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info Anregungen und Tipps von Ihrem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Unternehmensberater und Rechtsanwalt ECOVISinfo Ausgabe 2/2012 Umwandlung Wie sich das neue Firmenkleid steuersparend gestalten lässt Seite 2 Eheverträge Welche Lösungen es selbst für knifflige Fälle gibt Seite 6 Online-Handel Wie sich teure Abmahnungen leicht vermeiden lassen Seite 9 Silke Grieger, Steuerberaterin bei Ecovis in Rostock

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infoAnregungen und Tipps von Ihrem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Unternehmensberater und Rechtsanwalt ECOVISinfo Ausgabe 2/2012

UmwandlungWie sich das neue Firmenkleidsteuersparend gestalten lässt

Seite 2

EheverträgeWelche Lösungen es selbst

für knifflige Fälle gibtSeite 6

Online-HandelWie sich teure Abmahnungen

leicht vermeiden lassenSeite 9

Silke Grieger,Steuerberaterin bei Ecovis

in Rostock

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„Erst jetzt herrscht Rechtssicherheit, und damitwissen Unternehmer endlich, was bei anstehendenGestaltungsvorhaben zu beachten ist.“Silke Grieger, Steuerberaterin bei Ecovis

” Wie lässt sich die Zu-sammenlegung oder Aus-gliederung von betrieb-lichen Teilbereichen ohnesteuerliche Nachteile ge-stalten?

” Lohnt sich ein Wechselder Rechtsform, und wasist dabei mit Blick auf diesteuerlichen Auswirkun-gen zu berücksichtigen?

” Worauf ist bei einer rück-wirkenden Umwandlungzu achten?

” Wie kann ich Vermögenmöglichst steuerneutralübertragen?

Worüber wirreden sollten

2 ECOVIS Info 2/2012

Der griechische Philosoph Heraklithat es mit den Worten „Panta

rhei“ schon vor mehr als zwei Jahr-tausenden formuliert: Alles fließt undbleibt in Bewegung. So wie sich derMensch im Lauf seines Lebens immerwieder einmal verändert, können sichauch Unternehmen einem gewissenWandel nicht entziehen. Firmenchefshaben jedoch die Möglichkeit, die-senWandel zu gestalten: sei es durchandere Produkte oder durch eineneue Strategie, sei es per Gesell-schafterwechsel oder über die Nach-folgeregelung. Das aber ist nichtselten auchmit weitreichenden recht-lichen, wirtschaftlichen und steuer-lichen Konsequenzen verbunden.Unternehmensbereiche müssen viel-leicht zusammengelegt oder auf-geteilt werden, und nicht selten istzumindest ein Wechsel der Gesell-schaftsform von Vorteil.

Neue, aber vermeidbare FallstrickeAngesichts solcher und vieler ande-rer gestalterischer Herausforderun-gen war es höchste Zeit, dass die Fi-nanzverwaltung mit ihrem jüngstenUmwandlungssteuererlass nun fürmehr Klarheit bei den rechtlichen Rah-menbedingungen sorgt. Lang genughat es gedauert. Schon vor fünf Jah-ren nämlich hat der Gesetzgeber miteiner umfassenden Europäisierungneue steuerrechtliche Grundlagen fürdas Thema Umwandlung geschaffen.Wie die Verwaltung zu etlichen pra-xisrelevanten Fragen steht, war bis-lang aber offen. „Erst jetzt herrschtRechtssicherheit, und damit wissenUnternehmer endlich, was bei an-stehenden Gestaltungsvorhaben zubeachten ist“, sagt Silke Grieger, Steu-erberaterin bei Ecovis.

Wer geplante Maßnahmen jetzt an-geht, muss allerdings ein komplexesGeflecht aus unterschiedlichsten Vor-gaben vom Zivilrecht bis zum Steu-errecht sowie zahlreiche formale An-forderungen berücksichtigen. Dieneue Rechtslage hat zum Teil sogarzu steuerlichen Verschärfungen ge-führt. Bei rechtzeitiger umfassenderPlanung aber kann man Fallstrickeund damit steuerliche Nachteile ver-meiden. So sindWirtschaftsgüter oderBetriebsvermögen nach einer Um-wandlung grundsätzlichmit demVer-kehrswert anzusetzen, was wiede-rum – resultierend aus der Differenzzum Buchwert – zu einer Aufdeckungstiller Reserven führt.Das ist nicht eben im Sinne des Unter-nehmers. Denn er müsste in einemsolchen Fall zusätzlich Steuern zah-len, obwohl dem Betrieb de facto garkein Geld zugeflossen ist. Bei ge-schickter Nutzung von Sonderrege-lungen des Umwandlungssteuerge-setzes allerdings lassen sich solcheHindernisse überwinden. „Auf An-trag und unter Berücksichtigung be-stimmter Formalitäten kann manein Wahlrecht auf den Ansatz vonBuch- oder Zwischenrechten durch-setzen und so das Aufdecken stillerReserven vermeiden“, erklärt DoreenSorge, Steuerberaterin bei Ecovis.

SteuersparendeGestaltungsoptionenAn Anlässen für eine möglichst steu-erneutrale Umwandlung mangelt esnicht. Nimmt beispielsweise ein Ein-zelunternehmen aufgrund einer neu-en Geschäftsstrategie ein mit höhe-ren Risiken behaftetes Produktsorti-ment in sein Angebot, könnte derWechsel in die beschränkte Haftungeiner GmbH attraktiv erscheinen.

