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Arbeitsgemeinschaft Wasserkraftwerke Baden-Württemberg e.V.
mitglieder mitteilung 25. November 2010 Ausgabe 3 / 2010
Artikelverfasser:
rei - Elmar Reitter
ws - W. Strasser
ml - Manfred Lüttke
jai - Julian Aicher
Artikelübersicht:
Röhms „regen. Touren“ 1
Einspeisemanagement nach EEG 2009 2 Strompreisverbesserung mittels Direktvermarktung 2 Infotermin mit MdL Winfried Scheuermann 3 Verhandlungen mit Bundesverband BDW 3 Vorankündigung MV 3
Vergleich zu Anschluss- kosten einer Klein-WKA 4 Gedenken an Hermann Scheer 5
„Wir sind sehr zufrieden“ 5
„ Turbinen in der Trink-
wasserversorgung 6 Fische finden Laich- gründe auch ohne Durchgängigkeit 7 Beilagenhinweis Wasserkraftfaltblatt 7 Wasserkrafttagung bei Landesenergiemesse 8 Rundschreiben per E.-Mail möglich 8 Wasserkraftstammtisch 8 Sanierung „Wasserkraft- werk Fischweier/Alb“ 8
rei - Im Zusammen-
hang mit den Pro-
blemen um das Ein-
speisemanagement in
§6 EEG sowie der
für 2012 anstehen-
den Novellierung des
EEG erfolgte am
18.10.2010 ein Tref-
fen mit dem energie-
politischen Sprecher
der CDU-Fraktion im
Bundestag, MdB
Thomas Bareiß, in
dessen Wahlkreis.
Dabei führte unser
Mitglied Günther
Malisi sein histor-
isches Wasserkraft-
werk an der Lauchert
in Veringendorf vor
und erläuterte die
Probleme der priva-
ten Kleinkraftwerk-
betreiber am prak-
tischen Beispiel.
Mit eingeladen
waren auch Behör-
denvertreter des LA
Sigmaringen und des
RP Tübingen.
In einer interessanten
Diskussionsrunde mit
Vertretern der Ge-
meinde und der
Presse konnte
Präsident Röhm
unsere Interessen ge-
zielt „an den Mann“
bringen.
Sehen Sie dazu den
nachfolgenden Arti-
kel der SZ Alb/
Lauchert.
Röhms „regenerative Touren“
Unerschöpfliche Energie im Einklang mit der Natur
Seite 2 von 8 mitglieder mitteilung
rei - Zum novellierten EEG-09
haben wir bereits in den letzten
beiden Rundschreiben Stellung
genommen. Hier sorgten uns
vor allem die §6ff mit der
Regelung des Einspeise-
managements ab 100 KW und
dessen Konsequenzen.
Leider war unsere zuletzt
angekündigte Initiative zur
gesetzgeberischen Absetzung
der Vorgaben nach §6ff EEG
kurzfristig nicht erfolgreich.
Obwohl alle Parlamentarier die
aufgezeigte Problematik
anerkannt haben, hätte es für
eine Änderung einer
Gesetzesnovellierung bedurft,
und dazu reichte zum Einen die
Zeit nicht mehr, und zum
Anderen wäre eine
Novellierung derzeit auch nicht
durchsetzbar gewesen. Bei der
nächsten Novellierung 2012
soll dies aber wieder
aufgegriffen werden.
Das heißt im Klartext, dass
der Gesetzes Inhalt weiterhin
zu erfüllen ist, so dass also
die erforderlichen Geräte
vorgehalten und eingerichtet
werden müssen.
Gelichzeitig hat zum 4.10.10
die EEG-Clearingstelle eine
Empfehlung veröffentlicht,
welche die im EEG genannte
„betriebliche Einrichtung“
auch als telefonische oder
SMS-Benachrichtigung zulässt,
aber immer zur „sofortigen“
Umsetzung. Das Recht zur
Bestimmung, ob diese Art der
telefonischen Umsetzung
gewählt wird, oder weiterhin
die technische Umsetzung
mittels Funk-Rundsteuer-
empfänger genutzt wird,
überlässt die Clearingstelle
aber allein dem EVU.
Hier muss sich der Betreiber
mit dem EVU einigen.
Immerhin hat die Clearingstelle
diese Möglichkeit offen
gelassen, und uns sind derzeit
mehrere EVU bekannt (EW-
Einspeisemanagement nach EEG 2009
Mittelbaden, SWU, Fair-
Energie, Thüga), welche nach
der Empfehlung der
Clearingstelle handeln und den
Betreibern die betriebliche
Lösung freigeben.
Dabei muss der Betreiber aber
ständige Erreichbarkeit und
Bereitschaft gewährleisten,
und die Anlage „sofort“
zurückfahren.
Laut Clearingstelle muss dabei
keine gestaffelte Abschaltung
erfolgen. Das sieht das Gesetz
auch nicht vor. Es genügt,
wenn bei Anforderung durch
das EVU eine Komplettab-
schaltung erfolgt.
Für uns bedeutet dies konkret
für Anlagen ab 100 KW:
1. Eine fernabfragefähige
Lastgangmessung muss
installiert sein
2. Ein vom EVU vorgege-
bener Funk-Rundsteuer-
empfänger oder, in Ab-
stimmung mit dem EVU,
auch eine telefonische
Anforderung, können zur
Abschaltung verwendet
werden.
