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Alkohol im BetriebAlkohol im Betrieb

Drei Ansatzpunkte zur Drei Ansatzpunkte zur Prävention und Vermeidung Prävention und Vermeidung von Alkohol am Arbeitsplatzvon Alkohol am Arbeitsplatz

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Drei AnsatzpunkteDrei Ansatzpunkte

1.1. ThematisierungThematisierung2.2. AufklärungAufklärung3.3. Betriebliche Betriebliche

HilfsmaßnahmenHilfsmaßnahmen

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1.1. ThematisierungThematisierung

Thematisierung kann z.B. bedeuten, Thematisierung kann z.B. bedeuten, im Rahmen der nach BGV A1 jährl. im Rahmen der nach BGV A1 jährl. Unterweisungen in UVV auf das Unterweisungen in UVV auf das Problem „Alkohol im Betrieb“ Problem „Alkohol im Betrieb“ hinzuweisen (§15 Abs. 2).hinzuweisen (§15 Abs. 2).

Referenten einer Referenten einer Suchtberatungsstelle / Suchtberatungsstelle / Gesundheitsamt für Vortrag bestellenGesundheitsamt für Vortrag bestellen

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2.2. Aufklärung Aufklärung Kampagnen zur Thematisierung von Kampagnen zur Thematisierung von

Alkoholkonsum im Betrieb tragen Alkoholkonsum im Betrieb tragen dazu bei, über Auswirkungen und dazu bei, über Auswirkungen und Abhängigkeiten aufzuklären.Abhängigkeiten aufzuklären.

Plakatserien, Vorträge, Plakatserien, Vorträge, Suchtberatungen etc. lassen sich Suchtberatungen etc. lassen sich hierzu entwickeln.hierzu entwickeln.

Bekanntgabe außerbetrieblicher Bekanntgabe außerbetrieblicher BeratungsstellenBeratungsstellen

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Trink-EndeTrink-Ende

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Alkohol am Steuer und bei der ArbeitAlkohol am Steuer und bei der Arbeit

AlkoholabbauAlkoholabbau

Trink-BeginnTrink-Beginn Weg zur ArbeitWeg zur Arbeit 20:00 21:00 22:00 23:00 24:00 1:00 2:00 3:00 4:00 5:00 6:00 7:00 8:00

0,50,5

1,01,0

1,51,5

UhrUhr

BAK 1,5 ‰

BAK 0,6 ‰

‰‰

0,00,0

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3.3. Betriebliche Hilfsmaßnahmen Betriebliche Hilfsmaßnahmen

InformationenInformationen zu außerbetrieblichen zu außerbetrieblichen Beratungsstellen gebenBeratungsstellen geben

Betrieblichen Betrieblichen BeauftragtenBeauftragten „Sucht“ „Sucht“ bestellenbestellen

BetriebsvereinbarungBetriebsvereinbarung zur zur SuchtbekämpfungSuchtbekämpfung

DasDas Ziel Ziel betrieblicher Maßnahmen besteht betrieblicher Maßnahmen besteht darin, die suchtkranken Beschäftigten zu darin, die suchtkranken Beschäftigten zu einer Therapie zu bewegen!einer Therapie zu bewegen!

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Betriebliche Betriebliche HilfsmaßnahmenHilfsmaßnahmen

Der StufenplanDer Stufenplan

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StufenplanStufenplan

Um für eine wirkungsvolle Hilfe Sorge Um für eine wirkungsvolle Hilfe Sorge zu tragen, ist nach einer zu tragen, ist nach einer abgestuften abgestuften VorgehensweiseVorgehensweise mit dem Ziel zu mit dem Ziel zu verfahren, den Alkoholgefährdeten/-verfahren, den Alkoholgefährdeten/-abhängigen schrittweise zur abhängigen schrittweise zur Annahme therapeutischer HilfeAnnahme therapeutischer Hilfe zu zu bewegen, um somit seine Gesundheit bewegen, um somit seine Gesundheit zu erhalten bzw. zu verbessern und zu erhalten bzw. zu verbessern und zugleich zugleich seinen Arbeitsplatz zu seinen Arbeitsplatz zu sichernsichern..

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3 Ansatzpunkte / 3 Zielgruppen3 Ansatzpunkte / 3 Zielgruppen

1.1. ThematisierungThematisierung Problematisierung des ProblemsProblematisierung des Problems

2.2. AufklärungAufklärung Bewusstmachung von Bewusstmachung von

WirkzusammenhängenWirkzusammenhängen

3.3. Betriebliche HilfsmaßnahmenBetriebliche Hilfsmaßnahmen Konkrete Hilfen anbietenKonkrete Hilfen anbieten

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Alkohol im Betrieb Alkohol im Betrieb arbeitsrechtlich gesehenarbeitsrechtlich gesehen

Fragen und AntwortenFragen und Antworten

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… … arbeitsrechtlich gesehenarbeitsrechtlich gesehen

Darf der Arbeitgeber fragen?Darf der Arbeitgeber fragen?Grundsätzlich ja!Grundsätzlich ja!

