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Herausgegeben im Auftrag der Gemeinde Adelsdorf (verantwortlich für den Inhalt) im Verlag Oscar Dennhardt, Schwarzenbacher Ring 5, 91315 Höchstadt/A., Telefon (0 91 93) 82 55, Fax 31 03 KW 26/2016 www.adelsdorf.de AMTSBLATT - FREITAG, 1. JULI 2016 Umfangreiche Befragungen im Rahmen des Ortsentwicklungskonzeptes der Gemeinde Adelsdorf Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, die Gemeinde Adelsdorf erstellt derzeit ein Ortsentwicklungskonzept einschließlich einem sogenannten Einzelhandelsentwicklungskonzept. Für die Gemeinde Adelsdorf werden dabei Ziele und Maßnahmen entwickelt, die die Gemeinde für die Anforderungen der Zukunft fit machen sollen. Beispielsweise: Wie halten wir unsere vorhandene Versorgung mit Geschäften, Dienstleistungs- und Handwerksbetrieben aufrecht bzw. wie können wir diese ausbauen? Wie können wir unser Angebot in anderen Bereichen noch weiter zum Wohle der Gemeinde und ihrer Bürger entwickeln? Im Rahmen dieser Untersuchungen hat die Gemeinde Adelsdorf ein Planungsbüro beauftragt. Das beauftragte Büro PLANWERK aus Nürnberg benötigt umfangreiche Informationen, um die Untersuchungen zum Wohle der Gemeinde Adelsdorf und ihrer Bürger zu einem erfolg- reichen Ergebnis bringen zu können. Die Untersuchungen für die Erstellung des Konzeptes beinhalten u.a. neben der Aufnahme aller Einzelhandelsunternehmen, Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe auch Befragungen von Passanten und der Haushalte in der Gemeinde Adelsdorf. Ich bitte Sie herzlich, im Interesse der Entwicklung unserer Gemeinde die Untersuchungen zu unterstützen und sich an den Befragungen zu beteiligen. Dazu werden Sie in den kommenden Wochen als Gewerbetreibender bzw. als Passant von Befragern des bearbeitenden Büros PLANWERK aufgesucht bzw. angesprochen werden. Außerdem erhalten Sie als Haushalt in der Gemeinde Adelsdorf heute zusammen mit diesem Amtsblatt einen Fragebogen mit Antwortkuvert. Für Ihre aktive Teilnahme darf ich Ihnen im Namen der Gemeinde Adelsdorf im Voraus meinen herzlichen Dank aussprechen. Ihr Karsten Fischkal 1. Bürgermeister

AMTSBLATT - FREITAG, 1. JULI 2016 - Zusammen wachsen · (Straßenreinigungssatzung – SRS) Aufgrund des Art. 23, 24 Abs. 1 Nr. 1 und 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern

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Herausgegeben im Auftrag der Gemeinde Adelsdorf (verantwortlich für den Inhalt) im Verlag Oscar Dennhardt, Schwarzenbacher Ring 5, 91315 Höchstadt/A., Telefon (0 91 93) 82 55, Fax 31 03

KW 26/2016 www.adelsdorf.de

AMTSBLATT - FREITAG, 1. JULI 2016

Umfangreiche Befragungen im Rahmen des Ortsentwicklungskonzeptes der GemeindeAdelsdorf

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

die Gemeinde Adelsdorf erstellt derzeit ein Ortsentwicklungskonzept einschließlich einemsogenannten Einzelhandelsentwicklungskonzept. Für die Gemeinde Adelsdorf werden dabeiZiele und Maßnahmen entwickelt, die die Gemeinde für die Anforderungen der Zukunft fitmachen sollen. Beispielsweise: Wie halten wir unsere vorhandene Versorgung mit Geschäften,Dienstleistungs- und Handwerksbetrieben aufrecht bzw. wie können wir diese ausbauen? Wiekönnen wir unser Angebot in anderen Bereichen noch weiter zum Wohle der Gemeinde undihrer Bürger entwickeln? Im Rahmen dieser Untersuchungen hat die Gemeinde Adelsdorf einPlanungsbüro beauftragt.

Das beauftragte Büro PLANWERK aus Nürnberg benötigt umfangreiche Informationen, umdie Untersuchungen zum Wohle der Gemeinde Adelsdorf und ihrer Bürger zu einem erfolg-reichen Ergebnis bringen zu können. Die Untersuchungen für die Erstellung des Konzeptesbeinhalten u.a. neben der Aufnahme aller Einzelhandelsunternehmen, Dienstleistungs- undGewerbebetriebe auch Befragungen von Passanten und der Haushalte in der GemeindeAdelsdorf.

Ich bitte Sie herzlich, im Interesse der Entwicklung unserer Gemeinde die Untersuchungen zuunterstützen und sich an den Befragungen zu beteiligen. Dazu werden Sie in den kommendenWochen als Gewerbetreibender bzw. als Passant von Befragern des bearbeitenden BürosPLANWERK aufgesucht bzw. angesprochen werden. Außerdem erhalten Sie als Haushalt inder Gemeinde Adelsdorf heute zusammen mit diesem Amtsblatt einen Fragebogen mitAntwortkuvert.

Für Ihre aktive Teilnahme darf ich Ihnen im Namen der Gemeinde Adelsdorf im Voraus meinenherzlichen Dank aussprechen.

IhrKarsten Fischkal1. Bürgermeister

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RettungsdienstNotrufe112 Feuerwehr und Rettungsdienst die gemeinsame Notrufnummer bei Unfall, Notarzt, Brand, Techn. Hilfeleistung, sonstige Hilfe110 Polizei bei Einbruch, Diebstahl, Überfall, Gewalttaten, Bedrohung, Amoklauf

Medizinische HilfeUnfall, lebensbedrohende Erkrankung?

RettungsdienstNotarzt, Krankentransport, Bergrettung, Wasserrettung, dienst-habende Apotheken Notruf 112

Ärztlicher BereitschaftsdienstAllgemeinarzt, HNO-Arzt, Augenarzt, Frauenarzt, KinderarztChirurgen Servicenummer 116 117(außerhalb der üblichen Sprechzeiten der Arztpraxen)

Telefonseelsorge0800 - 111 0 111 und 0800 - 111 0 222Kindernotruf 0800 111 0333Elterntelefon 0800 111 0550Frauennotruf 09131 209720

Zahnärztlicher NotfalldienstDen zahnärztlichen Notfalldienst versieht am Samstag, den02.07.2016 und am Sonntag, den 03.07.2016

Dr. Heike Böttcher, Kirchenplatz 5,Herzogenaurach, Tel.-Nr. Praxis: 09132/796950

Dienstbereit: jeweils 10:00 bis 12:00 Uhr und 18:00 bis 19:00 Uhrin der Praxis

Apotheken-Notdienstfür Röttenbach, Hemhofen, Adelsdorf, Heroldsbach, Hausen,Baiersdorf und Möhrendorf.Vom Freitag, den 01.07.2016, 8.30 Uhr bis Montag, den04.07.2016, 08.30 Uhr außerhalb der normalen Öffnungszeiten:Marien-Apotheke, Adelsdorf, Bahnhofstr. 18, 09195/7244

Wir sind für Sie daGemeinde Adelsdorf, Rathausplatz 1, 91325 Adelsdorf

www.adelsdorf.deTel.: 09195/9432-0 Fax: 09195/9432-190

E-Mail: [email protected]

Öffnungszeiten der Gemeinde Adelsdorf

Montag 07.30 - 12.00 UhrDienstag 07.30 - 12.00 Uhr und 14.30 - 16.30 UhrMittwoch 07.30 - 12.00 UhrDonnerstag 07.30 - 12.00 Uhr und 14.30 - 17.30 UhrFreitag 07.30 Uhr - 12.00 Uhr

