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Wegleitung HS 18/FS 19 1 Wegleitung für das Bachelor- und Masterstudium im Fach Ethnologie an der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich http://www.isek.uzh.ch Herbstsemester 2018 und Frühjahrssemester 2019

an der Philosophischen Fakultät der Universität Zürichfcb9d432-6a88-4252-b7f3-e... · mit der Einbettung des Lokalen in regionale, nationale und globale Räume auseinander. Ethnologen

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Wegleitung HS 18/FS 19 1

Wegleitung

für das Bachelor- und Masterstudium im Fach

Ethnologie

an der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich

http://www.isek.uzh.ch

Herbstsemester 2018 und Frühjahrssemester 2019

Wegleitung HS 18/FS 19 2

1. IN KÜRZE ....................................................................................................................................... 4

1.1 Was studiere ich, wenn ich Ethnologie studiere? .............................................................. 41.2 Wie kann ich erfolgreich Ethnologie studieren? ................................................................ 41.3 Wie sieht mein erstes Studienjahr aus und wie geht es danach weiter? ...................... 51.4 Ihr Studienaufbau in Kürze .................................................................................................... 51.5 Nützliche Links ........................................................................................................................ 8

2. DAS INSTITUT FÜR SOZIALANTHROPOLOGIE UND EMPIRISCHE KULTURWISSENSCHAFT ISEK - ETHNOLOGIE ...................................................................... 9

2.1 Kontakte, Adressen, Öffnungszeiten ................................................................................... 92.2 Website des ISEK - Ethnologie ............................................................................................ 92.3 Studienberatung .................................................................................................................... 102.4 Studierendenmobilität .......................................................................................................... 102.5 Fachverein Ethnologie (FVEZ) ........................................................................................... 13

3. AUFBAU DES BACHELORSTUDIUMS ETHNOLOGIE ...................................................... 143.1 Generelles: Studienbeginn und -dauer, Voraussetzungen ............................................ 14

Legende der Abkürzungen .................................................................................................... 143.2 Hauptfach (120 ECTS Credits) ........................................................................................... 15

Studienphasen und die zu absolvierenden Module ........................................................... 15Prüfungen und Noten .............................................................................................................. 16Erläuterungen zu spezifischen Modulen .............................................................................. 17

3.3 Grosses Nebenfach (60 ECTS Credits) ............................................................................ 18Studienphasen und die zu absolvierenden Module ........................................................... 18Prüfungen und Noten .............................................................................................................. 19

3.4 Kleines Nebenfach (30 ECTS Credits) .............................................................................. 20Studienphasen und die zu absolvierenden Module ........................................................... 20Prüfungen und Noten .............................................................................................................. 21

4. ANGEBOT UND LEISTUNGSNACHWEISE IM BACHELORSTUDIUM AM ISEK - ETHNOLOGIE ................................................................................................................................. 22

4.1 Liste der Gebiete der Ethnologie ........................................................................................ 224.2 Veranstaltungen und Module .............................................................................................. 22

Wiederholbarkeit von Modulen .............................................................................................. 234.3 Einführungsstudium .............................................................................................................. 23

Vorlesungen und Übungsgruppen ........................................................................................ 23Prüfungen im Einführungsstudium ....................................................................................... 23

4.4 Aufbaustudium ...................................................................................................................... 24Pflicht-, Wahlpflicht- und Wahlmodule im Aufbaustudium ................................................ 24Leistungsnachweise in den Modulen des Aufbaustudiums .............................................. 25Abfolge der Module im Aufbaustudium ................................................................................ 26

4.5 Anwesenheitskontrollen ........................................................................................................... 27 5. AUFBAU DES MASTERSTUDIUMS ETHNOLOGIE ............................................................ 28

5.1 Generelles: Studienbeginn und -dauer, Voraussetzungen ............................................ 28Legende der Abkürzungen .................................................................................................... 28Vorgezogene Mastermodule ................................................................................................. 28

5.2 Hauptfach (90 ECTS Credits) ............................................................................................. 29

Wegleitung HS 18/FS 19 3

Tabellarische Darstellung des Studienverlaufs (Musterstudienplan) .............................. 30Beginn des Masterstudiums im HS (vier Semester Studium) .......................................... 31Beginn des Masterstudium im FS ......................................................................................... 32

5.3. Nebenfach (30 ECTS Credits) ........................................................................................... 32Musterstudienplan Master NF 30 .......................................................................................... 33

5.4. Nebenfach (15 ECTS Credits) ........................................................................................... 33Musterstudienplan MA NF 15 ................................................................................................ 34

6. ANGEBOT UND LEISTUNGSNACHWEISE IM MASTERSTUDIUM AM ISEK - ETHNOLOGIE ................................................................................................................................. 35

6.1 Veranstaltungen und Module .............................................................................................. 35Wiederholbarkeit von Modulen .............................................................................................. 35

6.2 Die Module des Masterstudiums ........................................................................................ 35Modul "Masterseminar Theorien" (SE) ................................................................................ 35Modul "Masterseminar Methoden" (SE) .............................................................................. 36Modul Seminar (SE) ................................................................................................................ 36Modul 2 Seminare (SE + SE) ................................................................................................ 36Modul Vorlesung und Übung (VL + UE) .............................................................................. 36Modul Masterkolloquium I und II (KO) ................................................................................. 36Modul Praktikum - Feldforschung, Museumsethnologie, erweiterte Literatur- und Theoriearbeit ............................................................................................................................ 37Modul Masterarbeit (MA) ........................................................................................................ 37Modul mündliche Prüfung ...................................................................................................... 37Wahlmodule ............................................................................................................................. 37

6.3 Anwesenheitskontrollen ....................................................................................................... 377. ALLGEMEINES: KREDITPUNKTESYSTEM UND MODULE ............................................. 39

7.1 In welchen Unterlagen ist das Studium an der Philosophischen Fakultät geregelt? . 397.2 Wie funktioniert das ECTS-Punktesystem? ..................................................................... 397.3 Wie viele ECTS Credits müssen erworben werden und in welchem Zeitraum? ........ 407.4 Können ECTS Credits beliebig zusammengestellt werden? ......................................... 407.5 Wie erfahre ich meinen ECTS-Kreditpunktestand? ........................................................ 407.6 Wie ist das Studium gegliedert? Und was sind Module? ............................................... 407.7 Welche Arten von Modulen gibt es an der Philosophischen Fakultät? ........................ 417.8 Wie schreibe ich mich für ein Modul ein? Und was sind die Buchungsfristen? .......... 417.9 Wie können ECTS Credits erworben werden? ................................................................ 417.10 Ist für die einzelnen Leistungsnachweise eine Anmeldung erforderlich? .................. 427.11 Ist im Verhinderungsfall eine Abmeldung möglich? ...................................................... 427.12 Kann ich jedes Semester die Universität wechseln? .................................................... 42

8. ANHANG ...................................................................................................................................... 438.1 Kontrollformular Bachelor .................................................................................................... 438.2 Kontrollformular Master ....................................................................................................... 44

Wegleitung HS 18/FS 19 4

1. IN KÜRZE

Wir heissen Sie herzlich am ISEK - Ethnologie willkommen und wünschen Ihnen alles Gute für den Einstieg. Wir freuen uns, dass Sie sich für das Fach Ethnologie entschieden haben.

In dieser Wegleitung stellen wir das Ethnologiestudium an der Universität Zürich vor und beantworten häufig auftretende Fragen rund ums Fachstudium. Diese Wegleitung führt von der möglichst einfachen Beschreibung des Studienaufbaus hin zur Erläuterung des Regelwerks für ein Bachelor- bzw. Masterstudiums in Ethnologie.

1.1 Was studiere ich, wenn ich Ethnologie studiere?

Die Ethnologie beschäftigt sich mit der Vielfalt menschlicher Kulturen und Gesellschaften. Dabei gilt es, die ökologischen, wirtschaftlichen, politischen, rechtlichen, sozialen und kul-turellen Dimensionen menschlichen Zusammenlebens in ihrem Facettenreichtum und ihrer historischen Wandelbarkeit zu verstehen. Ethnologische Forschung setzt sich vor allem mit der Einbettung des Lokalen in regionale, nationale und globale Räume auseinander. Ethnologen und Ethnologinnen erforschen ein breites Spektrum gesellschaftlicher Phänomene. So gehören Dörfer und urbane Räume in Nord und Süd, Alltagspraxis, soziale und religiöse Bewegungen, Rechtsprechung, gewaltsam ausgetragene Konflikte, oder die Aktivitäten staatlicher und internationaler Organisationen zu ihren Forschungsgegenständen.

Der Blick auf lokale Ordnungsmuster, Handlungspraktiken und mündliche Überlieferungen, die Berücksichtigung von Artefakten und Bildern als Forschungsmaterial, die starke Beto-nung der vergleichenden Perspektive und nicht zuletzt die Methode der intensiven teilneh-menden Beobachtung prägen das Profil der Ethnologie innerhalb der Kultur- und Sozial-wissenschaften.

Neben einer Betätigung im akademischen Bereich können ethnologische Kompetenzen für ein breites Berufsspektrum qualifizieren, wie beispielsweise in der Entwicklungszusammenarbeit, in internationalen Organisationen, in der öffentlichen Verwaltung, in der Sozialarbeit, in Verbänden, in den Medien, in Verlagen, in der Unternehmensberatung, im Kulturmanagement oder im Museumsbereich. Die Feldforschung, die bereits Teil des Bachelor- und Masterstudiums sein kann, stellt die interkulturellen Kompetenzen, die Flexibilität und die Kreativität der Absolventinnen und Absolventen unter Beweis, was in vielen Berufsfeldern einen Vorteil darstellt.

1.2 Wie kann ich erfolgreich Ethnologie studieren?

Das Bachelor-Studium ist so aufgebaut, dass Studierende in sechs Semestern abschliessen können. Das Master-Studium ist so aufgebaut, dass Studierende in vier Semestern abschliessen können. Ihr Studium kann und soll aber durchaus länger dauern. Dies kann aufgrund von individuellen Bedürfnissen und Begleitumständen der Fall sein

Wegleitung HS 18/FS 19 5

(etwa wegen Erwerbsarbeit neben dem Studium oder der Gründung einer Familie). Gehen Sie kreativ an die Planung Ihres Studiums heran. Ihre ECTS-Kreditpunkte bleiben mindestens 12 Jahre gültig. Es gibt keine Studienzeitbeschränkung an der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich.

Um möglichst viel Zeit für das eigentliche Studium zu haben, lohnt es sich, der administrativ-planerischen Arbeit genügend Zeit und Aufmerksamkeit zu widmen (etwa für die Wahl der Fächer, die Wahl der Module und die Zusammenstellung Ihres Stunden-plans). Diese Tätigkeiten sind oft mühselig. Einfacher wird es, wenn Sie sich diese als Teil Ihres Studiums vorstellen, obwohl dafür keine Kreditpunkte vergeben werden. Nehmen Sie sich deshalb Zeit, um diese umfassende Wegleitung zu studieren, die sich streckenweise wie ein Rechtstext liest und auch als Nachschlagewerk gedacht ist. Lassen Sie sich nicht abschrecken – um die Navigation und das Verständnis zu erleichtern, sind immer wieder praktische Hilfestellungen eingebaut.

Für ein erfolgreiches Ethnologiestudium sind gute Deutsch- und Englischkenntnisse sowie generell Freude am sprachlichen Ausdruck unabdingbar. Bereits im Einführungsstudium besteht der überwiegende Teil der Pflichtlektüre aus englischen Texten.

1.3 Wie sieht mein erstes Studienjahr aus und wie geht es danach weiter?

Das Ethnologiestudium beginnt jeweils im Herbstsemester. Die ersten beiden Semester bilden eine Einheit, das sogenannte Einführungsjahr. Sie belegen die Module "Einführung in die Ethnologie" 1 und 2 und besuchen die entsprechenden Veranstaltungen. Diese einjährige obligatorische Einführung bietet einen ersten Einblick in Theorie und Methode sowie in die grundlegenden thematischen Gebiete der Ethnologie – von der Wirtschafts- über die Religionsethnologie bis zur Materiellen Kultur. Erst nach erfolgreichem Abschluss dieses Einführungsstudiums treten Sie ins Aufbaustudium ein und beschäftigen sich mit ausgewählten thematischen und regionalen Gebieten.

