Upload
others
View
3
Download
0
Embed Size (px)
Citation preview
Arbeitsgemeinschaft
der Pflegedienstleitungen aller Bundesländer Österreichs im ÖKV
Vorsitzende Pflegedirektorin Walpurga Seitz MAS
Pflegedirektion A.ö.K.H. Lilienfeld Im Tal 2 A - 3180 Lilienfeld
[email protected] � 02762 501 1340
© Inhalt ARGE PD Ö / Layout RTA Lilienfeld im Mai 2002
Seite 2 von 36
Inhalt Seite
Vorwort__________________________________________________________________________________________ 3
Einleitung________________________________________________________________________________________ 3
Zwecke der Stellenbeschreibung ___________________________________________________________________ 3 Organisatorisch________________________________________________________________________________ 3 Personalpolitisch_______________________________________________________________________________ 3
Struktur der Stellenbeschreibung/Funktionsbeschreibung _________________________________________________ 4
STELLENBESCHREIBUNG –FUNKTIONSBESCHREIBUNG Diplomierte Gesundheits-und Krankenschwester/-pfleger___________________________________________________________________________________________ 5
Spezielles Berufsbild der/des diplomierten Gesundheits- und Krankenschwester/-pfleger ___________________ 7 Eigenverantwortlicher Tätigkeitsbereich ____________________________________________________________ 7 Mitverantwortlicher Tätigkeitsbereich ______________________________________________________________ 8 Interdisziplinärer Tätigkeitsbereich ________________________________________________________________ 8
STELLENBESCHREIBUNG –FUNKTIONSBESCHREIBUNG Hebamme __________________________________ 9
Spezielles Berufsbild der Hebamme _______________________________________________________________ 11 Eigenverantwortlicher Tätigkeitsbereich ___________________________________________________________ 11 Mitverantwortlicher Tätigkeitsbereich _____________________________________________________________ 12 Interdisziplinärer Tätigkeitsbereich _______________________________________________________________ 12
STELLENBESCHREIBUNG –FUNTKIONSBESCHREIBUNG Hygienefachkraft ___________________________ 13
Spezielles Berufsbild der Hygienefachkraft _________________________________________________________ 15
STELLENBESCHREIBUNG – FUNKTIONSBESCHREIBUNG Mittleres Pflegemanagement (Leitende Pflegekraft)17 Mindestqualifikation___________________________________________________________________________ 17
Spezielles Berufsbild des mittleren Pflegemanagement________________________________________________ 20 die nachgeordneten Mitarbeiter sind mit dem Ziel zu führen ____________________________________________20 Eigenverantwortlicher Tätigkeitsbereich ___________________________________________________________ 20 Mitverantwortlicher Tätigkeitsbereich - ___________________________________________________________ 20 Maßnahmen zur Entwicklung des selbständigen Arbeitens der MitarbeiterInnen ____________________________21 Interdisziplinärer Tätigkeitsbereich _______________________________________________________________ 21
STELLENBESCHREIBUNG –FUNKTIONSBESCHREIBUNG OperationsgehilfeIn – Sanitätshilfdienst- ________ 22
Spezielles Berufsbild der/des Operatiosngehilfin/Operationsgehilfen ____________________________________ 24 Aufgaben/Tätigkeiten des Personals im OP-Bereich __________________________________________________ 24
STELLENBESCHREIBUNG –FUNKTIONSBESCHREIBUNG Pflegedirektorin/Pflegedirektor ________________ 26
Spezielles Berufsbild der/des PflegedirektorIn: ______________________________________________________ 29 Planung, Organisation und Kontrolle aller unterstellten Bereiche ________________________________________ 29 Führung des Personals _________________________________________________________________________ 29 Mitwirkung in der Betriebsführung _______________________________________________________________ 30 Weitere Aufgaben_____________________________________________________________________________ 30
STELLENBESCHREIBUNG –FUNKTIONSBESCHREIBUNG PflegehelferIn ______________________________ 31
Spezielles Berufsbild der/des PFLEGEHELFERIn___________________________________________________ 33 Aufgaben auf den Patienten/Klienten bezogen: ______________________________________________________ 33 Aufgaben auf die Organisation des Pflegedienstes bezogen_____________________________________________ 33 Aufgaben auf die Mitarbeiter der Station bezogen ____________________________________________________ 33 Zusammenarbeit mit anderen Bereichen____________________________________________________________ 34
STELLENBESCHREIBUNG –FUNKTIONSBESCHREIBUNG Prosekturgehilfe- Sanitätshilfsdienst____________ 35
Anforderungen/________________________________________________________________________________ 35
Tätigkeiten des Prosekturgehilfen_________________________________________________________________ 36
Seite 3 von 36
Vorwort Die folgenden Stellenbeschreibungen wurden von der Arbeitsgemeinschaft der Pflegedienstleitungen aller Bundesländer Österreichs im ÖKV gemeinsam erstellt und nach juristischer Abklärung nun zur Verwendung in den Gesundheitseinrichtungen und Krankenhäusern Österreichs freigegeben.
Einleitung Jedes Krankenhaus will durch hochwertige und fortschrittliche Leistungserbringung die Ansprüche seiner Patienten befriedigen. Dieses Ziel kann nur erreicht werden, wenn alle Mitarbeiter an ihren Stellen ihr ganzes Wissen und Können einsetzen und eigene Initiative entfalten können. Überdies muß ein wirkungsvolles Zusammenspiel aller Kräfte sichergestellt werden. Das setzt voraus, daß alle Mitarbeiter genau wissen, was von ihnen erwartet wird und daß sie die Regeln der Zusammenarbeit kennen und befolgen.
Zwecke der Stellenbeschreibung Organisatorisch
� Fixierung der Stelle in der Gesamtorganisation. � Schaffen einer lückenlosen Zuständigkeitsordnung. � Sicherung der gesamtbetrieblichen Organisation. � Einheitliche Auffassung des Stelleninhabers und seiner Vorgesetzten über Art und Umfang der Stellenaufgabe.
Personalpolitisch
� Grundlage für die Personalbeschaffung und den Personaleinsatz. � Grundlage für die objektivierte Stellenbewertung. � Grundlage für die aufgabenbezogene Mitarbeiterstandortbestimmung.
Stellenbeschreibungen
� sind die schriftliche Festlegung aller mit einer Stelle verbundenen Aufgaben und Befugnisse, ihrer Anforderungen
sowie ihrer Einordnung in den Gesamtbetrieb. Der Inhalt bezieht sich auf Stellen, nicht auf jeweilige Stelleninhaber.
� knüpfen an die IST � Organisation an und beschreiben einen Zustand, wie er im Leitbild, in Arbeitsanweisungen und Richtlinien niedergelegt ist. Diese Reglements, Anweisungen etc- bleiben neben den Stellenbeschreibungen gültig.
� sind Teil eines Gesamtsystems von Führungs � und Organisationsinstrumenten, sie hängen eng mit anderen Teilsystemen zusammen.
� lassen die Einordnung der Stellen in die Aufbauorganisation des Betriebes, einschließlich der Stellvertretungsverhältnisse erkennen.
� legen für alle Mitarbeiter und Führungskräfte die ihnen übertragenen Aufgaben und dazugehörigen Befugnisse fest und grenzen diese gegeneinander ab.
� beinhalten die für die Erfüllung der Aufgaben notwendigen Anforderungen, z.B. Ausbildung, Berufserfahrung, Kenntnisse und Fähigkeiten.
� liefern wichtige Angaben für die betriebsorganisatorisch zweckmäßige Gliederung von Aufgaben und ihre Zuordnung zu Stellen .
� stellen Grundinformationen für die Personalbedarfs �, Personalentwicklungs � und Personalkostenplanung bereit. � bilden den Rahmen für die Mitarbeiterstandortbestimmung. � bieten Ansatzpunkte für betriebliche Schulungsmaßnahmen und für eigene Weiterbildungsinitiativen der
Mitarbeiter. � informieren über Aufgaben und Verantwortung, Art der Tätigkeit und Einordnung der Mitarbeiter in den
Arbeitsablauf des Betriebes. In Stellenbeschreibungen werden die Delegationsgebiete für jede Stelle festgelegt. Den einzelnen Mitarbeitern werden dadurch generelle Aufgabenbereiche übertragen, in welchen sie im Rahmen ihrer Kompetenzen selbständig handeln und entscheiden. Die Mitarbeiter tragen dafür auch selbst die Verantwortung. In Stellenbeschreibungen geht es insbesondere darum, für bestimmte Stellen die Ziele, die Stellungen in der Unternehmungsorganisation, die Aufgabengebiete im einzelnen und die Kompetenzen zu bestimmen.
Seite 4 von 36
Struktur der Stellenbeschreibung/Funktionsbeschreib ung Ausgehend von den Zielen,Aufgaben,Verantwortungsbereichen und Kompetenzen der jeweiligen Organisationseinheit sollen die Kern-Aufgaben, Kern-Verantwortungsbereiche und Befugnisse für den einzelnen Mitarbeiter daraus abgeleitet werden. 1. Bezeichnung der Funktion 1. Position
� Organisationseinheit (Direktion,Abteilung..)
�Voraussetzung/Anforderungen/ Mindestqualifikation
� Zielsetzung der Stelle � Vorgesetzte Stellen
(direkt-dienstrechtlich,fachlich) andere weisungsgebundene Stellen
� nachgeordnete Stellen � vertreten durch/von � informiert
Beschreibung der erwarteten allgemeinen Anforderungen (z.B. Ausbildung) und der Mindestqualifikation (fachliche, persönliche, soziale Kompetenz), die für diese Funktion zu erfüllen ist.
2. Kern-Aufgaben/Verantwortungsbereiche Beschreibung der Kernaufgaben, wobei die Aufgabe als Verantwortungsbereich definiert ist, der (bestimmte) Tätigkeiten einschließt. Je nachdem welche Ebene der Mitarbeiter angehört, liegt der Schwerpunkt der Funktion auf (ausführenden) Tätigkeiten, auf Entscheidungsbefugnissen oder auf Verantwortung für Zielsetzung und Konzeption Bei Führungskräften sind auch die Führungsaufgaben anzuführen.
3. Berufspflichten Beschreibung der Berufspflicht laut Gesetz 4. Kompetenzen (Befugnisse) Beschreibung der zu einer Funktion
gehörenden Rechte (Grenzen und Normen-was man „soll/darf“ bzw. was man „ nicht darf“) Es muß Jedem klar sein, bei welchen Angelegenheiten er informativ,beratend, entscheidend oder ausführend mitzuwirken hat. Hier sollten auch die
� Vollmachten, � Berechtigungen für Unterschriften und � Budgetvollmachten (was, bis zu
welcher Höhe) beschrieben werden 5. Fassung vom:
Revidiert am: Datum der Ausgabe
6. Unterschriften Rechtsträger Vorgesetzter Mitarbeiter
Seite 5 von 36
STELLENBESCHREIBUNG –FUNKTIONSBESCHREIBUNG Diplomierte Gesundheits-und Krankenschwester/-pfleg er
Stellenbezeichnung Diplomierte Gesundheits-und Krankenschwester/-pfleger
� Krankenhaus
� Pflegeheim
� Extramurale Dienste
� Soziale Einrichtungen
� Hospizeinrichtungen
� Heeresspitäler / Sanitätseinrichtungen
� Ambulanzen
� Gesundheitspraxen
� Gesundheitsberatende Einrichtungen
Arbeitsbereich
Name der/-s Stelleninhaberin/-s:
Voraussetzungen/ Anforderungen Mindestqualifikation
Ein nach dem österreichischen Gesundheits-und Krankenpflegegesetz anerkanntes Diplom im gehobenen Dienst für Gesundheits-und Krankenpflege
Zielsetzung der Stelle: � Eigenständiges anordnen und durchführen einer fachlich qualifizierten Gesundheits-und Krankenpflege ,die nach dem aktuellen pflegewissenschaftlichen Stand und nach den entsprechenden berufsrechtlichen Vorschriften angewandt wird.
