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Antragsbuch IX Bundeskongress JuLis Österreich

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Alle inhaltlichen Anträge und Satzungsänderungsanträge zum Bundeskongress der JuLis Österreich am 19. Oktober 2013.

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Page 1: Antragsbuch IX Bundeskongress JuLis Österreich

MUTIGIN DIE NEUEN ZEITENANTRAGSBUCH ZUM IX. BUNDESKONGRESSDER JUNGEN LIBERALEN ÖSTERREICH

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INDEX LEITANTRAG

Für einen neuen europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt Bundesvorstand 4

SATZUNGSÄNDERUNGSANTRÄGE

Satzungsänderungen Bundesvorstand 6-8

PROGRAMMATISCHE ANTRÄGE

1. Datenschutz in Europa stärken Elias von der Locht 9

2. Die Flexilehre Dominik Berghofer 10

3. Ende der Steuerbegünstigung von Wochenends- und Feiertagszuschlägen

Nikolaus Scherak 11

4. Ende der steuerlichen Begünstigung des 13. Und 14. Monatsgehalts

Nikolaus Scherak 12

5. Erbinformation reproduktionsfähiger Organismen muss Gemeingut sein

Moritz Klammler 13

6. Familienförderung statt Stillstand Stefan F. Windberger 15

7. Geringere Lohnnebenkosten für junge und alte Arbeitnehmer Lukas Lerchner 16

8. Gesundheits-Sparkonten als Schritt zur Liberalisierung des Gesundheitswesens

Simon Zöllner 17

9. Inflation ist ein Problem, keine Lösung Hannes Müllner 18

10. Keine Einkommenssteuerberechnung nach Einheitswerten für Bauern

Nikolaus Scherak 20

11. Keine staatlichen Kleidungsvorschriften Moritz Klammler 22

12. Kinderrechte in die Verfassung Nikolaus Scherak 23

13. KMU Eigenkapitalerhöhungen Julia Seidl 24

14. Lasst den Wähler sprechen, nicht erst nach 5 Jahren! Markus Wohlrab 25

15. Liberales Rauchgesetz statt Unternehmerhetz Amir Ahmed 26

16. Mehr Demokratie in Europa Stefan F. Windberger 28

17. Mitwirkungspflicht beinhaltet keinen Freiheitsentzug Nikolaus Scherak 30

18. Nein zum §209 StGB light – Reformierung des §207b StGB Amir Ahmed 31

19. Passives Wahlrecht für Bundespräsidentschaftswahl Nikolaus Scherak 32

20. Plädoyer für die Gruppenbesteuerung Nikolaus Scherak 33

21. Präimplantationsdiagnostik erlauben Nikolaus Scherak 34

22. Rechtsstaatliches Verfahren im Rechtsstaat Markus Wohlrab 35

23. Reform der Außen- und Sicherheitspolitik Stefan F. Windberger 36

24. S.O.S. Rechtsstaat - Aufwertung des Privatsachverständigengutachtens im Strafverfahren

Amir Ahmed 38

25. Spendenabsetzbarkeit statt Kulturbeitrag Lukas Lerchner 40

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26. Universitäre Ausbildungspflicht für Beamte Lukas Lerchner 41

27. Wirtschaftsverbände stärken Ivan Prandzhev 42

28. Zweisprachige Verwaltung (de/en) in Österreich Bernhard Bair 43

ÄNDERUNGSANTRÄGE

29. Änderungsantrag „Bürgergeld“ Clemens Böck 44

30. Änderungsantrag „Integration und Politik“ Ivan Prandzhev und Benjamin Zavlak

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31. Änderungsantrag „Religionsunterricht abschaffen“ Clemens Böck 49

32. Rücknahme des Beschlusses „Würdevolles Sterben ermöglichen“

Moritz Klammler 51

APPENDIX

Erläuterung zu „Rücknahme des Beschlusses ‚Würdevolles Sterben ermöglichen’

Moritz Klammler 52

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Antrag an den Bundeskongress am 19. Oktober 2013 Antragssteller: Bundesvorstand    Der  Bundeskongress  möge  beschließen:  

FÜR  EINEN  NEUEN  EUROPÄISCHEN  STABILITÄTS-­‐  UND  WACHSTUMSPAKT  

Die  Herausforderungen  

Wir   Junge   Liberale   sind   begeisterte   Europäerinnen   und   Europäer.   Was   für   unsere  Großeltern   das   größte   Friedensprojekt   der   Geschichte   war   und   unseren   Eltern   als  Garant  bleibenden  Wohlstandes  galt,  ist  für  uns  Stifter  einer  kosmopolitischen  Identität  und   Vorreiter   auf   dem  Weg   zu   einer   wahrhaft   offenen   Gesellschaft   im   Popper’schen  Sinne.  In  Anbetracht  der  aktuellen  Weltwirtschaftskrise  machen  wir  uns  große  Sorgen  um  die  Zukunft  Europas.  Der  Status  Quo  kann  nicht  aufrecht  erhalten  werden  -­‐  Europa  befindet  sich  am  Scheideweg  zwischen  einer  Renationalisierung  samt  Re-­‐definierung  Europas  als  Freihandelszone  und  der  Einrichtung  eines  föderalen  Bundesstaates.    

Die  Analyse  Nach  wie  vor  und  im  Einklang  mit  unserem  Europawahlprogramm  2009  sehen  wir  eine  weitere  europäische  Einigung  mit  dem  Ziel  eines  föderalen  europäischen  Bundesstaates  als  beste  Alternative  an.    Österreichs   EU-­‐Mitgliedschaft   ist   rein   ökonomisch   bereits   eine   Erfolgsstory.   Von   allen  EU-­‐Mitgliedern   hat   Österreich   pro   Kopf   am  meisten   von   der   Einführung   des   Euro   als  gemeinsamer   Währung   profitiert   (1).   Der   EU-­‐Beitritt   hat   in   Österreich   12.600  Arbeitsplätze   geschaffen   und   die   offenen   Grenzen   ersparen   der   österreichischen  Wirtschaft  4,2  Milliarden  Euro,  und  das  jeweils  jährlich  (2).  Die  Kombination  aus   falschen   Incentives   in  Politik  und  Wirtschaft   sowie   insbesondere  die   moralische   Degeneration   seitens   der   Investmentbanken   im   Anschluss   an   die  Aufhebung   des   Glass-­‐Steagall   Acts   hat   zu   einer   Wirtschaftskrise   globalen   Ausmaßes  geführt,  die  nun  auch  die  Grundfesten  der  Europäischen  Union  erschüttert.  

Die  Agenda  Die   JuLis   treten   für  eine  stärkere  Europäische  Union  ein  und  sind  daher  auch   für  eine  Ausweitung   des   EU-­‐Budgets,   welches   derzeit   lediglich   etwa   1%   des   BIPs   der  Mitgliedsstaaten  ausmacht  (3).  Sobald  ökonomisch  und  sozial  irrationale  Posten  wie  die  CAP   aus   dem   EU-­‐Budget   gestrichen  werden   und   das   Europäische   Parlament   über   ein  volles   Initiativrecht   verfügt,  muss   die   Europäische  Union   über  mehr   finanzielle  Mittel  verfügen,  die  ihre  zentrale  Rolle  in  Europa  unterstreichen.    

Die  JuLis  lehnen  eine  Fiskalunion  im  Sinne  gemeinsamer  Steuersätze  ab  und  treten  stark  für   einen   gesunden   Steuerwettbewerb   nach   dem   Vorbild   der   Schweizer   Kantone   ein.  

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Einer   Vereinheitlichung   der   Mehrwertsteuer   steht   jedoch   nichts   im   Wege,   da  verschiedene  Steuersätze  in  diesem  Bereich  derzeit  ein  massives  Hindernis  für  den  B2C-­‐Markt  darstellen,  da  Unternehmer  in  jedem  EU-­‐Exportland  separat  steuerpflichtig  sind.  Wettbewerbsverzerrende   Pseudosteuern   wie   z.B.   die   Normverbrauchsabgabe   (NoVA)  sind   als   Verletzung   der   Warenverkehrsfreiheit   des   Europäischen   Binnenmarktes   von  der  EU  zu  sanktionieren.  Die   JuLis   sehen   im   Bereich   der   Bankenregulierung   und   Bankenaufsicht   weiteren  Handlungsbedarf.  Die  Steigerung  der  Kernkapitalquote  von  2%  auf  8,5%  durch  Basel  III  reicht  nicht  an  die  für  eine  gewisse  Krisensicherheit  notwendigen  15%  heran  und  sollte  daher  weiter  angehoben  werden  (4).  

Die  JuLis  sehen  sich  mit  einer  politischen  Realität  konfrontiert,  in  welcher  es  Firmen  und  Staaten  gibt,  welche  „too  big  to  fail“  sind.  Dieses  Konzept  ermöglicht  die  Internalisierung  von   Profiten   und   Externalisierung   von   Kosten   an   den   Steuerzahler   und   ist   daher  abzulehnen.  Die  JuLis  fordern  daher,  bestehende  Institutionen  dieser  Größe  aufzuteilen  und   die   Bundeswettbewerbsbehörde   zu   beauftragen,   Marktversagen   durch  systemkritische  Firmengrößen  in  Zukunft  zu  verhindern.    Die   JuLis   präferieren   ein   Ende  mit   Schrecken   gegenüber   einem   Schrecken   ohne   Ende  und   sehen   den   Staatsbankrott   für   überschuldete   Staaten   daher   als   besten   aller  schlechten  Wege  an.  Staaten  mit  einer  Verschuldung  von  mehr  als  90%  des  BIP  erzielen  durchschnittlich  nur  noch  knapp  die  Hälfte  des  Wirtschaftswachstums  von  Staaten  mit  unter   30%   (5).   Die   Einhaltung   der   Maastricht-­‐Kriterien   ist   durch   die   EZB   zu  kontrollieren  und  effektivere  Sanktionsmechanismen  als  der  Sixpack  sind  zu  entwickeln.  Durch   die   Möglichkeit   eines   Staatsbankrottes   ist   weiters   zu   erwarten,   dass   Staaten  endlich   nur   noch   Schulden   in   rückzahlbarer   und   wirtschaftspolitisch   sinnvoller   Höhe  aufnehmen  können.  

Als  Junge  Liberale  glauben  wir,  dass  Verwirklichungschancen  nach  Amartya  Sen  zu  den  Grundfreiheiten  aller  Menschen  gehören  sollten  und  unterstützen  deshalb  die  Schaffung  stärkerer  Chancengerechtigkeit  auf  sozialer  Ebene  durch  die  Europäische  Union.  Daher  lehnen   wir   jegliche   Beschränkungen   der   Mobilität   zwischen   den   EU-­‐Staaten   ab   und  begrüßen   gleichzeitig   die  Mobilitätsinitiativen   des   Lifelong   Learning   Programmes   der  EU.    

 (1)  http://www.welt.de/wirtschaft/article13806244/Oesterreich-­‐profitiert-­‐am-­‐meisten-­‐vom-­‐Euro.html  (2)  http://derstandard.at/1325486023640/McKinsey-­‐Studie-­‐Oesterreich-­‐  

profitiert-­‐am-­‐meisten-­‐vom-­‐Euro  

(3)  http://ec.europa.eu/budget/explained/myths/myths_en.cfm#1of15  (4)  http://www.voxeu.org/epubs/cepr-­‐dps/optimal-­‐bank-­‐capital    

(5)  http://www.peri.umass.edu/236/hash/  

31e2ff374b6377b2ddec04deaa6388b1/publication/566  

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Antrag an den Bundeskongress am 19. Oktober 2013 Antragssteller: Bundesvorstand    Der  Bundeskongress  möge  beschließen:  

SATZUNGSÄNDERUNGSANTRAG  Statutenänderungsantrag    gemäß  §  7  Abs  7  lit  b.  iii.  des  Statuts  der  JuLis  Österreich  

In  allen  Rechtsnormen  (Statut,  Geschäftsordnung  und  Finanzordnung)  der  JuLis  Österreich  wird  die  Bezeichnung  Bundesgeschäftsführer  durch  Generalsekretär  ersetzt.    

 

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Antrag an den Bundeskongress am 19. Oktober 2013 Antragssteller: Bundesvorstand    Der  Bundeskongress  möge  beschließen:  

SATZUNGSÄNDERUNGSANTRAG  

Statutenänderungsantrag    gemäß  §  7  Abs  7  lit  b.  iii.  des  Statuts  der  JuLis  Österreich  

In   §   8   Abs   1   des   Statuts   der   JuLis   Österreich   soll   die   Bezeichnung   „Beisitzern“   durch  „weiteren  Vorstandsmitgliedern“.  

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Antrag an den Bundeskongress am 19. Oktober 2013 Antragssteller: Bundesvorstand    Der  Bundeskongress  möge  beschließen:  

SATZUNGSÄNDERUNGSANTRAG  

Statutenänderungsantrag    gemäß  §  7  Abs  7  lit  b.  iii.  des  Statuts  der  JuLis  Österreich  

§  4  des  Statuts  der  JuLis  Österreich  ist  durch  folgende  Ziffer  16    zu  ergänzen:    

16.        Personen,   die   sich   durch   ihr   Engagement   für   die   Freiheit   und   ihrer   Verbindung   zu  den    JuLis   verdient   gemacht   haben,   kann   vom     Bundesvorstand   die   Ehrenmitgliedschaft,  welche  mit  keinen  Rechten  und  Pflichten  verbunden  ist,  verliehen  werden.  

Die  momentane  Ziffer  16  wird  zu  Ziffer  17.  

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Antrag an den Bundeskongress am 19. Oktober 2013 Antragssteller: Elias von der Locht    Der  Bundeskongress  möge  beschließen:  

DATENSCHUTZ  IN  EUROPA  STÄRKEN  

Die  Jungen  Liberalen  fordern  den  umgehenden  Beschluss  und  die  rasche  Umsetzung  der    europäischen  Datenschutz-­‐Grundverordnung.    

Die  Problematik  Derzeit   gelten   innerhalb   der   europäischen   Union   sehr   unterschiedliche   Datenschutz-­‐  Standards.  Während  vor  allem  in  Mitteleuropa  sehr  hohe  Standards  festgelegt  wurden,    sind   in   anderen   Staaten   (z.B.   Irland)   die   gesetzlichen   Mindestansprüche   an   den  Datenschutz  wesentlich   geringer.   Unternehmen   bietet   sich   somit   die  Möglichkeit,   sich    innerhalb   der   EU   einen   günstigen   Standort   auszusuchen   und   somit   die   strengen  Auflagen  aus  beispielsweise  Österreich  zu  umgehen.  Viele   internationale  Unternehmen  wie  Facebook  und  Google  haben  ihren  Unternehmenssitz  deshalb  in  Irland  und  berufen  sich   in   ihren   Nutzungsbedingungen   mit   Kunden   aus   ganz   Europa   auf   irisches   Recht.  Außerdem   ermöglicht   das   derzeitige   „Safe   Harbor   Abkommen“   zwischen   der   EU   und  den   USA,   personenbezogene   Daten   aus   allen   EU-­‐Mitgliedsstaaten   in   die   USA   zu  übermitteln,  obwohl  die  dortigen  gesetzlichen  Anforderungen  an  den  Datenschutz  nicht  annähernd  europäischem  Niveau  entsprechen.  

Durch   dieses   Vorgehen   werden   zentrale   Elemente   des   Datenschutzes   und   der  Datensicherheit,  wie  wir  sie  im  deutschsprachigen  Raum  kennen,  ausgehöhlt.    

Maßnahmen  und  Ausblick  

Diese   Problematik   kann   gelöst   werden,   indem   die   EU-­‐Mitgliedsstaaten   sich   auf   einen  einheitlichen  Mindeststandard   für   Datenschutz   und   Datensicherheit   verständigen   und  für   weitergehende   nationale   Regelungen   den   Rechtsraum   des   Nutzers   und   nicht   des  Unternehmens  als  gültig  vorschreiben.  Somit  könnte  bei  Angeboten  von  Facebook  oder  Google   der   Nutzer   sich   immer   auf   sein   gültiges,   nationales   Recht   berufen.   Dadurch  würde   auch   das   derzeitige   „Safe   Harbor   Abkommen“   hinfällig.   Es   bestünde   keine  Möglichkeit  mehr,  dass  Unternehmen  sich  den  gewünschten  Rechtsraum  heraussuchen  und  somit  die  Anforderungen  in  anderen  Ländern  umgehen.  

Die  europäische  Datenschutz-­‐Grundverordnung  soll  genau  dies  regeln  und  befindet  sich  seit  Anfang  2012  in  Verhandlung.  Aufgrund  massiven  Widerstands  von  Seiten  vieler  US-­‐  Unternehmen  (Amazon,  ebay,  Facebook,  Microsoft,  Google,  IBM,  Intel,  Cisco,...)  dauerten  die  Verhandlungen   lange  an,   es  wurden  über  4000  Änderungsanträge  gestellt.   Im   Juni    2013  scheiterte  ein  Entwurf  im  Rat  der  Europäischen  Union.    

Datenschutz  ist  Bürgerrecht  -­‐  die  Jungen  Liberalen  fordern  den  umgehenden  Beschluss  und  die  rasche  Umsetzung  der  europäischen  Datenschutz-­‐Grundverordnung.  

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Antrag an den Bundeskongress am 19. Oktober 2013 Antragssteller: Dominik Berghofer    Der  Bundeskongress  möge  beschließen:  

DIE  FLEXILEHRE  

Die   Jungen   Liberalen   fordern   ein   EU-­‐Förderprogramm,   zum   Ausbau   der   dualen    Ausbildung   in   EU-­‐Mitgliedsstaaten.   Die   duale   Lehrlingsausbildung   in   Betrieb   und    Berufsschule  ist  ein  österreichisches  Vorzeigemodell,  das  vielen  jungen  Menschen  einen    erfolgreichen   Einstieg   ins   Berufsleben   ermöglicht.   Dadurch   entstehen   viele    Facharbeitskräfte   die   dringend   erforderlich   sind,   um   im   Wettbewerb   weiterhin  bestehen  zu  können.    Europa  ist  für  viele  Schulbesuchende  und  Studierende  bereits  ein  Zuhause  geworden.    

Durch   europaweit   wechselnde   Studienorte   entstehen   Freundschaften   und   Netzwerke  quer   über   den   Kontinent.   Internationale   Erfahrung   soll   zum   Standard   werden   und  besonders  im  Bereich  der  dualen  Ausbildung  neue  Maßstäbe  setzen.  

Durch   ein   EU-­‐Förderprogramm   sollen   Unternehmen   einen   Anreiz   haben,   die   duale    Ausbildung  anzubieten  und  auszubauen.  Gefördert  werden   sollen  Unternehmen  die  es    ermöglichen   die   Lehre   in   Abschnitten   in   verschiedenen   EU-­‐Mitgliedsstaaten   zu    absolvieren.    Eine   eigens   dafür   eingerichtete   Plattform   soll   die   bessere   Vernetzung,   zur    abschnittsweisen   Ausbildung   von   Lehrlingen,   von   Kleineren   und   Mittleren  Unternehmen   gewährleisten,   damit   diese   gegenüber   Unternehmen   mit   mehreren  Standorten  keinen  Wettbewerbsnachteil  haben.  

