Arbeitszeugnisse-Basisinformation

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  • 7/27/2019 Arbeitszeugnisse-Basisinformation

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    ARBEITSZEUGNISSE

    Basisinformation

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    Impressum

    ver.di

    Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft

    Bundesvorstand

    Bereich MitgliederEntwicklung

    Verantwortlich: Sigrid Dahm

    Paula-Thiede-Ufer 1010179 Berlin

    www.verdi.de

    [email protected]

    Fachliche Aktualisierung:

    Petra Hfers

    Redaktionelle Bearbeitung:

    Text First, Hamburg

    Masterlayout

    kp works. Berlin

    www.kp-works.com

    Umsetzung

    einsatz, W. Wohlers

    Fotos

    ver.di ME

    Druck

    Paulick&Knig GbR Druckerei Bunter Hund

    Saarbrcker Strae 24, 10405 Berlin

    Aktualisierte Auflage

    5000 Exemplare

    Berlin, April 2010

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    INHALT

    5. . . . . . Vorwort

    7. . . . . . Wer hat Anspruch auf ein Zeugnis?

    8. . . . . Wer schreibt ein Zeugnis wann?

    10 . . . . . Welche formalen Anforderungen muss ein Zeugnis erfllen?

    11 . . . . . Welche Zeugnistypen gibt es?

    11 . . . . . . . . . Das einfache Zeugnis

    12 . . . . . . . . . Das qualifizierte Zeugnis

    13 . . . . . . . . . Das Zwischenzeugnis

    14 . . . . . . . . . Das Ausbildungszeugnis

    17. . . . . Wie wird was beurteilt?

    17. . . . . . . . . Benotung der Leistung

    17 . . . . . . . . Allgemeine Leistungsbeurteilung

    19 . . . . . . . . . Differenzierende Leistungsmerkmale

    22 . . . . . . . . . Beurteilung der Fhrung

    24 . . . . . . . . . Differenzierende Fhrungsmerkmale

    26. . . . . . . . . Zusammenfassende Gesamtbeurteilung

    27. . . . . Welche Rolle spielt der jeweilige Beruf?

    30 . . . . . Was soll am Schluss eines Zeugnisses stehen?

    32 . . . . . Was unterscheidet ein gutes von einem schlechten Zeugnis?

    36. . . . . Was kann gendert werden? Wann wird geklagt, wofr gehaftet?

    40 . . . . . Was ist in Bezug auf Geschlechtsunterschiede zu beachten?42 . . . . . Welchen Einfluss knnen betriebliche Interessenvertretungen

    auf das Arbeitszeugnis nehmen?

    45. . . . . Tipps fr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

    46. . . . . Tipps fr Vorgesetzte

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    7,3 bis 8,9 Millionen Menschen wechseln pro Jahr ihren

    Arbeitsplatz, fast 4 Millionen Menschen sind arbeitslos. Fr

    sie spielen Arbeitszeugnisse eine entscheidende Rolle. GuteZeugnisse knnen den Zugang zu einem neuen Arbeitsplatz

    erffnen, schlechte knnen ihn versperren. Arbeitnehmerin-

    nen und Arbeitnehmer haben also nicht nur einen Anspruch

    darauf, dass ihre Leistungen und Fertigkeiten, ihre verrich-

    teten Ttigkeiten und ihr Engagement wahrheitsgem und

    sachkundig dokumentiert werden. Sie haben auch ein echtes

    Interesse daran.

    Bereits im Jahre 1960 hat sich das Bundesarbeitsgericht

    (BAG v. 23. 06.1960, 5 AZR 560/58) in einer heute noch glti-

    gen Grundsatzentscheidung zu dieser Thematik geuert:Das Zeugnis soll einerseits dem Arbeitnehmer als Unterlage

    fr eine neue Bewerbung dienen; seine Belange sind gefhr-

    det, wenn er unterbewertet wird. Andererseits soll das Zeug-

    nis zur Unterrichtung eines Dritten dienen, der die Einstellung

    des Arbeitnehmers in Erwgung zieht; dessen Belange sind

    gefhrdet, wenn der Arbeitnehmer berbewertet wird. Aus

    dem notwendigen Ausgleich dieser sich mglicherweise

    widersprechenden Interessen ergibt sich deshalb als oberster

    Grundsatz der Zeugniserteilung: Das Zeugnis muss wahr

    sein.

    Dass der Umgang mit der Wahrheit seine Tcken haben kann,

    bringt der Text gleich im Anschluss zum Ausdruck: Das Zeug-

    nis darf weder durch Wortwahl und Satzstellung noch durch

    Auslassungen zu Irrtmern oder Mehrdeutigkeiten bei Drit-

    ten fhren. Solche Irrtmer und Mehrdeutigkeiten knnen

    dann entstehen, wenn blicherweise nach der Verkehrssitte

    aufgenommene Stze ausgelassen werden. In solchen Fllen

    fhrt das Weglassen bei Dritten regelmig zu unberechtig-

    ten, unwahren und fr den Arbeitnehmer negativen Schluss-

    VORWORTArbeitszeugnisse wichtiger denn je!

    Basisinformation Arbeitszeugnisse Seite 5

    folgerungen. Damit wrden Sinn und Zweck des Zeugnisses

    hinfllig werden.

    Damit sind einige der Fragen angesprochen, die sich beim

    Verfassen eines Arbeitszeugnisses stellen: Was sollte drin-

    stehen und was nicht? Welche konkreten Ansprche haben

    Beschftigte dabei? Wie werden Leistungen und Soft Skills

    beurteilt bzw. ausgedrckt? Vor welchen Problemen stehen

    Vorgesetzte, wenn es etwa gilt, eindeutig Wertschtzung aus-

    zudrcken? Was sind branchenbliche Standards? Welche

    Mglichkeiten haben die Interessenvertretungen beim Ringen

    um eine faire Beurteilung?

    Mit dieser Broschre mchte ver.di Antworten auf derglei-chen Fragen geben und zugleich der wachsenden Bedeutung

    Rechnung tragen, die Arbeitszeugnisse in einer immer strker

    von wechselnden Beschftigungsverhltnissen geprgten

    Arbeitswelt haben. Wir wollen Arbeitnehmerinnen und

    Arbeitnehmern und ihren Interessenvertretungen einen Rat-

    geber an die Hand geben, der das Bewusstsein fr das Thema

    schrft und die grten Schwierigkeiten und Fallstricke zu

    meistern hilft sei es bei der Interpretation oder beim Ver-

    fassen eines Zeugnisses. Damit mchten wir dazu beitragen,

    die Chancen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern

    in einer unbersichtlicher gewordenen Arbeitswelt zu

    verbessern.

    Frank Werneke Sigrid Dahm

    Stellvertretender ver.di-Vorsitzender Leiterin des BereichesMitgliederEntwicklung

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    Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben einen

    Rechtsanspruch auf die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses.

    Dazu zhlen auch:b befristet beschftigte Arbeitnehmer/-innen

    b Auszubildende

    b studentische Hilfskrfte

    b Praktikanten/Praktikantinnen, Volontre/Volontrinnen,

    Werkstudenten/Werkstudentinnen

    b zur Aushilfe beschftigte Schler/-innen,

    Studenten/Studentinnen

    b Leiharbeitnehmer/-innen

    b arbeitnehmerhnliche Personen

    b freie Mitarbeiter/-innen

    b Beschftigte des ffentlichen Dienstes, soweit sie nichtverbeamtet sind

    Fr alle diese Gruppierungen gilt ein einheitliches Zeugnis-

    recht. Die Rechtsgrundlagen dazu finden sich im Brgerlichen

    Gesetzbuch ( 630), in der Gewerbeordnung ( 109) und fr

    Auszubildende im Berufsbildungsgesetz ( 8).

    Auch wer nach Ablauf der Probezeit nicht bernommen wird,

    hat Anspruch auf ein Zeugnis. Wie lange das Arbeitsverhltnis

    gedauert hat, spielt dabei keine Rolle. Bereits nach wenigen

    Tagen ist zumindest ein einfaches Zeugnis auszustellen.

    WER HAT ANSPRUCH AUF EIN ZEUGNIS?

    Basisinformation Arbeitszeugnisse Seite 7

    Das Wichtigste in Krze

    1. Alle Arbeitnehmer/-innen haben einen Rechtsanspruchauf ein Arbeitszeugnis.

    2. Der Rechtsanspruch ergibt sich aus dem Gesetz und der

    daraus abgeleiteten Rechtsprechung der Arbeits-

    gerichte (AG) und Landesarbeitsgerichte (LAG) sowie

    des Bundesarbeitsgerichtes (BAG).

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    Zeugnisse sind immer vom Arbeitgeber auszustellen; diese

    Aufgabe nehmen blicherweise Fhrungskrfte und/oder

    Personalverantwortliche wahr. In arbeitsteiligen Organisatio-

    nen wie greren Betrieben und Unternehmen kann der

    Arbeitgeber das Zeugnis auch durch Prokuristen/Prokuristin-

    nen, Generalbevollmchtigte, Handlungsbevollmchtigte

    oder weitere Betriebsangehrige ausstellen lassen. Dabei

    werden blicherweise die Personalakte sowie falls vor-

    handen die Stellenbeschreibung zur Zeugniserstellung

    herangezogen.

    Es muss immer eine ranghhere Person das Zeugnis ausstellen

    und auch unterschreiben. Dass die Geschftsfhrung selbstunterschreibt, ist durchaus blich, aber keineswegs Pflicht.

    Unterzeichnungsberechtigt sind bei Kleinbetrieben deren

    Inhaber/-innen und bei juristischen Personen alle Personen,

    deren Berechtigung sich aus dem Vereins-, Handels- oder

    Genossenschaftsregister ergibt. In greren Unternehmen

    unterschreiben idealerweise die Personalleiter/-innen, in

    kleineren Unternehmen die Betriebsleiter/-innen oder auch

    Meister/-innen. Aus dem Zeugnis sollte die Vertretungs-

    befugnis hervorgehen.

    Im ffentlichen Dienst sind die Dienststellenleitung und ihreStellvertreter/-in, gegebenenfalls auch die Personalabteilung,

    zur Ausstellung und Unterzeichnung von Arbeitszeugnissen

    befugt.

    Arbeitszeugnisse tragen fr gewhnlich zwei Unterschriften,

    in Kleinbetrieben sowie im ffentlichen Dienst meist nur eine.

    Trgt das Arbeitszeugnis die Unterschrift der Personalleitung,

    so kann hier die Kenntnis der gngigen Zeugnissprache vor-

    ausgesetzt werden.

    Ein Zeugnis, das nicht vom Arbeitgeber oder von einer in

    Personalangelegenheiten vertretungsberechtigten Person, die

    in der betrieblichen Hierarchie ber dem oder der Beschftig-

    ten steht, unterzeichnet wurde, bietet Anlass zu einer ab-

    wertenden Interpretation. Wird ein Zeugnis mit dem Krzel

    i. A. unterschrieben, kann auch dies einen abwertenden

    Eindruck vermitteln.

    Ein Rechtsanwalt oder eine andere betriebsfremde Person

    darf das Zeugnis nicht stellvertretend ausstellen und unter-

    schreiben. Anders verhlt es sich, wenn sich das Unternehmen

    in der Insolvenz befindet und der Insolvenzverwalter die

    Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer weiterbeschftigthat. In diesem Fall ist der Insolvenzverwalter zur Erfllung des

    Zeugnisanspruchs verpflichtet, soweit er sich die notwendigen

    Informationen beschaffen kann.

    Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben keinen Rechts-

    anspruch darauf, dass eine von ihnen gewnschte Person aus

    dem Unternehmen oder sogar der Arbeitgeber persnlich ihr

    Zeugnis unterschreibt.

    Zeugnis selbst schreiben?

    Hufig werden Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer auf-

    gefordert, das Zeugnis selbst zu formulieren. Arbeitgeber

    entziehen sich damit ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur

    Zeugnisausstellung aber nur vermeintlich, da sie fr den

    Inhalt verantwortlich bleiben und im Zweifel dafr haften

    mssen.

    Einen Anspruch auf Selbstformulierung haben Arbeitnehme-

    rinnen und Arbeitnehmer nicht. Fr sie kann das Selbst-

    schreiben dann zum Problem werden, wenn sie die gngigen

    Zeugnisstandards nicht kennen. So knnen sich vermeintlich

    gute Formulierungen bei spteren Interpretationen durch

    Dritte als schlecht oder abwertend herausstellen. Deshalb ist

    es unbedingt sinnvoll, sich beim Selbstschreiben mit dem

    Arbeitgeber abzustimmen oder Rcksprache mit einem

    Experten oder einer Expertin zu halten.

    WER SCHREIBT EIN ZEUGNIS WANN?

    Basisinformation Arbeitszeugnisse Seite 8

    Das Wichtigste in Krze

    1. Der Rechtsanspruch auf ein Arbeitszeugnis ist vom

    Arbeitgeber zu erfllen.

    2. Arbeitszeugnisse immer sptestens zum Ende des

    Beschftigungsverhltnisses einfordern.

    3. Zu Arbeitszeugnissen immer eine Expertenmeinung

    einholen!

