Nr. 13.18.1 der Anlage 1 zum UVPG anhand einer allgemeinen Vorprüfung zu klären, ob für das Vorhaben eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltver-träglichkeitsprüfung besteht.Nach Einschätzung des Landratsamtes Ostalb-kreis, Geschäftsbereich Wasserwirtschaft, sind nach einer überschlägigen Prüfung durch die Re-alisierung des Vorhabens unter Berücksichtigung der in Anlage 2 UVPG aufgeführten Schutzkrite-

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

rien keine erheblichen nachteiligen Umweltaus-wirkungen zu erwarten. Eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprü-fung besteht daher nicht. Diese Feststellung ist nach § 3 a UVPG nicht selbstständig anfechtbar.Die Antragsunterlagen können im Landratsamt Ostalbkreis, Dienststelle Ellwangen, Geschäfts-bereich Wasserwirtschaft, Sebastiansgraben 34, Zimmer 213, eingesehen werden.

Ellwangen, 01.12.2016Landratsamt OstalbkreisWasserwirtschaftAz.: IV/43-691.17

Bekanntgabe gemäß § 3 a UVPGDie Bundesstraße B 29 Essingen-Aalen, u.a. auf Höhe des Gewerbegebietes Dauerwang, wird in den kommenden Jahren 4-spurig ausgebaut. Um einen planfreien Anschluss des Gewerbegebietes Dauerwang zur Bundesstraße zu erhalten, wer-den in Verlängerung der Margarete-Steiff-Straße und der Robert-Bosch-Straße durch die Straßen-bauverwaltung Umbaumaßnahmen durchgeführt. Durch die beträchtlichen Anpassungen der Stra-ßenführung muss auch die Ableitung des Dach-flächenwassers aus den bebauten Gebieten und des Oberflächenwassers aus den unbebauten Außengebieten im Süden in Richtung Sauerbach neu geregelt werden. Zudem soll zwecks der Er-schließung einer Baulücke die Grundstücke in die-

weise Theater, Museen und Konzerthäuser, aber auch Bibliotheken, Volkshochschulen und andere kulturelle Einrichtungen, die nicht rein ehrenamt-lich geleitet werden. Weitere Voraussetzung ist, dass das beantragte Vorhaben innerhalb der Mo-dellregion Schwäbische Alb realisiert wird. Infor-mationen und Unterlagen zur Antragstellung sind unter www.lernende-kulturregion.de oder bei der Projektleitung unter Tel. 07361 503-1247 erhält-lich.Konkrete Beispiele zur Umsetzung solcher Projek-tideen zeigen die Kultureinrichtungen, die bereits in der »Lernenden Kulturregion« arbeiten: das Landestheater Tübingen und das Theater Linden-hof in Melchingen, die Opernfestspiele Heiden-heim, das Federseemuseum Bad Buchau sowie die inter!m – Kulturhandlungen in Münsingen. Ihre Erfahrungen geben sie am Freitag, 3. Feb-ruar 2017 an interessierte Antragsteller weiter. Informationen zum Programm und zur Anmeldung erhalten Sie ebenfalls unter www.lernende-kultur-region.de.

Hintergrund:Kultureinrichtungen zu stärken und das kulturelle Leben im ländlichen Raum gemeinsam mit Bür-gern, Schulen und Vereinen zeitgemäß zu gestal-ten – das sind die Ziele des Programms »TRAFO – Modelle für Kultur im Wandel« , das die Kul-turstiftung des Bundes bundesweit ins Leben ge-rufen hat. Entstanden ist die »Lernende Kulturre-gion Schwäbische Alb«, die Kultureinrichtungen bei Veränderungsprozessen unterstützt und die Kulturarbeit im ländlichen Raum in den Fokus von Kulturschaffenden und Verwaltungen rückt. Das Projekt wird von 2016 bis 2020 mit 3 Mio. Euro aus TRAFO sowie weiteren 615.000 Euro des Mi-nisteriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg und des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg gefördert. Darüber hinaus wird es von den sieben beteiligten Landkreisen Alb-Do-nau-Kreis, Biberach, Heidenheim, Ostalbkreis, Reutlingen, Schwäbisch Hall und Sigmaringen unterstützt.