Bereitschaftsdienst für Wasserwerk und Kläranlageder Gemeinde Adelsdorf:

Außerhalb der Dienstzeiten erreichen Sie uns beiStörungen unter der Mobil-Nr. 0151/18848001

Am Montag, den 04.07.2016Apotheke Am Rathaus, Adelsdorf, Hauptstr. 13, 09195/995700Am Dienstag, den 05.07.2016Birken-Apotheke, Möhrendorf, Kleinseebacher Str. 12,09131/41844Am Mittwoch, den 06.07.2016Marien-Apotheke, Adelsdorf, Bahnhofstr. 18, 09195/7244Am Donnerstag, den 07.07.2016Marien-Apotheke, Adelsdorf, Bahnhofstr. 18, 09195/7244Der Notdienst endet während der Woche am darauffolgenden Tagum 8.30 Uhr. Alle Apotheken in obigen Orten haben samstags von8.00 Uhr bis 12.00 Uhr geöffnet. Bitte versuchen Sie den Notdienstam Wochenende vorzugsweise von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr undvon 17.00 bis 19.00 Uhr in Anspruch zu nehmen. Bitte beachtenSie auch den Notdienstaushang in den einzelnen Apotheken, dahier evtl. Änderungen angekündigt werden.

Frau Gerlinde Kraus, wohnhaft in Adelsdorf, Alte Burgstr. 7am 04.07.2016 zum 75. Geburtstag

Herrn Michael Strickroth, wohnhaft in Adelsdorf, Erlanger Str. 18am 05.07.2016 zum 76. Geburtstag

Herrn Siegbert Swierczyna, wohnhaft in Adelsdorf,Höchstadter Str. 31aam 05.07.2016 zum 72. Geburtstag

Herrn Georg Lettenmeier, wohnhaft in Heppstädt, Haus-Nr. 18am 07.07.2016 zum 75. Geburtstag

Frau Gertrud Schulze, wohnhaft in Aisch, Eichenhofer Str. 1am 08.07.2016 zum 88. Geburtstag

Herrn Andreas Haagen, wohnhaft in Adelsdorf, Erlanger Str. 5am 08.07.2016 zum 70. Geburtstag

Eheschließungen in AdelsdorfJanina Feulner, wohnhaft in Adelsdorf, Alte Burgstr. 3a undKilian Nagengast, wohnhaft in Adelsdorf, Marktplatz 4

Jennifer Perner und Stefan Oberg, beide wohnhaft in Bad Salzuflen,Im Freien Feld 33

Geburt in Fürtham 16.05.2016, Elias Johann Wirth, Sohn von Maria und Hans-Günter Wirth, wohnhaft in Neuhaus, Neuhauser Hauptstr. 3

Geburt in Erlangenam 08.06.2016, Mona und Amelie Römmelt, Töchter von Kerstin Birkner und Sven Römmelt, beide wohnhaft in Aisch, Bergstr. 15

Generationen in AdelsdorfDie Angebote des Mehrgenerationenprojektes (Café Genial)finden im Raum E 0.2 der Grund- und Mittelschule Adelsdorf (Obere Bachgasse 21) statt. Kontakt: Tel. 09195/9432-125,E-Mail: [email protected]

Herzlichen Glückwunsch

Standesamtliche Nachrichten

Genial

Bitte beachten, dass der Raum E 0.2 „Café Genial“ im Juliwegen der Baumaßnahme in der Schule nur über denPausenhof erreichbar ist.

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Dienstag• Offenes Generationencafé mit Gesellschaftsspielen von 14:00-

16:30 Uhr im Café Genial (Schule Adelsdorf)

Mittwoch• Seniorenessen ab 12:00 Uhr im Café am Marktplatz, Anmeldung

erforderlich (Tel. 09195/9216210) Gericht: Pizza und zumNachtisch Eis

• Jugendtreff Bunker geöffnet von 18:00-21:00 Uhr, Freundetreffen, Kicker/Billard spielen, relaxen, … Höchstadter Str. 31 c

Donnerstag• Offener Handarbeitskreis von 14:00-16:00 Uhr Kontakt Irmgard

Heim (Tel. 0151/70886075) im Café Genial (Schule Adelsdorf)• Ehrenamtlicher Fahrdienst zwischen 14:00 Uhr und 17:00 Uhr

z.B. für Einkäufe, Kranken- oder Arztbesuche im AdelsdorferGemeindegebiet. Anmeldungen unter Tel. 0151/18848021.Scheuen Sie sich nicht, eine Nachricht auf dem Anrufbeantworterzu hinterlassen – Sie werden zur Terminvereinbarung zurück-gerufen.

• Computertreff, Übungs- u. Fragestunde von 16:30-18:00 Uhrim Café Genial (Schule Adelsdorf). Infos unter http://fen-net.de/genial/CT

Freitag• Offener Malkreis (29.07.16) 15:30-18:00 Uhr, Kontakt Sigrid

Hinze (Tel. 0157/36574464) im Café Genial (Schule Adelsdorf)• Jugendtreff Bunker geöffnet von 18:00-24:00 Uhr, Freunde

treffen, Kicker/Billard spielen, relaxen, … Höchstadter Str. 31 c

WohnberatungInformationen im Rathaus (Tel. 09195/9432-181), im LandratsamtErlangen-Höchstadt (09131/803-277) oder unter www.adelsdorf.de(Wohnberatung).

Am Mittwoch, 06.07.2016 um 18:30 Uhrfindet im Sitzungssaal (2. OG) des Rathauses

die 22. Sitzung des Haupt- und Finanzausschussesmit folgender Tagesordnung statt:

1 Quartalsbericht 2/2016 2 Sachstand Haushalt 2017 3 Vergabeangelegenheiten 3.1 Vergabe des Gas-Konzessionsvertrages an die Bayern-

werk AG 3.2 Information zur Ergänzung im Ingenieurvertrag

Fremdwassersanierungskonzept SRP 4 Änderung des Grundsatzbeschlusses Sicherheitsleistung

für Gewährleistungsmängel vom 30.01.2013 5 Genehmigung überplanmäßige Ausgaben Spielgeräte6 Bekanntgabe und FragestundeDie Bevölkerung wird zu dieser Sitzung recht herzlicheingeladen.

Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Adelsdorf, 28.06.2016 Karsten FischkalGemeinde 1. Bürgermeister

Satzung über die Straßenreinigung(Straßenreinigungssatzung – SRS)

Aufgrund des Art. 23, 24 Abs. 1 Nr. 1 und 2 der Gemeindeordnungfür den Freistaat Bayern erlässt die Gemeinde Adelsdorf folgende

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Satzung§ 1

Aufgaben

(1) Die Gemeinde betreibt eine Straßenreinigungsanstalt als öffentliche Einrichtung. Die Anstalt hat die Aufgabe, öffentliche Verkehrsflächen zu reinigen und zu sichern.

(2) Im Anschlussgebiet nimmt die Straßenreinigungsanstalt die Reinigung für die nach der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Verordnung) Verpflichteten war (§ 12 Abs. 2 der Verordnung). Ist nichts anders bestimmt, wird nur die Fahrbahnreinigung übernommen.

(3) Die Sicherung der Fahrbahnen im Winter nimmt die Straßen reinigungsanstalt entsprechend dem Sicherungsbedarf wahr. Über den Bedarf entscheidet die Gemeinde. Ein Anspruch auf sofortige Räumung besteht nicht.

§ 2 Anschlussgebiet

(1) Das Anschlussgebiet umfasst die im Straßenreinigungsver- zeichnis aufgeführten öffentlichen Straßen, Wege und Plätze. Auf die Aufnahme eines Grundstückes in das Straßen reinigungsverzeichnis besteht kein Anspruch.

