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Bundesverfassungsgericht Schlossbezirk 3, 76131 Karlsruhe. Derek Barrett Obdachlos . BRD 24.01.2015 Betr.: 1 BvR 468/14, Ihr Schreiben vom 04.07.2014, Mein Schreiben vom 20.07.2014 Sehr geehrter Herr Gaier, sollten die Grenzen der juristischen Inkompetenzen nicht nur durch Auslegung abstrakter einfacher Gesetze, sondern auch durch die Werteordnung der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland und vielmehr der Menschenrechte, die auch für Sie gelten sollen, begrenzt werden? Ich beantrage hiermit Strafanzeige aus allen rechtlichen Gründen, insbesondere wegen des Verdachts der Beihilfe zur Körperverletzung, Nötigung und Totschlag durch Unterlassung seiner Pflichten. Gleichzeitig stelle ich, soweit erforderlich, Strafantrag gegen Herrn Bundespräsident Gauck. Begründung: Ich bin über die letzten Jahre über den ordentlichen Gerichtweg gegangen und habe leider nur Schlechtes erfahren: Vergleiche und Beschlüsse beruhen auf Gesetze, die weggefallen sind, und belegbare Tatschen werden ersichtlich ignoriert, zur Krönung hat mir Herr Regelmann, Rechtspfleger, Amtsgericht Höchst, den Tod gewünscht. Solche Äußerungen sind nicht mit Art. 1, Art. 20 Abs. 1 Grundgesetz/ Bunnreacht/ Constitution/ Verfassung zu vereinbaren. Auch nicht, in der Tat, mit der Menschrechtscharte der EU zu vereinbaren. Ich habe Herr Gauck sicherlich nicht gebeten, Weisungen an ein Gericht oder sonst wohin zu senden. Dies wäre eine Form der Gerrymandering, der ich mein ganzes Leben entgegengesetzt habe. Ich habe aber auch nicht die Instrumente des Zorns gemäß der Good Friday Agreement von 1998 niedergelegt, so dass die längste militärische und politische Auseinandersetzung der Europäischen Geschichte mit dem Demokratischen Prozess ersetzt werden darf, um dann noch hier in Deutschland zu verhungern. Verurteilt zu Tode, weil meine Einwendungen vor Gericht oder der Behörde als unzulässig verworfen werden oder erstmal gar nicht verstanden werden. Zurzeit ist die Feststellung der Höhe des Streitwertes wichtiger, als die Erteilung einer einstweiligen Verfügung, so dass ich mich selber wieder aus meiner eigenen Arbeitskraft ernähren darf und meiner zuvördest obliegenden Plicht nachkommen darf. „ Sorg du Staat...“. Auch im Frühjahr kündete Herr Estel in seiner Kapazität als Richter beim LG Frankfurt am Main an, dass er weder etwas von Steuerrecht noch Familierecht verstehe. Ich habe wohl etwas falsch verstanden, mein ehemaliger Schwiegervater, der ein Sturmführer bei der SS gewesen war, hat auch gelacht. Natürlich hat er dies als einen Grund verwendet, zu argumentieren, dass die Demokratie nicht funkionieren kann. Vielleicht hat er doch Recht. Ich erinnere Sie, dass ich seit dem 01/12/2009 auch den Schutz des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutchland genieße (sehen Sie Art. 18 AEUV), muss aber in mehrfachen Fällen Verletzungen meiner Grundrechte in erheblichem Maß erleiden, sogar bei der Polizei Bad Homburg. Das Verhalten der Polizeibeamten an dem Abend des 22/08/2014 ist vermutlich mit dem Verhalten eines Polizeistaates und nicht mit einem Rechtsstaat zu vergleichen. Ob sich die zuständige Staatsanwaltschaft zuständig fühlt, bleibt noch offen. Ich erwarte einen Strafbefehl, obwohl mein Verhalten mit Art. 20 Abs. 4 GG und Art. 147 HessVerf. zu vereinbaren ist, abgesehen von einem gesunden Menschenverstand.

Anlage 0 Gaier20150123

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Bundesverfassungsgericht

Schlossbezirk 3,

76131 Karlsruhe. Derek Barrett

Obdachlos

.

