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Arbeitsmarktprogramm 2014 Markt und Integration

Arbeitsmarktprogramm 2014 - jobcenter-gg.de · 1 Das Zielsteuerungssystem im SGB II 4 2 Die Entwicklung am Arbeits- und Ausbildungsmarkt – Prognosen für 2014 5 3 Grundsicherung

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Arbeitsmarktprogramm 2014

Markt und Integration

Inhaltsverzeichnis

Vorwort

1 Das Zielsteuerungssystem im SGB II 4

2 Die Entwicklung am Arbeits- und Ausbildungsmarkt – Prognosen für 2014 5

3 Grundsicherung für Arbeitssuchende: Optionskommune seit 01.01.2012 6

3.1 BLOK - Benchlearning der Optionskommunen 7

4 Finanzrahmen 7

5 Kundenstruktur im Kommunalen Jobcenter Kreis Groß-Gerau 9

6 Eckwerte des Arbeitsmarktes im Kreis Groß-Gerau 10

7 Geschäftspolitische Ziele des Jobcenters im Jahr 2014 12

8 Integration in den Arbeitsmarkt 13

8.1 Zielgruppenorientierter Ansatz 13

8.2 Arbeitgeberservice – Bindeglied zwischen Jobcenter und Arbeitsmarkt 17

8.3 Geeignete Arbeitsmarktinstrumente 18

8.4 Erfolgreiche Hebel zur Erreichung der Ziele 19

8.5 Kommunale Eingliederungsleistungen 20

8.6 Entwicklung einer passfähigen Arbeitskräftesicherungsstrategie 20

9 Die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt 21

10 Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit 22

11 Qualifizierung der Integrationsfachkräfte 22

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Vorwort Die Aufnahme und Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit, die Erhaltung, Verbesserung oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit und die Unabhängigkeit von staatlichen Hilfsleistungen sind die zentralen Anliegen und Aufgaben des SGB II. Als zuständiger kommunaler Träger möchte das Kommunale Jobcenter Kreis Groß-Gerau mit dem vorliegenden Arbeitsmarktprogramm über gesetzliche Rahmenbedingungen, die Arbeitsmarktentwicklung, den bundesweiten Kennzahlenvergleich und die Handlungs- und Eingliederungsstrategien zur Erreichung einer erfolgreichen Eingliederung in Arbeit informieren. Das Arbeitsmarktprogramm unterstützt die Zielerreichung und Umsetzung der nach § 48 b SGB II geschlossenen Zielvereinbarung. Im Arbeitsmarktprogramm werden die Maßnahmen/ Strategien zur Zielerreichung und Umsetzung der Jahresschwerpunkte dargestellt. Die Aktivierung, Qualifizierung und Vermittlung mit dem Ziel der (Wieder-) Eingliederung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und/ oder Ausbildung stehen im Mittelpunkt der täglichen Arbeit der Integrationsfachkräfte. Eine zielgruppenorientierte Herangehensweise ist bereits implementiert und muss je nach Bedarfen besonderer Personengruppen fokussiert werden. Eine gute Verzahnung und Zusammenarbeit zwischen dem Leistungs- und Vermittlungsbereich trägt ebenso zu einer optimalen Betreuung der Kunden bei. Die gute Vernetzung mit den Akteuren des Kreises, den Kommunen, den Verbänden, den Trägern der sozialen Dienste und Bildungsträgern unterstützt ebenfalls das Gelingen der Aufgabe. Das Arbeitsmarktprogramm soll nicht als starres Programm verstanden werden, sondern je nach der Entwicklung der Kundenstruktur und des Arbeitsmarktes aber auch nach den Anforderungen von Bund und Land jährlich fortgeschrieben und weiter entwickelt werden. Das Arbeitsmarktprogramm formuliert unsere Strategien zur Integration in Erwerbstätigkeit und damit zum Abbau von Hilfebedürftigkeit im Kreis Groß-Gerau.

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1 Das Zielsteuerungssystem im SGB II Die Neuregelungen zur Organisation des SGB II sehen mit § 48a SGB II Vergleiche von Kennzahlen vor, um die Leistungsfähigkeit der örtlichen Aufgabenwahrnehmung der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende feststellen und fördern zu können. Die Kennzahlen wurden in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe abgestimmt und in der Verordnung zur Festlegung der Kennzahlen nach § 48a SGB II beschrieben. Die Leistungsfähigkeit der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende wird in Bezug auf drei Ziele gemessen:

Verringerung der Hilfebedürftigkeit (K 1) Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit (K 2) Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug (K 3)

Für jedes Ziel ist eine Kennzahl definiert, mit der die Leistungsfähigkeit in Bezug auf dieses Ziel festgestellt werden kann. Um der Komplexität der Leistungserbringung im SGB II gerecht zu werden, bedarf es darüber hinaus Ergänzungsgrößen, die weitere Informationen liefern und zudem Erklärungsansätze für konkrete Kennzahlenergebnisse bieten. Zwischen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und dem Hessischen Sozialministerium gibt es eine jährliche Zielvereinbarung zur Erreichung der Ziele der Grundsicherung für Arbeitsuchende durch die zugelassenen kommunalen Träger. Das hessische Sozialministerium schließt wiederum eine Zielvereinbarung mit den zuständigen kommunalen Trägern ab. Die Zielplanung wird für die Ziele 2 und 3 ab 2014 erstmals in einem dezentralen Prozess erfolgen. Die erstmalige Umsetzung der dezentralen Planung geht mit einem höheren Maß an Planungsverantwortung für die handelnden Akteure vor Ort einher. Sie soll zu realistischeren und gleichzeitig ambitionierten Zielwerten und damit zu einer höheren Akzeptanz des Planungsverfahrens insgesamt führen. Es wird dabei davon ausgegangen, dass die Jobcenter ihre Ergebnisse aufgrund der besseren Kenntnisse der lokalen Gegebenheiten sowie aktueller Entwicklungen vor Ort realistischer und somit zutreffender planen zu können. Damit erhalten die Jobcenter die Möglichkeit, die Angebotswerte besser mit ihren strategischen Zielen zu verknüpfen. Die Zielvereinbarung zwischen dem Kommunalen Jobcenter Kreis Groß-Gerau und dem Hessischen Sozialministerium liegt für das Jahr 2014 zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor.

