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Anlage 1 zur Vorlage Nr. 1139 1 Stadt Dinslaken Kindergartenbedarfsplan für das Jahr 2017 / 2018 Stadt Dinslaken Sozial- und Jugendhilfeplanung Januar 2017

Anlage 1 Vorlage 1139 - Dinslaken · Feldmark / Bruch 84 87 82 87 70 80 79 76 Oberlohberg 35 41 35 35 35 35 35 35 Grafschaft Hiesfeld 95 124 127 108 131 122 120 124 OB-Barmingh. 8

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Anlage 1 zur Vorlage Nr. 1139

1

Stadt Dinslaken

Kindergartenbedarfsplan

für das Jahr 2017 / 2018

Stadt DinslakenSozial- und Jugendhilfeplanung

Januar 2017

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1. Datengrundlage der Bedarfsplanung

Zur Feststellung des Bedarfs für das Kindergartenjahr 2017/2018 werden die Kinderzahlen

aus der Einwohnermeldedatei (EWO) herangezogen. Stichtag ist der 31.10.2016, da

dieser für die Einordnung der Kinder unter und über 3 Jahren relevant ist. Die für die

Planungen der beiden darauffolgenden Kindergartenjahre notwendige Prognose zur

Entwicklung der Kinderzahlen auf kleinräumiger Ebene, d.h. Siedlungsbezirksebene,

wurde über eine Berechnung von Mittelwerten realisiert.

Die Kinderzahlen sind der folgenden Tabelle zu entnehmen:

Ü3 2018 - 2019

Ü3 2017 - 2018

Ü 3 2016 - 2017 Prog. Mittelw.

01.11.11 01.11.12 01.11.13 01.11.14 01.11.15 01.11.16 01.11.17 01.11.18

31.10.12 31.10.13 31.10.14 31.10.15 31.10.16 31.10.17 31.10.18 31.10.19

Siedlungsbezirk 5 - 6 4 - 5 3 - 4 2 - 3 1 - 2 0 - 1 -1 -2

Innenstadt 61 60 56 65 55 59 60 58

Averbruch 56 75 65 64 60 63 62 62

Hagenbezirk 26 36 29 33 34 32 33 33

Eppinghoven 40 36 37 25 39 34 33 35

Lohberg 62 56 68 61 47 59 56 54

Blumenviertel 69 56 60 65 66 64 65 65

Feldmark / Bruch 84 87 82 87 70 80 79 76

Oberlohberg 35 41 35 35 35 35 35 35

Grafschaft

Hiesfeld 95 124 127 108 131 122 120 124

OB-Barmingh. 8 8 7 4 0 2 1

SUMME 536 579 566 547 537 546 544 543

U3 2017 - 2018

U3 2018 - 2019

U3 2019 - 2020

Tabelle 1: Datengrundlage Bedarfsplanung: Stand 31.10.16 (Quelle: EWO / eigene Prognose)

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2. Prämissen der Kindergartenbedarfsplanung

In Absprache mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen gehen wir von folgenden

Prämissen bei der Bedarfsplanung aus:

2.1. Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege gem.

§ 24 SGB VIII ab 1. August 2013 – (Rechtsanspruch)

1. Ein Kind, das das erste Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist in einer

Einrichtung oder in Kindertagespflege zu fördern, wenn

a) diese Leistung für seine Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und

gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist oder

b) die Erziehungsberechtigten

einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder Arbeit

suchend sind

sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder

Hochschulausbildung befinden oder

Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Zweiten Buches erhalten.

Lebt das Kind nur mit einem Erziehungsberechtigten zusammen, so tritt diese Person an

die Stelle der Erziehungsberechtigten. Der Umfang der täglichen Förderung richtet sich

nach dem individuellen Bedarf.

2. Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des

dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer

Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Absatz 1 Satz 3 gilt entsprechend.

3. Ein Kind, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, hat bis zum Schuleintritt

Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung. Die Träger der öffentlichen

Jugendhilfe haben darauf hinzuwirken, dass für diese Altersgruppe ein

bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen zur Verfügung steht. Das Kind kann

bei besonderem Bedarf oder ergänzend auch in Kindertagespflege gefördert

werden.

