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Landwirtschaftskammer Vorarlberg Amtlicher Pflanzenschutzdienst Montfortstraße 9, 6900 Bregenz Tel. 05574/400-230, Fax 05574/400-602, E-Mail: [email protected] Anleitung für die Bekämpfung von Feuerbrand 2008 Kontrolle 1. Feuerbrand ist eine sehr gefährliche und hoch ansteckende bakterielle Pflanzenkrankheit, die sich in den letzten Jahren in Vorarlberg in fast allen nicht alpinen Gebieten verbreitet hat. Seit 2007 kann nicht mehr von Infektionsherden im Land gesprochen werden. Vielmehr ist von einem fast flächendeckenden Vorkommen des Bakteriums auszugehen, mit dem es künftig zu leben gilt. 2. Jede befallene Pflanze birgt prinzipiell das Risiko in sich, dass sie zahlreiche Pflanzen in ih- rer Umgebung ansteckt. Sind die Bakterien in eine Pflanze eingedrungen, können sie nur noch durch Entfernung der befallenen Pflanzenteile, notfalls der ganzen Pflanze, sicher wieder entfernt werden. Um den Feuerbrand hintan zu halten ist es erforderlich, dass mög- lichst viele von Feuerbrand befallene Pflanzen aufgefunden und die Infektionsstellen nach Möglichkeit beseitigt werden. Dabei soll aber, besonders in stark betroffenen Gebieten, auf den Erhalt erkrankter Obstgehölze wo möglich Bedacht genommen werden. 3. In Gemeinden, in denen 2007 befallene Pflanzen gefunden worden sind, wird eine zweima- lige Kontrolle des Gemeindegebietes empfohlen. Der erste Kontrollgang sollte Anfang bis Mitte Juli (zu diesem Zeitpunkt sind alle Blüteninfektionen schon sichtbar), der zweite Kon- trollgang Anfang bis Mitte September (alle Triebinfektionen und Neubefall ausgeschnittener Pflanzen müssten dann sichtbar sein) erfolgen. Bei den Kontrollgängen sollten Gärten, Straßenzüge, landwirtschaftliche Flächen (vor allem Streuobstwiesen) durchgegangen und Feuerbrand-Wirtspflanzen überprüft werden. 4. Sollten auf einer Feuerbrand-Wirtspflanze verdächtige Symptome, wie abgestorbene Blü- ten oder abgestorbene Triebspitzen, sichtbar sein, so ist die Pflanze zu erfassen und dem Feuerbrand-Beauftragten der Gemeinde zu melden. Dessen Aufgabe ist es dann, zu beur- teilen, ob es sich um Feuerbrand handelt. Er kann im Zweifelsfall eine Probe zu ziehen und mit dem Feuerbrand-Sachverständigen (Pflanzenschutzdienst bei der Landwirtschafts- kammer) Kontakt aufzunehmen. Proben dürfen nur über die Landwirtschaftskammer in das dafür autorisierte Labor eingeschickt werden. 5. Die Gemeinden wurden bereits mit Erlass vom 15.03.2000, Zl Va-463/2000, verpflichtet, für diese Kontrolltätigkeit die erforderliche Anzahl von Kontrollorganen zu bestellen. Dieser Er- lass findet auch im § 5 Abs 4 Pflanzenschutzgesetz, LGBl Nr 58/2007, das am 01.01.2008 in Kraft getreten ist, Deckung. Die Gebiete, in denen die Kontrollorgane eingesetzt werden, sollten überschaubar und das Organ in diesem Gebiet ortskundig sein. Das Kontrollorgan sollte auch über ein Mindestmaß an Pflanzenkenntnis verfügen. Deshalb empfiehlt es sich, für diese Tätigkeit zB Mitglieder der Obst- und Gartenbauvereine, Baumwärter oder Gar- tenbesitzer zu beauftragen. Einschulungen werden durch die Landwirtschaftskammer - üb- licherweise jährlich - durchgeführt. 6. Besonderer Wert ist auf eine rechtzeitige Information der Gartenbesitzer zu legen. Eine Veröffentlichung der Termine für die Kontrollgänge in den hiefür vorgesehenen Zeitungen ist auf jeden Fall zu empfehlen. Die Namen der Kontrollorgane sollten bekannt gemacht werden. Eigentümer und sonstige Verfügungsberechtigte von Grundstücken, Baulichkeiten und Transportmitteln haben gemäß § 3 lit. d in Verbindung mit § 15 Abs 3 lit a Pflanzen- schutzgesetz ua die Pflicht, auf Aufforderung den Organen der Behörde – das sind auch

Anleitung für die Bekämpfung von Feuerbrand 2008cdn2.vol.at/2008/06/Feuerbrand_2008.pdf · Innerbraz Nessler Josef Alberstraße 14 6751 Innerbraz 05552/28710 Kennelbach Greisdorfer

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Landwirtschaftskammer Vorarlberg Amtlicher Pflanzenschutzdienst Montfortstraße 9, 6900 Bregenz

Tel. 05574/400-230, Fax 05574/400-602, E-Mail: [email protected]

Anleitung für die Bekämpfung von Feuerbrand 2008

Kontrolle

1. Feuerbrand ist eine sehr gefährliche und hoch ansteckende bakterielle Pflanzenkrankheit, die sich in den letzten Jahren in Vorarlberg in fast allen nicht alpinen Gebieten verbreitet hat. Seit 2007 kann nicht mehr von Infektionsherden im Land gesprochen werden. Vielmehr ist von einem fast flächendeckenden Vorkommen des Bakteriums auszugehen, mit dem es künftig zu leben gilt.

2. Jede befallene Pflanze birgt prinzipiell das Risiko in sich, dass sie zahlreiche Pflanzen in ih-rer Umgebung ansteckt. Sind die Bakterien in eine Pflanze eingedrungen, können sie nur noch durch Entfernung der befallenen Pflanzenteile, notfalls der ganzen Pflanze, sicher wieder entfernt werden. Um den Feuerbrand hintan zu halten ist es erforderlich, dass mög-lichst viele von Feuerbrand befallene Pflanzen aufgefunden und die Infektionsstellen nach Möglichkeit beseitigt werden. Dabei soll aber, besonders in stark betroffenen Gebieten, auf den Erhalt erkrankter Obstgehölze wo möglich Bedacht genommen werden.

3. In Gemeinden, in denen 2007 befallene Pflanzen gefunden worden sind, wird eine zweima-lige Kontrolle des Gemeindegebietes empfohlen. Der erste Kontrollgang sollte Anfang bis Mitte Juli (zu diesem Zeitpunkt sind alle Blüteninfektionen schon sichtbar), der zweite Kon-trollgang Anfang bis Mitte September (alle Triebinfektionen und Neubefall ausgeschnittener Pflanzen müssten dann sichtbar sein) erfolgen. Bei den Kontrollgängen sollten Gärten, Straßenzüge, landwirtschaftliche Flächen (vor allem Streuobstwiesen) durchgegangen und Feuerbrand-Wirtspflanzen überprüft werden.