� Die Arbeit hat im Sinne des Pflegeleitbild und der Gesamtzielsetzung des Hauses und der Station zu erfolgen
Vorgesetzte Stellen: Übergeordnete Vorgesetzte : Dienstrechtlich/fachlich-pflegerisch: PflegedirektorIn Direkte Vorgesetzte:
� Fachlich pflegerisch: leitende Pflegekraft oder � mittleresPflegemanagement
Andere weisungsgebundene Stellen: Im mitverantwortlichen Tätigkeitsbereich:
� Anordnungsberechtigung des Arztes im Rahmen des Berufsbildes der/des diplomierten Gesundheits-und Krankenschwester/pfleger
Nachgeordnete Stellen SchülerInnen für Gesundheits-und Krankenpflege, Nostrifikanten, Praktikanten der Pflegehilfelehrgänge, Pflegehilfe, OP-gehilfen, Sanitätshilfsdienste, Zivildiener, Reinigungsdienst bezüglich der Wahrnehmung der Hygienemaßnahmen, Transportdienste
Der Stelleninhaber wird vertreten durch:
� Eine/n Diplomierte Gesundheits-und Krankenschwester/-pfleger
Die/der Stelleninhaber informiert
� Leitende Pflegekraft oder mittleres Pflegemanagement � PflegedirektorIn
Seite 6 von 36
Kernaufgaben/ Verantwortung
Im eigenverantwortlichen Tätigkeitsbereich: � Erheben der Pflegebedürfnisse und des Pflegeaufwandes-
Pflegeanamnese � Feststellen der Pflegebedürftigkeit – Pflegediagnose – als fortlaufender
Prozess � Planung der Pflege � Durchführen der Pflegemaßnahmen unter Beachtung der vorgegebenen
Qualitätskriterien � Dokumentation und Evaluierung der Pflegemaßnahmen � Organisation der Pflege � Anleitung / Überwachung und Begleitung der nachgeordneten Stellen � Mitwirkung an der Pflegeforschung � Begleitung des behinderten, schwerkranken/sterbenden
Patienten/Klienten � Psychosoziale Betreuung � Anleitung und Überwachung des Hilfspersonals � Anleitung und Begleitung der SchülerInnen im Rahmen des Praktikums � Information über Krankheitsvorbeugung und setzen von
gesundheitsfördernden Maßnahmen Mitverantwortlichen Tätigkeitsbereich
� Fachgerechte Durchführung von diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen nach schriftlicher ärztlicher Anordnung
Interdisziplinärer Tätigkeitsbereich � Gesundheitsberatung � Mitwirkung bei präventiven und gesundheitsfördernden � Maßnahmen z.B. Unfallverhütung,Krankheitsverhütung
Entlassungsvorbereitung � Arbeiten im multiprofessionellen Team
Weitere allgemeine Aufgaben laut Funktionsgruppenbeschreibung, Detailbeschreibung, Anstaltsordnung, Geschäftsordnung
Berufspflichten laut GuKG:
� Auskunftspflicht über alle gesundheits- und krankenpflegerischen Maßnahmen gegenüber den betroffenen Patienten, deren gesetzlichen Vertreter oder der genannten Vertrauensperson
� Verschwiegenheitspflicht � Aufklärungspflicht im Rahmen des Pflegeprozesses
(Pflegediagnose,Pflegeintervention, potentiele Pflegerisken) � Einhaltung der festgelegten verbindlichen Richtlinien, Dienstwege,
Dienstanweisungen etc... � kann Tätigkeiten innerhalb der Bereichspflege unter Berücksichtigung
von Qualifikation und Ausbildungsauftrag an nachgeordnete MitarbeiterInnen delegieren
� darf die fachliche Weisungsbefugnis an nachgeordnete MitarbeiterInnen wahrnehmen
� Fortbildungspflicht � Geschenkannahmeverbot � Anzeigepflicht � Meldepflicht � Wahren des Berufsgeheimnisses, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse � Verpflichtung der Teilnahme an Dienstbesprechungen
Fassung vom:
Revidiert am:
Datum:
Unterschrift Rechtsträger Unterschrift Vorgesetzter
Unterschrift Stelleninhaber
Ausgehändigt am:
Seite 7 von 36
Spezielles Berufsbild der/des diplomierten Gesundheits- und Krankenschwester/-pfl eger Detailbeschreibung der Aufgaben und Tätigkeiten Eigenverantwortlicher Tätigkeitsbereich
auf den Patienten bezogen
� erkennt und erfasst die Patientenbedürfnisse entsprechend dem Pflegemodell, erstellt Pflegepläne und wertet sie nach der Durchführung aus, unter Beachtung der vorgegebenen Qualitätskategorien,
� dokumentiert und berichtet über die Wirkung der Maßnahmen und über die Patientensituation (systematisch und chronologisch mit Handzeichen, Pflegeentlassungsbericht)
� nimmt entsprechend der Pflegeindikation Anpassungen bzw. Veränderungen in der Pflegeplanung vor � bezieht den Patienten in die Pflege ein und klärt ihn über die Vorgehensweise bei der Durchführung der
pflegerischen Handlungen, sowie über Pflegerisiken, auf � berät und fördert die Patienten nach Möglichkeit zur Selbständigkeit (unter Einbeziehung der
Vertrauenspersonen/Bezugspersonen)mittels Gespräche, Schulungen, Beratungen � hält sich an das vereinbarte Pflegekonzept � trägt zu einer Atmosphäre bei, die den Heilungsprozess der Patienten/Klienten fördert � pflegt und begleitet den schwerkranken/sterbenden Patienten unter Beachtung der Menschenwürde und der
Einzigartigkeit des Menschen (Wahrung der Privat-und Intimsphäre, Beiziehung der Vertauensperson) � fördert und unterstützt die Kontaktherstellung zu beratenden Stellen (sozialpäd. Einrichtungen,
Krankenhausseelsorge, psychosozialen Dienst..) � wendet die im Haus eingeführten Pflegemethoden nach Standard an und hält sich an das festgelegte Pflegesystems � beachtet die geltenden Hygieneregeln und die Aspekte des Datenschutzes
auf den Krankenhausbetrieb und die Organisation des Pflegedienstes bezogen
� wirtschaftlicher, zweckmäßiger und sparsamer Einsatz von Ge-und Verbrauchsgütern (Pflegehilfsmittel, Medikamente)
� Mitbestimmung bei Anschaffungen und Neueinführung von Pflegeprodukten in Abstimmung mit der leitende Pflegekraft
� Protokollierung der Erfahrungen mit bestimmten Pflegeprodukten (formular für Produkttestungen) � die Arbeit in der Bereichspflege auf der Grundlage des in der Station geltenden Arbeitsablaufes unter Beachtung
des Arbeitsanfalles der Gesamtstation und Einbeziehung vorrangig zu erledigender Aufgaben zu planen und zu organisieren
� Erheben des Ausmaßes der Pflegebedürftigkeit und der Pflegegefährdung anhand der vorhandenen Methodik (PPR,Pflegetheorie.....)
� bei der Arbeit Arbeitsschutz-und Hygienebestimmungen sowie die Brandschutzverordnung beachten � Unfallverhütungsvorschriften beachten � mit den medizin-technischen Geräten im Bereich des Pflegedienstes nach den Vorschriften des
Medizinproduktegesetzes umzugehen
auf die Mitarbeiter der Station bezogen
� unterstützt in ihrer Arbeit nach Notwendigkeit und Möglichkeit und nimmt auch selbst Unterstützung an � vertritt pflegerische Interessen, vor allem gegenüber anderen Berufsgruppen unter Beachtung der Absprachen im
Stationsteam und mit der Pflegedirektion � leitet nach Zuweisung neue Mitarbeiter an, berät und unterstützt sie mit dem Ziel, sich in das Team zu integrieren � leitet die der Station zugewiesenen SchülerInnen unter Beachtung der Absprachen und Wissenstand an, begleitet
und kontrolliert die Durchführung im eigenverantwortlichen Tätigkeitsbereich und koordiniert dies mit dem Mentor und Praxisanleiter
� delegiert geplante Pflegeinterventionen anlog der gesetzlichen Bestimmungen an Pflegehilfe, Sanitätshilfsdienste etc..und kontrolliert die Durchführung
� beteiligt sich nach Möglichkeit eigeninitiativ an hausinternen Arbeitsgruppen. Sie/er setzt sich selber für die Weiterentwicklung der Pflege und die Umsetzung in der Praxis ein (Pflegeforschung)
� Kenntnisse der Gesundheitsvorsorge anwenden (Rauchen, Alkoholmißbrauch, Ernährung.- im persönlichen Verhalten = Vorbildfunktion)
Seite 8 von 36
Mitverantwortlicher Tätigkeitsbereich
auf den Patienten bezogen:
� führt diagnostische und therapeutische Maßnahmen nach schriftlicher Anordnungen der Ärzte fachgerecht aus , und leitet auffällige Beobachtungen unmittelbar und korrekt an die vorgesetzte Stelle weiter bzw. dokumentiert diese
� bereitet die therapeutischen und diagnostischen Maßnahmen ordnungsgemäß vor und führt sie ebenso durch (nur in jenem Umfang, der zu keiner Gefährdung des eigenverantwortlichen Tätigkeitsbereich führt bzw. laut Arbeitsvereinbarung des Hauses)
auf den Krankenhausbetrieb und die Organisation des Pflegedienstes bezogen
� Daten auf Anforderung der Stationsleitung bzw. deren Stellvertretung bzw. der Pflegedirektion zu sammeln und weiterzuleiten
� die Patienten nach gegebener Pflege- und Behandlungsintensität in Pflegekategorien einzustufen � Qualitätsstufen kennen und in der täglichen Praxis hinterfragen � Mithilfe bei der Erarbeitung und Überarbeitung von Pflegestandards, Diagnose- und Therapiestandards � Einhaltung festgelegter Pflegestandards unter Berücksichtung der Individualität des Patienten � Regelmäßige Überprüfung der erreichten Pflegequalität mit der leitenden Pflegekraft anhand festgelegter Kriterien
(z.B. Checkliste Pflegeplanung/Pflegedokumentation...) � Verbesserungsvorschläge an die Stationsleitung weiterzugeben � nach Anweisung neue Sachmittel zu erproben und darüber Erfahrungsberichte zu geben � Vorschriftsmäßige Versorgung von Sach- und Wertgegenständen von Patienten
auf die Mitarbeiter der Station bezogen:
� nimmt regelmäßig an den Mitarbeiterbesprechungen teil und beteiligt sich aktiv an der Umsetzung von Besprechungsergebnissen und Arbeitsgruppenergebnissen, wenn sie von der Leitung der Station/Leitung des Pflegedienstes genehmigt sind
� ihren/seinen Beitrag zur Förderung eines guten Betriebsklimas zu leisten � erforderliche Dienstplanänderungen anzunehmen und zu besprechen � die übertragenen Aufgaben und Verantwortungsbereiche durch engangierte Mitarbeit korrekt nachzukommen und
die Leitung der Station in der Gewährleistung der Pflegequalität zu unterstützen � Einführung und Anleitung von MitarbeiterInnen und PraktikantenInnen im Pflegebereich:die
Einführungsrichtlinien kennen und einhalten, mitwirken bei Beurteilungen durch Zwischengespräche mit der leitenden Pflegekraft, achten auf das Erreichen der Praktikumsziele, Organisationshandbuch kennen, Beurteilungskriterien umsetzen können,
Interdisziplinärer Tätigkeitsbereich
auf den Patienten bezogen
� Entlassungsvorbereitung/Gesundheitsberatung � Sie /er setzt sich dafür ein, daß die Koordination mit anderen Bereichen sinnvoll in den Arbeitsablauf integriert ist
und den Genesungsprozeß des Patienten fördert. � Mitwirkung bei präventiven und gesundheitsfördernden Maßnahmen � Sterbebegleitung (Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse, bei Wunsch des Patienten Vertrauenspersonen
miteinbeziehen, Intimsphäre wahren, religiöse Bedürfnisse des Patienten berücksichtigen...)
auf den Krankenhausbetrieb und die Organisation des Pflegedienstes bezogen
� sich regelmäßig fortzubilden und selbst durch Vorschläge das hausinterne Fortbildungsangebot zu beeinflussen � sich mit Neuerungen in der Gesundheits- und Krankenpflege auseinanderzusetzen und sie bereitwillig zu erproben
entsprechend der Anweisungen � sich selbständig über neue Anordnungen des Betriebes zu informieren (anhand von Protokollen, Rundschreiben
etc...) � soll an der Verbesserung des Pflegestandards des Krankenhauses und des Images durch Engangement und durch
Teilnahme an Arbeitsgruppen und Kommissionen mitarbeiten. � Bereitschaft zur Unterstützung der KollegenInnen anderer Pflegeeinheiten und Bereiche (z.B. bei
Personalengpässen etc..)
