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Husqvarna Group Alle Standorte der Husqvarna Logistics GmbH und der GARDENA Manufacturing Gmbh In Deutschland Stand Januar 2013 Anforderungen an alle Anlieferer

Anliefervorschriften Husqvarna Logistics Mai 2013corporate.husqvarna.com/purchase/sites/default/files/page/Anliefervorschriften... · 6 1.6 Begasungsmittel und ausgasende Waren Bei

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Husqvarna Group

Alle Standorte der Husqvarna Logistics GmbH und der GARDENA Manufacturing Gmbh

In Deutschland

Stand Januar 2013

Anforderungen an alle Anlieferer

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Inhaltsverzeichnis

1. Grundsätze für alle Anlieferstandorte .................................................................................... 3

1.1 Definition .......................................................................................................................... 3

1.2 Sicherheitsdatenblatt ......................................................................................................... 3

1.3 Lieferungen / Packvorschrift............................................................................................. 4

1.3.1 Fertigware ................................................................................................................... 4

1.3.2 Ersatzteile ................................................................................................................... 4

1.3.3 Rohteile und Komponenten ........................................................................................ 5

1.4 Palettierungspläne und Packvorschrift.............................................................................. 5

1.5 Ladungssicherung ............................................................................................................. 5

1.6 Begasungsmittel und ausgasende Waren .......................................................................... 6

1.7 Transportbehältnisse ......................................................................................................... 6

1.8 Lieferpapiere ..................................................................................................................... 6

1.9 Ladehilfsmittel / Maße / Ladungssicherung...................................................................... 7

1.10 Anordnung der Ladung ................................................................................................... 7

1.11 Zustand des Ladehilfsmittel ............................................................................................ 8

1.12 Ladehilfsmittel - Tausch ................................................................................................. 8

1.13 Stammdaten..................................................................................................................... 9

1.13.2 Fertigware ................................................................................................................. 9

1.13.1 Ersatzteile ................................................................................................................. 9

1.14 Kennzeichnung.............................................................................................................. 11

1.14.1 Fertigware ............................................................................................................... 11

1.14.2 Ersatzteile ............................................................................................................... 12

1.14.3 Rohteile und Komponenten .................................................................................... 12

1.15 Wareneingangsprüfung ................................................................................................. 12

1.16 Kostenbelastung für Lieferanten- / Anlieferfehler........................................................ 13

2. Grundsätze Standortbezogen................................................................................................ 14

2.1 Ulm / Laichingen ............................................................................................................ 14

2.1.1 Anlieferzeiten ........................................................................................................... 14

2.1.2 Anlieferavis .............................................................................................................. 14

2.2 Niederstotzingen ............................................................................................................. 15

2.2.1 Anlieferzeiten ........................................................................................................... 15

2.3 Heuchlingen .................................................................................................................... 15

2.3.1 Anlieferzeiten ........................................................................................................... 15

2.4 Hermaringen.................................................................................................................... 15

2.4.1 Anlieferzeiten ........................................................................................................... 15

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1. Grundsätze für alle Anlieferstandorte

1.1 Definition Die Husqvarna Logistics GmbH führt für die HUSQVARNAGROUP die operative Logistik an den Standorten Ulm, Laichingen, Hermaringen durch. Angelieferte Waren werden von unserem Wareneingang in ein vollautomatisches Hochregallager, Blocklager, Regallager oder spezielle Lagerbereiche eingelagert. Die Werke Niederstotzingen und Heuchlingen der HUSQVARNAGROUP betreiben ihre Logsitik unter eigener Verantwortung (GARDENA Manufacturing GmbH). Für die Werke gelten teilweise andere Vorschriften, um den örtlichen Gegebenheiten Rechnung zu tragen. Es ist erforderlich, die nachfolgend aufgeführten Anforderungen zu beachten. Bei Nichtbeachtung von auch nur einem dieser Punkte können wir die Lieferung nicht annehmen oder wir werden die entstanden Kosten aufgrund der Nichtbeachtung dieser Vorschriften an den Lieferanten / Anlieferer berechnen. 1.2 Sicherheitsdatenblatt Für Artikel, die ein Sicherheitsdatenblatt erfordern, oder ein solches von der HUSQVARNAGROUP verlangt wird, muss das SDB vor der ersten Anlieferung zur Verfügung gestellt werden. Das SDB muss dem in der ANNEX II der REACH Verordnung erforderlichen Format entsprechen und darf nicht älter als 3 Jahre sein. Die HUSQVARNAGROUP PNC (Artikel) Nummer muss auf der ersten Seite des SDB aufgedruckt sein. Mehrere PNC Nummern auf einem SDB sind erlaubt.

