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Arbeitshilfe für die Jugendarbeit in der DLRG Version 6.2 – Februar 2013 Autoren: Teamer und Bildungsreferent der DLRG-Jugend Bayern Verantwortlich f. d. Inhalt: Jugend der DLRG Landesverband Bayern e.V. Woffenbacher Str. 34 92318 Neumarkt Tel.: 09181/3201-200 FAX: 09181/3201-520 www.bayern.dlrg-jugend.de

Arbeitshilfe für die Jugendarbeit in der DLRG · Angebote für Jugendliche (Freizeiten, Gruppentreffen, Umweltschutz, kreative Angebote, die nicht unbedingt etwas mit der reinen

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Arbeitshilfe für die Jugendarbeit

in der DLRG

Version 6.2 – Februar 2013

Autoren: Teamer und Bildungsreferent der DLRG-Jugend Bayern

Verantwortlich f. d. Inhalt: Jugend der DLRG Landesverband Bayern e.V. Woffenbacher Str. 34 92318 Neumarkt Tel.: 09181/3201-200 FAX: 09181/3201-520 www.bayern.dlrg-jugend.de

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Arbeitshilfe für Jugendleiter

Handbuch für Jugendleiter in der DLRG-Jugend Bayern

Ein Wort zuvor

Das Handbuch zur Jugendarbeit in der DLRG hat sich bewährt. Es war und ist eine wertvolle Wissenssammlung und Nachschlagewerk für alle Jugendleiter in der DLRG-Jugend und alle, die in ein Amt gewählt sind.

Diese Arbeitshilfe hat nun schon über 9 Jahre Bestand. Im Laufe der Zeit wurden immer wieder die einzelnen Kapitel überarbeitet und an die aktuellen Entwicklungen angepasst.

Vor allem das Kapitel zur Gremienarbeit wurde neu gestaltet und auf die Jugendordnung von 2000 hin ausgerichtet.

Die Arbeitshilfen sind als begleitende Skripten zu den Ausbildungsseminaren der DLRG-Jugend Bayern konzipiert.

Aktuelle Informationen zur Jugendarbeit der DLRG-Jugend Bayern und auch diese Arbeitshilfe findet ihr im Internet unter www.bayern.dlrg-jugend.de .

Diese vorliegende Arbeitshilfe bildet zusammen mit der Arbeitshilfe „Kinder- und jugendgerechte Schwimmausbildung“ die Grundlage der Jugendarbeit in der DLRG.

Wer die Jugendleiterausbildung in der DLRG-Jugend Bayern mit den Seminaren „Jugendleiter Gruppenarbeit“ und „Jugendleiter Gremienarbeit“ erfolgreich abgeschlossen hat, kann beim zuständigen Kreis- oder Stadtjugendring die Ausstellung der allgemein gültigen JugendleiterCard (JULEICA) beantragen. Das Antragsformular und Infos dazu gibt es auch unter www.juleica.de im Internet. Die Seminare der DLRG-Jugend Bayern erfüllen die entsprechenden Qualitätsstandards des Jugendrings. Ein Satz noch zur verwendeten Sprache: In der DLRG-Jugend Bayern sind männliche und weibliche Personen gleichberechtigt. Aus Gründen der Lesbarkeit wird in diesem Handbuch die weibliche Sprachform nicht durchgängig verwendet. Alle Anreden und Funktionen beziehen sich jedoch in gleicher Weise auf weibliche und männliche Personen.

Viel Spaß beim Lesen wünscht Euch im Auftrag des Landesjugendvorstandes der DLRG-Jugend Bayern

Jürgen Liegl Bildungsreferent der DLRG-Jugend Bayern

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DLRG-Jugend Bayern

Inhaltsverzeichnis Handbuch für Jugendleiter in der DLRG-Jugend Bayern .................................................................... 2

Ein Wort zuvor .................................................................................................................................... 2

Inhaltsverzeichnis ...................................................................................................................................... 3

Kapitel 1 DLRG - „Intern“....................................................................................................................... 5

1. Allgemeines, Überblick ................................................................................................................. 5

2. Wesen und Grundsätze der DLRG-Jugend .............................................................................. 14

3. Das Leitbild der DLRG-Jugend .................................................................................................. 16

4. Die Jugendordnung der DLRG-Jugend...................................................................................... 17

5. Die Geschäftsordnung der DLRG.............................................................................................. 18

6. Die Ebenen und Gremien der DLRG-Jugend ......................................................................... 20

Kapitel 2 Gruppenarbeit ........................................................................................................................ 23

1. Der Jahreskreis der Jugendarbeit ........................................................................................... 23

2. Aktionen und Angebote in der DLRG-Jugend ....................................................................... 26

3. Erstellung von Einladungen und Ausschreibungen .................................................................. 27

4. Planungshilfen für Veranstaltungen............................................................................................ 28

5. Merkmale einer Gruppe ......................................................................................................... 34

Um dem entgegenzuwirken sollten die Gruppenleiter auf folgende Punkte achten: ................. 34

Faktoren, die den Gruppenzusammenhalt begünstigen : ............................................................... 34

6. Gruppenphasen .................................................................................................................................. 35

7. Verhaltensregeln für Gruppenleiter .......................................................................................... 38

8. Pädagogische Tipps zur Leitung von Gruppentreffen ............................................................. 39

9. Methoden zur Ideenfindung und praktischen Teamarbeit .................................................... 41

10. Tipps zur Gruppeneinteilung ................................................................................................. 42

Kapitel 3 Rechtliches .............................................................................................................................. 45

1. Freistellung für Zwecke der Jugendarbeit ............................................................................... 45

2. Das Jugendschutzgesetz .............................................................................................................. 48

Übersicht über die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit .............................................................................................................................................................. 49

3. Aufsichtspflicht ............................................................................................................................. 51

4. Versicherungsschutz .................................................................................................................... 55

5. Der Ehrenrat ................................................................................................................................ 57

6. Ehrungen ...................................................................................................................................... 57

Kapitel 4 Gremienarbeit......................................................................................................................... 60

1. Die Aufgaben von Jugendvorsitzenden ..................................................................................... 60

2. Das Projektprinzip ...................................................................................................................... 62

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Arbeitshilfe für Jugendleiter

3. Organisation und Arbeitsverteilung - der Geschäftsverteilungsplan ..................................... 63

4. Vorbereitung und Durchführung von Gremiensitzungen - der Jugendtag ........................... 64

5. Das Protokoll............................................................................................................................... 66

6. Wahlen ......................................................................................................................................... 67

7. Informationsfluss zwischen den Gliederungsebenen ............................................................. 71

Anhang ..................................................................................................................................................... 74

1. Fallbeispiele und Erläuterungen zu rechtlichen Fragen in der Jugendarbeit ......................... 74

2. Ausgewählte Bücher für Jugendleiter ........................................................................................ 74

3. Wichtige und interessante Adressen ........................................................................................ 74

4. Verzeichnis der Abkürzungen ................................................................................................... 74

Fallbeispiele zur Aufsichtspflicht ........................................................................................................... 75

Lösungen/Erläuterungen ........................................................................................................................ 77

zu den Fallbeispielen .............................................................................................................................. 77

2. Ausgewählte Bücher für Jugendleiter ........................................................................................ 80

3. Wichtige und interessante Adressen ..................................................................................... 82

4. Verzeichnis der Abkürzungen .................................................................................................. 86

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DLRG-Jugend Bayern

Kapitel 1 DLRG - „Intern“

1. Allgemeines, Überblick

Im ersten Teil der Arbeitshilfe erfahrt Ihr Wissenswertes über die Entstehung und Entwicklung der DLRG und bekommt einen kurzen Überblick, wie die Gliederungen in Bayern verteilt sind. Zunächst also zurück zu den Anfängen und wie alles entstand.

1.1. Die Geschichte der DLRG Den Anstoß zur Gründung einer Gesellschaft mit der alleinigen Verantwortung für die Wasserrettung gab erst das große Unglück am Seelandesteg des Ostseebades Binz auf Rügen am 28. Juli 1912. Nach einem sonnigen Sonntag drängten sich auf der über 800 Meter langen Seebrücke von Binz hunderte Ausflügler und Badegäste. Kurz vor 19.00 Uhr, als der Bäderdampfer „Kronprinz Wilhelm“ anlegen wollte, brach die Anlegestelle in sich zusammen. Über 100 Menschen stürzten ins Wasser. Dem schnellen Einsatz von Matrosen war es zu verdanken, dass die meisten gerettet werden konnten. Aber 17 Menschen, darunter 7 Kinder, ertranken. Der Umstand und der Verlust von 17 Menschenleben, aber auch die Tatsache, dass allein ein Soldat unter Einsatz seines Lebens zwölf Menschen vor dem Ertrinken rettete, führte zu entscheidenden Initiativen. Am 19. Oktober 1913 wurde die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft in Leipzig ins Leben gerufen. Die DLRG erhielt ihren ersten Sitz in Dresden. Die Entwicklung ging jedoch nur langsam voran. 1922 waren es nur 3 % aller Einwohner Deutschlands, die schwimmen konnten. Durch den Ersten Weltkrieg geriet die Tätigkeit der jungen Gesellschaft ins Stocken. Trotzdem arbeitete sie weiter. Ab 1920 begann man mit dem Schulschwimmunterricht. Von 1923 bis 1925 während der Inflationszeit stagnierten die Aktivitäten erneut. Ein Mitgliedsbeitrag betrug damals je Kategorie

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Arbeitshilfe für Jugendleiter

zwischen 500 und 2.500 RM pro Jahr. Die DLRG hatte bis dahin bereits 10.000 Mitglieder. Am 10. Januar 1925 wurde die Geschäftsstelle nach Berlin verlegt und es war dann soweit für den Wiederbeginn. Als 1933 das NS-Regime an die Macht kam, wurde die DLRG dem Reichssportführer unterstellt, sie musste sich eine Satzung geben und sich Deutsche Lebens-Rettungs-Gemeinschaft nennen. Während des Dritten Reiches konnte die DLRG relativ frei, unabhängig und selbständig arbeiten. Bis Ende des Zweiten Weltkrieges wurden fast 1 Million Menschen als Rettungsschwimmer ausgebildet. Die Zahl der Ertrinkungsfälle war von 8.000 auf 3.000 jährlich zurückgegangen. Mit dem Ende des Zweiten Weltkrieges kam zunächst auch das Ende für die DLRG. Die Besatzungsmächte in den vier Zonen Deutschlands hatten alle Vereine verboten. Das Vermögen und Inventar der DLRG wurden eingezogen und dem Deutschen Roten Kreuz übergeben, das mit der Wasserrettung beauftragt wurde. Dies war die Geburtsstunde der Wasserwacht. Doch schon 1946 wurde vielfach auf regionaler Ebene in einzelnen Bundesländern wieder aktiv DLRG-Arbeit betrieben. Am 26. Juni 1949 wurde der LV Bayern wieder gegründet. Lediglich in der damaligen russischen Zone, der ehemaligen DDR, blieb die DLRG seit 1945 verboten. Das Rote Kreuz betrieb einen Wasserrettungsdienst. An den 250 km Ostseeküste standen den Kameraden nur Schlauchboote mit Paddeln zur Verfügung. Seetüchtige Rettungsboote mit schnellen Außenbordern wurden nicht zur Verfügung gestellt, weil man damit hätte Republikflucht begehen können, statt Menschenleben zu retten! Am 5. Februar 1990 wurde die DLRG-Ortsgruppe in Stralsund mit über 100 Rettungsschwimmern gegründet und die Ortsgruppe Wismar zog mit. Die wenigen Materialien, die diese erste Ortsgruppe in Stralsund hatte, sind einem Brand am 14. und 15. April zum Opfer gefallen und zerstört worden. Brandstiftung wurde eindeutig nachgewiesen. Die Rettungsschwimmer an der Ostseeküste im heutigen Ostdeutschland haben eine Ausrüstung, die sich auf eine Badehose und das eigene schwimmerische Können beschränkt. Mitgliedsbeiträge, Schwimmunterricht und Regattasicherung sollen für Einnahmen zum Kauf von Ausrüstungen und Gerätschaften sorgen. Inzwischen besteht vielerorts in Ostdeutschland der Wille zu einem Neuanfang der DLRG. Auf Bundesebene ist die DLRG inzwischen auf über 900.000 Mitglieder und Förderer in 19 Landesverbänden angewachsen. Es existieren rund 2.200 Gliederungen im Bundesgebiet. Damit ist die DLRG die größte Wasserrettungsorganisation ihrer Art in der Bundesrepublik.

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DLRG-Jugend Bayern

1.2 Aufbau der DLRG Die DLRG ist - ähnlich wie die Bundesrepublik Deutschland - in verschiedene Gliederungsebenen unterteilt, die teilweise auch den politischen Ebenen und Grenzziehungen entsprechen. Die Gliederung des Jugendverbandes, also der DLRG-Jugend, entspricht der des Erwachsenenverbandes. Der Aufbau der DLRG lässt sich somit schematisch wie folgt darstellen:

Innerhalb der jeweiligen Gliederungsebene sind die DLRG-Mitglieder in Erwachsene und Jugendliche unterteilt, so dass man hier auch von zwei verschiedenen Verbänden (Erwach-senenverband und Jugendverband) sprechen könnte. Diese Einteilung soll jedoch nur der Unterscheidung dienen und stellt nicht etwa die Spaltung der DLRG in zwei Vereine dar - die DLRG sollte vielmehr ein Verein sein, dessen Mitglieder kameradschaftlich zusammenarbeiten und die Ziele der DLRG zu erreichen suchen.

Dennoch haben Erwachsenen- und Jugendverband unterschiedliche Tätigkeitsschwerpunkte. Der Erwachsenenverband beschäftigt sich vorrangig mit der Verwaltung aller Mitglieder und der

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Arbeitshilfe für Jugendleiter

Rettungsorganisation DLRG (Rettungsdienst, Ausbildung, Katastrophenschutz). Der Jugendverband hingegen widmet sich vorwiegend der Jugendarbeit in der DLRG, d.h. er erstellt Angebote für Jugendliche (Freizeiten, Gruppentreffen, Umweltschutz, kreative Angebote, die nicht unbedingt etwas mit der reinen „DLRG-Arbeit“ zu tun haben, etc.). In manchen Bereichen überschneiden sich jedoch auch die Aufgaben von Erwachsenen- und Jugendverband (z.B. Schwimmausbildung, Wachdienstgestaltung).

1.3 Die DLRG-Gliederungen in Bayern An dieser Stelle geben wir Euch einen Überblick, welche DLRG-Gliederungen es in Bayern gibt, und wo sie in etwa liegen. Leider hat nicht jede DLRG-Gliederung auch eine eigenständige DLRG-Jugend-Gliederung, aber das kann sich ja ändern. In Bayern gibt es derzeit 106 DLRG-Gliederungen, die den DLRG Landesverband Bayern e.V. bilden. Hier sind nur die Orts- und Kreisverbände aufgezählt. Einzelne Orts- und Kreisverbände haben noch zusätzlich verschiedene Stützpunkte, eine Art „Ableger“ der Ortsverbände. Derzeit existieren in Bayern etwa 19 Stützpunkte. Diese sind in dieser Übersicht nicht berücksichtigt, da sich ihre Zahl relativ schnell dadurch ändern kann, dass neue Stützpunkte hinzukommen.

Die Übersicht zeigt auch, wie unterschiedlich die Verteilung der Gliederungen in Bayern ist. Wie der Freistaat Bayern, so ist auch der Landesverband der DLRG in Bayern in Bezirke unterteilt. Die Orts- und Kreisverbände in der DLRG sind in den jeweiligen Bezirken zusammengeschlossen.

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DLRG-Jugend Bayern

Die Bezirksaufteilung der DLRG entspricht der Aufteilung Bayerns in die Regierungsbezirke. Einzige Ausnahme ist der Regierungsbezirk Oberbayern. Dieser ist in der DLRG aufgeteilt in die Bezirke Oberbayern und Alpenland. In der vorher gezeigten Grafik ist die Grenze zwischen den DLRG-Bezirken „Oberbayern“ und „Alpenland“ nur gestrichelt eingezeichnet, da die regionale Grenze nicht eindeutig zu ziehen ist. Der Aufbau und die Struktur der DLRG-Jugend Bayern ist identisch mit dem Aufbau und der Struktur des DLRG-Landesverbandes Bayern e.V... Das bedeutet also, dass auch in der DLRG-Jugend Bayern die Jugendgliederungen der Orts- und Kreisverbände in Bezirke unterteilt sind, analog zu den Bezirken des Landesverbandes. Im Folgenden erhaltet Ihr eine Aufstellung, welche Gliederungen derzeit in den Bezirken existieren und wo sie in etwa liegen. Die Aufzählung erfolgt soweit möglich in der Reihenfolge der Lage von Nord nach Süd.

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Arbeitshilfe für Jugendleiter

Bezirk Unterfranken

(1) OV Ostheim-Fladungen

(2) OV Mömmlingen

(3) OV Bad Kissingen

(4) OV Hammelburg

(5) OV Schweinfurth

(6) OV Schonungen

(7) OV Werneck

(8) OV Gochsheim

(9) OV Ebern

(10) OV Aschaffenburg

(11) OV Weibersbrunn

(12) OV Würzburg

(13) OV Polizei Würzburg

(14) OV Höchberg

(15) OV Gerbrunn

Bezirk Oberfranken

(1) OV Steinbach i. Wald

(2) OV Küps

(3) OV Bad Steben/Lichtenberg

(4) OV Hof

(5) KV Kronach

(6) OV Helmbrechts

(7) OV Schwarzenbach/Saale

(8) OV Bad Staffelstein

(9) OV Lichtenfels

(10) OV Burgkunstadt

(11) OV Kulmbach

(12) OV Wirsberg

(13) OV Münchberg

(14) OV Zell

(15) OV Weißenstadt

(16) OV Selb

(17) KV Wunsiedel

(18) OV Bamberg-Gaustadt

(19) KV Bayreuth

(20) OV Burgebrach

(21) OV Hirschaid

(22) OV Forchheim

(23) OV Pottenstein

(24) OV Ludwigsstadt

(25) OV Marktredwitz

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DLRG-Jugend Bayern

Bezirk Mittelfranken

(1) OV Scheinfeld

(2) OV Neustadt/Aisch

(3) OV Herzogenaurach

(4) OV Dechsendorf

(5) OV Erlangen

(6) OV Burgbernheim

(7) OV Bad Windsheim

(8) OV Markt Erlbach

(9) OV Wilhermsdorf

(10) OV Fürth

(11) KV Nürnberg-Roth-Schwabach

(12) OV Velden

(13) OV Ansbach

(14) OV Dietenhofen

(15) OV Pleinfeld

(16) OV Weißenburg

(17) OV Zirndorf

Bezirk Oberpfalz

(1) KV Stiftland

(2) OV Weiden

(3) OV Amberg

(4) OV Neumarkt/OPf.

(5) OV Rötz

(6) OV Furth im Wald

(7) OV Blaibach

(8) OV Regensburg

(9) OV Wörth-Hofdorf

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Arbeitshilfe für Jugendleiter

Bezirk Niederbayern

(1) OV Weltenburg

(2) OV Abensberg

(3) OV Neustadt/Do.

(4) OV Siegenburg

(5) KV Straubing/Bogen

(6) OV Hengersberg

(7) OV Büchlberg

(8) OV Passau

(9) OV Perlesreut

Bezirk Schwaben

(1) OV Nördlingen

(2) OV Mönchsdeggingen

(3) KV Dillingen

(4) KV Leipheim-Günzburg

(5) KV Augsburg/Aichach-Friedberg

(6) KV Memmingen/Unterallgäu

(7) KV Kaufbeuren

(8) KV Oberallgäu-Sonthofen

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DLRG-Jugend Bayern

Bezirk Oberbayern

(1) OV Oberschleißheim

(2) OV Karlsfeld

(3) OV München-Oberföhring

(4) OV München-Tivoli

(5) OV München-Polizei

(6) OV München-Mitte

(7) OV Haar

(8) OV München-Ost

(9) KV Ingolstadt

(10) OV Wartenberg

(11) OV Taufkirchen

(12) KV Erding

(13) OV Erding

Bezirk Alpenland

(14) OV Pöcking-Starnberg

(15) OV Wolfratshausen

(16) OV Geretsried

(17) OV Bad Aibling

(18) OV Seeon

(19) OV Gmund

(20) OV Tegernsee

(21) OV Traunstein-Siegsdorf

(22) OV Teisendorf

(23) OV Ruhpolding

(24) KV Mühldorf am Inn

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Arbeitshilfe für Jugendleiter

2. Wesen und Grundsätze der DLRG-Jugend

2.1 Begründung der Jugendarbeit in der DLRG Die Begründung, warum die DLRG Jugendarbeit betreibt und es Jugendgruppen in allen DLRG-Gliederungen geben soll, ist satzungsgemäß festgeschrieben. Laut §2, Abs. 1 der Landesverbands(LV)-Satzung ist es Aufgabe der DLRG, Einrichtungen und Maßnahmen zu schaffen und zu fördern, die der Bekämpfung des Ertrinkungstodes dienen. Im §2, Abs. 2 werden die Kernaufgaben der DLRG beschrieben z.B. frühzeitige und fortgesetzte Information über Gefahren im und am Wasser sowie über sicherheitsbewusstes Verhalten, Ausbildung im Schwimmen /in der Selbstrettung/ im Rettungsschwimmen, Weiterqualifizierung von Rettungsschwimmern für Ausbildung und Einsatz, Organisation und Durchführung eines flächendeckenden Wasserrettungsdienstes… Im folgenden Absatz der LV-Satzung (§2, Abs. 3) sind die weiteren Aufgaben aufgelistet. Dort heißt es: „(3) Zu den Aufgaben gehören auch die

a. Aus- und Fortbildung in Erster Hilfe und im Sanitätswesen, b. Jugendarbeit, c. Unterstützung und Gestaltung freizeitbezogener Maßnahmen am, im und auf dem

Wasser, d. Durchführung rettungssportlicher Übungen und Wettkämpfe, e. Aus- und Fortbildung ehrenamtlicher Mitarbeiter, insbesondere auch in den Bereichen

Führung, Organisation und Verwaltung, f. Zusammenarbeit mit in- und ausländischen Organisationen und Institutionen, g. Zusammenarbeit mit Landes- und Bundesbehörden und -organisationen

In der Mustersatzung für Orts- und Kreisverbände lautet der §2 Abs. 3: „Eine weitere bedeutende Aufgabe der DLRG ist die Jugendarbeit und die Nachwuchsförderung.“ Es ist somit Aufgabe jeder DLRG-Gliederung, Jugendgruppen zu bilden. Dies ist auch sinnvoll, da dadurch jeder Jugendliche motiviert ist, bei der DLRG zu bleiben, denn nur wo was los ist, da bleibt man gerne dabei. Die Aktivitäten in den Jugendgruppen der einzelnen OV/KV´s können dabei sehr unterschiedlich sein. Was Ihr alles mit DLRG-Jugendgruppen unternehmen könnt, erfahrt Ihr unter dem Punkt Gruppenarbeit in dieser Arbeitshilfe. In §11 der LV-Satzung der DLRG wird die „Jugend“ noch einmal näher beschrieben. Dort ist festgelegt, dass die Bildung von Jugendgruppen und die damit verbundene jugendpflegerische Arbeit ein besonderes Anliegen und eine bedeutende Aufgabe in der DLRG darstellen (vgl. §11 Abs. 2 der LV-Satzung). Die Jugendarbeit in der DLRG orientiert sich dabei an den gemeinnützigen Zielen der DLRG. In der Mustersatzung für OV/KV´s ist dies analog im §10 (Jugend) geregelt. Verfügbar sind die Satzungen im Internet unter www.bayern.dlrg.de im Bereich „Downloads“.