Seite 9 von 36
STELLENBESCHREIBUNG –FUNKTIONSBESCHREIBUNG Hebamme
Stellenbezeichnung Hebamme
� Geburtshilfliche Ambulanz � praepartale Station � Geburtsvorbereitung � Kreißsaal � Wochenbettstation � Neugeborenenzimmer
Arbeitsbereich:
Name der/-s Stelleninhaberin/-s:
Voraussetzungen/ Anforderungen Mindestqualifikation
� Qualifikationsnachweis im Inland nach Heb G 1994/§11, � Qualifikationsnachweis im EWR nach HebG 1994§12 oder � Qualifikationsnachweis außerhalb des EWR nach HebG 1994
§13
Zielsetzung der Stelle: � Sicherstellung einer umfassenden-medizinische, psychologischen, emotionalen Versorgung der Schwangeren, Gebärenden, Wöchnerin und des Neugeborenen in Hinblick auf deren individuellen Bedürfnisse unter Beachtung ärztlicher Anordnungen und Zuständigkeiten
Vorgesetzte Stellen: Übergeordneter Vorgesetzter � Rechtsträger
Direkte Vorgesetzte:
� PflegedirektorIn , in dienst- und organisationsrechtlichen � Angelegenheiten, iS der Anstaltsordnung � leitende Pflegekraft (mittleres Pflegemangement), in dienst- und
organisationsrechtlichen Angelegenheiten, iS der Anstaltsordnung � der/dem Facharzt/Fachärztin für Gynäkologie und Geburtshilfe in
fachlich medizinisch-wissenschaftlichen Bereichen, iS des ÄrzteG, BGBL I 1998/196, der Anstaltsordnung und dem Tir-KAG iVm HebG, BGBL 1994/310
Gleichgestellte Mitarbeiter
� Hebammen im Rahmen des horizontalen arbeitsteiligen Teamhandelns � Gehobene Dienste für Gesundheits- und Krankenpflege im Rahmen der
interdisziplinären Zusammenarbeit, insb in der Pflege von Wöchnerinnen sowie Kinder-und Jugendlichenpflege iS §2 Abs. 1Z 10 HebG iVm§§14 ,Abs 2Z 4, 18 Abs 2 GuKG, BGBL I 1998/95
Weisungsberechtigt gegenüber
� Studierende der Hebammenakademie während des praktischen Unterrichtes
� Reinigungspersonal, in fachlich hygienischen Belangen Der Stelleninhaber wird vertreten durch:
� Hebamme
Die/der Stelleninhaber informiert:
� Leitende Hebamme oder Leitende Pflegekraft (mittleres Pflegemanagement)
� Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe und Pädiatrie � PflegedirektorIn
Seite 10 von 36
Kernaufgaben Verantwortungsbereiche
Im eigenverantwortlichen Tätigkeitsbereich (Vgl §2 iVm § 5HebG) � Betreuung ,Beratung und Pflege der Schwangeren, Gebärenden und
Wöchnerin, die Beistandsleistung bei der Geburt sowie die Mitwirkung bei der Mutterschafts- und Säuglingspflege
Im mitverantwortlichen Tätigkeitsbereich (Vgl § 4 HebG) � Bei Verdacht oder Auftreten von für die Frau oder das Kind
regelwidrigen und gefahrdrohenden Zuständen während der Schwangerschaft, der Geburt und des Wochenbettes darf die Hebamme ihren Beruf nur nach ärztlicher Anordnung und in Zusammenarbeit mit einer Ärztin/einem Arzt ausüben.
Interdisziplinärer Tätigkeitsbereich (Vgl insb §§6,8 HebG iVm § 16 GuKg) � Verpflichtung zur Zusammenarbeit mit anderen Gesundheitsberufen,
sowohl im intra- wie auch extramuralen Bereich � Vorschlags- und Mitentscheidungsrecht sowie
Durchführungsverantwortung für alle von der Hebamme in diesem Bereich gesetzten Maßnahmen
Weitere allgemeine Aufgaben
� Herstellen von Kontakten zu Beratungsstellen Siehe Anstaltsordnung, Detailbeschreibung, Funktionsgruppenbeschreibung, etc...
Berufspflichten laut HebG � Dürfen im Notfall ihre fachkundliche Hilfe nicht verweigern � Müssen bei allen regelwidrigen und gefahrendrohenden Zuständen
ärztliche Hilfe beiziehen � hat Auskunftspflicht über ihre Beobachtungen gegenüber dem Arzt � sind verpflichtet, Anzeige zu erstatten, wenn sich ein Verdacht einer
Unterschiebung eines Kindes oder einer Kindesaussetzung ergibt (StGB)
� die Nottaufe eines Neugeborenen ist nur mit Einwilligung der Eltern erlaubt
� Verschwiegenheitspflicht � Hat jede Lebend.- und Totgeburt der zuständigen
Personenstandsbehörde anzuzeigen � Geschenkeannahmeverbot � Hat arbeitnehmerschutzrechtliche Bestimmungen einzuhalten � Verpflichtet für die Fortbildung gemäß § 37 iVm §§ 6Abs. 1 HebG und
zwingend vorgeschrieben nach einer mehr als zweijährigen Berufsunterbrechung
� Führen eines Fortbildungspasses � Wahren des Berufsgeheimnisses, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse
Fassung vom:
Revidiert am:
Datum:
Unterschrift Rechtsträger Unterschrift Vorgesetzte
Unterschrift Stelleninhaber
Ausgehändigt am:
Seite 11 von 36
Spezielles Berufsbild der Hebamme Eigenverantwortlicher Tätigkeitsbereich
auf Mutter und Kind bezogen:
� erfassen der Bedürfnisse der betreuten Personen � Information über grundlegende Methoden der Familienplanung � Planung der Betreuung, Beratung, Hilfestellung und Pflege, sowie Information der betreuten Personen über den
Stationsablauf und die geplanten Maßnahmen � Beobachtung der normal verlaufenden Schwangerschaft, Durchführung der zur Beobachtung einer normalen
Schwangerschaft notwendigen Untersuchungen � Veranlassung von Untersuchungen, die für eine möglichst frühzeitige Feststellung einer regelwidrigen
Schwangerschaft notwendig sind sowie Aufklärung über diese Untersuchungen � Beratung in der Schwangerschaft, Vorbereitung auf die Geburt und Elternschaft in Einzelgesprächen und Kursen
(insb in Fragen Hygiene und Ernährung) � stationäre Aufnahme der Schwangeren bzw. Gebärenden und Durchführung der standardisierten
Routineuntersuchungen sowie -maßnahmen � Begleitung und Überwachung von Mutter und Kind während des Geburtsverlaufes mit Hilfe geeigneter klinischer
und technischer Mittel � Unterstützung im Erkennen der Fähigkeiten und Bedürfnisse der Gebärenden, um ein positives Geburtserlebnis zu
ermöglichen � Entwicklung des Kindes bei Spontangeburten, sofern erforderlich durchführen eines Scheidendammschnittes � Beurteilung der Vitalzeichen und Vitalfunktionen des Neugeborenen sowie Einleitung der erforderlichen
Maßnahmen zur Hilfestellung in Notfällen � Pflege des Neugeborenen und Durchführung der erforderlichen Messungen � Pflege der Wöchnerin, Überwachung des Allgemeinzustandes der Mutter nach der Geburt � Fortlaufende und umfassende Dokumentation wesentlicher Beobachtungen und gesetzter Maßnahmen vor,
während und nach der Geburt einschließlich der Geburtsanzeige � Förderung des Bonding und Hilfestellung beim ersten Stillen des Neugeborenen � Beratung über Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett, Säuglingspflege ,Ernährung und Stillförderung � Anleitung der Mutter zur Rückbildungsgymnastik � Miteinbeziehung und Betreuung des Vaters und/oder der Begleitperson vor während und nach der Geburt � Wahrung der Schweigepflicht, Datenschutzes und der Patientenrechte � im Bedarfsfall herstellen von Kontakten zu freipraktizierenden Hebammen, Hilfsorganisationen und
Beratungsstellen � die Anwendung eines nicht dem Suchtgift unterliegenden krampflösenden oder schmerzstillenden Arzneimittels,
bei gegebener Indikation in der Eröffnungsperiode, das für die Geburtshilfe nach Maßgabe der Wissenschaft und Erfahrung angezeigt ist, ohne ärztliche Anordnung
� die intramuskuläre und subcutane Anwendung von Wehenmittel oder wehenhemmenden Mitteln, bei Gefahr im Verzug, ohne ärztliche Anordnung, wenn ärztliche Hilfe nicht rechtzeitig erreichbar ist.
� Die intramuskuläre Anwendung von Arzneimitteln zur Rhesus-Prophylaxe, wenn die Notwendigkeit der Anwendung von einer Ärztin/einem Arzt festgestellt worden ist.
� Die Anwendung von prophylaktischen Arzneimitteln unmittelbar nach der Geburt, ohne ärztliche Anordnung, wenn die Anwendung durch Hebammen nach dem jeweiligen Stand der medizinischen Wissenschaft und Erfahrung von den Gesundheitsbehörden empfohlen ist.
auf den Anstaltsbetrieb bezogen:
� unterstützt Kollegen in ihrer Arbeit nach Notwendigkeit und Möglichkeit und nimmt auch selbst Unterstützung an � nimmt regelmäßig an den Mitarbeiterbesprechungen teil und beteiligt sich aktiv an der Umsetzung von
Besprechungsergebnissen und Arbeitsgruppenergebnissen � leitet nach Zuweisung neue Mitarbeiter an, berät und unterstützt sie mit dem Ziel, sich in das Team zu integrieren � Sie setzt sich dafür ein, daß die Koordination mit anderen Bereichen sinnvoll in den Arbeitsablauf integriert ist
und den Genesungsprozeß der Patientinnen fördert � die Leitung.der Station durch engagierte, zuverlässige Mitarbeit in der Gewährleistung der Qualität zu
unterstützen. � wirtschaftlicher und zweckmäßiger Gebrauch von Sachgütern, Medikamenten und technischen Geräten � Anforderung von Material, Leistungen und Weitergabe von Schadensmeldungen
Seite 12 von 36
Mitverantwortlicher Tätigkeitsbereich
(Vgl § 4 HebG)
� bei jedem Verdacht oder beim Auftreten von für die Frau oder das Kind regelwirdrigen und bedrohenden Zustand während der Schwangerschaft, der Geburt und des Wochenbettes darf die Hebamme ihren Beruf nur nach ärztlicher Anordnung und in Zusammenhang mit dem Arzt ausüben (belastenden Vorgeschichte, bei Vorliegen und Auftreten von sowie Verdacht auf Erkrankungen, die nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft ärztlichen Beistand erfordern, Mehrlingsschwangerschaften, regelwidrigen Lagen des Kindes, bei Vorliegen oder Vorfall von kleinen Kindesteilen oder der Nabelschnur, bei Verdacht auf Schädel- Becken- Mißverhältnis,)
� Kontrolle bei Terminüberschreitung und Betreuung der Risikoschwangeren (Störungen der Wehentätigkeit, Anzeichen der Überlastung und Erschöpfung der Gebärenden, starken Blutungen aus den Geburtswegen,...)
� Entwicklung des Kindes bei Steißgeburt und damit verbunden die Durchführung eines Scheidendammschnittes � nach Erkennen der Anzeichen von Regelwidrigkeiten Rücksprache mit dem Arzt halten und die notwendigen
Hilfeleistung bis zum Eintreffen des Arztes einleiten bzw. die Betreuung der Gebärenden in Zusammenarbeit mit dem Arzt fortsetzen
� Vorbereitung und Assistenz bei operativer Geburtsbeendigung und pathologischer Planzentarperiode � Überwachung der Plazentarperiode (Gewinnung und Kontrolle der Plazenta, Kontrolle der Blutung),
gegebenenfalls Blutentnahme aus der Nabelschnur � Betreuung und Überwachung der Postplazentarperiode nach einer regelwidrigen Geburt (Fehlgeburt, Frühgeburt,
Mehrlingsgeburt) � Bei Wahrnehmung von Mißbildungen des Neugeborenen, die eine unverzügliche ärztliche Maßnahme erfordern � Bei allen gefahrdrohenden Zwischenfällen sowie bei Erkrankungen der Gebärenden oder bei deren Tod � Bei Empfindlichkeit des Unterleibs, bei regelwidrig vermehrtem Blutabgang, bei ausbleibendem oder
übelriechendem Wochenfluß Interdisziplinärer Tätigkeitsbereich
(Vgl insb §§6,8 HebG iVm § 16 GuKg)
� Verpflichtung zur Zusammenarbeit mit anderen Gesundheitsberufen, sowohl im intra- wie auch extramuralen Bereich
� Vorschlags- und Mitentscheidungsrecht sowie Durchführungsverantwortung für alle von der Hebamme in diesem Bereich gesetzten Maßnahmen
Die Hebammen sind gemäß § 37 iVm §§6 Abs 1 HebG verpflichtet, in Abständen von fünf Jahren Fortbildungskurse im Ausmaß von fünf Tagen zu besuchen. Der Besuch eines Fortbildungskurses ist weiters nach einer mehr als zweijährigen Berufsunterbrechung verpflichtend. Für die Durchführung der Fortbildungskurse hat gemäß § 37 Abs 4 HebG das Österreichische Hebammengremium zu sorgen. Die regelmäßige Teilnahme ist vom diesem im Fortbildungspaß zu bestätigen.