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1.3 Lieferungen / Packvorschrift 1.3.1 Fertigware Sofern keine abweichende Vereinbarung zwischen Husqvarna und dem Lieferanten getroffen wurde, wie z.B. grundsätzlich bei Fertigware der Fall (siehe Punkt 1.4 Palettierungspläne und Packvorschrift), ist folgende Packvorschrift einzuhalten: Die Lieferungen haben in ausreichend stabilen, palettengerechten Verpackungen, die Lagerbewegungen durch unser Personal zulassen, unter Beifügung kompletter Versandpapiere zu erfolgen. Die Anlieferung hat mit rampengerechten Fahrzeugen zu erfolgen. Lose Packstücke dürfen 30 kg Höchstgewicht nicht überschreiten. Sofern aus sicherheitstechnischen Gründen möglich, wird eine artikelreine Stapelung auf dem LKW verlangt. Ausnahmen wären folgende:

- Zu hohes Gewicht - Palettierungsplan lässt dies nicht zu

Ware, die in Hochglanzkartons verpackt ist, muss mit einer Kartonagenlage oben abgedeckt sein. Es ist darauf zu achten, dass diese Kartonagenlage unter den Kantenschutzwinkeln und unter den Umreifungsbändern liegt. Es sind keine Überstände zulässig (siehe Abb.).

1.3.2 Ersatzteile Sofern keine abweichende Vereinbarung zwischen Husqvarna und dem Lieferanten getroffen wurde, ist folgende Packvorschrift einzuhalten: Die Lieferungen haben in ausreichend stabilen, palettengerechten Verpackungen, die Lagerbewegungen durch unser Personal zulassen, unter Beifügung kompletter Versandpapiere zu erfolgen. Die einzelnen Artikel müssen in den Verpackungen artikelrein angeliefert werden. Diese Verpackung muss mit einer Artikelnummer, barcodierten Artikelnummer sowie der Menge des Artikels gekennzeichnet sein. Diese artikelreinen Verpackungen dürfen in einem Umkarton gepackt werden, sofern dieser mit einer Liste aller innenliegenden Artikelnummern und den jeweiligen Mengen versehen ist. Anlieferung hat mit rampengerechten Fahrzeugen zu erfolgen. Eine einzelne Verpackung oder ein Umkarton dürfen 20 kg Höchstgewicht nicht überschreiten. Sofern aus sicherheitstechnischen Gründen möglich wird eine artikelreine Stapelung auf dem LKW verlangt. Ausnahmen wären folgende:

- Zu hohes Gewicht - Materialstammdatenblatt lässt dies nicht zu - Sondervereinbarungen

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1.3.3 Rohteile und Komponenten Sofern keine abweichende Vereinbarung zwischen Husqvarna und dem Lieferanten getroffen wurde, ist folgende Packvorschrift einzuhalten: Die Lieferungen haben in ausreichend stabilen, palettengerechten Verpackungen, die Lagerbewegungen durch unser Personal zulassen, unter Beifügung kompletter Versandpapiere zu erfolgen. Die einzelnen Artikel müssen in den Verpackungen artikelrein angeliefert werden. Kennzeichnung von Versandkartons bzw. Paletten Kennzeichnung des Versandkartons muss entsprechend unterstehendem Beispiel folgende Daten enthalten:

• Husqvarna- bzw. GARDENA-teile Nummer • Bezeichnung des Teils • Menge der Verpackungseinheit • Menge der Unterverpackungen

Die Kennzeichnung muss an der Seite des Ladungsträgers bzw. des Versandkartons gut lesbar angebracht werden. Maximales Gewicht der Einzelverpackungen darf 12 kg nicht überschreiten. Die Verpackungsgrößen je Teilenummer werden zwischen dem Empfänger und dem Lieferanten vereinbart. Diese Menge bzw Art und Größe der Verpackung gilt bis auf weiteres und muß regelmäßig eingehalten werden. Husqvarna bezieht Rohteile und Baugruppen in standardiersten Umlaufbehältern (KLT nach VDA Norm ). Die Verwendung dieser KLT´s wird zwischen dem Empfänger und dem Lieferanten vereinbart, dabei wird auch der organisatorische Ablauf wie Bereitstellung und Tausch der Behälter geregelt. Anlieferungen mit Paketen: Anlieferung hat mit rampengerechten Fahrzeugen zu erfolgen. Der Umkarton darf 30 kg Höchstgewicht nicht überschreiten. Sofern aus sicherheitstechnischen Gründen möglich wird eine artikelreine Stapelung auf dem LKW verlangt. Ausnahmen wären folgende:

- Zu hohes Gewicht - Sondervereinbarungen

1.4 Palettierungspläne und Packvorschrift Vereinbarung zwischen dem Einkauf von Husqvarna und dem Lieferant / Anlieferer. 1.5 Ladungssicherung Unter Einhaltung des Palettierungsplans bzw. der gängigen Ladungssicherung muss die Standfestigkeit der Paletten über eine Transportstrecke von min. 2.000 km gegeben sein. Die Ware auf den Paletten darf dabei nicht ausbauchen oder beschädigt werden.

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1.6 Begasungsmittel und ausgasende Waren Bei Verwendung von Begasungsmitteln hat der Lieferant / Importeur dafür Sorge zu tragen, dass begaste Container anzumelden und zu deklarieren sind. Über die Freigabe von ehemals begasten Containern muss eine Freigabebescheinigung den Frachtpapieren beigefügt sein. Es ist durch den Lieferanten sicherzustellen, dass die Konzentration von bei Produktionsprozessen verwendeten Gasen (Benzol, Formaldehyd, Trichlor-nitromethan, 1,2-Dichloretan, u. ä.), sowie Spritrückständen bei Anlieferung bei Husqvarna nicht gesundheitsgefährdend ist. Aufwendungen für Messungen, Gutachter, Maßnahmen zur Beseitigung des gesundheitsgefährdenden Zustands sind vom Lieferanten zu tragen. 1.7 Transportbehältnisse Sofern Ladungsträger / Behältnisse von Husqvarna zur Verfügung gestellt werden, sind diese vom Lieferanten so rechtzeitig anzufordern, bzw. abzuholen, dass die vorgegebenen Liefertermine eingehalten werden. 1.8 Lieferpapiere Lieferscheine und Versandaufträge sind ordnungsgemäß zu erstellen. Jedem Speditionsauftrag sind ein Satz Lieferscheine sowie alle ansonsten notwendigen Begleitpapiere (Zollpapiere EUR1, T1, CMR, Rechnung) als Anlage beizufügen. Notwendige Angaben auf den Lieferscheinen sind: Bestellnummer Artikelnummer Artikelbezeichnung Liefermenge Anzahl der Packstücke Lieferscheinnummer

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1.9 Ladehilfsmittel / Maße / Ladungssicherung (1) Soweit nichts anderes vereinbart, dürfen ausschließlich, tauschfähige unbeschädigte

Euro-Poolpaletten mit Prüfklammern (nach UIC-Norm 435-2) verwendet werden. (2) Das Gewicht einer beladenen Euro-Palette darf maximal 450 kg betragen,

sofern nichts anderes im Palettierungsplan / Packvorschrift (siehe 1.4) vermerkt ist. (3) Die angelieferten Paletten dürfen auf keiner Seite Überstände haben. Umreifungsbänder,

Etiketten, Folie etc. dürfen ebenfalls nicht überstehen, sofern nichts anderes im Palettierungsplan / Packvorschrift (siehe 1.4) vermerkt ist.

