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7/27/2019 Arbeitszeugnisse-Basisinformation
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ARBEITSZEUGNISSE
Basisinformation
7/27/2019 Arbeitszeugnisse-Basisinformation
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Impressum
ver.di
Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Bundesvorstand
Bereich MitgliederEntwicklung
Verantwortlich: Sigrid Dahm
Paula-Thiede-Ufer 1010179 Berlin
www.verdi.de
Fachliche Aktualisierung:
Petra Hfers
Redaktionelle Bearbeitung:
Text First, Hamburg
Masterlayout
kp works. Berlin
www.kp-works.com
Umsetzung
einsatz, W. Wohlers
Fotos
ver.di ME
Druck
Paulick&Knig GbR Druckerei Bunter Hund
Saarbrcker Strae 24, 10405 Berlin
Aktualisierte Auflage
5000 Exemplare
Berlin, April 2010
7/27/2019 Arbeitszeugnisse-Basisinformation
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INHALT
5. . . . . . Vorwort
7. . . . . . Wer hat Anspruch auf ein Zeugnis?
8. . . . . Wer schreibt ein Zeugnis wann?
10 . . . . . Welche formalen Anforderungen muss ein Zeugnis erfllen?
11 . . . . . Welche Zeugnistypen gibt es?
11 . . . . . . . . . Das einfache Zeugnis
12 . . . . . . . . . Das qualifizierte Zeugnis
13 . . . . . . . . . Das Zwischenzeugnis
14 . . . . . . . . . Das Ausbildungszeugnis
17. . . . . Wie wird was beurteilt?
17. . . . . . . . . Benotung der Leistung
17 . . . . . . . . Allgemeine Leistungsbeurteilung
19 . . . . . . . . . Differenzierende Leistungsmerkmale
22 . . . . . . . . . Beurteilung der Fhrung
24 . . . . . . . . . Differenzierende Fhrungsmerkmale
26. . . . . . . . . Zusammenfassende Gesamtbeurteilung
27. . . . . Welche Rolle spielt der jeweilige Beruf?
30 . . . . . Was soll am Schluss eines Zeugnisses stehen?
32 . . . . . Was unterscheidet ein gutes von einem schlechten Zeugnis?
36. . . . . Was kann gendert werden? Wann wird geklagt, wofr gehaftet?
40 . . . . . Was ist in Bezug auf Geschlechtsunterschiede zu beachten?42 . . . . . Welchen Einfluss knnen betriebliche Interessenvertretungen
auf das Arbeitszeugnis nehmen?
45. . . . . Tipps fr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
46. . . . . Tipps fr Vorgesetzte
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7,3 bis 8,9 Millionen Menschen wechseln pro Jahr ihren
Arbeitsplatz, fast 4 Millionen Menschen sind arbeitslos. Fr
sie spielen Arbeitszeugnisse eine entscheidende Rolle. GuteZeugnisse knnen den Zugang zu einem neuen Arbeitsplatz
erffnen, schlechte knnen ihn versperren. Arbeitnehmerin-
nen und Arbeitnehmer haben also nicht nur einen Anspruch
darauf, dass ihre Leistungen und Fertigkeiten, ihre verrich-
teten Ttigkeiten und ihr Engagement wahrheitsgem und
sachkundig dokumentiert werden. Sie haben auch ein echtes
Interesse daran.
Bereits im Jahre 1960 hat sich das Bundesarbeitsgericht
(BAG v. 23. 06.1960, 5 AZR 560/58) in einer heute noch glti-
gen Grundsatzentscheidung zu dieser Thematik geuert:Das Zeugnis soll einerseits dem Arbeitnehmer als Unterlage
fr eine neue Bewerbung dienen; seine Belange sind gefhr-
det, wenn er unterbewertet wird. Andererseits soll das Zeug-
nis zur Unterrichtung eines Dritten dienen, der die Einstellung
des Arbeitnehmers in Erwgung zieht; dessen Belange sind
gefhrdet, wenn der Arbeitnehmer berbewertet wird. Aus
dem notwendigen Ausgleich dieser sich mglicherweise
widersprechenden Interessen ergibt sich deshalb als oberster
Grundsatz der Zeugniserteilung: Das Zeugnis muss wahr
sein.
Dass der Umgang mit der Wahrheit seine Tcken haben kann,
bringt der Text gleich im Anschluss zum Ausdruck: Das Zeug-
nis darf weder durch Wortwahl und Satzstellung noch durch
Auslassungen zu Irrtmern oder Mehrdeutigkeiten bei Drit-
ten fhren. Solche Irrtmer und Mehrdeutigkeiten knnen
dann entstehen, wenn blicherweise nach der Verkehrssitte
aufgenommene Stze ausgelassen werden. In solchen Fllen
fhrt das Weglassen bei Dritten regelmig zu unberechtig-
ten, unwahren und fr den Arbeitnehmer negativen Schluss-
VORWORTArbeitszeugnisse wichtiger denn je!
Basisinformation Arbeitszeugnisse Seite 5
folgerungen. Damit wrden Sinn und Zweck des Zeugnisses
hinfllig werden.
Damit sind einige der Fragen angesprochen, die sich beim
Verfassen eines Arbeitszeugnisses stellen: Was sollte drin-
stehen und was nicht? Welche konkreten Ansprche haben
Beschftigte dabei? Wie werden Leistungen und Soft Skills
beurteilt bzw. ausgedrckt? Vor welchen Problemen stehen
Vorgesetzte, wenn es etwa gilt, eindeutig Wertschtzung aus-
zudrcken? Was sind branchenbliche Standards? Welche
Mglichkeiten haben die Interessenvertretungen beim Ringen
um eine faire Beurteilung?
Mit dieser Broschre mchte ver.di Antworten auf derglei-chen Fragen geben und zugleich der wachsenden Bedeutung
Rechnung tragen, die Arbeitszeugnisse in einer immer strker
von wechselnden Beschftigungsverhltnissen geprgten
Arbeitswelt haben. Wir wollen Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmern und ihren Interessenvertretungen einen Rat-
geber an die Hand geben, der das Bewusstsein fr das Thema
schrft und die grten Schwierigkeiten und Fallstricke zu
meistern hilft sei es bei der Interpretation oder beim Ver-
fassen eines Zeugnisses. Damit mchten wir dazu beitragen,
die Chancen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
in einer unbersichtlicher gewordenen Arbeitswelt zu
verbessern.
Frank Werneke Sigrid Dahm
Stellvertretender ver.di-Vorsitzender Leiterin des BereichesMitgliederEntwicklung
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Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben einen
Rechtsanspruch auf die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses.
Dazu zhlen auch:b befristet beschftigte Arbeitnehmer/-innen
b Auszubildende
b studentische Hilfskrfte
b Praktikanten/Praktikantinnen, Volontre/Volontrinnen,
Werkstudenten/Werkstudentinnen
b zur Aushilfe beschftigte Schler/-innen,
Studenten/Studentinnen
b Leiharbeitnehmer/-innen
b arbeitnehmerhnliche Personen
b freie Mitarbeiter/-innen
b Beschftigte des ffentlichen Dienstes, soweit sie nichtverbeamtet sind
Fr alle diese Gruppierungen gilt ein einheitliches Zeugnis-
recht. Die Rechtsgrundlagen dazu finden sich im Brgerlichen
Gesetzbuch ( 630), in der Gewerbeordnung ( 109) und fr
Auszubildende im Berufsbildungsgesetz ( 8).
Auch wer nach Ablauf der Probezeit nicht bernommen wird,
hat Anspruch auf ein Zeugnis. Wie lange das Arbeitsverhltnis
gedauert hat, spielt dabei keine Rolle. Bereits nach wenigen
Tagen ist zumindest ein einfaches Zeugnis auszustellen.
WER HAT ANSPRUCH AUF EIN ZEUGNIS?
Basisinformation Arbeitszeugnisse Seite 7
Das Wichtigste in Krze
1. Alle Arbeitnehmer/-innen haben einen Rechtsanspruchauf ein Arbeitszeugnis.
2. Der Rechtsanspruch ergibt sich aus dem Gesetz und der
daraus abgeleiteten Rechtsprechung der Arbeits-
gerichte (AG) und Landesarbeitsgerichte (LAG) sowie
des Bundesarbeitsgerichtes (BAG).
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Zeugnisse sind immer vom Arbeitgeber auszustellen; diese
Aufgabe nehmen blicherweise Fhrungskrfte und/oder
Personalverantwortliche wahr. In arbeitsteiligen Organisatio-
nen wie greren Betrieben und Unternehmen kann der
Arbeitgeber das Zeugnis auch durch Prokuristen/Prokuristin-
nen, Generalbevollmchtigte, Handlungsbevollmchtigte
oder weitere Betriebsangehrige ausstellen lassen. Dabei
werden blicherweise die Personalakte sowie falls vor-
handen die Stellenbeschreibung zur Zeugniserstellung
herangezogen.
Es muss immer eine ranghhere Person das Zeugnis ausstellen
und auch unterschreiben. Dass die Geschftsfhrung selbstunterschreibt, ist durchaus blich, aber keineswegs Pflicht.
Unterzeichnungsberechtigt sind bei Kleinbetrieben deren
Inhaber/-innen und bei juristischen Personen alle Personen,
deren Berechtigung sich aus dem Vereins-, Handels- oder
Genossenschaftsregister ergibt. In greren Unternehmen
unterschreiben idealerweise die Personalleiter/-innen, in
kleineren Unternehmen die Betriebsleiter/-innen oder auch
Meister/-innen. Aus dem Zeugnis sollte die Vertretungs-
befugnis hervorgehen.
Im ffentlichen Dienst sind die Dienststellenleitung und ihreStellvertreter/-in, gegebenenfalls auch die Personalabteilung,
zur Ausstellung und Unterzeichnung von Arbeitszeugnissen
befugt.
Arbeitszeugnisse tragen fr gewhnlich zwei Unterschriften,
in Kleinbetrieben sowie im ffentlichen Dienst meist nur eine.
Trgt das Arbeitszeugnis die Unterschrift der Personalleitung,
so kann hier die Kenntnis der gngigen Zeugnissprache vor-
ausgesetzt werden.
Ein Zeugnis, das nicht vom Arbeitgeber oder von einer in
Personalangelegenheiten vertretungsberechtigten Person, die
in der betrieblichen Hierarchie ber dem oder der Beschftig-
ten steht, unterzeichnet wurde, bietet Anlass zu einer ab-
wertenden Interpretation. Wird ein Zeugnis mit dem Krzel
i. A. unterschrieben, kann auch dies einen abwertenden
Eindruck vermitteln.
Ein Rechtsanwalt oder eine andere betriebsfremde Person
darf das Zeugnis nicht stellvertretend ausstellen und unter-
schreiben. Anders verhlt es sich, wenn sich das Unternehmen
in der Insolvenz befindet und der Insolvenzverwalter die
Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer weiterbeschftigthat. In diesem Fall ist der Insolvenzverwalter zur Erfllung des
Zeugnisanspruchs verpflichtet, soweit er sich die notwendigen
Informationen beschaffen kann.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben keinen Rechts-
anspruch darauf, dass eine von ihnen gewnschte Person aus
dem Unternehmen oder sogar der Arbeitgeber persnlich ihr
Zeugnis unterschreibt.
Zeugnis selbst schreiben?
Hufig werden Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer auf-
gefordert, das Zeugnis selbst zu formulieren. Arbeitgeber
entziehen sich damit ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur
Zeugnisausstellung aber nur vermeintlich, da sie fr den
Inhalt verantwortlich bleiben und im Zweifel dafr haften
mssen.
Einen Anspruch auf Selbstformulierung haben Arbeitnehme-
rinnen und Arbeitnehmer nicht. Fr sie kann das Selbst-
schreiben dann zum Problem werden, wenn sie die gngigen
Zeugnisstandards nicht kennen. So knnen sich vermeintlich
gute Formulierungen bei spteren Interpretationen durch
Dritte als schlecht oder abwertend herausstellen. Deshalb ist
es unbedingt sinnvoll, sich beim Selbstschreiben mit dem
Arbeitgeber abzustimmen oder Rcksprache mit einem
Experten oder einer Expertin zu halten.
WER SCHREIBT EIN ZEUGNIS WANN?
Basisinformation Arbeitszeugnisse Seite 8
Das Wichtigste in Krze
1. Der Rechtsanspruch auf ein Arbeitszeugnis ist vom
Arbeitgeber zu erfllen.
2. Arbeitszeugnisse immer sptestens zum Ende des
Beschftigungsverhltnisses einfordern.
3. Zu Arbeitszeugnissen immer eine Expertenmeinung
einholen!