2.2 Das Verhältnis der Jugend zum Erwachsenenverband Die DLRG-Jugend ist die Gemeinschaft der jungen Mitglieder der DLRG im Alter von 0 bis 26 Jahren. Es gibt also niemanden, der Mitglied in der DLRG-Jugend und nicht gleichzeitig Mitglied

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DLRG-Jugend Bayern

in der DLRG allgemein ist. Die Jugend und der Erwachsenenverband (gemeint ist die DLRG mit allen Mitgliedern im Alter von über 26 Jahren) bilden gemeinsam die DLRG. Die Jugend ist zwar kein eigenständiger Verein, aber sie handelt im Rahmen ihrer Möglichkeiten selbständig. So werden z.B. Gremiensitzungen und verschiedenste andere Veranstaltungen angeboten und durchgeführt. Vor allem auf dem finanziellen Sektor bedeutet dies, dass Zuschussmittel beantragt, eine Regelung über einen Zuschuss/Anteil aus den Mitgliedsbeiträgen gefunden oder sonstige Finanzierungsquellen erschlossen werden müssen.

Bei Gremiensitzungen werden von der Jugend und dem Erwachsenenverband jeweils gegenseitig Vertreter entsandt (z.B. nimmt beim Kreis-/Ortsverbandsjugendtag ein Vertreter des OV/KV-Erwachsenenverbandes teil). Prinzipiell gilt, dass die Jugend und der Erwachsenenverband partnerschaftlich zusammen arbeiten. Sollten dennoch Probleme auftreten (z.B. in Fragen der Finanzen, bei überlappenden Arbeitsbereichen, bei persönlichen Meinungsverschiedenheiten), dann sollte versucht werden diese Probleme in gegenseitigem Einvernehmen zu lösen, um gemeinsam die Ziele und Aufgaben der DLRG verfolgen zu können.

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Arbeitshilfe für Jugendleiter

3. Das Leitbild der DLRG-Jugend

3.1 Warum ein „Leitbild“? Das Leitbild der DLRG-Jugend beschreibt die Ziele der Jugendarbeit in der DLRG. Es wurde vom 15. Bundesjugendtag am 19. Mai 2007 beschlossen. Das Leitbild soll zur Herausbildung und Stärkung der gemeinsamen Verbandsidentität dienen. Es ist handlungsleitend für alle ehren- und hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf allen Ebenen des Verbandes. Es will für Klarheit und Transparenz sorgen, Entscheidungen erleichtern, die Motivation fördern und die Identifikation mit dem Verband erhöhen.

Es beschreibt die Stellung der Jugend zum Gesamtverband: „Die Jugend der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft, im Folgenden DLRG-Jugend genannt, bilden alle Mitglieder bis einschließlich 26 Jahre und ihre gewählten Vertreterinnen und Vertreter. Als DLRG-Jugend sind wir zugleich integrierter Teil des Gesamtverbandes und in unserer Selbständigkeit öffentlich anerkannter Kinder- und Jugendverband. Wir geben uns eine eigene Ordnung, wählen unsere Gremien unabhängig und verfügen über unsere finanziellen Mittel in eigener Verantwortung.“ Es gibt die Grundsätze vor, nach denen in der DLRG-Jugend gehandelt wird: „In unserer verbandlichen, gesellschaftlichen und internationalen Arbeit fühlen wir uns den Prinzipien der Demokratie, Humanität, Toleranz, Solidarität, Pluralität, Interkulturalität und Ganzheitlichkeit verpflichtet. Diese Prinzipien bedeuten, dass wir uns für die körperliche und geistige Unversehrtheit aller Menschen sowie gegen Ausgrenzung, Diskriminierung und Intoleranz einsetzen. Wir engagieren uns dafür, dass sich jeder einzelne Mensch umfassend und allseitig frei entfalten kann. Die dafür notwendigen Voraussetzungen wollen wir mitgestalten. Wir verstehen unseren Verband, die DLRG-Jugend, als Form der Selbstorganisation von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen.“

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DLRG-Jugend Bayern

3.2 Ziele der DLRG-Jugend Im Leitbild werden die Ziele der DLRG-Jugend formuliert. Oberste gleichberechtigte Ziele der DLRG- Jugend sind:

Leben zu retten; einen Beitrag zur Entwicklung junger Menschen zu selbst bestimmten, selbst bewussten

und verantwortlichen Persönlichkeiten zu leisten; die Interessen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen aktiv und wirksam

innerhalb und außerhalb des Verbandes zu vertreten; auf gesellschaftliche Probleme aufmerksam zu machen und aktiv zu deren Lösung

beizutragen; die gleichberechtigte Teilhabe von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in

ihren jeweiligen Lebenswelten. Im Leitbild wird weiterhin erläutert, wie diese Ziele verwirklicht werden können. Das Leitbild gibt somit einen Rahmen vor, an dem die Aktionen und Veranstaltungen in der DLRG-Jugend ausgerichtet werden können. Es eröffnet eine Vielzahl von Handlungs-möglichkeiten. Dabei soll aber der humanitäre Gedanke, nämlich Leben zu retten am Wasser, nicht aus den Augen verloren werden. Das Leitbild ist in der Jugendordnung der DLRG-Jugend Bayern abgedruckt. Ihr findet es als Anhang in diesem Handbuch.

4. Die Jugendordnung der DLRG-Jugend

Die DLRG-Jugend Bayern gibt sich auf der Grundlage des §6 der Satzung der DLRG Landesverband Bayern e.V. eine eigene Jugendordnung. Die Jugendordnung bildet die Grundlage der verbandlichen Jugendarbeit in der DLRG. Darin ist z.B. festgelegt, wer Mitglied der DLRG-Jugend ist und in welchen Gremien die DLRG-Jugend tagt. Sie gibt vor, welche Organe es in der DLRG-Jugend gibt (auf Landesebene sind dies z.B. der Landesjugendtag, der Landesjugendrat und der Landesjugendvorstand). Außerdem sind in ihr die Aufgaben dieser Organe festgelegt. In der Jugendordnung ist auch festgelegt, wer bei Versammlungen und Sitzungen der DLRG-Jugend stimmberechtigt ist, und in welchen zeitlichen Abständen die Gremien einberufen und abgehalten werden müssen. Auch das Leitbild ist Bestandteil der Jugendordnung. Die Jugendordnung existiert für alle Ebenen der DLRG-Jugend, d.h. es gibt eine eigene Jugendordnung für Kreis- und Ortsverbände, eine Jugendordnung für die Bezirke der DLRG, eine Landesjugendordnung und schließlich auch eine Bundesjugendordnung. Die jeweilige Jugendordnung ist immer Bestandteil der Satzung des eingetragenen Vereins (e.V.) der jeweiligen Gliederungsebene. Jeder Jugendleiter und verantwortliche Mitarbeiter in der DLRG-Jugend sollte im Besitz einer Jugendordnung sein und diese natürlich auch kennen, denn sie bildet die Grundlage der Verbandsarbeit auf der jeweiligen Ebene (Orts-/Kreisverband, Bezirk, Landesverband). Die Jugendordnung der DLRG-Jugend Bayern mit den Musterjugendordnungen für Bezirke und Kreis- und Ortsverbände der DLRG im Landesverband Bayern ist in der Landesgeschäftsstelle

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Arbeitshilfe für Jugendleiter

erhältlich. Ein Exemplar der Jugendordnung ist diesem Handbuch im Anhang beigeheftet. Die aktuell gültige Jugendordnung wurde beim Landesjugendtag 2006 in Ruhpolding beschlossen.

5. Die Geschäftsordnung der DLRG

Jede Sitzung, jede Versammlung oder Tagung muss bestimmten „Spielregeln“ folgen. Nur so ist eine zügige und für alle Anwesenden nachvollziehbare Durchführung dieser Versammlung möglich; außerdem kann so vermieden werden, dass die Tagung im Chaos endet. Die „Spielregeln“, nach denen die Sitzungen und Tagungen der DLRG-Jugend durchgeführt werden, stehen neben der bereits vorgestellten Satzung bzw. Jugendordnung hauptsächlich in der Geschäftsordnung der DLRG, die auch für die Jugend gilt, wenn keine eigene Jugendgeschäftsordnung beschlossen ist. Dies ist in Bayern der Fall. Da jeder Jugendleiter früher oder später an Tagungen, Versammlungen oder Sitzungen teilnimmt, ist es sinnvoll, sich eine eigene Geschäftsordnung anzuschaffen und sich mit deren Inhalt vertraut zu machen. Nachstehend eine Auswahl der wichtigsten Regelungen:

Öffentlichkeit §2GO i.V. §5JO

Alle Tagungen der DLRG-Jugend sind verbandsöffentlich, das heißt alle DLRG-Mitglieder dürfen bei einer Jugend-versammlung anwesend sein.

Einberufung §3GO i.V.§§6/7JO

Die Einberufung der Versammlungen und Tagungen der DLRG-Jugend richtet sich nach der Jugendordnung (z.B.: OV-Jugendtag 4 Wochen vor Termin, OV-Jugendvorstand 1 Woche vor Termin)

Beschlussfähigkeit §4GOi.V.§5JO

Beschlussfähigkeit bedeutet, dass die Entscheidungen und Beschlüsse, die während der Tagung gefällt werden, gültig sind und in Zukunft eingehalten werden müssen. Eine Versammlung ist beschlussfähig wenn ordnungsgemäß einberufen wurde und die erforderliche Anzahl der Stimmberechtigten anwesend ist. Falls keine Mindestanzahl an Stimmberechtigten vorgeschrieben ist, ist die Versammlung immer beschlussfähig.

Versammlungsleitung §5 GO

Der Jugendvorsitzende bzw. der Stellvertreter leitet die Versammlung.

Worterteilung §6 GO

Ein Versammlungsteilnehmer darf nur dann das Wort ergreifen, wenn ihm vom Versammlungsleiter das Wort erteilt wurde.

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DLRG-Jugend Bayern

Anträge §8 GO

Alle stimmberechtigten Mitglieder einer Tagung sind antragsberechtigt. Die Antragsfrist und -form werden in der Einladung festgelegt. Anträge während der Versammlung sind möglich, wenn sie von 2/3 der Teilnehmer zugelassen werden (Dringlichkeitsanträge gem. §9 GO).

Abstimmungen §11 GO

Die Reihenfolge der Anträge, über die abgestimmt werden soll, ist deutlich bekannt zu geben. Die nötigen Mehrheitsverhältnisse regelt die Jugendordnung (falls keine Regelung existiert, gilt die einfache Mehrheit). Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen werden bei der Ermittlung der Mehrheit nicht mitgezählt. Grundsätzlich wird offen abgestimmt, es sei denn in der Jugendordnung ist etwas anderes vorgeschrieben.

Wahlen §12 GO

Zur Überwachung der Wahlen und zur Zählung und Auswertung der Stimmen ist ein Wahlausschuss (bestehend aus drei Mitgliedern) zu bilden. Die Ämter sind in der von der Jugendordnung vorgegebenen Reihenfolge geheim zu wählen. Wenn kein Stimmberechtigter dagegen ist, kann offen gewählt werden. Vor der Wahl sind die Kandidaten zu fragen, ob sie im Falle einer Wahl das Amt annehmen. Ein Abwesender kann gewählt werden, wenn dem Wahlleiter vor der Abstimmung eine schriftliche Einverständniserklärung des Kandidaten vorliegt.

Protokoll §13 GO

Von jeder Tagung, Sitzung und Versammlung ist ein Protokoll zu fertigen. Dieses ist vom/von der Protokollführer(in) ("Für das Protokoll") und vom/von der Jugendvorsitzenden ("Für die Richtigkeit") zu unterschreiben. Das Protokoll ist innerhalb von 12 Wochen den Versammlungsteilnehmern und der übergeordneten Gliederung bekannt zu geben. Bei örtlichen Gliederungen genügt eine Bekanntgabe bei Beginn der nächsten Versammlung (für die Teilnehmer) Zu den Punkten Wahlen und Protokollführung findet Ihr weiter hinten in der Arbeitshilfe noch genauere Erläuterungen. Auch im Anhang sind entsprechende Beispiele angeführt.

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Arbeitshilfe für Jugendleiter

6. Die Ebenen und Gremien der DLRG-Jugend

Wie oben schon erwähnt, legt die Jugendordnung fest, welche Ebenen und Gremien es in der DLRG-Jugend gibt (siehe Abschnitt „Die Jugendordnung“). An dieser Stelle bekommt Ihr nun einen Überblick über die einzelnen Gremien und deren Zusammenwirken.

In dem obigen Schaubild bewegen wir uns von unten nach oben.

6.1 Orts-/Kreisebene Die Basis bildet die Orts-/Kreisverbandsebene. Alle Mitglieder bis einschließlich 26 Jahre bilden die DLRG-Jugend.

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DLRG-Jugend Bayern

Einmal im Jahr findet der OV/KV-Jugendtag statt, zu dem alle Mitglieder der DLRG-Jugend (und mindestens ein Vertreter des Erwachsenenverbandes) eingeladen sind. Wahlberechtigt sind alle Mitglieder im Alter von 8 bis einschließlich 26 Jahren (vgl. §4 der JO für Kreis-/Ortsverbände). Unter anderem werden auch die Delegierten für den Bezirksjugendtag gewählt (näheres dazu und weitere Aufgaben siehe in §6 JO der OV/KV´s und §6 der JO für Bezirke). Bei dieser Versammlung wird der Vorstand der DLRG-Jugend (siehe §7 JO für Orts-/Kreisverbände) gewählt, der sich aus dem DLRG-Jugendvorsitzenden, mindestens zwei und bis zu fünf stellvertretenden Vorsitzenden, dem Leiter für Wirtschaft und Finanzen (Kassier) und dem Vertreter des Kreis/Ortsverbandes zusammensetzt. Weitere Mitglieder sind eingesetzte Referenten oder Leiter von Arbeits- und Projektgruppen. Der OV-/KV-Jugendvorstand ist als Planungs- und Ausführungsgremium für die Umsetzung der Beschlüsse des Orts-/Kreisverbandsjugendtages verantwortlich. Der Jugendvorstand trifft sich mindestens zweimal jährlich und ist für drei Jahre gewählt. Außerdem entsendet der OV/KV-Jugendvorstand den Jugendvorsitzenden in Gremien der nächsthöheren Ebene. Die Jugendvorsitzenden der Orts- und Kreisverbände nehmen am Bezirksjugendrat und am Bezirksjugendtag teil und vertreten dort die Interessen ihres Orts-/Kreisverbandes.

6.2 Bezirksebene Auf Bezirksebene treten folgende Gremien zusammen:

Bezirksjugendtag

Bezirksjugendvorstand

Bezirksjugendrat

Sie bilden die Organe der DLRG-Jugend auf Bezirksebene (siehe §4 JO für Bezirke). Oberstes, beschlussfassendes Organ der Bezirksjugend ist der Bezirksjugendtag (siehe §6 JO für Bezirke). Er findet alle drei Jahre statt und setzt sich aus den gewählten Delegierten der OV/KV-Jugenden, den jeweiligen OV/KV-Jugendvorsitzenden und den Mitgliedern des Bezirksjugendvorstandes zusammen. Die Aufgaben des Bezirksjugendtages könnt Ihr in §6 Nr.7 der JO für Bezirke nachlesen. Beim Bezirksjugendtag wird unter anderem der Vorstand der Bezirksjugend neu gewählt. Vergleichbar zum OV/KV-Jugendvorstand ist dieser das Planungs- und Ausführungsgremium der DLRG-Jugend auf Bezirksebene. Über Zusammensetzung, Beschlussfähigkeit, und Aufgaben gibt der §8 JO für Bezirke Aufschluss. Der Vorstand der Bezirksjugend tagt mindestens zweimal im Jahr und arbeitet ebenfalls nach dem Projektprinzip. Im Zeitraum zwischen den Bezirksjugendtagen tritt der Bezirksjugendrat zusammen. Dieser setzt sich zusammen aus den gewählten Jugendvorsitzenden der OV/KV´s, den Mitgliedern des

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Arbeitshilfe für Jugendleiter

Bezirksjugendvorstandes, den Revisoren und evtl. weiteren Mitgliedern (wie z.B. gewählten Referenten). Detaillierte Angaben zu Stimmrecht und Aufgaben des Bezirksjugendrates könnt Ihr dem §7 der JO für Bezirke entnehmen. Auf Bezirksebene haben die jeweiligen Bezirksjugendvorsitzenden die wichtigste Kontaktfunktion zur nächsthöheren Ebene, der Landesebene.

6.3 Landesebene Die DLRG-Jugend Bayern bildet als Landesebene den Zusammenschluss aller Bezirke und somit auch aller DLRG-Jugenden der Orts- und Kreisverbände in Bayern. Ebenso wie auf Bezirksebene gibt es hier drei Gremien, die die Organe der Landesjugend bilden:

Landesjugendtag

Landesjugendrat

Vorstand der DLRG-Jugend Bayern Das Zusammenwirken und die Aufgaben dieser Gremien sind analog zu den Gremien auf Bezirksebene aufgebaut. So hat z.B. der Vorstand der DLRG-Jugend Bayern und der Bezirksjugendvorstand vergleichbare Aufgaben, allerdings auf verschiedenen Ebenen (Bundesland Bayern und Bezirk z.B. DLRG-Jugend Mittelfranken). Über Zusammensetzung, Stimmrecht und Aufgaben dieser Gremien gibt die Landesjugendordnung der DLRG LV Bayern genaue Auskunft.

6.4 Bundesebene Alle DLRG-Landesverbände in Deutschland sind schließlich noch auf Bundesebene zusammengefasst. Ähnlich wie auf Bezirks- und Landesebene gibt es hier verschiedene Gremien, die die Organe der Bundesjugend bilden:

Bundesjugendtag

Bundesjugendrat

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DLRG-Jugend Bayern

Bundesjugendbeirat (speziell auf Bundesebene)

Bundesjugendvorstand Das Zusammenwirken und die Aufgaben dieser Gremien sind vergleichbar zu den Gremien auf Landesebene. So haben z.B. der Bundesjugendvorstand und der Landesjugendvorstand vergleichbare Aufgaben, allerdings auf verschiedenen Ebenen (bundesweit und z. B. bayernweit). Über Zusammensetzung, Stimmrecht und Aufgaben dieser Gremien gibt die Bundesjugendordnung der DLRG genaue Auskunft.

Dies sollte als Überblick an dieser Stelle genügen. Wie in den einzelnen Gremien gearbeitet wird, erfahrt Ihr in einem eigenen Kapitel.

Kapitel 2 Gruppenarbeit In diesem Kapitel findet Ihr nützliche und wichtige Tipps und auch Anleitungen zur Jugendgruppenarbeit in Eurer DLRG-Gliederung. Das Kapitel ist so aufgebaut, dass Ihr möglichst viele konkrete Anregungen für Eure Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen erhaltet. Für spezielle Angebote und zur Vorbereitung von Aktionen empfehlen wir Euch zusätzlich die Bücher, die im Anhang aufgeführt und beschrieben sind. Das eine oder andere Buch dient auch zur Vertiefung der Theorie und gibt Euch weiteres Hintergrundwissen aus den Bereichen der Pädagogik und Psychologie. So, jetzt aber ran an die „Gruppenarbeit“.

1. Der Jahreskreis der Jugendarbeit

Im Verlauf eines Jahres finden bestimmte Veranstaltungen der DLRG-Jugend immer wieder in den gleichen Zeiträumen statt. Diese jährlich wiederkehrenden Veranstaltungen können in einem sog. Jahreskreis zusammengestellt werden. Dadurch wird eine Planung des

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DLRG-Jugend Bayern

Veranstaltungsprogramms Eurer DLRG-Jugendgruppe um einiges erleichtert. Ihr könnt von vornherein schon bestimmte wichtige Termine für das kommende Jahr festlegen.

Ein Jahreskreis der DLRG-Jugendarbeit im OV/KV könnte etwa folgendermaßen aussehen:

Januar/Februar/März Kassenabschluss

Winterfreizeit (Hüttenwochenende, Skifahrt, Schlittenfahrt, ...)