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2 Die Entwicklung am Arbeits- und Ausbildungsmarkt – Prognosen für 2014 Arbeitsmarkt Nach einer Schwächephase infolge der europäischen Schuldenkrise kann sich die deutsche Wirtschaft zügig erholen. Die Konjunktur in Deutschland zieht nach Einschätzung von Ökonomen 2014 kräftig an und sorgt für eine Rekordbeschäftigung. Dies geht aus Prognosen hervor, die Forschungsinstitute und der Privatbankenverband BdB (Bundesverband deutscher Banken) kürzlich vorlegten. Während das Berliner DIW (Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung) und der BdB im nächsten Jahr ein Wirtschaftswachstum von 1,7 Prozent erwarten, sagt das Essener RWI (Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung) sogar ein Plus von 1,9 Prozent voraus. Die Bundesregierung geht in ihrer Herbstprojektion von einem Anstieg des realen Brutto- inlandsprodukts in Höhe von 0,5 % in diesem Jahr (2013) und von 1,7 % im nächsten Jahr (2014) aus. Das IAB (Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung) geht von einem ähnlichen Anstieg aus. Es erwartet einen Anstieg des BIP von 0,6 % in diesem und von 1,8 % im kommenden Jahr. Das weltwirtschaftliche Umfeld ist zwar nach wie vor fragil, die Wachstumserwartungen für wichtige deutsche Absatzmärkte hellen sich aber auf. Entscheidende Impulse kommen aus der Binnendynamik. Die Bundesregierung erwartet, dass die Verunsicherung der Unternehmen aufgrund der Euroschuldenkrise abklingt und die Investitionen als wichtiger konjunktureller Impuls wirksam werden. Die gute Verfassung des Arbeitsmarktes lässt Beschäftigung und Einkommen weiter steigen. Die Erwerbstätigkeit erreicht neue Rekordstände. Eine weitere Reduzierung der Arbeitslosigkeit wird zunehmend durch strukturelle Faktoren, wie Qualifikations- und Mobilitätshemmnisse erschwert. Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) sieht glänzende Zeiten auf Deutschland zukommen. Die deutsche Wirtschaft werde im nächsten Jahr um zwei Prozent wachsen, die Arbeitslosigkeit deutlich zurückgehen, der Staat keine Schulden mehr machen, Vollbeschäftigung sei erreichbar. Am Arbeitsmarkt geht es nach einhelliger Meinung bergauf - wenn auch langsamer als bisher. Das DIW erwartet für dieses und nächstes Jahr insgesamt 400.000 zusätzliche Erwerbstätige. Zugleich drängten mehr Menschen auf den Markt - Frauen, Ältere und Zuwanderer etwa aus Bulgarien und Rumänien. Deshalb werde die Zahl der Arbeitslosen bis 2014 um 70.000 auf 2,97 Millionen klettern.

Das RWI erwartet, dass die Zahl der Arbeitslosen im kommenden Jahr unter 2,9 Millionen sinkt und dass die Quote auf 6,7 Prozent zurückgeht. Das DIW meint dagegen, dass sie bei 6,8 Prozent bleibt, weil zusätzliche Stellen vor Allem an Zuwanderer gingen. Das IAB prognostiziert für 2014 einen Anstieg der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten um 368.000 auf 29.733.000 Beschäftigte (+ 1,3 %) und eine Zunahme der Zahl der Erwerbstätigen um 241.000 auf 42.093.000 (+ 0,6 %). Der Anstieg der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung wird sich allerdings nicht spürbar auf den Bestand der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) auswirken: Das IAB prognostiziert für 2014 einen Rückgang der eLb um 10.000. Der daraus abgeleitete rechnerische Rückgang an Langzeitleistungsbeziehern (LZB) beträgt rund 4.000. Dies kommt einer Stagnation der Fallzahlen gleich. Die Arbeitslosigkeit wird nach Schätzung des IAB auf 2,94 Mio. im Jahresdurchschnitt 2013

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leicht steigen. Im kommenden Jahr wird sie leicht um 37.000 auf 2,90 Mio. sinken. Der oben genannte Rückgang bei den Arbeitslosen im Jahr 2014 wird nach Einschätzung des IAB voraussichtlich im SGB III höher ausfallen (-32.000) als im SGB II (-5.000). Eine zentrale Rolle bzw. Einfluss für die Region und den regionalen Arbeitsmarkt nimmt nach wie vor die Adam Opel AG ein. Die Krise konnte abgeschwächt werden, jedoch halten die Auswirkungen dieser auf Zulieferer und kooperierende Zeitarbeitsfirmen an. Die Adam Opel AG befindet sich immer noch in der Phase von Personalabbau. Die Entwicklung und deren Auswirkungen bleiben abzuwarten. Ausbildungsmarkt Die Situation auf dem Ausbildungsmarkt ist für viele junge Menschen weiterhin positiv. Zur Sicherung des Fachkräftebedarfs und unterstützt durch die stabile konjunkturelle Lage haben die Betriebe ihr Ausbildungsangebot erneut leicht erhöht. Gleichzeitig ist die Zahl der Bewerber leicht gestiegen.

Für schwächere Jugendliche gestaltet sich der direkte Einstieg in Ausbildung jedoch nach wie vor schwierig. Die Ausbildungsreife ist bei einem Großteil der Jugendlichen im SGB II nicht oder nur in begrenzten Maße gegeben. Es wird immer wichtiger, Bewerber und Betriebe passgenau zusammen zu führen.

Auch für 2014 wird mit einer positiven Entwicklung am Ausbildungsmarkt gerechnet.

3 Grundsicherung für Arbeitssuchende: Optionskommune seit 01.01.2012

Der Kreis Groß-Gerau hat mit seinem Antrag auf Zulassung als kommunaler Träger zum Ausdruck gebracht, dass er die soziale Grundsicherung und Arbeitsmarktintegration als kommunale Aufgabenstellung begreift und auch umsetzen möchte. Seit 01.01.2012 nimmt der Kreis Groß-Gerau die Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) als zuständiger kommunaler Träger wahr. 14 hessische Landkreise und die kreisfreien Städte Landeshauptstadt Wiesbaden und Stadt Offenbach haben sich für die „Option“ entschieden und arbeiten bei der Betreuung und Vermittlung von Langzeitarbeitslosen unabhängig von der Bundesagentur für Arbeit. Ohne zentrale Vorgaben der Bundesagentur für Arbeit können sie individueller und schneller auf die Bedürfnisse von Langzeitarbeitslosen und deren Familien eingehen. Die Betreuung kommt aus einer Hand und wird durch Hilfen aus anderen Leistungsgesetzen begleitet. Mit der kommunalen Trägerschaft möchte der Kreis Groß-Gerau die kommunale Gestaltungskompetenz für gelingende Erwerbsintegration und die Verzahnung mit den erfolgreichen Netzwerken sicherstellen. Die Kunden erfahren eine individuellere und passgenauere Betreuung. Die Bedürfnisse und Problemlagen langzeitarbeitsloser Menschen können flexibel mit Leistungen aus einer Hand regional gesteuert Berücksichtigung finden. Hierbei bildet das gute Netzwerk der verschiedenen Akteure im Kreis aus Wohlfahrtspflege, Beratungsstellen, örtliche Einrichtungen u.v.m. ein wichtiges Element bei der Integration von langzeitarbeitslosen Menschen in den Arbeitsmarkt. Dem Kommunalen Jobcenter ist die Zusammensetzung und Struktur ihrer langzeitarbeitslosen Kundinnen und Kunden bekannt. So kann schnell auf Veränderungen reagiert werden und es können besondere zielgruppenspezifische Ansätze konzipiert werden.

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Das Kommunale Jobcenter und die kommunalen Netzwerkpartner kennen die Verhältnisse und die Erfordernisse des örtlichen Arbeitsmarktes durch die vielen Kontakte auch zu kleinen und mittelständischen Arbeitgebern. Der Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit stellt kein kurzfristiges Vorhaben dar. Die Möglichkeit zur gesellschaftlichen Beteiligung und somit die soziale Integration der langzeitarbeitslosen Frauen und Männer muss Beachtung finden.