3. Das muss konkret jeder
Betreiber mit dem zustän-
digen EVU vereinbaren.
4. Es muss kein großer
Umbau der Steuerung
erfolgen, um die von den
EVU vorgegebenen
Staffelungen umsetzen zu können. Es genügt eine
Vollabschaltung. Dazu
kann beispielsweise ganz
einfach der Funk-Rund-
steuerempfänger in den
bei jedem Kraftwerk
vorhandenen Netzschutz
eingebunden werden, und
dann läuft dies wie bei
einem Gewitter. Solange
die Anforderung da ist,
steht das Kraftwerk, und
wenn die Anforderung
wieder zurückgenommen
wird, kann das Kraftwerk
wieder ans Netz. 5. Natürlich müssen die
Wassermassen über eine
Wehranlage abgeführt
werden, mit allen
Risiken, die es dabei gibt.
Aber nachdem fast alle
EVU im Süddeutschen
Raum bekennen, dass
eine Abschaltung derzeit
für die nächsten Jahre
nicht oder kaum absehbar
ist, gehen wir davon aus,
dass die Anforderung
nach §6ff EEG derzeit
auch kaum ausgelöst
wird.
Bitte kümmern Sie sich
deshalb dringend um diese
Angelegenheit und klären Sie
mit Ihrem EVU ab, ob eine
fernabfragefähige Lastgang-
messung installiert werden
muss und mit welcher
Methode Ihr EVU das
Einspeisemanagement um-
setzen wird. Dementsprechend
müssen Sie die oben aufge-
führten Maßnahmen bis
spätestens 31.12.2010 ergrei-
fen, um die Einspeise-
vergütung nach EEG nicht zu
verlieren.
Für 2011 ist für alle Anlagen,
die noch nicht nach EEG 2009
vergütet werden, wegen der
hohen EEG-Umlage nach EEG
§37 auch die Direktver-
marktung hochinteressant. Wer
eine fernabfragefähige Last-
gangmessung hat, könnte für
2011 zu einem Preis von
derzeit ca. 9,0 bis 10 Cent/
kWh direkt vermarkten, je
nach Marktgeschehen, Ein-
stiegszeit und Abnehmer.
Nach EEG §17 ist eine Um-
meldefrist von 1 Monat erfor-
derlich. Früheste Einstiegs-
möglichkeit ist deshalb jetzt
nur noch der Februar 2011
oder folgende.
Der Verband kann nicht
wirtschaftlich tätig sein und
kann deshalb nur Möglich-
keiten aufzeigen, jedoch keine
weitere direkte Unterstützung
bieten. Wir beobachten den
Markt und informieren Sie
weiter.
„Das heißt im Klartext,
dass der Gesetzesinhalt
weiterhin zu erfüllen ist,
dass also die erforder-
lichen Einrichtungen
vorgehalten werden
müssen.“
Direktvermarktung
Für 2011 ist für alle
Anlagen, die noch nicht
nach EEG 2009 vergütet
werden, wegen der
hohen EEG-Umlage
nach EEG §37 auch die
Direktvermarktung hoch-
interessant. Wer eine
fernabfragefähige Last-
gangmessung hat, könnte
für 2011 zu einem Preis
von derzeit ca. 9,0 bis 10
Cent/ kWh direkt ver-
markten, je nach Markt,
Einstiegszeit und Ab-
nehmer.
Nach EEG §17 ist eine
Ummeldefrist von 1
Monat erforderlich.
Früheste Einstiegsmög-
lichkeit ist deshalb jetzt
noch der Februar 2011
oder folgende.
Der Verband kann nicht
wirtschaftlich tätig sein
und kann deshalb nur
Möglichkeiten aufzeigen,
jedoch keine weitere
direkte Unterstützung
bieten. Wir beobachten
aber den Markt und
informieren Sie weiter.
Sehen Sie dazu auch
unseren Artikel im MM
1/2010 Seite 6.
Seite 3 von 8 mitglieder mitteilung
Unter
www.wasserkraft.org
erhalten Sie viele
weitere Informationen
zur Wasserkraft.
Mitgliederversammlung
Die nächste ordentliche
Mitgliederversammlung
ist für 1. oder 8. April
2011 vorgesehen.
EU - Energiekommissar
Günther Öttinger hat als
Hauptredner zugesagt.
Die Einladung mit ge-
nauem Termin und Ort
erfolgt rechtzeitig.
Hinweis: Anträge zur Mit-
gliederversammlung müs-
sen mindestens 6 Wochen
vor der HV (also
spätestens zum 15.
Februar) beim Vorsitz-
enden eingehen, um bei
der MV berücksichtigt
werden zu können.
rei - Zu einem Gedanken-
austausch über das Thema
Wasserkraft kam MdL
Winfried Scheuermann zur
Lauterquelle in Offenhausen.
Der Abgeordnete, der auch
Vorsitzender des Arbeits-
kreises für Umwelt und
Verkehr und umweltpolitischer
Sprecher der CDU-Landtags-
fraktion und damit unter
anderem auch umwelt-
politischer Sprecher seiner
Fraktion ist, besichtigte bei
seinem Besuch das kleine
restaurierte Wasserkraft-
pumpwerk unterhalb der
Lauterquelle, ein Kleinod im
Biosphärengebiet Schwäbische
Alb, das Besucher für die
Wasserkraft sensibilisieren und
begeistern soll.