4. Sollten auf einer Feuerbrand-Wirtspflanze verdächtige Symptome, wie abgestorbene Blü-ten oder abgestorbene Triebspitzen, sichtbar sein, so ist die Pflanze zu erfassen und dem Feuerbrand-Beauftragten der Gemeinde zu melden. Dessen Aufgabe ist es dann, zu beur-teilen, ob es sich um Feuerbrand handelt. Er kann im Zweifelsfall eine Probe zu ziehen und mit dem Feuerbrand-Sachverständigen (Pflanzenschutzdienst bei der Landwirtschafts-kammer) Kontakt aufzunehmen. Proben dürfen nur über die Landwirtschaftskammer in das dafür autorisierte Labor eingeschickt werden.

5. Die Gemeinden wurden bereits mit Erlass vom 15.03.2000, Zl Va-463/2000, verpflichtet, für diese Kontrolltätigkeit die erforderliche Anzahl von Kontrollorganen zu bestellen. Dieser Er-lass findet auch im § 5 Abs 4 Pflanzenschutzgesetz, LGBl Nr 58/2007, das am 01.01.2008 in Kraft getreten ist, Deckung. Die Gebiete, in denen die Kontrollorgane eingesetzt werden, sollten überschaubar und das Organ in diesem Gebiet ortskundig sein. Das Kontrollorgan sollte auch über ein Mindestmaß an Pflanzenkenntnis verfügen. Deshalb empfiehlt es sich, für diese Tätigkeit zB Mitglieder der Obst- und Gartenbauvereine, Baumwärter oder Gar-tenbesitzer zu beauftragen. Einschulungen werden durch die Landwirtschaftskammer - üb-licherweise jährlich - durchgeführt.

6. Besonderer Wert ist auf eine rechtzeitige Information der Gartenbesitzer zu legen. Eine Veröffentlichung der Termine für die Kontrollgänge in den hiefür vorgesehenen Zeitungen ist auf jeden Fall zu empfehlen. Die Namen der Kontrollorgane sollten bekannt gemacht werden. Eigentümer und sonstige Verfügungsberechtigte von Grundstücken, Baulichkeiten und Transportmitteln haben gemäß § 3 lit. d in Verbindung mit § 15 Abs 3 lit a Pflanzen-schutzgesetz ua die Pflicht, auf Aufforderung den Organen der Behörde – das sind auch

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Landwirtschaftskammer Vorarlberg

Amtlicher Pflanzenschutzdienst

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Tel. 05574/400-230, Fax 05574/400-602, E-Mail: [email protected]

solche der Gemeinde – und den zugezogenen Sachverständigen zur Durchführung von Pflanzenschutzmaßnahmen und der Überwachung Zutritt zu gewähren und die Entnahme von Proben zu dulden; die Organe der Behörde und die zugezogenen Sachverständigen haben auf Verlangen einen schriftlichen Nachweis ihrer Ermächtigung vorzulegen. Bei Ab-wesenheit des Eigentümers oder des sonstigen Verfügungsberechtigten ist bei Gefahr im Verzug ein Betreten der Grundstücke ohne vorherige Verständigung zulässig.

7. Der Eigentümer und sonstige Verfügungsberechtigte von Grundstücken, Baulichkeiten und Transportmitteln hat gemäß § 15 Abs 3 lit b bis d Pflanzenschutzgesetz außerdem die Pflicht, die erforderlichen Auskünfte zu erteilen, die Unterlagen sowie Aufzeichnungen nach § 13 vorzulegen und die erforderlichen Hilfeleistungen unentgeltlich zu erbringen.

8. In Gemeinden, in denen 2007 kein Befall gefunden wurde, kann vorläufig von einer flä-chendeckenden Kontrolle abgesehen werden. Die Feuerbrand-Beauftragten aller Gemein-den haben aber jeder an sie herangetragenen Meldung und jedem Verdachtsfall nachzu-gehen. Feuerbrand ist gemäß § 1 der Verordnung der Landesregierung, LGBl Nr. 50/2001, eine anzeigepflichtige Krankheit, wobei die Anzeigepflicht seit Inkrafttreten des Pflanzen-schutzgesetzes nur mehr die betroffenen Grundeigentümer und sonstigen Verfügungsbe-rechtigten trifft.

Handlungsanleitung für die Bekämpfung

1. Wird an einer Pflanze Feuerbrand festgestellt, so ist sie zu erfassen. Befallene Ziergehölze sind ausnahmslos zu roden. Obstgehölze können gegebenenfalls ausgeschnitten werden. Bei starkem Befall müssen sie gerodet werden. Als Hilfestellung für die Entscheidung, wann zu roden und wann auszuschneiden ist, verweisen wir auf das Merkblatt "Entschei-dungshilfe Ausschnitt oder Rodung" der Landwirtschaftskammer. Besonderes Augenmerk ist jedenfalls auf befallene Pflanzen im Nahbereich von Obsterwerbsanlagen zu legen.

2. Die Ausschneide- und Rodemaßnahmen müssen von geschultem Personal oder nach An-leitung durch sachkundige Personen durchgeführt werden. Besonders bei Ausschnittarbei-ten sollen nach Möglichkeit auch die Eigentümer oder sonstigen Verfügungsberechtigten von Grundstücken, auf denen sich Pflanzen befinden mit eingebunden werden.

3. Erscheint ein Ausschnitt noch sinnvoll, so müssen die befallenen Stellen ausreichend ins gesunde Holz zurück geschnitten werden. Die Ausschneidemaßnahmen dürfen nur bei tro-ckenem Wetter erfolgen. Als Hilfestellung für die verlässliche Einhaltung aller Vorgaben für eine effektive Durchführung der Ausschneide- bzw. Rodungsmaßnahmen verweisen wir auf die Checkliste der Landwirtschaftskammer.

4. Ausgeschnittene Pflanzen sind nach Möglichkeit bis zum Ende der Vegetationszeit auf er-neute Befallssymptome zu kontrollieren, zB im Zuge des zweiten Kontrolldurchganges.