3.1 BLOK - Benchlearning der Optionskommunen

Seit dem 1. Januar 2012 nehmen bundesweit zusätzlich zu den derzeit bereits bestehenden 67 zugelassenen kommunalen Trägern (Optionskommunen) weitere 41 Landkreise und kreisfreie Städte die Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) in kommunaler Eigenregie wahr. Um einen Austausch und einen Vergleich zwischen den agierenden Optionskommunen herzustellen, wurde im ersten Schritt die Methode des Benchmarkings gewählt. Die Durchführung eines Benchmarkings beruht auf der Orientierung an den Besten einer vergleichbaren Gruppe. Diese Vorgehensweise bezeichnet man als „Best Practice“. Nach der Erweiterung des Optionsmodells erfährt auch das Benchmarking der Optionskommunen eine Optimierung und wird als Benchlearning fortgesetzt. Unter der Federführung der gfa public GmbH (Beratungsunternehmen) identifizieren die Jobcenter in festgelegten Vergleichsringen gute Methoden und Best Practice Beispiele. Diese können dann auf die eigene Situation angepasst und ggf. implementiert werden. Das Voneinander Lernen steht im Mittelpunkt. Das Jahresschwerpunktthema 2013 bildete die Kennzahl 3: Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug. Die vorgestellten und gemeinsamen Ansätze wurden zum Teil bereits im Kommunalen Jobcenter Kreis Groß-Gerau implementiert, müssen aber noch weiter ausgearbeitet und auf die Kundenstruktur des Kreises angepasst werden. Das Jahresschwerpunktthema 2014 lautet „Fallsteuerung“. Das Thema ist sehr umfangreich und beinhaltet viele Unterthemen, u.a. Fallarbeit, Maßnahme Management, Arbeitgeberansprache, Kundensteuerung, Kultur und Werte, Führung und Steuerung. Jeder Vergleichsring hat dabei die Möglichkeit, seine eigenen Vertiefungsschwerpunkte zu setzen.

4 Finanzrahmen

Zur Umsetzung der Aufgaben im SGB II werden dem Jobcenter Haushaltsmittel gemäß der Eingliederungsmittelverordnung für Verwaltungskosten und das Eingliederungsbudget vom Bund zur Verfügung gestellt. Eine vorläufige und nicht verbindliche Berechnung der von der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 2014 veranschlagten (geplanten) Mittel haben die Jobcenter auf Basis des ersten Regierungsentwurfs zum Bundeshaushalt 2014 erhalten. Bei den ausgewiesenen Budgets handelt es sich vorerst um Orientierungshilfen. Demnach würde dem Kommunalen Jobcenter vom Bund für das Jahr 2014 ein Eingliederungstitel in Höhe von 9,34 Mio. Euro in Aussicht gestellt werden. Dies würde eine Erhöhung um 1,17 Mio Euro im Vergleich zu 2013 bedeuten. Die endgültige Zuweisung des Eingliederungstitels ergeht mit der Eingliederungsmittelverordnung des Bundes voraussichtlich im Dezember 2013.

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Das Jobcenter beabsichtigt davon ca. 1,9 Mio Euro in das Verwaltungsbudget umzuschichten. Der Personalkörper soll damit stabilisiert und aufgestockt werden. Durch die Teilnahme am Bundesprogramm „Perspektive 50plus“ stehen weitere Mittel in Höhe von 1.487.000 € (Modell B) und 380.000 € (Modell C) zur Integration älterer Arbeitsuchender zur Verfügung. Zur Nachhaltung der Eingliederungsmittel werden monatliche Auswertungen durch das Team Finanzen zur Verfügung gestellt und durch die Bereichsleitung geprüft. Hierdurch wird gewährleistet, dass eine unterjährige Steuerung der finanziellen Mittel erfolgt und freigerechnete Mittel neu verplant werden. Ziel ist eine optimale Ausschöpfung der Bundesmittel. Im Rahmen des Hessischen Schwerbehindertenprogramms werden dem Jobcenter zur Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt wahrscheinlich auch im Jahr 2014 Mittel aus der Ausgleichsabgabe zur Verfügung gestellt werden. Im Jahr 2013 konnte das Jobcenter über 19.000 € verfügen. Das Arbeits- und Ausbildungsmarktbudget des Landes Hessen wird über die Abteilung Soziale Sicherung verwaltet. Um die Mittel bedarfsgerecht zu verplanen, findet ein enger Austausch mit dem Jobcenter statt.

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5 Kundenstruktur im Kommunalen Jobcenter Kreis Groß-Gerau Berichtsmonat Mai 2013 – Daten nach einer Wartezeit von drei Monaten

Struktur der Bedarfsgemeinschaften

Bedarfsgemeinschaften Mai 2013

Bestand 9.334 dav.: 46,4 % mit 1 Person 4.328 dav.: 20 % mit 2 Personen 1.866 dav.: 14,2 % mit 3 Personen 1.326 dav.: 10,7 % mit 4 Personen 1.000 dav.: 8,7 % mit 5 und mehr Personen 814

Personen pro Bedarfsgemeinschaft 2,2

Alleinerziehende BG insgesamt

1.784

mit 1 Kind

1.047

mit 2 Kindern 515

mit 3 Kindern 160

mit 4 Kindern 45

mit 5 und mehr Kindern 17

Personen in Bedarfsgemeinschaften Mai 2013

Bestand 20.484 dav.: 67,4 % erwerbsfähige Leistungs-

berechtigte 13.809

dav.: 32,6 % nicht erwerbsfähige Leitungsberechtigte

6.675

Bestand an erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in Bedarfsgemeinschaften Erwerbsfähige Leistungsberechtigte Mai 2013

Insgesamt 13.809

nach Altersgruppen

unter 25 Jahre 2.662

dav.: 15 bis unter 18 Jahre 987

dav.: 18 bis unter 25 Jahre 1.675

25 bis unter 50 Jahre 8.363

50 bis unter 55 Jahre 1.157

55 Jahre und älter 1.627

dar.: 58 Jahre und älter 1.075

nach Erwerbsstatus

arbeitsuchend 9.247

darunter arbeitslos 5.905

unter 25 Jährige

arbeitsuchend 648

darunter arbeitslos 466

Nationalität

Ausländer insgesamt 6.440

dar.: Europa ohne Europäische Union (EU)

2.609

EU 15 (ohne Deutschland) 1.097

12 EU-Beitrittsstaaten ab 01.05.2004

625

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6 Eckwerte des Arbeitsmarktes im Kreis Groß-Gerau