Seine Gesprächspartner waren
der Abgeordnete Karl-Wilhelm
Röhm, der sich als Präsident
der Arbeitsgemeinschaft
Wasserkraftwerke in Baden-
Württemberg (AWK) für die
Erneuerbare Energie aus
Wasserkraft und deren
mittelständische Betriebe
engagiert, und der Vorsitzende
des AWK, Elmar Reitter aus
Rechtenstein, als technischer
Experte.
Laut Reitter bestätigen mehrere
von Bund, den Ländern und
der EnBW in Auftrag gegebene
Studien die bisherigen Ein-
schätzungen der AWK, dass in
Baden-Württemberg noch ein
großes technisches Ausbau-
potential für die Wasserkraft
vorhanden ist. Allerdings
reduzieren ökologische
Restriktionen das Ausbau-
potential derart, dass es sogar
zu einer Reduktion der mit-
tleren Jahresleistung führen
kann.
Deshalb ist nach Auffassung
der AWK angesichts des
dringend erforderlichen
Ausbaus der Erneuerbaren
Energien ebenso dringend eine
neue politische Bewertung des
Nutzungskonflikts erforderlich.
Der Vorsitzende Reitter fordert
deshalb Politik, Behörden und
Umweltverbände nach-
drücklich auf, endlich die
restriktive Haltung zur
Kleinwasserkraftnutzung
aufzugeben und die
Genehmigungsverfahren zu
erleichtern und zu beschleun-
igen. Immerhin seien, so der
Experte, die heutigen Auf-
lagen bezüglich des ökolo-
gischen Ausgleichs so hoch
angesetzt, dass in der Öko-
Bilanz unter Berücksichtigung
der emissionsfreien Strom-
erzeugung meist eine positive
Bewertung zustande komme.
Ein nennenswerter Zuwachs an
Strom aus Wasserkraft sei
ohne die Kleinwasserkraft
nicht möglich. Deswegen gelte
es, noch zu Unrecht beste-
hende Hemmnisse bei der
Nutzung von Kleinwasser-
kraftanlagen zu beseitigen.
Weiterhin bittet der Verband
um Unterstützung des Landes
im Bundesrat zur Modifi-
zierung des Erneuerbaren
Energien Gesetzes. Nach der
letzten Novellierung werden
infolge der extrem schwanken-
den Stromerzeugung aus der
Wind- und Solarenergie
teilweise Netzabschaltungen
erforderlich, in welche nicht
nur die Verursacher, sondern
auch die grundlastfähige
Wasserkraft einbezogen wird.
Dies führt bei den Betreibern
zu großen Problemen. Neben
hohen Investitionen in die
Automatisierungstechnik sehen
die Wasserkraftbetreiber nicht
nur Gefahren in der Anlagen-
sicherheit wegen provozierten
Überschwemmungsrisiken,
sondern auch bezüglich der
Auswirkungen des Wasser-
schwalls für die Gewässer-
ökologie und vor allem auch
wegen Gefährdungen bei
Badegästen, Fischern und
Kanuten.
Solche Risiken sind auch nicht
versicherbar, weil sie system-
bedingt sind und keine „höhere
Gewalt“ mehr darstellen. Die
Verursacher Wind- und
Solarenergie könnten dagegen
beliebig abgeschaltet werden,
während die Wasserkraft bei
plötzlichen Abschaltungen das
Problem habe, das Wasser
schadlos weiterzuleiten. Diese
zusätzlichen Belastungen
seien deshalb für die
Wasserkraft nicht tragbar und
müssten korrigiert werden.
Wasserkraftverband sieht noch große Potentiale im Ländle. Reitter und Röhm informieren Umweltexperten MdL Scheuermann
AWK-Vorsitzender Reitter erläutert MdL Scheuermann die Historie
des Schaukraftwerkes Offenhausen (Foto: Röhm)
Bundesverband BDW
Derzeit laufen, gemein-sam
mit den ebenfalls „freien“
Landesverbänden Hessen
und Nordrhein-Westfalen
Verhandlungen um einen
Zusammenschluss mit dem
BDW.
Wir sind bemüht um eine
tragbare, gute gemein-
same Lösung.
Möglicherweise liegen bis
zur Mitgliederversam-
mlung Ergebnisse vor.
Seite 4 von 8 mitglieder mitteilung
ml - §5 EEG gibt gesetzlich vor:
(1)Netzbetreiber sind verpflich-
tet, Anlagen zur Erzeugung von
Strom aus erneuerbaren Energien
und aus Grubengas unverzüglich
vorrangig an der Stelle an ihr
Netz anzuschließen (Verknüpf-
ungspunkt), die im Hinblick auf
die Spannungsebene geeignet ist
und die in der Luftlinie kürzeste
Entfernung zum Standort der An-
lage aufweist, wenn nicht ein
anderes Netz einen technisch und
wirtschaftlich günstigeren Ver-
knüpfungspunkt aufweist.
Ein Mitglied erhielt nach lang-
jährigem Genehmigungsverfah-
ren die wasserrechtliche Bewillig-
ung an einem vorhandenen Trieb-
werkskanal in Gaggenau an der
Murg ein neues Kraftwerk mit
einer Ausbauleistung von ca. 200
kW zu errichten.
