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RISK CONSULTING
Herausgeber: KPMG Alpen-Treuhand AG Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, www.kpmg.at Die Inhalte in diesem Newsletter stellen lediglich eine allgemeine Information dar und ersetzen nicht individuelle Beratung im Einzelfall. Die KPMG übernimmt keine Haftung für Schäden, welcher Art immer, aufgrund der Verwendung der hier angebotenen Informationen. KPMG übernimmt insbesondere keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts der Newsletter. © 2013 KPMG Alpen-Treuhand AG Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, österreichisches Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. KPMG und das KPMG-Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
Fit & Proper Schulungen für Geschäftsleiter, Aufsichtsräte und Inhaber von Schlüsselfunktionen
April 2013
Inhalt Zur Stärkung der Corporate Governance werden Banken verpflichtet, die Eignung ihrer Organe und Schlüsselkräfte laufend sicherzustellen. Gerne unterstützen Sie die Experten der KPMG bei der gezielten Vorbereitung auf die neuen Anforderungen und die Auffrischung des Fachwissens. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte direkt an Ihre KPMG Ansprechperson.
Interne Policies und laufende Schulungen
Mit den von der European Banking Authority (EBA) im November 2012
veröffentlichten Leitlinien zur Eignungsbeurteilung für Geschäftsleiter,
Aufsichtsräte und Inhaber von Schlüsselfunktionen werden Kreditinstitute
verstärkt in die Verantwortung genommen. Die Fit & Proper Anforderungen
werden nunmehr auf sämtliche Aufsichtsratsmitglieder sowie Mitarbeiter in
strategisch wichtigen Positionen ausgedehnt.
Banken sind verpflichtet, neben einer internen Richtlinie für den
Beurteilungsprozess auch für die laufende Schulung ihrer Organe und
Mitarbeiter zu sorgen. Auch im neuen Fit & Proper Rundschreiben der FMA ist
die laufende Schulung und Weiterbildung ein zentrales Anliegen. Nach
Meinung der FMA sind für regelmäßige Schulungen von Geschäftsleitungs-
und Aufsichtsorganen angemessene Human- und Finanzressourcen
einzusetzen, da die Eignung der Mitglieder sowohl bei Antritt als auch laufend
vorzuliegen hat.
Angesichts dieser neuen regulatorischen Anforderungen bietet die KPMG
einerseits für Aufsichtsratsmitglieder sowie andererseits für Geschäftsleiter
und Inhaber von Schlüsselfunktionen von Banken und
Kapitalanlagegesellschaften gezielte Schulungen zu den aufsichtsrechtlichen
Rahmenbedingungen an.
Bernhard Gruber Partner Audit & Risk Consulting [email protected] Tel.: +43 1 31332 687
Beispielhaft umfassen die Inhalte des halbtägigen Workshops Bankenaufsichtsrecht für Aufsichtsräte die von der FMA gestellten Fit & Proper Anforderungen an Aufsichtsräte wie
Finanztechnisches Fachwissen, Relevante bankenaufsichtsrechtliche Bestimmungen, Ausschusswesen und Aufgaben und Pflichten im Rahmen der Aufsichtstätigkeit.
Die Themenschwerpunkte können gerne individuell angepasst werden.
Bankenaufsichtsrecht für Aufsichtsräte
1Halbtag (ca. 4 Stunden)
Fit & Proper Anforderungen
EBA Leitlinien und FMA-Rundschreiben Aktienrecht und BWG Ausblick CRD IV
Finanztechnisches Fachwissen
Bankbilanzen lesen und verstehen Gliederung von Bilanzen und G&V Anhang, Lagebericht
Bankenaufsichtsrecht
Konzessionsvoraussetzungen Eigentümerbestimmungen Organgeschäfte Großveranlagungen und
Nichtfinanzbeteiligungen Vergütungsbestimmungen Sonstige Ordnungsnormen Bankgeheimnis und Geldwäsche Interne Revision Bankprüfer Depotbankfunktion
Basel III Eigenmittel Liquidität und Leverage Ratio Sonstige Neuerungen
Regulatorische Neuerungen: Ausblick
EMIR AIFM MIFiD Bankenunion