5. Bei den Ausschneide- bzw. Rodungsmaßnahmen ist auf die Hygiene besonders Bedacht zu nehmen. Alle Gerätschaften, das Schuhwerk, Kleidungsstücke und Fahrzeuge, die mit befallenem Material in Berührung kommen, sind mit geeignetem Desinfektionsmittel zu desinfizieren. Schnittwerkzeuge sind bei Ausschneidearbeiten regelmäßig zu desinfizieren. Auch die Grundflächen, auf denen Rodungs- oder größere Ausschnittarbeiten durchgeführt wurden, sind zu desinfizieren. Für nähere Erläuterungen zur Bedeutung der Hygienemaß-nahmen und zu den einzelnen Desinfektionsmöglichkeiten verweisen wir auf das entspre-chende Merkblatt der Landwirtschaftskammer.

6. Befallenes Material muss zwingend verbrannt werden. Die Verbrennung sollte möglichst an Ort und Stelle durchgeführt werden. Sollte dies nicht möglich sein, darf das befallene Mate-rial nur in abgedeckter Form zu einem geeigneten Verbrennungsplatz abtransportiert wer-den. Die Abdeckung muss mit Materialien erfolgen, die ein Durchdringen der Bakterien bei Wind und Regen nicht zulassen.

Landwirtschaftskammer Vorarlberg

Amtlicher Pflanzenschutzdienst

Montfortstraße 9, 6900 Bregenz

Tel. 05574/400-230, Fax 05574/400-602, E-Mail: [email protected]

7. Bei der örtlichen Auswahl eines Verbrennungsplatzes sollte darauf geachtet werden, dass die Auswirkungen des Verbrennens, wie starke Rauchentwicklung, auf die Wohnbevölke-rung so gut wie möglich vermieden und auch öffentliche Interessen, wie der Bereich von Krankenanstalten oder der Straßenverkehr, berücksichtigt werden.

8. Lassen es die Bekämpfungsmaßnahmen zu, sollte bei ungünstigen Witterungsbedingun-gen, zB Tiefdrucklage, im Interesse der Luftreinhaltung eine Verbrennung aufgeschoben werden. Um zu verhindern, dass infiziertes Material durch den Heißluftstrom mitgerissen und in der Umgebung verteilt wird, sollte insbesondere auf die Errichtung einer geeigneten Feuerstelle und die Zugabe von trockenem Brennholz geachtet werden, sodass infiziertes Material auch im Randbereich des Funkens effektiv verbrennt.

9. Holzteile, die stärker als 10 cm Durchmesser und von dünnerem Astwerk befreit sind, kön-nen abgedeckt oder in trockene Räume gebracht werden, um als Brennholz oder für die Verarbeitung verwendet zu werden. Diese Regelung gilt auch für Holzhändler oder Einkäu-fer, die Stämme von Feuerbrandpflanzen sowohl am Lager oder am Zwischenlager haben. Die Abdeckung muss mit Materialien erfolgen, die ein Durchdringen der Bakterien bei Wind und Regen nicht zulassen.

Meldung

Alle befallenen "Gehölze, insbesondere Obstgehölze (Hochstämme)" sowie die gesetzten Maß-nahmen sind von der Gemeinde oder durch von ihr beauftragte Organe mittels beiliegendem Sta-tistikblatt (Feuerbrandmeldung 2008) bis spätestens 31. Oktober 2008 an die auf dem Statistikblatt angeführten E-Mail-Adresse der Landwirtschaftskammer zu melden. Zur Abrechnung muss das Statistikblatt an die angeführten E-Mail-Adresse des Landes geschickt werden.

Mai 2008

Feuerbrand-Beauftragte 2008Stand: 12. Juni 2008

Gemeinde Name Vorname Straße PLZ Ort Telefon Handy

Alberschwende Eiler Herbert Schwarzen 690 6861 Alberschwende 05579/4705 0664/7805484Alberschwende Ing. Gmeiner Peter-Klaus Feld 766 6861 Alberschwende 05579/4713 0699/15972640Altach Marte Josef 6844 AltachAltach Ribic Wolfgang Berkmannweg 2 6844 Altach 0664/8519043Andelsbuch Metzler Anton Itter 455 6866 Andelsbuch 05512/2148Au Hartmann Armin Halde 106 6886 Schoppernau 05515/2147Bartholomäberg Ganahl KR Oswald Kellenweg 4 6870 Bartholomäberg 05556/74833 0664/2205392Bartholomäberg Stemer Norbert Luttweg 49 6780 Bartholomäberg 05556/75038Bezau Rüf Elmar Kriechere 67 6870 Bezau 05514/2911Bildstein Moosbrugger Erich Dellen 14 6858 Bildstein 0664/5360657Bizau Beer Josef Oberdorf 25 6874 Bizau 05514/2033 0676/4800778

Blons Bickel August Hnr. 69 6721 Blons 0664/2604622Bludenz Bischof Lorenz Rochusweg 11 6713 Ludesch 0664/4137416Bludesch Bragagna Mario Oberfeldweg 48 6719 Bludesch 05550/4649Bludesch Madlener Dietmar Brühl 2 6719 Bludesch 0664/496038Bludesch Hartmann Helmut Oberfeldweg 48 6719 Bludesch 05550/3119Brand Durics Alexandra Gemeindeamt 6708 Brand 05559/308Bregenz Gehrer Thomas Amt d. Landeshauptstadt 6900 Bregenz 05574/410-1380Bregenz Ing. Freuis Helmut Amt d. Landeshauptstadt 6900 Bregenz 05574/410-1316 0664/6141020Bregenz DI Ender Amt d. Landeshauptstadt 6900 Bregenz 05574/410-1381Buch Schelling Josef Rohner 21 6960 Buch 05579/8212-0 0650/4748295Buch Stocklasa Michel Heimen 67/1 6960 Buch 0664/3044790Bürs Rooney Christopher Dorfplatz 5 6706 Bürs 0664/1239617Bürserberg Fink Georg Zwischenbäch 203 6700 Bürserberg 05552/69075Dalaas Bertsch Martin Gemeindeamt 6752 Dalaas 05585/7201-21 0664/2003588Doren Fink Herbert Brenden 94 6933 Doren 05516/2070 0664/9167884Dornbirn Dür Andreas Werkhof - Gütlestr. 2 6850 Dornbirn 05572/306-7103Dornbirn Machnik Martin Am Bach 8 6850 Dornbirn 05572/306-5500 0676/833065500Düns Gohm Ewald Hnr 76 6822 Düns 05524/5251Dünserberg Rauch Armin Bassig 1 6822 Dünserberg 0664/9053335Egg Hammerer Josef Schmarütte 138 6863 Egg 05512/4820 0664/9969581Egg Schneider Hans Rain 787 6863 Egg 05512/2212Eichenberg Hehle Paul Niederhaus 65 6911 Eichenberg 05574/42695

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Feuerbrand-Beauftragte 2008Stand: 12. Juni 2008