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    Der Verzicht auf das Zeugnis

    Zeugnisvorschriften sind zwingendes Recht. Ein Verzicht auf

    das Arbeitszeugnis ist whrend eines bestehenden Arbeits-

    verhltnisses unwirksam und allenfalls nach Beendigung des

    Arbeitsverhltnisses durch eine ausdrckliche Erklrung der

    Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers mglich.

    Dies gilt auch fr so genannte Ausgleichsquittungen

    (...damit sind smtliche Ansprche aus dem Arbeitsverhltnis

    erledigt ...), die etwa beim Abschluss eines Aufhebungsver-

    trags oder arbeitsgerichtlichen Vergleiches unterschrieben

    werden. Diese Klausel ist bei Arbeitszeugnissen unwirksam,da Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer den Verzicht

    immer ausdrcklich erklren mssen.

    Zeugnisse drfen auch nicht zurckbehalten werden, damit

    so Druck auf die Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen aus-

    gebt wird etwa damit sie zur Rckgabe von Arbeitsmitteln

    bewegt werden. Dieses Verhalten kann Schadenersatzforde-

    rungen gegen den Arbeitgeber begrnden.

    Zeitpunkt der Zeugniserteilung

    Der Anspruch auf die Ausstellung eines Zeugnisses ist dann

    fllig, wenn das Arbeitsverhltnis endet. Daher ist darauf zu

    achten, dass das Zeugnis das Datum des Endes des Arbeits-

    verhltnisses trgt. Ein spteres Ausstellungsdatum knnten

    potenzielle Arbeitgeber als Hinweis auf Zeugnisstreitigkeiten

    verstehen.

    Ein Arbeitsverhltnis endet normalerweise mit Ablauf der

    ordentlichen Kndigungsfrist zum 15. oder zum Ende eines

    Kalendermonates (je nach Dauer der Beschftigung, tarif-

    licher oder einzelvertraglicher Regelung). Das Datum auf

    dem Zeugnis ist dementsprechend anzupassen. Entspricht

    das Ausstellungsdatum nicht dem Termin einer fristgemen

    Kndigung, so lsst dies den Rckschluss zu, das Arbeits-

    verhltnis sei fristlos beendet worden.

    Bei ordentlicher Kndigung eines Beschftigungsverhltnisses

    kann die oder der aus dem Betrieb Ausscheidende mit Beginn

    der Kndigungsfrist ein Zwischenzeugnis verlangen, um sich

    damit neu zu bewerben. Vor dem Auslaufen von befristeten

    Arbeitsverhltnissen sollten Arbeitnehmerinnen oder Arbeit-

    nehmer ebenfalls frhzeitig ein Zwischenzeugnis verlangen.Bei Beendigung des Arbeitsverhltnisses ist immer ein end-

    gltiges Zeugnis auszustellen. Wurde das Zeugnis nachtrg-

    lich berichtigt, ist es auf das ursprngliche Ausstellungsdatum

    zurckzudatieren, sofern die versptete Ausstellung nicht

    von der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer zu vertreten

    ist. Wurde das Zeugnis erst einige Zeit nach Beendigung des

    Arbeitsverhltnisses eingefordert, erhlt es das jeweils

    aktuelle Ausstellungsdatum.

    Verjhrung und Verwirkung nach BGB

    Zeugnisansprche unterliegen der allgemeinen gesetzlichen

    Verjhrungsfrist von drei Jahren. Allerdings kann der

    Anspruch wie alle schuldrechtlichen Ansprche vorher ver-

    wirken. Verwirkung tritt ein, wenn die Arbeitnehmerin oder

    der Arbeitnehmer ber lngere Zeit kein Zeugnis eingefor-

    dert hat, so dass der Arbeitgeber davon ausgehen konnte,

    dass er/sie kein Zeugnis mehr verlangt. Dann kann es fr den

    Arbeitgeber unmglich oder unzumutbar sein, noch ein

    Zeugnis zu schreiben. Dies vor allem, wenn er sich nicht mehr

    ausreichend an alle relevanten Details erinnert.

    Wann die Verwirkung eintritt, hngt vom Einzelfall ab. Bei

    einfachen Zeugnissen verwirkt der Anspruch, wenn die

    Personalunterlagen ber Art und Dauer der Beschftigung

    nicht mehr im normalen Geschftsbetrieb vorhanden sind.

    Bei qualifizierten Zeugnissen gilt als Faustregel ein Zeitraum

    von drei bis sechs Monaten nach dem Ausscheiden aus dem

    Unternehmen.

    Basisinformation Arbeitszeugnisse Seite 9

    Tipp

    Arbeitszeugnisse sofort zum Ende des Arbeitsverhltnisses

    verlangen und ausstellen lassen. Das vermeidet unntigen

    rger und Erinnerungslcken bei allen Beteiligten.

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    Arbeitszeugnisse mssen nicht nur inhaltlich, sondern auch

    in formaler Hinsicht einwandfrei sein. Ist dies nicht der Fall,

    knnte der Eindruck entstehen, die Verfasserin oder der

    Verfasser distanziere sich vom buchstblichen Wortlaut ihrer

    beziehungsweise seiner Erklrungen. Entscheidend ist immer

    der Gesamteindruck.

    Ein Zeugnis ist auf dem fr die Geschftskorrespondenz

    blichen Firmenbriefpapier zu verfassen. Es muss mit einem

    ordnungsgemen Briefkopf ausgestattet sein, aus dem der

    Name und die Anschrift des Ausstellers oder der Ausstellerin

    sowie das Ausstellungsdatum ersichtlich sind. Zeugnisse sind

    mit einem dokumentenechten Stift zu unterschreiben. Esempfiehlt sich die maschinenschriftliche Wiederholung des

    Namens des oder der Unterzeichnenden einschlielich Titel

    und Funktion.

    Zeugnisse sind maschinenschriftlich, also mit Computer oder

    Schreibmaschine anzufertigen. Handschriftliche Zeugnisse

    sind heute nicht mehr blich. Das Zeugnis ist in deutscher

    Sprache abzufassen, auch wenn die Arbeitnehmerin oder der

    Arbeitnehmer aus dem Ausland stammt.

    Das Zeugnis muss sauber und ordentlich aussehen und

    absolut fehlerfrei sein (Rechtschreibung, Grammatik, Inter-

    punktion). Es darf keine Verbesserungen, Radierungen,

    Streichungen, Flecken oder Knitter enthalten. Die Recht-

    sprechung des Bundesarbeitsgerichtes lsst es zu, ein Zeugnis

    fr den Versand zu knicken. Es darf aber nicht nachtrglich

    verbessert oder gendert werden. Bei Schreibfehlern haben

    Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Anspruch auf

    die Ausstellung eines neuen, fehlerfreien Zeugnisses unter

    gleichem Datum. Ist am Zeugnis zum Beispiel nach einem

    Gesprch mit dem Arbeitgeber inhaltlich etwas zu ndern,

    so ist ebenfalls das ursprngliche Ausstellungsdatum zu

    verwenden.

    Zu einem ordnungsgemen Zeugnis gehrt eine berschrift

    wie: Zeugnis, Zwischenzeugnis, Ausbildungszeugnis, Prakti-

    kantenzeugnis. Dabei ist die zu beurteilende Person genau zu

    bezeichnen. Die Arbeitnehmerin ist mit Frau, der Arbeit-

    nehmer mit Herr zu titulieren. Anzugeben sind Vor- und

    Familienname (bei verheirateten oder geschiedenen Frauen

    und Mnnern auch der Geburtsname) sowie das Geburts-

    datum. Der Geburtsort steht heute nur noch selten in

    Zeugnissen. Zeugnisse sind keine Briefe. Die Anschrift derArbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers hat im Zeugnis

    nichts zu suchen, auer dies ist ausdrcklich verlangt.

    Geheimzeichen, die versteckte Aussagen oder Bewertungen

    beinhalten, drfen im Zeugnis nicht vorkommen. Das gilt

    sowohl fr positive als auch fr negative Aussagen. Unter-

    streichungen und andere Hervorhebungen sind ebenfalls

    unzulssig.

    Geheimzeichen knnen sein:

    b sinnlose oder willkrliche Punkte oder Striche,zum Beispiel bei der Unterschrift

    b Hervorhebungen (Kursiv- oder Fettdruck, Stze

    oder Wrter in Anfhrungszeichen)

    b Ausrufungs- oder Fragezeichen

    Das Zeugnis sollte im Umfang zwei DIN-A4-Seiten nicht

    berschreiten und muss am Schluss unterschrieben sein

    (siehe Seite 8: Wer schreibt ein Zeugnis wann?).

    Ein Zeugnis, das in stilistischer, formaler und inhaltlicher Hin-

    sicht einwandfrei ist, hinterlsst einen positiven Eindruck. Es

    spiegelt zugleich die Ausdrucksfhigkeit, die Struktur- und

    Prozesskenntnis, die Urteilskraft und die Differenzierungs-

    fhigkeit der Fhrungskraft, die das Zeugnis erstellt hat,

    wider und ist damit auch fr den Arbeitgeber ein Aushnge-

    schild quasi die Visitenkarte seines Unternehmens.

    WELCHE FORMALEN ANFORDERUNGENMUSS EIN ZEUGNIS ERFLLEN?

    Basisinformation Arbeitszeugnisse Seite 10

    Das Wichtigste in Krze

    1. Das Zeugnis muss in uerlich einwandfreiem Zustand

    sein und ist optisch ansprechend zu gestalten.

    2. Das Zeugnis muss eine berschrift haben.

    3. Das Zeugnis ist auf sauberem Geschftspapier und

    fehlerfrei zu verfassen.

    4. Die Angaben zur Person mssen stimmen.

    5. Das Zeugnis muss unterschrieben sein.

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    Arbeitszeugnisse knnen sich in Inhalt, Umfang, Aufbau und

    Zielsetzung unterscheiden. Umfang und Ausfhrlichkeit zum

    Beispiel hngen von der Qualifikation und der Dauer derBetriebszugehrigkeit ab. Einfache Arbeiten werden kurz,

    anspruchsvolle und qualifizierte Arbeiten ausfhrlich dar-

    gestellt. Insbesondere Ausknfte ber den Schwierigkeitsgrad

    der Ttigkeit, ber Kompetenzen und Verantwortung sowie

    ber den Grad der Selbststndigkeit sind dabei wichtige In-

    formationen, die eine Ttigkeits- und Aufgabenbeschreibung

    abrunden. Eine entscheidende Rolle kann zudem die Beurtei-

    lung durch die Zeugnisausstellerin oder den Zeugnisaussteller

    spielen. Die Praxis kennt vier Zeugnistypen: einfaches Zeugnis,

    qualifiziertes Zeugnis, Zwischenzeugnis und Ausbildungs-

    zeugnis. Fr sie alle verlangt das Gesetz, dass sie nicht nur derWahrheit entsprechen, sondern auch von verstndigem

    Wohlwollen fr die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer

    getragen sind, damit deren weiteres berufliches Fortkommen

    nicht erschwert wird.

    Das einfache Zeugnis

    Das einfache Zeugnis ist die Basisversion eines Arbeits-zeugnisses, wie in 630 BGB geregelt. Es soll dem knftigen

    Arbeitgeber ein gutes Bild der Arbeitnehmerin oder des

    Arbeitnehmers vermitteln, deshalb ist eine detaillierte Ttig-

    keits- und Aufgabenbeschreibung unerlsslich. Die alleinige

    Nennung des Berufes, der Position oder der Funktion ist

    unzureichend, da erlernter Beruf und ausgebte Ttigkeit

    hufig nicht identisch sind. Auch eine Beschreibung der

    fachlichen und innerbetrieblichen Entwicklung ist in diesem

    Zusammenhang relevant.

    Beispiel:Herr Opal war bei uns als Kraftfahrer beschftigt. Zu

    seinen Aufgaben gehrten das Ausliefern von Mbeln an

    unsere Kunden, das Be- und Entladen des LKWs sowie der

    Aufbau und die Montage unserer hochwertigen Mbel.

    Darber hinaus ist die Dauer des Arbeitsverhltnisses wahr-

    heitsgem anzugeben, das heit: der Zeitraum vom Eintritt

    in die Firma bis zum Ende der Kndigungsfrist, bis zum Aus-

    laufdatum eines befristeten Vertrags oder bis zum Erreichen

    eines vereinbarten Auflsungstermins. Krzere Freistellun-

    gen, etwa dann, wenn die Kndigungsfrist luft, sind nicht zu

    erwhnen.

    Beispiel:

    Falsch: Das Arbeitsverhltnis bestand seit dem 01.04.1999

    und endet mit Ablauf der Kndigungsfrist am 30.09.2008;

    seit dem 02.08.2008 ist Frau Kluge von der Arbeit

    freigestellt.

    Richtig: Frau Kluge war vom 01. 04.1999 bis zum

    30.09.2008 bei uns beschftigt.

    WELCHE ZEUGNISTYPENGIBT ES?

    Basisinformation Arbeitszeugnisse Seite 11

    Das Wichtigste in Krze1. Im Arbeitszeugnis ist die Dauer des Arbeitsverhltnisses

    genau zu benennen.

    2. Im Arbeitszeugnis ist die Ttigkeit einschlielich der

    Kompetenzen und Funktionen genau zu beschreiben.

