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Seite 1 von 160 Ausbildungsmodell zur Ausbildung von Fachkräften für Arbeitssicherheit Stand: 3. November 2011

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Ausbildungsmodell

zur

Ausbildung von Fachkräften für Arbeitssicherheit

Stand: 3. November 2011

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V O R W O R T

Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben nach § 6 ASiG die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Ar-beitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen. Damit sie ihre Aufgabe wahrneh-men können, bedürfen sie einer speziellen Fachkunde, die durch die erfolgreiche Teilnahme an einem anerkannten Ausbildungslehrgang erlangt werden kann. Grundlage für die Ausgestaltung dieser Ausbildung sind die optimierten und fortgeschriebenen Inhalte des Referenzmodells von HVBG und Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) (gleichwertig BUK) ent-sprechend den Vorgaben des Fachaufsichtsschreibens des Bundesministeriums für Arbeit (BMA) vom 29. Dezember 1997. Durchgeführt wurde die Ausbildung bisher als CBT-unterstützte Präsenzausbildung für den gewerblichen Bereich und als Fernlehrgang mit Prä-senzanteilen für den öffentlichen Bereich.

Seither haben sich die Rahmenbedingungen jedoch gewandelt. Moderner Arbeitsschutz ist heu-te integraler Bestandteil aller betrieblichen Aufgaben und Funktionen und wird ganzheitlich auf-gefasst. Dieser Ansatz umfasst auch den Erhalt der individuellen gesundheitlichen Ressourcen im Zusammenhang mit der Arbeit. Zum Ausdruck kommt dieses umfassende Präventionsver-ständnis in der DGUV Vorschrift 2, wo Arbeitsschutz als von der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt zu erbringende Gesamtleistung verstanden wird. Weiterentwickelt haben sich aber auch die Lehr- und Lernmethoden der Erwachsenenbildung. In diesem Zusammen-hang gewinnen zwei Aspekte besondere Bedeutung. Zum einen hat die Entwicklung der Fähig-keit, komplexe Probleme in der Praxis kreativ und selbstorganisiert lösen zu können als Qualifi-zierungsziel (sog. Kompetenzansatz) einen hohen Stellenwert. Demgegenüber ist die isolierte Wissens- und Fähigkeitsvermittlung weniger wichtig. Zum anderen ist heute in der Erwachse-nenbildung anerkannt, dass im Rahmen von Qualifizierung die Unterstützung eines selbstver-antwortlichen Lernens zur Weiterentwicklung der Kompetenzen im Mittelpunkt stehen sollte.

Vor diesem Hintergrund entwickelt das vorliegende Ausbildungsmodell das bisherige Ausbil-dungsmodell weiter und harmonisiert die bestehenden Ausbildungssysteme. Dabei wird auf die bewährten Inhalte der bisherigen Ausbildung zurückgegriffen. Durch die Einrichtung einer inter-netgestützten Lernplattform werden die bisher verwendeten DVD´s und Lehrbriefe mit den Selbstlerninhalten ersetzt. Mehr in den Mittelpunkt gerückt ist die Entwicklung einer spezifi-schen Handlungskompetenz der Fachkräfte für Arbeitssicherheit und der Aspekt des eigenver-antwortlichen, lebenslangen Lernens. Didaktische Leitlinien gewährleisten, dass die Ausbildung den Standards der Erwachsenenbildung entspricht.

Erarbeitet wurde das Ausbildungsmodell unter Mitwirkung der BAuA von der Projektgruppe „Ausbildungsmodell“ des Unterausschusses für Qualifizierungsmaßnahmen nach § 23 SGB VII (UA I) in Zusammenarbeit mit dem Beirat „Didaktik“ des DGUV-Ausschusses „Aus- und Weiter-bildung“. Die Ausführungen zur Qualitätssicherung wurden von der Projektgruppe „Qualitäts-standards“ des Qualitätsverbundes „Qualifizierung“ erarbeitet. Begleitet wurde die Ausarbeitung von dem Projektbeirat „Weiterentwicklung der Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit“ in dem die betroffenen Kreise vertreten waren. Allen Mitwirkenden, insbesondere dem VDSI für seine vielen Hinweise aus der Praxis, sei an dieser Stelle gedankt.

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Gliederung

Einführung 7

I. Grundlagen für die Ausbildung von Fachkräften für Arbeitssicherheit 9

1. Anforderungsprofil der Fachkräfte für Arbeitssicherheit 9

1.1. Präventionsverständnis 9

1.2. Rolle und Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit 10

1.3. Anforderungen an die Tätigkeit 12

1.4. Kompetenzen der Fachkräfte für Arbeitssicherheit 14

1.5. Aktualisierung, Spezialisierung und Erweiterung der Kompetenzen nach der Ausbildung 15

2. Leitlinien für die Gesamtausbildung 15

3. Didaktische Grundlagen der Ausbildung von Fachkräften für Arbeitssicherheit 15

3.1. Kompetenzorientierung bei der Gestaltung der Qualifizierung 16

3.2. Orientierung an der Ermöglichungsdidaktik - selbstverantwortliches Lernen 17

3.3. Arbeitsweltbezogene Vorgehensweise als Struktur bestimmendes Merkmal 17

3.4. Auswahl von Methoden und Medien, die das aktive und selbstgesteuerte Lernen durch die Person des Lernenden unterstützen 18

II. Die Kompetenzentwicklung von Fachkräften für Arbeitssicherheit 20

1. Die Ausgestaltung der Ausbildung 22

1.1. Allgemeine Grundsätze 22

1.2. Der Lernprozess 23

2. Aufbau und Ablauf der Ausbildung 24

2.1. Ausbildungsziel 24

2.2. Rahmenbedingungen 24

2.3. Ausbildungsstufen 25

2.3.1 Ausbildungsstufe I – Grundausbildung 25

2.3.2 Ausbildungsstufe II – Vertiefende Ausbildung 26

2.3.3 Ausbildungsstufe III – Branchenspezifische Ausbildung 26

2.4. Lernfelder 26

2.4.1 Lernfeld 1: Einführung in die Ausbildung und die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit 27

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2.4.2 Lernfeld 2: Arbeitssystem und betriebliche Organisation 28

2.4.3 Lernfeld 3: Beurteilung von Arbeitsbedingungen 28

2.4.4 Lernfeld 4: Arbeitssystemgestaltung 28

2.4.5 Lernfeld 5: Integration des Arbeitsschutzes in die betriebliche Aufbau- und Ablauforganisation 28

2.5. Elemente der Ausbildung 29

2.5.1. Selbstlernphasen (selbst organisiertes Lernen) 29

2.5.2. Seminare (Präsenzphasen) 30

2.5.3. Reflexion 31

2.5.4. Lernbegleitung 31

2.6. Lernerfolgskontrollen 32

III. Ausbildungsplan (Curriculum) 34

1. Ausgangsqualifikation 34

2. Die „Haltung“ als grundlegendes Element des Kompetenzerwerbs 34

3. Lernfeld 1: Einführung in die Ausbildung und die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit 35

3.1 Outcome 35

3.2 Exemplarische berufliche Handlungssituationen 35

3.3 Kompetenzen 36

3.4 Themen 38

3.5 Struktur des Lernfeldes 39

3.6 Kompetenzmessung 40

4. Lernfeld 2: Arbeitssystem und betriebliche Organisation 40

4.1 Outcome 40

4.2 Exemplarische berufliche Handlungssituationen 40

4.3 Kompetenzen 41

4.4 Themen 43

4.5 Struktur des Lernfeldes 44

4.6 Kompetenzmessung 45

5. Lernfeld 3: Beurteilung von Arbeitsbedingungen 46

5.1 Outcome 46

5.2 Exemplarische berufliche Handlungssituationen 46

5.3 Kompetenzen 47

5.4 Themen 49

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5.5 Struktur des Lernfeldes 50

5.6 Kompetenzmessung 51

5.6.1 Reflexionen 52

5.6.2 Lernerfolgskontrollen 52

6. Lernfeld 4: Arbeitssystemgestaltung 52

6.1 Outcome 52

6.2 Exemplarische berufliche Handlungssituationen 52

6.3 Kompetenzen 53

6.4 Themen 55

6.5 Struktur des Lernfeldes 57

6.6 Kompetenzmessung 58

6.6.1 Reflexion 58

6.6.2 Lernerfolgskontrollen 58

7. Lernfeld 5: Integration des Arbeitsschutzes in die betriebliche Aufbau- und Ablauforganisation 59

7.1 Outcome 59

7.2 Exemplarische berufliche Handlungssituationen 59

7.3 Kompetenzen 59

7.4 Lerninhalte 61

7.5 Struktur des Lernfeldes 63

7.6 Kompetenzmessung 63

7.6.1 Reflexionen 63

7.6.2 Lernerfolgskontrolle 64

8. Zeitlicher Überblick und Ablauf der Ausbildung 64

IV. Qualitätssicherung 66

1. Umsetzung des Ausbildungsmodells 66

2. Organisation und Durchführung 67

3. Qualitätssicherung und Fortentwicklung der Ausbildung 67

Anlagen:

Anlage 1: Leitlinien für die Gesamtausbildung

Anlage 2: Didaktische Leitlinien für die zukünftige Qualifizierung von Fachkräften für Arbeitssicherheit

Anlage 3: Aufgabenprofil der Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Anlage 4: Mindestanforderungen an Lernplattformen

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Anhänge:

Anhang 1: Konzeption für den Einsatz einer Lernplattform im Rahmen des internetgestützten Präsenzlernens in der zukünftigen Qualifizierung von Fachkräften für Arbeitssicherheit

Anhang 2: Aus der beruflichen Qualifikation und der Berufserfahrung voraussetzbare Ausgangsqualifikationen (Kompetenz – Ist) im Vergleich zu der mit der Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit angestrebten Kompetenz (Kompetenz – Soll)

Anhang 3: Katalog der Kompetenzen der Fachkräfte für Arbeitssicherheit - Gesamtübersicht

Hinweis: Zu besseren Lesbarkeit wird eine einheitliche Bezeichnung für die männliche und weibliche Form verwendet.

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Einführung

Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte sind die zentralen Funktionsträger im inner-betrieblichen Arbeitsschutzsystem. Ihre Bestellung wird durch das Arbeitssicherheitsgesetz ver-bindlich vorgegeben. Sie haben die Aufgabe, den Arbeitgeber bei der Erfüllung seiner gesetzli-chen Pflichten im Arbeitsschutz1 zu unterstützen. Die Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV Vorschrift 2) beschreibt und konkretisiert diese Aufgaben. Es sind „Leistungspakete“, die die Fachkraft für Arbeitssicherheit im Zusammenwir-ken mit dem Betriebsarzt auf Grundlage einer Vereinbarung mit dem Unternehmer zu erbringen hat. Um diese Aufgaben erfüllen zu können benötigen die Fachkräfte für Arbeitssicherheit die erforderliche Fachkunde gem. DGUV Vorschrift 2. Diese umfasst alle Fragen des Arbeitsschut-zes einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit. Diese muss durch die erfolg-reiche Teilnahme an einem anerkannten Ausbildungslehrgang nachgewiesen werden.

Der Einstieg in die systematische Ausbildung erfolgte 1979. Mit Fachaufsichtsschreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung vom 29. Dezember 1997 wurden Grundsätze für die Ausbildung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz festgelegt, die zur Ausarbeitung einer von allen betroffenen Kreisen getragenen Ausbildungskonzeption geführt haben. Auf dieser Grundlage erfolgt seitdem die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit, allerdings in zwei unterschiedlichen Systemen. So wird im gewerblichen Bereich eine seminaristische mit einem computer-based-training (CBT) unterstützte Ausbildung durchgeführt. Demgegenüber wird im öffentlichen Bereich die Ausbildung nach der Methode des lehrbriefgestützten Fernlernens durchgeführt und durch Präsenzphasen ergänzt.

Seither haben sich die gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen jedoch gewandelt. Neue Arbeitsfelder und neue Arbeitsprozesse sind entstanden, während an-dere an Bedeutung verloren haben. Themen wie die demographische Entwicklung, soziale Be-ziehungen, betriebliches Gesundheitsmanagement oder die psychischen Belastungen im Ar-beitsleben gewinnen zunehmend an Bedeutung. Durch die DGUV Vorschrift 2 sind die von der Fachkraft für Arbeitssicherheit zu erbringenden Leistungen klar beschrieben, wobei die konkrete betriebliche Umsetzung in Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt zu erfolgen hat. Aber auch im Bereich der Didaktik und Methodik gibt es Weiterentwicklungen, die das Ausbildungsmodell berücksichtigt. Diese bestehen im Wesentlichen in einer Betonung der Entwicklung der erfor-derlichen Handlungskompetenzen sowie des selbstgesteuerten und eigenverantwortlichen Ler-nens im Sinne des lebenslangen Lernens.

Die unterschiedliche Durchführung der Ausbildung, die neuen Rahmenbedingungen sowie die Entwicklungen in der Erwachsendidaktik machen eine Harmonisierung und Weiterentwicklung der Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit erforderlich. Die vorliegende, auf Grundlage des Fachaufsichtsschreibens des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales von 1997 ausge-arbeitete, Ausbildungskonzeption bildet das neue Fundament für die einheitliche Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit. Sie harmonisiert die bisherige Ausbildung im gewerblichen Be-reich mit der des öffentlichen Bereichs und entwickelt sie weiter. Sie hat den Anspruch,

- den Erwerb der spezifischen Handlungskompetenz in den Mittelpunkt der Ausbildung zu stellen, um so die betriebliche Wirksamkeit von Fachkräften für Arbeitssicherheit zu stärken,

- die Ausbildung an die Anforderungen aus der Praxis zu orientieren,

- moderne Lehr- und Lernkonzepte der Erwachsenen-Didaktik zur Förderung eines nachhaltigen Kompetenzerwerbs zu berücksichtigen,

1 Arbeitsschutz: Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit.

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- die Ausbildung mit der Weiterbildung zu verzahnen und

- definierte Qualitätsstandards zu entwickeln und zu beachten.

Das der Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit bisher zu Grunde liegende „Anforde-rungsprofil“ wurde fortgeschrieben. Hierbei wurde dem Gedanken Rechnung getragen, dass Fachkräfte für Arbeitssicherheit über solche Fähigkeiten und Fertigkeiten verfügen müssen, die es Ihnen ermöglichen, ihre Aufgaben in der sich ständig verändernden Arbeitswelt wirkungsvoll erfüllen zu können. Ein solcher Kompetenzansatz im Rahmen der Bildung wurde durch die OECD initiiert und hat auch Eingang gefunden in die laufenden Entwicklungen des deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) für lebenslanges Lernen, der den von der Europäischen Kommis-sion vorgeschlagenen europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) national umsetzen soll. Die in diesem Anforderungsprofil gewählte Darstellung soll die Bedeutung der Kompetenzorientierung verdeutlichen und zugleich für die sich abzeichnenden europäischen Entwicklungen offen blei-ben.

Die weiterentwickelte Ausbildung orientiert sich - wie die bisherige - an dem im Anforderungs-profil beschriebenen Generalistenbild der Fachkraft für Arbeitssicherheit. Die für die Aufgaben-wahrnehmung erforderliche Erweiterung und Aneignung von Kompetenzen wurde konsequent aus dem im Anforderungsprofil beschriebenen Aufgaben- und Rollenverständnis und den in der Praxis wahrzunehmenden Tätigkeiten abgeleitet. Im Mittelpunkt steht das Handeln der Fach-kraft für Arbeitssicherheit im Betrieb und damit das Lernen für ihre Aufgabenwahrnehmung, d.h. es sollen gezielt diejenigen Kompetenzen gestärkt werden, die die Fachkraft für Arbeitsicherheit befähigen, ihr gesamtes Aufgabenspektrum wirksam und nachhaltig wahrnehmen zu können. Dementsprechend ist das vorliegende Modell zur Ausbildung von Fachkräften für Arbeitssicher-heit Zielvorgabe und Rahmen für die Umsetzung der einzelnen Ausbildungselemente.

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I. Grundlagen für die Ausbildung von Fachkräften für Arbeitssicherheit

1. Anforderungsprofil der Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu gewährleisten, ist eine aus dem Arbeits-schutzrecht resultierende vorrangige unternehmerische Verpflichtung.

Fachkräften für Arbeitssicherheit kommt dabei eine bedeutende Beratungs- und Unterstüt-zungsfunktion zu. Ihre Tätigkeit ist gekennzeichnet durch ein breitgefächertes Spektrum an-spruchsvoller Aufgaben, das ein hohes Maß an Handlungskompetenz erfordert. Dabei liegt der Leitgedanke zu Grunde, dass Fachkräfte für Arbeitssicherheit Generalisten in allen Fragen von Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit und zugleich Spezialisten für besondere auf den Wirtschaftszweig und auf den Einzelbetrieb bezogene spezifische Schwerpunkte sind, die bei Bedarf für die Beteiligung von Experten sorgen.

Aufbauend auf dem heutigen Präventionsverständnis werden Rolle und Aufgaben der Fachkräf-te für Arbeitssicherheit und die Anforderungen an ihre Tätigkeit beschrieben.

Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit müssen geeignete Kompetenzen besitzen, um das Anforde-rungsprofil erfüllen zu können. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Kompetenzen,

- die aus der beruflichen Qualifikation und der Berufserfahrung vorausgesetzt werden können (Ausgangsqualifikationen nach § 7 Abs.1 S. 1 und 2 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und § 4 Absätze 2, 4 und 5 Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fach-kräfte für Arbeitssicherheit (DGUV Vorschrift 2),

- die in der Ausbildung erworben werden und

- die durch lebenslanges Lernen weiterentwickelt werden müssen.

1.1. Präventionsverständnis

Arbeitsschutz ist kein zusätzliches betriebliches Aufgabenfeld, sondern integraler Bestandteil aller betrieblichen Aufgaben und Funktionen. Es handelt sich insbesondere um ein soziales und betriebswirtschaftlich begründetes Grundanliegen, das auch auf ökologische Bereiche aus-strahlt. Besonders hohe Bedeutung kommt dabei der sozialen Komponente, insbesondere ethi-schen Gesichtspunkten, zu.

Das Präventionsverständnis muss den aktuellen Sicherheits- und Gesundheitsproblemen in der komplexen Arbeitswelt mit unterschiedlichsten Betriebsarten entsprechen. So gibt es heute in der Arbeitswelt in vielen Branchen einen Rückgang körperlicher Arbeit bei gleichzeitiger Zu-nahme vorwiegend geistiger Tätigkeiten, Leistungsverdichtung, räumliche und zeitliche Flexibi-lisierung der Arbeit, Veränderung der Altersstruktur. Aus diesen Änderungen resultieren typi-sche Belastungen, Beanspruchungen und Gefährdungen der Beschäftigten mit entsprechenden Sicherheits- und Gesundheitsproblemen.

Das Verständnis von Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit hat sich in den letzten Jahren gewandelt: Von einer überwiegend technisch ausgerichteten Unfallverhütung hin zu ei-ner sowohl die Verhältnisse als auch das Verhalten umfassenden Prävention einschließlich der Förderung des Sicherheits- und Gesundheitsbewusstseins. Arbeitsschutz muss somit ganzheit-lich aufgefasst werden. Er umfasst alle Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit sowie ihrer menschengerechten Gestaltung. Dazu gehört insbesondere auch der Erhalt der individuellen gesundheitlichen Ressourcen im Zusammenhang mit der Arbeit.

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Dies geschieht durch Gestaltung der Verhältnisse in den Betrieben zum Beispiel durch sicher-heits- und gesundheitsgerechte Gestaltung der Bedingungen und Prozesse bei der Arbeit sowie Integration des Arbeitsschutzes in alle betrieblichen Prozesse und auf allen Ebenen. Dies wird unterstützt durch Veränderung des Verhaltens, zum Beispiel durch den Erwerb von Wissen und Fähigkeiten, durch die Festigung positiver Einstellungen zum sicheren und gesunden Verhalten sowie durch die Schaffung und Erhaltung der Motivation zum sicherheits- und gesundheitsför-derlichen Handeln.

In diesem modernen Verständnis leistet Prävention einen unverzichtbaren Beitrag zum Erfolg von Unternehmen.

Zentrales Betrachtungs- und Gestaltungsobjekt beim ganzheitlichen systematischen Arbeits-schutzansatz ist das Arbeitssystem. Diese Herangehensweise ist wirksamer als das isolierte Herausgreifen einzelner Gefährdungen. Dabei sind auch Aspekte des Störfallschutzes und des Umweltschutzes einzubeziehen. Die Vielzahl und die häufig komplexen Ursache-Wirkungs-Zusammenhänge erfordern Kooperationen der zahlreichen Fachleute aus den unterschiedlichs-ten Disziplinen.

Arbeitsschutz muss konsequent zielgruppenorientiert betrieben werden, wobei unterschiedliche Leistungsvoraussetzungen zu beachten sind. Das betrifft insbesondere die Gestaltung von Ar-beitsbedingungen für Frauen, Jugendliche und leistungsgewandelte Arbeitnehmer. In diesem Zusammenhang rückt das Arbeiten im demografischen Wandel in den Blickpunkt.

Umfassende Prävention bei der Arbeit ist letztendlich nur dann nachhaltig wirksam, wenn sie von allen Beteiligten und Betroffenen nicht als eine zusätzliche Aufgabe verstanden wird, son-dern als integraler Bestandteil des Managements, der Arbeit und der Bildung (einschl. der Er-ziehung und der Ausbildung) sowie als Bestandteil der Kultur eines Unternehmens, einer öffent-lichen Verwaltung, einer Bildungseinrichtung.

Leitbild für die Gestaltung sicherer und gesundheitsgerechter Arbeitssysteme sind nicht aus-schließlich Gesetze, Verordnungen und andere Vorschriften. Außerdem sind entsprechend dem zeitgemäßen Verständnis von Sicherheit und Gesundheitsschutz Problemkreise einbezogen, zu denen es keine detaillierten Vorschriften und Normen gibt. Maßstäbe hierfür muss sich der Be-trieb eigenverantwortlich selbst setzen. Zu berücksichtigen sind dabei der Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse.

Der Betrieb darf sich nicht mit einem einmal erreichten Niveau sicherer und gesundheitsgerech-ter Arbeitssysteme zufriedengeben, sondern muss die Arbeitsbedingungen soweit möglich ständig verbessern.

Arbeitsschutz erfordert eine konsequent präventive Ausrichtung, das heißt er muss proaktiv betrieben werden. Damit reagiert er nicht nur auf Defizite und veränderte Anforderungen, son-dern stößt selbst Entwicklungen in Technik, Organisation, Management und Verhalten an.

In dieser proaktiven Funktion erschließt der Arbeitsschutz Chancen, die in generellen Wand-lungs- und Veränderungsprozessen liegen, zum Beispiel in Folge von Globalisierung, demogra-fischem Wandel, neuen Informations- und Kommunikationstechnologien und neuen Beschäfti-gungsverhältnissen sowie der Entwicklung zur Dienstleistungsgesellschaft, wachsenden Bedeu-tung von Automatisierungsprozessen und der Flexibilisierung der Arbeitszeiten.

1.2. Rolle und Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben nach § 6 ASiG die Aufgabe, „den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen“. Die Aufgaben werden bestimmt

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durch § 6 Abs. 1 Satz 2 ASiG in Verbindung mit den Anforderungen, die das Arbeitsschutzrecht an den Arbeitgeber stellt. Dies umfasst:

- Unterstützung der Unternehmensführung beim Schutz vor Unfall- und Gesundheitsge-fahren und bei der menschengerechten Gestaltung der Arbeit. Dazu gehört ins-besondere

die Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und die Einführung von Arbeitsver-fahren und Arbeitsstoffen,

die sicherheitstechnische Überprüfung von Betriebsanlagen und technischen Ar-beitsmitteln, insbesondere vor der Inbetriebnahme und von Arbeitsverfahren vor al-lem vor ihrer Einführung

auch der Erhalt der individuellen gesundheitlichen Ressourcen im Zusammenhang mit der Arbeit.

- Beratung der Unternehmensleitung zur Optimierung der vorhandenen betrieblichen Auf-bau- und Ablauforganisation mit dem Ziel, nachhaltigen Arbeitsschutz durch die Integra-tion von Sicherheit und Gesundheitsschutz in Management und Führung von Prozessen zu erreichen und den Arbeitsschutz kontinuierlich zu verbessern.

- Beratung zur Organisation und Durchführung der Beurteilung von Arbeitsbedingungen zur Vorbereitung, Gestaltung und Aufrechterhaltung sicherer, gesundheits- und men-schengerechter Arbeitssysteme.

- Beratung bei der qualitativen und der quantitativen Beurteilung der Wirksamkeit von um-gesetzten Arbeitsschutzmaßnahmen.

- Hinwirken auf ein sicherheits- und gesundheitsgerechtes Verhalten aller Beteiligten.

- Beratung des Unternehmers bei der Verteilung des betriebsärztlichen und sicherheits-technischen Anteils an der Grundbetreuung sowie der Bestimmung des betriebsspezifi-schen Aufgaben- und Betreuungsumfanges im Rahmen der Umsetzung der DGUV Vor-schrift 2.

- Beratung der Personalvertretung.

Das Aufgabenspektrum von Fachkräften für Arbeitssicherheit ist somit breit gefächert.

Fachkräfte für Arbeitssicherheit

- beraten,

- unterstützen,

- motivieren.

Sie sind damit grundsätzlich Managementbeauftragte ohne Weisungsbefugnis für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit.

Fachkräfte für Arbeitssicherheit müssen dabei unterschiedlichen Erwartungen der betrieblichen (insbesondere Unternehmer, Führungskräfte, Betriebs-/Personalrat, Betriebsarzt, Sicherheits-beauftragte, Beschäftigte) und außerbetrieblichen Akteure gerecht werden und mit ihnen agie-ren. Sie müssen dem Unternehmen nutzen.