(2) Das Straßenreinigungsverzeichnis beinhaltet grundsätzlich alle öffentlichen gemeindlichen Straßen und ist durch den Bürgermeister zu fortzuführen.

§ 3Recht und Pflicht zum Anschluss und zur Benutzung

(1) Die Reinigungspflichtigen nach § 4 der Verordnung sind für die im Anschlussgebiet liegenden Straßen zum Anschluss und zur Benutzung der gemeindlichen Straßenreinigungsanstalt be- rechtigt und verpflichtet.

§ 4Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang

(1) Von der Verpflichtung zum Anschluss und zur Benutzung wird auf Antrag befreit, wenn der Anschluss und die Benutzung aus besonderen Gründen auch unter Berücksichtigung der Er -

fordernisse des Gemeinwohls nicht zumutbar sind. Der Antrag auf Befreiung ist unter Angabe der Gründe schriftlich bei der Gemeinde einzureichen.

(2) Die Befreiung kann befristet, unter Bedingungen, Auflagen und Vorbehalt des Widerrufs erteilt werden.

§ 5Inkrafttreten

(1) Diese Satzung tritt am 01.07.2016 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Satzung vom 20.12.2013 außer Kraft.

Gemeinde Adelsdorf Karsten FischkalAdelsdorf, 17.06.2016 1. Bürgermeister

Satzung für die Erhebung einerStraßenreinigungsgebühr

(GS-SRS)Aufgrund des Art. 8 des Kommunalabgabengesetztes erlässt dieGemeinde Adelsdorf folgende

Amtl. Bekanntmachungen

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Satzung § 1

Gebührenerhebung

Die Gemeinde erhebt Gebühren für die Benutzung derStraßenreinigungsanstalt.

§ 2Gebührenschuldner

(1) Gebührenschuldner ist, wer die Straßenreinigungsanstalt be- nutzt. Als Benutzer gilt, wer nach der Straßenreinigungssatzung zur Benutzung der Straßenreinigungsanstalt verpflichtet ist (Grundstückseigentümer).(2) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner.(3) Die Straßenreinigungsgebühr ist eine grundstücksbe zogene Benutzungsgebühr. Somit haftet das Grundstück für die Er-

füllung der Forderung (öffentliche Last).

§ 3Gebührenmaßstab

(1) Bemessungsgrundlage für die Gebühr ist die auf volle Meter abgerundete Straßenfrontlänge des Grundstücks für das eine Verpflichtung zur Benutzung der Straßenreinigungsanstalt besteht.

(2) Straßenfrontlänge ist die Länge der gemeinsamen Grenze des Vorderliegergrundstücks mit dem Straßengrundstück.

§ 4Gebührensatz

Die Gebühren betragen für die nach §3 Abs. 1 abgerundeteStraßenfrontlänge je Meter vierteljährlich bis 31.12.2016: 0,90 € /4 = 0,225 €vierteljährlich ab 01.01.2017: 1,00 €/ 4 = 0,25 €

§ 5Entstehen der Gebührenschuld

Die Gebührenschuld entsteht erstmals mit Beginn des auf denEintritt des Gebührentatbestandes folgenden Kalendervierteljahres,im Übrigen fortlaufend mit Beginn eines Kalendervierteljahres.Angefangene Kalendervierteljahre gelten als volle Kalender -vierteljahre.

§ 6Gebührenschuld bei Vorder- und Hinterliegergrundstück

(1) Ist ein Hinterlieger zugeordnet (§ 7 Abs. 2 der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter), so entsteht für jeden Gebührenschuldner eine Gebühr in Höhe eines Bruchteils der für die Straßenfrontlänge des Vordergrundstücks anzu-setzenden Gebühr.

(2) Jeder Gebührenschuldner hat dabei die für die Straßen -frontlänge des Vorderliegergrundstücks anzusetzende Gebühr zu gleichen Anteilen zu tragen. Unterscheiden sich die Grund- stücke der einander zugeordneten Vorder- und Hinterlieger hinsichtlich der Flächen wesentlich, so können auf Antrag eines Gebührenschuldners die Anteile in demselben Verhältnis festgesetzt werden, in dem die Grundstücksflächen zueinander stehen.

§ 7Fälligkeit

(1) Die Gebührenschuld wird einen Monat nach Zustellung des Gebührenbescheides fällig.

(2) Die Straßenreinigungsgebühr wird zu je einem Viertel ihres

Jahresbetrags am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Beträgt die Gebühr weniger als 15 € im Jahr wird der Jahresbetrag jeweils am 15. August fällig. Beträgt die Gebühr weniger als 30 € im Jahr wird der Jahresbetrag je-weils zur Hälfte am 15. Februar und 15. August fällig.

§ 8 Meldepflicht

Die Gebührenschuldner sind verpflichtet, alle Veränderungen derVerhältnisse, die für die Gebührenerhebung von Bedeutung seinkönnen, der Gemeinde unverzüglich zu melden und auf Verlangendarüber nähere Auskunft zu geben.

§ 9In-Kraft-Treten

(1) Diese Satzung tritt am 01.01.2017 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Satzung vom 07.05.2015 außer Kraft.

Gemeinde Adelsdorf Karsten FischkalAdelsdorf, 17.06.2016 1. Bürgermeister

Verordnung über die Reinhaltung undReinigung der öffentlichen Straßen unddie Sicherung der Gehbahnen im Winter

(Reinigungs- und Sicherungsverordnung)

Aufgrund des Art. 51 Abs. 4 und 5 des Bayerischen Straßen- undWegegesetzes (BayStrWG) in der Fassung der Bekanntmachungvom 5. Oktober 1981 (BayRS 91-1-1) zuletzt geändert durch § 6des Gesetzes vom 20.12.2007 (GVBL. S. 958), erlässt dieGemeinde Adelsdorf folgende Verordnung:

Allgemeine Vorschriften

§ 1Inhalt der Verordnung

Diese Verordnung regelt Inhalt und Umfang der Reinhaltungs-,Reinigungs- und Sicherungspflichten auf den öffentlichen Straßenin der Gemeinde Adelsdorf.

§ 2Begriffsbestimmungen

(1) Öffentliche Straßen im Sinne dieser Verordnung sind alle dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze mit ihren Bestandteilen im Sinne des Art. 2 Nr. 1

(2) BayStrWG oder des§ 1 Abs. 4 Nr. 1 des Bundesfern -straßengesetzes (FStrG) in der jeweiligen Fassung. Hierzu gehören insbesondere die Fahrbahnen, die Trenn-, Seiten-, Rand- und Sicherheitsstreifen, die Geh- und Radwege, die ge-meinsamen Geh- und Radwege und die der Straße dienenden Gräben, Böschungen, Stützmauern und Grünstreifen. Die Bundesautobahnen sind keine öffentlichen Straßen im Sinne dieser Verordnung.

(3) Gehbahnen sind a) die für den Fußgängerverkehr bestimmten, befestigten und

abgegrenzten Teile der öffentlichen Straßen (insbesondere Gehwege sowie gemeinsame Geh- und Radwege) und die selbstständigen Gehwege sowie die selbstständigen ge-

mein samen Geh- und Radwege oder

b) in Ermangelung einer solchen Befestigung oder Abgrenzung die dem Fußgängerverkehr dienenden Teile am Rande der öffentlichen Straßen in einer Breite von 1 Meter, gemessen vom begehbaren Straßenrand aus.

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Reinhaltung der öffentlichen Straßen

§ 3Verbote

(1) Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Reinlichkeit ist es untersagt, öffentliche Straßen mehr als nach den Umständen un-vermeidbar zu verunreinigen oder verunreinigen zu lassen.