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2.2. Parameter für ein bedarfsgerechtes Angebot

2.2.1. Kinder über 3 Jahre

Nach derzeitigem Erkenntnisstand ist davon auszugehen, dass ein bedarfsgerechtes

Angebot einer Versorgung dann vorliegt, wenn folgende Quoten berücksichtigt bzw.

erreicht werden:

Zielquote:

100 % der Kinder im Geburtszeitraum 01.11.2011 – 31.10.2014

2.2.2. Kinder unter 3 Jahre

Bereits im Kindergartenbedarfsplan 2014/2015 wurde aufgrund unterschiedlicher

Verfahren zur Bedarfsprognose der Vorschlag gemacht, die Zielquote für die Betreuung für

Kinder unter drei Jahren auf 40% anzuheben. Diese Quote wird auch im vorliegenden

Kindergartenbedarfsplan zugrunde gelegt.

Zielquote:

40 % der Kinder im Geburtszeitraum 01.11.2014 – 31.10.2016

Es gilt weiterhin die gesetzliche Vorgabe, dass jeder mit Landes- oder

Bundesmitteln geförderte Platz für ein Kind unter 3 Jahren mit einem Kind unter 3

Jahren zu belegen ist (Zweckbindung).

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3. Übergangs- und Notgruppen

Gemäß Ratsbeschluss vom 23.06.2015 wurde sowohl in der KiTa Fröbelstraße als auch in

der KiTa Theresienstraße aufgrund der Bedarfslage jeweils eine Notgruppe eingerichtet.

Zudem beschloss der Rat in seiner Sitzung vom 08.03.2016 die Reaktivierung der

ehemaligen KiTa in der Taubenstraße mit zwei Notgruppen. Alle Notgruppen werden

weiterhin zur Bedarfsdeckung benötigt.

Im kommenden Kindergartenjahr 2017/2018 wird es demnach vier Notgruppen zur

Bedarfsdeckung geben:

1. KiTa Fröbelstraße (1 Gruppe: 12 Ü3-Plätze)

2. KiTa Theresienstraße (1 Gruppe: 15 Ü3-Plätze)

3. KiTa Taubenstraße (2 Gruppen: 40 Plätze, davon 30 Ü3 Plätze)

Es ist anzumerken, dass mit jedem Bedarfsplan zu prüfen ist, ob Notgruppen weiterhin

benötigt werden, um den Bedarf an Plätzen zu decken. Dies gilt auch für die

Überbelegungen, die von verschiedenen Trägern zur Bedarfsdeckung für das kommende

Kindergartenjahr 2017/2018 angeboten wurden.

4. Versorgung von Flüchtlingskindern aus der Fliehburg

Die Betreuung von Flüchtlingskindern in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege

ist eine der vielen Herausforderungen für die Stadt Dinslaken, die die Zuwanderung von

Geflüchteten mit sich bringt.

Insgesamt leben im Übergangsheim an der Fliehburg derzeit 99 Kinder im Alter von 0 – 6

Jahren, wovon 49 unter 3 Jahre und 50 über 3 Jahre alt sind (Stand 08.12.2016; Quelle:

Belegungsplan Fliehburg). Ein Großteil dieser Kinder ist mit ihren Familien aus den

Kriegsgebieten des Nahen Ostens sowie aus der Balkanregion geflohen.

Sobald diese Kinder nach ihrem Aufenthalt in einer Erstaufnahmeeinrichtung des Landes

einer Kommune zugewiesen werden, haben sie ab der Vollendung des ersten

Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz.

Derzeit (Stand 08.12.2016) werden 42 Kinder aus der Fliehburg in insgesamt 13

Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet betreut. Die Einrichtung einer eigenen Kita in der

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Flüchtlingsunterkunft wurde von der AG §78 KTE aus fachlichen Gründen nicht empfohlen.

