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Arbeitslos bei Trennung oder Scheidung · Arbeitslos bei Trennung oder Scheidung Kurzreferat Anlass: Dienstagstreff Mannschafft vom 15. September 2015 Autor: T. Aschwanden Grundsätzliches

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Page 1: Arbeitslos bei Trennung oder Scheidung · Arbeitslos bei Trennung oder Scheidung Kurzreferat Anlass: Dienstagstreff Mannschafft vom 15. September 2015 Autor: T. Aschwanden Grundsätzliches

ArbeitslosbeiTrennungoderScheidung

KurzreferatAnlass: DienstagstreffMannschafftvom15.September2015Autor: T.Aschwanden

GrundsätzlichesIchwerdemichindiesemReferatandiewichtigstenFaktorenhalten,ichbinmirbewusst,dassdieseAufzählungenvieleDetailsvernachlässigen,ichmöchteEuchdaraufhinweisen,lasstEuchvomRAVberaten.

WeristgegenArbeitslosigkeitversichert?DiegesamteunselbständigerwerbendeBevölkerungderSchweizistobligatorischgegenArbeitslosigkeitversichert.NichtversichertsindselbständigerwerbendePersonenoderunselbständigerwerbendePersonen,dieinihrerEigenschaftalsGesellschaftereinerGmbHoderAGfunktionieren.

WannhabtIhrAnspruchaufArbeitslosenentschädigung?• Arbeitslossein• WohneninderSchweiz• Erwerbsalter,dieSchulzeitmussbeendetseinunddasAHV-Alternochnichterreichtsein.• Beitragszeit,innerhalbderletztenzweiJahre,vorderErstanmeldungmindestens12Monate

Beitragszeitnachweisen.• Vermittlungsfähig• Kontrollvorschriften,anBeratungs-undKontrollgesprächenteilnehmen.Fernermüsstihr

allesZumutbareunternehmen,umdieArbeitslosigkeitzuvermeidenoderzuverkürzen.

WiemacheichmeinenAnspruchgeltend?ErkundigeDichbeiderzuständigenStelle,jenachKantonbeiderWohngemeindeoderdemzuständigenRAV.

WiehochistdasTaggeld?ManerhältproWochefünfTaggelder.DadieAnzahlWerktagejenachMonatunterschiedlichist,schwanktdementsprechendauchdiemonatlichausbezahlteArbeitslosenentschädigung.

DieHöhederArbeitslosenentschädigunghängtgrundsätzlichvomAHV-pflichtigenLohnab,denmandurchschnittlichindenletzten6oder12MonatenvorderArbeitslosigkeiterzielthat.

80%erhältman: wennmanUnterhaltspflichtengegenüberKindernhat wennderversicherteVerdienstca.3800.00nichtübersteigt wenneineInvalidenrente,mitInvaliditätsgradvonmindestens40%, ausbezahltwirdInallenübrigenFällenerhältmaneineArbeitslosenentschädigunginderHöhevon70%desversichertenVerdienstes.

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IstmanunterhaltspflichtiggegenüberKindern,hatmanAnspruchaufKinder-undAusbildungszulagen,soferndiesenichtdieExfraubezieht.DermaximaleAnspruchwirdmitFr.126‘000.00berechnet.DiesergibteinTaggeldvonca.Fr.8400.00.

Gutzuwissen…

Wanngibt’sArbeitslosengeld,obwohlmankeineBeiträgegezahlthat?BeiTrennungundScheidungvomEhepartner.ReichendiefinanziellenMittelnichtaus,gibtesdieMöglichkeit,sichbeimRAVzumelden.DieHöhedesTaggeldserrechnetdieVersicherungaufgrundvonPauschalsätzen.DerWillezumArbeitenunddieVermittelbarkeitmussaberdasein.

ZumeigentlichenThema,arbeitslosbeiTrennungundScheidungSelbstwennderMannarbeitsloswird,jedochnurvorübergehendmiteinererheblichenEinkommenseinbussezurechnenist,reichtdasnochnichtfüreineAbänderungderTrennungsvereinbarungrsp.Scheidungsurteils.ErstwennsichnachlangerArbeitslosigkeitoderbeiAnnahmeeinesneuenJobszuwesentlichtieferemLohneinedauerhafteEinbusseklarabzeichnet,istdieVoraussetzungerfüllt.

Wervonsichaus,ohneNot,einfachwenigerarbeitet,verschuldetseineschlechtereLageselbst.Erkannsichnichtdaraufberufen,dieUnterhaltsbeiträgeseienfürihnnichtmehrzumutbar.

WirdesganzengundistkeinErspartesvorhanden,solltemanversuchen,mitderExpartnerinzuverhandeln.AllenfallssiegtdieVernunftundsieverzichtetfüreinigeZeitaufdenvollenUnterhaltsbeitrag.

Wieschützeichmichfrühzeitig?VorallembeisehrhohenEinkommenistesempfehlenswertbereitsinderTrennungsvereinbarungoderspätestensimScheidungsbegehreneineAnpassungsklausel,mitallfälligenkünftigenVeränderungen,einzubauen.BeispielsweiselässtsichimVorausregeln,wiesichderUnterhaltsbeitragvermindert,wennderunterhaltspflichtigeEhepartnerwenigerverdient.

Feusisberg,15.09.2015