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ANZEIGENKOMBI Peiner Allgemeine Zeitung Aller-Zeitung Wolfsburger Allgemeine Isenhagener Kreisblatt Altmark-Zeitung Anzeigenpreisliste Nr. 53 Gültig ab 1. Oktober 2012 38518 Gifhorn, Steinweg 73 38440 Wolfsburg, Porschestraße 74 Nielsen 1 Die Erlebniszeitungen. AZ/WAZ online: www.aller-zeitung.de · www.waz-online.de [email protected] [email protected]

Anzeigenpreisliste Nr. 53portal.pressrelations.de/mediadaten/Preisliste_AZ_WAZ_Nr.53.pdf · Telefax: Gifhorn (0 53 71) 80 81 17 Wolfsburg (0 53 61) 20 01 22 E-Mail: [email protected]

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A N Z E I G E N K O M B IPeiner Allgemeine ZeitungAller-ZeitungWolfsburger AllgemeineIsenhagener KreisblattAltmark-Zeitung

Anzeigenpreisliste Nr. 53

Gültig ab 1. Oktober 201238518 Gifhorn, Steinweg 7338440 Wolfsburg, Porschestraße 74Nielsen 1

Die Erlebniszeitungen.

AZ/WAZ online:

www.aller-zeitung.de · www.waz-online.de

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Verbreitungsgebiet:

Aller-ZeitungWolfsburger Allgemeine

Aller-ZeitungWolfsburger Allgemeine

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Schwarz-Weiß-Anzeigen(Alle Preise zuzüglich ges. Mehrwertsteuer) Millimeterpreis

Anzeigen-Teil Grundpreis 1,87 Direktpreis 1,59

Seiten-Preis Grundpreis 4.824,60 Direktpreis 4.102,20

Textteil-Anzeigen Grundpreis 5,50 Direktpreis 4,68

Fließsatz-Anzeigen Zeilenpreis

bis 13 Zeilen/1-spaltigauch mit Cicero-Überschrift (= 2 Zeilen) Grundpreis 4,84 Direktpreis 4,12Kombi AZ/WAZ + Rundblick am Sonntag Grundpreis 9,87gesamt Direktpreis 8,39

Abweichende Preise (ohne Nachlässe)

gewerbliche TraueranzeigenPrint/Online-Kombi

AZ/WAZ sw 1 ZF 2 ZF 4c

Grundpreis 2,06 2,32 2,46 2,63Direktpreis 1,75 1,97 2,10 2,23

AZ/WAZ/IK*Grundpreis 2,92 3,50 3,74 3,91Direktpreis 2,49 3,00 3,21 3,34*Print/Online-Kombi nur für AZ/WAZ gültig

gewerbliche StellenanzeigenPrint/Online-Kombi sw 1 ZF 2 ZF 4c

Grundpreis 2,80 3,15 3,35 3,57Direktpreis 2,38 2,68 2,86 3,03

Satzspiegel Anzeigenteil Textteil

BerlinerFormat Spaltenbreite Spaltenzahl 1 Seite = Spaltenbreite Spaltenzahl430 mm hoch 45 mm 6 2580 mm 45 mm 6277,5 mm breit

Verlagsangaben:Anschrift: Adolf Enke GmbH & Co. KG 38518 Gifhorn, Steinweg 73, 38501 Gifhorn, Postfach 11 20 38440 Wolfsburg, Porschestraße 74, 38410 Wolfsburg, Postfach 10 10 45Fernruf: Gifhorn (0 53 71) 80 80 Wolfsburg (0 53 61) 2 00 10Telefax: Gifhorn (0 53 71) 80 81 17 Wolfsburg (0 53 61) 20 01 22E-Mail: [email protected] [email protected]: www.aller-zeitung.de www.waz-online.de Anzeigen können zusätzlich zur Veröffentlichung in den Tageszeitungen in Online-Angeboten eingestellt werden.Anzeigen-Produktion 31224 Peine, Werderstraße 49und Kundendienst: Tel. (0 51 71) 4 06 - 2 12/2 13 oder 2 14 Fax (0 51 71) 40 62 02 E-Mail: [email protected]: Dresdner Bank AG, Hannover, Kto.-Nr 112 294 000 (BLZ 250 800 20)Erscheinungsweise: werktäglich, morgens

Anzeigen-Schluss: Einen Tag vor Erscheinen, 11 Uhr. – Für die Wochenend-Ausgabe Donnerstag, 17 Uhr. Für textanschließende Platzierungen: 2 Tage vor Erscheinen, 17 Uhr. Für die Montag-Ausgabe: Freitag, 12 Uhr, Familienanzeigen: Sonnabend, 12 Uhr

Nachlässe: Malstaffel Mengenstaffel Erweiterte Mengenstaffel für Millimeterabschlüsse von mindestens 30 000 mm 21 v. H. bei 6-mal 5 v. H. 3 000 mm 5 v. H. 50 000 mm 22 v. H. bei 12-mal 10 v. H. 5 000 mm 10 v. H. 70 000 mm 23 v. H. bei 24-mal 15 v. H. 10 000 mm 15 v. H. 90 000 mm 24 v. H. bei 52-mal 20 v. H. 20 000 mm 20 v. H. 110 000 mm 25 v. H.

Kennziffergebühr: Bei Abholung der Offerten für jede Veröffentlichung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3,60(inkl. Mehrwertsteuer): Bei Zusendung der Offerten für jede Veröffentlichung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7,20Zahlung: Sofort nach Rechnungserhalt. Der Verlag ist berechtigt, die Ausführung der Anzeigenaufträge vom vorherigen Zahlungsausgleich (Vorkasse) abhängig zu machen.Skonto: 2 % bei Bankeinzug, ausgenommen GelegenheitsanzeigenRabatte: Etwa bewilligte Rabatte kommen bei Zahlungsverzug (§ 284 BGB) oder im Falle des gerichtlichen Vergleichsverfahrens und Konkurses dann in Wegfall, wenn die weitere Erfüllung des Vertrages abgelehnt wird.Verzugszinsen: 1% über dem gültigen Diskontsatz der Deutschen BundesbankErfüllungsort und Gerichtsstand: Gifhorn

Preisliste Nr. 53, Blatt 1Gültig ab 1. Oktober 2012

Verlagsort

38518 GifhornSteinweg 73

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11. „Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.

12. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.

13. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.

14. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.

15. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.16. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder

an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt wenden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

17. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die auf Grund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.

18. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. – Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigan enthalten, werden nicht angenommen. Beilagen dürfen nur die Eigenwerbung der Firma enthalten. Ggf. werden Beilagen, die für zwei oder mehr Firmen oder mit Einleger anderer Firmen werben, wie zwei oder mehr Beilagen berechnet. – Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

19. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist dar Auftraggeber ver-antwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. – Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.

10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträch-tigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. – Schadensersatz-ansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefo-nischer Auftragserteilung – ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Ver-treters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haltung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Darüber hinaus ist im kaufmännischen Geschäftsverkehr die Haftung des Verlages für grobe Fahrlässigkait des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden beschränkt. – Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.

11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesendeten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.

12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berech nung zu Grunde gelegt.

13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber vierzehn Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. – Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.