OV-/KV- Meisterschaften

Faschingsfeiern

April/Mai/Juni Osterfreizeit/-fahrt

Bezirksmeisterschaften/-jugendtreffen

Bezirksjugendrat

Pfingstfreizeit

Bayerische Meisterschaften

Vorbereitung auf den Rettungswachdienst

erster Rettungswachdienst

Juli/August/September Sommerfreizeiten

Mitwirkung beim Ferienprogramm des Jugendrings/der Stadt/Gemeinde

Planung nächstes Jahr beginnen

Rettungswachdienst

Oktober/November/Dezember Herbstfreizeit

Deutsche Meisterschaften/ Bundesjugendtreffen

Haushaltsplan/Termine/Buchungen für nächstes Jahr

Weihnachtsfeier

Durchgehend/regelmäßig Training

Jugendgruppenstunden

Jugendvorstandssitzungen

Zuschussbeantragung (Zuschuss-Richtlinien beachten)

Seminarteilnahme/Weiterbildung

Verwaltung/Kassenführung Der Jahreskreis wird durch den gesamten Jugendvorstand erstellt, die Koordination und gegebenenfalls Überwachung erfolgt durch die Jugendvorsitzenden.

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Arbeitshilfe für Jugendleiter

2. Aktionen und Angebote in der DLRG-Jugend

Neben den Aktionen und Angeboten, die bereits im Jahreskreis erwähnt wurden, könnt Ihr natürlich noch viele weitere lustige und interessante Angebote für Eure Jugendgruppe machen. Was noch so alles möglich ist, erfahrt Ihr auf den folgenden Seiten. Übrigens: Die folgende Liste ist keineswegs vollständig und darf durch eigene Ideen jederzeit ergänzt werden.

Aktionen und Angebote - ein Überblick DLRG-typisch Freizeit Thematische Angebote

- Tag der DLRG - Freibadfest/-party - Ausflüge (Bavaria Film Studios, I-Max, ...)

- Erste-Hilfe-Kurs für Kinder - Videotag/-abend - Theaterfahrten, Musical-Fahrten

- Sicherheitsralley im Bad - Bildershow von Veranstaltungen - Fahrt in den Zoo, Museum, Planetarium

- Wachdiensteinweisung - Spieleabend Brettspiele, Tischspiele, Kartenspiele, Sportspiele - Bastelabend

- Diskussionsabend zu Themen (z.B. Ökologie/Umweltschutz/ aktuelle Themen, Bäderschließung, Gewalt,...)

- Schwimmtraining - Fahrradtour/-rally - Säuberungsaktionen an Seen/Flüssen

- DLRG-Quiz - Eislaufen, Schlittenfahrten, Skifreizeit

- Öko-Tag, Gewässeranalyse

- Unterwasserrugbymeisterschaft - Jugenddisco - Weihnachts-/Christkindlmarkt

- OV/KV-Meisterschaften der Jugend - Wanderung/Nachtwanderung - Bildungsreisen

- Badefahrten (z.B. Erlebnisbad) - Turniere (z.B. versch. Sportspiele) - Kochabend (internationaler Abend mit internationalen Gerichten)

- Faschingsschwimmen - Schnitzeljagd - Stadtralley

- Gaudi-Schwimmstaffel - Montagsmaler - Rafting-Wochenende

- Kerzenschwimmen - Orientierungslauf

- Anschwimmen der Saison od. z.B. „Donau-Schwimmen“

- Faschingsfeier

- Ehrungen - Weihnachts-, Nikolaus-, Osterfeier

- Bootsfahrten - Zeltlager

- Floßfahrten - Stadtteilfeste

-Badewannenrennen, Quitschenten- Rennen, Waschzubehör-Rennen

- Grillabend

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DLRG-Jugend Bayern

3. Erstellung von Einladungen und Ausschreibungen

Wenn Ihr nun verschiedene Aktionen und Angebote für Eure Gliederung geplant habt, müsst Ihr natürlich auch dafür sorgen, dass die Leute (speziell die Kinder und Jugendlichen) davon erfahren. Das heißt also, Ihr müsst kräftig Werbung machen und Einladungen erstellen bzw. die Veranstaltungen ausschreiben. Das kann auf verschiedenste Art und Weise geschehen. Ihr könnt z.B. Handzettel erstellen, einen Aushang für Euren DLRG-Schaukasten entwerfen, Plakate malen/drucken lassen, ein ganzes Monats-, Halbjahres- oder sogar ein Jahresprogramm zusammenstellen, Einzelaus-schreibungen erstellen, Zeitungsanzeigen (oder besser Vorankündigungen im Lokalteil der Presse) veröffentlichen, und vieles mehr. Der Phantasie sind hier keine Grenzen gesetzt. Ein kleiner Tipp am Rande: Die Arbeitshilfe „Öffentlichkeitsarbeit“ enthält dazu auch sehr wichtige Hinweise und Anregungen. In der nachstehend gezeigten Auflistung haben wir Euch nur kurz angegeben, welche Bestandteile eine Ausschreibung oder Einladung unbedingt enthalten muss. Oft sind verschiedene andere Angaben noch zusätzlich nötig. Besonders bei längeren Fahrten und mehrtägigen Veranstaltungen solltet Ihr einen Abschnitt vorsehen, in dem die Eltern der Kinder und Jugendlichen ihr Einverständnis erklären, dass ihr Sohn /ihre Tochter an der Veranstaltung teilnimmt. Dies ist wegen der Übertragung der Aufsichtspflicht wichtig. Außerdem sollte die Ausschreibung kinder- und jugendgemäß gestaltet sein, damit sich die Kinder und Jugendlichen auch angesprochen fühlen. Aber nicht vergessen: Auch Eltern lesen die Ausschreibung.

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Arbeitshilfe für Jugendleiter

4. Planungshilfen für Veranstaltungen

Ist eine Veranstaltung angekündigt oder ausgeschrieben, geht es an die konkrete Vorbereitung. Manchmal müssen natürlich schon vor der Einladung gewisse langfristige Vorbereitungen getroffen werden, das ist schon klar (aber mir ist in diesem Fall keine bessere Überleitung zu diesem Abschnitt eingefallen). Wir wollen Euch einige Planungshilfen an die Hand geben, um verschiedene Veranstaltungen selbst vorbereiten und durchführen zu können. Die Aufstellungen berücksichtigen allerdings nur die wesentlichsten Punkte und erheben somit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Für die Vorbereitungen im Einzelnen sind also unter Umständen noch weitere Punkte zu berücksichtigen. Das kann von Veranstaltung zu Veranstaltung verschieden sein.

4.1 Planungshilfe für Bastelstunden

a) Vorüberlegungen Was soll gebastelt werden? Welches Material wird dazu benötigt? Wo kann ich das Material möglichst kostengünstig oder kostenlos besorgen? Welches Material müssen die Kinder selbst mitbringen (in der Gruppenstunde/im Trai-ning

vorher mitteilen), bzw. welches Mate-rial hat der Verein selbst (Scheren, Uhu, ....) Bei gefährlichen oder schmutzigen Arbeiten:

Von den Kindern mitzubringen: Schutzkleidung wie Schürze, Handschuhe, alte Kleidung. Vom Gruppenleiter mitzubringen: Verbandskasten, Tischauflagen, Zeitungen, Putzsachen,.....

Steht ein geeigneter Raum zur Verfügung? Geeigneten Termin festlegen. Stehen genügend Gruppenleiter/Betreuer zur Verfügung?

b) Durchführung Auf Verletzungsgefahr achten! Kindgerechte Anleitung

(Erklären durch Vormachen, aber Kreativität der Kinder nicht zu sehr beeinträchtigen) Unbeholfene unterstützen, aber Hilfe nicht aufdrängen Materialverschwendungen verhindern Zum Schluss: Kinder zum Aufräumen und evtl. Putzen einteilen

4.2 Planungshilfe für eine Faschingsfeier a) Was Ihr zuerst braucht: einen Ort, wo Ihr feiern könnt (DLRG-Heim?!): Raum bestellen/rechtzeitig reservieren Termin Erlaubnis vom Vorstand ? ! Jede Menge Helfer

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b) Flugblätter und Plakate erstellen und verteilen evtl. ein Motto festlegen, unter dem die Veranstaltung stattfinden soll (z.B. „Piratenparty“,

„1000 und eine Nacht“...) Einladung Texte und passende Layout Materialien sammeln Unbedingt angeben: Veranstaltung (evtl. Motto), Veranstalter, Termin (Datum und Uhrzeit),

Ort, Wer ist eingeladen?

c) Spiele aussuchen und richtig vorbereiten Spielleiter festlegen Variation von Spielen:

Spiele in Gruppen Auflockerungsspiele ohne Sieger Wettbewerbsspiele

evtl. Preise organisieren (z.B. Werbegeschenke von Banken, Firmen, ...), auch an „Trostpreise“ denken, falls möglich einen kleinen Teilnehmerpreis für alle, die bei den Spielen mitgemacht haben

evtl. Preisverleihung vorbereiten

d) Dekoration, Raumgestaltung Material besorgen (Krepp-Papier, Luftballons, Plakate, ...) genügend Helfer einplanen zum Dekorieren Treffen zur Raumgestaltung festlegen

e) Essen und Getränke Getränkeangebot festlegen (Limo, Saft,...) Einkauf organisieren geeignetes Essensangebot je nach Alter und Anzahl der Teilnehmer (z.B. warmes Essen:

Wiener, Bockwurst, ... oder kaltes Angebot: Wurstsemmeln, Süßes, oder Obst/Früchte) Preise festlegen für Verkauf

f) Musik Faschingsmusik Marschmusik für die Polonaise?

Achtung: Bei Kindern im Alter von 6 - 8 Jahren kommt englische Popmusik meist nicht an, da die Lieder unbekannt und der Text für die Kinder unverständlich ist.

4.3 Öffentliche Veranstaltungen a) Anmeldepflicht Bei der Vorbereitung und Durchführung öffentlicher Veranstaltungen sind bestimmte gesetzliche Vorschriften zu beachten. Als öffentlich gilt eine Veranstaltung, wenn jedermann Zutritt hat. Im Allgemeinen besteht bei der Durchführung öffentlicher Veranstaltungen Anzeigepflicht. Wer also die Absicht hat, eine öffentliche Veranstaltung durchzuführen, hat dies rechtzeitig, in der Regel ein bis zwei Wochen vorher, der örtlichen Behörde (Gemeinde, Stadt) anzuzeigen. Jede öffentliche Veranstaltung muss einen Leiter haben. Wird die Veranstaltung von einem Verband, z.B. DLRG OV Musterstadt, durchgeführt, ist der volljährige Vorsitzende oder der von ihm Delegierte der Leiter. In der Anmeldung bei der Behörde ist anzuzeigen, in welchem Namen (Veranstalter/Träger) welche Person für die Leitung der Veranstaltung verantwortlich ist. Über die einzelnen Bestimmungen geben Stadt- und Gemeindeverwaltung Auskunft.

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Arbeitshilfe für Jugendleiter

Anzeigepflichtig sind folgende Veranstaltungen: sportliche Veranstaltungen Tanzveranstaltungen Filmvorführungen Theatervorführungen Straßenfeste Spielfeste Abenteuerspielplätze musikalische Veranstaltungen Festzüge Feuerstellen (z.B. Lagerfeuer, Osterfeuer, Sonnwendfeuer, usw.).

b) Sonstige Genehmigungen Darüber hinaus ist für öffentliche Veranstaltungen noch zu prüfen, ob weitere Genehmigungen erforderlich sind, die man auch ohne größere Schwierigkeiten bei den Ortsbehörden erhält. Im Rahmen öffentlicher Veranstaltungen sind demnach unter Umständen nachfolgende Genehmigungen einzuholen: Ausschankgenehmigung, wenn Bier, Cola, Limo, Kaffee usw. ausgeschenkt werden soll; plakatieren, wenn Plakate zur Werbung an öffentlichen Plätzen aufgestellt oder Werbung auf

öffentlichen Plätzen stattfinden soll; Sammlungen, wenn für einen bestimmten Zweck zur Geld- oder Sachspende aufgerufen wird; GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte),

wenn Musik gespielt wird. Die GEMA schützt die Urheberrechte von Komponisten, Autoren und Verlagen. Adressen der GEMA Geschäftsstellen siehe Anhang.

Öffentliche Veranstaltungen, bei denen Musikstücke aufgeführt werden, wie z.B. in Discos, Teestuben, bunte Abende usw. müssen der GEMA vor der Veranstaltung gemeldet werden. Geschieht dies nicht, so ist die GEMA berechtigt, Strafzuschlag zu erheben. Die Höhe der zu entrichtenden Gebühren richtet sich nach der Größe der Räume, der Höhe der Eintrittsgelder oder des Unkostenbeitrages und der Zahl der ausübenden Musiker. Solange bei öffentlichen Veranstaltungen aber nicht getanzt wird und kein Eintritt erhoben wird, braucht die Veranstaltung der GEMA nicht gemeldet werden.

4.4 Planungshilfe für Ausflüge

a) Vorüberlegungen Ausflugsziel und Zeitpunkt bestimmen Kostenvoranschläge bei Busunternehmen einholen Über Eintrittspreise informieren (Prospekte) Teilnehmerbeitrag festlegen Höchstteilnehmerzahl bestimmen

b) Vorbereitung Ausflugsziel besichtigen

(nicht immer möglich)

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DLRG-Jugend Bayern

Einladung erstellen (muss außer Ort und Zeit, Adresse des verantwortlichen Leiters und einen Anmeldungsteil mit Einverständniserklärung der Eltern enthalten)

Teilnehmerbeitrag kassieren Bus bestellen evtl. Voranmeldung der Gruppe am Ziel Teilnehmerliste erstellen für genügende Betreuung sorgen

c) Vor der Abfahrt Vollständigkeit der Teilnehmer? Eltern den Zeitpunkt der Rückkehr mitteilen Betreuer einteilen

d) Am Zielort Programm bekannt geben Aufenthaltsdauer mitteilen Abfahrtszeit und Abfahrtsort für Rückfahrt bekannt geben vor Rückfahrt: Vollständigkeit der Teilnehmer überprüfen

4.5 Planungshilfe Ferienmaßnahmen/Zeltlager

a) Teilnehmer Altersstufen Gruppengröße Bekanntheit mit den Betreuern Homogenität der Gruppe Vertrautheit mit zu erwartenden Gegebenheiten und Risiken Krankheiten und Behinderungen Kondition Besonderheiten (Untergruppen, Beziehungsstrukturen etc.) Versicherungsschutz besondere Befähigungsnachweise

(z.B. Freischwimmer)

b) Betreuer Anzahl Alter Bekanntheit untereinander Vertrautheit mit zu erwartenden Gegebenheiten und Risiken Krankheiten und Behinderungen Kondition Ausbildung Erfahrung (evtl. Auslandserfahrung) Vorbereitung pädagogische Befähigung Führungstüchtigkeit, Durchsetzungsvermögen Entscheidungssicherheit

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Arbeitshilfe für Jugendleiter

Verantwortungsfähigkeit Flexibilität, Organisationstalent Versicherungsschutz Sprachkenntnisse besondere Befähigungsnachweise

(z.B. Führerschein) Vorbereitungstreffen (Schulung) Auswertungstreffen

c) Ausrüstung Schuhwerk Regen-, Sonnen-, Kälteschutz Kopfbedeckung (Hitzschlag, Sonnenstich) Kleidung zum Wechseln Zusatzausrüstung für spezielle Vorhaben (z.B. Sicherungsleinen, Schwimmwesten,

Taucheranzüge, Flickzeug, Helme, Zelte, Isoliermatten, Koch- und Essgeschirr etc.). Zustand der mitgebrachten bzw. zur Verfügung stehenden Ausrüstung Werkzeug, Ersatzteile Geld

d) Verkehrsmittel und Verkehrswege Gepäck- und Lebensmittelbeförderung Personenbeförderung öffentliche Verkehrsmittel (Fahrpläne, Fahrkarten) Privatfahrzeuge (Betreuer, Eltern, ...) DLRG-Busse Busse privater Unternehmen (sicheres Fahrzeug, zuverlässiger Fahrer) Räder (Radwege) Fußmärsche (An- und Abmarsch, Tagesentfernung) Verkehrsdichte auf den zu benutzenden Wegen und Straßen Lage der Straßen, Siedlungen, Gewässer, besondere Gefahrenpunkte

e) Verpflegung Menge pro Kopf und pro Tag (auch bezüglich Getränke) Mitgeführt/unterwegs zu kaufen Haltbarkeit Kochgelegenheit Notverpflegung

f) Entsorgung Müll Toilettenfrage

g) Übernachtung Feste Unterkunft Zelte Lage (Zeltplatz, freie Landschaft, Bauernhof etc.)

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Waschgelegenheit zusätzlicher Kälte- und Regenschutz Werkzeugeinsatz (z.B. Beil, Säge, Pickel)

h) Programm Geländespiele (tagsüber/nachts) Bastelangebote Wettkämpfe, Lagerolympiade Waldlauf, Frühsport Radtouren Bergwandern Baden, Schwimmen Spielgeräte, Werkzeug, Materialien Besichtigungen Stadtspiel, ...

i) Abweichender Programmverlauf vorzeitige Rückführung von Teilnehmern witterungsbedingte Programmänderungen Krankheitswelle (Grippe, Durchfall etc.) Materialverschleiß

j) Witterung Wettervorhersage Stabilität der Wetterlage örtliche Wetterfaktoren Lufttemperaturen (Tag/Nacht) Wassertemperaturen

k) Genehmigungen und Erlaubnisse Einverständnis der Erziehungsberechtigten Grundstücksbetreuung Landschafts-, Naturschutzgebiet (Zelten, Feuer etc.) Waldgebiet (Feuerstelle, Holzsammelerlaubnis)

l) Sicherheit Ausreichende Aufsicht auch bei speziellem Einsatz oder dem Ausfall eines Betreuers Erste-Hilfe-Material (Verbandszeug, Trage) Erste-Hilfe-Kenntnisse ärztliche Versorgung (nächstes Krankenhaus) Anforderungsmöglichkeiten von Hilfe von außen (z.B. mit Telefon, Funk, Kraftfahrzeug)

m) Besondere Gefahren durch Tiere (z.B. Schlangen, Insekten, bissige Hunde, Tollwutverbreitung) giftige Pflanzen

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Arbeitshilfe für Jugendleiter

wilde Landschaft (z.B. sumpfiges Gelände, anschwellende Gewässer, Jagd-, Sperr-, Truppenübungs-, Zonenrandgebiet, Müllkippen, Abwässer, Höhlen, Stollen, steile Abhänge, Steinbrüche, Kiesgruben)

Baustellen Waldbrandgefahr Gewässer: Badeverbote, Naturschutzgebiete, Strömungen, Wehre, Schiffsverkehr,

Verschmutzungsgrad

5. Merkmale einer Gruppe

In diesem Teil wollen wir ganz allgemein auflisten welche Kennzeichen für eine Gruppe ganz allgemein gelten: Die Personen müssen miteinander in Kontakt stehen

Zwischen den Mitgliedern muss Kommunikation stattfinden

Die Mitglieder müssen eine gewisse Zeit zusammen bleiben

Sie verfolgen mindestens ein gemeinsames Ziel

Wenn dies gegeben ist spricht man in der Regel von einer Gruppe. In der Jugendarbeit sollten sich die Jugendleiter immer wieder vor Augen halten, ob diese Kennzeichen noch zutreffen, denn andernfalls wird sich die Gruppe auflösen bzw. es besteht dringende Gefahr, dass die Gruppe zerfällt.

Um dem entgegenzuwirken sollten die Gruppenleiter auf folgende Punkte achten:

Faktoren, die den Gruppenzusammenhalt begünstigen :

In einem vertrauten Kreis von Gleichaltrigen sein

Anerkannt, geachtet, beliebt sein

Das gemeinsame Ziel auf angenehme, unterhaltsame Art verfolgen

Etwas erleben

Mit Leuten, die eine ähnliche Einstellung haben, über verschiedene Dinge reden können

Schaffung eines WIR-Gefühls

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DLRG-Jugend Bayern

6. Gruppenphasen In der Entwicklung einer Gruppe kann man idealtypisch folgende Phasen herausstellen, die in der Realität jedoch nicht immer genau voneinander getrennt eingehalten werden, sondern ineinander übergehen können. Die zeitliche Abfolge der Phasen verläuft in der Regel in der unten angegebenen Reihenfolge, ein Rückschritt in vorangegangene Phasen ist allerdings durchaus möglich (z.B. wenn neue Teilnehmer zu einer Gruppe hinzukommen).

1. Die Voranschluss- oder Orientierungsphase

2. Die Machtkampf- oder Auseinandersetzungsphase

3. Die Intimitäts- oder Vertrautheitsphase

4. Die Differenzierungsphase

5. Die Abschluss- oder Trennungsphase

In jeder Phase wird vom Leiter verlangt, die Entwicklung der Gruppe zu fördern und auf ein Ziel hin zu lenken, jedoch nie zu stark direkt auf die Gruppe einzuwirken, sondern sich gegebenenfalls auch zurückziehen oder normales Gruppenmitglied sein zu können. Die fünf Phasen der Gruppenentwicklung sollen im Folgenden charakterisiert und das Verhalten des Leiters in der jeweiligen Phase beschrieben werden.

a) Voranschluss - oder Orientierungsphase Verschiedene Einzelpersonen finden sich zusammen; diese Einzelpersonen haben meist nur das Interesse für ein Thema oder Projekt gemeinsam, fühlen sich jedoch in der neuen Situation unsicher, haben vielleicht sogar Angst vor der ungewohnten Situation.

