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Amtsgericht Brandenburg an der Havel Richterlicher Gesch¨ aftsverteilungsplan f¨ ur das Jahr 2019 in der Fassung des Pr¨ asidiumsbeschlusss vom 29. 05. 2019 mit Wirkung zum 01. 06. 2019 * * Ver¨ anderungen in Abteilung 23, 28, 44, 81, 86, 87 und 88 sowie bei der Vertretung 1

Amtsgericht Brandenburg an der Havel Richterlicher Gesch ... · schuldigten/Betro enen, f ur die er f ur die Verfahren vor dem Straf- jugendrichter (Ds, DsJg) und vor dem Sch o en-,

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Amtsgericht Brandenburg an der HavelRichterlicher Geschaftsverteilungsplan fur

das Jahr 2019

in der Fassung des Prasidiumsbeschlusss vom 29. 05. 2019mit Wirkung zum 01. 06. 2019 ∗

∗Veranderungen in Abteilung 23, 28, 44, 81, 86, 87 und 88 sowie bei der Vertretung

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Inhaltsverzeichnis

1. Allgemeine Regelungen fur alle Abteilungen 51.1. Vertretungsregelungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5

1.1.1. Vertreter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51.1.2. Verhinderung eines Richters . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5

1.2. Ruckverweisung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51.3. Neuverteilung der Geschafte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51.4. Erworbene Zustandigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61.5. Beweissicherungsverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61.6. Bereitschaftsdienst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61.7. Vertretungsregelung/Eildienst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6

2. Verwaltung, Befangenheit und Zwangsvollstreckung 82.1. Verwaltung, Befangenheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8

2.1.1. Verwaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82.1.2. Befangenheit ZPO/FamFG außer Familiensachen . . . . . . . . . . . 82.1.3. Befangenheit in Familiensachen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82.1.4. Befangenheit StPO . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8

2.2. Zwangsvollstreckung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82.2.1. Abteilung 11 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82.2.2. Abteilung 14 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9

3. Straf-, Bußgeld- und Jugendsachen 103.1. Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10

3.1.1. Allgemeine Zustandigkeitsregeln in Straf- und Bußgeldsachen . . . . . 103.1.2. Zustandigkeit in Gs - und Bewahrungsaufsichtsverfahren . . . . . . . 103.1.3. Zustandigkeit in Cs-, AR- und Bußgeldverfahren . . . . . . . . . . . . 103.1.4. Zustandigkeit in beschleunigten Verfahren die am Tag des Eingangs

zu verhandeln sind . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 103.1.5. Abschiebehaftsachen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 113.1.6. Jugendrichtersachen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11

3.2. Verteilung der Richtergeschaftsaufgaben in Straf- Bußgeld- und Jugendsachen 113.2.1. Abteilung 21 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 113.2.2. Abteilung 22 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 123.2.3. Abteilung 23 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 123.2.4. Abteilung 23a . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 133.2.5. Abteilung 24 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 133.2.6. Abteilung 25 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 143.2.7. Abteilung 25a . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 153.2.8. Abteilung 26 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 153.2.9. Abteilung 27 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 153.2.10. Abteilung 28 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16

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4. Zivilsachen 174.1. Allgemeine Regelungen der Zustandigkeit in Zivilsachen . . . . . . . . . . . . 174.2. Verteilung der Richtergeschaftsaufgaben in Zivilsachen . . . . . . . . . . . . 19

4.2.1. Guterichter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 194.2.2. Abteilung 30 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 194.2.3. Abteilung 31 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 194.2.4. Abteilung 33 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 194.2.5. Abteilung 34 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 204.2.6. Abteilung 35 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 204.2.7. Abteilung 37 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 204.2.8. Abteilung 38 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 204.2.9. Abteilung 39 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21

5. Familiensachen 225.1. Allgemeine Zustandigkeitsregeln in Familiensachen . . . . . . . . . . . . . . . 225.2. Verteilung der Richtergeschaftsaufgaben in Familiensachen . . . . . . . . . . 23

5.2.1. Guterichter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 235.2.2. Abteilung 40 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 235.2.3. Abteilung 41 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 235.2.4. Abteilung 42 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 245.2.5. Abteilung 43 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 245.2.6. Abteilung 44 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 245.2.7. Abteilung 45 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 255.2.8. Abteilung 46 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 255.2.9. Abteilung 47 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25

6. Freiwillige Gerichtsbarkeit - Nachlass-, Betreuungs- und Unterbringungsver-fahren sowie Verfahren gem. § 340 FamFG 266.1. Allgemeine Zustandigkeitsregeln in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit . 266.2. Verteilung der Richtergeschaftsaufgaben in Verfahren der freiwilligen Ge-

richtsbarkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 266.2.1. Abteilung 49 (Nachlass) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 266.2.2. Abteilung 50 (Nachlass) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 266.2.3. Abteilung 51 (Nachlass) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 266.2.4. Abteilung 52 (Unverteilte Sachen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 276.2.5. Abteilung 54 (Binnenschiffahrtsregister) . . . . . . . . . . . . . . . . 276.2.6. Abteilung 58 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 276.2.7. Abt. 60 bis 76 (Grundbuch) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 286.2.8. Abteilung 80 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 286.2.9. Abteilung 81 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 286.2.10. Abteilung 82 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 286.2.11. Abteilung 83 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 296.2.12. Abteilung 84 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 296.2.13. Abteilung 85 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29

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6.2.14. Abteilung 86 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 306.2.15. Abteilung 87 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 306.2.16. Abteilung 88 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 306.2.17. Abteilung 89 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 316.2.18. Abteilung 90 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 316.2.19. Abteilung 91 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 316.2.20. Abteilung 92 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 326.2.21. Abteilung 97 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32

A. Systematische Zusammenfassung der Richterzustandigkeiten (Neueingange) 33A.1. Strafsachen gegen Erwachsene (Anklagen, Strafbefehle, und Rechtshilfe) . . . 33A.2. Haftrichter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33A.3. Zivilprozesssachen (C- und H-Sachen einschließlich Rechtshilfe) . . . . . . . . 34A.4. Richter fur Abschiebehaftsachen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34A.5. Familiensachen (§ 23b GVG einschließlich Rechtshilfe, ausgenommen Sonder-

zustandigkeiten nach AUG, AdWirkG und IntFamRVG) . . . . . . . . . . . . 35A.6. Unterbringungsrichter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35A.7. Betreuungssachen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36A.8. Dienstalter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37A.9. Bereitschaftsdienst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37

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1. Allgemeine Regelungen fur alle Abteilungen

1.1. Vertretungsregelungen

1.1.1. Vertreter

Soweit die regelmaßigen Vertreter verhindert sind, sind samtliche Richter des Amtsgerichtsnach der Reihenfolge ihres Dienstalters (§ 20 DRiG), beginnend mit dem dienstjungstenRichter auf Lebenszeit, bei gleichem Dienstalter mit dem jungsten Richter auf Lebenszeit,zur Vertretung berufen. Danach sind Richter auf Probe zur Vertretung nach der Lange ihrerDienstzeit, beginnend mit dem dienstaltesten Richter auf Probe, bei gleicher Dienstzeit mitdem nach Lebensalter altesten Richter, zur Vertretung berufen. Hinsichtlich der dem Direktordes Amtsgerichts zugewiesenen Geschaftsaufgaben sind bei Verhinderung der regelmaßigenVertreter samtliche Richter des Amtsgerichts nach der Reihenfolge ihres Dienstalters, be-ginnend mit dem dienstaltesten Richter, bei gleichem Dienstalter mit dem jeweils altestenRichter, zur Vertretung berufen. (siehe S. 37)

1.1.2. Verhinderung eines Richters

Verhinderung eines Richters liegt vor, wenn er aus rechtlichen (z. B. nach §§ 22 ff StPO, §41 ZPO) oder aus tatsachlichen Grunden (Urlaub, Dienstbefreiung, Erkrankung, Unerreich-barkeit) an der Wahrnehmung der ihm obliegenden richterlichen Tatigkeit gehindert ist. EinRichter gilt auch dann als verhindert, wenn er infolge seiner Tatigkeit in der Sitzung voneiner keinen Aufschub duldenden richterlichen Tatigkeit abgehalten ist.

1.2. Ruckverweisung

1. Fur die Erledigung der von der hoheren Instanz oder dem Bundesverfassungsgerichtzuruckverwiesenen Angelegenheiten ist der nach der Geschaftsverteilung berufene De-zernatsrichter zustandig, wenn nicht das zuruckverweisende Gericht an eine andereAbteilung oder einen anderen Richter zuruckverwiesen hat. In diesem Fall ist der Ver-treter des zunachst berufenen Dezernatsrichter zustandig. Fur die Erledigung der vonder hoheren Instanz oder dem Bundesverfassungsgericht an das Amtsgericht Branden-burg a.d.H. verwiesenen Sachen, mit denen in erster Instanz andere Gerichte befasstwaren, ist derjenige Richter des AG Brandenburg a.d.H. zustandig, der zustandig ware,wenn die Sache erstmals hier anhangig wurde. Diese Regelung gilt vorbehaltlich eineranderweitigen Bestimmung in der Zuweisungsentscheidung.

