32
Amtsblatt Dresdner www.dresden.de Nr. 10/2008 Donnerstag 6. März 2008 Während eines Arbeitstreffens in Dres- den haben Vertreter des Weltschach- verbands FIDE den Organisatoren der Schacholympiade Dresden 2008 be- stätigt, mit dem Stand der Vorberei- tung „sehr zufrieden“ zu sein. Von der FIDE nahmen Geoffrey Borg, verantwort- lich für die Schacholympiade, und Exe- kutivdirektor David Jarrett, am Arbeits- treffen teil. Die Organisatoren aus Dres- den waren vertreten durch den Chair- man des Organisationskomitees, Dr. Dirk Jordan, den Leiter des Organisations- büros der Schacholympiade, Jörn-Tors- ten Verleger, und den Marketingdirektor Volker Bernardi. Horst Metzing nahm in seiner Funktion als Geschäftsführer des Deutschen Schachbundes an dem Treffen teil. Schachspielen in Dresdner Vereinen Jung und Alt begeistern sich in Dres- den für den Schach. Über 550 Dresd- nerinnen und Dresdner treffen sich regelmäßig in acht Vereinen zum könig- lichen Spiel. Insgesamt sind 159 Kin- der in den Schachvereinen aktiv, hier gibt es die größten Zuwachsraten. Viele Schachfreunde wollen als „Volunteers“ die Schacholympiade unterstützen. In Vorbereitung auf die Schacholympiade stellt das Dresdner Amtsblatt in loser Folge alle Schachvereine vor – diesmal die SG Grün-Weiß Dresden, in der der Nachwuchsarbeit besondere Aufmerk- samkeit geschenkt wird. Seite 6 Sonderbriefmarke und Sonderbriefumschlag Am Donnerstag, 13. März öffnet im Ratskeller eine Sonderpostfiliale. Anläss- lich der Schacholympiade bietet die Deutsche Post eine Sonderbriefmarke zum Kauf an. Darüber hinaus gibt es einen Sonderbriefumschlag sowie einen Sonderpoststempel. Seite 6 Feuerwehr im Einsatz. Feuerwehr im Einsatz. Feuerwehr im Einsatz. Feuerwehr im Einsatz. Feuerwehr im Einsatz. Die Dresdner Feuerwehr löschte am 26. November 2007 auf der Bautzner Landstraße 20 auf dem Weißen Hirsch im Dachgeschoss ein Feu- er. Möbel in der Wohnung waren in Brand geraten. Die Dresdner Feuerwehr rückte im vergangenen Jahr insgesamt zu 41 530 Einsätzen aus. Sie bekämpfte nicht nur Brände, sondern leistete auch technische Hilfe, übernahm Umweltschutzeinsätze, Notfallrettungen und Krankentransporte. Die Zahl der Einsätze stieg um 5,2 Prozent, Rettungskräfte rücken täglich 113-mal aus Brand- und Katastrophenschutzamt zieht Bilanz 2007 bedingt durch die Vogelgrippe und das Sturmtief Kyrill. Um auch künftig zuver- lässig für die Sicherheit der Dresdnerinnen und Dresdner sorgen zu können, sind für die folgenden Jahre Baumaßnahmen ge- plant: Errichtung der Citywache an der Strehlener Straße bis 2012, Einrichtung einer Großleitstelle in Übigau bis 2010 und Sanierung der Feuerwache Löbtau bis 2009. Darüber hinaus werden in der Feuer- wache Striesen und Löbtau Rettungswa- chen gebaut. Foto: brennpunkt Seite 3 Freie Träger für Kindereinrichtungen Die Landeshauptstadt Dresden sucht geeignete Träger der freien Jugendhilfe zur Übernahme kommunaler Kinderta- geseinrichtungen in freie Trägerschaft. Es werden Träger gesucht, die den Er- wartungen an die Betreibung und Füh- rung der jeweiligen Kindertageseinrich- tung gerecht werden sowie ein fachlich- und strukturell getragenes Umsetzungs- konzept entwickeln. Seiten 16 und 17 Ausschreibung der Messe-Gastronomie Die Bewirtschaftung des Messebistros und die mobile Versorgung in der Mes- se soll zeitnah neu vergeben werden. Die MESSE Dresden GmbH sucht einen Partner, der ein preislich und qualitativ ansprechendes Angebot im Bistro be- reithält und mit Fantasie und Kreativi- tät verschiedenartige Veranstaltungs- typen bedient. Seite 19 Aufforderung der Wehrpflichtigen Alle Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind und ihren ständi- gen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben, sind vom vollen- deten 18. Lebensjahr an wehrpflichtig. Alle Personen des Geburtsjahrganges 1990, die wehrpflichtig sind und denen bislang kein Schreiben des Einwohner- und Standesamtes über die bevorste- hende Erfassung zugegangen ist, wer- den aufgefordert sich zur Erfassung zu melden. Seite 19 Stadtrat. Stadtrat. Stadtrat. Stadtrat. Stadtrat. Tagesordnung Seite 8 Beschlüsse Seiten 12 bis 15 Satzung. Satzung. Satzung. Satzung. Satzung. Verfahrensregelung Wahl- werbung Seiten 9 bis 11 Richtlinie. Richtlinie. Richtlinie. Richtlinie. Richtlinie. Betreuungsvereine Seiten 20 und 21 Vorbereitung der Schacholympiade

Amtsblatt Dresdner...6. März 2008/Nr. 10 2 Dresdner Amtsblatt Der Oberbürgermeister gratuliert zumzum 101. Geburtstag 11. März Welli Meding, Altstadt zum 90. Geburtstag am 8. März

  • Upload
    others

  • View
    1

  • Download
    0

Embed Size (px)

Citation preview

  • AmtsblattDresdner

    www.dresden.de

    Nr. 10/2008

    Donnerstag

    6. März 2008

    Während eines Arbeitstreffens in Dres-den haben Vertreter des Weltschach-verbands FIDE den Organisatoren derSchacholympiade Dresden 2008 be-stätigt, mit dem Stand der Vorberei-tung „sehr zufrieden“ zu sein. Von derFIDE nahmen Geoffrey Borg, verantwort-lich für die Schacholympiade, und Exe-kutivdirektor David Jarrett, am Arbeits-treffen teil. Die Organisatoren aus Dres-den waren vertreten durch den Chair-man des Organisationskomitees, Dr. DirkJordan, den Leiter des Organisations-büros der Schacholympiade, Jörn-Tors-ten Verleger, und den MarketingdirektorVolker Bernardi. Horst Metzing nahmin seiner Funktion als Geschäftsführerdes Deutschen Schachbundes an demTreffen teil.

    Schachspielen inDresdner Vereinen

    Jung und Alt begeistern sich in Dres-den für den Schach. Über 550 Dresd-nerinnen und Dresdner treffen sichregelmäßig in acht Vereinen zum könig-lichen Spiel. Insgesamt sind 159 Kin-der in den Schachvereinen aktiv, hiergibt es die größten Zuwachsraten. VieleSchachfreunde wollen als „Volunteers“die Schacholympiade unterstützen. InVorbereitung auf die Schacholympiadestellt das Dresdner Amtsblatt in loserFolge alle Schachvereine vor – diesmaldie SG Grün-Weiß Dresden, in der derNachwuchsarbeit besondere Aufmerk-samkeit geschenkt wird. Seite 6

    Sonderbriefmarke undSonderbriefumschlag

    Am Donnerstag, 13. März öffnet imRatskeller eine Sonderpostfiliale. Anläss-lich der Schacholympiade bietet dieDeutsche Post eine Sonderbriefmarkezum Kauf an. Darüber hinaus gibt eseinen Sonderbriefumschlag sowie einenSonderpoststempel. Seite 6

    Feuerwehr im Einsatz.Feuerwehr im Einsatz.Feuerwehr im Einsatz.Feuerwehr im Einsatz.Feuerwehr im Einsatz. Die DresdnerFeuerwehr löschte am 26. November 2007auf der Bautzner Landstraße 20 auf demWeißen Hirsch im Dachgeschoss ein Feu-er. Möbel in der Wohnung waren in Brandgeraten. Die Dresdner Feuerwehr rückte imvergangenen Jahr insgesamt zu 41 530Einsätzen aus. Sie bekämpfte nicht nurBrände, sondern leistete auch technischeHilfe, übernahm Umweltschutzeinsätze,Notfallrettungen und Krankentransporte.Die Zahl der Einsätze stieg um 5,2 Prozent,

    Rettungskräfte rücken täglich113-mal ausBrand- und Katastrophenschutzamt zieht Bilanz 2007

    bedingt durch die Vogelgrippe und dasSturmtief Kyrill. Um auch künftig zuver-lässig für die Sicherheit der Dresdnerinnenund Dresdner sorgen zu können, sind fürdie folgenden Jahre Baumaßnahmen ge-plant: Errichtung der Citywache an derStrehlener Straße bis 2012, Einrichtungeiner Großleitstelle in Übigau bis 2010 undSanierung der Feuerwache Löbtau bis2009. Darüber hinaus werden in der Feuer-wache Striesen und Löbtau Rettungswa-chen gebaut. Foto: brennpunkt Seite 3

    Freie Träger fürKindereinrichtungenDie Landeshauptstadt Dresden suchtgeeignete Träger der freien Jugendhilfezur Übernahme kommunaler Kinderta-geseinrichtungen in freie Trägerschaft.Es werden Träger gesucht, die den Er-wartungen an die Betreibung und Füh-rung der jeweiligen Kindertageseinrich-tung gerecht werden sowie ein fachlich-und strukturell getragenes Umsetzungs-konzept entwickeln. Seiten 16 und 17

    Ausschreibung derMesse-GastronomieDie Bewirtschaftung des Messebistrosund die mobile Versorgung in der Mes-se soll zeitnah neu vergeben werden.Die MESSE Dresden GmbH sucht einenPartner, der ein preislich und qualitativansprechendes Angebot im Bistro be-reithält und mit Fantasie und Kreativi-tät verschiedenartige Veranstaltungs-typen bedient. Seite 19

    Aufforderung derWehrpflichtigenAlle Männer, die Deutsche im Sinne desGrundgesetzes sind und ihren ständi-gen Aufenthalt in der BundesrepublikDeutschland haben, sind vom vollen-deten 18. Lebensjahr an wehrpflichtig.Alle Personen des Geburtsjahrganges1990, die wehrpflichtig sind und denenbislang kein Schreiben des Einwohner-und Standesamtes über die bevorste-hende Erfassung zugegangen ist, wer-den aufgefordert sich zur Erfassungzu melden. Seite 19

    Stadtrat.Stadtrat.Stadtrat.Stadtrat.Stadtrat.Tagesordnung Seite 8Beschlüsse Seiten 12 bis 15

    Satzung. Satzung. Satzung. Satzung. Satzung. Verfahrensregelung Wahl-werbung Seiten 9 bis 11

    Richtlinie.Richtlinie.Richtlinie.Richtlinie.Richtlinie. Betreuungsvereine Seiten 20 und 21

    Vorbereitung derSchacholympiade

  • 6. März 2008/Nr. 10

    2

    Dresdner Amtsblatt

    Der Oberbürgermeistergratuliert

    zumzumzumzumzum 101. Geburtstag101. Geburtstag101. Geburtstag101. Geburtstag101. Geburtstag11. März11. März11. März11. März11. MärzWelli Meding, Altstadt

    zum 90. Geburtstagzum 90. Geburtstagzum 90. Geburtstagzum 90. Geburtstagzum 90. Geburtstagam 8. Märzam 8. Märzam 8. Märzam 8. Märzam 8. MärzHorst Priebs, Plauen

    am 9. Märzam 9. Märzam 9. Märzam 9. Märzam 9. MärzLiselotte Jannek, Cotta

    am 10. Märzam 10. Märzam 10. Märzam 10. Märzam 10. MärzHilda Herfort, Cotta

    am 11. Märzam 11. Märzam 11. Märzam 11. Märzam 11. MärzGertraute Luchscheider, Altstadt

    am 12. Märzam 12. Märzam 12. Märzam 12. Märzam 12. MärzFranco Magni, PieschenElsbeth Müller, Cossebaude

    am 13. Märzam 13. Märzam 13. Märzam 13. Märzam 13. MärzRudolf Sturm, Altstadt

    zum 65. zum 65. zum 65. zum 65. zum 65. HochzeitstagHochzeitstagHochzeitstagHochzeitstagHochzeitstagam 10. Märzam 10. Märzam 10. Märzam 10. Märzam 10. MärzHerbert und Irmgard Partsch, Prohlis

    Probleme mit Alkohol, Medikamentenoder illegalen Drogen? Sorgen wegen Ab-hängigkeiten, Essstörungen oder Spiel-sucht? Wer Hilfe für sich oder naheste-hende Personen sucht, dem stehen inDresden sieben Suchtberatungsstellenoffen. Darüber informiert ein aktuellesFaltblatt. Unter dem Titel „Suchtbera-tungsstellen in Dresden“ erscheint esbereits in elfter aktualisierter Auflage.Es wird kostenlos in allen Bürgerbüros,Rathäusern, Ortsämtern und Ortschaf-ten angeboten. Außerdem ist es im Ge-sundheitsamt, Georgenstraße 4, undin den einzelnen Suchtberatungsstellenerhältlich. Auch im Internet kann es un-ter www.dresden.de/wegweiser (Anlie-gen: Sucht) heruntergeladen werden.Das Faltblatt wurde in einer Auflage von7 000 Exemplaren hergestellt.

    Probleme mit Alkoholoder Drogen?

