· Anspruch genommen, so wird das Entgelt bei Absage bis 21 Tage vor Nutzungsbeginn bis auf eine...
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· Anspruch genommen, so wird das Entgelt bei Absage bis 21 Tage vor Nutzungsbeginn bis auf eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 40,-- € durch die zuständige Stelle zurückgezahlt