14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. – Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

15. Belegversand siehe „Zusätzliche Geschäftsbedingungen“, Ziffer d.16. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche

Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.17. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet

werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder – wenn eine Auflage nicht genannt ist – die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeit-schriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mängel, wenn sie bei einer Auflage bis zu 50 000 Exem-plaren 20 v. H., bei einer Auflage bis zu 100 000 Exemplaren 15 v. H., bei einer Auflage bis zu 500 000 Exemplaren 10 v. H., bei einer Auflage über 500 000 Exemplaren 5 v. H. beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.

18. Bei Chiffreanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Chiffreanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Chiffreanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten

Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A4 (Gewicht 50 g) überschreiten sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann dennoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt. Der Verlag kann darüber hinaus mit dem Auftraggeber die Möglichkeit der Selbst-abholung oder der gebührenpflichtigen Zusendung vereinbaren.

19. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.

20. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nichtkaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nichtkaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes ver-legt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.

Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlagesa) Mit der Erteilung eines Anzeigenauftrages erkennt der Auftraggeber die Allgemeinen und die Zusätzlichen Geschäftsbedingungen

sowie die Preisliste des Verlages an. Bei privaten Anzeigenaufträgen gilt dies, wenn der Auftraggeber nach Hinweis auf die Anwendung der Geschäftsbedingungen den Auftrag ohne Widerspruch erteilt. Die Zusätzlichen Geschäftsbedingungen gehen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

b) Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet jedoch nicht, wenn er von den Auftraggebern irregeführt oder getäuscht wird. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Ist der Kunde wegen der Wett-bewerbswidrigkeit einer Anzeige abgemahnt oder ist ihm die Verbreitung dieser Anzeige gerichtlich untersagt worden, so ist hiervon die Anzeigenleitung schriftlich zu benachrichtigen. Sein Wunsch, die entsprechende Anzeige nicht zu veröffentlichen, kann vom Verlag nur berücksichtigt werden, wenn sein Schreiben einen Tag vor Anzeigenschluss für die betreffende Anzeige bei der Anzeigen-leitung eingeht.

Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrages, auch wenn er sistiert sein sollte, gegen den Verlag erwachsen. Erscheinen sistierte Anzeigen, so stehen auch dem Auftraggeber daraus keinerlei Ansprüche gegen den Verlag zu.

Durch Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs.

c) Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungs-minderung oder Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Nicht sofort erkenn-bare Mängel der Druckunterlagen begründen für den Auftraggeber keinen Anspruch auf Zahlungsminderung oder Ersatz. Wenn bei Wiederholungsanzeigen der gleiche Fehler unterläuft, ohne dass dieser nach dem ersten Auftreten durch den Auftraggeber sofort reklamiert wurde, erkennt der Verlag einen Ausgleichsanspruch nur für eine Anzeige an. Erscheint eine vereinbarte Ersatzanzeige nicht in angemessener Frist oder erneut nicht einwandfrei, kann der Auftraggeber von dem Vertrag zurücktreten. Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen, Termin- und Ausgabenänderungen, Textkorrekturen und Abbestellungen übernimmt der Verlag für Über-mittlungsfehler und fehlerhafte Aufzeichnungen keine Haftung. Erfolgt die Übertragung der Druckunterlagen auf digitalem Wege, übernimmt der Verlag keine Haftung für Veränderungen der digitalen Daten durch Übertragungsfehler. Gleiches gilt in den Fällen, in denen die vom Kunden übermittelten Daten systembedingt (nicht kompatibel) beim Verlag nicht verarbeitet werden können. Die Zusicherung bestimmter Eigenschaften ist nur wirksam, wenn sie schriftlich durch die Anzeigenleitung erfolgt.

d) Anzeigenbelege bzw. -ausschnitte werden nach einheitlichen Richtlinien des Verlages geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so wird auf Wunsch stattdessen eine rechtsverbindliche Aufnahmebescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige ausgestellt.

e) Neue Anzeigenpreise treten mit dem aus der Preisliste ersichtlichen Zeitpunkt in Kraft. Dies gilt auch für laufende Rahmenverträge (Abschlüsse) und Anzeigenaufträge. Für Einzelaufträge, die vor Bekanntgabe der neuen Preisliste erteilt wurden, giIt der alte Preis, sofern die Anzeige oder Beilage innerhalb von vier Monaten erscheinen sollte.

f) Der Verlag behält sich vor, für Anzeigen in Sonderveröffentlichungen und Verlagsbeilagen je nach Art und Erscheinungsweise sowie bei Abnahme von 200 000 mm und mehr Sonderkonditionen zu vereinbaren.

g) Bei der Belegung von Bezirks- bzw. Teilausgaben oder sonstigen Verlagsdruckschriften mit eigenen Preisen ist ein gesonderter Abschluss für die betreffende Ausgabe oder Kombination zu tätigen.

h) Die gewerbliche Verwertung von Zuschriften auf Anzeigen durch Dritte ist nicht gestattet.i) Die Werbungsmittler sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die

Preisliste des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlungsvergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. Für die Zahlung der Mittlungsvergütung ist Voraussetzung, dass die Werbungsmittler auch die gesamte Auftragsabwicklung selbst übernehmen, d. h. die Aufträge dem Verlag unmittelbar erteilen und Druckunterlagen direkt anliefern.

k) Anzeigen- und Beilagenaufträge werden zu Direktpreisen berechnet. Bei Auftragserteilung über Werbungsmittler erfolgt die Annahme und Berechnung zu den jeweiligen Grundpreisen.

l) Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunterlagen endet drei Monate nach Erscheinen der jeweiligen Anzeige, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen worden ist.

m) Für Anzeigengesamtbelegungen und Anzeigenkombinationen ist Auftraggeber und Inkassoberechtigter die Verlagsgesellschaft Madsack GmbH & Co. KG.

n) Bei vorliegenden Forderungen werden die Namen des Kunden sowie die Tatsache, dass titulierte Forderungen nicht ausgeglichen sind, an gläubigerschutzdienende Institutionen weitergeleitet.

o) Sie (der Inserent) erklären sich beim Kauf einer Anzeige damit einverstanden, dass die Anzeige in Online-Diensten erscheint.p) Bei Insolvenzen und Zwangsvergleichen entfällt jeder Nachlass.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften

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Millimeterpreis

Anzeigen-Teil 1 Buntfarbe 2 Buntfarben 3 Buntfarben Mindestgröße 200 mm 200 mm 200 mm

Grundpreis Millimeterpreis 2,11 2,24 2,39 Mindestpreis 422,– 448,– 478,– Seitenpreis 5.443,80 5.779,20 6.166,20

Direktpreis Millimeterpreis 1,79 1,91 2,03 Mindestpreis 358,– 382,– 406,– Seitenpreis 4.618,20 4.927,80 5.237,40

Textteil-Anzeigen (Mindestgröße 75 mm) Grundpreis 6,67 7,55 8,69 Direktpreis 5,67 6,42 7,39

Grundschrift: 3,00 mm (8 p = Petit)

Druckverfahren: Rollenoffset

Druckform: Offsetplatte positiv

Rasterweite 40 Linien/cm (= 86 lpi)

Rasterpunktform: Elliptisch

Schwärzung: Empfohlene Dichte 2.4 – 3.0

Tonwertumfang: Zeichnende Tiefe bis max. 85 Prozent; Licht 5 Prozent.

