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Auf dem Weg in ein inklusives NRW. Grundsätzliches. - PowerPoint PPT Presentation
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Auf dem Weg in ein inklusives NRW
2 Der Beauftragte der Landesregierungfür die Belange der Menschen mit Behinderung in NRW
Grundsätzliches
Grundgesetz Artikel 3, Absatz 3Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
UN-BehindertenrechtskonventionDie Unterzeichner vereinbaren, dass alle Menschen das Recht auf gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe haben. Sie verpflichten sich dies auf allen Ebenen umzusetzen.
3 Der Beauftragte der Landesregierungfür die Belange der Menschen mit Behinderung in NRW
Was geschieht in NRW? Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, dass NRW den Weg in
eine inklusive Gesellschaft gehen will In einer Normprüfung wurde alle Gesetze und Verordnungen des
Landes überprüft, inwieweit sie den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention entsprechen
In Dialogveranstaltungen zu vielen relevanten Themen wurden die Anforderungen an eine inklusive Gesellschaft gesucht und formuliert
In einem Zwischenbericht wurde eine rechtliche Bewertung und eine Ist-Beschreibung der bisherigen Maßnahmen dargelegt
Im anstehenden Aktionsplan der Landesregierung werden Maßnahmen für eine inklusive Gesellschaft in NRW beschrieben werden
Anschließend werden gesetzliche Maßnahmen auf den Weg gebracht (Mehrheiten im Landtag: Chance oder Grenze)
4 Der Beauftragte der Landesregierungfür die Belange der Menschen mit Behinderung in NRW
Aktionsfeld: Bauliche Barrierefreiheit
Landesbauordnung §3 Stand der Technik/Regelungstiefe Aufzüge §49 Wohnungen § 55 Unterscheidung Nutzer und Besucher Implementierung einer Nachweispflicht, bzw. einer
Prüfpflicht der Barrierefreiheit bei Genehmigungsverfahren
Musterbauordnung LEP, GEP, FNP Beteiligung der Betroffenen/Verbände
5 Der Beauftragte der Landesregierungfür die Belange der Menschen mit Behinderung in NRW
Aktionsfeld: Schule
Einstimmiger Beschluss Landtag Dez. 2010: Kinder brauchen den Rechtsanspruch auf
Inklusion Allgemeine Schule ist der Regelförderort Das Wahlrecht der Eltern Die notwendigen Ressourcen müssen den
individuellen Ansprüchen der Kinder folgen Vorlage eines Inklusionsplan Schule inkl. der
Ressourcen- und Zeitplanung
6 Der Beauftragte der Landesregierungfür die Belange der Menschen mit Behinderung in NRW
In Krefeld…
Gingen am 31.12.2009 21.944 Kinder und Jugendliche in die Primar- und Sekundarstufe 1
Werden am 1.01.2021 18.200 in diese Schulen gehen. Haben 7,7 Prozent der Schülerinnen und Schüler in der
Primar- und Sekundarstufe I einen anerkannten Förderbedarf
Davon besuchen 21 % der Kinder und Jugendliche Regelschulen
Dies bedeutet eine Exklusionsquote von 5 Prozent und eine Inklusionsquote von 1,3 Prozent (mit anderen Worten: jedes zwanzigste Kind hätte einen formulierten Rechtsanspruch, inkludiert zu werden).
7 Der Beauftragte der Landesregierungfür die Belange der Menschen mit Behinderung in NRW
Zahlen Krefeld hier: Förderschwerpunkt lernen
Schule Schülerinnen 2010/2011
Schülerinnen 2020/2021
Schülerzahl zusätzlich
bei 50% Inklusion
Lernen, Konrad-Görtz-Schule
80 66 33
Lernen, Uerdinger Rundweg
137 114 59
Lernen Comeniusschule
182 151 76
Summe 389 331 168
8 Der Beauftragte der Landesregierungfür die Belange der Menschen mit Behinderung in NRW
Zahlen Krefeld hier: weitere Förderschwerpunkte
Schule Schülerinnen 2010/2011
Schülerinnen 2020/2021
Schülerzahl zusätzlich
bei 50% Inklusion
Emotion.-Sozial,
Erich-Kästner-Schule98 81 41
Sprache, Franz-Stollwerk-Schule
219 182 91
Geistige Entwicklung, Friedr.-v.-Bodelschwingh-Schule
208 173 86
Körplich-motorisch,
Gerd-Janssen-Schule210 174 87
9 Der Beauftragte der Landesregierungfür die Belange der Menschen mit Behinderung in NRW
Zahlen Krefeld - andere Schulträger hier: weitere Förderschwerpunkte
Schule Schülerinnen 2010/2011
Schülerinnen 2020/2021
Schülerzahl zusätzlich
bei 50% Inklusion
Sehen, Duisburg 207 242 121
Sehen, Düsseldorf 283 331 165
Hören + Kommunikation, Krefeld LVR
281 233 117
10 Der Beauftragte der Landesregierungfür die Belange der Menschen mit Behinderung in NRW
Was empfehlen und erwarten die Gutachter (Preus-Lausitz, Klemm):
Das Recht der inklusiven Bildung wird rechtlich verankert Die derzeitigen Förderressourcen sollen trotz sinkender
Schülerzahlen erhalten bleiben Zur Förderung der stark verhaltensauffälligen Kinder werden weitere
Ressourcen für die Inklusion gefordert. Schule, Jugendhilfe und Schulpsychologie sollen hier kombiniert handeln
Die Förderschwerpunkte Emotional-sozial, lernen und Sprache können bei entsprechender Ressourcenverschiebung in die Regelschule inkludiert werden (AOSF-Verfahren wird hierfür aufgehoben)
Die Gutachter erwarten das insgesamt 50% der Eltern der anderen Schwerpunkte zusammen das Recht auf Inklusion wahrnehmen
Die Gutachter erwarten so für das Schuljahr 2020/2021 eine Inklusion von 85 Prozent der Kinder und Jugendlichen mit Förderbedarf in der Primar- und Sekundarstufe 1
11 Der Beauftragte der Landesregierungfür die Belange der Menschen mit Behinderung in NRW
Empfehlungen des Referenten
Auch auf lokaler Ebene Betroffene zu Beteiligten machen Genaue Information des Sachstandes und Austausch schnell
und dauerhaft während des gesamten Prozesses Zusammenführung der Unterstützungsangebote der Schule,
der Jugendhilfe, der Familienhilfe, der Gesundheitsvorsorge und anderer mit Kinder, Jugendlichen und den Familien betroffenen Institutionen
Einbezug des größer werdenden Bedarfs an Ganztagsbetreuung/Ganztagsbeschulung
Den Mut haben auch mal von den Ressourcen her zu denken (Personal, Gebäude, kommunale finanzielle Ressource)
Abstand von dem Gedanken, dass für alles das Land zuständig ist