    Dafr bieten Stellenbeschreibungen eine gute Grund-

    lage.

    3. Weiterbildung und innerbetrieblicher Aufstieg sind in

    das Arbeitszeugnis chronologisch aufzunehmen.

    Tipp

    Viele Unternehmen arbeiten heute mit Stellen-

    beschreibungen. Sind diese aktuell, so knnen sie fr die

    Darstellung der Ttigkeit von groem Nutzen sein.

  • 7/27/2019 Arbeitszeugnisse-Basisinformation

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    Auch krzere Unterbrechungen des Arbeitsverhltnisses, wie

    durch Krankheiten, Beurlaubungen, Dienstreisen, Urlaub oder

    selbst kurzzeitige Haft, gehren nicht ins Zeugnis, ebenso

    wenig Kurzarbeit oder die Beteiligung an einem Streik. Anders

    verhlt es sich mit lngeren Unterbrechungen. Dafr sind viele

    Ursachen denkbar: Das Arbeitsverhltnis kann unter anderem

    wegen langer Erkrankung, Mutterschutz, Elternzeit, lngerer

    Haft, Weiterbildung, Studium, Wehr- bzw. Zivildienst oder

    lngerer Beurlaubung geruht haben. Als Faustregel gilt, dass

    Unterbrechungen, die sich etwa ber die Hlfte der Beschfti-

    gungszeit erstreckt haben, im Zeugnis zu benennen sind.

    Beispiel:Herr Thies war vom 01.04.2003 bis zum 30. 09. 2008 bei

    uns beschftigt; vom 11.07. 2005 bis zum 11. 07. 2008 hat

    das Beschftigungsverhltnis geruht.

    Die Grnde fr die Unterbrechung sind grundstzlich nicht zu

    erwhnen, vor allem dann nicht, wenn sie bei zuknftigen

    Arbeitgebern einen negativen Eindruck erwecken wrden.

    Grnde allerdings, die das Gegenteil bewirken, knnen ohne

    weiteres im Zeugnis erwhnt werden, insbesondere dann,

    wenn Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer dies wnschen.

    So wirken sich die berufliche Fortbildung, ein Studium odereine Ttigkeit in der Entwicklungshilfe eher wertsteigernd

    auf die berufliche Vita aus. Die Grnde fr die Unterbrechun-

    gen zu benennen ist in diesen Fllen ratsam, selbst wenn die

    Fehlzeiten weniger als die Hlfte der Beschftigungszeit

    ausgemacht haben. Handelt es sich um Fehlzeiten aufgrund

    von Elternzeit oder Wehr- bzw. Zivildienst, sollten sie eben-

    falls im Zeugnis genannt werden, allein um Missverstndnisse

    zu vermeiden.

    Inhalt und Aufbau des einfachen Zeugnisses

    b Firmenbriefpapier mit Namen und Anschrift des

    Unternehmens

    b berschrift

    b Personalien (Vorname und Familienname, bei verheirate-

    ten oder geschiedenen Frauen und Mnnern auch der

    Geburtsname, gegebenenfalls akademische und ffentlich-

    rechtliche Titel, Geburtsdatum)

    b Gesamtdauer der Beschftigung (genaues Eintritts- und

    Austrittsdatum) und Funktion im Betrieb

    b Erluterung des Unternehmens, gegebenenfalls Branche

    b Aufgabenbeschreibung

    Beschreibung der Ttigkeiten und Aufgaben in

    chronologischer Reihenfolge

    Position in der betrieblichen Hierarchie, Kompetenzen,

    Verantwortung

    b Gegebenenfalls Fortbildungsmanahmen

    b Ausscheiden, eventuell Grnde fr das Ausscheiden

    b Schlussformulierung

    Danksagung fr geleistete Arbeit

    Bedauern ber Ausscheiden

    Verstndnis/Empfehlung

    Zukunftswnsche

    b

    Ort, Datum, Unterschrift

    Das qualifizierte Zeugnis

    Das qualifizierte Zeugnis ist heute der Regelfall des Arbeits-

    zeugnisses. Es liefert, ber die reine Ttigkeitsbeschreibung

    des einfachen Zeugnisses hinaus, auch eine Beurteilung der

    Leistungs- und Fhrungsqualitten der Arbeitnehmerinnen

    und Arbeitnehmer. Dabei bewertet es alle, also auch unter-

    schiedliche Ttigkeiten und Funktionen whrend der

    gesamten Beschftigungszeit.

    Bei nur kurzer Beschftigungsdauer ist eine umfassende

    Beurteilung von Fhrung und Leistung kaum mglich. Des-

    halb lsst sich ein qualifiziertes Zeugnis nur ausstellen, wenn

    das Arbeitsverhltnis eine gewisse Mindestdauer hatte. Dann

    aber kann es von der oder dem Beschftigten unbedingt

    verlangt und muss vom Arbeitgeber ausgestellt werden. Der

    Gesetzgeber schreibt vor, im qualifizierten Zeugnis die

    Gesamtleistung und Gesamtfhrung und damit die Gesamt-

    persnlichkeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu

    wrdigen. Die individuelle Qualitt der erbrachten Leistungen,

    das Knnen und die Arbeitsweise, die Belastbarkeit,

    Arbeitsbereitschaft und -motivation, das Sozial- und Fhrungs-

    verhalten und weitere Aspekte sind gerecht zu beurteilen,

    also weder unter- noch berzubewerten. Auch die Belange

    der jeweiligen Branche sind im Zeugnis zu bercksichtigen.

    Wer ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ausstellt, muss sich als

    Beurteilende oder Beurteilender in besonderem Mae an den

    gesetzlich geforderten Grundsatz der wohlwollenden

    Basisinformation Arbeitszeugnisse Seite 12

  • 7/27/2019 Arbeitszeugnisse-Basisinformation

    13/46

    Objektivitt halten. Ist das Zeugnis so abgefasst, dass kein

    Wohlwollen erkennbar ist, muss dies stichhaltig begrndetwerden. Eine schlechte Beurteilung ist nur zulssig, wenn die

    Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer vllig versagt hat,

    dieser Umstand auch belegbar ist und dies nachweislich Aus-

    schlag fr die Gesamtbeurteilung gibt. Gelegentliches Fehl-

    verhalten wie zum Beispiel einmaliges Zusptkommen hat im

    Zeugnis nichts zu suchen. Abmahnungen drfen ebenfalls

    nicht im Zeugnis stehen.

    Gleichwohl sind die Interessen des zuknftigen Arbeitgebers

    beim Verfassen des Zeugnisses zu bercksichtigen, auch wenn

    sich dadurch im Einzelfall das berufliche Fortkommen einesArbeitnehmers bzw. einer Arbeitnehmerin verschlechtert. Hat

    beispielsweise eine rechtskrftige Verurteilung wegen fort-

    gesetzter Untreue, Urkundenflschung und Unterschlagung

    zu einer fristlosen Entlassung gefhrt, so sind diese Umstnde

    im Zeugnis zu benennen. Ein Zeugnis, das die Straftaten ver-

    schweigt und das persnliche Fhrungsverhalten beschnigt,

    widerspricht dem Wahrheitsgrundsatz von Arbeitszeugnissen.

    Zugleich besteht eine Verpflichtung zur Kontinuitt von

    Beurteilungsgrundstzen. Das bedeutet, dass Arbeitgeber sich

    an die in einem Zwischenzeugnis oder anderweitig vorge-

    nommene Beurteilung der Arbeitnehmerin oder des Arbeit-

    nehmers halten mssen.

    Inhalt und Aufbau des qualifizierten Zeugnisses

    Inhaltlich wie das einfache Zeugnis, jedoch mit den

    zustzlichen Beurteilungen:

    b Leistungsbeurteilung

    Arbeitsbereitschaft (Arbeitsmotivation, Eigeninitiative)

    Arbeitsbefhigung (Knnen, Kenntnisse, Ausdrucks-

    vermgen, Belastbarkeit)

    Arbeitsweise (Arbeitsgte, Zuverlssigkeit,

    Verhandlungsgeschick, Arbeitstempo)

    Arbeitserfolg (Arbeitsmenge)

    b Verhaltensbeurteilung

    Verantwortungsbereitschaft (zum Beispiel Vertrauens-

    wrdigkeit, Loyalitt)

    Sozialverhalten (Verhalten gegenber Vorgesetzten,

    Kollegen/Kolleginnen und Dritten, zum Beispiel Kunden/

    Kundinnen oder Geschftspartnern/-partnerinnen

    Beachtung von Vorschriften (zum Beispiel

    Unfallverhtungsvorschriften)

    Fhrungsverhalten (zum Beispiel Mitarbeiterfhrung)

    b

    zusammenfassende Gesamtbeurteilung

    Das Zwischenzeugnis

    Ein Zwischenzeugnis wird whrend eines noch bestehenden

    Arbeitsverhltnisses ausgestellt. Es gelten dafr die gleichen

    Grundstze wie fr ein qualifiziertes Zeugnis. Ein Zwischen-

    zeugnis bezieht sich folglich auf Inhalt und Dauer der

    Beschftigung sowie auf die Leistungen und das Fhrungs-

    verhalten.

    Es gibt einen Rechtsanspruch auf die Ausstellung eines

    Zwischenzeugnisses, wenn dafr ein triftiger Grund vorliegt.

    Das knnen folgende Umstnde sein:

    b drohende Insolvenz des Arbeitgebers

    b bevorstehende Beendigung des Arbeitsverhltnisses

    (Eigenkndigung, arbeitgeberseitige Kndigung, Ablauf

    eines befristeten Vertrags, Auflsungsvertrag)

    b organisatorische nderungen im Unternehmen/Betrieb,

    die Auswirkungen auf den Arbeitsplatz haben

    b Wechsel der oder des Vorgesetzten

    b Versetzung innerhalb des Unternehmens/Betriebes

    b Wechsel des Aufgaben- beziehungsweise Verantwortungs-

    bereiches

    b Abschluss befristeter Sonderaufgaben/Projektaufgaben

    b Unterbrechung des Arbeitsverhltnisses (mgliche Grnde:

    Elternzeit, Freistellung als Betriebs- oder Personalrat/-rtin,

    bernahme eines politischen Mandats, Einberufung zum

    Zivil- oder Wehrdienst)

    b Zulassungsvoraussetzung fr Fortbildungs- oder Aufstiegs-

    vorhaben

    Basisinformation Arbeitszeugnisse Seite 13

    Das Wichtigste in Krze

    1. Ein qualifiziertes Zeugnis ist auf Verlangen auszustellen.

    2. Ein qualifiziertes Zeugnis muss allen Ansprchen an ein

    einfaches Zeugnis gengen.

    3. Im qualifizierten Zeugnis werden die Leistungen und das

    Fhrungsverhalten der Arbeitnehmer/-innen beurteilt.

    4. Das qualifizierte Zeugnis hat den Grundstzen von

    Wahrheit und Wohlwollen zu entsprechen.

  • 7/27/2019 Arbeitszeugnisse-Basisinformation

    14/46

    Mit dem Zwischenzeugnis erhalten Arbeitnehmerinnen und

    Arbeitnehmer eine Einschtzung ihres Status quo im Unter-nehmen mit guten Chancen auf ein positives Zeugnis, da

    Arbeitgeber in den hier genannten Fllen sicher nicht demoti-

    vieren wollen. Es ist eher wahrscheinlich, dass sie mit einem

    freundlich-wohlwollenden Zwischenzeugnis Beschftigte

    binden und anspornen mchten. Ist zu einem spteren

    Zeitpunkt ein Abschlusszeugnis zu erstellen, dann ist der

    Arbeitgeber an seine positiven Beurteilungen aus dem

    Zwischenzeugnis grundstzlich gebunden.

    Es empfiehlt sich, am Ende des Textes den Grund fr die

    Erteilung des Zwischenzeugnisses aufzunehmen (z. B. Vor-

    gesetztenwechsel, Umstrukturierung oder Unterbrechung

    des Arbeitsverhltnisses). Damit wird der Anlass fr die Zeug-

    niserteilung transparent und lsst keinen Raum fr weitere

    Spekulationen.

    Beispiel:

    Herr Kruse bat um dieses Zwischenzeugnis, da seine Vor-

    gesetzte aus unserem Unternehmen ausscheidet. Wir freuen

    uns auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit mit ihm.

    Abzuraten ist davon, ein Zwischenzeugnis lediglich just for

    fun, also zum Testen des eigenen Marktwertes, zur Durch-

    setzung einer Gehaltserhhung oder schlicht als Androhungeiner mglichen Eigenkndigung einzufordern. Dieses

    Verhalten kann leicht ins Gegenteil umschlagen und das

    Arbeitsklima belasten, denn Arbeitgeber knnten darin einen

    Abwanderungswillen der oder des Beschftigten vermuten.

    Das Ausbildungszeugnis

    Bei Beendigung einer Ausbildung oder beruflichen Fortbil-

    dung ist der Arbeitgeber verpflichtet, Auszubildenden,

    Umschlerinnen und Umschlern sowie Arbeitnehmerinnen

    und Arbeitnehmern ein Zeugnis auszustellen, das von der

    jeweiligen Ausbilderin oder dem jeweiligen Ausbilder unter-

    schrieben wurde. Dies gilt auch bei vorzeitigem Abbruch

    oder Nichtbestehen der Abschlussprfung. Das Zeugnis kann

    einfach oder qualifiziert sein. Das einfache Zeugnis ist in

    jedem Fall, das qualifizierte nur auf Verlangen der oder des

    Auszubildenden auszustellen.