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Antrag an den Bundeskongress am 19. Oktober 2013 Antragssteller: Nikolaus Scherak    Der  Bundeskongress  möge  beschließen:  

ENDE  DER  STEUERBEGÜNSTIGUNG  VON  WOCHENEND-­‐  UND  FEIERTAGSZUSCHLÄGEN  

Die   Jungen   Liberalen   fordern   das   sofortige   Ende   der   Steuerbegünstigung   von  Wochenend-­‐  und  Feiertagszuschlägen.  

Für  ihre  Arbeit  an  Wochenenden  und  Feiertagen  bekommen  Arbeitnehmer  in  der  Regel  bereits  einen  höheren  Lohn.  

Wieso  dieser  auch  noch  steuerlich  begünstigt  sein  soll,  ist  schlichtweg  unverständlich.  In  einer  modernen  Arbeitswelt   ist  Arbeiten   an  Wochenende  und  Feiertagen   vollkommen  normal.   Arbeitszeitflexibilisierungen   sollten   weiterhin   vorangetrieben   werden.  Selbstständige   werden   zum   Beispiel   auch   nicht   steuerlich   begünstigt   wenn   sie   an  Wochenende  arbeiten.  Unternehmen  werden  ihren  Mitarbeitern  auch  weiterhin  höhere  Löhne   an   Wochenenden   und   Feiertagen   zahlen,   da   die   Mitarbeiter   sonst   nicht   mehr  bereit  sein  werden,  an  diesen  Tagen  zu  arbeiten.  Eine  steuerliche  Begünstigung  ist  dafür  aber  nicht  notwendig.  

 

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Antrag an den Bundeskongress am 19. Oktober 2013 Antragssteller: Nikolaus Scherak    Der  Bundeskongress  möge  beschließen:  

ENDE  DER  STEUERLICHEN  BEGÜNSTIGUNG  DES  13.  UND  14.  MONATSGEHALTS  

Die   Jungen  Liberalen   fordern  das  Ende  der   steuerlichen  Begünstigung  des  13.  und  14.  Monatsgehalts.    

Das   langfristige   Ziel   dieser  Maßnahme   ist   die   komplette   Abschaffung   des   13.   und   14.  Monatsgehaltes   und   die   Verteilung   des   in   diesen  Monaten   ausgezahlten   Einkommens  auf  die  restlichen  12.  Kalendermonate,  wobei  es  im  Zuge  dessen  zu  keiner  Verringerung  des  Einkommens  des  Arbeitsnehmers  kommen  darf.    Obwohl   es   sich   hier   um   kollektivvertragliche   Regelungen   handelt,   die   als   solche   zu  respektieren   sind,   halten   die   Jungen   Liberalen   diese   jedoch   für   nicht   nachvollziehbar  und  sehen  darin  eine  Bevormundung  des  einzelnen  Bürgers.  Als  mündiger  Bürger  soll  der   Arbeitnehmer   sein   Gehalt   auch   entsprechend   den   12   Kalendermonaten   erhalten,  und   somit   auch   dann   darüber   verfügen   können,   wenn   ihm   das   Einkommen   auch  wirklich  zusteht.  Die  Jungen  Liberalen  sehen  das  Ende  der  steuerlichen  Begünstigung  als  ersten   notwendigen   Schritt   um   die   endgültige   Abschaffung   dieser   Regelung   zu  erreichen.          

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Antrag an den Bundeskongress am 19. Oktober 2013 Antragssteller: Moritz Klammer    Der  Bundeskongress  möge  beschließen:  

ERBINFORMATION  REPRODUKTIONSFÄHIGER  ORGANISMEN  MUSS  GEMEINGUT  SEIN  

Die  JuLis  fordern,  dass  dem  Erbgut  von  unter  normalen  Bedingungen  ohne  besonderem  menschlichem   Zutun   reproduktionsfähiger   Organismen   der   Status   des   Gemeinguts  zuzuerkennen   ist.   Es   soll   daher   insbesondere   nicht   im   Sinne   des   Urheber-­‐   oder  Patentrechts  schutzfähig  sein.  

Das  uneingeschränkte  Recht  auf  Nutzung  einer  gemeinfreien  genetischen  Ressource  soll  nicht   haben,   wer   unerlaubt   einen   nicht   unter   die   oben   genannten   Bestimmungen  fallenden   und   daher   nicht   gemeinfreien   Organismus   unter   Anwendung   besonderer  Hilfsmittel  reproduziert  und  dadurch  einen  Organismus  herstellt,  der  den  Bedingungen  des   obigen   Absatz'   entspricht.   Diese   Ausnahme   soll   nur   gelten,   wenn   die   unerlaubte  Reproduktion  gezielt  durchgeführt  wurde  und  davon  auszugehen   ist,   dass  der  Person,  die   sie   durchgeführt   oder   veranlasst   hat,   bekannt   war,   dass   die   Reproduktion   nicht  rechtens   war   oder   sie   dies   hätte   wissen   müssen.   Wer   unter   diesen   Voraussetzungen  Reproduktionen  anfertigt,  die   fortan  Gemeingut  sind,  soll   für  einen  dem  Hersteller  des  reproduzierten   nicht   gemeinfreien   Organismus   durch   sein   Tun   entstandenen  wirtschaftlichen  Schaden  haften.  

Dies  soll  EU-­‐weit  gelten.  Des  Weiteren  soll  sich  die  EU  bei  der  Welthandelsorganisation  (WTO)  dafür  einsetzen,  dieses  Recht  weltweit  einzuführen.  Für  bereits  bestehende  und  nach  der  vorgeschlagenen  Regelung  nichtige  Patente  soll  die  EU-­‐Kommission   in   ihrem  Wirkungsbereich   mit   den   Patentinhabern   einen   Ausgleich   ausverhandeln,   der   ein  möglichst  rasches  Auslaufen  des  patentrechtlichen  Schutzes  zum  Ziel  haben  soll.  

Die   JuLis   stellen   diese   Forderung   in   der   Überzeugung,   dass   Sachen,  welche   sich   ohne  besonderes  menschliches  Zutun  von  selbst  reproduzieren,  nicht  den  Kriterien  genügen  können,  die  für  einen  Schutz  im  Sinne  des  Urheber-­‐  oder  Patentrechts  notwendig  sind.  Es   obliegt   dem   Inverkehrbringer   einer   Sache,   sie   so   zu   beschaffen,   dass   sie   sich   nicht  gegen   seinen   Willen   von   selbst   weitervermehrt.   Von   einem   Besitzer   eines  reproduktionsfähigen   Organismus   zu   verlangen,   für   seine   Nichtvermehrung   Sorge   zu  tragen,  ist  eine  nicht  verhältnismäßige  Auflage.  Des   Weiteren   ist   es   durch   die   wilde   Ausbreitung   und   genetische   Verteilung   von  Lebewesen   nicht   möglich,   eine   einmal   freigesetzte   genetische   Ressource   dem  Ökosystem  wieder  verlässlich  zu  entziehen.  

Der   genetische   Pool   unserer   Ökosysteme   und   Kulturlandschaft   stellt   nicht   nur   eine  unverzichtbare   Voraussetzung   unseres   Daseins   dar,   sondern   dient   bisweilen   auch  Herstellern   neuer   Organismen   als   wesentliche   Grundlage   ihrer   Tätigkeit.   Durch   eine  nicht  mehr  verlässlich  gemeinfreie  Biosphäre  wäre  Anlass  zur  Sorge  gegeben,  dass  eine  

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steigende   Rechtsunsicherheit   und   damit   möglicherweise   verbundene  Marktmonopolisierung  den  Fortschritt   in  der  Entwicklung  neuer  Organismen  hemmen  und  dadurch  die  Versorgung  der  Bevölkerung  mit  lebensnotwendigen  Gütern  gefährden  könnte.    

 

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Antrag an den Bundeskongress am 19. Oktober 2013 Antragssteller: Stefan F. Windberger    Der  Bundeskongress  möge  beschließen:  

FAMILIENFÖRDERUNG  STATT  STILLSTAND  

Die   Jungen   Liberalen   fordern,   dass   die   österreichische   Bundesregierung   eine  Kommission   einrichtet,   die   die   notwendigen   Voraussetzungen   für   eine   an  österreichische   Verhältnisse   angepasste   Umsetzung   des   französischen  Familienförderungssystems  schafft.  

Österreichische  Frauen  haben  derzeit  statistisch  gesehen  1,39  Kinder1.  Diese  Quote  liegt  weit   von   den   2   Kindern   entfernt,   die   nötig  wären,   um   die   Bevölkerung   ohne  massive  Immigration   aufrecht   zu   erhalten   und   führt   zu   der   bekannten   umgekehrten  Demographiepyramide   mit   allen   dadurch   kausal   begründeten   Problemen   (z.B.  unfinanzierbares  Pensionssystem).  

Frankreich   liegt   bei   derselben   Statistik   bei   genau   2   Kindern   pro   Frau,   da   der  französische   Staat   seit   Jahrzehnten   in   Kinderbetreuungseinrichtungen,   ganztägige  Kindergärten  und  arbeitsrechtliche  Maßnahmen  investiert,  um  eine  kinderfreundlichere  Umgebung  zu  schaffen.  

Die   JuLis   fordern   deshalb   eine   sofortige   Ausrichtung   der   österreichischen  Familienförderung   an   dem   französischen   Modell   und   sehen   die   Einsetzung   einer  Umsetzungskommission   als   ersten   Schritt   hierfür   an.   Gerade   als   Liberale   ist   das  französische  Modell  mit  seiner  Wahlfreiheit  2  anderen  Modellen  vorzuziehen,  da  es  die  individuelle  Wahlmöglichkeiten  ausweitet.  

 

                                                                                                                                       1  Stand  2009,  http://epp.eurostat.ec.europa.eu...  2  http://www.botschaft-­‐frankreich.de/spip.php?article380  

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Antrag an den Bundeskongress am 19. Oktober 2013 Antragssteller: Lukas Lerchner    Der  Bundeskongress  möge  beschließen:  

GERINGERE  LOHNNEBENKOSTEN  FÜR  JUNGE  UND  ALTE  ARBEITNEHMER  

Die  Jungen  liberalen  sprechen  sich  dafür  aus,  dass  für  Arbeitnehmer  zwischen  15  und  25  und  ab  60  die  Lohnnebenkosten  halbiert  werden.  

Gerade  junge  und  alte  Arbeitnehmer  haben  Schwierigkeiten  in  den  Arbeitsmarkt.  Daher  braucht   es   ein   Anreizsystem   diese   Gruppen   anzustellen.   Die   Halbierung   der  Lohnnebenkosten  liefert  einen  Anreiz  für  die  Unternehmer.  

 

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Page 17: Antragsbuch IX Bundeskongress JuLis Österreich

 

Antrag an den Bundeskongress am 19. Oktober 2013 Antragssteller: Simon Zöllner    Der  Bundeskongress  möge  beschließen:  

GESUNDHEITS-­‐SPARKONTEN  ALS  SCHRITT  ZUR  LIBERALISIERUNG  DES  GESUNDHEITSWESENS  

Die   Jungen   Liberalen   fordern   die   Einführung   von   Gesundheits-­‐Sparkonten   als   zweite  Säule  der  Finanzierung  des  Gesundheitswesens.    Auf  diese  Sparkonten  soll  monatlich  ein  Teil   des   Krankenkassenbeitrags   (ca   25%-­‐50%,   je   nach   Tarif)   eingezahlt   werden.   Mit  diesem   Geld   soll   ein   Teil   der   bisher   von   den   Krankenkassen   bezahlten   Leistungen  bezahlt  werden,  wobei   der   Patient   selbst   entscheiden   kann,  welche   Leistungen   er   bei  welchem  Arzt  zu  welchem  Preis  erwirbt.    Die  Krankenversicherungen  entscheiden,  welche  Leistungen  mit  dem  Sparkonto  bezahlt  werden   sollen   (Selbstversicherung)   und  welche   weiterhin   von   ihnen   bezahlt   werden.  Der   Patient   kann   über   sein   Sparkonto   frei   verfügen   und   entscheidet   selbst,   welche  Leistungen  er  bei  welchem  Arzt  zu  welchem  Preis  erwirbt.    

So  wird  es  möglich,  dass  Versicherte  maßgeschneiderte  Verträge  abschließen  und  nur  für   die   Leistungen   bezahlen,   die   sie   selbst   in   Anspruch   nehmen   wollen.   Auch   eine  Verschuldung   zu   Lasten   künftiger   Generationen   wird   durch   individuelles   Sparen   und  Versichern  ausgeschlossen.    

 

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Antrag an den Bundeskongress am 19. Oktober 2013 Antragssteller: Hannes Müllner    Der  Bundeskongress  möge  beschließen:  

INFLATION  IST  EIN  PROBLEM,  KEINE  LÖSUNG  

Die  Jungen  Liberalen  sehen  in  der  Geldwertstabilität  ein  grundlegendes  Bürgerrecht.  Die  von  der  Europäischen  Zentralbank  betriebene  Geldpolitik  gefährdet  einen  Grundpfeiler  der  freien  Marktwirtschaft.  Eine  Sanierung  der  Staatsfinanzen  über  Geldentwertung  lehnen  wir  mit  aller  Entschiedenheit  ab!    Es  mag  für  Regierungen  ein  praktischer  Weg  sein,  weil  er  scheinbar  ohne  Ausgabenkürzungen  und  Steuererhöhungen  auskommt,  für  die  Bevölkerung  sind  die  Folgen  aber  weitaus  negativer.    

• Volkswirtschaftlich  kommt  eine  Geldentwertung  einer  Besteuerung  gleich,  die  nie  demokratisch  beschlossen  wurde.  Durch  die  Cantillon-­‐Effekte  ist  diese  aber  ungleich  verteilt:  gerade  die  Bezieher  geringer  Einkommen  werden  am  Stärksten  getroffen.  Banken,  Finanzinstitutionen  und  Unternehmen,  die  öffentliche  Investitionsprojekte  ausführen,  trifft  diese  Scheinbesteuerung  am  Wenigsten.  Folgen  sind  dann  eine  immer  ungleicher  werdende  Vermögensverteilung  und  dadurch  induzierte  Umverteilungsmaßnahmen.  

• Für  Kleinanleger  mit  Sparbüchern  führen  Inflation,  Niedrigzinspolitik  und  Kapitalertragsteuer  zu  einer  schleichenden  Enteignung.  2010  bis  2012  haben  Sparer  in  Österreich  durch  die  negativen  Realzinsen  10  Milliarden  Euro  verloren.  Ebenso  betroffen  sind  Lebensversicherungen  und  Pensionsfonds.  

• Obwohl  Preise  und  Gehälter  mit  der  Inflation  steigen,  gilt  dies  für  die  Steuergrenzen  nicht.  Diese  kalte  Progression  führt  derzeit  zu  einer  jährlichen  Mehrbelastung  der  Bevölkerung  von  einer  halben  Milliarde  Euro,  bei  noch  höheren  Inflationsraten  wird  sie  entsprechend  steigen.  

• Zusätzlich  ist  immer  das  Risiko  des  Kontrollverlustes,  also  einer  Hyperinflation,  und  einem  völligen  Zusammenbruch  des  europäischen  Währungssystems  gegeben.    

 Die  JuLis  treten  daher  für  eine  vernünftige  Inflationsbekämpfung  ein:    

1. Wir  fordern  eine  Reform  der  Europäischen  Zentralbank:  1  • Die  EZB  hat  sich  am  Grundsatz  der  Preiswertstabilität  als  EINZIGES  

geldpolitisches  Ziel  zu  orientieren  und  ihre  expansive  Geldpolitik  sofort  zu  beenden.    

• Der  EZB  soll  es  außerdem  verboten  sein  Staatsanleihen  und  andere  Schuldtitel  am  Sekundärmarkt  zu  erwerben,  da  dadurch  ein  erhebliches  

                                                                                                                                       1 Da  die  EZB  autonom,  also  weisungsungebunden  ist,  muss  dies  über  eine  Änderung  im  Vertrags  über  die  Arbeitsweise  der  Europäischen  Union  §119-­‐§144  geschehen

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Risiko  einer  Staatsinsolvenz  von  den  Einzelstaaten  auf  die  EZB  übergeht.  Faktisch  entspricht  diese  Praktik  einer  Finanzierung  von  Staaten  über  die  Notenpresse.  

2. Zu  versuchen  die  Teuerung  über  Preisregulierungen  auf  nationaler  Ebene  einzudämmen  ist  schädlich  für  die  Volkswirtschaft  und  wird  von  den  JuLis  aufs  Schärfste  abgelehnt.  

3. Auch  die  von  manchen  politischen  Mitbewerbern  geforderten  Subventionen  beim  den  Kauf  von  bestimmten  Gütern,  die  besonders  von  der  Teuerung  betroffen  sind  (Benzin,  Mieten,  Grundnahrungsmittel),  führen  zu  Marktverzerrungen  und  damit  zu  Wohlstandsverlusten.  Sie  kommen  einer  reinen  Symptombekämpfung  gleich  und  werden  von  den  JuLis  ebenfalls  als  populistisch  abgelehnt.  

 

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Antrag an den Bundeskongress am 19. Oktober 2013 Antragssteller: Nikolaus Scherak    Der  Bundeskongress  möge  beschließen:  

KEINE  EINKOMMENSSTEUERBERECHNUNG  NACH  EINHEITSWERTEN  FÜR  BAUERN  

Die   Jungen   Liberalen   fordern,   dass   der   Einkommensteuerberechnung   bei   Bauern   in  Zukunft   nicht   mehr   Einheitswerte,   sondern   das   reale   Einkommen   zu   Grunde   gelegt  werden.  Anstatt  das  reale  Einkommen  der  Bauern  als  Bemessungsgrundlage  zu  nehmen,  werden  österreichische   Bauern   nach   den   extrem   niedrigen   Einheitswerten   besteuert.   Das  bedeutet,   dass   als   Basis   für   die   Einkommensteuer,   ein   fiktiver,   vom   Finanzamt  festgelegter  Einheitswert  herangezogen  wird,  der  nichts  mit  dem  realen  Einkommen  des  Bauern   zu   tun   hat.   Ebenso   problematisch   ist   das   Faktum,   dass   die   Einheitswerte   in  Österreich  nicht  regelmäßig  angepasst  werden.  Die  letzte  Anpassung  der  Einheitswerte  wurde  1988  vorgenommen1.  Die  nächste  ist  frühestens  für  das  Jahr  2015  geplant.2  

Wenn  man   sich  die  Größe  und  die   vom  Finanzministerium   festgelegten  Einheitswerte  der   landwirtschaftlichen   Güter   ansieht,   kommt   man   zu   dem   Ergebnis,   dass  landwirtschaftlicher   Grund   im   Durchschnitt   mit   €   414,-­‐   pro   Hektar   bewertet   ist.   Die  wiederum   bedeutet,   dass   der   typische   österreichische   Landwirtschaftsbetrieb   mit   35  Hektar  Größe,  einen  Wert  von  nur  ungefähr  €15.000,-­‐  hat.3  

Hinsichtlich  der  Einkommensteuerberechnung  stellt  sich  die  Situation  nun  wie  folgt  dar:  Bis   zu   einem   Einheitswert   von   €   65   500,-­‐   werden   39   %   als   Gewinn   angesetzt,   die  sogenannte   Vollpauschalierung.   In   Österreich   gibt   es   dementsprechend,   aufgrund   der  extrem   niedrigen   Bemessung   der   Einheitswerte,   kaum   bäuerliche   Betriebe   die   über  einem  Einheitswert  von  €  65.500,-­‐  liegen.4  

39%   von   €   65.500,-­‐   sind   ungefähr   €   25.0000,-­‐.   Wenn   man   davon   noch   die   diversen  abziehungsfähigen  Ausgaben  (Sozialversicherungsbeiträge,  Pachtzinsen,...)  wegrechnet,  kommt  man  zu  einem  steuerlich  relevanten  Betrag  der  um  die  €  20.000,-­‐  liegt.  