    Das Dresdner Kinderschutzprojekt wur-de von Konzepten in anderen Städten,beispielsweise „Notinsel“, „Gute Fee“und „Schutzhütte“ angeregt. Um esvor allem den Kindern und Jugendli-chen nahe zu bringen, wird in Dres-den ein eigenes Projekt geschaffen.Dieses wird somit auch den Bedürfnis-sen und Gegebenheiten in der Landes-hauptstadt angepasst. Die DresdnerKinder und Jugendlichen wurden ander Gestaltung beteiligt.Ein erster Schritt hierfür war die Su-che nach einem passenden Namen.Aus den eingegangenen Vorschlägender Dresdner Vorschüler und Schülerwurde zunächst der Name „DresdnerKinderschutzengel“ gewählt. Dieserkonnte aus namensschutzrechtlichenGründen nicht übernommen werden.In einer nochmaligen Abstimmung fieldie Entscheidung nun auf den Namen„Bärenstarker August“, welcher vonder Klasse 6 a des Hülße-Gymnasiumsvorgeschlagen wurde. Der neue Namepasst zum Projektcharakter und bietetaußerdem einen Bezug zur HeimatstadtDresden. Alle beteiligten Vorschulgrup-pen und Schulklassen erhielten Preise.Die feierliche Preisübergabe für denSieger findet am 7. März im DresdnerRathaus statt. Die Vorbereitungen fürden Start des „Bärenstarken August“

    Dresdner Kinderschutzprojekt„Bärenstarker August“

    können nun weitergehen. Bis AnfangMärz empfehlen Eltern und Elternspre-cher der einzelnen Dresdner Schulendem Kreiselternrat angesehene undbeliebte Geschäfte und Institutionen,welche die Voraussetzungen für die Mit-wirkung am Dresdner Kinderschutz-projekt erfüllen. In den darauffolgen-den Tagen und Wochen werden Vertre-ter von Kreiselternrat, Stadtjugend-ring und Kinderschutzbund diese emp-fohlenen Geschäfte aufsuchen und be-züglich einer Mitwirkung ansprechen.Die von Eltern und Anwohnern emp-fohlenen Geschäfte und Institutionenwerden sorgfältig geprüft und ausge-wählt.Diese Geschäfte und Institutionen sol-len Anlaufstellen sein, welche Kindernund Jugendlichen sowohl bei kleine-ren als auch bei größeren Notfällen Hil-fe und Schutz bieten können. Sie sindan einem unverwechselbaren Logo ein-deutig erkennbar. Dieses soll den Kin-dern und Jugendlichen zeigen: „Bei mirkönnt Ihr Euch sicher fühlen, hier er-haltet Ihr im Notfall Hilfe“.Ansprechpartnerin für alle Fragen istAnnett Grundmann vom KreiselternratDresden. Der Kriminalpräventive Ratder Landeshauptstadt Dresden ist Mit-initiator und Unterstützer des Projek-tes.

    Veranstaltungen zum FrauentagDer Internationale Frauentag bietet Inte-ressierten ein umfangreiches Veran-staltungsangebot: Informationsbörseüber die Balance zwischen Beruf undFamilie, Podiumsdiskussion zur Situa-tion von Frauen mit Behinderung undeine Informationsfahrt zu DresdnerFrauenprojekten. Passend zum Themawerden außerdem bis zum 8. März anweiteren sechs Standorten Ampel-frauen in Dresden installiert.Am Freitag, 7. März, findet im Lichthofdes Rathauses Dresden, Dr.-Külz-Ring19, von 11 bis 18 Uhr die Fraueninfo-börse zur Balance von Beruf und Familiestatt. Berufstätige und arbeitsuchendeFrauen können sich von Arbeitsrechtbis zusätzliche Altersvorsorge informie-ren. Dresdner Frauenvereine stellenihre Beratungs-, Bildungs- und Freizeit-angebote vor.Ein „Dresdner Frauengespräch“ lädtam Freitag, 7. März, 19 Uhr zur Po-diumsdiskussion zum Thema „Ausge-grenzt?! – zur Situation von Frauen mit

    Behinderung am Arbeitsmarkt“ in denPlenarsaal des Dresdner Rathauses,Dr.-Külz-Ring 19, ein. Eine Gebärden-dolmetscherin ist anwesend.„Frauen in Fahrt“ heißt es am 8. März.Eingeladen wird auf eine Infotour zufünf Dresdner Frauenprojekten. Startist jeweils 14, 15, 16, 17 Uhr, 18.30Uhr und 19.30 Uhr an der BushaltestellePirnaischer Platz.„Frauen in Fahrt“ heißt es am 8. März.Eingeladen wird auf eine Infotour zufünf Dresdner Frauenprojekten.Seit 2005 gibt es in Dresden statt demüblichen „Ampelmännchen“ auch „Am-pelfrauen“. Bereits vier Ampelanlagensind feminin. Nun folgen bis 8. Märzweitere sechs Straßenübergänge: Bür-gerstraße/Osterbergstraße, Königsbrü-cker/Provianthofstraße, Könneritzstra-ße/Jahnstraße, St. Petersburger Straße,Bautzner/Forststraße und Wasaplatz/Ecke Oskarstraße.Weitere Informationen im Internet un-ter: www.dresden.de/frau-mann.

    Vorgestellt: Pionierinder FrauenbewegungAm Mittwoch, den 12. März stellt Dr. El-ke Schüller von 18 bis 20 Uhr im Stadt-archiv Dresden, Elisabeth-Boer-Straße 1den Lebensweg der FrauenrechtlerinMarie Stritt vor. Das FrauenstadtarchivDresden und die Sächsische Landes-zentrale für politische Bildung laden an-lässlich des Internationalen Frauenta-ges alle Bürgerinnen und Bürger zu die-sem Vortrag der Reihe „Frauen sind...?! Berufsbiografien von Frauen undFrauenwirken in Dresden“ ein.Marie Stritt stammt aus Siebenbürgenund wohnte den größten Teil ihres Le-bens in Dresden. Bereits vor 1900 undweit darüber hinaus wirkte sie in derFrauenrechtsbewegung, beispielsweiseals Vorsitzende des Stadtbundes Dresd-ner Frauenvereine. Entgegen der Kli-schees einer Frauenrechtlerin war Ma-rie Stritt eine anmutige Erscheinung, diesich kompromisslos für die bürgerlicheFrauenbewegung Deutschlands vomEnde des 19. Jahrhunderts bis in dieWeimarer Republik engagierte. Der Ein-tritt ist frei.

    Beratungsstellen■ Caritasverband für Dresden e.V.,Görlitzer Straße 18■ Diakonisches Werk StadtmissionDresden e. V., Glacisstraße 42■ Diakonisches Werk StadtmissionDresden e. V., Fetscherstraße 10■ SZL Suchtzentrum gGmbH, Hebbel-straße 7■ GESOP gGmbH, Gasanstaltstraße 10■ Mobiler Suchtdienst im Sozialamt,Junghansstraße 2■ Jugend- und Drogenberatungsstel-le, Wiener Straße 41

  • 3

    Dresdner Amtsblatt 6. März 2008/Nr. 10

    Dresden bei Expo RealDie Landeshauptstadt Dresden wirdsich auch 2008 mit Partnern aus Stadtund Region an der Internationalen Fach-messe für Gewerbeimmobilien EXPOREAL 2008 vom 6. bis 8. Oktober inMünchen beteiligen und dabei auf dieVermarktung der Areale Postplatz undFerdinandplatz konzentrieren.Für Unternehmen und Einrichtungenbesteht die Möglichkeit, sich im Rah-men einer public private partnershipkostenpflichtig am Messeauftritt derLandeshauptstadt zu beteiligen sowiedurch Sponsoring zu einem attrakti-ven Auftritt beizutragen.Für die Auswahl der Partner ist beson-ders wichtig, dass deren konkrete Pro-jekte die städtischen Präsentations-schwerpunkte unterstützen, Entwick-lungspotenziale darstellen und in be-sonderer Weise geeignet sind, dasImage Dresdens als dynamischer Wirt-schafts- und Wissenschaftsstandortinternational zu fördern.Interessenten werden gebeten, sichbis 13. März 2008bis 13. März 2008bis 13. März 2008bis 13. März 2008bis 13. März 2008 schriftlich mit Dar-stellung der geplanten eigenen Projek-te und einer kurzen Darstellung, wiedie städtischen Messeziele durch diePartnerschaft unterstützt werden kön-nen, an Landeshauptstadt Dresden,Amt für Wirtschaftsförderung, Dr.-Külz-Ring 19, 01067 Dresden zu wen-den. Für Rückfragen steht HartwigKöllner, Telefon (03 51) 4 88 1030 zurVerfügung.

    Das Brand- und Katastrophenschutz-amt zieht Bilanz über wichtige Ereig-nisse und das Einsatzgeschehen derFeuerwehr im Jahr 2007. Die LeitstelleFeuerwehr/Rettungsdienst disponierteinsgesamt 135 859 Einsätze. Dazu ge-hören Feuerwehr- und Rettungsdienst-einsätze ebenso wie Krankentransporteund Vermittlungen für die Ambulanz-hubschrauber Sachsens sowie Einsät-ze, die andere Leitstellen oder Behör-den weiterbearbeitet haben.Die Feuerwehr rückte zu 41 530 Ein-sätzen aus. Sie bekämpfte Brände, leis-tete technische Hilfe, übernahm Um-weltschutzeinsätze, Notfallrettung undKrankentransporte. Die Zahl der Ein-sätze stieg aufgrund der Vogelgrippeim Vergleich zum Vorjahr um 5,2 Pro-zent.

    „Kyrill“ war großeHerausforderung

    163 Einsätze mehr als im Vorjahr wur-den für die Beseitigung von Sturmschä-den geleistet. Der Anstieg ist haupt-sächlich auf das Sturmtief „Kyrill“ zu-rückzuführen. Die Feuerwehr leisteteins- gesamt innerhalb von 24 Stundenüber 500 Einsätze. 350 Kameradinnenund Kameraden der Freiwilligen undder Berufsfeuerwehr Dresden warenmit 70 Einsatzfahrzeugen nahezu pau-senlos im Stadtgebiet unterwegs. DasTechnische Hilfswerk unterstützte siedabei.Die Anzahl der Fehlalarmierungen nahmim Vergleich zum Vorjahr ab. Einengroßen Anteil bei Fehlalarmierungenhaben mehr als 500 automatische Brand-meldeanlagen, die in der Leitstelle ge-schaltet sind. Oft sind Staub, Bau- undReinigungsarbeiten für die Alarmaus-lösung verantwortlich.Die Rettungsdienstfahrzeuge der Feu-erwehr leisteten zur Notfallrettung undzum Krankentransport insgesamt 2800Einsätze mehr als im Vorjahr. Dies istein Anstieg um 8,5 Prozent. Diese Ten-denz hält bereits seit mehreren Jahrenan. In 334 Fällen unterstützten Fahr-zeuge der Feuerwehr Rettungsdienst-fahrzeuge beim Transport von Patien-ten. Das ist eine Steigerung um 49,1 Pro-zent. Die Feuerwehr half beim Transportschwerer Patienten, bei Transporthin-dernissen wie engen Treppenräumenund auch bei Reanimationen.Die Einsatzkräfte der Freiwilligen undder Berufsfeuerwehr haben auch 2007ihre hohe Professionalität und Einsatz-

    bereitschaft unter Beweis gestellt. Den-noch verloren im vergangenen Jahr inDresden zwei Menschen bei Brändenihr Leben. Die Dresdner Feuerwehrweist auf die Bedeutung von Rauch-meldern in Wohnungen hin. Sie sindvom Gesetzgeber zwar nicht gefordert,aber sie können Leben retten.

    Errichtung der Citywachebis 2012

    Ein großer Schritt bei der Umsetzungdes Brandschutzbedarfsplanes warder Beschluss des Stadtrates zur Pla-nung und Errichtung der Citywache ander Strehlener Straße. Damit wird eineLücke bei der Sicherstellung des ab-wehrenden Brandschutzes und derHilfeleistung durch die Feuerwehr ge-schlossen. Die Wache soll im Jahr 2012fertig sein.Im Jahr 2010 wird die Großleitstelle inDresden-Übigau den Betrieb aufneh-men. Nachdem der Freistaat Sachsender Landeshauptstadt Dresden denBetrieb einer Leitstelle für die Stadt Dres-den und die Landkreise Meißen, Riesa-Großenhain, Sächsische Schweiz undWeißeritzkreis verordnet hat, musstefür eine Großleitstelle umgeplant wer-den.Die Sanierung der Feuerwache Löbtauauf der Clara-Zetkin-Straße zwang die

    Feuerwehr, neue Wege zu gehen. DieFeuerwache mit Personal und Technikmusste in ein Ausweichobjekt auf derZwickauer Straße umziehen. Im Sep-tember begannen die Abrissarbeitender alten Bausubstanz. Bis 2009 wirddie Feuerwache Löbtau saniert und er-weitert. Dort wird dann zusätzlich zumLöschzug und der Höhenrettung auchder Reserve-Löschzug Platz finden.Im vergangenen Jahr wurden die Vor-aussetzungen für den Neubau derGerätehäuser der Freiwilligen Feuer-wehren Dresden-Gönnsdorf und Papp-ritz in Pappritz am neuen und der Frei-willigen Feuerwehr Dresden-Lockwitzam alten Standort geschaffen.Das Brand- und Katastrophenschutz-amt Dresden erfüllt die Trägeraufgabenfür die Notfallrettung und den Kranken-transport. Dazu gehört auch das Be-reitstellen der Rettungswachen für alleLeistungserbringer. Deshalb wurde amStandort der Feuerwache Striesen,Glashütter Straße und auf der Grum-bacher Straße in Dresden-Löbtau mitdem Bau von Rettungswachen begon-nen.

    Brand in der Lagerhalle.Brand in der Lagerhalle.Brand in der Lagerhalle.Brand in der Lagerhalle.Brand in der Lagerhalle. In Ockerwitzbrannte am 1. Juli 2007 eine Lagerhalle.Die Feuerwehrleute mussten zum Löschenaufs Dach klettern. Foto: brennpunkt

    W|I|R|T|S|C|H|A|F|T

    Die Dresdner Feuerwehr war 41 530-mal zur StelleVogelgrippe und „Kyrill“ sorgten für zusätzliche Einsätze im Vorjahr

  • 6. März 2008/Nr. 10

    4

    Dresdner Amtsblatt

    Brücke:Brücke:Brücke:Brücke:Brücke: Am Bogenwiderlager Neustadtwird zurzeit die Verankerung der Spund-wandkästen gespannt, sodass der wei-tere Aushub erfolgen kann. Zwei derdrei V-Stützen-Fundamente im rechts-elbischen Bereich sind fertig gestellt.Das dritte V-Stützen-Fundament wirdbetoniert.Am Bogenwiderlager werden die An-ker als Voraussetzung für den weite-ren Aushub eingebracht. Nach Ab-schluss der Ankerarbeiten im rechts-elbischen Bereich werden diese imlinkselbischen Bereich fortgesetzt.Die 800er Trinkwasserleitung wirdebenso wie die 150er Gasleitung dieseWoche umgeschaltet. Damit sind dieVoraussetzungen für den weiterenAushub der V-Stützen-Fundamente unddes Widerlagers Altstadt geschaffen.S t r aßenansch lüsse :S t r aßenansch lüsse :S t r aßenansch lüsse :S t r aßenansch lüsse :S t r aßenansch lüsse : Die Verbau-arbeiten als Voraussetzung für denAushub des Anschlusstunnels an derRadeberger Straße/Waldschlößchen-straße wurden für die ersten Segmen-te abgeschlossen. Es folgt die Veran-kerung der Verbauwände.In der Stauffenbergallee wird an derneuen Abwasserleitung gearbeitet undein Leitungsgraben für zwei Trinkwas-serleitungen mit 800 und 300 Millime-ter Durchmesser ausgehoben. Auf derBautzner Straße beginnen die Arbeitenam neuen Abwasserkanal, Kabel undLeitungen werden verlegt. In der Fisch-hausstraße wird die Telekomtrasseweiter geführt.Die Fertigteile für die Abwasserbe-handlungsanlage in der Bautzner Stra-ße sind montiert. Es wird an der inne-ren Ausrüstung weiter gearbeitet. Fürdie Dresdner Verkehrsbetriebe AG wirdam Rohbau für ein neues Gleichrichter-unterwerk gearbeitet.

