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Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz Bogen 0.0 Arbeitsplätze in * Wenn zutreffend, bitte ankreuzen! Org.einheit: erstellt durch: Datum: Anzahl der Beschäftigten: Unterschrift d. Leitung der Org.einheit: * Besondere Maßnahmen für Jugendliche (§§ 22, 28a, 29 JArbSchG) * Besondere Maßnahmen für werdende u. stillende Mütter (MuSchG, Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz) * Besondere Maßnahmen für Schwerbehinderte (§ 14(3) SchwbG) Grundsätzlich zu beachten sind: 1. Allgemeine Laborordnung, Betriebsanweisungen, Regeln für bestimmte Arbeitsbereiche und Arbeitstechniken 2. Regelmäßige Kontrolle der Sicherheits- und Brandschutzeinrichtungen 3. Im Laborbereich sind eine Schutzbrille, Schutzkittel und geschlossenes, trittsicheres Schuhwerk zu tragen 4. Regelmäßige Unterweisung inklusive Dokumentation 5. Zugangsbeschränkungen und Kennzeichnung des Lagerbereiches 6. Alarmierungsplan, Kennzeichnung und Freihalten der Fluchtwege, ausreichende Anzahl an Ersthelfern Gefahrstoffe Maßnahmen: erfüllt entfällt technisch organisatorisch personenbezogen ja nein Freiwerden von Gasen, geschlossene Systeme verwenden Dämpfen, Schwebstoffen Erfassung an der Entstehungsstelle - Objektabsaugung oder Partikeln Arbeiten unter funktionstüchtigem Abzug durchführen * dauerhafte Absaugung bei Druckgasflaschen mit T+, T, F+, F Stoffen Objektabsaugung bei Lötarbeiten Objektabsaugung beim Schweißen wirksame Absauganlage zerspanende Maschinen „staubarm“ geprüft sachgerechte Sammlung und Entsorgung der Holzspäne regelmäßige Reinigung des Arbeitsbereiches nur mit entspre- chend geprüftem Staubsauger oder Feuchtreinigung staubarme Verarbeitung von Glasfasermaterialien Umfüllarbeiten nur unter Objektabsaugung Lösungen nicht aus Feststoffen sondern aus flüssigen Zuberei- tungen ansetzen Bearbeitung der Holzsorten Buche und Eiche 10 % im Jahr (gem. TRGS 553) regelmäßige Prüfung der lüftungstechnischen Anlagen Absperreinrichtungen an Druckgasflaschen jederzeit zugänglich kleine Druckgasflaschen verwenden Atemschutz- und Partikelmasken mit entsprechenden Filtern vorhalten unter Beachtung der Filterhaltbarkeit Güllegruben - umgebungsluftunabhängiger Atemschutz spezielle Schutzausrüstung Im Lagerbereich vorzuhaltende Schutzausrüstung: Schutzschild, Schürze, Stiefel

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Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz Bogen 0.0

Arbeitsplätze in

* Wenn zutreffend, bitte ankreuzen!

Org.einheit: erstellt durch: Datum: Anzahl der Beschäftigten: Unterschrift d. Leitung der Org.einheit:

* Besondere Maßnahmen für Jugendliche (§§ 22, 28a, 29 JArbSchG) * Besondere Maßnahmen für werdende u. stillende Mütter (MuSchG, Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz) * Besondere Maßnahmen für Schwerbehinderte (§ 14(3) SchwbG)

Grundsätzlich zu beachten sind: 1. Allgemeine Laborordnung, Betriebsanweisungen, Regeln für bestimmte Arbeitsbereiche und Arbeitstechniken 2. Regelmäßige Kontrolle der Sicherheits- und Brandschutzeinrichtungen 3. Im Laborbereich sind eine Schutzbrille, Schutzkittel und geschlossenes, trittsicheres Schuhwerk zu tragen 4. Regelmäßige Unterweisung inklusive Dokumentation 5. Zugangsbeschränkungen und Kennzeichnung des Lagerbereiches 6. Alarmierungsplan, Kennzeichnung und Freihalten der Fluchtwege, ausreichende Anzahl an Ersthelfern Gefahrstoffe Maßnahmen: erfüllt entfällt ■ technisch ✺ organisatorisch ▲ personenbezogen ja nein Freiwerden von Gasen, ■ geschlossene Systeme verwenden Dämpfen, Schwebstoffen ■ Erfassung an der Entstehungsstelle - Objektabsaugung oder Partikeln ■ Arbeiten unter funktionstüchtigem Abzug durchführen