Der Arbeitnehmer ist nicht in jedem Fall Der Arbeitnehmer ist nicht in jedem Fall verpflichtet, sich zu offenbaren.verpflichtet, sich zu offenbaren.

Wann besteht die Pflicht zur Wann besteht die Pflicht zur Offenbarung?Offenbarung?Dann, wenn gefährliche Tätigkeiten wie Dann, wenn gefährliche Tätigkeiten wie

das Führen von Fahrzeugen im das Führen von Fahrzeugen im Straßenverkehr verrichtet werden!Straßenverkehr verrichtet werden!

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… … arbeitsrechtlich gesehenarbeitsrechtlich gesehen

Sind Alkoholtests vor Einstellung Sind Alkoholtests vor Einstellung möglich?möglich?Nur mit Zustimmung des Nur mit Zustimmung des

StellenbewerbersStellenbewerbers

Anfechtbarkeit eines ArbeitsvertragsAnfechtbarkeit eines ArbeitsvertragsNur wenn wahrheitswidrige Angaben zu Nur wenn wahrheitswidrige Angaben zu

zulässigen Fragen gegeben wurden!zulässigen Fragen gegeben wurden!

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… … arbeitsrechtlich gesehenarbeitsrechtlich gesehen

Gibt es ein generelles Alkoholverbot?Gibt es ein generelles Alkoholverbot?Ein gesetzliches Verbot existiert nicht!Ein gesetzliches Verbot existiert nicht!

Aber es gilt!Aber es gilt!Der Arbeitnehmer darf sich nicht durch Der Arbeitnehmer darf sich nicht durch

Genuss alkoholischer Getränke in einen Genuss alkoholischer Getränke in einen Zustand versetzen, der eine Zustand versetzen, der eine ordnungsgemäße Arbeitsleistung nicht ordnungsgemäße Arbeitsleistung nicht mehr zulässt (BGV A 1 § 15 Abs. 2). mehr zulässt (BGV A 1 § 15 Abs. 2).

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… … arbeitsrechtlich gesehenarbeitsrechtlich gesehen

BeschäftigungsverbotBeschäftigungsverbotWer alkoholbedingt nicht in der Lage ist, Wer alkoholbedingt nicht in der Lage ist,

ohne Gefahr für sich und andere zu ohne Gefahr für sich und andere zu arbeiten, darf nicht beschäftigt werden!arbeiten, darf nicht beschäftigt werden!

Ihm muss der Zutritt zum Arbeitsplatz Ihm muss der Zutritt zum Arbeitsplatz verweigert werden!verweigert werden!

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… … arbeitsrechtlich gesehenarbeitsrechtlich gesehen

Fürsorgepflicht des ArbeitgebersFürsorgepflicht des ArbeitgebersDer AG muss dafür Sorge tragen, dass der Der AG muss dafür Sorge tragen, dass der

Betrunkene sicher nach Hause kommt!Betrunkene sicher nach Hause kommt!

Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers endet in diesem Fall erst hinter der endet in diesem Fall erst hinter der Eingangstür der Wohnung des Eingangstür der Wohnung des Arbeitnehmers.Arbeitnehmers.

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… … arbeitsrechtlich gesehenarbeitsrechtlich gesehen

Alkoholismus ist eine KrankheitAlkoholismus ist eine KrankheitEine Kündigung wegen Pflichtverletzung, Eine Kündigung wegen Pflichtverletzung,

die auf Alkoholabhängigkeit beruht, ist die auf Alkoholabhängigkeit beruht, ist in der Regel sozialwidrig!in der Regel sozialwidrig!

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… … arbeitsrechtlich gesehenarbeitsrechtlich gesehenEine krankheitsbedingte Kündigung Eine krankheitsbedingte Kündigung

bedarf best. Voraussetzungen!bedarf best. Voraussetzungen! Negative GesundheitsprognoseNegative Gesundheitsprognose Erhebliche Beeinträchtigungen betrieblicher Erhebliche Beeinträchtigungen betrieblicher

InteressenInteressen

Eine verhaltensbedingte Kündigung setzt Eine verhaltensbedingte Kündigung setzt eine Pflichtverletzung des eine Pflichtverletzung des Arbeitnehmers voraus!Arbeitnehmers voraus!

Verstoß gegen arbeitsvertragliche Verstoß gegen arbeitsvertragliche VerpflichtungenVerpflichtungen

Gegen ein absolutes AlkoholverbotGegen ein absolutes Alkoholverbot

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