(4) Kunststoff-Folien dürfen nur eingesetzt werden wenn dies im Palettierungsplan /

Packvorschrift (siehe 1.4) festgelegt ist. Bei Ware, die mit Stretchfolie gesichert wird, muss beachtet werden, dass die komplette Euro-Palette frei bleibt. Die Schutzverpackung und Rutschsicherung muss ausschließlich mit Wellpapp-Kartons, Umreifungsbändern (Vorgabe Palettierungsplan / Packvorschrift) und stabilen Kantenschutzwinkeln gesichert werden! Die Stabilisierung muss so sorgfältig sein, dass ein längerer LKW-Transport ohne Verrutschen und Stauchen der Palettenverpackung möglich ist.

(5) Die Höhe der einzelnen Palette darf 110 cm nicht überschreiten, es sei denn dies wurde

im Palettierungsplan / Packvorschrift vermerkt. (6) Bei Verwendung von Wellpapp-Paletten-Containern darf das Außenmaß von 1170 mm x

760 mm x Höhe 920 mm nicht überschritten werden. (7) Sofern die Beschaffenheit der Ware es erfordert, können andere Vorgaben zur

Palettierung und Ladungssicherung abgesprochen werden. 1.10 Anordnung der Ladung (1) Die Paletten müssen in Längsrichtung auf den LKW geladen sein, damit dieser von

hinten entladen werden kann (siehe Abb.).

(2) Fertig und Rohware muss im LKW getrennt werden, damit die Ware durch den Leitstand

an 2 unterschiedliche Abladestellen gesteuert werden kann. Hintergrund ist, dass unser Rohwarenlager eine andere Abladestelle als das Fertigwarenlager hat. Hierzu müssen dann auch für Rohware, sowie Fertigware jeweils ein separater Lieferschein erstellt werden.

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1.11 Zustand des Ladehilfsmittel

Nicht tauschfähig sind Flachpaletten, wenn a) ein Brett fehlt, schräg oder quer gebrochen ist (1), b) mehr als zwei Bodenrand-, Deckenrandbretter oder ein Querbrett so abgesplittert sind,

dass je Brett mehr als ein Nagel- oder Schraubenschaft sichtbar ist (2) c) ein Klotz fehlt, so zerbrochen oder abgesplittert ist, dass mehr als ein Nagel- oder

Schraubenschaft sichtbar ist (3), d) die wesentlichen Kennzeichen fehlen oder unleserlich sind (4), e) offensichtlich unzulässige Bauteile zur Reparatur verwendet worden sind (zu dünne, zu

schmale, zu kurze Bretter oder Klötze)

f) oder der Allgemeinzustand so schlecht ist, dass die Tragfähigkeit nicht mehr gewährleistet ist (morsche, faule oder mehrere abgesplitterte Bretter oder Klötze).

1.12 Ladehilfsmittel - Tausch Die Europaletten sowie die offiziellen Bahngitterboxen werden grundsätzlich getauscht, wenn nicht abweichend vereinbart. Der Lieferant trägt bei seinem Spediteur dafür Sorge, dass die angedienten Ladehilfsmittel getauscht werden. Husqvarna führt für jeden Lieferanten ein Palettenkonto, das monatlich abgeglichen wird. Sollte der Tausch, aus welchen Gründen auch immer, nicht vom Spediteur abgewickelt werden, trägt der Lieferant die Kosten für eine separate Rückführung.

