Upload
derek-barrett
View
20
Download
6
Embed Size (px)
Citation preview
Bundesverfassungsgericht
Schlossbezirk 3,
76131 Karlsruhe. Derek Barrett
Obdachlos
.
BRD 24.01.2015
Betr.: 1 BvR 468/14, Ihr Schreiben vom 04.07.2014, Mein Schreiben vom 20.07.2014
Sehr geehrter Herr Gaier,
sollten die Grenzen der juristischen Inkompetenzen nicht nur durch Auslegung abstrakter einfacher Gesetze,
sondern auch durch die Werteordnung der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland und vielmehr der
Menschenrechte, die auch für Sie gelten sollen, begrenzt werden?
Ich beantrage hiermit
Strafanzeige
aus allen rechtlichen Gründen, insbesondere wegen des Verdachts der Beihilfe zur Körperverletzung, Nötigung
und Totschlag durch Unterlassung seiner Pflichten. Gleichzeitig stelle ich, soweit erforderlich,
Strafantrag
gegen
Herrn Bundespräsident Gauck.
Begründung:
Ich bin über die letzten Jahre über den ordentlichen Gerichtweg gegangen und habe leider nur Schlechtes
erfahren: Vergleiche und Beschlüsse beruhen auf Gesetze, die weggefallen sind, und belegbare Tatschen werden
ersichtlich ignoriert, zur Krönung hat mir Herr Regelmann, Rechtspfleger, Amtsgericht Höchst, den Tod
gewünscht. Solche Äußerungen sind nicht mit Art. 1, Art. 20 Abs. 1 Grundgesetz/ Bunnreacht/ Constitution/
Verfassung zu vereinbaren. Auch nicht, in der Tat, mit der Menschrechtscharte der EU zu vereinbaren.
Ich habe Herr Gauck sicherlich nicht gebeten, Weisungen an ein Gericht oder sonst wohin zu senden. Dies wäre
eine Form der Gerrymandering, der ich mein ganzes Leben entgegengesetzt habe. Ich habe aber auch nicht die
Instrumente des Zorns gemäß der Good Friday Agreement von 1998 niedergelegt, so dass die längste militärische und politische Auseinandersetzung der Europäischen Geschichte mit dem Demokratischen Prozess
ersetzt werden darf, um dann noch hier in Deutschland zu verhungern. Verurteilt zu Tode, weil meine
Einwendungen vor Gericht oder der Behörde als unzulässig verworfen werden oder erstmal gar nicht verstanden
werden. Zurzeit ist die Feststellung der Höhe des Streitwertes wichtiger, als die Erteilung einer einstweiligen
Verfügung, so dass ich mich selber wieder aus meiner eigenen Arbeitskraft ernähren darf und meiner zuvördest
obliegenden Plicht nachkommen darf. „ Sorg du Staat...“. Auch im Frühjahr kündete Herr Estel in seiner
Kapazität als Richter beim LG Frankfurt am Main an, dass er weder etwas von Steuerrecht noch Familierecht
verstehe. Ich habe wohl etwas falsch verstanden, mein ehemaliger Schwiegervater, der ein Sturmführer bei der
SS gewesen war, hat auch gelacht. Natürlich hat er dies als einen Grund verwendet, zu argumentieren, dass die
Demokratie nicht funkionieren kann. Vielleicht hat er doch Recht.
Ich erinnere Sie, dass ich seit dem 01/12/2009 auch den Schutz des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutchland genieße (sehen Sie Art. 18 AEUV), muss aber in mehrfachen Fällen Verletzungen meiner
Grundrechte in erheblichem Maß erleiden, sogar bei der Polizei Bad Homburg. Das Verhalten der
Polizeibeamten an dem Abend des 22/08/2014 ist vermutlich mit dem Verhalten eines Polizeistaates und nicht
mit einem Rechtsstaat zu vergleichen. Ob sich die zuständige Staatsanwaltschaft zuständig fühlt, bleibt noch
offen. Ich erwarte einen Strafbefehl, obwohl mein Verhalten mit Art. 20 Abs. 4 GG und Art. 147 HessVerf. zu
vereinbaren ist, abgesehen von einem gesunden Menschenverstand.