Da  die  österreichischen  Bauern  allerdings  noch  das  Privileg  genießen,  dass  sogenannte  Familiensplitting   in  Anspruch  nehmen  zu  dürfen,  muss  man  diesen  Betrag  durch  zwei  dividieren,   was   wiederum   zur   Folge   hat,   dass   es   pro   Ehepartner   zu   einem   steuerlich  relevanten   Betrag   von   ungefähr   €   10.000,-­‐   kommt,   welcher   in   Österreich   unter   der  Einkommensteuergrenze  liegt.  

                                                                                                                                       1  Weiss  in  "Schwarzbuch  Landwirtschaft",  S.  122.  2  http://diepresse.com/home/wirtschaft/economist/618237/Aufschub-­‐fuer-­‐Landwirte_Einheitswerte-­‐bleiben-­‐gleich  3  Weiss  in  “Schwarzbuch  Landwirtschaft”,  S.123  4  Weiss  in  “Schwarzbuch  Landwirtschaft”,  S.125  

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Im  Endergebnis   führt   dieses  Modell   dazu,   dass   es   in  Österreich   kaum  Bauern   gibt   die  Einkommensteuern   zaheln.   Wenn   man   als   Bemessungsgrundlage   allerdings   das   reale  Einkommen  nehmen  würde,  würden  kleine  Bauern  weiterhin  kaum  Steuern  zahlen,  da  für  sie  bei  entsprechendem  Einkommen  weiterhin  die  Einkommensteuerbefreiung  nach  dem   EStG   gelten   würde.   Bauern   mit   hohem   Einkommen   könnten   aber   endlich  entsprechend  ihrem  tatsächlichen  Einkommen  besteuert  werden.  

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Antrag an den Bundeskongress am 19. Oktober 2013 Antragssteller: Moritz Klammer    Der  Bundeskongress  möge  beschließen:  

KEINE  STAATLICHEN  KLEIDUNGSVORSCHRIFTEN  

Die   JuLis   lehnen   staatliche  Vorschriften,  wie   sich   Privatpersonen   zu   kleiden   haben,   in  jeder   Form   ab.   Sie   reagieren   damit   ausdrücklich   aber   nicht   ausschließlich   auf   immer  wieder   diskutierte   Forderungen,   die   von   manchen   muslimischen   Frauen   getragenen  Schleier   oder   angeblich   zu   freizügige   Kleidung   Jugendlicher   zu   verbieten.   Solche  Vorschriften   würden   die   Freiheit   eines   einzelnen   Menschen   ohne   Notwendigkeit  unverhältnismäßig  einschränken.  Die   gestellte   Forderung   bezieht   sich   nicht   auf   Berufsstände,   in   denen   zur  Repräsentationszwecken   traditionell   Uniformen   getragen   werden.   (Etwa   beim  Bundesheer.)   Ebenso   richtet   sie   sich   selbstverständlich  nicht   gegen  Auflagen,   die   zum  Zweck  der  Arbeitssicherheit  oder  der  Hygiene  erlassen  wurden,  sofern  diese  notwendig  und  angemessen  sind  und  nicht  eine  bestimmte  Bevölkerungsgruppe  unverhältnismäßig  diskriminieren.  

Dem  Argument,  ein  Verbot  der  Vollverschleierung  würde  muslimischen  Frauen  zu  mehr  Selbstbestimmung   verhelfen,   halten   die   JuLis   entgegen:   Es   ist   auch   ohne   ein   solches  Verbot  in  keinem  Land  der  EU  möglich,  von  seiner  Ehepartnerin  eine  bestimmte  Art  der  Bekleidung   zu   erzwingen.   Im   Gegenteil   wäre   ein   solches   Vorhaben   seitens   des  Ehemannes  —   sofern   es   unter   Androhung   von   Strafe   erfolgt  —   strafbar.   Besteht   der  begründete  Verdacht,   eine   Frau  würde   zur  Verschleierung   gezwungen,   kann  dem  also  auch  mit  den  vorhandenen  Mitteln  des  Strafrechts  hinreichend  begegnet  werden.  Eine  staatliche  Vorschrift,  sich  unter  Androhung  von  Strafe  in  einer  gewissen  Weise  kleiden  zu  müssen  oder  nicht  kleiden  zu  dürfen,  würde  dagegen  genau  jenem,  bei  Ehepartnern  zurecht  verurteiltem,  Verhalten  entsprechen.    

 

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Antrag an den Bundeskongress am 19. Oktober 2013 Antragssteller: Nikolaus Scherak    Der  Bundeskongress  möge  beschließen:  

KINDERRECHTE  IN  DIE  VERFASSUNG  

Die   Jungen   Liberalen   fordern   die   Aufnahme   der   UN-­‐Konvention   über   die   Rechte   des  Kindes  in  die  österreichische  Bundesverfassung.  

Der   jetzige  Zustand   ist  untragbar.  Gerade  Kinder  sind  aufgrund   ihres  Alters  besonders  gefährdet  Opfer  in  Rechtsstreitigkeiten  zu  werden.  

Ein   besonderes   Problem   stellt   sich   darüber   hinaus   für   sogenannte   „unbegleitete  Minderjährige“.   Dabei   handelt   es   sich   um   minderjährige   Asylwerber,   die   ohne  erwachsenes   Familienmitglied   nach   Österreich   kommen.   Diese   befinden   sich   ohnehin  schon   in   einer   unglaublich   schwierigen   Situation,   welche   dadurch,   dass   in   Österreich  keine  Kinderrechte  in  der  Verfassung  verankert  sind,  noch  verschlimmert  sind,  da  man  sie  bei  negativem  Asylbescheid  abschieben  kann.  

Deshalb   fordern   die   Jungen   Liberalen   die   Aufnahme   von   Kinderrechten   in   die  Verfassung,   damit   gerade   den   Schwächsten   in   unsere   Gesellschaft   die   Rechte  zugestanden  werden  die  sie  verdienen  und  brauchen.  

 

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Antrag an den Bundeskongress am 19. Oktober 2013 Antragssteller: Julia Seidl    Der  Bundeskongress  möge  beschließen:  

KMU  EIGENKAPITALERHÖHUNGEN  

Die   Jungen   Liberalen   fordern   die   Schaffung   von   steuerlichen   Anreizen   für   private  Investoren   um   Eigenkapitalerhöhungen   für   KMU   zu   erleichtern.   Dieser   steuerliche  Anreiz  sollen  in  Form  eines  Freibetrages  geschaffen  werden,  der  dem  privaten  Investor  die  steuerliche  Abschreibung  eines  Betrages  bis  zur  Höhe  von  50.000  Euro  in  fünf  Jahren  zu  je  10.000  ermöglicht.  

In   Österreich   waren   2009   299.000   KMU   tätig,   diese   beschäftigten   rund   2/3   aller  Erwerbstätigen,   ca.   62%   aller   Arbeitnehmer.   Sie   erzielten   rund   57   %   der  Bruttowertschöpfung   der   marktorientierten   Wirtschaft.   Dabei   stellen   Kleinstbetriebe  von   10   –   49   Mitarbeitern   und   mittlere   (über   49   Mitarbeiter)   die   bedeutendsten  Arbeitgeber  dar  .  

Bei  den  Kennzahlen  zur  Unternehmensfinanzierung  zeigt  sich,  dass  Kleinstbetriebe  (und  mittlere   Unternehmen   ca.   38   %   ihres   Kapitals   über   Bankkredite   finanzieren.  Dementsprechend   zeigt   die   Schuldentilgung   in   Jahren,   dass   Kleinst   und   Mittlere  Unternehmen  mit  bis  zu  8  Jahren,  also  3  Jahre  länger  brauchen  als  große  Unternehmen  um  Kredite  zu  tilgen  (ebd.)  .  

Das  bedeutet,  dass   für  KMU  die  wichtigste  Finanzierungsquelle  der  Bankkredit   ist.  Mit  der   geringen   Eigenkapitalquote   von   ca.   10%   (im   Vergleich   zu   35%   von  Großunternehmen),   sinken   für   KMU   jedoch   die   Chancen   Kleinkredite   über  Bankfinanzierungen   abdecken   zu   können.   Zusätzlich   steigen   mit   geringer  Eigenkapitalhöhe   die   Zinsen   für   Bankkredite   unverhältnismäßig   stark   an,   da   das  Bankenrisiko  höher  ist.  Diese  Situation  verschärfte  sich  schon  durch  die  Richtlinie  Basel  2  und  wird  durch  Basel  3  härter.  Bisher   bestehende   Finanzierungsmodelle  wie  Venture   Capital,   Beteiligungen,   Business  Angels  und  Haftungen  greifen  meistens  nur  bei  höheren  Investitionen  von  über  500.000  Euro   und   sind   mit   hohen   Risiken   für   die   Investoren   und   damit   mit   hohen  Zinsen/Zahlungen   für   die   KMU   verbunden.   Mikrokredite   werden   in   Österreich   nach  länderspezifisch   vergeben   und   spielen   sich   im   Bereich   bis   25.000   Euro   (lt.   EU  Kommission)   und   zielen   hauptsächlich   auf   Finanzierung   von   EPU   ab   und   sind   damit  nicht   relevant   für   den   gegenständlichen   Antrag.   (Genaue   Informationen   über   die  bestehenden  Förderungen  und  Unterstützungen  aws,  Tourismusbank  )  

Mit   einer   Erhöhung   der   Eigenkapitalquote   kommen   KMU   wieder   eher   zu   günstigen  Bankkrediten   um   Investitionen   zu   tätigen   um   damit   Ihre   Bedeutung   für   die  Österreichische   Wirtschaft   zu   stabilisieren   und   auszubauen.   Für   private   Investoren  werden  Kapitalanlagen  in  Unternehmen  damit  attraktiver  und  totes  Kapital  kann  in  das  Wirtschaftswachstum  investiert  werden.  

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Antrag an den Bundeskongress am 19. Oktober 2013 Antragssteller: Markus Wohlrab    Der  Bundeskongress  möge  beschließen:  

LASST  DEN  WÄHLER  SPRECHEN,  NICHT  ERST  NACH  5  JAHREN!  

a)  Problem  Es  ist  schon  erstaunlich:  SPÖ  und  ÖVP  stritten  die  vergangenen  Jahre  darüber,  wie  mehr  Demokratie   möglich   ist.   Man   könnte   daraus   schließen,   dass   zumindest   im   Grundsatz  Einigkeit  besteht:  die  Einbindung  der  Bevölkerung  in  politische  Entscheidungsprozesse  muss  gestärkt  werden.    

In   einem   System   der   repräsentativen   Demokratie   (wie   dem   österreichischen)   ist  unbestritten,   dass   die   regelmäßige   Wahl   der   gesetzgebenden   Körperschaft   einen  Grundpfeiler   des   demokratischen   Prinzips   bildet.   Die   Nationalratswahl   garantiert   die  Rückkoppelung   politischer   Entscheidungsträger   an   den  Willen   des   Volkes,   ermöglicht  neuen  Bewegungen   (wie   jüngst  geschehen!)   „frischen  Wind“   ins  Parlament  zu  bringen  und  reizt  zur  politischen  Debatte.    Gerade   in   Österreich,   wo   die   direktdemokratischen   Instrumente   relativ   schwach  ausgebaut  sind,  kommt  den  Wahlen  zum  Parlament  eine  umso  größere  Bedeutung  zu.    

Eine   fünfjährige   Legislaturperiode   „verdünnisiert“   das   demokratische  Mitentscheidungsrecht,   ohne   dass   hierfür   eine   ausreichend   gewichtige   Begründung  ersichtlich  wäre.  Wahlen  in  Halbjahrzehnt  –  Abständen,  deren  gesetzliche  Verankerung  2007  kaum  öffentlich  diskutiert  wurde,  stellen  einen  massiven  Eingriff  in  die  Verfassung  dar,  der  –  wenngleich  verfassungsrechtlich  noch  zulässig  –  demokratiepolitisch  höchst  bedenklich  erscheint.    b)  Lösung  

Die   Jungen   Liberalen   fordern   aus   obigen   Gründen   eine   Rückkehr   zum   vierjährigen  Wahlrhythmus   bei   den   Nationalratswahlen,   so   wie   dies   auch   in   unseren  deutschsprachigen  Nachbarländern  der  Fall  ist.  

 

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Antrag an den Bundeskongress am 19. Oktober 2013 Antragssteller: Amir Ahmed    Der  Bundeskongress  möge  beschließen:  

LIBERALES  RAUCHGESETZ  STATT  UNTERNEHMERHETZ  

Reform   der   Bestimmungen   über   das   Rauchverbot   in   der   Gastronomie  (Tabakgesetz)  

Die   Jungen   Liberalen   fordern   die   Reformierung   des   bestehenden  Rauchverbots   in   der  Gastronomie,  um  den  Ansprüchen  der  Eigenverantwortung  mündiger  Bürgerinnen  und  des   verfassungsrechtlich   gewährleisteten   Rechts   der   Gewerbefreiheit   und  Eigentumsfreiheit  der  Unternehmer  zu  entsprechen.  Rauchen  gefährdet  die  Gesundheit,  dies   ist   unbestritten.   Aber   auch   Alkoholgenuss   und   Übergewicht   gefährden   die  Gesundheit.      Das  Ziel  liberaler  Politik  darf  es  nicht  sein,  mit  Verboten  und    finanziellen  Sanktionen  zu  reagieren.  Staatliches  Handeln  darf  es  sich  nicht  zum  Ziel  setzen,  mündige  Menschen  in  all  ihren  Entscheidungen  zu  gängeln  und  zu  bevormunden.  Gegenwärtig  sieht  die  Gesetzeslage  (§  13a  Tabakgesetz)  folgendes  vor:  

In   Betrieben   mit   mehreren   der   Bewirtung   der   Gäste   dienenden   Räumen   dürfen  Raucherzimmer  eingerichtet  werden.  Diese  Raucherbereiche  dürfen  maximal  50  %  der  für   den   Genuss   von   Speisen   oder   Getränken   bestimmten   Plätze   umfassen   und   der  Inhaber  hat  sicherzustellen,  dass  der  Tabakrauch  nicht  in  die  übrigen,  mit  Rauchverbot  belegten   Räume   dringt.    In   Lokalen,   in   denen   nur   ein   Gastraum   zur   Verfügung   steht  dessen  Grundfläche  weniger  als  50  m²  beträgt  kann  der  Inhaber  selbst  entscheiden,  ob  das   Rauchen   gestattet   wird,   oder   nicht.   Diese   Widmung   ist   mit   einem   Aufkleber   im  Eingangsbereich  deutlich  sichtbar  zu  machen.  

Die  gegenwärtige  Gesetzeslage  ist  aus  mehreren  Gründen  zu  ändern:  

1)Die  Inhaber  von  Gaststätten,  Kneipen  oder  Restaurants  sollen  selbst  entscheiden,  wie  sie   ihre   Betriebe   führen   wollen.   Solange   Tabak   ein   legales   Genussmittel   ist,   müssen  Unternehmer   im   Rahmen   der   verfassungsrechtlich   gewährten   Eigentums-­‐   und  Gewerbefreiheit   entscheiden  dürfen,  welche   legalen  Genussmittel   sie   in   Ihrem  Betrieb  anbieten.  

2)Der  jetzige  Zustand  führt  zu  dem  absurden  Ergebnis,  dass  es  Unternehmern,  im  Sinne  ihrer  Geschäftsvision  und  Hausrecht,  einerseits  gestattet  ist,  Bekleidungsvorschriften  zu  erlassen   bzw.   einzelnen   Gäste   den   Zutritt   zu   verweigern,   andererseits   aber  verunmöglicht  wird,  je  nach  Bedarf  des  Marktes,  den  Konsum  von  legalen  Genussmittel  in   ihren   Räumlichkeiten   anzubieten.   Möchte   ein   Unternehmer   daher   z.B   ein  “Raucherstüberl”   auf   seiner   Fläche   von   über   50   m2   gründen,   so   wird   ihm   das  verunmöglicht,   es   ist   gesetzlich   verboten   diese   Zielgruppe   anzusprechen.   Auch  

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geschlossene   /   private   Veranstaltungen,   wie   z. B.   Familienfeiern,   Betriebs-­‐   oder  Vereinsfeiern  sind  nicht  ausgenommen.    

3)Die  Unterscheidung  zwischen  Betrieben  mit  einer  Gastnutzfläche  von  mehr  als  50  m2  und   bis   zu   50   m2   erfolgt   völlig   willkürlich   und   verzerrt   den   Wettbewerb   zwischen  Betrieben.  

4)Der   Umstand,   dass   Raucher   in   bestimmten   Betrieben   nicht   mehr   rauchen   können,  wirkt   sich   auf   die   Konsumationsdauer   aus,   in   dem   diese   verkürzt   wird   und   somit  weniger   konsumiert   wird.   Dies   führt   zu   einem   Rückgang   an   Umsatz   und   gefährdet  Betriebe   und   Arbeitsplätze.   Das   Rauchverhalten   verlagert   sich   somit   von   Bars   und  Diskotheken   verstärkt   in   Wohnungen   und   Häuser,   wo   Kinder   verstärkt   Rauch  ausgesetzt  werden.  5)Das   bestehende   Verbot   ist   faktisch   nicht   vollziehbar   und   es   ist   absurd,   Steuergeld  dafür   zu   verschwenden,   dass   Behörden,   wie   Inquisitore,   den   Konsum   von   legalen  Genussmitteln  in  nicht  staatlichen  Räumlichkeiten  kontrollieren.  