    Das einfache Ausbildungszeugnis enthlt, wie das einfache

    Arbeitszeugnis, lediglich Angaben ber Art, Dauer und Ziel

    der Berufsausbildung sowie ber die in der Ausbildungszeit

    erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse, jedoch keine

    Beurteilungen. Es fhrt in chronologischer Reihenfolge auf,

    welche Ausbildungsbereiche durchlaufen und welche Fertig-

    keiten und Kenntnisse dabei erworben wurden. Ebenso

    gibt es an, vor welcher Berufskammer die Abschlussprfung

    bestanden wurde. Fehlt letztere Angabe, so kann dies

    mglicherweise auf eine nicht bestandene Prfung hinwei-

    sen. Hat sich die Ausbildungszeit wegen guter Leistungen

    verkrzt, so darf auch diese Tatsache im Zeugnis nicht fehlen.

    Basisinformation Arbeitszeugnisse Seite 14

    Das Wichtigste in Krze

    1. Ein Zwischenzeugnis ist eine Beurteilung whrend einesbestehenden Arbeitsverhltnisses.

    2. Fr das Zwischenzeugnis bedarf es eines triftigen

    Grundes.

    3. Aufbau und Inhalt des Zwischenzeugnisses orientieren

    sich am qualifizierten Zeugnis.

    4. Am Ende des Zwischenzeugnisses sollte der Ausstellungs-

    grund stehen.

  • 7/27/2019 Arbeitszeugnisse-Basisinformation

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    Inhalt und Gliederung des einfachen

    Berufsausbildungszeugnisses

    b

    Firmenbriefpapier mit Namen und Anschrift desUnternehmens

    b berschrift; hier: Ausbildungszeugnis

    b Personalien (Vorname und Familienname, bei verheirate-

    ten oder geschiedenen Frauen und Mnnern auch der

    Geburtsname, gegebenenfalls akademische und ffentlich-

    rechtliche Titel, Geburtsdatum)

    b Gesamtdauer des tatschlichen Ausbildungsverhltnisses

    b Beschreibung sowie Art und Ziel der Berufsausbildung

    b Erworbene Kenntnisse und Fhigkeiten

    b Benennung der Berufskammer, vor der die Abschluss-

    prfung bestanden wurde, mit Ort und Noteb Schlussformulierung (zum Beispiel Wnsche fr den

    weiteren beruflichen Lebensweg)

    b Ort, Datum, Unterschrift

    Das qualifizierte Ausbildungszeugnis enthlt Angaben ber

    Art, Dauer und Ziel der Berufsausbildung sowie ber die in

    der Ausbildungszeit erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse.

    Darber hinaus sind Fhrungsverhalten und Leistungen der

    oder des Auszubildenden zu beurteilen. Sofern besondere

    fachliche Fhigkeiten festgestellt wurden, sind diese positiv

    hervorzuheben. Ein qualifiziertes Zeugnis ist fr Auszubil-

    dende besonders wichtig, da die darin vorgenommenen

    Bewertungen die weitere berufliche Entwicklung nachhaltig

    beeinflussen knnen.

    Besonders bei jugendlichen Auszubildenden sollte das Zeug-

    nis nicht zu streng formuliert, sondern vielmehr grozgig

    vom Gedanken der wohlwollenden Frderung des beruf-

    lichen Fortkommens geprgt sein.

    Inhalt und Gliederung des qualifizierten

    Berufsausbildungszeugnisses

    Inhaltlich wie ein einfaches Berufsausbildungszeugnis,

    jedoch mit den zustzlichen Beurteilungen:

    b Verhaltens- und Leistungsbeurteilung

    Teamfhigkeit und Kooperationsbereitschaft, soziales

    Verhalten

    Initiative, Interesse und Lernwilligkeit sowie -fhigkeit

    Flei, Ehrgeiz und Eifer

    Auffassungsgabe

    Besondere fachliche Fhigkeiten und/oder besondere

    Eignung

    Arbeitsverhalten, Arbeitsmenge, Arbeitsausfhrung,

    Arbeitstempo

    Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit, Geschick

    Berichtsheft, Ordnungs- und Sauberkeitssinn, Pnktlichkeit

    b zusammenfassende Gesamtbeurteilung

    Basisinformation Arbeitszeugnisse Seite 15

    Das Wichtigste in Krze

    1. Auszubildenden ist am Ende der Berufsausbildungmindestens ein einfaches Ausbildungszeugnis

    auszustellen.

    2. Das einfache Ausbildungszeugnis enthlt Angaben ber

    Art, Dauer und Ziel der Berufsausbildung sowie ber die

    in der Ausbildung erworbenen Fertigkeiten und Kennt-

    nisse.

    3. Auf Verlangen ist ein qualifiziertes Zeugnis auszustellen.

    4. Das qualifizierte Zeugnis enthlt Angaben ber Leistung,

    Fhrung und besondere fachliche Fhigkeiten des/der

    Auszubildenden.

    5. Auszubildende knnen unter bestimmten Voraus-

    setzungen ein Zwischenzeugnis verlangen.

    Tipp

    Verlangen Sie stets ein qualifiziertes Ausbildungszeugnis,

    damit sich ein zuknftiger Arbeitgeber ein umfassendes

    Bild von Ihren Fertigkeiten und Fhigkeiten machen kann!

  • 7/27/2019 Arbeitszeugnisse-Basisinformation

    16/46

    Unter bestimmten Voraussetzungen knnen Auszubildende

    vom Arbeitgeber die Ausstellung eines Zwischenzeugnisses

    verlangen. Diese Voraussetzungen sind:b Die Ausbildung wird abgebrochen

    b Ein Wechsel des Ausbildungsberufs oder des Ausbildungs-

    betriebs ist geplant

    b Die oder der Auszubildende wird nach Ende der

    Ausbildung nicht bernommen und muss sich daher

    frhzeitig neu bewerben

    Basisinformation Arbeitszeugnisse Seite 16

  • 7/27/2019 Arbeitszeugnisse-Basisinformation

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    In einem qualifizierten Arbeits- oder Ausbildungszeugnis und

    in einem Zwischenzeugnis werden Arbeitnehmerinnen und

    Arbeitnehmer grundstzlich nach ihrer Leistung und ihrerFhrung beurteilt. Hufig schliet sich daran auch eine

    zusammenfassende Gesamtbeurteilung an.

    Benotung der Leistung

    Die Leistungsbeurteilung, sprich Leistungsbenotung, setzt bei

    der Frage an, wie zufrieden der Arbeitgeber mit den Leistun-

    gen der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers insgesamt

    war. Waren danach die Leistungen:

    sehr gut,dann bertrifft der/die Arbeitnehmer/-in die mit dem

    Arbeitsplatz verbundenen Anforderungen bei weitem und

    die Leistungen liegen weit ber dem betrieblichen Durch-

    schnitt. Er/Sie hat whrend der gesamten Beschftigungs-

    dauer berdurchschnittlich gute Leistungen erbracht.

    gut,

    dann war der/die Arbeitnehmer/-in berdurchschnittlich

    gut und hat die mit dem Arbeitsplatz verbundenen Anforde-

    rungen bertroffen. Er/Sie war besser als der betriebliche

    Durchschnitt.

    befriedigend,

    dann hat der/die Arbeitnehmer/-in die betrieblich gesetzten

    Normen und die mit dem Arbeitsplatz verbundenen Anforde-

    rungen erfllt. Seine/Ihre Leistungen waren durchschnittlich.

    ausreichend,

    dann haben die Leistungen Mngel aufgewiesen. Er/Sie hat

    die mit dem Arbeitsplatz verbundenen Anforderungen nicht

    immer erfllt. Die Leistungen lagen zwar unterhalb des

    Durchschnitts, aber entsprachen insgesamt noch den betrieb-

    lichen Anforderungen.

    mangelhaft,

    dann haben die Leistungen den betrieblichen Anforderun-

    gen in keiner Weise entsprochen. Der/Die Arbeitnehmer/-inwar fr den Betrieb nicht haltbar. Es ist aber zu erkennen,

    dass er/sie ber Grundkenntnisse verfgt und sich die Defizite

    mglicherweise beheben lassen.

    ungengend,

    dann entsprachen die Leistungen nicht den betrieblichen

    Anforderungen. Er/Sie hat vllig versagt. Die Grundkenntnisse

    sind so lckenhaft, dass sich die Mngel nicht beheben lassen.

    Leistungen lassen sich sowohl allgemein als auch differenziert

    anhand einzelner Leistungsmerkmale, wie Arbeitsbereitschaft

    oder Arbeitsbefhigung, beurteilen. Hat das Arbeitsverhltnis

    relativ kurz bestanden, gengt eine allgemeine Leistungsbe-urteilung. Je lnger die Beschftigung angedauert hat, desto

    ausfhrlicher sollte die Beurteilung einzelner Leistungsmerk-

    male im Zeugnis ausfallen. Es muss aber nicht zwingend auf

    jedes Merkmal eingegangen werden.

    Allgemeine Leistungsbeurteilung

    Sehr gute Leistungen werden meist durch eine Zufrieden-

    heitsbekundung mit bis zu drei Steigerungen (stets,

    vollste als weitere Steigerung der Steigerung volle et

    cetera) ausgedrckt. Gebruchliche Formulierungen sind:

    hat die bertragenen Aufgaben stets zu unserer

    vollsten Zufriedenheit erfllt.

    Wir waren mit den Leistungen stets/in jeder Hinsicht

    auerordentlich zufrieden.

    Er/Sie hat unsere Erwartungen immer und in allerbester

    Weise erfllt.

    Seine/Ihre Leistungen haben in jeder Hinsicht unsere volle

    Anerkennung gefunden.

    WIE WIRD WAS BEURTEILT?

    Basisinformation Arbeitszeugnisse Seite 17

    Das Wichtigste in Krze

    1. Die Leistungsbeurteilung ist nach den Merkmalen

    Arbeitsbereitschaft, Arbeitsbefhigung, Arbeitsweise

    und Arbeitserfolg zu differenzieren und zu beurteilen.

    2. Ausfhrungen zu den einzelnen Merkmalen steigern

    den Wert des Zeugnisses.

  • 7/27/2019 Arbeitszeugnisse-Basisinformation

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    Wir waren mit seinen/ihren Leistungen stets sehr

    zufrieden.

    Seine/Ihre Leistungen waren stets sehr gut/immerhervorragend.

    Gute Leistungen werden meist durch eine Zufriedenheitsbe-

    kundung mit zwei Steigerungen ausgedrckt. Gebruchliche

    Formulierungen sind:

    hat die bertragenen Aufgaben stets zu unserer

    vollen Zufriedenheit erfllt.

    hat die bertragenen Aufgaben zu unserer vollsten

    Zufriedenheit erfllt.

    Wir waren whrend der gesamten Beschftigungszeit

    mit seinen/ihren Leistungen voll und ganz zufrieden. hat den Erwartungen und Anforderungen in jeder

    Hinsicht und bester Weise entsprochen.

    Seine/Ihre Leistungen waren immer gut/fanden stets

    unsere volle Anerkennung.

    Befriedigende Leistungen werden meist durch eine

    Zufriedenheitsbekundung mit einer Steigerung ausgedrckt.

    Gebruchliche Formulierungen sind:

    hat die bertragenen Aufgaben zu unserer vollen

    Zufriedenheit erledigt.

    hat die bertragenen Aufgaben stets/immer/sehr zu

    unserer Zufriedenheit erfllt.

    Seine/Ihre Leistungen waren stets/immer zufrieden-

    stellend.

    hat jederzeit/stets zufriedenstellend

    gearbeitet.

    Wir waren mit seinen/ihren Leistungen

    voll/sehr/immer/stets/jederzeit zufrieden.

    hat unseren Erwartungen in jeder Hinsicht

    entsprochen.

    Ausreichende Leistungen werden meist durch eine einfache

    Zufriedenheitsbekundung ausgedrckt. Gebruchliche

    Formulierungen sind: hat die bertragenen Aufgaben zu unserer

    Zufriedenheit erfllt.

    Wir waren mit seinen/ihren Leistungen zufrieden.

    hat unseren Erwartungen entsprochen.

    hat zufriedenstellend gearbeitet.

    Mangelhafte Leistungen werden durch eine Bekundung von

    eingeschrnkter Zufriedenheit oder durch den Hinweis

    auf das Bemhen der Arbeitnehmer/-innen ausgedrckt.

    Gebruchliche Formulierungen sind:

    hat die bertragenen Aufgaben insgesamt zu unsererZufriedenheit erledigt.

    hat sich stets bemht, die bertragenen Aufgaben

    zu erledigen.

    hat unsere Erwartungen grtenteils erfllt.

    Ungengende Leistungen werden durch eine Bekundung

    von Unzufriedenheit oder Unzulnglichkeit ausgedrckt.

