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AnwAlt Aktuell Das Magazin für erfolgreiche Juristen 04/12 – Mai 2012 www.anwaltaktuell.at Dr. Wilhelm G. Boner Anwaltswerbung: Groupons und Deals of the Day 18 Ätsch Leonardo! Wisch und weg mit dem Urheberrecht! Einspruch! 12 20 AGB im Internet Recht und Gerichtsstand beim Vertragsabschluss Seite 1/2 „Nachahmungen gefährden die Wirtschaft” Dr. Hans Georg Zeiner und Mag. Gerald Mair von Zeiner & Zeiner Rechtsanwälte © Franz Pfluegl 2012

AnwAltAktuell · Das Magazin für erfolgreiche Juristen 04/12 – Mai 2012 Seite 1/2 Dr. Wilhelm G. Boner Anwaltswerbung: Groupons und Deals of the Day 18 Ätsch Leonardo! Wisch und

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AnwAltAktuellDas Magazin für erfolgreiche Juristen

04/12 – Mai 2012

www.anwaltaktuell.at

Seite 1/2

Dr. Wilhelm G. BonerAnwaltswerbung: Grouponsund Deals of the Day 18

Ätsch Leonardo!Wisch und weg mit dem Urheberrecht! Einspruch! 12 20

Mag. Markus Schaffhauser

AGB im InternetRecht und Gerichtsstand beim Vertragsabschluss

Seite 1/2

„Nachahmungen gefährden die Wirtschaft”

Dr. Hans Georg Zeiner und Mag. Gerald Mair

von Zeiner & ZeinerRechtsanwälte

© Fr

anz P

flueg

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Page 2: AnwAltAktuell · Das Magazin für erfolgreiche Juristen 04/12 – Mai 2012 Seite 1/2 Dr. Wilhelm G. Boner Anwaltswerbung: Groupons und Deals of the Day 18 Ätsch Leonardo! Wisch und

AnwAltAktuell 04/121

ZeINer & ZeINer

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AA: Herr Dr. Zeiner, die Tagesmedi-en berichten in letzter Zeit immer wieder, dass durch Nachahmungen der Wirtschaft ein großer Schaden entsteht. Was kann ein Unterneh-men in der heutigen Zeit tun, um sich effektiv gegen solche Nachah-mungen seiner Produkte und Ideen nachhaltig zu schützen?

Dr. Zeiner: Richtig ist, dass Nachahmun-gen eine große Gefahr darstellen und zwar einerseits die direkten Fälschungen, ande-rerseits aber auch Nachahmungen, die sich in einer Grauzone zwischen Fälschung und eigener Entwicklung bewegen. Natür-lich kann niemand ein ausschließliches Recht an einer Geschäftsidee erwerben, aber es wird immer wieder versucht sich erfolgreichen Geschäftsideen so weit anzu-nähern, dass beim Konsumenten der Ein-druck entsteht, es handle sich nur um eine Variante des ursprünglichen Konzepts. Das bringt dem Nachahmer erhebliche Vorteile auf dem Markt, kann aber für je-nes Unternehmen, dass das Geschäftskon-zept entwickelt hat, sehr nachteilige Fol-gen haben. Hier liegt eine der Grundaufga-ben des Wirtschaftsanwaltes, nämlich dem Unternehmen, das ein erfolgreiches Produkt oder Konzept geschaffen hat, durch die Ab- sicherung mit gewerblichen Schutzrechten die aufgebaute Position zu bewahren. AA: Wie führt man in der heutigen Zeit angesichts dieser Herausforde-rungen eine rechtsanwaltskanzlei, die schon im Jahre 1875 gegründet wurde und offensichtlich viele Änderungen durchgemacht hat?

Dr. Zeiner: Wir betrachten die Tradition als eine Herausforderung und Verpflich-tung. Die Kanzlei besteht zum Großteil aus jungen Kollegen, was eine ständige Anpassung an die neue Zeit gewährleis-tet. Die Mischung aus erfahrenen, älteren Anwälten und engagierten und aufge-schlossen jungen Anwälten und Konzipi-enten hat sich bestens bewährt. Der Vor-teil einer langjährigen Tätigkeit ist natür-lich, dass viele Klienten durch Jahrzehnte der Kanzlei treu geblieben sind und wir deren Probleme bestens kennen.

AA: Herr Mag. Mair, Sie sind einer der jungen Kollegen. Wie gehen Sie bzw. die Kanzlei mit der Frage des immer größer werdenden Konkur-renzdrucks um. Gehen Sie den Weg der Spezialisierung, um sich in bestimmten Bereichen zu etablieren?