Berichtsmonat September 2013

Bestand an Arbeitslosen im Kreis Insgesamt

8.081

Arbeitslose SGB III 2.317

Arbeitslose SGB II 5.764

Arbeitslosenquote insgesamt 5,8

Arbeitslosenquote SGB III 1,7

Arbeitslosenquote SGB II 4,1

Bestand an Arbeitslosen im SGB II

Insgesamt 5.764

51,3% Männer 2.957

48,7% Frauen 2.807

8,0% 15 bis unter 25 Jahre 462

2,4% dar. 15 bis unter 20 Jahre 140

19,1% 50 Jahre und älter 1.099

8,1% dar. 55 Jahre und älter 469

42,0% Langzeitarbeitslose 2.418

3,9% Schwerbehinderte 222

46,8% Ausländer 2.699

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Mai 12 Jun

12 Jul 12 Aug

12 Sep

12 Okt 12 Nov

12 Dez

12 Jan

13 Feb

13 Mrz

13 Apr

13 Mai

13 Jun

13 Jul 13 Aug

13 Sep

13

Gross-Gerau 4,4 4,3 4,3 4,2 4,1 4,2 4,1 4,2 4,5 4,5 4,4 4,4 4,2 4,1 4,2 4,2 4,1

Stadt Darmstadt 4,6 4,6 4,7 4,8 4,7 4,6 4,6 4,6 4,8 5,0 5,1 5,3 5,0 5,0 5,0 5,1 5,0

Kreis Darmstadt-Dieburg 3,2 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 2,9 3,0 3,1 3,2 3,2 3,2 3,3 3,3 3,3 3,3 3,3

Odenwaldkreis 4,1 3,9 3,9 3,8 3,8 3,7 3,7 3,8 3,9 3,9 3,8 3,9 3,9 4,0 4,1 4,2 4,0

Kreis Bergstraße 3,1 2,9 2,8 2,8 2,8 2,8 2,8 2,9 2,9 2,8 2,9 2,9 2,9 2,8 2,8 2,7 2,7

Main-Taunus-Kreis 2,6 2,6 2,5 2,4 2,3 2,3 2,3 2,5 2,3

Hochtaunuskreis 2,2 2,1 2,1 2,2 2,1 2,1 2,2 2,2 2,1

Durchschnitt Agenturbezirk 3,1 3,1 3,0 3,0 2,9 2,8 2,9 3,0 2,8

Durchschnitt Starkenburg 3,9 3,7 3,7 3,7 3,7 3,7 3,6 3,7 3,8 3,9 3,9 3,9 3,9 3,8 3,9 3,9 3,8

2,5

3,0

3,5

4,0

4,5

5,0

Mai 12 Jun 12 Jul 12 Aug 12 Sep 12 Okt 12 Nov 12 Dez 12 Jan 13 Feb 13 Mrz 13 Apr 13 Mai 13 Jun 13 Jul 13 Aug 13 Sep 13

Alo-Entwicklung SGB II Kreis GG und Starkenburg

Gross-Gerau Durchschnitt Starkenburg Agenturbezirk

Entwicklung der SGB II Arbeitslosenquote im Kreis Groß-Gerau und im Raum Starkenburg

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7 Geschäftspolitische Ziele des Jobcenters im Jahr 2014 Die Schwerpunkte leiten sich zum einen aus der bestehenden Kundenstruktur als auch aus den vereinbarten Zielen mit dem Land Hessen ab:

Steigerung der Integration in Erwerbstätigkeit aller Altersgruppen Insbesondere:

Erschließung von Beschäftigungschancen für Alleinerziehende, Intensivierung der Eingliederung in Arbeit, Ausbildung und Qualifizierung

Beschäftigungschancen für Frauen erhöhen Intensivierung der Vermittlung von Menschen mit Behinderung und

Rehabilitanden Vorrangige Integration von Jugendlichen in Ausbildung, nachrangig in

Beschäftigung Zielerreichung der im Bundesprogramm Perspektive 50plus vereinbarten

Aktivierungs- und Integrationsziele Fachkräftepotential erhöhen

Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug, Senkung der Langzeitleistungs-

bezieher Steigerung der Aktivierung aller Altersgruppen Identifizierung von Teilzielgruppen Verbesserung der Integrationsfähigkeit von erwerbsfähigen

Leistungsberechtigten mit multiplen Vermittlungshemmnissen Stärkere Einbindung von kommunalen Eingliederungsleistungen

Die Ergebnisse zur Zielerreichung werden regelmäßig, mindestens einmal im Monat auf der Ebene des Vorstandes, der Bereichsleiter und der Teamleiter in Besprechungen thematisiert und analysiert. Es werden die Gründe für Zielabweichungen dargestellt und Unterschiede in der Zielerreichung zwischen den Teams besprochen. Ziel ist es dabei, Steuerungsmaßnahmen zu entwickeln, um die Zielerreichung und die wirtschaftliche und wirksame Ausschöpfung des Eingliederungstitels sicherzustellen. In den nachfolgenden Punkten werden die Strategien zur Zielerreichung dargestellt.

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8 Integration in den Arbeitsmarkt Die ständige Entwicklung des Arbeitsmarktes, die durch etliche, von einem Jobcenter kaum steuerbare Faktoren und wechselnde Rahmenbedingungen beeinflusst ist, stellt immer eine große Herausforderung für die am Vermittlungsprozess beteiligten Personen dar. Wie unter Punkt 2 erläutert, geht man nach wie vor von einem positiven Trend am Arbeitsmarkt aus. Nach Einschätzung des Jobcenters Kreis Groß-Gerau wird es jedoch immer der Fall sein, dass viele Bürgerinnen und Bürger Unterstützung bei der Stellensuche oder beim Beseitigen ihrer individuellen Vermittlungshemmnisse benötigen werden. Ein Schwerpunkt wird es deshalb sein, die Gruppe der Menschen mit multiplen Vermittlungshemmnissen (u.a. Langzeitarbeitslosigkeit, Langzeitleistungsbezug, psychische und physische Belastungen, mangelnde Qualifikationen, Sprachbarrieren) durch gezielte Aktivierung wieder an den Arbeitsmarkt heranzuführen. Die Mittel im Eingliederungstitel werden ziel- und wirkungsorientiert eingesetzt, um eine ziel- und bedarfsgerechte Vermittlungsarbeit vor Ort leisten zu können. Eine der grundlegenden Ansätze ist es, die große Personengruppe aller erwerbsfähigen Leistungsbezieher mit adäquaten, bedarfsgerechten und zielorientierten Angeboten unterstützen zu können. Dazu ist eine Analyse der Zusammensetzung der Personengruppe unabdingbar. Nur mit einem differenzierten Blick auf einzelne Teilzielgruppen, lassen sich erfolgreiche Hebel zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt ansetzen und können Eingliederungsmittel zielgerichtet eingesetzt werden. Die zentralen Bestandteile der Vermittlungsarbeit sind die Vermittlung, die Aktivierung und die Qualifizierung der Kundinnen und Kunden. Dabei spielt die Verzahnung der klassischen Eingliederungsleistungen (z.B. Aktivierungsmaßnahmen) mit den kommunalen Eingliederungsleistungen (u.a. Schuldnerberatung, Suchtberatung, allgemeine Lebensberatung, Kinderbetreuung) eine wichtige Rolle. Nur ein ganzheitlicher Blick auf die zu betreuende Person und ein breites Spektrum an Unterstützungsmöglichkeiten schafft Chancen zur (Wieder-) Eingliederung in den Arbeitsmarkt.