2. Vorstehende Regelung gilt gleichermaßen fur Wiederaufnahmeverfahren gegen Ent-scheidungen anderer Amtsgerichte (§ 140 a GVG).

1.3. Neuverteilung der Geschafte

Bei einer Neuverteilung der Geschafte werden die bereits anhangigen Sachen von dem bis-her zustandigen Dezernenten weiter bearbeitet, es sei denn, der ehemalige Abteilungsrichterscheidet ganz aus der Abteilung aus und ein anderer Richter ubernimmt die Zustandigkeit

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fur diese Abteilung. Die Ubernahme betrifft dann auch die bereits anhangigen Verfahren.Das gleiche gilt, wenn eine Abteilung aufgelost werden muss und die bereits anhangigenVerfahren gemaß den neu beschlossenen Zustandigkeiten umverteilt werden.

Absatz 1 gilt nicht fur Betreuungs- und Unterbringungsverfahren. Bei diesen Verfahren wer-den auch Altbestande bei einer Neuverteilung der Geschafte von dem nunmehr zustandigenRichter ubernommen.

Ausnahmen von diesen Grundsatzen bedurfen der ausdrucklichen Erwahnung im Geschafts-verteilungsplan.

1.4. Erworbene Zustandigkeit

Ein nach den vorstehenden Bestimmungen an sich unzustandiger Richter wird zustandig, so-bald ein Beklagter, Rechtsmittelbeklagter, Antragsgegner, Rechtsmittelgegner oder Schuld-ner zur Sache verhandelt hat oder seit der Rechtshangigkeit drei Monate verstrichen sind.Findet eine mundliche Verhandlung nicht statt, so wird der an sich unzustandige Richterzustandig, wenn die Sache nicht innerhalb einer Woche nach Vorlage einer Klageerwide-rung, Rechtsmittelerwiderung oder Antragserwiderung dem Richter, der fur zustandig gehal-ten wird, mit einem Ubernahmeersuchen vorgelegt wird oder sobald der an sich unzustandigeRichter eine Entscheidung im Prozesskostenhilfeverfahren oder in der Sache getroffen hat.Diese Regelung gilt nicht fur Fragen der funktionellen Zustandigkeit.

1.5. Beweissicherungsverfahren

Fur die Durchfuhrung von Beweissicherungsverfahren ist die Abteilung zustandig, die fur dieEntscheidung im Rechtsstreit berufen ware. Bei Beweissicherungsverfahren ohne Antragsgeg-ner und Aufgebotssachen richtet sich die Zustandigkeit nach dem Namen des Antragstellers.

1.6. Bereitschaftsdienst

Bereitschaftsdienstgericht ist das Amtsgericht Potsdam. Die Richter der Amtsgerichte Bran-denburg an der Havel, Nauen und Rathenow werden fur den Eildienstbezirk II des Amtsge-richtes Potsdam tatig.

Die Einteilung der Richter fur den Eildienstbezirk II des Amtsgerichtes Potsdam wird imAnhang in der Tabelle Bereitschaftsdienst S. 37 dargestellt.

Zu den Einzelheiten des Bereitschaftsdienstes wird auf die Beschlusse der Prasidien derAmtsgerichte Luckenwalde, Nauen, Zossen, des hiesigen Prasidiums und des Prasidiums desLandgerichtes Potsdam zum Bereitschaftsdienst betreffend das Amtsgericht Potsdam verwie-sen. Hilfsweise, fur den Fall, dass ein einheitlicher Beschluss der Prasidien nicht zu Standekommt, wird auf den zu erwartenden Beschluss des Prasidiums des Brandenburgischen Ober-landesgerichts verwiesen.

1.7. Vertretungsregelung/Eildienst

Der jeweilige Vertreter ist zustandig, wenn der jeweilige Bereitschaftsrichter verhindert ist. Erist als weiterer Richter zustandig, wenn der Bereitschaftsrichter wegen hohen Geschaftsanfalls

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im Bereitschaftsdienst die Heranziehung eines weiteren Richters fur erforderlich erachtet. DieBearbeitung der im Bereitschaftsdienst anfallenden Sachen hat Vorrang vor der Bearbeitungsonstiger Aufgaben.

Ist der jeweilige Vertreter verhindert, wird er vertreten durch den nachsten in der Tabel-le Bereitschaftsdienst S. 37 vorgesehenen Vertreter fur die Folgewoche, im Falle dessenVerhinderung wiederum durch den nachsten in der Liste vorgesehenen Vertreter und so fort.

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2. Verwaltung, Befangenheit und Zwangsvollstreckung

2.1. Verwaltung, Befangenheit

2.1.1. Verwaltung

gesonderter Geschaftsverteilungsplan fur die Verwaltung

2.1.2. Befangenheit ZPO/FamFG außer Familiensachen

Entscheidungen uber die Ablehnung oder Selbstablehnung eines Richters oder bei Zweifelnuber den Ausschluss kraft Gesetzes oder bei Zweifeln uber die Verhinderung eines Richtersgem. §§ 45 ff. ZPO und in Sachen der Freiwilligen Gerichtsbarkeit gem. § 6 FamFG i.V.m §§45 ff. ZPO.

Zustandige/r: DinAG van LessenVertreter/in : RiAG Tschope

2.1.3. Befangenheit in Familiensachen

Entscheidungen uber die Ablehnung oder Selbstablehnung eines Richters oder bei Zweifelnuber den Ausschluss kraft Gesetzes oder bei Zweifeln uber die Verhinderung eines Richtersgem. § 6 FamFG i.V.m. §§ 45 ff. ZPO

Zustandige/r: RinAG GotscheVertreter/in : RinAG Pelzer

2.1.4. Befangenheit StPO

Entscheidungen uber die Ablehnung oder Selbstablehnung eines Richters oder bei Zweifelnuber den Ausschluss kraft Gesetzes oder bei Zweifeln uber die Verhinderung eines Richtersgem. §§ 22, 23, 24, 27 Abs. 3 StPO

Zustandige/r: RiAG BonigVertreter/in : RinAG Meier-Ewert

2.2. Zwangsvollstreckung

2.2.1. Abteilung 11

richterliche Entscheidungen im Verfahren zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung

Zustandige/r : RinAG Meier-Ewert1. Vertreter/in: RiAG Bonig2. Vertreter/in: RiAG Tschope

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2.2.2. Abteilung 14

richterliche Entscheidung in der Zwangsvollstreckung im Ubrigen

Zustandige/r : RinAG Meier-Ewert1. Vertreter/in: RiAG Bonig2. Vertreter/in: RiAG Tschope

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3. Straf-, Bußgeld- und Jugendsachen

3.1. Allgemeines

3.1.1. Allgemeine Zustandigkeitsregeln in Straf- und Bußgeldsachen

Die Zustandigkeit in Straf- und Bußgeldsachen richtet sich nach dem Anfangsbuchstabendes Beschuldigten (Betroffenen) im Zeitpunkt des Eingangs der Sache. Die fur Zivilsachengetroffenen Bestimmungen zu den Einzelheiten (siehe S. 17) gelten entsprechend.

Ist der Name des Beschuldigten oder Betroffenen nicht bekannt, so ist die Bezeichnung“Unbekannt” anstelle des Namens maßgebend.

3.1.2. Zustandigkeit in Gs - und Bewahrungsaufsichtsverfahren

Ein Strafrichter ist in den Verfahren mit denjenigen Anfangsbuchstaben der Namen der Be-schuldigten/Betroffenen, fur die er fur die Verfahren vor dem Straf- jugendrichter (Ds, DsJg)und vor dem Schoffen-, Jugendschoffenrichter (Ls, LsJg) zustandig ist, ebenso zustandig fur:

• Gs-Sachen, soweit die Zustimmung zur Einstellung des Verfahrens durch die Staatsan-waltschaft beantragt wird

• Privatklageverfahren

• Fuhrung der Bewahrungsaufsicht

• Fuhrung der Bewahrungsaufsicht in ubertragenen Sachen.

3.1.3. Zustandigkeit in Cs-, AR- und Bußgeldverfahren

Ein Strafrichter ist in den Verfahren mit denjenigen Anfangsbuchstaben der Namen derBeschuldigten/Betroffenen, fur die er fur die Verfahren vor dem Strafrichter/Jugendrichter(Ds) zustandig ist, ebenso zustandig fur:

• Cs-Sachen

• AR - Sachen einschließlich

• Bußgeld- und Gs - Sachen, soweit nicht die Verkundung oder der Erlass von Haftbefeh-len betroffen ist, da insoweit eine nach Wochentagen geregelte Zustandigkeit gegebenist und beschleunigte Verfahren.

3.1.4. Zustandigkeit in beschleunigten Verfahren die am Tag des Eingangs zuverhandeln sind

Beschleunigte Verfahren, die am Tag des Eingangs zu verhandeln sind, fallen in die Zu-standigkeit des jeweiligen Haftbereitschaftsrichters.

Haftbereitschaftsrichter ist derjenige Richter, der in Gs-Sachen fur einen bestimmten Wo-chentag zur Verkundung und Erlass von Haftbefehlen eingeteilt ist.