Gemeinde Name Vorname Straße PLZ Ort Telefon Handy

Feldkirch Nöckl Elmar Amt der Stadt Feldkirch 6800 Feldkirch 05522/304-1382 0664/6254663Frastanz Burtscher Markus Sägenplatz 1 6820 Frastanz 05522/51534-22 0664/1554787Fontanella Pfefferkorn Roland Mittelberg 7 6733 Fontanella 05554/5107 0664/8981102Fraxern Porod Thomas Unterdorf 4 6833 Fraxern 05523/64516 0699/11414280Fußach Schönberger Kurt St. Antonius Weg 17 6921 Kennelbach 05578/75716-16 0664/5231471Fußach Sohm Norbert Birkenfeld 29 6972 Fußach 05578/76708 0664/6255167Gaißau Troy Edmund Oberdorfstr. 6974 Gaißau 05578/71117-0 0650/7111701Gaschurn Schneeweiß Rudolf Partenen 44a 6794 Partenen 05558/8927Gisingen siehe FeldkirchGöfis Plibersek Andres Oberdorf 25 6811 Göfis 05522/72715-0 0664/9642289Götzis Fink Manfred Merbodgasse 9 6900 Bregenz 05523/5986-15 0664/2207927Götzis Schiefer Toni Berg 26d 6840 Götzis 0664/5512494Hard Flatz Manfred Mittriedstr. 43a 6971 Hard 0650/6970022Hard Egger Klaus Seestraße 39 6971 Hard 0664/3369661Hittisau Bechter Stefan Brand 161 6952 Hittisau 0664/2218849Höchst Schneider Armin Gemeindeamt Höchst 6973 Höchst 0664/5257114Hohenems Häfele Berno Hellbrunnenstr. 14 6845 Hohenems 05576/75530 0664/4622550Hohenems Kathan Helmut Kaiser-Fr.-Josef Str. 4 6845 Hohenems 0664/2405528Hohenems Rüdisser Markus Hochquellenstr. 46 6845 Hohenems 0664/8781014Hohenweiler Heidegger Ruth Bruck 19 6914 Hohenweiler 05573/85256Hörbranz Leithe Günther Gemeindeamt Lindauerstr.586912 Hörbranz 05573/822222-280 0676/885958280Hörbranz Felder Martin Lindauerstr. 12 6912 Hörbranz 05573/83600 Innerbraz Sonderegger Jakob Arlbergstraße 25 6751 Innerbraz 05552/28874Innerbraz Nessler Josef Alberstraße 14 6751 Innerbraz 05552/28710Kennelbach Greisdorfer Wilfried Lochmühle 11 6921 Kennelbach 05574/71785Klaus Dobler Benjamin Bregenzerweg 56A 6833 Klaus 0664/2440370Klösterle Morscher Florian Gemeindeamt 6754 Klösterle 05582/204-24 0664/6255607Koblach Perstling Markus Katharina Hodler Str. 14 6842 Koblach 05523/628750Koblach Jäger Klaus Diesenäuele 38 6842 Koblach 05523/52033Krumbach Steurer Herbert Glatz 88 6942 Krumbach 05513/8331Krumbach Riedel Gemeindeamt 6942 Krumbach 05513/81570Langen Meusburger Hans Hub 183 6932 Langen 05575/4849 0664/1427133Langenegg Steurer Gottfried Hälisbühl 152 6941 Langenegg 05513/4101 0664/2125280

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Feuerbrand-Beauftragte 2008Stand: 12. Juni 2008

Gemeinde Name Vorname Straße PLZ Ort Telefon Handy

Laterns Deschler Jürgen Mazonastr. 13A 6830 Laterns 0664/1510847Lauterach Strauß Anna Montfortplatz 2 6923 Lauterach 05574/6802-45Lauterach Ölz Theodor Bauhof 6923 Lauterach 0664/2326851Lingenau Bilgeri Franz Lässern 86 6951 Lingenau 05513/6988Lochau Sinz Michael Landstr. 22 6911 Lochau 05574/42168 0664/8536186Lorüns Sauerwein Jürgen 0676/848441303Ludesch Bertel Arthur Kirchstr. 25 6713 Ludesch 05550/4459Ludesch Bachmann Anton Brauentinweg 15 6713 Ludesch 05550/2220Ludesch Burtscher Kurt Raiffeisenstr. 32 6713 Ludesch 0664/6411630 Lustenau Vetter Siegfried Rathausstr. 1 6890 Lustenau 05577/8181-504Lustenau DI Alge Rudi Rathausstr. 1 6890 Lustenau 05577/8181-519Mäder Oberhauser Laurentius Mähderweg 26a 6841 Mäder 05523/52860-16 0664/5319164Meiningen Güfel Roland Winkelstr. 21 6812 Meiningen 05522/71370 0650/4000960Mellau Dietrich Georg Hinterbündt 83 6881 Mellau 05518/2229 0664/6255618Möggers Boch Max Weihenried 36 6900 Möggers 05573/83812Nenzing Gantner Hubert Bauhof 6710 Nenzing 0664/4331942Nofels siehe FeldkirchNüziders Burtscher Christian Sonnenbergstr. 14 6714 Nüziders 05552/62241-73 0664/4450475Raggal Burtscher Konrad Nr. 9 6721 St. Gerold 05550/2543 0664/2603850Raggal Küng Felix Haus Nr. 220 6741 Raggal 05553/201-120 0664/8690519Rankweil Hohengartner Ing. Helmut Treietstr. 8 6830 Rankweil 05522/41980Rankweil Gau Josef Im Loger 17 6830 Rankweil 05522/44560Reuthe Albrecht Markus Vorderreuthe 139 6870 Reuthe 05514/2459 0650/4403296Riefensberg Fink Egon Unterlitten 182 6943 Riefensberg 05513/8728Röns Vonbrül Hubert Fingaweg 47 6822 Röns 05524/8544 0664/7962209Röthis Nägele Kurt Steinweg 8 6833 Fraxern 05522/45325-76Röthis Schuchter Franz Röthis 0664/4617172Satteins Hosp Helmut Alte Schlinserstr. 12 6822 Satteins 05524/2821Satteins Dobler Franz Hennwies 22 6822 Satteins 05524/2692Satteins Egger Otmar Am Bühel 7 6822 Satteins 05524/2008Satteins Lang Siegfried Mühlegasse 24 6822 Satteins 0699/10020947Silbertal Fitsch Reiner Matta 313 6780 Silbertal 0664/8668223Schlins Rauch Elmar Brunnenweg 2 6824 Schlins 05524/8661 0664/8788099Schlins Mähr Alwin Eichengasse 8 A 6824 Schlins 0664/5137951

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Feuerbrand-Beauftragte 2008Stand: 12. Juni 2008