1.4 Ihr Studienaufbau in Kürze

Hauptfach 120

Einführungsstudium Semester Module ECTS

Credits 1. "Einführung in die Ethnologie 1a" (8 ECTS Credits):

- Vorlesung Einführung in die Ethnologie 1 - Vorlesung Key Concepts

"Einführung in die Ethnologie 1b" (6 ECTS Credits): - Übungsgruppe Monographie

"Einführung in die Ethnologie 1c" (6 ECTS Credits): - Grundlagenkurs wissenschaftliches Arbeiten

20

Wegleitung HS 18/FS 19 6

2. "Einführung in die Ethnologie 2a" (10 ECTS Credits) - Vorlesung und Übung Methoden "Einführung in die Ethnologie 2b" (10 ECTS Credits) - Vorlesung Fachgeschichte und Übung Fachgeschichte

20

Aufbaustudium Semester Module ECTS

Credits 3. bis 6. Semester

Nach Abschluss des Einführungsstudiums können die Module aus den angebotenen Gebieten frei gewählt und in beliebiger Reihenfolge absolviert werden. Es wird jedoch empfohlen, zunächst die fünf Kernbereiche zu besuchen. Es sind insgesamt mindestens 12 Module zu absolvieren:

- Alle 5 Module der Kernbereiche - I Soziale Organisation/Verwandtschaft/Gender - II Ökologie und Wirtschaft - III Politik und Recht - IV Materielle Kultur/praktisches Wissen/Kunst - V Religion

- 1 Sprachmodul ausser-germanische und ausser-romanische Sprachen. Dieses kann bereits ab dem ersten Semester besucht werden.

- mindestens 1 Modul zu einem regionalen Gebiet

- mindestens 2 Module zu thematischen Gebieten

- zwei weitere Module dürfen aus den regionalen, thematischen und Wahlmodulen frei ausgewählt werden.

- 1 Modul besteht aus der Bachelorarbeit

- 10 ECTS Credits "Studium Generale"

80

BA-Abschluss

Um das Hauptfach abzuschliessen, braucht man 120 ECTS-Kreditpunkte. Die Abschlussnote setzt sich zusammen aus den Noten aller bestandenen Module. Es gibt keine Abschlussprüfung.

Wegleitung HS 18/FS 19 7

Nebenfach 60

Einführungsstudium Semester Module ECTS

Credits 1. "Einführung in die Ethnologie 1a" (8 ECTS Credits)

- Vorlesung Einführung in die Ethnologie 1 - Vorlesung Key Concepts "Einführung in die Ethnologie 1b" (6 ECTS Credits) - Übungsgruppe Monographie

14

2. "Einführung in die Ethnologie 2a" (10 ECTS Credits) - Vorlesung Methoden und Übungsgruppe Methoden "Einführung in die Ethnologie 2b" (4 ECTS Credits) - Vorlesung Fachgeschichte

14

Aufbaustudium Semester Module ECTS

Credits 3. bis 6. Semester

Im Aufbaustudium sind mindestens 6 Module zu belegen, davon - 3 der 5 Kernbereiche (je 4 ECTS Credits, ausser Kernbereich IV mit 6 ECTS Credits. Falls der Kernbereich IV nicht besucht wird müssen 2 ECTS-Punkte im Studium Generale erworben werden) - 1 Modul zu einem regionalen Gebiet der Ethnologie - 2 Module aus den thematischen Gebieten

32

BA-Abschluss im Nebenfach 60

Um das grosse Nebenfach abzuschliessen, braucht man 60 ECTS-Punkte. Die Abschlussnote setzt sich zusammen aus den Noten aller bestandenen Module. Es gibt keine Abschlussprüfung.

Wegleitung HS 18/FS 19 8

Nebenfach 30 (auslaufend)

Einführungsstudium Semester Module ECTS

Credits 1. "Einführung in die Ethnologie 1" für das Nebenfach 30 (10

ECTS Credits) - Vorlesung Einführung in die Ethnologie 1 - Übungsgruppe Monographie

10

2. "Einführung in die Ethnologie 2" für das Nebenfach 30 (10 ECTS Credits) - Vorlesung Methoden - Übungsgruppe Methoden

10

Aufbaustudium Semester Module ECTS

Credits 3. bis 6. Semester

Im Aufbaustudium sind insgesamt 2 Module zu belegen, davon - 1 Modul aus den Kernbereichen - 1 Modul aus den thematischen oder regionalen Gebieten der Ethnologie.

10

BA-Abschluss im Nebenfach 30

Um das kleine Nebenfach abzuschliessen, braucht man 30 ECTS-Kreditpunkte. Die Abschlussnote setzt sich zusammen aus den Noten aller bestandenen Module. Es gibt keine Abschlussprüfung.

1.5 Nützliche Links

• Zur Modulbuchung: (http://www.students.uzh.ch/booking.html) • Übersicht über die Veranstaltungen der Ethnologie:

https://www.isek.uzh.ch/de/ethnologie/studium/vorlesungsverzeichnis.html • Elektronisches Vorlesungsverzeichnis:

https://studentservices.uzh.ch/uzh/anonym/vvz/index.html • Rahmenverordnung und Studienordnungen für das Studium in den Bachelor- und

Masterstudiengängen an der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich: http://www.phil.uzh.ch/studium/bachelor.html , http://www.phil.uzh.ch/de/studium/master.html und http://www.phil.uzh.ch/de/studium/rechtsgrundlagen.html

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2. DAS INSTITUT FÜR SOZIALANTHROPOLOGIE UND EMPIRISCHE KULTURWISSENSCHAFT ISEK - ETHNOLOGIE

2.1 Kontakte, Adressen, Öffnungszeiten

ISEK - Ethnologie Andreasstrasse 15, 5. OG (Lifte A) CH - 8050 Zürich Tel: 044 635 22 11 (Sekretariat: Pia Kumar) Fax: 044 635 22 19 E-Mail: [email protected] Öffnungszeiten: https://www.isek.uzh.ch/de/ethnologie.html Bibliothek Ethnologie Andreasstrasse 15, 5. OG (Lift B) CH - 8050 Zürich Tel: 044 635 22 35 Fax: 044 635 22 39 E-Mail: [email protected] Öffnungszeiten: http://www.isek.uzh.ch/de/ethnologie/bibliothek.html Völkerkundemuseum (VMZ) Pelikanstrasse 40 CH - 8001 Zürich Tel: 044 634 90 11 Fax: 044 634 90 50 E-Mail: [email protected] Öffnungszeiten: http://www.musethno.uzh.ch Bibliothek des Völkerkundemuseums Pelikanstrasse 40 CH - 8001 Zürich Tel: 044 634 90 31 E-Mail: [email protected] Öffnungszeiten: http://www.musethno.uzh.ch/bibliothek.html Fachverein Ethnologie (FVEZ) Andreasstrasse 15, 5. OG, Raum 5.12 CH - 8050 Zürich Tel: 044 635 22 14 E-Mail: [email protected]

2.2 Website des ISEK - Ethnologie

Die Website des ISEK - Ethnologie (https://www.isek.uzh.ch/de/ethnologie.html) enthält

Wegleitung HS 18/FS 19 10

aktuelle Informationen insbesondere über die Lehrveranstaltungen. Zudem finden Sie hier alle wichtigen Angaben über das Institut, das Studium, den Lehrkörper und die Bibliotheken. Die Website des Völkerkundemuseums (http://www.musethno.uzh.ch) enthält aktuelle Informationen zu den vom Museum angebotenen Veranstaltungen und den dortigen Mitarbeitenden.

Die Website hält die Studierenden zudem über den studentischen Fachverein auf dem Laufenden. Alle Ethnologiestudierenden gehören automatisch dem Fachverein Ethnologie an.

Sprechstunden der Dozierenden und der Studienberatung sind ebenfalls der Website zu entnehmen.

Wichtige Informationen an Studierende werden via Mailinglisten des ISEK – Ethnologie verschickt. Diese sollten von allen Studierenden über folgenden Link abonniert werden: https://www.isek.uzh.ch/de/ethnologie/Mitteilungen/Newsletter.html.

Die meisten Veranstaltungen der Ethnologie werden über die OLAT-Lernplattform unterstützt: https://lms.uzh.ch/olat/dmz/.

2.3 Studienberatung

Für den Bachelor- und Masterstudiengang der Ethnologie existiert eine eigene Studienberatung, bestehend aus mehreren Personen. Bitte melden Sie sich jederzeit, wenn Sie Fragen bei der Planung Ihres Studiums haben. Die Studienberatung ist zudem zuständig für die Koordination des Einführungsstudiums und die Prüfungen der Einführungsveranstaltungen.

Bitte wenden Sie sich auch an die Studienberatung bei folgenden Themen: Fachwechsel (etwa Hauptfach zu Nebenfach Ethnologie), Anrechnung von externen Leistungen, Studienaufbau, Übertritte an die Universität Zürich, persönliche Schwierigkeiten im Studium.

Stellen Studierende in ihrem Kreditjournal Unstimmigkeiten fest, müssen sie diese innert 30 Tagen der Studienberatung schriftlich melden.

Sprechstunden der Studienberatung Lena Kaufmann (BA) / Jan Patrick Heiss (MA) werden per E-mail vereinbart: [email protected] oder [email protected].

2.4 Studierendenmobilität

Studierende der UZH können während des BA- und des MA- Studiums auch an anderen Universitäten in der Schweiz, in Europa und weltweit ihr Hauptfach und ihre Nebenfächer studieren.

• Wir empfehlen einen Mobilitätsaufenthalt von ein oder zwei Semestern, bestenfalls im 4., 5. oder 6. Semester im BA-Studium.

Wegleitung HS 18/FS 19 11

• Bemühen Sie sich frühzeitig um die Organisation des Mobilitätsaufenthaltes! Wir bieten eine Informationsveranstaltung jeweils Ende Oktober an (Informationen via Mailinglisten).

• Kontaktieren Sie bereits in der Planungsphase die Studienberatung und konsultie-

ren Sie für umfassende Informationen unsere Website: http://www.isek.uzh.ch/de/ethnologie/studium/erasmus.html.

• Vor Antritt des Mobilitätsaufenthaltes müssen Sie eine Sprechstunde bei der Studi-

enberatung absolvieren und ein Learning Agreement/ eine Anrechnungsvereinba-rung abschliessen.

Sprechstunden der Mobilitäts-Koordinatorin Juliane Neuhaus können gerne per E-mail ([email protected]) vereinbart werden.

Studieren in der Schweiz • Studieren für ein bis zwei Semester mit CH-Unimobil:

http://www.uzh.ch/studies/mobility/ch-unimobil.html Lernen Sie andere ethnologische Institute der Schweiz kennen, eventuell in einer anderen (Landes-)Sprache. Hier finden Sie eine Liste der Ethnologischen Institute der Schweiz: http://www.sagw.ch/de/seg/liens/instituts.html

• Anmeldung über die Kanzlei der UZH mit online Formular: http://www.students.uzh.ch/de/record.html

• Bewerbungsfristen für ein HS: 15. April des Jahres für ein FS: 15. November des Vorjahres

• Studieren des Nebenfaches an einer anderen Universität in der Schweiz (Neben-

fach-Mobilität): http://www.uzh.ch/studies/application/mobilitaet.html Sollte die UZH für Sie nicht das richtige Nebenfach im Angebot haben, besteht die Möglichkeit, an einer anderen Universität der Schweiz das gesamte Nebenfach zu studieren.

• Anmeldung über die Kanzlei der Gastuniversität. • Bewerbungsfristen: wie für die übrigen Studienbewerber an der jeweiligen Universi-

tät.

• Studieren einzelner Module/ Lehrveranstaltungen an einer anderen Universität in der Schweiz (hochschulübergreifendes Studium): http://www.uzh.ch/studies/application/mobilitaet.html Zusätzlich zum Angebot der UZH können Sie einzelne Veranstaltungen / Module während eines oder mehrerer Semester an einer anderen Universität belegen und sich diese extern erworbenen Leistungen an Ihr Studium in Zürich anrechnen lassen.

• Anmeldung über die Kanzlei der Gastuniversität.

Wegleitung HS 18/FS 19 12

• Bewerbungsfristen: wie für die übrigen Studienbewerber an der jeweiligen Universi-tät.

Studieren in Europa

• Die Bewerbungsfrist für ein akademisches Jahr (HS und FS) ist jeweils etwa Ende Februar.

• Derzeit haben wir gültige Austauschverträge mit folgenden zehn Universitäten:

Barcelona (Autonoma), Berlin (FU), Brüssel (Libre), Frankfurt, Heidelberg, Köln, Kopenhagen, Mainz, Paris (X, Nanterre), Wien.

• Ab dem akademischen Jahr 2014/15 hat die Schweiz keine Vollmitgliedschaft mehr

bei ERASMUS+. Ersetzt wird dieses Austauschprogramm durch SEMP (Swiss Eu-ropean Mobility Programme). Laufend aktualisierte Informationen der UZH finden Sie unter: http://www.int.uzh.ch/out/program/erasmus.html

• Studierende erhalten eine finanzielle Unterstützung (Stipendium) auch im Rahmen von SEMP.