BRD 24.01.2015

Betr.: 1 BvR 468/14, Ihr Schreiben vom 04.07.2014, Mein Schreiben vom 20.07.2014

Sehr geehrter Herr Gaier,

sollten die Grenzen der juristischen Inkompetenzen nicht nur durch Auslegung abstrakter einfacher Gesetze,

sondern auch durch die Werteordnung der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland und vielmehr der

Menschenrechte, die auch für Sie gelten sollen, begrenzt werden?

Ich beantrage hiermit

Strafanzeige

aus allen rechtlichen Gründen, insbesondere wegen des Verdachts der Beihilfe zur Körperverletzung, Nötigung

und Totschlag durch Unterlassung seiner Pflichten. Gleichzeitig stelle ich, soweit erforderlich,

Strafantrag

gegen

Herrn Bundespräsident Gauck.

Begründung:

Ich bin über die letzten Jahre über den ordentlichen Gerichtweg gegangen und habe leider nur Schlechtes

erfahren: Vergleiche und Beschlüsse beruhen auf Gesetze, die weggefallen sind, und belegbare Tatschen werden

ersichtlich ignoriert, zur Krönung hat mir Herr Regelmann, Rechtspfleger, Amtsgericht Höchst, den Tod

gewünscht. Solche Äußerungen sind nicht mit Art. 1, Art. 20 Abs. 1 Grundgesetz/ Bunnreacht/ Constitution/

Verfassung zu vereinbaren. Auch nicht, in der Tat, mit der Menschrechtscharte der EU zu vereinbaren.

Ich habe Herr Gauck sicherlich nicht gebeten, Weisungen an ein Gericht oder sonst wohin zu senden. Dies wäre

eine Form der Gerrymandering, der ich mein ganzes Leben entgegengesetzt habe. Ich habe aber auch nicht die

Instrumente des Zorns gemäß der Good Friday Agreement von 1998 niedergelegt, so dass die längste militärische und politische Auseinandersetzung der Europäischen Geschichte mit dem Demokratischen Prozess

ersetzt werden darf, um dann noch hier in Deutschland zu verhungern. Verurteilt zu Tode, weil meine

Einwendungen vor Gericht oder der Behörde als unzulässig verworfen werden oder erstmal gar nicht verstanden

werden. Zurzeit ist die Feststellung der Höhe des Streitwertes wichtiger, als die Erteilung einer einstweiligen

Verfügung, so dass ich mich selber wieder aus meiner eigenen Arbeitskraft ernähren darf und meiner zuvördest

obliegenden Plicht nachkommen darf. „ Sorg du Staat...“. Auch im Frühjahr kündete Herr Estel in seiner

Kapazität als Richter beim LG Frankfurt am Main an, dass er weder etwas von Steuerrecht noch Familierecht

verstehe. Ich habe wohl etwas falsch verstanden, mein ehemaliger Schwiegervater, der ein Sturmführer bei der

SS gewesen war, hat auch gelacht. Natürlich hat er dies als einen Grund verwendet, zu argumentieren, dass die

Demokratie nicht funkionieren kann. Vielleicht hat er doch Recht.

Ich erinnere Sie, dass ich seit dem 01/12/2009 auch den Schutz des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutchland genieße (sehen Sie Art. 18 AEUV), muss aber in mehrfachen Fällen Verletzungen meiner

Grundrechte in erheblichem Maß erleiden, sogar bei der Polizei Bad Homburg. Das Verhalten der

Polizeibeamten an dem Abend des 22/08/2014 ist vermutlich mit dem Verhalten eines Polizeistaates und nicht

mit einem Rechtsstaat zu vergleichen. Ob sich die zuständige Staatsanwaltschaft zuständig fühlt, bleibt noch

offen. Ich erwarte einen Strafbefehl, obwohl mein Verhalten mit Art. 20 Abs. 4 GG und Art. 147 HessVerf. zu

vereinbaren ist, abgesehen von einem gesunden Menschenverstand.