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Der Verzicht auf das Zeugnis
Zeugnisvorschriften sind zwingendes Recht. Ein Verzicht auf
das Arbeitszeugnis ist whrend eines bestehenden Arbeits-
verhltnisses unwirksam und allenfalls nach Beendigung des
Arbeitsverhltnisses durch eine ausdrckliche Erklrung der
Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers mglich.
Dies gilt auch fr so genannte Ausgleichsquittungen
(...damit sind smtliche Ansprche aus dem Arbeitsverhltnis
erledigt ...), die etwa beim Abschluss eines Aufhebungsver-
trags oder arbeitsgerichtlichen Vergleiches unterschrieben
werden. Diese Klausel ist bei Arbeitszeugnissen unwirksam,da Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer den Verzicht
immer ausdrcklich erklren mssen.
Zeugnisse drfen auch nicht zurckbehalten werden, damit
so Druck auf die Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen aus-
gebt wird etwa damit sie zur Rckgabe von Arbeitsmitteln
bewegt werden. Dieses Verhalten kann Schadenersatzforde-
rungen gegen den Arbeitgeber begrnden.
Zeitpunkt der Zeugniserteilung
Der Anspruch auf die Ausstellung eines Zeugnisses ist dann
fllig, wenn das Arbeitsverhltnis endet. Daher ist darauf zu
achten, dass das Zeugnis das Datum des Endes des Arbeits-
verhltnisses trgt. Ein spteres Ausstellungsdatum knnten
potenzielle Arbeitgeber als Hinweis auf Zeugnisstreitigkeiten
verstehen.
Ein Arbeitsverhltnis endet normalerweise mit Ablauf der
ordentlichen Kndigungsfrist zum 15. oder zum Ende eines
Kalendermonates (je nach Dauer der Beschftigung, tarif-
licher oder einzelvertraglicher Regelung). Das Datum auf
dem Zeugnis ist dementsprechend anzupassen. Entspricht
das Ausstellungsdatum nicht dem Termin einer fristgemen
Kndigung, so lsst dies den Rckschluss zu, das Arbeits-
verhltnis sei fristlos beendet worden.
Bei ordentlicher Kndigung eines Beschftigungsverhltnisses
kann die oder der aus dem Betrieb Ausscheidende mit Beginn
der Kndigungsfrist ein Zwischenzeugnis verlangen, um sich
damit neu zu bewerben. Vor dem Auslaufen von befristeten
Arbeitsverhltnissen sollten Arbeitnehmerinnen oder Arbeit-
nehmer ebenfalls frhzeitig ein Zwischenzeugnis verlangen.Bei Beendigung des Arbeitsverhltnisses ist immer ein end-
gltiges Zeugnis auszustellen. Wurde das Zeugnis nachtrg-
lich berichtigt, ist es auf das ursprngliche Ausstellungsdatum
zurckzudatieren, sofern die versptete Ausstellung nicht
von der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer zu vertreten
ist. Wurde das Zeugnis erst einige Zeit nach Beendigung des
Arbeitsverhltnisses eingefordert, erhlt es das jeweils
aktuelle Ausstellungsdatum.
Verjhrung und Verwirkung nach BGB
Zeugnisansprche unterliegen der allgemeinen gesetzlichen
Verjhrungsfrist von drei Jahren. Allerdings kann der
Anspruch wie alle schuldrechtlichen Ansprche vorher ver-
wirken. Verwirkung tritt ein, wenn die Arbeitnehmerin oder
der Arbeitnehmer ber lngere Zeit kein Zeugnis eingefor-
dert hat, so dass der Arbeitgeber davon ausgehen konnte,
dass er/sie kein Zeugnis mehr verlangt. Dann kann es fr den
Arbeitgeber unmglich oder unzumutbar sein, noch ein
Zeugnis zu schreiben. Dies vor allem, wenn er sich nicht mehr
ausreichend an alle relevanten Details erinnert.
Wann die Verwirkung eintritt, hngt vom Einzelfall ab. Bei
einfachen Zeugnissen verwirkt der Anspruch, wenn die
Personalunterlagen ber Art und Dauer der Beschftigung
nicht mehr im normalen Geschftsbetrieb vorhanden sind.
Bei qualifizierten Zeugnissen gilt als Faustregel ein Zeitraum
von drei bis sechs Monaten nach dem Ausscheiden aus dem
Unternehmen.
Basisinformation Arbeitszeugnisse Seite 9
Tipp
Arbeitszeugnisse sofort zum Ende des Arbeitsverhltnisses
verlangen und ausstellen lassen. Das vermeidet unntigen
rger und Erinnerungslcken bei allen Beteiligten.
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Arbeitszeugnisse mssen nicht nur inhaltlich, sondern auch
in formaler Hinsicht einwandfrei sein. Ist dies nicht der Fall,
knnte der Eindruck entstehen, die Verfasserin oder der
Verfasser distanziere sich vom buchstblichen Wortlaut ihrer
beziehungsweise seiner Erklrungen. Entscheidend ist immer
der Gesamteindruck.
Ein Zeugnis ist auf dem fr die Geschftskorrespondenz
blichen Firmenbriefpapier zu verfassen. Es muss mit einem
ordnungsgemen Briefkopf ausgestattet sein, aus dem der
Name und die Anschrift des Ausstellers oder der Ausstellerin
sowie das Ausstellungsdatum ersichtlich sind. Zeugnisse sind
mit einem dokumentenechten Stift zu unterschreiben. Esempfiehlt sich die maschinenschriftliche Wiederholung des
Namens des oder der Unterzeichnenden einschlielich Titel
und Funktion.
Zeugnisse sind maschinenschriftlich, also mit Computer oder
Schreibmaschine anzufertigen. Handschriftliche Zeugnisse
sind heute nicht mehr blich. Das Zeugnis ist in deutscher
Sprache abzufassen, auch wenn die Arbeitnehmerin oder der
Arbeitnehmer aus dem Ausland stammt.
Das Zeugnis muss sauber und ordentlich aussehen und
absolut fehlerfrei sein (Rechtschreibung, Grammatik, Inter-
punktion). Es darf keine Verbesserungen, Radierungen,
Streichungen, Flecken oder Knitter enthalten. Die Recht-
sprechung des Bundesarbeitsgerichtes lsst es zu, ein Zeugnis
fr den Versand zu knicken. Es darf aber nicht nachtrglich
verbessert oder gendert werden. Bei Schreibfehlern haben
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Anspruch auf
die Ausstellung eines neuen, fehlerfreien Zeugnisses unter
gleichem Datum. Ist am Zeugnis zum Beispiel nach einem
Gesprch mit dem Arbeitgeber inhaltlich etwas zu ndern,
so ist ebenfalls das ursprngliche Ausstellungsdatum zu
verwenden.
Zu einem ordnungsgemen Zeugnis gehrt eine berschrift
wie: Zeugnis, Zwischenzeugnis, Ausbildungszeugnis, Prakti-
kantenzeugnis. Dabei ist die zu beurteilende Person genau zu
bezeichnen. Die Arbeitnehmerin ist mit Frau, der Arbeit-
nehmer mit Herr zu titulieren. Anzugeben sind Vor- und
Familienname (bei verheirateten oder geschiedenen Frauen
und Mnnern auch der Geburtsname) sowie das Geburts-
datum. Der Geburtsort steht heute nur noch selten in
Zeugnissen. Zeugnisse sind keine Briefe. Die Anschrift derArbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers hat im Zeugnis
nichts zu suchen, auer dies ist ausdrcklich verlangt.
Geheimzeichen, die versteckte Aussagen oder Bewertungen
beinhalten, drfen im Zeugnis nicht vorkommen. Das gilt
sowohl fr positive als auch fr negative Aussagen. Unter-
streichungen und andere Hervorhebungen sind ebenfalls
unzulssig.
Geheimzeichen knnen sein:
b sinnlose oder willkrliche Punkte oder Striche,zum Beispiel bei der Unterschrift
b Hervorhebungen (Kursiv- oder Fettdruck, Stze
oder Wrter in Anfhrungszeichen)
b Ausrufungs- oder Fragezeichen
Das Zeugnis sollte im Umfang zwei DIN-A4-Seiten nicht
berschreiten und muss am Schluss unterschrieben sein
(siehe Seite 8: Wer schreibt ein Zeugnis wann?).
Ein Zeugnis, das in stilistischer, formaler und inhaltlicher Hin-
sicht einwandfrei ist, hinterlsst einen positiven Eindruck. Es
spiegelt zugleich die Ausdrucksfhigkeit, die Struktur- und
Prozesskenntnis, die Urteilskraft und die Differenzierungs-
fhigkeit der Fhrungskraft, die das Zeugnis erstellt hat,
wider und ist damit auch fr den Arbeitgeber ein Aushnge-
schild quasi die Visitenkarte seines Unternehmens.
WELCHE FORMALEN ANFORDERUNGENMUSS EIN ZEUGNIS ERFLLEN?
Basisinformation Arbeitszeugnisse Seite 10
Das Wichtigste in Krze
1. Das Zeugnis muss in uerlich einwandfreiem Zustand
sein und ist optisch ansprechend zu gestalten.
2. Das Zeugnis muss eine berschrift haben.
3. Das Zeugnis ist auf sauberem Geschftspapier und
fehlerfrei zu verfassen.
4. Die Angaben zur Person mssen stimmen.
5. Das Zeugnis muss unterschrieben sein.
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Arbeitszeugnisse knnen sich in Inhalt, Umfang, Aufbau und
Zielsetzung unterscheiden. Umfang und Ausfhrlichkeit zum
Beispiel hngen von der Qualifikation und der Dauer derBetriebszugehrigkeit ab. Einfache Arbeiten werden kurz,
anspruchsvolle und qualifizierte Arbeiten ausfhrlich dar-
gestellt. Insbesondere Ausknfte ber den Schwierigkeitsgrad
der Ttigkeit, ber Kompetenzen und Verantwortung sowie
ber den Grad der Selbststndigkeit sind dabei wichtige In-
formationen, die eine Ttigkeits- und Aufgabenbeschreibung
abrunden. Eine entscheidende Rolle kann zudem die Beurtei-
lung durch die Zeugnisausstellerin oder den Zeugnisaussteller
spielen. Die Praxis kennt vier Zeugnistypen: einfaches Zeugnis,
qualifiziertes Zeugnis, Zwischenzeugnis und Ausbildungs-
zeugnis. Fr sie alle verlangt das Gesetz, dass sie nicht nur derWahrheit entsprechen, sondern auch von verstndigem
Wohlwollen fr die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer
getragen sind, damit deren weiteres berufliches Fortkommen
nicht erschwert wird.
Das einfache Zeugnis
Das einfache Zeugnis ist die Basisversion eines Arbeits-zeugnisses, wie in 630 BGB geregelt. Es soll dem knftigen
Arbeitgeber ein gutes Bild der Arbeitnehmerin oder des
Arbeitnehmers vermitteln, deshalb ist eine detaillierte Ttig-
keits- und Aufgabenbeschreibung unerlsslich. Die alleinige
Nennung des Berufes, der Position oder der Funktion ist
unzureichend, da erlernter Beruf und ausgebte Ttigkeit
hufig nicht identisch sind. Auch eine Beschreibung der
fachlichen und innerbetrieblichen Entwicklung ist in diesem
Zusammenhang relevant.
Beispiel:Herr Opal war bei uns als Kraftfahrer beschftigt. Zu
seinen Aufgaben gehrten das Ausliefern von Mbeln an
unsere Kunden, das Be- und Entladen des LKWs sowie der
Aufbau und die Montage unserer hochwertigen Mbel.
Darber hinaus ist die Dauer des Arbeitsverhltnisses wahr-
heitsgem anzugeben, das heit: der Zeitraum vom Eintritt
in die Firma bis zum Ende der Kndigungsfrist, bis zum Aus-
laufdatum eines befristeten Vertrags oder bis zum Erreichen
eines vereinbarten Auflsungstermins. Krzere Freistellun-
gen, etwa dann, wenn die Kndigungsfrist luft, sind nicht zu
erwhnen.
Beispiel:
Falsch: Das Arbeitsverhltnis bestand seit dem 01.04.1999
und endet mit Ablauf der Kndigungsfrist am 30.09.2008;
seit dem 02.08.2008 ist Frau Kluge von der Arbeit
freigestellt.
Richtig: Frau Kluge war vom 01. 04.1999 bis zum
30.09.2008 bei uns beschftigt.
WELCHE ZEUGNISTYPENGIBT ES?