Ergebnis:   Die   Jungen   Liberalen   Fordern,   dass   Unternehmer   eigenversantwortlich  entscheiden  sollen,  welche  legalen  Genussmittel  in  ihren  Betrieben  konsumiert    werden  dürfen   und   das   Kunden   eigenverantwortlich   entscheiden   in   welche   Betriebe   sie   sich  begeben.   Der   Inhaber   eines   Gastronomiebetriebes   hat   den   Eingangsbereich   seines  Betriebes  als  Raucher,  Nichtraucher  oder  Lokal  mit  Nichtraucher  und  Raucherräume  zu  kennzeichnen,   um   diese   selbstbestimmte   Wahl   zu   ermöglichen.   Das   Rauchverbot   in  Räumen   öffentlicher   Orte   (§13   Tabakgesetz)   und   in   Räumen   die   für   Unterrichts-­‐   und  Fortbildungszwecke,   Verhandlungszwecke   und   schulsportliche   Betätigung   benützt  werden   (§12   Tabakgesetz)   bleibt   unangetastet.   Die   Jungen   Liberalen   sprechen   sich  dafür  aus,  verstärkt  an  Kindergärten  und  Schulen  Präventionsarbeit  zu  betreiben.          

 

 

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Antrag an den Bundeskongress am 19. Oktober 2013 Antragssteller: Stefan Windberger    Der  Bundeskongress  möge  beschließen:  

MEHR  DEMOKRATIE  IN  EUROPA  

Wir  JuLis  anerkennen  die  historische  Bedeutung  der  europäischen   Integration,  die  in  den   letzten   Jahrzehnten  die  Wiederherstellung  und  Sicherung  von  Frieden,   Freiheit  und  Wohlstand  ermöglicht  hat.  Wir  begreifen  Bestand  und  Weiterentwicklung  einer  demokratisch-­‐rechtsstaatlich  verfassten  und  marktwirtschaftlich-­‐wettbewerblich  ausgerichteten  Europäischen  Union   als   einzige   Chance,   im   globalisierten  Wettbewerb,   der   in   sehr   vielen   Ländern  anderer   Kontinente   schnelles   Wirtschaftswachstum   ermöglicht   hat,   das   Erreichte   zu  sichern   und   die   gewaltigen   wirtschaftlichen   und   sozialen   Herausforderungen  gemeinsam  zu  meistern.  

Die   JuLis   setzen   sich   für   ein   Europa   der   Demokratie,   der   Rechtsstaatlichkeit   und   der  Menschenrechte   ein,   in   dem   die   in   Art.   2   des   Vertrages   über   die   Europäische   Union  verankerten  Werte  von  der  Union  und   ihren  Mitgliedstaaten  respektiert  werden.  Dazu  bedarf  es  auch  eines  starken  Europäischen  Parlaments  als  unmittelbarer  Vertretung  der   UnionsbürgerInnen,   das   im   Vertrag   von   Lissabon   endgültig   zum   Mitgesetzgeber  aufgerückt  ist.  

Trotz  dieses  formal  eindrucksvollen  Zuwachses  an  Kompetenzen,  die  vom  Europäischen  Parlament   auch   immer   häufiger   genutzt   werden,   scheint   das   Europäische   Parlament,  wie  insbesondere  die  niedrige  und  ständig  sinkende  Wahlbeteiligung  beweist,  nicht  die  gleiche   Akzeptanz   als   demokratisches   Repräsentativorgan   zu   genießen,   wie   es   etwa  nationale   Parlamente   tun.   Solange   es   nicht   die   demokratische   Verantwortlichkeit  europäischer   Regierungsgewalt   sicherstellen   kann   und   Mindestgrundsätzen  parlamentarischer  Repräsentation  genügt,  wird  sich  daran  wenig  ändern.  Wir   JuLis   fordern   daher,   dass   die   Wahlen   zum   Europäischen   Parlament   von   den  UnionsbürgerInnen   als   zentrales   Instrument   zur   Entscheidung   über   die   künftige  politische  Ausrichtung  der  Arbeit  der  EU-­‐Kommission  genutzt  werden  kann.  Pläne,  dass  alle   europäischen   politischen   „Familien“   eigene   Kandidaten   für   das   Amt   des  Kommissionspräsidenten   bei   den  Wahlen   aufstellen,   die   im   Vorfeld   eine   europaweite  Kampagne   mit   klaren   politischen   Programmen   führen,   sind   zur   Herstellung  demokratischer   Verantwortlichkeit   unbedingt   zu   unterstützen.   Das   wird   ein  zentrales  Instrument  sein,  um  den  UnionsbürgerInnen  zu  vermitteln,  dass  ihre  Stimme  auf   europäischer   Ebene   Gewicht   hat.   Die   Umsetzung   dieser   Pläne   kann   auf   Basis   der  geltenden  Verträge  sofort  erfolgen.  Zugleich   ist   darauf  hinzuwirken,   dass  das  Europäische  Parlament  Mindestgrundsätzen  demokratischer  Repräsentation  genügt.  Dies  kann  zum  Teil  nur  auf  dem  Wege  einer  langwierigen,  aber  letztlich  notwendigen  Vertragsänderung  erfolgen:  Ohne  Initiativrecht  

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kann  das  Europäische  Parlament  nie  ein  Vollparlament  sein,  dessen  Einführung  fordern  wir   daher.   Auch   die   Verwirklichung   proportionaler   Repräsentation   in   Richtung  annähernd   gleichen   Zähl-­‐   und   Erfolgswertes   ist   ein   notwendiger   Schritt,   damit   das  Europäische   Parlament   von   den   darin   gleichermaßen   vertretenen   UnionsbürgerInnen  als   repräsentativ-­‐demokratisches   Organ   angenommen   werden   kann.   Bei   dieser  Vertragsänderung   ist   auch   sicherzustellen,   dass  der   Sitz  des  Europäischen  Parlaments  am   Sitz   der   ihr   verantwortlichen   Kommission   und   ihres   Mitgesetzgebers,   des   Rates,  liegt.  Auch   wenn   in   einer   Europäischen   Union   von   derzeit   28   Mitgliedstaaten   eine  Vertragsänderung  ein  schwieriges  und  äußerst  langwieriges  Unterfangen  ist,  kritisieren  wir   JuLis   den   in   den   letzten   Jahren   eingeschlagenen   Weg   der   Regierungen,   auf  völkerrechtliche   Vereinbarungen   statt   supranationaler   Lösungen   mit   entsprechender  Einbindung   der   Kommission   und   insbesondere   des   Europäischen   Parlaments  auszuweichen.   ESM-­‐Vertrag   und   Fiskalpakt   basieren   nicht   nur   auf   dem   Konzept   von  Hinterzimmer-­‐Diplomatie,   sie   ermöglichen   auch   keine   wirksame   Mitwirkung   und  Kontrolle   der   in   einem   Europäischen   Parlament   repräsentierten   UnionsbürgerInnen.  Das   intransparente  und  nicht   supranational   unter   Einbindung  des   Europäischen  Parlaments  Zustandekommen  des  ESM-­‐Vertrag  lehnen  wir  entschieden  ab.  

 

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Antrag an den Bundeskongress am 19. Oktober 2013 Antragssteller: Nikolaus Scherak    Der  Bundeskongress  möge  beschließen:  

MITWIRKUNGSPFLICHT  BEINHALTET  KEINEN  FREIHEITSENTZUG  

Die  Jungen  Liberalen  lehnen  die  Einführung  einer  Mitwirkungspflicht  für  Asylwerber  in  der  vorgesehenen  Form  entschieden  ab.  Das  ein  Asylwerber  bei  der  Behandlung  seines  Asylantrages   mitwirken   muss   ist   selbstverständlich.   Jedoch   kann   es   nicht   sein,   dass  Asylwerber  die  ersten  7  Tage  in  der  Erstaufnahmestelle  bleiben  müssen,  auch  wenn  er  gar  nicht  an  seinem  Antrag  mitwirken  kann,  da  es  sich  zum  Beispiel  um  einen  Feiertag  oder  ein  Wochenende  handelt,  an  dem  die  Behörden  geschlossen  sind.  Begründung:   Durch   die   Mitwirkungspflicht   wird   eine   Präventivhaft   für   Asylwerber  eingeführt,  die  einen  unerlaubten  Freiheitsentzug  darstellt.    

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Antrag an den Bundeskongress am 19. Oktober 2013 Antragssteller: Amir Ahmed    Der  Bundeskongress  möge  beschließen:  

NEIN  ZUM  §209  STGB  LIGHT  –  REFORMIERUNG  DES  §207B  STGB  

Der  §  207b  StGB  wurde  von  der  schwarz-­‐blauen  Regierung  implementiert,  nachdem  der  menschenrechtswidrige   §   209   StGB   (Verbot   gleichgeschlechtlicher   sexueller  Handlungen   zwischen   einer   volljährigen   Person   und   einer   mündigen   minderjährigen  Person   (=   14-­‐17)   vom   Verfassungsgerichtshof   aufgehoben   wurde.   Zusammengefasst  sollen   nun   durch   den   §   207b   aber   gewisse   „Missbrauchsfälle“   erfasst   werden.  Vereinfacht  sind  diese:  Abs  3)  sexuelle  Handlungen  die  durch  Entgelt  „verleitet“  wurden  (sogar  bis  zum  18.Lebensjahr),  Abs  1)  Ausnutzen  „mangelnder  Reife“  (bis  16)  und  Abs  2)Ausnutzen  einer  „Zwangslage“  (bis  16).  Der   §   207b   StGB    wurde   entgegen   den   Stimmen   der   Fachwelt   (u.a   Österreichischen  Gesellschaft  für  Sexualforschung  -­‐  ÖGS)      und  der  Jugendvertreter  beschlossen.  Mehrere  parlamentarische  Anfragen  haben  ergeben,  dass  der  §  207b  StGB  unverhältnismäßig  oft  gegen  Homosexuelle  vollzogen  wird,  da  die  schwammige  Bestimmung  der  „mangelnden  Reife“   (Abs  1)  Missbrauch  Tür  und  Tor  öffnet  und  dieser  Missbrauch  durch  die  Praxis  weitgehend  dokumentiert   ist.   Seit   dem   Jahr  2006   liegen  keine  weiteren  Daten   vor,   da  Justizministerin  Karl  beharrlich  weitere  parlamentarische  Auskünfte  verweigert  hat.    

Aber  auch  der  Begriff   „Entgelt“   im  dritten  Absatz  des  §  207b  StGB   ist  unabhängig  von  der   sexuellen   Orientierung   mehr   als   problematisch,    da   unter   „Entgelt“   bereits   eine  Einladung   zum   Abendessen   oder   eine   sonstige   Einladung   subsumiert   kann.    Selbst  Sozialarbeiter   weisen   darauf   hin,   dass   Jugendprostitution   ein   soziales,   aber   kein  Problembereich   des   Strafrechts   ist,   da   Jugendliche   überwiegend   nicht   aus   Zwang  sondern  aus  ihren  Lebensumständen  heraus,  aus  eigener  Entscheidung  entgeltlichen  Sex  anbieten.  Die   Jungen   Liberalen   fordern,   die   ersatzlose   Streichung   der   Absätze   1)   und   3)   des   §  207b   StGB,   da   die   Praxis,   die   in   den   Expertenhearings   getätigten   Befürchtungen  bestätigt   hat,   da   hier   eine   Anti-­‐Homosexuellenbestimmung   durch   die   Hintertür  implementiert  wurde,  die  aber  auch  unabhängig  von  der  sexuellen  Orientierung,  wegen  der   schwammigen   Tatbestandsmerkmale,   allein   schon   aus   rechtsstaatlichen   Gründen  abzulehnen  ist.  

 

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Antrag an den Bundeskongress am 19. Oktober 2013 Antragssteller: Nikolaus Scherak    Der  Bundeskongress  möge  beschließen:  

PASSIVES  WAHLRECHT  FÜR  BUNDESPRÄSIDENTSCHAFTSWAHL    

Die   Jungen   Liberalen   fordern,   dass   Art.   60   B-­‐VG   wie   folgt   abgeändert   wird:   Zum  Bundespräsidenten   kann   nur   gewählt   werden,   wer   das   Wahlrecht   zum   Nationalrat  besitzt  und  am  Wahltag  das  18.  Lebensjahr  vollendet  hat.  

Die  unsachliche  Differenzierung,  dass  man  zwar  ab  Vollendung  des  18.  Lebensjahres  in  den  Nationalrat  gewählt  werden  darf,  aber  nicht  zum  Bundespräsident,  ist  abzulehnen.  Darüber   hinaus   ist   nicht   einzusehen,   dass   Mitglieder   von   regierenden   oder   ehemals  regierenden  Häusern   von   der  Wählbarkeit   ausgeschlossen   sind.   Dabei   handelt   es   sich  um   eine   Regelung   die   nicht   mehr   zeitgemäß   ist   und   dementsprechend   abgeschafft  werden  soll.    

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Antrag an den Bundeskongress am 19. Oktober 2013 Antragssteller: Nikolaus Scherak    Der  Bundeskongress  möge  beschließen:  

PLÄDOYER  FÜR  DIE  GRUPPENBESTEUERUNG  

 Die   Jungen   Liberalen   sehen   in   der   Gruppenbesteuerung   eine   wichtige  volkswirtschaftliche  Maßnahme   des   Gesetzgebers   und   lehnen   daher   eine   Abschaffung  aufs  entschiedenste  ab.  

Abgesehen   davon   ist   eine   ersatzlose   Abschaffung   der   Gruppensteuer   rein   juristisch  gesehen  gar  nicht  möglich,  da  der  EuGH  in  einem  Urteil  aus  dem  Jahre  2005  festgestellt  hat,   dass   zumindest   ein   Verlustausgleich   von   endgültigen   Verlusten   innerhalb   der   EU  möglich  sein  muss.  Österreich   lässt   eine   Berücksichtigung   der   Auslandsverluste   allerdings   schon   im   Jahr  der   Verlustentstehung   zu.   Selbstverständlich   nur   unter   dem   Vorbehalt   der  Nachversteuerung   im   Falle   zukünftiger   Aufholung   durch   Gewinne   im   Ausland.   Dieser  Vorteil   ist   zwar   vom   Unionsrecht   nicht   gefordert,   es   ist   jedoch   für   eine   kleine  Volkswirtschaft  wie  Österreich,  die  von  Expansionen  in  Auslandsmärkte  abhängig  sind,  enorm  wichtig   Auslandsinvestitionen   zu   unterstützen.   Deren   Erschließung   führt   aber  nur  allzu  häufig  zu  Verlusten,  die  leichter  zu  verkraften  sind,  wenn  die  verlustbedingte  Steuererleichterung  im  Zeitpunkt  des  ausländischen  Markteintritts,  und  nicht  erst  Jahre  später,  wenn  Endgültigkeit  eingetreten  ist,  gewährt  wird.  

Österreich   könnte   allenfalls   die   Gruppenbesteuerung   in   Bezug   auf   Drittländer  abschaffen.  Die   Jungen  Liberalen  sehen  aber  auch  hier  keine  Handlungsnotwendigkeit.  Die  Abschaffung  würde  nur  eine  sehr  kleine  Gruppe  von  internationalen  Unternehmen  treffen.  Den   Jungen  Liberalen  erscheint  es  alles  andere  als   sinnvoll,   gerade  eine  kleine  Gruppe   von   Unternehmen,   die   global   agieren,   durch   die   Nichtverwertbarkeit   ihrer  Auslandsverluste   zu   benachteiligen.   Die   logische   Konsequenz   einer   solchen  Benachteiligung   wäre,   dass   diese   Unternehmen   ihren   Unternehmenssitz   ins   Ausland  verlegen  würden  was  wiederum  den  Verlust  von  Arbeitsplätzen  in  Österreich  bedeuten  würde.  

 

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Antrag an den Bundeskongress am 19. Oktober 2013 Antragssteller: Nikolaus Scherak    Der  Bundeskongress  möge  beschließen:  

PRÄIMPLANTATIONSDIAGNOSTIK  ERLAUBEN  

Die   Jungen  Liberalen   fordern  die   begrenzte   Zulassung  der  Präimplantationsdiagnostik  (PID)  in  Österreich.  

Bei   der   Präimplantationsdiagnostik   handelt   es   sich   um   eine   Untersuchung   die   bei   in  Reagenzgläsern   erzeugten   Embryonen   angewendet  wird.   Die   PID   stellt   Methoden   zur  Verfügung,  um  schwerwiegende  Krankheiten  eines  in  vitro  befruchteten  Embryos,  bzw.  eine   drohende   Tot-­‐   oder   Fehlgeburt,   bereits   vor   der   Einpflanzung   in   den   Mutterleib  feststellen  und  gegebenenfalls  von  einer  Verpflanzung  absehen  zu  können.  

Momentan   ist   in  Österreich  nur  die  Pränataldiagnostik   erlaubt.   In  diesem  Fall  werden  Embryonen,  die  sich  schon  im  Mutterleib  befinden,  auf  Erbkrankheiten  hin  untersucht.  Sollte  eine  solche  schwerwiegende  Erbkrankheit  dabei   festgestellt  werden,  besteht  die  Möglichkeit  für  die  Mutter  abzutreiben,  da  entsprechend  der  Fristenlösung,  eine  solche  Abtreibung  in  Österreich  straffrei  ist.  

Die  momentane  Regelung  ist  insofern  äußerst  unbefriedigend,  als  dass  man  Frauen,  bei  denen  eine  natürliche  Schwangerschaft  nicht  möglich  ist,  und  die  sich  für  eine  In-­‐Vitro-­‐Fertilisation  entscheiden,  zumutet,  obwohl  sie  über  eine  etwaige  Gefahr  einer  Vererbung  einer   schwerwiegenden   Krankheit   Bescheid   wissen,   dass   sie   zuerst   eine  Schwangerschaft  mittels  In-­‐Virtro-­‐Fertilisation  beginnen,  um  erst  dann  im  Stadium  der  Schwangerschaft   den   Embryo   auf   etwaige   Erbkrankheuten   zu   untersuchen,   anstatt  schon  im  vorhinein  zu  erlauben,  dass  man  einen  In-­‐Vitro  gezeugten  Embryo  auf  solche  Erbkrankheiten  untersucht.  