    Gebruchliche Formulierungen sind:

    konnte den bertragenen Aufgaben nicht gerecht

    werden.

    hat versucht, die Leistungen zu erbringen, die wir an

    diesem Arbeitsplatz fordern mssen.

    hatte Gelegenheit, die bertragenen Aufgaben

    zu erledigen.

    Basisinformation Arbeitszeugnisse Seite 18

  • 7/27/2019 Arbeitszeugnisse-Basisinformation

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    Differenzierende Leistungsmerkmale

    Wer lange in einem Betrieb beschftigt war, hat in der Regel

    Unterschiedliches geleistet. Deshalb sind die Arbeitsleistun-

    gen nicht nur allgemein, sondern auch differenziert zu

    bewerten. Dafr empfehlen sich die Kriterien Arbeitsbereit-

    schaft, Arbeitsbefhigung, Arbeitsweise und Arbeitserfolg,

    die ihrerseits in weitere Einzelmerkmale aufgefchert und

    dadurch detailliert bewertet werden knnen.

    1. Arbeitsbereitschaft

    Beinhaltet: die Motivation, den Flei und Arbeitswillen des

    Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin; seine/ihre Eigen-initiative und Selbststndigkeit.

    2. Arbeitsbefhigung

    Beinhaltet: Knnen und Fachkenntnisse einschlielich Auf-

    fassungsgabe und Weiterbildungen; Ausdrucksvermgen

    und Belastbarkeit.

    3. Arbeitsweise

    Beinhaltet: Arbeitsgte; Zuverlssigkeit und Sorgfalt bei

    der Arbeit; Verhandlungsgeschick; Arbeitstempo.

    4. Arbeitserfolg

    Beinhaltet: die Bewertung der Arbeitsmenge und des

    Arbeitsergebnisses, gegebenenfalls auch in seiner Aus-wirkung auf den Erfolg des Betriebes.

    Arbeitsbereitschaft

    Zur Bewertung der Arbeitsbereitschaft werden folgende

    Formulierungen verwendet:

    Arbeitsmotivation/Eigeninitiative

    Sehr gut:

    b auergewhnlich aktiv

    b zeigte stets Initiative, groen Flei und Eifer

    b hatte immer sehr gute Ideen und gab wertvolle/weiter-

    fhrende Anregungen

    b zeigte stets Eigeninitiative und berzeugte durch

    seine/ihre groe Leistungsbereitschaft

    b ergriff stets selbststndig die Initiative und fhrte alle

    erforderlichen Manahmen entschlossen durch

    Gut:

    b zeigte stets Initiative, Flei und Eifer

    b fhrte alle Aufgaben mit groer Umsicht, hervorragendem

    Wissen und hohem Engagement aus

    b hatte stets gute Ideen und gab wertvolle/weiterfhrende

    Anregungen

    b handelte selbststndig und ging alle Arbeiten

    tatkrftig/engagiert an

    b handelte selbststndig und ergriff die Initiative

    b ergriff selbst die Initiative und setzte sich mit gutem

    Engagement fr unseren Betrieb ein

    Befriedigend:

    b zeigte Initiative, Flei und Eifer, oder auch: zeigte Initiative

    und Einsatzbereitschaft

    b erbrachte zufriedenstellende Initiativeb fhrte seine Aufgaben mit Umsicht, Wissen und

    Engagement aus

    b hatte eigene Anregungen

    b erfllte die ihm/ihr bertragenen Aufgaben weitgehend

    selbststndig

    Ausreichend:

    b erledigte Arbeiten/Aufgaben im Groen und Ganzen

    umsichtig und engagiert

    b zeigte bei entsprechendem Ansto Flei und Eifer

    b erfllte seine/ihre Aufgaben entsprechend unseren

    Erwartungenb fhrte unter Anleitung die ihm bertragenen Aufgaben

    aus

    b bemhte sich, Anregungen zu geben

    b zeigte Flei und Eifer bei entsprechendem Ansto, zeigte

    die geforderte Einsatzbereitschaft

    Arbeitsbefhigung

    Zur Bewertung der Arbeitsbefhigung werden folgende

    Formulierungen verwendet:

    Knnen/Kenntnisse/Fachkenntnisse

    Sehr gut:

    b umfassende, fundierte und vielseitige Fachkenntnisse,

    die er/sie bei schwierigen Aufgaben sehr sicher einsetzte

    b beherrschte sein/ihr Arbeitsgebiet umfassend/fachlich,

    souvern/vollkommen/hervorragend

    b besitzt ein sehr gutes, jederzeit verfgbares Fachwissen

    b fand stets sehr gute/optimale Lsungen

    Basisinformation Arbeitszeugnisse Seite 19

  • 7/27/2019 Arbeitszeugnisse-Basisinformation

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    b fand sich stets in neuen Situationen sehr sicher zurecht

    b hatte stets sehr gute Ideen

    b verfgt ber hervorragende Sprachkenntnisse

    Gut:

    b verfgt ber ein gutes, fundiertes Fachwissen und lst

    schwierige Aufgaben jederzeit

    b verfgt ber grndliche, abgesicherte Fachkenntnisse

    und setzt sie bei schwierigen Aufgaben sicher ein

    b arbeitete immer sicher und selbststndig

    b fand sich immer in neuen Situationen gut zurecht

    b erarbeitete stets gute und verwertbare Lsungen

    b verfgt ber gute und fundierte Sprachkenntnisse

    Befriedigend:b verfgte ber solide und brauchbare Fachkenntnisse

    b verfgte ber gute Erfahrungen

    b hat die erforderlichen Fachkenntnisse und setzte sie mit

    Erfolg ein

    b war in der Lage, sich den jeweiligen Situationen

    anzupassen

    b verfgt ber solide Sprachkenntnisse

    Ausreichend:

    b verfgte ber ein solides Grundwissen in seinem/ihrem

    Arbeitsgebiet

    b beherrschte im Allgemeinen die Anforderungenseines/ihres Arbeitsgebiets

    b verfgte ber hinreichende Fachkenntnisse

    b verfgte ber Grundkenntnisse der englischen Sprache

    Ausdrucksvermgen

    Sehr gut:

    b formulierte seine/ihre Aussagen immer klar, treffend

    und berzeugen

    Gut:

    b formulierte klar und drckte sich gut aus

    Befriedigend:

    b Seine/Ihre Formulierungen waren fr alle verstndlich

    Ausreichend:

    b Im Allgemeinen formulierte er/sie fr alle verstndlich

    Belastbarkeit

    Sehr gut:

    b arbeitete unermdlich und war sehr belastbar

    b war ein/-e immer ausdauernde/-r und auergewhnlich

    belastbare/-r Mitarbeiter/-in

    b konnte auch unter schwierigsten Arbeitsbedingungen alle

    ihm/ihr gestellten Aufgaben stets sehr gut bewltigen

    Gut:

    b arbeitete ausdauernd und ist gut belastbar

    b war auch starkem Arbeitsanfall jederzeit gewachsen

    Befriedigend:

    b war dem blichen Arbeitsanfall/den blichen Belastungen

    gewachsen

    b war belastbar und den Anforderungen gewachsen

    b war starkem Arbeitsanfall gewachsen

    b war ein/-e ausdauernde/-r und belastbare/-r Mitarbeiter/-in

    Ausreichend:

    b war dem blichen Arbeitsanfall/den blichen Belastungengrtenteils gewachsen

    b zeigte Belastbarkeit

    b war eingeschrnkt belastbar

    Arbeitsweise

    Zur Bewertung der Arbeitsweise werden folgende

    Formulierungen verwendet:

    Arbeitsgte

    Sehr gut:

    b arbeitete stets uerst grndlich und mit groer

    Sorgfalt

    b arbeitete sehr zuverlssig und gewissenhaft

    b arbeitete stets/immer mit grter Genauigkeit und

    uerster Sorgfalt

    b erfllte mit seiner/ihrer Arbeit stets/immer hchste

    Ansprche

    b Die Ausfhrung seiner/ihrer Arbeit entsprach auch in

    schwierigen Fllen stets unserem Qualittsstandard

    Gut:

    b arbeitete stets grndlich und mit groer Sorgfalt

    b arbeitete zuverlssig und gewissenhaft

    b arbeitete stets sorgfltig und genau

    b erfllte mit seiner/ihrer Arbeit stets hohe Ansprche

    b Die Ausfhrung seiner/ihrer Arbeit entsprach auch bei

    wechselnden Anforderungen unserem Qualittsstandard

    Befriedigend:

    b arbeitete sorgfltig und genau

    b erfllte mit seiner/ihrer Arbeit hohe Ansprche

    Basisinformation Arbeitszeugnisse Seite 20

  • 7/27/2019 Arbeitszeugnisse-Basisinformation

    21/46

    b Die Ausfhrung seiner/ihrer Arbeit entsprach unserem

    Qualittsstandard

    Ausreichend:

    b arbeitete im Allgemeinen sorgfltig und genau

    b erfllte mit seiner/ihrer Arbeit stets unsere Ansprche

    b Die Ausfhrung seiner/ihrer Arbeit entsprach im All-

    gemeinen unserem Qualittsstandard

    Zuverlssigkeit

    Sehr gut:

    b war stets ein/-e uerst pflichtbewusste/-r und

    verschwiegene/-r Mitarbeiter/-in

    b war stets uerst zuverlssigb war stets uerst zuverlssig und immer pflichtbewusst

    b war jederzeit ein/-e uerst vertrauenswrdige/-r

    Mitarbeiter/-in, der/die stets bereit war, die volle

    Verantwortung zu bernehmen

    b Wir konnten immer auf seine/ihre absolute

    Zuverlssigkeit vertrauen

    Gut:

    b war stets ein/-e pflichtbewusste/-r und vertrauens-

    wrdige/-r Mitarbeiter/-in

    b war immer zuverlssig

    b arbeitete stets zuverlssig und gewissenhaftb war jederzeit ein/-e vertrauenswrdige/-r Mitarbeiter/-in

    und war immer bereit, Verantwortung zu bernehmen

    Befriedigend:

    b war vertrauenswrdig

    b war zuverlssig

    b arbeitete zuverlssig und gewissenhaft

    b war ein/-e pflichtbewusste/-r und zuverlssige/-r

    Mitarbeiter/-in

    b war ein/-e insgesamt vertrauenswrdige/-r Mitarbeiter/-in,

    der/die gelegentlich Verantwortung bernahm

    Ausreichend:

    b bewltigte die entscheidenden Arbeiten zuverlssig

    b war im Allgemeinen ein/-e zuverlssige/-r Mitarbeiter/-in

    b Seine/Ihre Zuverlssigkeit war im Allgemeinen

    zufriedenstellend

    b Erwhnenswert ist auch seine/ihre Zuverlssigkeit

    Verhandlungsgeschick

    Sehr gut:

    b war stets ein/-e berzeugende/-r und versierte/-r

    Verhandlungspartner/-in

    Gut:

    b war ein/-e gewandte/-r Verhandlungspartner/-in

    Befriedigend:

    b war im Verhandeln durchaus geschickt

    Ausreichend:

    b war im Verhandeln im Allgemeinen geschickt

    Arbeitstempo

    Sehr gut:b arbeitete immer auergewhnlich schnell und zgig

    Gut:

    b arbeitete immer schnell und zgig

    Befriedigend:

    b arbeitete zgig

    Ausreichend:

    b arbeitete bestndig

    Arbeitserfolg

    Zur Bewertung des Arbeitserfolges werden folgende

    Formulierungen verwendet:

    Arbeitsmenge

    Sehr gut:

    b Seine/Ihre Arbeitsmenge lag immer weit ber unseren

    Erwartungen

    b arbeitete stets besonders berlegt und wirksam

    b erzielte stets optimale Lsungen

    b Die Qualitt seiner/ihrer Arbeit erfllte stets unsere

    hchsten Ansprche

    b bertraf mit seinen/ihren Arbeitsergebnissen stets unsere

    Erwartungen

    Gut:

    b Seine/Ihre Arbeitsmenge lag immer ber unseren

    Erwartungen

    b arbeitete stets berlegt und wirksam

    b erzielte stets gute Lsungen

    b Die Qualitt seiner/ihrer Arbeit entsprach stets unseren

    hohen Ansprchen

    Basisinformation Arbeitszeugnisse Seite 21

  • 7/27/2019 Arbeitszeugnisse-Basisinformation

    22/46

    b lag mit seinen/ihren Arbeitsergebnissen ber dem

    Durchschnitt

    Befriedigend:

    b Seine/Ihre Arbeitsmenge entsprach unseren Erwartungen

    b arbeitete gleichmig

    b erzielte befriedigende Lsungen

    b Die Qualitt seiner/ihrer Arbeit entsprach stets unseren

    Ansprchen

    b Seine/Ihre Arbeitsergebnisse erfllten unsere Erwartungen

    in vollem Umfang

    Ausreichend:

    b Seine/Ihre Arbeitsmenge entsprach im Allgemeinen

    unseren Erwartungenb arbeitete im Allgemeinen gleichmig

    b Seine/Ihre Arbeitsqualitt war im Allgemeinen zufrieden-

    stellend

    b Die Qualitt seiner/ihrer Arbeit entsprach im Allgemeinen

    unseren Ansprchen

    b Die Arbeitsergebnisse waren ausreichend

    Die Formulierungen sind Beispiele aus der Zeugnissprache. Es

    ist davon auszugehen, dass Zeugnisausstellerinnen und -aus-

    steller mit den damit einhergehenden Wertungen vertraut

    sind und gezielt diese Standardformulierungen verwenden.Dies gilt verstrkt, wenn die Firma gro ist und ber eine

    eigene Personalabteilung verfgt. Man sollte aber auch

    wissen, dass vor allem Zeugnisse aus kleineren Firmen manch-

    mal aus Unkenntnis besser gemeint sind, als sie nach der

    Zeugnissprache tatschlich zu verstehen sind. Es ist also immer

    darauf zu achten, was zwischen den Zeilen steht, wer das

    Zeugnis verfasst hat usw. Deshalb ist der Gesamteindruck des

    Zeugnisses zu prfen: Ist es in sich schlssig, bin ich als Leser

    oder Leserin berzeugt?