Meine Sorte ist nicht an den Stränden der Normandy gelandet, so dass Gesetze wie § 834 ZPO wieder in Kraft
treten dürfen. Wer entscheidet dann, ob ich ein Schuldner bin, der Finanzbeamte und stellvertretende Amtsleiter
Herr König, der ersichtlich einen Belegordner nicht deuten kann oder sein obrigkeitshöriger Beamte oder
behördliche Erfüllunsgehilfe, der ersichtlich an Dyskalkulie leidet oder auch an Dyslexie, so dass das
Indefinitepronomen aus dem Art. 101 GG anderweitig als Name interpertiert wird. Verwechselt Frau
Zimmermann die Gewaltenteilung mit Macht, um § 413 AO höher als Art. 1 und Art 20 Abs.1 GG zu werten, so
dass sie in ihrem Amt als Vollstreckerin mir mein Leben nehmen darf. Oder ist es das Bedürfnis, einem
Einkommensteuergesetz, das in seiner Urform aus der NS Zeit stand, hörig zu sein, wichtiger, als die
Werteordung des Grundgesetzes zu achten. Lassen Sie uns bitte nicht einmal §§ 60 - 64 BBG, § 72 HBG außer Acht lassen. Sollten Beamte der Bundesrepublik Deutschland das Grundgesetz kennen, bevor diese einen Eid
darauf schwören. Ein intrinsisches Verständis dafür ist vielleicht zuviel verlangt, aber sicherlich erwünscht.
Wer den Steuerbeitrag hier in Deutschland leistet, kann man aus der Bundesstatistik entnehmen. Es mag sein,
dass § 32a EstG. mit Art.3 GG zu vereinbaren ist, aber sicherlich nicht mit
Art. 1, 3, 20 Abs.1 GG zu verteidigen. Es wird häufig von einer Steuerschuld gesprochen und auch vollstreckt,
bevor diese Schuld bewiesen ist. Ein Schuldkonzept ist mir fremd, lediglich ein Unschuldkonzept, das sich aus
dem Rechtsstaatsprinzip ergibt, sowie das Rechtsverweigerungsverbot. Es wird häufig in den Medien über diese
Themen gesprochen, aber meine Erfahrungen belegen, dass die Nachrichtendienste Herrn Gobbles zum Amateur
promotieren.
Während der Zeit, als das Land Hessen augenscheilich mir gegenüber Solidarität zeigte, bin ich jeden Tag
aufgestanden, um meine Arbeit zu machen, habe meine Steuern bezahlt, Solidarität mit anderen Menschen, die
schwächer sind, als ich, gezeigt, und jetzt soll meine Familie zerstört werden, dafür habe ich nur Verachtung.
Das ersichtlich lethargische Interesse, verhältnismäßiger Lösungen in diesen Fällen im Sinne der
Rechtsstaatsprinzipien des Art.20 Abs.3, 23 Abs.2, 28 Abs. 1GG zu finden, kann nur das menschliche Gewissen
empören, alle Kinder der Bundesrepublik Deutschland zu verachten und das Wohl deren Kinder zu gefährden.
Ich bin aufgrund des Verhaltens diverser Gerichte und Behörden zurzeit leistungsunfähig, kreditunwürdig,
obdachlos, zahlungsunfähig und sogar zum Hungertod verurteilt.
Herr Bundepäsident Gauck hat die Einhaltung der Werteordnung der Verfassung der Bundesrepublik
Deutschland trotz seines Amtseides gemäß Art. 56 GG mir gegenüber versagt.
Vae Victis
O`Barroid.
Die notwendige dokumtation liegen unter die folgeneden Aktenummer:
1 BvR 468/14 Bundesverfassungsgericht, Schlossbezirk 3, 76131 Karlsruhe.
2-09 T 297/13 Landgericht Frankfurt am Main,
801 M 813441/31 Amtsgericht Höschts, Frankfurt am Main,
801 M 813441/31 (Haftbefehl)
701 M 70241/14 Amtsgericht Höschts, Frankfurt am Main,
32 C 4007/14 (27) Amstgericht Frankfurt am Main.
DR II658/13 Sonder Akte Gerichtvollzieher/in, Hattersheim
51.A74.2 UVG ko B 600 196- 8 Jugendamt, Palleskestr. Höschts
für den Prozess, der stattgefunden hat zwischen dem 02.08.2004 und 31.08.2005 bezüglich der
vollstreckbaren Ausfertigung des Unterhaltstitels Verglich Hö 4a F 1058/97
Z5-300 11-7-2/14 Bundespräsidialamt, Speerweg 1, Berlin.
Es ist bedauerlich festzustellen dass mein höffliche bitten um Akten Einsicht werden irgoriert oder auch erst
garnicht verstanden.