Sie werden vom Unternehmer bestellt und sind bei der Anwendung ihrer Fachkunde weisungs-frei und damit fachlich unabhängig. Sie sind als Stabsstelle disziplinarisch (arbeitsrechtlich) dem

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Leiter des Betriebes beziehungsweise der Behörde (= oberste Leitung) direkt unterstellt. Bei externer Bestellung sind sie vertraglich an die Betriebsleitung angebunden.

In Abhängigkeit von den betrieblichen Anforderungen (Schwierigkeitsgrad der Aufgabenstellun-gen hinsichtlich Breite und Tiefe, Betriebsgröße) ist es Aufgabe der Unternehmer, geeignete Fachkräfte für Arbeitssicherheit mit ausreichendem Qualifikationsniveau zu bestellen. Entspre-chend den betrieblichen Anforderungen und der abgestuften Beschreibung der Qualifikationsvo-raussetzungen des § 7 Abs. 1 ASiG müssen Fachkräfte für Arbeitssicherheit eingesetzt werden, die

- auf hoher fachlicher Ebene unter Einschluss eines dafür erforderlichen Maßes an Trans-ferfähigkeit,

- auf Expertenebene unter Einschluss eines dafür erforderlichen hohen Maßes an Trans-ferfähigkeit oder

- auf hoher Expertenebene unter Einschluss eines dafür erforderlichen sehr hohen Maßes an Transferfähigkeit

handeln können.

Zu den betrieblichen Anforderungen zählt auch, darauf zu achten, dass aus Gründen der bes-seren Akzeptanz die Fachkraft für Arbeitsicherheit eine den betrieblichen Verhältnissen adäqua-te berufliche Vorqualifikation besitzen sollte.

Bei einem Wechsel der Fachkraft für Arbeitssicherheit aus einem anderen Wirtschaftszweig hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass sie die erforderlichen bereichs- bzw. wirtschaftszweig-bezogenen Kenntnisse durch Fortbildung nach Maßgabe durch den zuständigen UV-Träger erwirbt (§ 4 Abs. 7 DGUV Vorschrift 2).

1.3 Anforderungen an die Tätigkeit

In Abhängigkeit von den betrieblichen Rahmenbedingungen (Größe, Wirtschaftszweig etc.) und der Art des Tätigwerdens (Teilzeit-/Vollzeit-Tätigkeit, interne/externe Betreuung) können die dargestellten Aufgaben unterschiedliche Relevanz haben.

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit muss ihre Fachkunde aktiv einbringen und die vielfältigen Aufgaben sorgfältig, gewissenhaft und mit dem erforderlichen Nachdruck erfüllen.

Die Tätigkeit der Fachkräfte für Arbeitssicherheit ist auf eine ständige Verbesserung von Si-cherheit und Gesundheitsschutz im Unternehmen ausgerichtet.

Fachkräfte sind in der Lage, Schwerpunkte für ihre Arbeit eigenverantwortlich zu setzen. Sie

- helfen aktiv und vorausschauend, sind fortschrittsorientiert, zeigen Möglichkeiten der Veränderung auf und argumentieren überzeugend und sachbezogen,

- unterstützen die Unternehmensführung bei der Einhaltung des durch Schutzziele ge-prägten Arbeitsschutzrechts im betrieblichen Handeln entsprechend dem Stand der Technik,

- arbeiten erfolgs- und zielorientiert und wirken auf die Schaffung einer Arbeitsschutzkultur hin,

- gehen bei der Integration des Arbeitsschutzes in die betriebliche Aufbau- und Ablaufor-ganisation und bei der Gestaltung von Arbeitssystemen systematisch vor,

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- initiieren und unterstützen die Integration der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes in die Gestaltung von Arbeitssystemen,

- bringen ihre Fachkunde frühzeitig in Planungs- und Konzeptionsphasen ein,

- beachten wirtschaftliche Gesichtspunkte sowohl bei der Argumentation für den betriebli-chen Nutzen des Arbeitsschutzes als auch bei der Erarbeitung von Lösungsvorschlä-gen,

- dokumentieren die Wirksamkeit ihrer Tätigkeit,

- beschäftigen sich mit anstehenden Wandlungs- und Veränderungsprozessen, insbe-sondere in Folge von Globalisierung, demografischem Wandel (Sicherung der Beschäf-tigungsfähigkeit), Entwicklung zur Dienstleistungsgesellschaft, neuen Beschäftigungs-verhältnissen, Flexibilisierung der Arbeitszeiten, neuen Informations- und Kommunikati-onstechnologien, häufigen Veränderungen der Eigentumsverhältnisse, hoher Fluktuation der Führungskräfte, wachsender Bedeutung von Automatisierungsprozessen, häufigen und kurzlebigen Reorganisationsprozessen.

Bei der Integration von Sicherheit und Gesundheitsschutz in die betriebliche Organisation und bei der Gestaltung sicherer, gesundheits- und menschengerechter Arbeitssysteme wendet die Fachkraft für Arbeitssicherheit die Elemente des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses an. Dazu arbeiten Fachkräfte für Arbeitssicherheit kooperativ. Fachkräfte für Arbeitssicherheit wir-ken auf die Umsetzung vereinbarter Lösungskonzepte hin und überprüfen/bewerten die betrieb-liche Umsetzung.

Die Wirksamkeit einer Fachkraft für Arbeitssicherheit steigt von der Beschäftigung mit einzelnen Gefährdungs- und Belastungsfaktoren über die Gestaltung von sicheren und gesundheitsge-rechten Arbeitssystemen bis hin zur Integration des Arbeitsschutzes in die betriebliche Aufbau- und Ablauforganisation. Wirksam ist dabei proaktives Handeln, d. h. unter Bewertung von Risi-ken präventiv vorbeugend bereits in der Planungs- und Konzeptphase sowie bei der Forschung und der Produktentwicklung tätig zu werden. Sie steigt auch in dem Maße, wie es gelingt, eine direkte und regelmäßige Zusammenarbeit mit der Leitung des Betriebes zu etablieren.

Fachkräfte für Arbeitssicherheit bilden interne und externe Netzwerke zum Beispiel mit:

- Unternehmern und betrieblichen Führungskräften

- Betriebsarzt

- Akteuren im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung

- anderen betrieblichen Akteuren (zum Beispiel in den Bereichen Brandschutz, Umwelt-schutz und Störfall)

- Betriebsrat/Personalrat

- anderen Fachkräften für Arbeitssicherheit (intern/extern zum Beispiel Internet, Sifa-Community, Verbände, Erfahrungsaustausche)

- staatlichen Arbeitsschutzbehörden und Unfallversicherungsträgern.

Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind Generalisten in allen Fragen von Sicherheit und Gesund-heitsschutz. Zugleich ist jede Fachkraft für Arbeitssicherheit Spezialist für besondere auf den Wirtschaftszweig und auf den Einzelbetrieb bezogene spezifische Schwerpunkte. Bei Bedarf an speziellem Fachwissen zu Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit sorgt sie für die Beteiligung von Experten entsprechender Fachdisziplinen.

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Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind in der Lage, ihre Kompetenzen durch lebenslanges Lernen weiter zu entwickeln.

1.4. Kompetenzen der Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Der Kompetenzbegriff bezeichnet die Fähigkeit und Bereitschaft Kenntnisse, Fertigkeiten sowie persönliche, soziale und methodische Fähigkeiten in Arbeits- oder Lernsituationen und für die berufliche und persönliche Entwicklung zu nutzen. Kompetenz wird in diesem Sinne als Hand-lungskompetenz verstanden. Die erforderliche Handlungskompetenz der Fachkräfte für Arbeits-sicherheit geht von ihrer Rolle sowie den beschriebenen Aufgaben und Anforderungen an die Tätigkeit aus.

Die Handlungskompetenz einer Fachkraft für Arbeitssicherheit umfasst2:

Fachkompetenz

Fachkompetenz ist die Fähigkeit und Bereitschaft, Aufgaben- und Problemstellungen selbstständig, fachlich angemessen, methodengeleitet zu bearbeiten und das Ergebnis zu beurteilen.

Methodenkompetenz

Methodenkompetenz bezeichnet die Fähigkeit und Bereitschaft, Mittel und Wege zur er-folgreichen Aufgabenbewältigung zu kennen und anzuwenden.

Sozialkompetenz

Bezeichnet die Fähigkeit und Bereitschaft, zielorientiert mit anderen zusammen zu arbei-ten, ihre Interessen und sozialen Situationen zu erfassen, sich mit ihnen rational und ver-antwortungsbewusst auseinander zu setzen und zu verständigen sowie die Arbeitswelt mit zu gestalten.

Personal-/Selbstkompetenz

Bezeichnet die Fähigkeit und Bereitschaft, selbstständig und verantwortlich zu handeln, eigenes und das Handeln anderer zu reflektieren und die eigene Handlungsfähigkeit wei-ter zu entwickeln und das eigene Leben selbstständig und verantwortlich im beruflichen Kontext zu gestalten

Die Qualifikation zur Fachkraft für Arbeitssicherheit führt in Abhängigkeit von der Ausgangsqua-lifikation und beruflichen Erfahrung der Teilnehmer/innen im Ergebnis zu unterschiedlichen Kompetenzprofilen. Sie setzen sich zusammen aus Elementen der Gesamtausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit und Elementen der individuellen Vorqualifikation.

Entsprechend den unterschiedlichen Ausgangsqualifikationen (§7 Abs. 1 ASiG) verfügen Fach-kräfte für Arbeitssicherheit nach Abschluss der Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit über unterschiedliche Qualifikationsebenen, die beispielsweise von

- spezialisiertem Fachwissen und umfassenden kognitiven sowie praktischen Fertigkeiten in einem Teilbereich über

- vertiefendem, spezialisiertem Fachwissen und umfassenden kognitiven sowie prakti-schen Fertigkeiten in mehreren Teilbereichen bis zu

2 Die vorliegende Aufteilung wurde in Anlehnung an das Konzept der Schlüsselkompetenzen der OECD vorgenommen. Im Rahmen

dieses Ausbildungsmodells werden diese „handlungsprägenden Faktoren zugeordnet, die die Grundlage für die Aufgabenwahr-nehmung von Fachkräften für Arbeitssicherheit bilden, vgl. Kap. II.

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- hoch spezialisiertem Fachwissen und umfassenden kognitiven sowie praktischen Fertig-keiten in allen Teilbereichen

der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit reichen.

Vergleichbar sind auch die anderen Kompetenzbereiche zu betrachten. Beispielsweise bei der Personal-/Selbstkompetenz: Interessen auf dem Gebiet der Sicherheit und des Gesundheits-schutzes bei der Arbeit intern und extern auf kollegialer Ebene aber auch gegenüber Verant-wortungsträgern beziehungsweise auf allen Ebenen bis zur Unternehmensleitung zu repräsen-tieren. Bei der Bestellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit muss der Unternehmer entspre-chend den betrieblichen Besonderheiten darauf sein Augenmerk richten.

1.5. Aktualisierung, Spezialisierung und Erweiterung der Kompetenzen nach der Ausbildung

Die Ausbildung der Fachkräfte für Arbeitssicherheit erhebt den Anspruch, die Kompetenzen in Umfang und Tiefe so zu erweitern, dass sie nach Abschluss der Ausbildung ihrer Generalisten-rolle gerecht werden aber auch Spezialist für besondere, auf den Wirtschaftszweig und auf den Einzelbetrieb, bezogene spezifische Schwerpunkte sind.

Auch nach der Ausbildung ist es notwendig, dass die Fachkraft für Arbeitssicherheit ihre Hand-lungskompetenz systematisch und anforderungsgerecht erweitert. Lebenslanges Lernen wird damit zu einer Grundvoraussetzung für die Fachkraft für Arbeitssicherheit, um sich den kontinu-ierlichen Veränderungen in der Arbeitswelt erfolgreich stellen und das Präventionsverständnis befördern zu können.

2. Leitlinien für die Gesamtausbildung

Die Leitlinien für die Gesamtausbildung (Anlage 1) sind Grundlage für die Weiterentwicklung der Ausbildung der Fachkräfte für Arbeitssicherheit in diesem Ausbildungsmodell. Hiernach

- gelten die im Fachaufsichtsschreiben vom 29. Dezember 1997 vorgegebenen Grundsät-ze des BMA für die Ausbildung zur Erlangung der sicherheitstechnischen Fachkunde nach ASiG weiter (Leitlinie 1),

- sind die optimierten und fortgeschriebenen Inhalte des Referenzmodells von HVBG und BAuA (gleichwertig BUK) Basis zur Umsetzung des Fachaufsichtsschreibens (Leitlinie 2),

- hat die Ausbildung das Ziel, die Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu befähigen, ihre Auf-gaben entsprechend dem weiterentwickelten Anforderungsprofil wahrnehmen zu können (Leitlinie 3),

- sind Grundlagen des erwachsenengerechten didaktischen Konzeptes

- eine arbeitsweltbezogene Vorgehensweise,

- eine Kompetenzorientierung,

- ein aktiver, durch den Lerner selbstgesteuerter Prozess des Lernens,

wobei das didaktische Konzept wie bisher mit einem Blended Learning System umge-setzt wird (Leitlinie 4),

- werden die für ein erfolgreiches Handeln im Betrieb erforderlichen Kompetenzen in Lernerfolgskontrollen überprüft, deren Organisation und Durchführung nach bundesein-

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heitlichen Qualitätsstandards erfolgt; ihre Bewertung basiert auf bundeseinheitlichen Kri-terien (Leitlinie 5),

- unterliegt die Ausbildung einer kontinuierlichen Qualitätssicherung auf der Grundlage des Qualitätsrahmenmodells für die Präventionsdienstleistung Qualifizierung (Leitlinie 6).

3. Didaktische Grundlagen der Ausbildung von Fachkräften für Arbeitssicherheit

Klassischer Frontalunterricht und reine Wissensvermittlung sind überholt. Auslöser für diesen Umbruch sind u.a. die Erkenntnisse der Gehirnforschung, die rasante Entwicklung und die da-mit verbundene Halbwertzeit des Wissens sowie die Anforderungen der Arbeitswelt von heute. Wissenschaftliche Untersuchungen haben ergeben: In Zukunft wird es immer wichtiger, Fähig-keiten zu entwickeln, um komplexe Probleme in der Praxis kreativ und selbstorganisiert zu lö-sen (sog. Kompetenzansatz). Isolierte Wissens- und Fähigkeitsvermittlung verliert an Bedeu-tung. Selbstverantwortliches Lernen zur Weiterentwicklung der Kompetenzen steht im Mittel-punkt.

Erfolgreiche Erwachsenenbildung nimmt diese Anforderungen auf. Ziel ist es, Lernen gemäß diesen Erkenntnissen zukunftsfähig und nachhaltig zu gestalten. Im Zentrum steht die Kompe-tenzorientierung. Ein aktiver, selbstgesteuerter Prozess des Lernens wird in Gang gesetzt (sie-he Abb. 1) . Der Dozent wird vom Vortragenden zum Berater, der eigenaktives, selbstgesteuer-tes Lernen anleitet und durch die Auswahl von Methoden und Medien unterstützt. Die bisherige

Lehr- und Lernpraxis wird durch den neuen Ansatz (vgl. Didaktische Leitlinien für die zukünfti-ge Qualifizierung von Fachkräften für Arbeitssicherheit, Anlage 2) weiterentwickelt und er-gänzt.

Der Kompetenzansatz entspricht insbesondere auch dem von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR), der derzeit im Deutschen Qualifi-kationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR) umgesetzt wird. Ziel der Europäischen Union ist dabei, eine bessere Vergleichbarkeit nationaler Bildungsabschlüsse zu erreichen.

Abb. 1: Lernen ermöglichen

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3.1 Kompetenzorientierung bei der Gestaltung der Qualifizierung

Kompetenzorientierte Ausbildung misst ihren Erfolg daran, was Lernende nach ihrer Ausbildung tun (Outcome-Ansatz). Für die Qualifikation einer Fachkraft für Arbeitssicherheit bedeutet dies dass sie Fähigkeiten und Fertigkeiten erwirbt, die sie in die Lage versetzen, die sich stets än-dernden und immer komplexer werdenden Aufgaben des betrieblichen Arbeitsschutzes wahr-zunehmen und Probleme zu lösen. In der Ausbildung muss auch die Bereitschaft (Haltung) entwickelt werden, dies erfolgreich zu tun.

Die Ausbildung orientiert sich an vorhandenen Kompetenzprofilen (formale und individuelle Kompetenzen), um den notwendigen Kompetenzerwerb zu erkennen und den Teilnehmer ver-antwortlich in den Lernprozess mit einzubeziehen.

Die Aneignung von Kompetenzen erfolgt durch Lernen in Präsenz- und Selbstlernphasen. Durch handlungs-, problem- und lösungsorientierte Lernarrangements werden inhaltlich-fachliche, methodisch-strategische, sozial-kommunikative und emotional-affektive Aspekte mit-einander vernetzt. Die Fachkraft für Arbeitsicherheit kann so in Zukunft ihrer Rolle als Genera-list besser gerecht werden, etwa wenn sie in Bezug auf die Gestaltung von Arbeitssystemen und Arbeitsschutzmanagementsystemen als Berater auftritt.

3.2 Orientierung an der Ermöglichungsdidaktik - selbstverantwortliches Lernen

Die angehenden Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind in den sozialen Kontext der Unternehmen eingebunden (Soziologik). Außerdem spielen die Persönlichkeit und der Erfahrungshintergrund eine wichtige Rolle (Psychologik). Daher lernt jeder auf individuelle Weise und jeder lässt sich durch unterschiedliche Faktoren motivieren. Ermöglichungsdidaktik erkennt dies an und gibt dem Lernenden Spielräume für ein selbstverantwortliches Lernen. Ausgehend von bereits vor-handenen Kompetenzen und unterstützt durch die Dozenten als Lernberater ermöglicht diese Didaktik den angehenden Fachkräften für Arbeitssicherheit, die benötigten Kompetenzen zum wirksamen Ausfüllen ihrer Rolle als Berater und Unterstützer des Unternehmens so aktiv und selbstverantwortlich wie möglich zu entwickeln. Dabei erfolgt die gemeinsame Arbeit an der Kompetenzerweiterung möglichst praxis- und branchennah.

Ein erfolgreiches und nachhaltiges Lernen umfasst:

(1) Aneignen - Der Lerner eignet sich aktiv neue Kompetenzen an.

(2) Einüben - Der Lerner übt die neuen Kompetenzen beispielhaft in Übungssituationen ein und erlebt seine Rolle.

(3) Anwenden - Der Lerner erlebt seinen Kompetenzzuwachs, also seinen Lernerfolg, schon während der Qualifizierung durch ein erstes Anwenden in seinem betrieblichen Kontext.

(4) Reflektieren - Der Lerner reflektiert die Tragfähigkeiten der neu erworbenen Kompe-tenzen für die Praxis sowie seine eigene Rolle dabei.

3.3 Arbeitsweltbezogene Vorgehensweise als strukturbestimmendes Merkmal

Um eine hohe Qualität der Qualifizierung zu gewährleisten, ist eine enge Orientierung an den Erfordernissen der Arbeitswelt und an dem Wertschöpfungsprozess notwendig. Dabei müssen vor allem folgende Aspekte berücksichtigt werden:

(1) das Rollen- und Aufgabenverständnis

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(2) die Inhalte der Tätigkeit

(3) die systematische, problemlösungsorientierte Vorgehensweise der Fachkraft für Ar-beitssicherheit

(4) die Selbstreflexion und das Lernen lernen

Die Aufgaben und Probleme, die sich der Fachkraft für Arbeitssicherheit in der Praxis stellen, sind komplex. Das bedeutet, dass sich der Ablauf der Qualifizierung an der Bewältigung kom-plexer Aufgaben und Probleme und nicht an isolierten Wissensgebieten zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz orientiert.

Kompetenzbereiche werden nur dort vertieft, wo sie auch verstärkt benötigt werden. Bei einzel-nen Themen müssen Schwerpunkte gesetzt werden. Denn die Rolle der Fachkraft für Arbeitssi-cherheit ist die eines Generalisten. Sie kann im Rahmen der Ausbildung nicht zum Spezialisten für einzelne Fachgebiete ausgebildet werden. Sonst besteht die Gefahr, die Qualifizierung zu überfrachten.

Der Weg zum Ziel muss während der Qualifizierung immer wieder mit den angehenden Fach-kräften für Arbeitssicherheit besprochen und überdacht werden, da der Erfolg wesentlich von der Selbstverantwortung des Lernenden abhängig ist. Um die Ergebnisse dieser Selbstreflexion auch angemessen in die Qualifizierung integrieren zu können, muss die Struktur ihres Ablaufs dementsprechend offen gestaltet sein. Außerdem muss der Kompetenzerwerb durch Lerner-folgskontrollen dokumentiert werden.

Wesentlich ist auch, dass die angehende Fachkraft für Arbeitssicherheit sich bewusst für die Qualifizierung entscheidet. Deshalb ist es für sie wichtig, sich schon vor Beginn ausführlich mit den zukünftigen Aufgaben auseinanderzusetzen. Dies alles sollte im Zusammenspiel mit dem Arbeitgeber geschehen.

Die Rolle der Fachkraft für Arbeitssicherheit ist die eines Generalisten. In manchen Fällen je-doch kann es aufgrund betriebsspezifischer Belange erforderlich sein, dass eine Fachkraft für Arbeitssicherheit auch ein spezielleres Know-How haben muss, um ihre Aufgabe sachgerecht zu erfüllen. Entsprechend müssen die zu erwerbenden Kompetenzen verändert, erweitert oder vertieft werden. Die Ausbildung kann dies jedoch nicht in vollem Umfang leisten. Allerdings schafft sie die erforderlichen Grundlagen. Denn sie befähigt den Teilnehmer, seine erworbenen Kompetenzen zu überdenken und die noch fehlenden Kompetenzen am Ende der Ausbildung zu erkennen. Außerdem steht im Mittelpunkt die Selbstverantwortung und Selbstorganisation der Teilnehmer in Bezug auf ihr Lernen. Sie können sich deshalb weitere Kompetenzen auch später leichter selbst erschließen („Lebenslanges Lernen“).

3.4 Auswahl von Methoden und Medien, die das aktive und selbstgesteuerte Lernen un-terstützen

Die Anforderungen der Arbeitswelt sind einem ständigen Wandel unterworfen. Die Teilnehmer der Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit sollen deshalb auch nach dem Abschluss eigenständig und laufend weiter lernen. Dieses Ziel wird durch die Ausrichtung auf selbstge-steuertes und selbstverantwortliches Lernen schon während der Qualifizierung erreicht.

Das hat Auswirkungen auf die Rolle des Dozenten. Er muss Lernberater und Lernbegleiter sein. Seine Aufgabe ist es, anregende Lernbedingungen und Lernräume zu schaffen. Die Auswahl der Methoden und Medien bekommt einen zentralen Stellenwert für die Qualität der Lernergeb-nisse (Learning Outcomes). Denn für den Erfolg sind zwei Aspekte wesentlich:

Einerseits muss die methodische Verzahnung von Aneignen, Einüben, Anwenden und Reflektieren gelingen.

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Andererseits müssen die ausgewählten Methoden und Medien zum Lernenden und zur Situation, in der er sich befindet, passen.

Für ein selbstverantwortliches Lernen geeignete Methoden sind vor allem solche, die selbstge-steuerte, produktiv-konstruierende, aktivierende, situationsbezogene und soziale Lernprozesse ermöglichen und die ein Lernen mit allen Sinnen unterstützen. Das können komplexe, aber

auch ganz einfache Methoden sein wie zum Beispiel Projektarbeit, Problem basiertes Lernen, Rollenspiele oder Gruppenarbeiten.

Ebenso können klassische dozentenorientierte Methoden, wie etwa der Lehrvortrag, zum Ein-satz kommen. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass den Lernenden die Möglichkeit gege-ben wird, sich den Input des Dozenten in mehreren Stufen und eigenständig zu erschließen.

Vor allem Blended Learning-Arrangements sind geeignete Möglichkeiten, die Qualifizierung der Fachkräfte für Arbeitssicherheit Lerner- und Kompetenzorientiert zu gestalten. Dabei werden Präsenzveranstaltungen und selbstorganisiertes Lernen in Form von E-Learning sinnvoll mitei-nander kombiniert.

Gerade das E-Learning in Verbindung mit den Möglichkeiten der Nutzung des Internets bietet im Rahmen einer Qualifizierung, die sich auf die Person des Lernenden konzentriert, großes Potential (vgl. Konzeption für den Einsatz einer Lernplattform, Anhang 1). Schließlich bietet es Freiheitsgrade hinsichtlich Ort und Zeit und ermöglicht so ein selbstorganisiertes und selbstver-antwortliches Lernen. Außerdem werden Kommunikations- und Medienkompetenz gestärkt. Allerdings muss darauf geachtet werden, dass dabei nicht nur Inhalte zur Verfügung gestellt werden, sondern auch hier dem Aneignen, Einüben, Anwenden und Reflektieren Rechnung getragen wird. Lernformen, bei denen Arbeitsaufgaben in der Gruppe oder etwa mit selbst ge-wählten Lernpartnern beispielsweise in Form von Foren oder virtuellen Seminarräumen erarbei-tet werden, sind in diesem Zusammenhang geeignet.

Bei solchen Formen kann sich auch eine Lernbegleitung aktiv einbringen. Ein Moderator kann via Internet den Lernprozess der gesamten Gruppe moderieren und bei Bedarf Hilfen anbieten, um das selbstgesteuerte Lernen zu erleichtern. Weiterhin möglich ist die individuelle Betreuung des einzelnen Lernenden durch einen Tutor.