(2) Insbesondere ist es verboten,

a) auf öffentlichen Straßen Putz-, Waschwasser, Jauche oder sonstige verunreinigende Flüssigkeiten auszuschütten oder ausfließen zu lassen, Fahrzeuge, Maschinen oder sonstige Geräte zu säubern, Gebrauchsgegenstände auszustauben oder auszuklopfen,Tierfutter auszubringen;

b) Gehwege durch Tiere verunreinigen zu lassen;

c) Klärschlamm, Steine, Bauschutt, Schrott, Gerümpel, Verpackungen, Behältnisse sowie Eis und Schnee

1. auf öffentlichen Straßen abzuladen, abzustellen oder zulagern,

2. neben öffentlichen Straßen abzuladen, abzustellen oder zu lagern, wenn dadurch die Straßen verunreinigt werden können.

3. in Abflussrinnen, Kanaleinlaufschächte, Durchlässe oder offene Abzugsgräben der öffentlichen Straßen zu schütten oder ein zubringen.

(3) Das Abfallrecht bleibt unberührt.

Reinigung der öffentlichen Straßen

§ 4Reinigungspflicht

(1) Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Reinlichkeit haben die Eigentümer und die zur Nutzung dinglich Berechtigten von Grundstücken, die innerhalb der geschlossenen Ortslage an die im Straßenreinigungsverzeichnis aufgeführten öffentlichen Straßen angrenzen (Vorderlieger) oder über diese öffentlichen Straßen mittelbar erschlossen werden (Hinterlieger),die in § 6 bestimmten Reinigungsflächen gemeinsam auf eigene Kosten zu reinigen. Grundstücke werden über diejenigen Straßen mittelbar erschlossen, zu denen über dazwischen liegende Grundstücke in rechtlich zulässiger Weise Zugang oder Zufahrt genommen werden darf.

(2) Grenzt ein Grundstück an mehrere im Straßenreinigungsver -zeichnis (Anlage 1) aufgeführte öffentliche Straßen an, oder wird es über mehrere derartige Straßen mittelbar erschlossen, oder grenzt es an eine derartige Straße an, während es über eine andere mittelbar erschlossen wird, so besteht die Verpflichtung für jede dieser Straßen.

(3) Die Vorderlieger brachen eine öffentliche Straße nicht zu reinigen, zu der sie aus tatsächlichen oder aus rechtlichen Gründen keinen Zugang und keine Zufahrt nehmen können und die von ihrem Grundstück aus nur unerheblich verschmutzt werden kann.

(4) Keine Reinigungspflicht trifft ferner die Vorder- oder Hinterlieger, deren Grundstücke einem öffentlichen Verkehr gewidmet sind, soweit auf diesen Grundstücken keine Gebäude stehen.

(5) Zur Nutzung dinglich Berechtigte im Sinne des Absatzes 1 sind die Erbbauberechtigten, die Nießbraucher, die Dauerwohn- und Dauernutzungsberechtigten und die Inhaber eines Wohn ungsrechtes nach § 1 093 BGB.

§ 5Reinigungsarbeiten

Zur Erfüllung ihrer Reinigungspflicht haben die Vorder- undHinterlieger die im Straßenreinigungsverzeichnis aufgeführtenöffentlichen Straßen innerhalb ihrer Reinigungsflächen (§6) zu rei-nigen. Sie haben dabei die Gehwege, die gemeinsamen Geh- undRadwege, die Radwege und die innerhalb der Reinigungsflächenbefindlichen Fahrbahnen (einschließlich der Parkstreifen)

a) jeweils nach Bedarf, regelmäßig aber in den Herbstmonaten zu kehren und den Kehricht, Schlamm und sonstigen Unrat zu entfernen (soweit diese in üblichen Hausmülltonnen für Biomüll, Papier oder Restmüll oder in Wertstoffcontainern entsorgt werden können); entsprechendes gilt für die Entfernung von Unrat auf den Grünstreifen.

b) von Gras und Unkraut zu befreien, soweit es aus Ritzen und Rissen im Straßenkörper wächst.

c) bei Bedarf, insbesondere nach einem Unwetter soweit bei Tauwetter, die Abflussrinne und Kanaleinläufe freizumachen, soweit dies innerhalb der Reinigungsfläche (§ 6) liegen.

§ 6Reinigungsfläche

(1) Die Reinigungsfläche ist der Teil der öffentlichen Straßen, der zwischen der gemeinsamen Grenze des Vorderlieger -grundstücks mit dem Straßengrundstück, und bei allen Straßen des Straßenreinigungsverzeichnisses der Mittellinie des Straßengrundstücks liegt, wobei Anfang und Ende der Reinigungsfläche vor einem Grundstück jeweils durch die von den Grundstücksgrenzen aus senkrecht zur Straßen- mittellinie gezogenen Linien bestimmt werden.

(2) Bei einem Eckgrundstück gilt Absatz 1 entsprechend für jede öffentliche Straße, an die das Grundstück angrenzt, ein-schließlich der gegebenenfalls in einer Straßenkreuzung liegenden Flächen.

§ 7Gemeinsame Reinigungspflicht der

Vorder- und Hinterlieger

(1) Die Vorderlieger tragen gemeinsam mit den ihnen zugeordneten Hinterliegern die Reinigungspflicht für ihre Reinigungsflächen. Sie bleiben auch dann gemeinsam verantwortlich, wenn sie sich zur Erfüllung ihrer Pflichten anderer Personen oder Unternehmer bedienen; das Gleiche gilt auch für den Fall, dass Vereinbarungen nach § 8 abgeschlossen sind.

(2) Ein Hinterlieger ist dem Vorderlieger zugeordnet, über dessen Grundstück der Zugang oder die Zufahrt zu derselben öffent-lichen Straße nehmen darf, an die auch das Vorderlieger -grundstück angrenzt.

§ 8Aufteilung der Reinigungsarbeiten bei

Vorder- und Hinterliegern

(1) Es bleibt den Vorder-und Hinterliegern überlassen, die Aufteilung der auf sie treffenden Arbeiten untereinander durch Vereinbarung zu regeln.

(2) Kommt eine Vereinbarung nicht zustande, so kann jeder Vorder- oder Hinterlieger eine Entscheidung der Gemeinde über die Reihenfolge und die Zeitdauer, in der sie ihre Arbeiten zu er bringen haben, beantragen. Unterscheiden sich die Grund- stücke der einander zugeordneten Vorder- und Hinterlieger hinsichtlich der Flächen wesentlich, kann die Entscheidung beantragt werden, dass die Arbeiten nicht in gleichen Zeitab-

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ständen zu erbringen sind, sondern dass die Zeitabschnitte in demselben Verhältnis zueinander stehen, wie die Grund- stücksflächen.

Sicherung der Gehbahnen im Winter

§ 9Sicherungspflicht

(1) Zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigenturm oder Besitz haben die Vorder- und Hinterlieger die in § 11 be-stimmten Abschnitte der Gehbahnen der an ihr Grundstück angrenzenden oder ihr Grundstück mittelbar erschließenden öffentlichen Straßen (Sicherungsfläche) auf eigene Kosten in sicherem Zustand zu erhalten.

(2) § 4 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 bis 5, §§7 und 8 gelten sinngemäß. Die Sicherungspflicht besteht für alle Straßen, auch wenn diese nicht im Straßenreinigungsverzeichnis aufgeführt sind.

§ 10Sicherungsarbeiten

(1) Die Vorder- und Hinterlieger haben die Sicherungsfläche an Werktagen ab 7 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8 Uhr von Schnee zu räumen und bei Schnee-, Reif oder Eisglätte mit geeigneten abstumpfenden Stoffen (z.B. Sand, Splitt), nicht jedoch mit Tausalz oder ätzenden Mitteln zu be-streuen oder das Eis zu beseitigen. Bei besonderer Glättegefahr (z.B. an Treppen oder starken Steigungen) ist das Streuen von Tausalz zulässig. Diese Sicherungsmaßnahmen sind bis 20 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Ge- fahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erfor-derlich ist.