Auch für Unternehmer, die einen spä-teren Verkauf ihres Betriebs planen,ist ein solcher Schritt möglicherweiseinteressant. Denn der Verkauf derGmbH-Anteile unterliegt nur mit ei-nem Anteil von 60 Prozent der Kör-perschaftsteuer, wobei zwischen demZeitpunkt der Übertragung in dieneue Gesellschaftsform und demVer-kauf allerdings mindestens siebenJahre liegenmüssen. Andernfalls wirdder Steuervorteil für jedes vor diesemZeitpunkt liegende Jahr um ein Sieb-tel gekürzt.Das Umwandlungssteuergesetz je-denfalls ermöglicht hier bei clevererGestaltung eine steuersparende Über-tragung zu Buchwerten ebenso wiein die umgekehrte Richtung. So kannin bestimmten Situationen auch derWechsel von der Rechtsform einerKapital- in eine Personengesellschaftinteressant sein, weil sich so bei-spielsweise Verluste der Gesellschaftauf Ebene der Gesellschafter steuer-lich nutzen lassen. Möglicherweisewill man sich auf diesem Weg auchgenerell vom engen Korsett der ge-setzlichen Vorgaben für die GmbHbefreien oder die Vorteile der Perso-nengesellschaft bei der Aufnahmeneuer Gesellschafter nutzen.Doch der Rechtsformwechsel ist nureine von zahlreichen möglichenOptionen. Das Umwandlungssteuer-gesetz gestattet es auch, das Unter-nehmen in eine übergeordneteGesellschaft einzubringen und davonbei einem später geplanten Verkaufzu profitieren. Schlüpft zum Beispieldie betriebliche GmbH unter das Dacheiner Holding GmbH, darf diese dieUnternehmensanteile später nahezusteuerfrei veräußern. Konsequenz:Solange sich die Gesellschafter den

Neue Spielregeln für die UmwandlungNach langemWarten können Unternehmer jetzt mit mehr Rechtssicherheit bei Gestaltungsvorhaben rechnen.Grundsätzlich bietet das Gesetz Lösungsmöglichkeiten für die verschiedensten Fälle.

UMWANDLUNGSSTEUERRECHT

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Verkaufserlös nicht auszahlen lassen,wird die Holding regelrecht zurSchatzkiste. Denn die Gesellschaftermüssen 60 Prozent der Erlöse erstversteuern, wenn das Geld aus derHolding abfließt. „Unternehmerschätzen diese Lösung, weil sie Zeit-punkt und Höhe der Ausschüttungselbst bestimmen können“, kom-mentiert Ecovis-Expertin Doreen Sor-ge. Eine Beteiligung der Kinder ander Holding biete zudem die Mög-lichkeit, diese ohne ein allzu frühes

Einräumen von Mitspracherechtenlangsam an das Unternehmen her-anzuführen.Mit Blick auf die Nachfolge will einFirmenchef sein Unternehmen viel-leicht aber auch einmal aufspalten –beispielsweise um einen Teil des Be-triebs der Tochter anzuvertrauen undden anderen dem Sohn zu überge-ben. Hier lohnen sich dann ebenfallsfrühzeitige Vorüberlegungen zumProzedere. Zu beachten sind bei ei-ner Umwandlung unter anderem die

strengeren Regeln des Umwand-lungssteuerrechts hinsichtlich derrückwirkenden Gestaltung. Grund-sätzlich möglich ist eine Zeitspannevon bis zu acht Monaten, dabei wares bislang unerheblich, ob es den Teil-betrieb zu diesem Zeitpunkt tat-sächlich schon gab. „Heute hinge-gen gehört das zu den Vorausset-zungen für eine Buchwertfortschrei-bung, die eine steuererhöhendeAufdeckung der stillen Reserven ver-meidet“, warnt Doreen Sorge.

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Einkommensteuer

Gärtner anerkanntSteuerermäßigte Handwer-kerleistungen können auchfür Erd- und Pflanzarbeitenim Garten eines selbst be-wohnten Hauses anerkanntwerden, unabhängig ob einGarten neu angelegt oderein naturbelassener Gartenumgestaltet wird (BFH vom13.07.2011, Az. VI R 61/10).

Umsatzsteuer

Messebau vor Ortbeim KundenWer auf Messen undAusstellungen den Aufbau,Umbau und Abbau vonStänden besorgt oderBauteile und Einrichtungs-gegenstände samt Miet-System-Ständen plant odergestaltet, erbringt seineLeistungen am Sitz desLeistungsempfängers, wenndieser Unternehmer ist unddie Leistung für seinenunternehmerischen Bereichbezieht (EuGH vom27.10.2011).

Lohnsteuer

Grenzwert bleibtErstattet eine Spedition dieBußgelder, die gegen ihreFahrer wegen Überschrei-tung von Lenkzeiten undNichteinhaltung von Ruhe-zeiten verhängt werden,lässt sie ihren Mitarbeiternsteuerpflichtigen Arbeitslohnzukommen (FG Köln vom22.09.2011, Az. 3 K 955/10).

Wer ein häusliches Arbeitszimmer hat, kann die Auf-wendungen als Werbungskosten oder Betriebsaus-

gaben voll absetzen. Dazu muss das Arbeitszimmer zentra-ler Ort der Berufstätigkeit sein. Stellt es hingegen nur deneinzigen Platz für einzelne Tätigkeiten dar, dann wird einHöchstabzugsbetrag von 1.250 Euro gewährt (Bundesver-fassungsgericht vom 06.07.2010, Az. 2 BvL 13/09). Dochbislang hat der Bundesfinanzhof verlangt, dass ein Arbeits-zimmer ausschließlich beruflich genutzt wird (06.02.1992,Az. IV R 85/90). Nach einem Urteil des Finanzgerichts Köln(19.05.2011, Az. 10 K 4126/09) über die Aufteilbarkeitder Kosten und der Revision des Finanzamts muss jetztder Bundesfinanzhof über diese Streitfrage befinden(Az. X R 32/11). Falls Sie betroffen sind, sprechen Sie mitIhrem Ecovis-Berater.

Unternehmer können ihreengagierten Mitarbeiter

mit abgabenfreien Zuwendun-gen motivieren und zugleichselbst Geld sparen. So bleibenFortbildungsmaßnahmen undWarengutscheine innerhalbbestimmter Grenzen frei vonSteuern und Sozialversiche-rungsbeiträgen. Näheres fin-den Sie im Ecovis-Ratgeber„Steuerfreie Arbeitgeber-leistungen“, den Sie unter

www.ecovis.com/steuerfrei aus dem Internet her-unterladen können.Ebenfalls gerade erschienen ist die Broschüre„Steueränderungen für Kapitalanleger 2012“mitwichtigen Neuerungen vor allem bei der Ein-kommen- und Schenkungsteuer, Vorsorge undausländischen Kapitaleinkünften. Die Broschürewurde von den Ecovis-Steuerexperten Ulf Knorrund Susanne Bentz verfasst und ist im DeutschenSparkassenverlag erschienen. Ihr Ecovis-Bera-ter hält Exemplare für Sie bereit – solangeder Vorrat reicht.