    Bauarbeiten an derWaldschlößchenbrücke

    Die S|T|A|D|T baut

    Anfang dieser Woche haben die Mit-arbeiterinnen und Mitarbeiter des Re-giebetriebes Zentrale Technische Dienst-leistungen begonnen, die Pflanzgefäßeim Stadtzentrum mit farbenfrohen Früh-jahrsblühern zu bestücken. Die Wech-selpflanzflächen der über 50 städti-schen Anlagen folgen in der kommen-den Woche.Insgesamt 184 200 Frühjahrsblüher wer-den dieses Jahr die Landeshauptstadtschmücken, darunter 11 200 Narzissen,38 600 Tulpen, 4000 Hyazinthen, 4400Traubenhyazinthen, 110 600 Stiefmüt-terchen, 9400 Tausendschönchen und6000 Vergissmeinnicht. Den Zuschlagfür die Anzucht der Pflanzen erhieltenin diesem Jahr der GartenbaubetriebKertzscher und Hausa in Thiendorf und

    Ab 21. April wird das Straßen- undTiefbauamt die Tiefgaragendecke aufder Prager Straße zwischen Wöhrl-Plaza und TLG-Pavillon sanieren. Dortwurde Ende der 1960er Jahre ein Baum-block mit Eschenahorn gepflanzt. Weilder Bau die Wurzeln der Bäume stark be-einträchtigt hätte, wurden diese 14 Bäu-me sowie zwei Kastanien, die ebenfallsim Baubereich in Höhe des Hotels Mer-cure stehen, in der Woche vom 25. bis29. Februar gefällt. Nach Abschluss derBauarbeiten werden ab Oktober 14 Bla-seneschen und in Höhe des Hotels inRichtung Hauptbahnhof zwei Platanengepflanzt.Der Eschenahorn ist ein so genanntesPioniergehölz, das rasch wächst, abereine kurze Lebensdauer hat und im Alterbrüchig wird.Das Amt für Stadtgrün und Abfallwirt-schaft sorgt hier mit hohem Aufwandfür die Verkehrssicherheit, indem esden Bäumen sehr oft abgestorbene undkranke Äste abschneiden lässt. Trotz-dem brechen immer wieder Äste vonden Bäumen. Daher sind die Eschen-ahorne für den öffentlichen Bereichnicht mehr sicher genug.

    16 neue Bäume fürdie Prager Straße

    Narzissen, Tulpen und Vergissmeinnicht– Frühjahrspflanzung hat begonnen

    der Gartenbaubetrieb Ralf Zschieschangin Pirna-Jessen. Die Blumenzwiebelnwerden wieder in der Gärtnerei des Re-giebetriebes Zentrale Technische Dienst-leistungen auf der Bodenbacher Stra-ße für die Pflanzungen vorbereitet. Aneinigen Standorten wurden die Zwie-beln schon im Herbst 2007 gesteckt.Bis zum Osterfest sollen die Pflanzun-gen fertig gestellt sein, damit sich dieDresdner und ihre Gäste an diesen at-traktiven Grünflächen erfreuen können.

    Die Siedlung Briesnitzsoll umgestaltet werdenNoch bis 14. März besteht die Möglich-keit für alle Bürgerinnen und Bürger,sich mit Hinweisen und Anregungenam Konzept für den ruhenden Verkehrin der Siedlung Briesnitz zu beteiligen.Die Vorschläge können während derSprechzeiten im Technischen Rathaus,Hamburger Straße 19, Zimmer 2020eingereicht werden. Auf der Homepageder Landeshauptstadt Dresden unterStadtentwicklung, Planen und Bauenkann im Menü Bauleitplanung im Unter-punkt Aktuelle Offenlagen das Konzeptebenso eingesehen werden wie im Tech-nischen Rathaus im o.g. Zimmer oderbei Herrn von Pistor von der IG Briesnitzunter (03 51) 4 22 68 50.

    Fußgängerbrücke überdie neue B 173Die neue Fußgängerbrücke über die ge-rade im Bau befindliche neue B 173 inHöhe des Möbelmarktes „Höffner“ istzur Nutzung freigegeben worden. Da-mit erhöht sich für die Fußgänger dieSicherheit im Baustellenbereich.

    FFFFFarbtupfer vorm Raarbtupfer vorm Raarbtupfer vorm Raarbtupfer vorm Raarbtupfer vorm Rathaus.thaus.thaus.thaus.thaus. Gert Bürger,Heimo Körner und Detleff Mehlhorn (vonlinks) vom Regiebetrieb Zentrale Techni-sche Dienstleistungen setzen Stiefmütter-chen in die Pflanzgefäße vorm Rathaus ein.Foto: Siebert

    Am Freitag vergangener Woche verän-derte sich das Dresdner Stadtbild an derPieschener Allee in Bruchteilen von Se-kunden: Die bereits entkernte, alte Eis-

    Alte Eishalle im Sportpark Ostra wurdeam Freitag gesprengt

    halle im Sportpark Ostra wurde gesprengt.Mit dem Abriss dieses über 30 Jahre altenSportobjekts endet ein Stück Eissport-geschichte in Dresden. Foto: Flechtner

  • 5

    Dresdner Amtsblatt 6. März 2008/Nr. 10

    Geschafft – das Werk eines Künstlersaus Dresden kehrt zurück in dessenGeburtsstadt! Die Städtische GalerieDresden freut sich auf die Ausstellung„Sein und Wesen – Der unbekannteA.R. Penck“. Diese wird am 4. Aprildurch den amtierenden Oberbürger-meister Dr. Lutz Vogel eröffnet.Vier Jahre haben der Direktor der Städ-tischen Galerie Gisbert Porstmann undsein Team an der Organisation der Erwer-bung der umfangreichen Sammlungvon Jürgen Schweinebraden gearbei-tet, die Dresden nun zu einer wichtigenAdresse in Sachen Ralf Winkler aliasA.R. Penck macht. Ermöglicht wurdedie bedeutende Erwerbung durch diefinanzielle Unterstützung der Kultur-stiftung der Länder, der OstdeutschenSparkassenstiftung und der Ostsäch-sischen Sparkasse Dresden, der Kultur-stiftung des Freistaates Sachsen, derGesellschaft für Moderne Kunst in Dres-den e.V. und der Sächsischen Landes-stelle für Museumswesen in Chemnitz.

    Zurück an der Elbe – A.R. Penck in derStädtischen Galerie Dresden

    Über den Ankauf hinaus entschloss sichder Sammler, der Städtischen Galerieweitere Arbeiten des Künstlers zu schen-ken, sodass sich der Bestand der städ-tischen Kunstsammlung nun um über600 Gemälde, Zeichnungen, Druckgra-fiken und Objekte vergrößert hat.Die einzelnen Werke und Werkgruppenstammen aus insgesamt 27 Schaffens-jahren des Künstlers. In Auszügen wirddie umfangreiche Erwerbung nun in die-ser ersten Ausstellung der Öffentlich-keit vorgestellt. Parallel dazu erscheintein Ausstellungskatalog mit einem Ver-zeichnis der erworbenen Werke. Die-ser bildet das Fundament für die nunbeginnende gezielte kunsthistorischeAufarbeitung des Schaffens A.R. Pencksin Dresden.Dieses Schaffen wirft in vielen FällenFragen auf. A.R. Penck beschäftigtesich intensiv mit Künstlern wie Picassound Rembrandt – doch auch das WerkAlberto Giacomettis hat seine Spurenin Pencks Kunst hinterlassen. Danebenspielt das Interesse für Kybernetik, diedie mathematische Beschreibung dyna-mischer Prozesse zum Inhalt hat, ge-nauso eine Rolle wie wissenschaftlicheInformationstheorien. Pencks Beschäf-tigung mit Funktions- und Steuerungs-mechanismen, mit Kommunikation undInformation, birgt sowohl philosophi-sche als auch gesellschaftspolitischeGrundfragen. Auf der Suche nach kla-ren Darstellungsmöglichkeiten, nichtzuletzt des Systems mit und in dem erselbst lebte, gelangte er zu der für Ihntypischen, für den Betrachter nicht sel-ten kryptischen Bildsprache. In Kunst-gesprächen, die dem interessierten Be-sucher diese charakteristische Aus-drucksweise vorstellen, soll es zu einerAnnäherung an das vielschichtige Schaf-

    Vortrag im SchloßSchönfeldAm Donnerstag, 13. März, 20 Uhr hältChristian Kunath einen Dia-Vortrag imSchloß Schönfeld. Er spricht über dieHeiratspolitik August des Starken unddas Auftreten seiner jüngsten Tochterals Schlossherrin von Schönfeld. DerEintritt beträgt fünf, ermäßigt vier Euro.Er kommt der weiteren Sanierung vonSchloss Schönfeld zugute.

    Ausstellung in LeubenVom 12. März bis 18. April ist im Bür-gersaal des Rathauses Leuben die„Lichtblicke“-Ausstellung mit 24 Ölbil-dern und Aquarellen von Dagmar He-gewald zu sehen. Die 1956 geboreneLeubnerin malt seit ihrer Kindheit undJugend. Nach der Erziehung der Kin-der entdeckte sie durch verschiedeneMalkurse ihre Leidenschaft wieder. Vor-wiegend sind ihre Bilder sonnig undheiter. Die Ausstellung öffnet montagsbis freitags von 9 bis 18 Uhr. Der Ein-tritt ist frei.

    K|U|L|T|U|R

    Konzert derDresdner PhilharmonieAm kommenden Wochenende, 8. und9. März, jeweils 19.30 Uhr lädt dieDresdner Philharmonie zum 5. Philhar-monischen Konzert in den Kulturpalastein. Am Pult steht Markus Poschner,der zum ersten Mal die Dresdner Phil-harmonie dirigiert. Solist in BeethovensViolinkonzert ist Vadim Repin.Auf dem Programm stehen Ludwig vanBeethovens Konzert für Violine und Or-chester D-Dur op. 61, Bedrich Smeta-nas Die Moldau (Aus dem Zyklus „MeinVaterland“) und die Sinfonie Nr. 6 vonBohuslav Martinu.Karten sind in der Ticketcentrale imKulturpalast erhältlich oder per E-Mailunter [email protected].

    fen A.R. Pencks kommen.Der Jugendfreund und Penck-Sammlererster Stunde Jürgen Schweinebradenberichtet im Katalog über die Entste-hung seiner Sammlung und schildertdas abenteuerliche, häufig von Schwie-rigkeiten begleitete Kunstschaffen A.R.Pencks abseits des offiziellen DDR-Kunst-betriebes. Er war es auch, der A.R. Penckin seiner Berliner EP-Galerie (EinzigePrivat-Galerie) zu dessen erster Einzel-ausstellung in der DDR verholfen hat.A.R. Penck und Jürgen Schweinebra-den verließen die DDR im gleichen Jahr.Nun, nach 28 Jahren, schließt sich inDresden ein Kreis, und wir freuen uns,dass Herr Schweinebraden gemeinsammit uns und den Vertretern der Stiftun-gen und Sponsoren die glückliche Rück-kehr des Werkes A.R. Pencks in dieElbestadt feiern wird.Wir laden Sie recht herzlich ein, diesenaußergewöhnlichen Künstler im Spie-gel seines facettenreichen Schaffens inunserer Ausstellung kennenzulernenund freuen uns auf Ihren Besuch!Laufzeit: 5. April bis 29. JuniKunstgespräche:11. April und 22. Mai, jeweils 16.30Uhr: „Komplexe Zeichensysteme – A.R.Penck und wissenschaftliches Denkenin der Kunst“8. Mai und 20. Juni, jeweils 16.30 Uhr:„Auslöschen, Vernichten, Wegmachen– A.R. Penck und die Strategie der Über-malung“

    Selbstbildnis mit HutSelbstbildnis mit HutSelbstbildnis mit HutSelbstbildnis mit HutSelbstbildnis mit Hut. 1958. Städti-sche Galerie Dresden. Foto: Zadnicek

    Einladung zur Einladung zur Einladung zur Einladung zur Einladung zur Ausstel lungAusstel lungAusstel lungAusstel lungAusstel lung. Dr. LutzVogel, amtierender Oberbürgermeister undDr. Gisbert Porstmann (rechts), Leiter derStädtischen Galerie freuen sich über dieRückkehr des Frühwerks des weltbekann-ten Künstlers. Foto: Füssel

    ^

    °

    Veranstaltungen imFestspielhaus HellerauGestern wurde die Neuproduktion vonWilliam Forsythe uraufgeführt. DiesesBallettstück ist bis 9. März und vom12. bis 16. März jeweils 20 Uhr im Fest-spielhaus Hellerau, Karl-Liebknecht-Stra-ße 56, zu sehen. Das Festspielhaus Hel-lerau bietet Führungen durch das Gebäu-de jeden Freitag 10.30 Uhr, jeden erstenSonntag im Monat 13.30 Uhr und je-den dritten Sonntag im Monat 11 Uhr.

