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Anhang 2 Verankerungen in Beton mit einbetonierten oder nachträg- lich gesetzten Befestigungsmitteln - Anforderung an Pla- nung, Bemessung und Ausführung Stand: Juni 2016 1 Anwendungsbereich Diese Technische Regel gilt für Verankerungen in Beton, die mit Befestigungsmitteln ausgeführt wer- den, die eine Europäische Technische Bewertung/Zulassung (ETA) nach folgenden technischen Spe- zifikationen haben: EAD 330008-02-0601 AnkerschienenEAD 330084-00-0601 Ankerplatten mit KopfbolzenEAD 330232-00-0601 Mechanische Dübel zur Verwendung im BetonEAD 330499-00-0601 Verbunddübel zur Verwendung im BetonEAD 330747-00-0601 Dübel zur Verwendung im Beton zur Verankerung von redundanten, nicht- tragenden SystemenETAG 001 „Metalldübel zur Verankerung in BetonETAG 020 „Kunststoffdübel. 2 Planung 2.1 Allgemeines Die Verankerungen sind ingenieurmäßig zu planen. Unter Berücksichtigung der zu verankernden Las- ten sind prüfbare Konstruktionszeichnungen anzufertigen. Dabei sind die Bestimmungen der jeweiligen ETA zu beachten. Insbesondere sind dies: Unterscheidung in gerissenen oder ungerissenen Beton Betonfestigkeitsklasse des Verankerungsgrundes minimale Bauteildicke minimale Achs- und Randabstände Grenzwerte für Umgebungs- und Bauteiltemperaturen. 2.2 Verankerungen von redundanten, nichttragenden (non-structural) Systemen Redundante, nichttragende (non-structural) Systeme sind wie folgt definiert: n 1 ≥ 4; n 2 ≥ 1 und n 3 ≤ 3,0 kN oder n 1 ≥ 3; n 2 ≥ 1 und n 3 ≤ 2,0 kN. n 1 = Anzahl von Befestigungsstellen n 2 = Anzahl von Dübeln je Befestigungsstelle n 3 = Bemessungswert der Einwirkungen N Sd (kN) einer Befestigungsstelle Seite 181 von 330 Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) 08/2017 (Quelle: DIBt-Mitteilungen)

Anhang 2 Verankerungen in Beton mit einbetonierten oder ... · Anhang 2 Verankerungen im Beton . 2.3 Verankerungen in baulichen Anlagen unter seismischer Einwirkung . Für Verankerungen

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Anhang 2

Verankerungen in Beton mit einbetonierten oder nachträg-lich gesetzten Befestigungsmitteln - Anforderung an Pla-nung, Bemessung und Ausführung

Stand: Juni 2016

1 Anwendungsbereich

Diese Technische Regel gilt für Verankerungen in Beton, die mit Befestigungsmitteln ausgeführt wer-den, die eine Europäische Technische Bewertung/Zulassung (ETA) nach folgenden technischen Spe-zifikationen haben:

■ EAD 330008-02-0601 „Ankerschienen“

■ EAD 330084-00-0601 „Ankerplatten mit Kopfbolzen“

■ EAD 330232-00-0601 „Mechanische Dübel zur Verwendung im Beton“

■ EAD 330499-00-0601 „Verbunddübel zur Verwendung im Beton“

■ EAD 330747-00-0601 „Dübel zur Verwendung im Beton zur Verankerung von redundanten, nicht-tragenden Systemen“

■ ETAG 001 „Metalldübel zur Verankerung in Beton“

■ ETAG 020 „Kunststoffdübel“.

2 Planung

2.1 Allgemeines

Die Verankerungen sind ingenieurmäßig zu planen. Unter Berücksichtigung der zu verankernden Las-ten sind prüfbare Konstruktionszeichnungen anzufertigen.

Dabei sind die Bestimmungen der jeweiligen ETA zu beachten. Insbesondere sind dies:

■ Unterscheidung in gerissenen oder ungerissenen Beton■ Betonfestigkeitsklasse des Verankerungsgrundes■ minimale Bauteildicke■ minimale Achs- und Randabstände■ Grenzwerte für Umgebungs- und Bauteiltemperaturen.

2.2 Verankerungen von redundanten, nichttragenden (non-structural) Systemen

Redundante, nichttragende (non-structural) Systeme sind wie folgt definiert: n1 ≥ 4; n2 ≥ 1 und n3 ≤ 3,0 kN oder n1 ≥ 3; n2 ≥ 1 und n3 ≤ 2,0 kN. n1 = Anzahl von Befestigungsstellen n2 = Anzahl von Dübeln je Befestigungsstelle n3 = Bemessungswert der Einwirkungen NSd (kN) einer Befestigungsstelle

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Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) 08/2017 (Quelle: DIBt-Mitteilungen)

Anhang 2 Verankerungen im Beton

2.3 Verankerungen in baulichen Anlagen unter seismischer Einwirkung

Für Verankerungen in baulichen Anlagen unter seismischer Einwirkung dürfen in den Erdbebenzonen Deutschlands alle unter Abschnitt 1 genannten Befestigungsmittel verwendet werden. Die Veranke-rungen sind entsprechend den in Abschnitt 3 genannten Bemessungsverfahren für statische und quasi-statische Einwirkungen zu bemessen.

2.4 Verankerungen in Kernkraftwerken und anderen kerntechnischen Anlagen

Für Verankerungen in Kernkraftwerken und anderen kerntechnischen Anlagen sind die Bestimmungen des DIBt Leitfadens „Dübelbefestigungen in Kernkraftwerken und anderen kerntechnischen Anlagen“ zu beachten.

3 Bemessung

3.1 Allgemeines

Die Verankerungen sind ingenieurmäßig zu bemessen. Unter Berücksichtigung der zu verankernden Lasten sind prüfbare Berechnungen anzufertigen.

Abhängig von der Art des Befestigungsmittels sind für die Bemessung der Verankerungen folgende Bemessungsmethoden anzuwenden:

■ ETAG 001, Anhang C oder■ DIN SPEC 1021-4 oder■ EOTA TR 029 oder■ ETAG 020, Anhang C.

Eine Vermischung der oben genannten Bemessungsmethoden ist nicht zulässig. Die für die Bemessung erforderlichen Produktmerkmale (charakteristischen Werte der Tragfähigkeit, Achs- und Randabstände, Montagekennwerte) sind den entsprechenden ETA zu entnehmen. Der Nachweis der unmittelbaren örtlichen Krafteinleitung in den Beton gilt unter Beachtung der Be-stimmungen der jeweiligen ETA als erbracht. Die Weiterleitung der zu verankernden Lasten im Bauteil ist nachzuweisen.

3.2 Verankerungen in Kernkraftwerken und anderen kerntechnischen Anlagen

Bei der Bemessung von Verankerungen in Kernkraftwerken und anderen kerntechnischen Anlagen sind zusätzlich die Bestimmungen des DIBt Leitfadens „Dübelbefestigungen in Kernkraftwerken und anderen kerntechnischen Anlagen“ zu beachten.

3.3 Verankerungen mit Anforderungen an den Feuerwiderstand

Bei der Bemessung von Verankerungen mit Anforderungen an den Feuerwiderstand sind zusätzlich die Bestimmungen des EOTA TR 020 zu beachten.

4 Ausführung

Bezüglich Ausführung sind die Bestimmungen des DIBt-Papiers „Hinweise für die Montage von Dübelverankerungen" vom Oktober 2010 (www.dibt.de) zu beachten.

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Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) 08/2017 (Quelle: DIBt-Mitteilungen)