Wichtig ist, dass den Teilnehmern ausreichender Freiraum bei der zeitlichen und örtlichen Ge-staltung ihres Lernprozesses bleibt. Es reicht allerdings nicht aus, ausschließlich auf die Selbstmotivation der Teilnehmer zu setzen. Die Phasen des selbstorganisierten Lernens (E-Learning) müssen sich vielmehr auch in der Struktur der Qualifizierung und damit auch in der Prüfungsordnung und den Lernerfolgskontrollen widerspiegeln.

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II. Die Kompetenzentwicklung von Fachkräften für Arbeitssicherheit

Die zentrale Aufgabe der Fachkraft für Arbeitssicherheit ist die Unterstützung und Beratung der Führungskräfte in allen Fragen von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Hieraus ergeben sich gemäß § 6 ASiG und DGUV Vorschrift 2 eine Vielzahl von einzelnen Aufgaben und Tätig-keiten. Sie sind im Aufgabenprofil (vgl. Anlage 3) abgebildet. Will die Fachkraft für Arbeitssi-cherheit in diesem Rahmen erfolgreich handeln, muss sie über entsprechende Kompetenzen verfügen. Es wurde bereits beschrieben, dass zur Aufgabenwahrnehmung und Problemlösung ganz allgemein Fach-. Methoden-, Sozial- und Personale Kompetenzen erforderlich sind.

Aufgrund ihrer beruflichen Erfahrungen, Lebenserfahrung, Lebenssituation und Persönlichkeits-struktur bringen alle Teilnehmer der Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit eine Vielzahl unterschiedlicher Fähigkeiten und Fertigkeiten mit in die Ausbildung. Sie beruhen in der Regel auf ihrer Ausbildung als Ingenieur, Techniker oder Meister und einer mehrjährigen praktischen Tätigkeit in dieser Funktion (vgl. Anhang 2).

Die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit baut darauf auf. Insbesondere das Verständ-nis für betriebliche Abläufe sowie ihre „Haltung“ bilden gute Ansatzpunkte. Kenntnisse und Er-fahrungen zu Sicherheit und Gesundheit liegen dagegen in der Regel nicht im ausreichenden Maße vor. Dementsprechend werden durch die Ausbildung die spezifische Handlungskompe-tenzen einer Fachkraft für Arbeitssicherheit entwickelt. Sie zeigen sich in unterschiedlichen Kombinationen der Fach-, Methoden-, Sozial- und personalen Kompetenzen

- als Know-How,

- im Umgang mit Anderen,

- im Umgang mit sich selbst,

- in ihrer Haltung.

Diese handlungsprägenden Faktoren bilden die Grundlage für die Wahrnehmung der Bera-tungs- und Unterstützungsfunktion von Fachkräften für Arbeitssicherheit. Die nachfolgende Ab-bildung macht diese Zusammenhänge deutlich.

Abb. 2: Einfluss der Kompetenzen auf die handlungsprägende Faktoren der Fachkraft für Arbeitssicherheit

Know - How

Haltung

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Beratung

und

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Fach- und Methodenkompetenz

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Sozialkompetenz und

Personale-/ Selbstkompetenz

Know - How

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Know - How

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Sozialkompetenz und

Personale-/ Selbstkompetenz

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Das Ziel der Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit ist es, die handlungsprägenden Fak-toren in allen Lernbereichen zu entwickeln. Im Einzelnen werden hiermit insbesondere folgende anforderungsspezifischen Fähigkeiten und Fertigkeiten erfasst:

Know- How

Fachkräfte für Arbeitssicherheit kennen ihre Aufgaben und Stellung im Betrieb und sind in der Lage

- Arbeitssysteme systematisch und zielführend zu analysieren, zu beurteilen und mit zu gestalten

- aktuelle Wandlungs- und Veränderungsprozesse bei ihrer Arbeit zu berücksichtigen

- Informationsquellen zu erschließen und systematisch für ihre Arbeit zu nutzen

- arbeitsschutzrelevante Projekte zu initiieren, mit zu planen und umzusetzen

- Konzepte für die Integration von Arbeitsschutz in alle betrieblichen Prozesse und Abläu-fe mit zu gestalten und weiterzuentwickeln

- ihre Arbeitsergebnisse anschaulich, nachvollziehbar sowie formal korrekt zu dokumen-tieren und zu präsentieren

Umgang mit sich selbst

Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind in der Lage

- aktiv und vorausschauend zu agieren

- erfolgs- und zielorientiert zu arbeiten

- die Wirksamkeit ihrer Tätigkeit zu dokumentieren und zu kommunizieren

- ihren Lernprozess auch im Sinne eines lebenslangen Lernens erfolgreich und eigenver-antwortlich zu gestalten

- einen persönlichen Nutzen in der Tätigkeit zu erkennen und sich für die Tätigkeit zu mo-tivieren

- ihre eigenen Arbeit unter Beachtung der eigenen Ressourcen und betrieblichen Rah-menbedingungen zu organisieren

- ihre Grenzen zu erkennen und Unterstützung in Anspruch zu nehmen

- mit Veränderungs- und Wandlungsprozessen positiv umzugehen

Umgang mit Anderen

Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind in der Lage unter Berücksichtigung der Aufgaben, Rolle und Stellung Anderer

- auf die Schaffung einer Arbeitsschutzkultur hinzuwirken

- kooperativ und teamorientiert zusammen zu arbeiten

- Möglichkeiten der Veränderung aufzuzeigen

- die Anforderungen des Arbeitsschutzes in die Gestaltung von Arbeitssystemen zu integ-rieren

- Netzwerke aufzubauen, zu nutzen und zu pflegen

- Gespräche argumentativ überzeugend, sachlich und konstruktiv zu führen

- lösungs- und prozessorientiert zu beraten und zu unterstützen

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- mit Konflikten sicher umzugehen und diese konstruktiv zu lösen

Haltung

Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind in der Lage

- als Vorbild bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz zu agieren

- sich in der Rolle als Unterstützer in allen Fragen der Sicherheit und des Gesundheits-schutzes im Betrieb zu verstehen, dazu gehört

Erhalt von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit als wichtige gesellschaftliche Aufgabe zu sehen und als eigenen Auftrag zu verstehen

soziale und ethische Aspekte den ökonomischen voranzustellen

konservativ im Sinne des Erhalts bewährter Maßnahmen zu sein

progressiv im Sinne der Erprobung von Neuerungen zu sein

- selbstständig und verantwortlich sowie vorausschauend zu handeln

- eigenes und das Handeln Anderer zu reflektieren

- eigene Handlungsfähigkeit weiterzuentwickeln

- das eigene Leben selbständig und verantwortlich im beruflichen Kontext zu gestalten

- ihre eigenen Grenzen zu erkennen und zu akzeptieren

Mit solchen Fähigkeiten und Fertigkeiten ausgestattet, können Fachkräfte für Arbeitssicherheit die von ihnen geforderte Beratung und Unterstützung leisten.

1. Die Ausgestaltung der Ausbildung

Die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit erfolgt nach einem handlungsorientierten Konzept, das die Entwicklung von anforderungsspezifischen Kompetenzen in den Mittelpunkt stellt. Die angehende Fachkraft für Arbeitssicherheit soll lernen, selbständig und verantwor-tungsvoll zu handeln und mit anderen Menschen zusammenzuarbeiten um so den Arbeits-schutz in ihrem Betrieb weiter zu entwickeln. Dazu werden neben Fachwissen insbesondere Methoden des selbständigen Lernens und Arbeitens, des Transfers in die betriebliche Realität sowie Techniken der Präsentation von Ergebnissen und der erfolgreichen Beratung eingeübt. Ein wichtiges Ziel dabei ist es, die Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu befähigen, ihre erworbe-nen Kompetenzen auch nach der Ausbildung selbständig nach den jeweiligen Erfordernissen im Sinne eines lebenslangen Lernens weiter zu entwickeln.

1.1. Allgemeine Grundsätze

Entsprechend der generellen Zielsetzung wird die Ausbildung von folgenden Grundsätzen gelei-tet:

- Erwerb eines fundierten, praxisbezogenen Grundlagenwissens zu Sicherheit und Ge-sundheitsschutz bei der Arbeit, das auf neue und veränderte Situationen übertragbar ist, ist fachlich-inhaltlicher Ausbildungsschwerpunkt.

- Im Vordergrund steht die Entwicklung der für die Aufgabenwahrnehmung als Fachkraft für Arbeitssicherheit erforderlichen Handlungskompetenzen.

- Die werteorientierte Persönlichkeitsbildung unter Einbeziehung des eigenen Verhaltens und der eigenen Haltung hat große Bedeutung. Dialog, Einfühlungsvermögen und Res-

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pekt bilden die Basis für fachlich kompetente Beratung und Unterstützung der Unter-nehmer und Führungskräfte.

- Erwachsenengerechtes Lernen auf der Basis von Methodenvielfalt, Entwicklung von ei-genen Problemlösungsstrategien und eigenverantwortliches Lernen gewährleisten.

- Es werden handlungsorientierte Lernformen, wie z. B. Lernwerkstatt, Projektarbeit, Leit-textmethode, angewendet, wobei den Besonderheiten der Erwachsenenbildung Rech-nung getragen wird.

- Gelernt wird in Seminaren und während selbstorganisierter Lernzeiten mit und ohne Be-gleitung.

- Problemorientierte und praxisnahe Lernsituationen haben einen hohen Stellenwert.

- Formen des aktiven, selbstgesteuerten und kooperativen Lernens sind wichtige Be-standteile der Lehr- und Lernarrangements.

- Es werden vermehrt Methoden für erfahrungsorientiertes und selbst gesteuertes Lernen eingesetzt. Dadurch wird die Lernberatung und -begleitung ein zentraler Aspekt der Qualifizierung und erfordert ein entsprechendes Rollen- und Selbstverständnis von Do-zenten.

- Den Teilnehmern sind die Anforderungen der Ausbildung, insbesondere ihre eigene Verantwortung für den Ausbildungserfolg, die Abfolge der Lernsituationen, die Ausbil-dungsinhalte und die Zeitdimensionen, bekannt.

1.2. Der Lernprozess

Der erforderliche Lernprozess zum Erwerb der für die Aufgabenwahrnehmung der Fachkraft für Arbeitssicherheit erforderlichen spezifischen Handlungskompetenzen umfasst das Aneignen, Einüben, Anwenden und Reflektieren. Die Reihenfolge der Aufzählung ist keine stringente Ab-folge; alle Aspekte können einen Lernprozess anstoßen.

Der Kompetenzerwerb zielt in erster Linie darauf ab, sich konkretes Handlungs- bzw. Anwen-dungswissen über das praktische Tun als Fachkraft für Arbeitssicherheit anzueignen. Es geht um die Frage: „Wie macht man es?“. Zugleich bezieht sich die Aneignung aber auch auf die abstraktere, theoretische Ebene, klärt die Frage: „Was ist es?“. Dies führt zu differenziertem Wissen über Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Durch die Koppelung mit der im betrieb-lichen Alltag gewonnenen Selbsterfahrung entsteht ein tiefes Verständnis für die Aufgaben ei-ner Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Beim Einüben geht es darum, Lernsituationen so aufzubereiten, dass deren Themenstellungen und Inhalte praxisorientiert bearbeitet werden können. Es wird ein Erfahrungsraum eröffnet, der den Teilnehmenden die Betrachtung ermöglicht, wie die Ausbildungsinhalte in der Praxis vor-kommen und was bei deren Anwendung in unterschiedlichen Situationen zu beachten ist. Damit vertiefen die Teilnehmer ihr Wissen und ihr Gespür für den adäquaten Methodeneinsatz: Sie sammeln Erfahrungen im Zusammenspiel von Methode – Situation – Zielgruppe – Rahmenbe-dingungen. Außerdem werden grundsätzliche Strategien erworben, wie erlernte Methoden in ihrem speziellen Tätigkeitsfeld bewertet werden können und was in der Umsetzung zu beachten ist.

Ein wesentliches Element der Ausbildung sind regelmäßige Reflexionen, also das Bewusstma-chen des Handelns der Teilnehmer. Das beinhaltet die Reflexion sowohl über das Lernen als auch über das Anwenden der erworbenen Kompetenzen im Betrieb. Die Präsenzphase ermög-licht eine Selbst- und Fremdwahrnehmung. Durch eine Erwartungsklärung und eine Erwar-tungsüberprüfung setzen sich die Teilnehmer mit sich und ihrem Handeln auseinander. Durch

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gezielt eingesetzte Rückmeldung von anderen erfährt der Einzelne etwas über die Wirkung sei-nes Handelns. Die angehende Fachkraft für Arbeitssicherheit lernt sich dadurch besser kennen und kann die Außenwirkung ihres Handelns einschätzen. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, Handlungen aus einer neu dazu gewonnenen Perspektive zu bewerten. Kritikfähigkeit, das heißt die Fähigkeit, Kritik von anderen anzunehmen, ebenso wie Kritik zu äußern, unterstützt diese Klärung und fördert die Selbstreflexion. Beim Selbstlernen kann die Reflexion z.B. durch das Führen eines Lerntagebuchs gefördert werden.

Ein weiterer wesentlicher Bestandteil der Ausbildung ist die Anwendung der Kompetenzen im betrieblichen Kontext, insbesondere im eigenen Betrieb. Der Kompetenzzuwachs, das zusätzli-che Erfahrungswissen, die Differenzierung in der Anwendung, zunehmendes Verständnis für einen Sachverhalt sowie das Reflektieren des eigenen Verhaltens tragen zur Handlungsfähig-keit und zur Persönlichkeitsentwicklung bei. Das Wissen „Ich habe es einmal geschafft – ich kann es wieder schaffen“ fördert das Vertrauen in die eigenen Fertigkeiten, und vermittelt dar-über hinaus modellhaft eine Lösungsstrategie im Umgang mit neuen Herausforderungen.

2. Aufbau und Ablauf der Ausbildung

Dieser Abschnitt beschreibt das Ausbildungsziel und die zur Zielerreichung erforderlichen Rah-menbedingungen sowie die Struktur der Ausbildung. Letztere ist durch das Fachaufsichts-schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales aus dem Jahr 1997 verbindlich vor-gegeben. Ferner werden die einzelnen Ausbildungsteile und -elemente beschrieben.

2.1. Ausbildungsziel

Leitziel der Ausbildung ist die Befähigung und Bereitschaft der Teilnehmer, als zukünftige Fach-kraft für Arbeitssicherheit ihre Aufgaben wirksam wahrzunehmen. Dabei sollen die Rollenanfor-derungen und das Aufgabenspektrum entsprechend dem Anforderungsprofil in der betrieblichen Praxis unter dem dort gegebenen Handlungsrahmen ausgefüllt werden. Hierzu sollen anforde-rungsspezifische Handlungskompetenzen entwickelt werden. Es soll die Bereitschaft und Fä-higkeit erworben werden, sich in der Funktion als Fachkraft für Arbeitssicherheit sachgerecht durchdacht sowie individuell und sozial verantwortlich zu verhalten und zu handeln. Das er-reichte Kompetenzprofil ist als Fachkundenachweis zu verstehen, der den Erwerb der spezifi-schen Handlungskompetenz für die Erfüllung der Aufgaben nach ASiG bzw. DGUV Vorschrift 2 ausweist.

2.2. Rahmenbedingungen

Die Ausbildung ist so angelegt, dass sie die für die Aufgabenwahrnehmung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit erforderlichen spezifischen Handlungskompetenzen vermittelt. Maßgeblich für den Erfolg und die Qualität der Ausbildung ist die Erfüllung folgender Rahmenbedingungen:

- Aufgrund der rechtlichen Regelungen im Arbeitssicherheitsgesetz wird davon ausge-gangen, dass die Teilnehmer die hierin genannten Grundqualifikationen mitbringen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die betriebsbezogene Erfahrung, da diese die zentrale Grundlage für den Aufbau der spezifischen Handlungskompetenzen der Fachkraft für Arbeitssicherheit ist.

- Die Teilnehmer werden sorgfältig vom Unternehmer/Arbeitgeber ausgewählt und sollen neben einer positiven Grundeinstellung zum Arbeitsschutz Persönlichkeit und soziale Kompetenz mitbringen. Bei der Auswahl werden Unternehmer und zukünftige Fachkräfte für Arbeitssicherheit proaktiv durch den Ausbildungsträger unterstützt.

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- Für die Ausbildung wird vorausgesetzt, dass die Teilnehmer Zugang zu einem betriebli-chen PC mit Internetzugang haben und damit umgehen können.

- Die Bereitschaft zum eigenverantwortlichen und selbstorganisierten Lernen ist unab-dingbare Voraussetzung für die Ausbildung, ebenso die Möglichkeit während der Ausbil-dung in einem Betrieb agieren zu können.

- Die Ausbildung findet im Seminar und im Betrieb statt. Es wird davon ausgegangen, dass die Ausbildung im Konsens zwischen angehender Fachkraft für Arbeitssicherheit, Unternehmer und Ausbildungsträger erfolgt. Hierdurch ist auch sicher gestellt, dass eine praxisorientierte Anwendung im betrieblichen Kontext möglich ist und die zukünftige Fachkraft für Arbeitssicherheit von den betrieblichen Akteuren unterstützt wird.

Zur Gewährleistung einer hochwertigen Ausbildung sind auf Seiten der Ausbildungsinstitution der Einsatz von qualifizierten Dozenten und Lernberatern (Mentoren/Tutoren) und für die Kom-petenzentwicklung geeigneten Lernmedien erforderlich. Darüber hinaus ist die Einhaltung von Qualitätsstandards notwendig.

Freie Ausbildungsträger und Hochschulen sorgen durch geeignete Maßnahmen für eine diesen Rahmenbedingungen entsprechende Umsetzung.

2.3. Ausbildungsstufen

Die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit ist unterteilt in drei Ausbildungsstufen

- Ausbildungsstufe I - Grundausbildung,

- Ausbildungsstufe II - Vertiefende Ausbildung

- Ausbildungsstufe III - Branchenspezifische Ausbildung.

Die Ausbildungsstufen I und II sind zusammenhängende Teile der Ausbildung und bauen aufei-nander auf. In Ausbildungsstufe III werden die erforderlichen branchen- bzw. wirtschaftsbe-reichsbezogenen Kenntnisse vermittelt. Ihre konkrete Ausgestaltung obliegt unter Berücksichti-gung der Vorgaben des BMAS-Fachaufsichtsschreibens vom 29.12.1997 den zuständigen Un-fallversicherungsträgern. Sie baut ebenfalls auf in den Ausbildungsstufen I und II erworbene Handlungskompetenzen auf, wobei die zeitliche Abfolge einzelner Elemente bereichsbezogen variieren und auch bereits parallel zu den ersten beiden Ausbildungsstufen erfolgen kann.

2.3.1 Ausbildungsstufe I – Grundausbildung

In der Grundausbildung erwerben die Teilnehmer Grund- und Handlungswissen für die vielfälti-gen Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit im Sinne eines allgemeinen „Handwerks-zeugs“ sowie die für die Anwendung erforderlichen Kompetenzen. Dies erfolgt systematisiert in Lernfeldern, die sich an den typischen betrieblichen Aufgabenfeldern einer Fachkraft für Ar-beitssicherheit orientieren. Inhaltlich werden hierbei insbesondere folgende Aspekte berücksich-tigt:

- Rollenbezogene Aspekte der Fachkraft für Arbeitssicherheit, die darauf abzielen, eine Haltung zu Sicherheit und Gesundheit zu entwickeln und darauf aufbauend ein Ver-ständnis zur Rolle und zu den Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit im Kontext des betrieblichen Arbeitschutzsystems zu bilden. Dabei geht es vor allem um ihre Gene-ralistenrolle in Sachen Sicherheit und Gesundheit, ein ganzheitliches Arbeitsschutzver-ständnis, die Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt sowie das Handeln im vernetzten Betriebsgeschehen.

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- Aufbau des für die Aufgabenwahrnehmung erforderlichen Know-Hows. Dies umfasst zum einen die Vermittlung von aufgabenbezogenen Fachkompetenzen, insbesondere von Grundlagenwissen zum Gesamtspektrum der Gefährdungs- und Belastungsfaktoren sowie der gesundheitsfördernden Faktoren, zu den Arbeitsschutzanforderungen an die Gestaltungskomponenten Technik, Organisation und Personal sowie zur Gestaltung von sicheren und gesunden Arbeitssystemen. Ferner werden Grundkenntnisse zur Integrati-on des Arbeitsschutzes in die betriebliche Aufbau- und Ablauforganisation, zum überbe-trieblichen Arbeitschutzsystem sowie zum Vorschriften- und Regelwerk des Arbeits-schutzes aufgebaut. Zum anderen geht es um die Schulung von aufgabenbezogenen Methodenkompetenzen, insbesondere die Befähigung zum systematischen Vorgehen, zur Nutzung unterschiedlicher Informationsquellen sowie zur Kommunikation und Prä-sentation. Darüber hinaus wird aber auch die Fähigkeit gefördert, sich selbst neues Know-How anzueignen.

2.3.2 Ausbildungsstufe II – Vertiefende Ausbildung

In der vertiefenden Ausbildung geht es vor allem um das Einüben und Anwenden des in der Ausbildungsstufe I erworbenen Know-Hows, sowie die Kompetenzen im Umgang mit anderen und sich selbst bei der Planung, Umsetzung und Lösung von komplexen Aufgaben. Dies erfolgt lernfeldbezogen für die Aufgabenschwerpunkte „Beurteilung von Arbeitsbedingungen“, „Arbeits-systemgestaltung“ und „Integration des Arbeitsschutzes in die betriebliche Aufbau- und Ablau-forganisation“, wobei die Komplexität der Anwendungsfelder und damit die Ausbildungsanforde-rungen zunehmen. Die Inhalte beziehen sich auf die Themenstellung der zu bearbeitenden exemplarischen Fallstudien und die praktischen betrieblichen Anwendungen. Dies befördert den Transfer vom Lernfeld auf das zukünftige betriebliche Handeln. Die praktischen betrieblichen Anwendungen sind das Praktikum im Sinne des Fachaufsichts-schreibens. Hier werden die bis dahin erworbenen Kompetenzen über problemorientierte Auf-gabenstellungen in der Praxis angewendet und gefestigt. Dabei sammelt die angehende Fach-kraft für Arbeitssicherheit erste praktische Erfahrungen im Betrieb. Die Darstellung der betriebli-chen Anwendung erfolgt in Form von Dokumentationen, Praktikumsberichten und Präsentatio-nen. Sie sind Teil der Lernerfolgskontrollen.

2.3.3 Ausbildungsstufe III – Branchenspezifische Ausbildung

In der branchenpezifischen Ausbildung erfolgt eine wirtschaftsbereichsbezogene Erweiterung und Vertiefung der Fachkunde. Das Anliegen besteht darin,

- das vorhandene Know-How branchen- bzw.- wirtschaftsbereichsbezogen zu erweitern und zu vertiefen,

- die Handlungskompetenz im Hinblick auf die spezifischen branchen- bzw. wirtschaftsbe-reichsbezogenen Erfordernisse zu stärken sowie

- die Entwicklung von Strategien zur Lösung branchen- bzw. wirtschaftsbereichsspezifi-scher Probleme des Arbeitsschutzes zu trainieren.

2.4. Lernfelder

Aus dem Aufgabenspektrum des Arbeitssicherheitsgesetzes und der Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV Vorschrift 2) wurden fünf Lernfelder abgeleitet. In ihnen erfolgt der Erwerb der maßgeblichen Handlungskompetenzen. Dement-sprechend betreffen die Lernfelder die Themenbereiche

- Einführung in die Ausbildung und die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit

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- Arbeitssystem und betriebliche Organisation

- Beurteilung von Arbeitsbedingungen

- Arbeitssystemgestaltung

- Integration des Arbeitsschutzes in die betriebliche Aufbau- und Ablauforganisation

Die Lernfelder orientieren sich in ihrer Ausgestaltung an den Anforderungen typischer Arbeitssi-tuationen der Fachkraft für Arbeitssicherheit. Die Ausbildung folgt damit dem Ansatz, dass nur die konsequente Orientierung aller Lernprozesse an typischen Arbeitssituationen die gegensei-tige Anschlussfähigkeit von Theorie und Praxis sichert.

Die Beschreibung der Lernfelder enthält folgende Aspekte:

- Die Ziele des Kompetenzerwerbs mit einer kurzen Beschreibung der zu erwartenden Handlungskompetenz (outcome) sowie exemplarischer beruflicher Handlungssituationen

- Eine Darstellung der im Lernfeld angestrebten Kompetenzen in den Bereichen Know-How, Umgang mit Anderen und Umgang mit sich selbst

- Eine Beschreibung der wesentlichen Themen zum Kompetenzerwerb

- Eine Beschreibung des Lernprozesses mit einem Überblick über vorgesehene Lernzei-ten

- Hinweise zur Überprüfung des Kompetenzerwerbs insbesondere zu den vorgesehenen Lernerfolgskontrollen

2.4.1 Lernfeld 1: Einführung in die Ausbildung und die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit

Das Lernfeld „Einführung in die Ausbildung und die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicher-heit“ hat eine wichtige Orientierungsfunktion für die gesamte Ausbildung. Zum einen werden hier die Grundlagen der Ausbildung und der Gestaltung des Lernprozesses gelegt. Neben Lernstrategien werden insbesondere Selbstverantwortung und Selbstorganisation des eigenen Lernens behandelt. Zum anderen geht es um das Grundverständnis von Arbeitsschutz und das Aufgaben- und Rollenverständnis der Fachkraft für Arbeitssicherheit im Gesamtkontext des Ar-beitsschutzes.

Damit sich die Ausbildungsteilnehmer eigenständig vorbereiten können, erhalten sie vom Aus-bildungsträger vor Beginn des ersten Seminars

- Informationen über die Inhalte, Ausbildungsstruktur und -dauer,

- Informationen über die Rolle und Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit (siehe An-forderungsprofil, I Zif. 1),

- das Kompetenzprofil der Fachkraft für Arbeitssicherheit (vgl. Kapitel II),

- einen Ausbildungsleitfaden und

- Hinweise auf die Rahmenbedingungen.