Basisinformation Arbeitszeugnisse Seite 11
Das Wichtigste in Krze1. Im Arbeitszeugnis ist die Dauer des Arbeitsverhltnisses
genau zu benennen.
2. Im Arbeitszeugnis ist die Ttigkeit einschlielich der
Kompetenzen und Funktionen genau zu beschreiben.
Dafr bieten Stellenbeschreibungen eine gute Grund-
lage.
3. Weiterbildung und innerbetrieblicher Aufstieg sind in
das Arbeitszeugnis chronologisch aufzunehmen.
Tipp
Viele Unternehmen arbeiten heute mit Stellen-
beschreibungen. Sind diese aktuell, so knnen sie fr die
Darstellung der Ttigkeit von groem Nutzen sein.
7/27/2019 Arbeitszeugnisse-Basisinformation
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Auch krzere Unterbrechungen des Arbeitsverhltnisses, wie
durch Krankheiten, Beurlaubungen, Dienstreisen, Urlaub oder
selbst kurzzeitige Haft, gehren nicht ins Zeugnis, ebenso
wenig Kurzarbeit oder die Beteiligung an einem Streik. Anders
verhlt es sich mit lngeren Unterbrechungen. Dafr sind viele
Ursachen denkbar: Das Arbeitsverhltnis kann unter anderem
wegen langer Erkrankung, Mutterschutz, Elternzeit, lngerer
Haft, Weiterbildung, Studium, Wehr- bzw. Zivildienst oder
lngerer Beurlaubung geruht haben. Als Faustregel gilt, dass
Unterbrechungen, die sich etwa ber die Hlfte der Beschfti-
gungszeit erstreckt haben, im Zeugnis zu benennen sind.
Beispiel:Herr Thies war vom 01.04.2003 bis zum 30. 09. 2008 bei
uns beschftigt; vom 11.07. 2005 bis zum 11. 07. 2008 hat
das Beschftigungsverhltnis geruht.
Die Grnde fr die Unterbrechung sind grundstzlich nicht zu
erwhnen, vor allem dann nicht, wenn sie bei zuknftigen
Arbeitgebern einen negativen Eindruck erwecken wrden.
Grnde allerdings, die das Gegenteil bewirken, knnen ohne
weiteres im Zeugnis erwhnt werden, insbesondere dann,
wenn Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer dies wnschen.
So wirken sich die berufliche Fortbildung, ein Studium odereine Ttigkeit in der Entwicklungshilfe eher wertsteigernd
auf die berufliche Vita aus. Die Grnde fr die Unterbrechun-
gen zu benennen ist in diesen Fllen ratsam, selbst wenn die
Fehlzeiten weniger als die Hlfte der Beschftigungszeit
ausgemacht haben. Handelt es sich um Fehlzeiten aufgrund
von Elternzeit oder Wehr- bzw. Zivildienst, sollten sie eben-
falls im Zeugnis genannt werden, allein um Missverstndnisse
zu vermeiden.
Inhalt und Aufbau des einfachen Zeugnisses
b Firmenbriefpapier mit Namen und Anschrift des
Unternehmens
b berschrift
b Personalien (Vorname und Familienname, bei verheirate-
ten oder geschiedenen Frauen und Mnnern auch der
Geburtsname, gegebenenfalls akademische und ffentlich-
rechtliche Titel, Geburtsdatum)
b Gesamtdauer der Beschftigung (genaues Eintritts- und
Austrittsdatum) und Funktion im Betrieb
b Erluterung des Unternehmens, gegebenenfalls Branche
b Aufgabenbeschreibung
Beschreibung der Ttigkeiten und Aufgaben in
chronologischer Reihenfolge
Position in der betrieblichen Hierarchie, Kompetenzen,
Verantwortung
b Gegebenenfalls Fortbildungsmanahmen
b Ausscheiden, eventuell Grnde fr das Ausscheiden
b Schlussformulierung
Danksagung fr geleistete Arbeit
Bedauern ber Ausscheiden
Verstndnis/Empfehlung
Zukunftswnsche
b
Ort, Datum, Unterschrift
Das qualifizierte Zeugnis
Das qualifizierte Zeugnis ist heute der Regelfall des Arbeits-
zeugnisses. Es liefert, ber die reine Ttigkeitsbeschreibung
des einfachen Zeugnisses hinaus, auch eine Beurteilung der
Leistungs- und Fhrungsqualitten der Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer. Dabei bewertet es alle, also auch unter-
schiedliche Ttigkeiten und Funktionen whrend der
gesamten Beschftigungszeit.
Bei nur kurzer Beschftigungsdauer ist eine umfassende
Beurteilung von Fhrung und Leistung kaum mglich. Des-
halb lsst sich ein qualifiziertes Zeugnis nur ausstellen, wenn
das Arbeitsverhltnis eine gewisse Mindestdauer hatte. Dann
aber kann es von der oder dem Beschftigten unbedingt
verlangt und muss vom Arbeitgeber ausgestellt werden. Der
Gesetzgeber schreibt vor, im qualifizierten Zeugnis die
Gesamtleistung und Gesamtfhrung und damit die Gesamt-
persnlichkeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu
wrdigen. Die individuelle Qualitt der erbrachten Leistungen,
das Knnen und die Arbeitsweise, die Belastbarkeit,
Arbeitsbereitschaft und -motivation, das Sozial- und Fhrungs-
verhalten und weitere Aspekte sind gerecht zu beurteilen,
also weder unter- noch berzubewerten. Auch die Belange
der jeweiligen Branche sind im Zeugnis zu bercksichtigen.
Wer ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ausstellt, muss sich als
Beurteilende oder Beurteilender in besonderem Mae an den
gesetzlich geforderten Grundsatz der wohlwollenden
Basisinformation Arbeitszeugnisse Seite 12
7/27/2019 Arbeitszeugnisse-Basisinformation
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Objektivitt halten. Ist das Zeugnis so abgefasst, dass kein
Wohlwollen erkennbar ist, muss dies stichhaltig begrndetwerden. Eine schlechte Beurteilung ist nur zulssig, wenn die
Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer vllig versagt hat,
dieser Umstand auch belegbar ist und dies nachweislich Aus-
schlag fr die Gesamtbeurteilung gibt. Gelegentliches Fehl-
verhalten wie zum Beispiel einmaliges Zusptkommen hat im
Zeugnis nichts zu suchen. Abmahnungen drfen ebenfalls
nicht im Zeugnis stehen.
Gleichwohl sind die Interessen des zuknftigen Arbeitgebers
beim Verfassen des Zeugnisses zu bercksichtigen, auch wenn
sich dadurch im Einzelfall das berufliche Fortkommen einesArbeitnehmers bzw. einer Arbeitnehmerin verschlechtert. Hat
beispielsweise eine rechtskrftige Verurteilung wegen fort-
gesetzter Untreue, Urkundenflschung und Unterschlagung
zu einer fristlosen Entlassung gefhrt, so sind diese Umstnde
im Zeugnis zu benennen. Ein Zeugnis, das die Straftaten ver-
schweigt und das persnliche Fhrungsverhalten beschnigt,
widerspricht dem Wahrheitsgrundsatz von Arbeitszeugnissen.
Zugleich besteht eine Verpflichtung zur Kontinuitt von
Beurteilungsgrundstzen. Das bedeutet, dass Arbeitgeber sich
an die in einem Zwischenzeugnis oder anderweitig vorge-
nommene Beurteilung der Arbeitnehmerin oder des Arbeit-
nehmers halten mssen.
Inhalt und Aufbau des qualifizierten Zeugnisses
Inhaltlich wie das einfache Zeugnis, jedoch mit den
zustzlichen Beurteilungen:
b Leistungsbeurteilung
Arbeitsbereitschaft (Arbeitsmotivation, Eigeninitiative)
Arbeitsbefhigung (Knnen, Kenntnisse, Ausdrucks-
vermgen, Belastbarkeit)
Arbeitsweise (Arbeitsgte, Zuverlssigkeit,
Verhandlungsgeschick, Arbeitstempo)
Arbeitserfolg (Arbeitsmenge)
b Verhaltensbeurteilung
Verantwortungsbereitschaft (zum Beispiel Vertrauens-
wrdigkeit, Loyalitt)
Sozialverhalten (Verhalten gegenber Vorgesetzten,
Kollegen/Kolleginnen und Dritten, zum Beispiel Kunden/
Kundinnen oder Geschftspartnern/-partnerinnen
Beachtung von Vorschriften (zum Beispiel
Unfallverhtungsvorschriften)
Fhrungsverhalten (zum Beispiel Mitarbeiterfhrung)
b
zusammenfassende Gesamtbeurteilung
Das Zwischenzeugnis
Ein Zwischenzeugnis wird whrend eines noch bestehenden
Arbeitsverhltnisses ausgestellt. Es gelten dafr die gleichen
Grundstze wie fr ein qualifiziertes Zeugnis. Ein Zwischen-
zeugnis bezieht sich folglich auf Inhalt und Dauer der
Beschftigung sowie auf die Leistungen und das Fhrungs-
verhalten.
Es gibt einen Rechtsanspruch auf die Ausstellung eines
Zwischenzeugnisses, wenn dafr ein triftiger Grund vorliegt.
Das knnen folgende Umstnde sein:
b drohende Insolvenz des Arbeitgebers
b bevorstehende Beendigung des Arbeitsverhltnisses
(Eigenkndigung, arbeitgeberseitige Kndigung, Ablauf
eines befristeten Vertrags, Auflsungsvertrag)
b organisatorische nderungen im Unternehmen/Betrieb,
die Auswirkungen auf den Arbeitsplatz haben
b Wechsel der oder des Vorgesetzten
b Versetzung innerhalb des Unternehmens/Betriebes
b Wechsel des Aufgaben- beziehungsweise Verantwortungs-
bereiches
b Abschluss befristeter Sonderaufgaben/Projektaufgaben
b Unterbrechung des Arbeitsverhltnisses (mgliche Grnde:
Elternzeit, Freistellung als Betriebs- oder Personalrat/-rtin,
bernahme eines politischen Mandats, Einberufung zum
Zivil- oder Wehrdienst)
b Zulassungsvoraussetzung fr Fortbildungs- oder Aufstiegs-
vorhaben
Basisinformation Arbeitszeugnisse Seite 13
Das Wichtigste in Krze
1. Ein qualifiziertes Zeugnis ist auf Verlangen auszustellen.
2. Ein qualifiziertes Zeugnis muss allen Ansprchen an ein
einfaches Zeugnis gengen.
3. Im qualifizierten Zeugnis werden die Leistungen und das
Fhrungsverhalten der Arbeitnehmer/-innen beurteilt.
4. Das qualifizierte Zeugnis hat den Grundstzen von
Wahrheit und Wohlwollen zu entsprechen.
7/27/2019 Arbeitszeugnisse-Basisinformation
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Mit dem Zwischenzeugnis erhalten Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer eine Einschtzung ihres Status quo im Unter-nehmen mit guten Chancen auf ein positives Zeugnis, da
Arbeitgeber in den hier genannten Fllen sicher nicht demoti-
vieren wollen. Es ist eher wahrscheinlich, dass sie mit einem
freundlich-wohlwollenden Zwischenzeugnis Beschftigte
binden und anspornen mchten. Ist zu einem spteren
Zeitpunkt ein Abschlusszeugnis zu erstellen, dann ist der
Arbeitgeber an seine positiven Beurteilungen aus dem
Zwischenzeugnis grundstzlich gebunden.
Es empfiehlt sich, am Ende des Textes den Grund fr die
Erteilung des Zwischenzeugnisses aufzunehmen (z. B. Vor-
gesetztenwechsel, Umstrukturierung oder Unterbrechung
des Arbeitsverhltnisses). Damit wird der Anlass fr die Zeug-
niserteilung transparent und lsst keinen Raum fr weitere
Spekulationen.
Beispiel:
Herr Kruse bat um dieses Zwischenzeugnis, da seine Vor-
gesetzte aus unserem Unternehmen ausscheidet. Wir freuen
uns auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit mit ihm.
Abzuraten ist davon, ein Zwischenzeugnis lediglich just for
fun, also zum Testen des eigenen Marktwertes, zur Durch-
setzung einer Gehaltserhhung oder schlicht als Androhungeiner mglichen Eigenkndigung einzufordern. Dieses
Verhalten kann leicht ins Gegenteil umschlagen und das
Arbeitsklima belasten, denn Arbeitgeber knnten darin einen
Abwanderungswillen der oder des Beschftigten vermuten.