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3.1.5. Abschiebehaftsachen

Die Zustandigkeit in Abschiebehaftsachen regelt sich nach dem Tag des Eingangs des Antragsbei Gericht. Der an diesem Tag zustandige Dezernent bleibt auch fur spater in dieser Sachezu treffende Entscheidungen zustandig. Soweit die Abschiebehaftsache an einem Sonnabend,Sonntag oder dienstfreien Werktag eingeht und nicht sofort erledigt werden kann, ist deram darauf folgenden, nicht dienstfreien Werktag zustandige Hafteilrichter fur die weiterenEntscheidungen zustandig.

3.1.6. Jugendrichtersachen

Bei Jugendrichter- und Jugendschoffensachen ist der Anfangsbuchstabe des lebensaltestenBeschuldigten/Betroffenen, der zum Zeitpunkt der von der Staatsanwaltschaft unterstelltenTatzeit noch nicht das einundzwanzigste Lebensjahr vollendet hatte, maßgeblich. Dies giltauch im Ermittlungsverfahren und fur die Zustandigkeit zur Haftkontrolle.

3.2. Verteilung der Richtergeschaftsaufgaben in Straf- Bußgeld- undJugendsachen

3.2.1. Abteilung 21

1. Erwachsenenschoffengericht einschließlich erweitertem Schoffengericht und Strafbe-fehlssachen, deren Verhandlung vor diesen Gerichten beantragt wird, sowie selbstandigesEinziehungsverfahren nach § 140 StPO soweit bei Anklageerhebung das Schoffengerichtzustandig ware mit den Buchstaben

A-Z

2. Auslosung der Schoffen und Schoffenangelegenheiten bei Erwachsenenstrafsachen, ein-schließlich des Vorsitzes beim Schoffenwahlausschuss und

3. Entscheidungen uber die Verhinderung eines Schoffen und die hierdurch erforderlicheHinzuziehung eines Hilfsschoffen, sowie die Verhangung von Ordnungsmitteln gegenSchoffen

Zustandige/r : RinAG Gotsche1. Vertreter/in: RinAG Pelzer2. Vertreter/in: RinAG du Vinage

4. Montag fur alle Buchstaben:Erlass und Verkundung von Haftbefehlen. Erlass nur in den Fallen, in denen der Haft-befehl am gleichen Tag zu verkunden ist. Diese Zustandigkeit erstreckt sich auch aufErmittlungsverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende. Der Ermittlungsrichterwird insoweit als Jugendrichter tatig.

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Zustandige/r : RinAG Gotsche1. Vertreter/in: RinAG Pelzer2. Vertreter/in: RinAG du Vinage

5. Verfahren vor dem Strafrichter gegen Erwachsene (Registerzeichen Ds, Cs, Gs und Owi,einschließlich Erzwingungshaftsachen, Rechtshilfe und Einziehungsverfahren nach § 140StPO und §§ 27, 87 OwiG) mit den Buchstaben:

B, C, N, O, und T

Zustandige/r : RinAG Pelzer1. Vertreter/in: RinAG Gotsche2. Vertreter/in: RinAG Klaes

3.2.2. Abteilung 22

1. Verfahren vor dem Strafrichter gegen Erwachsene (Registerzeichen Ds, Cs, Gs und Owi,einschließlich Erzwingungshaftsachen, Rechtshilfe und Einziehungsverfahren nach § 140StPO und §§ 27, 87 OwiG) mit den Buchstaben:

A, F

Zustandige/r : RinAG du Vinage1. Vertreter/in: RiAG Dr. Strauß2. Vertreter/in: RinAG Eichmann-Hoormann

2. Donnerstag fur alle Buchstaben:Erlass und Verkundung von Haftbefehlen. Erlass nur in den Fallen, in denen der Haft-befehl am gleichen Tag zu verkunden ist. Diese Zustandigkeit erstreckt sich auch aufErmittlungsverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende. Der Ermittlungsrichterwird insoweit als Jugendrichter tatig.

Zustandige/r : RinAG du Vinage1. Vertreter/in: RiAG Dr. Strauß2. Vertreter/in: RinAG Eichmann-Hoormann

3.2.3. Abteilung 23

1. Verfahren vor dem Strafrichter gegen Erwachsene (Registerzeichen Ds, Cs, Gs und Owi,einschließlich Erzwingungshaftsachen, Rechtshilfe und Einziehungsverfahren nach § 140StPO und §§ 27, 87 OwiG)Buchstaben:

H, R und V

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Zustandige/r : RinAG Kadegis1. Vertreter/in: RiAG von Bulow2. Vertreter/in: RinAG Cablitz

2. Verfahren vor dem Strafrichter gegen Erwachsene (Registerzeichen Ds, Cs, Gs und Owi,einschließlich Erzwingungshaftsachen, Rechtshilfe und Einziehungsverfahren nach § 140StPO und §§ 27, 87 OwiG)Buchstaben:

H, R und V

Eingang bis 31. Mai 2019

Zustandige/r : Ri Hentschke1. Vertreter/in: RinAG Eichmann-Hoormann2. Vertreter/in: RiAG Dr. Strauß

3.2.4. Abteilung 23a

1. Verfahren vor dem Strafrichter gegen Erwachsene (Registerzeichen Ds, Cs, Gs und Owi,einschließlich Erzwingungshaftsachen, Rechtshilfe und Einziehungsverfahren nach § 140StPO und §§ 27, 87 OwiG) mit den Buchstaben:

D und L

Zustandige/r : RiAG von Bulow1. Vertreter/in: RinAG Kadegis2. Vertreter/in: RinAG van Lessen

2. Freitag fur alle Buchstaben:Erlass und Verkundung von Haftbefehlen. Erlass nur in den Fallen, in denen der Haft-befehl am gleichen Tag zu verkunden ist. Diese Zustandigkeit erstreckt sich auch aufErmittlungsverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende. Der Ermittlungsrichterwird insoweit als Jugendrichter tatig.

Zustandige/r : RiAG von Bulow1. Vertreter/in: RinAG Kadegis2. Vertreter/in: RinAG Cablitz

3.2.5. Abteilung 24

1. Verfahren vor dem Strafrichter gegen Erwachsene (Registerzeichen Ds, Cs, Gs und Owi,einschließlich Erzwingungshaftsachen, Rechtshilfe und Einziehungsverfahren nach § 140StPO und §§ 27, 87 OwiG) mit den Buchstaben:

13

I, J, K, M

Zustandige/r : RinAG Eichmann-Hoormann1. Vertreter/in: Ri Hentschke2. Vertreter/in: RinAG Pelzer

2. Dienstag fur alle Buchstaben Erlass und Verkundung von Haftbefehlen. Erlassnur in den Fallen, in denen der Haftbefehl am gleichen Tag zu verkunden ist. Die-se Zustandigkeit erstreckt sich auch auf Ermittlungsverfahren gegen Jugendliche undHeranwachsende. Der Ermittlungsrichter wird insoweit als Jugendrichter tatig.

Zustandige/r : RinAG Eichmann-Hoormann1. Vertreter/in: Ri Hentschke2. Vertreter/in: RinAG Pelzer

3.2.6. Abteilung 25

1. Verfahren vor dem Strafrichter gegen Erwachsene (Registerzeichen Ds, Cs, Gs und Owi,einschließlich Erzwingungshaftsachen, Rechtshilfe und Einziehungsverfahren nach § 140StPO und §§ 27, 87 OwiG) mit den Buchstaben:

Q, S, V - Z

Zustandige/r : RiAG Dr. Strauß1. Vertreter/in: RinAG du Vinage2. Vertreter/in: Ri Hentschke

2. Binnenschifffahrtssachen(Registerzeichen Ds, Cs, Gs und Owi, einschließlich Erzwin-gungshaftsachen, Rechtshilfe und Einziehungsverfahren nach § 140 StPO und §§ 27,87 OwiG)

Zustandige/r : RiAG Dr. Strauß1. Vertreter/in: RinAG du Vinage2. Vertreter/in: Ri Hentschke

3. Mittwoch fur alle Buchstaben:Erlass und Verkundung von Haftbefehlen. Erlass nur in den Fallen, in denen der Haft-befehl am gleichen Tag zu verkunden ist. Diese Zustandigkeit erstreckt sich auch aufErmittlungsverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende. Der Ermittlungsrichterwird insoweit als Jugendrichter tatig.