  • 6. März 2008/Nr. 10

    6

    Dresdner Amtsblatt

    Hannes, Willi, Stefanie und Elise treffensich regelmäßig am Freitagabend zumSpielen. Die Kinder sitzen jedoch nichtvor dem Computer, sondern zusammenmit weiteren 14 Altersgenossen vordem Schachbrett im Spiellokal der SGGrün-Weiß Dresden. Hier geht es äu-ßerst lebendig zu: Die Kinder plauderndurcheinander, die Zimmertür geht aufund zu – und dennoch herrscht große

    Nachwuchsarbeit wird bei der SG Grün-Weiß Dresdengroß geschrieben

    Konzentration in den fünf Trainings-gruppen, die größtenteils von Jugend-lichen geleitet werden. „Das ist dasBesondere hier“, erklärt Schach-Ju-gendwart Frank Schulze, „hier betreut

    der ältere Nachwuchs den jüngerenNachwuchs.“ Was sich wie ein hehresIdeal anhört, wird bei der SG Grün-WeißDresden Woche für Woche praktiziert:So spielt die 13-jährige Saskia Stark wieein alter Hase am runden Tisch Simul-tan gegen vier Steppkes – das aufge-weckte Mädchen hat bereits einige Tur-niererfahrung, war 2006 sogar Deut-sche Vizemeisterin in ihrer Altersklasse.Und auch nebenan bei Paul Zwahr schartsich ein größerer Pulk von Jungen, dieden theoretischen Erläuterungen des21-Jährigen aufmerksam lauschen.„Die Jugendarbeit bei der SG Grün-WeißDresden besteht erst wieder seit 2000“,sagt Schach-Abteilungsleiter MatthiasNake, der zusammen mit Frank Schul-ze die Jugendarbeit zu einem Schwer-punkt der Vereinsarbeit gemacht hat.So gibt es zum Beispiel einen Nach-wuchspokal, mit dem vor allem der Ein-satz für den Verein ausgezeichnet wird:Neben sportlichen Erfolgen zählen dieregelmäßige Trainingsteilnahme, Hilfs-bereitschaft oder das Erledigen vonHausaufgaben zu den Kriterien. Zudembetreut der Verein die Teilnehmer ei-nes jährlichen Nachwuchsturniers inErfurt. Besonders stolz ist Nake auchauf den hohen Anteil an Mädchen, derbei der Sportgemeinschaft beachtliche30 Prozent beträgt – im Vergleich liegediese Quote in Dresden bei 13 Prozent,deutschlandweit nur bei sechs Prozent.Neben der Jugendarbeit sei aber auchdas Vereinsleben der Erwachsenennicht zu vergessen, betont Nake undverweist auf vier Mannschaften, die inder Sachsenliga, in der Bezirksliga, inder Bezirksklasse und auch in derDresdner Stadtliga aktiv sind. Zudembeteilige sich der Verein rege an Aktio-nen des Dresdner Schachbundes wiezum Beispiel der jährlichen Schach-wanderung oder der Fahrradsternfahrtzur Schacholympiade. Aber auch ge-selliges Beisammensein mit Grillparty,Weihnachtsfeier und Skatturnier gehö-ren zum Repertoire.Die SG Grün-Weiß Dresden ist 1990/91aus der Betriebsgruppe „Traktor Dres-den“ des VEB Grünanlagen hergegangenund hat heute insgesamt 120 Mitglie-der in vier Abteilungen – neben Volley-ball, Gymnastik und Allgemeiner Körper-ertüchtigung (AKE) stellt die Schach-Abteilung mit 60 Mitgliedern die größteSparte. Der monatliche Vereinsobolusbeträgt einheitlich fünf Euro für Erwach-sene und Kinder. Der Verein ist derzeit aufder Suche nach einem neuen Spiellokal.

    Am 13. März kommen in Dresden allePhi latel isten, Schachfreunde undSouvenirjäger gleichermaßen auf ihreKosten. Anlässlich der diesjährigenSchacholympiade eröffnen Dresdensamtierender Oberbürgermeister Dr. LutzVogel und ein Vertreter der DeutschenPost AG für einen Tag eine Sonderpost-filiale im Ratskeller des Neuen Rathau-ses.

    Sonderbriefmarkefür 80 Cent

    Von 10 bis 15 Uhr bietet die DeutschePost erstmals eine Sonderbriefmarkezur Schacholympiade zum Kauf an.Das Sammlerstück hat einen Verkehrs-wert von 55 Cent, muss aber für ins-gesamt 80 Cent erworben werden –die Differenz wird als Spende der Stif-tung Deutsche Sporthilfe zugute kom-men. Zusätzlich zur Briefmarke gibt esnoch einen besonderen Leckerbissenfür alle Sammler – einen Sonderbrief-umschlag mit Zudruck im Design derSchacholympiade sowie ein eigens fürden Aktionstag entworfenen Sonder-stempel. Der Umschlag kostet inklusi-ve Marke 1,50 Euro, ohne Marke 0,70Euro.Der Eintritt ist kostenfrei, der Zugangzur Sonderpostfiliale im Ratskeller desNeuen Rathauses erfolgt über den Ein-gang in der Kreuzstraße.

    Deutsche Post öffnetSonderpostfiliale

    Aktionstag für Philatelistenim Dresdner Ratskeller

    Schachspielen im Schachspielen im Schachspielen im Schachspielen im Schachspielen im VVVVVerein.erein.erein.erein.erein. Max Schüler,Elise Winkelmann und Willy Spasow (vonlinks) gehören zum Schach-Nachwuchs derSG Grün-Weiß Dresden. Foto: Brand

    SV Grün-Weiß DresdenGründung 1952, Schachabteilung seit1960Vorsitzende: Bärbel WinklerAbteilungsleiter Schach: Matthias NakeVorläufiges Spiellokal: Sportstätten- undBäderbetrieb der LandeshauptstadtDresden, Freiberger Straße 31, 4. EtageSpielzeit: freitags (Kinder und Jugend-liche ab 17 Uhr, Erwachsene 18.30 Uhr)Nähere Auskünfte gibt Matthias Nakeunter Telefon (0351) 4 76 21 72 oderper E-Mail an [email protected]:www.gruen-weiss-dresden.de

  • 7

    Dresdner Amtsblatt 6. März 2008/Nr. 10

    Welche Leistungen die sechs SozialenDienste des Jugendamtes anbietenund wie man die Mitarbeiterinnen undMitarbeiter erreicht, darüber informiertjetzt wieder aktuell ein städtisches Falt-blatt. Unter dem Titel „Soziale Dienstedes Jugendamtes – Unterstützung fürFamilien” ist es kostenlos in den Infor-mationsstellen der Rathäuser, Orts-ämter, Ortschaften und in den Dresd-ner Bürgerbüros erhältl ich. Es er-scheint bereits in fünfter Auflage undwurde in 15 000 Exemplaren herge-stellt. Abrufbar ist es auch im Internetunter www.dresden.de/wegweiser (An-liegen: Soziale Beratung für Eltern &Kinder).Die Sozialarbeiter des städtischenJugendamtes unterstützen Eltern, Kin-der und Jugendliche in schwierigenfamiliären Situationen, etwa bei Tren-nung und Scheidung, sozialen Belas-tungen oder Erziehungsproblemen. Siesind auch da für Lehrer, Erzieher, Nach-barn und andere Personen, die sichum die Entwicklung von Kindern undJugendlichen sorgen, insbesondere beiVernachlässigung, Gewalt oder Miss-brauch.Zum Kinderschutz ist das Jugendamtständig über den Kinder- und Jugend-notdienst, Rudolf-Bergander-Ring 43,erreichbar: 24-Stunden-Notruf (03 51)2 75 40 04 und unter der E-Mail-Adres-se [email protected].

    Faltblatt „Soziale Dienstedes Jugendamtes“

    HIV-Infektionen und Geschlechtskrank-heiten steigen in Dresden an – das istdas Resümee des städtischen Gesund-heitsamtes und seiner Beratungsstellefür AIDS und sexuell übertragbare Krank-heiten aus dem vergangenen Jahr. Wiebereits 2006 wurden auch 2007 zehnPersonen HIV-positiv getestet, darunterneun Männer, einer von ihnen aus demmännlichen Prostitutionsmilieu.Insgesamt wurden 1768 HIV-Antikör-pertests durchgeführt. Zwanzig Prozentder Getesteten waren Prostituierte, acht-zig Prozent gehörten zur Allgemeinbe-völkerung, wobei sich 16 Prozent mehrMänner als Frauen testen ließen.„Immerhin jeder vierte Klient hatte einhohes Infektionsrisiko“, so die Einschät-zung der ärztlichen Beratungsstellenlei-terin Friederike Beier. In Dresden nimmtmit 173 Frauen und Männern nur etwa

    HIV-Infektionen undGeschlechtskrankheiten steigen anBeratungsstelle bietet kostenlos Informationen und Tests an

    ein Drittel aller Prostituierten eine re-gelmäßige Untersuchung bei der AIDS-Beratung wahr. Insgesamt registriert dieBeratungsstelle aber von Jahr zu Jahrmehr Untersuchungen und Behandlun-gen und auch steigende Zahlen bei allenuntersuchten Krankheiten. Insbesonde-re erschreckend für die Beratungsstel-len-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeitersind die Informationslücken in der Be-völkerung über die Risiken, sich mit Ge-schlechtskrankheiten wie Tripper, Sy-philis oder Chlamydien zu infizieren.Während allgemein bekannt ist, dassdie Gefahr einer HIV-Infektion beim un-geschützten Geschlechtsverkehr be-steht, wissen viele nicht, dass bereitsOralsex für eine Ansteckung mit Trip-per, Syphilis oder Chlamydien genügt.So verwundert es nicht, dass sich auchdiese Krankheiten weiter in Dresden aus-breiten können. Auch hier sind Män-ner häufiger betroffen als Frauen.Das Angebot der Dresdner Beratungs-stelle für AIDS und sexuell übertragba-re Krankheiten ist für jeden anonymund kostenfrei nutzbar, unabhängigvon Nationalität oder Versicherungs-schutz. Es wird auf HIV und Geschlechts-krankheiten untersucht. Auch Bera-tung, Information und Prävention ge-hören zum Leistungsspektrum. Die Be-ratungsstelle befindet sich auf derBautzner Straße 125.Geöffnet ist Dienstag und Donnerstagvon 8 bis 12 und 14 bis 18 Uhr sowieFreitag von 8 bis 12 Uhr. Telefonisch istdie AIDS-Beratungsstelle erreichbarunter 8 16 50 25.

    „Dresden schaut genau hin“: Mit die-ser aktualisierten Postkarte stellt sichder Hygienische Dienst der Landes-hauptstadt Dresden vor.Die Beratungsstelle ist für viele Proble-me und Unklarheiten im Umgang mitInfektionsschutz, Bau- und Umwelt-hygiene, Trinkwasser- und Bäderhy-giene, dem Bestattungswesen und fürBelehrung für den Verkehr mit Lebens-mitteln zuständig. Aber auch mit an-deren Fragen, rund um dieses Thema,können sich Bürgerinnen und Bürgeran die Mitarbeiterinnen und Mitarbei-ter des Hygienischen Dienstes wenden.Unter der Telefonnummer 4 88 82 01ist montags und freitags von 9 bis 12Uhr und dienstags und donnerstagsvon 9 bis 18 Uhr ein Kontakt möglich,um Hilfe und Angebote zu vermitteln.Unter [email protected] die Beschäftigten auch per E-Mailerreichbar.Die aktualisierten Infokarten sind in al-len Ortsämtern, Rathäusern und Info-stellen kostenlos erhältlich.

    Postkarte zu Schimmelin der Wohnung

    Die S|T|A|D|T informiert

    Unsere Leistungen im ambulanten und stationären Bereich:

    Fragen Sie nach unseren vielfältigen zusätzlichen Leistungen!

    Danke für15 JahreVertrauen.

    zusätzlichen Leistungen

  • 6. März 2008/Nr. 10

    8

    Dresdner Amtsblatt

    1. Bekanntgabe nicht öffentlicher Be-schlüsse2. Fragestunde der Stadträtinnen undStadträte3. Ausscheiden eines Stadtratsmitglie-des aus dem Stadtrat und Nachrückeneiner Ersatzperson in den Stadtrat derLandeshauptstadt Dresden, Kommu-nalwahlkreis II – CDU4. Wahl einer Protokollführerin für dieSchiedsstelle Blasewitz-Nord5. Umbesetzung im Ausschuss für All-gemeine Verwaltung, Ordnung und Si-cherheit6. Umbesetzung im Ausschuss für Fi-nanzen und Liegenschaften7. Umbesetzung im Ausschuss für Kultur8. Umbesetzung im Ausschuss fürStadtentwicklung und Bau9. Umbesetzung im Ausschuss für Wirt-schaftsförderung10. Umbesetzung Aufsichtsrat der DREWAGStadtwerke Dresden GmbH11. Beschlussfassung über die Ab-stimmung der Vertreter der Landes-hauptstadt Dresden des Zweckverban-des in der Verbandsversammlung Ost-

    sächsische Sparkasse12. Umbesetzung im Betriebsausschussfür IT-Dienstleistungen, Stadtentwäs-serung und Friedhofswesen13. Umbesetzung im Beirat Wohnen14. Umbesetzung eines Mitglieds imOrtsbeirat Pieschen15. Umbesetzung im Ortsbeirat Plauen16. Namensgebung des BeruflichenSchulzentrums (BSZ) für Gastgewerbe„Ernst Lößnitzer“17. Ausschreibung von Beigeordne-ten-Stellen18. Abschließende Sanierung des Deut-schen Hygiene-Museums, Bereitstel-lung anteiliger Investitionsmittel 2008bis 201019. Beihilfe- und Bürgschaftsrichtlinie20. Bebauungsplan Nr. 123.2, Dresden-Altstadt I Nr. 15, Prager Straße-Süd/Wiener Platz; 2. Änderung zum Be-bauungsplan Nr. 123, Dresden-AltstadtI Nr. 15, Prager Straße-Süd/WienerPlatzhier:■ 1. Beschluss über Stellungnahmenaus der öffentlichen Auslegung

    ■ 2. Satzungsbeschluss und Billigungder Begründung des Bebauungsplanes21. Verkehrsbauvorhaben grundhafterAusbau Cunnersdorfer Straße und SteileStraße in Dresden-Schönfeld22. Vorhabenbezogener BebauungsplanNr. 603.1, Dresden-Klotzsche, Wohn-anlage Dörnichtweg; 1. Änderung zumvorhabenbezogenen BebauungsplanNr. 603■ 1. Beschluss über Stellungnahmenaus der öffentlichen Auslegung■ 2. Satzungsbeschluss und Billigungder Begründung zum vorhabenbezo-genen Bebauungsplan23. Bebauungsplan Nr. 110.4, Dres-den-Kaditz/Mickten, KötzschenbroderStraße/Lommatzscher Straßehier:■ 1. Grenze des Bebauungsplanes■ 2. Beschluss über Stellungnahmenaus dem frühzeitigen Beteiligungsver-fahren■ 3. Beschluss über Stellungnahmenaus der öffentlichen Auslegung■ 4. Satzungsbeschluss und Billigungder Begründung zum Bebauungsplan

    Stadtrat berät über kurzfristige, vereinfachte Förderung vonKunst- und KulturprojektenTagesordnung der 64. Sitzung am Donnerstag, 13. März 2008, 16 Uhr, im Plenarsaal des Rathauses

    Bewerbungen sind schriftlich (keine E-Mail) mit Angabe der Chiffre-Nr. undden vollständigen Bewerbungsunter-lagen zu richten an: LandeshauptstadtDresden, Eigenbetrieb Kindertages-stätten, Postfach 12 00 20, 01001Dresden.