Aktuell (Stand 08.12.2016) konnte folgender, bisher noch ungedeckter Bedarf für die

Kinder der Fliehburg ermittelt werden:

Unversorgte Kinder unter 3 Jahre: 4

Unversorgte Kinder über 3 Jahre: 5

5. Gruppenstruktur der Träger im Kindergartenjahr 2017 / 2018

Die Gruppenstruktur der Träger ist abhängig von der Betriebserlaubnis. Hier wird geregelt,

ob und in welcher Altersstruktur eine Einrichtung Kinder im Alter von unter 3 Jahren

aufnehmen kann. Die Träger sprechen die geplante Gruppenstruktur mit der

Jugendhilfeplanung ab und melden diese verbindlich zum 15.02. eines jeden Jahres, d. h.

bis zu diesem Zeitpunkt kann der Träger seine Planung verändern. Die

Jugendhilfeplanung hat danach die Erfüllung des Rechtsanspruchs zu prüfen und kann

ihrerseits dem Träger eine Änderung der Gruppenstruktur bis zum 15.03. eines jeden

Jahres vorschlagen. Am 15.03. eines jeden Jahres werden die Gruppen im Online-

Verfahren KIBIZ.WEB festgeschrieben und verbindlich bewilligt.

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6. Geplante Gruppen für das Kindergartenjahr 2017/2018

Die örtlichen Jugendämter sind nach § 19 Abs. 3 KiBiz verpflichtet, zum 15.03. eines

Jahres die Höhe und Anzahl der für das nächste Kindergartenjahr benötigten

Kindpauschalen an das Landesjugendamt zu melden:

(3) Im Rahmen der Jugendhilfeplanung wird entschieden, welche der in der Anlage zu § 19 Abs. 1 genannten

Gruppenformen mit welcher Betreuungszeit in den Einrichtungen angeboten werden. Soweit erforderlich, können

grundsätzlich Gruppenformen und Betreuungszeiten dabei kombiniert werden. Die Jugendhilfeplanung hat sicher zu

stellen, dass der Anteil der Pauschalen für über dreijährige Kinder, die in den Gruppenformen I und III nach der Anlage

zu § 19 mit 45 Stunden wöchentlicher Betreuungszeit betreut werden, den Anteil, den das Jugendamt in der

verbindlichen Mitteilung zum 15. März des Vorjahres angemeldet hat, nicht um mehr als vier Prozentpunkte übersteigt.

Darüber hinausgehende Überschreitungen kann die Oberste Landesjugendbehörde nur in besonders begründeten

Einzelfällen zulassen.

(4) Aus der Entscheidung der Jugendhilfeplanung nach Absatz 3 ergeben sich bis zum 15. März Höhe und Anzahl der

auf eine Einrichtung entfallenden Kindpauschalen (Kindpauschalenbudget). Das Jugendamt ist berechtigt, bereits

bewilligte Kindpauschalen zwischen dem 15. März und dem Beginn des Kindergartenjahres im Einvernehmen mit den

Trägern im Bedarfsfall auf andere Einrichtungen zu übertragen, wenn dies nicht zu einer Erhöhung des Zuschusses

nach § 21 Absatz 1 führt. Bis zum 31. Juli 2015 sind Abweichungen zwischen den Ergebnissen der Jugendhilfeplanung

und der tatsächlichen Inanspruchnahme bei der Festsetzung der endgültigen Zahlungen nur zu berücksichtigen, wenn

sie bezogen auf die Einrichtung über zehn Prozent der jeweiligen Fördersumme hinausgehen. Satz 3 gilt nicht für

Überschreitungen aufgrund von Kindpauschalen für Kinder mit Behinderung oder Kinder, die von einer wesentlichen

Behinderung bedroht sind, und bei denen dies von einem Träger der Eingliederungshilfe festgestellt wurde. Ab dem 1.

August 2015 werden Abweichungen im Sinne von Satz 3 bei der Festsetzung der endgültigen Zahlungen berücksichtigt;

dabei ist die endgültige Zahlung bei Unterschreitungen mindestens in Höhe der Planungsgarantie gemäß des am 1.

August 2015 in Kraft tretenden § 21e festzusetzen. Das Jugendamt stellt für das am 31. Juli endende Kindergartenjahr

die Ergebnisse nach Satz 3 und 4 fest und meldet sie dem Landesjugendamt bis zum 15. Oktober desselben

Kalenderjahres. Die Pflichten aus Satz 6 gelten ab dem 1. August 2015 für die Ergebnisse nach Satz 5 entsprechend.

(5) Bei der Zuordnung der Kinder zu den Gruppenformen und der Berechnung der Pauschalen ist für das gesamte

Kindergartenjahr das Alter zu Grunde zu legen, welches die Kinder bis zum 1. November des begonnenen

Kindergartenjahres erreicht haben werden.