Zustandige/r : RiAG Dr. Strauß1. Vertreter/in: RinAG du Vinage2. Vertreter/in: Ri Hentschke

14

3.2.7. Abteilung 25a

Verfahren vor dem Strafrichter gegen Erwachsene (Registerzeichen Ds, Cs, Gs und Owi,einschließlich Erzwingungshaftsachen, Rechtshilfe und Einziehungsverfahren nach § 140 StPOund §§ 27, 87 OwiG) mit den Buchstaben:

G, P und U

Zustandige/r : RinAG Gotsche1. Vertreter/in: RinAG Pelzer2. Vertreter/in: RinAG du Vinage

3.2.8. Abteilung 26

1. Jugendrichtersachen (Registerzeichen Ds, Cs, Gs und Owi, einschließlich Erzwingungs-haftsachen, Rechtshilfe und Einziehungsverfahren nach § 140 StPO und §§ 27, 87OwiG), Vollstreckungsverfugungen in Jugendstraf- und Jugendarrestsachen

2. Gs-Sachen soweit sie Jugendliche und Heranwachsende in Jugendsachen oder Erwach-sene in Jugendschutzsachen betreffen

Zustandige/r : RinAG du Vinage1. Vertreter/in: RiAG Dr. Strauß2. Vertreter/in: RinAG Eichmann-Hoormann

3.2.9. Abteilung 27

1. Jugendschoffensachen, einschließlich Strafbefehlssachen, soweit Verhandlung vor die-sem Gericht beantragt wird

2. Vollstreckungsleitung in Jugendsachen

3. Auslosung der Jugendschoffen und Jugendschoffenangelegenheiten einschließlich desVorsitzes im Jugendschoffenwahlausschuss

4. Entscheidungen uber die Verhinderung eines Jugendschoffen und die hierdurch erfor-derliche Hinzuziehung eines Jugendhilfsschoffen, sowie die Verhangung von Ordnungs-mittel gegen Schoffen

5. erweitertes Schoffengericht (Beisitz)

Zustandige/r : RinAG du Vinage1. Vertreter/in: RiAG Dr. Strauß2. Vertreter/in: RinAG Eichmann-Hoormann

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3.2.10. Abteilung 28

Verfahren vor dem Strafrichter gegen Erwachsene (Registerzeichen Ds, Cs, Gs und Owi,einschließlich Erzwingungshaftsachen, Rechtshilfe und Einziehungsverfahren nach § 140 StPOund §§ 27, 87 OwiG) mit den Buchstaben:

Sch, St und E

Zustandige/r : RinAG Cablitz1. Vertreter/in: RiAG Jung2. Vertreter/in: RiAG von Bulow

16

4. Zivilsachen

4.1. Allgemeine Regelungen der Zustandigkeit in Zivilsachen

1. Die Zustandigkeit in Zivilsachen richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben der Be-zeichnung des/der Beklagten (Antragsgegners, Schuldners) in der Klageschrift oder inder letzten Fassung des Mahnbescheides bei Eingang der Sache beim Streitgericht.Bei Aufgebotssachen richtet sich die Zustandigkeit nach dem Anfangsbuchstaben derBezeichnung des Antragstellers.

Spater eintretende Anderungen (z. B. Parteiwechsel, Erstreckung der Klage auf wei-tere Beklagte, Berichtigungen oder sonstige Namensanderungen) beruhren die einmalbegrundete Zustandigkeit nicht.

Im Einzelnen gilt hier Folgendes:

a) Bei naturlichen Personen entscheidet der Anfangsbuchstabe des Familiennamens.Besteht dieser Name aus mehreren Wortern, so kommt es auf das erste großgeschriebene Wort an; Adelsbezeichnungen als Bestandteil des Namens bleibenaußer Betracht,z. B. Johannes aus der Mark = M, Edwin Freiherr von Schnell = S

b) Bei Gebietskorperschaften, Korperschaften, Anstalten, Kirchengemeinden undSparkassen ist die in der Bezeichnung enthaltene geographische Bezeichnungmaßgebend.

c) Bei Handelsgesellschaften, juristischen Personen, Gesellschaften des burgerlichenRechts, Stiftungen, Vereinen und Behorden gilt Folgendes:

i. Enthalt die Bezeichnung den Namen mindestens einer naturlichen Persongelten 1a) und 1d) entsprechend,z. B. Tischlerei Franz Becker GmbH = B, Helmut Schmidt und Helmut KohlBedachungen = K.

ii. Fehlt ein Eigenname, ist jedoch ein Kunstwort oder eine Abkurzung in derBezeichnung enthalten, so sind diese maßgebend,z. B. Targo Bank AG = T, LTU Reisen = L.Sind mehrere enthalten, so entscheidet die Reihenfolge innerhalb der Be-zeichnung

iii. Sind weder Eigennamen noch Kunstworte oder Abkurzungen enthalten, istdas erste Hauptwort in der Bezeichnung maßgebend. Ist jedoch in der Be-zeichnung außer einem den Geschaftszweig kennzeichnenden Hauptwort einweiteres, der Unterscheidung dienendes Hauptwort vorhanden, so ist diesesmaßgebendz. B. Bierbrauerei

”Friede“ = F, Versicherungsgesellschaft

”Nordstern“ = N.

Bei mehreren der Unterscheidung dienenden Hauptwortern ist das erste maß-geblich.

iv. Fehlen Eigennamen, Kunstworte, Hauptworte und Abkurzungen, entscheidetder Anfangsbuchstabe des ersten Wortes.

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v. Außer Betracht bleiben, als nicht unterscheidungskraftig, Worte, die dieRechts- bzw. Organisationsform bezeichnen, und ihre Abkurzungen.z. B. Aktiengesellschaft, Anstalt, Firma, Gemeinde, Genossenschaft, Gewerk-schaft, Gesellschaft (mit beschrankter Haftung), Handelgesellschaft, Hand-lung IG, in Liquidation, Innung, Kommanditgesellschaft (auf Aktien), Kor-poration, Stiftung, Verband, Verein, Zeche

vi. Außerdem bleiben geographische Bezeichnungen außer Betracht,z. B. Rohrweberei Pritzerbe GmbH=R

d) Richtet sich die Klage (der Antrag) gegen mehrere Beklagte (Antragsgegner,Schuldner), so ist der mit dem im Alphabet fruheren Buchstaben beginnende Na-me maßgebend. Außer Betracht bleiben mitverklagte Versicherungsunternehmen.

e) Im Falle der Prozessverbindung (§147 ZPO) in verschiedene Abteilungen gehorigerSachen geht die Bearbeitung der verbundenen Sachen auf die Abteilung uber,deren Richter die Verbindung angeordnet hat. Im Falle der Prozesstrennung (§ 145ZPO) bleibt die Abteilung fur die getrennten Sachen zustandig, die die Trennungangeordnet hat.

2. Erworbene Zustandigkeit. Ein unzustandiger, aber mit der Sache befasster Richter wirdzustandig, wenn er die Sache nicht dem fur zustandig gehaltenen Richter mit einemUbernahmeersuchen vorlegen lasst, bevor

• der Beklagte, Antragsgegner oder Schuldner zur Sache verhandelt hat,

• drei Monate nach Zustellung der Antragsschrift, der Klage oder Anspruchsbe-grundung vergangen sind,

• er das schriftliche Verfahren nach §§ 495a oder 128 Abs. 2 ZPO angeordnet hatoder

• er im zugehorigen Prozesskostenhilfeverfahren, in der Sache oder uber die Kosten,wenn auch nur teilweise entschieden hat (also durch Teilurteil, Versaumnisurteil,Vorbehaltsurteil, Beschluss gemaß § 91a ZPO o. a.).

Diese Regelung gilt nicht fur Fragen der funktionellen Zustandigkeit

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4.2. Verteilung der Richtergeschaftsaufgaben in Zivilsachen

4.2.1. Guterichter

Guterichter in Zivilsachen gem. § 278 Abs. 5 ZPO sind:

• RiAG Jung

• RiAG Tschope

4.2.2. Abteilung 30

Zivilprozesssachen (C- und H-Sachen) einschließlich Rechtshilfe mit den Buchstaben:

A, E, J, K, N, O, Z

Zustandige/r : RiAG Bonig1. Vertreter/in: RinAG Meier-Ewert2. Vertreter/in: RiAG Moch-Titze

4.2.3. Abteilung 31

Zivilprozesssachen (C- und H-Sachen) einschließlich Rechtshilfe mit den Buchstaben:

B, C, F, P, T, Q, U, X, Y

Zustandige/r : RiAG Moch-Titze1. Vertreter/in: RinAG Klaes2. Vertreter/in: RiAG Jung

4.2.4. Abteilung 33

1. Zivilprozesssachen (C- und H-Sachen) einschließlich Rechtshilfe mit den Buchstaben:

M, V und W

2. Binnenschifffahrtssachen (Zivil)

Zustandige/r : RiAG Bonig1. Vertreter/in: RinAG Meier-Ewert2. Vertreter/in: RiAG Moch-Titze

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4.2.5. Abteilung 34

Zivilprozesssachen (C- und H-Sachen) einschließlich Rechtshilfe mit den Buchstaben:

Sch

auch Eingang der Sache vor dem 01.05.2019Zustandige/r : RiAG Moch-Titze1. Vertreter/in: RinAG Klaes2. Vertreter/in: RiAG Jung

Altbestand Buchstaben E, O, Eingang der Sache bis 31.12.2017 einschließlichZustandige/r : RiAG Moch-Titze1. Vertreter/in: RinAG Klaes2. Vertreter/in: RiAG Jung

4.2.6. Abteilung 35

Zivilprozesssachen (C- und H-Sachen) einschließlich Rechtshilfe mit den Buchstaben:

H

Zustandige/r : RiAG Jung1. Vertreter/in: RinAG Cablitz2. Vertreter/in: Rin Dr. Warnecke