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1.13 Stammdaten 1.13.2 Fertigware Zur Vereinnahmung der Waren benötigen wir Stammdaten. Im Einzelnen sind dies die Artikelnummer, die Abmessung des Kartons, der Inhalt des Kartons in Stück und das Brutto- und Nettogewicht pro Stück in Gramm. Diese Daten sind Husqvarna rechtzeitig vor Erst-Anlieferung anhand des nachfolgend aufgeführten Formblattes eine Woche vorher mitzuteilen. Der Lieferant erhält daraufhin einen Palettierungsplan, der für diesen Artikel bis auf Widerruf gilt. 1.13.1 Ersatzteile Zur Vereinnahmung der Waren benötigen wir Stammdaten. Im Einzelnen sind dies die Artikelnummer, die Abmessung des Artikels, der Inhalt des Kartons in Stück und das Brutto- und Nettogewicht pro Stück in Gramm. Diese Daten sind Husqvarna rechtzeitig vor Erst-Anlieferung anhand des nachfolgend aufgeführten Formblattes eine Woche vorher mitzuteilen.

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(1) Stammdatenformblatt für Fertigware, Ersatzteile

Menge Länge Breite Höhe Gewicht Artikel-Nr.

(mm) (mm) (mm) (g)

1 pro Stück pro

Karton

1 pro Stück pro

Karton

1 pro Stück pro

Karton

1 pro Stück pro

Karton

1 pro Stück pro

Karton

1 pro Stück pro

Karton

Bemerkungen : ...................................................................................................... Lieferant : ........................................... Bearbeitet von : ........................................... Telefon : ........................................... Telefax : ........................................... E-Mail : ...........................................

Fertigware Abteilung: CODWP Telefon: 0049 0731 – 490-947 Telefax: 0049 0731 - 4901947 E-Mail: [email protected] [email protected] Ersatzteile Abteilung: CODL Telefon: 0049 07333 – 92560-23 Telefax: 0049 0731 – 490-7223 E-Mail: [email protected] [email protected]

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1.14 Kennzeichnung 1.14.1 Fertigware Die einzelnen Fertigartikel, sowie die Verpackungseinheiten, müssen mit der vollständigen und richtigen Husqvarna-Artikelnummer, Bezeichnung, Menge, EAN-Code und Seriennummer ausgezeichnet und sichtbar sein. Handhabung der EAN-Codes:

• Der EAN-Code muss eine bestimmte Leserate vorweisen • Auf jeder Verpackungseinheit muss der EAN-Code angepasst werden (z.B.

EAN-Code auf Verpackungseinheit 1 muss unterschiedlich zu Verpackungseinheit 4 sein)

• Es dürfen nur 13-stellige und 9-stellige EAN-Codes verwendet werden. • Das Etikett des EAN-Codes darf nicht glänzend sein, um eine mögliche

Spiegelung an unseren Scannern zu vermeiden. • Ebenfalls darf dieses Etikett keine Beschädigungen vorweisen, um die

Lesbarkeit des EAN-Codes zu gewähren. • Das Etikett darf nicht gewellt sein, da so der EAN-Code unterbrochen wird und

eine Lesbarkeit unmöglich wird. Bei Fertigware wird die Kennzeichnung gemäß Produktaussstattung gefordert. Es dürfen ohne schriftliche Genehmigung keine Mischpaletten angeliefert werden. Wenn genehmigt, dann müssen diese entsprechend gekennzeichnet werden.

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1.14.2 Ersatzteile Die einzelnen Artikel, sowie die Verpackungseinheiten müssen mit der vollständigen und richtigen Husqvarna-Artikelnummer, Bezeichnung und Menge ausgezeichnet und sichtbar sein. Ebenso muss eine barcodierte Artikelnummer auf der kleinstmöglichen Verpackungseinheit angebracht werden. Soweit vorhanden muss der EAN-Code und die Seriennummer an jedem Artikel angebracht werden. Verbundunternehmen die Zugriff auf das PAID haben, müssen sich dort vergewissern, ob ein EAN-Code vorhanden ist.