* ■ dauerhafte Absaugung bei Druckgasflaschen mit T+, T, F+, F Stoffen

■ Objektabsaugung bei Lötarbeiten ■ Objektabsaugung beim Schweißen ■ wirksame Absauganlage ■ zerspanende Maschinen „staubarm“ geprüft ■ sachgerechte Sammlung und Entsorgung der Holzspäne ■ regelmäßige Reinigung des Arbeitsbereiches nur mit entspre-

chend geprüftem Staubsauger oder Feuchtreinigung

■ staubarme Verarbeitung von Glasfasermaterialien ■ Umfüllarbeiten nur unter Objektabsaugung ✺ Lösungen nicht aus Feststoffen sondern aus flüssigen Zuberei-

tungen ansetzen

✺ Bearbeitung der Holzsorten Buche und Eiche ≤ 10 % im Jahr (gem. TRGS 553)

✺ regelmäßige Prüfung der lüftungstechnischen Anlagen ✺ Absperreinrichtungen an Druckgasflaschen jederzeit zugänglich ✺ kleine Druckgasflaschen verwenden ▲ Atemschutz- und Partikelmasken mit entsprechenden Filtern

vorhalten unter Beachtung der Filterhaltbarkeit

▲ Güllegruben - umgebungsluftunabhängiger Atemschutz ▲ spezielle Schutzausrüstung ▲ Im Lagerbereich vorzuhaltende Schutzausrüstung: Schutzschild,

Schürze, Stiefel

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Umgang mit Flüssigkeiten, ■ Bevorratung von Chemikalien in Sicherheitsschränken Feststoffen, Gasen, ■ Für Leckagefälle geeignete Aufsaugmittel vorhalten Dämpfen, Schwebstoffen ■ Schutzschilde gegen Verspritzen von Kühlschmierstoffen und CMT - Stoffen ■ Spritzlackierung in Spritzkabine mit Lüftung (cancerogen, mutagen, ✺ Ersatzstoffsuche (Lösemittel, Lacke auf Wasserbasis) teratogen) ✺ Ermittlung der Holzarten gemäß TRGS 553

* ✺ Verwendungsverbote beachten (z.B. Teeröle, PCP, Queck-silberverbindungen)

✺ Ermittlungspflicht - Gefahrstoffverzeichnis ✺ Ersatzstoffsuche ✺ Minimierung der Einsatzmengen von Gefahrstoffen; im Labor

nur Mengen des Handgebrauchs vorhalten

✺ Kennzeichnung der Gefahrstoffe ✺ spezielle Betriebsanweisungen für CMT-Stoffe ✺ besondere Maßnahmen beim Umgang mit krebserzeugenden

Stoffen (R 45-46-49-60-61) wie Zutrittsbeschränkungen und Kennzeichnung des Arbeitsbereiches

✺ Arbeitsbeschränkungen für besonders gefährdete Personen ✺ Verdünnung nur in Mengen des Handgebrauchs vorhalten ✺ Kühlschmierstoffe - Ermittlung, Prüfung und evtl. Austausch ✺ Pflege von Kühlschmierstoffen ✺ Dosierung von Reinigungsmitteln beachten ✺ mit Chemikalien verunreinigte Flächen nicht reinigen ✺ Dokumentation der Einlagerung - Betriebstagebuch ✺ Kennzeichnung der Abfälle nach TRGS 201 ✺ Bei Verpackung von Laborchemikalien ausreichend Füllmaterial

verwenden, um Glasbruch zu verhindern

▲ Schutzhandschuhe beim Umgang mit hautresorptiven Stoffen ▲ Hautschutz Brand- und Explosions- Maßnahmen: erfüllt entfälltgefährdungen ■ technisch ✺ organisatorisch ▲ personenbezogen ja nein Brandgefährdung ■ Abschirmung bei Schweißarbeiten

* ■ Feuerlöscher bereithalten ■ Überhitzungsschutz bei Ölbädern bei Härtearbeiten ✺ Schweißerlaubnisschein bei Feuerarbeiten außerhalb genehmig-

ter ständiger Schweiß- und Schleifarbeitsplätze

leichtentzündliche ■ Erfassung an der Entstehungsstelle - Objektabsaugung Feststoffe, Flüssigkeiten, ■ Innenräume von Kühlschränken Ex-geschützt Gase, explosionsfähige ■ Ex-geschützte Betriebsmittel in VbF-Lägern Zubereitungen