4.2.7. Abteilung 37

Zivilprozesssachen (C- und H-Sachen) einschließlich Rechtshilfe mit den Buchstaben:

D, G, I, L, R, S, St

Zustandige/r : RiAG Jung1. Vertreter/in: RinAG Cablitz2. Vertreter/in: Rin Dr. Warnecke

4.2.8. Abteilung 38

Zivilprozesssachen (C- und H-Sachen) einschließlich Rechtshilfe mit dem Buchstaben:

GEingang bis zum 31. 08. 2017

Zustandige/r : RinAG Cablitz1. Vertreter/in: RiAG Jung2. Vertreter/in: RiAG von Bulow

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4.2.9. Abteilung 39

WEG-Sachen im Sinne des § 43 WEG

Zustandige/r : RiAG Jung1. Vertreter/in: RinAG Cablitz2. Vertreter/in: Rin Dr. Warnecke

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5. Familiensachen

5.1. Allgemeine Zustandigkeitsregeln in Familiensachen

1. Die Zustandigkeit in Ehe-, Ehewohnungs-, Haushalts- Versorgungsausgleichs- und Guter-rechtssachen sowie bei Trennungs- und nachehelichem Unterhalt und Anspruchen gemaߧ 266 Abs. 1 Nr. 2 und 3 FamFG (Anspruchen, die auf der Ehe bzw. Scheidung undTrennung beruhen) bestimmt sich nach dem Namen der (Ex-) Ehefrau bei Einreichungdes Antrages. Dies gilt nur, wenn sie selbst beteiligt ist.

2. In Kindschafts-, Abstammungs- und Adoptionssachen bestimmt sich die Zustandigkeitnach dem Namen der Kindesmutter bei Eingang der Sache, soweit sie am Verfahrenbeteiligt ist. Das gilt auch fur Anspruche gemaß § 266 Abs. 1 Nr. 4 und 5 FamFG(Anspruche aus dem Eltern-Kindverhaltnis und dem Umgangsrecht).

3. Die Zustandigkeit bei Gewaltschutzsachen bestimmt sich nach dem Namen der betei-ligten erwachsenen Frau bei Eingang des Antrages, soweit nur eine erwachsene Fraubeteiligt ist.

4. Bei Kindesunterhalt ist maßgeblich der Name der Kindesmutter bei Eingang des An-trages, soweit das Kind zu dem Zeitpunkt minderjahrig ist.

5. In allen ubrigen Fallen ist maßgeblich der Name des Beteiligten, dessen Name im Alpha-bet vorgeht. Maßgeblich sind ausschließlich die Namen der Beteiligten zum Zeitpunktder Anhangigkeit der Sache, die naturliche Personen sind.

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5.2. Verteilung der Richtergeschaftsaufgaben in Familiensachen

5.2.1. Guterichter

Guterichter in Familiensachen gem. § 36 Abs. 5 FamFG bzw. §§ 113 Abs. 1 FamFG, 278Abs. 5 ZPO sind:

• RiAG Jung

• RiAG Tschope

5.2.2. Abteilung 40

Alle Geschafte des Familienrichters (§ 23 b GVG) einschließlich der Rechtshilfe mit denBuchstaben:

A, B, D

Zustandige/r : RiAG von Bulow1. Vertreter/in: RiAG Tschope2. Vertreter/in: RinAG Cablitz

5.2.3. Abteilung 41

1. alle Geschafte des Familienrichters (§ 23 b GVG) einschließlich der Rechtshilfe mit denBuchstaben:

C, Sch, St, T, U, V, X, Y, Z,

und

2. alle Angelegenheiten des Familiengerichtes nach dem Gesetz zur Geltendmachung vonUnterhaltsanspruchen im Verkehr mit auslandischen Staaten (AUG) mit den Buchsta-ben:

M-Z

Zustandige/r : RiAG Tschope1. Vertreter/in: Rin Dr. Warnecke2. Vertreter/in: RinAG Meier-Ewert

23

5.2.4. Abteilung 42

1. alle Geschafte des Familienrichters (§ 23 b GVG) einschließlich der Rechtshilfe mit denBuchstaben:

J, K,L, M und N

und

2. alle Angelegenheiten des Familiengerichtes nach dem Gesetz zur Geltendmachung vonUnterhaltsanspruchen im Verkehr mit auslandischen Staaten (AUG) mit den Buchsta-ben:

A-L

Zustandige/r : RinAG Meier-Ewert1. Vertreter/in: RiAG Bonig2. Vertreter/in: RiAG Tschope

5.2.5. Abteilung 43

Alle Geschafte des Familienrichters (§ 23 b GVG) in Kindschaftssachen die auslandischeunbegleitete Minderjahrige betreffen

1. mit gewohnlichem oder einfachem Aufenthalt in der Stadt Brandenburg an derHavel

Zustandige/r : DinAG van Lessen1. Vertreter/in: RiAG Tschope2. Vertreter/in: Ri Hentschke

2. mit gewohnlichem oder einfachem Aufenthalt außerhalb der Stadt Brandenburgan der Havel

Zustandige/r : RiAG von Bulow1. Vertreter/in: RinAG Kadegis2. Vertreter/in: DinAG van Lessen

5.2.6. Abteilung 44

Alle Geschafte des Familienrichters (§ 23 b GVG) einschließlich der Rechtshilfe mit denBuchstaben:

F, G, P, Q

Zustandige/r : Rin Dr. Warnecke1. Vertreter/in: RiAG Tschope2. Vertreter/in: RiAG Bonig

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5.2.7. Abteilung 45

alle Geschafte des Familienrichters (§ 23 b GVG) einschließlich der Rechtshilfe mit den Buch-staben:

E, H, I, O, S

Zustandige/r : RinAG Cablitz1. Vertreter/in: RiAG Jung2. Vertreter/in: RiAG von Bulow

5.2.8. Abteilung 46

alle Geschafte des Familienrichters (§ 23 b GVG) einschließlich der Rechtshilfe mit den Buch-staben

R und W

Eingang der Sache ab 01.11.2018:Zustandige/r : RiAG von Bulow1. Vertreter/in : RinAG Kadegis2. Vertreter/in : DinAG van Lessen

Eingang der Sache bis 31.10.2018:Zustandige/r : RiAG Tschope1. Vertreter/in : Rin Dr. Warnecke2. Vertreter/in : RinAG Meier-Ewert

5.2.9. Abteilung 47

1. Adoptionssachen (§ 186 FamFG) einschließlich der Adoptionen gem. § 187 Abs. 4FamFG sowie Entscheidungen gem. §§ 2,3 AdWirkG

Zustandige/r : RiAG Tschope1. Vertreter/in: Rin Dr. Warnecke2. Vertreter/in: RinAG Meier-Ewert

2. Alle Angelegenheiten des Familiengerichtes soweit gemaß §§ 12, 13 und 47 Abs. 2IntFamRVG die Zustandigkeit des Familiengerichtes am Sitz des BrandenburgischenOberlandesgerichtes begrundet wird.

Zustandige/r : RiAG von Bulow1. Vertreter/in: RinAG Kadegis2. Vertreter/in: DinAG van Lessen

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6. Freiwillige Gerichtsbarkeit - Nachlass-, Betreuungs- undUnterbringungsverfahren sowie Verfahren gem. § 340FamFG

6.1. Allgemeine Zustandigkeitsregeln in Verfahren der freiwilligenGerichtsbarkeit

Fur die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit gelten die Bestimmungen fur Zivil-sachen sinngemaß, soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen keine andere Regelungergibt.

6.2. Verteilung der Richtergeschaftsaufgaben in Verfahren der freiwilligenGerichtsbarkeit

6.2.1. Abteilung 49 (Nachlass)

Nachlasssachen mit den Buchstaben

J - Q

Zustandige/r : DinAG van Lessen1. Vertreter/in: RiAG Tschope2. Vertreter/in: Ri Hentschke

6.2.2. Abteilung 50 (Nachlass)

Nachlasssachen mit den Buchstaben

A bis I

Zustandige/r : DinAG van Lessen1. Vertreter/in: RinAG Tschope2. Vertreter/in: Ri Hentschke

6.2.3. Abteilung 51 (Nachlass)

1. Nachlasssachen mit den Buchstaben

R bis Z

Zustandige/r : DinAG van Lessen1. Vertreter/in: RiAG Tschope2. Vertreter/in: Ri Hentschke

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2. Einwendungen gegen Kostenrechnungen im automatisierten Verfahren Solum-Web undAUREG (landesweit) uber die richterlich in analoger Anwendung des § 13 JVKostOdas Amtsgericht Brandenburg an der Havel zu entscheiden hat.