8.1 Zielgruppenorientierter Ansatz Im Kreisgebiet Groß-Gerau hat das Kommunale Jobcenter Servicebüros für Leistungs- und Vermittlungsangelegenheiten in Rüsselsheim, Mörfelden-Walldorf, Trebur-Geinsheim und Biebesheim, in denen folgende Dienstleistungen erfolgen:

Überprüfung der Hilfebedürftigkeit, Zahlbarmachung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes einschließlich der Leistungen für Unterkunft und Heizung und den Beträgen zur Sozialversicherung

Gewährung der Leistungen für Bildung und Teilhabe Beratung und Vermittlung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten Gewährung von Eingliederungsleistungen

Für die Aufgabenwahrnehmung gibt es an jedem Standort Teams für den Leistungs –und

den Eingliederungsbereich.

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Der Eingliederungsbereich wird grundlegend in drei Bereiche altersspezifisch eingeteilt:

Teams mit Kundinnen und Kunden im Alter von 15 – 24 Jahren Teams mit Kundinnen und Kunden im Alter von 25 – 49 Jahren Teams mit Kundinnen und Kunden im Alter über 50 Jahren

Diese Gliederung wird in allen Servicebüros vorgehalten. An jedem Standort gibt es somit Integrationsfachkräfte, die sich um die Eingliederung der altersspezifischen Zielgruppen bedarfsgerecht kümmern. Zudem gibt es ein Team für Selbstständige und Existenzgründer (EXSE), das die bereits selbstständigen Kunden im Leistungsbezug und die Existenzgründer betreut. Dieses Team wendet die Methode des integrierten Fallmanagements an. Eine Person ist somit für die Leistungsgewährung und die vermittlerische Betreuung aus einer Hand verantwortlich. Die Konzentration einzelner Teams oder MitarbeiterInnen auf bestimmte Zielgruppen wird vom Kommunalen Jobcenter Kreis Groß-Gerau als effektive Herangehensweise angesehen. Dadurch ist gewährleistet, dass ausgewählte, besonders arbeitsmarkt- oder sozialrelevante Personengruppen ihrer Bedeutung nach angemessen fokussiert beraten, betreut und letztendlich integriert werden. Kundengruppe U 25 Für junge Menschen am Beginn ihres Erwachsenwerdens ist der Einstieg in eine gelingende Qualifizierung von allergrößter Bedeutung. Hier haben Qualifizierung und Ausbildung Vorrang vor Beschäftigung, nur so lässt sich eine nachhaltige Integration auf dem Arbeitsmarkt erreichen. Der Abbau der Jugendarbeitslosigkeit ist Schwerpunkt der fachlichen Arbeit der Integrationsfachkräfte. Das Team U 25 ist dezentral organisiert und in allen Servicebüros mit Integrationsfachkräften vertreten. Die Teamleitung und 12 Integrationsfachkräfte sind für 2662 erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Alter von 15 – 24 Jahren verantwortlich. Erstes Ziel ist die Sicherung eines erfolgreichen Schulabschlusses und die unmittelbare Vermittlung in Ausbildung oder weitere Qualifizierung. Das Jobcenter kooperiert hier mit den Fachkräften der Jugendberufshilfe, der Bundesagentur für Arbeit und den regionalen Trägern, um den Übergang von der Schule in den Beruf erfolgreich zu gestalten. Gemäß § 3 Sozialgesetzbuch II sind alle Leistungsberechtigten unter 25 Jahren unverzüglich nach der Antragstellung in eine Ausbildung oder Arbeit zu vermitteln. Viele der zu betreuenden Jugendlichen verfügen über keine oder schlechte Schulabschlüsse. Schlüsselkompetenzen wie z.B. Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit, Durchhaltevermögen und Motivation, die zur Aufnahme einer Ausbildung oder Arbeit gefordert sind, müssen bei einem Großteil erst eingeübt werden. Die Ausbildungsreife ist bei vielen Jugendlichen kaum oder nur begrenzt vorhanden. Die Anforderungen der Ausbildungsbetriebe und die vorhandenen Fähigkeiten der Jugendlichen weichen immer öfter voneinander ab. Vor einem erfolgreichen Ausbildungsbeginn müssen oft andere Förderungen wie Aktivierungsmaßnahmen vorgeschaltet werden. Hier stehen den Integrationsfachkräften verschiedene Fördermaßnahmen zur Verfügung, um den Jugendlichen passgenaue Angebote unterbreiten zu können. In zunehmendem Maße kommen Jugendliche nicht mehr zu Beratungsgesprächen und treten Fördermaßnahmen nicht an oder brechen diese nach kurzer Zeit ab. Die

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Sanktionsquote ist dadurch gerade im U 25 Bereich hoch. Durch aufsuchende Arbeit wird ein Jugendcoach versuchen, diese Jugendlichen zu erreichen, um mit ihnen passende Hilfsangebote (z.B. Suchtberatung) auszuwählen. In kleinen Schritten soll die Vermittlungsfähigkeit wieder hergestellt werden, so dass die Integrationsfachkraft die Arbeit mit dem Jugendlichen wieder aufnehmen kann. Kundengruppe 25 – unter 50jährige Die Kundengruppe der 25 – unter 50 jährigen stellt mit 8363 erwerbsfähigen Leistungsberechtigten die größte Zielgruppe des Jobcenters dar. In jedem Servicebüro ist für die Betreuung der Personen ein eigenes Team installiert. Diese Kundengruppe spiegelt je nach individueller Situation der Kunden die unterschiedlichsten Handlungsfelder wider. Ein Schwerpunkt liegt auf der zeitnahen Vermittlung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Einen weiteren Schwerpunkt setzt das Kommunale Jobcenter auf Qualifizierung, Weiterbildung oder Umschulung. Analog der Initiative „Erstausbildung junger Erwachsener“ der Bundesagentur für Arbeit werden junge Erwachsene ab einem Alter von 25 Jahren ohne Berufsabschluss gezielt angesprochen, um sie für eine abschlussorientierte Qualifizierung zu gewinnen. Fachkräfte mit abgeschlossener Berufsausbildung werden besser entlohnt, müssen seltener den Arbeitgeber wechseln und sind seltener arbeitslos. Das Kommunale Jobcenter Kreis Groß-Gerau hält in seinem Maßnahmenangebot zum einen verschiedene Kurzqualifikationen (ohne Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf) vor: z.B. in den Bereichen Lager/ Logistik, Reinigung, Verkauf, Sicherheit, Haushaltsnahe Dienstleistungen Diese sind auf die Vermittlung niedrigschwelliger beruflicher Qualifikationen ausgerichtet und verfolgen eine zeitnahe Integration in den ersten Arbeitsmarkt. Zum anderen werden aber auch Weiterbildungen und Umschulungen mit Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf gefördert. Dies erfolgt einzelfallbezogen über den Bildungsgutschein (§ 81 SGB III) und kann bei einem Bildungsträger oder auch im Rahmen einer betrieblichen Einzelmaßnahme durchgeführt werden. Förderfähig sind:

gering qualifizierte Arbeitslose sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss

gering qualifizierte Arbeitslose sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Berufsabschluss, wenn sie seit mindestens vier Jahren eine an- oder ungelernte Tätigkeit verrichten und ihre erlernte Tätigkeit nicht mehr ausüben

Berufsrückkehrende bzw. Wiedereinsteigende Dennoch gibt es Kunden, für die keine Qualifizierung oder Weiterbildung in Frage kommt, da die schulischen und kognitiven Voraussetzungen zum Erwerb eines Abschlusses fehlen. Kundengruppe 50plus Das Jobcenter nimmt bereits seit 2008 am Bundesprogramm „Perspektive 50plus - Beschäftigungspakte für Ältere in den Regionen“ teil.