Seite 13 von 36
STELLENBESCHREIBUNG –FUNTKIONSBESCHREIBUNG Hygienefachkraft
Stellenbezeichnung Hygienefachkraft
� Krankenhaus � Pflegeheim � Extramurale Dienste � Soziale Einrichtungen � Hospizeinrichtungen � Heeresspitäler/Sanitätseinrichtungen � Ambulanzen � Gesundheitspraxen � Gesundheitsberatende Einrichtungen
Arbeitsbereich
Name der/- s Stelleninhaberin/-s:
Voraussetzungen/ Anforderungen Mindestqualifikation
Ein nach dem österreichischen Gesundheits-und Krankenpflegegesetz anerkanntes Diplom im gehobenen Dienst für Gesundheits-und Krankenpflege
� die erfolgreiche Absolvierung der Sonderausbildung für Krankenhaushygiene
besondere Fähigkeiten : � pädagogische Fähigkeiten, Teamfähigkeit, kommunikative Fähigkeit,
Kritik.- und Konfliktfähigkeit, Führungsqualitäten, Fähigkeit zur Selbständigkeit und Eigeninitiative,
� Durchsetzungsvermögen, Organisations- und Koordinationsgeschick, � EDV-Kenntnisse
Zielsetzung der Stelle: � Bei allen Maßnahmen die der Erkennung, Vermeidung, Verhütung und Bekämpfung von Krankenhausinfektionen und der Gesundheits-erhaltung der Patienten, Spitalsmitarbeiter und Besucher dienen, unter Berücksichtigung Ökologischer und ökonomischer Aspekte mitzuwirken
� Unterstützt in ihrer Aufgabenerfüllung als Stabstelle, die Anstaltsleitung bei der Umsetzung in allen krankenhaushygienischen Belange.
� Unterstütz die Pflege in ihren Aufgaben entsprechend des formulierten Pflegeleitbildes und trägt zur Entwicklung, Sicherung und Förderung der Hygienequalität in der Pflege bei.
Vorgesetzte Stellen: Direkte Vorgesetzte � In administrativ/dienstrechtlichen/organisatorischen/pflegerisch
fachlichen Belangen PflegedirektorIn � In medizinisch/ fachlichen Belangen:
Ärztlicher Direktor Hygienebeauftragter Arzt
Anordnungsbefugte: � Administrativ/dienstrechtlich/organisatorischen/pflegerisch fachlichen
Belangen PflegedirektorIn � In medizinischen Belangen: Ärztlicher Direktor � In fachlichen Belangen: Krankenhaushygieniker
Nachgeordnete Stellen � Die zur ihrer Aufgabenerfüllung zugeteilten Mitarbeiter in besonderen Fällen, nach Rücksprache mit der jeweiligen Bereichsleitung
Der Stelleninhaber wird vertreten durch:
� Eine geeignete qualifizierte diplomierte Gesundheits- und Krankenschwester/-pfleger = nominiertes Mitglied der Hygienegruppe
Die/der Stelleninhaber Informiert
� Hygienebeauftragten Arzt � PflegedirektorIn � Kollegiale Führung
Seite 14 von 36
Kernaufgaben/ Verantwortungsbereich
� Ermittlung des Hygienestatus in pflegerischen, diagnostischen, therapeutischen und versorgungstechnischen Bereichen
� Mitwirkung bei der Erstellung von Arbeitsanleitungen, Hygienerichtlinien, Hygienestandards und Hygieneplänen
� Durchführung des Hygieneprüfplanes � Mitwirkung bei allen Planungen für Neu-, Zu- und Umbauten (auch
unter dem Ansatz der Kostenrelevanz von Hygieneerfordernissen) � Zusammenarbeit mit dem hygienebeauftragten Arzt und dem
Hygieneteam bei Überwachung der Krankenhaushygiene und der krankenhaushygienischen Maßnahmen (Isolierung, Einhaltung der Hygieneregeln.....)
� Aufzeichnung von Daten bzgl. der Krankenhausinfektionen nach Häufigkeit, Art der Erkrankung, Erreger, Resistenzspektrum, Vorkommen in bestimmten Krankenhausbereichen
� Mitwirkung bei epidemiologischen Untersuchungen � Überwachung pflegerischer Techniken zur Verhütung von
Krankenhausinfektionen (Hygienevisiten) � Weitere allgemeine Aufgaben laut Funktionsgruppenbeschreibung,
Detailbeschreibung, Anstaltsordnung und Geschäftsordnung Berufspflichten laut GuKG � hat Verschwiegenheitspflicht
� Einhaltung der festgelegten verbindlichen Richtlinien, Dienstwege, Dienstanweisungen etc...
� Anzeigepflicht � Meldepflicht � Wahren des Berufsgeheimnisses, � Verpflichtung zu Dienstbesprechung
Befugnisse � Darf die fachliche Weisungsbefugnis an die unterstellten MitarbeiterInnen wahrnehmen (Fachaufsicht)
� soll bei allen Hygienefragen, die die Anstalt betreffen, beratend und entscheidend mitarbeiten
� zeichnet für die Anleitung der Mitarbeiter verantwortlich und überwacht sie im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht
� hat Fort- und Weiterbildungspflicht gemäß dem einschlägigen berufsrechtlichen Bestimmungen im GuKG
� hat das Recht die Krankenhausunterlagen einzusehen und in den patientenbezogenen Pflegeberichten selbst erhobene Befunde zu dokumentieren
� Zugang zu allen Bereichen der Krankenanstalt nach Rücksprache mit den jeweiligen Bereich zuständigen Verantwortlichen
� Zeichnungsberechtigt in der Beratungskorrespondenz, bei Anträgen, sowie bei Materialbestellungen zur Erfüllung des Aufgabenbereiches (z.B. Büromaterialanforderungen, Abklatschnährboden...)
Fassung vom:
Revidiert am:
Datum:
Unterschrift Rechtsträger Unterschrift Vorgesetzter
Unterschrift Stelleninhaber
Ausgehändigt am:
Seite 15 von 36
Spezielles Berufsbild der Hygienefachkraft
� Ermittlung des Hygienestatus in pflegerischen, diagnostischen, therapeutischen und versorgungstechnischen Bereichen
� Selbständige verantwortliche Erstellung und Aktualisierung von Arbeitsanleitungen, Hygienerichtlinien, Hygienestandards, Hygieneplänen und Desinfektionsplänen unter Berücksichtigung von gesetzlichen Regelungen, Verordnungen, Richtlinien und anerkannten Regeln der Technik und deren Fortschreibung, sowie nach ökonomischen, ökologischen und praktikablen Aspekten
� Mitwirkung bei der Beschaffung von Desinfektionsmitteln und bei der Beschaffung und Aufbereitung von Produkten, sofern durch diese eine Infektionsgefahr entstehen kann (Einmalartikel, technische Geräte...)
� Beratung der Mitarbeiter in allen für die Wahrung der Hygiene wichtigen Angelegenheiten � Mitwirkung bei allen Planungen für Neu-, Zu- und Umbauten (auch unter dem Ansatz der Kostenrelevanz von
Hygieneerfordernissen) � Zusammenarbeit mit den hygienebeauftragten Arzt und dem Hygieneteam bei Überwachung der
Krankenhaushygiene und der krankenhaushygienischen Maßnahmen (Isolierung, Einhaltung der Hygieneregeln.....)
� Erfassung von Krankenhausinfektionen durch regelmäßige Besuche auf Stationen und Einsicht in alle wesentlichen klinischen und mikrobiologischen Unterlagen sowie deren Auswertung
� Aufzeichnung von Daten bzgl. der Krankenhausinfektionen nach Häufigkeit, Art der Erkrankung, Erreger, Resistenzspektrum, Vorkommen in bestimmten Krankenhausbereichen
� Mitwirkung bei der Erstellung, Auswertung und Interpretation von Infektionsstatistiken � Mitwirkung bei epidemiologischen Untersuchungen � Überwachung pflegerischer Techniken zur Verhütung von Krankenhausinfektionen (Hygienevisiten) � Überwachung von Desinfektionen, Sterilisation, Versorgung und Entsorgung in verschiedenen
Krankenhausbereichen (Hygienevisiten) � Mitwirkung in der Zentralsterilisation gemäß dem Medizinproduktegesetz � Anleitung und Schulung der Mitarbeiter in der Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von
Krankenhausinfektionen (praktische Demonstration von Hygienemaßnahmen) � Zusammenarbeit mit den verantwortlichen Mitarbeitern der verschiedenen Krankenhausdienste bei der
Sicherstellung der Krankenhaushygiene � Verantwortlich für die Vorbereitung der Hygienekommissionssitzung � Hygienespezifische Unterweisung aller MitarbeiterInnen von Reinigungs- und Entsorgungsfirmen über
einzuleitende und durchzuführende Maßnahmen sowie Einweisung neuer Mitarbeiter des Pflege-und Funktionsbereichs
� Verantwortung für die Praktikantenanleitung und Beurteilung von angehenden Hygienefachkräften während der praktischen Ausbildung in der Zeit des Einsatzes, in Absprache mit der Pflegedirektion
� Dokumentationspflicht und Bereitstellen geeigneter Dokumentationssysteme � Einberufung von Arbeitsgruppen, sowie von bereichs.-und prozeßorientierten Projekten, nach Anforderung durch
die Anstaltsleitung � Durchführung des Hygieneprüfplanes (Proben für gezielte Umgebungsuntersuchungen veranlassen und/oder
durchführen � (Probeentnahme,Probentransport,Probenprotokollierung) � Zeitgerechte Durchführung und Evidenzhaltung des Hygieneprüfplanes � Schulung der Hygienekontaktpersonen über „korrekte Durchführung von Umgebungsuntersuchungen“ � Mitwirkung bei der Auswahl hygienerelevanter Verfahren und Produkte � (Mitwirkung bei der Beschaffung von Desinfektionsmitteln und Aufbereitung von Produkten, die die
Krankenhaushygiene betreffen) � Kennen und einhalten der gesetzlichen Grundlagen und einschlägigen Vorschriften insbesondere Gesundheits-und
Krankenpflegegesetz, Krankenanstaltengesetz, Sanitätsrecht, Arbeitsrecht, Datenschutz, Medizinproduktegesetz, Arbeitnehmerschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Hygienebezogene Verordnungen, Normen, Erlässe, Richtlinien und Standards, Anstaltsordnung etc.