§ 19 Abs. 3-5 Kibiz

Zum 1. August 2017 ergibt sich folgendes Betreuungsangebot in den Dinslakener

Kindertageseinrichtungen nach den gewählten Gruppenformen und Betreuungszeiten:

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Tabelle: Kindergartenbezirk West

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Tabelle: Kindergartenbezirk Nord

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Anlage 1 zur Vorlage Nr. 1139

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Kindergartenbezirk Ost und Gesamtstadt

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Versorgungssituation 2017 / 2018 (Stand: 19.01.2017)Aktueller Kindergartenbedarfsplan:

Über drei Jahre

Tabelle: Kindergartenbedarfsplan 2017/2018: Kinder über drei Jahren

Unter drei Jahre

Tabelle: Kindergartenbedarfsplan 2017/2018: Kinder unter drei Jahren

Vorhandene Notgruppen:- KiTa Theresienstraße: 15 Ü3-Plätze- KiTa Fröbelstraße: 12 Ü3-Plätze- KiTa Taubenstraße: 40 Plätze (30 Ü3-Plätze; 10 U3-Plätze)

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Im Vergleich zum Kindergartenjahr 2016/2017 erhöhte sich die Anzahl der Kinder über drei Jahren in Dinslaken um 113 Kinder, jene der Kinder unter 3 Jahren um 53 Kinder (Stichtag jeweils 31.10.). Die Anzahl der Plätze erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr im Ü3-Bereich um 61 Plätze (z.B. An- und Umbau von Einrichtungen), im U3-Bereich um 45 Plätze (z.B. An- und Umbau von Einrichtungen; Ausbau Tagespflege).

Die Bedarfsplanung zeigt, dass für die Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren nach dem ge-genwärtigen Planungsstand rein rechnerisch eine Versorgungsquote von 97% erreicht wird. Nach aktuellem Stand des Anmeldeverfahrens (16.01.2017) kann die Versorgung im Ü3-Bereich als bedarfsgerecht bezeichnet werden. Weiter auflaufende Bedarfe im Ü3-Bereich müssen kurzfristig, etwa über weitere Überbelegungen, aufgefangen werden.

In der Altersgruppe der Kinder unter drei Jahren wird zum 01.08.2017 eine rechnerische Versorgungsquote von 35% inklusive der Tagespflege, die im Vergleich zum letzten Jahr um 20 Plätze erweitert wurde, erreicht. Die Zielquote von 40% kann demnach nicht reali-siert werden. Mit Bezug zum gegenwärtigen Stand des Anmeldeverfahrens ist das Ange-bot im U3-Bereich nicht bedarfsgerecht. Angemeldete Rechtsansprüche sind durch einen kurzfristigen Ausbau der Tagespflege zu befriedigen.

Die Versorgungssituation mit Kindergartenplätzen, ausdifferenziert nach Kindergartenbe-zirken, stellt sich folgendermaßen dar:

Tabelle: Versorgungsquoten in den Kindergartenbezirken 2017/2018

Die Betrachtung der Versorgungssituation der über dreijährigen Kinder offenbart eine Un-

terversorgung im Kindergartenbezirk West mit einer Versorgungsquote von 86,9% und

insgesamt 78 zu einem rein rechnerisch bedarfsgerechten Angebot fehlenden Plätzen. Die

Versorgungsquote bei den Kindern unter drei Jahren beläuft sich inklusive der Tagespfle-

ge insgesamt auf rund 35%. Besonders die Kindergartenbezirke West und Nord weisen

hier einen Fehlbedarf an Plätzen auf.

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Die nachfolgenden Tabellen zeigen die Planungen für die Jahre 2018/2019 und

2019/2020. Bei diesen Planungen handelt es sich um Plandaten, die dann in den entspre-

chenden Jahren konkretisiert werden müssen.