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„Perspektive 50plus“ ist ein Programm des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur

Verbesserung der Beschäftigungschancen älterer Langzeitarbeitsloser. Neben den

Potenzialen der Wirtschaft und der Länder soll auch die Gestaltungskraft und Kreativität der

Regionen stärker zur Aktivierung und beruflichen Wiedereingliederung älterer

Langzeitarbeitsloser genutzt werden.

Ziel ist die Aktivierung und sodann die Integration möglichst vieler älterer Langzeitarbeitsloser in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Das Programm besteht seit 2005 und befindet sich nun in der dritten Programmphase. Das Kommunale Jobcenter Kreis Groß-Gerau setzt den Modellansatz B und den Modellansatz C – Impuls um. Während sich der Modellansatz B um eine Wiedereingliederung von arbeitsmarktnäheren Kundinnen und Kunden in den ersten Arbeitsmarkt bemüht, richtet sich der Modellansatz C –Impuls an Kundinnen und Kunden, die von jahrelanger Arbeitslosigkeit und multiplen Vermittlungshemmnissen betroffen sind. Der Aktivierungsansatz hat eine hohe Betreuungsintensität und ist durch eine intensive und aufsuchende Beratungsarbeit gekennzeichnet. Das Team 50plus ist dezentral organisiert und in allen Servicebüros mit Integrationsfachkräften vertreten. Die Teamleitung und 16 Integrationsfachkräfte sind für 2784 erwerbsfähige Leistungsberechtigte verantwortlich. Die Laufzeit des Bundesprogramms endet mit dem 31.12.2015. Bundesweit wird die Wiedereingliederung von Menschen 50plus erfolgreich gestaltet. Diese gute Arbeit und Erfahrungen mit der Zielgruppe sollen nicht verloren gehen. Im Hinblick auf den demographischen Wandel ist es weiterhin wichtig, eine gelingende Wiedereingliederung auf den Arbeitsmarkt zu gestalten. Ziel vom BMAS muss es sein, die guten Ansätze in das Regelgeschäft des SGB II zu implementieren. Kundengruppe Menschen mit Behinderung und Rehabilitanden Der beruflichen Teilhabe und Gleichstellung von Menschen mit Behinderung kommt im Kommunalen Jobcenter eine sehr große Bedeutung zu. Sie profitieren nach einer Statistik der Bundesagentur für Arbeit etwas weniger von den positiven Entwicklungen am Arbeitsmarkt trotz gleicher Qualifikation. Dies zeichnet sich insbesondere auch dadurch aus, dass schwerbehinderte Arbeitslose durchschnittlich länger arbeitslos sind als nicht Schwerbehinderte.

Das Kommunale Jobcenter hat seit längerem die Implementierung eines Teams zur Betreuung von Menschen mit Behinderung und Rehabilitanden vorbereitet. Seit September 2013 betreuen und beraten spezialisierte Integrationsfachkräfte in den jeweiligen Vermittlungsteams in allen Servicebüros des Jobcenters Menschen mit Behinderung und Rehabilitanden.

Die Vermittlung in den allgemeinen Arbeitsmarkt und die Teilhabe am Arbeitsleben wird dadurch intensiviert und optimiert. Die besonderen individuellen Bedarfe und Talente der Menschen wird damit in größerem Maße Berücksichtigung finden.

Das Jobcenter unterstützt die Bund Länder Richtlinie „Initiative Inklusion – Verbesserung der Teilhabe von schwerbehinderten Menschen am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsplatz“. Die „Initiative Inklusion“ ist ein gemeinsames Programm der Bundesregierung und der Länder zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen in Deutschland. Das Kommunale Jobcenter hat seinen Beitritt zur Kooperationsabsprache erklärt und beteiligt sich an der Umsetzung der Handlungsfelder.

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Des Weiteren arbeitet das Jobcenter im Rahmen der Modellregion Inklusion, Integrierte Ausbildung und Arbeit, an den Teilprojekten mit.

Der Landkreis Groß-Gerau ist eine von sechs hessischen Modellregionen, die einen Inklusionsprozess begonnen haben und modellhaft Projekte zur Erprobung umsetzen. Das Projekt besteht aus drei Teilprojekten:

- es begünstigt die Entwicklung nachhaltiger Strukturen zur passgenauen Vermittlung von Förderschülerinnen und Förderschülern in Ausbildung.

- es initiiert passgenau die Vermittlung in Arbeit auf der Ebene des Einzelfalls - es unterstützt Initiativen zum Aufbau von Integrationsbetrieben und integrierter

Arbeit.

Fokussierte Personengruppen Als Ergänzung zu den vorgenannten Strukturierungen erfolgt innerhalb aller Altersgruppen eine bedarfsgerechte Ausrichtung auf weitere sogenannte fokussierte Personengruppen, die zum Teil auch in der Zielvereinbarung mit dem Land Hessen besondere Aufmerksamkeit erfahren. Diese Personengruppen sind insbesondere:

Alleinerziehende Frauen Personen mit Migrationshintergrund

Diese Personengruppen bedürfen besonderer Unterstützungsleistungen, um die (Wieder-) Eingliederung in Arbeit zu begleiten und zu ermöglichen. Sie stellen aber auch eine sogenannte „stille Reserve“ dar, deren Potentiale erkannt und genutzt werden sollten.

8.2 Arbeitgeberservice – Bindeglied zwischen Jobcenter und Arbeitsmarkt Das Jobcenter sieht in einem gut funktionierenden Arbeitgeberservice einen wichtigen Bestandteil der Zielerreichung. Das Team des Arbeitgeberservices ist dezentral organisiert und ist mit jeweils einer Arbeitsmarktexpertin oder einem Arbeitsmarktexperten in den Servicebüros vertreten. So wird eine enge und direkte Zusammenarbeit mit den Integrationsfachkräften gewährleistet. Ein ständiger Austausch ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für eine schnelle, passgenaue und nachhaltige Vermittlung in Arbeit und Ausbildung. Dabei wird sowohl die bewerberorientierte als auch die stellenorientierte Vermittlung berücksichtigt. Aufgabe der Arbeitsmarktexpertinnen und Arbeitsmarktexperten ist es, das Bindeglied zwischen dem Jobcenter und den lokal ansässigen Arbeitgebern zu sein. Hierzu gehören der Aufbau und die Pflege von Arbeitgeberkontakten in allen Fragen der Arbeitsförderung und im Stellenbesetzungsverfahren, um das Jobcenter als einen wichtigen Partner auf dem Arbeitsmarkt zu etablieren. Der Arbeitgeberservice versteht sich als Serviceerbringer und Personaldienstleister am regionalen Arbeitsmarkt und bietet den Arbeitgebern eine wichtige Dienstleitung bei der Besetzung von Stellenvakanzen an. Zum Aufgabenkatalog des Arbeitgeberservices gehören insbesondere:

Akquise von Stellenangeboten und Ausbildungsplätzen Passgenaue Vermittlung von Bewerbern durch eine enge Zusammenarbeit mit den

Integrationsfachkräften Weitere Intensivierung der Integration von Menschen mit Behinderung Ausbau und Pflege des Arbeitgebernetzes Erhebung und Weitergabe des Qualifizierungsbedarfes der Arbeitgeber

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Entwicklung von Qualifizierungsprojekten gemeinsam mit Arbeitgebern Beratung und Verhandlung von Arbeitgeberförderleistungen Begleitung der Kundinnen und Kunden im Bedarfsfall zu Vorstellungsgesprächen Gremienarbeit Durchführung von Gruppeninformationsveranstaltungen und Bewerbertage zur

Zusammenführung von Arbeitgebern und Arbeitsuchenden Ausrichtung und Teilnahme an Messen

Die Arbeitsmarktexperten kennen sowohl die Ansprüche und Bedarfe der Arbeitgeber als auch die Bedarfe der Kunden und können so die Integration in Arbeit und/ oder Ausbildung nachhaltig begleiten.

