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Asbesthaltige Bodenbeläge Was ist zu tun? KB 005 1/2016 kurz & bündig Was ist Asbest? Asbest ist eine natürliche Mineralfaser, die aufgrund ihrer großen Beständigkeit, Unbrenn- barkeit und Dämmwirkung typischerweise in Bauprodukten wie Dach-, Wand- und Bodenbe- lägen und als Dicht- und Dämmstoff eingesetzt wurde. Produkte mit schwach gebundenem As- best geben bereits bei normaler Benutzung, bei Alterung oder Erschütterung sehr leicht As- bestfasern an die Luſt ab. Bei Produkten mit fest gebundenem Asbest geschieht dies erst durch mechanische Bearbeitung wie z. B. Boh- ren, Schneiden, Schleifen, Sägen. In Deutschland besteht seit 1993 ein Verwen- dungsverbot für Asbest. Daher findet man in davor gebauten Gebäuden noch immer as- besthaltige Baumaterialien. Bei (Sanierungs-) Arbeiten an diesen können Fasern freigesetzt werden. Bei einem Teil dieser Baumaterialien handelte es sich um Bodenbeläge (ca. 8 % des Asbest- gesamtverbrauchs in der BRD). Diese wurden von Mitte der 50er bis Mitte der 80er Jahre her- gestellt. In Bodenbelägen findet man sowohl schwach als auch fest gebundenen Asbest. Asbest ist eine natürliche Mineralfaser, die schwere Erkrankungen auslösen kann. Bis zu ihrem Verbot wurde sie in Bauprodukten wie Dach-, Wand- und Bodenbelägen und als Dicht- und Dämm- stoff eingesetzt. Bei Sanierungen besteht die Gefahr, dass sie aus diesen freigesetzt wird. Auch damals verwendete Kleber und Ausgleichsmassen können Asbest enthalten. Überraschungen können sich auch unter neueren Böden verbergen. Dies kann z. B. der Fall sein, wenn festgestellt wird, dass bei einer früheren Renovierung auf dem ursprünglich verlegten asbesthalti- gen Bodenbelag Teppichboden verlegt worden ist. Welche Krankheiten können durch Asbestfasern verursacht werden? Asbest kann Asbestose (eine Form der Staublunge), Lungenkrebs, Kehlkoprebs und bösartige Mesotheliome im angrenzenden Ge- webe (Rippenfell, Bauchfell und Herzbeutel) auslösen. Zudem wird durch Rauchen z. B. das ohnehin bestehende, um den Faktor 20 er- höhte, Krebsrisiko durch eine gleichzeitige Asbestexposition auf den Faktor 50 erhöht. Jährlich kommt es aufgrund einer beruflichen Asbestexposition allein in Deutschland bei ca. 2000 Menschen zu einer Tumorer- krankung, von denen ca. 70 % das erste Jahr nicht überleben. Zwischen dem ersten Asbestkontakt und der Diagnose der Erkran- kung können mehr als 40 Jahre vergehen (Latenzzeit). Auch die Einwirkung einer geringen Faserkonzentration kann bereits bös- artige Tumore verursachen. Abbildung 2: Kennzeichnung von Behältern, die asbesthaltige Ma- terialien enthalten. Abbildung 1: Kennzeichnung von Arbeitsbereichen Asbestfasern!

Asbesthaltige Bodenbeläge€¦ · Stand 2/2010 ISBN 978-3-86825-078-7 Versuch_A008_v2.indd 18-19 02.02.2010 14:47:57 Uhr 2/2012 M 050 Tätigkeiten mit Gefahrsto en BGI 564 Gefahrsto

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Asbesthaltige BodenbelägeWas ist zu tun?

KB 005

1/2016 kurz & bündig

Was ist Asbest?Asbest ist eine natürliche Mineralfaser, die aufgrund ihrer großen Beständigkeit, Unbrenn-barkeit und Dämmwirkung typischerweise in Bauprodukten wie Dach-, Wand- und Bodenbe-lägen und als Dicht- und Dämmstoff eingesetzt wurde. Produkte mit schwach gebundenem As-best geben bereits bei normaler Benutzung, bei Alterung oder Erschütterung sehr leicht As-bestfasern an die Luft ab. Bei Produkten mit fest gebundenem Asbest geschieht dies erst durch mechanische Bearbeitung wie z. B. Boh-ren, Schneiden, Schleifen, Sägen.