Das Reisekostenrecht solleinfacher werden

Häusliches Arbeitszimmer: Wartenauf Urteil zur gemischten Nutzung

kurz & bündig

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Trippelschritte in Richtung einer Reform enthält derBericht des Bundesfinanzministeriums zum Reise-

kostenrecht. Neu ist die Definition der häufig umstrit-tenen ersten Tätigkeitsstätte, die vom Arbeitgeber dau-erhaft zugeordnet oder vertraglich oder dienstrechtlichals solche festgelegt sein soll. Ansonsten kommt es aufden Umfang der Arbeitszeit an der Tätigkeitsstätte unddas tägliche Aufsuchen an, im Zweifel auf die Nähe zurWohnung des Arbeitnehmers. Die Fahrtkosten zur erstenTätigkeitsstätte sind in beschränktem Umfang als Wer-bungskosten abziehbar und können nicht vom Arbeit-geber steuerfrei erstattet werden. Dafür soll unver-ändert die Entfernungspauschale von 0,30 Euro je Ent-fernungskilometer und Ar-beitstag gelten. Der Be-richt schlägt auch Ver-einfachungen bei derBehandlung der Über-nachtungskosten undden Verpflegungsmehr-aufwendungen vor.

Neue Broschüren für Arbeit-geber und für Kapitalanleger

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„Wer beim Bau selbst anpackt, kann Kosten sparen, setztsich aber auch erheblichen Risiken aus. Daher sollte man stetsabwägen, ob sich die Eigenleistung wirklich lohnt.“Stefan Reichert, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht bei Ecovis

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Viel Energie, Disziplin und hand-werkliches Geschick gehören da-

zu, um auf der eigenen Baustelleselbst Hand anzulegen. Und rechtli-ches Verständnis: Denn anders alsbeim Bauvertrag mit dem ausfüh-renden Unternehmer kauft der Bau-herr das Material vom Lieferanten zuund bearbeitet es höchstpersönlich.Dadurch kommt nicht das gesetzlicheWerkrecht, sondern das Kaufrechtzur Anwendung.

Entscheidende UnterschiedeDie Folgen: Im Werkvertrag haftetder ausführende Unternehmer demBauherrn für die mangelfreie Her-stellung des versprochenen Werkes,für Fehler in der Ausführung und imMaterial der eingebauten Baustoffe.Der Heimwerker jedoch kann sich ankeinem Werkunternehmer schadloshalten. Bei Mängeln an den zuge-kauften Baustoffen hat dies oft unter-schätzte Folgen.Seit einem Urteil des Bundesge-richtshofs (BGH) sind bei sämtlichenVerträgen, die eine Verpflichtung zurLieferung herzustellender oder zuerzeugender beweglicher Sachenbegründen, die Bestimmungen desKaufrechts anzuwenden. Dass für dieLieferung von Baustoffen wie Kies,Sand und Beton das Kaufrecht gilt,ist seit Langem übliche Praxis. Dochfür die Herstellung und Lieferung vonFertigteilen wie Fenster oder Beton-fertigteilen scheint die Anwendungdes Kaufrechts gewöhnungsbedürf-tig. Laut BGH greift das Kaufrechtauch bei Bauteilen, die nach Bestel-lerwünschen speziell angefertigt wer-den und sich aufgrund individuellerMerkmale weder austauschen nochanderweitig verkaufen lassen. „Ge-

nerell gilt für baubezogene Herstel-lungs- und Lieferverträge immer Kauf-recht, daran ändert selbst eine ein-fache Montageleistung nichts“, er-klärt Christian Fiedler, Rechtsanwaltund Fachanwalt für Bau- und Archi-tektenrecht bei Ecovis.

EingeschränkteMängelansprücheDie Anwendung des Kaufrechts hatfür den Bauherrn gravierende Folgen.Denn dieMängelansprüche des Kauf-rechts kennen kein Recht zur Selbst-vornahme. Zudem erschöpft sich derAnspruch auf Nacherfüllung in derbloßen Neuherstellung und Lieferung.Stefan Reichert, Rechtsanwalt undFachanwalt für Bau- und Architek-tenrecht bei Ecovis: „Das Manko ist,dass die Kosten des Aus- undWieder-einbaus – anders als im Werkrecht –nur unter dem Gesichtspunkt des

Schadensersatzes bei Verschulden desVerkäufers ersetzt werden.“Eine weitere Konsequenz ist die kauf-männische Untersuchungs- und Rü-gepflicht.Wird der baubezogene Her-stellungs- und Liefervertrag unterKaufleuten geschlossen, gilt die kauf-männische Untersuchungs- und Rü-gepflicht des § 377 Handelsgesetz-buch auch für Verträge über die Her-stellung und Lieferung beweglicherSachen. Kaufmann ist dabei nebenden Kapitalgesellschaften jeder, derein größeres Gewerbe betreibt. „Istder Bauherr also Kaufmann undunterlässt er eine Prüfung der gelie-ferten Ware und eine entsprechen-de Mängelanzeige, gilt die Sacheals genehmigt“, warnt Fiedler. „Diesführt zum vollständigen Verlust sämt-licher Mängel- undmangelbedingterSchadensersatzansprüche.“

Eigenleistung hat ihre TückenSetzt der private Bauherr auf Eigenleistung, muss er die zahlreichen Fallstricke beachten,die besonders im Kaufrecht lauern.

BAURECHT

” Wann ist Eigenleistungbei meinem Bauvorhabenüberhaupt sinnvoll?

” Welche steuerlichen Vor-teile habe ich dadurch?

” Welche Risiken gehe ichein?

” Wie kann ich mich recht-lich so weit wie möglichabsichern?

Worüber wirreden sollten

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Wenn der Himmel voller Geigenhängt, denkt erst einmal nie-

mand an Rosenkrieg und Scheidung.Dennoch ist es längst keine Ausnah-me mehr, dass Jungvermählte zu-sätzlich zu Ringtausch und Treuever-sprechen ganz unromantisch auchEheverträge schließen. Vor allemUnternehmer haben gute Gründe,die finanziellen Seiten der Partner-schaft zu regeln. Tun sie es nämlichnicht, gelten für die Ehegatten diegesetzlichen Bestimmungen zumGü-terstand der Zugewinngemeinschaft.Das aber heißt: Im Fall einer Trennunghat der Ehepartner Anspruch auf denAusgleich des während der gemein-samen Jahre erzielten Vermögens-zuwachses. „Im schlimmsten Falldrohen aufgrund einer solchen Zah-lungsverpflichtung ernste Liquidi-tätsprobleme, unerwünschte Kredit-aufnahmen oder gar der Verkaufder Firma“, warnt Torsten Behnsen,Rechtsanwalt bei Ecovis.