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2.4.2 Lernfeld 2: Arbeitssystem und betriebliche Organisation

Das Lernfeld 2 dient dazu, das Unternehmen als Arbeitssystem zu verstehen sowie sich mit der im eigenen Betrieb vorhandenen Aufbauorganisation und der einschlägigen Arbeitsschutzorga-nisation vertraut zu machen. Die Ausbildungsteilnehmer verschaffen sich durch eigene Erkun-dungen und Gespräche mit verschiedenen betrieblichen Akteuren einen ersten Eindruck über mögliche Gefährdungen und den Stand des Arbeitschutzes und erkennen hierbei erste Ansatz-punkte für das Handeln als Fachkraft für Arbeitssicherheit.

2.4.3 Lernfeld 3: Beurteilung von Arbeitsbedingungen

Grundlage der Beratungs- und Unterstützungstätigkeit der Fachkraft für Arbeitssicherheit ist die Beurteilung der Arbeitsbedingungen. Das Kernstück dieser Aufgabe besteht dabei darin, in Kenntnis der Faktoren zum Erhalt der individuellen gesundheitlichen Ressourcen im Zusam-menhang mit der Arbeit, Gefährdungen und Belastungen zu ermittelten und sie hinsichtlich ihrer Sicherheits- und Gesundheitsrisiken zu beurteilen. Zu diesem Zweck analysiert die Fachkraft für Arbeitssicherheit betriebliche Gefährdungen/Belastungen und beurteilt die möglichen Risiken und Defizite. Dazu benötigt sie Know-How über Gefährdungs- und Belastungsfaktoren, über Grundanforderungen der Arbeitssystemelemente sowie über gesundheitsfördernde Faktoren und über Methoden zur Risikobeurteilung. Sie muss auch in der Lage sein zu beurteilen, ob Restrisiken akzeptabel sind und der Eintritt eines Gesundheitsschadens mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann.

2.4.4 Lernfeld 4: Arbeitssystemgestaltung

In diesem Lernfeld werden insbesondere Kompetenzen entwickelt, die sich auf das Gestalten vorhandener sowie geplanter und einzuführender Arbeitssysteme beziehen. Sicherheit und Ge-sundheitsschutz bei der Arbeit wird durch die integrative Gestaltung von Arbeitssystemen ge-währleistet. Der Ansatz der ganzheitlichen Arbeitssystemgestaltung erfordert ein tiefes Ver-ständnis für die Wirkungszusammenhänge, die Arbeitssysteme und -elemente (z.B. Maschine, Arbeitsplätze, Arbeitsabläufe), aber auch für effektive arbeitsschutzbezogene Gestaltungslö-sungen. Gestaltungsfelder sind Technik, Organisation und Personal. Besondere Aspekte sind hierbei der Gesundheitsschutz und die Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt sowie anderen betrieblichen und externen Partnern.

2.4.5 Lernfeld 5: Integration des Arbeitsschutzes in die betriebliche Aufbau- und Ab-lauforganisation

Eine zentrale Aufgabe der Fachkraft für Arbeitssicherheit nach der DGUV Vorschrift 2 ist die Integration des Arbeitsschutzes in die Organisation des Betriebes. Eine mangelhafte Integration des Arbeitsschutzes in die betriebliche Organisation kann wesentliche Ursache für das Entste-hen von Gefährdungen/Belastungen und Defiziten im Arbeitssystem sein. Grundanliegen ist es, den Arbeitsschutz in den betrieblichen Kern- und Unterstützungsprozessen zu verankern.

Der Teilnehmer soll in diesem Lernfeld befähigt werden, bei der Initiierung eines kontinuierli-chen Verbesserungsprozesses des betrieblichen Arbeitsschutzes zu beraten und zu unterstüt-zen sowie die Verzahnung des Arbeitsschutzes mit der vorhandenen Betriebsorganisation, die Einführung eines Arbeitsschutzmanagementsystems oder die Verknüpfung mit vorhandenen Managementsystemen zu fördern.

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2.5. Elemente der Ausbildung

Die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit erfolgt in selbstorganisierten Lernzeiten mit oder ohne Lernbegleitung (Selbstlernphasen) und in Seminaren (Präsenzphasen).

2.5.1 Selbstorganisiertes Lernen (Selbstlernphasen)

Die Selbstlernphasen beschreiben das persönliche Lernen im Betrieb. Sie sind so ausgestaltet, dass sie den individuellen Lernvoraussetzungen gerecht werden und die Eigenverantwortung für das Lernen fördern. Im Wesentlichen bestehen sie aus persönlichem Lernen zum Wissens-erwerb mit einer individuell bestimmten Lernzeit und Lernen anhand konkreter Aufgaben in der betrieblichen Praxis. Folgende Lernformen werden berücksichtigt:

- Aneignung von fachlichem Wissen zu Sicherheit und Gesundheit

- Erledigung von Arbeitsaufträgen zum Einüben - alleine oder in Gruppen

- Bearbeitung von Transferaufträgen zum Anwenden in der eigenen betrieblichen Praxis

Das Lernen in den selbstorganisierten Lernzeiten wird mit konkreten Lern- und Arbeitsvorgaben strukturiert und unterstützt. Diese beschreiben in theoretischer und praktischer Akzentuierung die Aufgaben sowie Schlüsselprobleme der Fachkraft für Arbeitssicherheit und sind an den Prinzipien des exemplarischen und problemorientierten Lernens orientiert. Die Lern- und Ar-beitsvorgaben integrieren die zur Vorbreitung, Planung, Durchführung, Begründung und Bewer-tung einer typischen Aufgabe oder Problemstellung erforderlichen Fachinhalte. Diese werden jedoch nicht getrennt, sondern – bezogen auf die Aufgaben- bzw. Problemstellung der Lernsitu-ation – systematisch integriert. Anstelle der systematischen Aufteilung des für die Arbeit der Fachkraft für Arbeitssicherheit erforderlichen Fachwissens nach spezifischen Kriterien steht somit im Mittelpunkt, welches Know-How für die Bearbeitung typischer und üblicher Problem-stellungen exemplarisch zugrunde zu legen ist. Ein Ausbildungsleitfaden unterstützt die Teil-nehmer bei der Ausgestaltung der selbstorganisierten Lernzeiten.

Die Selbstlernphase beinhaltet folgende Ausbildungselemente:

Selbstlerneinheiten

Von den Teilnehmern werden Aufgabenstellungen und Themen im Eigenstudium erarbeitet, und zwar ohne zeitliche Vorgaben oder Begrenzungen. Es bestehen unterschiedliche An-gebote für den Wissenserwerb, insbesondere eine online-gestützte Lernplattform mit didak-tisch aufbereiteten Selbstlerneinheiten sowie ein Forum für den Austausch. Nach individueller Zeitgestaltung sollen die Teilnehmer auf die Lernmaterialien online Zugriff nehmen und sie auch online bearbeiten. Links weisen auf Zusatzmaterialien oder Informati-onsquellen zur Vertiefung hin, Arbeitsergebnisse von Lernpartnerschaften werden rückge-meldet und eingeschränkten Teilnehmerkreisen zugänglich gemacht. Die an die Lernplatt-form zu stellenden Mindestanforderungen sind in Anlage 4 beigefügt.

Exemplarische Fallstudien

Exemplarische Fallstudien beschreiben typische, an der Praxis orientierte Problem- und Aufgabenstellungen. Durch die Bearbeitung eignen sich die Lernenden Wissen an und üben die Umsetzung der erworbenen Fähigkeiten und Fertigkeiten ein. Dies kann in Einzel- oder Gruppenarbeit erfolgen. Mit Hilfe von Lernfragen werden die Bearbeitungstiefe und der Be-arbeitungsumfang gesteuert.

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Praktische Aufgaben (Praktikum)

Die Anwendung von erworbenen Fähigkeiten und Fertigkeiten in der betrieblichen Praxis durch die Erledigung konkreter Praktikumsaufgaben hat in der Ausbildung der Fachkraft ei-ne besondere Bedeutung. Anhand konkreter, betriebsbezogener Aufgaben erfahren die Teilnehmer die praktische Arbeit einer Fachkraft für Arbeitssicherheit. Sie erleben sich in ih-ren Fähigkeiten und Stärken und lernen in ihrer Aufgabe/Rolle erfolgreich tätig zu sein.

2.5.2 Seminare (Präsenzphasen)

Das Präsenzlernen im Seminar eignet sich besonders für das Einüben von Methoden und das Reflektieren in der Lerngruppe. Außerdem werden durch Dozenten Zugänge zu neuen Inhalten eröffnet. Es handelt sich um einen durch Dozenten unter Berücksichtigung der didaktischen Grundprinzipien der Ausbildung stärker gesteuerten Lernprozess.

In den Seminaren soll mit exemplarischen Fallstudien gearbeitet werden, die einen Bezug zur tatsächlichen Arbeit der Fachkraft für Arbeitssicherheit herstellen. Die Teilnehmer sollen erwor-benes Wissen theoretisch und/oder praktisch in ihrer Rolle als Berater und Unterstützer des Unternehmers und der Führungskräfte einüben, erproben und reflektieren. Aufgabe der Dozen-ten ist es insbesondere, den erforderlichen Kompetenzerwerb zu steuern und die Lernenden zielführend zu beraten.

Bei der konkreten Ausgestaltung der Seminare und ihrer Elemente herrscht Methodenvielfalt und Methodenfreiheit. Die Präsenzphasen orientieren sich an den methodisch-didaktischen Leitlinien (siehe oben, Ziff. I 3) und an folgenden Grundsätzen:

- Maßgebliche Ansatzpunkte sind das Vorwissen und die Eingangskompetenzen der Teil-nehmer, die im Ausbildungsverlauf ansteigen.

- Es werden lernwirksame und problemorientierte Situationen arrangiert, bei denen ein hoher Anteil an Teilnehmer-Aktivitäten angestrebt wird.

- Das selbständige Lernen wird gefördert, indem die Lernenden Verantwortung für ihr Lernen übernehmen und den eigenen Lernprozess aktiv und eigenverantwortlich mitge-stalten. Die Dozenten begleiten und unterstützten diesen Prozess.

- Die Teilnehmer werden unterstützt, das bereits erworbene Wissen mit neuem Wissen zu vernetzen und üben sich dann im Transfer von theoretischem Wissen in die Praxis.

- Die Dozenten begleiten die Teilnehmer, in dem sie fördern, fordern und beurteilen. Sie geben regelmäßig Gelegenheiten und Anstoß zur Selbstreflexion, Selbsteinschätzung und zum persönlichem Lernen

Die Präsenzphasen werden grundsätzlich von zwei Dozenten durchgeführt, die als Team die Funktionen als Fachexperte und Lernberater wahrnehmen.

In der folgenden Abbildung sind die wesentlichen Bestandteile der Selbstlern- und Präsenzpha-sen zusammengefasst dargestellt:

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Seminar (Präsenzler-nen)

Bei Ausbildungsträger

Selbstorganisierte Lernzeit (Selbstlernphase)

Zeitpunkt und Ort legt Lernender selbst fest

Mit Lernbegleitung Praktische Aufgaben (Praktikum)

Lernzeit mit Unterstüt-zung eines Dozenten-teams

Lernzeit, individuell oder in Lerngruppen

Lernbegleiter sind für den Ler-nenden verfügbar und erreich-bar

Individuelle Lernzeit

Unterstützung durch Aufsichtsper-sonen, bereits tätige Fachkräfte oder andere geeignete Personen ist möglich.

Aneignen, Einüben und Reflektieren

- durch teilnehmerori-entierte und -aktivie-rende Methoden

- durch Bearbeitung von Aufgaben, Fall-beispielen an praxis-orientierten Situatio-nen

Aneignen, Einüben und Reflek-tieren

- durch Bearbeitung von be-reitgestelltem Selbststudi-enmaterial

- durch Bearbeitung von Auf-gaben, Fallbeispielen und praxisorientierten Situatio-nen

Anwenden und reflektieren

- durch Erledigung von Arbeitsaufträgen im Be-trieb

Abb. 3: Überblick über Elemente der Ausbildung

2.5.3 Reflexionen

Phasen der Reflexion sind wichtiger Bestandteil der Ausbildung. Sie dienen dem Nachverfolgen des erforderlichen Kompetenzerwerbs (z.B. Lernfortschritte, Hemmnisse, Probleme) und zur Unterstützung des Praxistransfers. Schließlich wird in einem größeren Zusammenhang die Wirksamkeit des Arbeitschutzes im eigenen Betrieb betrachtet und bewertet.

Die Reflexionen erfolgen sowohl in der selbstorganisierten Lernzeit als auch in den Seminaren. Außerhalb des Seminars geschieht dies insbesondere in Gesprächen mit dem eigenen betrieb-lichen Umfeld, mit anderen Ausbildungsteilnehmern oder in der reinen Selbstreflexion. Im Sinne des eigenverantwortlichen Lernens führen die Teilnehmer hierzu ein Lerntagebuch (vgl. III Zif. 3.6.). In den Seminaren initiiert der Dozent als Lernberater Reflexionen und gibt bei Bedarf fachliche Inputs und Rückmeldung. Die Teilnehmenden lernen anhand der Beispiele der ande-ren Teilnehmer und durch die Rückmeldungen von Dozenten und den Teilnehmern. Die Semi-nare ermöglichen somit ein Einüben neuer Verhaltensweisen und unterstützten so die Weiter-entwicklung des Umgang mit sich selbst und Anderen.

2.5.4. Lernbegleitung

Die vorgesehene Lernbegleitung unterstützt und fördert die Ausbildungsteilnehmer gezielt, da-mit ein erfolgreicher Abschluss der Ausbildung erreicht wird.

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In den selbstorganisierten Lernzeiten erfolgt eine dialogorientierte (tutorielle) Begleitung der Teilnehmer. Sie gibt den Teilnehmern die Möglichkeit Verständnisfragen zu stellen, direkte Hil-festellung bei Lernschwierigkeiten zu bekommen sowie Hilfe bei technischen Problemen mit der Lernplattform zu erhalten.

Die Lernbegleitung wird in den Seminaren von Dozenten durchgeführt. Insbesondere folgende Aufgaben sind Inhalt:

- Erkennen des Lernfortschritts

- Unterstützung beim Lernprozess

- Vermittlung von Lerntechniken

- Stärken des Selbstwerts und fördern eigener Problemlösungsstrategien

- Allgemeine Ausbildungsbegleitung und regelmäßige Reflexion des Kompetenzerwerbs der Teilnehmer

Die Lernbegleitung muss in der Lage sein,

- didaktisch lernförderliche Lehr-/Lernsequenzen zu planen,

- Handlungskompetenzen und deren Entwicklung beurteilen zu können,

- Lerntechniken zu vermitteln,

- Problemlösungsstrategien der Ausbildungsteilnehmer zu fördern und

- die Ausbildungsteilnehmer zu motivieren

Zur Lernbegleitung gehört das Führen eines Kompetenzpasses (vgl. Ziff. III. 3.6.)

Neben der vom Ausbildungsträger bereitgestellten Lernbegleitung ist eine Begleitung durch eine im Betrieb vorhandene, erfahrene Fachkraft für Arbeitssicherheit oder durch die Aufsichts-person des jeweiligen Unfallversicherungsträgers wünschenswert.

2.6. Lernerfolgskontrollen

Ein wirkungsvolles Ausbildungssystem zur Fachkraft für Arbeitssicherheit auf der Grundlage eines kompetenzorientierten Ansatzes erfordert auch einheitliche, dem Ausbildungssystem ent-sprechende Lernerfolgskontrollen. Nach Punkt 11 des Fachaufsichtsschreibens des Bundesmi-nisteriums für Arbeit und Sozialordnung vom 29.12.1997 ist der Qualifikationsnachweis für den Erwerb der sicherheitstechnischen Fachkunde gemäß § 7 Arbeitssicherheitsgesetz durch Lern-erfolgskontrollen zu erbringen, die den Vorgaben der Gesamtkonzeption folgen und nach bun-deseinheitlichen Kriterien zu erarbeiten sind. Sie sind damit vorgegebenes wesentliches Ele-ment der Qualitätssicherung der Ausbildung.

Entsprechend der Kompetenzorientierung der Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit richtet sich die Messung des Lernerfolgs im Schwerpunkt auf die spezifische Handlungskompe-tenz. Die Lernerfolgskontrollen im Rahmen der Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit orientieren sich an folgenden Eckpunkten:

- Lernerfolgskontrollen richten sich an problem- und praxisorientierten Aufgabenstellun-gen aus.

- Ausrichtung auf ein selbständig zu erarbeitendes Handlungsergebnis.

- Betonung des vernetzten und analytischen Denkens sowie des strategischen Wissens für die Lösungsfindung als wichtiger Bestandteil der Leistungsbeurteilung – neben dem Faktenwissen.

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- Sie sind Abschluss des Kompetenzerwerbs in einem Lernfeld,

- Nicht bestandene Lernerfolgskontrollen können gemäß Prüfungsordnung wiederholt werden.

Die Lernerfolgskontrollen werden als Kompetenzprüfungen realisiert, die der Erfassung der Kompetenzentwicklung der angehenden Fachkräfte für Arbeitssicherheit im Ausbildungsverlauf dienen und den Nachweis der erforderlichen Fachkunde beschreiben. Die Durchführung der Lernerfolgskontrollen erfolgt nach bundeseinheitlichen Kriterien, die in einer formellen Prü-fungsordnung festgelegt werden.

Lernerfolgskontrollen können sowohl in schriftlicher als auch in mündlicher Form erfolgen. Sie beziehen sich auf die Kompetenzentwicklung in den selbstorganisierten und seminaristischen Kontexten der Lernfelder. Im Rahmen der Ausbildungsstufen I und II werden 5 Lernerfolgskon-trollen in Form von Kompetenzprüfungen durchgeführt, die im Ausbildungsverlauf an Komplexi-tät zunehmen. Das Ergebnis wird mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet. Die konkre-ten Formulierungen der Kompetenzprüfungen für die Ausbildung erfolgt in Anlehnung an das Curriculum.

Abb. 4: Gesamtdarstellung des Kompetenzerwerbs

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III. Ausbildungsplan (Curriculum)

Der Ausbildungsplan (Curriculum) für die Ausbildung von Fachkräften für Arbeitssicherheit be-schreibt die mindestens in der Ausbildung zu vermittelnden Qualifikationen in sachlicher und zeitlicher Gliederung. Dadurch werden die zu erbringenden Ausbildungsleistungen definiert und die von den Auszubildenden in der Ausübung ihrer späteren Funktion als Fachkraft für Arbeits-sicherheit erwarteten beruflichen Handlungskompetenzen nachvollziehbar beschrieben.

Die Kompetenzen werden während der Ausbildung grundsätzlich laufend weiterentwickelt, in-dem sie lernfeldbezogen aufgegriffen, trainiert und vertieft werden. Hierauf wird im Einzelfall nicht ausdrücklich hingewiesen. Falls jedoch in den einzelnen Lernfeldern konkrete Entwicklun-gen vorgesehen sind, findet sich in den Gegenüberstellungen der Eingangs- und der Soll-Kompetenzen ein entsprechender Hinweis. Einen Überblick über die angestrebten Kompeten-zen und ihren schrittweisen Aufbau gibt Anhang 3.

1. Ausgangsqualifikation

In Abhängigkeit von der beruflichen Ausbildung und der Berufserfahrung ist davon auszugehen, dass die für das Handeln als Fachkraft für Arbeitssicherheit erforderlichen Kompetenzen – wenn überhaupt – nur in sehr unterschiedlichem Umfang vorausgesetzt werden können (vgl. Anhang 3). In der Regel ist insbesondere das arbeitsschutzspezifische „Know-how“ nicht vor-handen. Aber auch in den Bereichen „Umgang mit anderen“ und „Umgang mit sich selbst“ be-steht in der Regel noch ein Bedarf an Kompetenzentwicklung, damit die Fachkraft für Arbeitssi-cherheit im Betrieb auch tatsächlich wirksam handeln kann.

Den breitgefächerten unterschiedlichen Ausgangsqualifikationen durch eine entsprechende Individualisierung der Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitsicherheit in vollem Umfang Rechnung zu tragen, ist in der Praxis nicht realisierbar. Deshalb werden die angestrebten Sollkompeten-zen in den Bereichen „Know-how“, „Umgang mit anderen“ und „Umgang mit sich selbst“ im Rahmen der Ausbildung grundsätzlich in vollem Umfang berücksichtigt.

Demgegenüber ist die für das erfolgreiche Handeln einer Fachkraft für Arbeitssicherheit erfor-derliche „Haltung“ nur bedingt veränderlich. Deshalb wird diese Kompetenz als Bestandteil der Ausgangsqualifikation bei der Aufnahme der Ausbildung angesehen. Sie ist bei Personen mit Führungsfunktionen und Kundenkontakt unabhängig davon, ob sie als Meister/Techniker oder Ingenieur tätig waren, grundsätzlich voraussetzbar und wird während der Ausbildung zur Fach-kraft für Arbeitssicherheit durch reflektierende Prozesse weiterentwickelt. Die Haltung wird da-her in den einzelnen Lernfeldern als Kompetenz nicht extra ausgewiesen.

2. Die „Haltung“ als grundlegendes Element des Kompetenzerwerbs

Die „Haltung“ bezeichnet die Fähigkeit und Bereitschaft, selbstständig und verantwortlich sowie vorausschauend zu handeln, eigenes und das Handeln anderer zu reflektieren und die eigene Handlungsfähigkeit weiter zu entwickeln sowie das eigene Leben selbstständig und verantwort-lich im beruflichen Kontext zu gestalten. Wichtiges Merkmal der „Haltung“ einer Fachkraft für Arbeitssicherheit ist, dass sie sich mit ihrer Rolle identifiziert und die eigenen Grenzen kennt. Dies beinhaltet ihre Bereitschaft, sich Unterstützung zu holen und sich weiter zu bilden. Hierbei schätzt sie ihre persönlichen Ressourcen realistisch ein. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit

- erkennt, dass Veränderungen möglich sind und nutzt die Chance dazu,

- verfügt über Empathie, tritt selbstsicher auf und ist offen gegenüber anderen,

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- ist zuverlässig, glaubwürdig, hält sich selbst an Regeln und handelt so, dass es für an-dere Personen transparent ist,

- zeichnet sich durch Eigeninitiative aus, ist durchsetzungsfähig und besitzt Ausdauer,

- ist in ihrer Tätigkeit kreativ und flexibel und hat ein hohes Pflicht- und Verantwortungs-bewusstsein,

- geht vertrauensvoll und wertschätzend mit anderen um und akzeptiert deren Meinun-gen,

- verfügt über Ressourcen zur Bewältigung von Belastungen,

- kann mit Misserfolgen umgehen und entwickelt die notwendige Distanz, um Konflikte, die aus ihrer Rolle als Fachkraft für Arbeitssicherheit resultieren können, nicht persönlich zu nehmen,

- ist in der Lage, sich selbst für ihre Tätigkeit zu motivieren,

- besitzt entsprechend ihrer Vorqualifikation Fähigkeiten zur Verallgemeinerung von Fachwissen und zur Übertragung von Gelerntem auf andere Gebiete, Bereiche und Auf-gaben.

3. Lernfeld 1: Einführung in die Ausbildung und die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit

3.1 Outcome

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit

- ist für die Tätigkeit motiviert,

- kennt die Rahmenbedingungen für die Ausbildung,

- kann ihren Lernprozess erfolgreich und eigenverantwortlich gestalten,

- kennt ihre Aufgaben und Stellung im Betrieb,

- kennt den persönlichen Nutzen.

3.2 Exemplarische berufliche Handlungssituationen

- Die Fachkraft für Arbeitssicherheit erläutert in ihrem privaten Umfeld den persönlichen Nutzen der Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie den Nutzen für den Be-trieb.

- Im Gespräch mit betrieblichen Verantwortungsträgern (Unternehmer, Geschäftsführung, Führungskräften) erläutert die angehende Fachkraft für Arbeitssicherheit, wie ihre Aus-bildung abläuft (Selbstlernen, IT-Unterstützung, Präsenzlernen) und überzeugt die Be-triebsleitung von der Notwendigkeit der Bereitstellung von technischen Ressourcen für ihre Ausbildung.

- Die Fachkraft für Arbeitssicherheit plant ihren persönlichen Lernprozess in Vereinbarung mit den anstehenden beruflichen und privaten Aufgaben für die nächsten 12 Monate und stellt ihren Plan ihrem Vorgesetzten vor.

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- Die Fachkraft für Arbeitssicherheit erläutert Aufgaben und Stellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit im Gespräch mit betrieblichen Verantwortungsträgern (Unternehmer, Geschäftsführung, Führungskräften) sowie Beschäftigten, Betriebs-/Personalrat und Be-triebsarzt.

3.3 Kompetenzen

Die folgende Zielbeschreibung weist die anforderungsspezifischen Kompetenzen aus. An Inhal-te gebunden, geben sie an, welche Kompetenzen die Teilnehmer der Ausbildung zum Ab-schluss des Lernfeldes 1 erworben haben sollen.

