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Arbeitsmedizinische Vorsorge in Kindertagesstätten Dr. Claudia Groneberg Fachärztin für Arbeitsmedizin 04.12.2012 Präsentation TÜV Rheinland 1

Arbeitsmedizinische Vorsorge in Kindertagesstätten .ppt ... · PDF fileHepatitis-Impfung für Erzieherinnen? Hepatitis A: Laut ArbMedVV Pflicht, wenn Tätigkeiten mit regelmäßigem

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Arbeitsmedizinische Vorsorge in Kindertagesstätten

Dr. Claudia GronebergFachärztin für Arbeitsmedizin

04.12.2012 Präsentation TÜV Rheinland1

Gliederung

1. Pflichtuntersuchung (Was heißt Pflicht? Warum? Wie?)

2. Immunschutz(Was heißt ausreichender Immunschutz? Wann Impfung? Wann Titer?)

3. Hepatitis-Impfung für ErzieherInnen?

4. Was ist, wenn eine akute Erkrankung in der KITA auftritt?

5. Mutterschutz

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Pflichtuntersuchung

� Was heißt Pflicht?AG darf Tätigkeit nur ausüben lassen, wenn die Pflichtuntersuchung zuvor durchgeführt wurde.

(Tätigkeitsvoraussetzung!)

� Warum ist Pflicht?Weil impfpräventabel.

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ArbMedVV

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Biologischer Arbeitsstoff Bereich nicht gezielter Tätigkeiten Expositionsbedingungen

Pflichtuntersuchungen bei:

1. gezielten Tätigkeiten mit den in nachfolgender Tabelle, Spalte 1, genannten biologischen Arbeitsstoffen sowie

2. nicht gezielten Tätigkeiten der Schutzstufe 4 der Biostoffverordnung oder mit den in nachfolgender Tabellegenannten biologischen Arbeitsstoffen in den in Spalte 2 bezeichneten Bereichen unter den Expositionsbedingungen der Spalte 3.

Wie erfolgt die Pflichtuntersuchung?

� LAGeTSi: zwingend Beratung zu den genannten Krankheitserregern incl. Impfanamnese und Impfangebot

� Anamnese, Untersuchung sinnvoll; Blutentnahme, Urinstatus möglich

� Generelle Ablehnung der „Untersuchung“ nicht möglich

� Ablehnung der Impfung und Titerbestimmung (Blutentnahme) möglich; dennoch: keine gesundheitliche Bedenken, NU in 3 Jahren

� NU entfällt, wenn der/die Beschäftigte bereits über einen ausreichenden Immunschutz gegen diese biologische Arbeitsstoffe verfügt

� In Anlehnung an den DGUV G42?(Keine Rechtsverbindlichkeit! Anwendung und Umfang abh. vom Zweck)

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Was heißt ausreichender Immunschutz?

Impfanamnese:

� MMR: 2 Impfungen als Kind1 Impfung als Erwachsener (Röteln ♀: 2)(Masern-Impfung seit 1972)

� Pertussis: Impfung innerhalb der letzten 10 Jahre

� Varizellen: positive Varizellenanamnese zuverlässig (Ausnahme!) (Impfung erst seit 2004 von STIKOfür Kinder und Jugendliche empfohlen)

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STIKO Empfehlung 2012 (B)

Masern:

Nach 1970 Geborene mit unklarem Impfstatus, ohne Impfung oder mit nur einer Impfung in der Kindheit, die

� im Gesundheitsdienst oder

� bei der Betreuung von Immundefizienten oder

� in Gemeinschaftseinrichtungen

tätig sind.

Einmalige Impfung, vorzugsweise mit einem MMR-Impfstoff

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STIKO Empfehlung 2012 (B)

Mumps:

Nach 1970 Geborene mit unklarem Impfstatus, ohne Impfung oder mit nur einer Impfung in der Kindheit, die

� in Gesundheitsdienstberufenin der unmittelbaren Patientenversorgung,

� in Gemeinschaftseinrichtungen oder

� in Ausbildungseinrichtungen für junge Erwachsene

tätig sind

Einmalige Impfung.

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STIKO Empfehlung 2012 (B)

Röteln:

Ungeimpfte Personen oder Personen mit unklarem Impfstatusin Einrichtungen

� der Pädiatrie

� der Geburtshilfe und der Schwangerenbetreuung oder

� in Gemeinschaftseinrichtungen

Einmalige Impfung.

(Zweimalige Impfung, wenn ungeimpfte Frauen oder Frauen mit unklarem Impfstatus im gebärfähigen Alter.)

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STIKO Empfehlung 2012 (B)

Pertussis

Sofern in den letzten 10 Jahren keine Pertussis-Impfung stattgefunden hat,

sollte Personal

� im Gesundheitsdienst

sowie

� in Gemeinschaftseinrichtungen

eine Dosis Pertussis-Impfstoff erhalten.