• Aktuelle Informationen des ISEK - Ethnologie zur Mobilität in Europa finden Sie un-

ter: http://www.isek.uzh.ch/de/ethnologie/studium/erasmus.html und auf den Seiten der Abteilung Internationale Beziehungen der UZH; dort können Sie sich im Bewerbungsportal Mobility Online bewerben: http://www.int.uzh.ch/out/program/erasmus/application.html

Studieren weltweit

• Für die Unterstützung und die Organisation von Auslandsaufenthalten ausserhalb Europas ist die Abteilung Internationale Beziehungen zuständig. Hier können Sie sich über den Ablauf der Bewerbung informieren: http://www.int.uzh.ch/de/out/program/world/information.html

• Die Abteilung Internationale Beziehungen bietet Informationsveranstaltungen je-weils im Oktober an (s. Mailings ISEK - Ethnologie).

• Die Bewerbungsfrist für ein akademisches Jahr (HS und FS) ist jeweils Anfang Ja-nuar.

• Ethnologie kann im Rahmen von gesamtuniversitären Abkommen im Ausland stu-diert werden. Eine Liste aller an solchen Abkommen mit der UZH beteiligten Uni-versitäten finden Sie hier: http://www.int.uzh.ch/static/single/austausch/index.php?r=out&l=de Bitte prüfen Sie, ob an den einzelnen Universitäten Ethnologie (social oder cultural anthropology) angeboten wird.

Wenden Sie sich bei Fragen bezüglich einem aussereuropäischen Studienmobilitätsort bitte in erster Linie an die Abteilung Internationale Beziehungen: [email protected].

Wegleitung HS 18/FS 19 13

2.5 Fachverein Ethnologie (FVEZ)

Der Fachverein Ethnologie (FVEZ) ist eine Organisation von Studierenden für Studieren-de. Er informiert die StudentInnen über das aktuelle Geschehen rund um die Ethnologie an der UZH und setzt sich für studentische Belange ein. Er organisiert eigene Projekte, Veranstaltungen und die beliebten Ethno-Parties. Die Arbeit des Fachvereins wird von Studierenden der Ethnologie getragen: Sein Engagement hängt von der Initiative seiner Mitglieder ab. Nähere Informationen finden sich auf der vereinseigenen Seite unter https://www.isek.uzh.ch/de/ethnologie/studium/fachverein.html.

Wegleitung HS 18/FS 19 14

3. AUFBAU DES BACHELORSTUDIUMS ETHNOLOGIE

3.1 Generelles: Studienbeginn und -dauer, Voraussetzungen

Das Regelstudium beginnt im Herbstsemester und ist so aufgebaut, dass Studierende in sechs Semestern abschliessen können. Das Studium kann und soll aber durchaus länger dauern. Dies kann aufgrund von individuellen Bedürfnissen und Begleitumständen der Fall sein (etwa wegen Erwerbsarbeit neben dem Studium oder Gründung einer Familie). Gehen Sie kreativ an die Planung Ihres Studiums. Ihre Kreditpunkte bleiben mindestens 12 Jahre gültig. Es gibt keine Studienzeitbeschränkung an der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich.

Das Studium der Ethnologie kennt kein Lateinobligatorium. Die Lateinbefreiung im Haupt-fach hat jedoch keine Rückwirkung auf allfällige Lateinobligatorien der Nebenfächer. Die überwiegende Zahl der ethnologischen Publikationen ist in Englisch verfasst. Ein Ethnolo-giestudium ist daher ohne hinreichende Englischkenntnisse nicht möglich. Wir empfehlen Ihnen, Englischkurse am Sprachenzentrum der Universität zu besuchen, falls Sie im Laufe des Einführungsstudiums hier Nachholbedarf entdecken. Je nach Veranstaltung können auch Kenntnisse einer weiteren Fremdsprache erforderlich sein. Französischkenntnisse sind erwünscht. Im Hinblick auf eine zukünftige regionale Spezialisierung wird der Erwerb einer entsprechenden Fremdsprache dringend empfohlen. Aktivkenntnisse einer lokalen Sprache erleichtern die Durchführung einer allfälligen Feldforschung. Zur Übung der sprachlichen Auseinandersetzung mit anderen Gesellschaften ist für Hauptfachstudieren-de der Ethnologie der Besuch eines Sprachmoduls zu einer nicht-germanischen und nicht-romanischen Sprache Pflicht.

Legende der Abkürzungen Veranstaltungsarten: Leistungsnachweise:

Ergänzende Angaben zu den

Modulen:

VL = Vorlesung PR = Prüfung P = Pflichtmodul

SE = Seminar MA = aktive Mitarbeit WP = Wahlpflichtmodul

UE = Übung RE = Referat 1-sem = 1-semestriges Modul

KO = Kolloquium SU = schriftliche Übung 2-sem = 2-semestriges Modul

PK = Praktikum SA = schriftliche Arbeit nA = durch Anbieter definiert

EX = Exkursion m = geeignet als vorgezogenes

Mastermodul

TT = Thematisches Tutorat

ECTS = European Credit Transfer

System

QO = Qualifikationsarbeit ohne Veranstaltung SWS = Semesterwochenstunden

PO = Prüfung ohne Veranstaltung / = "oder"

B = Bachelorarbeit + = "und"

M= Masterarbeit

Wegleitung HS 18/FS 19 15

3.2 Hauptfach (120 ECTS Credits)

Studienphasen und die zu absolvierenden Module Ethnologie kann im Rahmen eines Bachelorstudiengangs studiert und mit einem Bachelor of Arts in Sozialwissenschaften / Social Sciences (BA) abgeschlossen werden. Das Bachelorstudium gliedert sich in ein zweisemestriges Einführungsstudium und ein anschliessendes viersemestriges Aufbaustudium. Das Einführungsstudium gibt einen Überblick über Theorie und Methode sowie über die verschiedenen thematischen Gebiete der Ethnologie und die Geschichte des Faches. Es muss vollständig absolviert sein, bevor das Aufbaustudium begonnen werden kann. Die einzige Ausnahme bildet das Sprachmodul, das bereits ab dem ersten Semester besucht werden kann.

Folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die Module des Einführungsstudiums:

ECTS

C

redi

ts

beno

tet

Modul Modulelemente (SWS, ECTS Credits)

Mod

ulty

p

Leistungs- nachweis/e

8 x

Einführung in die Ethnologie 1a für Studierende im Haupt- und Nebenfach - Vorlesung Einführung in die Ethnologie 1 - Vorlesung Key Concepts

1 VL (2, 4) + 1 VL (2, 4) Pflicht PR

6 x Einführung in die Ethnologie 1b für Studierende im Haupt- und Nebenfach - Übungsgruppe Monographie

1 UE (2, 6) Pflicht RE, SU

6 x

Einführung in die Ethnologie 1 c für Studie-rende im Hauptfach - Grundlagenkurs wissenschaftliches Arbeiten

1 UE (2, 6) Pflicht RE, SU

10 x Einführung in die Ethnologie 2a für Studierende im Haupt- und Nebenfach - Vorlesung und Übung Methoden

1 VL (2, 4) + 1 UE (2, 6) Pflicht PR, RE, SU

10 x

Einführung in die Ethnologie 2b für Studie-rende im Hauptfach - Vorlesung Fachgeschichte und Übung Fachgeschichte

1 VL (1 VL (2, 4) + 1 UE (2, 6) Pflicht PR, RE, SU

Nach Abschluss aller fünf Module des Einführungsstudiums können die Module des Aufbaustudiums aus den angebotenen Gebieten frei gewählt und in beliebiger Reihenfolge absolviert werden. Es wird jedoch empfohlen, zunächst die fünf Kernbereiche der Ethno-logie zu besuchen. Jeder Kernbereich wird einmal pro akademisches Jahr angeboten. Des Weiteren ist ein Modul aus den regionalen Gebieten der Ethnologie und ein Sprachmodul zu absolvieren. Ferner müssen zwei Module zu thematischen Gebieten besucht werden. Zusätzlich dürfen 10 ECTS Credits aus dem Angebot des "Studium Generale" gebucht werden. Auch Ethnologie-Module können als Studium Generale gebucht werden. Ein weiteres Modul besteht aus der Bachelorarbeit. Module im Umfang von 12 ECTS Credits können aus den thematischen, regionalen und Wahlmodulen frei ausgewählt werden.

Folgende Tabelle zeigt einen Musterstudienplan, der natürlich nicht alle Möglichkeiten ab-deckt. Er soll lediglich aufzeigen, wie ein 6-semestriges Bachelorstudium im Hauptfach aussehen könnte.

Wegleitung HS 18/FS 19 16

Semester Module ECTS

Credits

1

Einführung in die Ethnologie 1a für Studierende im Haupt- und Nebenfach (8 ECTS

Credits)

Einführung in die Ethnologie 1b für Studierende im Haupt- und Nebenfach (6 ECTS

Credits)

Einführung in die Ethnologie 1c für Studierende im Hauptfach (6 ECTS Credits)

20

2 Einführung in die Ethnologie 2a für Studierende im Hauptfach (10 ECTS Credits)

Einführung in die Ethnologie 2b für Studierende im Hauptfach (10 ECTS Credits) 20

3

Kernbereich I (4 ECTS Credits)

Kernbereich II (4 ECTS Credits)

Kernbereich III (4 ECTS Credits)

1. Thematisches Gebiet (6 ECTS Credits)

Sprachmodul, 1. Teil (3 ECTS Credits, zweisemestrig)

21

4

Kernbereich IV (6 ECTS Credits)

Kernbereich V (4 ECTS Credits )

1. Regionalmodul (6 ECTS Credits )

Sprachmodul, 2. Teil (3 ECTS Credits, zweisemestrig)

19

5

2. Thematisches Gebiet (6 ECTS Credits)

Bachelorarbeit (12 ECTS Credits)

Studium Generale (in diesem Beispiel 2 ECTS Credits) 20

6

2. Regionalmodul (6 ECTS Credits)

Wahlmodul (6 ECTS Credits)

Studium Generale (in diesem Beispiel 8 ECTS Credits) 20

120

Summe

ECTS

Credits

Im Anhang dieser Wegleitung finden Sie eine leere Tabelle, in die Sie Ihre Veranstaltun-gen gemäss diesen formalen Anforderungen eintragen können, um so eine Übersicht zu gewinnen.

Prüfungen und Noten Das Bestehen der Einführungsmodule des ersten und zweiten Semesters (jeweils mindestens mit der Note 4) ist Voraussetzung für die Zulassung zum Aufbaustudium. Die einzelnen Veranstaltungen der Einführungsmodule werden bewertet und müssen bestanden werden, eine ungenügende Punktzahl in einer Veranstaltung führt zum Nichtbestehen des gesamten Moduls.

Bei Nichtbestehen muss das gesamte Modul wiederholt werden. Bitte setzen Sie sich in diesem Fall mit der Studienleitung in Verbindung. Werden die Prüfungen nach dem ersten Semester nicht bestanden, kann und sollte das zweite Semester (inkl. Prüfungen) trotzdem in Angriff genommen werden. Wird eine Prüfung des zweiten Semesters nicht

Wegleitung HS 18/FS 19 17

bestanden, sind Studierende erst nach der Wiederholung des entsprechenden Moduls (inkl. Prüfungen) zum Aufbaustudium zugelassen.

Die meisten Module des Aufbaustudiums sind benotet, Ausnahmen sind das Sprachmodul und die Projektmodule (Exkursionen, Summer Schools, Praktika).

Es findet keine das Bachelorstudium abschliessende Prüfung statt. Die Schlussnote setzt sich aus den Noten der bestandenen Module zusammen, wobei diese mindestens 120 ECTS Credits ergeben müssen.

Erläuterungen zu spezifischen Modulen

Sprachmodul Sie können das Sprachmodul entweder am ISEK - Ethnologie, am Sprachenzentrum oder an den Seminaren/Instituten der Philologischen Fächer der Universität Zürich besuchen. Die Homepage des ISEK - Ethnologie weist – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – jedes Herbstsemester auf anrechenbare Sprachkurse der Universität Zürich hin. Falls Sie an einer anderen Institution einen Sprachkurs besuchen möchten, sollten Sie in jedem Fall vorher mit der Studienleitung abklären, ob dieser auch als Sprachmodul anerkannt werden kann. In jedem Fall müssen für das besuchte Sprachmodul offiziell ECTS-Punkte angerechnet worden sein.

Das Sprachmodul, das am ISEK - Ethnologie angeboten wird, ist unbenotet. Falls Sie jedoch z. B. ein benotetes Modul an einem Seminar/Institut der Philologischen Fächer der Universität Zürich absolvieren, so wird die Note von uns übernommen.

Bitte planen Sie frühzeitig, wann Sie das Sprachmodul absolvieren werden, denn zu be-achten ist, dass Sprachkurse meist länger als ein Semester dauern und in aller Regel im Herbstsemester beginnen.