Meine Sorte ist nicht an den Stränden der Normandy gelandet, so dass Gesetze wie § 834 ZPO wieder in Kraft

treten dürfen. Wer entscheidet dann, ob ich ein Schuldner bin, der Finanzbeamte und stellvertretende Amtsleiter

Herr König, der ersichtlich einen Belegordner nicht deuten kann oder sein obrigkeitshöriger Beamte oder

behördliche Erfüllunsgehilfe, der ersichtlich an Dyskalkulie leidet oder auch an Dyslexie, so dass das

Indefinitepronomen aus dem Art. 101 GG anderweitig als Name interpertiert wird. Verwechselt Frau

Zimmermann die Gewaltenteilung mit Macht, um § 413 AO höher als Art. 1 und Art 20 Abs.1 GG zu werten, so

dass sie in ihrem Amt als Vollstreckerin mir mein Leben nehmen darf. Oder ist es das Bedürfnis, einem

Einkommensteuergesetz, das in seiner Urform aus der NS Zeit stand, hörig zu sein, wichtiger, als die

Werteordung des Grundgesetzes zu achten. Lassen Sie uns bitte nicht einmal §§ 60 - 64 BBG, § 72 HBG außer Acht lassen. Sollten Beamte der Bundesrepublik Deutschland das Grundgesetz kennen, bevor diese einen Eid

darauf schwören. Ein intrinsisches Verständis dafür ist vielleicht zuviel verlangt, aber sicherlich erwünscht.

Wer den Steuerbeitrag hier in Deutschland leistet, kann man aus der Bundesstatistik entnehmen. Es mag sein,

dass § 32a EstG. mit Art.3 GG zu vereinbaren ist, aber sicherlich nicht mit

Art. 1, 3, 20 Abs.1 GG zu verteidigen. Es wird häufig von einer Steuerschuld gesprochen und auch vollstreckt,

bevor diese Schuld bewiesen ist. Ein Schuldkonzept ist mir fremd, lediglich ein Unschuldkonzept, das sich aus

dem Rechtsstaatsprinzip ergibt, sowie das Rechtsverweigerungsverbot. Es wird häufig in den Medien über diese

Themen gesprochen, aber meine Erfahrungen belegen, dass die Nachrichtendienste Herrn Gobbles zum Amateur

promotieren.

Während der Zeit, als das Land Hessen augenscheilich mir gegenüber Solidarität zeigte, bin ich jeden Tag

aufgestanden, um meine Arbeit zu machen, habe meine Steuern bezahlt, Solidarität mit anderen Menschen, die

schwächer sind, als ich, gezeigt, und jetzt soll meine Familie zerstört werden, dafür habe ich nur Verachtung.

Das ersichtlich lethargische Interesse, verhältnismäßiger Lösungen in diesen Fällen im Sinne der

Rechtsstaatsprinzipien des Art.20 Abs.3, 23 Abs.2, 28 Abs. 1GG zu finden, kann nur das menschliche Gewissen

empören, alle Kinder der Bundesrepublik Deutschland zu verachten und das Wohl deren Kinder zu gefährden.

Ich bin aufgrund des Verhaltens diverser Gerichte und Behörden zurzeit leistungsunfähig, kreditunwürdig,

obdachlos, zahlungsunfähig und sogar zum Hungertod verurteilt.

Herr Bundepäsident Gauck hat die Einhaltung der Werteordnung der Verfassung der Bundesrepublik

Deutschland trotz seines Amtseides gemäß Art. 56 GG mir gegenüber versagt.

Vae Victis

O`Barroid.

Die notwendige dokumtation liegen unter die folgeneden Aktenummer:

1 BvR 468/14 Bundesverfassungsgericht, Schlossbezirk 3, 76131 Karlsruhe.

2-09 T 297/13 Landgericht Frankfurt am Main,

801 M 813441/31 Amtsgericht Höschts, Frankfurt am Main,

801 M 813441/31 (Haftbefehl)

701 M 70241/14 Amtsgericht Höschts, Frankfurt am Main,

32 C 4007/14 (27) Amstgericht Frankfurt am Main.

DR II658/13 Sonder Akte Gerichtvollzieher/in, Hattersheim

51.A74.2 UVG ko B 600 196- 8 Jugendamt, Palleskestr. Höschts

für den Prozess, der stattgefunden hat zwischen dem 02.08.2004 und 31.08.2005 bezüglich der

vollstreckbaren Ausfertigung des Unterhaltstitels Verglich Hö 4a F 1058/97

Z5-300 11-7-2/14 Bundespräsidialamt, Speerweg 1, Berlin.

Es ist bedauerlich festzustellen dass mein höffliche bitten um Akten Einsicht werden irgoriert oder auch erst

garnicht verstanden.