In Deutschland besteht seit 1993 ein Verwen-dungsverbot für Asbest. Daher fi ndet man in davor gebauten Gebäuden noch immer as-besthaltige Baumaterialien. Bei (Sanierungs-)Arbeiten an diesen können Fasern freigesetzt werden.

Bei einem Teil dieser Baumaterialien handelte es sich um Bodenbeläge (ca. 8 % des Asbest-gesamtverbrauchs in der BRD). Diese wurden von Mitte der 50er bis Mitte der 80er Jahre her-gestellt. In Bodenbelägen fi ndet man sowohl schwach als auch fest gebundenen Asbest.

Asbest ist eine natürliche Mineralfaser, die schwere Erkrankungen auslösen kann. Bis zu ihrem Verbot wurde sie in Bauprodukten wie Dach-, Wand- und Bodenbelägen und als Dicht- und Dämm-stoff eingesetzt. Bei Sanierungen besteht die Gefahr, dass sie aus diesen freigesetzt wird.

Auch damals verwendete Kleber und Ausgleichsmassen können Asbest enthalten.

Überraschungen können sich auch unter neueren Böden verbergen. Dies kann z. B. der Fall sein, wenn festgestellt wird, dass bei einer früheren Renovierung auf dem ursprünglich verlegten asbesthalti-gen Bodenbelag Teppichboden verlegt worden ist.

Welche Krankheiten können durch Asbestfasern verursacht werden?

Asbest kann Asbestose (eine Form der Staublunge), Lungenkrebs, Kehlkopfk rebs und bösartige Mesotheliome im angrenzenden Ge-webe (Rippenfell, Bauchfell und Herzbeutel) auslösen. Zudem wird durch Rauchen z. B. das ohnehin bestehende, um den Faktor 20 er-höhte, Krebsrisiko durch eine gleichzeitige Asbestexposition auf den Faktor 50 erhöht.

Jährlich kommt es aufgrund einer beruflichen Asbestexposition allein in Deutschland bei ca. 2000 Menschen zu einer Tumorer-krankung, von denen ca. 70 % das erste Jahr nicht überleben.

Zwischen dem ersten Asbestkontakt und der Diagnose der Erkran-kung können mehr als 40 Jahre vergehen (Latenzzeit). Auch die Einwirkung einer geringen Faserkonzentration kann bereits bös-artige Tumore verursachen.

Abbildung 2:Kennzeichnung von Behältern, die asbesthaltige Ma-terialien enthalten.

Abbildung 1:Kennzeichnung von Arbeitsbereichen

Asbestfasern!

Page 2: Asbesthaltige Bodenbeläge€¦ · Stand 2/2010 ISBN 978-3-86825-078-7 Versuch_A008_v2.indd 18-19 02.02.2010 14:47:57 Uhr 2/2012 M 050 Tätigkeiten mit Gefahrsto en BGI 564 Gefahrsto

Vinyl-Asbest-Fliesen (sogenannte Flexplatten)

Größe: überwiegend 25 cm x 25 cm oder 30 cm x 30 cm

Farbe: meist grau- oder braunmeliert, manchmal auch farbig

Oberfläche: glatt ohne Trägerschicht

Eigenschaften: hart, brechen sehr leicht, einschichtig

Verklebungen: in der Regel mit schwarz-braunem Bitu-menkleber verklebt, auch dieser kann asbesthaltig sein

Asbestanteil: bis ca. 25 % in der gesamten Fliese, fest gebunden

CV-Beläge (Cushioned Vinyls) auf Asbestpappe

Größe: 2 bis 4 m breite Bahnenware

Eigenschaften: flexibel, mehrschichtig (meist mit Fliesen muster)

Verklebung: vorwiegend mit Dispersionskleber

Asbestanteil: Asbest nur in Trägerschicht (weiße oder hellgraue Asbestpappe) mit 60–99 %, schwach gebunden

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Abbildung 3: Latenzzeit – das Schaubild zeigt, dass die Asbestverbrauchskurve und die Erkrankungskurve zeitlich versetzt sind

Wie können asbesthaltige Bodenbeläge aussehen?