Mag. Mair: Unsere Kanzlei hat sich auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechtes und insbesondere auf dem Gebiet des ge-werblichen Rechtsschutzes seit vielen Jahren zu einer gesuchten Adresse entwi-ckelt. Sie sehen also, wir haben uns schon vor langer Zeit auf bestimmte Schwer-punkte konzentriert. Andererseits betreu-en wir auch große internationale Unter-nehmen, die in Österreich nur relativ kleine Gesellschaften gegründet haben, bei denen es sich kaum lohnt, eine eigene Rechtsabteilung aufzubauen. Das wäre einerseits zu teuer und andererseits kann man sich mit einer eigenen Rechtsabtei-lung die Anwaltskosten auch nicht zur Gänze ersparen, wie z.B. bei streitigen Auseinandersetzungen. Dadurch sind wir auch mit einer Vielzahl von internen Problemen unserer Klienten, z.B. aus dem Arbeitsrecht, Gewerberecht, Konsu-mentenschutz etc. befasst. AA: Das Markenrecht spielt also in der Kanzlei eine wesentliche rolle?

Mag. Mair: Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist heute tatsächlich das Mar-kenrecht und verwandte Bereiche wie das Patentrecht und das Wettbewerbsrecht ganz allgemein, d.h. sowohl Anmeldung, ständige Betreuung und Durchsetzung. Das gilt im besonderen Maße für berühmte Marken wie Coca-Cola, Apple, Intel, Marlboro, Facebook, Fiat, Ferrero

Nachahmungen gefährden die Wirtschaft” Der Trend zu direkten oder versteckten Nachahmungen kann den Erfolg von Unternehmen erheblich beeinträchtigen, sodass eine rechtliche Absicherung von Unternehmenswerten immer dringlicher wird.

Markenrechtsspezialist Dr. Zeiner: „Das Markenrecht ist nur ein Teil der Kenn-zeichnung von Produkten und alle damit im Zusammenhang stehenden Gebiete müssen abgeklärt werden, um eine erfolgreiche Vermarktung der Produkte der Klienten zu ermöglichen.”

Dr. Hans Georg Zeiner (l.) und Mag. Gerald Maier (m.) geben ANWALT AKTUeLL Herausgeber Dietmar Dworschak einblick in die Trickkiste der Markenfälscher.

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usw., aber auch für österreichische Mar-ken wie z.B. Telering, Kotanyi und die Marken der Böhler Gruppe. Zu diesem Zweck führen wir in Alicante ein eigenes spezialisiertes Büro. AA: Das Markenrecht hat offen-sichtlich in letzter Zeit an Bedeu-tung gewonnen. Wie wirkt sich dies auf Ihre Kanzlei aus?

Mag. Mair: Das Bewusstsein bei Klien-ten, dass es sich bei Marken und anderen gewerblichen Schutzrechten um ein sehr wesentliches wirtschaftliches Gut han-delt, hat einerseits dazu geführt, dass dem Schutz dieser Rechte ein viel höhe-rer Stellenwert beigemessen wird als frü-her und dass andererseits die Durchset-zung dieser Rechte zur Erhaltung der wirtschaftlichen Werte immer wichtiger wird. Was erfolgreich ist, wird sofort ko-piert oder nachgeahmt. Das muss voraus-schauend abgeblockt werden. Die einmal gewählte Marke muss von einem Anwalt auf ihre Zulässigkeit geprüft werden und ist durch andere Schutzrechte wie z.B.

Domain- und Mustereintragungen abzu-sichern. So können langwierige Ausein-andersetzungen bei den Gerichten ver-mieden werden. AA: Herr Dr. Zeiner mit dem Markenrecht allein ist es aber offensichtlich nicht getan.

Dr. Zeiner: Das Markenrecht ist nur ein Teil der Kennzeichnung von Produkten und alle damit im Zusammenhang ste-hende Gebiete müssen abgeklärt werden, um eine erfolgreiche Vermarktung der