Know-how

Eingangskompetenzen Soll-Kompetenzen

Informationsquellen zum Lernfeld 1 kennen und daraus Informationen gewinnen und verarbeiten

Aufgabenspektrum des Arbeitsschutzes im Überblick kennen

Den Zusammenhang zwischen Arbeits-schutz und Wirtschaftlichkeit kennen

Aufbau, Struktur und organisatorische Ab-läufe der Ausbildung kennen und für sich umsetzen

Den Zusammenhang zwischen Arbeits-schutz und Recht kennen

Das überbetriebliche Arbeitsschutzsystem kennen

Aufgaben, Rolle und Stellung als Fachkraft für Arbeitssicherheit im vernetzten Betriebs-geschehen kennen

Eigenen Entwicklungsbedarf erkennen und Vorschläge machen

Methoden und Techniken der Organisation und Planung der eigenen Arbeit als Fach-kraft für Arbeitssicherheit (Zeit- und Res-sourcenmanagement) im Lernprozess an-wenden

Lerntechniken und -strategien kennen

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Umgang mit Anderen

Eingangskompetenzen Soll-Kompetenzen

Methoden der Gesprächsführung bei Infor-mationsgesprächen anwenden

Methoden zur Kooperation bzw. zur Team-arbeit im Lernprozess anwenden

Mit anderen im Lernprozess interagieren

Umgang mit sich selbst

Eingangskompetenzen Soll-Kompetenzen

Die Erwartungen an die eigene Rolle verin-nerlichen

Bedeutung der Kommunikation für die eige-ne Rolle als Fachkraft für Arbeitssicherheit erkennen

Einzelkenntnisse mehrerer Personen ver-netzen (Koordination)

Persönlichen Nutzen aus der Tätigkeit als Fachkraft für Arbeitssicherheit erkennen

Erkennen, dass es Konflikte geben wird und bereit sein, sich diesen zu stellen

Verantwortung für andere und für bestehen-de Aufgaben im Lernprozess übernehmen können

Erfolgs- und zielorientiert im Lernprozess arbeiten

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3.4 Themen

Einführung und Grundverständnis zum Arbeitsschutz

- Inhalt und Bedeutung von Arbeitsschutz

- Grundanliegen des Arbeitsschutzes (ethisch-moralisch, wirtschaftlich, rechtlich)

- Best practice Beispiele (z.B. Arbeitsunfähigkeitstage, Kosten Ausfalltage, Kennzahlen für Arbeitsschutz, deutscher Arbeitsschutzpreis…)

- Bedeutung von Prävention

Aufbau, Inhalte und Ziele der Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit

- Grundstruktur

- Inhalte

- Ziele

- Rechtsrahmen

- Bestellung (Inhalt, Bedeutung, formale Kriterien)

Gestaltung des Lernprozesses

- Lerntechniken und -strategien

- Techniken des Informations- und Wissensmanagements

- Regeln und Methoden zur Teamarbeit

- Lerngruppen initiieren (Teamarbeit)

- Zeit- und Selbstorganisation für den eigenen Lernprozess

- Einführung Lerntagebuch

- Entwicklung eines eigenen Ausbildungsplans (Kompetenzprofil abgleichen IST-SOLL; Vorschläge für eigenen Kompetenzerwerb erarbeiten) mit Reflexion des Lernfortschritts

Kommunikation

- Methoden der Gesprächsführung

- Informationsgespräche führen

Aufgaben- und Rollenverständnis der Fachkraft für Arbeitssicherheit

- Aufgaben und Funktion (nach Arbeitssicherheitsgesetz, DGUV Vorschrift 2, Verantwort-lichkeit, Befugnisse)

- Leitsätze für Tätigwerden (Anforderungsprofil)

- Vorgehensweise

- Reflexion über die Gegebenheiten im eigenen Unternehmen

Grundlagen des Handelns der Fachkraft für Arbeitssicherheit im vernetzten Betriebsge-schehen

- Überblick über Arbeitsschutzakteure

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Überbetriebliches Arbeitsschutzsystem (duales System)

- Staatliches Arbeitschutzsystem

- Präventionssystem der Unfallversicherungsträger

- Versicherungsfälle und Leistungen der der gesetzlichen Unfallversicherung

Vorschriften- und Regelwerk im Arbeitsschutz

- Struktur (EU, national)

- Arbeitsschutzgesetz, DGUV Vorschrift 1

- Info-Quellen, Vorschriften- und Regelwerk

Reflexion des Lernfeldes (zum Rollenverständnis und zum Lernprozess)

3.5 Struktur des Lernfeldes

Die Teilnehmer erhalten nach der Anmeldung zur Ausbildung einen Zugang zur Lernplattform, um dort erste Informationen zu bekommen über

- Aufbau, Inhalte und Ziele der Ausbildung (Kooperationsvereinbarung, Spielregeln…)

- Informationen zu Rolle und Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit

Sie verschaffen sich einen ersten Eindruck über die Lernplattform und deren Nutzung. Weiter-hin erhalten sie die Aufgabe, sich erste Gedanken über ihren Ausbildungsplan zu machen und ihre Motivation zur Ausbildung schriftlich festzuhalten.

Auf der Basis der Vor-Informationen erhalten die Teilnehmer in der Präsenzphase eine tiefer gehende Einführung in das Lernfeld und letztlich in die Ausbildung. Sie lernen die Lernpartner und die Lernbegleiter des Ausbildungsträgers kennen. Bei der Thematik „Gestaltung des Lern-prozesses“ wird nochmals auf die Nutzung der Lernplattform eingegangen.

Inhaltlich setzen sie sich mit ihren zukünftigen Aufgaben und ihrer zukünftigen Rolle der Fach-kraft auseinander. Die methodische Gestaltung der Präsenztage bildet die Grundlage für den Erwerb der Selbstlernkompetenz („Lernen lernen“). Diese ist erforderlich für das Erreichen des Ausbildungsziels und die spätere erfolgreiche Tätigkeit im Unternehmen.

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Thematik „Kommunikation“. Es wird eine Einführung mit fachli-chem Input hierzu geben. Das Einüben erfolgt vor allem über die Methodik/Sozialformen bei der Bearbeitung der Themen in diesem Lernfeld.

Die in der gesamten Ausbildung angestrebte Reflexion der Lernenden über ihr Lernen / ihre Kompetenzentwicklung sowie über ihr Wirken im Betrieb wird ebenfalls eingeführt.

Auf den Input des ersten Seminarteils aufbauend beschäftigen sich die Lernenden im Selbst-studium ausführlich mit den Themen

- Überbetriebliches Arbeitsschutzsystem

- Vorschriften- und Regelwerk im Arbeitsschutz

Überblick über Lernzeiten

Seminar: 4 Tage

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Selbstorganisierte Lernzeit

- Mit Lernbegleitung: 2 Tage

3.6 Kompetenzmessung

Die Kompetenzmessung in dem Lernfeld 1 erfolgt nur durch Reflexionen; eine Lernerfolgskon-trolle ist nicht vorgesehen.

Den Lernenden wird ein Lerntagebuch zur Verfügung gestellt. Es dient in erster Linie der Re-flektion hinsichtlich der Selbsteinschätzung und der Dokumentation des Lernprozesses. Der Prozess wird durch Fragen, Checklisten ( Wo stehe ich? - Wo soll ich hin?) befördert.

Der Lernbegleiter führt einen Kompetenzpass pro Ausbildungsteilnehmer, hierin werden formale Ergebnisse zu den einzelnen Lernfeldern sowie Beobachtungen aus dem Lernprozess und In-halten von Feedbackgesprächen festgehalten.

Im Lernfeld 1 wird ein erstes Gespräch zwischen Lernenden und Mentor auf der Basis des ge-forderten „Motivationsbeschreiben“ des Teilnehmers geführt.

Weiterhin erhält der Lernende die Aufgabe, den eigenen Lernplan im Unternehmen abzustim-men und mit dem Lernbegleiter zu besprechen.

4. Lernfeld 2: Arbeitssystem und betriebliche Organisation

4.1 Outcome

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit

- beschreibt ihr Unternehmen als System zu Aufbau- und Ablauforganisation inklusive Ar-beitsschutzorganisation,

- definiert zu analysierende und zu beurteilende Arbeitssysteme und

- benennt Ansatzpunkte für ihr Handeln

4.2 Exemplarische berufliche Handlungssituationen

- Die Fachkraft für Arbeitssicherheit führt ein Gespräch mit betrieblichen Verantwortungs-trägern und erläutert dabei anhand einer entsprechenden Dokumentation die arbeits-schutzbezogenen Organisationspflichten zur Aufbau- / Ablauforganisation. Sie Informiert und überzeugt die Führungskräfte von einer notwendigen Erweiterung oder Änderung der Arbeitsschutzorganisation im eigenen Unternehmen.

- Die Fachkraft für Arbeitssicherheit argumentiert überzeugend, wie wichtig und hilfreich eine konkrete Übertragung der Unternehmerpflichten auf Führungskräfte ist.

- Die Fachkraft für Arbeitssicherheit führt ein Gespräch mit dem Betriebsarzt zur Abstim-mung der Zusammenarbeit und erstellt anschließend ein Protokoll.

Ein Unternehmen erhält von der Konzernzentrale die Vorgabe, die unfallbedingten Aus-fallzeiten im kommenden Jahr um 25% Prozent zu reduzieren. Um Ansatzpunkte für Ar-beitsschutzmaßnahmen zu erarbeiten, soll die Fachkraft für Arbeitssicherheit in einem

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ersten Schritt die Unfallstatistik der letzten 3 Jahre auswerten und angeben, in welchen Abteilungen des Unternehmens Schwerpunkte zu erkennen sind.

- Ein Unternehmensteil mit auffallender Unfallhäufigkeit soll gründlich untersucht werden, um künftig Risiken präventiv entgegenzutreten. Für die Aufgabenerledigung legt die Fachkraft für Arbeitssicherheit zunächst das zu analysierende Arbeitssystem fest. Zur Abgrenzung benennt sie die benachbarten Systeme, definiert das zu analysierende Sys-tem und beschreibt dessen einzelne Systemelemente als Basis für eine umfassende Gefährdungsermittlung.

4.3 Kompetenzen

Auf den erworbenen Kompetenzen des Lernfeldes 1 wird aufgebaut. Sie werden aufgegriffen und auf das Lernfeld 2 bezogen weiterentwickelt: vgl. III 2. Absatz.

Die folgende Zielbeschreibung weist die anforderungsspezifischen Kompetenzen für das Lern-feld 2 aus und zeigt auf, auf welche bisher erworbenen Kompetenzen aufgebaut wird. An Inhal-te gebunden geben sie an, welche Kompetenzen die Teilnehmer der Ausbildung zum Ab-schluss des Lernfeldes 2 erworben haben sollen.

Know-how

Eingangskompetenzen Soll-Kompetenzen

Informationsquellen zum Lernfeld 1 kennen und daraus Informationen gewinnen und ver-arbeiten

Informationsquellen zum Lernfeld 2 ken-nen und daraus Informationen gewinnen und verarbeiten

Organisationspflichten sowie Aufbau- und Ablauforganisation von Unterneh-men/Betrieb/Behörde kennen und für das eigene Unternehmen beschreiben

Die Aufgaben, Rolle und Stellung anderer Arbeitschutzakteure kennen, diese be-schreiben und in die betriebliche Organisa-tion einordnen

Das eigene Unternehmen als System ver-stehen, in Systemebenen gliedern und beschreiben sowie konkrete Arbeitssyste-me abgrenzen und beschreiben

Zusammenhänge zwischen Arbeitssyste-men und Gefährdungen sowie Entstehung von Unfällen und arbeitsbedingten Erkran-kungen beschreiben

Methoden zum systematischen Beschrei-ben der Systeme anwenden

Methoden und Techniken der Organisation und Planung der eigenen Arbeit als Fachkraft für Arbeitssicherheit (Zeit- und Ressourcen-

Methoden und Techniken der Organisation und Planung der eigenen Arbeit als Fach-kraft für Arbeitssicherheit im betrieblichen

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Know-how

Eingangskompetenzen Soll-Kompetenzen

management) im eigenen Lernprozess an-wenden (Lernfeld 1)

Kontext anwenden

Methoden zum anschaulichen und nach-vollziehbaren Dokumentieren der Arbeits-ergebnisse anwenden

Methoden der Konfliktlösung in Gruppen kennen

Kommunikationsprobleme kennen und verstehen

Vortragstechniken kennen

Präsentationstechniken kennen

Umgang mit Anderen

Eingangskompetenzen Soll-Kompetenzen

Methoden zur Kooperation bzw. zur Teamar-beit im Lernprozess anwenden (Lernfeld 1)

Methoden zur Kooperation bzw. zur Teamarbeit im betrieblichen Kontext an-wenden

Methoden der Gesprächsführung kennen und Informationsgespräche führen (Lernfeld 1)

Methoden der Gesprächsführung anwen-den (Ziel führend, konstruktiv, systema-tisch)

Erkennen, dass es Konflikte geben wird und bereit sein, sich diesen zu stellen (LF 1/Umgang mit sich selbst)

Mit einfachen Konfliktsituationen umgehen und diese konstruktiv lösen können

Bedeutung der Kommunikation für die eigene Rolle als Fachkraft für Arbeitssicherheit er-kennen (Lernfeld 1)

Kommunikation in alle Richtungen unter-stützen

Mit anderen im Lernprozess interagieren (Lernfeld 1)

Mit anderen im betrieblichen Kontext inter-agieren

Erstes einfaches Anwenden von Vortrags-techniken

Erstes einfaches Anwenden von Präsenta-tionstechniken

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Umgang mit sich selbst

Eingangskompetenzen Soll-Kompetenzen

Die Erwartungen an die eigene Rolle verin-nerlichen (Lernfeld 1)

Die Erwartungen an die eigene Rolle verin-nerlichen und entsprechend handeln

Einzelkenntnisse mehrerer Personen ver-netzen (Koordination) (Lernfeld 1)

Einzelkenntnisse systematisch erfassen und aufbereiten

Erfolgs- und zielorientiert im Lernprozess arbeiten (Lernfeld 1)

Erfolgs- und zielorientiert im betrieblichen Kontext arbeiten

Persönlichen Nutzen aus der Tätigkeit als Fachkraft für Arbeitssicherheit erkennen (Lernfeld 1)

Persönlichen Nutzen aus der Tätigkeit als Fachkraft für Arbeitssicherheit verinnerlichen

Lerntechniken und –strategien kennen (Lernfeld 1/Know How)

Lerntechniken und –strategien für sich adap-tieren

Verantwortung für andere und für beste-hende Aufgaben im Lernprozess überneh-men können (Lernfeld 1)

Verantwortung für die Rolle als Fachkraft für Arbeitssicherheit übernehmen

4.4 Themen

Aufbauorganisation eines Unternehmens

- Rechtliche Organisationsformen von Unternehmen

- Grundlagen zum Unternehmen als System (Systemebenen)

- Rechtspflichten zur Arbeitsschutzorganisation

- Rechte, Pflichten und Aufgaben betrieblicher Arbeitsschutzakteure

- Kundenbeziehungen (intern und extern)

Ablauforganisation (Prozesslandschaft)

- Geschäftsprozesse

- Dienstleistungs-/Wertschöpfungsprozess

- Unterstützungsprozesse

Arbeitssystem

- Grundlagen zum Arbeitssystem

- Abgrenzung und Beschreibung von Arbeitssystemen und ihrer Elemente und Schnittstel-len

Grundlagen des Entstehens von Unfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen

Zusammenhang zwischen Arbeitssystem und möglichen Gefährdungen

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Außerbetriebliche und innerbetriebliche Informationsquellen

- Systematischer Überblick

- Informationsquellen im eigenen Unternehmen

- Unfall- und BK-Geschehen im eigenen Unternehmen als Informationsquelle

Arbeitsplanung

- Methoden und Techniken

Komplexe Aufgaben strukturieren und in Arbeitsschritte unterteilen

Klare Formulierung von Arbeitsaufträgen

- Einbeziehung der betrieblichen Akteure

Wer liefert mir welche Infos?

Vernetzung der Akteure untereinander und mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit

Aufgabendelegation in adäquater Form

- Reflexion

Zeit- und Ressourcenmanagement

- Methoden und Techniken

- Reflexion

Kommunikation

- Methoden zur Gesprächsführung

- Methoden zur Konfliktlösung (z.B. Umgang mit schwierigen Personen)

Darstellen, Dokumentieren und Präsentieren von Arbeitsergebnissen

- innerbetriebliche Vorgaben, Vorgaben des Ausbildungsträgers etc.

- Reflexion

Erfahrungsaustausch und Reflexion der Rolle und der Aufgaben als Fachkraft für Ar-beitssicherheit

- Überblick, Vernetzung und Koordination

- Umgang mit Misserfolgen (Methode: Supervision)

4.5 Struktur des Lernfeldes

Die Teilnehmer erhalten in einer 2-tägigen Präsenzphase zunächst eine Einführung in das Lern-feld, indem in dessen wesentliche Themen eingeführt und der Bezugsrahmen zu ihren Aufga-ben als Fachkraft für Arbeitssicherheit hergestellt wird. Die gewählte Methodik ermöglicht auch ein Einüben in den Teilbereichen

- Aufbauorganisation eines Unternehmens

- Ablauforganisation (Prozesslandschaft)

- Arbeitssystem

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- Grundlagen des Entstehens von Unfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen

- Zusammenhang zwischen Arbeitssystem und möglichen Gefährdungen

- Außerbetriebliche und innerbetriebliche Informationsquellen

- Unfall- und BK-Geschehen im eigenen Unternehmen als Informationsquelle

- Arbeitsplanung – Werkzeuge der Fachkraft für Arbeitssicherheit

- Darstellen, Dokumentieren und Präsentieren

Im anschließenden Selbstlernen beschäftigen sich die Lernenden ausführlicher und tiefgehen-der mit den Themen (1 Tag mit Lernbegleitung, 2 Tage für Praktikumsaufgaben ohne Lernbe-gleitung):

- Aufbauorganisation eines Unternehmens

- Ablauforganisation (Prozesslandschaft)

- Grundlagen des Entstehens von Unfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen

- Zusammenhang zwischen Arbeitssystem und möglichen Gefährdungen

- Zeit- und Ressourcenmanagement

Das Lernen wird motiviert durch die Notwenigkeit des Anwendens im eigenen Betrieb. Die Teil-nehmer erhalten hierzu die Aufgabe, das erworbene Wissen anzuwenden und

- den eigenen Betrieb zu beschreiben (Aufbau- /Ablauforganisation)

- die Arbeitsschutzorganisation zu beschreiben

- Arbeitssysteme zu definieren und zu beschreiben

- das Unfall- und BK-Geschehen im eigenen Unternehmen zu ermitteln

- Ansatzpunkte für das eigene Handeln im Betrieb zu benennen

Zur Aufgabenerledigung müssen sie mit anderen im Betrieb kommunizieren, sich Informationen beschaffen und die Ergebnisse aufbereiten.

In einer anschließenden Präsenzphase (1 Tag) tauschen sich die Lernenden über ihre Erfah-rungen beim Handeln im Betrieb aus. Dabei stehen vor allem die Themen Kommunikation und Reflexion der Rolle und der Aufgaben als Fachkraft für Arbeitssicherheit im Mittelpunkt.

Überblick über Lernzeiten

Seminar: 3 Tage

Selbstorganisierte Lernzeit:

- Mit Lernbegleitung: 1 Tag

- Praktikumsaufgaben: 2 Tage

4.6 Kompetenzmessung

Die Kompetenzmessung in dem Lernfeld 2 erfolgt durch Reflexionen, eine Lernerfolgskontrolle ist nicht vorgesehen.

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Der Teilnehmer führt sein Lerntagebuch weiter, was ihm eine Selbstsicht seines Lernfortschritts ermöglicht.

Zusätzlich wird das formale Ergebnis des Lernfeldes durch den Lernenden schriftlich dokumen-tiert: Es soll eine Darstellung der Ansatzpunkte für die eigene Arbeit incl. Darstellung der be-trieblichen Organisation des eigenen Unternehmens und der Arbeitssysteme enthalten.

In einem Feedbackgespräch sprechen Lernbegleiter und Lernender über die genannten forma-len Ergebnisse aber auch über Eintragungen im Lerntagebuch, über Erfahrungen, über Lernhil-fen sowie über andere, die Ausbildung betreffenden Aspekte. Dies ermöglicht eine Fremdsicht auf den Kompetenzerwerb. Die Ergebnisse werden im Kompetenzpass dokumentiert.

5. Lernfeld 3: Beurteilung von Arbeitsbedingungen

5.1 Outcome

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit

- ermittelt Gefährdungen/Belastungen

- bewertet Risiken im Arbeitssystem auch unter Beachtung der Wechselwirkungen der einzelnen Elemente und mit anderen Arbeitssystemen

- unterstützt und berät betriebliche Führungskräfte bei der Durchführung der Beurteilun-gen von Arbeitsbedingungen.

5.2 Exemplarische berufliche Handlungssituationen

- Die Fachkraft für Arbeitssicherheit bringt ihre sicherheitstechnische Fachkunde zur Beur-teilung der Arbeitsbedingungen in Gesprächen mit Führungskräften, Betriebsärzten, Personalvertretungen und Mitarbeitern ein.

- Die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt die verantwortlichen Führungskräfte bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen in einem ausgewählten Arbeitssystem unter Einschaltung aller zu beteiligenden Personen/Stellen. Dabei achtet sie auch auf die

Berücksichtigung der relevanten Wechselwirkungen,

Durchführung orientierender Messungen,

Dokumentation der Ergebnisse.

- Die Fachkraft für Arbeitssicherheit beurteilt Arbeitsbedingungen in einem problemati-schen Fall mit interner/externer Unterstützung und präsentiert anschließen die Ergebnis-se im Arbeitsschutzausschuss.

- Beim Bedienen einer Maschine kommen immer wieder Verletzungen vor, zudem ist auf-grund des Maschinenlärms die Gefahr einer Gehörschädigung gegeben. Der Hand-werksmeister entdeckt auf einer Messe eine neue Maschine mit einer modernen Tech-nologie. Er ist gewillt, die neue Maschine zu kaufen, bittet jedoch vorab die Fachkraft für Arbeitssicherheit um eine umfassende Gefährdungsbeurteilung. Dazu spricht die Fach-kraft für Arbeitssicherheit zunächst mit Mitarbeitern, die an der alten Maschine arbeiten, um Gefährdungen bei dem Arbeitsablauf zu ermitteln. Die gewonnenen Erkenntnisse nutzt sie bei dem Gespräch mit dem Hersteller der neuen Maschine. Bei der zu erstel-lenden Gefährdungsbeurteilung für die neue Maschine arbeitet die Fachkraft für Arbeits-sicherheit systematisch die einzelnen Gefährdungsfaktoren ab und benennt die Gefah-

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renquellen sowie die gefahrbringenden Bedingungen. Mit Hilfe einer Risikobewertung identifiziert sie Handlungsbedarf in einigen Punkten.

- Die Fachkraft für Arbeitssicherheit argumentiert sachlich und plausibel gegenüber Füh-rungskräften und anderen Beteiligten die Notwendigkeit der Beurteilung von Arbeitsbe-dingungen durch die verantwortlichen Führungskräfte.

5.3 Kompetenzen

Auf den erworbenen Kompetenzen der Lernfelder 1 und 2 wird aufgebaut. Sie werden aufgegrif-fen und auf das Lernfeld 3 bezogen weiterentwickelt (vgl. Ziff. III, 2. Absatz und Anhang 3).

Die folgende Zielbeschreibung weist die anforderungsspezifischen Kompetenzen für das Lern-feld 3 aus und zeigt auf, auf welche bisher erworbenen Kompetenzen aufgebaut wird. An Inhal-te gebunden geben sie an, welche Kompetenzen die Teilnehmer der Ausbildung zum Ab-schluss des Lernfeldes 3 erworben haben sollen.

Know-how

Eingangskompetenzen Soll-Kompetenzen

Informationsquellen zum Lernfeld 1 und 2 kennen und daraus Informationen gewin-nen und verarbeiten

Informationsquellen zum Lernfeld 3 kennen und daraus Informationen für die Beurteilung von Arbeitsbedingungen gewinnen und ver-arbeiten

Gefährdungs- und Belastungsfaktoren ken-nen und ermitteln sowie Gefährdungen und Belastungen im jeweiligen Arbeitssystem sowie ihre Wechselwirkungen beurteilen

Gefährdungs- und Belastungsfaktoren ken-nen und ermitteln sowie Gefährdungen und Belastungen zwischen Arbeitssystemen be-urteilen

Faktoren zum Erhalt der individuellen ge-sundheitlichen Ressourcen im Zusammen-hang mit der Arbeit kennen und ermitteln

Die sicherheits- und gesundheitsschutzbe-zogenen Anforderungen an Arbeitssystem-elemente kennen und diese beurteilen

Methoden zum anschaulichen und nach-vollziehbaren Dokumentieren der Arbeits-ergebnisse anwenden (Lernfeld 2)

Methoden zum anschaulichen und nachvoll-ziehbaren sowie formal korrekten Dokumen-tieren der Arbeitsergebnisse anwenden

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Umgang mit Anderen

Eingangskompetenzen Soll-Kompetenzen

Einzelkenntnisse mehrerer Personen ver-netzen (Koordination) (Lernfeld 1/Umgang mit sich selbst)

Einzelkenntnisse systematisch erfassen und aufbereiten (Lernfeld 2/ Umgang mit sich selbst)

Netzwerke aufbauen, nutzen und pflegen

Lösungs- und prozessorientiert beraten

Kommunikationsprobleme erkennen und verstehen sowie Kommunikation in alle Richtungen unterstützen (Lernfeld 2)

Kommunikation in alle Richtungen unterstüt-zen und Konsens finden

Methoden der Gesprächsführung anwen-den (Ziel führend, konstruktiv, systema-tisch) (Lernfeld 2)

Methoden der Gesprächsführung auch in anspruchsvolleren Situationen anwenden (Ziel führend, konstruktiv, systematisch)

Methoden zur Kooperation bzw. zur Team-arbeit im Lernprozess und im betrieblichen Kontext anwenden (Lernfeld 2)

Methoden zur Kooperation bzw. zur Team-arbeit im Lernprozess und im betrieblichen Kontext auch in anspruchsvolleren Situatio-nen anwenden

Präsentationstechniken kennen und erstes einfaches Anwenden (Lernfeld 2)

Präsentationstechniken anwenden

Vortragstechniken kennen und erstes ein-faches Anwenden (Lernfeld 2)

Vortragstechniken anwenden

Mit einfachen Konfliktsituationen umgehen und diese konstruktiv lösen können (Lern-feld 2)

Mit Konflikten auch in anspruchsvolleren Situationen umgehen und diese konstruktiv lösen können

Umgang mit sich selbst

Eingangskompetenzen Soll-Kompetenzen

Methoden und Techniken der Organisation und Planung der eigenen Arbeit als Fach-kraft für Arbeitssicherheit im betrieblichen Kontext anwenden (Lernfeld 2)

Methoden und Techniken der Organisation und Planung der eigenen Arbeit als Fach-kraft für Arbeitssicherheit sicher anwenden

Lerntechniken und -strategien für sich adaptieren (Lernfeld 2)

Lerntechniken und -strategien anwenden

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5.4 Themen

Ermittlung von Gefährdungen

- Übersicht und Grundwissen über Gefährdungsfaktoren und Gefährdungen mit ihren Ent-stehungszusammenhängen

- Einführung und Übersicht zu Methoden zur Ermittlung von Gefährdungen (Rückschau-end/Vorausschauend)

- Beinaheunfall, Unfall- und BK-Analyse und Datenmanagement

- Objektorientierte Analyse (Gefährdungsermittlung)

- Arbeitsablauforientierte Analyse (Gefährdungsermittlung)

- Speziell vertiefende Analyse (Arbeitsfelder des Betriebsarztes und anderer Akteure des Arbeitsschutzes)

Risikobewertung

- Methoden zur Beurteilung von Risiken (Grenzwerte, spezielle Verfahren; Risikoabschät-zung)

- Rechtliche und fachliche Anforderungen an die Elemente des Arbeitssystems, insbe-sondere

Anforderungen an Maschinen, Geräten und Anlagen sowie deren Arbeits- und Wir-kungsweisen unter Berücksichtigung der betrieblichen Situation (vor allem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz mit den einschlägigen Verordnungen, Betriebssicher-heitsverordnung, Technische Regeln für Betriebssicherheit...)