    Der E igenbetr ieb Kindertagesein-Eigenbetr ieb Kindertagesein-Eigenbetr ieb Kindertagesein-Eigenbetr ieb Kindertagesein-Eigenbetr ieb Kindertagesein-richtungenrichtungenrichtungenrichtungenrichtungen DresdenDresdenDresdenDresdenDresden schreibt folgen-de Stellen aus:

    Sachbearbe i ter /- in Grundstücks-Sachbearbe i ter /- in Grundstücks-Sachbearbe i ter /- in Grundstücks-Sachbearbe i ter /- in Grundstücks-Sachbearbe i ter /- in Grundstücks-verwaltung (zwei Stellen)verwaltung (zwei Stellen)verwaltung (zwei Stellen)verwaltung (zwei Stellen)verwaltung (zwei Stellen)Chiffre: EB 55/159Chiffre: EB 55/159Chiffre: EB 55/159Chiffre: EB 55/159Chiffre: EB 55/159

    Das Aufgabengebiet umfasst:■ verantwortungsbewusste Verwal-tung von stadteigenem Anlagevermö-gen■ Bewertung von Bauzuständen im

    StellenausschreibungRahmen der Werterhaltung und Fest-legung von Maßnahmen■ Erkennen und Anzeigen von Bau-und Sicherheitsmängeln und Veranlas-sung ihrer Beseitigung■ Einleitung von vorausschauendenMaßnahmen zur Einschränkung vonunabdingbaren Ereignissen■ Einholen und Prüfen von Angebo-ten sowie Auslösen von Reparatur- undBauaufträgen■ Überwachung und Kontrolle vonBau- und Wartungsleistungen sowieBauabnahmen vor Ort■ Bearbeitung der ausgelösten Rech-nungen■ Planung und Einsatz finanzieller Mittelfür Werterhaltungsmaßnahmen, Über-wachung der zugewiesenen Budgetsund Prognose der Jahresergebnisse■ Veranlassung und Kontrolle der Si-

    cherheits- und Grundstücksanlieger-pflichten■ objektkonkrete Untersetzung undRegelung der Durchsetzung der Haus-ordnung und deren Kontrollen■ Teilnahme an Planungs- und Bau-beratungen sowie Zusammenarbeit mitÄmtern und BehördenVoraussetzungen sind ein Abschluss mitBerufsausbildung oder ein Fachschul-abschluss auf einem technischen oderverwaltungstechnischen Gebiet odereinem den Anforderungen annäherndentsprechenden Gebiet, allgemeineKenntnisse des Verwaltungsrechts, derFinanzplanung und der EDV-Anwen-dung, umfassende Kenntnisse in derGrundstücksverwaltung sowie überGesetze, Richtlinien und Normen zumBetrieb von Kindertageseinrichtungensowie Fachkenntnisse im Baurecht, der

    24. Externe Ausschreibung der Stelleder/des Kinderbeauftragten25. Vorhabenbezogener Bebauungs-plan Nr. 658, Dresden-Altstadt I, „Neu-markt, Quartier VI – Jüdenhof/Frauen-straße/Neumarkt“hier:Änderung der Ziele des Bebauungs-planes26. Altengerechtes Wohnen in Dresden27. „Chancenkapital Kultur“ – kurzfris-tige und vereinfachte Förderung vonKultur- und Kunstprojekten28. Erstellung eines Sportwegeplanes29. Regelmäßige Überprüfung der Kos-ten der Unterkunft30. Situation freischaffender Künstle-rinnen/Künstler in Dresden31. Revision des Haushaltskonsolidie-rungskonzeptes32. Verbesserung der Kontrollmöglich-keiten des Stadtrates über die unmit-telbaren und mittelbaren städtischenBeteiligungen33. Verfahren und Maßnahmen zurSchaffung einer welterbeverträglichenElbquerung am Waldschlößchen

    Verdingungsordnung für Bauleistungenund der Wärmeschutzverordnung.Erwartet werden:■ selbständiges, gründliches undhaushaltsbewusstes Arbeiten■ Eigeninitiative und Entschlusskraft■ Durchsetzungsvermögen und Ver-handlungsgeschick■ organisatorische Fähigkeiten undFlexibilität.Die Stelle ist nach TVöD, mit Entgelt-gruppe E 8 bewertet. Die wöchentlicheArbeitszeit beträgt 40 Stunden. Die Stel-le ist vom 1. Mai 2008 bis zum 30.April 2011 zu besetzen.Bewerbungsfrist: 20. März 2008Bewerbungsfrist: 20. März 2008Bewerbungsfrist: 20. März 2008Bewerbungsfrist: 20. März 2008Bewerbungsfrist: 20. März 2008

    Frauen sind ausdrücklich zur Bewer-Frauen sind ausdrücklich zur Bewer-Frauen sind ausdrücklich zur Bewer-Frauen sind ausdrücklich zur Bewer-Frauen sind ausdrücklich zur Bewer-bung aufgefordert. Schwerbehinder-bung aufgefordert. Schwerbehinder-bung aufgefordert. Schwerbehinder-bung aufgefordert. Schwerbehinder-bung aufgefordert. Schwerbehinder-te Menschen werden bei gleicherte Menschen werden bei gleicherte Menschen werden bei gleicherte Menschen werden bei gleicherte Menschen werden bei gleicherEignung mit Vorrang berücksichtigt.Eignung mit Vorrang berücksichtigt.Eignung mit Vorrang berücksichtigt.Eignung mit Vorrang berücksichtigt.Eignung mit Vorrang berücksichtigt.

  • 9

    Dresdner Amtsblatt 6. März 2008/Nr. 10

    Aufgrund des § 8 des Bundesfernstra-ßengesetzes (FStrG) in der Fassung derBekanntmachung vom 20. Februar 2003(BGBl. I S. 286), zuletzt geändert durchGesetz vom 9. Dezember 2006 – BGBl. IS. 2833), der §§ 18 und 21 des Stra-ßengesetzes für den Freistaat Sachsen(Sächsisches Straßengesetz – SächsStrG)vom 21. Januar 1993 (SächsGVBl. S.93), zuletzt geändert durch Gesetz vom28. Mai 2004 (SächsGVBl. S. 200), des§ 4 der Gemeindeordnung für den Frei-staat Sachsen (SächsGemO) in der Fas-sung der Bekanntmachung vom 18. März2003 (SächsGVBl. S. 55, 159), zuletztgeändert durch Gesetz vom 1. Juni 2006(SächsGVBl. S.151), des § 2 des Säch-sischen Kommunalabgabengesetzes(SächsKAG) in der Fassung der Be-kanntmachung vom 26. August 2004(SächsGVBl. S. 418, ber. in SächsGVBl.2005 S. 306), geändert durch Gesetzvom 14. Juli 2005 (SächsGVBl. S. 167),hat der Stadtrat der LandeshauptstadtDresden in seiner Sitzung am 21. Februar2008 folgende Satzung beschlossen:InhaltsübersichtInhaltsübersichtInhaltsübersichtInhaltsübersichtInhaltsübersicht1 Inhalt und Geltungsbereich1.1 Inhalt1.2 Geltungsbereich2 Begriffsbestimmungen2.1 Wahlkampf- und Vorwahlzeit2.2 Berechtigte2.3 Werbeträger2.4 Informationsstände anlässlich vonWahlen3 Sondernutzungen durch Informati-onsstände anlässlich von Wahlen4 Anforderungen an die Wahlwerbungund örtliche Zulässigkeit4.1 Werbung in der Wahlkampfzeit(Veranstaltungswerbung)4.2 Inhalt der Werbeplakate4.3 Örtliche Zulässigkeit der Wahlwer-bung und der Informationsstände5 Verfahren während der Wahlkampf-zeit (außer Vorwahlzeit)5.1 Anträge5.2 Erlaubnis5.3 Erlaubnisversagung6 Verfahren während der Vorwahlzeit6.1 Hänge- und Stellschilder6.2 Großflächenplakatschilder7 Aufgrabungen, Verankerungen8 Weitere Anforderungen an die Aus-übung der Wahlwerbung und der Son-dernutzung durch Informationsständein der Wahlkampfzeit einschließlichVorwahlzeit9 Entfernen von Werbeträgern, Ersatz-

    Satzung der Landeshauptstadt Dresden zur Verfahrensregelungüber die Werbung für politische Zwecke auf öffentlichen Straßen während derWahlkampfzeit (Satzung Verfahrensregelung Wahlwerbung)Vom 21. Februar 2008

    vornahme9.1 Beräumung genehmigter Werbe-träger und Informationsstände9.2 Beräumung ungenehmigter Wer-beträger und Informationsstände10 Gebühren und Kosten11 Haftung12 SchlussbestimmungenAnlage 1Antrag auf Erlaubnis zum Aufstellen vonWerbeträgern für Veranstaltungswer-bung (Wahlwerbung) in der Wahlkampf-zeit1 Inhalt und Geltungsbereich1 Inhalt und Geltungsbereich1 Inhalt und Geltungsbereich1 Inhalt und Geltungsbereich1 Inhalt und Geltungsbereich1.1 Inhalt1.1 Inhalt1.1 Inhalt1.1 Inhalt1.1 InhaltDie Satzung Verfahrensregelung Wahl-werbung bestimmt die Grundsätze derWerbung für politische Zwecke an-lässlich von Wahlen mit Werbeträgernauf öffentlichen Straßen und Stra-ßenbegleitgrünflächen sowie das Auf-stellen und Betreiben von Informations-ständen, welche als Sondernutzungnach § 18 des Straßengesetzes für denFreistaat Sachsen (SächsStrG) vom 21.Januar 1993 in der geltenden Fassungin Verbindung mit § 3 der Satzung derLandeshauptstadt Dresden über Erlaub-nisse und Gebühren für Sondernutzun-gen der öffentlichen Straßen in Dres-den (Sondernutzungssatzung) vom 6. Ok-tober 2005, zuletzt geändert am 22. Juni2006, in der jeweils gültigen Fassungder Erlaubnis bedürfen. Es werden dieGrundsätze bestimmt, die innerhalb derWahlkampfzeit für eine Erlaubnis ein-gehalten sein müssen, und es wird derRahmen für das Verwaltungshandelnin diesem Sachbereich gesetzt. Sofernnicht ausdrücklich etwas anderes be-stimmt ist, gelten die Bestimmungender Sondernutzungssatzung.1.2 Geltungsbereich1.2 Geltungsbereich1.2 Geltungsbereich1.2 Geltungsbereich1.2 GeltungsbereichDie Verfahrensregelung Wahlwerbunggilt ausschließlich für die Werbung fürpolitische Zwecke auf Werbeträgern(Wahlwerbung) in der LandeshauptstadtDresden während der Wahlkampfzeitvor Wahlen und vor Abstimmungen(Volks- und Bürgerentscheide) sowiefür Informationsstände anlässlich vonWahlen und Abstimmungen. Zustän-dig für die Erlaubniserteilung ist dasStraßen- und Tiefbauamt der Landes-hauptstadt Dresden.2 Begriffsbestimmungen2 Begriffsbestimmungen2 Begriffsbestimmungen2 Begriffsbestimmungen2 Begriffsbestimmungen2.1 Wahlkampf- und Vorwahlzeit2.1 Wahlkampf- und Vorwahlzeit2.1 Wahlkampf- und Vorwahlzeit2.1 Wahlkampf- und Vorwahlzeit2.1 Wahlkampf- und VorwahlzeitDie Wahlkampfzeit beginnt mit deramtlichen Festsetzung des Wahlter-mins – frühestens sechs Monate vor

    der Wahl – und endet am Wahltag mitder Schließung der Wahllokale.Am 36. Tag vor der Wahl (Samstag)um 00:00 Uhr beginnt die Vorwahlzeit.Sie dauert bis zum Wahltag und ist Teilder Wahlkampfzeit.2.2 Berechtigte2.2 Berechtigte2.2 Berechtigte2.2 Berechtigte2.2 BerechtigteBerechtigte Sondernutzer im Sinne derSatzung Verfahrensregelung Wahlwer-bung sind politische Parteien, politischeOrganisationen und Wählervereinigun-gen, die im Stadtrat der Landeshaupt-stadt Dresden, im Sächsischen Land-tag, im Deutschen Bundestag oder imEuropäischen Parlament vertreten sind,sowie Träger von Wahlvorschlägen fürdie jeweils anstehenden Wahlen zu dengenannten Parlamenten bzw. dem Stadt-rat sowie diese und zugelassene Ein-zelbewerber zum Oberbürgermeisterder Stadt Dresden und Initiatoren vonVolks- und Bürgerentscheiden.Berechtigte sind auch Personen, die imAuftrag der vorgenannten politischenParteien, politischen Organisationenund Wählervereinigungen sowie vonTrägern von Wahlvorschlägen politischeInformationsstände anlässlich von Wah-len zum Stadtrat der LandeshauptstadtDresden, zum Sächsischen Landtag,zum Deutschen Bundestag oder zumEuropäischen Parlament aufstellen.2.3 Werbeträger2.3 Werbeträger2.3 Werbeträger2.3 Werbeträger2.3 WerbeträgerWerbeträger sind Stell-, Hänge- undGroßflächenplakatschilder. Sie dienender Aufnahme von Werbeplakaten undsollen aus witterungsbeständigem Ma-terial bestehen. Es dürfen keine Wer-beträger mit kantigen Metallrahmenverwendet werden oder solche, bei de-nen anderweitig eine Verletzungsgefahrbestehen kann. Stellschilder dürfennicht größer als 150 cm x 100 cm sein;Hängeschilder dürfen nicht größer als85 cm x 60 cm sein; Großflächen-plakatschilder dürfen nicht größer als360 cm x 260 cm sein. Die Werbungmit Großflächenplakatschildern ist nurin der Vorwahlzeit mit vorheriger schrift-licher Erlaubnis der LandeshauptstadtDresden (gemäß Nr. 5) gestattet.2.4 Informationsstände anlässlich2.4 Informationsstände anlässlich2.4 Informationsstände anlässlich2.4 Informationsstände anlässlich2.4 Informationsstände anlässlichvon Wahlenvon Wahlenvon Wahlenvon Wahlenvon WahlenInformationsstände im Sinne dieserVerfahrensregelung sind mobile Stän-de mit einer Größe von max. 3 m², dieBerechtigte nach Nr. 2.2 zum Zweckeder Information über Wahlziele undKandidaten aufstellen.3 Sondernutzung durch Informations-3 Sondernutzung durch Informations-3 Sondernutzung durch Informations-3 Sondernutzung durch Informations-3 Sondernutzung durch Informations-