Tonwertzunahme: Kontrollfeld Farbe 40 Prozent-Feld Buntfarben 25 Prozent +/– 4 Prozent 40 Prozent-Feld Schwarzfarbe 27 Prozent +/– 4 Prozent Das 80-Prozent-Feld muss noch offen ausdrucken

Strichbeite: Negative Striche mind. 0,20 mm, positive Striche mind. 0,15 mm. Druckunterlagen müssen eine Druckzunahme von 15 Prozent berücksichtigen.

Farbführung,Volltondichte: Folgende Dichtwerte können als Anhalt für Färbungskontrolle beim Druck genannt werden (Null-Justierung auf Zeitungspapier-Weiß): S-Schwarz = 1.10 C-Cyan = 0.90 M-Magenta = 0.85 Y -Gelb = 0.85 Summe der Farbdeckung nicht über 230 Prozent.

Andrucke: Als Bedruckstoff für den Andruck ist ein Zeitungsdruckpapier von max. 45 g/m2 zu verwenden. Ein Andruck im Berliner Format, Druckreihenfolge Cyan – Magenta – Gelb – Schwarz. Bei Anzeigen mit Zusatzfarbe je Druckunterlage ein Andruck.

Farben: siehe Rückseite

Digitale Druckvorlagen: siehe Rückseite

ANDERE DRUCKUNTERLAGEN

Druckunterlagen als Bestandteile herzustellender Anzeigen werden mindestens in Original-Abdruck-größe als positive Aufsichtsvorlage benötigt. Die Vorlagen werden gescannt.Gerasterte Vorlagen verschlechtern das Ergebnis.

Anschrift: Peiner Allgemeine Zeitung, Werderstraße 49, 31224 Peine

Technische AngabenSatzspiegel Berliner Format: 430 mm hoch, 277,5 mm breit

Spaltenbreite/-zahlBerliner Format: Spalten Anzeigenteil- und Textteil 1 45,0 mm 2 91,5 mm 3 138,0 mm 4 184,5 mm 5 231,0 mm 6 277,5 mm

Farbanzeigen (Alle Preise zuzüglich ges. Mehrwertsteuer)

Preisliste Nr. 53, Blatt 2Gültig ab 1. Oktober 2012

Verlagsort

38518 GifhornSteinweg 73

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Farben:Prozessfarben: Cyan - Magenta - Yellow (EUROPA-Skala).Schmuckfarben: In der Tabelle aufgeführte Farben des HKS-Z-Farbfächers sind vorrätig. In digitalen Druckunterlagen bitte die unter „Farbname“ aufgeführte Bezeichnung benutzen, z. B. Gelb3 für HKS 3.

Farbname HKS-Name Cyan Magenta Yellow Schwarz

Gelb3 HKS 3 100Gelb4 HKS 4 15 100Gelb5 HKS 5 20 100 Gelb6 HKS 6 30 100 Orange7 HKS 7 45 100 Orange8 HKS 8 55 100 Orange10 HKS 10 65 100 Rot12 HKS 12 75 90 Rot13 HKS 13 90 100Rot15 HKS 15 95 70 Rot16 HKS 16 10 100 80Rot17 HKS 17 5 100 35 5Rot18 HKS 18 25 100 55Rot22 HKS 22 90 80Rot23 HKS 23 95 65Rot25 HKS 25 100Rot27 HKS 27 5 100 Viol33 HKS 33 30 95 Viol34 HKS 34 50 100 Viol37 HKS 37 70 100 Blau38 HKS 38 100 65 10 35Blau39 HKS 39 100 35 Blau41 HKS 41 95 55 5 30Blau42 HKS 42 100 65 Blau43 HKS 43 100 60 Blau44 HKS 44 100 30 Blau46 HKS 46 95 10 15

Blau47 HKS 47 100 Blau48 HKS 48 100 5Blau50 HKS 50 70 5Blau51 HKS 51 100 25Gruen52 HKS 52 100 45Gruen53 HKS 53 75 40Gruen54 HKS 54 85 70Gruen55 HKS 55 100 65Gruen57 HKS 57 100 85Gruen61 HKS 61 70 95 40Gruen62 HKS 62 25 15 85 20Gruen63 HKS 63 60 85 10

Gruen64 HKS 64 75 95Gruen65 HKS 65 55 75Gruen66 HKS 66 40 80Gruen67 HKS 67 40 85Braun71 HKS 71 25 95Braun72 HKS 72 35 100Braun76 HKS 76 50 100 70Braun77 HKS 77 60 100 55Braun78 HKS 78 65 95 35Braun82 HKS 82 10 75 90 5

Andere Farben müssen mindestens eine Woche vor Anzeigenschluss bestellt werden. Geringfügige Farbabweichungen berechtigen nicht zu Ersatzansprüchen. Der Farbdruck erfolgt gegebenenfalls nach der EUROPA-Skala in einem der Schmuckfarbe entsprechenden Ton.

DIGITALE DRUCKUNTERLAGENNutzen Sie unsere technischen Möglichkeiten und schicken Sie uns Ihre Anzeige per E-Mail in digitaler Form. Sie sparen dabei Zeit und Kosten und stellen sicher, dass Ihre Anzeige unverändert produziert wird.

DATENÜBERGABE1. auf Datenträger: CD, DVD, USB-Stick2. per E-Mail [email protected]

Hinweise für Datenübergabe:

Ordner: Schicken Sie uns alle Daten für einen Auftrag bitte in einem Ordner gesammelt.Der Ordner muss einen aussage-kräftigen Namen tragen. Bitte keine Ordnernamen wie „An_ PAZ“ verwenden. Geben Sie dem Ordner einen Namen, aus dem der Erscheinungstag und der Auftraggeber/Kunde erkennbar ist, und zwar in der Form JJJJ_MM_TT_Name. Ein Beispiel: „2000_07_17_Auto_Meyer“. Der Name darf bis zu 25 Zeichen lang sein (keine Sonderzeichen verwenden wie z.B. ä, ö, ü, ß, !, §, $, %, &, (,), -, >, <, /, ], }, Leerzeichen).

Info-Datei: Schicken Sie uns im Ordner eine Info-Datei, z.B. mit Simple Text (Mac) oder Edit (Windows) erstellt, mit folgenden Informationen: Werbender, Absender der Daten, Erscheinungstermin und Telefonnummer bei Rückfragen.

Komprimierung: Um Übertragungszeit und damit Kosten zu sparen, sollten Sie die Daten vor dem Versenden komprimieren. Verwenden Sie dazu bitte das Programm Stuffit oder ein selbst entpackendes Komprimierungsprogramm.

DATEIFORMATEPS/PDF Wir nehmen Ihre Daten im EPS- und im PDF-Format an. EPS-Dateien müssen den Adobe-Konventionen

entsprechen und korrekte DSC-Kommentare (Document Struktur Kommentare) enthalten. Folgende Kommentare sind notwendig und werden automatisch von uns ausgewertet: Größe der Anzeige (BoundingBox) Farben (DocumentProcessColors) oder (DocumentCustomColors) Schriften (DocumentSuppliedFonts/ DocumentNeededFonts) Folgende Programme liefern EPS-Daten mit gültigen Kommentaren: QuarkXpress, Photoshop, Illustrator, Freehand (ab Version 7.0, ältere Versionen liefern für SW- und Schmuck- farbanzeigen fälschlich einen 4C-Farbkommentar.)