Zustandige/r : RiAG Moch-Titze1. Vertreter/in: RinAG Klaes

6.2.4. Abteilung 52 (Unverteilte Sachen)

Zustandige/r: RiAG JungVertreter/in : RinAG Cablitz

6.2.5. Abteilung 54 (Binnenschiffahrtsregister)

Richterliche Geschafte in Binnenschiffsregistersachen

Zustandige/r : RiAG Moch-Titze1. Vertreter/in: RinAG Klaes

6.2.6. Abteilung 58

• Abschiebehaftsachen Montag fur alle Buchstaben:

Zustandige/r : DinAG van Lessen1. Vertreter/in: RinAG Gotsche

• Abschiebehaftsachen Dienstag fur alle Buchstaben:Abschiebehaftsachen

Zustandige/r : DinAG van Lessen1. Vertreter/in: RinAG Eichmann-Hoormann

• Abschiebehaftsachen Mittwoch fur alle Buchstaben:

Zustandige/r : DinAG van Lessen1. Vertreter/in: RiAG Dr. Strauß

• Abschiebehaftsachen Donnerstag fur alle Buchstaben

Zustandige/r : DinAG van Lessen1. Vertreter/in: RinAG du Vinage

• Abschiebehaftsachen Freitag fur alle Buchstaben

Zustandige/r : DinAG van Lessen1. Vertreter/in: RiAG von Bulow

• Verfahren nach dem Brandenburgischen Polizeigesetz fur alle Buchstaben

Zustandige/r : DinAG van Lessen1. Vertreter/in: RiAG Dr. Strauß

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6.2.7. Abt. 60 bis 76 (Grundbuch)

Richterliche Geschafte in Grundbuchsachen

Zustandige/r : RiAG Moch-Titze1. Vertreter/in: RinAG Klaes2. Vertreter/in: RiAG Jung

6.2.8. Abteilung 80

Betreuungssachen (§ 271 FamFG) und zivilrechtliche Unterbringungssachen (§ 312 Ziff. 1und 2 FamFG) einschließlich der Rechtshilfe in diesen Angelegenheiten fur Betroffene mitgewohnlichem Aufenthalt in den

Postleitzahlenbezirken 14772 und 14550

und fur Betroffene ohne gewohnlichen Aufenthalt im Bezirk des Amtsgerichts, wenn dieseim vorgenannten Postleitzahlenbereich ihren schlichten Aufenthalt haben.

Zustandige/r : RinAG Klaes1. Vertreter/in: RiAG Moch-Titze2. Vertreter/in: RinAG Gotsche

6.2.9. Abteilung 81

Betreuungssachen (§ 271 FamFG) und zivilrechtliche Unterbringungssachen (§ 312 Ziff. 1und 2 FamFG) einschließlich der Rechtshilfe in diesen Angelegenheiten fur Betroffene mitgewohnlichem Aufenthalt im

Postleitzahlenbezirk 14774

und fur Betroffene ohne gewohnlichen Aufenthalt im Bezirk des Amtsgerichts, wenn dieseim vorgenannten Postleitzahlenbereich ihren schlichten Aufenthalt haben.

Zustandige/r : Rin Dr. Warnecke1. Vertreter/in: RiAG Tschope2. Vertreter/in: RiAG Bonig

6.2.10. Abteilung 82

Betreuungssachen (§ 271 FamFG) und zivilrechtliche Unterbringungssachen (§ 312 Ziff. 1und 2 FamFG) einschließlich der Rechtshilfe in diesen Angelegenheiten fur Betroffene mitgewohnlichem Aufenthalt im

Postleitzahlenbezirk 14776

und fur Betroffene ohne gewohnlichen Aufenthalt im Bezirk des Amtsgerichts, wenn dieseim vorgenannten Postleitzahlenbereich ihren schlichten Aufenthalt haben.

Zustandige/r : RinAG Klaes1. Vertreter/in: RiAG Moch-Titze2. Vertreter/in: RinAG Gotsche

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6.2.11. Abteilung 83

Betreuungssachen (§ 271 FamFG) und zivilrechtliche Unterbringungssachen (§ 312 Ziff. 1und 2 FamFG) einschließlich der Rechtshilfe in diesen Angelegenheiten fur Betroffene mitgewohnlichem Aufenthalt im

Postleitzahlenbezirk 14797

und fur Betroffene ohne gewohnlichen Aufenthalt im Bezirk des Amtsgerichts, wenn dieseim vorgenannten Postleitzahlenbereich ihren schlichten Aufenthalt haben.

Zustandige/r : RinAG Klaes1. Vertreter/in: RiAG Moch-Titze2. Vertreter/in: RinAG Gotsche

6.2.12. Abteilung 84

Betreuungssachen (§ 271 FamFG) und zivilrechtliche Unterbringungssachen (§ 312 Ziff. 1und 2 FamFG) einschließlich der Rechtshilfe in diesen Angelegenheiten fur Betroffene mitgewohnlichem Aufenthalt im

Postleitzahlenbezirk 14822

und fur Betroffene ohne gewohnlichen Aufenthalt im Bezirk des Amtsgerichts, wenn dieseim vorgenannten Postleitzahlenbereich ihren schlichten Aufenthalt haben.

Zustandige/r : RinAG Klaes1. Vertreter/in: RiAG Moch-Titze2. Vertreter/in: RinAG Gotsche

6.2.13. Abteilung 85

Betreuungssachen (§ 271 FamFG) und zivilrechtliche Unterbringungssachen (§ 312 Ziff. 1und 2 FamFG) einschließlich der Rechtshilfe in diesen Angelegenheiten fur Betroffene mitgewohnlichem Aufenthalt im

Postleitzahlenbezirk 14770

und fur Betroffene ohne gewohnlichen Aufenthalt im Bezirk des Amtsgerichts, wenn dieseim vorgenannten Postleitzahlenbereich ihren schlichten Aufenthalt haben.

Zustandige/r : RiAG Moch-Titze1. Vertreter/in: RinAG Klaes2. Vertreter/in: RiAG Jung

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6.2.14. Abteilung 86

Betreuungssachen (§ 271 FamFG) und zivilrechtliche Unterbringungssachen (§ 312 Ziff. 1und 2 FamFG) einschließlich der Rechtshilfe in diesen Angelegenheiten fur Betroffene mitgewohnlichem Aufenthalt in dem

Postleitzahlenbezirk 14778

und fur Betroffene ohne gewohnlichen Aufenthalt im Bezirk des Amtsgerichts, wenn dieseim vorgenannten Postleitzahlenbereich ihren schlichten Aufenthalt haben.

Zustandige/r : Rin Dr. Warnecke1. Vertreter/in: RiAG Tschope2. Vertreter/in: RiAG Bonig

6.2.15. Abteilung 87

Betreuungssachen (§ 271 FamFG) und zivilrechtliche Unterbringungssachen (§ 312 Ziff. 1und 2 FamFG) einschließlich der Rechtshilfe in diesen Angelegenheiten fur Betroffene mitgewohnlichem Aufenthalt in dem

Postleitzahlenbezirk 14798

und fur Betroffene ohne gewohnlichen Aufenthalt im Bezirk des Amtsgerichts, wenn dieseim vorgenannten Postleitzahlenbereich ihren schlichten Aufenthalt haben.

Zustandige/r : Rin Dr. Warnecke1. Vertreter/in: RiAG Tschope2. Vertreter/in: RiAG Bonig

6.2.16. Abteilung 88

Betreuungssachen (§ 271 FamFG) und zivilrechtliche Unterbringungssachen (§ 312 Ziff. 1und 2 FamFG) einschließlich der Rechtshilfe in diesen Angelegenheiten fur Betroffene mitgewohnlichem Aufenthalt im

Postleitzahlenbezirk 14793

und fur Betroffene ohne gewohnlichen Aufenthalt im Bezirk des Amtsgerichts, wenn dieseim vorgenannten Postleitzahlenbereich ihren schlichten Aufenthalt haben.

Zustandige/r : Rin Dr. Warnecke1. Vertreter/in: RiAG Tschope2. Vertreter/in: RiAG Bonig

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6.2.17. Abteilung 89

Betreuungssachen (§ 271 FamFG) und zivilrechtliche Unterbringungssachen (§ 312 Ziff. 1und 2 FamFG) einschließlich der Rechtshilfe in diesen Angelegenheiten fur Betroffene mitgewohnlichem Aufenthalt im

Postleitzahlenbezirk 14827

und fur Betroffene ohne gewohnlichen Aufenthalt im Bezirk des Amtsgerichts, wenn dieseim vorgenannten Postleitzahlenbereich ihren schlichten Aufenthalt haben.

Zustandige/r : RinAG Gotsche1. Vertreter/in: RinAG Pelzer2. Vertreter/in: RinAG du Vinage

6.2.18. Abteilung 90

Betreuungssachen (§ 271 FamFG) und zivilrechtliche Unterbringungssachen (§ 312 Ziff. 1und 2 FamFG) einschließlich der Rechtshilfe in diesen Angelegenheiten fur Betroffene mitgewohnlichem Aufenthalt im

Postleitzahlenbezirk 14806

und fur Betroffene ohne gewohnlichen Aufenthalt im Bezirk des Amtsgerichts, wenn dieseim vorgenannten Postleitzahlenbereich ihren schlichten Aufenthalt haben.