Die Stadtwerke Gaggenau, ein
weisungsgebundener 100 %iger
Eigenbetrieb der Stadt, hat auf
Antrag gemäß den Vorgaben § 5
EEG sofort einen in der Nähe
gelegenen Anschlusspunkt vor-
gegeben und zur Verfügung ge-
stellt.
Auch über die Höhe der vom
Betreiber zu leistenden Anschlus-
skosten bestand Einvernehmen.
Der Eigentümer des Grund-
stücks, über das ein Kabel zum
Netzverknüpfungspunkt gelegt
werden sollte, ist die Stadt
Gaggenau.
Das Rechtsamt der Stadt Gag-
genau verweigerte aber den
sofortigen Anschluss und ver-
langte vom Anschlussnehmer für
die Benutzung des städtischen
Grundstücks zur Kabelverlegung
vor Herstellung des Anschlusses
die vertragliche Übernahme der
Unterhaltungspflicht für den
stadteigenen Floßkanal, der das
Unterwasser des Anschlussneh-
mers in die Murg zurückleitet.
Der Kraftwerksbauer hat bereits
die Unterhaltung des Oberkanales
bis zum Oberlieger und einen Teil
des Unterwasserkanales zu tragen,
so dass die Aufbürdung weiterer
Unterhaltungskosten auch deshalb
Stadt Gaggenau durch gerichtlichen Vergleich zum
Anschluss eines Wasserkraftwerkes nach § 5 EEG verpflichtet
„Wichtig und erfreulich
aus diesem Verfahren war
aber das Ergebnis, dass der
jeweilige Netzbetreiber seine
Verpflichtung zur unverzüg-
lichen Herstellung des Netz-
anschlusses nicht dazu be-
nutzten darf um den An-
schlussnehmer zu unver-
hältnismäßigen und überzo-
genen Gegenleistungen zu
nötigen.“
Landesenergiemesse CEP
CLEAN ENERGY &
PASSIVE-HOUSE
www.cep-expo.de mit
Wasserkrafttagung am
10.02.11 im Kongress-
zentrum der Neuen Messe
Stuttgart
Mitglieder erhalten Frei-
karten für die Messe und
ermäßigte Karten für die
Tagung. Wir würden uns
über einen regen Besuch
sehr freuen.
unbillig war, weil die
betreffende Kanalstrecke in
einem Bereich liegt, an dem
die Stadt Gaggenau selbst
ein weiteres Wasserkraft-
werk an der Rückleitung in
die Murg errichten will.
Darüberhinaus forderte die
Stadt , dass ein Vertrag abge-
schlossen wird, gemäß dem
die Stadt die Kabelführung
jährlich ohne Angaben von
Gründen kündigen könne.
Damit konnte der Erbauer
des neuen Kraftwerkes ver-
ständlicherweise nicht einig
gehen und bat Manfred
Lüttke um Unterstützung.
Auf das Aufforderungs-
schreiben der AWK, den An-
schluss nach § 5EEG ohne
Vorbedingungen unverzüg-
lich herzustellen, behauptete
die Stadt Gaggenau, sie sei
wie ein privater Grundeigen-
tümer zu behandeln. Die An-
schlusspflicht nach EEG be-
träfe sie nicht, sondern nur
die Stadtwerke, und da es
sich um ein sogenanntes fis-
kalisches Grundstück handle,
das nicht im Eigentum der
Stadtwerke stehe, habe sie,
wie jeder andere Grund-
eigentümer auch, das Recht,
vor der Zustimmung zur
Kabelverlegung einen Ver-
trag zu fordern.
Nachdem die Stadt auf
diesem Standpunkt beharrte
war Klage geboten, damit
das zwischenzeitlich fertig
gestellte Kraftwerk ange-
schlossen werden kann.
Vor dem Landgericht
Baden-Baden beharrte die
beklagte Stadt auf ihren bis-
herigen Standpunkt. Das
Gericht ließ diese Argumen-
tation aber nicht gelten und
stellte klar, dass § 5 EEG
auch von der Stadt als Eigen-
tümerin der Stadtwerke zu
erfüllen ist und dass die Er-
füllung der Anschlusspflicht
nicht vom vorherigen Ab-
schluss eines Vertrages ab-
hängig gemacht werden darf.
Auch der Einwand der
Stadt, sie sei nicht zuständig,
der Kläger hätte die Stadt-
werke verklagen müssen,
konnte nicht durchdringen.
Dies umso mehr als die
Stadtwerke ein 100 %iger
Eigenbetrieb der Stadt und
darüberhinaus weisungsge-
bunden sind. Hinzu kam,
dass die Stadtwerke vorher
schriftlich bestätigt hatten,
sofort anzuschließen, wenn
die Stadt als Eigentümerin
des Grundstückes dies zu-
lässt.
Nach Abwägung der Sach-
und Rechtslage kam es dann,
entsprechend der Vorgabe
des Gerichts, zu einem Ver-
gleich, bei dem der Kläger
eine einmalige Gebühr in
Höhe von
€2.000,--
für die dauernde Nutzung
des städtischen Grundstücks
zur Verlegung eines Kabels
von ca. 60 m Länge leistet.
Im Gegenzug gewährt die
Stadt eine beschränkte per-
sönliche Dienstbarkeit, die
auch an Dritte übertragen
werden kann.