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KB 005 Asbesthaltige Bodenbeläge

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Bekannt ist, dass bei den genannten Belägen, die zwischen Mit-te der 50er und Mitte der 80er Jahre produziert wurden, Asbest enthalten sein kann. Darüber hinaus wurden auch asbesthaltige

Linoleumbeläge, Spachtelmassen und Estriche (Magnesia-Estriche im industriellen Bereich) verwendet.

Abbildung 10: Asbesthaltige SpachtelmasseAbbildung 8 und 9: Asbesthaltige Linoleumbeläge

Wie wird bei Verdacht auf asbesthaltige Bodenbeläge vorgegangen?

Vermutung: Asbestin Belag oder Kleber

Analyse der Materialprobe

Probennahme durch Sachkundige/n (nach TRGS 519)

Asbest?

Arbeiten ohne weitergehende Maßnahmen

Sachkunde nach TRGS 519 vorhanden?

Fach betrieb beauft ragen z. B. Einsatz eines emissionsarmen Verfahrens nach TRSG 519

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Probenahme

Bei der Probenahme handelt es sich um eine Tätigkeit mit Asbest, die unter die Nebenarbeiten nach der Technischen Regel für Gefahr-stoffe (TRGS) 519 „Asbest – Abbruch-, Sanierungs- oder Instand-haltungsarbeiten“ fällt. Zur Durchführung der Probenahme ist im Unternehmen mindestens der Nachweis der Sachkunde gemäß Anlage 4 der TRGS 519 erforderlich.

Besteht der Verdacht auf asbesthaltige Materialien, sollte bereits beim Aufmaß eine Probe genommen werden. Um eine Gefähr dung weitestgehend auszuschließen, ist die Probenahme nach VDI-Richt-linie 3866 Blatt 1 z. B. wie folgt vorzunehmen: > Vor der Probenahme wird das Material mit einer Seifenlösung

(Wasser mit Spülmittel) besprüht, um eine Staubentwicklung zu verhindern.

> Bei der Probenahme wird eine partikelfiltrierende Halbmaske (FFP2) getragen.

> Je nach Härte des Materials eignen sich zur Durchführung der Probenahme z. B. Stechbeitel oder Teppichmesser und Spitz-zange. Um eine unnötige Freisetzung von Asbestfasern zu ver-meiden, darf auf keinen Fall gebohrt, gefräst, gesägt oder ge-flext werden.

> Die Probe (Größe etwa 1-€-Stück) wird staub- und luftdicht ver-packt, z. B. in einem wiederverschließbaren Gefrierbeutel. Ide-alerweise wird der Beutel in einen weiteren Beutel gepackt.

> Anschließend werden Werkzeug und Hände mit Wasser abge-spült, die Entnahmestelle gereinigt (z. B. feucht abwischen) und mit Farbe oder Lack gesichert.

Kennzeichnung und Dokumentation

Die Probenverpackung wird mit Datum der Probenahme, Entnah-meort und Material beschriftet. Auf der Versandverpackung ist das

Wort Materialprobe zu vermerken.

Bei unterschiedlichen Bodenbelägen wird von jedem asbestver-dächtigen Belag eine Probe genommen. Dies ist so zu dokumen-tieren, dass das Ergebnis der Analyse dem Entnahmeort wieder zugeordnet werden kann.

Sofern bei der Probenahme der Kleber nicht am Bodenbelag an-haftet, sollte von diesem eine eigene Probe genommen werden.

Analyse der Materialprobe

Die Analyse der Materialprobe muss durch ein akkreditiertes Labor erfolgen. Das aktuelle Verzeichnis der geeigneten Labore ist auf puplikationen.dguv.de hinterlegt („Verzeichnis der akkreditierten Messstellen und Prüflaboratorien für Arbeitsplatzmessungen ge-mäß Gefahrstoffverordnung (§ 7 Abs. 10)“ – Bestellnummer 12041).

Abbildung 11: Die Entnahmestelle wird mit einer Seifenlösung besprüht.

Abbildung 12: Probenahme

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Wie wird vorgegangen, wenn Asbest nachgewiesen wird?