(2) Der geräumte Schnee oder die Eisreste (Räumgut) sind neben der Gehbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird. Ist das nicht möglich, haben die Vorder- und Hinterlieger das Räumgut spätestens am folgenden Tage von der öffentlichen Straße zu entfernen. Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege sind bei der Räumung freizuhalten.

§ 11Sicherungsfläche

(1) Sicherungsfläche ist die vor dem Vorderliegergrundstückinner halb der Reinigungsfläche liegende Gehbahn.

(2) § 6 Abs. 2 gilt sinngemäß.

Schlussbestimmungen

§ 12Befreiung und abweichende Regelungen

(1) Befreiung vom Verbot des§ 3 gewährt die Gemeinde, wenn der Antragsteller die unverzügliche Reinigung besorgt.

(2) Für Vorder- und Hinterlieger, die an die gemeindliche Straßenreinigungsanstalt angeschlossen sind, erfüllt die Gemeinde für die angeschlossenen Teile der Reinigungs-

flächen die in § 5 aufgeführten Reinigungsarbeiten nach Maßgabe der Satzung.

(3) ln Fällen, in denen die Vorschriften dieser Verordnung zu einer erheblichen unbilligen Härte führen würden, die dem Betroffenen auch unter Berücksichtigung der öffentlichen Belange und der Interessen der übrigen vorder- und Hinterlieger nicht zugemutet werden kann, spricht die Gemeinde auf Antrag durch Bescheid eine Befreiung aus oder trifft unbeschadet des § 8 Abs. 2 sonst eine angemessene Regelung. Eine solche Regelung hat die Gemeinde auch zu treffen in Fällen, in denen nach dieser

Verordnung auf Vorder- und Hinterlieger keine Verpflichtung trifft. Die Entscheidung kann befristet, unter Bedingungen, Auflagen oder Widerrufs Vorbehalt erteilt werden.

§ 13Ordnungswidrigkeiten

Gemäß Art. 66 Nr. 5 BayStrWG kann mit einer Geldbuße bis zufünfhundert Euro belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig

1. entgegen § 3 eine öffentliche Straße verunreinigt oder verun-reinigen lässt,

2. die ihm nach den §§ 4 und 5 obliegenden Reinigungspflicht nicht erfüllt,

3. entgegen den §§ 9 und 10 die Gehbahnen nicht oder nicht rechtzeitig sichert.

§ 14In-Kraft-Treten

(1) Diese Verordnung tritt am 01.07.2016 in Kraft. Sie gilt 20 Jahre.

(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Reinhaltung, Reinigung und Sicherung der öffentlichen Straßen vom 20.12.2013 außer Kraft.

Gemeinde Adelsdorf Karsten FischkalAdelsdorf, 17.06.2016 1. Bürgermeister

Gemeinde Info

Die Gemeinde trödelt ….Sonntag, 24. Juli 2016

von 13:00 Uhr bis 18:00 UhrNähere Infos und Anmeldeformulare

unter www.adelsdorf.de

Die Gemeinde Adelsdorf sucht ab sofort

eine/n Ferienarbeiter/in oder Saisonkraftzur Abdeckung von Zusatzarbeiten im Bereich Grünpflege inVollzeit (39 Std./Woche), befristet bis 30.09.2016.

Sie sollten Spaß an Tätigkeiten im Bereich der Grün flächen arbeithaben und einen FS Klasse 3 bzw. B be sitzen. Erfahrungen mitentsprechenden Arbeitsgeräten wären von Vorteil.

Bei Interesse bewerben Sie sich bitte schriftlich spätestens bis11.07.2016 bei der Gemeinde Adelsdorf, Rathausplatz1, 91325Adelsdorf oder per Mail, [email protected].

Sollten Sie Fragen haben, dann rufen Sie bitte an (Tel.09195/9432-154).

Adelsdorf, 28.06.2016 Karsten Fischkal 1.Bürgermeister

Das Liegenschaftsamt (Zimmer-Nr. 1.02) ist in der Wochevom 04.07.2016 bis zum 08.07.2016 aufgrund einer internenSchulung geschlossen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Ihr Liegenschaftsamt

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Mitteilung des Fundbüros In der letzten Woche wurde folgender Fundgegenstand bei derGemeinde Adelsdorf abgegeben:

1 Damenuhr

Für Rückfragen im Fundbüro: 09195/ 9432–132Aktuelle Fundsachen können auch im Internet unter www.adels-

dorf.de im Unterpunkt „Rathaus & Bürgerservice“/Online-Dienste/Fundbüro abgerufen werden.

Caritas Aktuell14.07.2016, 18.00 Uhr: Sommermärchen für die SeeleHerzliche Einladung an alle, die fremde Welten kennenlernenwollen, von Freunden und Fremden hören möchten und der Seeleetwas Gutes tun wollen. Ein Abend voller Geschichten erwartetSie – an dem Sie in den Genuss kommen, dass Ihnen vorgelesenwird.Kostenfrei, bitte mit Anmeldung, Tel. 09193/5012620,[email protected]

27.09.-27.10.2016 Hauskrankenpflegekurs für AngehörigeSicherheit im täglichen Umgang und bei der Versorgung einerpflegebedürftigen Person sind Kursinhalte. Auch soll Fragen, wiedas häusliche Umfeld pflegegerecht gestaltet werden kann, wasman im Umgang mit dem demenziell erkrankten Angehörigenbeachten muss, praxisnah nachgegangen werden. Ebenso werdendie Bedürfnisse pflegender Angehöriger wie rückenschonendesArbeiten und Selbstpflege aufgegriffen. Info und Anmeldung CaritasPflegedienst Höchstadt, Tel. 09193/501260.

Adresse für beide Termine: Haus der Caritas, Steinwegstr. 2,Höchstadt (www.caritas-erlangen.de).

Energieberatung für Haushalte aus Adelsdorf und denOrtsteilen

Wann: jeden dritten Donnerstag im Monat von 14-18 UhrWo: Landratsamt Höchstadt, Schlossberg 10, 91315 HöchstadtBeratungsgebühr: 5,- €/halbe StundeAuch Gebäude-Check am Wohnhaus möglich: 20,- €Infos und Anmeldungen: Landratsamt Erlangen-Höchstadt,Frau Ulrike Saul, Tel. 09131/803-380229

Beratung für Existenz-Gründer und KleinunternehmerInfotag der AktivseniorenWann: Montag, 4.7.2016 von 14 – 18 Uhr Wo: Landratsamt Erlangen-Höchstadt, Marktplatz 6Anmeldungen: bis Freitag, 1.7.2016 unter Tel. 09131/803204 beiHerr Thomas Wächtler, Wirtschaftsförderer im LandratsamtErlangen-Höchstadt

Girls’ Night für Mädchen ab 11 JahrenWann: 15.7.2016 ab 16:30 Uhr bis 16.7.2016 um 10:00 UhrWo: Fortuna Kulturfabrik in HöchstadtTeilnahmegebühr: 10,- €Anmeldungen: bis 6.7.2016 – Anmeldeformulare gibt es beiClaudia Wolter von der Gleichstellungsstelle des LandkreisesErlangen-Höchstadt unter Tel. 09131/803-211 oder per E-Mail [email protected]. Bitte ausgefülltwieder per Post an Claudia Wolter, Landratsamt Erlangen-Höchstadt, Gleichstellungsstelle, Marktplatz 6, 91054 Erlangenoder per Fax an 09131/803-34502

Freie Wähler AdelsdorfEinladungWir laden alle Mitglieder der Freien Wähler mit Ihren

LRA Erlangen-Höchstadt

Vereine, Parteien und Verbände

Genehmigung einer öffentlichenVeranstaltung

Aus besonderem Anlass kann der Betrieb eines erlaubnisbe-dürftigen Gaststättengewerbes unter erleichtertenVoraussetzungen vorübergehend gestattet werden. BesondereAnlässe sind kurzfristige Ereignisse wie z.B. Vereinsfeste,Sommerfeste, Dorffeste, Jubiläumsfeiern, Partys,Sportveranstaltungen, Tanzveranstaltungen, Musikevents,usw. Hierzu bedarf es einer Genehmigung nach demGaststättengesetz (GastG) für eine öffentliche Veranstaltungsowie der Gestattung (Schankgenehmigung), wenn alkoho-lische Getränke und Speisen zum Verzehr angeboten werden.