Handhabung der EAN-Codes:

• Der EAN-Code muss eine bestimmte Leserate vorweisen • Auf jeder Verpackungseinheit muss der EAN-Code angepasst werden (z.B.

EAN-Code auf Verpackungseinheit 1 muss unterschiedlich zu Verpackungseinheit 4 sein)

• Es dürfen nur 13-stellige und 9-stellige EAN-Codes verwendet werden. • Das Etikett des EAN-Codes darf nicht glänzend sein, um eine mögliche

Spiegelung an unseren Scannern zu vermeiden. • Ebenfalls darf dieses Etikett keine Beschädigungen vorweisen, um die

Lesbarkeit des EAN-Codes zu gewähren. • Das Etikett darf nicht gewellt sein, da so der EAN-Code unterbrochen wird und

eine Lesbarkeit unmöglich wird. Handhabung der barcodierten Artikelnummer:

• Die barcodierte Artikelnummer muss eine bestimmte Leserate vorweisen • Der Barcode muss der Artikelnummer entsprechen und darf keine Abweichung im

Code zu der Artikelnummer haben • Das Etikett der barcodierten Artikelnummer darf nicht glänzend sein, um eine

mögliche Spiegelung an unseren Scannern zu vermeiden. • Ebenfalls darf dieses Etikett keine Beschädigungen vorweisen, um die Lesbarkeit

der barcodierten Artikelnummer zu gewähren. • Das Etikett darf nicht gewellt sein, da so die barcodierte Artikelnummer

unterbrochen wird und eine Lesbarkeit unmöglich wird. 1.14.3 Rohteile und Komponenten Kennzeichnung der Einzelverpackungen Die Einzelverpackungnen muss folgende Daten enthalten:

• Husqvarna- bzw. GARDENA-Teile Nummer (Schriftgröße 12 mm) • Bezeichnung des Teils • Menge der Verpackungseinheit • Fertigungsdatum (wenn gefordert)

1.15 Wareneingangsprüfung Bei jeder Anlieferung eines Artikels wird eine Wareneingangsprüfung durch Husqvarna durchgeführt. Diese verläuft als Stichprobenprüfung. Wenn bei der Wareneingangsprüfung ein Fehler auftritt, werden folgende Schritte durch Husqvarna eingeleitet: - Einleitung eines 8D Prozesses gegenüber dem Lieferanten - Einleitung eines Prozesses, um alle angefallenen Kosten, die durch den Ausfall

entstanden sind, zu erfassen.

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1.16 Kostenbelastung für Lieferanten- / Anlieferfehler Der Lieferant hat dafür Sorge zu tragen, dass die Ware in ordnungsgemäßem Zustand den Anlieferort erreicht. Beschädigt angelieferte Ware kann zu Lasten des Anlieferers retourniert oder in Rechnung gestellt werden. Husqvarna weist darauf hin, dass auch nicht beschädigte Ware, die zu einer teilweise beschädigten Lieferung gehört, annahmeverweigert werden kann. Für Anlieferungen, die fehlerhaft bei Husqvarna angeliefert werden, d.h. alle Artikel, die nicht dem vorgesehenen Design oder diesen Anforderungen entsprechen (siehe alle aufgeführten Punkte in den Anliefervorschriften), wird dem Lieferanten der entstandene Aufwand berechnet. Die Mehraufwandskosten die bei Husqvarna entstehen werden dem Lieferanten anhand der unten aufgeführten Tabelle berechnet. Bei Beschädigungen an der Ware oder der Verpackung wird eine Pauschale von 20 % des Warenwerts belastet. Bei Nichtbeachtung einer der Punkte aus dieser Anliefervorschrift werden dem Lieferanten folgende Kosten in Rechnung gestellt: 1. Stabilisieren 5,00 € / Palette 2. Stabilisieren und Umpacken 10,00 € / Palette 3. Stabilisieren, Umpacken u. Palette entsorgen 15,00 € / Palette 4. Verschlag/Holzboxen/etc. bearbeiten 15,00 € / Palette 5. Palette bearbeiten 2,50 € / Palette