Schriften sollten eingebunden sein; alternativ müssen verwendete Schriften mitgeliefert werden (Opentype oder TrueType-Schriften), oder Schriften müssen vor der Erzeugung des EPS in Zeichenwege (Pfade) umgewandelt werden. Bei EPS-Dateien aus Corel Draw sollten Schriften grundsätzlich in Zeichenwege umgewandelt werden.

Bilddaten müssen eingebunden sein; Strichzeichnungen Auflösung: mindestens 150 dpi, (mit 1 Bit Farbtiefe) bestes Ergebnis bei 1270 dpi (Belichterauflösung) Graustufen-/Farbbilder: Auflösung 150 dpi

4C-Farben: Vierfarbanzeigen dürfen keine Schmuckfarben (Volltonfarben) enthalten, sondern nur die Prozessfarben Cyan, Magenta, Yellow und Black.

Schmuckfarben: Schmuckfarbanzeigen dürfen bis zu drei Volltonfarben enthalten: die Prozessfarben Cyan, Magenta und Yellow dürfen nicht enthalten sein. Beachten Sie dazu: Volltonfarben können aus den Prozessfarben Cyan, Magenta, Yellow und Black angemischt werden, vor dem Erzeugen der EPS-Datei muss aber der Schalter für die Separation in Vierfarbauszüge ausgeschaltet werden, um die Volltonfarbe unsepariert in das EPS zu übernehmen. Farbnamen sollten idealerweise der beigefügten Tabelle entsprechen, ansonsten sollten Farbnamen des HKS-Z-Fächers benutzt werden. Corel Draw enthält erst ab Version 9 HKS-Farbtabellen. Wenn Sie ältere Versionen benutzen, v erwenden Sie bitte Pantone-Farbtabellen. Diese Farben werden bei uns automatisch in die bestellte HKS-Farbe gewandelt. Verwenden Sie bitte keine Farbnamen, die dem redaktionellen Text Ihrer Anzeige entnommen sind, z.B. „Auto Meyer“. Farbnamen werden bei uns automatisiert verändert; bei Namensgleichheit von Farbbezeichnungen und Textpassagen können Anzeigentexte verfälscht werden.

Duplex/DCS: Wenn Sie DCS oder Duplex-Bilder benutzen, benötigen wir EPS-Daten in zwei Versionen: 1. eine Schmuckfarbversion, bei der alle Farben einschließlich der DCS- oder Duplex-Elemente als Schmuckfarben angelegt sind. 2. eine 4C-Version, bei der alle Farben einschließlich der DCS- oder Duplex-Elemente als Prozessfarben angelegt

sind. Duplex-Bilder sollten mit Photoshop ab Version 5.02 angelegt sein, ältere Versionen erzeugen Duplex, das zu Problemen führen kann.

Preview: EPS-Daten müssen eine niedrig aufgelöste Vorschau (72 dpi) für die Bildschirmdarstellung enthalten.

Generische Daten können wir nur in Ausnahmefällen und nur nach Absprache verarbeiten. Daten aus Office-Anwendungen wie MS- Word, MS-Excel, MS-Powerpoint und aus MS-Publisher können wir nicht verarbeiten.

Informationen: Fragen zum Versand digitaler Druckunterlagen unter Telefon (0 51 71) 4 06-2 31, -2 35.

E-Mail: [email protected] Per E-Mail können wir Daten nur bis zu einer Größe von maximal 30 MB annehmen.

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Beilagen

Preise: pro 1000 Exemplare einschl. Postgebühr (zuzüglich Mehrwertsteuer)

bis 20 g 30 g 40 g 50 g je angef. 10 g mehr

Grundpreis 95,– 104,– 114,– 127,– 16,–Direktpreis 81,– 89,– 97,– 108,– 14,–

Agenturprovision: 15 %

Auftragsbedingungen und wichtige Informationen

Auflage 1. Quartal 2012

Druckauflage 40.205Verbreitete Auflage 38.295Verkaufte Auflage 37.092*Beilagenauflage Montag bis Donnerstag 39.300(ohne Postvertriebsstücke) Freitag 40.100 Sonnabend 41.900

Verbreitungsgebiete:

Aller-Zeitung Landkreis GifhornWolfsburger Allgemeine Stadt Wolfsburg

Zusätzlich bieten wir Ihnen die Verteilung an Nicht-Abo-Haushalte an. Auflagen und Konditionenauf Anfrage.

* Die Auflagen unterliegen Schwankungen (täglich und saisonal) und sind deshalb nur als Richtwerte anzusehen. Zusätzlich erreicht unser Titel in bestimmten Zeiten deutlich mehr Haushalte infolge von Neuabonnenten-Gewinnungsmaßnahmen. Diese Zeiträume werden Ihnen rechtzeitig für Ihre Planung mitgeteilt.

Alle Preise zzgl. Mehrwertsteuer; keine weiteren Nachlässe. Erscheinungstage für Beilagen Montag bis Sonnabend nach Vereinbarung. Für eine werbewirksame Vorankündigung Ihrer Beilage bieten wir Ihnen zusätzlich die Abbildung der Beilagentitelseite als Trailer-Anzeige an. Preis auf Anfrage.

1. BelegungDie Unterbringung in Teilauflagen erfolgt bestmöglich – es kann jedoch keine Gewähr dafür übernommen werden, dass das gewünschte Gebiet ausschließlich und allein erfasst wird. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.Die vom Verlag genannten Zahlen sind durchschnittliche Auflagenzahlen auf Basis der Mo.-Fr.-Auflage (bzw. der Sbd.-Auflage).

2. Postvertriebsstücke können nicht belegt werden.

3. FremdwerbungBeilagen dürfen nur die Eigenwerbung der Firma enthalten. Beilagen, die für zwei oder mehr Firmen oder Einleger anderer Firmen werben, werden wie zwei oder mehr Beilagen berechnet (gilt nicht, wenn der Händler die Produkte der anderen Firma verkauft). Beilagen, die durch Format und Aufmachung den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung erwecken, werden nicht angenommen. Beilagen, die den Eindruck mehrseitiger Anzeigen einer Firma erwecken, müssen zweimal gefalzt oder an den Seiten 2 cm beschnitten werden.

4. MusterBeilagenaufträge sind erst nach Vorlage von 3 Mustern spätestens 4 Werktage vor dem Streutermin und deren Billigung für den Verlag bindend. Bitte Wochenende beachten. Es wird empfohlen, Beilagen mit einer Artikel-Num-mer zu kennzeichnen.

5. RücktrittsterminLetzter Rücktrittstermin: 10 Kalendertage vor Erscheinen. Bei kurzfristigerem Rücktritt berechnet der Verlag eine Ausfallgebühr in Höhe von 50 % auf der Basis der niedrigsten Gewichtsstufe.Reservierungen: nach Absprache mit dem Verlag ist eine beiderseits unverbindliche Reservierung von Terminen möglich. Spätestens 8 Wochen vor Erscheinungstermin ist eine verbindliche Zu-/Absage erforderlich.