Zustandige/r : RiAG Tschope1. Vertreter/in: Rin Dr. Warnecke2. Vertreter/in: RinAG Meier-Ewert

6.2.19. Abteilung 91

Betreuungssachen (§ 271 FamFG) und zivilrechtliche Unterbringungssachen (§ 312 Ziff. 1und 2 FamFG) einschließlich der Rechtshilfe in diesen Angelegenheiten fur Betroffene mitgewohnlichem Aufenthalt in den

Postleitzahlenbezirken 14929 und 14823

und fur Betroffene ohne gewohnlichen Aufenthalt im Bezirk des Amtsgerichts, wenn dieseim vorgenannten Postleitzahlenbereich ihren schlichten Aufenthalt haben.

Zustandige/r : RinAG Gotsche1. Vertreter/in: RinAG Pelzer2. Vertreter/in: RinAG du Vinage

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6.2.20. Abteilung 92

Betreuungssachen (§ 271 FamFG) und zivilrechtliche Unterbringungssachen (§ 312 Ziff. 1und 2 FamFG) einschließlich der Rechtshilfe in diesen Angelegenheiten fur Betroffene mitgewohnlichem Aufenthalt in den

Postleitzahlenbezirken 14828 und 14789

und fur Betroffene ohne gewohnlichen Aufenthalt im Bezirk des Amtsgerichts, wenn dieseim vorgenannten Postleitzahlenbereich ihren schlichten Aufenthalt haben.

Zustandige/r : RiAG Tschope1. Vertreter/in: Rin Dr. Warnecke2. Vertreter/in: RinAG Meier-Ewert

6.2.21. Abteilung 97

Offentlich-rechtliche Unterbringungsverfahren nach dem Brandenburgischen PsychKG.

Die Zustandigkeit in Unterbringungsverfahren bestimmt sich nach dem Zeitpunkt des Ein-gangs bei Gericht und nicht beim Bereitschaftsrichter direkt wie folgt:

Beginn Ende Zustandig/er 1.VertreterFreitag 14.00 Uhr bis Montag 16.00 Uhr RinAG Gotsche RinAG PelzerMontag 16.00 Uhr bis Dienstag 16.00 Uhr RinAG Pelzer RinAG GotscheDienstag 16.00 Uhr bis Mittwoch 16.00 Uhr RiAG Tschope Rin Dr. WarneckeMittwoch 16.00 Uhr bis Donnerstag 16.00 Uhr RinAG Klaes RiAG Moch-TitzeDonnerstag 16.00 Uhr bis Freitag 14.00 Uhr RiAG von Bulow RinAG Kadegis

Der an diesen Tagen zustandige Dezernent bleibt auch fur spater in dieser Sache zu tref-fende Entscheidungen zustandig, es sei denn es handelt sich um einen Antrag auf Anordnungeiner Fixierung. Soweit die Unterbringungssache an einem Sonnabend, Sonntag oder dienst-freien Werktag eingeht und nicht sofort erledigt werden kann, ist der am darauffolgenden,nicht dienstfreien Werktag zustandige Unterbringungsrichter fur die weiteren Entscheidungenzustandig.

Zweiter Vertreter ist der Richter, der nach den Zustandigkeitsregeln fur Betreuungssachenzustandig ware.

32

Anhang

A. Systematische Zusammenfassung derRichterzustandigkeiten (Neueingange)

A.1. Strafsachen gegen Erwachsene (Anklagen, Strafbefehle, undRechtshilfe)

Buchst. Zustandige/r 1. Vertreter 2. Vertreter Abteilung

A RinAG du Vinage RiAG Dr. Strauß RinAG Eichmann-Hoormann Abteilung 22B RinAG Pelzer RinAG Gotsche RinAG Klaes Abteilung 21C RinAG Pelzer RinAG Gotsche RinAG Klaes Abteilung 21D RiAG von Bulow RinAG Kadegis RinAG van Lessen Abteilung 23aE RinAG Cablitz RiAG Jung RiAG von Bulow Abteilung 28F RinAG du Vinage RiAG Dr. Strauß RinAG Eichmann-Hoormann Abteilung 22G RinAG Kadegis RiAG von Bulow RinAG Cablitz Abteilung 23H RinAG Kadegis RiAG von Bulow RinAG Cablitz Abteilung 23I RinAG Eichmann-Hoormann Ri Hentschke RinAG Pelzer Abteilung 24J RinAG Eichmann-Hoormann Ri Hentschke RinAG Pelzer Abteilung 24K RinAG Eichmann-Hoormann Ri Hentschke RinAG Pelzer Abteilung 24L RiAG von Bulow RinAG Kadegis RinAG van Lessen Abteilung 23aM RinAG Eichmann-Hoormann Ri Hentschke RinAG Pelzer Abteilung 24N RinAG Pelzer RinAG Gotsche RinAG Klaes Abteilung 21O RinAG Pelzer RinAG Gotsche RinAG Klaes Abteilung 21P RinAG Gotsche RinAG Pelzer RinAG du Vinage Abteilung 25aQ RiAG Dr. Strauß RinAG du Vinage Ri Hentschke Abteilung 25R RinAG Kadegis RiAG von Bulow RiAG von Bulow Abteilung 23S RiAG Dr. Strauß RinAG du Vinage Ri Hentschke Abteilung 25

Sch RinAG Cablitz RiAG Jung RiAG von Bulow Abteilung 28St RinAG Cablitz RiAG Jung RiAG von Bulow Abteilung 28T RinAG Pelzer RinAG Gotsche RinAG Klaes Abteilung 21U RinAG Gotsche RinAG Pelzer RinAG du Vinage Abteilung 25aV RinAG Gotsche RinAG Pelzer RinAG du Vinage Abteilung 25aW RiAG Dr. Strauß RinAG du Vinage Ri Hentschke Abteilung 25X RiAG Dr. Strauß RinAG du Vinage Ri Hentschke Abteilung 25Y RiAG Dr. Strauß RinAG du Vinage Ri Hentschke Abteilung 25Z RiAG Dr. Strauß RinAG du Vinage Ri Hentschke Abteilung 25

A.2. Haftrichter

Tag Zustandige/r 1.Vertreter Abteilung

Montag RinAG Gotsche RinAG Pelzer Abteilung 21

Dienstag RinAG Eichmann-Hoormann Ri Hentschke Abteilung 24

Mittwoch RiAG Dr. Strauß RinAG du Vinage Abteilung 25

Donnerstag RinAG du Vinage RiAG Dr. Strauß Abteilung 22

Freitag RiAG von Bulow RinAG Kadegis Abteilung 23a

33

A.3. Zivilprozesssachen (C- und H-Sachen einschließlich Rechtshilfe)

Buchst. Zustandige/r 1. Vertreter 2. Vertreter Abteilung

A RiAG Bonig RinAG Meier-Ewert RiAG Moch-Titze Abteilung 30

B RiAG Moch-Titze RinAG Klaes RiAG Jung Abteilung 31

C RiAG Moch-Titze RinAG Klaes RiAG Jung Abteilung 31

D RiAG Jung RinAG Cablitz Rin Dr. Warnecke Abteilung 37

E RiAG Bonig RinAG Meier-Ewert RiAG Moch-Titze Abteilung 30

F RiAG Moch-Titze RinAG Klaes RiAG Jung Abteilung 31

G RiAG Jung RinAG Cablitz Rin Dr. Warnecke Abteilung 37

H RiAG Jung RinAG Cablitz Rin Dr. Warnecke Abteilung 35

I RiAG Jung RinAG Cablitz Rin Dr. Warnecke Abteilung 37

J RiAG Bonig RinAG Meier-Ewert RiAG Moch-Titze Abteilung 30

K RiAG Bonig RinAG Meier-Ewert RiAG Moch-Titze Abteilung 30

L RiAG Jung RinAG Cablitz Rin Dr. Warnecke Abteilung 37

M RiAG Bonig RinAG Meier-Ewert RiAG Moch-Titze Abteilung 33

N RiAG Bonig RinAG Meier-Ewert RiAG Moch-Titze Abteilung 30

O RiAG Bonig RinAG Meier-Ewert RiAG Moch-Titze Abteilung 30

P RiAG Moch-Titze RinAG Klaes RiAG Jung Abteilung 31

Q RiAG Moch-Titze RinAG Klaes RiAG Jung Abteilung 31

R RiAG Jung RinAG Cablitz Rin Dr. Warnecke Abteilung 37

S RiAG Jung RinAG Cablitz Rin Dr. Warnecke Abteilung 37

St RiAG Jung RinAG Cablitz Rin Dr. Warnecke Abteilung 37

Sch RiAG Moch-Titze RinAG Klaes RiAG Jung Abteilung 34

T RiAG Moch-Titze RinAG Klaes RiAG Jung Abteilung 31

U RiAG Moch-Titze RinAG Klaes RiAG Jung Abteilung 31

V RiAG Bonig RinAG Meier-Ewert RiAG Moch-Titze Abteilung 33

W RiAG Bonig RinAG Meier-Ewert RiAG Moch-Titze Abteilung 33

X RiAG Moch-Titze RinAG Klaes RiAG Jung Abteilung 31

Y RiAG Moch-Titze RinAG Klaes RiAG Jung Abteilung 31

Z RiAG Bonig RinAG Meier-Ewert RiAG Moch-Titze Abteilung 30

A.4. Richter fur Abschiebehaftsachen

Tag Zustandige/r 1.Vertreter Abteilung

Montag DinAG van Lessen RinAG Gotsche Abteilung 58

Dienstag DinAG van Lessen RinAG Eichmann-Hoormann Abteilung 58

Mittwoch DinAG van Lessen RiAG Dr. Strauß Abteilung 58

Donnerstag DinAG van Lessen RinAG du Vinage Abteilung 58

Freitag DinAG van Lessen RiAG von Bulow Abteilung 58

34

A.5. Familiensachen (§ 23b GVG einschließlich Rechtshilfe, ausgenommenSonderzustandigkeiten nach AUG, AdWirkG und IntFamRVG)

Buchst. Zustandige/r 1. Vertreter 2. Vertreter Abteilung

A RiAG von Bulow RiAG Tschope RinAG Cablitz Abteilung 40

B RiAG von Bulow RiAG Tschope RinAG Cablitz Abteilung 40

C RiAG Tschope Rin Dr. Warnecke RinAG Meier-Ewert Abteilung 41

D RiAG von Bulow RiAG Tschope RinAG Cablitz Abteilung 40

E RinAG Cablitz RiAG Jung RiAG von Bulow Abteilung 45

F Rin Dr. Warnecke RiAG Tschope RiAG Bonig ??