    stände anlässlich von Wahlenstände anlässlich von Wahlenstände anlässlich von Wahlenstände anlässlich von Wahlenstände anlässlich von WahlenFür das Antragsverfahren zur Sonder-nutzung durch Informationsstände an-lässlich von Wahlen, die Erlaubniser-teilung, die Ausübung und die Beendi-gung dieser Sondernutzung gelten dieRegelungen dieser Satzung, insbeson-dere die Nummern 4.3, 5, 7, 8, 10 und11 entsprechend, sofern keine geson-derten Bestimmungen für Informati-onsstände getroffen wurden.4 Anforderungen an die Wahlwer-4 Anforderungen an die Wahlwer-4 Anforderungen an die Wahlwer-4 Anforderungen an die Wahlwer-4 Anforderungen an die Wahlwer-bung und örtliche Zulässigkeitbung und örtliche Zulässigkeitbung und örtliche Zulässigkeitbung und örtliche Zulässigkeitbung und örtliche Zulässigkeit4.1 Werbung in der Wahlkampfzeit4.1 Werbung in der Wahlkampfzeit4.1 Werbung in der Wahlkampfzeit4.1 Werbung in der Wahlkampfzeit4.1 Werbung in der Wahlkampfzeit(Veranstaltungswerbung)(Veranstaltungswerbung)(Veranstaltungswerbung)(Veranstaltungswerbung)(Veranstaltungswerbung)Berechtigte dürfen mit Erlaubnis gemäßNr. 5.2 dieser Satzung auf öffentlichenStraßen während der Wahlkampfzeit(außer in der Vorwahlzeit) nur für öffent-liche Veranstaltungen werben, die inner-halb der nächsten zehn Tage ab Aus-bringung der Werbeträger in Dresdenstattfinden sollen. Auf einem Werbepla-kat darf für mehrere Veranstaltungengeworben werden.Öffentliche Veranstaltungen der Be-rechtigten sind nur Veranstaltungen,die allen Bürgern offen stehen undnicht, auch nicht teilweise, kommerzi-ellen Zwecken dienen. Einer Erlaubnissteht nicht entgegen, dass Berechtigtemit Nichtberechtigten zusammen eineVeranstaltung durchführen und Nicht-berechtigte auf dem Plakat auch ge-nannt werden.4.2 Inhalt der Werbeplakate4.2 Inhalt der Werbeplakate4.2 Inhalt der Werbeplakate4.2 Inhalt der Werbeplakate4.2 Inhalt der WerbeplakateDer Inhalt der Werbung unterliegt kei-ner Prüfung und Bewertung. Werbe-plakate müssen den presserechtlichenImpressumsvorschriften des § 6 desSächsischen Gesetzes über die Pressevom 3. April 1992 in der jeweils gültigenFassung entsprechen. Auf dem Wer-beplakat müssen Angaben über denVeranstalter, den Veranstaltungsort und-termin, die Veranstaltungsart oder denbzw. die Redner enthalten sein. DieseAngaben müssen mindestens ein Vier-tel der Plakatfläche einnehmen.4.3 Örtliche Zulässigkeit der Wahl-4.3 Örtliche Zulässigkeit der Wahl-4.3 Örtliche Zulässigkeit der Wahl-4.3 Örtliche Zulässigkeit der Wahl-4.3 Örtliche Zulässigkeit der Wahl-werwerwerwerwerbung und der Informationsständebung und der Informationsständebung und der Informationsständebung und der Informationsständebung und der Informationsständea) Werbeträger dürfen in der gesam-ten Wahlkampfzeit nicht angebrachtoder aufgestellt, Informationsständedürfen nicht errichtet werden:■ im Umkreis von 20 Metern um Dienst-gebäude und Schulen der Landeshaupt-stadt Dresden, des Freistaates Sachsensowie der Bundesrepublik Deutschland,

    Seite 10

  • 6. März 2008/Nr. 10

    10

    Dresdner Amtsblatt

    Seite 9die allgemein vom Publikum aufgesuchtwerden, deren Dienststellen zum poli-tischen Geschehen erkennbaren Bezughaben;■ im Umkreis von 50 Metern um Kir-chen, religiös genutzte Gebäude undFriedhöfe;■ innerhalb eines Teilbereiches desStadtringes, welcher durch folgendeStraßen begrenzt wird, ausschließlichder begrenzenden Straßen bzw. Stra-ßenabschnitte: Terrassenufer – Hasen-berg – Tzschirnerplatz – Schießgasse –Wilsdruffer Straße – Sophienstraße –Postplatz – Ostra-Allee – Am Zwinger-teich – Bernhard-v.-Lindenau-Platz –Terrassenufer.b) Am Wahltag dürfen Werbeträgerdarüber hinaus nicht angebracht wer-den in und an Gebäuden, in denen sichWahlräume befinden sowie unmittelbarvor dem Zugang zu diesen Gebäuden.Bereits angebrachte Werbeträger sindzu entfernen.5 Ver fahren während der Wah l -5 Ver fahren während der Wah l -5 Ver fahren während der Wah l -5 Ver fahren während der Wah l -5 Ver fahren während der Wah l -kampfzeit (außer Vorwahlzeit)kampfzeit (außer Vorwahlzeit)kampfzeit (außer Vorwahlzeit)kampfzeit (außer Vorwahlzeit)kampfzeit (außer Vorwahlzeit)5.1 Anträge5.1 Anträge5.1 Anträge5.1 Anträge5.1 AnträgeWerbeträger für Veranstaltungswer-bung (Stell- und Hängeschilder) dür-fen durch die Berechtigten oder nach-weisbar Beauftragten der Berechtigten(Vollmacht) nach Maßgabe dieser Sat-zung aufgestellt werden. Anträge hier-für sind auf dem Formblatt gemäß An-lage einschließlich der notwendigenUnterlagen mindestens fünf Arbeits-tage vor dem geplanten Ausbringenschriftlich im Straßen- und Tiefbauamteinzureichen. Zur Vereinfachung desVerfahrens werden im Straßen- undTiefbauamt sowie in den Ortsämternund Verwaltungsstellen der Ortschaf-ten entsprechende Antragsvordrucke(Anlage 1) bereitgehalten und Interes-senten zur Verfügung gestellt.5.2 Erlaubnis5.2 Erlaubnis5.2 Erlaubnis5.2 Erlaubnis5.2 Erlaubnisa) Die Erlaubnis durch das zuständigeStraßen- und Tiefbauamt gilt nach Maß-gabe der Verfahrensregelung als er-teilt, wenn bis drei Tage vor dem ge-planten Ausbringen der Werbeträgerkein Versagungsbescheid ergangen ist.Die Erlaubnis gilt nach Maßgabe dieserSatzung als widerruflich erteilt.b) Ein Widerruf kann ausgesprochenwerden, wenn eine oder mehrere Be-stimmungen dieser Satzung oder derSondernutzungssatzung nicht einge-halten werden oder sonstige Gründedes § 49 Verwaltungsverfahrensgesetzin der jeweils geltenden Fassung ein-treten.c) Die Erlaubnis wird unter der auflö-senden Bedingung erteilt, dass sie er-lischt, wenn es dem Veranstalter un-möglich geworden ist, die Veranstal-

    tung zur angekündigten Zeit oder amangekündigten Ort stattfinden zu las-sen. Dabei ist es unerheblich, ob dieHinderungsgründe zivilrechtlicher (z. B.Kündigung der Veranstaltung) oderöffentlich-rechtlicher (z. B. Verbot derVeranstaltung) oder anderer Art (z. B.Absage des Referenten) sind. Sind dieHinderungsgründe beseitigt, ist die Er-laubnis neu zu beantragen, wobei dieFrist gemäß Nr. 5.1 einzuhalten ist.5.3 Erlaubnisversagung5.3 Erlaubnisversagung5.3 Erlaubnisversagung5.3 Erlaubnisversagung5.3 Erlaubnisversagunga) Die Erlaubnis ist zu versagen,■ wenn überwiegende öffentliche Inte-ressen dies erfordern, z. B. wenn durchdie Aufstellung von Wahlwerbung oderderen Häufung eine nicht vertretbareBeeinträchtigung der Sicherheit undLeichtigkeit des Verkehrs zu erwartenist, die auch durch Bedingungen undAuflagen nicht ausgeschlossen werdenkann,■ oder wenn wegen der Art des Wer-beträgers oder durch die Art und Wei-se seiner beabsichtigten Aufstellungoder Anbringung eine Beschädigungder öffentlichen Straße nicht ausge-schlossen werden kann.b) Die Erlaubnis soll insbesondere ver-sagt werden, wenn:■ das Plakat nicht den unter Num-mern 2.3, 4.1 oder 4.2 genannten Be-dingungen entspricht,■ der Inhalt keine Veranstaltungswer-bung enthält oder in sonstiger Weisegegen andere Rechtsvorschriften ver-stößt,■ der Antrag unvollständig ist,■ die Veranstaltung kommerziellenZwecken dienen soll oder sonst der Öf-fentlichkeit nicht allgemein zugängig ist.c) Die Versagung der Erlaubnis wird demAntragsteller durch Bescheid schrift-lich übermittelt.6 Verfahren während der Vorwahlzeit6 Verfahren während der Vorwahlzeit6 Verfahren während der Vorwahlzeit6 Verfahren während der Vorwahlzeit6 Verfahren während der Vorwahlzeit6.1 Hänge- und Stellschilder6.1 Hänge- und Stellschilder6.1 Hänge- und Stellschilder6.1 Hänge- und Stellschilder6.1 Hänge- und StellschilderIn der Vorwahlzeit ruht die allgemeineAntragspflicht für Sondernutzung durchWahlwerbung für Hänge- und Stell-schilder. Berechtigte dürfen in dieserZeit ohne besondere Erlaubnis auf öf-fentlichen Straßen für politische Zwe-cke mit Stell- und Hängeschildern wer-ben. Die Nummern 2.3, 4.2, 4.3, 8, 9,10 und 11 gelten entsprechend.6.2 Großflächenplakatschilder6.2 Großflächenplakatschilder6.2 Großflächenplakatschilder6.2 Großflächenplakatschilder6.2 Großflächenplakatschildera) Das Aufstellen von Großflächenplakat-schildern ist ausschließlich währendder Vorwahlzeit zulässig. Dafür ist vorderen Aufstellung eine schriftliche Er-laubnis vom zuständigen Straßen- undTiefbauamt einzuholen.b) Der Antrag ist mindestens zehn Ar-beitstage vor dem geplanten Aufstellenschriftlich im Straßen- und Tiefbauamtauf dem Formblatt gemäß Anlage 1 zustellen. Diese Antragsvordrucke liegen

    im Straßen- und Tiefbauamt, in denOrtsämtern sowie in den Verwaltungs-stellen der Ortschaften aus.c) Dem Antrag ist ein Lageplan beizu-fügen, auf dem■ die Aufstellrichtung des Großflä-chenplakatschildes (Ansichtsfläche undRückseite des Plakates sind zu kenn-zeichnen)■ der genaue Standort des Großflä-chenplakatschildes (Abstand zu denFahrbahnkanten und ggf. anderen mar-kanten Punkten am Standort in Metern)eingetragen sind.Für die Versagung der Erlaubnis giltNummer 5.3 sinngemäß.7 Aufgrabungen, Verankerungen7 Aufgrabungen, Verankerungen7 Aufgrabungen, Verankerungen7 Aufgrabungen, Verankerungen7 Aufgrabungen, VerankerungenAufgrabungen des Straßenkörpers oderVerankerungen im Straßenkörper sindnicht gestattet. Werbeträger müssenmit eigener Schwere auf der öffentli-chen Straßenanlage stehen.Darüber hinaus bedürfen Verankerun-gen der Werbeträger in öffentlichenStraßenbegleitgrünflächen der geson-derten vorherigen schriftlichen Erlaub-nis (Aufgrabungserlaubnis). In diesemFall sind entsprechende Anträge an dasStraßen- und Tiefbauamt zu richten.Die Bearbeitungsfrist für diese Anträgebeträgt zehn Arbeitstage. Im Übrigengelten die Bestimmungen der Sonder-nutzungssatzung.8 Weitere Anforderungen an die Aus-8 Weitere Anforderungen an die Aus-8 Weitere Anforderungen an die Aus-8 Weitere Anforderungen an die Aus-8 Weitere Anforderungen an die Aus-übung der Wahlwerbung und derübung der Wahlwerbung und derübung der Wahlwerbung und derübung der Wahlwerbung und derübung der Wahlwerbung und derSondernutzung durch Informations-Sondernutzung durch Informations-Sondernutzung durch Informations-Sondernutzung durch Informations-Sondernutzung durch Informations-stände in der Wahlkampfzeit ein-stände in der Wahlkampfzeit ein-stände in der Wahlkampfzeit ein-stände in der Wahlkampfzeit ein-stände in der Wahlkampfzeit ein-schließlich Vorwahlzeitschließlich Vorwahlzeitschließlich Vorwahlzeitschließlich Vorwahlzeitschließlich Vorwahlzeita) Wahlwerbung ist nicht gestattet:■ an oder neben Masten von Verkehrs-zeichen, von Lichtzeichenanlagen so-wie an oder neben Verkehrseinrich-tungen (§ 43 Abs. 1 StVO), z. B. Park-scheinautomaten;■ an und auf Brücken, Haltestellen-und Verkehrsinseln, an Spritzschutzge-ländern und Fußgängerschutzgittern;■ an Stellen, an denen Werbeträgerdie Verkehrsübersicht/Verkehrssicher-heit gefährden oder behindern und ineiner geringeren Entfernung als 10 Me-tern vor und hinter Straßenkreuzungen,Einmündungen und Fußgängerüberwe-gen sowie auf Verkehrsflächen, die zumParken freigegeben sind;■ auf Straßenbegleitgrünflächen, so-fern es sich um bepflanzte Flächen han-delt, sowie an und auf Pflanzgefäßenjeglicher Art;■ an Jungbäumen.b) Werbeträger sind so aufzustellenoder aufzuhängen und zu befestigen,dass die Verkehrssicherheit jederzeitgewährleistet ist. Sie müssen den An-forderungen an Ordnung und Sicher-heit genügen. Sie dürfen nicht in dasLichtraumprofil öffentlicher Straßen