Regelmäßige Berichterstattung an die Anstaltsleitung
� Jahresbericht in schriftlicher Form, fallweise Teilnahme an der Anstaltsleitersitzung nach Einladung � Regelmäßige Dienstbesprechungen mit der Pflegedienstleitung, sowie bei Bedarf mit dem jeweiligen Mitglied der
Kollegialen Führung
Seite 16 von 36
Eigene Fortbildung betreiben
� Organisation und Durchführung innerbetrieblicher Fortbildungen � Jahresprogramm erstellen, Schwerpunkte setzen, die für die Weiterbildung der Hygienekontaktpersonen und
Mitarbeiter im Bereich der Krankenhaushygiene relevant sind � Organisation fachkompetenter Referenten � Fortbildungskartei zur Orientierung anlegen, um gezielte Fortbildungen zu organisieren � Fortbildungsmappe anlegen und vorhandene Unterlagen interessierten Mitarbeitern zur Verfügung stellen
Zusammenarbeit innerhalb und außerhalb des Betriebes
� Aufbau bzw. Weiterführung der Hygienegruppe � Fallweise Teilnahme an Teambesprechungen der einzelnen Berufsgruppen � Mitarbeit in internen und externen Arbeitskreisen � Zusammenarbeit mit dem betriebsärztlichen Dienst und der Sicherheitsfachkraft
Seite 17 von 36
STELLENBESCHREIBUNG – FUNKTIONSBESCHREIBUNG Mittleres Pflegemanagement (Leitende Pflegekraft)
Stellenbezeichnung Mittleres Pflegemanagement (Leitende Pflegekraft)
� Krankenhaus
� Pflegeheim
� Extramurale Dienste
� Soziale Einrichtungen
� Hospizeinrichtungen
� Heeresspitäler / Sanitätseinrichtungen
� Ambulanzen
� Gesundheitspraxen
� Gesundheitsberatende Einrichtungen
Arbeitsbereich
Name der/-s Stelleninhaberin/-s:
Voraussetzungen/ Anforderungen Mindestqualifikation
Fachlich: Ein nach dem österreichischen Gesundheits-und Krankenpflegegesetz anerkanntes Diplom im gehobenen Dienst für Gesundheits-und Krankenpflege
� Berufsausübung im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege
� Absolvierung einer Weiterbildung für mittleres Pflegemanagement � Bei Führung einer Kinderabteilung oder psychiatrischen Abteilung ist
das Diplom für Kinder- und Jugendlichenpflege oder psychiatrische Gesundheits-und Krankenpflege erforderlich
Persönlich: � Fachkompetenz, Entscheidungsfähigkeit, Führungskompetenz,
Organisationsgeschick, Verantwortungsfreude, Eigeninitiative,Belastbarkeit
Sozial: � Beziehungsfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit, Konfliktfähigkeit
Zielsetzung der Stelle: � Sicherung einer zeitgemäßen Pflegequalität, unter besonderen Berücksichtigung des eigenverantwortlichen, mitverantwortlichen und interdisziplinären Tätigkeitsbereiches der gehobenen Dienste für Gesundheits- und Krankenpflege
� Vertritt die Station/Organisationseinheit im Sinne der Gesamtzielsetzung des Krankenhauses/der Organisation
Vorgesetzte Stellen: Direkter Vorgesetzte � Dienstrechtlich: PflegedirektorIn � Fachlich-pflegerisch: Oberschwester / Oberpfleger PflegedirektorIn
Andere weisungsgebundene Stellen: � im mitverantwortlichen Tätigkeitsbereich: Anordnungsberechtigung des
Arztes im Rahmen des Berufsbildes
Nachgeordnete Stellen: � gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege. � Pflegehilfe, SchülerInenn für Gesundheits- und Krankenpflege,
Nostrifikanten, Praktikanten der Pflegehilfelehrgänge, Sanitätshilfsdienste und Zivildiener,
� Reinigungsdienst bezüglich der Wahrnehmung der Hygienemaßnahmen � Stationssekretärin, Transportdienste,
Der Stelleninhaber wird vertreten durch:
� Eine geeignete qualifizierte diplomierte Gesundheits-und Krankenpflegeperson
Seite 18 von 36
Der Stelleninhaber informiert
� PflegedirktorIn � Medizinischen Belangen an fachlich verantwortlichen Arzt
Kernaufgaben/ Verantwortung
Eigenverantwortlichen Tätigkeitsbereich: � Pflegemodelle und Pflegekonzepte, sowie deren Bedeutung für eine
Pflegeeinheit einzuschätzen und anzuwenden � Den Pflegeprozess einschließlich der Pflegediagnosen für eine
Pflegeeinheit zu evaluieren � Patienten und MitarbeiterInnen in wesentlichen Fragen der
Gesundheitsförderung zu beraten � Die von der Pflegedirektion vorgegebenen Rahmenprogramme zur
Pflegequalitätssicherung anzuwenden sowie Qualitätssicherungsmaßnahmen zu initiieren und zu fördern
� Das berufliche Selbstverständnis zu reflektieren und mit Berufsangehörigen anderer Gesundheitsberufe, insb. der Ärzte zu diskutieren
� Den volkswirtschaftlichen Wert der Pflege profund darzulegen � In schwierigen Situationen Entscheidungen aufgrund ethischer
Reflexion zu treffen � Führungsaufgaben unter Nutzung der Stärken und Schwächen des
eigenen Führungsverhaltens, im Hinblick auf die Gesamtzielsetzung des jeweiligen Gesundheitsunternehmens, im eigenen Pflegebereich wahrzunehmen
� Das eigene Verhalten durch Eigen- und Fremdreflexion kritisch zu durchleuchten, sowie Methoden der Psychohygiene für sich und das Team zielführend einzusetzen
� Mitarbeiter zu instruieren, zu fördern und zu beurteilen � Ausbildungskonzepte umzusetzen � Sowie Konfliktsituationen zu erkennen, zu analysieren und Strategien
zur Bewältigung zu entwickeln. Mitverantwortlicher Tätigkeitsbereich:
� Verantwortung für die Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit der Station in pflegerischer Versorgung-
� Ausgehend von der, der Berufspraxis multidisziplinäre und berufsübergreifende Ansätze zur Lösung von Gesundheitsproblemen und der Schnittstellenproblematik für Patienten/Klienten zu treffen
� Pflegebereichsrelevante Daten und Ergebnisse darzustellen, zu interpretieren und pflegeorganisatorische Prozessabläufe zu optimieren
� Die Team- und Personalentwicklung in Kooperation mit der Pflegedirektion für die jeweilige Pflegeeinheit sicherzustellen
� Die Mitarbeiter in der Gesundheits-und Krankenpflege nach Qualifikation und unter Berücksichtigung wirtschaftlicher, humaner und berufsrechtlicher Grundlagen pflegebedarfsorientiert einzusetzen
Interdisziplinärer Tätigkeitsbereich: � Für die Pflege relevante ökonomische und volkswirtschaftliche
Zusammenhänge herzustellen und betriebliche Entscheidungen wirkungsvoll einzubringen
� Als Kostenstellenverantwortliche an den Budgetdispositionen effizient mitzuwirken
Weitere allgemeine Aufgaben laut Funktionsgruppenbeschreibung,Anstaltsordnung, Detailbeschreibung
Berufspflichten laut GuKG
� Auskunftspflicht über alle gesundheits- und krankenpflegerischen Maßnahmen gegenüber den betroffenen Patienten, deren gesetzlichen Vertreter oder der genannten Vertrauensperson
� Verschwiegenheitspflicht � Aufklärungspflicht im Rahmen des Pflegeprozesses
(Pflegediagnose,Pflegeintervention, potentielle Pflegerisken) � Anzeigepflicht � Meldepflicht � Wahren des Berufsgeheimnisses, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisses
Seite 19 von 36
Befugnisse � soll Arbeiten an die unterstellten MitarbeiterInnen unter
Berücksichtigung ihrer Qualifikation und Begabung delegieren- Anordnungsbefugnis-
� kann die MitarbeiterInnen im Rahmen der vorgegebenen Bereichspflege in die einzelnen Pflegebereiche einteilen
� zeichnet für die Anleitung der MitarbeiterInnen verantwortlich und überwacht sie im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht
� darf die fachliche Weisungsbefugnis an die unterstellten MitarbeiterInnen wahrnehmen
� kann aus dringend dienstlich erforderlichen Gründen Überstunden anordnen
� soll berufsethische Grundsätze in ihrem/seinen Wirkungsbereich fördern � soll maßgeblich die Beurteilung der einzelnen MitarbeiterInnen der
Station durchführen besondere eigene Verpflichtung
� Fort- und Weiterbildungspflicht gemäß den einschlägigen berufsrechtlichen Bestimmungen im Gesundheits-und Krankenpflegegesetz
� Mitwirkung bei der innerbetrieblichen Fortbildung Fassung vom: Revidiert am:
Datum:
Unterschrift: Vorgesetzter
Stelleninhaber
Ausgehändigt am:
Seite 20 von 36
Spezielles Berufsbild des mittleren Pflegemanagemen t ( der/des Stationsschwester/Stationspfleger) die nachgeordneten Mitarbeiter sind mit dem Ziel zu führen
� die Zufriedenheit der Patienten durch ganzheitliche, individuelle Pflege zu fördern � sich in der Krankenpflege (z.B. Pflegeplanung, pflegediagnoseorientierter Pflegeprozess, Pflegestandards,
Pflegediagnose, EDVdokumentation, Pflegemethoden... auseinanderzusetzen � sie anzuleiten, damit sie motiviert und zufrieden, selbstständig und verantwortungsbewusst arbeiten (sollen in
Entscheidungen einbezogen werden), damit sie den Arbeitsablauf und die Arbeitsorganisation unter Beachtung abgesprochener Kautelen und Wirtschaftlichkeit planen und durchführen
� dass sie die Zusammenarbeit mit anderen Bereichen des Krankenhauses konstruktiv fördern Die Aufgaben -und Verantwortungsbereiche des mittleren Pflegemanagement (der Stationsleitung) im einzelnen Eigenverantwortlicher Tätigkeitsbereich
� für die fachgerechte Erfassung der Patientenbedürfnisse in der praktischen Gesundheits- und Krankenpflege, dass die Pflege geplant und nach der Durchführung ausgewertet wird (anhand von vorhandenen Methodik PPR, Pflegetheorie...)um die Pflegequalität zu gewährleisten
� verantwortlich für die Mithilfe und Beratung bei der Erstellung von Pflegeplänen � verantwortlich für die Überwachung der Pflege unter Berücksichtigung des eingeführten Pflegekonzeptes und der
Organisation des Stationsablaufes � Kontrolle und Überwachung der Qualität (einhalten des festgelegten Pflegesystems) und Quantität der Arbeit
(koordinieren der Behandlungsmethoden und Pflegemethoden) Arbeitsablaufanalysen � Kontrolle der Durchführung der Gesunsdheits- und Krankenpflege nach den geltenden Hygieneregeln � verantwortlich für die Einhaltung und Überwachung der Schweigepflicht, Aufklärungspflicht, Patientenrechte und
des Datenschutzes, Geschenkannahmeverbot � schaffen einer Atmosphäre, die den Heilungsprozess der Patienten fördert � zusammenarbeiten mit Patienten und deren Angehörigen � Kontaktherstellung zu beratenden Stellen ( sozialpädagogischen Einrichtungen , Seelsorge, psychosozialer
Dienst..) � durchführen von Pflegevisiten und Abhaltung regelmäßiger Pflegegespräche � Weitergabe und einholen von pflegerelevanten Informationen vom und an das ganze Pflegeteam � Verwenden von Checklisten zur Überprüfung der Pflegedokumentation bzw. Pflegeplanung
Mitverantwortlicher Tätigkeitsbereich - betriebsbezogene Aufgaben
verantwortlich für: � die Einhaltung der Hygiene-und Unfallverhütungsvorschriften und Brandschutzverordnungsvorschriften in der
Station in Zusammenarbeit mit dem Hygieneteam, Sicherheitsbeauftragten und Brandschutzbeauftragten des Hauses
� die Überwachung der Geräte nach dem Medizinproduktegesetz bezüglich Funktionalität und Kontrolle der Unterweisungen der Mitarbeiter anhand des Gerätepasses
� die Überwachung der Medikamentenanforderung und -aufbewahrung sowie die Führung des Suchtgiftes � die Bestellung und Überwachung von Pflegeartikeln und sonstigen Materialien sowie für die Überwachung der
Lagerhaltung der Station � die Anforderung und Verwaltung von pflegerischem Sachbedarf, sowie Mitsprache bei den Investitionsbudgets � die Überwachung des festgelegten Arbeitsablaufes auf der Station und für die Organisation der Arbeitseinteilung
unter Berücksichtigung der Qualifikation der einzelnen Mitarbeiter � die Planung der Bettenbelegung und die Verlegung der Patienten innerhalb der Station � Schaffung eines Überblickes über den Arbeitsanfall der Abteilung mit im Krankenhaus üblichen Mitteln
(Arbeitsfaktor, Pflegekategorien..) � Förderung des Gruppenprozesses und Schaffung von Möglichkeiten, damit ein leistungsfähiges und zufriedenes
Team entstehen und als solches tätig sein kann � Durchführung monatlicher protokollierter Mitarbeiterbesprechungen auf Stationsebene � Vertretung der fachlich und dienstrechtlichen Interessen der Mitarbeiter, Wahrnehmung der eigenen Interessen
und als Führungskraft Vertretung der Interessen des Betriebes � Mitsprache bei baulichen Veränderungen/Neubauten � Vorschlags.- und Mitbestimmungsrecht bei Anschaffungen (schriftliches Festhalten der Erfahrungen mit
bestimmten Pflegeprodukten) � Überprüfung der Verbrauchsmittel mittels statisch aufbereiteter Übersichtslisten der Verwaltung � Beachten der Mülltrennungsvorschriften und der Umweltschutzgebarung
Seite 21 von 36
Personalbezogenen Aufgaben (Organisation des Pflegedienstes)
� die Teilnahme an Besprechungen der Stationsleitungen durch sich selbst oder durch ihre/seine Vertretung und für die Weitergabe der Informationen, die, die Mitarbeiter in den Stationen betreffen
� die Planung des Personaleinsatzes � die Planung und Überwachung der Dienstzeit im Rahmen der hausinternen Vorgaben und der gesetzlich
vorgeschriebenen Arbeitszeit nach den Bedürfnissen der Station � die Aufstellung von Urlaubsplänen unter Beachtung der hausinternen Vorgaben � die Hilfestellung bei der Einarbeitung neuer MitarbeiterInnen � die Meldung von Dienstunfällen � die entsprechende Förderung der MitarbeiterInnen, damit der Stationsbetrieb auch bei Abwesenheit der
Stationsleitung gut fortgeführt werden kann Maßnahmen zur Entwicklung des selbständigen Arbeitens der MitarbeiterInnen
� die Schüleranleitung in Zusammenarbeit mit der Krankenpflegeschule, dem Praxisanleiter und dem Mentor der Station
� die Durchführung von regelmäßigen Mitarbeiterbeurteilungen in Absprache mit der Leitung des Pflegedienstes � die formelle und inhaltliche Leitung der Dienstübergaben � die Anleitung der Mitarbeiter bei der Einführung neuer Pflegemethoden und Evaluierung getroffener
Vereinbarungen/maßnahmen � die Teilnahme an Arbeitsgruppen im Hause zur Weiterentwicklung der Pflege � Hilfestellung für die einzelnen MitarbeiterInnen bei der Umsetzung von Arbeitsgruppenergebnissen � das Führen von Statistiken (Pflegeintensität, Pflegekategorien, Fragenkatalog zur Ergebnisqualität der
Abteilung....)Kontrolle und Überwachung der Quantität und Qualität der Arbeit � Mitsprache bei der personellen, materiellen und technischen Ausstattung ihrer Station in den entsprechenden
Gremien � Auswahl der Mitarbeiter für die Fortbildungsveranstaltungen � Mitarbeiter anregen, schriftliche Berichte über besuchte Fortbildungen auf der Station zur Einsichtnahme
aufzulegen-, eigene Fortbildungsmappe zu führen Interdisziplinärer Tätigkeitsbereich
Zusammenarbeit mit anderen Bereichen
sie sorgt dafür dass: � die Koordination der Arbeitsabläufe der Station mit denen der anderen Bereichen möglichst nicht kollidieren � Terminabsprachen mit dem Diagnostik-und Therapiebereich � die Koordination sinnvoll in den Arbeitsablauf integriert ist und das Wohl und den Genesungsprozeß des Patienten
fördert (Störungen sind in der Pflegedirektion zu melden) � bei Personalengpässen Kooperation mit anderen Stationsleitungen in Absprache mit der Pflegedirektion
Zusammenarbeit mit der Schule für allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege, Kinder-und
Jugendlichenpflege, Schule für psychiatrische Gesundheits- und Krankenpflege
sie ist verantwortlich dass: � gemeinsame Absprachen/Besprechungsergebnisse mit den LehrerInnen für Gesundheits- und Krankenpflege,
LehrerInnen für Kinder- und Jugendlichenpflege und LehrerInnen für psychiatrische Gesundheits- und Krankenpflege bzw. dem Praxisanleiter mit dem Ziel einer einheitlichen Ausbildung umgesetzt werden
� die Schüler in die Organisation sowie die Gegebenheiten des Hauses und in die Gesundheits- und Krankenpflege allgemein eingewiesen werden und angemessene Anleitung stattfindet
� die Leistungen der Schüler regelmäßig beurteilt werden und über deren weitere Entwicklung beraten wird.