6. AnlieferungFrei Haus mit vollständigen Begleitpapieren (siehe auch techn. Richtlinien 14) Montag bis Freitag, 7.30 bis 14 Uhr. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass die unten genannten Fristen eingehalten werden, um eine optimale Abwicklung gewährleisten zu können. Frühester Anlieferungstermin: 8 Tage vor Erscheinen.Bei zu früher Anlieferung (ab 9 Tage vor Erscheinungstermin) behält sich der Verlag vor, die Beilagenlieferung nicht anzunehmen und einen späteren Termin der Anlieferfristen zu vereinbaren.Spätester Anlieferungstermin: 4 Werktage vor Erscheinen.

Bei Nichteinhaltung kann die Beilage aus produktionstechnischen Gründen nicht berücksichtigt werden. Der Ver-lag behält sich ein Schieberecht auf den nächstmöglichen Erscheinungstermin vor.

7. Beilagenhinweisewerden veröffentlicht. Nichterscheinen dieses kostenlosen Hinweises berechtigt jedoch nicht zu Ersatzansprüchen

8. Fehlstreuungenkönnen sich ergeben, wenn Prospektbeilagen zusammenhaften oder bei der Zustellung aus den Zeitungen heraus-fallen. Bedingt durch die technische Verarbeitung kann eine 100%-ige Belegung auch bei einwandfreiem Zustand der angelieferten Prospekte nicht garantiert werden. Bis zu 3 % Fehlzustellungen oder Verlust gelten als verkehrs-üblich. Bei Fehlstreuungen im Rahmen des verkehrsüblichen oder infolge von Mängeln der angelieferten Prospek-te entfällt der Anspruch auf Minderung oder Schadenersatz.

9. Technische RichtlinienBitte beachten Sie unbedingt für die Produktion Ihrer Prospekte unsere technischen Richtlinien auf der Rückseite. Prospekte, die nicht diesen Richtlinien entsprechen, können grundsätzlich nicht verarbeitet werden.Bitte informieren Sie im eigenen Interesse auch Ihre Druckereien/Speditionen über die zwingende Einhaltung der Auftragsbedingungen und technischen Richtlinien des Verlages.Der Verlag erbittet grundsätzlich die Auftragserteilung in schriftlicher Form. Der Verlag verpflichtet sich im Gegen-zug, Aufträge schriftlich zu vereinbaren, jedoch behält die Bestätigung ihre Gültigkeit nur solange alle vereinbarten Auftragsbestandteile eingehalten werden. Bei Änderungen bedarf es erneuter Absprache mit dem Verlag.

10. Höhere GewaltKann ein Auftrag aufgrund höherer Gewalt nicht termingerecht ausgeführt werden, behält sich der Verlag ein Schieberecht auf den nächstmöglichen Erscheinungstermin vor. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.

Versandanschrift: Cellesche Zeitung Schweiger und Pick-Verlag Pfingsten GmbH & Co. KG Bremer Weg 186, 29223 Celle Montag bis Freitag 8 bis 15 Uhr

Buchung und Information: Telefon (0 51 71) 4 06-1 75

Preisliste Nr. 53, Blatt 3Gültig ab 1. Oktober 2012

Verlagsort

38518 GifhornSteinweg 73

Page 8: Anzeigenpreisliste Nr. 53portal.pressrelations.de/mediadaten/Preisliste_AZ_WAZ_Nr.53.pdf · Telefax: Gifhorn (0 53 71) 80 81 17 Wolfsburg (0 53 61) 20 01 22 E-Mail: anzeigen@aller-zeitung.de

FORMATE UND GEWICHTEGrundsätzlich sind Format, Umfang und Gewicht einer Beilage dem Verlag bei Auftragserteilung, aber spätestens 14 Tage vor Erscheinungstermin zu nennen. Bei Prospekten, die in ihrer Beschaffenheit dem Verlag zu diesem Termin nicht bekannt gemacht werden, behält sich der Verlag ein Schieberecht von 1 bis max. 6 Werktagen vor. Die Auftragsbestätigung ist für den Verlag erst nach Angabe der o. g. Daten verbindlich.

11. Formate: – Mindestformat ist DIN A6 (105 x 148 mm). – Maximalformat entspricht der jeweiligen Vorgabe des Verlages (220 x 310 mm) – Kleinformate (DIN A6 bis DIN A5) müssen dem Verlag vorab gemeldet werden.

12. Gewichte: – Das Gewicht einer Beilage soll 70 g/Exemplar nicht überschreiten. Liegt es darüber, ist eine

Anfrage beim jeweiligen Zeitungsverlag erforderlich.

13. Einzelblätter – Einzelblätter im Format DIN A6 dürfen ein Flächengewicht von 170 g/m2 nicht unterschreiten. – Einzelblätter mit Formaten größer als DIN A6 bis DIN A4 müssen ein Flächengewicht von

mindestens 120 g/m2 aufweisen. – Größere Formate mit einem Flächengewicht von mindestens 60 g/m2 sind auf eine Größe im

Bereich DIN A4 (210 x 297 mm) zu falzen.

14. Mehrseitige Beilagen – Beilagen im jeweils möglichen Maximalformat müssen einen Mindestumfang von 8 Seiten haben.

Bei geringerem Umfang (4 und 6 Seiten) ist ein Flächengewicht von mindestens 120 g/m2 erforder-lich, oder diese Beilagen sind nochmals zu falzen.

RICHTLINIEN ZUR VERARBEITUNG

15. Falzarten – Gefalzte Beilagen müssen im Kreuzbruch, Wickel- oder Mittenfalz verarbeitet sein. Leporello (Z)

und Altarfalz (V7) sind maschinell nicht zu verarbeiten. – Mehrseitige Beilagen mit Formaten größer als DIN A5 (148 x 210 mm) müssen den Falz an der

langen Seite haben.

16. Beschnitt – Alle Beilagen müssen rechtwinklig und formatgleich geschnitten sein. – Beilagen dürfen am Schnitt keine Verblockung durch stumpfe Messer aufweisen.

17. Angeklebte Produkte (z. B. Postkarten) – Postkarten sind in der Beilage grundsätzlich innen anzukleben. Sie müssen dabei bündig im Falz

zum Kopf oder Fuß der Beilage angeklebt werden. – Bei allen Beilagen mit außen angeklebten Produkten ist eine Abstimmung mit dem Verlag

notwendig. – Die maschinelle Verarbeitung von Beilagen wie Sonderformate, Warenmuster oder -proben ist

ohne vorherige technische Prüfung durch den jeweiligen Verlag nicht möglich.

18. Draht-Rückenheftung – Die Draht-Rückenheftung sollte vermieden werden. Grundsätzlich jedoch muss das Produkt

1,5 mal stärker als die Klammerung sein. Die Klammerung muss ordentlich ausgeführt werden. – Dünne Beilagen müssen grundsätzlich mit Rücken oder Falzleimung hergestellt werden.

