Art 101 GG in Verbindung Mit § 16 Und Vorsorglichem Strafantrag, Keine Strafanzeige

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Vorname und NachnameAnschriftPostleitzahl und Ort Tel.: Fax:Vor-, Nachname, Anschrift, PLZ, Ortxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx00000 xxxxxxxxxxOrt, DatumBetrifft: Nachweisvorbringen zum gesetzlichen Richter Sehr geehrte ,aufgrund Ihrer beharrlichen Weigerung, mir die geforderten Unterlagen zukommen zu lassen, sind mir mittlerweile einige Zweifel ber deren Rechtmigkeit gekommen, die Sie mir bitte helfen, auszurumen.Nach 16 GVG steht klar, da mir mein gesetzlicher Richter nicht entzogen werden darf.Da die Organe der Bundesrepublik Deutschland immer behaupten, in einem Rechtsstaat ttig zu sein, sehe ich mich derzeit nicht in der Lage, zu erkennen, ob der von der Bundesrepublik Deutschland ein gesetzlicher Richter, dessen Grundlage im hchsten Gesetz, dem Grundgesetz fr die Bundesrepublik Deutschland, in Art 101 festgelegt ist, Verwendung fand. Deshalb ist es nun meine Verpflichtung zu berprfen, ob die entsprechenden Vorschriften diesbezglich eingehalten wurden, da nach Art 20 (3, 4) die freiheitlich-demokratische Grundordnung des Grundgesetzes von niemandem Gebrochen werden darf.Aufgrund dessen ergibt sich von den Organen der Bundesrepublik Deutschland die Nachweispflicht, ob die genannten Vorschriften eingehalten wurden durch Vorlage der entsprechenden Nachweise nach 16 GVG und Art 101 GG, was fr einen Rechtsstaat kein Problem darstellen darf.Mir wurden aber genau diese Nachweise nicht erbracht, ja sogar verweigert (auch durch Sie selbst, da Sie den gesetzte Termin meines letzten Schreibens ergebnislos verstreichen haben lassen, was unter Umstnden Beihilfe zu Straftaten ist), wodurch ich zwingend von der Ungltigkeit der entsprechend in diesem Verfahren erlassenen Beschlsse und Urteile ausgehen mu, und durch die Richterschaft in den Gerichten und die Staatsanwaltschaften, die sich weigern, die entsprechenden Nachweise zu erbringen, und somit die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beseitigen versuchen.Somit bleibt mir nur nach Art 20 (4) GG mit einer Fristsetzung von 21 Tagen ab Zugang dieses Schreibens, Ihnen aufzutragen, dafr zu sorgen, da ich einen entsprechenden Nachweis nach Art 101 GG in Verbindung mit 16 GVG aller in diesen Verfahren beteiligter Richter erhalte, wozu Sie nach 52 BBG (oder der diesem entsprechenden landesrechtlichen Vorschrift 65 BayBG) verpflichtet sind, wobei die Nichterbringung einen eindeutigen Versto gegen das Grundgesetz darstellt, das nach Ihren Angaben ja fr Sie gilt. Alternativ knnen Sie mir auch eine gesetzliche Grundlage dafr nennen, warum ich diesen Nachweis nicht zu erhalten habe. Bitte beachten Sie auch den 56 BBG (oder auch hier wieder die entsprechend landesrechtliche Vorschrift 65 BayBG) nach dem Sie fr Ihre dienstlichen Handlungen voll selbst verantwortlich sind.Vorsorglicher Strafantrag, keine Strafanzeige!Wenn der Nachweis nach Art 101 GG fr die beteiligten Richter nicht erbracht werden kann, knnen es auch keine Richter nach Art 101 GG in Verbindung mit 16 GVG sein, wobei somit auch in diesem Fall kriminaltechnische und kriminalistische Untersuchungen unntig sind, da die Sache an sich offensichtlich und fr jeden klar und eindeutig erkennbar ist. Jeder Richter mu diesen Nachweis umgehend erbringen knnen, oder er ist kein Richter. Die von den Staatsanwlten in der Bundesrepublik Deutschland gerne genannte Ausrede, da ein Fehlverhalten oder eine Straftat nicht erkennbar ist, ist somit Beihilfe zu Straftaten, die ich Ihnen unten genannt habe. Somit mu ich hiermit Strafantrag gegen den entsprechenden Richter wegen des Bruchs des Grundgesetzes nach Art 101 GG, Versto gegen den GVG 16, gegen die StGB 129, 129a, 132, 132a, 133, 134, 267, 268, 269, 270, 271 und 344 (2) stellen.Bitte beachten Sie, da Sie verpflichtet sind, diesem Verdacht nachzugehen, da Sie sich sonst nach StGB 138, 140, 257, 258, 259, 260, 260a, 261, 267, 268, 269, 270, 271, unter Umstnden auch nach weiteren Vorschriften strafbar machen und ich diesbezglich wiederum Strafantrag gegen Sie zu stellen gezwungen wre.Gleichzeitig gelten die erlassenen Urteile und Beschlsse mit der Nichterbringung des Nachweises nach Art 101 GG als ungltig und nicht vollstreckbar, da die zwingende Grundlage nach 16 GVG nicht gegeben ist. Hierber verlange ich von Ihnen eine entsprechende Nachricht ber die Aufhebung der unrechtmig ergangenen Entscheidungen, sowie die Rckerstattung bereits zu Unrecht erhaltener Zahlungen und der sofortigen Aufhebung erlassener Haftantrittsladungen oder sonstiger Manahmen ebenso, wie auch die Aufhebung aller Gerichtskostenbescheide und der bernahme der mir entstandenen Kosten.Mit freundlichen GrenVorname, Nachname