Der Vergleich ist hinsicht-
lich der unverzüglichen An-
schlusspflicht innerhalb zwei
Wochen vollstreckbar.
Nicht völlig nachvollzieh-
bar war die Vorgabe des Ge-
richts, dass jede Partei bei
gleichzeitiger Erhöhung des
Streitwertes auf € 50.000,--
ihre Kosten trägt.
Wichtig und erfreulich aus
diesem Verfahren war aber
das Ergebnis, dass der je-
weilige Netzbetreiber seine
Verpflichtung zur unver-
züglichen Herstellung des
Netzanschlusses nicht dazu
benutzten darf um den
Anschlussnehmer zu unver-
hältnismäßigen und überzo-
genen Gegenleistungen zu
nötigen.
Seite 5 von 8 mitglieder mitteilung
jai - Fast 700 Mitglieder.
Und damit einer der stärk-
sten Landesverbände für
Erneuerbare Energien: die
„Arbeitsgemeinschaft
Wasserkraftwerke Baden-
Württemberg eV“ (AWK).
Viele Mitglieder schätzen
die AWK wegen ihrer
kundigen Beratung und
Betreuung im konkreten
Einzelfall vor Ort. Dabei
immer wieder gelobt:
Manfred Lüttke. Er setzt
sich von seinem AWK-
Büro Nordbaden nach wie
vor gerne für Hilfe such-
ende Wasserkraftbetreib-
ende ein.
Am 24.11.2010 hat Lüttke
seinen 75. Geburtstag
gefeiert. Wir gratulieren
herzlichst und wünschen
ihm beste Gesundheit.
Familie Spiegelhalter
kaufte vor einiger Zeit
Mitglieder melden sich zur Verbandsarbeit: „Wir sind sehr zufrieden“
eine alte Wasserkraftan-lage
im Schwarzwald. Deren
Problem: Ein Teil der
Staumauer verläuft direkt an
der Grenze zur Nachbarschaft,
einem pensionierten Lehrer-
Ehepaar. „Da gibt es Dif-
ferenzen“, berichtet Herr
Spiegelhalter. Wer darf wann,
wie und warum das Gelände
am Stauwehr betreten? Die
Spiegelhalters boten ihren
Nachbarn „einen guten Preis“,
um das Grundstück ab zu
kaufen. Erfolglos. Da schalt-
eten sie Manfred Lüttke ein.
„Der hat zwei Briefe geschrie-
ben, seither ist Ruhe“, berich-
tet Herr Spiegelhalter. Manfred
Lüttke sei „ein Kämpfer. Das
ist o.k.“.
Jahrelange Bemühungen. Ein
anderer badischer Wasserkraft-
Betrieb bat seit Jahren Behör-
den um eine Regelung zur
„ökologischen Verbesserung“
mit Fischpass. Ziel: 4 Cent
mehr Einspeisung pro Kilo-
wattstunde. Man kam nicht
vorwärts. Manfred Lüttke
reiste persönlich mit dem
Fachingenieur Wolfgang
Strasser und einem
zertifizierten Gutachter an.
Die „ökologische Verbes-
serung“ ergibt sich seither
ohne neuen Fischpass; statt-
dessen mehr Restwasser.
Der Netzbetreiber zahlt
inzwischen die 4 Cent mehr.
„Ich bin sehr zufrieden“,
meint auch Erwin Nold
(*1942) aus Baienfurt, Kreis
Ravensburg. Seit über 20
Jahren berät ihn Manfred
Lüttke. Nold: „Mit Lüttke
haben wir hier einen Mann,
der uns tatkräftig unterstützt
und kompetent vertritt – in
allen Belangen“. Oft werde
um die Wassermenge mit
verschiedenen Parteien
gerungen. „Ganz am An-
fang, da hat Lüttke unge-
ml – Wir haben einen
starken, warmherzigen
Freund im Deutschen Bun-
destag verloren
Am 14.Oktober 2010 hat
unser Bundestagsabgeord-
neter Dr. Hermann Scheer,
Träger des Alternativen
Nobelpreises , Präsident der
Europäischen Vereinigung
für Erneuerbare Energien
EUROSOLAR e.V. plötzlich
und für alle unerwartet diese
Welt verlassen.
Dr. Hermann Scheer wurde
nur 66 Jahre alt, sein Kampf
und seine Vision für eine
Zukunft allein mit Erneuer-
Hermann Scheer , Vorkämpfer für eine Welt der Erneuerbaren Energien ist tot
baren Energien hat unsere
Welt ein großes Stück ver-
ändert.
Hermann Scheer war maß-
geblicher Kämpfer für die
Verabschiedung des Ein-
speisegesetzes und ein
kompromissloser Unter-
stützer der Wasserkraft-
nutzung.
Die Wasserkraft verdankt
Hermann Scheer viel, er
wird uns in unserem
weiteren Kampf in schmerz-
licher Weise fehlen. Die
Wasserkraft hat einen Freund
und Förderer verloren.
Wenn die Wasserkraft Rat
und Hilfe brauchte, war Dr.
Hermann Scheer immer für
uns da, bei den EEG-
Novellierungen des Jahres
2000 , 2004 und 2009 eben-
so wie bei der Verabschie-
dung des Wasserkraftleit-
fadens konnte mit der Hilfe
von Dr. Scheer bei allen
Gesetzesnovellierungen
vieles geglättet und ver-
bessert werden.