RICHTLINIEN FÜR VERPACKUNG UND TRANSPORT

19. Anlieferungszustand Grundsätzlich müssen die angelieferten Beilagen in Art und Form eine einwandfreie sofortige

Verarbeitung gewährleisten, ohne dass eine zusätzliche manuelle Aufbereitung notwendig wird. Bei Nichtverarbeitbarkeit der Beilagen behält sich der Verlag ein Rücktrittsrecht vor.

Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. – Für Beilagen, die in ihrer Beschaffenheit (Format, Umfang, Papierqualität etc.) nach Vorlage von

3 Mustern für die Produktion nicht beurteilbar sind, bittet der Verlag um die kurzfristige Vorlage von mindestens 50 Mustern vorab, um die Beilage in realem Pruduktionszustand prüfen zu können.

– Durch zu frische Druckfarbe zusammengeklebte stark elektrostatisch aufgeladene oder feucht gewordene Beilagen können nicht verarbeitet werden.

– Beilagen mit umgeknickten Ecken bzw. Kanten, Quetschfalten oder mit verlagertem (rundem) Rücken sind ebenfalls nicht verarbeitbar.

10. Lagen Die unverschränkten, kantengeraden Lagen müssen eine Höhe von 80 bis 100 mm aufweisen, damit

sie von Hand greifbar sind. Die Vorsortierung wegen zu dünner Lagen ist nicht möglich. Das Ver-schnüren oder Verpacken einzelner Lagen ist nicht erwünscht und auch nicht zweckmäßig.

11. Palettierung – Die Beilagen müssen sauber auf stabilen Mehrweg-Paletten gestapelt sein. – Beilagen sollten gegen eventuelle Transportschäden (mechanische Beanspruchung) und ggf.

gegen Eindringen von Feuchtigkeit geschützt sein. – Um ein Aufsaugen von Feuchtigkeit zu vermeiden und die Lagen vor Schmutz zu schützen, ist der

Palettenboden mit einem stabilen Karton abzudecken. – Das Durchbiegen der Lagen kann ggf. durch einen stabilen Karton zwischen den Lagen vermieden

werden. Der Stapel erhält gleichzeitig mehr Festigkeit. – Wird der Palettenstapel umreift oder schutzverpackt ist darauf zu achten, dass die Kanten der

Beilagen nicht beschädigt oder umgebogen werden. – Jede Palette muss analog zum Lieferschein deutlich sichtbar mit einer Palettenkarte mit Inhalts-

und Mengenangabe gekennzeichnet sein. – Stahlumreifung vermeiden (Unfallgefahr). – Bei Anlieferung von gewickelten Beilagen ist eine Rücksprache mit dem Verlag in jedem Fall erfor-

derlich.

HINWEISE ZUM MATERIALEINSATZ12. Packmitteleinsatz – Die Verpackung ist auf das notwendige, zweckdienliche Minimum zu beschränken.13. Einsatz von recyclingfähigem Verpackungsmaterial – Paletten und Deckelbretter sind im Mehrwegverfahren zu nutzen. – Kunststoffmaterialien müssen aus PE sein (recyclingfähig). – Die Kartonagen müssen recyclingfähig sein. – Als Verpackungsmaterial darf kein Verbundmaterial eingesetzt werden.

RICHTLINIEN ZUR ABWICKLUNG14. Begleitpapiere Aus dem Lieferschein hat hervorzugehen: – zu belegendes Objekt und zu belegende Ausgaben – Einsteck- bzw. Erscheinungstermin – Auftraggeber der Beilage – Beilagentitel oder Artikelnummer bzw. Motiv – Auslieferungstermin ex Beilagenhersteller – Absender und Empfänger – Anzahl der Paletten – Gesamtstückzahl der gelieferten Beilagen – Stückzahl der Beilagen je Palette Ferner sind erforderlich: – Textgleichheit des Lieferscheins zur Palettenkarte – Raum für Vermerke – Angabe unserer Auftragsnummer, die Sie der Auftragsbestätigung entnehmen können, um eine

einwandfreie Zuordnung zu gewährleisten.15. In Ausnahmefällen ist eine kostenpflichtige Nachbearbeitung der Prospeke durch den Verlag in

Absprache möglich.16. Die Palettenhöhe darf 1,20 m nicht überschreiten.

RESTHAUSHALTSVERTEILUNGNeben der Belegung der regionalen Tageszeitungen bieten wir Ihnen ergänzend eine Verteilung von Beilagen an Nicht-Abo-Haushalte im Verbreitungsgebiet an.

Technische Richtlinien für Fremdbeilagen

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Preisliste Nr. 53, Blatt 4Gültig ab 1. Oktober 2012nur für Geschäftsanzeigen

Belegungseinheiten Auflage Verbr. IVW I/2012 Anzeigenpreise (alle Preise zzgl. ges. MwSt.)

(Verbreitungs- schwarz/weiß 1 Zf. 2 Zf. 3 Zf. Geschäftl. Fließs. Zeile Textteil skizze mind. mind. mind. 1 Zf. mind. siehe Rückseite) 300 mm 300 mm 300 mm s/w 75 mm

Kombi 1 Peiner Allgemeine Zeitung Grundpreis 3,20 3,55 3,79 4,04 7,50 11,58 13,83 Aller-Zeitung Wolfsburger Allgemeine Direktpreis 2,74 3,05 3,23 3,44 6,44 9,86 11,83

Kombi 2 Peiner Allgemeine Zeitung Grundpreis 4,06 4,73 5,07 5,32 9,40 15,18 – Aller-Zeitung Wolfsburger Allgemeine Isenhagener Kreisblatt Direktpreis 3,48 4,08 4,34 4,55 8,02 12,99 –

Kombi 3 Peiner Allgemeine Zeitung Aller-Zeitung Wolfsburger Allgemeine Grundpreis 5,11 6,12 6,61 6,86 11,94 19,62 –

Isenhagener Kreisblatt Altmark-Zeitung West

Direktpreis 4,38 5,26 5,64 5,85 10,39 16,82 –

(Salzwedel)

Kombi 4 Peiner Allgemeine Zeitung Aller-Zeitung Grundpreis 5,59 6,76 7,29 7,54 13,04 21,85 – Wolfsburger Allgemeine Isenhagener Kreisblatt Direktpreis 4,83 5,86 6,30 6,51 11,47 18,83 – Altmark-Zeitung Gesamt

Peiner Allgemeine Zeitung / Aller-Zeitung / Wolfsburger Allgemeine Zeitung

Satzspiegel Anzeigenteil Textteil

BerlinerFormat 430 mm hoch Spaltenbreite Spaltenzahl 1 Seite = Spaltenbreite Spaltenzahl277,5 mm breit 45 mm 6 2580 mm 45 mm 6

Anzeigen-Abschlüsse der Peiner Allgemeinen bzw. der Aller-Zeitung/Wolfsburger Allgemeine werden auf Kombinationen übertragen.