Das Ausbildungszeugnis
Bei Beendigung einer Ausbildung oder beruflichen Fortbil-
dung ist der Arbeitgeber verpflichtet, Auszubildenden,
Umschlerinnen und Umschlern sowie Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmern ein Zeugnis auszustellen, das von der
jeweiligen Ausbilderin oder dem jeweiligen Ausbilder unter-
schrieben wurde. Dies gilt auch bei vorzeitigem Abbruch
oder Nichtbestehen der Abschlussprfung. Das Zeugnis kann
einfach oder qualifiziert sein. Das einfache Zeugnis ist in
jedem Fall, das qualifizierte nur auf Verlangen der oder des
Auszubildenden auszustellen.
Das einfache Ausbildungszeugnis enthlt, wie das einfache
Arbeitszeugnis, lediglich Angaben ber Art, Dauer und Ziel
der Berufsausbildung sowie ber die in der Ausbildungszeit
erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse, jedoch keine
Beurteilungen. Es fhrt in chronologischer Reihenfolge auf,
welche Ausbildungsbereiche durchlaufen und welche Fertig-
keiten und Kenntnisse dabei erworben wurden. Ebenso
gibt es an, vor welcher Berufskammer die Abschlussprfung
bestanden wurde. Fehlt letztere Angabe, so kann dies
mglicherweise auf eine nicht bestandene Prfung hinwei-
sen. Hat sich die Ausbildungszeit wegen guter Leistungen
verkrzt, so darf auch diese Tatsache im Zeugnis nicht fehlen.
Basisinformation Arbeitszeugnisse Seite 14
Das Wichtigste in Krze
1. Ein Zwischenzeugnis ist eine Beurteilung whrend einesbestehenden Arbeitsverhltnisses.
2. Fr das Zwischenzeugnis bedarf es eines triftigen
Grundes.
3. Aufbau und Inhalt des Zwischenzeugnisses orientieren
sich am qualifizierten Zeugnis.
4. Am Ende des Zwischenzeugnisses sollte der Ausstellungs-
grund stehen.
7/27/2019 Arbeitszeugnisse-Basisinformation
15/46
Inhalt und Gliederung des einfachen
Berufsausbildungszeugnisses
b
Firmenbriefpapier mit Namen und Anschrift desUnternehmens
b berschrift; hier: Ausbildungszeugnis
b Personalien (Vorname und Familienname, bei verheirate-
ten oder geschiedenen Frauen und Mnnern auch der
Geburtsname, gegebenenfalls akademische und ffentlich-
rechtliche Titel, Geburtsdatum)
b Gesamtdauer des tatschlichen Ausbildungsverhltnisses
b Beschreibung sowie Art und Ziel der Berufsausbildung
b Erworbene Kenntnisse und Fhigkeiten
b Benennung der Berufskammer, vor der die Abschluss-
prfung bestanden wurde, mit Ort und Noteb Schlussformulierung (zum Beispiel Wnsche fr den
weiteren beruflichen Lebensweg)
b Ort, Datum, Unterschrift
Das qualifizierte Ausbildungszeugnis enthlt Angaben ber
Art, Dauer und Ziel der Berufsausbildung sowie ber die in
der Ausbildungszeit erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse.
Darber hinaus sind Fhrungsverhalten und Leistungen der
oder des Auszubildenden zu beurteilen. Sofern besondere
fachliche Fhigkeiten festgestellt wurden, sind diese positiv
hervorzuheben. Ein qualifiziertes Zeugnis ist fr Auszubil-
dende besonders wichtig, da die darin vorgenommenen
Bewertungen die weitere berufliche Entwicklung nachhaltig
beeinflussen knnen.
Besonders bei jugendlichen Auszubildenden sollte das Zeug-
nis nicht zu streng formuliert, sondern vielmehr grozgig
vom Gedanken der wohlwollenden Frderung des beruf-
lichen Fortkommens geprgt sein.
Inhalt und Gliederung des qualifizierten
Berufsausbildungszeugnisses
Inhaltlich wie ein einfaches Berufsausbildungszeugnis,
jedoch mit den zustzlichen Beurteilungen:
b Verhaltens- und Leistungsbeurteilung
Teamfhigkeit und Kooperationsbereitschaft, soziales
Verhalten
Initiative, Interesse und Lernwilligkeit sowie -fhigkeit
Flei, Ehrgeiz und Eifer
Auffassungsgabe
Besondere fachliche Fhigkeiten und/oder besondere
Eignung
Arbeitsverhalten, Arbeitsmenge, Arbeitsausfhrung,
Arbeitstempo
Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit, Geschick
Berichtsheft, Ordnungs- und Sauberkeitssinn, Pnktlichkeit
b zusammenfassende Gesamtbeurteilung
Basisinformation Arbeitszeugnisse Seite 15
Das Wichtigste in Krze
1. Auszubildenden ist am Ende der Berufsausbildungmindestens ein einfaches Ausbildungszeugnis
auszustellen.
2. Das einfache Ausbildungszeugnis enthlt Angaben ber
Art, Dauer und Ziel der Berufsausbildung sowie ber die
in der Ausbildung erworbenen Fertigkeiten und Kennt-
nisse.
3. Auf Verlangen ist ein qualifiziertes Zeugnis auszustellen.
4. Das qualifizierte Zeugnis enthlt Angaben ber Leistung,
Fhrung und besondere fachliche Fhigkeiten des/der
Auszubildenden.
5. Auszubildende knnen unter bestimmten Voraus-
setzungen ein Zwischenzeugnis verlangen.
Tipp
Verlangen Sie stets ein qualifiziertes Ausbildungszeugnis,
damit sich ein zuknftiger Arbeitgeber ein umfassendes
Bild von Ihren Fertigkeiten und Fhigkeiten machen kann!
7/27/2019 Arbeitszeugnisse-Basisinformation
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Unter bestimmten Voraussetzungen knnen Auszubildende
vom Arbeitgeber die Ausstellung eines Zwischenzeugnisses
verlangen. Diese Voraussetzungen sind:b Die Ausbildung wird abgebrochen
b Ein Wechsel des Ausbildungsberufs oder des Ausbildungs-
betriebs ist geplant
b Die oder der Auszubildende wird nach Ende der
Ausbildung nicht bernommen und muss sich daher
frhzeitig neu bewerben
Basisinformation Arbeitszeugnisse Seite 16
7/27/2019 Arbeitszeugnisse-Basisinformation
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In einem qualifizierten Arbeits- oder Ausbildungszeugnis und
in einem Zwischenzeugnis werden Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer grundstzlich nach ihrer Leistung und ihrerFhrung beurteilt. Hufig schliet sich daran auch eine
zusammenfassende Gesamtbeurteilung an.
Benotung der Leistung
Die Leistungsbeurteilung, sprich Leistungsbenotung, setzt bei
der Frage an, wie zufrieden der Arbeitgeber mit den Leistun-
gen der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers insgesamt
war. Waren danach die Leistungen:
sehr gut,dann bertrifft der/die Arbeitnehmer/-in die mit dem
Arbeitsplatz verbundenen Anforderungen bei weitem und
die Leistungen liegen weit ber dem betrieblichen Durch-
schnitt. Er/Sie hat whrend der gesamten Beschftigungs-
dauer berdurchschnittlich gute Leistungen erbracht.
gut,
dann war der/die Arbeitnehmer/-in berdurchschnittlich
gut und hat die mit dem Arbeitsplatz verbundenen Anforde-
rungen bertroffen. Er/Sie war besser als der betriebliche
Durchschnitt.
befriedigend,
dann hat der/die Arbeitnehmer/-in die betrieblich gesetzten
Normen und die mit dem Arbeitsplatz verbundenen Anforde-
rungen erfllt. Seine/Ihre Leistungen waren durchschnittlich.
ausreichend,
dann haben die Leistungen Mngel aufgewiesen. Er/Sie hat
die mit dem Arbeitsplatz verbundenen Anforderungen nicht
immer erfllt. Die Leistungen lagen zwar unterhalb des
Durchschnitts, aber entsprachen insgesamt noch den betrieb-
lichen Anforderungen.
mangelhaft,
dann haben die Leistungen den betrieblichen Anforderun-
gen in keiner Weise entsprochen. Der/Die Arbeitnehmer/-inwar fr den Betrieb nicht haltbar. Es ist aber zu erkennen,
dass er/sie ber Grundkenntnisse verfgt und sich die Defizite
mglicherweise beheben lassen.
ungengend,
dann entsprachen die Leistungen nicht den betrieblichen
Anforderungen. Er/Sie hat vllig versagt. Die Grundkenntnisse
sind so lckenhaft, dass sich die Mngel nicht beheben lassen.
Leistungen lassen sich sowohl allgemein als auch differenziert
anhand einzelner Leistungsmerkmale, wie Arbeitsbereitschaft
oder Arbeitsbefhigung, beurteilen. Hat das Arbeitsverhltnis
relativ kurz bestanden, gengt eine allgemeine Leistungsbe-urteilung. Je lnger die Beschftigung angedauert hat, desto
ausfhrlicher sollte die Beurteilung einzelner Leistungsmerk-
male im Zeugnis ausfallen. Es muss aber nicht zwingend auf
jedes Merkmal eingegangen werden.
Allgemeine Leistungsbeurteilung
Sehr gute Leistungen werden meist durch eine Zufrieden-
heitsbekundung mit bis zu drei Steigerungen (stets,
vollste als weitere Steigerung der Steigerung volle et
cetera) ausgedrckt. Gebruchliche Formulierungen sind:
hat die bertragenen Aufgaben stets zu unserer
vollsten Zufriedenheit erfllt.
Wir waren mit den Leistungen stets/in jeder Hinsicht
auerordentlich zufrieden.
Er/Sie hat unsere Erwartungen immer und in allerbester
Weise erfllt.
Seine/Ihre Leistungen haben in jeder Hinsicht unsere volle
Anerkennung gefunden.
WIE WIRD WAS BEURTEILT?
Basisinformation Arbeitszeugnisse Seite 17
Das Wichtigste in Krze
1. Die Leistungsbeurteilung ist nach den Merkmalen
Arbeitsbereitschaft, Arbeitsbefhigung, Arbeitsweise
und Arbeitserfolg zu differenzieren und zu beurteilen.
2. Ausfhrungen zu den einzelnen Merkmalen steigern
den Wert des Zeugnisses.
7/27/2019 Arbeitszeugnisse-Basisinformation
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Wir waren mit seinen/ihren Leistungen stets sehr
zufrieden.
Seine/Ihre Leistungen waren stets sehr gut/immerhervorragend.
Gute Leistungen werden meist durch eine Zufriedenheitsbe-
kundung mit zwei Steigerungen ausgedrckt. Gebruchliche
Formulierungen sind:
hat die bertragenen Aufgaben stets zu unserer
vollen Zufriedenheit erfllt.
hat die bertragenen Aufgaben zu unserer vollsten
Zufriedenheit erfllt.
Wir waren whrend der gesamten Beschftigungszeit
mit seinen/ihren Leistungen voll und ganz zufrieden. hat den Erwartungen und Anforderungen in jeder
Hinsicht und bester Weise entsprochen.
Seine/Ihre Leistungen waren immer gut/fanden stets
unsere volle Anerkennung.
Befriedigende Leistungen werden meist durch eine
Zufriedenheitsbekundung mit einer Steigerung ausgedrckt.
Gebruchliche Formulierungen sind:
hat die bertragenen Aufgaben zu unserer vollen
Zufriedenheit erledigt.
hat die bertragenen Aufgaben stets/immer/sehr zu
unserer Zufriedenheit erfllt.
Seine/Ihre Leistungen waren stets/immer zufrieden-
stellend.
hat jederzeit/stets zufriedenstellend
gearbeitet.
Wir waren mit seinen/ihren Leistungen
voll/sehr/immer/stets/jederzeit zufrieden.
hat unseren Erwartungen in jeder Hinsicht
entsprochen.
Ausreichende Leistungen werden meist durch eine einfache
Zufriedenheitsbekundung ausgedrckt. Gebruchliche
Formulierungen sind: hat die bertragenen Aufgaben zu unserer
Zufriedenheit erfllt.
Wir waren mit seinen/ihren Leistungen zufrieden.
hat unseren Erwartungen entsprochen.
hat zufriedenstellend gearbeitet.
Mangelhafte Leistungen werden durch eine Bekundung von
eingeschrnkter Zufriedenheit oder durch den Hinweis
auf das Bemhen der Arbeitnehmer/-innen ausgedrckt.
Gebruchliche Formulierungen sind:
hat die bertragenen Aufgaben insgesamt zu unsererZufriedenheit erledigt.
hat sich stets bemht, die bertragenen Aufgaben
zu erledigen.
hat unsere Erwartungen grtenteils erfllt.