Anträge auf Gestattung sind mindestens 2 Wochen (evtl.Rückfragen Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst) vor derVeranstaltung persönlich beim Bürgerservice im Rathaus zustellen. Es empfiehlt sich, für die Beantragung der Gestattungdas von uns auf der Homepage www.adelsdorf.de unterBürgerservice A-Z zur Verfügung gestellte Antragsformular imVorfeld auszufüllen und mitzubringen, da eine Vielzahl vonspeziellen Angaben zu den Veranstaltungen benötigt werden.

Ihr Bürgerservice

Adelsdorf-AppNachdem wir unseren Internetauftritt „www.adelsdorf.de“ neugestaltet haben, steht Ihnen nun auch eine Gemeinde-Appfür Ihr Smartphone zur Verfügung.

Mit der Adelsdorf-App können Sie sich jederzeit auch vonunterwegs über unsere Gemeinde und ihre Angeboteinformieren. Lernen Sie Adelsdorf kennen, bleiben Sie stetsauf dem Laufenden mit aktuellen Nachrichten aus derGemeinde und finden Sie sich mit Hilfe der „In der Nähe“-Funktion und einer übersichtlichen Kartendarstellung schnellvor Ort zurecht.

Sie finden die Adelsdorf-App in Ihrem iOS- oder Android-App-Store oder auf unserer Homepage unter „Service“.

Nutzen Sie diese smarte Möglichkeit der Information.

IhrKarsten Fischkal1. Bürgermeister

Aufrufsystem für den BürgerserviceVor kurzem wurde im Bürgerservice ein Ticketaufrufsystemeingeführt. Dazu möchten wir Ihnen mitteilen, dass dieTicketausgabe am Donnerstagnachmittag, abweichend vonder Öffnungszeit, bereits um 17:15 Uhr schließt. Wir hoffenauf Ihr Verständnis.

Ihr Bürgerservice

Gesundheit und soz. Dienste

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Familienangehörigen zu einer Familienradtour am Sonntag,17. Juli 2016 ein. Wir treffen uns um 13.30 Uhr am Parkplatz vonEDEKA-Degen. Hier beginnt unsere Radtour. Wir fahren durchden Aischgrund über Nainsdorf nach Neuhaus. Hier werden wireine sachkundige Führung im Fischereimuseum bekommen.Anschließend besteht im Gasthof Schmidt die Möglichkeit einerKaffeepause.Durch den Ziegenanger über Wiesendorf radeln wirzum Abschluss zur Adelsdorfer Fischerkerwa. Über eine regeTeilnahme zu dieser Familienradtour würden wir uns sehr freuen.Weitere Informationen zu den Freien Wählern finden Sie aufunserer Homepage www.freie-waehler-adelsdorf.de.

Vorsitzender Günter Brehm

CSU – FU – JU AdelsdorfEinladung zum Schlossgartenfest 2016 mit Übertragung desEM-Spiels!Am Samstag, 02. Juli 2016 findet wieder in der schönen Kulissedes Adelsdorfer Schlossgartens das traditionelle Schlossgartenfeststatt.

Achtung: Beginn ist auf 18:30 Uhr vorverlegt. Einlass ab18:00 Uhr. Der Eintritt ist frei.Da unsere Nationalmannschaft das Viertelfinale erreicht hat,übertragen wir auch beim Schlossgartenfest das EM SpielDeutschland gegen Italien in der Schlossscheune!In einem festlichen Ambiente, umrahmt vom historischen Schloss,können Sie als unsere Gäste einen lauen Sommerabendgenießen.

Zur Unterhaltung spielt die Band „Kiehfman&Jack“ mit kernigen,fetzigen, melodischen und tanzbaren Rock der 60/70/80/90 Jahre.Einfach alles was Spaß macht. Sie erwartet gute Stimmung sowieMitsing- und Tanzgarantie.

Für leckere Speisen sorgt das Team der Frauenunion.

Cocktails, Sekt und vieles mehr serviert Ihnen die „Junge Union“an der chilligen Bar.Auf Ihr Kommen und einen schönen Abend freuen sich

Matthias Goß Karin Frank Mona Lisa EigenfeldVorsitzender CSU Vorsitzende FU Vorsitzende JU

Schlossgartenfest 2016 Die Helferinnen und Helfer treffen sich zum Auf- und Abbau anfolgenden Terminen:Freitag, 01.07.2016 ab 15:00 UhrSamstag, 02.07.2016 ab 08:30 UhrSonntag, 03.07.2016 ab 09:00 UhrVielen herzlichen Dank schon vorab für Eure großartigeUnterstützung !!!Euer Uwe Pöschl CSU Adelsdorf

SPublic Viewing des SC Adelsdorf undder FF Adelsdorf

Hallo Sportsfreunde,die EM in Frankreich geht in die heiße Phase, unsere deutscheNationalmannschaft hat das Viertelfinale erreicht!Verfolgen Sie auch dieses Spiel gemeinsam mit anderenFußballfans auf Großbildleinwand in der Fahrzeughalle derFeuerwehr Adelsdorf.Bei gekühlten Getränken, gegrillten Leckereien und guter Stimmungladen wir Sie am Samstag, den 2. Juli 2016 ab 20:00 Uhr ein.Der Eintritt ist frei.

Auf Ihr Kommen freuen sich Ihr Sport-Club Adelsdorf und Ihre Freiwillige Feuerwehr Adelsdorf

RSC Adelsdorf e.V.Nächster Radtreff: 5. Juli 2016 für Trekking-MtbTreffpunkt: SC Sportheim um 18:30 UhrStreckenverlauf: ca. 40 kmStreckenverlauf: Adelsdorf-Wiesendorf-Hemhofen-Rötten-bach-Dechsendorf-Großenseebach-Reinersdorf-Kairlindach-Mechelwind-Biengarten-Poppenwind-Krausenbechhofen-Gremsdorf-Medbach-AdelsdorfTour-Guide: Gert de GrootDie Freitagstouren mit Gert de Groot: immer freitags um13:30 Uhr, Sportheim Adelsdorf.Anmerkung: jeder Teilnehmer fährt auf eigene Gefahr, eineUnfallversicherung von Seiten des Vereins besteht nicht.Herzlich willkommen sind alle Mitglieder sowie alle Radsport-freunde der Gemeinde. Tragen eines Fahrrad-Helms er-wünscht.

gez. die Vorstandschaft

Tennisverein Adelsdorf e.V.

Großer Familientag beim Tennisverein AdelsdorfHerzliche Einladung ergeht an alle Bürgerinnen und Bürger,Tennisfreunde und Tennisinteressierte, jung und alt.

Der Eintritt ist frei!!!