    hineinragen.c) Die Werbeträger sind laufend zukontrollieren und unverzüglich zu er-setzen oder zu beseitigen, wenn siebeschädigt sind.d) Verschmutzungen öffentlicher Stra-ßen oder Ablagerungen auf öffentlichenStraßen, die durch die Sondernutzungbedingt sind, sind vom Berechtigtenunverzüglich auf eigene Kosten zu be-seitigen.e) An Bäumen sind Stell- und Hänge-schilder so zu befestigen, dass die Bäu-me nicht beschädigt werden.f) Großflächenplakatschilder dürfen nuraußerhalb des Kronenbereiches vonBäumen aufgestellt werden.g) Für Informationsstände gilt zusätz-lich:■ Informationsstände dürfen ortsan-sässige Gewerbeeinrichtungen nichtbeeinträchtigen.■ Beschallung ist unzulässig.■ Passanten dürfen weder belästigtnoch genötigt werden.9 Entfernen von Werbeträgern, Er-9 Entfernen von Werbeträgern, Er-9 Entfernen von Werbeträgern, Er-9 Entfernen von Werbeträgern, Er-9 Entfernen von Werbeträgern, Er-satzvornahmesatzvornahmesatzvornahmesatzvornahmesatzvornahme9.1 Beräumung genehmigter Werbe-9.1 Beräumung genehmigter Werbe-9.1 Beräumung genehmigter Werbe-9.1 Beräumung genehmigter Werbe-9.1 Beräumung genehmigter Werbe-träger und Informationsständeträger und Informationsständeträger und Informationsständeträger und Informationsständeträger und InformationsständeFür die Beräumung der Werbeträgerund Informationsstände gilt Folgendes:a) Werbeträger für Veranstaltungswer-bung sowie die Befestigungsmaterialiensind binnen 3 Tagen nach dem Endeder letzten Veranstaltung, für die aufdem Werbeplakat geworben wordenist, abzuräumen.b) Hänge- und Stellschilder, die in derVorwahlzeit ausgebracht wurden, sindbinnen sieben Tagen nach der Wahloder der Abstimmung vollständig ab-zuräumen.c) Großflächenplakatschilder sind bin-nen drei Tagen nach der Wahl oder derAbstimmung vollständig zu beräumen,spätestens jedoch bis zu dem in derErlaubnis festgelegten Zeitpunkt. Dieöffentliche Straßenfläche bzw. die Flä-che des Straßenbegleitgrüns ist, sofernerforderlich, zu reinigen und wieder-herzustellen.d) Ist die Erlaubnis erloschen oder wi-derrufen, sind die Werbeträger bis zumEnde des Tages nach dem Erlöschenbzw. dem Widerruf abzuräumen.e) Informationsstände sind sofort nachBeendigung der Informationstätigkeitbzw. zum Ende des genehmigten Zeit-raumes vollständig zu beräumen. Dieöffentliche Straßenfläche bzw. die Flä-che des Straßenbegleitgrüns ist, so-fern erforderlich, zu reinigen und wie-derherzustellen.9.2 Beräumung ungenehmigter Wer-9.2 Beräumung ungenehmigter Wer-9.2 Beräumung ungenehmigter Wer-9.2 Beräumung ungenehmigter Wer-9.2 Beräumung ungenehmigter Wer-beträger und Informationsständebeträger und Informationsständebeträger und Informationsständebeträger und Informationsständebeträger und InformationsständeOhne Erlaubnis aufgestellte Informati-onsstände bzw. Werbeträger oder nicht

  • 11

    Dresdner Amtsblatt 6. März 2008/Nr. 10

    ordnungsgemäß angebrachte sowienicht innerhalb der vorgenannten Fris-ten abgeräumte Werbeträger könnenim Wege der Ersatzvornahme oder beiGefahr in Verzug im Wege der unmit-telbaren Ausführung durch die Landes-hauptstadt Dresden beseitigt werden.Die Kosten der Ersatzvornahme oder derunmittelbaren Ausführung bemessensich am tatsächlichen Verwaltungsauf-wand für die Beseitigung unerlaubt an-gebrachter Werbeträger bzw. Informa-tionsstände und werden mittels Kos-tenbescheid erhoben.10 Gebühren und Kosten10 Gebühren und Kosten10 Gebühren und Kosten10 Gebühren und Kosten10 Gebühren und KostenSondernutzungen öffentlicher Straßen,die ausschließlich politischen Zweckendienen, sind nach der Sondernutzungs-satzung gebührenfrei. Verwaltungsge-bühren im Antragsverfahren nach Nr. 5und 6 werden nicht erhoben.11 Haftung11 Haftung11 Haftung11 Haftung11 HaftungDer Antragsteller und/oder Aufstellersind für eine ordnungsgemäße, ver-kehrssichere Anbringung und für diefristgerechte Entfernung der Werbe-träger verantwortlich. Sie haften für alleSchäden, die durch das Aufstellen oderim Zusammenhang mit dem Aufstellender Werbeträger oder deren zeitweili-gen Verbleiben im öffentlichen Straßen-raum entstehen gesamtschuldnerisch.Sie haben die Landeshauptstadt Dresdenvon Schadenersatzansprüchen Dritterfreizustellen.12 Schlussbestimmungen12 Schlussbestimmungen12 Schlussbestimmungen12 Schlussbestimmungen12 SchlussbestimmungenDie Verfahrensregelung Wahlwerbungtritt am Tag nach ihrer Bekanntma-chung in Kraft.

    Dresden, 28. Februar 2008

    gez.gez.gez.gez.gez. i. i. i. i. i. VVVVV..... Herbert F Herbert F Herbert F Herbert F Herbert FeßenmayreßenmayreßenmayreßenmayreßenmayrZweiter BürgermeisterZweiter BürgermeisterZweiter BürgermeisterZweiter BürgermeisterZweiter Bürgermeisterder Landeshauptstadt Dresdender Landeshauptstadt Dresdender Landeshauptstadt Dresdender Landeshauptstadt Dresdender Landeshauptstadt Dresden

    Hinweis gemäß § 4 Abs. 4 Satz 4Hinweis gemäß § 4 Abs. 4 Satz 4Hinweis gemäß § 4 Abs. 4 Satz 4Hinweis gemäß § 4 Abs. 4 Satz 4Hinweis gemäß § 4 Abs. 4 Satz 4SächsGemOSächsGemOSächsGemOSächsGemOSächsGemOSollte diese Satzung unter Verletzungvon Verfahrens- oder Formvorschriftenzu Stande gekommen sein, gilt sie einJahr nach ihrer Bekanntmachung alsvon Anfang an gültig zu Stande ge-kommen.Dies gilt nicht, wenn1. die Ausfertigung der Satzung nichtoder fehlerhaft erfolgt ist,2. Vorschriften über die Öffentlichkeitder Sitzungen, die Genehmigung oderdie Bekanntmachung der Satzung ver-letzt worden sind,3. der Oberbürgermeister dem Beschlussnach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegenGesetzeswidrigkeit widersprochen hat,4. vor Ablauf der in Satz 1 benanntenFrista) die Rechtsaufsichtsbehörde den Be-

    schluss beanstandet hat oderb) die Verletzung der Verfahrens- oderder Formvorschrift gegenüber der Ge-meinde unter Bezeichnung des Sach-verhaltes, der die Verletzung begrün-

    den soll, schriftlich geltend gemachtworden ist.Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3oder 4 geltend gemacht worden, sokann auch nach Ablauf der in Satz 1

    genannten Jahresfrist jedermann die-se Verletzung geltend machen.

    i. V. Herbert FeßenmayrZweiter Bürgermeister

    Anlage 1

  • 6. März 2008/Nr. 10

    12

    Dresdner Amtsblatt

    Beschluss-NrBeschluss-NrBeschluss-NrBeschluss-NrBeschluss-Nr.:. :. :. :. : A0552-SR63-08A0552-SR63-08A0552-SR63-08A0552-SR63-08A0552-SR63-08Besetzung im Beirat der Arbeitsge-Besetzung im Beirat der Arbeitsge-Besetzung im Beirat der Arbeitsge-Besetzung im Beirat der Arbeitsge-Besetzung im Beirat der Arbeitsge-meinschaft (ARGE) „SGB II - Arbeits-meinschaft (ARGE) „SGB II - Arbeits-meinschaft (ARGE) „SGB II - Arbeits-meinschaft (ARGE) „SGB II - Arbeits-meinschaft (ARGE) „SGB II - Arbeits-gemeinschaft Dresden“gemeinschaft Dresden“gemeinschaft Dresden“gemeinschaft Dresden“gemeinschaft Dresden“Der Stadtrat einigt sich analog § 42Abs. 2 SächsGemO auf die Besetzungdes ARGE-Beirates:■ CDU-FraktionHerr Stadtrat Christian HartmannFrau Stadträtin Silke SchöpsHerr Friedbert Kirstan■ Linksfraktion.PDSFrau Stadträtin Angelika Zerbst■ Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFrau Anett Ramisch■ SPD-FraktionHerr Stadtrat Dr. Peter Lames■ Fraktion DIE LINKE.Frau Stadträtin Dr. Cornelia Ernst■ FDP-FraktionHerr Stadtrat Jens Genschmar■ BürgerfraktionFrau Stadträtin Anita Köhler■ fraktionslosHerr Stadtrat Hartmut KrienBeschluss-NrBeschluss-NrBeschluss-NrBeschluss-NrBeschluss-Nr.:. :. :. :. : A0561-SR63-08A0561-SR63-08A0561-SR63-08A0561-SR63-08A0561-SR63-08Umbesetzung im Ortsbeirat PlauenUmbesetzung im Ortsbeirat PlauenUmbesetzung im Ortsbeirat PlauenUmbesetzung im Ortsbeirat PlauenUmbesetzung im Ortsbeirat PlauenDer Stadtrat einigt sich analog § 42Abs. 2 SächsGemO auf die Umbeset-zung im Ortsbeirat Plauen entspre-chend dem Vorschlag der Fraktion Bünd-nis 90/Die Grünen:Herr Hellmut Tauchert, Räcknitzhöhe 60,01217 Dresden, wird Mitglied.Herr Martin Woiton scheidet aus.Beschluss-NrBeschluss-NrBeschluss-NrBeschluss-NrBeschluss-Nr.:. :. :. :. : A0562-SR63-08A0562-SR63-08A0562-SR63-08A0562-SR63-08A0562-SR63-08Umbesetzung Aufsichtsrat Dresden-Umbesetzung Aufsichtsrat Dresden-Umbesetzung Aufsichtsrat Dresden-Umbesetzung Aufsichtsrat Dresden-Umbesetzung Aufsichtsrat Dresden-IT GmbHIT GmbHIT GmbHIT GmbHIT GmbHDer Stadtrat beschließt:1. Der Stadtrat widerruft gemäß § 98(2) SächsGemO die Bestellung des Mit-gliedes des Aufsichtsrates der Dresden-IT GmbH Christoph Wessel.2. Der Stadtrat wählt für den Aufsichts-rat der Dresden-IT GmbH als MitgliedStadträtin Silke Schöps entsprechenddes Ergebnisses des Listenwahlverfah-rens vom 27. Januar 2005.Beschluss-NrBeschluss-NrBeschluss-NrBeschluss-NrBeschluss-Nr.:. :. :. :. : V2196-SR63-08V2196-SR63-08V2196-SR63-08V2196-SR63-08V2196-SR63-08Sicherung des WirtschaftsstandortesSicherung des WirtschaftsstandortesSicherung des WirtschaftsstandortesSicherung des WirtschaftsstandortesSicherung des WirtschaftsstandortesDresdenDresdenDresdenDresdenDresdenErschließung Nordraum III, 2. EtappeDer Stadtrat bestätigt den investivenZuschuss für die Sicherung des Wirt-schaftsstandortes Nordraum Dresdenin Höhe von 6.975.000 EUR.Beschluss-NrBeschluss-NrBeschluss-NrBeschluss-NrBeschluss-Nr.:. :. :. :. : A0471-SR63-08A0471-SR63-08A0471-SR63-08A0471-SR63-08A0471-SR63-08Verbesserung der Altenpflege in Dres-Verbesserung der Altenpflege in Dres-Verbesserung der Altenpflege in Dres-Verbesserung der Altenpflege in Dres-Verbesserung der Altenpflege in Dres-dendendendendenDer Stadtrat beschließt:1. Der Oberbürgermeister wird beauf-tragt, bis zum 31. März 2008 ein Kon-

    Stadtrat berät über ZuckertütengeldBeschlüsse der 63. Sitzung des Stadtrates vom 21./22. Februar 2008

    zept zur regelmäßigen Durchführungvon Pflegestammtischen unter Schirm-herrschaft des Oberbürgermeisters vor-zulegen.2. Dem Seniorenbeirat ist regelmäßigBericht über die Cultus gGmbH zu er-statten.Beschluss-NrBeschluss-NrBeschluss-NrBeschluss-NrBeschluss-Nr.:. :. :. :. : A0472-SR63-08A0472-SR63-08A0472-SR63-08A0472-SR63-08A0472-SR63-08Reaktivierung des Dresdner Fernseh-Reaktivierung des Dresdner Fernseh-Reaktivierung des Dresdner Fernseh-Reaktivierung des Dresdner Fernseh-Reaktivierung des Dresdner Fernseh-turmsturmsturmsturmsturmsDer Stadtrat beschließt:1. Die Landeshauptstadt Dresden er-klärt ihre Bereitschaft dazu beizutra-gen, alles in ihren Möglichkeiten ste-hende zu versuchen, den Dresdner Fern-sehturm wieder zu einem touristischenHöhepunkt und Ausflugsziel der Dresd-ner Bevölkerung zu entwickeln.2. Dazu wird der Oberbürgermeisterbeauftragt:■ Unverzüglich mit der Deutschen Te-lekom AG, als Eigentümerin des Fern-sehturmes, Gespräche aufzunehmen,um gemeinsame Schritte zu initiieren,dieses Ziel zu erreichen.■ Die Möglichkeit der Umsetzung in-frastruktureller Maßnahmen zu prüfen,um eine Verbesserung der Zufahrts-möglichkeiten für MIV und ÖPNV zuerreichen.■ Sondierungsgespräche mit der Lan-desregierung zu führen, um den Frei-staat in die Bemühungen einzubindenund dessen Möglichkeiten hinsichtlicheiner Realisierung auszuschöpfen.Beschluss-NrBeschluss-NrBeschluss-NrBeschluss-NrBeschluss-Nr.:. :. :. :. : A0475-SR63-08A0475-SR63-08A0475-SR63-08A0475-SR63-08A0475-SR63-08Dresdner SozialchartaDresdner SozialchartaDresdner SozialchartaDresdner SozialchartaDresdner SozialchartaDer Stadtrat beschließt:Der Oberbürgermeister wird beauf-tragt,1. dem Stadtrat bis zum 29. Februar2008 über die Erfüllung der DresdnerSozialcharta zu berichten und2. ab 2009 einen solchen Bericht all-jährlich vorzulegen.Beschluss-NrBeschluss-NrBeschluss-NrBeschluss-NrBeschluss-Nr.:. :. :. :. : A0477-SR63-08A0477-SR63-08A0477-SR63-08A0477-SR63-08A0477-SR63-08Freilegung und Wiedernutzbarma-Freilegung und Wiedernutzbarma-Freilegung und Wiedernutzbarma-Freilegung und Wiedernutzbarma-Freilegung und Wiedernutzbarma-chung der historischen chung der historischen chung der historischen chung der historischen chung der historischen TTTTTreidelpfadereidelpfadereidelpfadereidelpfadereidelpfadeDer Stadtrat beschließt:1. Der Oberbürgermeister wird beauf-tragt, zum Zwecke der Schaffung eineszusätzlichen rechtselbischen Fußwe-ges bis April 2008 die Freilegung undWiedernutzbarmachung des histori-schen Treidelpfades im Abschnitt zwi-schen Albertbrücke und LoschwitzerElbbrücke (Blaues Wunder) zu veran-lassen.2. Dem Stadtrat ist bis April 2008 einKonzept und ein Zeitplan für die schritt-weise Erschließung sämtlicher auf demGebiet der Landeshauptstadt Dresden