Die Vorteile eines EhevertragsIm Zuge des Zugewinnausgleichs wirddas zu Beginn und das zum Ende dergemeinsamen Jahre vorhandene Ver-mögen gegenübergestellt und dieDifferenz den beiden Partnern jeweilszur Hälfte zugesprochen. Hat abernun der wirtschaftlich bessergestell-te Teil des Ehepaares einen großenTeil des Vermögens in sein Unter-nehmen investiert, verfügt er mög-licherweise gar nicht über genügendliquide Mittel, um den Zugewinn-anspruch zu begleichen. Dies giltumso mehr, als bei der Bemessungdes Zugewinns auch ideelle Unter-nehmenswerte wie der Marken-name oder die Marktstellung bei derVermögensberechnung Berücksich-

tigung finden. „Dieser sogenannteGoodwill erhöht im Fall einer Schei-dung zusätzlich das Risiko, durchAusgleichsansprüche in Zahlungs-schwierigkeiten zu geraten“, erläu-tert Behnsen.Ein Ehevertrag kann solchen Gefah-ren vorbeugen, indemman darin bei-spielsweise Gütertrennung vereinbartoder das betriebliche Vermögen ausdem Zugewinnausgleich ausschließt.

Ebenso ist es möglich, in einem sol-chen Vertrag den Verzicht auf diegegenseitige Verrechnung von Ren-tenanwartschaften (Versorgungs-ausgleich) festzuhalten oder dieUnterhaltszahlungen zu regeln, fallses zu einer Scheidung käme. „Häu-fig werden in Eheverträgen für denFall der Scheidung auch Abfindungs-summen bei weiterem Verzicht aufUnterhaltsansprüche vereinbart“, sagtBehnsen. Er warnt allerdings auch:Eine einseitige Lastenverteilung zu-ungunsten des einen oder anderenPartners sollte vermieden werden, dader Vertrag sonst wegen Sittenwid-rigkeit nichtig werden könnte. Dasgilt insbesondere bei einem soge-nannten Globalverzicht auf Unter-halt, Versorgungs- und Gewinnaus-gleich. Da höchstrichterliche Urteilein den vergangenen Jahren die ge-setzlichen Maßgaben entscheidendverändert haben, ist deshalb auch dieÜberprüfung bestehender Ehever-träge ratsam.

Ausweg aus einem DilemmaEine kritische Bestandsaufnahmelohnt sich zudem, wenn sich imLauf des Lebens die Prioritäten än-dern. So gewinnt im fortgeschritte-nen Alter üblicherweise die Besteu-erung von Erbschaften oder Schen-kungen an Bedeutung. Unter diesemBlickwinkel wiederum erscheint dieGütertrennung nicht unbedingt alsideale Lösung. In diesem Fall näm-lich muss der hinterbliebene Ehe-partner seinen Anteil am Erbe nachAbzug der Freibeträge voll versteu-ern. Hätte man sich dagegen für dengesetzlichen Güterstand der Ehe ent-schieden, bliebe der während dergemeinsamen Jahre aufgelaufene

Treueschwüre reichen nichtWenn Unternehmer den Bund fürs Leben schließen, müssen sie bei aller Romantik auch mit Risiken rechnen.Verträge bieten Schutz vor unliebsamen Überraschungen.

EHEVERTRAG

„Der sogenannte Goodwill erhöht im Fall einerScheidung zusätzlich das Risiko, durch Ausgleichsansprüchein Zahlungsschwierigkeiten zu geraten.“Torsten Behnsen, Rechtsanwalt bei Ecovis

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” Wie können Eheverträgehelfen, das Unternehmenim Fall einer Scheidungnicht zu gefährden?

” Worauf ist bei der Gestal-tung von Verträgen zwi-schen Ehepartnern mitBlick auf die Erbschaft-steuer zu achten?

” Wie können erbrechtlicheAuseinandersetzungenzwischen den Familiender Ehepartner vermiedenwerden?

Worüber wirreden sollten

NotfallordnerDiese Informationenund Anweisungen solltenUnternehmer in einemNotfallordner bereithalten:

� Wer ist im Betrieb mit Hand-lungsanweisungen und Voll-machten ausgestattet?

� Wer hat Zugang zu wichtigenDokumenten wie Jahresab-schluss, BWA, Gesellschaftsver-trag, Geschäftsplan, Versiche-rungspolicen etc.?

� Welche Verbindlichkeiten rundum den Betrieb sind zu beach-ten?

� Wer verfügt über Bankvollmach-ten und ist über wichtige Zu-gangscodes (Computer, Tresor)und Adressen (Anwälte, Steuer-berater) informiert?

� Kommt auch die rückwirkendeGestaltung einer modifiziertenZugewinngemeinschaft infrage?

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Zugewinnausgleich steuerfrei. Istbeispielsweise während der Ehe dasVermögen der Gattin um 150.000Euro und das ihres verstorbenenMannes um 450.000 Euro gewach-sen,so resultiert daraus ein hälftigerZugewinnausgleich von 150.000 Eu-ro, der von der Erbschaftsteuer be-freit ist.Was also tun? Kann man sich solcheSteuervorteile erhalten und das be-triebliche Vermögen dennoch vor denim Fall einer Scheidung drohendenAnsprüchen sichern? „Ein zwar ge-setzlich nicht explizit geregelter, abergangbarer Lösungsweg liegt in derVereinbarung einer modifizierten Zu-gewinngemeinschaft“, sagt Andre-as Hintermayer, Rechtsanwalt undSteuerberater bei Ecovis. Hierbei wirdfür den Fall der Scheidung beispiels-weise eine Gütertrennung festgelegt.Bleibt das Paar dagegen bis zumTod eines der Ehepartner zusammen,gilt der Güterstand der Zugewinn-gemeinschaft. Konsequenz: Die steu-erlichen Vorteile, falls ein Ehepartner

stirbt, sind gesichert, bei einer Schei-dung aber werden Ausgleichsan-sprüche ausgeschlossen.