Mit   Hilfe   der   Präimplantationsdiagnostik   würde   die   Möglichkeit   bestehen,   den   im  Reagenzglas   erzeugten   Embryo   schon   vor   der   Implantation   in   den   Mutterleib   auf  entsprechende   Erbkrankheiten   zu   untersuchen.   Dadurch   würde  man   Frauen,   die   sich  nicht  in  der  Lage  sehen  ein  Kind  mit  einer  schwerwiegenden  Erbkrankheit  aufzuziehen,  nicht   in   die   schwierige   Situation   bringen,   mit   einem   kranken   Embryo   schwanger   zu  werden,   den   sie   dann,   aufgrund  dieser   schwerwiegenden  Erbkrankheit   bzw.   aufgrund  einer  drohenden  Tot-­‐  oder  Fehlgeburt,  abtreiben,  sondern  ihnen  die  Möglichkeit  geben,  schon   vor   Beginn   einer   Schwangerschaft   darüber   zu   entscheiden,   ob   sie   eine   solche  Schwangerschaft  eingehen  wollen,  oder  nicht.  Vor  dem  Hintergrund  der  schwerwiegenden  Belastung  einer  Abtreibung  bzw.  Tot-­‐  oder  Fehlgeburt,   ist  es  auf   jeden  Fall   sinnvoller  bei  einer  künstlichen  Befruchtung  schon   im  Vorhinein  festzustellen  ob  es  sich  um  einen  kranken  Embryo  handelt  oder  nicht,  anstatt  einen  kranken  Embryo  einzusetzen,  und  dann  erst  mittels  der  PND  festzustellen  ob  der  Embryo  eine  Erbkrankheit  hat  oder  nicht.  Über  die  Zulassung  einer  PID  im  Einzelfall  soll  eine  eigens  dafür  eingerichtete  Ethikkommission  entscheiden.  

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Antrag an den Bundeskongress am 19. Oktober 2013 Antragssteller: Markus Wohlrab    Der  Bundeskongress  möge  beschließen:  

RECHTSSTAATLICHES  VERFAHREN  IM  RECHTSSTAAT  

a)  Problem  Um   sich   im   Verwaltungsverfahren   als   Betroffener   wehren   zu   können,   ist   eines   fast  immer   unerlässlich:   Akteneinsicht.   Die   derzeitige   Gesetzeslage   (§   17   Allgemeines  Verwaltungsverfahrensgesetz)   räumt   der   Behörde   einen   bedenklich  weiten   Spielraum  ein,   die   Akteneinsicht   zu   verweigern.   Dieses   Problem   wurde   von   der   Lehre   längst  erkannt.1  Derzeit  sind  drei  Verweigerungsgründe  gesetzlich  verankert:  

-­‐  Schädigung  berechtigter  Interessen  einer  Partei  oder  dritter  Personen.  -­‐  Gefährdung  der  Aufgaben  der  Behörde.  

-­‐  Beeinträchtigung  des  Verfahrenszwecks.  

Alle  diese  Gründe  sind  „äußerst  unpräzise“  (Hengstschläger).  Eine  Reform  dieser  für  ein  rechtstaatliches  Verfahren  grundlegenden  Norm  erscheint  überfällig.    

b)  Lösung  

aa)   Aus   den   oben   genannten   Gründen   setzen   sich   die   Jungen   Liberalen   für   eine  Präzisierung  bzw.  Verengung  der  Verweigerungsgründe  ein.  Einen  Orientierungspunkt  bietet   die   Regelung   zur   Akteneinsicht   im   Strafprozess.   Diese   darf   demnach   nur   dann  beschränkt   werden,   wenn   BESONDERE   Umstände   befürchten   lassen,   dass   durch  sofortige   Kenntnisnahme   bestimmter   Aktenstücke   der   Ermittlungszweck   gefährdet  wäre.  Hinkünftig  soll  sich  die  Behörde  nicht  mehr  „allgemein“  auf  die  Gefährdung  ihrer  Aufgaben  berufen  können.  Es  müssen  konkret  benennbare  Anhaltspunkte  vorliegen,  die  (im  Fall  der  Akteneinsicht)  auf  eine  Vereitelung  des  Ermittlungszwecks  schließen  lassen.    

bb)   Derzeit   ist   ein   (abgesondertes)   Rechtsmittel   gegen   die   Verweigerung   auf  Akteneinsicht   nicht   möglich.   Dies   zu   rechtfertigen   mit   der   „Beschleunigung“   des  Verfahrens   erscheint   bei   einem   solch   wesentlichen   Recht   unverhältnismäßig.   Ein  Betroffener   soll   nicht   das   Risiko   (insbesondere   die   Kosten)   der   Berufung   auf   sich  nehmen  müssen,  um  das  zu  bekommen,  was  man   ihm  womöglich  bereits   in  1.   Instanz  hätte  gewähren  müssen:  volles  rechtliches  Gehör  –  einschließlich  der  Akteneinsicht.  Die  Jungen  Liberalen  setzen  sich  daher   für  die  Verpflichtung  der  Behörde  ein,   im  Falle  der  Verweigerung  der  Akteneinsicht  einen  verfahrensrechtlichen  Bescheid  zu  erlassen,  der  gesondert  anfechtbar  zu  sein  hat.                                                                                                                                            1  So  etwa  bei  J.  Hengstschläger:  Verwaltungsverfahrensrecht.  Ein  systematischer  Grundriss.  4.  Auflage,  S.  116ff.      

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Antrag an den Bundeskongress am 19. Oktober 2013 Antragssteller: Stefan Windberger    Der  Bundeskongress  möge  beschließen:  

REFORM  DER  AUßEN-­‐  UND  SICHERHEITSPOLITIK  

Die   Jungen   Liberalen   fordern   eine   grundlegende   Neuausrichtung   der   Gemeinsamen  Außen-­‐  und  Sicherheitspolitik  (GASP)  der  Europäischen  Union.    

In  Anlehnung  an  Henry  Kissingers  „Who  do  I  call   if   I  want  to  call  Europe?”  fordern  die  JuLis,   dass   die   Europäische   Union   mit   einer   starken   Stimme   auf   der   internationalen  Bühne  auftritt.  Als  Befürworter   einer   fiskalischen  und  politischen   Integration  Europas  mit   der   Vision   eines   Zusammenschlusses   der   Mitgliedsstaaten   zu   den   Vereinigten  Staaten  Europas  ist  eine  Reform  der  GASP  daher  wünschenswert.  

Die  JuLis  fordern  eine  Reform  der  GASP  mit  folgenden  Zielen:  ·  Umwandlung  der  Position  des  Hohen  Vertreters   für  Außen-­‐  und  Sicherheitspolitik   in  einen  EU-­‐Außenminister  mit  entsprechenden  Zuständigkeiten  

·   Konsolidierung   und   Erweiterung   der   Kompetenzen   des   Europäischen   Auswärtigen  Dienstes  (EAD)  

·   Integration   der   nationalen   Streitkräfte   und   des   Eurokorps   zu   einer   gemeinsamen  Europaarmee  Derzeit   legt  der  Europäische  Rat  und  somit  die  einzelnen  Staats-­‐  und  Regierungschefs  der   Mitgliedsstaaten   die   Leitlinien   des   GASP   fest,   während   die   Außenminister   der  Mitgliedsstaaten   einzelne   Beschlüsse   im   Rat   der   EU   formulieren.   Die  Gestaltungskompetenz  der  Hohen  Vertreterin  für  Außen-­‐  und  Sicherheitspolitik  ist  nicht  zuletzt   durch   das   Einstimmigkeitsprinzip   im  Europäischen  Rat   sowie   dem  Rat   der   EU  massiv  eingeschränkt.    

Die   Jungen   Liberalen   fordern   die   Einführung   der   Position   eines   EU-­‐Außenministers  anstelle   eines   Hohen   Vertreters,   welcher   zudem   über   ein   gestärktes   Initiativ-­‐   und  Vetorecht   im  Europäischen  Rat  verfügen  soll.  Zur  Stärkung  der  Zuständigkeiten  dieser  Personen  sollten  sowohl  Leitlinien  als  auch  einzelne  Beschlüsse  des  GASP  zukünftig  mit  einer   qualifizierten   Mehrheit   beschlossen   werden   können.   Im   Gegenzug   ist   ein  Vetorecht  des  Europäischen  Parlamentes  mittels  einfacher  Mehrheit  denkbar.  

Die   JuLis   unterstützen   weiters   eine   klare   Stärkung   des   EAD.   Die   Kompetenzen   der  Vertretungen   der   EU   im   Ausland   sollen   erweitert   werden,   da   z.B.   die   gemeinsame  Ausgabe  von  Visa  durch  die  „EU-­‐Botschaften“  zu  einem  gerechteren  Vergabeprozess  und  Kosteneinsparungen   führen   würde.   Konsularische   Tätigkeiten   sollten   daher   von   den  Mitgliedsstaaten  auf  europäische  Ebene  übertragen  werden.   In  einem  weiteren  Schritt  ist   auch   ein   verpflichtender   und   institutionalisierter   Austausch   sämtlicher  Informationen   in   politischer   und   wirtschaftlicher   Hinsicht   zwischen   den  

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Außenministerien   und   Botschaften   wünschenswert   (vor   allem   betrifft   dies   die  Vetomächte  im  UN-­‐Sicherheitsrat,  Großbritannien  und  Frankreich).  

Die   JuLis   stehen   einer   schrittweisen   Integration   der   nationalen   Streitkräfte   der  Mitgliedsstaaten   zu   einer   europäischen   Armee   positiv   gegenüber.   Diese   würde   die  europäische   Verteidigungsbereitschaft   und   eigenständiges   Krisenmanagement   massiv  stärken  und  auch  zu  einer  deutlichen  Kostenreduktion  durch  gemeinsamen  Einkauf  und  Skaleneffekte   führen.   Denkbar   ist   eine   Berufsarmee   unter   Einbeziehung   vorhandener  Strukturen   wie   des   Eurokorps   sowie   der   EU   Battlegroups.   Die   US-­‐dominierte   NATO  steht   nach   Ende   des   kalten   Krieges   und   vor   allem   im   Hinblick   auf   den   massiven  Missbrauch   des   Vertrauens   der   europäischen   Partner   im   Zuge   des   NSA-­‐Skandals   im  Widerspruch   zu   einer   geeinten   europäischen   Außen-­‐   und   Sicherheitspolitik.   Die  Mitgliedstaaten  sind  daher  angehalten,   ihr  Engagement  innerhalb  der  NATO  zugunsten  einer   gemeinsamen   Europaarmee   zu   reduzieren,   wobei   die   USA   weiterhin   einen  bevorzugten  Partner  der  EU  auf  anderen  Ebenen  darstellen  sollten.  

 

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Antrag an den Bundeskongress am 19. Oktober 2013 Antragssteller: Amir Ahmed    Der  Bundeskongress  möge  beschließen:  

S.O.S.  RECHTSSTAAT  –  AUFWERTUNG  DES  PRIVATSACHVERSTÄNDIGENGUTACHTENS  IM  STRAFVERFAHREN  

Oftmals   sind   Richter   bzw.   Vorsitzende   eines   Schöffensenats   darauf   angewiesen,   eine  weitere   Person   mit   notwendiger   Sachkunde   dem   Verfahren   beizuziehen.  Diese    Sachverständige  sind  gem.  §  126  StPO  zu  bestellen,  wenn  für  Ermittlungen  oder  für   Beweisaufnahmen   besonderes   Fachwissen   erforderlich   ist,   über   welches   die  Strafverfolgungsbehörden  durch   ihre  Organe,  besondere  Einrichtungen  oder  bei   ihnen  dauernd  angestellte  Personen  nicht  verfügen.    Die   Bestellung   erfolgt   im   Ermittlungsverfahren   grundsätzlich    durch   die  Staatsanwaltschaft   ,   für   gerichtliche   Ermittlungen   oder   Beweisaufnahmen   durch   das  Gericht.  

Rechtsstaatlich   befremdlich,   ist   der   Umstand,   dass   jene   Sachverständige,   die   im  Ermittlungsverfahren   von   der   Staatsanwaltschaft   bestellt   wurden,   auch   im  Hauptverfahren,   als   Sachverständige   herangezogen   werden.   Dies   ist   zwar  kostensparend,   bedeutet   aber   nichts   anderes,   als   dass   jener   Sachverständige,   der   zur  hinreichenden   Aufklärung   im   Ermittlungsstadium   beigetragen   hat   und   dessen  Wissen  somit,  zur  Anklageerhebung  erforderlich  war  und  zu  dieser  Beigetragen  hat,  gleichzeitig  im  Hauptverfahren,  seine  Sachkunde  vermitteln  soll,  damit  das  Gericht  sein  Urteil  fällen  kann.    

Zweifelsfrei   wird   der   durch   die   Staatsanwaltschaft   bestellte   Sachverständige,   im  Hauptverfahren   nichts   anderes   erstatten,   als    bereits   im   Ermittlungsverfahren   und   ist  somit  de  facto  nicht  Organ  des  Gerichts,  sondern  mittelbar  über  die  Staatsanwaltschaft,  Partei   des   Verfahrens.   Nach   §   126   (4)   StPO   begründet   die   Bestellung   durch   die  Staatsanwaltschaft   im   Ermittlungsverfahren   ausdrücklich   keinen   Befangenheitsgrund,  was   nach   der   jüngsten   Judikatur   des   EGMR   (e   contrario)    meschenrechtswidrig   sein  könnte  C.B.  v  Austria  (Urteil  13.04.2013).    Es   ist  dem  Verteidiger/Angeklagten  zwar  möglich,  über  gezieltes  Befragen,  Zweifel  am  Gutachten  des   Sachverständigen   zu  begründen,   ein  weiterer   Sachverständiger   ist   vom  Gericht  aber  nur  dann  zu  bestellen  (§127  Abs  3  StPO)  ,  wenn  das  Gutachten    unschlüssig,  unklar   oder  unbegründet   ist,   den  Gesetzen  der   Logik  widerspricht   oder  nicht  mit   den  gesicherten  Erkenntnissen  der  Wissenschaft  übereinstimmt.  Dies  zu  beweisen  gelingt  in  der   Praxis   in   den   seltensten   Fällen.   Dem   Verteidiger   werden   hierbei   zusätzlich   noch  Steine   in   den   Weg   gelegt,   da   er   dem   Verfahren   zwar   einen   Privatsachverständigen  beiziehen  kann,  der  diesem  dann  bei  der  Befragung  des  Sachverständigen  assistiert,  eine  direkte  Befragung  von  Sachverständigen  zu  Sachverständigen,  ist  nicht  vorgesehen,  was  

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zu  einem  absurden  “chinesischen  Flüstern/Souflieren”   führt,  was  mit  einem  modernen  Strafverfahren  nicht  vereinbar  ist.    

Ein   außergerichtlich   erlangtes   Privatsachverständigengutachten   wird   in   der  Verhandlung   nicht   verlesen,   es   besteht   auch   keine   Möglichkeit   den  Privatsachverständigen   als   Zeugen   zu   beantragen   (mit   der   Ausnahme   von  Befundaufnahmen),  da  Zeugen  nur  über  eigene  Wahrnehmungen  berichten,  aber  keine  Rückschlüsse   ziehen   dürfen.   Somit   findet   ein   Privatsachverständigengutachten,   im  Gegensatz   zum   Gutachten   des   von   der   Staatsanwaltschaft   beauftragten  Sachverständigen,  keinen  Einzug  in  das  Hauptverfahren.  

Die  Jungen  Liberalen  Fordern,  dass  im  Strafprozess  Waffengleichheit  hergestellt  wird,  in  dem   das   Gericht   zwingend   einen   Sachverständigen   bestellen   muss,   der   im  Ermittlungsverfahren  noch  nicht  berufen  wurde  und  somit  nach  Erhebung  der  Anklage,  ein   Sachverständiger   zum   Zug   kommt,   der   unbefangen   seine   Fachkunde   vermitteln  kann.   Der   Angeklagte/Verteidiger  muss   einen   Rechtsanspruch   darauf   haben,   dass   ein  Privatsachverständigengutachten   als   Beweismittel   zugelassen   und   im   Verfahren  verlesen  wird  und  somit  in  das  Verfahren  einbezogen  wird.  Das  erkennende  Gericht,  hat  dann   die   Möglichkeit   anhand   mehrerer   Sachverständigengutachten   die  Beweiswürdigung  zu  vollziehen  und   jenen  wissenschaftlichen  Argumenten  Glauben  zu  schenken,   die   schlüssiger   und   fundierter   sind.   Die   Jungen   Liberalen   fordern   des  Weiteren,   dass   der   gem.   §   249   Abs   3   StPO   beigezogene   Privatsachverständige,   ein  unmittelbares  Fragerecht  hat.    

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Antrag an den Bundeskongress am 19. Oktober 2013 Antragssteller: Lukas Lerchner    Der  Bundeskongress  möge  beschließen:  

SPENDENABSETZBARKEIT  STATT  KULTURBEITRAG  

Statt  bisher  einfach  Steuern   für  die  Kultur  und  Sport  zu  zahlen  sollen  die  Bürger  dazu  ermöglich  werden,  die  gleichen  Beträge  selbständig  an  ausgewählte  Organisationen  zu  spenden.   Für   diesen   Spendenbetrag   erhalten   sie   eine   Reduktion   der   Steuer.   Es   muss  natürlich   eine   staatliche   Kontrollfunktion   geben,   die   die   Liste   an   Organisationen  überprüft  um  Missbrauch  zu  vermeiden.  

Wir   glauben   an   den   mündigen   Bürger   daher   soll   er   auch   die   Möglichkeit   haben  selbständig   zu   entscheiden  wer   das   Steuergeld   bekommt.   Dies  wird   dazu   führen   dass  sich   Kultureinrichtungen   und   Sportvereine   um   eine   möglichst   offene   Wirkweise  bemühen  werden  daher  wird  sich  das  Angebot  verbessern.  

 

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Antrag an den Bundeskongress am 19. Oktober 2013 Antragssteller: Lukas Lerchner    Der  Bundeskongress  möge  beschließen:  

UNIVERSITÄRE  AUSBILDUNGSPFLICHT  FÜR  BEAMTE  

Da   die   Aufgabenentwicklung   in   den   öffentlichen   Bereich   stetig   steigt,   braucht   die  Republik  hoch  qualifizierte  Beamte.  Viele  unsere  europäischen  Nachbarn  setzen  bereits  heute   eine   Bachelor   als   Mindestqualifikation   für   Sachbearbeiter   voraus.   Eine  universitäre  Ausbildung  in  „Public  Management“  vergleichbar  mit  der  „Kennedy  School  of   Goverment“   oder   der   ENA   (Ecole   National   de   Administration)   soll   eingerichtet  werden.   Eine   abgeschlossene   Ausbildung   an   dieser   Institution   soll   Vorrausetzung   für  höhere   Anstellungen   in   der   Verwaltung   im   öffentlichen   Bereich   sein.   Diese   Studien  sollen  auch  berufsbegleitend  möglich  sein  um  jetzigen  öffentlichen  Bediensteten  in  der  Zukunft  Aufstiegschancen  zu  ermöglichen.  In  den  Augen  der  Jungen  Liberalen  sprechen  zwei  Gründe  hauptsächlich  für  diese  Einrichtung:  

1.)  Lässt  sich  öffentliche  Verwaltung  nicht  rein  auf  eine  juristische  Materie  beschränken  es   gibt  wirtschaftliche   und  politische  Auswirkungen   genauso,   deswegen   erscheint   uns  die  Beschränkung  auf  die  rechtswissenschaftlichen  Ausbildungen  als  zu  eng.  