* ✺ Vermeiden von Zündquellen (offene Flammen, mechanische

Einwirkungen)

✺ Bei Arbeiten mit selbstentzündlichen Stoffen: im Abzug arbei-ten, Löschmittel bereithalten, Löschmaßnahmen festlegen

✺ Die Entstehung eines explosionsfähigen Gemisches beim Trocknen von Produkten, aus denen leichtentzündliche Gase freigesetzt werden können, verhindern

✺ Keine brennbaren Desinfektionsmittel zur Dekontamination größerer Flächen verwenden

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brandfördernde Stoffe

* ✺ nicht zusammen mit leichtentzündlichen Stoffen aufbewahren

Umgang mit explosionsge-fährlichen

✺ Handhabung kleiner Mengen an abgeschirmten Arbeitsplätzen

Stoffen *

✺ Überhitzung, Flammen, Funkenbildung, Schlag, Reibung ge-fährlicher Einschluß (Verdämmung) sind zu vermeiden

elektrostatische Aufladung ■ Geräte und Gefäße erden - Potentialausgleich

* ■ Funkenbildung verhindern ▲ Leitfähige Schutzschuhe in VbF-Lägern vorzugsweise Metallgefäße;

keine Kunststoffkanister größer 5 Liter

Lichtbogen ▲ Schutzausrüstung gegen Verbrennungsgefahr

* Biologische Maßnahmen: erfüllt entfälltGefährdungen ■ technisch ✺ organisatorisch ▲ personenbezogen ja nein Allergene, toxische Stoffe von Mikroorganismen u.ä.

■ Arbeiten mit biologischen Agenzien unter entsprechenden Si-cherheitswerkbänken (Klasse 1-3, DIN 12950)

gentechnisch veränderte ■ Pipettierhilfen Organismen, Infektionsge-fahr durch

✺ Einstufung der biologischen Agenzien gemäß ZH1/342 „Sichere Biotechnologie“

Mikroorganismen / Viren *

✺ regelmäßige Identifizierung der gentechnisch veränderten Orga-nismen (GVO)

✺ regelmäßige Überprüfung und Wartung der Sicherheitswerk-bänke

✺ Aerosolbildung vermeiden (geschlossene Gefäße, offene Gefäße in Sterilbänken vorhalten)

✺ spezielle Betriebsanweisung für die Sicherheitswerkbänke vor-handen

✺ spezielle Betriebsanweisung gemäß § 12 Abs 2 GenTSV ✺ Hygieneplan in Laboratorien ab Stufe S2 ✺ Zutrittsbeschränkungen ▲ Schutzhandschuhe beim Umgang mit hautresorptiven

▲ Stoffen

▲ Hautschutz Gefährdung durch Tiere ✺ Hygieneplan und Pflanzen ▲ Schutzhandschuhe

* ▲ Impfungen bei Tierhaltung

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Elektrische Gefährdungen

Maßnahmen:

erfüllt

entfällt

■ technisch ✺ organisatorisch ▲ personenbezogen ja nein elektrische Anlagen und ✺ grundsätzlicher Einsatz von Elektrofachkräften Betriebsmittel ✺ Sichtkontrolle vor Inbetriebnahme der elektr. Betriebsmittel

* regelmäßige Prüfung ortsveränderlicher Geräte regelmäßige Prüfung ortsfester Anlagen und Maschinen gefährliche Körperströme ■ isolierte Werkzeuge benutzen

* ■ Berührungsschutz (indirekt, direkt) ■ Not-Aus-Schalter im Eingangsbereich und an den einzelnen

Arbeitsplätzen

■ FI-Schalter ✺ Beachtung der 5 Sicherheitsregeln

− Freischalten

− gegen Wiedereinschalten sichern

− Spannungsfreiheit feststellen

− Erden und Kurzschließen

− Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken

✺ Bei Arbeiten unter Spannung - Festlegung der technischen, or-ganisatorischen und personellen Sicherheitsmaßnahmen für je-den Einzelfall

✺ Kennzeichnung der Arbeitsbereiche ✺ regelmäßige Kontrolle von Not - Aus und FI-Schaltern ✺ Hilfsmittel zur Vermeidung von Schaltfeldverwechslungen ▲ isolierende Körperschutzmittel (Schutzschuhe, Schutzhand-

schuhe)