Zusammenarbeit mit der Plegedirektion
Sie ist verpflichtet: � alle wichtigen Vorkommnisse hinsichtlich der übertragenen Aufgaben und Verantwortungsbereiche
weiterzugeben � für die Einhaltung aller festgelegten Rahmenbedingungen, Pflegekonzepte und Dienstanweisungen zu sorgen, die
von der Pflegedirektion bzw. Anstaltsleitungen herausgegeben wurden. � Sich auch für die Weiterentwicklung der Gesundheits- und Krankenpflege und des Pflegedienstes im eigenen
Krankenhauses einzusetzen und Vorschläge weiterzuleiten � die Mitarbeiter zur Fort-und Weiterbildung motivieren � Mitwirkung an der Weiterentwicklung der Unternehmungskultur
Seite 22 von 36
STELLENBESCHREIBUNG –FUNKTIONSBESCHREIBUNG OperationsgehilfeIn – Sanitätshilfdienst-
Stellenbezeichnung OperationsgehilfeIn – Sanitätshilfdienst-
� Krankenhaus � Pflegeheim � Extramurale Dienste � Soziale Einrichtungen � Hospizeinrichtungen � Heeresspitäler/Sanitätseinrichtungen � Ambulanzen � Gesundheitspraxen, Gesundheitsberatende Einrichtungen
Arbeitsbereich
Name der/-s Stelleninhaberin/-s:
Voraussetzungen/ Anforderungen Mindestqualifikation
Absolvierung des Operationsgehilfenkurses innerhalb von 2 Jahren ab Berufsantritt
Zielsetzung der Stelle: � Mithilfe bei der Pflege unter Anleitung, Aufsicht und Führung durch eine diplomierte Gesundheits-und Krankenschwester/-pfleger im Operationssaal/Ambulanz
� Einfache Hilfsdienste und Handreichungen bei der Durchführung ärztlicher Eingriffe
Vorgesetzte Stellen: Übergeordneter Vorgesetzter:
� Dienstrechtlich und fachlich/ pflegerisch: PflegedirektorIn Direkte Vorgesetzte:
� Fachlich/pflegerisch: leitende/r Operationspflegeschwester/-pfleger Andere weisungsgebundenen Stellen:
� Gehobener Dienst für Gesundheits-und Krankenpflege � im Rahmen der Mithilfe bei ärztlichen Eingriffen die/der Ärztin/Arzt
Nachgeordnete Stellen � keine
Der Stelleninhaber wird vertreten durch:
� OperationsgehilfeIn – Sanitätshilfdienst-
Die/der Stelleninhaber informiert
� Gehobener Dienst für Gesundheits-und Krankenpflege � leitende/r Operationspflegeschwester/-pfleger � PflegedirektorIn � Arzt
Kernaufgaben Verantwortungsbereiche
� Vorbereitung des Operationssaales und des Sterilgutes � Vorbereitungsmaßnahmen zur Operationsdurchführung � Mithilfe bei Lagerung und Vorbereitung des Patienten im
Operationssaal � Unsterile Assistenzdienste während der Operation � Mithilfe während des Anlegens vom Verband/Gips � Mithilfe beim Ausschleusen des Patienten � Entsorgen und Aufräumen nach Operationsende � Reinigung und Desinfektionsaufgaben
Seite 23 von 36
Berufspflichten laut Gesetz:
� Alle wichtigen Vorkommnisse hinsichtlich der übertragenen Aufgaben und Verantwortungsbereiche an die vorgesetzten Stellen weiterzugeben
� den Anweisungen korrekt nachzukommen � sich regelmäßig fortzubilden � Verschwiegenheitspflicht � Aufklärungspflicht im Rahmen der Durchführung seiner Tätigkeiten � Einhaltung der festgelegten verbindlichen Richtlinien, Dienstwege,
Dienstanweisungen � Wahren des Berufsgeheimnisses, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse
Fassung vom:
Revidiert am:
Datum:
Unterschrift Rechtsträger
Unterschrift Vorgesetzter Unterschrift Stelleninhaber
Ausgehändigt am:
Seite 24 von 36
Spezielles Berufsbild der/des Operatiosngehilfin/Op erationsgehilfen Detailbeschreibung Aufgaben/Tätigkeiten des Personals im OP-Bereich
Einholen von Informationen über die Operation
� Orientierung verschaffen über das OP- Programm � Information einholen über Art der Operation und evtl. OP-Technik- � OP-Tisch vorbereiten, bestellen des Patienten von Station, persönliche Vorstellung � beim Einschleusvorgang, anbringen des Patientenfixiergurtes unter unmittelbarer Aufsicht der diplomierten
Operationsfachkraft
Vorbereitung des OP-Saales und des Sterilgutes
� Bereitstellung und Überprüfung des OP-Tisches und aller medizinisch-technischen Geräte auf Funktionalität und
Sicherheit � abwischen der OP-Lampen, Instrumentiertische, Wagen etc. mit Alkohol � bereitlegen und überprüfen der Lagerungsmaterialien und Seitenstützen � Vorbereitung spezieller Geräteschaften (Blutleere....) � Überprüfung von Verfallsdaten und Sterilitätskontrollen bei allen Sterilgütern und Materialien sowie Kontrolle
wegen evtl. Beschädigung � Einhaltung hygienischer Maßnahmen
Vorbereitungsmaßnahmen zur OP- Durchführung
� Mithilfe beim Abdecken des Patienten � Positionierung und Konnektierung der Geräte und der Lampeneinstellung unter Beachtung der Sterilbereiche
Lagerung und Vorbereitung des Patienten im OP-Saal
� Indikationsgerechte und schonende Vorbereitung des Patienten zur Operation in Zusammenarbeit mit dem
gehobenen Dienst der Gesundheits-und Krankenpflege (Rasur lt.Standards etc...) � Mithilfe bei OP.spezifischer Lagerung des Patienten unter Berücksichtigung seines körperlichen Zustandes
(lt.Standards etc..) � Abpolstern lt. Standards, um Lähmungen und Verbrennungen zu vermeiden � Anbringen einer Neutral- Elektrode lt.Standard � Bereitstellen der Desinfektionsmittel für Hautdesinfektion des OP-Gebietes
Intraoperative Tätigkeiten
� Vorbereitung und Mithilfe beim ordnungsgemäßen intraoperativen Positions-und Gerätewechsel � Kontaminationsfreie und indikationsgerechte Versorgung von Operationspräparaten, Abstrichen etc.. und deren
korrekte Deponierung bis zum Versand � ständige Anwesenheit während der Operation und Hilfestellung geben für den/die InstrumentarIn
Postoerative Tätigkeiten
� Mithilfe beim Verband der OP-Wunde, anschließen der Drainagen oder Ableitung � Vorbereitung der Utensilien für die Verbandfixierung, Drainagekonnexion, Ruhigstellung etc. � Mithilfe während des Anlegens und Antrocknen des Gipses � Patienten zum Ausschleusen vorbereiten und in Umbettraum bringen � Mithilfe bei OP-Abdeckung und Neutral-Elektroden entfernen,sowie Patienten entlagern und zudecken; � Patienten zum Umbettraum fahren, Sicherheitsgurt entfernen, mit Hilfe einer automatischen Umbetteinrichtung
vom OP-Tisch ins Stationsbett umlagern (Sicherheit des Patienten hat Vorrang)
Seite 25 von 36
Entsorgen und Aufräumen nach OP-Ende
� Sauger entleeren, grob reinigen und desinfizieren � aufräumen und entsorgen aller sonstigen Materialien unter Einhaltung entsprechender Sicherheitsaspekte
(Trennung und Beachtung reiner und unreiner Arbeiten ...) � Vorbereitung und Aufrüstung des OP-Saales für nächsten Patienten � Auffüllen der Verbrauchsgüter sowie ordnen aller verwendeten Arbeitsmaterialien (sachgerechter wirtschaftlicher
Umgang) � durchführen von Reinigungs-und Putzarbeiten betreffend ihrer/seiner Materialien
administrative Aufgaben
� Ausgaben und Verwaltung von Hilfsmitteln � Anmeldung von Wartungs-und Reparaturarbeiten medizinisch-technischen Apparate
Aufgaben bezogen auf die Mitarbeiter
� Teilnahme an Mitarbeiterbesprechungen
Aufgaben auf den Anstaltsbetrieb bezogen:
� Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften, Arbeitnehmerschutz sowie Brandschutzverordnungsvorschriften,
Hygienerichtlinien und Medizinproduktegesetz � Mitwirkung an der Umsetzung von Besprechungsergebnissen/Arbeitsgruppenergebnissen in die Praxis � Beachtung der Mülltrennungs.und Umweltschutzvorschriften � Zusammenarbeit innerhalb und außerhalb des Betriebes
Seite 26 von 36
STELLENBESCHREIBUNG –FUNKTIONSBESCHREIBUNG Pflegedirektorin/Pflegedirektor
Stellenbezeichnung Pflegedirektorin/Pflegedirektor - Pflegedienstleitung
� Krankenhaus
� Pflegeheim
� Extramurale Dienste
� Soziale Einrichtungen
� Hospizeinrichtungen
� Heeresspitäler / Sanitätseinrichtungen
Arbeitsbereich
Stellung innerhalb der Krankenhausleitung Arbeitsbereich:
� Gleichberechtigtes Mitglied der kollegialen Führung
Name der/-s Stelleninhaberin/-s:
Voraussetzungen/ Anforderungen/ Mindestqualifikation
Fachlich: � Ein nach dem österreichischen Gesundheits-und Krankenpflegegesetz
anerkanntes Diplom im gehobenen Dienst für Gesundheits-und Krankenpflege und zusätzlich für Sonderkrankenanstalten die jeweilige Zusatzausbildung
� Mindestens 2 jährige Berufsausübung im gehobenen Dienst für Gesundheits-und Krankenpflege
� Erfolgreiche Absolvierung der Sonderausbildung für Führungsaufgaben gemäß §72 GuKG oder einschlägige Universitäts.-oder Hochschullehrgänge für Führungsaufgaben wie:
o postgraduale Ausbildungen an der WU Wien, o Donauuniversität Krems für Gesundheits- und
Krankenhausmanagement, o Fachhochschulen für Gesundheitsmanagement, o Studium der Betriebswirtschaftslehre o akademisch geprüften Gesundheits- oder Krankenhausmanager
Persönlich: � Fachkompetenz (Problemlösungsfähigkeit, Organisationsfähigkeit,
Entscheidungsfähigkeit, Fähigkeit zum vernetzten Denken - Innovationsfähigkeit),
� Führungskompetenz, (zielorientierte Teamführung, Mitarbeiterführung), effiziente Organisation und Planung,
� Kundenorientierung, � Stabilität und Ausdauer
Soziale Kompetenz
� Beziehungsfähigkeit, aktive Kooperation, � Kommunikationsfähigkeit, � Konfliktfähigkeit
Zielsetzung der Stelle: � Den Pflegedienst nach fachlichen, ökonomischen, organisatorischen und rechtlichen Bedingungen effizient zu gestalten und dabei auch der Verantwortung für das unterstellte Personal gerecht zu werden
� Sicherung und Weiterentwicklung der patienten/klientenbezogenen Pflegequalität, unter Berücksichtigung des eigenverantwortlichen, mitverantwortlichen, interdisziplinären und speziellen Tätigkeitsbereich und den Grundlagen der Pflegewissenschaften
Seite 27 von 36
Vorgesetzte Stellen: Übergeordneter Vorgesetzter:
� Rechtsträger Andere weisungsgebundenen Stellen:
� keine
Nachgeordnete Stellen � Oberschwestern/pfleger � leitende Pflegekräfte oder mittleres Pflegemanagement, � gehobener Dienst für Gesundheits-und Krankenpflege, � SchülerInnen der Schule für Gesundheits-und Krankenpflege
Nostrifikanten, sowie Praktikanten der Pflegehelferlehrgänge, Pflegehilfe,
� Sanitätshilfsdienste und Zivildiener, � Hebammen, � Stationssekretärinnen, � AbteilungshelferIn � Stabstellen wie:
o QualitätsmanagerIn, o PflegecontrollerIn, o Fort-und WeiterbildungsreferentenIn, o Hygienefachkraft, o RiskmanagerIn o CasemanagerIn, o PflegepädagogIn, o BeschwerdemanagerIn
Der Stelleninhaber wird vertreten durch:
� Für ihre/seine Abwesenheit wird vom Rechtsträger über Vorschlag des der LeitersIn eine geeignete Person des gehobenen Dienstes für Gesundheits-und Krankenpflege bestellt.