Wenn Sie ein Fach studieren, das das Erlernen einer nicht-germanischen oder nicht-romanischen Sprache bereits enthält, können Sie anstelle eines Sprachmoduls ein sonstiges thematisches oder regionales Modul im Rahmen des Aufbaustudiums absolvieren.

Bitte wenden Sie sich bei allen Fragen diesbezüglich an die Studienberatung BA, Lena Kaufmann, [email protected] oder an die Fachreferentin Miriam Wohlgemuth, [email protected].

"Studium Generale" Mit "Studium Generale" wird ein Studienanteil bezeichnet, der frei aus dem Gesamtange-bot der Universität Zürich wählbar ist und ans Studium der Ethnologie angerechnet wird. Für die Anrechnung müssen Sie die in der Modulbeschreibung festgehaltenen Leistungen absolvieren. Mit dem "Studium Generale"-Anteil (10 ECTS Credits) können Sie entweder Ihr Ethnologiestudium vertiefen, indem Sie weitere Ethnologie-Module absolvieren, oder Sie können im Zeichen der Neugier Veranstaltungen aus anderen Fächern besuchen. Es stehen Ihnen alle buchbaren Module zur Verfügung die von den anbietenden Instituten für das "Studium Generale" freigegeben werden. Im Zweifelsfall nehmen Sie mit dem/der

Wegleitung HS 18/FS 19 18

Dozierenden der Veranstaltung Kontakt auf. "Studium Generale"-Veranstaltungen können Sie während des Einführungs- und des Aufbaustudiums absolvieren.

3.3 Grosses Nebenfach (60 ECTS Credits)

Studienphasen und die zu absolvierenden Module Das Regelstudium der Ethnologie im Nebenfach 60 beginnt im Herbstsemester. Das Bachelorstudium gliedert sich in ein zweisemestriges Einführungsstudium und ein an-schliessendes Aufbaustudium. Das Einführungsstudium gibt einen Überblick über Theorie und Methode sowie über die verschiedenen thematischen Gebiete der Ethnologie. Es muss vollständig absolviert sein, bevor das Aufbaustudium begonnen werden kann.

Folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die Module des Einführungsstudiums:

ECTS

C

redi

ts

beno

tet

Modul Modulelemente (SWS, ECTS Credits)

Mod

ulty

p

Leistungs- nachweis/e

8 x

Einführung in die Ethnologie 1a für Studierende im Haupt- und Nebenfach - Vorlesung Einführung in die Ethnologie 1 - Vorlesung Key Concepts

1 VL (2, 4) + 1 VL (2, 4) Pflicht PR

6 x Einführung in die Ethnologie 1b für Studie-rende im Haupt- und Nebenfach - Übungsgruppe Monographie

1 UE (2, 6) Pflicht RE, SU

10 x Einführung in die Ethnologie 2a für Studierende im Haupt- und Nebenfach - Vorlesung und Übung Methoden

1 VL (4, 8 ) + 1 UE (2, 6 ) Pflicht PR, RE, SU

4 x Einführung in die Ethnologie 2b für Studie-rende im Nebenfach - Vorlesung Fachgeschichte

1 VL (2, 4) Pflicht PR

Nach Abschluss des Einführungsstudiums können die Module des Aufbaustudiums aus den angebotenen Gebieten frei gewählt und in beliebiger Reihenfolge absolviert werden. Es wird jedoch empfohlen, zunächst die drei Module aus den Kernbereichen der Ethnologie zu besuchen. Jeder Kernbereich wird einmal pro akademisches Jahr angeboten. Ferner ist ein Modul zu einem regionalen Gebiet zu absolvieren. Zwei Module müssen aus den thematischen Modulen gewählt werden. Insgesamt sind im Aufbaustudium sechs Module zu belegen.

Folgende Tabelle zeigt einen Musterstudienplan, der natürlich nicht alle Möglichkeiten ab-deckt. Er soll lediglich aufzeigen, wie ein sechssemestriges Bachelorstudium im Nebenfach 60 aussehen könnte.

Wegleitung HS 18/FS 19 19

Semester Module ECTS

Credits

1

Einführung in die Ethnologie 1a für Studierende im Haupt- und Nebenfach (8 ECTS Credits) Einführung in die Ethnologie 1b für Studierende im Haupt- und Nebenfach (6 ECTS Credits)

14

2 Einführung in die Ethnologie 2a für Studierende im Haupt- und Nebenfach (10 ECTS Credits) Einführung in die Ethnologie 2b für Studierende im Nebenfach (4 ECTS Credits)

14

3 1. Kernbereich (4 ECTS Credits)

2. Kernbereich (6 ECTS Credits ) 10

4 3. Kernbereich (4 ECTS Credits )

Regionalmodul (6 ECTS Credits ) 10

5 1. Thematisches Gebiet (6 ECTS Credits) 6

6 2. Thematisches Gebiet (6 ECTS Credits ) 6

60

Summe

ECTS

Credits

Im Anhang dieser Wegleitung finden Sie eine leere Tabelle, in die Sie Ihre Veranstaltun-gen gemäss diesen formalen Anforderungen eintragen können, um so eine Übersicht zu gewinnen.

Prüfungen und Noten Das Bestehen der Einführungsmodule des ersten und zweiten Semesters (jeweils mindestens mit der Note 4) ist Voraussetzung für die Zulassung zum Aufbaustudium. Die einzelnen Veranstaltungen der Einführungsmodule werden bewertet und müssen bestanden werden, eine ungenügende Punktzahl in einer Veranstaltung führt zum Nichtbestehen des gesamten Moduls.

Bei Nichtbestehen muss das gesamte Modul wiederholt werden. Bitte setzen Sie sich in diesem Fall mit der Studienberatung in Verbindung. Werden die Prüfungen nach dem ersten Semester nicht bestanden, kann und sollte das zweite Semester (inkl. Prüfungen) trotzdem in Angriff genommen werden. Wird eine Prüfung des zweiten Semesters nicht bestanden, sind Studierende erst nach der Wiederholung des entsprechenden Moduls (inkl. Prüfungen) zum Aufbaustudium zugelassen.

Die meisten Module des Aufbaustudiums sind benotet, Ausnahmen sind das Sprachmodul und die Projektmodule (Exkursionen, Summer Schools, Praktika).

Es findet keine das Bachelorstudium abschliessende Prüfung statt. Die Schlussnote setzt sich aus den Noten der bestandenen Module zusammen, wobei diese mindestens 60 ECTS Credits ergeben müssen.

Wegleitung HS 18/FS 19 20

3.4 Kleines Nebenfach (30 ECTS Credits)

WICHTIG: DIESES STUDIENPROGRAMM IST AUSLAUFEND UND KANN NUR NOCH VON STUDIERENDEN BEENDET WERDEN, DIE BEREITS IM NEBENFACH 30 ETHNOLOGIE EINGESCHRIEBEN SIND.

Studienphasen und die zu absolvierenden Module Das Regelstudium der Ethnologie im Nebenfach 30 beginnt im Herbstsemester. Das Ba-chelorstudium im Nebenfach 30 Ethnologie gliedert sich in ein zweisemestriges Einführungsstudium und ein anschliessendes Aufbaustudium. Das Einführungsstudium gibt einen Überblick über Theorie und Methode sowie über die verschiedenen themati-schen Gebiete der Ethnologie. Es muss vollständig absolviert sein, bevor das Aufbau-studium begonnen werden kann.

Folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die Module des Einführungsstudiums:

ECTS

C

redi

ts

beno

tet

Modul Modulelemente (SWS, ECTS Credits)

Mod

ulty

p

Leistungs- nachweis/e

10 x

Einführung in die Ethnologie 1 für Studierende im Nebenfach 30 - Vorlesung Einführung in die Ethnologie 1 - Übungsgruppe Monographie

1 VL (2, 4) + 1 UE (2, 6) Pflicht PR, RE, SU

10 x Einführung in die Ethnologie 2 für Studierende im Nebenfach 30 - Vorlesung und Übung Methoden

1 VL (2, 4) + 1 UE (2, 6) Pflicht PR, RE, SU

Nach Abschluss des Einführungsstudiums können die Module des Aufbaustudiums aus den angebotenen Gebieten frei gewählt und in beliebiger Reihenfolge absolviert werden. Im Aufbaustudium muss ein Modul aus den Kernbereichen und ein Modul aus den regionalen oder thematischen Gebieten der Ethnologie gewählt werden. Jeder Kernbereich wird einmal pro akademisches Jahr angeboten. Insgesamt sind im zweiten und dritten Studienjahr zwei Module zu belegen.

Folgende Tabelle zeigt einen Musterstudienplan, der natürlich nicht alle Möglichkeiten ab-deckt. Er soll lediglich aufzeigen, wie ein Bachelorstudium im Nebenfach 30 aussehen könnte.

Wegleitung HS 18/FS 19 21

Semester Module ECTS

Credits

1 Einführung in die Ethnologie 1 für Studierende im Nebenfach 30 10

2 Einführung in die Ethnologie 2 für Studierende im Nebenfach 30 10

3 Kernbereich 4

4 Thematisches oder regionales Gebiet der Ethnologie 6

5

6

30 Summe ECTS

Credits

Im Anhang dieser Wegleitung finden Sie eine leere Tabelle, in die Sie Ihre Veranstaltun-gen gemäss diesen formalen Anforderungen eintragen können, um so eine Übersicht zu gewinnen.

Prüfungen und Noten Das Bestehen der Einführungsmodule des ersten und zweiten Semesters (jeweils mindestens mit der Note 4) ist Voraussetzung für die Zulassung zum Aufbaustudium. Die einzelnen Veranstaltungen der Einführungsmodule werden bewertet und müssen bestanden werden, eine ungenügende Punktzahl in einer Veranstaltung führt zum Nichtbestehen des gesamten Moduls.

Bei Nichtbestehen muss das gesamte Modul wiederholt werden. Bitte setzen Sie sich in diesem Fall mit der Studienberatung in Verbindung. Werden die Prüfungen nach dem ersten Semester nicht bestanden, kann und sollte das zweite Semester (inkl. Prüfungen) trotzdem in Angriff genommen werden. Wird eine Prüfung des zweiten Semesters nicht bestanden, sind Studierende erst nach der Wiederholung des entsprechenden Moduls (inkl. Prüfungen) zum Aufbaustudium zugelassen.

Die meisten Module des Aufbaustudiums sind benotet, Ausnahmen sind die Projektmodule (Exkursionen, Summer Schools, Praktika).

Es findet keine das Bachelorstudium abschliessende Prüfung statt. Die Schlussnote setzt sich aus den Noten der bestandenen Module zusammen, wobei diese mindestens 30 ECTS Credits ergeben müssen.

Wegleitung HS 18/FS 19 22

4. ANGEBOT UND LEISTUNGSNACHWEISE IM BACHELORSTUDIUM AM ISEK - ETHNOLOGIE Die Lehre wird vom ISEK - Ethnologie zusammen mit dem Völkerkundemuseum (VMZ) angeboten.

4.1 Liste der Gebiete der Ethnologie

A. Kernbereiche der Ethnologie: Soziale Organisation, Verwandtschaft und Gender (Kernbereich I) Ökologie und Wirtschaft (Kernbereich II) Politik und Recht (Kernbereich III) Materielle Kultur/praktisches Wissen/Kunst (Kernbereich IV) Religion (Kernbereich V)

B. Thematische Gebiete (erweiterbar im Sinne des aktuellen Profils des Instituts): Anthropologie der Globalisierung Entwicklungsethnologie Identität und Kognition Medizinethnologie Visuelle Anthropologie Museumsethnologie

C. Regionale Gebiete der Ethnologie: Europa Lateinamerika Mittlerer Osten (inkl. Nordafrika) Nordamerika Ostasien Ozeanien/Australien Subsaharisches Afrika Südasien Südostasien Zentralasien (inkl. Nordasien)

4.2 Veranstaltungen und Module

Am ISEK - Ethnologie werden verschiedene Arten von Veranstaltungen mit unter-schiedlichen Leistungsnachweisen angeboten. Leistungsnachweise werden vor allem durch akademische Arbeiten (Qualifikationsarbeiten), Prüfungen, durch das Verfassen von Thesenblättern und das Halten von Referaten erbracht.