Ungengende Leistungen werden durch eine Bekundung
von Unzufriedenheit oder Unzulnglichkeit ausgedrckt.
Gebruchliche Formulierungen sind:
konnte den bertragenen Aufgaben nicht gerecht
werden.
hat versucht, die Leistungen zu erbringen, die wir an
diesem Arbeitsplatz fordern mssen.
hatte Gelegenheit, die bertragenen Aufgaben
zu erledigen.
Basisinformation Arbeitszeugnisse Seite 18
7/27/2019 Arbeitszeugnisse-Basisinformation
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Differenzierende Leistungsmerkmale
Wer lange in einem Betrieb beschftigt war, hat in der Regel
Unterschiedliches geleistet. Deshalb sind die Arbeitsleistun-
gen nicht nur allgemein, sondern auch differenziert zu
bewerten. Dafr empfehlen sich die Kriterien Arbeitsbereit-
schaft, Arbeitsbefhigung, Arbeitsweise und Arbeitserfolg,
die ihrerseits in weitere Einzelmerkmale aufgefchert und
dadurch detailliert bewertet werden knnen.
1. Arbeitsbereitschaft
Beinhaltet: die Motivation, den Flei und Arbeitswillen des
Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin; seine/ihre Eigen-initiative und Selbststndigkeit.
2. Arbeitsbefhigung
Beinhaltet: Knnen und Fachkenntnisse einschlielich Auf-
fassungsgabe und Weiterbildungen; Ausdrucksvermgen
und Belastbarkeit.
3. Arbeitsweise
Beinhaltet: Arbeitsgte; Zuverlssigkeit und Sorgfalt bei
der Arbeit; Verhandlungsgeschick; Arbeitstempo.
4. Arbeitserfolg
Beinhaltet: die Bewertung der Arbeitsmenge und des
Arbeitsergebnisses, gegebenenfalls auch in seiner Aus-wirkung auf den Erfolg des Betriebes.
Arbeitsbereitschaft
Zur Bewertung der Arbeitsbereitschaft werden folgende
Formulierungen verwendet:
Arbeitsmotivation/Eigeninitiative
Sehr gut:
b auergewhnlich aktiv
b zeigte stets Initiative, groen Flei und Eifer
b hatte immer sehr gute Ideen und gab wertvolle/weiter-
fhrende Anregungen
b zeigte stets Eigeninitiative und berzeugte durch
seine/ihre groe Leistungsbereitschaft
b ergriff stets selbststndig die Initiative und fhrte alle
erforderlichen Manahmen entschlossen durch
Gut:
b zeigte stets Initiative, Flei und Eifer
b fhrte alle Aufgaben mit groer Umsicht, hervorragendem
Wissen und hohem Engagement aus
b hatte stets gute Ideen und gab wertvolle/weiterfhrende
Anregungen
b handelte selbststndig und ging alle Arbeiten
tatkrftig/engagiert an
b handelte selbststndig und ergriff die Initiative
b ergriff selbst die Initiative und setzte sich mit gutem
Engagement fr unseren Betrieb ein
Befriedigend:
b zeigte Initiative, Flei und Eifer, oder auch: zeigte Initiative
und Einsatzbereitschaft
b erbrachte zufriedenstellende Initiativeb fhrte seine Aufgaben mit Umsicht, Wissen und
Engagement aus
b hatte eigene Anregungen
b erfllte die ihm/ihr bertragenen Aufgaben weitgehend
selbststndig
Ausreichend:
b erledigte Arbeiten/Aufgaben im Groen und Ganzen
umsichtig und engagiert
b zeigte bei entsprechendem Ansto Flei und Eifer
b erfllte seine/ihre Aufgaben entsprechend unseren
Erwartungenb fhrte unter Anleitung die ihm bertragenen Aufgaben
aus
b bemhte sich, Anregungen zu geben
b zeigte Flei und Eifer bei entsprechendem Ansto, zeigte
die geforderte Einsatzbereitschaft
Arbeitsbefhigung
Zur Bewertung der Arbeitsbefhigung werden folgende
Formulierungen verwendet:
Knnen/Kenntnisse/Fachkenntnisse
Sehr gut:
b umfassende, fundierte und vielseitige Fachkenntnisse,
die er/sie bei schwierigen Aufgaben sehr sicher einsetzte
b beherrschte sein/ihr Arbeitsgebiet umfassend/fachlich,
souvern/vollkommen/hervorragend
b besitzt ein sehr gutes, jederzeit verfgbares Fachwissen
b fand stets sehr gute/optimale Lsungen
Basisinformation Arbeitszeugnisse Seite 19
7/27/2019 Arbeitszeugnisse-Basisinformation
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b fand sich stets in neuen Situationen sehr sicher zurecht
b hatte stets sehr gute Ideen
b verfgt ber hervorragende Sprachkenntnisse
Gut:
b verfgt ber ein gutes, fundiertes Fachwissen und lst
schwierige Aufgaben jederzeit
b verfgt ber grndliche, abgesicherte Fachkenntnisse
und setzt sie bei schwierigen Aufgaben sicher ein
b arbeitete immer sicher und selbststndig
b fand sich immer in neuen Situationen gut zurecht
b erarbeitete stets gute und verwertbare Lsungen
b verfgt ber gute und fundierte Sprachkenntnisse
Befriedigend:b verfgte ber solide und brauchbare Fachkenntnisse
b verfgte ber gute Erfahrungen
b hat die erforderlichen Fachkenntnisse und setzte sie mit
Erfolg ein
b war in der Lage, sich den jeweiligen Situationen
anzupassen
b verfgt ber solide Sprachkenntnisse
Ausreichend:
b verfgte ber ein solides Grundwissen in seinem/ihrem
Arbeitsgebiet
b beherrschte im Allgemeinen die Anforderungenseines/ihres Arbeitsgebiets
b verfgte ber hinreichende Fachkenntnisse
b verfgte ber Grundkenntnisse der englischen Sprache
Ausdrucksvermgen
Sehr gut:
b formulierte seine/ihre Aussagen immer klar, treffend
und berzeugen
Gut:
b formulierte klar und drckte sich gut aus
Befriedigend:
b Seine/Ihre Formulierungen waren fr alle verstndlich
Ausreichend:
b Im Allgemeinen formulierte er/sie fr alle verstndlich
Belastbarkeit
Sehr gut:
b arbeitete unermdlich und war sehr belastbar
b war ein/-e immer ausdauernde/-r und auergewhnlich
belastbare/-r Mitarbeiter/-in
b konnte auch unter schwierigsten Arbeitsbedingungen alle
ihm/ihr gestellten Aufgaben stets sehr gut bewltigen
Gut:
b arbeitete ausdauernd und ist gut belastbar
b war auch starkem Arbeitsanfall jederzeit gewachsen
Befriedigend:
b war dem blichen Arbeitsanfall/den blichen Belastungen
gewachsen
b war belastbar und den Anforderungen gewachsen
b war starkem Arbeitsanfall gewachsen
b war ein/-e ausdauernde/-r und belastbare/-r Mitarbeiter/-in
Ausreichend:
b war dem blichen Arbeitsanfall/den blichen Belastungengrtenteils gewachsen
b zeigte Belastbarkeit
b war eingeschrnkt belastbar
Arbeitsweise
Zur Bewertung der Arbeitsweise werden folgende
Formulierungen verwendet:
Arbeitsgte
Sehr gut:
b arbeitete stets uerst grndlich und mit groer
Sorgfalt
b arbeitete sehr zuverlssig und gewissenhaft
b arbeitete stets/immer mit grter Genauigkeit und
uerster Sorgfalt
b erfllte mit seiner/ihrer Arbeit stets/immer hchste
Ansprche
b Die Ausfhrung seiner/ihrer Arbeit entsprach auch in
schwierigen Fllen stets unserem Qualittsstandard
Gut:
b arbeitete stets grndlich und mit groer Sorgfalt
b arbeitete zuverlssig und gewissenhaft
b arbeitete stets sorgfltig und genau
b erfllte mit seiner/ihrer Arbeit stets hohe Ansprche
b Die Ausfhrung seiner/ihrer Arbeit entsprach auch bei
wechselnden Anforderungen unserem Qualittsstandard
Befriedigend:
b arbeitete sorgfltig und genau
b erfllte mit seiner/ihrer Arbeit hohe Ansprche
Basisinformation Arbeitszeugnisse Seite 20
7/27/2019 Arbeitszeugnisse-Basisinformation
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b Die Ausfhrung seiner/ihrer Arbeit entsprach unserem
Qualittsstandard
Ausreichend:
b arbeitete im Allgemeinen sorgfltig und genau
b erfllte mit seiner/ihrer Arbeit stets unsere Ansprche
b Die Ausfhrung seiner/ihrer Arbeit entsprach im All-
gemeinen unserem Qualittsstandard
Zuverlssigkeit
Sehr gut:
b war stets ein/-e uerst pflichtbewusste/-r und
verschwiegene/-r Mitarbeiter/-in
b war stets uerst zuverlssigb war stets uerst zuverlssig und immer pflichtbewusst
b war jederzeit ein/-e uerst vertrauenswrdige/-r
Mitarbeiter/-in, der/die stets bereit war, die volle
Verantwortung zu bernehmen
b Wir konnten immer auf seine/ihre absolute
Zuverlssigkeit vertrauen
Gut:
b war stets ein/-e pflichtbewusste/-r und vertrauens-
wrdige/-r Mitarbeiter/-in
b war immer zuverlssig
b arbeitete stets zuverlssig und gewissenhaftb war jederzeit ein/-e vertrauenswrdige/-r Mitarbeiter/-in
und war immer bereit, Verantwortung zu bernehmen
Befriedigend:
b war vertrauenswrdig
b war zuverlssig
b arbeitete zuverlssig und gewissenhaft
b war ein/-e pflichtbewusste/-r und zuverlssige/-r
Mitarbeiter/-in
b war ein/-e insgesamt vertrauenswrdige/-r Mitarbeiter/-in,
der/die gelegentlich Verantwortung bernahm
Ausreichend:
b bewltigte die entscheidenden Arbeiten zuverlssig
b war im Allgemeinen ein/-e zuverlssige/-r Mitarbeiter/-in
b Seine/Ihre Zuverlssigkeit war im Allgemeinen
zufriedenstellend
b Erwhnenswert ist auch seine/ihre Zuverlssigkeit
Verhandlungsgeschick
Sehr gut:
b war stets ein/-e berzeugende/-r und versierte/-r
Verhandlungspartner/-in
Gut:
b war ein/-e gewandte/-r Verhandlungspartner/-in
Befriedigend:
b war im Verhandeln durchaus geschickt
Ausreichend:
b war im Verhandeln im Allgemeinen geschickt
Arbeitstempo
Sehr gut:b arbeitete immer auergewhnlich schnell und zgig
Gut:
b arbeitete immer schnell und zgig
Befriedigend:
b arbeitete zgig
Ausreichend:
b arbeitete bestndig
Arbeitserfolg
Zur Bewertung des Arbeitserfolges werden folgende
Formulierungen verwendet:
Arbeitsmenge
Sehr gut:
b Seine/Ihre Arbeitsmenge lag immer weit ber unseren
Erwartungen
b arbeitete stets besonders berlegt und wirksam
b erzielte stets optimale Lsungen
b Die Qualitt seiner/ihrer Arbeit erfllte stets unsere
hchsten Ansprche
b bertraf mit seinen/ihren Arbeitsergebnissen stets unsere
Erwartungen
Gut:
b Seine/Ihre Arbeitsmenge lag immer ber unseren
Erwartungen
b arbeitete stets berlegt und wirksam
b erzielte stets gute Lsungen
b Die Qualitt seiner/ihrer Arbeit entsprach stets unseren
hohen Ansprchen
Basisinformation Arbeitszeugnisse Seite 21
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b lag mit seinen/ihren Arbeitsergebnissen ber dem
Durchschnitt
Befriedigend:
b Seine/Ihre Arbeitsmenge entsprach unseren Erwartungen
b arbeitete gleichmig
b erzielte befriedigende Lsungen
b Die Qualitt seiner/ihrer Arbeit entsprach stets unseren
Ansprchen
b Seine/Ihre Arbeitsergebnisse erfllten unsere Erwartungen
in vollem Umfang
Ausreichend:
b Seine/Ihre Arbeitsmenge entsprach im Allgemeinen
unseren Erwartungenb arbeitete im Allgemeinen gleichmig
b Seine/Ihre Arbeitsqualitt war im Allgemeinen zufrieden-
stellend
b Die Qualitt seiner/ihrer Arbeit entsprach im Allgemeinen
unseren Ansprchen
b Die Arbeitsergebnisse waren ausreichend
Die Formulierungen sind Beispiele aus der Zeugnissprache. Es
ist davon auszugehen, dass Zeugnisausstellerinnen und -aus-
steller mit den damit einhergehenden Wertungen vertraut
sind und gezielt diese Standardformulierungen verwenden.Dies gilt verstrkt, wenn die Firma gro ist und ber eine
eigene Personalabteilung verfgt. Man sollte aber auch
wissen, dass vor allem Zeugnisse aus kleineren Firmen manch-
mal aus Unkenntnis besser gemeint sind, als sie nach der
Zeugnissprache tatschlich zu verstehen sind. Es ist also immer
darauf zu achten, was zwischen den Zeilen steht, wer das
Zeugnis verfasst hat usw. Deshalb ist der Gesamteindruck des
Zeugnisses zu prfen: Ist es in sich schlssig, bin ich als Leser
oder Leserin berzeugt?