Am 03.07. von 11.00 Uhr – 16.00 Uhr findet auf der Anlage desTennisvereines (hinter Edeka Degen) ein großer Familientag statt.Ein unterhaltsames Programm begleitet Sie.

- Kinderflohmarktum Anmeldung unter 0174/4265590 wird gebeten

- Hüpfburg- Kinder Batiken zugunsten der Deutschen Hirntumorhilfe- Aufschlaggeschwindigkeitsmessung

(ein großer Spaß, auch für Laien) - Tennisshoweinlagen

- 2. Bürgermeisterin Jutta Köhler mit 1. Bürgermeister Karsten Fischkal im Doppel gegen Pfarrer Arnold und Pfarrer Ringer

- Björn Hippenstiel und Christian Weiß (beide jüngst Teil - nehmer der Herren 40/35 Weltmeisterschaft in Kroatien)

- Senioren Doppel (unsere ältesten Mitglieder im Doppel mit 80 Jahren und älter)

- Kindertennis- Spanferkel mit Kloß- Currywurst mit Pommes- Popcorn- Kaffee und Kuchen- kostenloses Schnuppertennis

Herbert Bork 1.Vorsitzender

Musik- und Gesangverein Adelsdorf e. V.www.mgv-adelsdorf.de

Am Montag, dem 03.10.2016 (Tag der Deutschen Einheit),findet die diesjährige Männerwallfahrt der katholischen PfarreiSt.Stephanus zur Heilig-Kreuz-Kirche am Kalvarienberg in BadTölz statt. Es wäre schön, wenn ein Männerchor mit der bei vie-len Sängern bekannten "Waldlermesse" den Gottesdienst be-reichern könnte. Weil nach den Sommerferien nicht mehr ge-nügend Zeit sein wird, bietet Rudolf Kießling noch vor den Ferienam 14.07.2016 und am 21.07.2016 jeweils um 19:00 Uhr im

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Nebenraum des Gasthofes Zur Post Singproben an. Er freutsich auf einen regen Zuspruch.Vorschau für weitere Termine:Donnerstag, 07.07.2016, 19:00 Uhr:Gemeinsame Chorstunde für den gemischten Chor und für denPfarrchor Aisch in der Gaststätte Zur Post.Samstag, 09.07.2016, 14:00 Uhr:Einsingen für das Ständchen zur Goldenen Hochzeit. Ort wirdnoch bekannt gegeben. Die Vorstandschaft

Schützenverein Hubertus-Neuhaus 1952 e.V.

Einladung zur Schützenkerwa u. Johannisfeuer 2016Die diesjährige Schützenkerwa mit Johannisfeuer findet am

Samstag, den 09.07.2016auf dem Gelände des Schützenvereins an der Bucher Straße inAdelsdorf-Neuhaus statt:- 14.00 Uhr Kaffee u. Kuchen- gegen 16.00 Uhr startet der Festumzug zum Abholen der neuen

Schützenkönige, begleitet von den „Adelsdorfer Musikanten“- ab 18.00 Uhr wird ein Abendessen angeboten- ab 19.30 Uhr: Königsproklamtion und Ehrung langjähriger

Vereinsmitglieder, anschl. gemütliches Beisammenseinca. 20.30 Uhr: Entzünden des ausgefallenen Johannisfeuers

Auf zahlreiche Besucher freut sich der Schützenverein!

Geflügelzuchtverein AdelsdorfGrillabendAm Freitag 08. Juli 2016 laden wir unsere Vereinsmitglieder sowiederen Angehörige zu unserem Grillabend auf unseremVereinsgelände in Wiesendorf ein. Wir wollen in gemütlicherAtmosphäre ab 18.00 Uhr ein paar gemütliche Stunden verbringen.Zum Aufbau treffen wir uns am Freitag um 16.30 Uhr amVereinsheim.

HühnerimpfenAm Samstag 09. Juli 2016 wird um 9.00 Uhr der Hühnerimpfstoffgegen die Newcastle Krankheit bei Johannes Weiß Hauptstr. 37ausgegeben. Bitte ein kleines Schraubglas mitbringen und denTieren am Abend vorher das Trinkwasser wegnehmen.

Die Vorstandschaft

Fischereiverein Adelsdorf e.V.1. Adelsdorfer Fischer-Kerwa mit Einweihung des neuen

Vereinsheimes auf dem Vereinsgelände des FV Adelsdorf e.V. am Sportplatz 7

Programm:Freitag, 15.07.201619:00 Uhr Festakt und Einweihung VereinsheimLive-Musik mit den Aischtaler KnutschbärnSamstag, 16.07.201613:00 Uhr - 17:00 Uhr Hegefischen der Jugend17:00 - 17:30 Uhr Abwiegen am Vereinsheimab 17:00 Uhr Festbetrieb mit Live-Musik „Kiefhman & Jack“Sonntag, 17.07.201605:00 - 11:00 Uhr Öffentliches Hegefischen der Hegegemeinschaft„Unterer Aischgrund“11:00-12:00Uhr Abwiegen am Vereinsheimab 12:00 Uhr Mittagstisch anschließend Festbetriebab ca. 14:00 Uhr Übergabe der ErinnerungsgeschenkeStartkartenverkauf ab Freitag im Zelt (nur mit staatl. Fischereischein)

Vorverkauf unter 0173/5805262 oder 0172/8984129

Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt.

Der Fischereiverein Adelsdorf e.V. heißt Euch alle recht herzlichwillkommen und freut sich auf Euren Besuch

Verein der Heimat- und GartenfreundeFahrt zur Landesgartenschau nach Bayreuth am Freitag, den5.8.2016 Am 5.8.2016 wollen wir zusammen mit dem GartenbauvereinGroßenseebach die Landesgartenschau in Bayreuth besuchen.Die Abfahrt ist um 9 Uhr in Adelsdorf am Sportheim des SCAdelsdorf, die Rückkehr wird gegen 20.30 Uhr in Adelsdorf sein.Der Reisepreis von 27 € für Erwachsene und 13,50 € für Kinderbeinhaltet die Busfahrt, den Eintritt zur LGS 16 € (Erkundung aufeigene Faust) und die Möglichkeit den Sight- Seeing-Bus der StadtBayreuth zu einer Stadtrundfahr t (Besuch Eremitage etc.) zunutzen. Auf der Rückfahrt kehren wir zum Abendessen in einemLandgasthof in Würgau ein. Anmeldungen zu dieser Fahrt sindmö glich bei Fam. Auer Tel. 6226 und Fam. Nowecki Tel. 3758. DerReisepreis wird im Bus kassiert.

1. Vorsitzender Michael Auer

BUND Naturschutz - OrtsgruppeStammtischZu unserem nächsten Treffen am Montag, 04.07.2016 um19:30 Uhr am Scharolds Keller in Aisch laden wir alle Mitglieder,Naturfreunde, und alle, die sich für unsere Arbeit interessieren herz-lich ein. Folgende Themen sind vorgesehen:- Volksbegehren CETA- Podiumsdiskussion TTIP - Exkursion ins NSG Krausenbechhofen- Ferienprogramm Fledermausbeobachtung- SonstigesWir freuen uns auf Ihre Teilnahme. Helmut König

BRK Senioren-Treff AdelsdorfAm 6. Juli 2016 findet unser monatliches Treffen um 15:00 Uhrauf dem Scharolds-Keller in Aisch statt. Unsere Brotzeit lassenwir uns auch in diesem Jahr wieder gut schmecken. Wie bereitsbesprochen, werdet Ihr abgeholt und auch wieder nach Hausegefahren. Wir hoffen auf viel Sonnenschein und wünschen uns einpaar frohe Stunden in gemütlicher Runde.Euer BRK - Senioren - Team

Runder Tisch „Wohnen und Leben im Alter in Adelsdorf“

Das nächste Treffen des „Runden Tisches“ findet am Montag, den11.07.2016 um 18 Uhr auf dem Scharold’s Keller in Aisch statt.Alle interessierten Mitbürgerinnen und Mitbürger sind herzlich will-kommen.