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sem Bereich neu zugeschnitten werden. Im Zuge einer Änderungsentscheidung zur ursprünglichen Planfeststellung vom 18.08.1992 wurde durch den Zweckverband Gewerbebetrieb Dauerwang die Umverlegung der Wassergräben 1 und 2 bean-tragt.Für die geplanten Maßnahmen wurde die was-serrechtliche Zulassung nach den §§ 8 und 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) beantragt. Im Rahmen des Verfahrens war nach § 3 c Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprü-fung (UVPG) in Verbindung mit Nr. 13.18.1 der Anlage 1 zum UVPG anhand einer allgemeinen Vorprüfung zu klären, ob für das Vorhaben eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltver-träglichkeitsprüfung besteht.Nach Einschätzung des Landratsamtes Ostalb-kreis, Geschäftsbereich Wasserwirtschaft, sind nach einer überschlägigen Prüfung durch die Re-alisierung des Vorhabens unter Berücksichtigung der in Anlage 2 UVPG aufgeführten Schutzkriteri-en keine erheblichen nachteiligen Umweltauswir-kungen zu erwarten. Eine Verpflichtung zur Durch-führung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht daher nicht. Diese Feststellung ist nach § 3 a UVPG nicht selbstständig anfechtbar.Die Antragsunterlagen können im Landratsamt Ostalbkreis, Dienststelle Ellwangen, Geschäfts-bereich Wasserwirtschaft, Sebastiansgraben 34, Zimmer 213, eingesehen werden.

Ellwangen, 01.12.2016Landratsamt OstalbkreisWasserwirtschaftAz.: IV/43-691.17

Bekanntgabe gemäß § 3 a UVPGDas Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Stuttgart, Abteilung Um-welt, Landesbetrieb Gewässer, Referat 53.1, plant den Umbau des Absturzbauwerkes in der Jagst in Ellwangen-Rindelbach auf Höhe der Jagstbrücke im Zuge der Kellerhausstraße. Das in den 1970er Jahren erstellte Bauwerk ist für Fische und ande-re aquatische Lebewesen nicht durchgängig. Zur Wiederherstellung der ökologischen Durchgän-gigkeit soll auf einer Länge von ca. 50 m ein Rau-gerinne mit Störsteinen erstellt werden.Für die geplante Maßnahme wurde die wasser-rechtliche Plangenehmigung nach § 68 Wasser-haushaltsgesetz (WHG) beantragt. Im Rahmen des Verfahrens war nach § 3 c Satz 2 des Ge-setzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit Nr. 13.18.2 der Anlage 1 zum UVPG anhand einer standortbezogenen Vorprüfung zu klären, ob für das Vorhaben eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltver-träglichkeitsprüfung besteht.

Nach Einschätzung des Landratsamtes Ostalb-kreis, Geschäftsbereich Wasserwirtschaft, sind nach einer überschlägigen Prüfung durch die Re-alisierung des Vorhabens unter Berücksichtigung der in Anlage 2 UVPG aufgeführten Schutzkriteri-en keine erheblichen nachteiligen Umweltauswir-kungen zu erwarten. Eine Verpflichtung zur Durch-führung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht daher nicht. Diese Feststellung ist nach § 3 a UVPG nicht selbstständig anfechtbar.Die Antragsunterlagen sind der Öffentlichkeit im Landratsamt Ostalbkreis, Dienststelle Ellwangen, Geschäftsbereich Wasserwirtschaft, Sebastians-graben 34, Zimmer 213, zugänglich.