2.)   Könnte   damit   eine   Qualitätssteigerung   im   öffentlichen   Dienst   stattfinden.   Da  einerseits   das   allgemeine   Level   der   Ausbildung   gehoben   wird   und   anderseits  vergleichbare   Kriterien   für   eine   Anstellung   im   öffentlichen   Dienst   gäbe   und   nicht  etwaiger   Nepotismus   oder   die   Farbe   des   Parteibuches   über   die   Stelle   entscheiden  könnte.  

 

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Antrag an den Bundeskongress am 19. Oktober 2013 Antragssteller: Ivan Prandzhev    Der  Bundeskongress  möge  beschließen:  

WIRTSCHAFTSVERBÄNDE  STÄRKEN  

Als  eine  liberale  Partei,  die  den  Grundrechten  und  dem  Individualismus  verpflichtet  ist,  sprechen   wir   uns   natürlich   gegen   Kammerzwang   und   für   ein   Austrittsrecht   aus   den  gesetzlichen  Interessensvertretungen  aus.  Solange   die   politische   Durchsetzung   dieses   Ziels   auf   sich   warten   lässt   (der  Kammerzwang  in  der  WKO  und  in  AK  ist  in  der  Verfassung  verankert),  möchten  wir  für  die  freiwilligen  Interessensvertretungen  mehr  Freiheit  und  Einfluß  durchsetzen.  Jetzt   schon   geht   die   der   Kollektivvertrag   der   freiwilligen   Interessensvertretung   dem  Kollektivvertrag   der   gesetzlichen   Interessensvertretung   mit   Pflichtmitgliedschaft   vor.  Während   aber   für   die   Kollektivvertragsfähigkeit   der   Gewekschaften   geringere  Voraussetzungen   bestimmt   sind,  müssen   die  Wirtschaftverbände   auf   Dienstgeberseite  einen  Einfluß  nachweisen  können,  der  die  gesamte  Branche  bestimmen  kann,  der  somit  einer  Monopolstellung  gleich  käme  und  den  nur  wenige  erreichen  können.  

Während  sich  der  ÖGB  als  freiwillige  Interessensvertretung  auf  Dienstnehmerseite  eine  entscheidende   Rolle   bei   den   Tarifverhandlungen   spielt,   können   das   in   Österreich   auf  Arbeitgeberseite   nur   die   Industriellenvereinigung   und   wenige   andere  Wirtschaftsverbände  tun.  Wir   sprechen   uns   daher   für   eine   klare   Herabstufung   der   Voraussetzungen   für   die  Verleihung  der  Kollektivvertragsfähigkeit  an  Wirtschaftverbände  aus.  Diese  soll  auch  für  kleiner  Gruppen  zumutbar  sein  und  Wettbewerb  zulassen.      

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Antrag an den Bundeskongress am 19. Oktober 2013 Antragssteller: Bernhard Bair    Der  Bundeskongress  möge  beschließen:  

ZWEISPRACHE  VERWALTUNG  (DE/EN)  IN  ÖSTERREICH  

Wir  fordern  eine  Sprachenvielfalt  in  Europa,  und  auch  in  Österreich,  und  fördern  die  sprachliche  Positionierung  Europas  weltweit.  

Englisch  wird  von  etwa  380  Millionen  Menschen  als  Muttersprache  gesprochen,  und  ist  die  offizielle  Sprache  in  vielen  internationalen  Organisationen.  

Um  die  massive  Bürokratie  in  Österreich  für  zuziehende  Personen  einfacher  verständlich  zu  machen,  fordern  die  Julis  eine  durchgehende  zumindest  zweisprachige,  Deutsch  und  Englisch,  Verwaltung.  

Im  Moment  sind,  besonders  in  Wien,  schon  einige  Formulare  bzw.  Informationen,  unter  anderem  auf  der  e-­‐Government  Seite,  in  mehreren  Sprachen  (zB  aus  Nachbarländern  oder  klassischen  Immigrationsländern)  verfügbar.  Was  die  Julis  fordern,  ist  eine  durchgehende  Zweitsprache.  Wir  fordern  zwingende  Englisch  Kenntnisse  (verhandlungssicher:  CEF  C1)  für  alle  Mitarbeiter  der  nationalen  und  regionalen  Verwaltungsorgane  (Bund,  Länder  und  Gemeinden)  sowie  anderen  öffentlichen  Bereichen  (zB  Krankenhäusern).    

Wir  erhoffen  uns  dadurch  einen  verstärkten  Zustrom  von  hoch  qualifizierten  Arbeitern,  sowie  eine  Internationalisierung  eines  Teils  der  Bevölkerung.  

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Antrag an den Bundeskongress am 19. Oktober 2013 Antragssteller: Clemens Böck    Der  Bundeskongress  möge  beschließen:  

ÄNDERUNGSANTRAG  BÜRGERGELD  

Der  Arbeitsanreiz  im  Modell  des  liberalen  Bürgergelds  soll  erhöht  werden,  indem  statt  -­‐  wie   im  bisherigen  Beschluss   -­‐  70%  nur   50%  der  Differenz   zwischen  Einkommen  und  Freibetrag   als   Negativsteuer   ausbezahlt  werden.   Im   Gegenzug   soll   der   Freibetrag   von  den   derzeit   vorgesehenen   13.000   auf   16.000   bis   18.000   Euro   jährlich   angehoben  werden.   Somit   steigt  für  den/die   geringverdienende_n   Bürger_in   der   insgesamt   zur  Verfügung  stehende  Geldbetrag  pro  zusätzlich  verdienten  1.000  Euro  um  500  Euro  statt  nur  300  Euro  jährlich.  

 

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Antrag an den Bundeskongress am 19. Oktober 2013 Antragssteller: Ivan Prandzhev und Benjamin Zavlak    Der  Bundeskongress  möge  beschließen:  

ÄNDERUNGSANTRAG  INTEGRATION  UND  POLITIK  

Folgender  Absatz  ist  zu  Streichen:    „Wir   sprechen   uns   gegen   staatliche   Bekleidungsvorschriften   (Burka-­‐   und/oder  Kopftuchverbot),   gegen   Abstimmungen   über   Bauwerke   mit   religiösem   Symbolgehalt  (Minarettverbot)   und   sonstige   Interventionen   in   die   selbstbestimmte   Religionsausübung  entschieden  aus.  “  

Der  Text  zum  Kapital  “2)  Schule  und  Bildung”  ist  durch  Folgenden  zu  ersetzen:  

“Der  Schulunterricht  hat   im  Fach   “Philosophie,  Ethik  und  Religion”  unter  anderem  die  Hintergründe   und   die   verschiedenen   historischen   Entwicklungsstufen   der  Weltreligionen  zu  diskutieren  und  sie  stets  auch  auf  die  jeweiligen  sozio-­‐ökonomischen  Zusammenhänge  einzugehen.  

Die   Lehrkräfte   müssen   auf   die   Arbeit   mit   Kindern   mit   Migrationshintergrund  vorbereitet   werden.   An   Schulen   mit   einem   Anteil   an   Kindern   mit   einer   anderen  Muttersprache   als   Deutsch   von   über   20%     10%   ist   die   Institution   des   schulischen  Integrationsbeauftragten   einzurichten.   Als   Kompetenzstelle   für   Integration   soll   damit  mindesten   eine   speziell   dafür   ausgebildete   Lehrkraft   Lehrern,   Kindern   und   Eltern  Informationen  und  Ratschläge   anbieten  und  Probleme   rechtzeitig   kommunizieren.  Die  Republik   muss   sich   aktiv   an   Pädagoginnen   und   Pädagogen   mit   sichtbarem  Migrationshintergrund  wenden  und  sie  zur  Ausübung  des  Lehrberufs  ermutigen.  Damit  soll   ohne   Einführung   einer   Migrantenquote   der   Anteil   von   Lehrkräften   mit  Migrationshintergrund   gesteigert   werden.   Kinder   dürfen   nicht   mit   dem   Eindruck  aufwachsen,  dass  Migration  nur  auf  der  unteren  Seite  eines  hierarchischen  Verhältnisses  (Lehrkraft  –  Kinder)  möglich  ist.  

  Die   Schüler   und   Schülerinnen   sollen   auch   an   aktiv   und   altersadäquat   an   die  Vielzahl  unterschiedlicher  Kulturen  und  der  damit  einhergehenden  Bräuche,  Sitten  und  Gepflogenheiten   ihrer   Mitmenschen,   dies   inkludiert   auch   die   Österreichische,  herangeführt  werden.  Hierdurch  soll  weitgehend  eine  größere  Toleranz  und  Akzeptanz  gegenüber   sich   unterscheidenden   Eigenschaften   und   Charakteren   erreicht   und   diese  ebenso  als  vielseitig  Vorteilhaft  und  Wertvoll  erachtet  werden.  Dies  dient  nicht  nur  einer  positiven  Persönlichkeitsentwicklung  von  Kindern  mit  Migrationshintergrund   sondern  der  gesamten  Schülerschaft.  

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Durch  Aufzeigen  merklicher   und  unscheinbarer   kultureller  Unterschiede   können   auch  entscheidende   Hindernisse   und   gegenseitige   Missverständnisse   während   des  Integrationsprozesses   beseitigt  werden.  Demnach   ist   noch   einmal   auf   die   notwendige,  besondere  Schulung  der  verantwortlichen  Lehrkräfte  hinzuweisen.  

Die   Deutschkurse   für   Schulkinder   müssen   ausgebaut   und   insbesondere   intensiviert  werden.   Insbesondere   sind   die   Angebote   im   Kindergarten   und   in   der   Vorschulzeit   an  Deutschkursen   auszubauen,   da   Kinder   in   diesem   Alter   besonders   leicht   Sprache  erlernen.  Zusätzlich  wäre  es  sinnvoll,  auch  in  der  Vorschule  bzw.  in  der  Kindergartenzeit  Integrationsbeauftragte  einzusetzen.  

Der  Mutterspracheunterricht  ist  auszubauen.  Eltern  sind  Gutscheine  anzubieten,  die  sie  bei  privaten,  dafür  zertifizierten  Instituten  einlösen  können.  

Die  Schulen  haben  hier  Ressourcen  (zB  nachmittags  leerstehende  Klassenzimmern)  zur  Verfügung   zu   stellen,   um   die   Kosten   in   Grenzen   zu   halten.”    Der  Text  zum  Kapital  “4)  Partizipation  und  Institutionen”  ist  durch  Folgenden  zu  ersetzen:  

Das  Staatssekretariat   für   Integration  muss  budgetär  und  personell   aufgewertet  und   in  das   Bundeskanzleramt   eingebettet   werden.   Von   dort   aus   kann   es   koordinierte  Maßnahmen  durch  alle  Ministerien  und  nicht  bloß  durch  das  Innenministerium  initieren  und   damit   verschiedene   Schauplätze   der   Integrationspolitik   wahrnehmen:   Bildung,  Wirtschaft,  Soziales  u.a.  

Die   Politik   kann   die   Integration   von   Migrantinnen   und   Migranten   stimulieren   und  beschleunigen,  indem  sie  diesen  ein  Wahlrecht  auf  allen  Ebenen  gewährt.  Wir  halten  es  für  gerecht,  dass  Menschen,  die  aktiv  unsere  Gesellschaft  mitgestalten,  auch  durch  das  Parlament   vertreten  werden.  Wir  halten   es   ferner   für  untragbar,  wenn  das  Wahlrecht  breite   Schichten   der   Gesellschaft   nicht   nur   ausschließt,   sondern   sie   damit   auch   zu  angenehmen   Sündenbock   macht   –   Politikerinnen   und   Politiker,   die   gegen  Nichtwahlberechtigte  hetzen,  haben  deutlich  weniger    zu  verdienen.  Dieser  systemische  Mangel   führt   dazu,   dass   Xenophobie   gerade   zu   „günstig“   wird,   und  muss   aufgehoben  werden.  

   Um   Missbrauch   zu   vermeiden,   muss   das   aktive   Wahlrecht   für  Drittstaatsangehörige   dennoch   an   einem   vierjährigen   kontinuierlichen   Wohnsitz   in  Österreich  gebunden  werden.     Das   passive   Wahlrecht   muss   möglichst   ausgeweitet  haben.  Denn  Einschränkungen  des  passiven  Wahlrechts  sind  vor  allem  Einschränkungen  des   Volkswillens   –   es   wird   nicht   bloße   einer   Person   die   Chance   zu   kandidieren  weggenommen,   es   werden   vor   allem   Millionen   Wahlberechtigte   um   die   Möglichkeit  gebracht,   diese  Person   zu  wählen.  Ob   auch  EU-­‐Bürgerinnen  und  EU-­‐Bürger  oder   auch  Drittstaatsangehörige   Österreich   regieren   und   gestalten   dürfen,   soll   die  Wahlbevölkerung  entscheiden.  Die  bereits  geltende  Wahlhürde  -­‐  die  Bedingung  binnen  kurzer  Zeit   gewisse  Anzahl   von  Unterstützungserklärungen  vorzulegen,   halten  wir   für  

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ausreichend,  um  unseriöse  Antritte  zu  verhindern.  

Wir  halten  eine  Reform  des  Staatsbürgerschaftsrechts  für  überfällig.    

Zum   einen  müssen   Doppel-­‐   und   Mehrstaatsbürgerschaften   im   österreichischen   Recht  möglich  werden.  Dies  wird  auch  der  Identität  vieler  Österreicherinnen  und  Österreicher  entsprechen,   die   grenzüberschreitend   denken   und   handeln.   Das   besondere  Treueverhältnis  zwischen  Staat  und  Staatsbürgerinnen  und  Staatsbürger  wird  dadurch  nicht   gestört,  weil   heute   -­‐   im  Gegensatz   zum  Verständnis   im  Zeitalter   der   Entstehung  des  noch  geltenden  Staatsbürgerschaftsrechts,  Staaten  miteinander  zusammenarbeiten  und  sich  im  Wettbewerb  der  Globalisierung  gegenseitig  zum  Fortschritt  verhelfen.    

Wir  halten  es  für  richtig,  die  Staatsbürgerschaftstests  dahingehend  umzugestalten,  dass  nicht  mehr  Fakte   (z.B.  historisches  Wissen)  abgeprüft  werden,   sondern   „Werte“.  Denn  die   Identifikation  einer  Person  mit   einem  Staat  verläuft   in  der  Regel   eben  entlang  der  „Werte“   die   beide   teilen.   Für   uns   stellen   sich   dabei   aber   folgende   Fragen:   Um  welche  Werte   geht   es   denn   eigentlich?   Wer   legt   sie   fest?   Wer   ist   zuständig   dafür,   dass   die  abgeprüften   Werte   aktuell   bleiben?   Denn   Werte,   wie   alles   andere,   sind   im  kontinuierlichen  Wandel.  Wer   interpretiert  die  bereits   festgelegten  Werte  und  wendet  sie  auf  den  Einzellfall  an?  

Unserem   Bekenntnis   zum   Rechtsstaat   kann   es   nur   entsprechen,   dass   es   hier  ausschließlich  um  jene  Werte  handelt,  die  in  der  Rechtsordnung  der  Republik  verankert  sind.   Sonst   würde   sich   die   Frage   stellen,   warum   neue   Staatsbürgerinnen   und  Staatsbürger  Werte  teilen  müssen,  zu  denen  Menschen  mit  österreichischer  Nationalität  nicht   verpflichtet   sind.   Diese   unterschiedliche   Behandlung   wird   auch   kaum   dem  verfassungsrechtlichen  Gleichheitssatz  entsprechen  können.  

Da  aber  die  Rechtsordnung  wie  jeder  andere  Text  eine  Frage  der  Auslegung  ist,  kann  es  nicht   sein,   dass   die   Werte,   die   sie   verkörpert,   von   Menschen   festgelegt   und   auf   den  Einzelfall   (bei   einem   konkreten   Antrag   auf   Verleihung   der   Staatsbürgerschaft)  angewendet   werden,   die   dafür   nicht   qualifiziert   sind.   An   der   Ausgestaltung   und  Durchführung   der   Staatsbürgerschaftstests   müssen   federführend   Richterinnen   und  Richter   beteiligt   werden,   denn   nur   denen   traut   die   Republik   zu,   dass   sie   über   die  Qualifikation   zur   verbindlichen   Auslegung   und   Anwendung   der   Rechtsordnung  verfügen.  Die  Verleihung  der   österreichischen  Staatsbürgerschaft  muss   in   Zukunft   vor  der  Justiz  geschehen.      

Das   Kapital   “6)   Standort   Österreich   im   Internationalen   Wettbewerb”   soll  hinzugefügt  warden:    

Als   eine   liberale   Bewegung   bekennen  wir   uns   zu   Globalisierung   als   Prozess,   bei   dem  Herkunft   eine   immer   geringere   Rolle   spielt   und   Menschen   frei   werden,   auf   andere  Eigenschaften   Wert   zu   legen.   Dies   gilt   immer   mehr   im   Bereich   des   Waren-­‐,  Dienstleistungs-­‐  und  Kapitalverkehrs.  Das  globale  System  der  Welthandelsorganisation  und   eine   enorme   Anzahl   an   regionalen   Handelsabkommen   sorgen   dafür,   dass   die  

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Früchte  der  menschlichen  Arbeit  im  Ausland  nicht  diskriminiert  werden.  Leider  gilt  das  nicht   im   Bereich   der   Personenfreizügigkeit   –   eine   Freiheit,   die   innerhalb   der  Europäischen   Union   als   Grundpfeiler   der   Europäischen   Integration   verankert   ist.  Langfristig   gilt   es   anzustreben  auch  Menschen  bei  der  Auswahl   ihres  Standortes  nicht  diskriminiert  werden  und  Herkunft  und  andere  Merkmale,  die  man  weder  verschulden  noch  irgendwie  ändern  kann,  eine  Rolle  spielen.  