Beispiel:
Herr Krger, ein Kraftfahrer, der Mbel ausliefert und sie
zudem montiert, legte zwar bei der Erledigung seiner
Aufgaben ein enormes Tempo an den Tag und war zudem
berdurchschnittlich belastbar, aber bei der Mbelmon-
tage unterliefen ihm gelegentlich kleine Fehler, da ihm
die Fachkenntnisse dafr fehlten.
Seine Leistungsbewertung knnte im Zeugnis folgender-
maen ausfallen:
Herr Krger war stets mit groem Flei und Eifer bei der
Arbeit und erledigte die Auftrge auergewhnlich schnell
und zgig. (sehr gute Arbeitsbereitschaft und sehr gutes
Arbeitstempo). Er verfgt ber gute Erfahrungen bei der
Mbelmontage und seine Arbeitsergebnisse entsprachen im
Allgemeinen unseren Anforderungen. (befriedigende Kennt-
nisse und ausreichende Arbeitsgte). Insgesamt waren wir
mit den Leistungen von Herrn Krger whrend der gesamten
Beschftigungszeit voll und ganz zufrieden. (zusammen-
fassende, allgemein gute Leistungsbeurteilung).
Beurteilung der Fhrung
Neben der Leistung bewertet der Arbeitgeber im qualifizier-
ten Zeugnis auch das Fhrungsverhalten. Dabei geht es all-
gemein um das Verhalten im Betrieb die so genannten Soft
Skills und nur in einem speziellen Sinne um die Fhrungs-
rolle als Vorgesetzte oder Vorgesetzter. Beurteilt wird, wie
sich die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer in die be-
triebliche Ordnung einfgt, ob sie/er sich bei der Arbeit
kooperativ, freundlich, aufgeschlossen und kritikfhig zeigt
oder wie das Verhalten gegenber Vorgesetzten, Mitarbei-
tern und Mitarbeiterinnen, Kollegen und Kolleginnen undgegebenenfalls Publikum oder Kunden/Kundinnen ist.
Die Beurteilung der persnlichen Fhrung hat sich ausschlie-
lich auf die berufliche Situation und nicht auf auerdienst-
liches, privates Verhalten zu beziehen. Weder parteipolitische
noch weltanschauliche oder gewerkschaftliche Orientierung
und Aktivitten sind im Zeugnis zu erwhnen. Auch Hinweise
auf eine Ttigkeit zum Beispiel als Mitglied des Betriebsrats,
Personalrat/-rtin, Vertrauensperson der Schwerbehinderten
oder auf gewerkschaftliche Aktivitten von Arbeitnehmern
und Arbeitnehmerinnen haben im Zeugnis nichts zu suchen.
Ausnahme: Die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer ver-
langt dies ausdrcklich. Die Aufzhlung von Straftaten ist
ebenfalls fehl am Platze, es sei denn, sie stehen mit dem Ar-
beitsverhltnis in direktem Zusammenhang, sind nachgewie-
sen, von erheblichem Gewicht und fr die Gesamtbeurteilung
ausschlaggebend. Die Rcksichtnahme auf das weitere
berufliche Fortkommen von Arbeitnehmerinnen und Arbeit-
nehmern findet ihre Grenze am Interesse des knftigen
Arbeitgebers, sich auf die Beurteilung im Wesentlichen
verlassen zu knnen.
Basisinformation Arbeitszeugnisse Seite 22
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Beispiel:
Eine Kassiererin wird wegen Unterschlagung und Diebstahl
bei der Arbeit rechtskrftig verurteilt. Der Arbeitgeber hat
sie deshalb fristlos entlassen. Dies muss im Zeugnis stehen,
allein schon, damit der Wahrheitspflicht gengt wird.
Im Zweifel hat die Wahrheitspflicht Vorrang. Gleichwohl kann
es fr Zeugnisverfasserinnen und -verfasser eine besondere
Herausforderung bedeuten, die richtige Balance zwischen
Wahrheitspflicht und ebenfalls gefordertem Wohlwollen zu
finden.
Benotung des Fhrungsverhaltenshnlich wie die Leistungsbenotung setzt die Benotung des
Fhrungsverhaltens bei der Frage an, wie zufrieden der Ar-
beitgeber mit der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer
insgesamt war. Waren danach die Leistungen:
sehr gut,
dann wurden die gestellten Anforderungen bei weitem
bertroffen. Sein/Ihr Verhalten und seine/ihre Umgangs-
formen waren immer hervorragend, und er/sie gehrte zu
den Mitarbeiter/-innen, die von allen am meisten geschtzt
wurden.
gut,dann hat sich der/die Arbeitnehmer/-in berdurchschnitt-
lich gut verhalten und damit die Anforderungen bertroffen.
Er/Sie war bei allen ein/-e beliebte/-r und anerkannte-/r
Mitarbeiter/-in und Kollege/Kollegin.
befriedigend,
dann wurden die Anforderungen durch einwandfreies
Verhalten erfllt. Das Fhrungsverhalten war nicht zu bean-
standen.
ausreichend,
dann hat das Fhrungsverhalten gelegentlich Mngel auf-
gewiesen. Die Erwartungen wurden nicht immer erfllt, und
das persnliche Verhalten war nicht immer frei von Beanstan-
dungen. Trotzdem entsprach es insgesamt noch den betrieb-
lichen Anforderungen.
mangelhaft,
dann entsprach das persnliche Verhalten nicht den be-
trieblichen Anforderungen. Der/Die Arbeitnehmer/-in war fr
den Betrieb nicht haltbar. Es ist aber zu erkennen, dass er/sie
bemht war, sein Verhalten zu ndern.
Hat das Arbeitsverhltnis nur kurz bestanden, gengt eine all-
gemeine Aussage zur Fhrung. Je lnger das Arbeitsverhltnis
angedauert hat, desto ausfhrlicher und differenzierter sindeinzelne Fhrungsmerkmale im Zeugnis aufzufhren und zu
bewerten.
Allgemeine Beurteilung des Fhrungsverhaltens
Gebruchliche Formulierungen fr sehr gute Fhrung sind:
b Sein/Ihr persnliches Verhalten war immer absolut vor-
bildlich und er/sie wurde von Vorgesetzten, Kollegen/
Kolleginnen und Kunden/Kundinnen gleichermaen sehr
geschtzt.
b Er/Sie war stets sehr hilfsbereit.
b Er/Sie war wegen seines/ihres freundlichen Wesens undseiner/ihrer kollegialen Haltung bei Vorgesetzten,
Kollegen/Kolleginnen (und Kunden/Kundinnen) gleicher-
maen sehr geschtzt.
Gebruchliche Formulierungen fr gute Fhrung sind:
b Sein/Ihr persnliches Verhalten war stets einwandfrei/
vorbildlich und er/sie wurde von Vorgesetzten, Kollegen/
Kolleginnen (und Kunden/Kundinnen) gleichermaen
geschtzt.
b Er/Sie war stets hilfsbereit.
b Er/Sie wurde wegen seines/ihres freundlichen Wesens
und seiner/ihrer kollegialen Haltung bei Vorgesetzten,
Kollegen/Kolleginnen (und Kunden/Kundinnen) gleicher-
maen geschtzt.
Gebruchliche Formulierungen fr befriedigende
Fhrung sind:
b Sein/Ihr Verhalten war gegenber Vorgesetzten,
Kollegen/Kolleginnen (und Kunden/Kundinnen)
einwandfrei.
Basisinformation Arbeitszeugnisse Seite 23
Das Wichtigste in Krze
1. Die Beurteilung des Fhrungsverhaltens ist nach den
Merkmalen Verantwortungsbereitschaft, Sozialverhalten,
Beachtung von Vorschriften und gegebenenfalls
Fhrungsqualitten als Vorgesetzte/-r vorzunehmen.
2. Differenzierte Ausfhrungen zu den einzelnen Merk-
malen steigern den Wert des Zeugnisses.
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b Sein/Ihr Verhalten wurde von Vorgesetzten und
Kollegen/Kolleginnen geschtzt.
Gebruchliche Formulierungen fr ausreichende
Fhrung sind:
b Sein/Ihr Verhalten war gegenber Vorgesetzten, Kolle-
gen/Kolleginnen und Kunden/Kundinnen hflich und
korrekt, und sein/ihr Fhrungsverhalten gab uns keinen
Anlass zu Beanstandungen.
b Sein/Ihr Verhalten war insgesamt einwandfrei.
Gebruchliche Formulierungen fr mangelhafte Fhrung
sind:b Sein/Ihr Verhalten war im Wesentlichen einwandfrei.
b Sein/Ihr Verhalten war gegenber Kollegen/Kolleginnen
und Kunden/Kundinnen einwandfrei. (Die Formulierung
deutet auf Probleme mit Vorgesetzten hin.)
b Sein/Ihr Verhalten war gegenber Vorgesetzten und
Kunden/Kundinnen einwandfrei. (Die Formulierung
deutet auf Probleme mit Kollegen/Kolleginnen hin.)
Differenzierende Fhrungsmerkmale
Bei einem lange dauernden Arbeitsverhltnis oder einer
qualifizierten Ttigkeit ist die ausfhrliche und differenzierte
Beurteilung der persnlichen Fhrung unerlsslich. Dafr
eignen sich die Merkmale Verantwortungsbereitschaft,
Sozialverhalten, Beachtung von Vorschriften und Fhrungs-
qualitten als Vorgesetzte/-r.
1. Verantwortungsbereitschaft
Betrifft die Bereitschaft, Verantwortung fr die eigenen
beruflichen Aufgaben oder auch je nach Position fr
die Belange des Unternehmens zu bernehmen.
2. Sozialverhalten
Betrifft das Verhalten gegenber Vorgesetzten,
Kollegen/Kolleginnen und Publikum oder Kunden/
Kundinnen.
3. Beachtung von Vorschriften
Betrifft die Einhaltung von Unfallverhtungsvorschriften
oder sonstigen Sicherheitsgeboten, aber auch der Betriebs-
ordnung.
4. Fhrungsqualitten als Vorgesetzte/-r
Betrifft die Fhigkeiten der Mitarbeiterfhrung und des
wirtschaftlichen Handelns von Fhrungskrften.
Verantwortungsbereitschaft
Sehr gut:
b war stets in besonderem Mae verantwortungsbereit und
genoss unser absolutes Vertrauen
Gut:
b war jederzeit verantwortungsbereit und sehr vertrauens-
wrdig
Befriedigend:
b war verantwortungsbereit und vertrauenswrdigAusreichend:
b war im Allgemeinen verantwortungsbereit
Sozialverhalten
Sehr gut:
b Sein/Ihr Benehmen und seine/ihre Haltung gegenber
Vorgesetzten waren immer hervorragend
b Auf gute Zusammenarbeit mit seinen/ihren Kollegen/
Kolleginnen legte er/sie stets besonderen Wert und
frderte sie aktiv
b Sein/Ihr Verhalten gegenber Publikum war jederzeit sehrsicher und zuvorkommend
Gut:
b Sein/Ihr Verhalten gegenber Vorgesetzten war stets
korrekt und loyal
b Er/Sie untersttzte stets die gute Zusammenarbeit mit
seinen/ihren Kollegen/Kolleginnen
b Sein/Ihr Verhalten gegenber Kunden/Kundinnen war
immer sicher und taktvoll
Befriedigend:
b Sein/Ihr Verhalten gegenber Vorgesetzten war
einwandfrei
b Er/Sie arbeitete reibungslos mit seinen/ihren Kollegen/
Kolleginnen zusammen
b Sein/Ihr Verhalten gegenber unseren Kunden war korrekt
Ausreichend:
b Gegenber Vorgesetzten war sein/ihr Verhalten im
allgemeinen einwandfrei
b Im Kollegenkreis fgte er/sie sich ein und war kontaktbereit
b Sein/Ihr Verhalten gegenber unserem Publikum war im
Allgemeinen korrekt
Basisinformation Arbeitszeugnisse Seite 24
7/27/2019 Arbeitszeugnisse-Basisinformation
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Beachtung von Vorschriften
Sehr gut:
b beachtete die geltenden Vorschriften vorbildlich und hielt
auch seine/ihre Kollegen/Kolleginnen stets zur Beachtung
der Sicherheitsvorschriften an
Gut:
b beachtete die geltenden Vorschriften stets zuverlssig und
hielt auch seine/ihre Kollegen/Kolleginnen zur Beachtung
der Sicherheitsvorschriften an
Befriedigend:
b beachtete die geltenden Vorschriften ordnungsgem
Ausreichend:
b beachtete die geltenden Vorschriften in der Regelordnungsgem
Fhrungsqualitten als Vorgesetzte/-r
Sehr gut:
b Er/Sie hatte als Vorgesetzte/-r immer die volle Anerkennung
b war stets ein/-e hervorragende/-r Vorgesetzte/-r
b Er/Sie verstand es jederzeit ausgezeichnet, seine/ihre Mit-
arbeiter/-innen zu fhren und zu frdern, er/sie
informierte sie umfassend und delegierte Aufgaben und
Verantwortungen optimal
b Er/Sie verstand es jederzeit, seine/ihre Mitarbeiter/-innen inhervorragender Weise zu berzeugen und zu motivieren.