Gemeinde Name Vorname Straße PLZ Ort Telefon Handy

Schnepfau Hager Anton Übermellen 362 6881 Mellau 0650/2805562Schnifis Amann Leo Nr. 58 6822 Schnifis 05524/8863Schoppernau Hartmann Armin Halde 106 6886 Schoppernau 05515/2147Schruns Hutter Josef Doz. Albrich Weg 6 6780 Schruns 05556/73329Schwarzach Böhler Josef Hofsteigstr. 75 6858 Schwarzach 05572/58234 0664/2601233Schwarzenberg Metzler Peter Rain 72 6867 Schwarzenberg 05512/3143 0650/7200542Sibratsgfäll Bechter Kaspar Nr. 142 6952 Sibratsgfäll 05513/2230Silbertal Loretz Josef Christberg 303 6780 Silbertal 05556/72768Sonntag Burtscher Konrad Nr. 9 6721 St. Gerold 05550/2543 0664/2603850St. Anton im Montafon Jordan Helmut HNr. 164 6771 St. Anton i. M. 0664/4232414St. Gallenkirch Manahl Wilfried Ziggamweg 222 6791 St. Gallenkirch 05557/2243 0664/2214874St. Gerold Burtscher Konrad Hnr. 9 6721 St. Gerold 05550/2543 0664/2603850Stallehr Schober Herbert Hnr. 42 6700 Stallehr 05552/32327 0664/5054505Sulz Morscher Siegfried 6832 Sulz 05522/44309-17 0664/8613645Sulzberg Mennel Martin Trabern 186 6934 Sulzberg 05516/2302 0664/1109793Thüringen Flecker Harald Douglas Str. 43 6712 Thüringen 05550/2960 0664/6298157Thüringerberg Burtscher Gerold Nr. 201 6721 Thüringerberg 05550/20036 0650/7200306Tisis siehe FeldkirchTosters siehe FeldkirchTschagguns Wachter Franz Obergantschier 44 6780 Bartholomäberg 0664/4646092Tschagguns FRITZ Heinz Gardengaweg 5 6774 Tschagguns 05556/72239-11Übersaxen Fritsch Reinhold 6830 Übersaxen 05522/41317Übersaxen Breuß Herbert Rainberg 4 6830 Übersaxen 05522/46408 0664/2202645Übersaxen Mitter Wolfgang Latusstraße 9 6830 Übersaxen 05522/45575Vandans Wolf Gustl Innerbachstr. 8 6773 Vandans 0664/2333220Viktorsberg Keckeis Alois HNr. 41 6832 Viktorsberg 0664/8468671Weiler Hensler Roland Walgaustr. 23 6833 Weiler 05523/54159 0664/7656756Wolfurt Matt Leonhard Hochreute 4 6912 Hörbranz 0664/3257160Zwischenwasser Mathis Martin Gemeinde Zwischenwasser, Abt. Bauhof6832 Zwischenwasser 0676/83491600

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Checkliste für Feuer-brand-Bekämpfungs- maßnahmen

Vor Beginn der Arbeiten überprüfen, ob Desinfektionsmittel vorhanden ist

- Sensiva für die Hände (Achtung Haltbarkeitsdatum auf Etikett beachten!!) - Lysetol FF für Werkzeuge, Schuhe, Fahrzeuge, Schnittstellen, Flächen auf denen gearbeitet

wurde (Achtung Haltbarkeitsdatum auf Etikett beachten!!) Den Eigentümer oder sonstigen Verfügungsberechtigte auffordern, zur Durchführung

von Pflanzenschutzmaßnahmen oder der Überwachung Zutritt zu gewähren (§ 3 lit d in

Verbindung mit § 15 Abs 3 lit a Pflanzenschutzgesetz).

Beachten bei Ausschneidemaßnahmen • Ausschnittarbeiten nur bei trockenem Wetter durchführen.

• Vor Durchführung der Maßnahmen (Ausschnitt, Rodung) Fläche unter den zu behandelnden Pflanzen sauber abmähen.

• Weniger stark befallene Pflanzen zuerst, stärker befallene am Schluss schneiden.

• Rückschnitt ins gesunde Holz normalerweise mind. 50 - 100 cm, wenn möglich auf Astga-bel.

• Kleinere Äste - wenn möglich – heraus reißen oder abbrechen.

• Schnittwerkzeuge regelmäßig desinfizieren.

• Größere Schnittstellen mit Lysetol 15% verdünnt abspritzen.

• Äste - so gut es geht - aus dem Baum hinauswerfen.

• Mindestens nach Beendigung der Arbeit auf einem Grundstück Hände, Werkzeuge und Schuhwerk gründlich desinfizieren.

Fälle, in denen in jedem Fall gerodet werden muss: • Bei Befall an einer Zierpflanze.

• Bei starkem Befall, insbesondere an den hochanfälligen Birnensorten "Zitronenbir-ne/Zitronengelbe Mostbirne", "Gelbmöstler" und "Subira".

Beachten beim Roden • Nach dem Roden wird zur Desinfektion Lysetol FF 15% verdünnt verwendet.

• Einwirkzeit für eine 100%ige Desinfektion:

o Lysetol FF 15% verdünnt 5 Minuten (Achtung 15% verdünnt nur 14 Tage verwendbar!!)

o Sensiva 3 Minuten o Menno Florades 3 % 3 Minuten o Abflammen wenige Sekunden

Landwirtschaftskammer Vorarlberg Amtlicher Pflanzenschutzdienst Montfortstraße 9, 6900 Bregenz

Tel. 05574/400-230, Fax 05574/400-602, E-Mail: [email protected]

Beachten nach Schnitt- und Rodemaßnahmen • Fläche sauber zusammenräumen (Blätter und kleines Astwerk ebenfalls verbrennen).

• Fläche mit Lysetol 15% verdünnt abspritzen.

• Nach jedem Verlassen eines Einsatzortes sowohl beim Ausschneiden als auch beim Roden Gerätschaften, Werkzeuge, Hände, Schuhwerk desinfizieren.

• Kleidung täglich wechseln oder Wegwerfanzüge verwenden.

• Kleidung – normaler Waschgang (60 °C) ist für Desinfektion ausreichend.

• Wegwerfanzüge nach dem Einsatz mit verbrennen.

Beachten bei der Entsorgung von befallenem Material • Befallenes Material muss verbrannt werden.

• Wenn möglich, immer vor Ort verbrennen.

• Wenn das Verbrennen vor Ort nicht möglich ist, nur abgedeckt an einen Verbrennungsort transportieren. Die Abdeckung muss mit Materialien erfolgen, die ein Durchdringen der Bak-terien bei Wind und Regen nicht zulassen.