Wir haben unserem
Hermann Scheer viel zu
verdanken und werden
ihm immer ein ehrendes
Gedenken bewahren.
heures geleistet. Damals
wollte man die Kleinwasser-
kraft kaputtmachen. Das war
von ganz oben angewiesen“,
erzählt Nold. Lüttke werde
„bei mir noch einiges zu tun
haben“. Denn: „Ich wüsste
niemand besseren, den ich
empfehlen könnte.“
Im Grundsatz scheint dieser
Einschätzung auch ein ganz
anderer zu zu stimmen. Ein
AWK-Mitglied wandte sich
vor kurzem Hilfe suchend an
Manfred Lüttke. Bis dahin
war das Mitglied offenbar
von Karl-Heinz Römer
vertreten worden. Das
Mitglied berichtete, Römer
habe ihm geraten, sich ab
jetzt direkt an Lüttke zu
wenden. Dies, nachdem die
Rechtschutzversicherung des
Mitglieds mitgeteilt hatte,
Prozesskosten in diesem Fall
nicht zu übernehmen.
Seite 6 von 8 mitglieder mitteilung
ws - Wasser verändert seine
physikalischen und auch
chemischen Eigenschaften
nicht, wenn es in einem
geschlossenen Drucksystem
zur Energieerzeugung durch
Turbinen geleitet wird.
Viele Talsperren sind Multi-
funktionsprojekte, deren
Speichersee oft kombiniert zu
Hochwasserschutz, Trinkwas-
servorrat, Wasserkraftnutzung
und auch als Wassersport- und
Freizeitanlage genutzt werden
kann.So ist es bei großen
Trinkwassertalsperren seit
vielen Jahrzehnten üblich, dass
das Wasser auch energetisch
genutzt wird. In der Regel wird
dabei das Rohwasser bevor es
zur Aufbereitung ins Wasser-
werk geleitet wird am Fuß der
Talsperre über Turbinen
geführt.
Die Stromerzeugung in
Wasserwerken oder Hochbe-
hältern ist noch nicht so
verbreitet, setzt sich aber
immer mehr durch. Bedingt
durch die topographischen
Verhältnisse wird Trinkwasser
oft mittels Schwerkraft in
Transportleitungen über weite
Strecken transportiert. Hier
sind in der Vergangenheit zur
Regulierung der Druckstufen
und Begrenzung der Drücke
oft Druckminderventile einge-
Turbinen in der Trinkwasserversorgung
Der Autor ist stellvertret.
Vorsitzender der AWK-BW
und beruflich Planer von
Wasserkraftanlagen. Der
Beitrag ist die Kurzfassung
eines Vortrags auf dem 13.
Anwenderforum Kleinwas-
serkraftwerke am 23. 9. 10
in Kempten.
baut worden. An diesen Stellen
lohnt es sich häufig sei es bei
Eigenwassernutzung oder bei
der Einspeisung durch eine
Fernwasserversorgung die
vorhandene überschüssige
potentielle Energie zu nutzen
und Strom zu erzeugen.
Es kommt dabei in der Regel
eine rückwärts laufende Pumpe
zum Einsatz, da diese als
bewährtes und zuverlässiges
Massenprodukt kostengünstig
zu erwerben ist. Die Wirkungs-
gradeinbußen im Vergleich zu
einer „maßgeschneiderten“
Turbine werden wett gemacht
durch die günstigen Inves-
titionskosten. Turbinenpumpen
sind Kreiselpumpen in ihrer
umgekehrten Funktion als
Turbinen. Kreiselpumpen und
Turbinen sind beides Turbo-
maschinen, die den gleichen
Gesetzmäßigkeiten, vor allem
der Euler-Gleichung, folgen. Je
nach Fallhöhe und Durchsatz-
menge kommen dabei einstufige
oder mehrstufige Pumpen zum
Einsatz, in horizontaler und
stehender Bauweise.
Gegenüber der horizontalen
Bauweise, bei der die Turbine
und Generator auf einer
Fundamentplatte über eine
Kupplung verbunden sind, hat
die stehende Bauweise den
Vorteil, dass man wesentlich
weniger Platz benötigt.
Einstufige Spiralgehäuse-
Pumpen sind in der Fallhöhe auf
50-80 m begrenzt, die Durch-
satzmengen reichen hier bis
1.200 m³/h. Die mehrstufigen
Hochdruckpumpen schließen
sich nach oben an, bis zu
Fallhöhen von 300 bis 400 m,
bei Durchsatzmengen bis zu 700
m³/h. Dabei liegen die
Leistungsangaben an der
Turbinenwelle bei max. 300
kW.
Die Erzeugung von regener-
ativem Strom aus der Trink-
wasserversorgung ist bei vielen
Zweckverbänden und Stadt-
werken inzwischen verbreitet
und Stand der Technik. Es kann
damit anstelle der nutzlosen
Druckminderung ein sinnvoller
Beitrag zur Erzeugung regener-
ativer Energie geleistet werden.
Limitierender Faktor ist dabei
häufig der Wasserbedarf, der
unabhängig von der theoretisch
möglichen Stromerzeugung, die
Jahresenergieausbeute bestim-
mt. Viele vorhandene Anlagen
könnten weit mehr regener-
ativen Strom erzeugen bei
steigendem Wasserverbrauch.