8.3 Geeignete Arbeitsmarktinstrumente Die gesetzlichen Bestimmungen im SGB II und SGB III bilden die Grundlagen für die aktive Förderung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Im Zentrum der Aktivitäten steht immer der Kunde, mit dem eine individuelle Integrationsstrategie vereinbart wird. Die Integrationsfachkraft erstellt ein Bewerberprofil und nimmt eine Einstufung des Kunden vor. Hierbei gibt es drei grobe Einstufungen: Vermittlung: der Kunde ist sofort auf dem ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln Qualifizierung: der Kunde braucht noch eine Qualifizierung, um vermittelt zu werden Aktivierung: der Kunde hat Stabilisierungs- und Unterstützungsbedarf und zeigt

vielschichtige Problemlagen Je nach Bewerberprofil und Einstufung stehen der Integrationsfachkraft verschiedene Förderinstrumente und zielgruppenorientierte Maßnahmen zur Verfügung.

Erwerbsfähiger Leistungsberechtigter

Vermittlung: Sofortangebot, Vermittlungsbudget, Arbeitserprobungen, Eingliederungszuschüsse, Aktivierungs-und Vermittlungsgutschein

Qualifizierung: Teilqualifizierung in Maßnahmen, Förderung der beruflichen Weiterbildung, Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein

Aktivierung: Aktivierungsmaßnahmen, Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, Arbeitsgelegenheiten

sozialversicherungspflichtige

Beschäftigung

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Auf alle Eingliederungsinstrumente und Maßnahmenangebote wird im Weiteren nicht explizit eingegangen. Die Maßnahmen sind zielgruppenorientiert aufgestellt und bieten für alle Altersgruppen passgenaue Angebote. Qualifizierungsangebote werden bedarfsgerecht und orientiert am Arbeitsmarkt entwickelt. Sofortangebot gemäß § 15a SGB II: Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die innerhalb der letzten zwei Jahre laufende Geldleistungen, die der Sicherung des Lebensunterhalts dienen, weder nach dem SGB II noch SGB III bezogen haben, sollen bei der Beantragung von SGB II -Leistungen unverzüglich Leistungen zur Eingliederung in Arbeit angeboten

werden. Im Rahmen des Erstberatungsprozesses im Jobcenter soll jedem Kunden, der Leistungen begehrt, zeitnah eine Sofortmaßnahme angeboten werden. Nach dem Prinzip „Work First“ wird das Konzept der Werkakademie umgesetzt. Der Kunde erhält sofort die notwendige Unterstützung, um zeitnah wieder in Arbeit vermittelt zu werden, um so nicht in einen dauerhaften Leistungsbezug zu münden. Für die Zielgruppe der 20 – 49 jährige wird die Werkakademie im Rahmen des AQTIV Centers umgesetzt. Für die Zielgruppe der über 50jährigen gibt es eine Werkakademie mit Bausteinen der Gesundheitsförderung.

8.4 Erfolgreiche Hebel zur Erreichung der Ziele Neben bedarfsgerechten und wirkungsvollen Fördermaßnahmen zur Integration in Arbeit hat die Beratungsarbeit der Mitarbeiter, die Arbeit mit den Bedarfsgemeinschaften und erwerbsfähigen Leistungsbeziehern eine wichtige Funktion. Eine Verzahnung der beiden Bereiche Vermittlung und Leistung spielt hierbei eine zentrale Rolle und ist maßgeblich für den Erfolg der Arbeit. Hebel zur Steigerung der Integrationen und Senkung der passiven Leistungen:

Verbesserung und Intensivierung der Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen dem Leistungs- und Vermittlungsbereich

Steigerung der Aktivierung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten Konsequente Umsetzung des Prinzips „Work First“ (Modell Werkakademie) Hohe Beratungsdichte Maßnahmen hinsichtlich deren Vermittlungserfolge prüfen, weniger erfolgreiche

Maßnahmen aus dem Portfolio nehmen Bewerberorientierte Vermittlung intensivieren Sonderprogramme (ESF/ Land) nutzen Fokussierung auf arbeitsmarktnahe Kunden Umwandlung geringfügiger Beschäftigung in sv-pflichtige Beschäftigung Ganzheitlicher Blick auf die Bedarfsgemeinschaft Identifizierung von Personen /Bedarfsgemeinschaften mit geringem Hilfeanspruch Zugangsteuerung/ Neukundenprozess optimieren, dadurch Zugang minimieren Stille Reserven von Alleinerziehenden, Migranten und Schwerbehinderten erkennen

und nutzen

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8.5 Kommunale Eingliederungsleistungen Zur Verwirklichung einer ganzheitlichen und umfassenden Betreuung bei der Eingliederung in Arbeit können die folgenden Leistungen, die für die Eingliederung der oder des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten erforderlich sind, erbracht werden:

die Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder oder die häusliche Pflege von Angehörigen

die Schuldnerberatung die psychosoziale Beratung die Suchtberatung

Der Fachbereich Soziale Sicherung und Chancengleichheit des Kreises Groß-Gerau hat den Verfahrensablauf und die Zusammenarbeit zwischen den Beratungsstellen und dem Kommunalen Jobcenter in Handakten beschrieben. In verschiedenen Arbeitskreisen und Abstimmungsgesprächen wird die Zusammenarbeit mit den Beratungsstellen reflektiert und die enge Verzahnung weiterhin optimiert. Gerade bei Kunden mit multiplen Vermittlungshemmnissen können die Integrationsfachkräfte auf das Expertenwissen zurückgreifen und den Kunden eine ganzheitliche Beratung anbieten. Die Erfahrung zeigt, dass Probleme im persönlichen und/ oder privaten Bereich eine erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt behindern können. Kinderbetreuung: Netzwerk MIKA – Mit Kind in Arbeit Die frühzeitige Integration in Arbeit durch passgenaue Kinderbetreuung ist das zentrale Ziel des Netzwerkes MIKA. Mit dem Netzwerk MIKA – und der Verfahrensklärung soll die Vermittlung der Kinderbetreuung zwischen den Akteuren, - SGB II Träger - Klientin/Klient - Betreuungseinrichtung / Betreuungsform – Jugendhilfe erleichtert und die Kostenübernahme geregelt werden. Im Kreis Groß-Gerau sind Eltern, vor allem Mütter, in besonders hohem Maß von Arbeitslosigkeit betroffen. Die berufliche Integration von Müttern und Vätern mit Betreuungspflichten gestaltet sich zeitaufwendig und kann kompliziert sein. Zum einen weil eine lange Arbeitsunterbrechung den beruflichen Wiedereinstieg erschwert, zum anderen weil Ihre erfolgreiche berufliche Integration flexible Regelungen der Kinderbetreuung voraussetzt. Vor Beginn einer beruflichen Orientierung oder Qualifikation muss die Kinderbetreuung als 1. Schritt geklärt werden. Bei der Vermittlung in Arbeitsangebote kann sich die Arbeitszeit als eine Hürde darstellen, wenn es sich um klassische Randzeiten außerhalb der institutionellen Kinderbetreuungszeiten handelt.

