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www.zivit.de POSTANSCHRIFT ZIVIT, Postfach 30 16 45, 53 196 Bonn HAUSANSCHRIFT Wilhelm-Fay-Str. 11, 65936 Frankfurt BEARBEITET VON ZAR Schmitt TEL 0800/1012631 FAX 069/20971-584 E-MAIL [email protected] DATUM 16.November 2010 An alle Clearingcenter per E-Mail BETREFF ATLAS – Info 4313/10 BEZUG ATLAS-Zollstellen-Info 3022/10 vom 27.08.2010 GZ O 1930 Betrieb – I 2 – 4313/10 (bei Antwort bitte angeben) ATLAS-Ausfuhr (AES) Systemausfall ATLAS Ausfuhr am 25.08.2010 – Verfahrensabschluss Für die vom Systemausfall betroffenen MRN Nummern ist die Erstellung eines elektroni- schen Ausgangsvermerks nicht möglich. Der BFD Nord gemäß ATLAS - Teilnehmer-Info 3026/10 vom 27. August 2010 übersandte Ausfuhrbegleitdokumente werden zollrechtlich ausgangsbestätigt an den Ausführer zurück- gegeben. Diese Bestätigung ersetzt nicht den Ausfuhrnachweis gemäß §§ 9, 10 Umsatz- steuer-Durchführungsverordnung. ATLAS-Ausfuhr Ausfuhranmeldungen mit Beipack Ab dem 11.12.2010 werden bei Ausfuhranmeldungen mit Beipackpositionen in allen Fällen die Bedingungen lt. EDIFACT-Implementierungshandbuch AES 2.0.9 bzw. 2.0.10 geprüft: Im Falle eines Beipacks ist die Packstückanzahl mit dem Wert „0“ anzumelden. Die Angaben zu Zeichen und Nummern des Beipacks müssen mit den Zeichen und Nummern einer anderen Position der Ausfuhranmeldung, deren Packstückanzahl größer „0“ ist, identisch sein. Lose/unverpackte Waren können kein Beipack sein.

An alle ATLAS – Info 4313/10 - i-TMS · PDF fileSeite 2 ATLAS-Zollbehandlung Keine Anwendung der Warenverkehrsbescheinigung EUR-MED bei SAP-Kumulierung Zur Anmeldung der SAP-Kumulierung

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www.zivit.de

POSTANSCHRIFT ZIVIT, Postfach 30 16 45, 53 196 Bonn HAUSANSCHRIFT Wilhelm-Fay-Str. 11, 65936 Frankfurt

BEARBEITET VON ZAR Schmitt

TEL 0800/1012631

FAX 069/20971-584

E-MAIL [email protected]

DATUM 16.November 2010

An alle Clearingcenter per E-Mail

BETREFF ATLAS – Info 4313/10

BEZUG ATLAS-Zollstellen-Info 3022/10 vom 27.08.2010

GZ O 1930 Betrieb – I 2 – 4313/10 (bei Antwort bitte angeben)

ATLAS-Ausfuhr (AES)

Systemausfall ATLAS Ausfuhr am 25.08.2010 – Verfahr ensabschluss

Für die vom Systemausfall betroffenen MRN Nummern ist die Erstellung eines elektroni-

schen Ausgangsvermerks nicht möglich.

Der BFD Nord gemäß ATLAS - Teilnehmer-Info 3026/10 vom 27. August 2010 übersandte

Ausfuhrbegleitdokumente werden zollrechtlich ausgangsbestätigt an den Ausführer zurück-

gegeben. Diese Bestätigung ersetzt nicht den Ausfuhrnachweis gemäß §§ 9, 10 Umsatz-

steuer-Durchführungsverordnung.

ATLAS-Ausfuhr

Ausfuhranmeldungen mit Beipack

Ab dem 11.12.2010 werden bei Ausfuhranmeldungen mit Beipackpositionen in allen Fällen

die Bedingungen lt. EDIFACT-Implementierungshandbuch AES 2.0.9 bzw. 2.0.10 geprüft:

Im Falle eines Beipacks ist die Packstückanzahl mit dem Wert „0“ anzumelden. Die Angaben

zu Zeichen und Nummern des Beipacks müssen mit den Zeichen und Nummern einer

anderen Position der Ausfuhranmeldung, deren Packstückanzahl größer „0“ ist, identisch

sein. Lose/unverpackte Waren können kein Beipack sein.

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Seite 2 ATLAS-Zollbehandlung

Keine Anwendung der Warenverkehrsbescheinigung EUR- MED bei SAP-Kumulierung

Zur Anmeldung der SAP-Kumulierung (Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess der Euro-

päischen Union) zwischen der Europäischen Union, Albanien, Bosnien und Herzegowina,

Kroatien (nimmt zur Zeit noch nicht an der Kumulierung teil), der ehemaligen jugoslawischen

Republik Mazedonien, Montenegro, Serbien und der Türkei galt bisher als Präferenznach-

weis die Warenverkehrsbescheinigung EUR-MED (Verschlüsselung „U045“).

Zukünftig ist als Präferenznachweis die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 mit der Ver-

schlüsselung „N954“ oder die präferenzielle Ursprungserklärung auf der Rechnung mit der

Verschlüsselung „N864“ anzumelden.

Die Warenverkehrsbescheinigung EUR-MED mit der Verschlüsselung „U045“ wird nicht

mehr als Präferenznachweis für die SAP-Kumulierung anerkannt.

Die ATLAS Teilnehmerinformation 1599/10 vom 21.05.2010 Seite 6 mit dem Stichwort „Kei-

ne Anwendung der Warenverkehrsbescheinigung EUR-MED bei SAP-Kumulierung“ ist nicht

mehr gültig . Es gilt die obenstehende Fassung.

Die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 mit der Verschlüsselung „N954“ oder die präferen-

zielle Ursprungserklärung auf der Rechnung mit der Verschlüsselung „N864“ ist auch bei

Kroatien anzumelden.

Im Auftrag

Schmitt

Dieses Schriftstück ist ohne Unterschrift gültig.