Die einzelnen Veranstaltungen werden zu Modulen zusammengefasst. Das Einführungs-studium besteht aus Pflichtmodulen, die Vorlesungen und Übungen umfassen. Die Pflicht-, Wahlpflicht- und Wahlmodule im daran anschliessenden Aufbaustudium umfassen ver-schiedene Formate, wie z.B. eine Vorlesung, ein Seminar, eine Vorlesung und eine

Wegleitung HS 18/FS 19 23

Übung, zwei Seminare oder eine Exkursion oder Praktikum. Auch die Bachelorarbeit ist ein Modul. Zusammengesetzte Module können ein- oder zweisemestrig sein. Für alle bestandenen thematischen oder regionalen Module des Aufbaustudiums sowie das Sprachmodul werden 6 ECTS-Kreditpunkte vergeben. Für die Kernbereiche I, II, III und V werden 4 ECTS-Kreditpunkte vergeben, für den Kernbereich IV 6 ECTS-Kreditpunkte. Die Bachelorarbeit umfasst 12 ECTS-Kreditpunkte, ein Tutorat und das Seminarkolloquium, beide im Studium Generale anrechenbar, 2 ECTS-Kreditpunkte.

Wiederholbarkeit von Modulen Pflichtmodule einschliesslich Prüfungen und Bachelorarbeit können nur einmal wiederholt werden. Wahlpflichtmodule und Wahlmodule können substituiert werden.

4.3 Einführungsstudium

Ziel des ersten Studienjahres ist eine Einführung in die zentralen Themenfelder, Begriffe und Methoden der Ethnologie. Den Studierenden wird dabei eine Orientierung im Fach gegeben und somit die Planung des Studiums erleichtert. Des Weiteren werden grundlegende Kenntnisse des wissenschaftlichen Arbeitens vermittelt. Das Einführungs-studium umfasst Prüfungen, die über die Eignung zum Studium der Ethnologie Aufschluss geben.

Die Einführungsmodule umfassen folgende Veranstaltungen:

Vorlesungen und Übungsgruppen In den Vorlesungen des Einführungsstudiums wird ein Überblick über Theorien und Me-thoden sowie über die Geschichte des Fachs und die verschiedenen thematischen Gebie-te der Ethnologie gegeben. Die Vorlesungen werden durch Übungsgruppen begleitet, welche die einzelnen Themen durch die Lektüre ergänzender Texte und Diskussionen vertiefen sowie grundlegende Kompetenzen für das weitere Studium vermitteln.

Prüfungen im Einführungsstudium Rechtzeitig vor den Prüfungen steht ein detailliertes Merkblatt zur Durchführung der Prü-fungen zur Verfügung. Bitte lesen Sie dieses genau durch.

Generell gilt: Im Einführungsstudium findet für jede Vorlesung eine oder zwei schriftliche Prüfung(en) statt. Prüfungsstoff ist der gesamte Stoff der jeweiligen Veranstaltung, inkl. Pflichtlektüre und -filme. Die Prüfungen werden benotet. In den Übungsgruppen bilden mehrere schriftliche Arbeiten den Hauptteil des Leistungsnachweises. Die Präsenz zählt zum Workload der Veranstaltungen, für jede Absenz werden Kompensationsleistungen verlangt.

Wer eine Vorlesungsprüfung oder eine Übungsgruppe nicht besteht, muss das gesamte Modul inkl. Prüfungen und Qualifikationsleistungen wiederholen. Für Studierende, die we-gen Krankheit, Prüfungsüberschneidung o. Ä. an den Prüfungen verhindert sind, werden in den Semesterferien Nachprüfungen angeboten. Sie stehen nur denjenigen Studierenden offen, die ihren Verhinderungsgrund innerhalb der gesetzten Frist belegt haben.

Wegleitung HS 18/FS 19 24

Bitte lesen Sie vor Semesterbeginn auch das "Merkblatt Einführungsstudium".

4.4 Aufbaustudium

Pflicht-, Wahlpflicht- und Wahlmodule im Aufbaustudium Im Hauptfach 120 sind alle fünf Kernbereiche und die Bachelorarbeit Pflichtmodule. Wahlpflichtmodule sind ein Modul "Regionales Gebiet der Ethnologie", zwei Module "Thematische Gebiete der Ethnologie" sowie ein Sprachmodul. Das Sprachmodul kann während des Einführungsstudiums oder während des Aufbaustudiums absolviert werden. Module im Umfang von 12 ECTS Credits dürfen aus den thematischen, regionalen und Wahlmodulen frei gewählt werden.

Im Nebenfach 60 sind es drei Kernbereiche (Wahlpflicht), zwei Module zu thematischen Gebieten (Wahlpflicht) und ein Modul zu einem regionalen Gebiet (Wahlpflicht).

Im Nebenfach 30 sind die Wahlpflichtmodule ein Kernbereich nach freier Wahl sowie ein thematisches bzw. regionales Modul.

Kernbereiche: Kernbereiche I, II, III und V bestehen aus je einer Vorlesung à 4 ECTS Credits, Kernbereich IV besteht aus einer Vorlesung und einer Übung (total 6 ECTS Credits).

Regionalmodule (6 ECTS Credits): In Regionalmodulen werden mehrere ethnologische Themen und ihre Verknüpfungen im Hinblick auf eine Region vermittelt und diskutiert. Es wird regionalspezifische Literatur themenübergreifend behandelt. Ein Regionalmodul besteht in der Regel aus einem Seminar, die Teilnehmerzahl ist auf 30 Personen beschränkt.

Thematische Module (6 ECTS Credits): In einem thematischen Modul wird ein spezifisches Thema, ein Problem oder eine Debatte vertieft erarbeitet. Dies kann am Beispiel oder anhand einer Region oder verschiedenen Regionen geschehen. Ein thematisches Modul besteht in der Regel aus einem Seminar, die Teilnehmerzahl ist auf 20 Personen beschränkt.

Ob ein Modul thematisch oder regional angerechnet werden kann ist dem elektronischen Vorlesungsverzeichnis zu entnehmen. Die Studierenden sind dafür verantwortlich, die Mo-dule so zu wählen, dass die Anforderungen erfüllt werden.

Sprachmodul (6 ECTS Credits): Im Sprachmodul beschäftigt man sich intensiv mit einer nicht-romanischen und nicht-ger-manischen Sprache. Das Modul am ISEK - Ethnologie besteht aus zwei Seminaren und kann ein- oder zweisemestrig sein. Alternativ kann das Sprachmodul auch am Sprachenzentrum oder anderen universitären Instituten belegt werden.

Modul Bachelorarbeit (12 ECTS Credits) Auch eine Bachelorarbeit (SA, 12 ECTS-Punkte) stellt ein Modul dar. Bachelorarbeiten sind schriftliche Arbeiten im Umfang von 12'500 Wörtern (Text). Eine Bachelorarbeit wird

Wegleitung HS 18/FS 19 25

benotet. Richtlinien für das Verfassen akademischer Arbeiten sowie ein detailliertes Merkblatt zur Bachelorarbeit befinden sich auf der Website des ISEK - Ethnologie.

Wahlmodule (max. 12 ECTS Credits im Hauptfach) Wahlmodule der Ethnologie bestehen in erster Linie aus crossgelisteten Modulen, die Leistungsnachweise und ECTS-Punkte dieser Module werden von den anbietenden Instituten festgelegt. Studierende im Bachelorhauptfach 120 Ethnologie dürfen Wahlmodule im Umfang von maximal 12 ECTS Credits ans Aufbaustudium anrechnen lassen. "Studium Generale" (10 ECTS Credits im Hauptfach) Mit dem "Studium Generale"-Anteil kann entweder das Ethnologiestudium vertieft werden, indem weitere Ethnologie-Module absolviert werden, oder es können Veranstaltungen aus dem gesamten universitären Angebot besucht werden. Die Anrechnung des Studium Ge-nerale ist im Allgemeinen Teil der Studienordnung geregelt. Link: http://www.phil.uzh.ch/de/studium/rechtsgrundlagen.html

Leistungsnachweise in den Modulen des Aufbaustudiums In den Modulen des Aufbaustudiums werden nebst aktiver mündlicher Teilnahme am Un-terricht studentische Leistungen in Form schriftlicher Übungen (SU) (z.B. Essay, Protokoll, Exzerpt, schriftliche Prüfung) und von Referaten (RE) verlangt. Die Dozierenden geben zu Beginn des Semesters im Syllabus verbindlich bekannt, welche Leistungsnachweise zu erbringen sind und mit welchem Anteil diese in die Schlussnote einfliessen. Wenn die Leistung insgesamt ungenügend ist, darf das ganze Modul inklusive Leistungsnachweise einmal wiederholt werden. Wenn die Note von Pflichtmodulen auch beim zweiten Versuch ungenügend bleibt, so wird der Student oder die Studentin vom Studium der Fächer, in denen das Modul Pflicht ist, ausgeschlossen. Wahlpflicht- und Wahlmodule können substituiert werden.

Modul Seminar (SE) Seminare (2 SWS, 6 ECTS Credits) sind eigenständige Module. Wöchentliche Stoffaneignung durch Lektüre wird vorausgesetzt. Die schriftlichen Leistungen umfassen ca. 5’000 Wörter. Auch studentische Referate sind Teil des Leistungsnachweises.

Modul zwei Seminare (2 SE) Ein Modul, das aus 2 Seminaren (4 SWS, 6 ECTS Credits) besteht, kann 1- oder 2-semestrig sein. Wie im Modul Seminar wird Stoffaneignung durch Lektüre vorausgesetzt. Ebenfalls wird das Halten von Referaten (RE) und das Gestalten von Diskussionen geübt. An schriftlichen Leistungen wird eine Arbeit im Umfang von ca. 2’500 Wörtern oder äquivalente schriftliche Prüfungsleistungen verlangt.

Modul Vorlesung (VL) Ein Modul, das aus einer Vorlesung (2 SWS, 4 ECTS Credits) besteht, beinhaltet das eigenständige Lesen von Begleitlektüre und wird mit einer schriftlichen Prüfung abgeschlossen.

Wegleitung HS 18/FS 19 26

Modul Vorlesung und Übung (VL+UE) Ein Modul, das aus einer Vorlesung und einer Übung (4 SWS, 6 ECTS Credits) besteht, kann 1- oder 2-semestrig sein. Die Übung dient der Vorbereitung oder Vertiefung des in der Vorlesung behandelten Stoffes. Neben der Stoffaneignung durch Lektüre wird das Halten von Referaten und das Gestalten von Diskussionen geübt. An schriftlichen Leistungen werden Arbeiten im Umfang von ca. 2’500 Wörtern oder äquivalente schriftliche Prüfungsleistungen verlangt.

Modul Exkursion (EX) / Praktikum (PR): Projektmodule Ein Projektmodul kann die folgenden drei Formate haben: Lehrforschung (ehemals Exkursion), Summer School oder Museumspraktikum. Es wird als thematisches Modul angerechnet. Es beinhaltet einen 2-4 wöchigen Feld bzw. Praktikumsaufenthalt oder die Teilnahme an einer Summer School in einer kleinen Gruppe unter der Leitung einer dozierenden Person. Die einzelnen Teilnehmer führen eigene kleine Forschungsprojekte durch. Der Leistungsnachweis beinhaltet die Durchführung der eigenen Forschung und einen schriftlichen Bericht. Im Gegensatz zu den anderen thematischen Modulen werden die Leistungen nicht benotet. Projektmodule finden unregelmässig während der Semesterferien statt. Sie werden jeweils im Voraus ausgeschrieben und bedingen häufig den Besuch eines Sprachmoduls oder Regionalmoduls als Vorbereitung.

Modul Seminarkolloquium (KO) Das Seminarkolloquium besteht aus wöchentlichen öffentlichen Vorträgen. Von den Studierenden, welche sich diese Veranstaltung mit 2 ECTS Credits an das Studium Generale anrechnen lassen möchten, werden folgende Leistungen erwartet: Regelmässige Präsenz, 2 Sitzungsprotokolle und eine Hintergrundrecherche zu einer der vortragenden Personen (total 6-8 Seiten).

Modul Tutorat (TT) Freie, von fortgeschrittenen Studierenden geleitete Tutorate werden mit 2 ECTS Credits ans Studium Generale angerechnet. Sie bestehen aus regelmässigen Sitzungen, in denen anhand von Lektüre bestimmte Themen diskutiert und erarbeitet werden.

Abfolge der Module im Aufbaustudium Nach dem Einführungsstudium können die Module in beliebiger Reihenfolge absolviert werden. Es wird jedoch empfohlen, die Kernbereiche vorzuziehen. Das Sprachmodul und das "Studium Generale" können bereits ab dem ersten Semester besucht werden. Alle anderen Module können erst nach erfolgreich abgeschlossenem Einführungsstudium absolviert werden. Die Bachelorarbeit kann nur in einem Gebiet geschrieben werden, zu dem ein Modul absolviert wird oder wurde. Es wird nachdrücklich empfohlen, die Bachelor-arbeit spätestens im fünften Semester in Angriff zu nehmen wenn man in der Regelstu-dienzeit von sechs Semestern den Bachelorabschluss absolvieren möchte.