Was noch zu beachten istAllerdings lohnt es sich, die sich imLauf des Lebens verändernden Prä-ferenzen frühzeitig zu berücksich-tigen. Ändert man etwa eine reineGütertrennung relativ spät in einenmodifizierten Vertrag um, ist mög-licherweise ein Großteil der Zuge-winne schon angefallen und kann indieser Höhe nicht mehr steuerspa-rend genutzt werden. Die persönlicheLebenssituation macht darüber hin-aus oft genug über die Festlegungdes Güterstands hinausgehendeRegelungen erforderlich. Wer etwaals Unternehmer bereits einmal ver-heiratet war und Kinder in eine neueEhe mitbringt, wird auf die erb-rechtlichen Folgen der Vermählungachten. „Oft geht es dann darum,das Vermögen innerhalb des eigenenFamilienstamms und der bereits exis-tierenden Kinder zu halten“, sagt

Hintermayer. An diesem Ziel orien-tierte Verträge können deshalb zwarRegelungen zur Unterhaltssicherungdes neuen Ehegatten enthalten, die-sen aber ebenso wie seine Kinder vonder Erbfolge ausschließen. Werdensolche und andere Ziele hingegennicht vertraglich festgelegt, drohenim Erbfall Streit und kostenträchtigeAuseinandersetzungen.Nicht vergessen sollte man bei all-dem, dass für das Unternehmen auchunabhängig von der Erbfolge für denNotfall vorgesorgt ist. Fällt der Chefnämlich durch Krankheit oder Schlim-meres aus, müssen Vertrauensperso-nen aus der Familie oder befähigteMitarbeiter Handlungsanweisungengeben können und Zugang zu wich-tigen Dokumenten haben. Nicht zu-letzt kann der Unternehmer bei derAusarbeitung eines solchen „Not-fallkoffers“ explizit Verfügungen überdie Unternehmensnachfolge treffen.Vorausschauendes Planen lohnt sichauch dann, wenn der Himmel nochvoller Geigen hängt.

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Die Zähmung des DatenmonstersNoch zwei Jahre haben Unternehmen Zeit, um ihre Finanzbuchhaltung für die elektronischeÜbermittlung detaillierter Bilanzdaten an das Finanzamt fit zu machen.

E-BILANZ-E INFÜHRUNG

„Die E-Bilanz stellt erhöhte Anforderungen an dieFinanzbuchhaltung. Die betroffenen Unternehmen solltendeshalb die Zeit bis zur Einführung gut nutzen.“Peter Knop, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer bei Ecovis

Das Beste ist bisher der einprägsame, weil kurzeName: E-Bilanz. Das vom Fiskus geschaffene Werk

ist jedoch so komplex geraten, dass es den versproche-nen „Steuerbürokratieabbau“ ins Gegenteil verkehrt. Undnoch immer fehlt es der Finanzverwaltung an einer funk-tionierenden Software, um den angeforderten Daten-wust verarbeiten zu können.„Daran wird sich bis 2013 auch nichts ändern“, ist sichPeter Knop, Steuerberater undWirtschaftsprüfer bei Eco-vis, sicher. Aus gutem Grund: Obwohl laut Gesetz dieE-Bilanz schon 2013 starten soll, heißt es in einem Schrei-ben des Bundesfinanzministeriums (BMF), dass es „nichtbeanstandet“ wird, wenn erstmals 2014 die E-Bilanzenfür die Geschäftsjahre eingereicht werden, die nach dem31. Dezember 2012 beginnen – also für das kalender-gleiche Geschäftsjahr 2013 und folgende.

Buchhaltungssystem und -software checken„Diese Schonfrist sollten die Unternehmen nutzen, umsich auf die E-Bilanz vorzubereiten, sodass 2014 von ih-rer Seite alles klappt“, erklärt Knop. Denn allein die Muss-Angaben zur Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)sowie Ergebnisverwendung gehen nach den bis-herigen Entwürfen der Finanzverwaltung weit überdie Zahl der möglichen HGB-Positionen hinaus.

Wenn nicht gleich eine Steuerbilanz erstellt und einge-reicht wird, müssen auch die steuerlichen Modifikatio-nen gegenüber der Handelsbilanz (insbesondere eineÜberleitungsrechnung) übermittelt werden. ZusätzlichePflichtangaben müssen Einzelunternehmen und Perso-nengesellschaften machen.Die E-Bilanz bringt höhere Anforderungen an dieFinanzbuchhaltung (Fibu) mit sich. Dies gilt vor allem fürUnternehmen, die ihre Buchhaltung selbst erledigen. Soist mit Blick auf die Pflichtangaben zu prüfen, ob der ver-wendete Kontenrahmen und das Buchhaltungssystemdem von der Finanzverwaltung verlangten Mindestum-fang gerecht werden. „Nur so lassen sich die geforder-ten E-Bilanz-Details schon in der laufenden Buchführungberücksichtigen und damit kostspielige Nacharbeiten fürden Jahresabschluss vermeiden“, mahnt Ecovis-ExperteKnop. Ohne Hilfe eines Steuerfachmanns wird es beider Fibu-Anpassung kaum gehen; denn der Laie wirdsich in der sogenannten Taxonomie, dem 4.800 Zei-

len umfassenden Datenschema fürdie E-Bilanz, nur schwer zu-rechtfinden.„Auch die Software für

die Finanzbuchhaltungmussan die E-Bilanz-Anforderun-

gen angepasst werden“, erklärtChristian Brion, Steuerberater und

Wirtschaftsprüfer bei Ecovis. „Man-che Anbieter, nicht nur kleinere Soft-

warehäuser, tun sich damit nochschwer“, weiß Brion. Keine Sorgenmüs-

sen sich Firmen machen, die ihre Buch-haltung von ihrem Ecovis-Steuerberater

und der verwendeten Software erledigenlassen. Denn der IT-Dienstleister für Steuer-

berater und deren Mandanten ist als Teilneh-mer der E-Bilanz-Pilotphase bestens gerüstet.