    Beispiel:

    Herr Krger, ein Kraftfahrer, der Mbel ausliefert und sie

    zudem montiert, legte zwar bei der Erledigung seiner

    Aufgaben ein enormes Tempo an den Tag und war zudem

    berdurchschnittlich belastbar, aber bei der Mbelmon-

    tage unterliefen ihm gelegentlich kleine Fehler, da ihm

    die Fachkenntnisse dafr fehlten.

    Seine Leistungsbewertung knnte im Zeugnis folgender-

    maen ausfallen:

    Herr Krger war stets mit groem Flei und Eifer bei der

    Arbeit und erledigte die Auftrge auergewhnlich schnell

    und zgig. (sehr gute Arbeitsbereitschaft und sehr gutes

    Arbeitstempo). Er verfgt ber gute Erfahrungen bei der

    Mbelmontage und seine Arbeitsergebnisse entsprachen im

    Allgemeinen unseren Anforderungen. (befriedigende Kennt-

    nisse und ausreichende Arbeitsgte). Insgesamt waren wir

    mit den Leistungen von Herrn Krger whrend der gesamten

    Beschftigungszeit voll und ganz zufrieden. (zusammen-

    fassende, allgemein gute Leistungsbeurteilung).

    Beurteilung der Fhrung

    Neben der Leistung bewertet der Arbeitgeber im qualifizier-

    ten Zeugnis auch das Fhrungsverhalten. Dabei geht es all-

    gemein um das Verhalten im Betrieb die so genannten Soft

    Skills und nur in einem speziellen Sinne um die Fhrungs-

    rolle als Vorgesetzte oder Vorgesetzter. Beurteilt wird, wie

    sich die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer in die be-

    triebliche Ordnung einfgt, ob sie/er sich bei der Arbeit

    kooperativ, freundlich, aufgeschlossen und kritikfhig zeigt

    oder wie das Verhalten gegenber Vorgesetzten, Mitarbei-

    tern und Mitarbeiterinnen, Kollegen und Kolleginnen undgegebenenfalls Publikum oder Kunden/Kundinnen ist.

    Die Beurteilung der persnlichen Fhrung hat sich ausschlie-

    lich auf die berufliche Situation und nicht auf auerdienst-

    liches, privates Verhalten zu beziehen. Weder parteipolitische

    noch weltanschauliche oder gewerkschaftliche Orientierung

    und Aktivitten sind im Zeugnis zu erwhnen. Auch Hinweise

    auf eine Ttigkeit zum Beispiel als Mitglied des Betriebsrats,

    Personalrat/-rtin, Vertrauensperson der Schwerbehinderten

    oder auf gewerkschaftliche Aktivitten von Arbeitnehmern

    und Arbeitnehmerinnen haben im Zeugnis nichts zu suchen.

    Ausnahme: Die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer ver-

    langt dies ausdrcklich. Die Aufzhlung von Straftaten ist

    ebenfalls fehl am Platze, es sei denn, sie stehen mit dem Ar-

    beitsverhltnis in direktem Zusammenhang, sind nachgewie-

    sen, von erheblichem Gewicht und fr die Gesamtbeurteilung

    ausschlaggebend. Die Rcksichtnahme auf das weitere

    berufliche Fortkommen von Arbeitnehmerinnen und Arbeit-

    nehmern findet ihre Grenze am Interesse des knftigen

    Arbeitgebers, sich auf die Beurteilung im Wesentlichen

    verlassen zu knnen.

    Basisinformation Arbeitszeugnisse Seite 22

  • 7/27/2019 Arbeitszeugnisse-Basisinformation

    23/46

    Beispiel:

    Eine Kassiererin wird wegen Unterschlagung und Diebstahl

    bei der Arbeit rechtskrftig verurteilt. Der Arbeitgeber hat

    sie deshalb fristlos entlassen. Dies muss im Zeugnis stehen,

    allein schon, damit der Wahrheitspflicht gengt wird.

    Im Zweifel hat die Wahrheitspflicht Vorrang. Gleichwohl kann

    es fr Zeugnisverfasserinnen und -verfasser eine besondere

    Herausforderung bedeuten, die richtige Balance zwischen

    Wahrheitspflicht und ebenfalls gefordertem Wohlwollen zu

    finden.

    Benotung des Fhrungsverhaltenshnlich wie die Leistungsbenotung setzt die Benotung des

    Fhrungsverhaltens bei der Frage an, wie zufrieden der Ar-

    beitgeber mit der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer

    insgesamt war. Waren danach die Leistungen:

    sehr gut,

    dann wurden die gestellten Anforderungen bei weitem

    bertroffen. Sein/Ihr Verhalten und seine/ihre Umgangs-

    formen waren immer hervorragend, und er/sie gehrte zu

    den Mitarbeiter/-innen, die von allen am meisten geschtzt

    wurden.

    gut,dann hat sich der/die Arbeitnehmer/-in berdurchschnitt-

    lich gut verhalten und damit die Anforderungen bertroffen.

    Er/Sie war bei allen ein/-e beliebte/-r und anerkannte-/r

    Mitarbeiter/-in und Kollege/Kollegin.

    befriedigend,

    dann wurden die Anforderungen durch einwandfreies

    Verhalten erfllt. Das Fhrungsverhalten war nicht zu bean-

    standen.

    ausreichend,

    dann hat das Fhrungsverhalten gelegentlich Mngel auf-

    gewiesen. Die Erwartungen wurden nicht immer erfllt, und

    das persnliche Verhalten war nicht immer frei von Beanstan-

    dungen. Trotzdem entsprach es insgesamt noch den betrieb-

    lichen Anforderungen.

    mangelhaft,

    dann entsprach das persnliche Verhalten nicht den be-

    trieblichen Anforderungen. Der/Die Arbeitnehmer/-in war fr

    den Betrieb nicht haltbar. Es ist aber zu erkennen, dass er/sie

    bemht war, sein Verhalten zu ndern.

    Hat das Arbeitsverhltnis nur kurz bestanden, gengt eine all-

    gemeine Aussage zur Fhrung. Je lnger das Arbeitsverhltnis

    angedauert hat, desto ausfhrlicher und differenzierter sindeinzelne Fhrungsmerkmale im Zeugnis aufzufhren und zu

    bewerten.

    Allgemeine Beurteilung des Fhrungsverhaltens

    Gebruchliche Formulierungen fr sehr gute Fhrung sind:

    b Sein/Ihr persnliches Verhalten war immer absolut vor-

    bildlich und er/sie wurde von Vorgesetzten, Kollegen/

    Kolleginnen und Kunden/Kundinnen gleichermaen sehr

    geschtzt.

    b Er/Sie war stets sehr hilfsbereit.

    b Er/Sie war wegen seines/ihres freundlichen Wesens undseiner/ihrer kollegialen Haltung bei Vorgesetzten,

    Kollegen/Kolleginnen (und Kunden/Kundinnen) gleicher-

    maen sehr geschtzt.

    Gebruchliche Formulierungen fr gute Fhrung sind:

    b Sein/Ihr persnliches Verhalten war stets einwandfrei/

    vorbildlich und er/sie wurde von Vorgesetzten, Kollegen/

    Kolleginnen (und Kunden/Kundinnen) gleichermaen

    geschtzt.

    b Er/Sie war stets hilfsbereit.

    b Er/Sie wurde wegen seines/ihres freundlichen Wesens

    und seiner/ihrer kollegialen Haltung bei Vorgesetzten,

    Kollegen/Kolleginnen (und Kunden/Kundinnen) gleicher-

    maen geschtzt.

    Gebruchliche Formulierungen fr befriedigende

    Fhrung sind:

    b Sein/Ihr Verhalten war gegenber Vorgesetzten,

    Kollegen/Kolleginnen (und Kunden/Kundinnen)

    einwandfrei.

    Basisinformation Arbeitszeugnisse Seite 23

    Das Wichtigste in Krze

    1. Die Beurteilung des Fhrungsverhaltens ist nach den

    Merkmalen Verantwortungsbereitschaft, Sozialverhalten,

    Beachtung von Vorschriften und gegebenenfalls

    Fhrungsqualitten als Vorgesetzte/-r vorzunehmen.

    2. Differenzierte Ausfhrungen zu den einzelnen Merk-

    malen steigern den Wert des Zeugnisses.

  • 7/27/2019 Arbeitszeugnisse-Basisinformation

    24/46

    b Sein/Ihr Verhalten wurde von Vorgesetzten und

    Kollegen/Kolleginnen geschtzt.

    Gebruchliche Formulierungen fr ausreichende

    Fhrung sind:

    b Sein/Ihr Verhalten war gegenber Vorgesetzten, Kolle-

    gen/Kolleginnen und Kunden/Kundinnen hflich und

    korrekt, und sein/ihr Fhrungsverhalten gab uns keinen

    Anlass zu Beanstandungen.

    b Sein/Ihr Verhalten war insgesamt einwandfrei.

    Gebruchliche Formulierungen fr mangelhafte Fhrung

    sind:b Sein/Ihr Verhalten war im Wesentlichen einwandfrei.

    b Sein/Ihr Verhalten war gegenber Kollegen/Kolleginnen

    und Kunden/Kundinnen einwandfrei. (Die Formulierung

    deutet auf Probleme mit Vorgesetzten hin.)

    b Sein/Ihr Verhalten war gegenber Vorgesetzten und

    Kunden/Kundinnen einwandfrei. (Die Formulierung

    deutet auf Probleme mit Kollegen/Kolleginnen hin.)

    Differenzierende Fhrungsmerkmale

    Bei einem lange dauernden Arbeitsverhltnis oder einer

    qualifizierten Ttigkeit ist die ausfhrliche und differenzierte

    Beurteilung der persnlichen Fhrung unerlsslich. Dafr

    eignen sich die Merkmale Verantwortungsbereitschaft,

    Sozialverhalten, Beachtung von Vorschriften und Fhrungs-

    qualitten als Vorgesetzte/-r.

    1. Verantwortungsbereitschaft

    Betrifft die Bereitschaft, Verantwortung fr die eigenen

    beruflichen Aufgaben oder auch je nach Position fr

    die Belange des Unternehmens zu bernehmen.

    2. Sozialverhalten

    Betrifft das Verhalten gegenber Vorgesetzten,

    Kollegen/Kolleginnen und Publikum oder Kunden/

    Kundinnen.

    3. Beachtung von Vorschriften

    Betrifft die Einhaltung von Unfallverhtungsvorschriften

    oder sonstigen Sicherheitsgeboten, aber auch der Betriebs-

    ordnung.

    4. Fhrungsqualitten als Vorgesetzte/-r

    Betrifft die Fhigkeiten der Mitarbeiterfhrung und des

    wirtschaftlichen Handelns von Fhrungskrften.

    Verantwortungsbereitschaft

    Sehr gut:

    b war stets in besonderem Mae verantwortungsbereit und

    genoss unser absolutes Vertrauen

    Gut:

    b war jederzeit verantwortungsbereit und sehr vertrauens-

    wrdig

    Befriedigend:

    b war verantwortungsbereit und vertrauenswrdigAusreichend:

    b war im Allgemeinen verantwortungsbereit

    Sozialverhalten

    Sehr gut:

    b Sein/Ihr Benehmen und seine/ihre Haltung gegenber

    Vorgesetzten waren immer hervorragend

    b Auf gute Zusammenarbeit mit seinen/ihren Kollegen/

    Kolleginnen legte er/sie stets besonderen Wert und

    frderte sie aktiv

    b Sein/Ihr Verhalten gegenber Publikum war jederzeit sehrsicher und zuvorkommend

    Gut:

    b Sein/Ihr Verhalten gegenber Vorgesetzten war stets

    korrekt und loyal

    b Er/Sie untersttzte stets die gute Zusammenarbeit mit

    seinen/ihren Kollegen/Kolleginnen

    b Sein/Ihr Verhalten gegenber Kunden/Kundinnen war

    immer sicher und taktvoll

    Befriedigend:

    b Sein/Ihr Verhalten gegenber Vorgesetzten war

    einwandfrei

    b Er/Sie arbeitete reibungslos mit seinen/ihren Kollegen/

    Kolleginnen zusammen

    b Sein/Ihr Verhalten gegenber unseren Kunden war korrekt

    Ausreichend:

    b Gegenber Vorgesetzten war sein/ihr Verhalten im

    allgemeinen einwandfrei

    b Im Kollegenkreis fgte er/sie sich ein und war kontaktbereit

    b Sein/Ihr Verhalten gegenber unserem Publikum war im

    Allgemeinen korrekt

    Basisinformation Arbeitszeugnisse Seite 24

  • 7/27/2019 Arbeitszeugnisse-Basisinformation

    25/46

    Beachtung von Vorschriften

    Sehr gut:

    b beachtete die geltenden Vorschriften vorbildlich und hielt

    auch seine/ihre Kollegen/Kolleginnen stets zur Beachtung

    der Sicherheitsvorschriften an

    Gut:

    b beachtete die geltenden Vorschriften stets zuverlssig und

    hielt auch seine/ihre Kollegen/Kolleginnen zur Beachtung

    der Sicherheitsvorschriften an

    Befriedigend:

    b beachtete die geltenden Vorschriften ordnungsgem

    Ausreichend:

    b beachtete die geltenden Vorschriften in der Regelordnungsgem

    Fhrungsqualitten als Vorgesetzte/-r

    Sehr gut:

    b Er/Sie hatte als Vorgesetzte/-r immer die volle Anerkennung

    b war stets ein/-e hervorragende/-r Vorgesetzte/-r

    b Er/Sie verstand es jederzeit ausgezeichnet, seine/ihre Mit-

    arbeiter/-innen zu fhren und zu frdern, er/sie

    informierte sie umfassend und delegierte Aufgaben und

    Verantwortungen optimal

    b Er/Sie verstand es jederzeit, seine/ihre Mitarbeiter/-innen inhervorragender Weise zu berzeugen und zu motivieren.