    noch erhaltenen Abschnitte der histo-rischen Treidelpfade zur Beschluss-fassung vorzulegen.Die Vorbereitung (Freilegung, Beschil-derung) und Freigabe historischer Trei-delpfade zur Nutzung für die Allge-meinheit soll dabei in den Abschnitten,in denen im Zuge von Maßnahmen zumHochwasserschutz ohnehin eine Frei-legung vorgesehen ist, koordiniert er-folgen, so dass für diese Abschnittekeine zusätzlichen finanziellen Aufwen-dungen für die Landeshauptstadt Dres-den entstehen.Für alle anderen Abschnitte der Trei-delpfade soll die finanzielle Einordnungund Realisierung nach Maßgabe desvorzulegenden und zu beschließendenKonzeptes erfolgen.Beschluss-NrBeschluss-NrBeschluss-NrBeschluss-NrBeschluss-Nr.:. :. :. :. : A0480-SR63-08A0480-SR63-08A0480-SR63-08A0480-SR63-08A0480-SR63-08Verwendung von Recyclingpapier inVerwendung von Recyclingpapier inVerwendung von Recyclingpapier inVerwendung von Recyclingpapier inVerwendung von Recyclingpapier inkommunalen Dienststellenkommunalen Dienststellenkommunalen Dienststellenkommunalen Dienststellenkommunalen DienststellenDer Stadtrat beschließt:Der Oberbürgermeister wird beauftragtzu prüfen:1. ob, und falls ja, für welche Arten vonSchriftgut die Umstellung der Papier-nutzung auf Recyclingpapier für deninternen und externen Schriftverkehrsowie für den Druck von Broschürenmit den Zielen des wirtschaftlichen Ein-kaufs und den Erfordernissen einer al-terungsbeständigen Archivierung ver-einbar ist.2. ob die Umstellung der Papiernutzungauf Recyclingpapier bei den bisher inder Landeshauptstadt Dresden ver-wendeten Papiermengen zu Mehrkos-ten führt. Dabei sind insbesondereauch diejenigen Mehrkosten mit zu be-rücksichtigen, die für die künftige Be-standserhaltung des Archivgutes derLandeshauptstadt Dresden anfallenwerden.3. ob und in welcher Form ökologischeProduktanforderungen Eingang in einVergabeverfahren finden können, z. B.wenn bei der Papierbestellung das Um-weltzeichen „Blauer Engel“ in die Leis-tungsbeschreibung mit aufgenommenwird.4. Sofern diese Prüfungen die Möglich-keit einer wirtschaftlich vertretbarenUmstellung auf Recyclingpapier erge-ben, erfolgt eine solche Umstellung erst,nachdem sichergestellt ist, dass derAktenplan der Landeshauptstadt Dres-den in allen Geschäftsbereichen um-gesetzt wurde und konsequent Beach-tung findet.5. Die Verwaltung wird gebeten, überdie Umsetzung der Richtlinien für um-

    weltverträgliches Beschaffungs- undVergabewesen zu berichten sowie Vor-schläge für eventuell notwendige Ver-änderungen vorzulegen.Beschluss-NrBeschluss-NrBeschluss-NrBeschluss-NrBeschluss-Nr.:. :. :. :. : A0500-SR63-08A0500-SR63-08A0500-SR63-08A0500-SR63-08A0500-SR63-08Kriterien zur Wahrung von Fahrgast-Kriterien zur Wahrung von Fahrgast-Kriterien zur Wahrung von Fahrgast-Kriterien zur Wahrung von Fahrgast-Kriterien zur Wahrung von Fahrgast-interessen bei der Ausschreibunginteressen bei der Ausschreibunginteressen bei der Ausschreibunginteressen bei der Ausschreibunginteressen bei der Ausschreibungvon Leistungen des Schienenperso-von Leistungen des Schienenperso-von Leistungen des Schienenperso-von Leistungen des Schienenperso-von Leistungen des Schienenperso-nennahverkehrs (SPNV) im Gebietnennahverkehrs (SPNV) im Gebietnennahverkehrs (SPNV) im Gebietnennahverkehrs (SPNV) im Gebietnennahverkehrs (SPNV) im Gebietdes VVO (Verkehrsverbundes Ober-des VVO (Verkehrsverbundes Ober-des VVO (Verkehrsverbundes Ober-des VVO (Verkehrsverbundes Ober-des VVO (Verkehrsverbundes Ober-elbe) sowie Bildung eines Fahrgast-elbe) sowie Bildung eines Fahrgast-elbe) sowie Bildung eines Fahrgast-elbe) sowie Bildung eines Fahrgast-elbe) sowie Bildung eines Fahrgast-beirates im VVO unter Mitwirkungbeirates im VVO unter Mitwirkungbeirates im VVO unter Mitwirkungbeirates im VVO unter Mitwirkungbeirates im VVO unter Mitwirkungder beteiligten Unternehmender beteiligten Unternehmender beteiligten Unternehmender beteiligten Unternehmender beteiligten UnternehmenDer Stadtrat beschließt:Die Vertreterinnen und Vertreter derLandeshauptstadt Dresden werden be-auftragt, darauf hinzuwirken, dass beimVVO ein Fahrgastbeirat gebildet wird,der die weitere Entwicklung des SPNVim Verbundgebiet begleitet und dabeibesonders die Qualität der angebote-nen Leistungen nach Neuabschlussder Verträge kontrolliert.Beschluss-NrBeschluss-NrBeschluss-NrBeschluss-NrBeschluss-Nr.:. :. :. :. : A0503-SR63-08A0503-SR63-08A0503-SR63-08A0503-SR63-08A0503-SR63-08Drahtesel für DresdenDrahtesel für DresdenDrahtesel für DresdenDrahtesel für DresdenDrahtesel für DresdenDer Stadtrat beschließt:Der Oberbürgermeister wird beauftragt,bis zum 30. Juni 2008 zu prüfen, obund wie in der Stadt Dresden ohne Be-lastung des städtischen Haushaltes einFahrradverleihsystem – analog dem inWien, Paris und Lyon – eingeführt wer-den kann.Beschluss-NrBeschluss-NrBeschluss-NrBeschluss-NrBeschluss-Nr.:. :. :. :. : A0505-SR63-08A0505-SR63-08A0505-SR63-08A0505-SR63-08A0505-SR63-08Konzept eines Verkehrsleitsystems fürKonzept eines Verkehrsleitsystems fürKonzept eines Verkehrsleitsystems fürKonzept eines Verkehrsleitsystems fürKonzept eines Verkehrsleitsystems fürdie Sportstätten und anderen Ein-die Sportstätten und anderen Ein-die Sportstätten und anderen Ein-die Sportstätten und anderen Ein-die Sportstätten und anderen Ein-richtungen im Ostragehegerichtungen im Ostragehegerichtungen im Ostragehegerichtungen im Ostragehegerichtungen im OstragehegeDer Stadtrat beschließt:Der Oberbürgermeister wird beauftragt,dem Stadtrat bis spätestens 30. April2008 ein verkehrliches und finanziellesKonzept eines Verkehrsleitsystems fürdie Sportstätten und anderen Einrich-tungen im Ostragehege einschließlichdes ruhenden Verkehrs – darunter ins-besondere für besucherintensive Ver-anstaltungen – vorzulegen.Beschluss-NrBeschluss-NrBeschluss-NrBeschluss-NrBeschluss-Nr.:. :. :. :. : A0507-SR63-08A0507-SR63-08A0507-SR63-08A0507-SR63-08A0507-SR63-08Zuckertütengeld – Beihilfe für Schul-Zuckertütengeld – Beihilfe für Schul-Zuckertütengeld – Beihilfe für Schul-Zuckertütengeld – Beihilfe für Schul-Zuckertütengeld – Beihilfe für Schul-und Lernmaterial – Maßnahme zurund Lernmaterial – Maßnahme zurund Lernmaterial – Maßnahme zurund Lernmaterial – Maßnahme zurund Lernmaterial – Maßnahme zurverbesserten Chancengleichheit fürverbesserten Chancengleichheit fürverbesserten Chancengleichheit fürverbesserten Chancengleichheit fürverbesserten Chancengleichheit fürKinder und Jugendliche in von Ein-Kinder und Jugendliche in von Ein-Kinder und Jugendliche in von Ein-Kinder und Jugendliche in von Ein-Kinder und Jugendliche in von Ein-kommensarmut betroffenen Familienkommensarmut betroffenen Familienkommensarmut betroffenen Familienkommensarmut betroffenen Familienkommensarmut betroffenen FamilienDer Stadtrat beschließt:Der Oberbürgermeister wird beauf-tragt,1. die Erarbeitung von Maßnahmen fürdie Gewährung einer Unterstützung derStadt Dresden als einmalige Beihilfe –jährlich zum Schuljahresbeginn – (z. B.in Höhe von 50,00 bis 80,00 EUR) zurBeschaffung von Schul- und Lernma-

  • 13

    Dresdner Amtsblatt 6. März 2008/Nr. 10

    terial zu Gunsten von jenen Kindern undJugendlichen zu prüfen, die jeweils vordem Eintritt in das 1., 5., 8. und 11.Schuljahr stehen und deren FamilienLeistungen nach dem SGB II, dem SGBXII, dem Asylbewerberleistungsgesetzerhalten sowie Anspruch auf den Dres-den-Pass haben.2. In dieser Prüfung sind u. a. Aussa-gen zu treffen:■ über die Anzahl der berechtigtenKinder und Jugendlichen in den Schul-jahrgängen;■ inwieweit o. g. einmalige Beihilfe beider Berechnung von Leistungen nachdem SGB II unberücksichtigt bleibenkann;■ ob die Beihilfe für andere Jahrgän-ge ebenfalls möglich ist (z. B. durchfreie Träger);■ ob diese Maßnahme mit dem Schul-jahr 2008/2009 begonnen werdenkann;■ welche deutschen Kommunen be-reits vergleichbare Beihilfen gewährenund welche Schlussfolgerungen die Lan-deshauptstadt Dresden daraus zieht.Beschluss-NrBeschluss-NrBeschluss-NrBeschluss-NrBeschluss-Nr.:. :. :. :. : A0509-SR63-08A0509-SR63-08A0509-SR63-08A0509-SR63-08A0509-SR63-08Anhörungsverfahren – Zukunft desAnhörungsverfahren – Zukunft desAnhörungsverfahren – Zukunft desAnhörungsverfahren – Zukunft desAnhörungsverfahren – Zukunft desSports in DresdenSports in DresdenSports in DresdenSports in DresdenSports in DresdenDer Stadtrat beschließt:Der Oberbürgermeister wird beauf-tragt,1. bis Dezember 2008 eine mehr-stufige, öffentliche Anhörung zur künf-tigen Entwicklung des Sports in Dres-den, analog zum Anhörungsverfahrenzur Zukunft der Kindertagesbetreuungvon 2002 (siehe Anhang des Antrages),zu organisieren;2. die öffentliche Anhörung an denAnfang der geplanten Fortschreibungder Sportentwicklungskonzeption von2005 zu stellen und diese wissen-schaftlich zu begleiten;3. die Fortschreibung der Entwick-lungskonzeption in Form von Arbeits-gruppen, die aus der Anhörung her-vorgehen, zu organisieren und die Er-gebnisse der Arbeitsgruppen öffentlichin einem moderierten Workshop vor-zustellen;4. die Ergebnisse der Fortschreibungder Sportentwicklungskonzeption mitPrioritäten zu versehen und dem Stadt-rat bis 31. Dezember 2008 zum Be-schluss vorzulegen;5. ab 2009 die Sportplanung detailliertfür die Stadtteile vorzunehmen und einKonzept dafür ebenfalls bis zum 31.Dezember 2008 zum Beschluss vor-zulegen.Beschluss-NrBeschluss-NrBeschluss-NrBeschluss-NrBeschluss-Nr.:. :. :. :. : A0511-SR63-08A0511-SR63-08A0511-SR63-08A0511-SR63-08A0511-SR63-08Dienstreisen mit dem Flugzeug – Ein-Dienstreisen mit dem Flugzeug – Ein-Dienstreisen mit dem Flugzeug – Ein-Dienstreisen mit dem Flugzeug – Ein-Dienstreisen mit dem Flugzeug – Ein-zahlung des finanziellen Ausgleicheszahlung des finanziellen Ausgleicheszahlung des finanziellen Ausgleicheszahlung des finanziellen Ausgleicheszahlung des finanziellen Ausgleichesfür den Ausstoß der klimaschädli-für den Ausstoß der klimaschädli-für den Ausstoß der klimaschädli-für den Ausstoß der klimaschädli-für den Ausstoß der klimaschädli-

    chenchenchenchenchen Gase in den Fonds für Stadt-Gase in den Fonds für Stadt-Gase in den Fonds für Stadt-Gase in den Fonds für Stadt-Gase in den Fonds für Stadt-grüngrüngrüngrüngrünDer Antrag wird abgelehnt.Beschluss-NrBeschluss-NrBeschluss-NrBeschluss-NrBeschluss-Nr.:. :. :. :. : A0520-SR63-08A0520-SR63-08A0520-SR63-08A0520-SR63-08A0520-SR63-08Vergabe von RahmenzeitverträgenVergabe von RahmenzeitverträgenVergabe von RahmenzeitverträgenVergabe von RahmenzeitverträgenVergabe von RahmenzeitverträgenDer Stadtrat beschließt:Der Oberbürgermeister wird beauftragt,das angewandte Auf- und Abgebotsver-fahren bei der Vergabe von Rahmen-zeitverträgen für regelmäßig wieder-kehrende Leistungen zu überprüfenund dem Stadtrat bis zum 1. Juni 2008einen neuen Verfahrensvorschlag zumBeschluss vorzulegen, der das Ziel derErhöhung der Wirtschaftlichkeit undder Verbesserung der Fairness der Un-ternehmen besser ber