Ellwangen, 05.12.2016Landratsamt OstalbkreisWasserwirtschaftAz.: IV/43-691.17

Bekanntgabe gemäß § 3a UVPGDie Planet energy Kraftwerk XII GmbH & Co. KG (Antragstellerin), Hongkongstr. 10 in 20457 Hamburg, beabsichtigt auf dem Flst. Nr . 583 der Gemeinde Eschach eine Windenergieanlagen (WEA) des Typs Nordex N117 (2,4 MW, Naben-höhe 140,6 m, Rotordurchmesser 116,8 m), auch bezeichnet als „Windpark Büttenbuch-Erweite-rung WEA 1“ zu errichten und zu betreiben. Bei dem Vorhaben handelt es sich um immissions-schutzrechtlich genehmigungspflichtige Anlagen im Sinne der Nr. 1.6.2 des Anhangs der 4. Ver-ordnung zur Durchführung des Bundes- Immissions-schutzgesetzes (4. BImSchV). Das Genehmigungs-erfordernis erstreckt sich gemäß § 1 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 der 4. BImSchV auch auf die zugehörigen Anlagenteile und Nebeneinrichtungen. Der WEA (die Transformatorstation ist im Turm integriert) werden als Nebeneinrichtungen der Kranaufstell -platz sowie die Zuwegung und die Einspeisungs-leitung, beschränkt auf das Betriebsgelände/das Anlagengrundstück, zugeordnet. Für das Vorha-ben hat die Antragstellerin die immissionsschutz-rechtliche Genehmigung gemäß §  4 Bundes- Im-missionsschutzgesetz (BImSchG) beantragt. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens war gem. § 3 i. V. m. § 3 c Satz 2 und 3 des Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), § 2 Abs. 2 Nr. 1. a) und Nr. 1.6.3 der Anlage 1 des UVPG anhand einer standortbezogenen Vorprüfung zu klären, ob für das Vorhaben eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltver-träglichkeitsprüfung besteht. Nach Einschätzung des Landratsamts Ostalbkreis, Geschäftsbereich Umwelt und Gewerbeaufsicht, sind aufgrund überschlägiger Prüfung durch die Realisierung des Vorhabens unter Berücksichti-gung der in Anlage 2 UVPG aufgeführten Kriteri-en keine erheblichen nachteiligen Umweltauswir-

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kungen, die nach § 12 UVPG zu berücksichtigen wären, zu erwarten. Eine Verpflichtung zur Durch-führung einer Umweltverträglichkeitsprüfung be-steht daher nicht. Diese Feststellung ist gemäß § 3a Satz 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar. Sie ist der Öffent-lichkeit nach den Bestimmungen des Umweltinfor-mationsgesetzes beim Landratsamt Ostalbkreis, Geschäftsbereich Umwelt und Gewerbeaufsicht, Stuttgarter Straße 41, Zimmer 304, 73430 Aalen, während der üblichen Öffnungszeiten zugänglich.Diese Bekanntgabe ist auch auf der Internetsei-te des Landratsamts Ostalbkreis (http://www. bekanntmachungen-umwelt.ostalbkreis.de) abrufbar.

Aalen, 9.12.2016Landratsamt OstalbkreisUmwelt und Gewerbeaufsicht Az.: IV/42-106.111

ÖFFENTL ICHE ZUSTELLUNG

Bekanntmachung des Landrats ­amtes Osta lbkreis nach § 11 Verwal tungszus te l lungsgesetz fü r Baden­Wür t temberg in der zur Zei t gel tenden FassungHerrn Cristorean Savu, zuletzt wohnhaft Antoni-enstr. 31, 47053 Duisburg, derzeitiger Aufent-haltsort unbekannt, ist ein Bußgeldbescheid des Landratsamtes Ostalbkreis vom 28.09.2016, Ak-tenzeichen 505.90.325519.0, zu eröffnen.Herrn Cristorean Savu wird hiermit Gelegenheit gegeben, diesen Bußgeldbescheid innerhalb von zwei Wochen vom Tage der Bekanntmachung an beim Landratsamt Ostalbkreis, 73430 Aalen, Bahnhofstraße 50, 1. OG, einzusehen und abzu-holen.Diese Bekanntmachung wird, beginnend mit dem Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt des Ost-albkreises, an der Bekanntmachungstafel in der Eingangshalle des Landratsamtes in 73430 Aa-len, Stuttgarter Straße 41 und an der Bekanntma-chungstafel in der Eingangshalle der Außenstelle des Landratsamtes in 73525 Schwäbisch Gmünd, Haußmannstraße 29, für die Dauer von zwei Wo-chen ausgehängt.

Aalen, 01.12.2016Landratsamt OstalbkreisStraßenverkehr Az.: 505.90.325519.0

Herausgegeben vom Landratsamt Ostalbkreis. Das

Amtsblat t für den Ostalbkreis erscheint in der

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einschl. Trägerlohn und MwSt. Be -

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für das Amtsblat t sind an die Presse -

stelle des Ostalb -kreises in Aalen

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