▲ Schutzbrille, Schutzschirm gegen Einwirkung von Störlicht-bögen

Einsatz von Elektrofachkräften

Mechanische Maßnahmen: erfüllt entfälltGefährdungen ■ technisch ✺ organisatorisch ▲ personenbezogen ja nein Maschinenteile ■ trennende Schutzeinrichtungen zwischen Gefahrstelle und den

bewegten Teilen von Maschinen

* ■ zu öffnende Teile an Maschinen gegen Zufallen sichern ■ Sicherung von Gefahrenstellen an Maschinen ■ größtmögliche Abdeckung von Wellen, Messern, Säge-blättern ■ Drehzahleinstellung regulierbar ■ Anpassung des Sägeblattes an den Werkstoff Einstellung des Spaltkeils (Kreissägemaschine ≤10 mm) ■ Greiferrückschlagsicherung (Dickenhobel) ■ Führungshilfen für Werkstoffvorschub ■ Notausschalter am Werkstatteingang und an den Maschinen ✺ Einzug- und Fangstellen: enganliegende Kleidung, keine Hand-

schuhe tragen, lange Haare sichern

✺ Kennzeichnung der Gefahrenbereiche

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unkontrolliert bewegte Teile Abschirmungen * ✺ besondere Vorsicht und Aufmerksamkeit

▲ Schutzbrille gesonderte Unterweisung Teile mit gefährlichen ✺ enganliegende Kleidung bei zerspanender Metallbearbeitung Oberflächen

* herabfallende, ■ gegen Umstürzen sichern umstürzende Gegenstände ■ gesicherte Lagerung von Holz

* Bereiche sichern (abschranken, kennzeichnen) bewegte Transportmittel, ■ Verkehrswege freihalten bewegte Arbeitsmittel ✺ Aktionsradius kennzeichnen und beachten

* Druckgasflaschen und Ar-maturen

■ Bei erhöhter Brandgefahr am Aufstellungsort Aufstellung in Sicherheitszellen

* ■ gegen Umstürzen sichern ✺ Termine der regelmäßigen Prüfung beachten Druckbehälter ✺ Abnahmeprüfung vor erster Inbetriebnahme

* regelmäßige Prüfung gemäß Druckbehälterverordnung Vakuum ■ nur geeignete Gefäße evakuieren

* ■ Splitterschutz ■ Siedeverzug verhindern ✺ Sichtkontrolle auf Beschädigungen vor jedem Evakuieren Zentrifugen

* ■ regelmäßige Prüfung in Abhängigkeit von der Art und dem Ein-

satz der Zentrifuge

✺ spezielle Betriebsanweisung erstellen und beachten ✺ Ultrazentrifugen: Betriebsbuch, Personen namentlich benen-nen,

Wartung / regelmäßige Prüfung durch Sachkundigen

scharfe und spitze ■ Durchstichsichere Behälter zum Abwurf von Kanülen Gegenstände

* Schleifarbeiten ▲ Schutzbrille

* Berstgefahr durch ✺ nur gereinigte und getrocknete Glasgeräte bearbeiten verunreinigte Geräte

*

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physikalische Maßnahmen: erfüllt entfälltGefährdungen ■ technisch ✺ organisatorisch ▲ personenbezogen ja nein ionisierende Strahlung ■ Abschirmungen (Röntgenstrahlung, ■ Greifwerkzeuge, Manipulatoren Radioaktivität) ■ Arbeiten in Radionuklidabzügen nach DIN 25466

* ■ Notduschen im Schleusenbereich ■ Abwassersammlung bei Umgang mit flüssigen Stoffen ■ Umfüllarbeiten von Abwasser in Abfallbereitstellungsräumen ✺ Bestellung von Strahlenschutzbeauftragten ✺ regelmäßige Prüfung der lüftungstechnischen Anlagen ✺ halbjährliche Unterweisung ✺ Unterweisung von Fremdpersonal u. Besuchern vor Betreten des

Bereiches

✺ Erwerbs-, Anzeige-, und Genehmigungspflicht für Arbeiten mit Radionukliden

✺ Zutrittsbeschränkungen in Abhängigkeit der Personendosis ✺ Dokumentation des Zutritts (Zutrittskontrollblätter) ✺ Dokumentation des Einkaufs und der Entsorgung, sowie Kon-

taminationsmessung und Ortsdosismessung im Laborbuch

✺ Anzeige der Personen, die Umgang mit Radionukliden bzw. Röntgenstrahlen haben.