    So konnten alle ihm/ihr bertragenen Aufgaben stets mit

    sehr groem Erfolg realisiert werden

    b Seine/Ihre Arbeitsweise ist stets auergewhnlich kosten-

    bewusst und wirtschaftlich, und er/sie leistete einen

    wesentlichen Beitrag zum wirtschaftlichen Erfolg des

    Unternehmens

    Gut:

    b wurde als Vorgesetzte/-r stets geachtet

    b Er/Sie frderte stets seine/ihre Mitarbeiter/-innen und

    informierte sie ber alles Erforderliche

    b Aufgaben und Verantwortung wurden von ihm/ihr

    jederzeit gut delegiert

    b Er/Sie verstand es immer, seine/ihre Mitarbeiter/-innen zu

    berzeugen und die Zusammenarbeit zu frdern. Er/Sie

    erreichte stets gute Arbeitsergebnisse, da er/sie Aufgaben

    und Verantwortungen richtig delegierte

    b Unser Betrieb konnte von seiner/ihrer sehr kostenbewuss-

    ten und wirtschaftlichen Arbeitsweise profitieren

    Befriedigend:

    b war ein/-e Vorgesetzte/-r, der/die geschtzt wurde

    b setzte sich fr seine/ihre Mitarbeiter/-innen ein und gabihnen die sachlich notwendigen Informationen weiter. Auf-

    gaben und Verantwortungen delegierte er/sie angemessen,

    seine/ihre Mitarbeiter/-innen wurden von ihm/ihr zielsicher

    zu berdurchschnittlichen Leistungen gefhrt

    b Seine/Ihre Arbeitsweise war kostenbewusst und

    wirtschaftlich

    Ausreichend:

    b war im Allgemeinen in der Lage, seine/ihre Mitarbeiter/

    -innen anzuleiten und verantwortlich zu fhren

    b war ein/-e Vorgesetzte/-r, der/die sich fr die Probleme sei-

    ner/ihrer Mitarbeiter/-innen interessierte und gelegentlichAufgaben delegierte

    b Er/Sie arbeitete in der Regel wirtschaftlich

    Zeugnisse fr Fhrungskrfte sollten detailliert den personel-

    len, strukturellen und organisatorischen Zustndigkeitsbe-

    reich der Fhrungskraft beschreiben. Die Anzahl der

    Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist hier (sofern nennens-

    wert) ebenso anzugeben wie beispielsweise deren Qualifika-

    tionsniveau, Zustndigkeit, Verantwortungsbereich oder

    rumliche Verteilung. Verfgen Fhrungskrfte ber Voll-

    machten, so sind diese im Zeugnis aufzufhren, da sie Rck-

    schlsse auf ihre Kompetenzen, ihre Stellung im Betrieb sowie

    auf die hierarchische Position zulassen. Generell geht es

    darum, festzustellen, wie sich die Fhrung auf die Motivation

    und Leistung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausge-

    wirkt hat.

    Basisinformation Arbeitszeugnisse Seite 25

    Tipp

    Langjhrige Ttigkeit ist im qualifizierten Zeugnis ausfhr-

    lich zu begutachten und zu bewerten. Bei nur knapper

    Wrdigung der Leistungen und der Fhrungseigenschaften

    sollte der oder die Beschftigte vom Arbeitgeber ein ent-

    sprechend korrigiertes Zeugnis verlangen.

  • 7/27/2019 Arbeitszeugnisse-Basisinformation

    26/46

    Zusammenfassende Gesamtbeurteilung

    In der betrieblichen Praxis setzt es sich immer mehr durch,nach einer differenzierten Beurteilung von Leistung und Fh-

    rung eine abschlieende Gesamtbeurteilung vorzunehmen.

    In dieser Gesamtbeurteilung zieht die Zeugnisverfasserin

    oder der Zeugnisverfasser das Resmee aus dem Voraus-

    gegangenen. Dabei ist darauf zu achten, dass zwischen der

    ausfhrlichen und differenzierten Beurteilung und der

    Gesamtbeurteilung kein Widerspruch entsteht.

    Hufig verzichten Zeugnisverfasserinnen und -verfasser auf

    eine ausfhrliche Beurteilung der verschiedenen Leistungs-

    und Fhrungsmerkmale und fassen ihre Aussage lediglich ineiner Gesamtbeurteilung kurz zusammen. Das kann zu einer

    Abwertung des Zeugnisses fhren, weil fr Bewerbungen in

    der Regel ein differenzierter Nachweis ber Leistungen,

    Kompetenzen und Fhigkeiten bentigt wird.

    Auch bei der zusammenfassenden Gesamtbeurteilung haben

    sich in der Zeugnissprache Standards durchgesetzt. Sie sind in

    der folgenden Tabelle aufgefhrt:

    Bewertung

    Erfllung der Aufgaben und der Erwartungen

    Sehr gut:b hat den ihm/ihr bertragenen Aufgabenbereich stets zu

    unserer vollsten Zufriedenheit abgedeckt

    b Seine/Ihre Leistungen waren stets sehr gut

    Gut:

    b hat die ihm/ihr bertragenen Aufgaben stets zu unserer

    vollen Zufriedenheit erfllt

    b Seine/Ihre Leistungen waren stets gut

    Befriedigend:

    b hat die ihm/ihr bertragenen Aufgaben zu unserer vollen

    Zufriedenheit erfllt

    b Seine/Ihre Leistungen waren stets befriedigendAusreichend:

    b hat die ihm/ihr bertragenen Aufgaben zu unserer

    Zufriedenheit erfllt

    b Seine/Ihre Leistungen waren stets ausreichend

    Mangelhaft:

    b hat die ihm/ihr bertragenen Aufgaben im Groen und

    Ganzen zu unserer Zufriedenheit erfllt

    b Seine/Ihre Leistungen waren mangelhaft

    Ungengend:

    b hat sich bemht, die ihm/ihr bertragenen Aufgaben zu

    unserer Zufriedenheit zu erledigen

    b Seine/Ihre Leistungen waren unzureichend

    Basisinformation Arbeitszeugnisse Seite 26

    Das Wichtigste in Krze

    1. Die zusammenfassende Gesamtbeurteilung rundet eine

    differenzierte Leistungs- und Fhrungsbeurteilung ab.

    2. Die Gesamtbeurteilung muss sich schlssig in das

    gesamte Zeugnis einfgen.

  • 7/27/2019 Arbeitszeugnisse-Basisinformation

    27/46

    Gute Arbeitszeugnisse bercksichtigen in Auswahl und Be-

    wertung berufsspezifischer Merkmale die Anforderungen des

    konkreten Arbeitsplatzes und der Branche. Fehlen bestimmteMerkmale, so kann dies leicht zu Fehleinschtzungen fhren.

    In Zeugnissen von Hausangestellten, Schmuckverkufern/-ver-

    kuferinnen oder Kassierern/Kassiererinnen etwa werden

    Aussagen zur Ehrlichkeit und Vertrauenswrdigkeit erwartet.

    Der Hinweis auf die Zuverlssigkeit darf im Zeugnis von Lohn-

    oder Finanzbuchhaltern/-buchhalterinnen, Personalsachbear-

    beitern/-bearbeiterinnen, Chefsekretren/-sekretrinnen und

    Berufskraftfahrern/-fahrerinnen nicht fehlen. Im Zeugnis

    einer Fhrungskraft sollten immer Aussagen ber Fhrungs-

    stil, Fhrungsqualitt und Fhrungserfolg enthalten sein.

    Seit einiger Zeit ist auch die Aufnahme von Kernkompeten-

    zen oder Schlsselqualifikationen in Zeugnisse in der

    Diskussion. Bislang fehlt es dafr noch an erprobten Formulie-

    rungsvorlagen. Gleichwohl spricht alles dafr, wichtige Kom-

    petenzen wie bestimmte IT-Fhigkeiten, Arbeitstechniken,

    Internationalitt, interkulturelle Kompetenz oder emotionale

    Intelligenz im Zeugnis zu dokumentieren und zu wrdigen.

    Die Zeugnisverfasserin oder der -verfasser muss diese

    Schlagworte allerdings erlutern, da sie fr sich genommen

    wenig Aussagekraft besitzen.

    Welche spezifischen Merkmale bei welchen Berufen vor allem

    erwartet werden, zeigen die folgenden Beispiele.

    Ausbilder/-in

    Fachkenntnisse und Weiterbildungsbereitschaft, pdagogi-

    sche Fhigkeiten, Menschenkenntnis (Jugendpsychologie

    etc.), Belastbarkeit, Aufgeschlossenheit, Fhrungseigen-

    schaften, Verantwortungsbewusstsein, Zuverlssigkeit,

    Willensstrke, Einsatzbereitschaft, Denkvermgen

    Auendienstler/-in

    (Berufsspezifische) Branchen-, Markt- und Warenkenntnisse

    und Weiterbildungsbereitschaft, Verkaufs- und Verhand-

    lungsgeschick, selbstbewusstes und gepflegtes Auftreten,

    hohe Frustrationstoleranz, mndliche Ausdrucksfhigkeit

    und berzeugungskraft, Organisationstalent,

    Eigenmotivation, Erfolg, EDV-Kenntnisse

    Bankkaufmann/-frau

    Fachkenntnisse und Weiterbildungsbereitschaft, mathe-

    matische Kenntnisse, EDV-Kenntnisse, Kontaktfhigkeit

    und -freudigkeit, Umgangsformen, ueres Erscheinungs-

    bild, Menschenkenntnis, Loyalitt

    Buchhalter/-in

    Fachkenntnisse und Weiterbildungsbereitschaft, mathe-

    matische Kenntnisse, Zuverlssigkeit, Ehrlichkeit, Sorgfalt,

    Verantwortungsbewusstsein, Ausdauer, EDV-Kenntnisse

    Buchhndler/-in

    Fachkenntnisse und Weiterbildungsbereitschaft, breite

    Literaturkenntnis, kaufmnnische Fhigkeiten, Allgemein-

    bildung, EDV-Kenntnisse, gute Allgemeinbildung,

    Sprachkenntnisse, Marketingideen, Kontaktfhigkeit,

    Umgangsformen, Menschenkenntnis

    WELCHE ROLLE SPIELTDER JEWEILIGE BERUF?

    Basisinformation Arbeitszeugnisse Seite 27

    Das Wichtigste in Krze

    1. Gute Zeugnisse sind daran zu erkennen, dass sie charak-

    teristische Merkmale der beruflichen Ttigkeit und

    Branche beschreiben.

    2. Bei Auswahl und Bewertung berufsspezifischer Merk-

    male sind die Anforderungen des konkreten Arbeits-

    platzes zu bercksichtigen.

    3. Bleiben berufsspezifische Eigenschaften unerwhnt,

    dann deutet dies auf ein Fehlverhalten der Arbeitnehme-

    rin oder des Arbeitnehmers hin.

    4. Selbstverstndlichkeiten sind nicht zu erwhnen.

    5. Die individuelle Note erhlt ein Zeugnis, indem der/dieAussteller/-in Schlsselqualifikationen der Arbeitnehmerin

    oder des Arbeitsnehmers dokumentiert und wrdigt.