• Stamm- und Astholz über 10 cm Durchmesser kann, wenn es sauber entastet ist, für Brennholz oder die Stämme auch für Schreinerzwecke verwendet werden. Dies aber nur dann, wenn Äste/Stämme mit Lysetol 15% abgespritzt werden und das Holz sofort vom Platz kommt und trocken gelagert oder abgedeckt wird.

Ein konsequentes Beachten dieser Hygienemaßnahmen verhindert ein weiteres Ausbrei-

ten der Bakterienkrankheit und ist im Sinne einer sachgemäßen Durchführung verpflich-

tend einzuhalten (§§ 3 lit c und 5 Abs 3 Pflanzenschutzgesetz).

Mai 2008

Feuerbrand (Erwinia amylovora)Zuerst Welkeerscheinungen. Einzelblütenoder ganze Blütenbüschel verfärben sichbraunschwarz , teilweise Bildung von zuerstmilchigweissen, dann bräunlichen, klebrigenSchleimtropfen (Exsudat) . Diese trocknenschnell ein. Tritt besonders bei warmem,wüchsigem Wetter auf. Bei Unsicherheitimmer beproben, je früher die Krankheit erkannt wird, desto rascher kann reagiertwerden.

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Pseudomonas syringaeBakterielle Infektionen an Kernobst, die sehroft bei nasskalter Witterung während derBlüte auftreten. Bei Birne als Birnblütenbrand(Pseudomonas syringae) bekannt. GrosseSortenunterschiede in der Anfälligkeit. DieBlüten verfärben sich schwarz , trocknenein und fallen ab; zum Teil entwickeln sichauch Früchte bis Haselnussgrösse , welchesich schwarz verfärben, eintrocknen und kurznach der Blüte abfallen . Keine Holzschä-den bei Birne, hingegen sind auf den Blätternbraunschwarze Flecken häufig, oft auch mitrotem Rand. Feststellbar sind aber auchInfektionen an den Fruchtkuchen über denWinter. Diese verfärben sich rotbraun unddie Haut löst sich leicht ab. Kein Exsudat. Im Zweifelsfall beproben, falls keine abge-fallenen Früchtchen am Boden liegen.

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Feuerbrand gehört zu den besonders gefährlichen Pflanzenkrankheiten und ist bei den kantonalen Pflanzenschutzstellenoder bei den zuständigen Stellen in den Gemeinden meldepflichtig. Feuerbrandbefall ist nicht in jedem Fall als solcherzu erkennen. Andere Bakterienerkrankungen, Pilze, Insekten oder mechanische Schäden können ähnliche, oft aber auch deutlich unterscheidbare Schadsymptome verursachen. Mit einer genauen Beurteilung der Symptome lassen sichunnötige Kosten und Aufwendungen vermeiden. Die Beprobung von Feuerbrand-Wirtspflanzen ist von Mai bis Septembersinnvoll. Die Probenahme ist nur durch ausgebildetes Personal und unter Einhaltung der Hygienevorschriften vorzu-nehmen. Pflanzenarten, welche nicht zu den Wirtspflanzen des Feuerbrandes gehören, sind nicht zu beproben, auchwenn feuerbrandähnliche Schadsymptome feststellbar sind. Merkblatt «Wirtspflanzen des Feuerbrandes» beachten. Ein sehr breites Informationsangebot zum Feuerbrand ist auf der Internetseite www.feuerbrand.ch zu finden.

Feuerbrand

VERWECHSLUNGSGEFAHR MIT ANDERENSCHADBILDERN AM KERNOBST UND ANWEITEREN FEUERBRANDWIRTSPFLANZEN

Verwechslung von Symptomen an der Blüte des Kernobstes

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Blütenmonilia des Kernobstes (Monilia laxa)Im Kernobst nur bei nasser Witterung wäh-rend der Blüte und bei anfälligen Sorten wiez. B. J. Grives, Elstar, Gala, Cox, Braeburn.Blütenbüschel welken innerhalb weniger Tageund trocknen ein . Der Blütenbüschel istsehr spröde und bricht oft ab. Keine Exsudat-bildung, Schnittstellen sind trocken, Übergän-ge ins gesunde Holz sind deutlich abgegrenzt.Es handelt sich um eine Infektion durch einenPilz. Die Symptome treten früher auf als die-jenigen des Feuerbrandes. Weiterentwicklungbeobachten, im Zweifelsfall beproben.

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Feuerbrand (Erwinia amylovora)Rasch wachsende unverholzte Triebe sindsehr anfällig. Frisch befallene Triebe ver-färben sich zuerst in ein unnatürliches, fahles Grün . Triebe welken und verfär-ben sich dann braunschwarz. Typisch ist das bogenförmige Abbiegen der Triebspitze.Frisch infizierte Blätter zeigen eine beimBlattstiel beginnende, begrenzte, braunroteVerfärbung . Es ist dabei auf den Blattstielzu achten. Dieser ist ebenfalls dunkelverfärbt. Wird dem Trieb die Rinde leichtabgeschält, ist infiziertes Gewebe wässerig,leicht klebrig und verfärbt sich schnellrötlichbraun. Exsudattröpfchen könnenaustreten.

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Verwechslung von Symptomen an unverholzten Trieben des Kernobstes

Blütenmonilia der Quitte (Monilia linhartiana)Die ersten Symptome auf den Blättern direkthinter der Blüte können von Feuerbrand-symptomen nicht unterschieden werden. DerPilz wächst zur Blüte, diese kann sich nichtweiter entwickeln und stirbt ab. Die Blätterverfärben sich hellbraun, einzelne auch rot-braun . Bei Befall ist der weisse Pilzrasenauf frisch befallenen Blättern ein gutesUnterscheidungsmerkmal zum Feuerbrand.Später ist der Pilzrasen nicht mehr sichtbar,dann ist eine Beprobung unerlässlich. DerBefall bleibt auf 2 bis 3 Blätter beschränkt. In der Regel treten Befallssymptome vor demSichtbarwerden von Feuerbrandinfektionenauf. Im Zweifelsfall beproben.

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Pseudomonas syringae an QuitteOptisch vom Feuerbrand durch die grünblei-benden Blattstiele unterscheidbar . Auftreten hauptsächlich an Quittenunterlagenin Baumschulquartieren . Entnahme vonEinzelproben zur Absicherung sinnvoll.

Fusarienpilze beim ApfelAuftreten bei warm-feuchten Bedingungenhauptsächlich Mai/Juni. Triebspitzen welkenund hängen noch grün mit typischem Bogenherab . Der Befall bleibt auf die ersten 15cm des Triebes beschränkt. Gelegentlich istein oranges bis rosafarbenes Myzel sichtbar.Blätter vertrocknen mit der Zeit und verfär-ben sich dabei violettbraun. Es handelt sich

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meistens um einzelne befallene Triebe proBaum. Im Zweifelsfall beproben.