So konnten alle ihm/ihr bertragenen Aufgaben stets mit
sehr groem Erfolg realisiert werden
b Seine/Ihre Arbeitsweise ist stets auergewhnlich kosten-
bewusst und wirtschaftlich, und er/sie leistete einen
wesentlichen Beitrag zum wirtschaftlichen Erfolg des
Unternehmens
Gut:
b wurde als Vorgesetzte/-r stets geachtet
b Er/Sie frderte stets seine/ihre Mitarbeiter/-innen und
informierte sie ber alles Erforderliche
b Aufgaben und Verantwortung wurden von ihm/ihr
jederzeit gut delegiert
b Er/Sie verstand es immer, seine/ihre Mitarbeiter/-innen zu
berzeugen und die Zusammenarbeit zu frdern. Er/Sie
erreichte stets gute Arbeitsergebnisse, da er/sie Aufgaben
und Verantwortungen richtig delegierte
b Unser Betrieb konnte von seiner/ihrer sehr kostenbewuss-
ten und wirtschaftlichen Arbeitsweise profitieren
Befriedigend:
b war ein/-e Vorgesetzte/-r, der/die geschtzt wurde
b setzte sich fr seine/ihre Mitarbeiter/-innen ein und gabihnen die sachlich notwendigen Informationen weiter. Auf-
gaben und Verantwortungen delegierte er/sie angemessen,
seine/ihre Mitarbeiter/-innen wurden von ihm/ihr zielsicher
zu berdurchschnittlichen Leistungen gefhrt
b Seine/Ihre Arbeitsweise war kostenbewusst und
wirtschaftlich
Ausreichend:
b war im Allgemeinen in der Lage, seine/ihre Mitarbeiter/
-innen anzuleiten und verantwortlich zu fhren
b war ein/-e Vorgesetzte/-r, der/die sich fr die Probleme sei-
ner/ihrer Mitarbeiter/-innen interessierte und gelegentlichAufgaben delegierte
b Er/Sie arbeitete in der Regel wirtschaftlich
Zeugnisse fr Fhrungskrfte sollten detailliert den personel-
len, strukturellen und organisatorischen Zustndigkeitsbe-
reich der Fhrungskraft beschreiben. Die Anzahl der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist hier (sofern nennens-
wert) ebenso anzugeben wie beispielsweise deren Qualifika-
tionsniveau, Zustndigkeit, Verantwortungsbereich oder
rumliche Verteilung. Verfgen Fhrungskrfte ber Voll-
machten, so sind diese im Zeugnis aufzufhren, da sie Rck-
schlsse auf ihre Kompetenzen, ihre Stellung im Betrieb sowie
auf die hierarchische Position zulassen. Generell geht es
darum, festzustellen, wie sich die Fhrung auf die Motivation
und Leistung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausge-
wirkt hat.
Basisinformation Arbeitszeugnisse Seite 25
Tipp
Langjhrige Ttigkeit ist im qualifizierten Zeugnis ausfhr-
lich zu begutachten und zu bewerten. Bei nur knapper
Wrdigung der Leistungen und der Fhrungseigenschaften
sollte der oder die Beschftigte vom Arbeitgeber ein ent-
sprechend korrigiertes Zeugnis verlangen.
7/27/2019 Arbeitszeugnisse-Basisinformation
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Zusammenfassende Gesamtbeurteilung
In der betrieblichen Praxis setzt es sich immer mehr durch,nach einer differenzierten Beurteilung von Leistung und Fh-
rung eine abschlieende Gesamtbeurteilung vorzunehmen.
In dieser Gesamtbeurteilung zieht die Zeugnisverfasserin
oder der Zeugnisverfasser das Resmee aus dem Voraus-
gegangenen. Dabei ist darauf zu achten, dass zwischen der
ausfhrlichen und differenzierten Beurteilung und der
Gesamtbeurteilung kein Widerspruch entsteht.
Hufig verzichten Zeugnisverfasserinnen und -verfasser auf
eine ausfhrliche Beurteilung der verschiedenen Leistungs-
und Fhrungsmerkmale und fassen ihre Aussage lediglich ineiner Gesamtbeurteilung kurz zusammen. Das kann zu einer
Abwertung des Zeugnisses fhren, weil fr Bewerbungen in
der Regel ein differenzierter Nachweis ber Leistungen,
Kompetenzen und Fhigkeiten bentigt wird.
Auch bei der zusammenfassenden Gesamtbeurteilung haben
sich in der Zeugnissprache Standards durchgesetzt. Sie sind in
der folgenden Tabelle aufgefhrt:
Bewertung
Erfllung der Aufgaben und der Erwartungen
Sehr gut:b hat den ihm/ihr bertragenen Aufgabenbereich stets zu
unserer vollsten Zufriedenheit abgedeckt
b Seine/Ihre Leistungen waren stets sehr gut
Gut:
b hat die ihm/ihr bertragenen Aufgaben stets zu unserer
vollen Zufriedenheit erfllt
b Seine/Ihre Leistungen waren stets gut
Befriedigend:
b hat die ihm/ihr bertragenen Aufgaben zu unserer vollen
Zufriedenheit erfllt
b Seine/Ihre Leistungen waren stets befriedigendAusreichend:
b hat die ihm/ihr bertragenen Aufgaben zu unserer
Zufriedenheit erfllt
b Seine/Ihre Leistungen waren stets ausreichend
Mangelhaft:
b hat die ihm/ihr bertragenen Aufgaben im Groen und
Ganzen zu unserer Zufriedenheit erfllt
b Seine/Ihre Leistungen waren mangelhaft
Ungengend:
b hat sich bemht, die ihm/ihr bertragenen Aufgaben zu
unserer Zufriedenheit zu erledigen
b Seine/Ihre Leistungen waren unzureichend
Basisinformation Arbeitszeugnisse Seite 26
Das Wichtigste in Krze
1. Die zusammenfassende Gesamtbeurteilung rundet eine
differenzierte Leistungs- und Fhrungsbeurteilung ab.
2. Die Gesamtbeurteilung muss sich schlssig in das
gesamte Zeugnis einfgen.
7/27/2019 Arbeitszeugnisse-Basisinformation
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Gute Arbeitszeugnisse bercksichtigen in Auswahl und Be-
wertung berufsspezifischer Merkmale die Anforderungen des
konkreten Arbeitsplatzes und der Branche. Fehlen bestimmteMerkmale, so kann dies leicht zu Fehleinschtzungen fhren.
In Zeugnissen von Hausangestellten, Schmuckverkufern/-ver-
kuferinnen oder Kassierern/Kassiererinnen etwa werden
Aussagen zur Ehrlichkeit und Vertrauenswrdigkeit erwartet.
Der Hinweis auf die Zuverlssigkeit darf im Zeugnis von Lohn-
oder Finanzbuchhaltern/-buchhalterinnen, Personalsachbear-
beitern/-bearbeiterinnen, Chefsekretren/-sekretrinnen und
Berufskraftfahrern/-fahrerinnen nicht fehlen. Im Zeugnis
einer Fhrungskraft sollten immer Aussagen ber Fhrungs-
stil, Fhrungsqualitt und Fhrungserfolg enthalten sein.
Seit einiger Zeit ist auch die Aufnahme von Kernkompeten-
zen oder Schlsselqualifikationen in Zeugnisse in der
Diskussion. Bislang fehlt es dafr noch an erprobten Formulie-
rungsvorlagen. Gleichwohl spricht alles dafr, wichtige Kom-
petenzen wie bestimmte IT-Fhigkeiten, Arbeitstechniken,
Internationalitt, interkulturelle Kompetenz oder emotionale
Intelligenz im Zeugnis zu dokumentieren und zu wrdigen.
Die Zeugnisverfasserin oder der -verfasser muss diese
Schlagworte allerdings erlutern, da sie fr sich genommen
wenig Aussagekraft besitzen.
Welche spezifischen Merkmale bei welchen Berufen vor allem
erwartet werden, zeigen die folgenden Beispiele.
Ausbilder/-in
Fachkenntnisse und Weiterbildungsbereitschaft, pdagogi-
sche Fhigkeiten, Menschenkenntnis (Jugendpsychologie
etc.), Belastbarkeit, Aufgeschlossenheit, Fhrungseigen-
schaften, Verantwortungsbewusstsein, Zuverlssigkeit,
Willensstrke, Einsatzbereitschaft, Denkvermgen
Auendienstler/-in
(Berufsspezifische) Branchen-, Markt- und Warenkenntnisse
und Weiterbildungsbereitschaft, Verkaufs- und Verhand-
lungsgeschick, selbstbewusstes und gepflegtes Auftreten,
hohe Frustrationstoleranz, mndliche Ausdrucksfhigkeit
und berzeugungskraft, Organisationstalent,
Eigenmotivation, Erfolg, EDV-Kenntnisse
Bankkaufmann/-frau
Fachkenntnisse und Weiterbildungsbereitschaft, mathe-
matische Kenntnisse, EDV-Kenntnisse, Kontaktfhigkeit
und -freudigkeit, Umgangsformen, ueres Erscheinungs-
bild, Menschenkenntnis, Loyalitt
Buchhalter/-in
Fachkenntnisse und Weiterbildungsbereitschaft, mathe-
matische Kenntnisse, Zuverlssigkeit, Ehrlichkeit, Sorgfalt,
Verantwortungsbewusstsein, Ausdauer, EDV-Kenntnisse
Buchhndler/-in
Fachkenntnisse und Weiterbildungsbereitschaft, breite
Literaturkenntnis, kaufmnnische Fhigkeiten, Allgemein-
bildung, EDV-Kenntnisse, gute Allgemeinbildung,
Sprachkenntnisse, Marketingideen, Kontaktfhigkeit,
Umgangsformen, Menschenkenntnis
WELCHE ROLLE SPIELTDER JEWEILIGE BERUF?
Basisinformation Arbeitszeugnisse Seite 27
Das Wichtigste in Krze
1. Gute Zeugnisse sind daran zu erkennen, dass sie charak-
teristische Merkmale der beruflichen Ttigkeit und
Branche beschreiben.
2. Bei Auswahl und Bewertung berufsspezifischer Merk-
male sind die Anforderungen des konkreten Arbeits-
platzes zu bercksichtigen.
3. Bleiben berufsspezifische Eigenschaften unerwhnt,
dann deutet dies auf ein Fehlverhalten der Arbeitnehme-
rin oder des Arbeitnehmers hin.
4. Selbstverstndlichkeiten sind nicht zu erwhnen.
5. Die individuelle Note erhlt ein Zeugnis, indem der/dieAussteller/-in Schlsselqualifikationen der Arbeitnehmerin
oder des Arbeitsnehmers dokumentiert und wrdigt.