  • 7/27/2019 Arbeitszeugnisse-Basisinformation

    28/46

    Call-Center-Agent/-in

    EDV-Kenntnisse, Kommunikationsfhigkeit, Fremdsprachen-

    kenntnisse, Belastbarkeit, Serviceorientierung, Flexibilitt,Erfolgsorientierung, Dienstleistungsmentalitt, ev. spezielles

    Fachwissen, Engagement, Zuverlssigkeit, Weiterbildungs-

    bereitschaft, Auffassungsgabe, Frustrationstoleranz

    Controller/-in

    Fachkenntnisse und Weiterbildungsbereitschaft,

    Ehrlichkeit, Sorgfalt, Zuverlssigkeit und Grndlichkeit,

    Verantwortungs- und Selbstbewusstsein, Ausdauer,

    Organisationstalent, EDV-Kenntnisse, statistisch-

    kalkulatorisches Fachwissen

    Cutter/-in (bei Film und Fernsehen)

    Fachkenntnisse und Weiterbildungsbereitschaft,

    Kreativitt, Vorstellungskraft, Einfhlungsvermgen,

    Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit, Teamfhigkeit und

    selbststndiges Arbeiten, ausgeprgtes Hr- und Seh-

    vermgen, Konzentrationsfhigkeit

    Dolmetscher/-in

    Fremdsprachenkenntnisse, Konzentrationsfhigkeit und

    Stressresistenz, sprachliche Ausdrucksfhigkeit, visuelles

    Vorstellungsvermgen, Lernfhigkeit, Denkvermgen,

    Umgangsformen, Kontaktfreudigkeit, Menschenkenntnis,

    Dispositionsvermgen, Anpassungsfhigkeit und Sorgfalt

    Erzieher/-in

    Fachkenntnisse und Weiterbildungsbereitschaft, Ein-

    fhlungs- und Durchsetzungsvermgen, Kinderliebe,

    Autoritt, Vertrauen, kreative und musikalische Kenntnisse,

    Allgemeinbildung, Menschenkenntnis, Organisations-

    vermgen, Belastbarkeit

    Graphiker/-in

    Fachkenntnisse und Weiterbildungsbereitschaft, Kreativi-

    tt, Geschicklichkeit, Vorstellungsvermgen, Selbststndig-keit, sorgfltige und zgige Arbeitsweise, Teamarbeit,

    EDV-Kenntnisse

    Journalist/-in

    Spezifisches Fachwissen, ggf. Fremdsprachen, schriftliches

    und mndliches Ausdrucksvermgen, Belastbarkeit, analy-

    tisches und kritisches Denken, EDV-Kenntnisse, Neugier,

    Selbstbewusstsein, Menschenkenntnis, Organisations-

    geschick, Ausdauer und Sorgfalt

    Kassierer/-inEhrlichkeit, Belastbarkeit, Zuverlssigkeit, Vertrauens-

    wrdigkeit, Sorgfalt, Selbstvertrauen, Menschenkenntnis,

    Konzentrations- und Merkfhigkeit, Umgangsformen,

    ueres Erscheinungsbild

    Kaufmann/-frau

    Fachkenntnisse und Weiterbildungsbereitschaft, Auftreten,

    Belastbarkeit, Verhandlungsgeschick, Umgangsformen,

    Menschenkenntnis, Konzentrations- und Merkfhigkeit,

    wirtschaftliches Denken, EDV- und mathematische

    Kenntnisse

    PR-Referent/-in

    Spezifisches Fachwissen, ggf. Fremdsprachen, Kommunika-

    tionswissen und -fhigkeit, schriftliches und mndliches

    Ausdrucksvermgen, Belastbarkeit, Zuverlssigkeit,

    analytisches Denken, EDV-Kenntnisse, Neugier, Selbstbe-

    wusstsein, Verantwortungsbewusstsein, Menschenkenntnis,

    Einfhlungsvermgen, Organisationsgeschick,

    Prsentationstechniken

    Basisinformation Arbeitszeugnisse Seite 28

  • 7/27/2019 Arbeitszeugnisse-Basisinformation

    29/46

    Sachbearbeiter/-in

    Fachkenntnisse und Weiterbildungsbereitschaft, Auf-

    fassungsgabe und Urteilsvermgen, Dispositions- undOrganisationsgabe, Kostenbewusstsein und Verhandlungs-

    geschick, EDV-Kenntnisse, Verantwortungsbewusstsein,

    Zuverlssigkeit

    Sekretr/-in

    EDV-Kenntnisse, ggf. Stenographie, Rechtschreibung,

    Fremdsprachen, Belastbarkeit, sprachliche Ausdrucksfhig-

    keit, Organisationsvermgen, Ausgeglichenheit,

    Belastbarkeit, Auffassungsgabe, Vertrauenswrdigkeit,

    Zuverlssigkeit und Diskretion, ueres Erscheinungsbild,

    Flexibilitt, Aufgeschlossenheit

    Software-Entwickler/-in

    Fachkenntnisse und Weiterbildungsbereitschaft,

    analytische und, konzeptionelle Fhigkeiten, Genauigkeit,

    Sorgfalt, Geduld, Belastbarkeit, didaktische Fhigkeiten,

    selbststndiges Arbeiten, Teamfhigkeit, Organisations-

    talent

    Stadtplaner/-in

    Fachkenntnisse und Weiterbildungsbereitschaft, lsungs-

    orientiertes Denken, analytische Fhigkeiten, Vielseitigkeit,

    Kreativitt, Diskursbereitschaft, Vermittlungsfhigkeit,

    Ausdrucksfhigkeit, Kontaktfreude, berzeugungsfhig-

    keit, EDV-Fachkenntnisse, Problembewusstsein,

    Einfhlungsvermgen, Vorstellungskraft

    Steuerfachangestellte/-r

    Fachkenntnisse und Weiterbildungsbereitschaft, EDV- und

    mathematische Kenntnisse, Durchsetzungsfhigkeit,Menschenkenntnis, Umgangsformen, Diskretion, Genauig-

    keit, Sorgfalt, berzeugungsfhigkeit

    Verkufer/-in

    Fachkenntnisse und Weiterbildungsbereitschaft,

    Flexibilitt, Ausdrucksvermgen, Menschenkenntnis,

    Dienstleistungsorientierung, Einfhlungsvermgen,

    Kontaktfhigkeit, Auffassungsgabe, wirtschaftliches

    Denken, Zuverlssigkeit, Anpassungsfhigkeit,

    ueres Erscheinungsbild

    Basisinformation Arbeitszeugnisse Seite 29

  • 7/27/2019 Arbeitszeugnisse-Basisinformation

    30/46

    Am Ende eines Zeugnisses finden blicherweise folgende

    Punkte Erwhnung:

    b Beendigungsanlass

    b Danksagung fr die geleistete Arbeit

    b Bedauern ber das Ausscheiden

    b Zukunftswnsche

    In der Regel fassen Arbeitgeber diese Punkte im letzten Ab-

    satz des Zeugnisses zusammen. Auch hier setzen sich mehr

    und mehr standardisierte Formulierungen durch, die Rck-

    schlsse auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zulas-

    sen und eine sehr gute, gute, durchschnittliche, ausreichende

    oder mangelhafte Gesamtbewertung andeuten. Wichtig istzudem, dass die Gesamtbewertung mit der bereits vorgenom-

    menen Leistungs- und Fhrungsbewertung der Arbeitnehme-

    rin oder des Arbeitnehmers bereinstimmt. Eine (zunchst)

    unterlassene negative Bewertung im vorhergehenden Zeug-

    nistext darf nicht mit einer knappen und lieblosen Schlussfor-

    mulierung quasi versteckt nachgereicht werden. Auch wenn

    typische Elemente der Schlussformulierung fehlen, hinterlsst

    dies einen negativen Eindruck.

    Beendigungsanlsse zum Beispiel werden meist wie folgt

    umschrieben:

    Eigenkndigung

    verlsst uns auf eigenen Wunsch

    oder

    Sein/Ihr Ausscheiden erfolgt auf eigenen Wunsch

    Kndigung durch den Arbeitgeber

    das Arbeitsverhltnis wurde beendet

    befristeter Arbeitsvertrag

    das Arbeitsverhltnis endet durch Fristablauf

    Aufhebungsvertrag auf Initiative des Arbeitgebers

    Wir haben uns von Herrn/Frau einvernehmlich getrennt

    oder

    Wir haben uns in gegenseitigem Einvernehmen getrennt

    Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben sich

    einvernehmlich getrennt

    Das Arbeitsverhltnis von Herrn/Frau endet/-e in beider-

    seitigem Einverstndnis

    Aussagen darber, wer aus welchem Grund die Beendigungdes Arbeitsverhltnisses betrieben hat und mit welchen

    Fristen (fristgem oder fristlos), drfen nur auf Wunsch

    des/der Beschftigten im Zeugnis erscheinen. Auch der aus-

    drckliche Hinweis auf eine fristlose Kndigung ist unzulssig,

    selbst wenn sie am krummen Datum des Beendigungszeit-

    punktes erkennbar ist.

    Gute Zeugnisse zeichnet aus, dass sie immer das Bedauern des

    Arbeitgebers ber das Ausscheiden des Arbeitnehmers oder

    der Arbeitnehmerin, den Dank fr die geleisteten Dienste

    und gute Wnsche fr die berufliche sowie private Zukunftenthalten. Die Wrdigung bleibender Verdienste, eine Ein-

    stellungsempfehlung, ein Wiedereinstellungsversprechen

    oder die Bitte um erneute Bewerbung zu gegebener Zeit

    ergnzen oft die abschlieenden guten Wnsche. In einem

    Urteil aus dem Jahr 2001 hat das Bundesarbeitsgericht aller-

    dings entschieden, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeit-

    nehmer keinen Rechtsanspruch auf dergleichen positive

    Abschlussformeln haben. Trotzdem: Tatsache ist, dass heute in

    weit ber 90 Prozent der Abschlusszeugnisse diese Zukunfts-

    wnsche enthalten sind und ein Verzicht auf die Abschluss-

    formeln den Interessen der Beschftigten zuwiderluft, da

    knftige Arbeitgeber daraus eine negative Beurteilung

    ableiten knnen.

    WAS SOLL AM SCHLUSSEINES ZEUGNISSES STEHEN?

    Basisinformation Arbeitszeugnisse Seite 30

    Das Wichtigste in Krze

    1. Abschlussformulierungen runden das Arbeitszeugnis ab.

    2. In einem guten Zeugnis dankt der ehemalige Arbeit-

    geber fr die geleistete Arbeit, bedauert das

    Ausscheiden und wnscht fr die Zukunft alles Gute.

    3. Der Beendigungsgrund sollte, muss aber nicht im

    Zeugnis stehen.

    4. Ein Rechtsanspruch auf eine Abschlussfloskel

    besteht nicht.

  • 7/27/2019 Arbeitszeugnisse-Basisinformation

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    Beispiele fr

    Eigenkndigung des Arbeitnehmers

    oder der Arbeitnehmerin:

    Arbeitnehmer/-in mit sehr guter Gesamtbewertung

    Herr Marten scheidet auf eigenen Wunsch aus unserem

    Betrieb aus. Wir bedauern seine Entscheidung sehr, da wir

    mit ihm einen wertvollen Mitarbeiter verlieren. Fr

    seine Mitarbeit in unserem Betrieb bedanken wir uns und

    wnschen ihm weiterhin viel Erfolg und persnlich alles

    Gute.

    Arbeitnehmer/-in mit guter Gesamtbewertung

    Frau Winter verlsst unseren Betrieb auf eigenen Wunsch.

    Wir bedauern ihre Entscheidung, danken ihr fr ihre Mit-arbeit in unserem Betrieb und wnschen ihr weiterhin

    Erfolg und persnlich alles Gute.

    Arbeitnehmer/-in mit durchschnittlicher Gesamtbewertung

    Herr Krause scheidet auf eigenen Wunsch aus unserem

    Betrieb aus. Fr seine Mitarbeit danken wir ihm und

    wnschen ihm fr die Zukunft alles Gute.

    Arbeitnehmer/-in mit ausreichender Gesamtbewertung

    Frau Mller scheidet auf eigenen Wunsch aus unserem

    Betrieb aus. Wir wnschen ihr fr die Zukunft alles Gute.

    Arbeitnehmer/-in mit mangelhafter Gesamtbewertung

    Herr Knoll scheidet auf eigenen Wunsch aus unserem

    Betrieb aus. Fr die Zukunft wnschen wir ihm viel

    Glck.

    Beispiele fr

    arbeitgeberseitige Kndigung

    aus betrieblichen Grnden:

    Arbeitnehmer/-in mit sehr guter Gesamtbewertung

    Das Arbeitsverhltnis mit Herrn Kluge mssen wir leider

    aus betriebsbedingten Grnden beenden. Wir bedauern

    diese Entwicklung sehr, da wir mit Herrn Kluge einen aus-

    gezeichneten und sehr engagierten Mitarbeiter verlieren.

    Wir danken ihm fr seine bisherige wertvolle Arbeit und

    wnschen ihm fr die Zukunft viel Erfolg und persnlich

    alles Gute.

    Arbeitnehmer/-in mit guter Gesamtbewertung

    Das Arbeitsverhltnis von Frau Winter wird aus betriebs-bedingten Grnden beendet. Wir verlieren mit ihr eine

    gute Mitarbeiterin und bedauern diese firmeninterne Ent-

    wicklung. Fr ihre bisherige Arbeit bedanken wir uns und

    wnschen ihr fr die Zukunft viel Erfolg und persnlich

    alles Gute.

    Arbeitnehmer/-in mit durchschnittlicher Gesamtbewertung

    Herr Krause scheidet mit dem heutigen Tag aus unserem