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Arbeitshilfe für Jugendleiter

Jeder einzelne bringt eigene Erfahrungen in die Gruppe mit (Familie, Schule, Freizeitinteressen etc.), so dass der Wunsch nach starker Bindung relativ gering ist. Das gegenseitige Vertrauen entwickelt sich nur langsam. In dieser Situation wird in den Gruppenleiter ein hohes Maß an Erwartung gesetzt. Von ihm wird verlangt, die Gruppe von der Unsicherheit zu entlasten und Orientierung zu schaffen; er gilt in dieser Phase als eine Art „Allwissender“. So versucht dieser auch anfangs, die Teilnehmer durch Kennenlernspiele einander näher zu bringen und füreinander zu interessieren. Die Angebote des Leiters sollten kurzfristig sein und die Teilnehmer sollten durch entsprechende Programme rasch befriedigt werden, um von Anfang an das Interesse an der Sache zu wahren. Teamarbeit ist in dieser Phase noch nicht möglich. Um das Sicherheitsgefühl der Mitglieder zu stärken, sollte das für die Gruppe vorgesehene Programm bereits in der Anfangsphase grob umrissen werden. Ebenso sollte die Angst und die Unsicherheit des Einzelnen respektiert werden, jedem sollte die Freiheit und ein gewisses Maß an Distanz zu anderen zugestanden werden, jedoch auch die Möglichkeit gegeben werden, den anderen zu testen oder Beziehungsverhältnisse anzubahnen.

b) Machtkampf- oder Auseinandersetzungsphase Mit dem wachsenden Vertrauen der Teilnehmer steigt auch der Mut und die Bereitschaft, Gefühle zu zeigen und für eigene Interessen einzutreten, wodurch sich zwangsläufig Konflikte ergeben. Rivalitäts- und Konkurrenzkämpfe bestimmen diese Phase, wobei sich wechselnde instabile Beziehungen ergeben, die auf Sympathie oder Antipathie beruhen. Die Mitglieder kämpfen um Positionen in der Gruppe, es bilden sich Rollen heraus. Einzelne übernehmen bereits erste Funktionen in der Gruppe, um die teilweise sehr aggressiv gekämpft wird. Hiervon wird nicht selten auch der Gruppenleiter direkt betroffen, dessen Kompetenz von einzelnen oder der ganzen Gruppe zu diesem Zeitpunkt massiv in Frage gestellt werden könnte. Innerhalb der Gruppe wird die Selbständigkeit der Mitglieder erprobt, es gibt Sieger und Besiegte. Hierbei ist es besonders wichtig, dass der Gruppenleiter darauf achtet, dass keine starren Rollenfixierungen entstehen, zum Beispiel die des „Sündenbocks“. Der Gruppenleiter nimmt eine schützende Position für jeden einzelnen ein und versucht, durch das Programm, die Fähigkeiten und Stärken der Mitglieder herauszustellen. Dies kann besonders gut durch Rollenspiele erreicht werden, wo Machtkämpfe zugelassen werden, man aber trotzdem eine gewisse Distanz zur eigenen Person wahrt und sich dabei in eine fremde Rolle hineinversetzen muss.

c) Intimitäts- oder Vertrautheitsphase Ist die zweite Phase weitgehend abgeschlossen, kann das eigentliche Gruppenleben beginnen. Nachdem die Positionen weitgehend geklärt sind, und das Beziehungsverhältnis innerhalb der Gruppe eine gewisse Stabilisierung erfahren hat, tritt das Interesse für das Thema in den Vordergrund. Die Mitglieder sind jetzt eher bereit Bindungen einzugehen, sie zeigen Stärken und Schwächen. Der Leiter selbst nimmt sich zurück, was jedoch dadurch bedingt ist, dass sich so etwas wie ein gruppeneigener Führer herauskristallisiert hat. Das „Wir“-Gefühl der Gruppe, das in dieser Phase sehr stark ausgeprägt ist, bietet zum einen dem Einzelnen Schutz in der Gruppe, zum anderen schottet sich die Gruppe weitgehend nach außen ab. Die Planung wird von der Gruppe übernommen und erfolgt längerfristig. Die Rollen sind klar verteilt, jedes Mitglied weiß genau, was von ihm von der Gruppe erwartet wird. Die Gruppe ist für die verschiedensten Vorschläge empfänglich, Lösungswege werden durchgespielt und in kleineren Konflikten ausdiskutiert. Die Aufgabe des Leiters besteht darin, mit der Gruppe eine

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DLRG-Jugend Bayern

Bestandsaufnahme zu machen, Konflikte lösen zu können bzw. sie erst bewusst zu machen und vor allem bereit zu sein, Führung abzugeben und den Gruppenarbeitsprozess nicht zu stören, sondern lediglich zu verfolgen bzw. sich als normales Mitglied in die Gruppe einzufügen.

d) Differenzierungsphase Diese Phase ist die Zeit der Aktivitäten, Programme und Eigeninitiative der Gruppe. Sie nimmt jetzt die Führung des Projekts in die Hand, eine große Rollenflexibilität der Mitglieder ist möglich. Die Gruppe ist inzwischen so selbstsicher und in sich gefestigt, dass die Abschottung nach außen aufgegeben wird und Kontakte zu anderen Gruppen oder einzelnen Personen außerhalb der Gruppe geknüpft werden. Indem der Leiter die Möglichkeit schafft, mit anderen in Interaktion zu treten, kann sich die Gruppe profilieren und das Gemeinschaftsgefühl festigen. Aber auch das Verhalten des Einzelnen wandelt sich.; während in der dritten Phase noch sehr viel Wert auf die Gemeinsamkeiten der Mitglieder gelegt wird, wird von den Teilnehmern jetzt auch verstärkt auf die Unterschiede zu den anderen geachtet. Die Fremdheit des anderen wird jedoch nicht mehr als Bedrohung empfunden, sondern weckt das Interesse. Auf sich selbst bezogen entdeckt sich der einzelne als selbständige Person; diese Eigenständigkeit beginnt er nun auszuleben, fühlt jedoch trotzdem parallel die in der Vertrautheitsphase erworbene Verbundenheit zur Gruppe. Dieses Wechselspiel zwischen Autonomie und Interdependenz belebt das Gruppengeschehen; jeder hat andere Ideen, andere Wünsche und stellt andere Erwartungen an das Thema und regt durch seine Vorschläge andere zur Stellungnahme und Mitarbeit an, was dem Projekt nur dienen kann und wodurch möglichst viele Teilaspekte des Ganzen erfasst werden können. Aufgabe des Leiters ist es, unterstützende Angebote zu schaffen, die große Kommunikationsfähigkeit der Gruppe in dieser Phase optimal für das Thema zu nutzen und etwa durch Rollenspiele der Rollenflexibilität gerecht zu werden. Eine Planung von Aktionen mit anderen Gruppen wäre sinnvoll, um den Zusammenhalt der Gruppe in Kontakt mit einer anderen zu stärken.

e) Abschluss- oder Trennungsphase In der letzten Phase erfolgt die Auflösung der Gruppe. Nachdem die Gruppe immer mehr zusammengewachsen ist und das Vertrauen der Mitglieder zueinander stetig zugenommen hat, wird der Auflösungsprozess natürlich als negativ empfunden. Wichtig ist es deshalb, die Gefühle der Mitglieder aufzuarbeiten, darüber zu reden und die Auflösung gezielt anzusprechen und zum Thema zu machen. Hierbei ist es sinnvoll, ein Resümee des Geleisteten zu ziehen. Nach dieser kurzen Aufarbeitung hat jedes Mitglied noch einmal die Gelegenheit Stellung zu nehmen zum Verlauf der Gruppenarbeit, zur Stimmung in der Gruppe, zum Ergebnis der Gruppenarbeit oder ähnlichem. Zum Schluss sollte der Gruppenleiter neue Interessen aufzeigen, evtl. Brücken zu anderen Gruppen bilden und gegebenenfalls Anschluss zu diesen herstellen.

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Arbeitshilfe für Jugendleiter

7. Verhaltensregeln für Gruppenleiter

Bei allen Aktionen und Veranstaltungen mit Eurer Jugendgruppe seid Ihr als Gruppenleiter und Betreuer stets gefordert und tragt Verantwortung für „Eure“ Kinder und Jugendlichen. Dabei ist es sehr wichtig, dass Ihr Euch bestimmte Grundsätze und Regeln für Euer eigenes Verhalten aneignet.

Im Folgenden geben wir Euch eine Aufstellung von solchen „Regeln“, die Euch den Umgang mit Euren Kindern und Jugendlichen erleichtern wird: Ihr braucht viel Geduld mit Euch selbst und Eurer Gruppe.

Ihr braucht viel Willen zur Beobachtung und Reflektion, d.h. sehen was in der Gruppe läuft (auch die Dinge, die nicht so offensichtlich sind, wie z.B. Angst, Rivalitäten, ...), darüber nachdenken, wie sich das ganze auswirken kann, nach Lösungen suchen und handeln.

Probleme in der Gruppe/mit der Gruppe besprechen

Normalerweise ist es am besten, wenn auftretende / bestehende Probleme gleich unter den Leuten besprochen werden, die davon betroffen sind. Dazu ist es aber notwendig, dass jeder von Euch gut Kritik vertragen kann.

Solche Gespräche können mit der ganzen Gruppe oder auch nur mit Einzelnen geführt werden. Das Problem wird benannt und diskutiert, ohne sich gegenseitig zu beteiligen.

Den direkten Weg mögen nicht alle, deshalb könnt Ihr mit etwas Geschick auch diese Methoden und Hilfsmittel dazu verwenden: z. B. Rollenspiel (evtl. mal „Rollentausch“, ...), oder Schreibgespräch, oder Meckerecke, Kummerkasten, ....

Gruppe und Gruppenleiter sollten sich gegenseitig über ihre Ziele und Wünsche informieren. Oft sind unterschiedliche Erwartungen bei den Gruppenleitern und der Gruppe Auslöser für Konflikte. Am Anfang eines Treffens sollte deshalb der Ablauf/das Programm vorgestellt werden.

Ihr dürft als Leitung keinem Problem ausweichen oder es übergehen, sondern klar Position beziehen und auch einmal Unsicherheiten zugeben.

Bei mehreren Personen im Leitungsteam ist eine gute Absprache zwischen den Leitern nötig. Widersprüchliche Anweisungen verunsichern die Gruppe und schaffen Probleme.

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DLRG-Jugend Bayern

Eine gute Planung und eine klare Struktur der Aktionen/Treffen erleichtern Euch und Eurer Gruppe das Durchführen der jeweiligen Veranstaltung.

Regeln sollten gegeben sein, damit Orientierungspunkte und Sicherheit für das eigene Verhalten entstehen. Maßnahmen bei Regelverstößen müssen für alle in gleicher Weise konsequent angewandt werden. Ausnahmen sind nur in ganz speziellen Einzelfällen möglich (je nach Situation), müssen dann aber begründet werden.

8. Pädagogische Tipps zur Leitung von Gruppentreffen

8.1 Allgemeines Als Jugendleiter in der DLRG solltet Ihr Eurer Gruppe auch wenigstens ab und zu mal (oder vielleicht sogar regelmäßig) anbieten, sich neben dem wöchentlichen Training bei einem Gruppen- oder Spieleabend zu treffen, oder eine andere gemeinsame Aktion zu unternehmen. Normalerweise ist Euch Eure Gruppe dankbar für das Angebot, nimmt dies gerne wahr, und macht auch toll mit. Jetzt werdet Ihr sagen: „Wenn das so ist, dann ist meine Gruppe nicht normal! Die haben nämlich oft keinen Bock, und wenn sie da sind, dann machen einige nur blöd rum und stören. Selber haben die ja sowieso keine Ideen, was man sonst machen könnte, aber dauernd nörgeln sie nur rum!“ Dazu gibt`s nur eins zu sagen: Ihr habt recht! - Denn erstens kennt Ihr Eure Gruppe viel besser als wir und zweitens gibt es die tolle Gruppe ohne Probleme, die alles mitmacht, nur in den seltensten Fällen. Also, was tun, wenn

die Gruppe „kreativer“ werden soll,

Ihr selbst nicht immer Eure Vorschläge erst lang und breit verteidigen wollt,

Ihr merkt, dass während einer Aktion/eines Gruppenabends alles schön langsam den Bach runter geht?

Grundsätzlich gilt erst mal: Ruhe bewahren und nicht den Überblick verlieren.

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Arbeitshilfe für Jugendleiter

In diesem Teil werden ein paar Probleme beschrieben, die in jeder Gruppe auftauchen können. Patentrezepte, die für alle Gruppen gelten, gibt es leider nicht, aber Nachdenken, Reden, Experimentieren und viel Geduld helfen sicher weiter. Deshalb: Nur nicht entmutigen lassen.

8.2 Probleme in der Gruppe

a) Die unaufmerksame Gruppe Alle reden durcheinander, keiner hört Euch zu, Ihr müsst alles dreimal erklären, Ihr ärgert Euch deshalb! Möglichkeiten zur Lösung

Vielleicht habt Ihr bisher stets mit lauter, vielleicht erhobener Stimme gesprochen. Versucht`s mal leiser.

Vielleicht sollten die Gruppenmitglieder erst mal ein wenig Zeit bekommen, um sich ihre Neuigkeiten erzählen zu können.

Eine kleine Überraschung für die Gruppe erfüllt oft auch seinen Zweck (Begrüßungsgeschenke, etc.).

...

b) Feste Gruppen in der Gruppe Jedes Mal, wenn Ihr mit Eurer Gruppe ein Mannschaftsspiel organisiert, spürt Ihr die Rivalität zwischen einzelnen Gruppenmitgliedern. Es kommt zu Streitereien. Möglichkeiten zur Lösung

Vielleicht fördert die Art der Spiele, die Ihr ausgewählt habt sogar das schlechte Gruppenklima und die Rivalität.

Ihr müsst unbedingt Eure Spielauswahl überdenken!

Spiele, deren Spielverläufe nicht ganz fest liegen, können evtl. besser geeignet sein. Ihr könnt als Spielleiter evtl. noch passende Regeln ergänzen.

„Spiele ohne Sieger“ kommen manchmal auch ganz gut an, z. B. „Maschine“ aus Menschen bauen, Spiele aus dem Bereich „New Games“ ...

Wichtig dabei ist, dass das „Miteinander“ im Vordergrund steht und nicht so sehr das „Gegeneinander“

Beachtet auch die vorgeschlagenen Spielebücher im Anhang (Literaturliste)

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DLRG-Jugend Bayern

9. Methoden zur Ideenfindung und praktischen Teamarbeit

Hier werden zwei Methoden beschrieben, die Euch helfen sollen, Ideen aus der Gruppe zu sammeln und festzuhalten. Ihr bekommt dadurch einen besseren Überblick, welche Einfälle die Gruppenmitglieder haben.

9.1 Brainstorming Allen Teilnehmern ist die Aufgabenstellung bekannt (z.B. Programmplanung für das kommende Jahr): Jeder kann frei Ideen äußern, die von einem „Schriftführer“ auf eine Wandzeitung

geschrieben werden;

die übrigen Gruppenmitglieder dürfen keinen Kommentar zu den Ideen abgeben;

nach ca. 15 Minuten wird eine kurze Denkpause eingelegt;

danach werden die Ideen in der geäußerten Reihenfolge nach bestimmten ausgewählten Sachkriterien bewertet (z.B. Ist die Idee peppig/brauchbar/gut? Was kostet die Durchführung? Haben wir genug Leute, um die Idee zu verwirklichen?)

9.2 Brainwriting Jedes Gruppenmitglied erhält ein Stück Papier und äußert darauf seine freiproduzierten Ideen zu einem festgelegten Problemthema (z.B. Wie können wir die Zusammenarbeit in der DLRG-Jugendgruppe verbessern?): nach 3 bis 5 Minuten gibt jeder seinen Ideenbogen an den rechten Nachbarn weiter;

nun schreibt jeder auf den erhaltenen Bogen - vielleicht neu angeregt durch Ideen des Nachbarn - weiter;

die Bögen wechseln in entsprechenden Abständen, bis sie wieder beim Erstschreiber angelangt sind;

die Teilnehmer lesen die Ideenkette ihrer Bögen vor, der Protokollführer schreibt sie auf eine Wandzeitung für alle sichtbar;

die Auswertung erfolgt wie unter der Methode Brainstorming beschrieben

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Arbeitshilfe für Jugendleiter

10. Tipps zur Gruppeneinteilung

Die Aufteilung in Kleingruppen ist oft recht frustrierend für Leiter und Teilnehmer.

10.1 Einige Methoden, die den Zufall einplanen

Jedem Spielleiter wird ein Papier mit dem Namen einer anderen anwesenden Person auf den Rücken geheftet. Die Spieler sollen herausfinden, wessen Namen auf ihrem Rücken steht und auf diese Weise ihren Spielpartner finden. Es darf aber nicht gesprochen werden.

Variation: Jeder Spieler darf an andere Spieler Fragen stellen und somit seinen Partner herausfinden.

Sprichwörter aufschreiben auf zwei Blätter. Teil 1 bekommt ein Spieler auf den Rücken geheftet (oder auf kleinen Zetteln in die Hand), Teil 2 ein anderer Spieler. Beispiele für Sprichwörter-Schilder: Wer andern eine Grube gräbt, Schweigen ist Gold. Spinnen am Morgen Reden ist Silber, fällt selbst hinein. bringt Kummer und Sorgen

Variation 1: Auch Sprüche aus der Werbung sind denkbar.

Variation 2: Zusammengesetzte Wörter (2-teilig/ drei-teilig/ vier-teilig) in ihren Einzelteilen auf Papier schreiben und verteilen. Die Spieler sollen ihre Gruppe finden durch Zusammensetzen der Wörter.

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DLRG-Jugend Bayern

Beispiele für zusammengesetzte Wörter: 2-teilig:

Schwimm- Schreib- -stift Blei- -bad -tisch

3-teilig:

Tier- -maschinen

-kalender Schreib- -geschichten -tisch

4-teilig:

Lebens- -groß- Straßen- bahn- -mittel- -schein- -händler -fahr-

Tiernamen und Tierlaute werden auf Zettel geschrieben. Spieler rufen Tiernamen auf, Partner mit Tierlauten antworten. Auch so können sich Partner finden.

Jeder Spieler zieht einen Schuh aus und bringt ihn in die Raummitte. Der Spielleiter legt willkürlich kleinere Schuhgruppen zusammen. Die Besitzer dieser Schuhe bilden eine Gruppe.

Variation: Kleidungsstücke statt Schuhe

nochmal Schuhe Die Spieler werden eingeteilt nach der Art ihrer Schuhe, z.B. die Turnschuhgruppe, die Stiefelgruppe, alle mit Sandalen ...

Einteilung nach Farben alle mit weißen Socken alle mit braunen Augen alle mit blonden Haaren, ...

Liedertitel Die Zettel mit den Titeln werden in Luftballons gesteckt. Jeder Spieler bläst seinen Ballon auf bis er platzt. Den herausfallenden Zettel mit Liedtitel hebt er auf. Wenn alle Ballons geplatzt sind, fängt einer an, sein Lied zu singen. Die Spieler mit dem gleichen Liedtitel stimmen ein.

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Arbeitshilfe für Jugendleiter

10.2 Kleine Spiele zur Gruppenbildung

Bewegungsspiele ohne Hilfsmittel Die ganze Gruppe wandert im Raum. Der Spielleiter erteilt kleine Spielaufträge. Der letzte Auftrag wird ausschlaggebend sein für die Spielerzahl (Gruppe) für folgende Spiele. Beispiele je zwei möglichst hoch klettern je vier eine sehr feste Konstruktion bauen je zwei möglichst klein werden je fünf ein Monster darstellen. je acht originelle Hindernisse bauen

Vom Jugendleiter vorbereitet Die normalerweise benötigten Stühle werden an ihrer Unterseite beklebt mit einem farbigen Kärtchen, einer Spielkarte, Zetteln mit Aufträgen usw. Die Einteilung der Spieler erfolgt dann nach Farbe, Karten oder Aufträgen oder, oder, oder, oder ...

Atome und Moleküle Alle Gruppenmitglieder bewegen sich wie Atome einzeln durcheinander. Auf Zuruf einer Zahl bilden die Gruppenmitglieder ein Molekül in der genannten Stärke (z.B. Dreier-Moleküle). Die Gruppe kann dann in dieser Aufteilung verschiedene Aufträge erhalten und sich anschließend wieder als Einzelatome bewegen, usw.

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DLRG-Jugend Bayern

Kapitel 3 Rechtliches In diesem Teil der Arbeitshilfe werden wichtige rechtliche Grundlagen für die Jugendarbeit in der DLRG erläutert. Als Jugendleiter oder Betreuer in Eurem OV/KV solltet Ihr über die in dieser Arbeitshilfe behandelten Rechtsgebiete informiert sein.

1. Freistellung für Zwecke der Jugendarbeit

Zur Unterstützung und Förderung der ehren-amtlichen Jugendarbeit hat die Bayerische Regierung das „Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der Jugendarbeit“ (hier: FG) geschaffen. Es gilt seit 01.06.1980 und hat das damalige Jugendleitersonderurlaubsgesetz abgelöst. Dieses Gesetz gibt Euch die Möglichkeit, Euch für bestimmte Tätigkeiten als Jugendleiter/Betreuer in der DLRG von Eurem Arbeitgeber freistellen zu lassen. Das heißt also, Ihr bekommt „arbeits-/dienstfrei“, um Euch in der DLRG-Jugend zu engagieren. Ja, Ihr habt richtig gelesen: FREI für die DLRG-Jugend! Allerdings kann die Freistellung nicht unbegrenzt und von jedem in Anspruch genommen werden, deshalb werden im Folgenden die einzelnen Regelungen näher erläutert.

1.1 Wer kann eine Freistellung beantragen? Grundsätzlich gilt, dass alle ehrenamtlichen Jugendleiter, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und in einem Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis stehen, einen Anspruch auf Freistellung bei Ihrem Arbeitgeber haben (vgl. Art. 1, Abs. 1 FG). Dies gilt sowohl in der Privatwirtschaft, als auch im öffentlichen Dienst. Antragsberechtigt sind unter anderem die öffentlich anerkannten Jugendverbände, wozu auch die DLRG-Jugend Bayern gehört (vgl. Art.3, Abs.1 FG). Das heißt im Klartext: Die Antragstellung erfolgt immer über die Landesjugendgeschäftsstelle. Wie die Antragstellung erfolgt, könnt Ihr weiter unten nachlesen. Zunächst sollen aber noch ein paar grundsätzliche Fragen geklärt werden.