Produkte der Klienten zu ermöglichen. Das umfasst u.a. die verschiedenen Ver-triebsformen, die in der heutigen wirt-schaftlichen Situation möglich sind, näm-lich den klassischen Verkauf in Geschäf-ten, den Direktvertrieb, das Multi Level Marketing und das Franchising und ge-rade das letztere ist von besonderer Be-deutung, weil es einen erfolgreichen Ver-trieb und eine erfolgreiche Vermarktung ohne allzu großen Kapitaleinsatz ermög-licht. Franchising kann allerdings nur funktionieren, wenn alle rechtlichen Vor-aussetzungen vorliegen und dabei spie-len insbesondere die Markenrechte, Pa-tentrechte, Urheberrechte, Musterrechte, aber auch kartellrechtliche Bestimmun-gen usw. eine erhebliche Rolle. Durch ei-ne Unzahl internationaler Verträge sind alle diese Materien sehr kompliziert ge-worden und es erfordert einen auf allen diesen Gebieten tätigen Rechtsanwalt, um die entsprechende vertragliche Ge-staltung zu schaffen. Das Spektrum unse-rer Tätigkeiten hat sich daher gerade in den letzten Jahren und Jahrzehnten er-heblich erweitert. Das gilt natürlich glei-chermaßen für unsere Kanzlei im Prag.AA: Herr Mag. Mair, wie sehen Sie die zukünftige entwicklung der Kanzlei?

Mag. Mair: Der Rechtsanwalt wird im-mer mehr zum Rundumdienstleister und wird immer mehr in die Unternehmens-planung und Unternehmensführung kontinuierlich eingebunden, um das Haftungsrisiko der Geschäftsführer zu reduzieren und sie zu entlasten. Das gilt sowohl für neue Unternehmen mit krea-tiven Ideen hierzulande wie auch für in-ternationale Unternehmen, die ihren Tä-tigkeitsbereich auf Österreich erweitern und die ihre im Ausland bereits erfolgrei-chen Konzepte so genau wie möglich in Österreich ebenfalls verwirklichen wol-len. Dabei ist besonders die Vertragsge-staltung und die Vertragsanpassung ge-fragt, wozu eine Vielzahl von Rechtsge-

bieten in Betracht zu ziehen ist. So wurde es auch in unserer Kanzlei notwendig ei-ne vielseitige Expertise zu entwickeln. Natürlich gibt es immer wieder Gebiete, die außerhalb unseres Tätigkeitsberei-ches liegen. Wir verfügen über weltweite Netzwerke von Kollegen, die in vielen Jahrzehnten aufgebaut wurden, um alle Probleme von Klienten, egal ob sie in Österreich oder anderswo auftreten, zu lösen und adäquat zu behandeln. AA: Herr Dr. Zeiner, wie sehen Sie Ihren Tätigkeitsbereich im Vergleich zu multinationalen Kanzleien?

Dr. Zeiner: Das System der multinatio-nalen Kanzleien, die in den meisten Län-dern eigene Niederlassungen unterhal-ten, hat für den Klienten den Vorteil, dass er bei einer Transaktion die viele Länder umfasst nur einen einzigen Gesprächs-partner hat. Der Nachteil ist die Bindung an eine einzige Kanzlei. Dem steht das Konzept gegenüber, dass man so wie wir mit internationalen Netzwerken aus den verschiedensten Sachgebieten etwa im Bereich Gesellschaftsrecht, gewerblicher Rechtsschutz, Luftfahrtsrecht zusam-menarbeitet, wobei man jene Kollegen mit denen man zusammenarbeitet im Einzelfall immer für jene Bedürfnisse, die der Klient gerade hat, auswählen kann, um das bestmögliche Service bieten zu können.

2AnwAltAktuell 04/12

ZeINer & ZeINer

Schellinggasse 6, 1010 WienTel. 01 512 23 64

www.zeinerlaw.at

Frau Mag. Andrea Zinober und Herr Dr. rudolf Pendl ergänzen das Team rund um Dr. Zeiner. Frau Mag. Zinober ist u.a. schwerpunktmäßig im Arbeits-recht tätig und ist expertin im Bereich des Verlagswesens. Die Tätigkeitsschwerpunkte von Herrn Dr. rudolf Pendl liegen im Unternehmens- und Gesellschaftsrecht. er ist seit einigen Jahren auch im Bereich des Luftfahrtrechts tätig, insbesondere im Zusam-menhang mit dem Kauf und der Finanzierung von Flug-zeugen.

K/o/o/p/e/r/a/t/i/o/nS/e/l/b/s/t/ä/n/d/i/g/e/r

R/e/c/h/t/s/a/n/w/ä/l/t/e

Mag. Mair beschreibt den Kanzleifokus folgen-dermaße: „ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist heute das Markenrecht und verwandte Bereiche wie das Patentrecht und das Wett- bewerbsrecht ganz allgemein, d.h. sowohl Anmeldung, ständige Betreuung und Durch-setzung.”