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Besonderheit Pertussis-Impfung

Kein monovalenter Impfstoff verfügbar.

Nur als Kombination mit Tetanus/Diphtherie

Pragmatische Lösung:

Empfehlung:

Impfung über Hausarzt, da Standardimpfung

(Auch möglich, wenn in einem Zeitraum von weniger als 5 Jahren zuvor Td-haltiger Impfstoff verimpft worden ist.)

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STIKO Empfehlung 2012 (B)

Varizellen

Seronegatives Personal im Gesundheitsdienst,insbesondere

� in den Bereichen Pädiatrie, Onkologie, Gynäkologie/Geburtshilfe, Intensivmedizin und

� im Bereich der Betreuung von Immundefizienten sowie

� bei Neueinstellungen in Gemeinschaftseinrichtungenfür das Vorschulalter

Zweimalige Impfung.

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Was tun bei fehlendem Impfausweisbzw. unklarem Immunstatus?

Empfehlungen des ABAS 2006, (zurückgezogen), nunmehr zuständige AfaMed bisher keine Empfehlung :

� einmalige Immunisierung der Beschäftigten ohne vorhergehende Titerkontrolle(wenn keine Kontraindikation)

� Für Röteln ist Erfolgskontrolle im Nachgang für Frauen nötig

� Seit 8/2011 keine Röteln-Titerkontrolle nötig, wenn zwei erfolgte Rötelnimpfungen vorliegen; Änderung der Mutterschaftsrichtlinie

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?

Titerbestimmung???

� nur in Ausnahmefällen hilfreich

� schwierige Interpretation

� am ehesten sinnvoll für MMR, Varizellen

� nicht sinnvoll für Pertussis!

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Hepatitis-Impfung für Erzieherinnen?

Hepatitis A:

Laut ArbMedVV Pflicht, wenn

� Tätigkeiten mit regelmäßigem Kontakt mit Stuhl im Rahmen - der Pflege von Kleinkindern, - der Betreuung von behinderten Menschen

in Einrichtungen für behinderte Menschen, Kinderstationen

Hepatitis B (und C)

Laut ArbMedVV Pflicht, wenn

� regelmäßig und in größerem Umfang Kontakt zu Körperflüssigkeiten/-ausscheidungenbei Umgang mit behinderten Menschen

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LASI 23, Leitlinien zur Biostoffverordnung, Stand 9/2008:

„Wann sind Impfungen notwendig und anzubieten?

Nach § 15a BioStoffV sind die relevanten Tätigkeiten mit impfpräventablenbiologischen Arbeitsstoffen in Anhang IV BioStoffV gelistet und unterliegen somit einer Pflichtuntersuchung, die vorrangig auf das Impfangebot ausgerichtet ist. Hierdurch wird das Impfangebot aufgewertet und eine Klarstellung erreicht. Nach dem Konzept der BioStoffV werden Impfungen im Rahmen der Angebotsuntersuchungen nur im Einzelfall erforderlich sein, wenn sich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eine besondere Gefährdung identifizieren lässt.“

Antwort: abhängig von GBU

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Was ist, wenn eine akute Erkrankung in der KITA auftritt?

ArbMedVV: Angebotsuntersuchung, wenn als Folge einer Exposition gegenüber biologischen Arbeitsstoffen mit einer schweren Infektion oder Erkrankung gerechnet werden muss und Maßnahmen der postexpositionellen Prophylaxe möglich sind

Betrifft:

� Masern, Mumps (Impfung möglichst innerhalb von 3 d)

� Pertussis (Makrolid bei engem Kontakt)

� Varizellen (Impfung innerhalb von 5 d)

� Hepatitis A (Riegelungsimpfung)

� Hepatitis B (Immunprophylaxe)

Rücksprache mit zuständigem Gesundheitsamt

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Was ist zu tun bei einer schwangeren Erzieherin?

MuSchG:

Aufgabe des AG:

Gefährdungsbeurteilung! Meldung an Aufsichtsbehörde!

Aufgabe des Betriebsarztes:

Überprüfen des Immunstatus, davon abh. Empfehlung für AGMasern, Mumps, Röteln, Varizellen ,Pertussis UND CMV (Titer!), RINGELRÖTELN (Titer!, SCHARLACH, HEPATITIS A (Titer!), INFLUENZA

WICHTIG: befristetes Beschäftigungsverbot, so lange Immunitätslage unklar

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Handlungsempfehlungen für Arbeitgeber

Jeweilige Landesbehörde zuständig:

Berlin: LAGetSI

http://www.berlin.de/imperia/md/content/lagetsi/merblaetter/kinder.pdf?start&ts=1330593077&file=kinder.pdf

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Impfhotline RKI

Telefon: 030 / 18 75 43 539

Montags: 9:30 bis 11:30 Uhr

Donnerstags: 12:00 bis 14:00 Uhr

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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