Die/der Stelleninhaber informiert:
� Rechtsträger, kollegiale Führung
Kernaufgaben/ Verantwortungsbereiche
� Koordination und Konzeption der Aufgaben und Tätigkeiten des Pflege- und Funktionsbereiches
� Erstellung und Implementierung zeitgemäßer Arbeitskonzepte � Verantwortung für die Organisation und dem Einsatz der personellen
und sachlichen Ressourcen im Aufgabenbereich � Verantwortung für die Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit der
pflegerischen Versorgung ( Planung, Organisation, Realisierung und Kontrolle von Arbeitsabläufen für den Pflegedienst)
� Führung der nachgereihten Mitarbeiter � Personalbedarfsberechnung � Verantwortung für die Qualität der Pflege, die Durchführung der
korrekten Dokumentation und Leistungserfassung � Fachaufsicht über alle der Pflegedirektion unterstellten und
zugeordneten MitarbeiterInnen � Mitwirkung in der Betriebsführung � Organisation der Sachmittel und Überwachung des Sachmitteleinsatzes
im Pflegebereich � Pflege und Weiterentwicklung der ressort- und
dienstartenübergreifenden Zusammenarbeit Weitere allgemeine Aufgaben:
� Siehe Anstaltsordnung, Funktionsgruppenbeschreibung, Geschäftsordnung, Detailbeschreibung , etc...
Seite 28 von 36
Berufspflichten laut GuKG:
� Auskunftspflicht über alle gesundheits- und krankenpflegerischen Maßnahmen gegenüber den betroffenen Patienten, deren gesetzlichen Vertreter oder der vom Patienten genannten Vertrauensperson
� Verschwiegenheitspflicht, Wahrung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen
� Aufklärungspflicht im Rahmen des Pflegeprozesses (Pflegediagnose, Pflegeinterventionen, potentielle Pflegerisken)
� Anzeigepflicht � Meldepflicht � Geschenkannahmeverbot � Fortbildungspflicht
Befugnisse: � Der Stelleninhaber trägt die Gesamtverantwortung für die nachgeordneten Stellen. Übernahme- bzw einlassungsfahrlässiges Handeln trifft den nachgereihten Mitarbeiter unmittelbar und höchst persönlich!
� Ist dem Rechtsträger der Krankenanstalt für die Durchführung seiner Aufgaben verantwortlich
� Ist befugt, im Rahmen seines/ihres Wirkungsbereiches die gebotenen verantwortungsbezogenen verbindlichen Weisungen zu treffen
� Hat Weisungsbefugnisse und Aufsichts- und Kontrollpflichten. Zeichnungsbe- rechtigung:
� der Funktionsinhaber unterzeichnet Angelegenheiten seines Aufgabenbereiches alleinverantwortlich
� hat die Budgetvollmacht: o Sachmittelbudget in der Höhe von _______________
o Fortbildungsbudget in der Höhe von. _____________
Fassung vom: Revidiert am: Datum: Unterschrift Rechtsträger Unterschrift Vorgesetzter
Unterschrift Stelleninhaber
Ausgehändigt am:
Seite 29 von 36
Spezielles Berufsbild der/des PflegedirektorIn: Dem Leiter des Pflegedienstes (Pflegedirektorin/Pflegedirektor) fällt insbesondere die Aufgabe zu, den Dienst im pflegerischen Bereich der Krankenanstalt zu koordinieren und auf die Qualität, Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit der pflegerischen Versorgung der Krankenanstalt hinzuwirken. Dazu zählen insbesondere: Planung, Organisation und Kontrolle aller unterstellten Bereiche
� Vertretung der Krankenanstalt hinsichtlich seines/ihres Wirkungsbereiches � Obsorge für die Einhaltung der für die Berufsausübung maßgeblichen Rechtsvorschriften � Budgetplanung und Kontrolle für den Geschäftsbereich des Pflegedienstes (Aufstellung des Stellenbedarfsplanes,
Erarbeitung und Aufstellung des Haushaltsplanes sowie der Abteilungssätze für die Pflege) � Berechnung des Personalbedarfes seines/ihres Wirkungsbereiches nach anerkannten wissenschaftlichen Methoden
(Erkenntnissen) für die Antragstellung des Dienstpostenplanes � Entscheidung über den Personaleinsatz und die Diensteinteilung ihres Wirkungsbereiches unter Berücksichtigung
der Qualifikation der Mitarbeiter und der Pflegebedürfnisse der Patienten � Planung von Arbeitsablauf und Arbeitsverteilung durch effektive Organisations- und Leistungsstrukturen in
Wirkungsbereichen � Erstellen von Dienstanweisungen und Richtlinien für den Pflegedienst, einschließlich der Mechanismen zur
Kontrolle der Pflegequalität und ihrer Wirtschaftlichkeit � Erstellen und Überwachung und Unterzeichnung der Dienstpläne, sowie die Berechnung der geleisteten
Dienstzeiten im Abrechnungszeitraum � Schriftliche Evidenzhaltung der Krankenstände und sonstiger Abwesenheiten (Zugriffsrecht auf relevante Daten) � Planung, Vereinbarung und Genehmigung sowie Administration des Erholungsurlaubes und der Sonderurlaube
nach dienstrechtlichen Vorschriften � Stellungnahme zum Antrag auf die Gewährung von sonstigen Sonderurlauben � Planung von Arbeitsablauf und Arbeitsverteilung durch effektive Organisations- und Leistungsstrukturen im
Wirkungsbereich � Erstellen von Dienstanweisungen und Richtlinien für den Pflegedienst, einschließlich der Mechanismen zur
Kontrolle der Pflegequalität und ihrer Wirtschaftlichkeit � Planung, Organisation, Koordination und Kontrolle aller die Pflege betreffenden Maßnahmen � Überwachung des ordnungsgemäßen Dienstablaufes in den Pflegebereichen (Teilnahme an ärztlichen Visiten,
Durchführen von Pflegevisiten, Rundgänge, Überprüfung der Dienstprotokolle, Pflegedokumentation etc..) Führung des Personals
� Bearbeitet die eingehenden Bewerbungen, Anfragen in dem ihr unterstellten Bereich und führt den damit verbundenen Schriftverkehr, erarbeitet die Stellenausschreibung für die Personalanwerbung
� Erteilung von einer Belehrung oder Ermahnung bei Verfehlungen mit Protokollnotiz � Abhalten und Auswerten regelmäßiger Besprechungen der Mitarbeiter ihres Wirkungsbereiches � Feststellung der fachlichen Eignung bei der Auswahl, der Einstellung bzw. dem Ausscheiden des zugeteilten
Personals, sowie das Führen der notwendigen Aufzeichnungen � Fachliche Beurteilung der Mitarbeiter im Wirkungsbereich, Karriereplanung � Abfassen von Dienstzeugnissen bei Ausscheiden von Pflegepersonen � Analysieren und Beurteilen von Personalbewegungen und ziehen der Konsequenzen � Feststellung der fachlichen Eignung der Mitarbeiter für Funktionsposten und/oder besonderer Verwendung � Vorschlag zur Bestellung von Personen für Leitungspositionen � Weisungsbefugnis, das ihr unterstellte Personal im Rahmen dienstlicher Notwendigkeiten innerhalb des
Krankenhauses zu versetzen bzw. anzuordnen � Nimmt Versetzungswünsche entgegen und entscheidet hierüber � Antragstellung auf Kündigung oder Entlassung von Mitarbeitern, Suspendierung von Mitarbeitern.
Anzeigeerstattung bei disziplinären Verfehlungen � Erarbeitung und Durchführung von Fortbildungsprogrammen, sowie die Leitung der Aus/Fort.- und Weiterbildung
der Mitarbeiter
Seite 30 von 36
Mitwirkung in der Betriebsführung
� Vertretung der Krankenanstalt hinsichtlich seines (ihres) Wirkungsbereiches � Gewährleistung einer kontinuierlichen, fachlich qualifizierten Pflege der in Anstaltspflege genommenen und der
sich in ambulanter Behandlung befindlichen Personen � Entgegennahme und Behandlung von Wünschen und Beschwerden der Patienten und deren Angehörigen, das
Pflegepersonal und die pflegerische Versorgung betreffend � Beteiligt sich bei allen, den Pflegebereich berührenden strukturellen und organisatorischen Änderungen oder
Neuerungen z.B. der Patienten- und Mitarbeiterverpflegung, Fragen der Ver.- und Entsorgung...., Steuerung von Ressourcen
� Trägt die Mitverantwortung bei der praktischen Ausbildung die Schüler der Gesundheits.- und Krankenpflegeschule und erteilt fachbezogenen Unterricht in den Krankenhaus angeschlossenen Schulen
� Verantwortung für die allgemeine und spezielle Krankenhaushygiene im pflegerischen Bereich � Kontrolle der Tätigkeiten der Hygienefachkraft � Erstellen des Jahresberichtes inklusive Statistiken der Anstalt hinsichtlich seines (ihres) Wirkungsbereiches z.B.
Personalstatistik, Ausfallzeiten, Arbeitsfaktor....... � Erstattung von Berichten über ihren Wirkungsbereich � Fachentscheidung für den Einkauf von Pflegehilfsmitteln, sowie Kontrolle der sinnvollen Verwendung von
Sachmitteln � Mitwirkung in den verschiedenen Kommissionen (Ethik-, Hygiene-, Qualitätssicherungs-, Medikamenten-,
Prüfungskommission.....sowie an den betrieblichen Weiterentwicklungen (neue Einrichtungen) � Mitplanung bei Neu- und Umbauten, Renovierungen sowie bei Neuanschaffungen � Auswahl der Dienstkleidung seines (ihres) Wirkungsbereiches � Beratung und Unterstützung des Pflegepersonals in schwierigen Situationen � Förderung, Verantwortung und Durchführung der Pflegeforschung � Sichern der Integration des pflegetheoretischen Wissens in die praktische Ausbildungen � Wahrnehmung der eigenen Fortbildung � Informationsweitergabe über Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen im In- und Ausland � Beschaffung von Fachliteratur auf dem Gebiet der Pflege und Aufsicht über die Fachbibliothek � Organisation und Leitung des Sekretariates der Pflegedirektion � Öffentlichkeitsarbeit für den Pflegebereich (Fachvorträge, Tag der offenen Tür, Kundenzeitschrift,
Mitarbeiterzeitschrift...) � Arbeitsschutz und Unfallverhütung für den pflegerischen Bereich nach den gesetzlichen Bestimmungen � Mitverantwortung für die Durchführung der Medizin- Geräteverordnung für den gesamten Pflegebereich nach den
gesetzlichen Bestimmungen � Erarbeitung von Konzepten wie Personalentwicklung im Pflegebereich, Mitarbeitereinarbeitungskonzept,
Führungskonzept, Pflegekonzept.... Weitere Aufgaben
� Nimmt an allen Sitzungen übergeordneter Gremien teil und vertritt dort, soweit notwendig, die Interessen und Belange des Pflegedienstes
� Stellt sich den Fragen der Gesundheitsüberwachung seiner (ihrer) Mitarbeiter
Seite 31 von 36
STELLENBESCHREIBUNG –FUNKTIONSBESCHREIBUNG PflegehelferIn
Stellenbezeichnung PflegehelferIn
� Krankenhaus
� Pflegeheime, Tagesheimstätten
� Extramurale Dienste
� Soziale Einrichtungen
� Hospizeinrichtungen
� Heeresspitäler / Sanitätseinrichtungen
� Ambulanzen
� Gesundheitspraxen
� Gesundheitsberatende Einrichtungen
Arbeitsbereich:
Name der/-s Stelleninhaberin/-s:
Voraussetzungen/ Anforderungen Mindestqualifikation
Erfolgreiche Absolvierung eines in Österreich anerkannten Pflegehilfelehrganges
Zielsetzung der Stelle: � Mithilfe bei der Betreuung pflegebedürftiger Menschen zu Unterstützung von Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits-und Krankenpflege
� Eigenverantwortliche Durchführung von gesundheits- und krankenpflegerischen Maßnahmen im Rahmen des vom gehobenen Dienstes für Gesundheits-und Krankenpflege vorgegebenen Pflegeprozesses
� Achtung vor der unantastbaren Menschenwürde und der Ganzheitlichkeit des Menschen mit den sich unterschiedlich ergebenden Bedürfnissen vertreten
Vorgesetzte Stellen: Übergeordneter Vorgesetzter: � PflegedirektorIn
direkte Vorgesetzte: � Leitende Pflegekraft(mittleres Pflegemanagement) � Diplomierte Gesundheits- und Krankenschwester/-pfleger � im Rahmen der Mitarbeit bei diagnostischen und therapeutischen
Verrichtungen:die/der Ärtzin/Arzt
Andere weisungsgebundenen Stellen: � keine
Der Stelleninhaber wird vertreten durch:
� PflegehelferIn
Die/der Stelleninhaber informiert:
� Leitende Pflegekraft (mittleres Pflegemanagement) � Diplomierte Gesundheits-und Krankenschwester/-pfleger � PflegedirektorIn
Seite 32 von 36
Kernaufgaben/
Verantwortungsbereich Die Durchführung von pflegerischen Maßnahmen darf nur nach Anordnung und unter Aufsicht von Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits-und Krankenpflege erfolgen. Im extramuralen Bereich haben Anordnungen schriftlich zu erfolgen.