Ein   Wettbewerb   der   Standorte   um   die   „besten   Köpfe“   findet   aber   jetzt   schon   statt.  Österreich   kann   das   nicht   ignorieren   und   hat   im   Namen   seiner   eigenen   Zukunft  anzustreben,   dass   Menschen   mit   nachgefragten   Qualifikationen   sich   für   Leben   und  Karriere  hier  entscheiden.  Die  Rot-­‐Weiß-­‐Rot-­‐Karte  war  grundsätzlich  ein  wichtiger  und  lobenswerter  Schritt  in  diese  Richtung.  Ihre  Ausgestaltung  bleibt  leider  sehr  mangelhaft  und   hat   dazu   geführt,   dass   nicht   einmal   ein   Fünftel   der   angestrebten     Anzahl   an  qualifizierter   Personen   sich   für   Österreich   entschieden   hat.   Abgesehen   von   einer  Aufwertung  der  Kommunikation  über  die  Außenhandelsstellen  der  Wirtschaftskammer  und   Botschaften   der   Republik   und   abgesehen   von   den   Reformen   (im   Steuer-­‐,  Verwaltungs-­‐,  Bildungswesen  etc.),  die  wir  als  Staat  machen  müssen,  um  attraktiver  zu  werden,   müssen   wir   die   „Transaktionskosten“   für   Migration   nach   Österreich   senken.  Durch   die   Förderung   von   englischsprachigen   Kindergärten   und   Schulen,   durch  Bürokratieabbau   und   Beschleunigung   bei   der   Verleihung   von  Aufenthaltsgenehmigungen   und   Visa,   durch   den   erleichterten   Familienzuzug   und  erleichterten  Zugang  zum  Arbeitsmarkt  vom  Familienangehörigen  sollen  Hürden  für  die  Zuwanderung  qualifizierter  Personen  ohne  Rücksicht  auf  deren  Herkunft  wegfallen  und  das   Prozess   ihrer   Integration   beschleunigt   werden.   An   sich   würde   wir   einen   nur  sukzessive  Integration  auch  in  die  sozialen  Einrichtungen  des  Staates  befürworten,  um  „Sozialtourismus“   zu   vermeiden.   So   ein   Phänomen   findet   aber   nicht   statt,   denn   der  Zugang  zu  den  vielen  sozialen  Einrichtungen  (zB.  Arbeitslosenversicherung)  ohnehin  ist  für   alle   für   an   vielen   Bedingungen   geknüpft.   Dazu   kommt,   dass   einzelne   Institute   des  Sozialstaats  wie  die  Pensionsversicherung  auf  Zuwanderung  angewiesen  sind  und  ohne  die   Beiträge   von  Migratinnen   und  Migranten   eine   noch   geringere  Überlebensfähigkeit  aufweisen  würden.  

 

 

 

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Antrag an den Bundeskongress am 19. Oktober 2013 Antragssteller: Clemens Böck    Der  Bundeskongress  möge  beschließen:  

ÄNDERUNGSANTRAG  RELIGIONSUNTERRICHT  

a)  Konfessioneller  Religionsunterricht  soll  weiterhin  an  öffentlichen  Schulen  angeboten  werden,  und  zwar  im  gleichen  Ausmaß  wie  bisher.  Jedoch  ist  er  nicht  vom  Staat,  sondern  von  der  jeweiligen  Religionsgemeinschaft  zu  finanzieren.  Diese  hat  je  nach  Nachfrage  an  der   jeweiligen  Schule  das  notwendige  Personal   zur  Verfügung  zu   stellen  und   trägt  die  Verantwortung  für  die  Auswahl  der  Lehrer.  Der  Religionsunterricht  soll  wie  bisher   für  alle   Mitglieder   einer   Religionsgemeinschaft  vorgesehen   sein,   jedoch   mit   Einwilligung  der   Eltern   (ab   dem   vollendeten   16.   Lebensjahr  auch   durch   eigenhändige   Unterschrift  der   Schüler_innen)   abgewählt  werden   können.   Konfessionslose   Schüler_innen   können  einen   konfessionellen   Religionsunterricht   einer   beliebigen   Religionsgemeinschaft   als  Freifach   wählen.    b)  Das   Recht   auf   Erteilung   konfessionellen   Religionsunterrichts   soll   zumindest   allen  derzeit  gesetzlich  anerkannten  Religionsgemeinschaften  in  Österreich  gewährt  werden,  wobei   eine   unabhängige  Expertenkommission   regelmäßig  die   Anerkennung   weiterer  Religionsgemeinschaften   prüfen   soll.   Diese   Anerkennung   setzt   voraus,   dass  im  Religionsunterricht  die  Grundprinzipien  des  demokratischen  Rechsstaates  im  Sinne  der  österreichischen   Verfassung   respektiert   werden.   Bei   begründetem   Verdacht   auf  Verletzung  dieser  Grundprinzipien  durch  eine_n  Religionslehrer_in  sollen  Schüler_innen  ab   dem   vollendeten   16.   Lebensjahr,   Eltern   sowie   Lehrer   und   Schulleiter_innen   der  betreffenden  Schule  das  Recht  haben,  die  unabhängige  Expertenkommission  anzurufen,  die  daraufhin   die   demokratische  Grundhaltung   des/der   Lehrenden   zu   beurteilen  und  bei   negativem   Bescheid   die   gesetzliche   Anerkennung   der   betreffenden  Religionsgemeinschaft   erneut   zu   prüfen   hat.      c)  Zusätzlich   zum   konfessionellen   Religionsunterricht   soll   an   jeder   österreichischen  Schule   mit   Öffentlichkeitsrecht   für   alle   Schulstufen   ein   verpflichtender   Unterricht   im  Fach   "Ethik,   Religionen   und   Philosophie"   eingeführt   werden,   der   von   möglichst  unabhängigen,  öffentlich   angestellten   Lehrenden  erteilt   werden   soll.  Dieses  Unterrichtsfach   soll   Schülerinnen   und   Schülern   aller   Altersstufen  erstens   eine  praxisnahe  Hilfestellung   zu  ethisch-­‐moralischen  Entscheidungen   im  alltäglichen  Leben  bieten.  Zweitens   soll   es   ihnen   einen   neutralen   und   wertfreien   Überblick   über  die  historische   Entwicklung   der  bedeutendsten   Weltreligionen   und   Glaubenssysteme  geben   und   zum  individuellen   Reflektieren   religiöser   Inhalte   anregen,   ohne   eine  theistische,   atheistische   oder   agnostische   Sichtweise   zu   bevorzugen.   Drittens   soll   der  Schwerpunkt   des   Unterrichts   ab   der  9.   Schulstufe  -­‐   ähnlich   dem   derzeitigen   Fach  "Philosophie"   in   der   12.   Schulstufe   -­‐   auf   der  Einführung   in   die   wichtigsten  philosophischen   Systeme   und   Vorstellung   der   bedeutendsten   Denker_innen   der  

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Geschichte   liegen,   wobei   genug   Zeit  für   die  kritische   Diskussion   der   jeweils  besprochenen  Philosophien  sowie  zur  selbstständigen  Beschäftigung  der  Schüler_innen  mit   philosophischen   Grundthemen   wie   Erkenntnistheorie,   Ästhetik,   Metaphysik   und  Ethik  reserviert  werden  soll.  

 

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Antrag an den Bundeskongress am 19. Oktober 2013 Antragssteller: Moritz Klammer    Der  Bundeskongress  möge  beschließen:  

RÜCKNAHME  DES  BESCHLUSSES  „WÜRDEVOLLES  STERBEN  ERMÖGLICHEN“  

Der   Bundeskongress   möge   den   Beschluss   mit   dem   Titel   „Würdevolles   Sterben  ermöglichen“,  beschlossen  am  IV.  BUKO  am  5.  Juni  2011  in  Wien,  zurücknehmen.  

 

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Begründung des Antrags auf Zurücknahme des Beschlusses„Würdevolles Sterben ermöglichen“ des IV. Bundeskongress

der JuLis Österreich

Moritz Klammler∗

An den V. Bundeskongress der JuLis Österreich vom 4. – 6. November 2011

Der IV. Bundeskongress der Jungen Liberalen Öster-reichs hat im Juni diesen Jahres mit 17 Ja zu 5 NeinStimmen bei 4 Enthaltungen den Antrag von Ni-kolaus Scherak „Würdevolles Sterben ermöglichen“mit leichten Änderungen beschlossen [Jun11] (imFolgenden: Beschluss, siehe Anhang A).

Ich habe an den V. Bundeskongress den Antraggestellt, diesen Beschluss zurückzunehmen, da ermeines Erachtens ohne Notwendigkeit die vorherr-schende AuUassung von der Unantastbarkeit desmenschlichen Lebens in ungebührlichem Ausmaßinfrage stellt. Die Umsetzung des Beschlusses in ös-terreichisches Recht ist keinesfalls wünschenswertund das Führen des Beschlusses in der Programma-tik der JuLis schadet der Ausstrahlung der Partei.

Ich möchte in diesem Text darlegen, weswegender Beschluss nicht nur unbegründet und sowohlaus ethischer als auch aus liberaler Sicht abzuleh-nen ist, sondern auch nicht zur Verbesserung derSituation schwerkranker Menschen beitragen wür-de.

Als erstesmöchte ich mir jedoch die Frage erlau-ben, was unter „würdevollem Sterben“ über-

haupt zu verstehen sein soll. Ein Apachenhäupt-ling, der sich schützend vor seinen weißen Bruderwirft, um die ihm geltende Kugel mit seinem Körperaufzufangen, stirbt möglicherweise würdevoll. Ein

Franz Jägerstätter, der es bewusst vorzieht, sich voneinem Unrechtsregime ermorden zu lassen anstattentgegen seiner Überzeugung in dessen barbarischeDienste zu treten, stirbt würdevoll. Die Besatzungeines von Terroristen entführten Flugzeuges, diedieses unter ihre Kontrolle und zum Absturz bringt,stirbt würdevoll. Ein betrogener Ehemann, der sicham Duellplatz vom Liebhaber seiner Gemahlin er-schießen lässt, stirbt vermeintlich würdevoll. ImSinne des Beschlusses wird „würdevoll“ dagegen als„kurz und schmerzlos“ gedeutet. Zu keiner Zeit galtes in unserem (und keinem mir bekannten frem-den) Kulturkreis jedoch als würdevoll, kurz undschmerzlos sterben zu wollen. Allenfalls als feige.Auch wenn es leider üblich geworden ist, Forde-rungen, schwerkranke Menschen auf Verlangen ab-sichtlich töten zu dürfen, mit dem Argument einerzweifelhaften Würde zu untermauern versuchen,scheint mir dies eher ein Euphemismus denn ei-ne etymologisch korrekte Wortwahl zu sein. Vonder Würde eines Kranken zu sprechen scheint mirangebracht, im Sinne eines nicht Haderns mit unab-wendbaren Läufen des Schicksals, nicht jedoch demWunsch, diesem durch Selbst- oder Fremdtötungvorzugreifen.

Traditionell stark vertreten im Geschäft mit derWürde des Menschen sind die Kirchen. Da jedochalle Kirchen, denen ein EinWuss auf die österrei-

[email protected] – Dieses Dokument ist unter http://klammler.eu/data/opinion/sterbehilfe/ ver-fügbar. Eine maschinenlesbare Form ist jederzeit über den Autor erhältlich. Dieser Text wurde unter der Creative CommonsLizenz Namensnennung-Keine Bearbeitung 3.0 Österreich (CC BY-ND 3.0) veröUentlicht. Siehe http://creativecommons.org/licenses/by-nd/3.0/at/.

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chische Gesellschaft nachgesagt werden kann, eineaktive Sterbehilfe unisono ablehnen [Pap95, Gen97,Alb07], kann deren – wie auch immer geartet undbegründete – DeVnition einer Menschenwürde je-denfalls nicht für eine Argumentation im Sinne desBeschlusses verwendet werden1.

Leider sind weder die Beweggründe noch ir-gendwelche Argumente für die Forderungen imBeschluss angegeben, sodass man wenig Konkrete-res außer deren Fehlen kritisieren kann. Ich inter-pretiere den Text jedoch dahingehend, dass seineBefürworter davon ausgingen, es sei die morali-sche VerpWichtung einer Gesellschaft, Menschen,die unter – nach DeVnition des Beschluss’ – unzu-mutbaren Bedingungen weiterleben müssten unddie in Anbetracht ihres unabwendbaren Todes kei-nen Sinn mehr in ihrem Leben erkennen können,unter allen Umständen – also auch, wenn die Per-son zum Suizid unfähig ist – einen sofortigen Todzu ermöglichen.

Der Beschluss scheint zutreUend von einemSelbstbestimmungsrecht des Bürgers über sein

eigenes Leben auszugehen, das es gebietet, letztend-lich auch den Willen zu sterben zu respektieren.Dem wird das österreichische Strafrecht bereits ge-recht, das Selbstmord oder dessen Versuch nicht alsStraftatbestand kennt2.

Der fundamentale Fehler des Beschlusses liegtjedoch darin, von diesem Nichtvorliegen eines Straf-tatbestandes, bzw. dem Umstand, dass eine Straf-androhung unbegründet und abzulehnen wäre, aufeinen Anspruch jedes Bürgers zu schließen, denZeitpunkt seines Todes prinzipiell frei wählen zukönnen. Ebenso absurd wäre es, ausgehend vomoUensichtlichen Recht jedes Bürgers, sich in dieSonne legen zu dürfen, eine VerpWichtung der Ge-

sellschaft, für Sonnenschein zu sorgen, herleiten zuwollen. Tatsächlich bin ich der Meinung, dass dieEntscheidung über Leben oder Tod eines Menschenaus moralischen Gründen ebensowenig in die Handeines Menschen oder gar eines Staates gelegt wer-den kann wie jene über Regen oder Sonnenscheinaus rein technischen.

Ich teile die Ansicht, dass auch aus den höchs-ten ethischen Normen einer Gesellschaft kei-

ne PWicht für einen Staat abgeleitet werden kann,missbilligtes Verhalten bestrafen zu müssen [Bun75,Abw. Meinung]. Der Beschluss geht jedoch weit dar-über hinaus, die Aufhebung einer Strafe zu fordern.Stattdessen wird gefordert, eine seit jeher strafbarePraxis anwenden zu müssen3.

Für ein Anrecht auf aktive Sterbehilfe im Sin-ne des Beschlusses bedürfte es einer an einer

unheilbaren, zum Tode führenden Krankheit lei-denden, sich aber bei vollem Bewusstsein beVnden-den und dennoch einen Suizid auszuführen unfähi-gen Person4. Es sei hier explizit darauf verwiesen,dass eine Person, die wenigstens eine Hand bewe-gen oder eine Tablette schlucken kann, nicht perse unfähig ist, sich selbst zu töten. Allenfalls dieBeschaUung der erforderlichen Hilfsmittel könnteihr aufgrund ihrer Erkrankung verwehrt sein.

Wenn die Delegierten des IV. Bundeskongresseshier tatsächlich Handlungsbedarf gesehen hättenund man diesen als begründet akzeptieren wollte,wäre der vorliegende Beschluss immer noch absolutunverhältnismäßig gewesen. Denn die Ungleichstel-lung von Personen, die sich frei bewegen und diefür ihre eigene Tötung notwendigen Dinge beschaf-fen können, gegenüber aufgrund ihrer Erkrankungbettlägriger oder in ähnlicher Weise eingeschränk-ter Menschen ließe sich – so man wollte – durch

1Die zitierte Arbeit von Albertini (2007) ist eine wissenschaftliche Publikation und keine oXzielle Stellungnahme einer jüdischenKirche. Die Israelitische Kultusgemeinde Wien sowie die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich haben meine Anfrage nacheiner zitierbaren Stellungnahme ihrer Religionsgemeinschaften bislang (Stand 16. Oktober 2011) nicht beantwortet. Der HumanistischeVerband Deutschlands zitiert auf seiner Homepage eine Publikation des Türkischen Amtes für Religionsangelegenheiten aus dem Jahr2003, das jede Form der Sterbehilfe als mit dem islamischen Glauben unvereinbar ablehnt: http://www.patientenverfuegung.de/info-datenbank/2005-5-2/islam-und-sterbehilfe-abschalten-nur-bei-herz-und-hirntod-erlaubt

2Im Gegensatz zu anderen europäischen Staaten – etwa Deutschland – sind die Anstiftung und die Beihilfe jedoch straf-bar (§ 78 StGB).

3Vergleiche ZiUer 4 des Beschlusses – möglicherweise im praktischen Widerspruch zu den ZiUern 8 und 9, da ich zu bezweifelnwage, ob an jedem österreichischen Krankenhaus (und erst recht außerhalb) zwei unabhängige Ärzte bereit wären, sich an der Tötungihrer Patienten zu beteiligen. Was der zweite Arzt dabei „kontrollieren“ soll ist allerdings ohnedies fragwürdig.

4Die Forderung nach der vollen Urteilsfähigkeit entfällt oUensichtlich bei der ebenfalls geforderten Möglichkeit (ZiU. 5), dieSterbehilfe für den Fall einer zu einem komatösen Zustand führenden Krankheit im Vorhinein zu verfügen. Dass der Beschluss indiesem Fall de facto unnötig ist, werde ich auf Seite 3 begründen.

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weitaus gelindere Maßnahmen beheben.

Etwa, indem man § 78 StGB, der aktuell Hilfe-leistungen zur Selbsttötung mit Strafen von sechsMonaten bis fünf Jahren bedroht, zugunsten einerdem deutschen Strafrecht angelehnten Regelung er-setzt; im einfachsten Fall ersatzlos streicht. Es wäredann für alle Beteiligten Rechtssicherheit gewähr-leistet, wenn eine sterbenswillige Person, die dazuselbst nicht in der Lage ist, durch eine Person ihresVertrauens Sachen zur Verfügung gestellt bekommt,die zum Selbstmord auf die gewünschte Art undWeise verwendbar wären.

Auch über diese Alternative könnte man sehrkontrovers diskutieren. Im Gegensatz zum vorlie-genden Beschluss würde sie jedoch weder das Tö-tungsverbot infrage stellen, noch wäre sie anfälligfür die meisten in den folgenden Abschnitten ge-nannten Kritikpunkte.

Bereits die Tatsache, dass sich der Beschlussanmaßt, bestimmen zu können, unter welchen

Umständen ein Menschenleben erhaltenswert undunter welchen der Wunsch zu sterben allgemein be-greiWich und nicht psychiatrisch sei, zeigt wie fataldie Forderung ist.

Angenommen der Beschluss würde tatsächlichin österreichisches Recht umgesetzt, würden wirvon einem Staat, der sich auf die allgemeine Aussa-ge, dass kein Mensch einen anderen töten darf, be-schränkt, übergehen zu einem Staat, der sich erdreis-tet, entscheiden zu können, welches Leben wertlosgenug ist um einvernehmlich straUrei beendet wer-den zu dürfen und welches nicht. Der Beschluss istalso zutiefst unliberal und allein aus diesem Grundabzulehnen.

Das volle Dilemma des Beschlusses zeigt sich inZiUer 6 wonach der Wunsch nach Sterbehilfe vondepressiven Personen nichtig sein soll. In der Pra-xis würde dies bedeuten, dass von zwei Patientenmit vergleichbaren physischen Leiden, von denender eine obendrein an einer Depression leidet, nurder gesündere das fragwürdiges Anrecht getötetzu werden hätte. Das ist nicht nur eine Verhöh-nung aller psychisch Kranken, deren Gefühle undLeiden damit als unecht deklassiVziert werden, son-dern ist auch medizinisch falsch, da auch depressiveMenschen sehrwohl Phasen voller Urteilsfähigkeit

durchleben. Interessanter Weise bleibt der weitauspraxisrelevantere Fall einer an Alzheimer erkrank-ten Person ohne Erwähnung.