Unter http://www.eppler.de
/referenzen00.html finden Sie
in der Rubrik Veröffentlich-
ungen die Langfassung.
Die Abbildung zeigt eine vor
kurzem im Wasserwerk der
Ammertal - Schönbuchgruppe in
Poltringen installierte Pumpen-
turbine mit 65 kW Leistung.
Seite 7 von 8 mitglieder mitteilung
Neu bewässerte Waldwiese strukturiert mit Granitsteinen und Kies, ein hervorragen-des und produktives Laichgebiet zur Förderung der Selbstreproduktion. Foto: Lüttke
Fische erschließen sich für das Laichgeschäft auch ohne
Herstellung der Durchgängigkeit neue Lebensräume
Gegen achtzig selbstreproduzierte
Brut- und Jungfische konnten nach-gewiesen werden. Foto: Lüttke
lichen Besatz sich selbst zu
überlassen.
Nachdem der Feuchtbereich
3 Jahre sich selbst überlassen
blieb, erfolgte im Spätsom-
mer 2010 eine elektrische
Kontrollbefischung.
Die Überraschung war rie-
sengroß als in dem verzweig-
ten Feuchtsystem, das aus
einem fischlosen Quellbach
bewässert wurde, über 100
autochthone Bachforellen in
der Größe von 5 – 24 cm
registriert und nachgewiesen
werden konnten.
Bei gegen 80 Fischen der
Größe von 5 – 10 cm handelt
es sich unübersehbar um
Brut- und Jungfische, die an
Ort und Stelle erbrütet
wurden. Bei den Forellen in
der Größe von 15 – 23 cm
handelt es sich um unter
schwierigen Umständen
aufgestiegene Forellen, die
an Ort und Stelle abgelaicht
haben.
Nachdem der Aufstieg zu
dieser bewässerten, aber
auch besonnten Waldwiese
sehr steil ist und schießende
Abstürze bis zu 50 cm Höhe
zu überwinden sind, dürfte
es der Schulmeinung nach
wegen fehlender Durchgäng-
igkeit keine Selbstreproduk-
tion geben.
Tatsächlich aber bedarf es
keineswegs einer absoluten
Durchgängigkeit. Unabding-
bar für eine erfolgreiche
Laichtätigkeit sind besonnte
Quellgräben und Feucht-
wiesen mit Unterständen ,
die für das Laichgeschäft
auch dann benutzt werden,
wenn diese nach der üb-
lichen Lehrbuchmeinung
wegen der Steilheit des Ab-
flusses zum Hauptbach ange-
blich unerreichbar sind.
Unabdingbar wichtig ist
auch die Begrenzung der
Hochwasserabflüsse durch
Reduzierung des Durch-
flusses auf höchstens 5 bis
10-fachen Mittelabfluss.
ml - Die Rechtmurg, einer
der beiden Hauptquellflüsse
der oberen Murg, entspringt
unterhalb des Schliffkopfes
im Nördlichen Schwarzwald
und fließt zunächst nach
Osten. Der Bach ist struktur-
reich und fließt über Fels-
kaskaden ab.
Aufgrund vieler Felsabstürze
besteht keine Durchgängig-
keit, dennoch hat der Bach
einen guten Bestand autoch-
thoner Bachforellen mehr-
heitlich mit Fischen in der
Größe von 20-23 cm, in
tiefen Löchern gibt es aber
auch Kilofische.
An der Einmündung des Sei-
tenbaches Wolfig entstand
bei Durchforstungsarbeiten
ein offener Kahlbereich, den
der Forst für die Errichtung
eines Laichhabitates zur Ver-
fügung stellte.
Der Seitenbach Wolfig fließt
der Rechtmurg durch eine
dunkle, dicht bewaldete enge
Schlucht zu. Im Gegensatz
zur Rechtmurg konnten im
Seitenbach Wolfig bis jetzt
keine Fische nachgewiesen
werden.
Mit ein Grund dürften die
starken Schwankungen von
Niedrigwasser bis zu ver-
heerenden Hochwässern
sein, im Rahmen deren sich
wegen des Fehlens von
Unterständen und Rückzugs-
gebieten keine Forellen
halten konnten.
Ein Graben von der Wolfig
wurde nunmehr in die frei
gemachte Waldwiese in ein
neu geschaffenes, verzwei-
gendes Feucht-und Sumpf-
gebiet eingeleitet und ergießt
sich dann über eine steile
Rampe zur Rechtmurg hinab.
Zur Schaffung von Struk-
turen wurden schwere
Granitsteine, aber auch
Rollkies in der Größe von 15
- 30 mm eingebracht, um
dann das neu geschaffene
Laichbiotop zunächst zu be-
obachten und ohne künst-
Hochwässer mit bis 100-
fachem Abfluss der Mittel-
wasserführung ,wie diese im
Rahmen des Klimawandels
immer öfters auftreten, ver-
hindern jede Selbstrepro-
duktion , da abgelegter Laich
ebenso wie Brut-und Jung-
fische aufgewühlt und
abgeschwemmt werden.
Nachdem darüber hinaus in
den zurückliegenden Jahr-
zehnten nahezu alle Feucht-
wiesen und bewässerte Wie-
sengräben verfüllt oder ver-
schlossen wurden, wurden
damit auch die notwendigen
Laichmöglichkeiten zur
Selbstreproduktion ver-
schlossen. Damit gingen die
Fischbestände zurück.