Sonderregelung für Bundesbeamte, Soldaten und Wehrpflichtige Für Bundesbeamte (Mitarbeiter in Bay. Dienststellen von Bundesbehörden, z.B. Bundesbahn), Soldaten und Wehrpflichtige gilt die Verordnung über Sonderurlaub. Sonderurlaub unter Wegfall der Dienstbezüge wird gewährt, wenn ein „wichtiger Grund“ vorliegt und keine dienstlichen Gründe entgegenstehen. Ein „wichtiger Grund“ liegt auch dann vor, wenn die Voraussetzungen für eine Freistellung nach dem Bay. Freistellungsgesetz gegeben sind (siehe unten), d. h. auch diese Personen können eine Freistellung erhalten (vgl. §14 VO über Sonderurlaub für Bundesbeamte und Richter im Bundesdienst). Achtung: Beschäftigte des Freistaates Bayern, die als ehrenamtliche Jugendleiter nach diesem Gesetz freigestellt sind, erhalten bis zur Dauer von fünf Tagen im Jahr die volle Fortzahlung der Bezüge.

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Arbeitshilfe für Jugendleiter

1.2 Für welche Tätigkeiten kann eine Freistellung beantragt werden? Kann ich nun als Jugendleiter einen Tag Freistellung beantragen, um in aller Ruhe eine Faschingsparty für meine Gruppe vorzubereiten? - Nein, das geht nicht. Leider kann nicht zu allen Anlässen in der DLRG-Jugendarbeit eine Freistellung beantragt werden, denn das Freistellungsgesetz beschreibt im Einzelnen die Tätigkeiten für die eine Freistellung beantragt werden kann (vgl. Art.1, Abs.2 Freistellungsgesetz). Dies sind:

Leitung von Bildungsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche

Leitung oder Helfer bei vorübergehenden Erholungsmaßnahmen von Kindern und Jugendlichen (z.B. Zeltlager, Jugendherberge, Heime) und bei Jugendwanderungen

Teilnahme an Ausbildungslehrgängen und Schulungsveranstaltungen der Jugendverbände und der öffentlichen Träger der Jugendarbeit

Teilnahme an Maßnahmen der internationalen/zwischenstaatlichen Jugendbegegnung

Ihr seht also, es gibt doch eine ganze Reihe von Maßnahmen und Veranstaltungen, für die eine Freistellung beantragt werden kann.

1.3 Wie lange kann ich mich freistellen lassen? Pro Kalenderjahr ist eine Freistellung für maximal 15 Arbeitstage möglich, dabei kann der Anspruch auf höchstens vier Veranstaltungen verteilt werden. Eine Übertragung des Anspruchs ins nächste Jahr ist nicht möglich (vgl. Art. 2 Abs.1)

1.4 Geld vom Arbeitgeber - Ja oder Nein? Achtung: Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, für die Zeit der Freistellung eine Vergütung zu gewähren. Das heißt in der Regel: Keine Lohnzahlung für Freistellung! Achtung: Beschäftigte des Freistaates Bayern (Auszubildende, Beamte oder Angestellte im öffentlichen Dienst), die als ehrenamtliche Jugendleiter nach diesem Gesetz freigestellt sind, erhalten bis zur Dauer von fünf Tagen im Jahr die volle Fortzahlung der Bezüge (siehe auch oben 1.1).

1.5 Was ist beim Antrag zu beachten? Die Antragstellung muss rechtzeitig und schriftlich erfolgen. Rechtzeitig heißt in diesem Fall: Mindestens 14 Tage vor Beginn der Maßnahme muss der Antrag beim Arbeitgeber eingereicht werden. Deshalb: Frühzeitig (mind. 4 Wochen vor Beginn der Maßnahme/Veranstaltung) in der Landesjugendgeschäftsstelle Bescheid geben und den Antrag anfordern.

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DLRG-Jugend Bayern

1.5 Kann der Antrag abgelehnt werden? Der Arbeitgeber darf die Freistellung nur dann verweigern, wenn ein „unabweisbares, betriebliches Interesse“ entgegensteht (Art.1 Abs.3 FG). Über eine Auslegung dieser Formulierung muss im Einzelfall entschieden werden. Hier hängt die Freistellungsgewährung auch von der Loyalität des Arbeit-gebers bzw. dem Verhandlungsgeschick des Einzelnen ab. Eine Ablehnung des Antrags soll gegenüber dem antragstellenden Verband schriftlich mitgeteilt werden (Art.3 Abs.3 FG). Laut Art.4 FG dürfen außerdem bei Gewährung der Freistellung keine Nachteile im Arbeitsverhältnis entstehen (z. B. zusätzliche Überstunden aufgrund der Freistellung).

1.6 Wie gehe ich bei der Antragstellung vor? Wollt Ihr nun als Leiter oder Betreuer einer Jugendmaßnahme einen Antrag auf Freistellung zum Zwecke der Jugendarbeit stellen, dann geht Ihr folgendermaßen vor:

Mindestens vier Wochen vor der Maßnahme füllt ihr auf unserer Homepage den Antrag online aus: bayern.dlrg-jugend.de/fuer-mitglieder/verb-management.html Es gibt ein Antragsformular zur Einreichung beim Arbeitgeber und ein Formular für die Schule, wenn ihr noch Schüler seid. Im entsprechenden Formular gebt ihr folgende Daten an:

Name, Vorname, genaue Anschrift

Geburtsdatum

DLRG-Gliederung (Bezirk, OV, KV)

Funktion in der DLRG Gliederung

Dienststelle/Arbeitgeber/Schule, an die/ den der Antrag zu richten ist (Name

und Anschrift)

Art der Maßnahme/Veranstaltung

Durchführende Gliederung

Ort der Maßnahme/Veranstaltung

Beginn und Ende (Datum und Uhrzeit)

Anzahl der Arbeitstage/Schultage, für die die Freistellung beantragt wird

Zum Schluss im Formular auf den Button "Per E-Mail an die DLRG-Jugend Bayern senden" klicken. Dann werden die Daten an uns übertragen.

Ihr erhaltet umgehend den ausgefüllten Antrag auf Freistellung zugeschickt.

Bei Veranstaltungen auf Bezirks-/Orts- und Kreisebene lasst Ihr diesen Antrag durch die entsprechende Jugendleitung bestätigen.

Jetzt braucht Ihr nur noch zu unterschreiben.

Den vollständigen Antrag reicht Ihr dann (mind. zwei Wochen vor Beginn der Maßnahme) bei Eurem Arbeitgeber/ Eurer Dienststelle/Schule ein.

Eigentlich dürfte nichts mehr schief gehen, wenn Ihr all diese Punkte beachtet. Natürlich ist nicht jeder Arbeitgeber gleich erfreut, wenn Ihr Euch für die DLRG engagieren wollt, denn jeder will seine Arbeitskräfte optimal einsetzen, aber mit ein bisschen Verhandlungsgeschick müsste es schon klappen.

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2. Das Jugendschutzgesetz

Das Jugendschutzgesetz dient - wie der Name schon sagt - dem Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit. Es beinhaltet z.B. Regelungen über den Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen in Gaststätten, Discos und bei Filmvorführungen. Es gibt die Altersgrenzen für Alkoholkonsum und das Rauchen in der Öffentlichkeit vor. Das Gesetz will verhindern, dass gewerbetreibende Erwachsene (z.B. Gaststättenbesitzer, Kinobetreiber, ...) auf Kosten der gesundheitlichen oder psychischen Entwicklung junger Leute Geschäfte machen. Gewerbetreibende sind verpflichtet, sich über das Alter der Jugendlichen Gewissheit zu verschaffen, z. B. wenn sie ihnen Alkohol verkaufen oder ihnen Eintritt in eine Diskothek gewähren. Sie müssen sich den Schülerausweis oder Personalausweis zeigen lassen. Ein Gewerbetreibender, der sich nicht an das Jugendschutzgesetz hält, kann mit Bußgeldern bis zu 15.000 € bestraft werden. Auch bei öffentlichen Veranstaltungen der DLRG-Jugend ist das Jugendschutzgesetz unbedingt zu beachten. Die Regelungen im Einzelnen wollen wir Euch in Form einer Tabelle vorstellen.

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Übersicht über die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit

Als wesentliche Neuerung wurde im Jugendschutzgesetz der Begriff „erziehungsbeauftragte Person“ eingeführt. Jugendleiter, die über 18 Jahre alt sind, können als erziehungsbeauftragte Person handeln. Wichtig ist, dass die Eltern eingewilligt haben, dass der/die Jugendleiter/in die Erziehungsaufgaben wahrnimmt. (Einverständniserklärung der Eltern, am besten schriftlich bei Anmeldung zu einer Veranstaltung)

§§ Regelungsbereiche Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren

Jugendliche ab 16 Jahren

§4 Aufenthalt in Gaststätten nur in Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person gestattet, Ausnahmen: auf einer Reise zur Einnahme einer Mahlzeit oder eines Getränkes, Teiln. an einer Veranstaltung eines anerk. Jugendhilfeträgers

ohne Begleitung bis 24.00 Uhr gestattet

§4 Aufenthalt in Nachtbars oder Nachtclubs bzw. vergleichbaren Vergnügungsbetrieben

nicht gestattet nicht gestattet

§5 Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen

nur in Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person gestattet. (Ausnahmegenehmigungen der örtliche Behörden sind möglich.)

ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten längstens bis 24.00 Uhr gestattet

§5 Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen eines anerkannten Trägers der Jugendhilfe, zur Brauchtumspflege, zur künstlerischen Betätigung

ohne Begleitung gestattet: Kindern bis 22.00 Uhr und Jugendlichen bis 24.00 Uhr

ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten längstens bis 24.00 Uhr gestattet

§6 Anwesenheit in öffentlichen Spielhallen u.a., Teilnahme an Spielen mit Gewinnmöglichkeiten

nicht gestattet Ausnahme: auf Volksfesten etc., wenn der Gewinn in Waren von geringem Wert besteht

nicht gestattet Ausnahme: auf Volksfesten etc., wenn der Gewinn in Waren von geringem Wert besteht

§7 Anwesenheit bei jugendgefährdenden Veranstaltungen und in Betrieben

nicht gestattet nicht gestattet

§8 Aufenthalt an jugendgefährdenden Orten

nicht gestattet nicht gestattet

§9 Abgabe und Verzehr von Branntwein, branntweinhaltiger Getränke u. Lebensmitteln etc.

nicht gestattet nicht gestattet

§9 Abgabe und Verzehr anderer alkoholischer Getränke (z.B. Bier, Wein)

nicht gestattet, Ausnahme: Jugendliche von 14 - 16 Jahren in Begleitung eines Personensorgeberechtigten (Eltern)

gestattet

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Arbeitshilfe für Jugendleiter

§§ Regelungsbereiche Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren

Jugendliche ab 16 Jahren

§9 §10

Rauchen in der Öffentlichkeit Abgabe und Konsum von Tabakwaren

nicht gestattet nicht gestattet

nicht gestattet nicht gestattet

§12 Abgabe von Bildträgern mit Filmen oder Spielen nur entsprechend der Freigabekennzeichnung

gestattet bei Kennzeichnung: ohne Altersbeschränkung/ab6/ab12

gestattet bei Kennzeichnung: ohne Altersbeschränkung/ ab6/ab12/ab16

§13 Spiele an elektronischen Bildschirmspielgeräten ohne Gewinnmöglichkeit

gestattet bei Kennzeichnung: ohne Altersbeschränkung/ab6/ab12

gestattet bei Kennzeichnung: ohne Altersbeschränkung/ ab6/ab12/ab16

Für den §11 JSchG „Anwesenheit bei öffentlichen Filmveranstaltungen“ gelten besondere Altersgrenzen. Dieser Paragraph wird deshalb gesondert aufgeführt.

§ Regelungsbereich Kinder und Jugendliche

§11 Anwesenheit bei öffentlichen Filmveranstaltungen bei Filmen, die gekennzeichnet sind mit:

unter 6 Jahren

ab 6 Jahren ab 12 Jahren ab 16 Jahren

Die Anwesenheit ist grundsätzlich an die Altersfreigabe gebunden!

ohne Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person nur

Freigegeben ohne Altersbeschränkung

nur in Begleitung einer erziehungs- beauftragten Person gestattet

gestattet bis 20 Uhr

gestattet bis 20 Uhr, ab 14 Jahren gestattet bis 22 Uhr

gestattet bis 24 Uhr

Freigegeben ab 6 Jahren nicht gestattet gestattet bis 20 Uhr

gestattet bis 20 Uhr, ab 14 Jahren gestattet bis 22 Uhr

gestattet bis 24 Uhr

Freigegeben ab 12 Jahren nicht gestattet Anwesenheit in Begleitung der Eltern (personen-sorge- berechtigten Pers.) gestattet

gestattet bis 20 Uhr, ab 14 Jahren gestattet bis 22 Uhr

gestattet bis 24 Uhr

Freigegeben ab 16 Jahren nicht gestattet nicht gestattet nicht gestattet gestattet bis 24 Uhr

Nicht freigegeben unter 18 Jahren

nicht gestattet nicht gestattet nicht gestattet nicht gestattet

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DLRG-Jugend Bayern

3. Aufsichtspflicht

3.1 Warum Jugendleiter in der DLRG über die Aufsichtspflicht Bescheid wissen sollten

Jeder DLRG´ler, der Kinder- oder Jugendgruppen leitet, trägt Verantwortung für die beaufsichtigten Kinder und Jugendlichen. Er sollte deshalb auch wissen, welche rechtlichen Folgen eine mangelnde Sorgfalt bei der Aufsichtspflicht nach sich ziehen kann, denn er haftet bei Verletzung der Aufsichtspflicht (entweder zivil- oder strafrechtlich). Durch die Aufsichtspflicht sollen die Kinder und Jugendlichen vor eigenem Schaden bewahrt werden, es soll aber auch verhindert werden, dass andere Personen oder Sachen beschädigt oder beeinträchtigt werden.

3.2 Für wen muss die Aufsichtspflicht wahrgenommen werden? Aufsichtsbedürftig sind laut Gesetz Minderjährige (Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) oder (wegen ihres geistigen und körperlichen Zustandes) aufsichtsbedürftige Volljährige.

3.3 Wer hat die Aufsichtspflicht? Per Gesetz haben in erster Linie die Erziehungsberechtigten (Eltern, Vormund) die Aufsichtspflicht. Sie haben die sog. „elterliche Sorge“ (§1631 BGB), die das Erziehungsrecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht und die Aufsichtspflicht umfasst. Wenn die Erziehungsberechtigten ihre Kinder zu einer DLRG-Jugendgruppe, z. B. ins wöchentliche Training gehen lassen, so übertragen sie der DLRG ihre Aufsichtspflicht. Vor dem Gesetz erfolgt die Übertragung der Aufsichtspflicht durch einen Vertrag, den die Eltern mit der DLRG schließen. Dieser Vertrag kann mündlich, schriftlich oder auch still-schweigend erfolgen. Es genügt, wenn die Kinder/Jugendlichen mit Wissen der Eltern regelmäßig ins Training kommen. Bei besonderen Unternehmungen und Veranstaltungen, die über den üblichen Rahmen hinausgehen (z.B. Zeltlager, Kanu-Tour, etc.) muss ausdrücklich die Zustimmung der Erziehungsberechtigten, möglichst schriftlich, eingeholt werden.

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Arbeitshilfe für Jugendleiter

3.4 Wer ist zur Aufsichtspflicht geeignet? Einige Punkte sollten beachtet werden, um zu überprüfen, ob eine Person geeignet ist, die Aufsichtspflicht wahrzunehmen:

Charakter und Persönlichkeit

Verantwortungsbewusstsein

Durchsetzungsvermögen, Autorität

gute, ausreichende Ausbildung

Erfahrung im Umgang mit der Gruppe

Umsichtigkeit

Ruhe, die auch in kritischen Situationen nicht sogleich verloren geht

Beherrschtheit

keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die die Beaufsichtigung in irgendeiner Weise behindern könnte

Grundsätzlich gibt es keine Altersbeschränkung für die Aufsichtspflichtübernahme. Auch Jugendliche können die Aufsichtspflicht für eine Gruppe übernehmen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass sie die nötige Einsicht haben, welche Verantwortung sie tragen, und dass ihre eigenen Eltern damit einverstanden sind, da diese für sie die Aufsichtspflicht ausüben.

3.5 Was muss der Gruppen-leiter/Betreuer zur Erfüllung der Aufsichtspflicht tun?

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DLRG-Jugend Bayern

Um der Aufsichtspflicht zu genügen muss der Gruppenleiter/Betreuer folgendes tun:

a) Belehrung Er muss Hinweise auf das richtige Verhalten der Gruppenmitglieder vor Beginn jeder Aktion geben. Dazu muss er sich über alles informieren, was gefährlich sein kann und Schaden verhindert. Er muss die Gruppe über Gefahren vorbeugend aufklären. Hierzu gehören auch die Hinweise zur Einhaltung von Jugendschutzbestimmungen, Hausordnungen, etc.. Jugendliche (ab 14 Jahren) müssen - im Gegensatz zu Kindern - normalerweise über die allgemeinen täglichen Verhaltensweisen nicht mehr belehrt werden, da vorausgesetzt werden kann, dass dies bereits durch die Eltern im Kindesalter erfolgt ist.

b) Ermahnung Einzelne Hinweise im Einzelfall, z.B. bei besonders gefährlichen Stellen während einer Wanderung, müssen unter Umständen wiederholt werden.

c) Verwarnung Im Einzelfall müssen auch bei Zuwiderhandlungen die Hinweise wiederholt werden. Der Gruppenleiter hat mit Verwarnung, Tadel und auch Strafe einzugreifen, wenn Belehrung und Verwarnung aus Unbekümmertheit, Unmut, Leichtsinn, Trotz oder bösem Willen missachtet werden. Dabei ist zu beachten, dass eine mögliche Strafe mit angemessenen Mitteln erfolgen muss und vorher schon angekündigt sein muss.

d) Überwachung Es muss überprüft werden, ob die gegebenen Hinweise befolgt werden. Hier genügen nor-malerweise nur Stichproben, in besonders gefährlichen Situationen muss jedoch dauernd beaufsichtigt werden.

e) Anwesenheit Um im Bedarfsfall ein sofortiges Eingreifen zu ermöglichen, ist im Prinzip die dauernde Anwesenheit einer verantwortlichen Aufsichtsperson erforderlich. Der Gruppenleiter/Betreuer darf die Gruppe im Allgemeinen nicht alleine lassen, er muss die Gruppe aber auch nicht ständig unter direkter Kontrolle haben, denn eine 24-Stunden Überwachung z.B. bei Zeltlagern, kann nicht verlangt werden. Hier kann es unter Umständen ausreichen, wenn die Jugendlichen Bescheid wissen, wo in ihrer Nähe ein Betreuer zu erreichen ist. Inhalt und Umfang der Aufsichtspflicht bestimmen sich nach dem Alter, der Eigenart und dem Charakter der Gruppenmitglieder und dadurch, was den Gruppenmitgliedern nach Einsichtsfähigkeit zugetraut werden kann.

f) Eingreifen Sofortiges Eingreifen ist notwendig, wenn den gegebenen Hinweisen zuwidergehandelt wird. Gegebenenfalls müssen auch gefährliche Gegenstände entfernt und in Verwahrung genommen werden.

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Arbeitshilfe für Jugendleiter

3.6 Was heißt das in der Praxis? In der Praxis bedeutet dies für uns:

Frage Dich bei allem, was Du mit Kindern und Jugendlichen tust, nach möglichen Gefahren für sie.

Versuche, diesen Gefahren in vernünftiger und allgemein anerkannter Weise vorzubeugen.

Sage den Kindern was sie nicht dürfen.

Setze Deine Anordnungen mit angemessenen Mitteln durch.

Kontrolliere von Zeit zu Zeit, ob Deinen Anordnungen Folge geleistet wird.

Informiere die Erziehungsberechtigten schriftlich, wenn bestimmte Aufsichts-pflichten nicht übernommen werden können.

Passiert etwas, musst Du nachweisen können, dass Du alles Zumutbare getan hast, um Deiner Aufsichtspflicht nachzukommen (evtl. Zeugen).

3.7 Grenzen der Aufsichtspflicht Grenze der Aufsichtspflicht ist die Zumutbarkeit für den Aufsichtsbedürftigen. Er hat ein Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, das nicht durch zu strenge Anforderungen an die Aufsichtspflicht beschnitten werden darf. Der Betreuer oder Jugendleiter kommt in der Regel seiner Aufsichtspflicht nach, wenn er sich pädagogisch sinnvoll verhält. Im Allgemeinen wird von einem Betreuer/Jugendleiter nicht mehr verlangt, als das, was von einer Person mit gesundem Menschenverstand erwartet werden kann. Es ist nicht Sinn der Aufsichtspflicht, die Gruppe zu bevormunden, sondern sie zur Eigenverantwortlichkeit zu bringen.

3.8 Haftung Bei einem falschen Verhalten des Jugendleiters können unter Umständen auch Haftungsansprüche an ihn gestellt werden. Hier gibt es zwei Bereiche, in denen er haftbar gemacht werden kann: den zivilrechtlichen Bereich und den strafrechtlichen Bereich. Das Zivilrecht regelt die Rechtsansprüche zwischen den Bürgern unseres Staates. Das Strafrecht gibt das Strafmaß für Verstöße gegen das Gesetz vor. Es regelt also die Angelegenheiten zwischen dem Staat und seinen Bürgern.

a) Zivilrechtliche Haftung In diesem Bereich könnten z.B. Eltern eines geschädigten Kindes Haftungsansprüche gegenüber einem Jugendleiter geltend machen. Hier gilt insbesondere: Bei Schäden gegenüber den Kindern/ Jugendlichen haftet die Haftpflichtversicherung der DLRG. Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Aufsichtspflichtverletzung haftet der Betreuer. Dabei ist fahrlässig jede Aufsichtspflichtverletzung (durch die ein Schaden entsteht). Das Verhalten eines Betreuers ist grob fahrlässig, wenn man von ihm üblicherweise ein anderes Verhalten hätte erwarten können, was im gegebenen Fall jedem eingeleuchtet hätte. Der Vorsatz setzt eine willentliche Handlung oder Unterlassung des Betreuers voraus.

b) Strafrechtliche Haftung Ein falsches Verhalten des Betreuers zieht möglicherweise nicht nur eine zivilrechtliche Haftung nach sich, sondern ist unter Umständen auch strafbar. Gesetzliche Bestimmungen müssen deshalb beachtet werden. Beispiel: Ordnungswidrigkeiten nach dem Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit.