Stoffe und ihre Auswirkungen (vor allem Gefahrstoffverordnung, Biostoffverordnung, Technische Regeln für Gefahrstoffe, Technische Regeln für biologische Arbeitsstof-fe...)

Anforderungen an Arbeitsstätten und Arbeitsplätzen (vor allem Arbeitsstättenverord-nung, Technische Regeln für Arbeitsstätten...)

Anforderungen an Arbeitsverfahren im Hinblick auf die davon ausgehenden Gefah-ren (TRBS...)

Anforderungen durch die Ergonomie zum Erhalt der gesundheitlichen Ressourcen (vor allem Lastenhandhabungsverordnung)

Anforderungen an Systeme der Arbeitszeit- und Pausengestaltung (vor allem Ar-beitszeitgesetz, Mutterschutzgesetz, Jugendarbeitsschutzgesetz)

- Betriebsbezogene Grenzrisiken

Personenbezogene Gefährdungsbeurteilung

- Belastungs-/ Beanspruchungsmodell

- Personen mit besonderen Leistungsvoraussetzungen

- Menschen mit Behinderungen (Inklusion)

Zusammenwirken bei der Beurteilung von Arbeitsbedingungen

- Aufgaben der Führungskräfte

- Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit in den Handlungsschritten „Analyse“ und „Beurteilung“

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- Aufgaben des Betriebsarztes

- Aufgaben anderer Akteure des Arbeitsschutzes

- Mitarbeiterbeteiligung

- Aspekte betrieblicher Nutzen

- Reflexion

Darstellen und Dokumentieren der Beurteilung von Arbeitsbedingungen

Kommunikation

- Methoden und Techniken zur Gesprächsführung (Moderation, Argumentation, Verhand-lungsstrategien etc.)

- Vortrags- und Präsentationstechniken

- Methoden und Techniken zur Konfliktlösung (z.B. Umgang mit schwierigen Personen)

Beratung

- Beratungsanlässe

- Methoden und Techniken

- Beratungsstrategien

- Reflexion

Netzwerkbildung

- Überblick

- Methoden und Techniken

- Aufbau eigener Netzwerke

Informations- und Wissensmanagement

- aktuelle Fachinformationsquellen etc.

Reflexion der Rolle und der Aufgaben als Fachkraft für Arbeitssicherheit bei der Beurtei-lung der Arbeitsbedingungen

- Vernetzung und Koordination

- Umgang mit Misserfolgen (Methode: Supervision)

- Unterstützungs- und Beratungsleistung

- Abgleich zum Stand des Lernprozesses/Kompetenzerwerbs

5.5 Struktur des Lernfeldes

Anknüpfend an die Ergebnisse des Lernfeldes 2 (die Teilnehmer haben Ansatzpunkte für das eigene Handeln, z.B. ein Unfall- oder BK-Geschehen, festgestellt) wird die Thematik „Beurtei-lung von Arbeitsbedingungen“ problemorientiert eingeführt. Die Einleitung erfolgt in Präsenz (3 Tage), dabei werden die Grundlagen der Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Ermittlung von Gefährdungen, Risikobewertung, Personenbezogene Gefährdungsbeurteilung, Zusammenwir-ken bei der Beurteilung von Arbeitsbedingungen, Kommunikation, Beratung, Netzwerke, Infor-

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mations- und Wissensmanagement, Dokumentation…) thematisiert und die damit verbundenen Tätigkeiten auch teilweise eingeübt.

In der anschließenden Selbstlernzeit üben die Teilnehmer (dabei auch Netzwerkbildung in Lerngruppen) anhand exemplarischer Beispiele insbesondere die Ermittlung von Gefährdun-gen, die Risikobewertung, personenbezogene Gefährdungsbeurteilung. Die Beispiele werden vom Ausbildungsträger vorgegeben. Damit soll sichergestellt werden, dass sich die Teilnehmer mit den relevanten Gefährdungsfaktoren (z.B. auch psychischen Belastungen) und Themenstel-lungen (wie z.B. Anforderungen an Maschinen, Geräten und Anlagen sowie deren Arbeits- und Wirkungsweisen; Ergonomie zum Erhalt der gesundheitlichen Ressourcen; Personen mit be-sonderen Leistungsvoraussetzungen) befassen. Sie eignen sich dabei die entsprechenden Themen selbstständig an und tauschen die Arbeitsergebnisse untereinander aus, geben sich gegenseitig Tipps und Hilfen und werten ihre Ergebnisse der Risikobewertungen gegenseitig aus. Zusätzlich wird ein Beispiel zur Kompetenzmessung (Lernerfolgskontrolle) herangezogen.

Im nächsten Schritt suchen sich die Lernenden ein Arbeitssystem in ihrem eigenen Betrieb und wenden die erworbenen Kenntnisse in der Praxis an. Sie führen eine Gefährdungsermittlung im Arbeitssystem und eine Risikobewertung durch. Es soll sowohl eine arbeitsablauforientierte als auch eine personenbezogene Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden.

Weiterhin erhalten die Lernenden den Auftrag, mit der Führungskraft des entsprechenden Ar-beitssystems zu sprechen und sie hinsichtlich der Beurteilung von Arbeitsbedingungen in der betreffenden Abteilung oder ähnlichen Themen zu beraten.

Die durchgeführte Gefährdungsbeurteilung wird von dem Lernenden dokumentiert. Die Doku-mentation wird zur Kompetenzmessung durch den Ausbildungsträger verwendet.

Der Zeitansatz für diese Selbstlernphase beträgt 10 Tage mit Lernbegleitung sowie 5 Tage oh-ne Lernbegleitung für das als Kompetenzmessung vorgesehene Beispiel sowie für die als wei-tere Lernerfolgskontrolle vorgesehene Anwendung der erworbenen Kenntnisse auf ein Arbeits-system im eigenen Betrieb.

In der sich anschließenden Präsenzphase (1 Tag) werden die Ergebnisse präsentiert und re-flektiert. Ebenfalls erfolgt eine Reflexion der Rolle und der Aufgaben als Fachkraft für Arbeitssi-cherheit bei der Beurteilung von Arbeitsbedingungen. Der angegebene Zeitansatz geht davon aus, dass die Seminargruppe geteilt und somit die Teilnehmeranzahl für diesen Präsenzteil re-duziert wird.

Überblick über Lernzeiten

Seminar: 4 Tage

Selbstorganisierte Lernzeit:

- Mit Lernbegleitung: 10 Tage

- Praktikumsaufgaben/Lernerfolgskontrollen: 5 Tage

5.6 Kompetenzmessung

Die Kompetenzmessung in dem Lernfeld 3 erfolgt durch Reflexionen und durch Lernerfolgskon-trollen.

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5.6.1 Reflexionen

Der Kompetenzerwerb wird durch Reflexionen verfolgt.

Der Teilnehmer führt zum einen weiterhin das Lerntagebuch, was ihm eine Selbstsicht seines Lernfortschritts ermöglicht.

Zum Zweck der Fremdsicht tauschen die Teilnehmer die Ergebnisse der Übungsbeispiele un-tereinander aus und geben sich gegenseitig Feedback. Sie präsentieren die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung aus dem Betrieb und erhalten hierüber ein Feedback (Übung mit Feedback). Ferner sprechen Lernbegleiter und Lernender über die formalen Ergebnisse – siehe Lernerfolgskontrolle und Präsentation – aber auch über Eintragungen im Lerntagebuch, über Erfahrungen, über Lernhilfen und andere Aspekte des Lernprozesses. Die Ergebnisse werden im Kompetenzpass dokumentiert.

5.6.2 Lernerfolgskontrollen

Als Lernerfolgskontrollen erfolgen eine Bewertung der dokumentierten Gefährdungsermittlung und der fachlich richtigen Beurteilung

- eines vorgegebenen Beispiels ( incl. Fragen zu Gefährdungs-/Belastungsfaktoren …) (Lernerfolgskontrolle 1)

- des Beispiel aus dem Betrieb (Praktikum) (Lernerfolgskontrolle 2)

6. Lernfeld 4: Arbeitssystemgestaltung

6.1 Outcome

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt und berät zur sicheren, gesundheits- und men-schengerechten Gestaltung bestehender und neuer Arbeitssysteme auch unter Einbeziehung wirtschaftlicher Gesichtspunkte.

6.2 Exemplarische berufliche Handlungssituationen

- Die Fachkraft für Arbeitssicherheit überzeugt betriebliche Verantwortungsträger von der Notwendigkeit aufwändiger Änderungen eines Arbeitssystems.

- Die Fachkraft für Arbeitssicherheit bringt ihre Fachkunde bei der Diskussion um Schutz-ziele und Gestaltungsansätze/Maßnahmen unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Er-fordernisse ein.

- Die Fachkraft für Arbeitssicherheit nimmt an einem Abstimmungsgespräch zwischen Be-triebsarzt, Aufsichtsperson des Unfallversicherungsträgers sowie eines Vertreters des messtechnischen Dienstes und der Instandhaltung zur Lösung eines Arbeitsschutzprob-lems teil und erstellt das Ergebnisprotokoll.

- Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist Teilnehmer am Planungsgespräch zur Gestaltung eines neuen Arbeitssystems und bringt dort die Arbeitsschutzbelange ein.

- Eine neue Vorschrift im Arbeitsschutzrecht ist in Kraft getreten. Die Fachkraft für Ar-beitssicherheit informiert sich über die Neuerungen und macht sich Gedanken über die erforderlichen Veränderungen im Betrieb. Dazu stellt sie einen SOLL-IST Vergleich an

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und analysiert den daraus resultierenden Handlungsbedarf. Sie entwickelt ein Konzept wie sie die Sachverhalte (Handlungsanlass, Erforderliche Veränderungen…) im Betrieb kommuniziert.

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit präsentiert ihre Arbeitsergebnisse den betrieblichen Führungskräften (Produktionsleiter, Laborleiter, Einkaufsleiter…) und moderiert das ge-meinsame Erstellen eines Maßnahmenkatalogs. Sie begleitet (beratend, unterstützend) die Umsetzung der Maßnahmen und leitet die Konsequenzen für das Arbeitssystem ab.

- Der vom Betrieb beauftragte messtechnische Dienst stellt in verschiedenen Arbeitsbe-reichen einen erhöhten Schallpegel fest. Daraufhin wird die Fachkraft für Arbeitssicher-heit beauftragt, ein Lärmminderungsprogramm zu erstellen, damit die Arbeitsschutzvor-schriften eingehalten werden. Sie sichtet die relevanten Vorschriften. Weiterhin analy-siert sie die Ursachen der Lärmentstehung (Gefährdungsquellen und gefahrbringende Bedingungen). Unter der Zielsetzung „deutliche Absenkung des Lärmpegels“ entwickelt sie Lösungsalternativen und präsentiert sie einem Team bestehend aus Abteilungsleiter, Linienschichtführer, Sicherheitsbeauftragtem und weiteren Personen.

Gemeinsam mit anderen betrieblichen Akteuren bewertet die Fachkraft für Arbeitssi-cherheit die Lösungsalternativen und wählt Lösungen aus. Zur Umsetzung der Maß-nahmen werden Angebote von Firmen eingeholt. Bei der Auftragsvergabe bringt die Fachkraft ihre Fachkunde beratend ein. Nach der Realisierung der Maßnahmen kontrol-liert die Fachkraft für Arbeitssicherheit die Zielerreichung.

6.3 Kompetenzen

Es wird auf den erworbenen Kompetenzen der Lernfelder 1, 2 und 3 aufgebaut. Sie werden aufgegriffen und auf das Lernfeld 4 bezogen weiterentwickelt (vgl. Ziff. III, 2. Absatz und An-hang 3).

Die folgende Zielbeschreibung weist die anforderungsspezifischen Kompetenzen für das Lern-feld 4 aus und zeigt auf, auf welche bisher erworbenen Kompetenzen aufgebaut wird. An Inhal-te gebunden geben sie an, welche Kompetenzen die Teilnehmer der Ausbildung zum Ab-schluss des Lernfeldes 4 erworben haben sollen.

Know-how

Eingangskompetenzen Soll-Kompetenzen

Informationsquellen zum Lernfeld 1, 2 und 3 kennen und daraus Informationen gewinnen und verarbeiten

Informationsquellen zum Lernfeld 4 ken-nen und daraus Informationen für die Ge-staltung von Arbeitssystemen gewinnen und verarbeiten

Grundlegende Gestaltungsmöglichkeiten für alle Arbeitssystemelemente kennen

Bestehende Arbeitssysteme sicher, ge-sundheits- und menschengerecht unter Berücksichtigung von Wechselwirkungen zwischen Technik, Organisation und Per-sonal in Kooperation mit Anderen gestal-ten

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Know-how

Eingangskompetenzen Soll-Kompetenzen

Beratungspotenzial für die frühzeitige Ein-bindung in Planungsprozessen erkennen und nutzen

Geplante Arbeitssysteme sicher, gesund-heits- und menschengerecht unter Berück-sichtigung von Wechselwirkungen zwi-schen Technik, Organisation und Personal in Kooperation mit Anderen gestalten

Die rechtlichen Anforderungen an die Ge-staltung von Arbeitssystemen kennen und anwenden

Die wirtschaftlichen Erfordernisse und fi-nanziellen Rahmenbedingungen im Betrieb kennen und bei der Gestaltung berücksich-tigen

Handlungskonzepte zur sicheren und ge-sundheitsgerechten Gestaltung kennen und anwenden

Komplexe Aufgaben zur Arbeitssystemge-staltung erfassen und bearbeiten

Methoden zum anschaulichen und nachvoll-ziehbaren sowie formal korrekten Dokumen-tieren der Arbeitsergebnisse anwenden (Lernfeld 3)

Methoden zum anschaulichen und nach-vollziehbaren sowie formal korrekten Do-kumentieren der Arbeitsergebnisse sicher anwenden

Methoden und Techniken der Organisation und Planung der eigenen Arbeit als Fachkraft für Arbeitssicherheit sicher anwenden (Lern-feld 3)

Methoden und Techniken der Organisation und Planung der eigenen Arbeit als Fach-kraft für Arbeitssicherheit auch bei komple-xen Aufgabenstellungen sicher anwenden

Methoden zum Managen von Prozessen und Projekten kennen und anwenden

Umgang mit Anderen

Eingangskompetenzen Soll-Kompetenzen

Methoden der Gesprächsführung auch in anspruchsvolleren Situationen anwenden (Ziel führend, konstruktiv, systematisch) (Lernfeld 3)

Methoden der Gesprächsführung sicher anwenden (Ziel führend, konstruktiv, sys-tematisch)

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Methoden zur Kooperation bzw. zur Teamar-beit im Lernprozess und im betrieblichen Kontext auch in anspruchsvolleren Situatio-nen anwenden (Lernfeld 3)

Methoden zur Kooperation bzw. zur Teamarbeit im Lernprozess und im betrieb-lichen Kontext sicher anwenden

Mit Konflikten auch in anspruchsvolleren Si-tuationen umgehen und diese konstruktiv lösen können (Lernfeld 3)

Mit Konflikten sicher umgehen und diese konstruktiv lösen können

Bei der Gestaltung von Arbeitssystemen aktiv und vorausschauend agieren

Präsentationstechniken anwenden (Lernfeld 3)

Präsentationstechniken sicher anwenden

Vortragstechniken anwenden (Lernfeld 3) Vortragstechniken sicher anwenden

Umgang mit sich selbst

Eingangskompetenzen Soll-Kompetenzen

Lerntechniken und -strategien anwenden (Lernfeld 3)

Lerntechniken und –strategien sicher an-wenden

Einzelkenntnisse systematisch erfassen und aufbereiten (Lernfeld 2)

Bei der Gestaltung von Arbeitssystemen systematisch vorgehen

6.4 Themen

Einführung in die Arbeitssystemgestaltung

- Betrachtungen der Wechselwirkungen von Systemelementen

- Methodisches Vorgehen (Handlungsschritte, Ziele setzen bis Wirkungskontrolle)

- Gestaltungsfelder (Verhaltens-/Verhältnisprävention)

Technik

Organisation (z.B. Gestaltung von Arbeitsaufgaben, Arbeitsabläufen, Arbeitszeit und Pausen )

Personal (z.B. Personalentwicklung und personelle Voraussetzungen)

- Anforderungen durch den demografischen Wandel an die Gestaltung von Arbeitssyste-men

- Anforderungen aus den individuellen Leistungsvoraussetzungen an die Gestaltung von Arbeitssystemen

- Anforderungen der Gesundheitsförderung an die Gestaltung von Arbeitssystemen

- Soziale Beziehungen und Arbeitssystemgestaltung

- Beschaffungsprozesse

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- Zusammenarbeit bei der Gestaltung von Arbeitssystemen (z. B. Betriebsärzte, interne und externe Partner)

- Aufbau, Nutzung und Pflege von Netzwerken

Gestaltung vorhandener Arbeitssysteme

- Handlungsanlässe (z.B. aus der Beurteilung von Arbeitsbedingungen, Ereignissen, Pro-zessänderungen, äußeren Anlässen)

- Methoden zum systematischen Vorgehen der Fachkraft bei der Gestaltung vorhandener Arbeitsysteme

Ziele setzen

Lösungsalternativen entwickeln

Auswahl der Lösung

Durch- und Umsetzung der Lösung

Wirkungskontrolle

- Schlussfolgerungen zur Erhaltung sicherer und gesundheitsgerechter Arbeitssysteme (z.B. Wartungs- und Prüfpläne, Qualifikationsmatrix)

- Betriebswirtschaftliche Aspekte bei der Gestaltung und beim Erhalt von Arbeitssystemen (z.B. Indikatoren, Kennzahlen)

- Bearbeitung einer exemplarischen Fallstudie

- Darstellungsformen von Arbeitsergebnissen

- Informations- und Wissensmanagement

- Reflexionen

Ganzheitliche Arbeitssystemgestaltung als Handlungsfeld der Fachkraft im vernetz-ten Betriebsgeschehen

Rolle und Aufgaben der Fachkraft in den Handlungsschritten „Ziele setzen“, „Lö-sungsalternativen entwickeln“, „Auswahl der Lösung“, „Durch- und Umsetzung der Lösung“ und „Wirkungskontrolle“

Wirtschaftlichkeit und sichere sowie gesundheitsgerechte Arbeitssystemgestaltung

Gestaltung geplanter Arbeitssysteme

- Handlungsanlässe (z.B. Betriebliche Planungsprozesse)

- Rolle und Aufgaben der Fachkraft auf konzeptionellem und planerischem Gebiet

Strategien zur Einbindung in den Planungsprozess

- Integration von Arbeitsschutzanforderungen in der Planungsphase

- Integration von Arbeitsschutzanforderungen in der Umsetzungsphase

- Integration von Arbeitsschutzanforderungen in der Einführungsphase

- Schlussfolgerungen zur Schaffung und Erhaltung sicherer und gesundheitsgerechter Arbeitssysteme (z.B. Evaluation, kontinuierlicher Verbesserungsprozess)

- Betriebswirtschaftliche Aspekte

- Bearbeitung eines exemplarischen Planungsprojektes

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- Projektmanagement

- Informations- und Wissensmanagement

- Muster zu Lasten- und Pflichtenheft, Ausschreibungsverfahren

- Darstellungsformen von Arbeitsergebnissen

- Reflexionen

Eigenes Zeit-/ Ressourcenmanagement

Rolle und Aufgaben der Fachkraft in komplexen Planungs-, Umsetzungs- und Ein-führungsprozessen

Wirtschaftlichkeit in komplexen Planungs-, Umsetzungs- und Einführungsprozessen

Change-Management

- Ansätze

- Prozessablauf

- Ziele und Widerstände etc.

- Konflikte

Kommunikation

- Methoden und Techniken zur Gesprächsführung (Moderation, Argumentation, Verhand-lungsstrategien etc.)

- Vortrags- und Präsentationstechniken

- Methoden und Techniken zur Konfliktlösung (z.B. Umgang mit schwierigen Personen)

- Beratungsgespräche

Reflektion der Rolle und der Aufgaben als Fachkraft für Arbeitssicherheit

- Vernetzung und Koordination

- Erfahrungsbericht

- Umgang mit Misserfolgen (Methode: Supervision)

- Unterstützungs- und Beratungsleistung

- Abgleich zum Stand des Lernprozesses/Kompetenzerwerb

- Nutzen/Wirksamkeit von Arbeitsschutz

6.5 Struktur des Lernfeldes

In der Präsenzphase erfolgt eine Einführung in die Arbeitssystemgestaltung (1 Tag Präsenz). Dabei soll vor allem das Formulieren von Zielen eingeübt werden.

In einer anschließenden Selbstlernphase wird das Gestalten vorhandener Arbeitssysteme ein-geübt. Dabei kann auf die Übungsbeispiele aus dem vorausgehenden Lernfeld 3 zurückgegrif-fen werden. Durch die ausgewählten Beispiele ist der Lernende angehalten, sich relevante Kenntnisse anzueignen: Die Anforderungen an die Arbeitssystemelemente müssen selbststän-dig recherchiert werden.

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Im Anschluss daran soll die Gestaltung geplanter Arbeitssysteme in einer umfangreichen exemplarischen Fallstudie (Projektarbeit) eingeübt werden, insbesondere auch die damit im Zusammenhang stehende Themen Kommunikation, Beratung und „Change Management“. Hierfür werden in Summe 4 Seminartage angesetzt.

Im nächsten Schritt wendet der Lernende wieder in einer Selbstlernphase die erworbenen Kenntnisse bei einer Arbeitssystemgestaltung im eigenen Unternehmen an und hält seine damit verbundenen Tätigkeiten und Lösungen schriftlich fest. Dabei geht es auch um die Abstrakti-ons- und Transferfähigkeit des Lernenden auf betriebliche Zusammenhänge. Die Dokumentati-on wird zur Kompetenzmessung verwendet (Praktikumsbericht).

Abgerundet wird das Lernfeld 4 mit einer Reflexionsphase (0,5 Tage Präsenz). Sie soll die Rolle der Fachkraft für Arbeitssicherheit bei der Arbeitssystemgestaltung ebenso thematisieren wie die gesammelten praktischen Erfahrungen im eigenen Betrieb. Weiterhin wird die Thematik Nutzen/Wirksamkeit des Arbeitsschutzes angesprochen.

Überblick über Lernzeiten

Seminar: 5,5 Tage

Selbstorganisierte Lernzeit

- Mit Lernbegleitung: 10 Tage

- Praktikumsaufgaben/Lernerfolgskontrolle: 20 Tage

6.6 Kompetenzmessung

Die Kompetenzmessung in dem Lernfeld 4 erfolgt durch Reflexionen und durch Lernerfolgskon-trollen.

6.6.1 Reflexion

Der Kompetenzerwerb wird durch Reflexionen verfolgt.

Der Teilnehmer führt zum einen weiterhin das Lerntagebuch, was ihm eine Selbstsicht seines Lernfortschritts ermöglicht.

Zum anderen erfolgt eine Reflexion (von Gruppe und Lernbegleiter) der Arbeit im Team wäh-rend der Bearbeitung der exemplarischen Fallstudie. Weiterhin reflektieren die Teilnehmer den Kompetenzerwerb in diesem Lernfeld beim Erfahrungsaustausch zu den Ergebnissen ihres be-trieblichen Handelns. Ferner sprechen Lernbegleiter und Lernender über die formalen Ergeb-nisse – siehe Lernerfolgskontrolle – aber auch über Eintragungen im Lerntagebuch, über Erfah-rungen, über Lernhilfen und andere Aspekte der Ausbildung. Die Ergebnisse werden im Kom-petenzpass dokumentiert.