Erscheinungsweise: werktäglich morgens

Chiffre-Gebühr: Bei Abholung 3,60 Bei Zusendung 7,20Anzeigenverkauf: 31224 Peine, Werderstraße 49 Telefon (0 51 71) 4 06-1 62/1 63/1 64/1 66 Fax (0 51 71) 4 06 1 67 E-Mail: [email protected] 38518 Gifhorn, Steinweg 73 Telefon (0 53 71) 80 81 00 Fax (0 53 71) 80 81 17 E-Mail: [email protected] 38440 Wolfsburg, Porschestraße 74 Telefon (0 53 61) 20 01 33 Fax (0 53 61) 20 01 22 E-Mail: [email protected] 38108 Braunschweig, Maybachstraße 3 Telefon (05 31) 7 01 81 10/1 11 Fax (05 31) 7 01 81 19

A N Z E I G E N K O M B I

Peiner Allgemeine ZeitungAller-ZeitungWolfsburger AllgemeineIsenhagener KreisblattAltmark-Zeitung

20.783

38.295 59.078

20.783

38.295

  5.779 64.857

20.783

38.295

  5.77912.164 77.021

20.783

38.295

5.77917.594 82.451

Verlagsort

38518 GifhornSteinweg 73

Page 10: Anzeigenpreisliste Nr. 53portal.pressrelations.de/mediadaten/Preisliste_AZ_WAZ_Nr.53.pdf · Telefax: Gifhorn (0 53 71) 80 81 17 Wolfsburg (0 53 61) 20 01 22 E-Mail: anzeigen@aller-zeitung.de

Stendal

Gardelegen

Salzwedel

Wittingen Klötze

Gifhorn

Wolfsburg

Celle

MagdeburgPeine

Braunschweig

Hannover

Das VerbreitungsgebietDas Verbreitungsgebiet

West

Gesamt

Page 11: Anzeigenpreisliste Nr. 53portal.pressrelations.de/mediadaten/Preisliste_AZ_WAZ_Nr.53.pdf · Telefax: Gifhorn (0 53 71) 80 81 17 Wolfsburg (0 53 61) 20 01 22 E-Mail: anzeigen@aller-zeitung.de

Alle Preise zzgl. ges. MwSt.

Schwarz-Weiß-Anzeigen

Anzeigen-Teil

Seiten-Preis

Farbanzeigen

Fließsatzanzeigenbis 13 Zeilen/1-spaltigauch mit Cicero-Überschrift (=2 Zeilen)

Sbd. in derKombination mitRundblick am SonntagGesamtausgabe

AbweichendePreise (ohne Nachlässe)

GrundpreisDirektpreis

GrundpreisDirektpreis

GrundpreisDirektpreis

GrundpreisDirektpreis

GrundpreisDirektpreis

Verbreitungsgebiet: siehe Rückseite

Beilagen: siehe Einzelpreislisten

Der Direktpreis findet seine Anwendung für direkt erteilte Aufträge des lokalen Einzelhandels(gilt nicht für Filialen), Handwerks, Gewerbes und der Industrie.

Aller-Zeitung Aller-Zeitung Aller-Zeitung Wolfsb. Allg. Wolfsb. Allg. Wolfsb. Allg. Isenhagener Isenhagener Isenhagener Kreisblatt Kreisblatt Kreisblatt Altmark- Altmark- Zeitung (West) Zeitung (Ges.)

Millimeterpreis

2,73 3,78 4,26 2,33 3,22 3,68

7.043,40     9.752,40 10.990,80 6.011,40 8.307,60 9.494,40

1 Zf. 2 Zf. 3 Zf. 1 Zf. 2 Zf. 3 Zf. 1 Zf. 2 Zf. 3 Zf.

3,29 3,52 3,67 4,68 5,04 5,19 5,32 5,74 5,892,82 3,02 3,14 4,00 4,32 4,44 4,60 4,98 5,10 Zeilenpreis

7,42 9,96 11,00 6,29 8,67 9,76

11,20 13,73 14,81 9,55 11,89 12,91

Millimeterpreis

Satzspiegel Anzeigenteil Textteil

Berliner Format430 mm hoch Spaltenbreite Spaltenzahl 1 Seite = Spaltenbreite Spaltenzahl277,5 mm breit 45 mm 6 2580 mm 45 mm 6

Anzeigenverkauf: Aller-Zeitung/Wolfsburger Allgemeine

Anschrift: 38518 Gifhorn, Steinweg 73, 38501 Gifhorn, Postfach 11 20 38440 Wolfsburg, Porschestraße 74, 38410 Wolfsburg, Postfach 10 10 45

Fernruf: Gifhorn (0 53 71) 80 80 Wolfsburg (0 53 61) 2 00 10Telefax: (0 53 71) 80 81 17 (0 53 61) 20 01 22E-Mail: [email protected] [email protected]

Anzeigen-Produktion 31224 Peine, Werderstraße 49und Kundendienst: Tel. (0 51 71) 40 62 12/2 13 oder 2 14

Telefax: (0 51 71) 40 62 02

Erscheinungsweise: werktäglich, morgens

Anzeigenschluss: 1 Tag vor Erscheinen, 11 Uhr. Für die Wochenendausgabe: Donnerstag, 17 Uhr. Für private Gelegenheitsanzeigen: Donnerstag, 17 Uhr. Für die Montag-Ausgabe: Freitag, 12 Uhr

Es gelten die bei der Aller-Zeitung/Wolfsburger Allgemeine vorliegenden Abschlussvereinbarungen.

Auflage Aller-Zeitung/ Isenhagener Altmark-Ztg. Altmark-Ztg. Wolfsburger Allgemeine Kreisblatt West Gesamt I. Quartal 2012 I. Quartal 12 I. Quartal 12 I. Quartal 12

Druckauflage 40.205 6.261 13.283 19.582Verbreitete Auflage 38.295 5.779 12.164 17.594Verkaufte Auflage 37.092 5.437 11.291 16.284Beilagenauflage Mo. bis Fr. 6.600 15.000 21.400Mo. bis Do. 39.300 Fr. 40.100Sbd. 41.900 6.700 15.200 21.600

mit und

Preisliste Nr. 53, Blatt 5Gültig ab 1. Oktober 2012

Verlagsort

38518 GifhornSteinweg 73

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Stendal

Gardelegen

Salzwedel

Wittingen Klötze

Braunschweig

Gifhorn

Wolfsburg

Celle

Magdeburg

Das VerbreitungsgebietDas Verbreitungsgebiet

Gesamt

West

Page 13: Anzeigenpreisliste Nr. 53portal.pressrelations.de/mediadaten/Preisliste_AZ_WAZ_Nr.53.pdf · Telefax: Gifhorn (0 53 71) 80 81 17 Wolfsburg (0 53 61) 20 01 22 E-Mail: anzeigen@aller-zeitung.de

Preisliste Nr. 53, Blatt 6Gültig ab 1. Oktober 2012

Anzeigen- und ProspektstreckenPreise und Abwicklung auf Anfrage

Anzeigenstrecken: ab 3 Seiten innerhalb des Tagesproduktes

Prospektstrecken: ab 8 Seiten

Fortdrucke: sind möglich

Sonderplatzierungen siehe Rückseite

Weitere Sonderwerbeformen/ -platzierungen

Mindestgröße Platzierung Berechnung

Streifenanzeigen mind. 50 mm/6-spaltig Am Fuß einer Titelseite Zum mm-Grund- oder mind. 50 mm hoch bestimmte Seiten nach Absprache mm-Direktpreis

Satellitenanzeigen max. 5 Anzeigen, Verteilt auf einer Anzeigenseite Preise und Abwicklung ca. 700 mm Mittwoch oder Samstag auf Anfrage

Textteilanzeige mind. 75 mm/1-spaltig Auf lokalen oder überregionalen Zum mm-Textteil-Grund- oder max. 100 mm/2-spaltig Textseiten nach Absprache mm-Textteil-Direktpreis

Eckfeldanzeige 600 mm Auf rechten oder linken Zum mm-Grund- oder Textseiten außen oder innen mm-Direktpreis

Print & Online.