• überstehende Trennlagen entfernen • überstehende Kunststofffolie entfernen • überstehende Umreifung entfernen

6. Nacharbeitskosten für Sonderfälle 37,50 € / MA Stunde 7. Verwaltungspauschale 110,00 € / Artikel pro Vorgang 8. Aufarbeitung beschädigter Ware 20 % des Warenwerts

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2. Grundsätze Standortbezogen 2.1 Ulm / Laichingen 2.1.1 Anlieferzeiten

Die Anlieferzeit wird nach Avisierung per Fax oder E-Mail zugewiesen. Anlieferungen bis 5 Paletten können ohne Avisierung angeliefert werden, aber nur Mo – Fr zwischen 07.00 und 12.00 Uhr. Avisierte Anlieferungen werden bei pünktlichem Eintreffen zeitnah abgefertigt. Für nicht avisierte Anlieferungen werden Entladezeiten nicht garantiert. Anlieferzeiten bei Außenlager bitte mit dem Leitstand abstimmen: [email protected] 2.1.2 Anlieferavis Sämtliche Lieferungen sind mindestens 24 Stunden vor dem Eintreffen zu avisieren an: [email protected] oder an die Fax-Nummer 0049 731 490-1566 Das Avis muss folgende Informationen enthalten: Gewünschter Anliefertermin Name des Spediteurs und Lieferant der Ladung Kennzeichen des LKW Bestellnummer und/oder Artikelnummer Anzahl, Art und Format der Paletten Sämtliche Lieferscheine Hinweis auf Gefahrgut Die Lageradresse des Artikels wird durch den Leitstand im Vorfeld organisiert und anschließend wird das Avis bestätigt. Die Abladeadresse wird Ihnen im Anschluss mitgeteilt.

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2.2 Niederstotzingen 2.2.1 Anlieferzeiten Anlieferadresse (sofern keine andere Adresse auf der Bestellung bzw. dem Abruf angegeben): Bahnhofstraße 50, 89168 Niederstotzingen Ansprechpartner: Elke Maier Telefon: 0049 (0)732515216 Zentrale 0049 (0)7325 15-0 Telefax: 0049 (0)7325 15344 Anlieferzeiten: Mo – Do 07:00 Uhr – 12:00 Uhr und 12:45 - 15:00 Uhr Freitag von 07:00 - 12:00 Uhr während der Monate von Mai bis September ist der Wareneingang am Freitag geschlossen (Ausnahmen werden nach Bedarf geregelt) 2.3 Heuchlingen 2.3.1 Anlieferzeiten Anlieferadresse (sofern keine andere Adresse auf der Bestellung bzw. dem Abruf angegeben): Gewerbestr.2, 89547 Gerstetten-Heuchlingen Ansprechpartner: Michael Krafft Telefon: 0049 (0)7324952314 Zentrale 0049 (0)7324952-0 Telefax: 0049 (0)7324952319 Anlieferzeiten: Mo-Do 07:00 Uhr - 12:00 Uhr und 12:40 Uhr - 15:00 Uhr Freitag von 7:00 Uhr - 12:00 Uhr 2.4 Hermaringen 2.4.1 Anlieferzeiten Anlieferadresse (sofern keine andere Adresse auf der Bestellung bzw. Abruf angegeben): Schillerstraße 32, 89568 Hermaringen Ansprechpartner: Gabriele Kiener Telefon: 0049 (0)73229607-24 Mo-Do 07:00 Uhr - 12:00 Uhr und 12:30 - 15:30 Uhr Freitag von 07:00 Uhr - 13:00 Uhr