6.6.2 Lernerfolgskontrollen

Als Lernerfolgskontrollen erfolgen Bewertungen der dokumentierten Arbeitssystemgestaltung (insbesondere Vorgehen, beschriebene Anforderungen an Arbeitssystemelemente entspre-chend der Vorschriftenlage und des Standes der Technik) anhand

- eines Fallbeispiels (aus der Selbstlernphase) (Lernerfolgskontrolle 3)

- des Beispiels aus dem Betrieb (Praktikum) (Lernerfolgskontrolle 4)

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7. Lernfeld 5 : Integration des Arbeitsschutzes in die betriebliche Aufbau- und Ab- lauforganisation

7.1 Outcome

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit

- berät und unterstützt bei der Organisation des Arbeitsschutzes im Sinne eines kontinu-ierlichen Verbesserungsprozesses.

- berät und unterstützt bei der Implementierung des Arbeitschutzes in die Unternehmens-organisation und die Weiterentwicklung eines Arbeitsschutzmanagementsystems.

7.2 Exemplarische berufliche Handlungssituationen

- Die Fachkraft für Arbeitssicherheit stellt der Geschäftsführung die Vorteile der Einfüh-rung eines Arbeitsschutzmanagementsystems vor.

- Die Fachkraft für Arbeitssicherheit hält einen Vortrag vor betrieblichen Entscheidungs-trägern zur Einführung einer betrieblichen Gesamtkonzeption zur Durchführung syste-matischer Beurteilungen der Arbeitsbedingungen im Unternehmen; dabei geht sie auch auf den Nutzen von Gefährdungsbeurteilungen, auf Erkenntnisquellen für Gefährdungs-beurteilungen sowie auf die Rollen der Führungskräfte, der Fachkraft für Arbeitssicher-heit und des Betriebsarztes ein.

- Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ermittelt arbeitsschutzrelevante Prozesse im Betrieb, unterstützt bei der systematischen Erfassung und Aufbereitung von Kennzahlen, unter-stützt den kontinuierlichen Verbesserungsprozess unter Beachtung der Unternehmens-ziele und -politik.

- Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt bei der Integration der Unterweisung in das bestehende Managementsystem.

- Um die Einhaltung von Arbeitsschutzvorgaben zu sichern, erhält die Fachkraft für Ar-beitssicherheit den Auftrag den organisatorischen Rahmen für den Einsatz von Fremd-firmen zu regeln.

- Nach Integration einer neuen Maschine in den Produktionsablauf entwickelt die Fach-kraft für Arbeitssicherheit weiterführende Schlussfolgerungen für künftige Beschaffungs-prozesse

7.3 Kompetenzen

Auf den erworbenen Kompetenzen der Lernfelder 1, 2, 3 und 4 wird aufgebaut. Sie werden auf-gegriffen und auf das Lernfeld 5 bezogen weiterentwickelt (vgl. Ziff. III, 2. Absatz und Anhang 3).

Die folgende Zielbeschreibung weist die anforderungsspezifischen Kompetenzen für das Lern-feld 5 aus und zeigt auf, auf welche bisher erworbenen Kompetenzen aufgebaut wird. An Inhal-te gebunden geben sie an, welche Kompetenzen die Teilnehmer der Ausbildung zum Ab-schluss des Lernfeldes 5 erworben haben sollen.

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Know-how

Eingangskompetenzen Soll-Kompetenzen

Informationsquellen zum Lernfeld 1, 2, 3 und 4 kennen und daraus Informationen gewinnen und verarbeiten

Informationsquellen zum Lernfeld 5 kennen und daraus Informationen für die Integration des Arbeitsschutzes in die Aufbau- und Ab-lauforganisation gewinnen und verarbeiten

Managementsysteme kennen

Konzepte der Integration des Arbeitschutzes in das betriebliche Management gestalten und weiterentwickeln

Verfahrensanweisungen für arbeitsschutzre-levante Prozesse erstellen und begleiten

Audits für die Gestaltung und Weiterentwick-lung des Arbeitsschutzes im betrieblichen Management nutzen

Indikatoren/Kenngrößen für die Bewertung der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit des Arbeitsschutzes kennen und anwenden

Positive Effekte für das Unternehmen und den Arbeitsschutz durch die Implementie-rung und Weiterentwicklung von Manage-mentsystemen darstellen

Methoden und Strategien bei der Implemen-tierung und Weiterentwicklung von Mana-gementsystemen wählen und anwenden

Methoden zum anschaulichen und nach-vollziehbaren sowie formal korrekten Do-kumentieren der Arbeitsergebnisse sicher anwenden (Lernfeld 4)

Methoden zum anschaulichen und nachvoll-ziehbaren sowie formal korrekten Dokumen-tieren der Arbeitsergebnisse beherrschen

Methoden und Techniken der Organisation und Planung der eigenen Arbeit als Fach-kraft für Arbeitssicherheit bei komplexen Aufgabenstellungen sicher anwenden (Lernfeld 4)

Methoden und Techniken der Organisation und Planung der eigenen Arbeit als Fach-kraft für Arbeitssicherheit bei komplexen Aufgabenstellungen beherrschen

Methoden zum Managen von Prozessen und Projekten kennen und anwenden (Lernfeld 4)

Methoden zum Managen von Prozessen und Projekten kennen und sicher anwenden

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Umgang mit Anderen

Eingangskompetenzen Soll-Kompetenzen

Methoden der Gesprächsführung sicher anwenden (Ziel führend, konstruktiv, sys-tematisch) (Lernfeld 4)

Methoden der Gesprächsführung beherr-schen (Ziel führend, konstruktiv, systema-tisch)

Methoden zur Kooperation bzw. zur Team-arbeit im Lernprozess und im betrieblichen Kontext sicher anwenden (Lernfeld 4)

Methoden zur Kooperation bzw. zur Team-arbeit im Lernprozess und im betrieblichen Kontext beherrschen

Bei der Gestaltung von Arbeitssystemen aktiv und vorausschauend agieren (Lernfeld 4)

Bei der Integration des Arbeitsschutzes in die betriebliche Aufbau- und Ablauforganisa-tion aktiv und vorausschauend agieren

Präsentationstechniken sicher anwenden (Lernfeld 4)

Präsentationstechniken beherrschen

Vortragstechniken sicher anwenden (Lern-feld 4)

Vortragstechniken beherrschen

Umgang mit sich selbst

Eingangskompetenzen Soll-Kompetenzen

Lerntechniken und -strategien sicher an-wenden (LF 4)

Lerntechniken und -strategien beherrschen

Erfolgs- und zielorientiert arbeiten (Lernfeld 2)

Erfolgs- und zielorientiert arbeiten und auf die Schaffung einer Arbeitsschutzkultur hin-wirken können

Methoden zum anschaulichen und nach-vollziehbaren sowie formal korrekten Do-kumentieren der Arbeitsergebnisse beherr-schen (Know How in diesem Lernfeld))

Bei der Dokumentation von Arbeitsergebnis-ses die Wirksamkeit der Tätigkeit der Fach-kraft für Arbeitssicherheit deutlich machen

Einzelkenntnisse systematisch erfassen und aufbereiten (Lernfeld 2)

Bei der Integration des Arbeitsschutzes in die betriebliche Aufbau- und Ablauforganisa-tion systematisch vorgehen

7.4 Lerninhalte

Grundverständnis von Unternehmensorganisation

- Aufbau- und Ablauforganisation, Kunden-Lieferanten Beziehungen

- Überblick über Managementsysteme

- Struktur, Bausteine und Schnittstellen, integrierte Systeme,

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- Einführung, Pflege und Weiterentwicklung von Managementsystemen

- Handeln der Fachkraft bei der Integration des Arbeitsschutzes in die betriebliche Organisation

Gesamtkonzept zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen

Gesamtkonzept Umgang mit Gefahrstoffen

Weitere Gesamtkonzepte (z.B. Störfall, Notfall- und Gefahrensituationen, Prüfwesen, Beschaffung)

Integration von Arbeitsschutz in die Unternehmensorganisation

- Handlungsanlässe (z.B. Organisationspflichten)

- Aufbau und Pflege eines Managementsystems

Methodisches Vorgehen (PDCA)

Die 10 Kernelemente der Arbeitsschutzmanagementsysteme

Prozessbeschreibungen

Kennzahlen

Darstellung und Dokumentation (z.B. Verfahrensanweisungen, Arbeitsanweisungen, Betriebsanweisungen)

- Auditmethoden

- Ansatzpunkte für einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess (KVP) der Organisation des Arbeitsschutzes

Unternehmens- und Führungskultur

Personalentwicklung / Kompetenzentwicklung

Mitarbeiterbeteiligung

Fremdfirmen und Arbeitnehmerüberlassung

Wissensmanagement

- Betriebliche Programme zu Sicherheit und Gesundheitsschutz (z.B. Betriebliche Ver-kehrssicherheit, Betriebliche Gesundheitsförderung)

- Praktisches Planen eines Projektes

- Ansätze für ein betriebliches Gesundheitsmanagement

Kommunikation

- Methoden und Techniken zur Gesprächsführung (Moderation, Argumentation, Verhand-lungsstrategien etc.)

- Vortrags- und Präsentationstechniken

Reflexion - abschließend

- Rolle und Aufgaben insbesondere die eigene Verankerung in der betrieblichen Organi-sationsstruktur

- Umgang mit der eigenen Gesundheit und Ressourcen (Stress, Arbeitszeiten….)

- Persönliche Kompetenzerweiterung

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- Perspektivischer Ausblick

7.5 Struktur des Lernfeldes

Im einem begleiteten Selbstlernen (10 Tage) eignet sich der Ausbildungsteilnehmer die Grund-lagen des Lernfeldes 5 (Grundverständnis von Unternehmensorganisation; Integration von Ar-beitsschutz in die Unternehmensorganisation) an.

Auf diesen Grundlagen wird in einem anschließenden Seminar (1,5 Tage) im Rahmen einer Lernwerkstatt eine praktische Planung eines Projektes in der Lerngruppe vorgenommen.

Zur Anwendung des Gelernten erhält der Lernende die Aufgabe, für das eigene Unternehmen ein Gesamtkonzept zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen sowie ein Konzept für dessen Ein-führung zu entwickeln. Sollte der betreffende Betrieb bereits ein solches Konzept haben, erhält die angehende Fachkraft für Arbeitssicherheit eine vergleichbare Aufgabe, wie z.B. die Darstel-lung von Optimierungsmöglichkeiten von Prozessen (den Weg von Gefahrstoffen von der Be-schaffung bis hin zur Entsorgung, Beschaffung von Maschinen und Anlagen, Unterweisungs-konzept o. dgl.).

Lernerfolgskontrolle: Der Teilnehmer präsentiert dem Unternehmen das Konzept zur Einführung eines Gesamtkonzepts zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen. Optional: Der Teilnehmer prä-sentiert dem Unternehmer Optimierungsmöglichkeiten von Prozessen, wie z. B. die Beschaf-fung, Verwendung bis Entsorgung von Gefahrstoffen, ein Unterweisungskonzept, die Beschaf-fung von Maschinen und Anlagen und weiteren Gesichtspunkten entsprechend der Themen des Lernfeldes

In einem abschließenden Kolloquium präsentieren die Lernenden ihre Konzepte (Lernerfolgs-kontrolle) und reflektieren abschließend über die gesamte Ausbildung, über den persönlichen Kompetenzerwerb und ggf. über ihren weiteren Kompetenzerwerb im Rahmen der Weiterbil-dung (Lernbiografie).

Überblick über Lernzeiten

Seminar/Kolloquium: 3,5 Tage

Selbst organisierte Lernzeit:

Mit Lernbegleitung: 10 Tage Praktikumsaufgaben/Lernerfolgskontrolle: 10 Tage

7.6 Kompetenzmessung

Die Kompetenzmessung in dem Lernfeld 5 erfolgt durch Reflexionen und durch Lernerfolgskon-trollen.

7.6.1 Reflexionen

Der Kompetenzerwerb wird durch Reflektionen verfolgt.

Der Teilnehmer führt zum einen weiterhin das Lerntagebuch, was ihm eine Selbstsicht seines Lernfortschritts ermöglicht.

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Zum anderen erfolgt eine Reflexion (von Gruppe und Lernbegleiter) der Arbeit im Team wäh-rend der Bearbeitung der Lernwerkstatt aus Fremdsicht. Weiterhin reflektieren die Teilnehmer den Kompetenzerwerb in diesem Lernfeld beim Erfahrungsaustausch zu den Ergebnissen ihres betrieblichen Handelns bzw. der abschließenden Reflexionsphase über die gesamte Ausbil-dung.

Der Lernbegleiter und der Lernende sprechen über die formalen Ergebnisse – siehe LEK - aber auch über Eintragungen im Lerntagebuch, über Erfahrungen, über Lernhilfen …

Die Ergebnisse werden im Kompetenzpass dokumentiert.

7.6.2 Lernerfolgskontrolle

Bewertet wird die Präsentation und fachliche Richtigkeit des Konzeptes zur Einführung einer Gesamtkonzeption zur Beurteilung von Arbeitsbedingungen im eigenen Unternehmen bzw. ei-ner alternativen Aufgabenstellung im Rahmen des Lernfeldes (Lernerfolgskontrolle 5).

8. Zeitlicher Überblick und Ablauf der Ausbildung

Entsprechend der Beschreibungen der Lernfelder ergibt sich folgender zeitlicher Überblick über die Ausbildungsstufen I und II:

Lernfeld Seminar (Präsenzphase)

selbstorganisierte Lernzeit (Selbstlernphasen)

Mit Lernbeglei-tung

Praktische Aufga-ben (Praktikum)

Einführung in die Ausbil-dung und die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssi-cherheit

4 2

Arbeitssystem und betrieb-liche Organisation

3 1 2

Beurteilung der Arbeitsbe-dingungen

4 10 5

Arbeitssystemgestaltung 5,5 10 20

Integration des Arbeits-schutzes in die betriebliche Aufbau- und Ablauforgani-sation

3,5 10 10

Gesamt 20 33 37

Abb. 5: Überblick über die Gesamtlernzeiten der Ausbildungsstufen I und II in Tagen

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Der Kompetenzerwerb im Seminar und während der selbstorganisierten Lernzeit erfolgt nicht ohne Zusammenhang neben- bzw. hintereinander. Vielmehr sind die Seminarphasen, die Pha-sen des selbstorganisierten Lernens und die praktischen Aufgaben miteinander verzahnt. Die nachfolgende Abbildung zeigt den Wechsel dieser Phasen einschließlich der vorgesehenen Lernerfolgskontrollen.

Abb. 6: Ablauf und Zeitplan der Ausbildungsstufen I und II

LERNFELD 3

Beurteilung von

Arbeitsbedingungen

LERNFELD 1

Einführung in die Ausbildung

und die Aufgaben der

Fachkraft für Arbeitssicherheit

Kolloquium

½ Woche

Selbstorganisierte Lernzeit

mit Lernbegleitung (1Tag)

- Vorinformation -

Seminar Lernfeld 1

1 WocheSelbstorganisierte Lernzeit

mit Lernbegleitung

1 Tag

Seminar Lernfeld 2

½ Woche

Praktikum 1

Selbstorganisierte Lernzeit

mit Lernbegleitung

1 Tag

Selbstorganisierte Lernzeit

2 Tage

Seminar Lernfeld 2+3

1 Woche

Praktikum 2

Selbstorganisierte Lernzeit

mit Lernbegleitung

10 Tage

Selbstorganisierte Lernzeit

5 Tage

Lernerfolgs-

kontrolle 1

Lernerfolgs-

kontrolle 2

Seminar Lernfeld 3+4

½ WocheSelbstorganisierte Lernzeit

mit Lernbegleitung

10 Tage

Lernerfolgs-

kontrolle 3

Praktikum 3Selbstorganisierte Lernzeit

20 TageLernerfolgs-

kontrolle 4

Seminar Lernfeld 4+5

½ Woche

Praktikum 4

Selbstorganisierte Lernzeit

mit Lernbegleitung

10 Tage

Selbstorganisierte Lernzeit

10 Tage

Lernerfolgs-

kontrolle 5

Seminar Lernfeld 4

1 Woche

LERNFELD 2

Arbeitssystem und

betriebliche Organisation

LERNFELD 4

Arbeitssystemgestaltung

LERNFELD 5

Integration des

Arbeitsschutzes in die

betriebliche Aufbau- und

Ablauforganisation

LERNFELD 3

Beurteilung von

Arbeitsbedingungen

LERNFELD 1

Einführung in die Ausbildung

und die Aufgaben der

Fachkraft für Arbeitssicherheit

Kolloquium

½ Woche

Selbstorganisierte Lernzeit

mit Lernbegleitung (1Tag)

- Vorinformation -

Seminar Lernfeld 1

1 WocheSelbstorganisierte Lernzeit

mit Lernbegleitung

1 Tag

Seminar Lernfeld 2

½ Woche

Praktikum 1

Selbstorganisierte Lernzeit

mit Lernbegleitung

1 Tag

Selbstorganisierte Lernzeit

2 Tage

Seminar Lernfeld 2+3

1 Woche

Praktikum 2

Selbstorganisierte Lernzeit

mit Lernbegleitung

10 Tage

Selbstorganisierte Lernzeit

5 Tage

Lernerfolgs-

kontrolle 1

Lernerfolgs-

kontrolle 2

Seminar Lernfeld 3+4

½ WocheSelbstorganisierte Lernzeit

mit Lernbegleitung

10 Tage

Lernerfolgs-

kontrolle 3

Praktikum 3Selbstorganisierte Lernzeit

20 TageLernerfolgs-

kontrolle 4

Seminar Lernfeld 4+5

½ Woche

Praktikum 4

Selbstorganisierte Lernzeit

mit Lernbegleitung

10 Tage

Selbstorganisierte Lernzeit

10 Tage

Lernerfolgs-

kontrolle 5

Seminar Lernfeld 4

1 Woche

LERNFELD 2

Arbeitssystem und

betriebliche Organisation

LERNFELD 4

Arbeitssystemgestaltung

LERNFELD 5

Integration des

Arbeitsschutzes in die

betriebliche Aufbau- und

Ablauforganisation

LERNFELD 1

Einführung in die Ausbildung

und die Aufgaben der

Fachkraft für Arbeitssicherheit

Kolloquium

½ Woche

Selbstorganisierte Lernzeit

mit Lernbegleitung (1Tag)

- Vorinformation -

Seminar Lernfeld 1

1 WocheSelbstorganisierte Lernzeit

mit Lernbegleitung

1 Tag

Seminar Lernfeld 2

½ Woche

Praktikum 1

Selbstorganisierte Lernzeit

mit Lernbegleitung

1 Tag

Selbstorganisierte Lernzeit

2 Tage

Seminar Lernfeld 2+3

1 Woche

Praktikum 2

Selbstorganisierte Lernzeit

mit Lernbegleitung

10 Tage

Selbstorganisierte Lernzeit

5 Tage

Lernerfolgs-

kontrolle 1

Lernerfolgs-

kontrolle 2

Seminar Lernfeld 3+4

½ WocheSelbstorganisierte Lernzeit

mit Lernbegleitung

10 Tage

Lernerfolgs-

kontrolle 3

Praktikum 3Selbstorganisierte Lernzeit

20 TageLernerfolgs-

kontrolle 4

Seminar Lernfeld 4+5

½ Woche

Praktikum 4

Selbstorganisierte Lernzeit

mit Lernbegleitung

10 Tage

Selbstorganisierte Lernzeit

10 Tage

Lernerfolgs-

kontrolle 5

Seminar Lernfeld 4

1 Woche

LERNFELD 2

Arbeitssystem und

betriebliche Organisation

LERNFELD 4

Arbeitssystemgestaltung

LERNFELD 5

Integration des

Arbeitsschutzes in die

betriebliche Aufbau- und

Ablauforganisation

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IV. Qualitätssicherung

Qualität in der Qualifizierung ist eine Voraussetzung dafür, den Lernerfolg von Teilnehmern so-wie den Lehrerfolg von Trainern und Dozenten systematisch zu steigern, die Lerninhalte und Lernmethoden kontinuierlich zu verbessern und zielgerichtet weiterzuentwickeln. Damit die Qualifizierungsarbeit der Unfallversicherungsträger auch den zukünftigen Anforderungen ge-wachsen bleibt, haben sie ein Qualitätsrahmenmodell „Qualifizierung“ entwickelt. Es umfasst ein von den Fachleuten der Unfallversicherungsträger entwickeltes gemeinsames Qualitätsver-ständnis sowie Qualitätsstandards für Kern-, Management- und Serviceprozesse im Bildungs-bereich.

Abb. 7: Das Qualitätsrahmenmodell

Damit die zukünftige Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit entsprechend dieser Quali-tätsstandards durchgeführt werden kann, gelten für ihre Weiterentwicklung (Umsetzung des Ausbildungsmodells), ihre kontinuierliche Fortentwicklung und die operative Durchführung die nachfolgenden Grundsätze.

Dabei liegen die Weiter- und Fortentwicklung im Sinne des kontinuierlichen Verbesserungspro-zesses (KVP) in der Hand und in der Verantwortung der Unfallversicherungsträger, der Deut-schen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).

In der operativen Durchführung (Organisation und Durchführung) erweitert sich dieser Kreis um zugelassene freie Anbieter. Für diese gelten die Qualitätsgrundsätze uneingeschränkt ebenso.

1. Umsetzung des Ausbildungsmodells

Die Umsetzung des Ausbildungsmodells ist die konkrete Entwicklung der künftigen Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit. Sie berücksichtigt die Kundenorientierung, die Sach- und Problemorientierung sowie die Prinzipien der Wirtschaftlichkeit.

Die Umsetzung erfolgt auf Grundlage der Konzeption des Ausbildungsmodells in dem beschrie-ben ist, mit welchen Mitteln und auf welchen Wegen die Lehr- und Lernziele der Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit umgesetzt werden. Ihre einzelnen Umsetzungselemente halten sich an die Ziele und Rahmenbedingungen des Ausbildungsmodells.

Bei der Entscheidung über die inhaltliche Ausgestaltung und die didaktische Umsetzung sind die Unfallversicherungsträger und die BAuA eingebunden. Die Ausgestaltung stellt sicher, dass

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die Teilnehmer entsprechend des gesetzlichen Auftrages zu Fachkräften für Arbeitssicherheit im Sinne des ASiG qualifiziert werden, die die Aufgaben nach der DGUV Vorschrift 2 wahrneh-men können. Sie berücksichtigt, dass die Teilnehmer aus verschiedenen Betrieben und Bran-chen kommen und unterschiedliches berufliches Erfahrungswissen mitbringen.

Bei der Umsetzung des Ausbildungsmodells ist für die Ausbildungsstufen I und II gewährleistet, dass

- die Unfallversicherungsträger, die BAuA, der LASI und der VDSI eingebunden sind,

- Ergebnisse der Sifa-Langzeitstudie berücksichtigt sind,

- die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit im Betrieb, insbesondere der im An-hang 3 und 4 der DGUV Vorschrift 2 aufgeführten, berücksichtigt sind.

Die Umsetzung liegt in der Verantwortung der DGUV.

Für die Umsetzung der Ausbildungsstufe III sieht das Ausbildungsmodell verbindlich vor, dass

- das Anforderungs- und Kompetenzprofil für die Fachkraft für Arbeitssicherheit berück-sichtigt ist,

- die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit im Betrieb, insbesondere die im Anhang 3 und 4 der Vorschrift 2 aufgeführten, berücksichtigt sind,

- branchenspezifische Arbeitsschutzkompetenzen praxisrelevant und handlungsorientiert gefördert werden,

- ihre Elemente von interdisziplinär besetzten Arbeitsgruppen entwickelt werden, denen auch Präventionsfachleute (z. B. Aufsichtspersonen der Unfallversicherungsträger, Fachkräfte für Arbeitssicherheit) mit Branchenbezug angehören.

Die Umsetzung liegt in der Verantwortung der Unfallversicherungsträger.

2. Organisation und Durchführung

Für die Durchführung der Ausbildung sind während der Umsetzung konkrete Qualitätskriterien zu entwickeln, die sich aus dem Qualitätsrahmenmodell Qualifizierung des Qualitätsverbundes Qualifizierung ableiten und mit konkreten Angaben beschrieben sind. Diese Kriterien sind ver-bindlich für alle Unfallversicherungsträger, staatlichen Anbieter sowie die zugelassenen Anbie-ter des freien Marktes. Insbesondere ist nachprüfbar sicherzustellen, dass die Ausbildung nach dem Ausbildungsmodell der DGUV und der BAuA erfolgt.

Wesentlich für die Qualität der Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit sind dabei die Kompetenzen der Dozenten und Praktikumsbetreuer und sonstiger Beteiligter. Deren Aufgaben und erforderliche Kompetenzen sind in einem Anforderungsprofil zu beschreiben. Um die kon-zeptgetreue Durchführung der weiterentwickelten Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit sicherzustellen sind die Dozenten zum didaktischen Ansatz, zum Inhalt und zum Ausbildungs-modell in geeigneter Weise gemeinsam vorzubereiten. Ebenso sind die räumlichen, medialen und sonstigen qualitätswirksamen Faktoren der Seminarvorbereitung und -durchführung konk-ret zu beschreiben.

3. Qualitätssicherung und Fortentwicklung der Ausbildung

Die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit wird regelmäßig auf Aktualität, Richtigkeit, Zweckerfüllung (Präventionsziel, Kundenbedarf) und Zielerreichung (Richt-, Grob -und Feinziele

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des Konzepts) überprüft und weiter entwickelt. Es gelten dieselben Vorgaben und Verantwort-lichkeiten wie für die Umsetzung des Ausbildungsmodells Sie unterliegt damit einem ständigen Verbesserungsprozess, wie ihn das Qualitätsrahmenmodell vorsieht.

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Quellen

Arnold, Rolf/Petzold Henning: Bausteine zur Erwachsenenbildung, Schneider-Verlag, Hohen-gehren 2008.

Barz, Heiner: Innovation in der Weiterbildung, Ziel-Verlag, Augsburg 2006.

Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Schreiben des BMA an die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung vom 29. Dezember 1997 – II b 7 – 36042-5.

Deutsche gesetzliche Unfallversicherung: Die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit, DGUV Report 1/2010.