Auch die Einschränkung des Rechts auf Sterbe-hilfe auf Personen, die physisch nicht in der Lagesind, sich selbst zu töten, ist sehr willkürlich. Hierwürde eine kaum zu rechtfertigende „Bevorzugung“körperlich stark eingeschränkter Personen vorge-nommen, denen das Recht auf einen sicheren undschmerzlosen künstlichen Tod vorbehalten bliebe.In der Tat ist ein in ernsthafter Todesabsicht un-ternommener Suizid auch für körperlich gesundePersonen in aller Regel weder sicher noch schmerz-los.

Anstatt stark handlungseingeschränkten Perso-nen die gleichen Möglichkeiten zu geben wie gesun-den fordert der Beschluss die SchaUung einer völligneuen Art, aus dem Leben zu scheiden, die es inunserer Gesellschaft momentan weder für Gesundenoch für Kranke gibt und zu keiner Zeit gab.

Ein noch weitreichenderer Beschluss ohne dieZiUern 1, 2, 6 und 10 sowie mit entsprechend ange-passten ZiUern 4 und 5 würde sich dem Vorwurfder Willkür möglicherweise entziehen. Dies schi-en jedoch selbst dem IV. Bundeskongress zu weitgegangen zu sein. Die richtige Schlussfolgerung dar-aus müsste sein, auf die absurde Forderung nacheinem Recht getötet zu werden und einen damitzwangsläuVg paradox willkürlichen Vorschlag völ-lig zu verzichten.

In weiten Teilen scheint mir den Befürworterndes Beschlusses, deren redliche Absichten ich

nicht infrage stellen möchte, schlichtweg einefalsche Einschätzung der geltenden Rechtslage undder bei realistischer Betrachtung zu erwartendenSzenarien zugrunde gelegen zu haben.

Etwa ist die Angst, gegen seinen Willen jah-relang in einem irreversiblen Koma künstlich amLeben erhalten zu werden, die sich in ZiUer 2 Aus-druck verleiht, völlig unbegründet. Bereits heutekann jeder Bürger in einer Patientenverfügung fest-halten, eine solche Behandlung nicht zu wünschenund, sollte der Fall eintreten, dem natürlichen Ster-beprozess überlassen zu werden [Pat]. Während dernatürliche Tod eintritt kann (und wird) eine intensi-ve Schmerztherapie fortgeführt werden, sodass ein

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schmerzfreier Tod sichergestellt ist. Selbiges gilt fürkünstliche Ernährung, Beatmung, Bluttransfusion,Organtransplantationen, etc. Entgegen dessen expli-ziten Willen etwas mit dem Körper eines Menschenzu tun – und sei es in bester Heilungsabsicht – stellteine Körperverletzung dar und ist aus gutem Grundeine Straftat. Das ist geltendes Recht und bedarf desBeschlusses in keinster Weise.

In Deutschland wurde im Jahr 2010 zudemdurch ein höchstrichterliches Urteil bekräftigt, dassauch das vordergründig aktive Beenden einer gegenden Patientenwillen begonnenen Therapie nicht nurstraUrei, sondern sogar geboten ist und keine Formder aktiven Sterbehilfe darstellt [Bun10]. Ein ver-gleichbarer Fall aus Österreich ist mir nicht bekannt,jedoch gehe ich davon aus, dass ein Urteil ähnlichausfallen würde.

Schon die Grundannahme, dass das Töten ei-nes Menschen in dessen Sinne oder gar zu des-

sen Wohle sein könnte, ist falsch. Dies ist auf mehre-re Arten belegbar. Ich möchte dies in den folgendenAbschnitten aus historischer, biologischer, medizi-nischer und soziologischer Sicht tun.

Zu keiner Zeit gab es in unserer Zivilisation dasPrinzip eines Gnadenschusses für Menschen.

Sehr im Gegensatz zum Umgang mit – auch lib-gewonnenen – Tieren, deren Leiden man durchbewusstes Töten verkürzte und verkürzt. Dem Men-schen wurde dagegen stets zugemutet, sein Lebenin jeder Lage ertragen zu können. Anstatt den ver-meintlich einfachen Weg zu wählen, das Leben zubeenden, galt es, das Leiden soweit möglich auf einerträgliches Maß zu reduzieren.

Selbst im Tierreich ist, im Gegensatz zur altruis-tischen Selbstopferung zum Arterhalt oder dem

zum selben Zweck – nach Möglichkeit eines Tiers –bewusst in Kauf genommenen sterben Lassen vonArtgenossen, nicht zu beobachten, dass leidendeIndividuen von ihresgleichen getötet würden. Esist berechtigt zu fragen, inwieweit die Beobach-tung tierischen Verhaltens Rückschluss auf ethischeNormen des menschlichen Zusammenlebens gebenkann. In jedem Fall bin ich jedoch der Ansicht, dasses uns zu größter Nachdenklichkeit veranlassen soll-te, wenn wir feststellen, dass eine Praxis, die wir

für moralisch erachten wollten, noch nicht einmalunter Tieren üblich ist.

Dem Beschluss scheint zudem ein völlig ver-zerrtes Bild des Stands der Medizin zugrunde

zu liegen. Während wir in Zeiten, in denen derTod sich nicht selten durch sich über Tage steigern-de Schmerzen, WundVeber und Krämpfe einstell-te, selbstverständlich davon ausgingen, dass dieseschrecklichen Erfahrungen Teil des Lebens und –das Wort ist bewusst gewählt – mit Würde zu ertra-gen sein, rufen wir heute, in vollem Besitz modernermedizinischer Möglichkeiten, ein Leben und natürli-ches Sterben ohne Schmerzen zu ermöglichen, nachdem Recht auf Tötung.

Seit Jahrzehnten ist kein Patient mehr gezwun-gen, sich mit seinen Schmerzen abVnden zu müssen.Ein Patient mit Schmerzen wurde entweder falschtherapiert oder hat sich, als Teil seines guten Rechtsaus welchen Gründen auch immer, bewusst gegeneine Schmerztherapie entschieden. Um einem Pati-enten, zumal in einer terminalen Krankheitsphase,einen schmerzfreien Zustand zu ermöglichen, darfauch eine Therapie angewandt werden, die das ver-bleibende Leben möglicherweise verkürzt. In Berei-chen, wo noch eine mögliche Rechtsunsicherheitfür die behandelnden Ärzte besteht, ist es legitim,Änderung zu fordern. Hierzu trägt der Beschlussjedoch nicht bei.

Auch ignoriert der Beschluss den Umstand,dass das allgemein als sinnstiftend angesehene

Element menschlicher Existenz unsere Fähigkeit zurkritischen ReWexion und bewusstem Handeln ist. Esverbietet sich zwar, ein Leben als sinnlos einordnenzu wollen, nur weil sein Träger über diese Fähigkeitnicht verfügt, der Beschluss geht jedoch geradezuvom Gegenteil aus. Damit eine Person im Sinne desBeschlusses aktive Sterbehilfe in Anspruch nehmendürfte, müsste sie zwar im Besitz ihrer vollen Ur-teilskraft (ZiU. 3 u. 6) aber körperlich weitestgehendhandlungsunfähig (ZiU. 1 u. 10) sein5.

Eine Person die intellektuell in der Lage ist, eineEntscheidung von solcher Tragweite wie die überdas Beenden eines Menschenlebens zu treUen, ist de-Vnitiv auch in der Lage zur sozialen Interaktion und– im Idealfall – sich konstruktiv in die Gesellschafteinzubringen. Gerade der technische Fortschritt der

5Zur antizipierten Erklärung siehe Fußnote 4 auf Seite 2 bzw. die Ausführungen auf Seite 3.

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letzten Jahre hat auch schwerkranken MenschenWerkzeuge in die Hand gegeben, um wie nie zu vormit der Gesellschaft in Kontakt zu treten.

Ich möchte als Positivbeispiel die Geschichtevon Adrian Hands erwähnen, der an AmyotropherLateralsklerose (ALS) im Endstadium litt und prak-tisch bewegungsunfähig war. Nach DeVnition desBeschlusses hätte er vermutlich Anrecht auf eineTodesspritze gehabt. Stattdessen bastelte er jedochmit Hilfe seines Sohns ein Gerät, das es ihm er-laubte, mit seinem Fuß einen Morsecode in seinenComputer einzugeben. Auf diese Art programmier-te Hands bis zuletzt am freien Desktop GNOME.Drei Tage nachdem sein letzter Patch in das Projektaufgenommen wurde starb Hands am 3. Februardieses Jahres6.

Beispiele wie dieses (und es gibt viele weitere)sollten uns Anlass geben, eine Gesellschaft zu schaf-fen, in der Menschen auch gegen ihr Lebensendenicht auf das Gefühl verzichten müssen, wertvollzu sein.

Ich habe viele PWegeheime gesehen und keineinziges stellte seinen Bewohnern auch nur die Mög-lichkeit per Videokonferenz mit Freunden zu tele-fonieren bereit, was für Schwerhörige bereits einenormer Gewinn sein könnte. Wenn sich junge ge-sunde Menschen ungeachtet anderer Möglichkeitentagelang in abgedunkelte Zimmer verkriechen, umsich in virtuelle Welten zu vertiefen oder Anträgefür Bundeskongresse zu schreiben, warum solltendann nicht auch PWegefälle in der gleichen Tätig-keit Sinn und Lebensfreude erfahren können? Invielen Fällen ist bestimmt auch das Personal wederzeitlich in der Lage noch versiert genug, um denKlienten derartige Hilfestellung zu bieten. AnstattPWegefälle sich zu Tode langweilen zu lassen undschließlich ihren „freien“ Sterbewillen an ihnen zuvollziehen, sollten wir mehr PWegepersonal einstel-len und dieses entsprechend weiterbilden. Auch be-darf es sicherlich keiner medizinischen Ausbildungum jemandem die Benutzung eines Computers odermodernen Rollstuhls beizubringen. Allenfalls gutenWillen und entsprechende Geduld.

Angesichts dessen, dass die nächste Generati-on an PWegefällen bereits von vornherein oUener

für technische Unterstützung sein wird, ist der Be-schluss heute erst recht unnötiger denn je.

Anstatt die Situation für Schwerkranke zu ver-bessern würde der Beschluss zu einer fatalen

Umkehr der Notwendigkeit sich zu rechtfertigenführen. Anstatt von seinen Angehörigen Beistandin der schweren letzten Phase des Lebens erwartenzu können, müsste sich in Zukunft der Sterbendedafür rechtfertigen, seinem Umfeld länger als nötigzur Last zu fallen

Wer weiß, wie sehr sich viele geriatrische PWe-gefälle dafür schämen, ihren Angehörigen Müheund Sorgen zu bereiten, wie respektlos diese denGepWegten dies manchmal auch vorhalten oder wiegroß die Angst vor einem Lebensende im PWege-heim ist, der kann die im Beschluss geforderte freieWillensäußerung allenfalls als Hohn interpretieren.Von insgeheim niederträchtigen Beweggründen desUmfeldes, einem Kranken die Inanspruchnahme ak-tiver Sterbehilfe nahezulegen – etwa um das potenti-elle Erbe nicht für eine teure PWege zu verbrauchen– einmal ganz abgesehen.

Die reife Antwort einer Gesellschaft auf sich fürihre PWegebedürftigkeit Schämende ist ein Ausbauder Vorsorge und PWegeversicherung. Die richtigeKonsequenz aus Sorgen verursachend empfunde-nen Leides anderer ist ein Rückbesinnen auf die be-grenzten Möglichkeiten des Menschen, sein Lebenvollständig zu lenken. Die moralisch korrekte Re-aktion auf Angst vor PWegeheimen ist Aufzuklären,die PWegeheime besser zu machen und wo möglichhochwertige und professionelle PWege Zuhause an-zubieten. Das Töten eines Menschen mag in vielenFällen der einfachste Weg erscheinen. Es ist nie derrichtige.

Zusammenfassend stützt sich der Beschluss of-fenbar auf ein weder biologisch noch kultu-

rell oder religiös belegbares Recht, den Zeitpunktdes eigenen Todes frei bestimmen zu dürfen. Erwürde eine in unserer Kulturgeschichte einmaligeAlternative, aus dem Leben zu scheiden, schaUen,die zu einer nicht absehbaren Belastung für unse-re Gesellschaft und im Besonderen der Personenführen würde, die für sich die Entscheidung einer

6Hands’ Patch für den Bug #78514 und die Nachricht von seinem Tod auf der Mailingliste des GNOME Projekts: https://bugzilla.gnome.org/show_bug.cgi?id=78514#c19. Für seinen Einsatz wurde er im März desselben Jahres posthum vonder Free Software Foundation geehrt: http://www.fsf.org/news/2010-free-software-awards-announced

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(Nicht-)Inanspruchnahme treUen müssten. Da sichder Beschluss unweigerlich in Widersprüchen ver-stricken musste, hat sich ein Konglomerat ergeben,das nicht nur aus ethischer, sondern auch aus libe-raler Sicht abzulehnen ist. Dabei würdigt der Be-schluss die vorhandenen medizinischen und rechtli-chen Möglichkeiten unzureichend und schlägt einein Teilen nicht notwendige, in Teilen inakzeptableVeränderung vor.

Ich appelliere daher an die Delegierten zumV. Bundeskongress, den getroUenen Beschluss alsFehlentscheidung zu erkennen und zurückzuziehen.Die JuLis würden damit sowohl Sachkompetenz alsauch ethische Verantwortung und – nicht zuletzt– die Fähigkeit und Bereitschaft, aus eigenen Irrtü-mern zu lernen, zeigen.

Literatur

[Alb07] Francesca Yardenit Albertini. Sterbehilfeaus jüdischer Sicht: Eine Einführung.Pardes. Zeitschrift der Vereinigung fürJüdische Studien, 2007. http://opus.kobv.de/ubp/volltexte/2008/2106/pdf/Pardes13_Art02.pdf(Abschrift im Archiv des Kooperativen Bi-bliotheksverbunds Berlin-Brandenburg).

[Bun75] Bundesverfassungsgericht der Bun-desrepublik Deutschland (BVerfG).Schwangerschaftsabbruch I; BVerfG 39,1–95. Neue Juristische Wochen-schrift, S. 573–588, 1975. http://www.ejura-examensexpress.de/online-kurs/entsch_show_neu.php?Alp=1&dok_id=6454.

[Bun10] Bundesgerichtshof der BundesrepublikDeutschland (BGH). 2 StR 454/09. 2010.http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=52999&pos=0&anz=1.

[Gen97] Generalsynode der Evangelischen Kir-chen in Österreich. Stellungnahme derevangelischen Kirche Österreichs zumThema Sterbehilfe. SAAT, 1997. http:

//www.evang.at/fileadmin/evang.at/doc_reden/synode96a4.pdf.

[Jun11] Junge Liberale Österreich. Protokolldes IV. Bundeskongress. https://my.julis.at/sites/default/files/IV._BuKo_Juni_2011_Wien_0.pdf(interne Ressource), Wien, 2011.

[Pap95] Papst Johannes Paulus II. Evangelium Vi-tae : An die Bischöfe, Priester und Diakonedie Ordensleute und Laien sowie an al-le Menschen guten Willens über den Wertund die Unantastbarkeit des menschlichenLebens. 1995. http://www.vatican.va/edocs/DEU0073/_INDEX.HTM (oX-zielle deutsche Übersetzung).

[Pat] Patientenverfügungsgesetz (PatVG), BGBl.Nr. 55/2006. http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004723.

Angegebene Weblinks führen teils zu inoXziel-len aber frei verfügbaren Kopien.

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A Würdevolles Sterben ermög-lichen

Beschlossen durch den IV. Bundeskongress in Wienam 5. Juni 2011 [Jun11].

Die Jungen Liberalen fordern die Legalisierungder aktiven Sterbehilfe unter folgenden Bedingun-gen:

1. Die Person hat ein irreversibles, unerträgli-ches Leiden oder leidet an einer unheilbaren,degenerativen, zum Tode führenden Krank-heit, oder

2. Die Person liegt in einem irreversiblen Koma.

3. Der Wunsch nach Sterbehilfe muss drei Malim Abstand von mindestens jeweils fünf Ta-gen vor einem Notar abgeben. Dabei muss dieFreiwilligkeit der Willenserklärung sicherge-stellt sein.

4. Hat eine Person, die physisch nicht in derLage ist, um Sterbehilfe zu bitten, in einerschriftlichen, von einem Notar beglaubigtenPatientenverfügung denWunsch nach Sterbe-hilfe für einen der unter Punkt 5 angeführtenFälle geäußert, muss dieser unbedingt Folgegeleistet werden.

5. Jede volljährige Person kann für den Fall,dass sie nicht mehr in der Lage sein sollte,ihren Willen zu bekunden, in einer Patienten-verfügung schriftlich vor einem Notar ihrenWunsch nach Sterbehilfe für den Fall festhal-ten, dass ein Arzt feststellt, dass

• sie ein irreversibles unerträgliches Lei-den hat oder an einer unheilbaren dege-nerativen und tödlichen Krankheit lei-det oder

• nicht mehr bei Bewusstsein ist(z.B. Wachkoma, Herzstillstand) und

dieser Zustand nach dem gegenwärti-gen Stand der Wissenschaft irreversibelist.

6. Bei der Äußerung des Wunsches nach Ster-behilfe, sei es antizipiert in Form einer Pati-entenverfügung, sei es bei der dreimaligenWillensäußerung vor einem Notar, dürfenkeine Anzeichen von Depression erkennbarsein. Dies ist durch zwei unabhängige Ärztezu prüfen.

7. Die Person muss über die Möglichkeiten vonPalliativmedizin, PalliativpWege und der Be-treuung in Hospizen ausreichend unterrichtetworden sein.

8. Der Tod der Person wird durch einen Arztherbeigeführt, unter Kontrolle eines zweiten,unabhängigen Arztes.

9. Ärzte und PWegepersonal können nicht zurTeilnahme an der aktiven Sterbehilfe ver-pWichtet werden.

10. Dieses Recht besteht nur, wenn die Personphysisch nicht mehr dazu in der Lage ist, ih-rem Leben selbst ein Ende zu setzen.

§ 77 StGB (Tötung auf Verlangen), sowie§ 78 StGB (Mitwirkung am Selbstmord) sind ent-sprechend zu verändern.

Aktive Sterbehilfe ist die gezielte unmittelba-re schmerzlose Beendigung des Lebens eines Men-schen in der Absicht, ihm weitere Leiden zu erspa-ren unter der Voraussetzung, dass dieser seinen Todnicht selbständig herbeiführen kann.

Vor dem Hintergrund des Selbstbestimmungs-rechts eines jeden Bürgers ist auch der Wille zuSterben zu respektieren. Sollte eine Person nichtmehr in der Lage sein, seinem Leben selbst ein En-de zu setzen, muss es ihr unter den oben genanntenBedingungen trotzdem möglich sein, mit Hilfe an-derer den frei gewählten Tod herbeizuführen.

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