8.6 Entwicklung einer passfähigen Arbeitskräftesicherungsstrategie

Zur Planung und Steuerung der kommunalen Arbeitsmarktpolitik bietet das Institut für Wirtschaft, Arbeit und Kultur (IWAK) dem Kreis Groß-Gerau auf der Basis von Beschäftigungsprognosen aus dem Projekt „regio pro“ Unterstützung bei der Entwicklung passfähiger Arbeitskräftesicherungsstrategien an. Zu den Sicherungsstrategien gehören etwa Qualifizierungsstrategien wie Aus- und Weiterbildung, Mobilisierungsstrategien der Langzeitarbeitslosen, Ausweitung von Beschäftigungszeiten und die Anwerbung von Arbeitskräften. Aus den verschiedenen Arbeitskräftesicherungsstrategien werden die für den Kreis geeigneten ausgewählt und Vorhandenes erfährt eine Anpassung. Das auf den Kreis abgestimmte Arbeitsmarktstrategiekonzept wird im Rahmen von drei aufeinander aufbauenden Workshops entwickelt, in welchen alle relevanten

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arbeitsmarktpolitischen Akteure mitwirken. Der erste Workshop wird bereits im November 2013 stattfinden.

9 Die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt Seit Mai 2011 hat das Jobcenter Groß-Gerau gem. § 18 e SGB II eine Beauftragte für Chancengleichheit (BCA) am Arbeitsmarkt. Die Aufgaben der BCA sind u.a. die Beratung und Unterstützung des Jobcenters in Fragen der Gleichstellung von Männern und Frauen in der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Frauenförderung und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei beiden Geschlechtern. Hierzu zählen insbesondere Fragen bzgl. der Eingliederung in Arbeit und Ausbildung sowie des beruflichen Wiedereinstiegs von Frauen und Männern nach einer Familienphase. Die Beauftragte wird bei der Erarbeitung des örtlichen Arbeitsmarktprogramms der Grundsicherung für Arbeitsuchende sowie bei der geschlechter- und familiengerechten fachlichen Aufgabenerledigung des Jobcenters beteiligt. Sie hat ein Informations-, Beratungs- und Vorschlagsrecht in Fragen, die Auswirkungen auf die Chancengleichheit von Frauen und Männern haben. Die Beauftragte unterstützt und berät erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit diesen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen, Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen in übergeordneten Fragen der Gleichstellung von Frauen und Männern in der Grundsicherung für Arbeitsuchende, der Frauenförderung sowie der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei beiden Geschlechtern. Zur Sicherung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt arbeitet die BCA mit den in Fragen der Gleichstellung im Erwerbsleben tätigen Stellen zusammen. Weiterhin vertritt die BCA das Jobcenter nach außen, etwa in Netzwerken zu Themen, die den Aufgabenbereich der BCA betreffen. Gemeinsam mit dem Arbeitgeberservice des Jobcenters setzt sie sich für familienfreundliche Arbeitszeitmodelle ein und informiert über Kinderbetreuungskonzepte.

Einen wesentlichen Schwerpunkt bildet die Koordinierung und Initiierung der Unterstützungsangebote für Alleinerziehende. Die Beauftragte für Chancengleichheit kooperiert dazu als Netzwerkpartnerin regional und überregional mit verschiedenen externen Partnern wie z.B. der Beauftragten für Chancengleichheit der Agentur für Arbeit, dem Jugendamt und den Gleichstellungsbeauftragten der Kommune zur Sicherung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt im Zuständigkeitsbereich des Jobcenters. Regelmäßig wird Sie hierzu Alleinerziehende im Rahmen von Informationsveranstaltungen über die Kinderbetreuungsmöglichkeiten und die Fördermöglichkeiten des Jobcenters informieren. Zudem ist sie im hessenweiten Netzwerk Teilzeitausbildung vertreten, in dem gemeinsam mit allen Akteuren im Übergang Schule – Beruf darauf hingewirkt wird, dass verstärkt Teilzeitausbildungen für Mütter und Väter und Pflegende ohne Berufsabschluss angeboten werden.

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10 Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit Auch nach Übernahme der alleinigen Trägerschaft der Grundsicherung für Arbeitsuchende ab 01.01.2012 besteht eine intensive Zusammenarbeit und ein enger fachlicher Austausch mit der Agentur für Arbeit Bad Homburg. Die Zusammenarbeit und der Datenabgleich bei gemeinsamen Kundengruppen wurden im Rahmen einer Schnittstellenvereinbarung geregelt:

Übergabemanagement: Beziehern von ALGI, deren Bezug endet und die einen Antrag auf Leistungen nach dem SGB II beim Landkreis stellen (Rechtskreiswechsler)

Aufstocker: Beziehern von Arbeitslosengeld (ALGI), die ergänzend Leistungen nach dem SGB II erhalten

Rehabilitanden: Erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Sinne des SGB II (eLb), für die die Agentur für Arbeit nach § 6a SGB IX Rehabilitationsträger für die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ist (Reha-Kunden)

Berufsberatung/ Übergang Schule und Beruf Arbeitgeberservice

Die Agentur für Arbeit Bad Homburg und das Kommunale Jobcenter Kreis Groß-Gerau treffen regelmäßig Absprachen zur Durchführung und Beteiligung gemeinsamer Veranstaltungen, wie Messen, Börsen und Aktivitäten im Rahmen der Arbeits- und Ausbildungsvermittlung.

11 Qualifizierung der Integrationsfachkräfte Eine kontinuierliche Qualifizierung der Integrationsfachkräfte unterstützt und gewährleistet eine gute und nachhaltige Beratungsarbeit. Folgende Schulungen sollen dabei standardmäßig Berücksichtigung finden:

- Grundlagenschulung SGB II/ SGB III für neue Integrationsfachkräfte - Vertiefende Schulungen zu einzelnen Sachverhalten (z.B. Ermessen im SGB II,

Sanktionen etc.) - Schulungen zur Erweiterung/ Vertiefung der Beratungskompetenz - Schulungen zum Umgang mit schwierigen Kunden

Viele Schulungsinhalte können durch internes Know How abgedeckt werden. Angebote zu spezielleren Inhalten wie z.B. Beratungsmethoden können bei externen Anbietern eingeholt werden.

Groß-Gerau, 26.11.2013