Zweigstecher(Coenorhinus coeruleus)Ab Anfang Juni legt der Käfer seine Eiereinzeln ca. 10 bis 15 cm hinter die Trieb-spitze junger Triebe. Die meisten Obstartenwerden befallen. Der Käfer durchtrennt das Gewebe etwas unterhalb der Eiablage.Die Triebe knicken ab und bleiben welkendhängen oder fallen ganz ab . KeineBeprobung, Ursache gut erkennbar.

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Birnentriebwespe(Janus compressus)Tritt auch an Apfel und Weissdorn auf.Vermehrt auftretender Schädling bei Birnen.Sehr typische, spiralförmige Einstiche zirka 10 cm hinter Triebspitze, Spitzen welken mittypischem Bogen, max. 15 cm der Spitzebetroffen. Triebe trocknen ein und werdenbraunschwarz . Triebe können leichtgebrochen werden, an der Bruchstelle ist einKotbällchen sichtbar. Keine Ausscheidungen,ganze Spitze verfärbt sich gleichzeitig. KeineBeprobung, typische Erkennungsmerkmale.

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Weidenbohrer (Cossus cossus) /Blausieb (Zeuzera pyrina)Zunehmende Schäden an Kern- und Stein-obst. Schäden verursachen die grossen Raupen der Falter . Eiablage am Stamm,Entwicklung der Raupen 3 – 4 Jahre. Diesefressen sich im Mark des Holzes nach oben.Bohrrückstände am Boden und ein Einbohr-loch mit Flüssigkeitsaustritt verraten dieAnwesenheit. Es sterben ganze Äste oderBaumpartien langsam ab. Keine Beprobung,typische Erkennungsmerkmale.

Birnprachtkäfer (Agrilus sinuatus)Zirka 1 cm grosser, schlanker Käfer, derbesonders auf Birne, aber auch auf Weissdornund Quitte auftritt. Die Larven zerstörendurch ihre Frasstätigkeit die zwischen Rindeund Holz verlaufenden Leitungsbahnen.Unter der Rinde sind zickzackförmige Bohr-gänge zu finden . Kümmerwuchs, aufgerissene Rinde, absterben von Astpartienund vorzeitiger Fruchtfall können zuVerwechslungen mit dem Feuerbrand führen.Im Zweifelsfall beproben.

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Ungleicher Holzbohrer (Anisandrus dispar)Hauptsächlich an geschwächten Bäumen undnach Frost. Tritt lokal und insbesondere inJunganlagen und schlecht wachsendenBaumschulquartieren auf. Ebenso bei jungenHochstämmen. Ohne genaues Hinsehenentsprechen die Symptome weitgehend demFeuerbrand. Einbohrlöcher mit oder ohneSägemehlspuren klären die Ursache sofort ,dann keine Beprobung.

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Verwechslung von Symptomen an verholzten Trieben des Kernobstes

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Triebmonilia des Kernobstes (Monilia laxa)Optisch ist die Monilia kurz nach der Blütegut vom Feuerbrand zu unterscheiden. Mitzunehmender Jahreszeit wird die Unter-scheidung aber immer schwieriger und ist imHerbst ohne Laborprobe auf Feuerbrandkaum mehr möglich. Wird im Vorsommer miteinem Messer die Rinde eines verdächtigenTriebes leicht weggeschnitten, ist der Über-gang vom kranken zum gesunden Holzstreng abgegrenzt . Beim Feuerbrand istein braunoranger, fliessender Übergang zu sehen. Im Herbst gleichen sich die beidenBefallsbilder an . Bei Unsicherheitbeproben.

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Infektionen durch Pseudomonas syringae an ApfelTritt besonders im Zusammenhang mit Frost-ereignissen und in Frostlagen auf. Besondersgefährdet sind Braeburn, Cox Orange undverwandte Sorten. Infektionen sind meistbegrenzt, umfassen nur einen Teil eines Astes.Das Gewebe sinkt ein, ist trocken. Exsudat-bildung ist bei sehr feuchten Bedingungenmöglich, das Exsudat färbt sich braunorange.Rinde reisst auf und löst sich etwas ab .Darunter violettbraunes Holz. Am mehrjähri-gen Holz auch krebsähnliche Canker. Blattund Blütenorgane vertrocknen, ohne sich zuverfärben . Tritt früher auf als der Feuer-brand. Beprobung besonders in Baumschulennotwendig. An älteren Bäumen sind dieInfektionen meist besser unterscheidbar. Im Zweifelsfall beproben.

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Feuerbrand (Erwinia amylovora)Feuerbrand bildet sogenannte Canker, indenen das Bakterium überwintern kann. Eingrosser Teil der Canker ist im darauffolgen-den Frühjahr nicht mehr aktiv. Einzelne aktiveCanker genügen jedoch, um wieder Infek-tionspotenzial zu bilden. Kleincanker bildensich bereits im Sommer, zum Beispiel nachTrockenheit. Die Überwinterungsstellen sindbei Spindelbäumen meistens im Stammbereichzu finden, oft um einen Triebansatz herum.Gekennzeichnet sind diese Stellen durch lokaldeutlich abgegrenzte, aufgerissene Rinde ,oft mit leichter violetter Färbung. Bei starkemBefall kann auch eine orange Färbung fest-gestellt werden . Der Nachweis von Erwiniaamylovora während der vollständigen Win-terruhe ist nahezu unmöglich. Laien ziehenFachleute hinzu. Beprobung bei nichteindeutigen Symptomen.

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Verwechslung von Symptomen am Stamm von Kernobstgehölzen

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Rindenbrand(Gloeosporium album / perennans)Diese Pilze verursachten in den letztenJahren wieder stärkere Holzschäden. Tritthauptsächlich nach der Blüte auf. Krebsartige,flache, kreisförmige Brandstellen (ähnlichFrostplatten) mit typischem weissen Konidien-lager in der Mitte der Befallsstelle . Beiälterem Befall ist dies nicht mehr sichtbar.Rinde reisst auf, darunter dunkelbraunesHolz . Die Übergänge vom kranken zumgesunden Gewebe sind wie beim Feuerbrandfliessend und nicht wie bei der Monilia abge-grenzt . Vom Feuerbrand zu unterscheiden.20

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Vogelbeere (Sorbus aucuparia)Diese Baumart wurde in den letzten Jahrenvermehrt als kleinwüchsiger Baum an Rad-wegen usw. gepflanzt. Wohl fühlt sich dieseArt besonders an schattigen Stellen. Oft wurdedies aber zuwenig beachtet und die Bäumeleiden unter Wärme, Trockenheit und hoherSalzkonzentration an Strassenrändern. Diekleinen Einzelblätter vertrocknen vom Blatt-rand her und weisen teilweise auch an derBlattspreite dunkle Streifen auf . Eine sichereUnterscheidung zwischen Trockenschädenund Feuerbrand ist auch für eine Fachpersonschwierig. Unbedingt beproben.