Wegleitung HS 18/FS 19 27

4.5 Anwesenheitskontrollen

Das ISEK - Ethnologie geht davon aus, dass Studierenden die Bedeutung der Anwe-senheit im Unterricht für ihre Ausbildung zu Ethnologen/innen bewusst ist und dass sie die Vorbereitung der Lehrpersonen, die auf eine durchdachte Stoffvermittlung über das ge-samte Semester hinweg angelegt ist, zu schätzen wissen.

Am ISEK - Ethnologie ist die Anwesenheit in allen Sitzungen erforderlich, da sie zum Workload (1 ECTS Credit) zählt. Die Frage des Führens einer Anwesenheitsliste obliegt den Lehrpersonen. Die einzelnen Modulverantwortlichen und Lehrenden legen fest, ob und welche Ersatzleistungen bei Absenzen erbracht werden müssen. Die Ersatzleistungen für versäumte Stunden werden im Hinblick auf den vermittelten resp. den zu bewältigenden Lehrstoff festgelegt.

Für das Einführungsstudium gilt: Die Ersatzleistungen bei Absenzen werden in allen Übungen einheitlich verlangt und es wird eine Präsenzliste geführt.

Wenn für eine Absenz ein Arztzeugnis vorliegt, werden keine Ersatzleistungen verlangt.

Wegleitung HS 18/FS 19 28

5. AUFBAU DES MASTERSTUDIUMS ETHNOLOGIE

5.1 Generelles: Studienbeginn und -dauer, Voraussetzungen

Das Studium kann im Herbst- oder im Frühlingssemester aufgenommen werden und kann in vier konsekutiven Semestern abgeschlossen werden. In den Nebenfächern ist das Mas-terstudium auch in weniger Semestern möglich.

Das Studium der Ethnologie kennt kein Lateinobligatorium. Die Lateinbefreiung im Haupt-fach hat jedoch keine Rückwirkung auf allfällige Lateinobligatorien der Nebenfächer. Die Sprache, in der die überwiegende Zahl ethnologischer Publikationen verfasst ist, ist Eng-lisch. Ein Ethnologiestudium ist daher ohne hinreichende Englischkenntnisse nicht mög-lich. Wir empfehlen Ihnen, Englischkurse am Sprachenzentrum der Universität zu besu-chen, wenn Sie im Laufe des Studiums hier Nachholbedarf entdecken. Je nach Veranstal-tung können auch Kenntnisse einer weiteren Fremdsprache erforderlich sein. Es werden zudem immer wieder Veranstaltungen im Angebot sein, die in englischer Sprache abge-halten werden. Im Hinblick auf eine zukünftige regionale Spezialisierung ist der Erwerb einer entsprechenden Fremdsprache unabdingbar. Aktivkenntnisse einer lokalen Sprache erleichtern die Durchführung einer Feldforschung.

Legende der Abkürzungen Veranstaltungsarten: Leistungsnachweise:

Ergänzende Angaben zu den

Modulen:

VL = Vorlesung PR = Prüfung P = Pflichtmodul

SE = Seminar MA = aktive Mitarbeit WP = Wahlpflichtmodul

UE = Übung RE = Referat 1-sem = 1-semestriges Modul

KO = Kolloquium SU = schriftliche Übung 2-sem = 2-semestriges Modul

PK = Praktikum SA = schriftliche Arbeit nA = durch Anbieter definiert

EX = Exkursion m = geeignet als vorgezogenes

Mastermodul

TT = Thematisches Tutorat

ECTS = European Credit Transfer

System

QO = Qualifikationsarbeit ohne Veranstaltung SWS = Semesterwochenstunden

PO = Prüfung ohne Veranstaltung / = "oder"

B = Bachelorarbeit + = "und"

M= Masterarbeit

Vorgezogene Mastermodule Gemäss Reglement der Philosophischen Fakultät dürfen unter bestimmten Voraussetzungen Mastermodule vorgezogen werden. Bitte konsultieren Sie dazu die Homepage der Fakultät: http://www.phil.uzh.ch/de/studium/studentservices/vorgezogenemastermodule.html

In der Ethnologie dürfen gemäss Studienordnung alle Module, die als "Thematisches bzw.

Wegleitung HS 18/FS 19 29

Regional-Modul" anrechenbar sind, vorgezogen werden. Diese sind in der Studienordnung mit "m" gekennzeichnet.

5.2 Hauptfach (90 ECTS Credits)

Ethnologie kann im Rahmen eines Masterstudiengangs studiert und mit einem Master of Arts in Sozialwissenschaften / Social Sciences (MA) abgeschlossen werden. Der Ab-schluss des Masterstudiums im Hauptfach erfordert mindestens 90 ECTS Credits. Das Master-Hauptfach Ethnologie ist konsekutiv: Voraussetzung für das Masterstudium ist ein abgeschlossenes Bachelorstudium in Ethnologie im Umfang von mindestens 60 ECTS Credits.

Das Masterstudium im HF 90 vermittelt den Studierenden vertieftes Spezialwissen in ausgewählten Gebieten der Ethnologie; erweiterte Kompetenz im kritischen Umgang mit Methoden und Theorien; praktische Kenntnisse und Fertigkeiten bei der Durchführung einer Feldforschung, einer museologischen Forschungsarbeit oder der erweiterten Literatur- und Theoriearbeit; sowie fortgeschrittene Techniken des wissenschaftlichen Arbeitens.

Im Hauptfach ist es nicht zweckmässig, Ihre Pläne in erster Linie von einer fixen, vier-semestrigen Studiendauer abhängig zu machen. Stellen Sie Ihre Ansprüche an ein substantielles Masterstudium in den Vordergrund. Es entsteht Ihnen jedoch kein Nachteil, wenn Sie sich für ein viersemestriges Studium entscheiden.

Es besteht keine Unterteilung in Studienphasen, jedoch werden Abfolgen vorgesehen. Es bietet sich an, das Masterseminar Theorien und das Masterseminar Methoden in den ersten beiden Semestern zu absolvieren. Von den Wahlpflichtmodulen (thematische oder regionale Module) müssen mindestens drei gewählt werden; Module, die gemäss Vorlesungsverzeichnis Bachelorstudierenden vorbehalten sind, werden nicht angerechnet. Module im Umfang von 12 ECTS Credits können aus den thematischen, regionalen und Wahlmodulen gewählt werden (s. Definition Wahlmodul unter 6.2). Schwerpunkt des Masterstudiums bildet das Modul „Praktikum“, welches die Grundlage für die Masterarbeit bildet. Das Praktikum besteht aus einer Feldforschung, einer museumsethnologischen Forschung oder einer erweiterten Literatur- und Theoriearbeit. Alle Praktika dauern in der Regel 3 bis 4 Monate.

Das Praktikumsmodul wird in Absprache mit der betreuenden Lehrperson gebucht und absolviert. Über die Anerkennung anders zustande gekommener Praktika entscheidet die Programmleitung. Die ProfessorInnen sowie die habilitierten Lehrpersonen am ISEK - Ethnologie sind betreuungsberechtigt. Die betreuungsberechtigten Lehrpersonen führen ein gemeinsames Masterkolloquium durch. Der/die Studierende meldet sich bei seiner gewünschten Betreuungsperson zu einer Sprechstunde an, um das Betreuungsverhältnis offiziell zu vereinbaren und das Thema des Praktikums zu besprechen. Daraufhin wird der/die Studierende ins Masterkolloquium eingeladen. Aufgrund der Vereinbarung mit der Betreuungsperson und eigener Vorarbeit stellt der/die Studierende dort sein Forschungskonzept vor. Erst nach Annahme des Forschungskonzepts durch die

Wegleitung HS 18/FS 19 30

Betreuungsperson kann mit dem Praktikum begonnen werden. Dieses dauert in der Regel drei bis vier Monate. Im darauffolgenden Masterkolloquium stellt der/die Studierende den Forschungsbericht vor (detaillierte Anleitungen hierzu finden Sie im Merkblatt Forschungskonzept und Forschungsbericht). Erst nach Annahme des schriftlichen Forschungsberichts durch die Betreuungsperson kann mit der Masterarbeit begonnen werden, für die mindestens vier Monate veranschlagt werden müssen. Bitte beachten Sie dabei unbedingt das "Merkblatt zur Masterarbeit an der Philosophischen Fakultät", welches auf http://www.phil.uzh.ch bereit steht. Die Masterarbeit soll in der Regel 50 bis 90 Seiten (ca. 150'000 bis 270'000 Zeichen) umfassen. Bitte konsultieren Sie auch das "Merkblatt MA-Abschluss ab HS13", welches auf http://www.isek.uzh.ch/de/ethnologie/studium/downloads.html bereit steht.

Tabellarische Darstellung des Studienverlaufs (Musterstudienplan) Um die Studienplanung zu erleichtern, finden Sie eine tabellarische Darstellung der oben-genannten Schritte für den Studienbeginn im Herbstsemester bzw. im Frühlingssemester. Bei Studienbeginn im Frühlingssemester liegen die Semesterferien so, dass ein Abschluss des Masterstudiums (Hauptfach) in vier Semestern sehr hohe Anforderungen an die Stu-dienplanung stellt. Die Tabellen sind auf eine Studiendauer von vier Semestern angelegt und stellen die Mindestanforderungen sowie die dazugehörigen Termine dar. Sie haben exemplarischen Charakter und können nicht alle Möglichkeiten abdecken. Wenn Sie länger studieren, haben Sie mehr Zeit für die einzelnen Phasen des Studiums. Die Tabelle folgt den zeitlichen Einheiten von Semestern und Semesterpausen um übersichtlich zu bleiben – selbstverständlich gibt es gleitende Übergänge und zeitliche Überlappungen. Folgende Eckwerte sind wichtig:

• Buchung Masterarbeit nach Annahme Forschungsbericht • 4 Monate Mindestzeit für das Schreiben der Masterarbeit

Wegleitung HS 18/FS 19 31

Beginn des Masterstudiums im HS (vier Semester Studium)

Zeit

Module und Arbeitsschritte Anmeldungen, Termine, Buchungen

HS Ca. 14

Wochen

Masterseminar Theorien Empfohlen: zwei Wahlpflichtmodule

Semesterferien Ca. 8 Wochen

Beginn Entwicklung des Forschungskonzepts und Wahl der Betreuungsperson

FS Ca. 14 Wochen

Masterseminar Methoden Masterkolloquium I (Annahme des Forschungskonzepts, Erstellen einer Betreuungsvereinbarung mit Zeitplan für das erfolgreiche Bestehen des Moduls) Empfohlen: zwei Wahlpflichtmodule

Semesterferien Ca. 15

Wochen

Durchführung Praktikum Feldforschung / Museumsethnologie / erweiterten Literatur- und Theoriearbeit

Buchung des Moduls MA Praktikum (6 ECTS Credits) durch die Fachreferentin vor Antritt der Forschung (Buchungsformular)

HS Ca. 14

Wochen

Masterkolloquium II (Annahme des Forschungsberichts und der Disposition für die Masterarbeit für das erfolgreiche Bestehen des Moduls) Nach Annahme offizieller Beginn der Masterarbeit möglich Empfohlen: ein Wahlpflichtmodul

Buchung der Masterarbeit Nach bestandener Forschung Einreichen des Attests für das Modul MA Praktikum

Fahrplan bei Abschluss per Ende FS: Semesterf.

Ca. 8 Wochen

Verfassen der Masterarbeit (mindestens 4 Monate)

Anmeldung zum Abschluss zweite Hälfte März Abgabe der Masterarbeit Ende Mai Rückmeldung über Annahme durch die Betreuungsperson

FS Ca. 14

Wochen

Wegleitung HS 18/FS 19 32

Beginn des Masterstudium im FS

Zeit

Module und Arbeitsschritte Anmeldungen, Termine, Buchungen

FS Ca. 14

Wochen

Masterseminar Methoden Empfohlen: drei Wahlpflichtmodule

Semesterferien Ca. 15

Wochen

Beginn Entwicklung des Forschungskonzepts und Wahl der Betreuungsperson

HS Ca. 14

Wochen

Masterseminar Theorien Masterkolloquium I (Annahme des Forschungskonzepts, Erstellen einer Betreuungsvereinbarung mit Zeitplan für das erfolgreiche Bestehen des Moduls) Empfohlen: ein Wahlpflichtmodul

Semesterferien Ca. 8 Wochen

Durchführung Praktikum Feldforschung / Museumsethnologie im Rahmen des Forschungsprojekts ins FS hinein

Buchung des Moduls MA Praktikum (6 ECTS Credits) durch die Fachreferentin vor Antritt der Forschung (Buchungsformular)

FS Ca. 14

Wochen

Masterkolloquium II (Annahme des Forschungsberichts und der Disposition für die Masterarbeit für das erfolgreiche Bestehen des Moduls) Nach Annahme offizieller Beginn der Masterarbeit möglich Empfohlen: ein Wahlpflichtmodul

Buchung der Masterarbeit Nach bestandener Forschung Einreichen des Attests für das Modul MA Praktikum

Fahrplan bei Abschluss per Ende HS Semesterferien

Ca. 15 Wochen

Verfassen der Masterarbeit (mind. 4 Monate)

Anmeldung zum Abschluss zweite Hälfte Oktober Abgabe der Masterarbeit Anfang November Rückmeldung über Annahme

HS Ca. 14

Wochen

5.3. Nebenfach (30 ECTS Credits)

Ethnologie kann im Rahmen eines Masterstudiengangs studiert und mit einem Master of Arts in Sozialwissenschaften / Social Sciences (MA) abgeschlossen werden. Der Ab-schluss des Masterstudiums im Grossen Nebenfach erfordert mindestens 30 ECTS Credits. Das Grosse Nebenfach Ethnologie ist konsekutiv: Voraussetzung für das Masterstudium ist ein abgeschlossenes Bachelorstudium in Ethnologie im Umfang von mindestens 60 ECTS Credits.