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4. Versicherungsschutz

Im Rahmen der Tätigkeit für die DLRG sind Mitglieder und handelnde, somit auch der Jugendleiter, automatisch gegen eine Vielzahl von Risiken versichert. Der Versicherungs-schutz entsteht meist bereits mit dem Eintritt in die DLRG. Eine Broschüre "Versicherungsschutz in der DLRG" des DLRG-Präsidiums ist bei der Materialstelle in Bad Nenndorf erhältlich. In den meisten Gliederungen gibt es „Versicherungs-Fachleute“, die sich besonders gut mit Versicherungen auskennen. Diese stehen bestimmt gerne bei Problemen oder zur Beantwortung von Fragen zur Verfügung. Schadensmeldungen müssen umgehend nach Eintritt des Schadens mit den jeweiligen Meldeformularen gemeldet werden; es empfiehlt sich, besonders bei mehrtägigen Veranstaltungen, immer solche Formulare mitzuführen und sich mit den Meldemodalitäten vertraut zu machen. Nachstehend erhaltet Ihr die Zusammen-fassung der wichtigsten Versicherungen in der Jugendarbeit.

4.1 Gesetzliche Unfallversicherung Die gesetzliche Unfallversicherung hat die Aufgabe, für Unfallversorgung und Erste Hilfe zu sorgen und den durch den Unfall entstandenen Körperschaden zu beseitigen oder zu entschädigen. Anmeldung Keine nötig, Versicherungsschutz besteht automatisch (gesetzlich!) Gültigkeit des Versicherungsschutzes Während aller Tätigkeiten im Rahmen des §2 der Satzung der DLRG, somit auch während der Jugendarbeit (für alle jugendpflegerischen Tätigkeiten, z.B. Heimabende, Fahrten, Lager, sportliche Tätigkeiten...) für alle Mitglieder der DLRG ab 10 Jahren. Versichert sind nur Körperschäden, und nur, wenn ein Zusammenhang zwischen

der versicherten Tätigkeit und dem Unfallereignis und

zwischen dem Unfallereignis und der eingetretenen Gesundheitsschädigung besteht (2-fach ursächlicher Zusammen-hang).

Leistungen

Heilbehandlung

Berufshilfe

Geldleistungen. Ausnahme Anfänger-Schwimmausbildung!

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Arbeitshilfe für Jugendleiter

4.2 Zusatz-Unfallversicherung Versicherungsschutz besteht im Rahmen der Anfänger-Schwimmausbildung. Diese Versicherung stellt eine Ergänzungsversicherung zur gesetzlichen Unfallversicherung (s.o.) dar. Bestehende Versicherungslücken werden somit geschlossen. Anmeldung Im Rahmen der jährlichen Mitgliedermeldung durch den Erwachsenenverband werden die betreffenden Personen angemeldet. Gültigkeit des Versicherungsschutzes Versicherungsschutz besteht

für Nicht-Mitglieder (wenn sie an einem Kurs teilnehmen, um eine Prüfung abzulegen oder Kurse zur Bewegungs-übung oder Wassergymnastik besuchen)

für DLRG-Mitglieder für Tätigkeiten im Rahmen des §2 der Satzung

Die Versicherung gilt für Personen im Alter von 0 bis 10 Jahren.

Versichert sind alle Unfälle im Rahmen der Schwimmausbildung unter Einschluss des direkten Wegerisikos sowie alle Unfälle im Rahmen § 2 der Satzung (jew. nur Körperschäden). Leistungen

Krankenhaustagegeld

Geldleistungen im Rahmen best. Höchstsätze

4.3 Haftpflichtversicherung Die Haftpflichtversicherung tritt ein, wenn Dritten ein Schaden zugefügt und die zuständige DLRG-Gliederung oder ein DLRG-Mitglied hierfür auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden kann. Anmeldung keine nötig (automatisch mit Mitgliedschaft, kostenlos) Gültigkeit des Versicherungsschutzes Versicherungsschutz besteht, wenn einem Dritten (auch einem anderen DLRG-Mitglied) von DLRG-Mitgliedern im Rahmen der Betätigung im Interesse und für Zwecke der DLRG Schäden zugefügt werden. Leistungen Körper- und Sachschäden im Rahmen bestimmter Höchstbeträge.

4.4 Jugendversicherungswerk Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung für Jugendgruppenreisen im Rahmen jugendpflegerischer Tätigkeit. Ergänzung zur gesetzlichen Unfallversicherung bzw. zur Haftpflichtversicherung der DLRG (auch für Nicht-Mitglieder). Diese Versicherung sollte für Nicht-Mitglieder der DLRG bei Gruppenreisen Eurer Jugendgruppe (z.B. auch Zeltlager) abgeschlossen werden.

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DLRG-Jugend Bayern

Anmeldung Die Versicherung muss vor der Gruppenreise beim Deutschen Ring (Versicherungs-gesellschaft) angemeldet werden, die Prämie beträgt zurzeit 0,32 € je Tag und Person. Die Anmeldung erfolgt mit einem Anmeldeformular, das in der Landesgeschäftsstelle oder direkt beim Deutschen Ring Abteilung Kundenbetreuung 3 - Reiseversicherung - 20449 Hamburg www.DeutscherRing.de (“Service“) erhältlich ist. Gültigkeit des Versicherungsschutzes Der Versicherungsschutz gilt jeweils für den angegebenen Zeitraum und die auf dem Formblatt gemeldeten Personen. Leistungen Geldleistungen im Rahmen bestimmter Höchstbeträge.

5. Der Ehrenrat

Auf Bundes- und Landesebene der DLRG gibt es die „Ehrenräte“. Diese haben die Aufgabe, darüber zu wachen, dass das Ansehen der DLRG sowohl innerhalb, als auch außerhalb der DLRG nicht geschädigt wird. So kann es z.B. zu einem Verfahren vor dem Ehrenrat kommen, wenn eine Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung der DLRG oder ihrer Gliederungen durch ein Mitglied der DLRG vorliegt.

Der Ehrenrat handelt auf der Grundlage der „Schieds- und Ehrengerichtsordnung der DLRG“. Nähere Erläuterungen zu den Verfahren und den Aufgaben des Ehrenrats könnt Ihr dem Regularien Ordner der DLRG-Jugend Bayern entnehmen.

6. Ehrungen

Nicht zu verwechseln mit dem Ehrenrat sind die Ehrungen und die Ehrungsordnung in der DLRG. In der DLRG werden Personen für Ihren Dienst am Mitmenschen geehrt. Wer wann wie und womit geehrt wird, das bestimmt die Ehrungsordnung der DLRG (zu beziehen über die Materialstelle in Bad Nenndorf). In Bayern gibt es zusätzlich eine eigene Ehrungsordnung des LV

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Arbeitshilfe für Jugendleiter

Bayern (zu beziehen über die Geschäftsstelle der DLRG, LV Bayern). An dieser Stelle wollen wir nur kurz einen Einblick in die Ehrungsordnungen geben.

6.1 Wer kann geehrt werden?

Personen, die bei einer Lebensrettung aus Wassergefahr ihr Leben eingesetzt haben

Personen, die sich durch langjährige, verdienstvolle Mitarbeit in der DLRG oder durch hervorragende Förderung der DLRG auszeichnen

Mitglieder, für langjährige ununterbrochene Mitgliedschaft in der DLRG (Vgl. §1 Abs.1 Ehrungsordnung der DLRG)

6.2 Wann wird geehrt? Bei gegebenem Anlass ist ein schriftlicher Antrag an die Geschäftsstelle der DLRG, LV Bayern zu richten. Darin ist die zu ehrende Person (Anschrift, Gliederung) und der Grund der Ehrung anzugeben. Das LV-Präsidium entscheidet dann über die Ausfertigung der Urkunde.

6.3 Womit wird geehrt? Die Ehrung erfolgt in verschiedener Weise:

durch Belobigung oder Verleihung von Medaillen in den Stufen Bronze, Silber und Gold (bei Lebensrettung aus Wassergefahr)

Ehrenmedaillie

durch Verleihung von Verdienstabzeichen der DLRG in Bronze, Silber und Gold, Verleihung von Ehrentiteln und -mitgliedschaften, Ehrengaben, Ehrenurkunden, etc. ( bei langjähriger, verdienstvoller Mitarbeit)

Verdienstabzeichen

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DLRG-Jugend Bayern

durch Auszeichnung mit Mitgliedsehrenzeichen (bei langjähriger, ununterbrochener Mitgliedschaft)

Mitgliedsehrenzeichen

in Bayern durch die Verleihung der Ehrennadel des LV-Bayern (in Bronze, Silber und Gold)

Für die Verleihung der Ehrennadeln des LV Bayern gelten eigene Ausführungsbestimmungen, die in der Geschäftsstelle der DLRG, LV Bayern erhältlich sind.

LV-Ehrennadel

Hier die wichtigsten Verleihungsbestimmungen (vgl. §2 der Broschüre „Ehrennadel des LV Bayern“) für die Ehrennadel des LV Bayern:

§2 Abs.1 Die Ehrennadel des LV Bayern wird verliehen an

1) Mitglieder mit mehrjähriger aktiver Tätigkeit, die im Besitz des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens sind und über 50 Stunden Dienst in den in §7 Abs. 2 der Ehrungsordnung der DLRG näher beschriebenen Bereiche geleistet haben

2) Persönlichkeiten ohne die genannten Voraussetzungen mit mindestens gleichwertigen Diensten um die DLRG.

§2 Abs. 2 Die Ehrennadel des LV Bayern wird nach jeweils mindestens 3-jährigem Engagement für die DLRG verliehen. Die Verleihung der Ehrennadel in Silber setzt den Besitz der Ehrennadel in Bronze, die Verleihung der Ehrennadel in Gold den Besitz der Ehrennadel in Silber voraus. Die Anträge auf Verleihung der Ehrennadel sind schriftlich an das Präsidium des LV Bayern (Geschäftsstelle der DLRG, LV Bayern, Anschrift siehe Anhang dieses Handbuches) zu richten. Die geehrten Personen erhalten eine Urkunde über die Auszeichnung. Im Anhang dieses Handbuchs findet Ihr auch einen Beispielantrag für die Verleihung einer Ehrennadel. Die übrigen Bestimmungen zu den Ehrungen und die Regelungen im Besonderen sind aus der Ehrungsordnung zu entnehmen.

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Arbeitshilfe für Jugendleiter

Kapitel 4 Gremienarbeit

1. Die Aufgaben von Jugendvorsitzenden

Die Aufgaben, die Vorsitzende der DLRG-Jugend auf den verschiedenen Ebenen übernehmen, sind äußerst vielseitig und im Allgemeinen auch sehr interessant. Sie sind für eine erfolgreiche Jugendarbeit verantwortlich. Daher sollten sie auch möglichst viele Freiheiten haben, um ihre Vorstellungen von Jugendarbeit zu verwirklichen und Schwerpunkte zu setzen. Damit nicht jeder Jugendleiter in Bayern das Rad alleine erfinden muss (vgl. Handbuchsymbol), hilft Euch dieser Abschnitt des Handbuches in Eurem Amt an vielen Stellen weiter.

Erfolgreiche Jugendarbeit ist nur in Team-Arbeit möglich. Die Arbeit der Vorsitzenden steht und fällt mit ihren Mitarbeiter-Teams. Es ist besser die Arbeit auf mehrere Personen zu verteilen. Daher sind die in den folgenden Abschnitten aufgeführten Aufgaben der Vorsitzenden nicht von ihnen allein zu bewältigen, sondern gemäß Absprache verantwortlich auf den Vorsitzenden und auf den oder die stellvertretenden Vorsitzenden sowie auf weitere Personen zu verteilen (siehe Projektprinzip).

Die Jugendvorsitzenden nehmen die zentralen Aufgaben der Jugend in der jeweiligen Gliederung (OV/KV, Bezirk, ...) wahr. In dieser Funktion sind sie wichtigste Kontaktperson zum Gesamtverband, zur nächsthöheren Gliederungsebene (Bezirk, Landesjugend, etc.) und auch für die Öffentlichkeit

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DLRG-Jugend Bayern

Die Aufgaben umfassen folgende Bereiche:

Außenvertretung Jugendring, andere Verbände / Vereine, Öffentlichkeit

Beispiel 1: Der Stadtjugendring führt seine Herbst-Vollversammlung durch.

Beispiel 2: Die Sportjugend veranstaltet einen „Mega-Cup“ aus verschiedenen Sportdisziplinen, zu dem alle Jugendverbände eingeladen sind. Zu der Eröffnungsveranstaltung sind alle Jugendvorsitzenden eingeladen.

Beispiel 3: Die Meisterschaften im Rettungsschwimmen des OV XY werden durchgeführt. Der Vorsitzende steht der anwesenden Lokalpresse für Informationen zur Verfügung.

Besonders der Bereich der Außenvertretung ist eine wesentliche Aufgabe. Hier ist die Vertretung im Jugendring sehr wichtig, da durch eine ständige Vertretung im Jugendring die finanzielle Basis für die Jugendarbeit in Form von Zuschüssen gewährleistet ist. Näheres zur Vertretung in den Jugend-ringen könnt Ihr der „Arbeitshilfe für die Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Jugendring“ entnehmen (siehe Anhang).

Innenvertretung Gremien, Erwachsenenverband, Bezirks-bzw. Landesjugend, andere OV/KV´s

Beispiel 1: Die Technik vom OV XY führt eine Rettungsvorführung durch.

Beispiel 2: Der Bezirk führt ein Bezirksjugendtreffen durch, zu dem alle OV´s eingeladen sind.

Beispiel 3: Die Bezirksjugend bzw. die Landesjugend der DLRG haben keine eigenen Mitglieder. Die OV's sollten in ihrem eigenen Interesse gute Mitarbeiter für Funktionen zur Verfügung stellen, denn es hat sich gezeigt, dass der OV insbesondere von den Informationen sehr viele Vorteile hat (Vertretung in Gremien der nächsthöheren Ebenen).

Beispiel 4: Der OV XY veranstaltet den „Tag der DLRG“ in XY. Hierzu ist der OV YZ eingeladen.

Koordination OV-/KV-Jugend, Jugendgruppen, Zusammenarbeit im Vorstand, Informationsfluss

Beispiel 1: Regelmäßige Absprachen im Jugendvorstand und mit dem Stammverband

Beispiel 2: Koordination der Trainingszeiten und Nutzung der Jugendräume

Beispiel 3: Erstellung und Weitergabe von Protokollen, Beschlüssen, Einladungen und sonstigen Informationen.

Strukturfragen Angebote, Jahresplanung (Jahreskreis), Koordination von Projekten, Schulungen

Der Jugendvorsitzende legt mit seinem Team und in Abstimmung mit der Jugendgruppe das Jahresprogramm fest.

Angebote können sein:

Freizeitmaßnahmen (z.B. Jugendtreffen, Zeltlager, Meisterschaften, Fahrten [Weihnachtsmarkt; Freizeitbäder], Erlebnisfreizeiten, etc.)

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Arbeitshilfe für Jugendleiter

Jugendbildungsmaßnahmen (z.B. Workshops, Computer-Kurse, Fahrsicherheitstraining, etc.)

Mitarbeiterbildungsmaßnahmen (z.B. Rhetorik, Jugendleiterausbildungen, jugendpolitische Themen, etc.)

besondere Aktivitäten (verschiedene thematische Projekte, Jugendtreffen, etc.)

internationale Begegnungen (z.B. Begegnungen mit Österreich, Italien, Island, Tschechien, Bulgarien, etc.)

Die stellvertretenden Jugendvorsitzenden unterstützen den Vorsitzenden in seiner Arbeit und sind somit für verschiedene Teilaufgaben aus den oben angeführten Aufgaben verantwortlich. Die Aufgabenverteilung obliegt dem jeweiligen Jugendvorsitzenden und seinen Stellvertretern. Näheres ergibt sich aus dem Geschäftsverteilungsplan (siehe eigener Abschnitt des Handbuches und Anhang). Den Geschäftsverteilungsplan kann jeder Jugendvorstand nach den jeweiligen Interessenslagen und persönlichen Kenntnissen seiner Mitarbeiter anpassen. Es werden für größere Vorhaben (z.B. OV/KV-Meisterschaften im Rettungsschwimmen) Projektteams gebildet, die diese Aktion vorbereiten, durchführen und abschließen. Wie das funktioniert, ist im folgenden Abschnitt erläutert. Außerdem kann der Jugendvorstand auch für bestimmte Bereiche Referenten einsetzen, denen die Aufgaben aus diesem Bereich übertragen werden.

2. Das Projektprinzip

Nachdem der Jugendvorstand gewählt ist, wird in einer konstituierenden Sitzung festgelegt, welche Aktivitäten die Jugend in der nächsten Zeit (z.B. Jahresplan) durchführen wird. Folgende Veranstaltungen stehen zum Beispiel an:

Ortsverbandsmeisterschaften im Rettungsschwimmen,

Beteiligung an den Bezirksmeisterschaften

ein Zeltlager mit internationaler Beteiligung

Tagesfahrt für Kinder in ein Erlebnisbad Für die einzelnen Aktivitäten werden nun aus der Vorstandschaft verantwortliche Personen benannt, die die Aktionen als Projektleiter übernehmen. Bei größeren Vorhaben, wie z.B. der Organisation und Durchführung der Ortsverbands-meisterschaften ist die Zusammenarbeit von mehreren Helfern in verschiedenen Bereichen (Schwimmwettbewerbe, Verpflegung, evtl. Rahmenprogramm für Kinder/Eltern/ Zuschauer) notwendig. Es wird ein Projektteam gegründet, das die Veranstaltung vorbereitet und dann verantwortlich durchführt. Das Projektteam ist verantwortlich für die Ausschreibung, Öffentlichkeitsarbeit, Helferplanung, Materialplanung, Zeitplan, Organisation der Wettbewerbe, Rahmenpro-gramm und Siegerehrung. Die Aufteilung der Zuständigkeiten und anfallenden Tätigkeiten wird im Projektteam festgelegt. Es finden Sitzungen des Projektteams „Meisterschaften“ statt. Außerdem wurde eine Projektgruppe „Internationales Zeltlager“ zur Vorbereitungen für ein internationales Camp im Sommer gegründet. Auch hier ist ein Projektleiter verantwortlich für die Durchführung der Aktion und koordiniert die Vorbereitungen, die Durchführung und auch ein Nachbereitungs-/Abschluss-treffen.

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DLRG-Jugend Bayern

Nach Abschluss der Maßnahme und Beendigung des Projektes wird die Projektgruppe wieder aufgelöst. Die Mitglieder der Projekt-gruppe können in anderen Bereichen wieder voll eingebunden werden. Die Vorbereitung des Tagesausfluges für Kinder z.B. kann das Mitglied aus der Jugendvorstandschaft übernehmen, das für den Bereich Fahrten/Lager zuständig ist. Die verantwortlichen Projektleiter berichten dann im Jugendvorstand jeweils über den aktuellen Stand der Arbeiten. Die Projektleiter können Mitglieder des Jugendvorstands sein, oder auch speziell für das jeweilige Projekt eingesetzt werden. Für regelmäßig wiederkehrende Projekte, wie z.B. Meisterschaften, ist es sinnvoll, einen Referenten zu benennen. Dieser wird dann je nach Bedarf zu den Vorstandssitzungen mit eingeladen.

3. Organisation und Arbeitsverteilung - der Geschäftsverteilungsplan

Die Jugendausschüsse in den OV/KV´s geben sich laut Jugendordnung §6 Abs.4 einen Geschäftsverteilungsplan, der die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten für bestimmte Aufgaben eindeutig regelt. Der Geschäftsverteilungsplan ermöglicht jedem selbstständiges, eigenverantwortliches Arbeiten im Rahmen der Jugendordnung und der Beschlüsse. Es wird festgelegt, wer für welche Bereiche (und somit Projekte) zuständig und verantwortlich ist.

Folgende Bereiche sind laut Jugendordnung vorgesehen:

a) Vertretung zum Kreis-/Ortsvorstand und nach außen (Strukturfragen),

b) Innenvertretung, Koordinierung und Unterstützung zu a),

c) Wirtschaft und Finanzen,

d) Fahrten, Lager und andere Begegnungen,

e) Öffentlichkeitsarbeit,

f) Jugendbildung

g) Kindergruppenarbeit

h) Ökologie und Umweltfragen

i) Schwimmen, Retten und Sport

Der Geschäftsverteilungsplan soll Euch helfen, die einzelnen Aufgaben in Eurem Jugendvorstand unter den einzelnen Personen besser verteilen zu können. Außerdem habt Ihr somit einen guten Überblick, wer wofür verantwortlich ist. Die Erstellung des Geschäfts-verteilungsplanes erfolgt in einer der ersten Sitzungen Eures neugewählten Vorstandes. Anschließend erhält jedes Vorstandsmitglied und auch der Erwachsenenverband zur Kenntnis den Geschäftsverteilungsplan.

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Arbeitshilfe für Jugendleiter

Im Anhang findet Ihr eine Mustervorlage für einen Geschäftsverteilungsplan. Natürlich könnt Ihr die Mustervorlage im Anhang dieser Arbeitshilfe jederzeit um zusätzliche Aufgabenbereiche erweitern, die speziell in Eurem OV/KV zu erledigen sind. So, jetzt heißt es blättern und hinten weiterlesen, aber vergesst nicht, danach wieder hier vorne weiterzulesen, denn es folgen noch viele wichtige Informationen.