Eine starkeKombi.

Mit der Print/Online-Kombi* mehr Reichweite erzielen und neue Zielgruppen erreichen!Die Webseiten von aller-zeitung.de und waz-online.de werden monatlich rund 2.364.084** mal aufgerufen. Vor allem junge Leute nutzen verstärkt das Internet als Informationsplattform. Waz-online.de und aller-zeitung.de bietet die perfekte Ergänzung zur Printwerbung, um Ihre Kunden zu erreichen.

Die Print/Online-Kombi ist für alle Geschäftsanzeigen möglich und kostet unabhängig von der Anzeigengröße lediglich 29,– Euro Aufschlag. Bei den folgenden Sonderplatzierungen erfolgt die Online-Kombi ohne Zusatzkosten:

Titelkopfanzeige (Titelseite)

Regio-Titelkopf (Titelseite)

Eckfeldanzeige (Titelseite)

Tipp des Tages (1. Lokalseite)

Rubrikenkopfanzeige

(Bauen & Wohnen, Reise & Urlaub, Motor & Straße, Beruf & Bildung)

Preise und Abwicklung siehe Rückseite

* Veröffentlichung Print & Online gilt nur für den jeweiligen Erscheinungstag

**Lt. IVW Juli 2012

Verlagsort

38518 GifhornSteinweg 73

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Sonderplatzierungen* (Print/Online-Kombi), alle Preise zzgl. Mwst.

*Sonderplatzierungen sind von der Abschlusserfüllung ausgeschlossen. Rabatte werden nicht gewährt.

Tipp des Tages(1. Lokalseite)

Festformat (4c): 100 mm hoch, 45 mm breit

Grundpreis:359,- Euro

Direktpreis:305,- Euro

Titelkopfanzeige(Titelseite)

Festformat (4c):50 mm hoch, 45 mm breit

Grundpreis:389,- Euro

Direktpreis 330,- Euro

Rubrikenkopfanzeige (Bauen & Wohnen, Reise & Urlaub,Motor & Straße,Beruf & Bildung) Nur Sonnabend

Festformat (4c): 40 mm hoch, 45 mm breit

Grundpreis:242,- Euro

Direktpreis205,- Euro

Regio-Titelkopf(Titelseite)

Festformat (4c): 50 mm hoch x 45 mm breit 100 mm hoch x 45 mm breit

Grundpreis: 50 mm hoch x 45 mm breit389,- Euro100 mm hoch x 45 mm breit771,- Euro

Direktpreis: 50 mm hoch x 45 mm breit330,- Euro100 mm hoch x 45 mm breit655,- Euro

Eckfeldanzeige (Titelseite)

Festformat (4c): 100 mm hoch, 91,5 mm breit

Grundpreis: 842- Euro

Direktpreis: 715,- Euro

50 mm x

45 mm oder

100 mm x

45 mm

Die Online-Platzierung

Ihrer Anzeige erzielt am Erscheinungstag

eine zusätzliche Reichweite von mehr als

78.000 Sichtkontakten*.

*Basismonat Juli 2012

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Unsere Verlagsvertretungenstehen Ihnen gern zur Verfügung

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Bayern MAV Media Anzeigen-Verkaufs GmbH Paul-Gerhardt-Allee 54 81245 München Telefon (0 89) 74 50 83-0 Telefax (0 89) 7 59 55 01 E-Mail: [email protected] www.mav-muenchen.com

Und so erreichen Sie unsere Anzeigenabteilung:

Anzeigenproduktion Werderstraße 49und Kundendienst 31224 Peine Telefon (0 51 71) 4 06-2 12/2 13/2 14 Telefax (0 51 71) 4 06-2 02 E-Mail: [email protected]

Verkauf 31224 Peine, Werderstraße 49 Telefon (0 51 71) 4 06-1 62/1 63/1 64/1 66 Telefax (0 51 71) 4 06-1 67 E-Mail: [email protected] 38518 Gifhorn, Steinweg 73 Telefon (0 53 71) 80 81 00 Telefax (0 53 71) 80 81 65 E-Mail: [email protected] 38440 Wolfsburg, Porschestraße 74 Telefon (0 53 61) 20 01 33 Telefax (0 53 61) 20 01 22 E-Mail: [email protected] 38118 Braunschweig, Maybachstraße 3 Telefon (05 31) 7 01 81 10 /1 11 Telefax (05 31) 7 01 81 19

Berlin Verlags-Service HarendtNeue Bundesländer Bülowstraße 66, 10783 Berlin Telefon (0 30) 89 38 27-0 Telefax (0 30) 89 38 27-33 E-Mail: [email protected] www.krimmer.com

Hamburg Günter Frenz & PartnerSchleswig-Holstein Verlagsvertretungen oHGBremen Langenstücken 24, 22393 Hamburg Telefon (0 40) 60 91 88 01 Telefax (0 40) 6 03 21 35 E-Mail: [email protected] www.tz-service.de

Nordrhein-Westfalen TZ-Media GmbH Prinzenallee 11 a, 40549 Düsseldorf Telefon (02 11) 55 85 60 Telefax (02 11) 55 65 95 E-Mail: [email protected] www.tz-media.de

Hessen Leo Krimmer GmbHRheinland-Pfalz Am Lindenbaum 24, 60433 FrankfurtSaarland Telefon (0 69) 53 09 08-0 Telefax (0 69) 53 09 08 50 E-Mail: [email protected] www.krimmer.com

Baden-Württemberg Leo Krimmer GmbH Steingaustraße 14 73230 Kirchheim/Teck Telefon (0 70 21) 4 20 62-63 Telefax (0 70 21) 7 17 33 E-Mail: [email protected] www.krimmer.com

Page 16: Anzeigenpreisliste Nr. 53portal.pressrelations.de/mediadaten/Preisliste_AZ_WAZ_Nr.53.pdf · Telefax: Gifhorn (0 53 71) 80 81 17 Wolfsburg (0 53 61) 20 01 22 E-Mail: anzeigen@aller-zeitung.de

Kombinationspartner: Hannoversche Allgemeine Zeitung 30559 Hannover August-Madsack-Straße 1

Inhalt: Blatt 1: Schwarz-Weiß-Anzeigen, Verlagsangaben Blatt 2: Farbanzeigen, Drucktechnische Angaben Blatt 3: Beilagen, Auflagen Blatt 4: Plus 4 Anzeigenkombi (Peiner Allgemeine/Aller-Zeitung/ Wolfsburger Allgemeine/Isenhagener Kreisblatt/ Altmark-Zeitung) Blatt 5: Anzeigen-Kombination Aller-Zeitung/Wolfsburger Allgemeine Isenhagener Kreisblatt/Altmark-Zeitung Blatt 6: Sonderformate