Der beispielhaft untersuchte
Bereich an der oberen Murg
belegt erneut, dass nicht
Durchgängigkeit, sondern
die Schaffung geeigneter
Laichgründe für die Auf-
rechterhaltung und Förder-
ung der Selbstreproduktion
unabdingbar wichtig ist, so
wie dies im vorliegenden
Falle praktiziert und erfolg-
reich nachgewiesen werden
konnte.
Beilagenhinweis Diesem Rundschreiben liegt die neue Info-broschüre der AWK-BW bei. Wer dieses Faltblatt in höherer Stückzahl für Informationsveranstalt-ungen, Politikerbe- suche, Kraftwerksführ- ungen etc. benötigt, kann es zum stark ermäßigten Preis von 10.-€/100 Stck. zuz. MwSt. und Versand-kosten beim Geschäfts-führer bestellen.
Seite 8 von 8 mitglieder mitteilung
rei - Das Ministerium für
Umwelt, Naturschutz und
Verkehr Baden-Württem-
berg organisiert im Rah-
men der CEP 2011 am
10.02.11 im Kongress-
zentrum der Neuen Messe
Stuttgart eine Tagung zum
Thema Kleine Wasser-
kraft.
Eröffnet wird die Tagung
Wasserkrafttagung bei Landesenergiemesse CEP CLEAN ENERGY & PASSIVE-HOUSE
IMPRESSUM
Arbeitsgemeinschaft Wasserkraftwerke
Baden-Württemberg e.V.
Geschäftsstellen:
Josef Dennenmoser Uttenhofen 14
88299 Leutkirch TEL: 07563-565
FAX: 032121068946 [email protected]
Manfred Lüttke Karlsruher Str. 113
76287 Rheinstetten-Fo. TEL: 0721-51121 FAX: 0721517155
Verantwortlich im Sinne des Presserechts ist der
Vositzende:
Elmar Reitter Braunselweg 1
89611 Rechtenstein TEL: 07375-212
FAX: 07375-1347 [email protected]
Wir haben auch eine Website!
Besuchen Sie uns unter:
www.wasserkraft.org
von Ministerin Tanja Gönner.
Wir haben für die AWK-
BW die Ideelle Träger-
schaft für die Veranstal-
tung übernommen und
werden uns aktiv beteil-
igen.
Die Tagung findet im
Rahmen der Landes-
energiemesse CEP
CLEAN ENERGY & PAS-
SIVE-HOUSE statt.
Alle aktuellen Informationen
finden Sie unter www.cep-
expo.de
Mitglieder erhalten Freikarten
für die Messe und ermäßigte
Karten für die Tagung. Wir
würden uns über einen regen
Besuch sehr freuen.
Der nächste Wasserkraft-
stammtisch wird voraus-
sichtlich im Mai 2011
stattfinden.
Wir werden Zeit und Ort
rechtzeitig bekannt geben.
Informieren Sie sich
regelmäßig in
www.wasserkraft.org
ml - Die Besichtigung des in
der Sanierung befindlichen
Wasserkraftwerkes Fischweier
im Rahmen des am 16.Oktober
2010 einberufenen Wasser-
kraftstammtisches wurde von
vielen interessierten Mit-
gliedern angenommen.
Manfred Lüttke und sein Mit-
gesellschafter Andreas Metko
Die Sanierung des Wasserkraftwerkes Fisch-
weier an der Alb bei Marxzell schreitet voran
erklärten den interessierten
Besuchern die fortschreitende
Sanierung dieses Wasserkraft-
werkes.
Die aus dem Jahre 1934 stam-
mende Doppelspiralturbine
wurde auf Neuzustand saniert,
die unmittelbare Oberwasser-
zuführung wurde aus Edel-
stahlrohren gefertigt.
Besonders aufwendig ge-
staltet sich die Neuverlegung
des Unterwasserkanales mit
GFK-Kunststoffrohren, da die
alten Rohre aus Pressbeton
aus den 30er Jahren des
letzten Jahrhunderts undicht,
verbraucht und teilweise auch
eingestürzt waren.
Da die Sohle der Unterwas-
serrohre, die das von der
Turbine abgearbeitete Wasser
zur Alb zurückführen, teil-
weise zwischen 5 und 6 m
unter der Erdoberfläche liegt,
sind aufwendige Versteif-
ungen und Sicherungsmaß-
nahmen für die Offenhaltung
des Rohrgrabens notwendig.
Sobald die Anlage fertig ge-
stellt und in Betrieb gegangen
ist, folgt ein ausführlicherer
Bericht.
Das Bild zeigt das Einfahren
eines neuen 2,5 m langen
Kunststoffrohres in den aus-
gesteiften Rohrgraben.
rei – Wir möchten die
Rundschreiben zukünftig
gerne per E-Mail ver-
schicken. Das ist schneller
und spart dem Verband
Arbeit und Kosten.
Rundschreiben per E-Mail möglich Wenn Sie eine kurze Mail
mit dem Betreff „Rund-
schreiben“ und Angabe
von Mailadresse, Namen
und Firma zuschicken an
info@reitter-
wasserkraft.de, werden wir
Sie zukünftig gerne mit
elektronischer Post schnell und
ausführlich auf dem Laufenden
halten.