4. Vorbereitung und Durchführung von Gremiensitzungen - der Jugendtag

Der Jugendtag ist die wichtigste Versammlung und das oberste beschlussfassende Organ der DLRG-Jugend in den Gliederungen (siehe Kapitel 1 dieser Arbeitshilfe und §5 JO der OV/KV´s). Deshalb sollte er auch entsprechend vorbereitet werden. Auch bei der Durch-führung und Nachbereitung sind wichtige Punkte zu beachten, weshalb wir Euch an die-ser Stelle eine Planungshilfe mit den wichtigsten Punkten an die Hand geben wollen. Nach diesem Muster könnt Ihr auch alle anderen Sitzungen und Treffen vorbereiten, die Ihr in Eurer Jugendgliederung abhalten wollt.

4.1 Vorbereitung eines OV/KV-Jugendtages 1. Suche nach geeignetem Termin

1x jährlich, vor Mitgliederversammlung OV/KV, vor Bezirksjugendtag (Wahl der Delegierten),

Abstimmung mit Terminen von OV/KV, Bezirksjugend, Landesjugend, ...

wann? so früh, wie möglich - spätestens 8 - 10 Wochen vor Terminwunsch

2. Suche nach geeignetem Tagungsort

genügend groß, abgetrennt von anderen Räumen (Ruhe, keine Störungen); z.B. Geschäftsstelle, Nebenraum in einem Lokal

wann? so früh, wie möglich, spätestens 8-10 Wochen vor Termin

3.Einladung

wen? - alle (jugendlichen) Mitglieder (bis 26 Jahre) des OV/KV - alle an der Jugendarbeit interessierten Mitglieder - Vertreter des OV/KV - Vertreter der Bezirksjugend - evtl. Jugendring, befreundete Verbände - interessierte Nichtmitglieder - Medien/Presse

wie? Anschreiben (Brief), Plakate (Geschäfts-stelle, Jugendraum, Bad), Handzettel,

Medien (Mitgliederzeitschrift, evtl. Lokalpresse, -radio)

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DLRG-Jugend Bayern

wann? ab 6 Wochen vor Termin spätestens bis 4 Wochen vor Termin (siehe Jugendordnung)

Inhalt? Art der Veranstaltung, Termin, Ort, Tagesordnung, Anfahrt

4. Tagungsvorbereitung

was? Raum: Dekoration (Fahne, Plakate, Pressefotos!), genügend Stühle und Tische, reservierter Tisch für Jugendvorstand, Tageslichtprojektor, Tafel, evtl. Getränke und Kuchen o.ä.

Tagung Stimmzettel, Wahlprotokolle (bei Neuwahlen), Bestimmung Protokollführer

wann? bis spätestens 30 - 45 Minuten vor Tagungsbeginn

4.2 Durchführung eines OV/KV-Jugendtages 1. Tagungsleitung

durch den/die Jugendvorsitzende/n 2. Tagesordnung

Begrüßung (besondere Gäste gesondert begrüßen)

Grußworte (der besonderen Gäste, z.B. OV-Vorsitzender, Bezirksjugend, o.ä.)

Genehmigung der Tagesordnung Berichte/Rückblick Jugendvorstand (Jugendvorsitzende/r und alle Stellvertreter) Kassenbericht Revisionsbericht ggf. Entlastung des Jugendausschusses (wichtig vor Neuwahlen)

bei Neuwahlen Bildung Wahlvorstand (3 Personen, die Wahlen leiten/beaufsichtigen) Wahl des neuen Jugendvorstandes Wahl der Revisoren Wahl der Delegierten zum Bezirksjugendtag

Ausblick (Festlegen der Arbeitsschwerpunkte des/der kommenden Jahre/s)

Anträge

Verschiedenes

Verabschiedung durch den/die neue/n Jugendvorsitzende/n

4.3 Nachbereitung eines OV/KV-Jugendtages 1. Aufräumen Tagungsraum

wann? sofort nach der Tagung, spätestens am nächsten Tag

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Arbeitshilfe für Jugendleiter

2. Termin für OV/KV- Jugendvorstandssitzung festlegen

zur genaueren Absprache der Tätigkeiten/Arbeitsschwerpunkte der nächsten Zeit/der nächsten Jahre

wann? im Anschluss an die Tagung (Vorstandssitzung möglichst innerhalb 2 - 3 Wochen nach der Tagung)

3. Protokoll

geschrieben von Protokollführer, unterschrieben von Protokollführer ("Für das Protokoll") und Jugendvorsitzendem ("Für die Richtigkeit")

wann? es gibt keine Terminvorschriften, das Protokoll sollte jedoch so bald wie möglich geschrieben werden (man kann sich noch an die Tagung erinnern)

an wen? an alle Mitglieder des neuen Jugendvorstandes, an den Vertreter des Gesamtverbandes des OV/KV, Kopie an die Bezirksjugend zur Kenntnis, Mitteilung an den Kreis-/Stadtjugendring

4. Öffentlichkeitsarbeit

Presse, Vereinszeitschrift, evtl. Lokalradio, andere Zeitschriften (Infoheft Jugendring o.ä.)

wann? so schnell, wie möglich nach der Tagung

5. Vorstellung des neuen Jugendvorstandes

in der OV/ KV- Vorstandschaft, in der Bezirksjugend, im Jugendring, bei befreundeten Organisationen

wann? bei jeweils nächster Gelegenheit

6. Sonstiges

Adressverzeichnis des neuen Vorstandes erstellen,

Geschäftsverteilungsplan erstellen

Einarbeitung der neuen Vorstands-Mitglieder durch die alten,

Mitteilung der neuen Adressen an OV/KV-Vorstand, Bezirksjugend, Jugendring

5. Das Protokoll

Die Ergebnisse und Besprechungspunkte einer Tagung/Versammlung (z.B. Jugendvorstandssitzung oder Jugendtag) müssen natürlich auch in schriftlicher Form festgehalten werden. Deshalb ist es wichtig, bei jeder Sitzung ein Protokoll zu führen. Es gibt zwei Arten von Protokollen:

das Verlaufsprotokoll

das Ergebnisprotokoll.

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DLRG-Jugend Bayern

Beim Verlaufsprotokoll werden der Ablauf der Sitzung und die Behandlung der einzelnen Punkte genau in der zeitlichen Abfolge mitprotokolliert. Einzelne Diskussionsabläufe können somit nachverfolgt werden. Beim Ergebnisprotokoll sind - wie der Name schon sagt - nur die Ergebnisse zu den einzelnen Tagesordnungspunkten festzuhalten. In welcher Form Ihr das Protokoll in Eurer Gliederung führen wollt, bleibt Euch überlassen. Wichtig ist allerdings immer, dass alle Beschlüsse im Protokoll festgehalten werden und alle Tagesordnungspunkte vollständig mitprotokolliert werden. Außerdem sollte ein Protokoll immer folgende Angaben enthalten:

Ein Beispiel eines Protokolls und ein Beispiel einer Anwesenheitsliste findet Ihr im Anhang dieses Handbuchs.

6. Wahlen

6.1 Allgemeines Alle drei Jahre werden in der DLRG-Jugend die verantwortlichen Mitarbeiter, d.h. der Jugendvorstand, neu gewählt. Die Wahlen finden grundsätzlich bei einem Jugendtag statt. Dies gilt sowohl für die Orts- und Kreisverbands-ebene, als auch die Bezirksjugend und Landesjugend.

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Arbeitshilfe für Jugendleiter

Um die Wahlen ordnungsgemäß durchführen zu können, müsst Ihr einige wichtige Punkte beachten.

6.2 Einladung Mindestens vier Wochen vor dem Jugendtag müsst Ihr schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung (Tagesordnungspunkt Neuwahlen nicht vergessen!) zur Versammlung einladen. Die Einladung erfolgt an alle Mitglieder der DLRG-Gliederung im Alter bis einschließlich 26 Jahren, aber auch Eltern und Mitglieder des Gesamtverbandes dürfen als Gäste daran teilnehmen, da alle Organe der DLRG-Jugend grundsätzlich verbandsöffentlich tagen.

6.3 Wer darf wählen und gewählt werden? Beim Kreis- und Ortsverbandsjugendtag sind alle Mitglieder der DLRG-Jugend im Alter von 12 - 26 Jahren stimmberechtigt (aktives Wahlrecht). Gewählt werden dürfen allerdings nur Jugendliche und (junge) Erwachsene ab dem 16. Lebensjahr (passives Wahlrecht). Vergleiche dazu §7 der Musterjugendordnung für Kreis- und Ortsverbände. Zusätzlich haben auch alle stimmberechtigten Mitglieder des Jugendvorstandes (sofern sie das Amt innehaben und ein gewählter Vertreter des Erwachsenenverbandes) ein Stimmrecht. Wer bei der Wahl des Bezirksjugendvor-standes und des Landesjugendvorstandes wahlberechtigt ist, könnt Ihr jeweils in §8 Abs. 1 und 2 der Bezirksjugendordnung bzw. §8 Abs. 1 und 2 der Landesjugendordnung nach-lesen. Hier nehmen jeweils die gewählten Delegierten der Gliederungen und die Mit-glieder der Jugendräte das Stimmrecht wahr.

6.4 Durchführung der Wahlen In Bayern gilt für Wahlen der DLRG-Jugend die Geschäftsordnung der DLRG, solange die DLRG-Jugend keine eigene Geschäftsordnung für die Jugend beschlossen hat. Der § 7 der JO für OV/KV´s bzw. der §8 der JO für Bezirke und der §12 der Geschäftsordnung regelt die Durchführung von Wahlen. Hat der bisherige Jugendvorstand über die Arbeit der vergangenen Amtsperiode berichtet und ist dieser entlastet worden (d.h. an der Arbeit des Jugendausschusses gibt es nichts zu bemängeln/die Arbeit des Jugendausschusses wurde für gut befunden), kann die Neuwahl beginnen. Die Jugendgliederung ist vorübergehend ohne Vorstandschaft. Der Versammlungsleiter (in der Regel der bisherige Jugendvorsitzende) leitet die Wahlen ein. Ablauf der Wahl Zuerst wird ein Wahlausschuss benannt, der mindestens aus drei Personen besteht (meist geladene Gäste, Ehrenvorsitzende, etc.). Der Wahlausschuss führt die Wahl durch, erzählt und kontrolliert die Stimmabgaben. Eine Person des Wahlausschusses übernimmt als Wahlleiter die Versammlungsleitung. Als Hilfe zur Durchführung der Wahlen dient das Wahlprotokoll (siehe Anhang), das zu jedem Wahlgang angefertigt wird.

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DLRG-Jugend Bayern

Gewählt werden (in dieser Reihenfolge):

Jugendvorsitzender

Mind. zwei, bis zu fünf Stellvertretende Vorsitzende

Leiter für Wirtschaft und Finanzen

3 Revisoren

Delegierte zum Jugendtag der nächsthöheren Gliederungsebene (Bezirk, Landesebene, Bundesebene), evtl. zusätzlich Ersatzdelegierte

Vor jedem Wahlgang werden die vorgeschlagenen Kandidaten jeweils befragt, ob sie bereit sind, das Amt im Falle einer Wahl anzunehmen. Achtung: Auch nicht anwesende Personen können gewählt werden, wenn dem Wahlleiter eine schriftliche Erklärung vorliegt, in der ein Kandidat seine Bereitschaft zur Amtsübernahme bestätigt. Bestehen Zweifel, ob ein vorgeschlagener Kandidat zur Ausübung eines Amtes geeignet ist, kann auf Antrag durch einfache Mehrheit (über 50% der Stimmberechtigten) eine Personaldebatte beschlossen werden. Zu Beginn und am Ende der Debatte hat auf jeden Fall der betroffene Kandidat das Wort (vgl. §12 Abs. 6 GO). Die Stimmabgabe erfolgt in jedem Wahlgang geheim per Stimmzettel. Wenn kein Stimmberechtigter widerspricht, kann auch offen gewählt werden. Der Wahlausschuss stellt das Wahlergebnis fest und lässt es im Protokoll festhalten.

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Arbeitshilfe für Jugendleiter

Nach der Wahl übernimmt der neugewählte Vorsitzende vom Wahlleiter die Versammlungsleitung und führt die Versammlung fort.

6.5 Nach den Wahlen Sind die Wahlen vorbei, gibt es gleich einige wichtige Dinge zu erledigen:

* Die Adressen des neugewählten Jugendvorstandes müssen gesammelt und weitergegeben werden an die Bezirksjugend/Landesjugend.

* Auch die Öffentlichkeitsarbeit darf nicht vernachlässigt werden: Ein Artikel über die Neuwahl mit Bild des neuen Jugend-vorstandes sollte veröffentlicht werden.

* Der Vorsitzende sollte gleich am Ende des Jugendtages einen Termin für das erste Treffen des neuen Jugendvorstandes festlegen, damit die Arbeit in der Gliederung gut weiterläuft.

* Der neue Jugendvorsitzende sollte sich wichtige Informationen und Dokumente von seinem Vorgänger geben lassen. Zur Einarbeitung empfiehlt sich ein Treffen des „Neuen“ mit dem „Ehemaligen“.

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DLRG-Jugend Bayern

7. Informationsfluss zwischen den Gliederungsebenen

Um den Informationsfluss zwischen den OV/KV´s und dem Bezirk und zwischen Bezirk und Landesebene aufrecht zu erhalten, gelten folgende Regelungen zur Weitergabe von Informationen an die jeweils nächsthöhere Gliederungsebene.

7.1 Aufgaben und Pflichten des Orts-/Kreisverbandsjugendvorstands Diese Auflistung soll als Hilfsliste für alle Orts-/Kreisverbandsjugendvorstände gelten, um keine Unterlage zu vergessen.

a) Zusendung aller Versammlungsprotokolle der OV/KV -Jugend an die Bezirksjugend Gemäß §13 Abs.2 der Geschäftsordnung der DLRG, die für alle Jugendgliederungen der DLRG gilt, sind Protokolle von allen Versammlungen an die nächsthöhere Gliederung zu senden. Für die OV-/KV-Jugendausschüsse bedeutet dies, umgehend nach Erstellung folgende Protokolle OV/KV-Jugendvorstandssitzungen OV/KV-Jugendtag an die Bezirksjugend und die Geschäftsstelle ihrer Gliederung zu senden.

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Arbeitshilfe für Jugendleiter

b) Zusendungen von Einladungen und Tagesordnungen Da der Stammverband als e.V. die Arbeit der Jugend beaufsichtigen muss, muss er rechtzeitig folgende Einladungen mit Tagesordnung erhalten: OV-/KV-Jugendvorstand OV-/KV-Jugendtag Ebenfalls muss er den jährlich zu erstellenden Haushaltsplan Jahresabschluss umgehend nach Erstellung erhalten.

c) Protokolle von Meisterschaften Gemäß §14 Abs.2 der Wettkampfregeln und Durchführungsbestimmungen für den Rettungssport muss das Protokoll von allen Rettungswettkämpfen an den Technischen Leiter bzw. an den Beauftragen für Rettungswettkämpfe der nächsthöheren Gliederung innerhalb von vier Wochen nach Veranstaltungsende zugeleitet werden. Für die OV-/KV-Jugendvorstände bedeutet dies, umgehend nach Erstellung alle Wettkampfprotokolle Organisationspläne an die Bezirksjugend und an den Stammverband weiterzuleiten. Außerdem muss (wegen Verlängerung der Kampfrichterausweise) der Referent für Kampfrichterausbildung den Organisationsplan erhalten.

7.2 Aufgaben und Pflichten für Bezirksjugendvorstände Diese Auflistung dient als Hilfsliste für alle Bezirksjugendvorstände, um eine Weitergabe der Informationen zu gewährleisten.

a) Zusendung aller Versammlungsprotokolle der Bezirke an die Landesjugend Gemäß §13 Abs.2 der Geschäftsordnung der DLRG, die für alle Jugendgliederungen der DLRG gilt, sind Protokolle von allen Versammlungen an die nächsthöhere Gliederung zu senden. Für die Bezirksjugendvorstände bedeutet dies, umgehend nach Erstellung folgende Protokolle Bezirksjugendvorstandssitzungen Bezirksjugendratssitzungen Bezirksjugendtag an die Landesjugend zu senden.

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DLRG-Jugend Bayern

b) Zusendungen von Einladungen und Tagesordnungen Gemäß §6 Abs.3 der Satzung des Landesverband Bayern der DLRG ist es Aufgabe des Landesverbandes, die Bezirke zu überwachen und einer Aufsichtspflicht nachzukommen. Ebenfalls besitzt der Landesverband ein Weisungsrecht. Damit die DLRG-Jugend Bayern dieser Aufgabe nachkommen kann, wird um die umgehende Zusendung von Einladungen mit Tagesordnung für Bezirksjugendvorstandssitzungen Bezirksjugendräte Bezirksjugendtag gebeten. Ebenfalls wird um die Vorlage des jährlich zu erstellenden Haushaltsplans (ergibt sich aus den Richtlinien der DLRG zur Kassen-, Buch- und Wirtschaftsführung II.1.(1) ) gebeten (falls dieser nicht bereits Bestandteil des Haushaltsplans des Bezirks ist).

c) Vorlage von Jahresberichten und Jahresabschlüssen Gemäß §6 Abs.4 der Satzung des Landesverband Bayern der DLRG sind dem Landesverband die Jahresabschlüsse und Jahresberichte umgehend nach Erstellung zuzuleiten. Für die Bezirksjugendvorstände bedeutet dies, diese Unterlagen an die Landesjugend zu senden (falls diese nicht bereits über den Bezirk an den Landesverband gegangen sind.)

d) Protokolle von Meisterschaften Gemäß §14 Abs.2 der Wettkampfregeln und Durchführungsbestimmungen für den Rettungssport muss das Protokoll von allen Rettungswettkämpfen an den Technischen Leiter bzw. an den Beauftragen für Rettungswettkämpfe der nächsthöheren Gliederung innerhalb von vier Wochen nach Veranstaltungsende zugeleitet werden. Für die Bezirksjugendausschüsse bedeutet dies, umgehend nach Erstellung alle Wettkampfprotokolle Organisationspläne der Meisterschaften an die DLRG-Jugend Bayern und an den Referenten für Kampfrichterausbildung (wegen Verlängerung der Kampfrichterausweise) weiterzuleit

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Arbeitshilfe für Jugendleiter

Anhang

1. Fallbeispiele und Erläuterungen zu rechtlichen Fragen in der Jugendarbeit

2. Ausgewählte Bücher für Jugendleiter

3. Wichtige und interessante Adressen

4. Verzeichnis der Abkürzungen

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DLRG-Jugend Bayern

Fallbeispiele zur Aufsichtspflicht

Fall 1: Ein Jugendleiter befindet sich mit seiner Gruppe auf einer Fahrt. Er sucht mit

den 15jährigen Teilnehmern eine Gaststätte auf, um dort gemeinsam zu essen. Ein Teilnehmer bestellt sich zum Essen Bier. Die Gruppe fühlt sich sehr wohl dort und möchte auch nach dem Essen noch den Abend verbringen.

1. Darf der Jugendleiter mit 15jährigen ein Lokal, in dem alkoholische Getränk ausgeschenkt werden, aufsuchen, um dort zu essen?

2. Darf der Jugendleiter dem 15jährigen Jugendlichen erlauben, das Bier zu trinken?

3. Darf der Jugendleiter mit der Gruppe den weiteren Abend in dem Lokal verbringen?

4. Welches Gesetz sagt etwas über den vorliegenden Fall aus?

5. Kann sich der Jugendleiter im Sinne des Gesetzes als „Erziehungsberechtigter“ verstehen?

Fall 2: Eine Jugendgruppe soll einen Heimabend (bunten Abend) vorbereiten und

gestalten. Der Jugendleiter stellt ein Musikprogramm zur Untermalung zusammen. Er kopiert dazu verschiedene Lieder auf eine selbstgebrannte Musik-CD.

1. Welche Bestimmungen muss er beachten?

2. Welches Recht sagt darüber etwas aus?

3. Wer kontrolliert die Einhaltung der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen?

Fall 3: Eure Jugendgruppe befindet sich im Zeltlager (Dauer: 1 Woche). Am 2. Tag

wird ein Teilnehmer krank. Am folgenden Tag stellt der Lagerleiter Anzeichen fest, die auf Scharlach hindeuten.

1. Welche vorbeugenden Maßnahmen müsste der Lagerleiter vor Beginn der Fahrt veranlassen?

2. Was muss der Lagerleiter veranlassen, nachdem er die Erkrankung festgestellt hat?

3. Welches Gesetz gibt über die Pflichten des Lagerleiters in diesem Zusammenhang Auskunft?

Fall 4: Eine Gruppe 15jähriger befindet sich im Sommer in einem Freizeitheim.

Zwei Teilnehmer melden sich beim Gruppenleiter ab, um in den Ort zu gehen. Unterwegs ändern sie ihren Plan und gehen zum Baden. Ein Teilnehmer verletzt sich dabei und muss von der Badeaufsicht behandelt werden.

1. Unter welchen Voraussetzungen darf der Gruppenleiter die zwei Jugendlichen gehen lassen?

2. Kann Klage wegen Verletzung der Aufsichtspflicht gegen den Gruppenleiter erhoben werden, wenn ja, von wem?

3. Durch welche Maßnahmen erfüllt der Jugendleiter seine Aufsichtspflicht?

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Arbeitshilfe für Jugendleiter

Fall 5: Eine Jugendgruppe verlässt geschlossen das Zeltlager. Eine Lagerwache bleibt zurück. Während der Abwesenheit der Gruppe entzündet sich ein Feuer, so dass ein gesamtes Zelt mit Ausrüstung und Gepäck abbrennt. Einem Jugendlichen der Zeltgruppe wird der Vorwurf gemacht, das Feuer verschuldet zu haben, da er häufig beim Rauchen gesehen wurde.