✺ Anzeige der Entsorgung von Radionukliden ▲ Dosimetrie (Filmplakette, Inkorporationsüberwachung, Body-

counting)

▲ Arbeitsmedizinische Untersuchung (Personen Kategorie A u. B. vor Aufnahme der Tätigkeit, Kategorie A jährlich)

▲ Dekontaminationsmittel bereithalten ▲ Bleiweste ▲ Bleiglasbrille ▲ Einweghandschuhe ▲ Schutzkittel ▲ Überschuhe ▲ Freimeßeinrichtungen (Kontaminationsmonitore, HFK-

Monitore)

nicht ionisierende ■ Abschirmungen und Reflexionsschutz Strahlung(UV, IR, Laser, sichtbares Licht)

■ optische und akustische Warneinrichtungen bei Lasern der Klas-sen 3B und 4

* ■ Notaustaster für die elektrische Versorgung des Lasersystems ■ Beamshutter ✺ Laserschutzbeauftragte(r) mit entsprechender Fachkunde ✺ Kennzeichnung des Hochspannungsbereiches ✺ Anzeigepflicht beim Betrieb von Lasern der Klassen 3B u. 4 ▲ Laserschutzbrillen entsprechend der Klasse des Lasers Lärm ■ Kapselung von Geräten

* ✺ Kennzeichnung des Lärmbereiches ▲ Gehörschutz ▲ Vorsorgeuntersuchungen für Mitarbeiter in ausgewiesenen

Lärmbereichen

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Hitze, Kälte, Feuchte ✺ reduzierte körperliche Tätigkeit bei erhöhten Ozonwerten * ▲ Schutzcreme mit Lichtschutzfaktor

▲ Schutzkleidung beim Umgang mit tiefkalt verflüssigten Gasen ▲ Haltewerkzeuge und Hitzeschutzhandschuhe ▲ Schutzausrüstung gegen Verbrennungsgefahr physische Maßnahmen: erfüllt entfälltGefährdungen ■ technisch ✺ organisatorisch ▲ personenbezogen ja nein einseitige dynamische ✺ Ausgleichsgymnastik Arbeit

* schwere dynamische ■ Hebeeinrichtungen zur Handhabung schwerer Lasten Arbeit

* Arbeiten in engen Räumen ✺ Verbot der Alleinarbeit oder Behältern ✺ Sicherheitsunterweisung

* Befahrerlaubnisschein Sonstige Maßnahmen: erfüllt entfälltGefährdungen ■ technisch ✺ organisatorisch ▲ personenbezogen ja nein Sturz, Absturz, ■ Reinigung von Arbeitsflächen und Fußboden Ausrutschen ✺ regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten

* ▲ rutschfeste Schuhe tragen bei Reinigungsarbeiten Beleuchtung ■ Einzelarbeitsplatzleuchten für spezielle Sehaufgaben

* ■ Sehhilfen (Lupen) ■ Staubgeschützte Leuchten in Holzwerkstätten ■ vor Arbeitsbeginn für ausreichend Beleuchtung sorgen ✺ regelmäßige Arbeitspausen bei Arbeiten in Dunkelräumen ergonomische Gestaltung Bildschirmarbeitsplatzanalysen sind gesondert durchzuführen, so-

fern noch nicht erfolgt.

* Stehhilfen Hautgefährdung

* ▲ Hautschutzplan: geeignete Hautschutzmittel,

Hautreinigungsmittel, Hautpflegemittel

▲ Bei Latex-Allergien: Handschuhe aus Ersatzmaterial Literaturhinweise: Gefahrstoffverordnung, Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS);

Richtlinien für Laboratorien (GUV 16.17); Sicheres Arbeiten in chemischen Laboratorien (GUV 50.0.4); Verordnung über brennbare Flüssigkeiten (VbF); Sichere Biotechnologie (ZH1/341-343); UVV Biotechnologie (VBG 102); UVV Zentrifugen; Sicherheit zum Nachschlagen „Elektrotechnik“, BG Feinmechanik & Elektrotechnik; TRGS 553 Holzstaub; Maschinen u. Anlagen zur Be- und Verarbeitung von Holz und ähnlichen Werkstoffen (GUV 3.10); Handbuch für Hausmeister, Hausverwalter und Beschäftigte der Haustechnik (GUV 50.0.2)