Der in der Tabelle zum Kindergartenjahr 2018/2019 dargestellte rechnerische Fehlbedarf

von 93 Plätzen im Ü3-Bereich lässt sich zum einen durch eine nochmalig zu erwartende

Steigerung der Anzahl der Kinder im Alter von über drei Jahren begründen. Zum anderen

sind in der Planung für die Kindergartenjahre 2018/2019 und 2019/2020 die für das kom-

mende Kindergartenjahr 2017/2018 geplanten Überbelegungen nicht berücksichtigt, da

diese aus pädagogischer Perspektive nicht die Regel sein sollten. Auch im U3-Bereich ist

in den kommenden Jahren von einem Fehlbedarf und einer Versorgungsquote unterhalb

von 40% auszugehen.

In der letzten Sitzung der AG § 78 KTE vom 18.01.2017 wurde festgehalten, dass die Ar-

beiterwohlfahrt kurzfristig die KiTa Teerstraße zum kommenden Kindergartenjahr von

zweieinhalb auf drei Gruppen mit insgesamt 68 Kindern aufzustocken (+elf Ü3-Plätze).

Diese zusätzlichen Plätze sind bereits in die oben genannte Versorgungsquote von 97%

im Ü3-Bereich eingerechnet.

Ferner wurde empfohlen, in der nächsten Sitzung weitere Möglichkeiten zur längerfristigen

Bedarfsdeckung sowohl im U3- als auch im Ü3-Bereich sowie deren Umsetzung einge-

hend zu beraten. Im Anschluss soll dem Jugendhilfeausschuss für die Sitzungsfolge im

Juni ein entsprechender Beschluss empfohlen werden. Im Rahmen der Sitzung der AG

§78 vom 18.01.2017 wurde darüber hinaus von Seiten der Stadt über erste Überlegungen

einer Waldgruppe in städtischer Trägerschaft berichtet, welche zukünftig als besonderes

Betreuungsangebot in Dinslaken vorgehalten werden soll.

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Kindergartenjahr 2018/2019

Über drei Jahre

Tabelle Planung Kindergartenjahr 2018/2019 (Kinder über drei Jahren)

Unter drei Jahre

Tabelle Planung Kindergartenjahr 2018/2019 (Kinder unter drei Jahren)

Notgruppen:- KiTa Fröbelstraße (12 Ü3-Plätze)- KiTa Theresienstraße (15 Ü3-Plätze)- KiTa Taubenstraße (40 Plätze (30 Ü3-Plätze; 10 U3-Plätze)

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Kindergartenjahr 2019/2020

Über drei Jahre

01.11.12 01.11.13 01.11.14

31.10.13 31.10.14 31.10.15 100%

5-6 J. 4-5 J. 3-4 J 3-6 J. 3-6 J. 3-6 J. 3-6 J. 3-6 J.

1 Innenstadt 56 65 55 176 176 6 182 214 32 117,7

2 Averbruch 65 64 60 189 189 6 195 131 -64 67,1

3 Hagenbezirk 29 33 34 96 96 3 99 109 10 109,9

4 Eppinghoven 37 25 39 101 101 3 104 40 -64 38,3

5 Lohberg 68 61 47 176 176 6 182 171 -11 94,0

6 Blumenviertel 60 65 66 191 191 6 197 191 -6 96,8

7 Feldmark / Bruch 82 87 70 239 239 8 247 242 -5 98,0

8 Oberlohberg 35 35 35

8a Grafschaft

9 Hiesfeld 127 108 131

9a OB-Barmingh. 7 4

Waldorf / HPT 51

Zuzüge

SUMMEN 566 547 537 1650 1650 55 1705 1639 -65 96,2

SBZ Siedlungsbezirk

Summen

über 3 jähr.

Kinder

BedarfKinder im Geburtszeitraum

4 82109 -27 75,6

377 377

Hineinw.

JG

408

PlätzeGesamt-

bedarf

12

Kinder von 3 - 6 Jahren

105 105

Quote in

%

Überhang

/ Fehl-

bedarf

(Plätze)

104,819389

Tabelle Planung Kindergartenjahr 2019/2020 (Kinder über drei Jahren)

Unter drei Jahre

Tabelle Planung Kindergartenjahr 2019/2020 (Kinder unter drei Jahren)

Notgruppen:- KiTa Fröbelstraße (12 Ü3-Plätze)- KiTa Theresienstraße (15 Ü3-Plätze)- KiTa Taubenstraße (40 Plätze (30 Ü3-Plätze; 10 U3-Plätze)