Im Masterstudium NF 30 wird den Studierenden Spezialwissen in ausgewählten Gebieten der Ethnologie, erweiterte Kompetenz im kritischen Umgang mit Methoden und Theorien sowie fortgeschrittene Techniken des wissenschaftlichen Arbeitens vermittelt.

Das Masterseminar Theorien ist ein Pflichtmodul. Von den Wahlpflichtmodulen (thematische oder regionale Module) müssen vier gewählt werden. Module, die gemäss Vorlesungsverzeichnis Bachelorstudierenden vorbehalten sind, werden nicht angerechnet.

Wegleitung HS 18/FS 19 33

Die Module können in beliebiger Reihenfolge absolviert werden. Es sind keine Praktika vorgesehen. Bitte konsultieren Sie das "Merkblatt MA-Abschluss ab HS13", welches auf http://www.isek.uzh.ch/de/ethnologie/studium/downloads.html bereitsteht.

Musterstudienplan Master NF 30 Der Musterstudienplan ist exemplarisch und kann nicht alle Möglichkeiten abdecken. Er soll aufzeigen, wie ein viersemestriges Masterstudium im Nebenfach 30 aussehen könnte.

Semester Module ECTS Credits

1 Masterseminar: Theorien

Wahlpflichtmodul 1 12

2 Wahlpflichtmodul 2 6

3 Wahlpflichtmodul 3 6

4 Wahlpflichtmodul 4 6

30

5.4. Nebenfach (15 ECTS Credits)

WICHTIG: DIESES STUDIENPROGRAMM IST AUSLAUFEND UND KANN NUR NOCH VON STUDIERENDEN BEENDET WERDEN, DIE BEREITS IM NEBENFACH 15 ETHNOLOGIE EINGESCHRIEBEN SIND. Ethnologie kann im Rahmen eines Masterstudiengangs studiert und mit einem Master of Arts in Sozialwissenschaften / Social Sciences (MA) abgeschlossen werden. Der Ab-schluss des Masterstudiums im Kleinen Nebenfach erfordert mindestens 15 ECTS Credits. Das Nebenfach 15 Ethnologie ist konsekutiv: Voraussetzung für das Masterstudium ist ein abgeschlossenes Bachelorstudium in Ethnologie im Umfang von mindestens 30 ECTS Credits.

Im Masterstudium NF 15 wird den Studierenden Spezialwissen in ausgewählten Gebieten der Ethnologie vermittelt.

Von den Wahlpflichtmodulen (thematische oder regionale Module) müssen zwei gewählt werden. Zudem muss im Nebenfach 15 eine mündliche Prüfung abgelegt werden. Module, die gemäss Vorlesungsverzeichnis Bachelorstudierenden vorbehalten sind, werden nicht angerechnet. Zunächst sind die zwei Wahlpflichtmodule zu absolvieren, danach die mündliche Prüfung. Diese dauert 30 Minuten und kann ein Mal wiederholt werden. Die Studierenden wählen einen Prüfenden. Zur Vereinbarung des Prüfungsstoffes gehört jeweils eine verbindliche Lektüreliste. Bitte konsultieren Sie das "Merkblatt MA-Abschluss ab HS13" zu den mündlichen Prüfungen, welches auf http://www.isek.uzh.ch/de/ethnologie/studium/downloads.html bereit steht.

Wegleitung HS 18/FS 19 34

Musterstudienplan MA NF 15 Der Musterstudienplan ist exemplarisch und kann nicht alle Möglichkeiten abdecken. Er soll aufzeigen, wie ein Masterstudium im Nebenfach 15 aussehen könnte.

Semester Module ECTS Credits

1 Wahlpflichtmodul 1 6

2 Wahlpflichtmodul 2 6

3

4 Mündliche Prüfung 3

15

Wegleitung HS 18/FS 19 35

6. ANGEBOT UND LEISTUNGSNACHWEISE IM MASTERSTUDIUM AM ISEK - ETHNOLOGIE Die Lehre wird vom ISEK - Ethnologie zusammen mit dem Völkerkundemuseum (VMZ) angeboten.

6.1 Veranstaltungen und Module

Kurzbeschreibungen der Schwerpunkte in der Lehre finden sich auf der Website des ISEK - Ethnologie. Die Vertiefung in die verschiedenen Gebiete der Ethnologie findet in unterschiedlichen Arten von Veranstaltungen jeweils mit Leistungsnachweisen statt (Verfassen von Thesenblättern, Referaten und akademischen Arbeiten, Prüfungen). Die Veranstaltungen sind in Module integriert. Die Pflicht- und Wahlpflichtmodule können aus einer Vorlesung und einer Übung (VL + UE), aus einem Seminar (SE), aus zwei Seminaren (SE + SE), aus einem Masterkolloquium (KO) oder aus dem Praktikum (PK) bestehen. Zusammengesetzte Module können ein- oder zweisemestrig sein. Wahlmodule der Ethnologie bestehen vor allem aus crossgelisteten Modulen und sind Studierenden im Hauptfach Ethnologie vorbehalten. Leistungsnachweise, Modulelemente, Benotung und ECTS-Punkte werden von den anbietenden Instituten festgelegt.

Wiederholbarkeit von Modulen Alle Pflichtmodule einschliesslich Prüfungen können nur einmal wiederholt werden. Nähe-res regelt § 35 der Rahmenverordnung.

6.2 Die Module des Masterstudiums

In den Veranstaltungen des Masterstudiums werden nebst aktiver Teilnahme studentische Leistungen in Form schriftlicher Übungen (SU) (z.B. Essay, Protokoll, Exzerpt, schriftliche Prüfung) und von Referaten (RE) verlangt. Mindestens eine der schriftlichen Übungen pro Modul wird benotet. Ausgenommen sind die unbenoteten Masterkolloquien und das Praktikum.

Masterkolloquien, Seminare sowie Module "Vorlesung + Übung" buchen die Studierenden selber. Die Buchung des Praktikums, der Masterarbeit und der mündlichen Prüfung im Nebenfach 15 übernimmt die Fachreferentin bzw. das Dekanat nach Erfüllen der Voraus-setzungen (siehe unten).

Modul "Masterseminar Theorien" (SE)

Das "Masterseminar Theorien" (2 SWS, 6 ECTS Credits) ist ein Pflichtmodul für Studierende im Hauptfach 90 und im Nebenfach 30. Es wird benotet. Im "Masterseminar Theorien" werden den Studierenden grundlegende theoretische Kenntnisse, Konzepte und Forschungsansätze vermittelt. Für Hauptfachstudierende bilden diese die theoretische Basis für das Praktikum und die daran anschliessende Masterarbeit. An schriftlichen Leistungen werden Arbeiten im Umfang von ca. 5’000 Wörtern oder von 2’500 Wörtern

Wegleitung HS 18/FS 19 36

und äquivalenten schriftlichen Prüfungsleistungen verlangt.

Modul "Masterseminar Methoden" (SE)

Das "Masterseminar Methoden" (2 SWS, 6 ECTS Credits) ist ein Pflichtmodul für Studierende im Hauptfach und ein Wahlpflichtmodul für Studierende im Nebenfach 30, das anstelle eines thematischen/regionalen Moduls besucht werden darf. Es wird benotet. Im "Masterseminar Methoden" werden den Studierenden praktische methodische Kenntnisse vermittelt. Für Hauptfachstudierende bilden diese die methodische Basis für das Praktikum und die daran anschliessende Masterarbeit. An schriftlichen Leistungen werden Arbeiten im Umfang von ca. 5’000 Wörtern verlangt. Die Durchführung von Übungen zu den einzelnen Methoden der Feldforschung und die Präsentation der Ergebnisse bzw. eine Reflexion zur Anwendung der Methoden sind ebenfalls Teil des Leistungsnachweises.

Modul Seminar (SE)

Seminare (2 SWS, 6 ECTS Credits) sind eigenständige Module. Wöchentliche Stoffaneignung durch Lektüre wird vorausgesetzt. Die schriftlichen Leistungen umfassen ca. 5’000 Wörter. Auch studentische Referate sind Teil des Leistungsnachweises.

Modul 2 Seminare (SE + SE)

Ein Modul, das aus 2 Seminaren (4 SWS, 6 ECTS Credits) besteht, kann 1- oder 2-semestrig sein. Wie im Modul Seminar wird Stoffaneignung durch Lektüre vorausgesetzt. Ebenfalls wird das Halten von Referaten (RE) und das Gestalten von Diskussionen geübt. An schriftlichen Leistungen wird eine Arbeit im Umfang von ca. 2’500 Wörtern oder äquivalente schriftliche Prüfungsleistungen verlangt.

Modul Vorlesung und Übung (VL + UE)

Ein Modul, das aus einer Vorlesung und einer Übung (4 SWS, 6 ECTS Credits) besteht, kann 1- oder 2-semestrig sein. Die Übung dient der Vorbereitung oder Vertiefung des in der Vorlesung behandelten Stoffes. Neben der Stoffaneignung durch Lektüre wird das Halten von Referaten und das Gestalten von Diskussionen geübt. An schriftlichen Leistungen werden Arbeiten im Umfang von ca. 2’500 Wörtern oder äquivalente schriftliche Prüfungsleistungen verlangt.

Modul Masterkolloquium I und II (KO)

Die Masterkolloquien sind für Studierende im Hauptfach reserviert. Die Kolloquien werden nicht benotet. Sie werden von den Studierenden gebucht. Im Masterkolloquium I werden die Studierenden intensiv dabei unterstützt, sich das individuell relevante Rüstzeug für das anschliessende Praktikum anzueignen. Dazu gehört die Präsentation des Forschungskon-zepts. Das Masterkolloquium II dient der Nachbereitung des Praktikums im Hinblick auf die Masterarbeit. Dazu gehört die Präsentation des Forschungsberichts. Die Annahme des schriftlichen Forschungskonzepts, bzw. des Forschungsberichts, ist die Voraussetzung für das Bestehen des Moduls. Allfällige weitere mündliche und kleinere schriftliche Arbeiten werden zu Semesterbeginn bekanntgegeben. Detaillierte Informationen hierzu finden Sie

Wegleitung HS 18/FS 19 37

im Merkblatt Forschungskonzept und Forschungsbericht.

Modul Praktikum - Feldforschung, Museumsethnologie, erweiterte Literatur- und Theoriearbeit

Das Modul "Praktikum" ist für Studierende im Hauptfach reserviert bzw. für solche Studie-rende im Nebenfach 30, die ihre Masterarbeit ins Nebenfach 30 delegieren. Das Praktikum kann erst nach Annahme des Forschungskonzepts angetreten werden. Und erst nach Annahme des Forschungsberichts wird das Praktikum von der Fachreferentin als bestanden verbucht, wobei keine Note vergeben wird.

Modul Masterarbeit (MA)

Die Masterarbeit (QO, SA, 30 ECTS Credits) stellt ein Modul dar, welches erst nach Annahme des Forschungsberichts auf Antrag der Betreuungsperson vom Dekanat gebucht wird. Masterarbeiten sind schriftliche Arbeiten im Umfang von 50 bis 90 Seiten (ca. 150’000-270’000 Zeichen). Studierende legen der Betreuungsperson aufgrund des Forschungsberichts eine Disposition vor. Die Disposition kann auch Bestandteil des Forschungsberichts sein. Mit dem Ausarbeiten der Masterarbeit kann erst begonnen werden, wenn die Disposition von der betreuenden Lehrperson akzeptiert wurde. Dozierende und Studierende legen einen Abgabe- und einen Korrekturtermin fest. Bitte beachten Sie dabei das "Merkblatt zur Masterarbeit an der Philosophischen Fakultät", welches auf http://www.phil.uzh.ch bereit steht.