Im ersten Schritt wird die Auftraggeberin oder der Auftraggeber (Eigentümer/in, Mieter/in) über das Analyseergebnis informiert.

Für die Durchführung der Arbeiten mit asbesthaltigem Material ist in jedem Fall die Sachkunde nach TRGS 519 notwendig.

Beschäftigungsbeschränkungen

Jugendliche, werdende und stillende Mütter dürfen nach Ju-gendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) bzw. Mutterschutzge-setz (MuSchG) nicht bei Arbeiten mit Asbest (einschließlich Probenahme) beschäftigt werden.

Für bestimmte Tätigkeiten mit Asbest gibt es anerkannte emissi-onsarme Verfahren. Voraussetzung für die Durchführung dieser Verfahren sind: > die Benennung einer sachkundigen verantwortlichen Person

nach TRGS 519, > eine unternehmensbezogene Anzeige spätestens sieben Tage

vor Aufnahme der Arbeiten gemäß Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und TRGS 519 an die zuständige Behörde und das zuständige Präventionszentrum der BG RCI,

> Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung, einer Betriebsanwei-sung, eines Arbeitsplanes sowie Unterweisung der Beschäftig-ten nach Gefahrstoffverordnung und TRGS 519,

> Arbeitsausführung unter Beachtung der Betriebsanweisung durch fachkundige und in das Arbeitsverfahren eingewiesene Personen,

> Veranlassung arbeitsmedizinischer Pflichtvorsorge für die Be-schäftigten nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vor-sorge (ArbMedVV), § 4, Anhang Teil 1.

Für die Entfernung von asbesthaltigen Bodenbelägen und Klebern geeignete anerkannte Verfahren mit geringer Exposition sind: > BT 11 „Ausbau asbesthaltiger Vinyl-Asbestbodenplatten DIN 16950

Ausg. 4/77 auf Bitumenkleber“ und > BT 15 „Ausbau von Polyvinylchlorid (PVC)-Belägen mit Träger

aus schwach gebundener Asbestpappe im Perforationsverfah-ren“ (beide beschrieben in der DGUV Information 201-012 (bis-her BGI 664))

> BT 17.x „Abschleifen von asbesthaltigen Klebern von minerali-schem Untergrund – Schleifverfahren“ und

> BT 33.x „Ausbau von Vinyl-Asbest-Platten in Verbindung mit dem Entfernen des asbesthaltigen Klebers von mi neralischem Untergrund“ (alle aufrufbar über dguv.de – Suchworte: Asbest-sanierung aktuell).

Bildnachweis:

Abbildungen 4–6:SUVA, Bereich Bau

Abbildungen 7–9:Smoltczyk & Partner GmbH, Stuttgart

Abbildung 10:Gewerbeaufsicht Neustadt a. d. Weinstraße

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Asbesthaltige Bodenbeläge KB 005

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Die Präventionsstrategie VISION ZERO strebt eine Arbeitswelt an, in der niemand verletzt, getötet oder so schwer verletzt wird oder erkrankt, dass er lebenslange Schäden davonträgt. Arbeitsschutz ist Teamwork!

Weitere Informationen

DGUV Information 201-012: Verfahren mit ... und Instand-haltungsarbeiten2

Aktuelle Ergänzun-gen zur DGUV Infor-mation 201-012 auf dguv.de, Suche: „Asbestsanierung aktuell“2

Verzeichnis der akkreditierten Messstellen ... gemäß Gefahr-stoff verordnung (§ 7 Abs. 10)2

Arbeitsschutz-gesetz (ArbSchG)1

Gefahrstoff verord-nung (GefStoff V)1

TRGS 519: Asbest: Abbruch-, Sanie-rungs- oder In stand-haltungs arbeiten1

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Allgemeine Themen

Persönliche Schutzausrüstungen

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X. Ausgabe

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M 050

Tätigkeiten mit Gefahrsto� en

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Gefahrsto� e 6/2010

Merkblatt A 008: Persönliche Schutz-ausrüstungen3

Merkblatt M 050: Tätigkeiten mit Gefahrstoff en (DGUV Information 213-079)3

VDI-Richtlinie 3866 Blatt 1: Bestim-mung von Asbest in technischen Produkten4

Bezugsquellen:1 Buchhandel

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