Die Ecovis-Software ist auch XBRL-konform. Die-sen Datenaustausch-Standard schreibt die Finanz-

verwaltung für die elektronische Übermittlung derdetaillierten Bilanzdaten vor. XBRL (für „Extensible Bu-

siness Reporting Language“) hat übrigens den Vorteil,dass es sich mehrfach nutzen lässt, nämlich schon zurErstellung der Jahresabschlüsse und auch für deren Ver-öffentlichung im Bundesanzeiger.

8 ECOVIS Info 2/2012

Was wir Ihnenbieten können� Überprüfung Ihrer Finanz-

buchhaltung (Fibu)inklusive Software aufE-Bilanz-Fähigkeit

� Anpassung des Konten-rahmens und Einweisungder Fibu-Mitarbeiter

� Übernahme der Finanz-und Lohnbuchhaltung fürIhr Unternehmen (damitautomatische Anpassungan E-Bilanz-Erfordernisse)

� Jahresabschluss-Erstellunginklusive Steuerbilanzbzw. Überleitung von derHandelsbilanz

� Übermittlung der E-Bilanzan das Finanzamt

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Gerade im E-Commerce-Bereichmüssen AGB und Widerrufsbe-

lehrungen immer wieder aktualisiertwerden. Betroffen sind vor allem dieOnline-Händler. Beispiele für solcheNeuerungen gibt es reichlich. So tratam 4. August 2011 das Gesetz zurAnpassung der Vorschriften über denWertersatz bei Widerruf von Fern-absatzverträgen und über verbun-dene Verträge in Kraft. Damit muss-ten die Online-Händler denWortlautzur Widerrufsbelehrung in den AGBentsprechend ändern. Seit 5. Novem-ber 2011 ist die Verwendung der neu-en Regelung Pflicht. Ein Online-Händ-ler, der auch danach noch die ver-alteten AGB verwendet, muss damitrechnen, dass er früher oder späterabgemahnt wird. Für die betroffenenUnternehmer kann das teuer werden.„Die Abmahnkosten können sich von

einigen 100 Euro bis auf mehrere1.000 Euro summieren“, warnt Ha-rald Schleicher, Ecovis-Fachanwalt fürgewerblichen Rechtsschutz.

Immer auf dem neuesten StandMit automatischen Updates, die erbereits seit dem Jahr 2000 anbietet,lassen sich diese Aufwendungen je-doch vermeiden.„Die Online-Shopswerden dadurch abmahnsicher. Vorallem den kleineren Unternehmenkann diese Dienstleistung sehr zu-gutekommen, weil sie sich um dieAGB-Anpassung nicht selbst küm-mern müssen, vorgeschriebene Ak-tualisierungen werden nicht mehrübersehen“, bringt Harald von Her-get, Rechtsanwalt bei Ecovis, den Vor-teil auf den Punkt. „Das erleichtertmir die tägliche Arbeit sehr“, bestä-tigt Karl Nitschke, Mitinhaber der

W&N Datentechnik. Der BerlinereBay-Shop nutzt den Update-Servicebereits seit 2007.Weitere gesetzliche Neuerungen, dieAngleichungen der AGB-Texte oderder Widerrufsbelehrungen erforder-lich machen, sind absehbar. Ein Richt-linienvorschlag der EU-Kommissionbeispielsweise zielt auf die stärkereHarmonisierung der Verbraucher-rechte ab. Die neue Regelung siehtvor, dass eine Dienstleistung, dieinnerhalb der Widerrufsfrist begon-nen wird und die der Verbraucherinnerhalb dieser Frist widerruft, hin-sichtlich der bereits erbrachten Leis-tung entlohnt werden muss. DemVorschlag muss der Rat der EU aller-dings noch formal zustimmen. DieMitgliedstaaten haben danach zweiJahre Zeit, um die Regelungen in na-tionales Recht umzusetzen.

„Im E-Commerce-Bereich kommt es häufig zu Abmahnungen, wennAGB und Widerrufsbelehrungen nicht rechtzeitig aktualisiert wordensind. Im Grunde kann es jeden Online-Händler treffen.“Dr. Harald von Herget, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz bei Ecovis

ECOVIS Info 2/2012 9

Für bestimmte Waren, zumBeispiel Arzneien, Kosmetik-artikel oder elektronischeProdukte, gelten spezielleVorschriften und Gesetze,die in die Allgemeinen Ge-schäftsbedingungen ein-fließen müssen. „Dadurchsteigt die Wahrscheinlichkeitvon rechtlichen Änderungenweiter an, sodass sich derBedarf an Fachanwaltswis-sen hier deutlich erhöht“, soHarald von Herget, Rechts-anwalt und Fachanwalt fürGewerblichen Rechtsschutz,der im Rahmen der vonihm konzipierten Rechte-Ver-waltung Advocating® einedenkbar breite Dienstleis-tungspalette anbietet. Ne-ben der AGB-Aktualisierunggehört dazu die systemati-sche Verwaltung von Lizen-zen jeder Art, von Marken,Titeln sowie sonstigen Rech-ten: Das Service-Spektrumreicht vom rein administrati-ven Management über dieVertragskontrolle und Über-wachung bis hin zum Inkas-so sowie zur Abrechnungs-kontrolle.

ZahlreicheSonderregelungen

Gut geschützt gegen AbmahnungenDie Ecovis-Anwälte informieren Online-Händler rechtzeitig über gesetzliche Neuerungen undbieten hierzu einen Update-Service für die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) an.

RECHTEVERWALTUNG FÜR WEBSHOPS

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„Wenn sich durch unerwartete NegativentwicklungenFinanzierungslücken auftun, muss rasch reagiert und eintragfähiges Fortführungskonzept erarbeitet werden.“Sabine Winter, Mittelstandsberaterin bei Ecovis

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Finanzierungsprobleme aus heiterem HimmelSelbst kerngesunde Unternehmen können in finanzielle Engpässe geraten, etwa wenn die Konjunktur plötzlicheinbricht oder ein Großkunde pleite geht. Dann ist kompetente Beratung gefragt.