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Verwechslung von Symptomen an Zierwirtspflanzen des Feuerbrandes

Blattschäden durch Vertrocknung

Frosttrocknis bei Cotoneaster dammeriLangandauernder Bodenfrost bei gleichzeitigfehlender Schneedecke verhindert eineregelmässige Wasserversorgung dieses Boden-bedeckers. Während die Blätter Wasser ver-dunsten, können die Wurzeln im gefrorenenBoden kein Wasser aufnehmen, die Pflanzenvertrocknen regelrecht. Oft sind ganzeBepflanzungen flächig betroffen, manchmalaber auch nur Einzelpflanzen . Die für den30

Feuerbrand typischen Anfangssymptome,Braunverfärbung vom Blattstiel her, fehlen.Die ganzen Pflanzen sind rotbraun .Betroffene Pflanzenteile sterben ab, meistenstreiben die Stöcke im Frühjahr aber wiederaus. Beprobung nicht nötig, aufgrund derJahreszeit auch nicht sinnvoll. C. dammeriohne Frosttrocknis generell nicht vor EndeMai beproben.

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Kragenfäulen(Phytophthora cactorum var.)Auftreten hängt von Nässe und Kälteperiodenim Frühjahr oder im Herbst ab. Symptomehaben auch Ähnlichkeit mit Frostschäden,sind aber erst später sichtbar. Es sterben Ast-partien oder der ganze Baum langsam ab .Je nach Art der Kragenfäule eingefallenePartien an der Unterlage und an der unterenStammbasis. Die Befallsstellen an der Stamm-basis verfärben sich violett und unter derRinde braun . Zum gesunden Gewebe isteine deutliche Abgrenzung auszumachen .Verwechslungsgefahr mit durch den Feuer-brand verursachten, starken Holzschäden.Beprobung erst ab Anfang Mai sinnvoll.

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Birnenverfall(Pear decline Phytoplasma)Die Phytoplasmose «Birnenverfall» (Peardecline phytoplasma) ist auf den Birnenhoch-stämmen relativ verbreitet . Befall kannauch bei Quitten auftreten. Bei einigenSorten besteht Verwechslungsgefahr mit demFeuerbrand –> Rotfärbung der Blätter imSpätsommer . Die Blätter fallen früher alsnormal ab. Im Zweifelsfall beproben.

Crataegus lavallei (Zierweissdorn)Bei dem gegen Feuerbrand als robust gelten-den Crataegus lavallei ist der Nachweis vonFeuerbrand schwierig. Die Bäume sind aufWeissdorn ssp. veredelt. Stockausschlägewaren schon öfters feuerbrandpositiv, ohnedass am Stamm oder an der Krone Symptomefeststellbar waren . Violettblaue, frostplat-tenähnliche Stellen am Stamm deuten aberauf das Vorhandensein von Feuerbrandbak-terien hin. Die Beprobung dieser Stellen istaber oft mit einem feuerbrandnegativenErgebnis verbunden. Infektionen der Blütensind möglich. Die Früchte entwickeln sich ,werden aber mit der Zeit braun und fallenab. Die Beprobung der bereits braunen

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Erschwerte Erkennung und Nachweis des Feuerbrandes

Fruchtstände ergibt nur in Einzelfällen einfeuerbrandpositives Ergebnis. An den Blätternsind nie Symptome feststellbar. BefalleneÄste sterben ganz ab . Sofern vorhanden,Stockausschläge beproben. An der KroneProben nur an der Übergangsstelle vom ge-sunden zum abgestorbenen Teil entnehmen.

Pilzbefall an FeuerbrandwirtspflanzenAls Beispiel: Pyracantha coccineaBei Feuerdorn sind gerade zwei Pilzarten fürVerwechslungen verantwortlich. An den Blü-ten und jungen Früchten tritt ein Schorfpilz

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auf. Blüten und junge Früchte werden beein-trächtigt. Der Pilz verursacht auf den Frücht-chen schwarze Flecken, Blüten vertrocknen

. Ein anderer Pilz befällt die Blätter. Diesewerden wie bei den typischen Feuerbrand-symptomen vom Stiel her schwarz undwelken. Im Gegensatz zum Feuerbrandbefallfallen die kranken Blättchen aber leicht ab.Grosse Verwechslungsgefahr, im Zweifels-fall beproben.

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Impressum

Herausgeber Bundesamt für Landwirtschaft

Autoren Urs Müller, LBBZ Arenenberg, FS Pflanzenschutz und Ökologie, 8268 SalensteinEduard Holliger, Jakob Vogelsanger, Agroscope Changins-Wädenswil (ACW), 8820 Wädenswil

Bildnachweis Nr. 1, 2, 3, 6, 7, 8, 9, 14, 15, 17, 18, 20, 21, 24, 25, 26, 27, 28, 32, 33, 35: Agroscope Changins-Wädenswil (ACW), 8820 WädenswilNr. 4, 5, 10, 11, 12, 19, 22, 23, 34, 36: Urs Müller, LBBZ Arenenberg, FS Pflanzenschutz undÖkologie, 8268 SalensteinNr. 13: A. van Frankenhuyzen, Plantenziektenkundige Dienst, WageningenNr. 16: Fritz Brechtel, SMNK, 76133 KarlsruheNr. 29: Markus Bünter, Fachstelle Obst, 8315 LindauNr. 30, 31: Albert Elmiger, Land- und Forstwirtschaftsdepartement AINr. 37: Bilddatenbank google.ch

Publikation Februar 2006

2. Auflage 15 000 Stück

Produktion Multicolor Print AG, 6341 Baar

Vertrieb Kantonale Zentral- oder Fachstellen für Pflanzenschutz oder Obstbau

Feuerbrand-Meldestellen

AG: GemeindeverwaltungenAI: 071 788 95 76AR: 071 353 67 64BE: 031 910 53 36 / 51 53BL: 061 976 21 28BS: 061 377 89 82FR: 026 305 58 71 / 66GL: 055 646 67 01GR: 081 307 45 31LU: 041 925 10 40NW: 041 618 40 40OW: 041 666 63 84SG: GemeindeverwaltungenSH: 052 674 05 20SO: 032 627 09 77SZ: 055 415 79 26TG: GemeindeverwaltungenUR: 041 871 05 66ZG: 041 784 50 56ZH: GemeindeverwaltungenFL: 00423 236 66 03

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