Gottesdienstordnung derPfarreiengemeinschaft Adelsdorf-Aisch

vom 02.07. - 10.07.2016Samstag, 2. JuliZeckern 13:00 Uhr: Trauung Andrea und Markus Blenk

Röm.-kath. Kirchengemeinde

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Zeckern 18:00 Uhr: RosenkranzZeckern 18:30 Uhr: VAM (Pfarrgottesdienst) Sonntag, 3. JuliAdelsdorf 08:30 Uhr: Hl. Messe

f. † Erwin Kaufmann u. Josef u. Meta Mönius, f. † Theo Knaus u. Ang., f. † Rittmaier, Heinle u. Wagner u. f. † Silvia Mölkner u. Georg u. Margarethe SchmittAisch 10:00 Uhr: Familiengottesdienst f. † Georg u. Andreas DittnerAisch 14:00 Uhr: Taufe von Luisa Diem

Montag, 4. JuliAisch 18:00 Uhr: Mütter beten (Schwesternhaus) Dienstag, 5. JuliAdelsdorf 08:25 Uhr: RosenkranzAdelsdorf 09:00 Uhr: Hausfrauenmesse f. † Georg u. Anna Dürrbeck u. Ang., f. † Hans-Joachim Bischoff u. Lay u. f. † Georg Willert u. Eltern Schock Mittwoch, 6. JuliAdelsdorf 18:00 Uhr: Schülergottesdienst f. † Hans Dittner u. Ang. Donnerstag, 7. JuliAdelsdorf 18:00 Uhr: RosenkranzWeppersdorf 19:00 Uhr: Hl. Messe Freitag, 8. JuliZeckern 16:00 Uhr: Wort-Gottes-Feier (Haus Heinrich)Aisch 18:00 Uhr: Hl. Messe mit Taufe von Jan Roth Dankamt nach Meinung Brehm u. f. † Klaus- Dieter Gall u. Eltern Samstag, 9. JuliAdelsdorf 10:30 Uhr: Dankamt zur Goldenen HochzeitAdelsdorf 13:00 Uhr: Trauung Benedikt Hahn – Johanna GüthleinAdelsdorf 18:30 Uhr: Wort-Gottes-Feier Sonntag, 10. Juli Pfarrfest in AischZeckern 09:00 Uhr: Wort-Gottes-FeierAdelsdorf 09:30 Uhr: Hl. Messe mit Taufe von Sophia Frötsch f. † Jutta Hauke, f. † Elfriede u. Georg Bauer u. Eltern, f. † Kurt Lux u. f. † Gertrude SchäferAisch 13:00 Uhr: Festgottesdienst zum Pfarrfest

Katholische Pfarrämter St. Stephanus und St. Laurentius

Hauptstraße 12 91325 AdelsdorfTelefon: 09195/7296 Fax: 09195/5431E-Mail: [email protected]Öffnungszeiten:Dienstag: 09.30 Uhr - 12.00 Uhr 16.00 Uhr - 18.00 UhrDonnerstag: 09.30 Uhr - 12.00 UhrFreitag: 09.30 Uhr - 14.00 Uhr

Pfarrfest in AischDie Pfarrei St. Laurentius feiert am Sonntag, den 10. Juli 2016 ihrPfarrfest. Wir beginnen mit unserem Gottesdienst um 13:00 Uhrin unserer Pfarrkirche. Unser Pfarrchor wird diesen mitgestalten.Danach laden wir Sie ALLE, Jung und Alt, Neubürger undAlteingesessene ganz herzlich ein, mit uns im Garten des ehema-ligen Schwesternhauses zu feiern. Thematisch steht Afrika beiunserem Pfarrfest im Mittelpunkt. Für Ihr leibliches Wohl wirdbestens gesorgt sein.

Auf Ihren Besuch freuen sichdie Mitglieder des Pfarrgemeinderates und der Kirchenverwaltung

Familiengottesdienst in AischHerzliche Einladung am 3. Juli 2016 um 10:00 Uhr in die Pfarrkirchenach Aisch. Unter dem Motto „Nicht sehen und doch glauben“wollen wir gemeinsam Gottesdienst feiern.

Jubelkommunion Adelsdorf 2016Die Bilder und Gruppenfotos von der Jubelkommunion können an-gesehen bzw. nachbestellt werden. Das Album von Herrn Müllerliegt bei Haushaltwaren u. Geschenke Kredel, Hauptstr. – währendder Ladenöffnungszeiten – aus.

Katholischer Frauenbund„Grillen mal etwas anders“ am 4. Juli 2016Vor den Sommerferien wollen wir uns noch zu einem gemütlichenBeisammensein im Pfarrzentrum treffen. In diesem Jahr werdenwir von Herrn Stefan Karbacher überrascht. Er grillt für uns ver-schiedene Fleischsorten und Gemüse. Auch eine Nachspeise wirddabei sein, ebenso ein Salatbüfett. Außerdem zeigt er uns, wieman ganz einfach selbst eine Soße zum Grillen herstellt. Bestimmtist für jeden etwas dabei. Das Grillen findet bei jedem Wetter statt.Wir freuen uns auf Euer Kommen.

Besuchsdienst für NeuzugezogeneLiebe Besuchsdienst-Mitarbeiter,nachdem das Meldesystem von Eichstätt wieder funktioniert, wollenwir uns am Montag, dem 18. Juli 2016, um 20.00 Uhr in derStephanusklause des Pfarrzentrums treffen. Es sind die Adressenfür die Zeit vom Nov. 2015 bis Mai 2016 zu verteilen und ich bitteEuch ganz herzlich um Eure Teilnahme. Sollte jemand verhindertsein, bitte ich um eine Nachricht an Maria Goß, Tel. 7176 oder andas Pfarramt, Tel. 7296.

Für den Besuchsdienst Maria Goß

St. Matthäus Neuhaus Sonntag, 03.07.06.201610:00 Uhr Gottesdienst in Neuhaus (Prädikant Rühlmann) Montag, 04.07.201620:00 Uhr Posaunenchorprobe

Dienstag, 05.07.201620:00 Uhr Singkreis

Mittwoch, 06.07.201617:30 Uhr Konfirmandenunterricht im Gemeindezentrum in

Adelsdorf

Freitag, 08.07.201616:00 Uhr Gottesdienst im Seniorenzentrum in Adelsdorf (Pfarrer Arnold)

Samstag, 09.07.201615:30 Uhr Taufe von Emily Hanschmann im Gemeindezentrum in Adelsdorf (Pfarrer Arnold)

Sonntag, 10.07.201609:00 Uhr Gottesdienst in Neuhaus (Prädikant Batz)10:15 Uhr Gottesdienst und Kindergottesdienst im Gemeinde

zentrum in Adelsdorf (Prädikant Batz)

Evang.-Luth. Kirchengemeinde

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Kids-Treff on tourDer Kids-Treff geht „on tour“. Gemeinsam wollen wir uns vom30. Juli bis 01. August 2016 auf die Ferien einstimmen. Wirbeschäftigen uns mit Geländespiele, Nachtwanderungen, Ge -schichten hören, spielen und Spaß haben. Langeweile kennen wirnicht. Untergebracht sind wir im Dekanatsjugendheim inSchornweisach. Kosten: 60,-- € für Busfahrt, Unterkunft undMaterial. Wer Interesse hat, möchte sich im Evang. Pfarramt inNeuhaus,Tel. 09195/2349 oder per E-Mail an pfarramt.neuhaus @elkb.demelden.

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