KRISENMANAGEMENT

Alles lief bestens für den 1997 ge-gründeten Lohnfertiger, der ton-

nenschwere Maschinenteile, vor al-lem für Großgetriebe, bearbeitet –sprich: bohrt und fräst. Die Umsätzestiegen Jahr für Jahr, und die Auf-tragsbücher waren so gut gefüllt, dasssie für ein Dreivierteljahr im Drei-schichtbetrieb reichten. Die Firma ar-beitete so profitabel, dass dank derGewinnrücklagen die Eigenkapital-quote auf rund 50 Prozent stieg.Vor diesem Hintergrund war es kei-neswegs gewagt, in die Erweiterungder Produktion zu investieren. So er-richtete das Unternehmen, das bisdahin in einer gemieteten Halle pro-duzierte, 2008/09 ein eigenes Be-triebsgebäude. Zu 50 Prozent wurdeder Bau aus Eigenmitteln finanziert,der Rest durch die steuerliche Inves-titionszulage, einen Landeszuschusssowie Förder- und Hausbankdarle-hen. Weil der Mietvertrag für die al-te Halle noch bis Ende 2014 lief, zogzunächst nur ein Teil der Produktionin den Neubau. Zugleich planten die

beiden Gesellschafter-Geschäftsfüh-rer die Anschaffung eines neuenBearbeitungszentrums als Ersatz füreine veraltete Anlage, deren Miet-vertrag Ende 2010 definitiv auslief.Doch vorher bekam das Unterneh-men die Folgen der Finanz- undWirt-schaftskrise zu spüren. Das Auf-tragspolster schmolz, ab September2009 brachen die Umsätze ein, dieLiquidität verschlechterte sich. Derhohe Eigenmitteleinsatz beim Neu-bau wurde damit zum gefährlichenBumerang.

Umfassendes MaßnahmenpaketWegen der anstehenden Entschei-dung über die Maschineninvesti-tion forderte die Hausbank ein Kon-zept zur Unternehmensfortführungan. Ecovis-Steuerberater Jan Brum-bauer empfahl, Mittelstandsberate-rin Sabine Winter von Ecovis einzu-schalten.Nach der Ist-Analyse war ihr klar:„Das Unternehmen ist durchauswett-bewerbsfähig. Doch die Produktion

muss, um Betriebskosten zu sparen,so schnell wie möglich komplett inden Neubau umziehen.“ Allerdingswaren dafür zusätzliche Mittel erfor-derlich. Die Lösung: ein Investitions-darlehen aus dem KfW-Sonderpro-gramm für Unternehmen, die durchdie Wirtschaftskrise in Schwierigkei-ten geraten waren.Zudemwurde derMietvertrag für denalten Standort gegen eine Ab-standszahlung vorzeitig aufgelöst.Dies aber würde das Liquiditätspro-blem verschärfen. Die bestehendeKontokorrentlinie reichte nicht aus.Deshalb wurde über die Hausbankzusätzlich ein Betriebsmittelkredit ausdem KfW-Sonderprogramm bean-tragt – mit Erfolg. Weil die betrieb-lichen Kreditsicherheiten ausgereiztwaren, ließen die beiden Unterneh-mer eine Grundschuld auf ein priva-tes Wohnhaus eintragen; zudem ga-ben sie Gesellschafterdarlehen.„Alle haben mitgezogen: Förder-institute, Hausbank, selbst Gemein-de und Finanzamt durch Herabset-zung der Steuervorauszahlungen“,sagt Sabine Winter. Trotz Kurzarbeitließen sich jedoch Entlassungen nichtvermeiden, weil der Umsatz 2010 umüber 40 Prozent einbrach. Die An-schaffung des neuen Bearbeitungs-zentrums wurde daher vorerst zu-rückgestellt.Trotzdem kam das Unternehmen2011, bei stark steigenden Umsät-zen, erneut in Liquiditätsnöte. Grund:unerwartete Mehrkosten und Ver-zögerungen bei der Maschinenum-setzung. Wieder war der Rat vonEcovis gefragt, damit die Firma füreinen weiteren Hausbankkredit eine80-prozentige Bürgschaft der Bürg-schaftsbank Sachsen erhielt.

Was wir Ihnenbieten können� Ist-Analyse und Hand-

lungsempfehlungen zurÜberwindung wirtschaft-licher Schwierigkeiten

� Erarbeitung eines Fortfüh-rungskonzepts

� Begleitung bei Verhand-lungen mit Kredit- undFörderinstituten

� Unterstützung bei derBeantragung von Förder-mitteln (auch Beratungs-zuschüssen)

� Unterstützung beiVerhandlungen mitGeschäftspartnern zurKostensenkung undLiquiditätsentlastung

� Aufbau eines wirksamenControlling- und Pla-nungssystems, um Warn-zeichen frühzeitig zuerkennen und rechtzeitiggegenzusteuern

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Schon früh wollte Henry Schönrock „raus in dieWelt“. Seit der gelernte Bootsbauer mit kauf-

männischer Ausbildung aus Freest bei Greifswald inden Messebau eingestiegen ist, war er in fast allenLändern Europas, den USA und Japan. Mit seiner Fir-ma MMS GmbH & Co. KG sorgt er dafür, dass sichKunden wie Mercedes-Benz oder Audi auf Großver-anstaltungen gut präsentieren können. MMS hatHauptversammlungen von RWE und VW betreut undist auf Automessen in Amsterdam, Genf, Mailand,Madrid, Paris, Detroit und Tokio zu Hause. „Wir mon-tieren Messebausysteme, errichten Stände, verlegenBöden, erstellenWände und Decken und bauen Fens-ter, Türen und Container ein“, berichtet Schönrock.Dazu kommen Holzmontagen sowie Planung undBau von Carports und Dachstühlen. Er startete 1997als Einzelunternehmer auf der CeBIT Hannover.Daraus ist die 2011 per Umwandlung gegründeteMMS in Freest geworden, ein Unternehmenmit rund55 festen und freien Mitarbeitern. Startet der Mes-seaufbau, müssen die Montagen in kürzester Zeitüber die Bühne gehen. Über Empfehlungen ist Schön-rock zu Ecovis gekommen und fand seinen Steuer-berater, der ihn auch in wirtschaftlichen Fragen undRechtssachen unterstützt, gleich sympathisch. Schön-rock: „Persönlicher Draht ist enormwichtig. Ich kannmich auf unseren Steuerberater verlassen – genau-so wie es unsere Kunden auch bei uns tun.“