1. Liegt im vorliegenden Fall eine Verletzung der Aufsichtspflicht vor?

2. Welche Maßnahmen muss der Lagereiter nach dem Löschen des Brandes einleiten?

3. Wer haftet für den eingetretenen Schaden?

Fall 6: Ein Jugendleiter betreut schon seit längerer Zeit eine feste Gruppe. Ein

neuer Jugendlicher kommt zu der Gruppe und nimmt an den regelmäßigen Veranstaltungen teil. Nach etwa einem Monat beabsichtigt die Gruppe eine 1-wöchige Fahrt durchzuführen.

1. Kann der Jugendleiter davon ausgehen, dass der Jugendliche mit Kenntnis seiner Eltern an den regelmäßigen Jugendveranstaltungen teilnimmt oder muss er eine formelle Einwilligung der Eltern anfordern?

2. Muss der Jugendleiter formelle Bestätigungen von den Erziehungsberechtigten als Genehmigung zur Teilnahme an der Fahrt einholen? – Wenn ja, was müssen diese aussagen?

3. Welches Gesetz sagt etwas über das elterliche Erziehungsrecht aus?

Fall 7: Ein Jugendleiter beabsichtigt, mit seiner Gruppe (20 Kinder) zum

Baden an einen See zu gehen. Der Badestrand ist nicht bewacht.

1. Welche rechtlichen Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit der Jugendleiter mit seiner Gruppe zum Baden gehen kann?

2. Welche besonderen Vorsichtsmaßnahmen muss der Gruppenleiter beim Baden beachten?

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DLRG-Jugend Bayern

Lösungen/Erläuterungen

zu den Fallbeispielen Fall 1:

1. Der Jugendleiter darf, sofern er volljährig ist, zum Zweck des gemeinsamen Essens mit seinen Gruppenmitgliedern ein Lokal aufsuchen, in dem alkoholische Getränke ausgeschenkt werden, auch wenn die Teilnehmer unter 16 Jahren sind.

2. In Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten darf an Jugendliche ab 14 Jahren Bier ausgeschenkt werden. (§4 (1) Jugendschutzgesetz)

3. Der Jugendleiter darf mit seinen Gruppenmitgliedern den Abend im Lokal verbringen, sofern es sich nicht um eine öffentliche Tanzveranstaltung handelt.

4. Das „Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit“ (Jugendschutzgesetz)

5. Der Jugendleiter (wenn er über 18 Jahre alt ist) handelt als „Erziehungsbeauftragter“. Er nimmt anstelle der Eltern für die Zeit der Betreuung die Aufsichtspflicht wahr. Der Jugendleiter sollte dabei immer im Sinne der Eltern handeln und ist auch für die Einhaltung der Regelungen des Jugendschutzgesetzes verantwortlich.

Fall 2:

1. Musikstücke und Liedtexte sind geistiges Eigentum des Komponisten/Verfassers. Sie sind in der Regel urheberrechtlich geschützt und dürfen deshalb nicht ohne Genehmigung vervielfältigt werden. Das Recht zur öffentlichen Aufführung ist meist untersagt. Die Vervielfältigung eines urheberrechtlich geschützten Werkes ist eine strafbare Handlung.

2. Urheberrechtsgesetz

3. Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) www.gema.de

Fall 3:

1. Jeder Teilnehmer müsste sich kurz vor Beginn der Freizeit vom Arzt auf evtl. ansteckende Krankheiten untersuchen lassen. Der Arzt stellt darüber ein Attest aus. Im Lager muss eine entsprechende Unterbringungsmöglichkeit für kranke Personen vorgesehen sein (1.-Hilfe-Zimmer bzw. separates Krankenzelt), um evtl. erkrankte Kinder getrennt von den anderen unterbringen zu können. Es muss eine Lagerapotheke vorhanden sein. Der Jugendleiter oder zumindest einer aus dem Leitungsteam muss Kenntnisse in Erster Hilfe besitzen. Die nötigen Notrufnummern müssen bekannt sein (auch Tel. eines diensthabenden Arztes in der Nähe).

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Arbeitshilfe für Jugendleiter

2. Isolierung des erkrankten Kindes, Benachrichtigung eines Arztes, Benachrichtigung der Eltern. Die Meldung des aufgetretenen Infektionsfalles an die Gesundheitsbehörde ist nötig (Gruppenleiter/Arzt). Gegebenenfalls erfolgt die Auflösung des Lagers bzw. die frühzeitige Beendigung der Freizeit.

3. Das Bundesseuchengesetz

Fall 4:

1. Unter der Voraussetzung, dass die Eltern sich damit einverstanden erklärt haben, dass ihr Kind sich ohne besondere Aufsicht von der Gruppe entfernen darf. Andernfalls muss eine angemessene Aufsicht gewährleistet sein. Eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern vor Beginn der Maßnahmen kann gleich mit der Anmeldung zur Freizeit eingeholt werden.

2. Gegen den Gruppenleiter kann Klage erhoben werden, wenn die Aufsichtsführung für das Entfernen von der Gruppe nicht ausdrücklich ausgeklammert worden ist. Klage kann von Seiten der Eltern erhoben werden.

3. Durch vorsorgliche Belehrung und Warnung, Überwachung und gegebenenfalls Ermahnung sowie nötigenfalls Eingreifen.

Fall 5: 1. Es liegt keine Verletzung der Aufsichtspflicht vor, die die Entwicklung des

Feuers begünstigt hätte.

2. Schadensmeldung über die DLRG an die Haftpflichtversicherung. Gegebenenfalls Meldung an die Eltern des Beschuldigten Teilnehmers.

3. Ist dem Beschuldigten Teilnehmer ein fahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden nachzuweisen, so haften seine Eltern für den Schaden (private Haftpflicht). Liegt ein Mangel der Aufsicht des Gruppenleiters vor, so trägt die Haftpflichtversicherung der DLRG den Schaden.

Fall 6:

1. Ein Jugendleiter kann davon ausgehen, dass die Eltern den Aufenthaltsort ihres Kindes kennen, denn das gehört zu den elterlichen Aufsichtspflichten.

2. Ein Jugendleiter muss für Unternehmungen, die den üblichen Rahmen eines Gruppentreffens übersteigen, eine besondere Genehmigung der Eltern einholen. In der Genehmigung muss Zeit, Zielort, zu benutzende Verkehrsmittel (Fahrrad, u. ähnl.), Badeerlaubnis und ausgeklammerte Aufsichtsbereiche enthalten sein (z.B. „ein Abend in xy steht den Jugendlichen in der Gestaltung zur freien Verfügung“).

3. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): §1631 BGB regelt die „elterliche Sorge“, die das Erziehungsrecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht und die Aufsichtspflicht umfasst.

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DLRG-Jugend Bayern

Fall 7:

1. Einwilligung der Erziehungsberechtigten der Teilnehmer (Badeerlaubnis, Hinweis: frei von gefährdenden Krankheiten), Anwesenheit von Rettungsschwimmern, Kenntnis über die dort gültige Badeverordnung

2. Kenntnis des Gewässers, Kenntnisse über die Leistungsfähigkeit und schwimmerisches Können der Gruppenmitglieder, Beachten der allgemein gültigen Baderegeln.

Der Gruppenleiter kann an einer öffentlichen Badestelle die Aufsicht dem Bademeister übertragen, jedoch hat er trotzdem noch die Verantwortung für seine Gruppenmitglieder.

Eigene Notizen:

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Arbeitshilfe für Jugendleiter

2. Ausgewählte Bücher für Jugendleiter

Diese Liste enthält eine Auswahl von Büchern, die für die Jugendarbeit in der DLRG-Jugend sehr nützlich sein können. Sie enthält Bücher aus den Bereichen Pädagogik, Spiele, Basteln, Freizeiten und Wasserspiele. Die Aufzählung erfolgt in alphabetischer Reihenfolge der Autoren. Diese Liste soll keine vollzählige Aufstellung aller wichtigen Bücher für Jugendleiter sein, denn es gibt bestimmt noch eine Menge anderer guter Bücher für die Jugendleiterpraxis, die hier nicht aufgeführt sind. Wir wollen Euch einige Bücher kurz vorstellen.

Breucker, Annette: „Ferien, Freiheit, Abenteuer“ Handbuch für Ferienfreizeiten - Münster: Ökotopia, 1992. Ein kleines Handbuch für die Gestaltung und Vorbereitung von Ferienfreizeiten und Zeltlagern mit einigen pädagogischen Tipps und Hilfestellungen zur Vorberei-tung und Durchführung von Maßnahmen.

Bruns; Susanne/Hubert: „Die fröhliche Spielwiese“ Über 80 lustige Spiele und Spielgeräte zum Selbermachen - München: Kösel, 1986. Spiele im Freien und in der Natur mit Naturmaterialien, Lauf- und Bewegungsspiele, Wurf- und Schleuder-spiele mit ausführlichen Bau- und Bastel-anleitungen für Hilfsmittel und Geräte.

Bertschy Franziska/Kaderli, Manfred/ Ritter, Daniel: „kennen und können“ Handbuch für Gruppenaktivitäten und Ferienlager Luzern: rex Verlag, 1998. Ein Buch, das zum Handwerkszeug eines jeden Jugendleiters gehören sollte, der La-ger und Fahrten organisiert und durchführt.

Bertschy Franziska/Kaderli, Manfred: „Subito“ Spontane Gruppenspiele mit kleinem Material Die besten Spiele und Spielideen für alle Gelegenheiten, spontan und ohne große Vorbereitungen durchzuführen Luzern: rex Verlag, 1999. Fluegelmann, Andrew: „New Games - die neuen Spiele“ Band I und Band II - Prien: Ahorn Verlag, W. Furth-Kuby, 1982. Wer sie noch nicht kennt, die „New Games“, sollte sich einen der beiden Bände zulegen. -Ein Standardwerk der Spielebücher. Geissler, Uli: „Jetzt geht´s rund“ Spielaktionen für alle Gelegenheiten - Münster: Ökotopia-Verl., 1991.

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DLRG-Jugend Bayern

Abenteuerliche Geschichten werden zu Spielaktionen umgewandelt. Eine gute Anregung zur Gestaltung von Festen und Gruppenabenden mit Kindern und Jugendlichen. Geissler, Uli: „Wilde Spiele“ Spiele, Spaß und Abenteuer für tobelustige und verwegene Gruppen - Münster: Ökotopia-Verl., 1995 Ein Buch mit vielen lustigen und spannenden Spielen im Gelände und im/mit Wasser, anschaulich erklärt mit fetzigen Bildern. Gilsdorf, Rüdiger/Kistner, Günter: „Kooperative Abenteuerspiele“ Seelze-Velber: Kallmeyer, 1995 Spannende und lustige Abenteuerübungen für Zeltlager und Aktivitäten an Fluss und See und im Gelände.

Jokisch, Wolfram: „Steiner Spielekartei“ 4. Aufl. - Münster: Ökotopia, 1994 Eine Spielesammlung für große und kleine Gruppen mit Kennenlern-, Kooperations-, Geschicklichkeits-, Bewegungs- und Wettkampfspielen - umfangreich und übersichtlich. Kwiatkovski, Thomas: „Die Rechte und Pflichten der ehrenamtlichen JugendleiterInnen“ Hrsg.: KJR München-Land, 4. Auflage Pullach, 1999 Kaderli, Manfred/Lehner, Patrick: „Yeti“ Spontane Gruppenspiele mit Schnee Luzern: rex-Verlag, 1999 Ein kleiner Begleiter bei Winterfreizeiten, der voller lustiger und leicht umzusetzender Ideen steckt. Reiners, Annette: „Praktische Erlebnispädagogik“ Neue Sammlung motivierender Interaktionsspiele, 3. Aufl. - München: Fachhochsch.-Schr. Sandmann, 1993 Kurze Einführung in die Erlebnispädagogik mit einer guten, praktischen Darstellung von Interaktionsspielen verschiedener „Schwierigkeitsstufen“ mit und ohne Hilfsmittel - anschaulich beschrieben und bewertet. Thiesen, Peter: „Freche Spiele“ Starke Spielideen gegen Frust- und Lustverlust in Schule, Jugendarbeit und Erwachsenenbildung - Weinheim, Basel: Beltz-Verlag 1994. Eine Spielesammlung, die mit viel Phantasie und Kreativität frischen Wind in die Jugendarbeit bringt. Frech - stark - lustig.

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Arbeitshilfe für Jugendleiter

3. Wichtige und interessante Adressen

An dieser Stelle erhaltet Ihr auch einige wichtige Adressen, bei denen Ihr Materialien zu verschiedensten Themen, die die Jugendarbeit betreffen, bestellen könnt. Zum Großteil sind es Vereine oder Institutionen, die eine eigene Materialliste zu den jeweiligen Themenschwerpunkten herausgeben. Die Materialien können zumeist kostenlos oder gegen eine geringe Schutzgebühr angefordert werden. Erkundigt Euch dazu am besten bei der entsprechenden Stelle oder fordert gleich deren Materialliste an.

3.1 DLRG-interne Stellen

Materialstelle der DLRG Im Niedernfeld 2 31542 Bad Nenndorf Tel.: 05723/955-600 Fax: 05723/955-699 www.dlrg.de

Die Materialstelle ist die bundesweite Zentralstelle für DLRG-Materialien. Hier erhaltet Ihr alles, was Ihr für die DLRG-Arbeit benötigt. Die Materialstelle veröffentlicht einen eigenen Materialkatalog.

Landesgeschäftsstelle der DLRG LV Bayern e. v. und Landesjugendgeschäftsstelle Woffenbacher Str. 34 92318 Neumarkt Tel.: 09181/3201 -0 (LV), Tel.: 09181/3201 -200 (Jugend) Fax: 09181/3201-520 (Jugend) e-Mail: [email protected] www.bayern.dlrg.de oder www.bayern.dlrg-jugend.de

Bei der Geschäftsstelle der DLRG LV Bayern, erhaltet Ihr die gültige Satzung und verschiedene andere Materialien. Anträge auf Verleihung von Verdienstabzeichen sind an das Präsidium des LV Bayern unter dieser Anschrift zu richten. Bei der DLRG-Jugend Bayern erhaltet Ihr alle wichtigen Informationen zur Jugendarbeit in der DLRG in Bayern. Ihr könnt verschiedene Arbeitshilfen anfordern und auch Materialien bestellen. Bei Problemen und Schwierigkeiten jeglicher Art reicht oft ein kurzer Anruf, und wir werden Euch so gut es geht beraten und unterstützen. Übrigens: die aktuellen Informationen aus dem LV und der Jugend erhaltet ihr auch im Internet unter www.bayern.dlrg-jugend.de.

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DLRG-Jugend Bayern

3.2 GEMA – Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte

Bei allen Veranstaltungen mit musikalischer Umrahmung muss eine Meldung an die GEMA erfolgen. Die öffentliche Darbietung von Musik (egal ob Live oder auch von CD/Tonband) ist gebührenpflichtig. Die Meldung muss im Voraus an untenstehende Adresse erfolgen. Die zuständigen GEMA-Geschäftsstellen schicken auch die jeweils gültigen Gebührenordnungen zu.

Bezirk Schwaben: Bezirksdirektion Augsburg Stettenstr. 6/8 86150 Augsburg Tel.: 0821/5 03 08 –0 Fax: 0821/5 03 08 –88 e-Mail: [email protected] Bezirke Oberbayern, Niederbayern: Bezirksdirektion München Rosenheimer Str. 11 81667 München Tel.: 089/4 80 03 –01 Fax: 089/4 80 03 –940 e-Mail: [email protected] Bezirke Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken, Oberpfalz: Bezirksdirektion Nürnberg Johannisstr. 1 90419 Nürnberg e-Mail: [email protected] Sachgebiet Ober-/Unterfranken: Tel.: 0911/9 33 59-291 Fax: 0911/9 33 59-252 Sachgebiet Oberpfalz/Mittelfranken: Tel.: 0911/9 33 59-291 Fax: 0911/9 33 59-252

3.3 Informationsstelle zum Thema Jugendschutz Aktion Jugendschutz Landesarbeitsstelle Bayern e.V. Fasaneriestr. 17 80636 München Tel.: 089/1235642

Hier erhaltet Ihr Info-Material zu Rechtsfragen im Jugendschutz, Suchtprävention (Drogen, Alkohol, Rauchen, ...), Jugend und Medien, Gewalt, Sexualpädagogik und AIDS-Prävention, Ausbildung und Beruf, Freizeit und Umwelt. Fordert den aktuellen „aj-Materialdienst“ an, um eine Übersicht der Veröffentlichungen zu erhalten.

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Arbeitshilfe für Jugendleiter

3.4 Staatliche Informationsstellen Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit Brienerstr. 41 80333 München Tel.: 089/21650 Fax: 089/550-3926

Unter dieser Adresse könnt Ihr Informationen zu Politik allgemein, Europa, Geschichte sowie Wirtschaft-Umwelt-Gesellschaft erhalten. Die Landeszentrale veröffentlicht ein „Verzeichnis eigenen Publikationen“.

Bundeszentrale für politische Bildung Berliner Freiheit 7 53111 Bonn Tel.: 0228/5150

Die Bundeszentrale für politische Bildung gibt ein umfangreiches “Verzeichnis für Publikationen“ heraus, in dem verschiedenste Informationen und Schriften zur politischen Bildung, Medien, Zeitgeschichte und Parlament aufgeführt werden.

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Ostmerheimerstr. 200 51109 Köln Tel.: 0221/8992-0 Fax: 0221/8992-300

Bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung erhaltet Ihr Informationsmaterial zu Suchtvorbeugung, Förderung des Nichtrauchens, Ernährungs- und Verbraucheraufklärung, AIDS-Aufklärung und Freizeit. Die Broschüren, Faltblätter und Aufkleber sind zum Großteil kostenlos erhältlich.

Umweltbundesamt Postfach 330022 14191 Berlin Tel.: 030/8903-0 Fax: 030/8903-2285

Das Umweltbundesamt veröffentlicht Schriften zu Aufgaben des Umweltschutzes allgemein und im Besonderen zu Gewässerverschmutzung, Gewässergüte, Lagerung und Transport wassergefährdender Stoffe.

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DLRG-Jugend Bayern

Bayerisches Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen Rosenkavalierplatz 2 81925 München Tel.: 089/9214-0 Fax: 089/9214-2266

Hier erhaltet Ihr Broschüren und Infos zu Umweltschutz, Landesplanung/Landes-entwicklung und Wasserwirtschaft.

3.5 Buchverlage Hier die Anschrift einiger Buchverlage, die sehr gute Bücher für die Kinder- und Jugendarbeit anbieten.

Ökotopia Spielevertrieb & Verlag Hafenweg 26 D-48155 Münster Tel.: 0251/661035 Fax: 0251/63852

Der Ökotopia-Verlag vertreibt Bücher und Materialien zu Freizeitspielen und Gruppenarbeit. Ein Katalog mit den Neuerscheinungen kann angefordert werden, die Bücher und Materialien sind zu den handelsüblichen Preisen erhältlich.

Robin Hood-Versand Alexander Rolland und Ulrich Baer Küppelstein 36 42857 Remscheid Tel.: 02191/794242 Fax: 02191/794243 AA-Verlag für Pädagogik Gebr. Völkening GdR Postfach 10 01 65 50441 Köln Tel.: 0221/130 10 57 e-Mail: [email protected] AOL-Verlag Waldstraße 18 77839 Lichtenau

Unter diesen Adressen erhaltet Ihr alles zum Thema Gruppenarbeit. Angefangen von Büchern, über Jongliermaterial bis hin zu den verschiedensten Spielmaterialien, ja sogar Musik-CD´s. Fordert einfach den Katalog an.

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Arbeitshilfe für Jugendleiter

4. Verzeichnis der Abkürzungen

Hier findet Ihr eine Auflistung von Abkürzungen, die Euch in der Jugendarbeit der DLRG immer wieder begegnen. AIKS = Außen- und Innenvertretung, Koordinierung und Strukturfragen

(Aufgaben der Vorsitzenden der Jugend) Bez = Bezirk BezJRat = Bezirksjugendrat; in ihm sind die Ortsgruppenleiter des Bezirks vertreten BezJV = Bezirksjugendvorstand; Bezirksjugendvorstandschaf, bestehend aus den

beim Bezirksjugendtag gewählten Mitarbeitern der Bezirksjugend BJR = Bayerischer Jugendring (Zusammenschluss aller Jugendverbände in

Bayern) BezJTag = Bezirksjugendtag; Delegiertenversammlung der Ortsgruppen, die z.B. für die Wahl des

Bezirksjugend-vorstandes zuständig sind. BuJuVo = Bundesjugendvorstand, bestehend aus den vom Bundesjugendtag

gewählten Mitarbeitern der Bundesjugend BuJuSek. = Bundesjugendsekretariat

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DLRG-Jugend Bayern

DLRG = also, wer das nicht weiß, ... FLIB = Fahrten, Lager und internationale Begegnungen GO = Geschäftsordnung der DLRG JO = Jugendordnung (LJO = Landesjugendordnung) KIGA = Kindergruppenarbeit KJS = Kinder- und jugendgerechte Schwimmausbildung (Seminare der

Landesjugend) KV = Kreisverband

(DLRG-Gliederung) LGst = Landesgeschäftsstelle; hier wird der Verwaltungskram des

Landesverbandes und der Landesjugend erledigt LJV = Landesjugendvorstand; vom Landesjugendtag gewählte Mitarbeiter der

Landesverbandsjugend LJR = Landesjugendrat; in ihm sind die Bezirksjugendleiter vertreten LJTag = Landesjugendtag; Delegiertenversammlung der Bezirke, die z.B. für die

Wahl des Landesjugendausschusses zuständig ist LJTreff = Landesjugendtreffen; Großveranstaltung der Landesjugend, zu der alle

DLRG-Jugendlichen des Landesverbandes eingeladen sind LV = Landesverband OEKA = Öffentlichkeitsarbeit OV = Ortsverband RFÖ = Referent für Öffentlichkeitsarbeit im Erwachsenenverband

SRUS = Schwimmen, Retten und Sport TL = Technischer Leiter im Erwachsenenverband WUF = Wirtschaft und Finanzen