G Rin Dr. Warnecke RiAG Tschope RiAG Bonig ??

H RinAG Cablitz RiAG Jung RiAG von Bulow Abteilung 45

I RinAG Cablitz RiAG Jung RiAG von Bulow Abteilung 45

J RinAG Meier-Ewert RiAG Bonig RiAG Tschope Abteilung 42

K RinAG Meier-Ewert RiAG Bonig RiAG Tschope Abteilung 42

L RinAG Meier-Ewert RiAG Bonig RiAG Tschope Abteilung 42

M RinAG Meier-Ewert RiAG Bonig RiAG Tschope Abteilung 42

N RinAG Meier-Ewert RiAG Bonig RiAG Tschope Abteilung 42

O RinAG Cablitz RiAG Jung RiAG von Bulow Abteilung 45

P Rin Dr. Warnecke RiAG Tschope RiAG Bonig ??

Q Rin Dr. Warnecke RiAG Tschope RiAG Bonig ??

R RiAG von Bulow RinAG Kadegis DinAG van Lessen Abteilung 46

S RiAG von Bulow RiAG Tschope RinAG Cablitz Abteilung 40

Sch RiAG Tschope Rin Dr. Warnecke RinAG Meier-Ewert Abteilung 41

St RiAG Tschope Rin Dr. Warnecke RinAG Meier-Ewert Abteilung 41

T RiAG Tschope Rin Dr. Warnecke RinAG Meier-Ewert Abteilung 41

U RiAG Tschope Rin Dr. Warnecke RinAG Meier-Ewert Abteilung 41

V RiAG Tschope Rin Dr. Warnecke RinAG Meier-Ewert Abteilung 41

W RiAG von Bulow RinAG Kadegis DinAG van Lessen Abteilung 46

X RiAG Tschope Rin Dr. Warnecke RinAG Meier-Ewert Abteilung 41

Y RiAG Tschope Rin Dr. Warnecke RinAG Meier-Ewert Abteilung 41

Z RiAG Tschope Rin Dr. Warnecke RinAG Meier-Ewert Abteilung 41

A.6. Unterbringungsrichter

Tag Zustandige/r 1.Vertreter Abteilung

Montag RinAG Gotsche RinAG Pelzer Abteilung 97

Dienstag RinAG Pelzer RinAG Gotsche Abteilung 97

Mittwoch RiAG Tschope Rin Dr. Warnecke Abteilung 97

Donnerstag RinAG Klaes RiAG Moch-Titze Abteilung 97

Freitag RiAG von Bulow RinAG Kadegis Abteilung 97

35

A.7. Betreuungssachen

PLZ 14789Abteilung 92RiAG Tschope

sAAAAA

AAA

PLZ 14774Abteilung 81Rin Dr. Warnecke

s ````````````````

PLZ 14770Abteilung 85RiAG Moch-Titze

s!!!!!!!!!!!!!!!

PLZ 14772Abteilung 80RinAG Klaes

auch PLZ 14778PLZ 14793Abteilung 88Rin Dr. Warnecke

PLZ 14828Abteilung 92RiAG Tschope

PLZ 14827Abteilung 89RinAG Gotsche

PLZ 14798Abteilung 87Rin Dr. Warnecke PLZ 14778

Abteilung 86Rin Dr. Warnecke

PLZ 14797Abteilung 83RinAG Klaes

PLZ 14822Abteilung 84RinAG Klaes

PLZ 14806Abteilung 90RiAG Tschope

PLZ 14823Abteilung 91RinAG Gotsche

PLZ 14929Abteilung 91RinAG Gotsche

PLZ 14550Abteilung 80RinAG Klaes

PLZ 14776Abteilung 82RinAG Klaes

36

A.8. Dienstalter

Dienstalter Name

1 van Lessen

2 Mahlstedt

3 Pelzer

4 Eichmann-Hoormann

5 Jung

6 Klaes

7 Moch–Titze

8 Bonig

9 Gotsche

10 du Vinage

11 Schack

12 Meier-Ewert

13 von Bulow

14 Dr. Strauß

15 Hofmann

16 Ryl

17 Tschope

A.9. Bereitschaftsdienst

Datum Richter Woche/Feiertag Vertreter Woche/Feiertag

01.01.2019 du Vinage Tschope

02.01. bis 07.01. Dr. Strauß Jung

08.01. bis 14.01. du Vinage Tschope

15.01. bis 21.01. Ryl Beissenhirtz

22.01. bis 28.01. Stockmann Biehl

29.01. bis 04.02. Weller Gotsche

05.02. bis 11.02. Pelzer v. Lessen

12.02. bis 18.02. Bonig Du Vinage

19.02. bis 25.02. Biehl Stockmann

26.02. bis 04.03. Beissenhirtz Weller

05.03. bis 11.03. Huckel Baumgart

12.03. bis 18.03. Jung Dr. Strauß

19.03. bis 25.03. Kaab Paßmann

26.03. bis 01.04. Klaes Eichmann-Hoormann

02.04.. bis 08.04. Lanowski Teckemeyer

09.04. bis 15.04. van Lessen v. Bulow

16.04. bis 19.04. Meier-Ewert Pelzer

20.04. Weller Beissenhirtz

21.04. Nagel Stockmann

37

22.04. v. Lessen Gotsche

23.04. bis 29.04. Bonig Cablitz

30.04 und 01.05. Jung v. Lessen

02.05. bis 06.05. Moch-Titze Bonig

07.05 bis 13.05. Nagel Passerini

14.05. bis 20.05. Elvert Cerreto

21.05. bis 27.05. Cerreto Elvert

28.05. bis 30.05. Ligier Lanowski

31.05. bis 03.06. Passerini Nagel

05.06. bis 08.06. Paßmann Kaab

09.06. Tschope du Vinage

10.06. Stockmann Biehl

11.06. bis 17.06. Cablitz Moch-Titze

18.06. bis 24.06. Teckemeyer Ligier

25.06. bis 01.07. Dr. Strauß Meier-Ewert

02.07. bis 08.07. Tschope van Lessen

09.07. bis 15.07. Baumgart Passerini

16.07. bis 22.07. Eichmann-Hoormann Pelzer

23.07. bis 29.07. Pelzer Jung

30.07. bis 05.08. du Vinage v. Bulow

06.08. bis 12.08. Weller Teckemeyer

13.08. bis 19.08. Mahlstedt Gotsche

20.08. bis 26.08. Gotsche Mahlstedt

27.08. bis 02.09. v. Bulow du Vinage

03.09. bis 09.09. Huckel Paßmann

10.09. bis 16.09. Jung Dr. Strauß

17.09. bis 23.09. Kaab Huckel

24.09. bis 30.09. van Lessen Eichmann-Hoormann

01.10. bis 03.10. Lanowski Weller

04.10. bis 07.10. Klaes Tschope

08.10. bis 14.10. Meier-Ewert Klaes

15.10. bis 21.10. Bonig Cablitz

22.10. bis 28.10. Moch-Titze Bonig

29.10. bis 31.10. Biehl Cerreto

01.11. bis 04.11. Elvert Nagel

05.11. bis 11.11. Cerreto Elvert

12.11. bis 18.11. Ligier Lanowski

19.11. bis 25.11. Passerini Kaab

26.11. bis 02.12. Paßmann Huckel

03.12. bis 09.12. Cablitz Moch-Titze

10.12. bis 16.12. Teckemeyer Ligier

38

17.12. bis 23.12. Gotsche Meier-Ewert

24.12. Beissenhirtz Weller

25.12. Huckel Baumgart

26.12. Gotsche Dr. Strauß

27.12. bis 30.12. v. Bulow van Lessen

31.12.2019 Kaab Paßmann

Brandenburg, den 10. 12. 2018

Das Prasidium des Amtsgerichts

DinAG van Lessen RinAG Gotsche RiAG Tschope

RiAG Moch-Titze RiAG Dr. Strauß

39