PRESSESPIEGELPRESSESPIEGEL

Auch der Fiskus will einenPlatz an der SonneDiese Steuerpflicht gilt auchdann, wenn Rentner insAusland gezogen sind – mitwenigen Ausnahmen. „MitSpanien und der Schweizbestehen Doppelbesteue-rungsabkommen, denenzufolge die deutsche Renteim Wohnsitzland steuer-pflichtig ist”, erklärt LudwigEisenmann, Steuerberaterbei Ecovis.Aus: „Financial Times Deutschland“,25. Januar 2012

Grundsätzlich ChaosWer sich einen Teil derAbgeltungsteuer aufKapitalerträge vom Finanz-amt zurückholen oder einBörsenminus bankübergrei-fend verrechnen lassen will,benötig dafür eine Steuer-oder Verlustbescheinigung.„Einen festgelegtengesetzlichen Termin für dieZusendung der Steuerbe-scheinigung gibt es nicht“,sagt Alexander Kimmerlevon Ecovis.Aus: „Focus Money”,8. Februar 2012

Wenn der Steuerfahnderdreimal klingeltDer Vorwurf: Steuerhinter-ziehung, oder auch Betrug,beispielsweise zulasten derKrankenkassen. „Seit Ärzteund Krankenhäuser immerstärker in den Fokus derStrafverfolger gerückt sind,ist diese Szene keine Selten-heit mehr”, so Tim Müller,Rechtsanwalt und Fach-anwalt für Medizinrecht beiEcovis.Aus: „Orthopädische Nachrichten“,1. Januar 2012

Ecovis nun auch in KölnAuf Wunsch vieler Mandanten hat Ecovis die Präsenzin Nordrhein-Westfalen verstärkt und zu den Kanzleienin Krefeld und Düsseldorf jetzt eine Vertretung in Kölneröffnet. Unter dem Namen ECOVIS Stallmeyer Treu-hand GmbHWirtschaftsprüfungsgesellschaft baut dasUnternehmen seine Kompetenzen auf den GebietenRecht, Steuern undWirtschaftsprüfung durch die Fach-beratung für internationales Steuerrecht und Unter-nehmensnachfolge weiter aus.

„Euro noch nicht über den Berg“

Schuldenländer und Euroraum langfristig stabilisieren,Banken liquide halten und zugleich hohe Inflation ver-meiden: Wie diese Herausforderung zu bestehen ist,erklärte der Chefvolkswirt der Bayerischen Landesbank,Dr. Jürgen Pfister, auf einer Ecovis-Veranstaltung inRosenheim. „Gelingt es, den Deckel auf die Staats-schulden der Krisenländer zu kriegen, kann 2013 inDeutschland wie im Euroraum insgesamt beimWachstum wieder eine Eins vor dem Komma stehen.“Deutschland als größte EU-Volkswirtschaft dürfte dankguter Binnenkonjunktur und der Exporte in prosperie-rende Schwellenländer in Asien und Südamerika sowiedie sich erholenden USA wirtschaftlich stabil bleiben.

Unternehmer-Stresstest per iPhoneFür Benutzer von iPhones und iPads hat Ecovis einenUnternehmer-Stresstest entwickelt. Mit den neuen Appslässt sich anhand von 22 Fragen schnell feststellen, wiedas Unternehmen auf Ratings und betriebswirtschaft-liche Notfallsituationen vorbereitet ist: Was passiert,wenn sich die Zahlungsziele um zwei Wochen auswei-ten oder der Umsatz um 20 Prozent einbricht? DasTestergebnis ist eine Bewertung in vier Notenstufen.Bei einer 4 ist es höchste Zeit, den Ecovis-Berater an-zurufen. In den Test sind die langjährigen Erfahrungenvon Ecovis im Sanieren von Unternehmen, in der Wirt-schaftsprüfung und Steuerberatung eingeflossen.

Präzision, Schnel-ligkeit, Termin-treue und Service-qualität: Messe-bauer HenrySchönrock

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„Absolute Verlässlichkeit – imMessebau wie beim Steuerberater“

Mandant im Fokus

www.messemontagen.de

MMS GmbH & Co. KG ist Mandant von Robin Große,Steuerberater, und Dieter Puls, Rechtsanwalt und Fachanwaltfür Steuerrecht, bei Ecovis in Ahlbeck.

Dr. Jürgen Pfister (Mitte) mit Dr. Ferdinand Rüchardt(l.) und Dr. Georg Bauhuber von Ecovis

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Herausgeber: ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft, Ernst-Reuter-Platz 10, 10587 Berlin, Tel. +49 (0)30-31 00 08 55, Fax +49 (0)30-31 00 08 56Konzeption und Realisation: EditorNetwork Medien GmbH, 80336 MünchenRedaktionsbeirat: Ernst Gossert, Ulf Knorr (Steuerberater); Uwe Lange, Ingrid Westphal-Westenacher (Wirtschaftsprüfer/Steuerberater); Dr. Tobias Schulze,Andreas Hintermayer (Rechtsanwälte); Josef Häusler, Prof. Dr. Bernd Romeike (Unternehmensberater).

ECOVISinfo basiert auf Informationen, die wir als zuverlässig ansehen. Eine Haftung kann jedoch aufgrund der sich ständig ändernden Gesetzeslage nichtübernommen werden.

ECOVIS – DAS UNTERNEHMEN IM PROFILEcovis ist ein Beratungsunternehmen für den Mittelstand und zählt in Deutschland zu den Top 10 der Branche. In den mehr als 130 Büros inDeutschland sowie den über 60 internationalen Partnerkanzleien arbeiten etwa 3.800 Mitarbeiter. Ecovis betreut und berät Familienunterneh-men und inhabergeführte Betriebe ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen. Um das wirtschaftliche Handeln seiner Mandanten, darunter20.000 gewerbliche Kunden, zu sichern, bündelt Ecovis die nationale und internationale Fach- und Branchenexpertise aller Steuerberater,Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Unternehmensberater. Jede Ecovis-Kanzlei kann auf diesen Wissenspool zurückgreifen. Die ECOVISAkademie ist zudem Garant für eine fundierte Ausbildung sowie eine kontinuierliche und aktuelle Weiterbildung. Damit ist umfassendgesichert, dass die Mandanten vor Ort persönlich gut beraten werden.