Modul mündliche Prüfung

Im Masternebenfach 15 muss eine mündliche Prüfung abgelegt werden. Diese dauert 30 Minuten. Die Studierenden wählen eine prüfende Person, mit der eine verbindliche Lektü-reliste vereinbart wird.

Bitte konsultieren Sie das "Merkblatt MA-Abschluss ab HS13", welches auf http://www.isek.uzh.ch/de/ethnologie/studium/downloads.html bereit steht.

Wahlmodule

Wahlmodule der Ethnologie bestehen in erster Linie aus crossgelisteten Modulen, die Leistungsnachweise und ECTS-Punkte dieser Module werden von den anbietenden Instituten festgelegt. Studierende im Masterhauptfach 120 Ethnologie dürfen Wahlmodule im Umfang von maximal 12 ECTS Credits anrechnen lassen.

6.3 Anwesenheitskontrollen

Das ISEK - Ethnologie geht davon aus, dass Studierenden die Bedeutung der Anwe-senheit im Unterricht für ihre Ausbildung zu Ethnologen/innen bewusst ist und dass sie die Vorbereitung der Lehrpersonen, die auf eine durchdachte Stoffvermittlung über das ge-samte Semester hinweg angelegt ist, zu schätzen wissen.

Am ISEK - Ethnologie ist die Anwesenheit in allen Sitzungen erforderlich, da sie zum

Wegleitung HS 18/FS 19 38

Workload (1 ECTS Credit) zählt. Die Frage des Führens einer Anwesenheitsliste obliegt den Lehrpersonen. Die einzelnen Modulverantwortlichen und Lehrenden legen fest, ob und welche Ersatzleistungen bei Absenzen erbracht werden müssen. Die Ersatzleistungen für versäumte Stunden werden im Hinblick auf den vermittelten resp. den zu bewältigenden Lehrstoff festgelegt.

Wenn für eine Absenz ein Arztzeugnis vorliegt, werden keine Ersatzleistungen verlangt.

Wegleitung HS 18/FS 19 39

7. ALLGEMEINES: KREDITPUNKTESYSTEM UND MODULE

7.1 In welchen Unterlagen ist das Studium an der Philosophischen Fakultät geregelt?

Diese Wegleitung hat orientierenden Charakter. Verbindlich sind

• die Rahmenverordnung für das Studium in den Bachelor- und Masterstudiengängen an der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich. Siehe http://www.phil.uzh.ch/de/studium/rechtsgrundlagen.html

• die Studienordnung für das Bachelor- und Masterstudium an der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich. Siehe: http://www.phil.uzh.ch/de/studium/rechtsgrundlagen.html

Die Rahmenverordnung enthält die allgemeinen Bestimmungen für das Studium in den Bachelor- und Masterstudiengängen. In der Studienordnung werden Regelungen zu den einzelnen Haupt- und Nebenfächern beschrieben.

7.2 Wie funktioniert das ECTS-Punktesystem?

Alle Studiengänge werden nach dem Prinzip des ECTS-Kreditpunktesystems durchgeführt. Bei diesem System werden für alle Leistungen aufgrund eines Leistungsnachweises Punkte vergeben. Diese Punkte sind mit den europäischen ECTS-Anrechnungspunkten gleichwertig (ECTS = European Credit Transfer System).

Dabei gelten folgende Grundsätze:

• Keine Punkte ohne Leistungsnachweis.

• Ein ECTS-Punkt entspricht einer Arbeitsleistung von 30 Stunden. Dazu gehören Präsenzzeit, Zeit für selbständige Arbeit (Selbststudium, Lösen von Aufgaben), Aufwand für Vorbereitung von Prüfungen usw.

• Die durchschnittlich geplante Arbeitsleistung für ein Semester (einschliesslich vorlesungsfreier Zeit) entspricht 30 ECTS-Punkten. Je nach individueller Auswahl der Module kann ein Semester auch mehr oder weniger als 30 ECTS-Punkte umfassen. Die Studierenden bestimmen selber, wie viel Zeit sie aufwenden bzw. wie viele Module sie buchen wollen.

• Die Buchung eines Moduls schliesst automatisch den oder die zugehörigen Leis-tungsnachweis/e ein.

Wegleitung HS 18/FS 19 40

7.3 Wie viele ECTS Credits müssen erworben werden und in welchem Zeitraum?

Für die Erteilung des Bachelorgrades sind 180 ECTS Credits, für die Erteilung des Mastergrades weitere 120 ECTS Credits erforderlich. Dies bedeutet, dass das Bachelorstudium in der Regel sechs und das Masterstudium weitere vier Semester dauert (Richtstudienzeit oder Regelstudium). Es sei aber betont, dass nicht die Semesterzahl, sondern die Zahl der ECTS Credits massgebend ist. Insbesondere für Teilzeitstudierende besteht die Möglichkeit, die Zahl der Semester zu erhöhen. Mit grossem Arbeitseinsatz können umgekehrt in gewissen Fällen die erforderlichen Punkte auch in kürzerer Zeit erworben werden.

7.4 Können ECTS Credits beliebig zusammengestellt werden?

Nein. ECTS Credits können nicht mit beliebigen Lehrveranstaltungen erworben werden. Diese Wegleitung gibt Auskunft darüber, welche Module obligatorisch sind und welche frei gewählt werden können.

7.5 Wie erfahre ich meinen ECTS-Kreditpunktestand?

Die Studierenden erhalten einmal pro Semester eine Aufstellung über die bisher erworbe-nen Punkte und die erzielten Noten (Leistungsausweis). Allfällige Unstimmigkeiten müssen von den Studierenden innert 30 Tagen der Studienleitung schriftlich gemeldet werden. Die gebuchten und absolvierten Module sind zudem jederzeit online in der Leistungsübersicht einsehbar.

7.6 Wie ist das Studium gegliedert? Und was sind Module?

Das Studium an der Philosophischen Fakultät ist in Haupt- und Nebenfächer (Aufteilungs-möglichkeiten siehe Rahmenverordnung) gegliedert, diese wiederum gliedern sich in Module. Ein Modul besteht aus einem Modulelement oder mehreren Modulelementen: Dazu gehören Lehrveranstaltungen, Selbststudium, Prüfungen, qualifizierende Arbeiten, Exkursionen und Praktika.

ECTS-Punkte werden ausschliesslich für Module vergeben. Module erstrecken sich in der Regel über maximal zwei Semester.

Das Absolvieren eines Moduls kann von der Erfüllung von Vorbedingungen abhängig gemacht werden; solche Bedingungen werden im dritten und vierten Teil dieser Weg-leitung beschrieben. Dort finden sich auch allgemeine Auflistungen der angebotenen Module sowie exemplarische Regelstudiengänge.

Wegleitung HS 18/FS 19 41

7.7 Welche Arten von Modulen gibt es an der Philosophischen Fakultät?

Es wird unterschieden zwischen:

• Pflichtmodul: Modul, welches für alle Studierenden eines Studienprogramms obligatorisch ist.

• Wahlpflichtmodul: Modul, das in einer vorgegebenen Anzahl aus einer vorgegebe-nen Liste auszuwählen ist. Die Regeln zur Auswahl dieser Module sind in Teil drei und vier dieser Wegleitung jeweils in genereller Form beschrieben.

• Wahlmodul: Modul, das aus dem Angebot eines Studienprogramms oder fachlich verwandter Studienprogramme gemäss Studienordnung wählbar ist.

• Modul aus dem "Studium Generale": Modul, das aus dem Angebot der gesamten Universität von den Studierenden frei wählbar ist.

7.8 Wie schreibe ich mich für ein Modul ein? Und was sind die Buchungsfristen?

Die Modulbuchungen erfolgen online über das System SAP-CM gemäss allgemeinen Richtlinien der Universität (http://www.students.uzh.ch/booking.html).

Zu beachten sind die Buchungsfristen für alle Module der Philosophischen Fakultät: Jeweils ca. 3 Wochen vor bis ca. 2 Wochen nach Vorlesungsbeginn können Module gebucht und storniert werden.

Die genauen Fristen finden Sie unter http://www.students.uzh.ch/booking/fristen.html sowie in den Beschreibungen der einzelnen Module unter https://studentservices.uzh.ch/uzh/anonym/vvz/index.html.

Wichtig: Für Module, die von anderen Fakultäten angeboten werden, gelten die Bu-chungsvorschriften dieser Fakultäten, die u.U. insbesondere im Hinblick auf Buchungs-fristen von denen der Philosophischen Fakultät abweichen können.

7.9 Wie können ECTS Credits erworben werden?

ECTS Credits werden nur aufgrund von Leistungsnachweisen vergeben. Form und Umfang dieser Leistungsnachweise werden im Syllabus bekannt gegeben.

Wurde ein Modul erfolgreich absolviert, können für das gleiche oder ein inhaltlich iden-tisches Modul keine weiteren Punkte angerechnet werden. Ein Modul kann nur einmal auf ein Studienziel angerechnet werden. Werden bei einem Leistungsnachweis Unredlichkeiten begangen, so gilt der Leistungsnachweis als nicht bestanden.

Einmal erworbene ECTS Credits sind mindestens 12 Jahre lang anrechenbar.

Wegleitung HS 18/FS 19 42

7.10 Ist für die einzelnen Leistungsnachweise eine Anmeldung erforderlich?

Mit der Buchung eines Moduls ist der oder die Studierende automatisch für den oder die zugehörigen Leistungsnachweis/e angemeldet. Dies bedeutet, dass Sie mit der Buchung eines Moduls die Erbringung des Leistungsnachweises ankündigen. Falls dies nicht geschieht, wird der entsprechende Leistungsnachweis in Ihrem Leistungsausweis als "nicht erfüllt" vermerkt.

7.11 Ist im Verhinderungsfall eine Abmeldung möglich?

Werden Sie jedoch krank oder liegen triftige und belegbare Verhinderungsgründe vor, so kann eine Modulbuchung einschliesslich der Erbringung des Leistungsnachweises auch nach abgelaufener Stornierungsfrist storniert werden. Hierzu müssen Sie unmittelbar nach Kenntnis des Verhinderungsgrunds oder in der Regel spätestens innert 10 Tagen nach dem Termin des Leistungsnachweises bei der Studienleitung einen schriftlichen Antrag einreichen. Diesem muss im Krankheitsfall ein ärztliches Zeugnis beigelegt werden.

7.12 Kann ich jedes Semester die Universität wechseln?

Ja, aber: In demselben Fach erworbene ECTS Credits werden grundsätzlich an jeder Universität (mit Punktsystem) akzeptiert; dies führt aber nicht zwingend zur Anerkennung von eben so vielen Punkten: Jedes Fach ist berechtigt, mit seinem Curriculum die wesentlichen Inhalte und deren Umfang zu definieren. Unter Umständen ist es daher erfor-derlich, gewisse Leistungen zu erbringen, obwohl die erforderliche Gesamtpunktzahl bereits erreicht ist.

Wegleitung HS 18/FS 19 43

8. ANHANG

8.1 Kontrollformular Bachelor

Habe ich im Bachelor-Aufbaustudium die richtige Art von Modulen gebucht? Module Hauptfach 120 Nebenfach 60 Nebenfach 30 ECTS

Credits Kernbereiche alle mind. 3 mind. 1 Kernb. I Kernb. II Kernb. III Kernb. IV Kernb. V Reg. Gebiete mind. 1 mind. 1 Option 1 1. Reg. Gebiet 2. Reg. Gebiet Sprachmodul 1 Pflicht - - Sprachmodul Bachelorarbeit 1 Pflicht - - Thematische Gebiete

mind. 2 mind. 2 Option 2

1. 2. 3. Wahlmodule max. 12 ECTS Credits keine keine 1. 2. 3. "Studium Generale"

max. 10 ECTS Credits max. 2 falls Kernbereich IV nicht besucht wird

keine

TOTAL ECTS Credits

Wegleitung HS 18/FS 19 44

8.2 Kontrollformular Master

Habe ich im Masterstudium die richtige Art von Modulen gebucht? Hauptfach 90 Nebenfach 30 Nebenfach 15 Bemerkungen Masterseminar Theorien

6 6

Masterseminar Methoden

6

Wahlpflichtmodul 1

6 6 6

Wahlpflichtmodul 2

6 6 6

Wahlpflichtmodul 3

6 6

Wahlpflichtmodul 4

6 6

Wahlpflichtmodul 5

6

Wahlmodule max. 12 ECTS Credits, anstelle von Wahlpflicht 4 und 5

Masterkolloquium I (schriftliches Forschungskonzept)

6

Feldforschung /Museumspraktikum/ Recherchen zur erweiterten Literatur- und Theoriearbeit

6

Masterkolloquium II (Schriftlicher Forschungsbericht)

6

Masterarbeit

30

Mündliche Prüfung

3

90 30 15