� Durchführung von Grundtechniken der Pflege � Durchführung von Grundtechniken der Mobilisation � Körperpflege und Ernährung � Krankenbeobachtung � Prophylaktische Pflegemaßnahmen � Dokumentation der durchgeführten Pflegemaßnahmen � Pflege, Reinigung und Desinfektion von Behelfen
Die Mitarbeit bei therapeutischen und diagnostischen Verrichtungen darf ausschließlich im Einzelfall nach schriftlicher ärztlicher Anordnung und unter Aufsicht von Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits-und Krankenpflege oder von Ärzten erfolgen.
� Verabreichung von Arzneimittel � Verabreichung von subcutanen Insulininjektionen einschließlich
Blutabnahme aus der Kapillare zur Bestimmung des Blutzuckerspiegels mittels Teststreifen
� Durchführung von Sondenernährung bei liegenden Magensonden (PEG-Sonden), ausgenommen im extramuralen Bereich
� Anlegen von Bandagen und Verbänden � Maßnahmen der Krankenbeobachtung aus medizinischer Indikation:
Messen von Blutdruck, Puls, Temperatur, Gewicht, Ausscheidungen, die Beobachtung der Bewußtseinslage und der Atmung
� Einfach3e Wärme- und Lichtanwendungen � Soziale Betreuung des Patienten/Klienten/pflegebedürftigen Menschen � Durchführung von hauswirtschaftlichen Tätigkeiten
Berufspflichten laut GuKG
Dienst-und berufsrechtliche Aufgaben: � Verschwiegenheitspflicht (Wahrung des Berufsgeheimnisses) � Geschenkannahmeverbot � Aufklärungspflicht im Rahmen des Pflegeprozesses über die
bevorstehende Pflegeintervention im Rahmen der Durchführungsverantwortung
� Einhaltung und Förderung der Patientenrechte � Einhaltung der festgelegten verbindlichen Richtlinien, Dienstwege,
Dienstanweisungen etc... � Wahrung der Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse � Einhaltung der Arbeitnehmerschutzbestimmungen � Fortbildungspflicht (gemäß §5 (2) GuKG)
Fassung vom:
Revidiert am:
Datum:
Unterschrift Rechtsträger Unterschrift Vorgesetzten Unterschrift Stelleninhaber
Ausgehändigt am:
Seite 33 von 36
Spezielles Berufsbild der/des PFLEGEHELFERIn Die Durchführung von pflegerischen Maßnahmen darf nur nach Anordnung und unter Aufsicht von Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits-und Krankenpflege erfolgen. Die Mitarbeit bei therapeutischen und diagnostischen Verrichtungen darf ausschließlich im Einzelfall nach schriftlicher ärztlicher Anordnung und unter Aufsicht von Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits-und Krankenpflege oder von Ärzten erfolgen. Aufgaben auf den Patienten/Klienten bezogen:
� führt die von der diplomierten Gesundheits-und Krankenpflegeperson erstellten Pflegepläne nach Anordnung durch
� dokumentiert und berichtet über die Wirkung der gesundheits- und krankenpflegerischen Maßnahmen und über die Bedürfnisssituation des Patienten/Klienten
� bezieht die Patienten/Klienten in die Pflege ein und informiert sie über die Vorgehensweise bei der Durchführung der gesundheits- und krankenpflegerischen Handlungen
� berät und fördert die Patienten nach Möglichkeit zur Selbstständigkeit (unter Einbeziehung der Vertrauenspersonen /Bezugspersonen)
� hält sich an das vereinbarte Pflegekonzept � trägt zu einer Atmosphäre bei, die den Heilungsprozess der Patienten fördert, pflegt und begleitet den
schwerkranken/sterbenden Patienten unter Beachtung der Menschenwürde und Einzigartigkeit des Menschen � wendet die eingeführten Pflegemethoden nach Standard an und hält sich an das festgelegte Pflegesystem � beachtet die geltenden Hygieneregeln und die Aspekte des Datenschutzes � führt im Rahmen der Mitwirkung bei diagnostischen und therapeutischen Verrichtungen Anordnungen der Ärzte
unter Beachtung der Zuständigkeit fachgerecht aus und leitet auffällige Beobachtungen unmittelbar und korrekt weiter
Aufgaben auf die Organisation des Pflegedienstes bezogen
� beachtet die Unfallverhütungsvorschriften � setzt nach Anleitung und unter Aufsicht vom diplomierten Gesundheits-und Krankenpflegepersonal mit den
medizinischen Geräten im Bereich des Pflegedienstes nach den Vorschriften des Medizinproduktegesetzes richtig ein
� verabreicht die Medikamente nur unter Aufsicht (Vorbereitung ist dem gehobenen Dienst vorbehalten) � bei der Arbeit Arbeitsschutz-und Hygienebestimmungen sowie die Brandschutzordnung zu beachten, sowie
Verbesserungsvorschläge in bezug auf Hygiene und Arbeitsschutz weiterzugeben � nach Anweisung neue Sachmittel zu erproben und darüber Erfahrungsberichte zu geben � die Arbeit in der Bereichspflege auf der Grundlage des auf der Station geltenden Arbeitsablaufes, unter Beachtung
des Arbeitsanfalles, der Gesamtsituation und unter Einbezug vorrangig zu erledigender Aufgaben, unter Beachtung der Zuständigkeit und gemäß den Anforderungen des diplomierten Gesundheits-Krankenpflegepersonales auszuführen
� sich an die festgelegten verbindlichen Rahmenbedigungen, Pflegekonzepte und Dienstanweisungen zu halten � Beachtung des Mülltrennungs- und Umweltschutzvorschriften � Übernahme von Patiententransporte sowie Hol.-und Bringsdienste für den pflegebereich
Aufgaben auf die Mitarbeiter der Station bezogen
� unterstützt Pflegepersonen in deren Arbeit nach Notwendigkeit und Zuständigkeit und nimmt selbst Unterstützung an
� vertritt pflegerische Interessen, vor allem gegenüber anderen Berufsgruppen unter Beachtung der Absprachen im Stationsteam
� nimmt regelmässig an den Mitarbeiterbesprechungen teil und beteiligt sich aktiv an der Umsetzung von Besprechungsergebnissen und Arbeitsgruppenergebnissen, soweit sie in ihren/seinen Zuständigkeitsbereich gehören
Seite 34 von 36
Zusammenarbeit mit anderen Bereichen
� sie/er hält sich an die getroffenen Absprachen bezüglich Ablaufkoordination mit anderen Bereichen, die den Genesungsprozeß des Patienten fördern. Dies bezügliche Störfaktoren leitet sie/er an das übergeordnete Pflegepersonal weiter.
Zusammenarbeit mit den übergeordneten Mitarbeitern des Pflegedienstes:
� alle wichtigen Vorkommnisse hinsichtlich der übertragenen Aufgaben und Verantwortungsbereiche an das ihm
übergeordnete Pflegepersonal weiterzugeben � den Anweisungen des übergeordneten Pflegepersonales korrekt nachzukommen � den Pflegestandard der Krankenpflege durch engangierte zuverlässige Mitarbeit zu gewährleisten � ihren/seinen Beitrag zur Förderung eins guten Betriebsklima zu leisten � erforderliche Dienstplanänderungen anzunehmen bzw. eigene Änderungswünsche rechtzeitig mit der
Stationsleitung und deren Vertretung zu besprechen. � Bereitschaft zur Unterstützung der KollegenInnen anderer Pflegeeinheiten und Bereiche (z.B. bei
Personalengpässen) Diese Stellenbeschreibung wird nach Gesetzesänderungen und Novellierungen geändert und wenn nötig ergänzt.
Seite 35 von 36
STELLENBESCHREIBUNG –FUNKTIONSBESCHREIBUNG Prosekturgehilfe- Sanitätshilfsdienst Stellenbezeichnung Prosekturgehilfe- Sanitätshilfsdienst -
� Krankenhaus Arbeitsbereich
Name der/-s Stelleninhaberin/-s:
Voraussetzungen/
Anforderungen/ Mindestanforderung
Absolvierung des Prosekturgehilfenkurses Eventuell erfolgreiche Absolvierung eines in Österreich anerkannten Pflegehilfelehrganges
Zielsetzung der Stelle: � Mithilfe in Rahmen von Autopsien und morphologischer Diagnostik
Vorgesetzte Stellen: Übergeordneter Vorgesetzter: � Pathologe
Direkte Vorgesetze: � PflegedirektorIn
Andere weisungsgebundenen Stellen: � gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege � im Rahmen der Obduktion die/der Arzt/Ärztin
Nachgeordnete Stellen � keine
Der Stelleninhaber wird vertreten durch:
� Prosekturgehilfe- Sanitätshilfsdienst
Die/der Stelleninhaber informiert:
� PflegedirektorIn
Kernaufgaben/ Verantwortungsbereich
� Der Prosekturgehilfe wird grundsätzlich unter unmittelbarer Anleitung und Aufsicht des Arztes tätig -kontrollieren der Unterlagen
� Bereitstellen/Überprüfung der benötigten Instrumente � Vorbereitung und Mithilfe bei der Autopsie � Entsorgung der Abfälle nach den geltenden Richtlinien � Sachgerechter, wirtschaftlicher Umgang mit Materialien � Versorgung des Toten für das Begräbnis � Desinfektion und Reinigung der benützten Materialien und Räume
Weitere Aufgaben: � Siehe Anstaltsordnung, Funktionsbeschreibung, Detailbeschreibung, etc....
Berufspflichten: � Alle Arbeiten haben unter Einhaltung der entsprechenden Sicherheitsaspekte zu erfolgen
� Einhaltung der Hygienerichtlinien, Unfallverhütungsvorschriften,, Arbeitnehmerschutz- sowie Brandschutzverordnungsvorschriften
� Hat Verschwiegenheitspflicht � Einhaltung der festgelegten, verbindlichen Richtlinien, Dienstwege,
Dienstanweisungen etc.... � Wahren des Berufsgeheimnisses
Fassung vom:
Revidiert am:
Datum:
Unterschrift Rechtsträger Unterschrift Vorgesetzter
Unterschrift Stelleninhaber
Ausgehändigt am:
Seite 36 von 36
Tätigkeiten des Prosekturgehilfen Aufgaben:
� Alle Arbeiten haben unter Einhaltung der entsprechenden Sicherheitsaspekte zu erfolgen � Achtung vor dem Toten � Versorgung des Toten (Hände gefaltet oder seitlich neben den Körper gelegt, Schmuck und Wertgegenstände
werden entfernt, geöffnete Augen werden geschlossen durch Zuhilfenahme eines feuchten Tupfers.....achten auf die Gesichtszüge)
� Kontrolle der Bewahrung des normalen Aussehens des Toten � Rücksprache mit dem behandelnden Arzt zwecks Autopsie � Prüfen der Autopsiegenehmigung � Kontrolle der Unterlagen und Dokumentation � Bereitstellen/Überprüfung der benötigten Instrumente � Lagerung des Toten auf dem Seziertisch unter Beachtung der Zeit � Vorbereitung des Toten zur Autopsie � Mithilfe bei der Autopsie � Vorbereitung der Organe zur Autopsie sowie fachgerechte Versorgung der Präparate � Entsorgung der Abfälle nach den geltenden Richtlinien � Kontrolle, Reinigung und Desinfektion der Kühlanlagen und der Prosektur � Auffüllen der Verbrauchsgüter � Sachgerechter, wirtschaftlicher Umgang mit Materialien � Bei Toteinlieferungen Verwahrung aller Depositen des Toten und deren Übergabe an die Angehörigen � Unterstützung und Information der Angehörigen bezüglich Bestattung (Formalitäten, welche Dokumente sind
notwendig für die Beurkundung von Sterbefällen, aushändigen von Merkblatt bezüglich der Verlassenschaftsabhandlung etc......)
� Versorgen des Toten für das Begräbnis