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Call-Center-Agent/-in
EDV-Kenntnisse, Kommunikationsfhigkeit, Fremdsprachen-
kenntnisse, Belastbarkeit, Serviceorientierung, Flexibilitt,Erfolgsorientierung, Dienstleistungsmentalitt, ev. spezielles
Fachwissen, Engagement, Zuverlssigkeit, Weiterbildungs-
bereitschaft, Auffassungsgabe, Frustrationstoleranz
Controller/-in
Fachkenntnisse und Weiterbildungsbereitschaft,
Ehrlichkeit, Sorgfalt, Zuverlssigkeit und Grndlichkeit,
Verantwortungs- und Selbstbewusstsein, Ausdauer,
Organisationstalent, EDV-Kenntnisse, statistisch-
kalkulatorisches Fachwissen
Cutter/-in (bei Film und Fernsehen)
Fachkenntnisse und Weiterbildungsbereitschaft,
Kreativitt, Vorstellungskraft, Einfhlungsvermgen,
Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit, Teamfhigkeit und
selbststndiges Arbeiten, ausgeprgtes Hr- und Seh-
vermgen, Konzentrationsfhigkeit
Dolmetscher/-in
Fremdsprachenkenntnisse, Konzentrationsfhigkeit und
Stressresistenz, sprachliche Ausdrucksfhigkeit, visuelles
Vorstellungsvermgen, Lernfhigkeit, Denkvermgen,
Umgangsformen, Kontaktfreudigkeit, Menschenkenntnis,
Dispositionsvermgen, Anpassungsfhigkeit und Sorgfalt
Erzieher/-in
Fachkenntnisse und Weiterbildungsbereitschaft, Ein-
fhlungs- und Durchsetzungsvermgen, Kinderliebe,
Autoritt, Vertrauen, kreative und musikalische Kenntnisse,
Allgemeinbildung, Menschenkenntnis, Organisations-
vermgen, Belastbarkeit
Graphiker/-in
Fachkenntnisse und Weiterbildungsbereitschaft, Kreativi-
tt, Geschicklichkeit, Vorstellungsvermgen, Selbststndig-keit, sorgfltige und zgige Arbeitsweise, Teamarbeit,
EDV-Kenntnisse
Journalist/-in
Spezifisches Fachwissen, ggf. Fremdsprachen, schriftliches
und mndliches Ausdrucksvermgen, Belastbarkeit, analy-
tisches und kritisches Denken, EDV-Kenntnisse, Neugier,
Selbstbewusstsein, Menschenkenntnis, Organisations-
geschick, Ausdauer und Sorgfalt
Kassierer/-inEhrlichkeit, Belastbarkeit, Zuverlssigkeit, Vertrauens-
wrdigkeit, Sorgfalt, Selbstvertrauen, Menschenkenntnis,
Konzentrations- und Merkfhigkeit, Umgangsformen,
ueres Erscheinungsbild
Kaufmann/-frau
Fachkenntnisse und Weiterbildungsbereitschaft, Auftreten,
Belastbarkeit, Verhandlungsgeschick, Umgangsformen,
Menschenkenntnis, Konzentrations- und Merkfhigkeit,
wirtschaftliches Denken, EDV- und mathematische
Kenntnisse
PR-Referent/-in
Spezifisches Fachwissen, ggf. Fremdsprachen, Kommunika-
tionswissen und -fhigkeit, schriftliches und mndliches
Ausdrucksvermgen, Belastbarkeit, Zuverlssigkeit,
analytisches Denken, EDV-Kenntnisse, Neugier, Selbstbe-
wusstsein, Verantwortungsbewusstsein, Menschenkenntnis,
Einfhlungsvermgen, Organisationsgeschick,
Prsentationstechniken
Basisinformation Arbeitszeugnisse Seite 28
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Sachbearbeiter/-in
Fachkenntnisse und Weiterbildungsbereitschaft, Auf-
fassungsgabe und Urteilsvermgen, Dispositions- undOrganisationsgabe, Kostenbewusstsein und Verhandlungs-
geschick, EDV-Kenntnisse, Verantwortungsbewusstsein,
Zuverlssigkeit
Sekretr/-in
EDV-Kenntnisse, ggf. Stenographie, Rechtschreibung,
Fremdsprachen, Belastbarkeit, sprachliche Ausdrucksfhig-
keit, Organisationsvermgen, Ausgeglichenheit,
Belastbarkeit, Auffassungsgabe, Vertrauenswrdigkeit,
Zuverlssigkeit und Diskretion, ueres Erscheinungsbild,
Flexibilitt, Aufgeschlossenheit
Software-Entwickler/-in
Fachkenntnisse und Weiterbildungsbereitschaft,
analytische und, konzeptionelle Fhigkeiten, Genauigkeit,
Sorgfalt, Geduld, Belastbarkeit, didaktische Fhigkeiten,
selbststndiges Arbeiten, Teamfhigkeit, Organisations-
talent
Stadtplaner/-in
Fachkenntnisse und Weiterbildungsbereitschaft, lsungs-
orientiertes Denken, analytische Fhigkeiten, Vielseitigkeit,
Kreativitt, Diskursbereitschaft, Vermittlungsfhigkeit,
Ausdrucksfhigkeit, Kontaktfreude, berzeugungsfhig-
keit, EDV-Fachkenntnisse, Problembewusstsein,
Einfhlungsvermgen, Vorstellungskraft
Steuerfachangestellte/-r
Fachkenntnisse und Weiterbildungsbereitschaft, EDV- und
mathematische Kenntnisse, Durchsetzungsfhigkeit,Menschenkenntnis, Umgangsformen, Diskretion, Genauig-
keit, Sorgfalt, berzeugungsfhigkeit
Verkufer/-in
Fachkenntnisse und Weiterbildungsbereitschaft,
Flexibilitt, Ausdrucksvermgen, Menschenkenntnis,
Dienstleistungsorientierung, Einfhlungsvermgen,
Kontaktfhigkeit, Auffassungsgabe, wirtschaftliches
Denken, Zuverlssigkeit, Anpassungsfhigkeit,
ueres Erscheinungsbild
Basisinformation Arbeitszeugnisse Seite 29
7/27/2019 Arbeitszeugnisse-Basisinformation
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Am Ende eines Zeugnisses finden blicherweise folgende
Punkte Erwhnung:
b Beendigungsanlass
b Danksagung fr die geleistete Arbeit
b Bedauern ber das Ausscheiden
b Zukunftswnsche
In der Regel fassen Arbeitgeber diese Punkte im letzten Ab-
satz des Zeugnisses zusammen. Auch hier setzen sich mehr
und mehr standardisierte Formulierungen durch, die Rck-
schlsse auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zulas-
sen und eine sehr gute, gute, durchschnittliche, ausreichende
oder mangelhafte Gesamtbewertung andeuten. Wichtig istzudem, dass die Gesamtbewertung mit der bereits vorgenom-
menen Leistungs- und Fhrungsbewertung der Arbeitnehme-
rin oder des Arbeitnehmers bereinstimmt. Eine (zunchst)
unterlassene negative Bewertung im vorhergehenden Zeug-
nistext darf nicht mit einer knappen und lieblosen Schlussfor-
mulierung quasi versteckt nachgereicht werden. Auch wenn
typische Elemente der Schlussformulierung fehlen, hinterlsst
dies einen negativen Eindruck.
Beendigungsanlsse zum Beispiel werden meist wie folgt
umschrieben:
Eigenkndigung
verlsst uns auf eigenen Wunsch
oder
Sein/Ihr Ausscheiden erfolgt auf eigenen Wunsch
Kndigung durch den Arbeitgeber
das Arbeitsverhltnis wurde beendet
befristeter Arbeitsvertrag
das Arbeitsverhltnis endet durch Fristablauf
Aufhebungsvertrag auf Initiative des Arbeitgebers
Wir haben uns von Herrn/Frau einvernehmlich getrennt
oder
Wir haben uns in gegenseitigem Einvernehmen getrennt
Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben sich
einvernehmlich getrennt
Das Arbeitsverhltnis von Herrn/Frau endet/-e in beider-
seitigem Einverstndnis
Aussagen darber, wer aus welchem Grund die Beendigungdes Arbeitsverhltnisses betrieben hat und mit welchen
Fristen (fristgem oder fristlos), drfen nur auf Wunsch
des/der Beschftigten im Zeugnis erscheinen. Auch der aus-
drckliche Hinweis auf eine fristlose Kndigung ist unzulssig,
selbst wenn sie am krummen Datum des Beendigungszeit-
punktes erkennbar ist.
Gute Zeugnisse zeichnet aus, dass sie immer das Bedauern des
Arbeitgebers ber das Ausscheiden des Arbeitnehmers oder
der Arbeitnehmerin, den Dank fr die geleisteten Dienste
und gute Wnsche fr die berufliche sowie private Zukunftenthalten. Die Wrdigung bleibender Verdienste, eine Ein-
stellungsempfehlung, ein Wiedereinstellungsversprechen
oder die Bitte um erneute Bewerbung zu gegebener Zeit
ergnzen oft die abschlieenden guten Wnsche. In einem
Urteil aus dem Jahr 2001 hat das Bundesarbeitsgericht aller-
dings entschieden, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeit-
nehmer keinen Rechtsanspruch auf dergleichen positive
Abschlussformeln haben. Trotzdem: Tatsache ist, dass heute in
weit ber 90 Prozent der Abschlusszeugnisse diese Zukunfts-
wnsche enthalten sind und ein Verzicht auf die Abschluss-
formeln den Interessen der Beschftigten zuwiderluft, da
knftige Arbeitgeber daraus eine negative Beurteilung
ableiten knnen.
WAS SOLL AM SCHLUSSEINES ZEUGNISSES STEHEN?
Basisinformation Arbeitszeugnisse Seite 30
Das Wichtigste in Krze
1. Abschlussformulierungen runden das Arbeitszeugnis ab.
2. In einem guten Zeugnis dankt der ehemalige Arbeit-
geber fr die geleistete Arbeit, bedauert das
Ausscheiden und wnscht fr die Zukunft alles Gute.
3. Der Beendigungsgrund sollte, muss aber nicht im
Zeugnis stehen.
4. Ein Rechtsanspruch auf eine Abschlussfloskel
besteht nicht.
7/27/2019 Arbeitszeugnisse-Basisinformation
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Beispiele fr
Eigenkndigung des Arbeitnehmers
oder der Arbeitnehmerin:
Arbeitnehmer/-in mit sehr guter Gesamtbewertung
Herr Marten scheidet auf eigenen Wunsch aus unserem
Betrieb aus. Wir bedauern seine Entscheidung sehr, da wir
mit ihm einen wertvollen Mitarbeiter verlieren. Fr
seine Mitarbeit in unserem Betrieb bedanken wir uns und
wnschen ihm weiterhin viel Erfolg und persnlich alles
Gute.
Arbeitnehmer/-in mit guter Gesamtbewertung
Frau Winter verlsst unseren Betrieb auf eigenen Wunsch.
Wir bedauern ihre Entscheidung, danken ihr fr ihre Mit-arbeit in unserem Betrieb und wnschen ihr weiterhin
Erfolg und persnlich alles Gute.
Arbeitnehmer/-in mit durchschnittlicher Gesamtbewertung
Herr Krause scheidet auf eigenen Wunsch aus unserem
Betrieb aus. Fr seine Mitarbeit danken wir ihm und
wnschen ihm fr die Zukunft alles Gute.
Arbeitnehmer/-in mit ausreichender Gesamtbewertung
Frau Mller scheidet auf eigenen Wunsch aus unserem
Betrieb aus. Wir wnschen ihr fr die Zukunft alles Gute.
Arbeitnehmer/-in mit mangelhafter Gesamtbewertung
Herr Knoll scheidet auf eigenen Wunsch aus unserem
Betrieb aus. Fr die Zukunft wnschen wir ihm viel
Glck.
Beispiele fr
arbeitgeberseitige Kndigung
aus betrieblichen Grnden:
Arbeitnehmer/-in mit sehr guter Gesamtbewertung
Das Arbeitsverhltnis mit Herrn Kluge mssen wir leider
aus betriebsbedingten Grnden beenden. Wir bedauern
diese Entwicklung sehr, da wir mit Herrn Kluge einen aus-
gezeichneten und sehr engagierten Mitarbeiter verlieren.
Wir danken ihm fr seine bisherige wertvolle Arbeit und
wnschen ihm fr die Zukunft viel Erfolg und persnlich
alles Gute.
Arbeitnehmer/-in mit guter Gesamtbewertung
Das Arbeitsverhltnis von Frau Winter wird aus betriebs-bedingten Grnden beendet. Wir verlieren mit ihr eine
gute Mitarbeiterin und bedauern diese firmeninterne Ent-
wicklung. Fr ihre bisherige Arbeit bedanken wir uns und
wnschen ihr fr die Zukunft viel Erfolg und persnlich
alles Gute.
Arbeitnehmer/-in mit durchschnittlicher Gesamtbewertung
Herr Krause scheidet mit dem heutigen Tag aus unserem