Deutsche gesetzliche Unfallversicherung: Die Fachkraft für Arbeitssicherheit, Zeitgemäßer Ar-beitsschutz, Präventionsverständnis, Anforderungsprofil, Ausbildung, Ausgabe 2001.

Erpenbec,John: „Kompetenzen erkennen, bilanzieren und entwickeln,“ in: AMS Report 66, Eg-ger-Sturm 2009.

Gnahs, Dieter: Kompetenzen - Erwerb, Erfassung, Instrumente, Bertelsmann Verlag, Bielefeld

2010.

Ders.: Grundlagen der Erwachsenendidaktik, Skript und Powerpoint-Vortrag.

Klieme, Eckhard: Was sind Kompetenzen und wie lassen sie sich messen?, in: Pädagogik 2004

Nr. 6, S. 10-13.

Siebert, Horst: Didaktisches Handeln in der Erwachsenenbildung, Ziel-Verlag, Augsburg 2009.

Beirat Didaktik des DGUV-Ausschusses Aus- und Weiterbildung: Thesen zur didaktischen Aus-richtung, Stand: 02. 2010 S. 7.

Weinert; Franz E.: Vergleichende Leistungsmessung in Schulen – eine umstrittene Selbstver-ständlichkeit, in: F.E. Weinert (Hrsg.): Leistungsmessung in Schulen, Belz Verlag, Weinheim und Basel 2002.

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Anlage 1

Leitlinien für die Gesamtausbildung

Diese Leitlinien sind die Grundlage für die Weiterentwicklung der Ausbildung der Fachkräfte für Arbeitssicherheit.

Leitlinie 1

Die im Fachaufsichtsschreiben vom 29. Dezember 1997 vorgegebenen Grundsätze des BMA für die Ausbildung zur Erlangung der sicherheitstechnischen Fachkunde nach ASiG gelten weiter.

Entsprechend dem Fachaufsichtsschreiben vom 29. Dezember 1997 findet die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Kompetenzprofile der Teilnehmer in drei aufeinander aufbauenden Ausbildungsstufen sowie einem begleitenden Praktikum statt. Als Qualifikationsnachweis werden Lernerfolgskontrollen durchgeführt, die nach bundeseinheitlichen Kriterien erarbeitet wurden.

Die Ausbildungsstufen gliedern sich in eine Grundausbildung (Ausbildungsstufe I) und eine ver-tiefende Ausbildung (Ausbildungsstufe II), die auf Vorgaben der BAuA und der DGUV basieren, sowie eine bereichsbezogene Ausbildung (Ausbildungsstufe III), die auf der Grundlage von Rahmenanforderungen der Anlage zum FA-Schreiben (BArbBlatt 3/1998, S. 71/72) durch die zuständigen UVT gestaltet wird. Für den Bereich des öffentlichen Dienstes wird die Ausbildung der Stufe III durch die DGUV in Zusammenarbeit mit den Unfallversicherungsträgern der öffent-lichen Hand gestaltet.

Die Gesamtausbildung soll innerhalb eines Zeitraumes von höchstens 3 Jahren abgeschlossen werden, dabei soll die betriebliche Abwesenheitszeit für die Ausbildungsstufe I bis III grundsätz-lich 6 Wochen nicht übersteigen. Für das Praktikum ist ein Rahmen von grundsätzlich 8 Wo-chen vorgesehen.

Eine bereichsbezogene Fortbildung nach einem von den obersten Arbeitsschutzbehörden der Länder und der UVT vereinbarten Verfahren sichert bei einem Branchenwechsel den Erwerb der erforderlichen Kenntnisse. Auch überbetrieblich tätige Fachkräfte müssen über die erforder-lichen Branchenkenntnisse verfügen. Näheres Regelt die Unfallverhütungsvorschrift „Betriebs-ärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV-Vorschrift 2) des jeweiligen Unfallversiche-rungsträgers.

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Leitlinie 2

Basis sind die optimierten und fortgeschriebenen Inhalte des Referenzmodells von HVBG und BAuA (gleichwertig für BUK) zur Umsetzung des Fachaufsichtsschreibens.

Nach dem Referenzmodell wird den Teilnehmern in der Ausbildungsstufe I (Grundausbildung) Grund- und Handlungswissen für die Aufgabenfelder der Fachkraft für Arbeitssicherheit vermit-telt. Im Mittelpunkt steht dabei das Grundlagenwissen über arbeitsbedingte Belastungen und Gefährdungen, über die Gestaltung sicherer und gesundheitsgerechter Arbeitssysteme, über die Rolle und das Aufgabenspektrum der Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie Basiswissen zur Organisation des Arbeitsschutzes.

In der Ausbildungsstufe II (vertiefende Ausbildung) werden diese Kenntnisse auf komplexe Auf-gaben und Fallbeispiele angewandt und praxisorientiert vertieft. In der Ausbildungsstufe III (be-reichsbezogene Ausbildung) wird aufbauend auf die Stufen I und II die für die Anwendung in den Branchen erforderliche Fachkenntnis vermittelt. Das Referenzmodell erfordert eine Verzah-nung von Präsenz- und Selbstlernphasen in den Ausbildungsstufen I und II.

Ausgangspunkte der Weiterentwicklung der Ausbildung sind:

1. Die im Rahmen der Qualitätssicherung kontinuierlich fortgeschriebenen Inhalte der je-

weiligen Ausbildungssysteme durch den AK Sifa-Optimierung (gewerblich) und den Bei-

rat Ausbildung der Fachkräfte für Arbeitssicherheit (öffentlich).

2. Die Erkenntnisse aus der vorgeschalteten Analysephase des Projektes Weiterentwick-

lung der Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Bereits bei der Qualitätssicherung zeichnete sich eine inhaltliche Überfrachtung der Ausbildung ab. Dies hat sich in der Analysephase bestätigt. Weiterhin zeigten sich wachsende Anforderun-gen an Aufgabe und Rolle der Fachkraft (siehe Anforderungsprofil, Anlage 3).Beide Aspekte machen, aufbauend auf dem Status Quo der bisherigen Ausbildung, insbesondere eine grund-legende didaktische Neuausrichtung ( vgl. Leitlinie 4) erforderlich.

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Leitlinie 3

Die Ausbildung hat das Ziel, die Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu befähigen, ihre Auf-gaben entsprechend dem weiterentwickelten Anforderungsprofil wahrnehmen zu kön-nen.

Veränderungen der wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen für die Betriebe sowie Konsequenzen aus den Entwicklungen zur Erwachsenendidaktik wird mit dem fortgeschriebenen Anforderungsprofil Rechnung getragen.

Zu den vielfältigen neuen Anforderungen zählen beispielsweise Wandlungs- und Verände-rungsprozesse in Folge

- von anstehenden Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Rückgang körperlicher Ar-

beit bei gleichzeitiger Zunahme vorwiegend geistiger Tätigkeit, mit zunehmender Leis-

tungsverdichtung, mit räumlicher und zeitlicher Flexibilisierung der Arbeit, mit Verände-

rungen in der Alterstruktur der Beschäftigten sowie mit neuen Informations- und Kom-

munikationstechnologien,

- dem Fehlen detaillierter Vorschriften und Normen bei vielen Problemkreisen,

- der wachsenden Bedeutung von Maßnahmen zum Erhalt der individuellen gesundheitli-

chen Ressourcen im Zusammenhang mit der Arbeit,

- des verstärkten Fokus auf die Integration von Sicherheit und Gesundheitsschutz in die

betriebliche Aufbau- und Ablauforganisation.

Hohe Bedeutung kommt dabei neben der Bildung interner und externer Netzwerke auch der Beachtung wirtschaftlicher Gesichtspunkte sowohl bei der Argumentation für den betrieblichen Nutzen als auch bei der Erarbeitung von Lösungsvorschlägen sowie der Dokumentation der Wirksamkeit der Tätigkeit von Fachkräften für Arbeitssicherheit zu.

Maßgeblich für die Aufgabenerfüllung der Fachkraft für Arbeitssicherheit ist nach dem Anforde-rungsprofil die Entwicklung von Handlungskompetenz, um bereichsbezogen als Management-beauftragter ohne Weisungsbefugnis und Generalist in allen Fragen der Sicherheit und des Ge-sundheitsschutzes bei der Arbeit je nach Ausgangsqualifikation (d. h. insbesondere beruflicher Qualifikation und Berufserfahrung nach ASiG und DGUV Vorschrift 2) handeln zu können. Des weiteren soll die Fachkraft für Arbeitssicherheit über die Kompetenz zum selbstorganisierten Lernen verfügen.

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Leitlinie 4

Grundlagen des erwachsenengerechten didaktischen Konzepts sind:

Arbeitsweltbezogene Vorgehensweise

Kompetenzorientierung

Aktiver, durch den Lerner selbstgesteuerter Prozess des Lernens

Das didaktische Konzept wird wie bisher mit einem Blended Learning System3 umge-setzt.

Die Ausbildung der Fachkräfte für Arbeitsicherheit orientiert sich an den didaktischen Leitlinien, die aktuellen Erkenntnissen der Erwachsenendidaktik gerecht werden. Danach ist für die Quali-fikation einer Fachkraft für Arbeitssicherheit entscheidend, was sie am Ende der Ausbildung hinsichtlich ihrer Handlungskompetenz tatsächlich kann (Outcome-Ansatz). Es müssen Fähig-keiten und Fertigkeiten erworben werden, die die Fachkraft für Arbeitssicherheit in die Lage versetzen, die sich stets ändernden und immer komplexer werdenden Aufgaben des betriebli-chen Arbeitsschutzes wahrnehmen und Probleme lösen zu können.

Für die Qualifizierung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit ist die Orientierung an den Bedürf-nissen der Arbeitswelt sowie an deren Wertschöpfungsprozessen von grundlegender Bedeu-tung. Dazu gehört, dass sich die Ausbildung an dem bei den angehenden Fachkräften voraus-setzbaren Kompetenzprofilen orientiert. Sie muss konsequent darauf ausgerichtet sein, im Er-gebnis einer Fachkraft für Arbeitssicherheit zu ermöglichen, ihre Kompetenzen zu entwickeln, um ihre Rolle als Berater und Unterstützer des Unternehmens auch zukünftig wirksam ausfüllen zu können. Dazu muss sie insbesondere in der Lage sein, sowohl interne und externe Netzwer-ke zu nutzen, als auch sich selbstverantwortlich und selbstorganisiert weiter zu qualifizieren. Dies umfasst auch den Aspekt des lebenslangen Lernens.

Zentraler Ansatz ist die kompetenzorientierte Ausrichtung der Ausbildung, d.h. aufbauend auf die berufliche Qualifikation und Berufserfahrung die Fähigkeit zu schaffen, komplexe Probleme in der Praxis kreativ, selbstorganisiert und erfolgreich zu tun. Hier handelt es sich um eine Fort-entwicklung von der eher lernzielorientierten Ausbildung hin zu einem aktiven, von dem Lerner selbstgesteuerten Prozess des Lernens. Dies setzt zweierlei voraus

1. eine regelmäßige Selbsteinschätzung hinsichtlich des bereits Erreichten.

2. die Dozenten unterstützen unter Nutzung der Möglichkeiten des blended Learnings als

praxiserfahrene Lernberater und -begleiter die angehenden Fachkräfte, die benötigten

Kompetenzen so eigenverantwortlich wie möglich zu entwickeln und damit ihren Ausbil-

dungserfolg zu erhöhen.

3 Als Blended Learning System wird die Kombination vom selbstgesteuerten Lernen und Präsenzlernen

bezeichnet.

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Der kompetenzorientierte Ansatz ist auch Grundlage für den von der europäischen Kommission vorgeschlagenen europäischen Qualifikationsrahmens (EQR), der durch den Deutschen Quali-fikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR) national umgesetzt werden soll. Für diese Ent-wicklungen muss die Ausbildung der Fachkräfte für Arbeitssicherheit offen sein.

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Leitlinie 5

In Lernerfolgskontrollen werden die Kompetenzen überprüft, die für ein erfolgreiches Handeln im Betrieb erforderlich sind.

Organisation und Durchführung der Lernerfolgskontrollen erfolgt nach bundeseinheitli-chen Qualitätsstandards. Die Bewertung basiert auf bundeseinheitlichen Kriterien.

Die Dokumentation des Kompetenzerwerbs durch Lernerfolgskontrollen ist sowohl für den Ler-nenden als auch für den Dozenten (Lernberater, -begleiter) von zentraler Bedeutung. Sie er-möglichen eine bedarfsgerechte Nachsteuerung.

Die Durchführung von Lernerfolgskontrollen nach bundeseinheitlichen Qualitätsstandards, ein-schließlich bundseinheitlicher Bewertungskriterien, ist Maßstab für die Wirksamkeit der Ausbil-dungsmaßnahmen und trägt gleichzeitig zu ihrer Qualitätssicherung bei.

Gegenstand der Lernerfolgskontrollen ist neben der Feststellung, ob das Wissen und die Fer-tigkeiten in ausreichendem Maße vorhanden sind, insbesondere der Nachweis, ob der Teil-nehmer entsprechend seiner Ausgangsqualifikation und dem Stand seiner Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit im Unternehmen rollen- und anforderungsgerecht sowie erfolg-reich handeln kann.

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Leitlinie 6

Die Ausbildung unterliegt einer kontinuierlichen Qualitätssicherung auf der Grundlage des Qualitätsrahmenmodells für die Präventionsdienstleistung Qualifizierung.

Im Qualitätsrahmenmodell für die Qualifizierungsarbeit ist das gemeinsame Qualitätsverständ-nis aller gesetzlichen Unfallversicherungsträger abgebildet. Es umfasst neben dem gemeinsa-men Qualitätsverständnis auch Qualitätsstandards für ihr pädagogisches und organisatorisches Handeln bei diesem Präventionsangebot.

Die Qualitätssicherung betrifft insbesondere die Entwicklung und die kontinuierliche Verbesse-rung/Aktualisierung sowie die Durchführung der Ausbildung.

Zur Qualitätssicherung werden Methoden des Qualitätsmanagements angewendet.

Die Qualifizierungsziele, die im Rahmen des Erwerbs der Fachkunde erreicht werden müssen, und die Qualitätsstandards sind verbindlich.

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Anlage 2

Didaktische Leitlinien

für die zukünftige Qualifizierung

von

Fachkräften für Arbeitssicherheit

Ausschuss Aus- und Weiterbildung Beirat Didaktik

Albers, Karin ­ VBG ­ Leiterin des Beirats Didaktik Hundeloh Dr., Heinz ­ UK Nordrhein­Westfalen ­ stellvertretender Leiter des Beirats Didaktik

Bürkert, Ulrich ­ BG Rohstoffe und chemische Industrie Eisenhauer, Thomas ­ BG Nahrungsmittel und Gaststätten

Fontaine, Elke ­ UK Nord Schleswig­Holstein Hamburg Fuhrmann, Hans­Jochem ­ BG der Bauwirtschaft

Göbel, Reinhard Maschinenbau­ und Metall ­ BG, Hütten­ und Walzwerk BG Hildebrandt­Dommel Dr., Bärbel ­ BG Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege

Honrath, Beate ­ BG Handel und Warendistribution Jäckel, Ina ­ UK Post und Telekom

Richters, Sabine ­ DGUV Schreiber­Costa, Sabine ­ BG Rohstoffe und chemische Industrie

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Ungerer, Pia ­ UK Hessen Zipperer, Reinhard ­ Institut für Arbeit und Gesundheit der DGUV

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Vorbemerkung

Die didaktischen Leitlinien zur Weiterentwicklung der Qualifizierung der Fachkräfte für Arbeit-sicherheit basieren auf einer Analyse des gegenwärtigen wissenschaftlichen Dis-kussionsstandes, wie Lernen in der Erwachsenenbildung zukunftsfähig und nachhaltig ge-staltet werden kann. Zwei Aspekte spielen dabei eine besondere Rolle. Zum einen gewinnt die Entwicklung der Fähigkeit, komplexe Probleme in der Praxis kreativ und selbstorganisiert lösen zu können als Qualifizierungsziel (sog. Kompetenzansatz) zunehmend an Bedeutung, während die isolierte Wissens- und Fähigkeitsvermittlung weniger wichtig wird. Zum anderen ist heute in der Didaktik anerkannt, dass im Rahmen von Qualifizierung die Unterstützung ei-nes selbstverantwortlichen Lernens zur Weiterentwicklung der Kompetenzen im Mittelpunkt stehen sollte.

Zentraler Ansatz der didaktischen Leitlinien ist die Kompetenzorientierung. Die bisherige Lehrpraxis wird fortentwickelt hin zu einem verstärkt aktiven, selbstgesteuerten Prozess des Lernens. Hiermit einher geht eine Rollenerweiterung der Dozenten. Sie sollen weniger Vor-tragende sondern mehr Berater für ein eigenaktives, selbstgesteuertes Lernen sein und dies durch die Auswahl der Methoden und Medien unterstützen. Dieser Ansatz ergänzt die Me-thoden der bisherigen Lehrpraxis, wie z.B. Vortrag mit Rückfragen und Diskussion, so dass die Anschlussfähigkeit zur bisherigen Ausbildung gewahrt ist.

Der Kompetenzansatz entspricht den sich zur Zeit abzeichnenden europäischen Entwicklun-gen zur Vergleichbarkeit nationaler Bildungsabschlüsse, insbesondere dem von der europäi-schen Kommission vorgeschlagenen europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) und der derzeitigen Umsetzung in einem Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR).

Die didaktischen Leitlinien müssen im Hinblick auf die zu erwerbenden (Teil-) Kompetenzen konkretisiert werden, um auf dieser Basis Lernziele und Lernarrangements zu konzipieren.

Mai 2010

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1. Leitlinie:

Kompetenzorientierung bei der Gestaltung der Qualifizierung

Ziel der Qualifizierung der Fachkräfte für Arbeitssicherheit ist die Erweiterung und Aneignung der Kompetenzen, die für die Erfüllung des Rollen- und Anforderungsprofils erforderlich sind. Lernziele sind demzufolge lediglich Zwischenschritte auf dem Weg des Kompetenzauf-baus und müssen für die einzelnen Präsenz- und Selbstlernphasen ausgehend von den vor-handenen und den erforderlichen Kompetenzen abgeleitet werden. Im Fokus steht also immer die Frage: Hat der Teilnehmer die erforderlichen fachlichen, methodischen, sozialen und per-sonalen Kompetenzen, um als Fachkraft im Unternehmen rollen- und anforderungsgerecht handeln zu können (Performanz) und dies auch erfolgreich zu tun (outcome). Entschei-dend hierfür ist, zu Beginn der Qualifizierung das vorhandene Kompetenzniveau zu be-rücksichtigen und den Teilnehmer von Anfang an aktiv und reflexiv an seiner Kompetenzer-weiterung verantwortlich teilhaben zu lassen, z.B. durch Förderung und Nutzung realisti-scher Einschätzungen des jeweiligen Kompetenzniveaus sowie der Selbstlernkompetenz. Daraus kann am Ende der Ausbildung auch der Bedarf an Fortbildungen abgeleitet werden.

Die Aneignung der vier Kernkompetenzen erfolgt in Kombinationen unterschiedlicher Aneig-nungsformen (Lernarrangements) wie z.B. Präsenzlernen, Projektlernen, Selbstlernen, kol-laboratives Lernen4. Sie sind praxis- und lebensweltorientiert und vernetzen inhaltlich-fachliches, methodisch-strategisches, sozial-kommunikatives und emotional-affektives Ler-nen miteinander. Damit wird erreicht, dass die Fachkraft die erforderliche Generalistenrolle z.B. bei der Beratung zum Gestalten von Arbeitssystemen und von Arbeitsschutzmanage-mentsystemen gegenwärtig und zukünftig erfüllen kann.

Am Beispiel der Gefährdungsbeurteilung bedeutet vernetzter Kompetenzerwerb:

Der Teilnehmer erweitert seine Fachkompetenz, Wissen über unternehmens- bzw. bran-chenspezifische Gefährdungen und Belastungen zu generieren.

Der Teilnehmer erweitert seine Methodenkompetenz, eine Gefährdungsbeurteilung vorbereiten und durchführen zu können sowie situationsgerechte Problemlösungsstrategien zu ent-wickeln.

Der Teilnehmer erweitert seine Sozialkompetenz, bei der Durchführung der Gefähr-dungsbeurteilung und der Umsetzung von Lösungsstrategien mit Partnern zu kooperie-ren.

Der Teilnehmer erweitert seine Personalkompetenz, sich und andere Partner zum enga-gierten Tätigsein zu motivieren und die anstehenden Aufgaben sorgfältig und verantwor-tungsvoll zu erledigen.

Die Aneignung einer solchen Handlungskompetenz für die Durchführung einer Gefähr-dungsbeurteilung muss integriert erfolgen, z.B. in Projektarbeit.

Für die Ausrichtung der Dozententätigkeit bedeutet dies, dass nicht die Vermittlung fachli-chen Wissens und fachlicher Fertigkeiten im Mittelpunkt der Qualifizierung steht, sondern die zielgerichtete Unterstützung des vernetzten Kompetenzerwerbs innerhalb unterschiedlicher Ler-narrangements. Die Gesamtkonzeption der Qualifizierung geht nicht von der Frage aus: Was könnte man alles machen? Sondern: Für welches Anforderungsprofil ist zu lernen? Durch

4 Beim kollaborativen Lernen werden Arbeitsaufgaben permanent zusammen in einer Gruppe bearbeitet.

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welche Inhalte, Methoden, Medien, Anregungen, Reflexionen kann der Dozent den Lernen-den bei der Aneignung der erforderlichen Kompetenzen unterstützen? Um die damit verbun-denen Anforderungen erfüllen zu können, muss der Dozent verstärkt die Rolle des Lernbera-ters bzw. Lernprozessbegleiters wahrnehmen.

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2. Leitlinie:

Selbstverantwortliches Lernen durch Orientierung an der Ermöglichungsdidaktik

Didaktik vermittelt zwischen der Sachlogik des Inhalts und der Soziologik und Psychologik des Lernenden. Zur Sachlogik gehört in der Qualifizierung der Fachkräfte für Arbeitssicherheit die Kenntnis der Strukturen und Zusammenhänge der Thematik „Sicherheit und Gesundheits-schutz“ in Bezug auf das Tätigwerden als Fachkraft, zur Soziologik das Eingebundensein der Fachkräfte in den sozialen Kontext insbesondere der Unternehmen in Hinblick auf das Anfor-derungsprofil, zur Psychologik die Berücksichtigung der Persönlichkeit, insbesondere der Lern- und Motivationsstrukturen der angehenden Fachkräfte..

Die Ermöglichungsdidaktik fördert die Kompetenzerweiterung. Sie ermöglicht es den angehen-den Fachkräften ausgehend von den vorhandenen Kompetenzen und unterstützt durch die Dozenten als Lernberater die benötigten Kompetenzen so selbstverantwortlich wie möglich zu entwickeln. Sie fordert ein Lernen, das vier Aktivitäten umfasst:

Die Teilnehmer eignen sich aktiv neue Kompetenzen an, sie erleben ihren Kompetenzzuwachs schon während der Qualifizierung, sie wenden die neuen Kompetenzen beispielhaft in Übungssituationen an und reflektieren deren Tragfähigkeit für die Praxis sowie ihren eigenen Beitrag dazu.

Für das erfolgreiche Tätigwerden als Fachkraft ist insbesondere auch eine positive Haltung zum Arbeitsschutz erforderlich. Sie ist nicht Ergebnis spezifischer fachlicher Kompetenzen, sondern Ausdruck einer Persönlichkeit, die in der Lage ist, eigenes Verhalten zu reflektieren und motiviert ist, im Arbeitsschutz kooperativ und wirkungsorientiert zu handeln. Dies muss während der gesamten Qualifizierung an passenden Beispielen integriert thematisiert und geübt werden. Kooperatives bzw. kollaboratives Lernen5 sowie Lernen mit Möglichkeiten zu Perspektivwechseln und Reflexionsphasen spielen daher in der Qualifizierung eine große Rolle. Haltungen zum und grundsätzliche Verständnisse von Arbeitsschutz (Modelle) sind des-halb integrative Lernbestandteile, die fließend und wiederholt während der gesamten Qualifi-zierung thematisiert und an praktisch bedeutsamen Beispielen erworben werden.

Insgesamt orientiert sich die Qualifizierung der Fachkräfte für Arbeitssicherheit an folgenden didaktischen Grundprinzipien:

Kompetenzorientierung:

- Lernen ist Kompetenzwicklung.

- Für die Kompetenzerweiterung und den Lernprozess insgesamt ist die Selbstverantwor-tung der Teilnehmer wesentlich.

Zielgruppen- und Teilnehmerorientierung:

- Das Soll-Kompetenzprofil knüpft an das Anforderungs- und Rollenprofil sowie an Bil-dungsvoraussetzungen und den vorhandenen Kompetenzen der Zielgruppe an.

- Die Gestaltung der einzelnen Qualifizierungssequenzen erfolgt praxis- und anwen-dungsorientiert und orientiert sich an den Interessen der Teilnehmer.

5 Kooperatives Lernen: Arbeitsaufgaben werden individuell bearbeitet und zum Schluss zusammengefügt; Kollabo-

ratives Lernen: Arbeitsaufgaben werden permanent zusammen in einer Gruppe bearbeitet.

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Erfahrungs- und Deutungsmusterorientierung:

- Die Qualifizierung knüpft an bekannten, vertrauten Deutungsmustern (Kontingenz)an und entwickelt alternative, erweiterte Deutungsmuster.

Inhaltsorientierung:

- Lernen erfolgt an praktisch relevanten, exemplarisch bedeutsamen Beispielen, die anschaulich dargestellt werden.

- Inhalte werden aktiv von den Teilnehmern „erschlossen“.

- Inhalte werden unter dem Aspekt der Personal- und Organisationsentwicklung be-handelt.

SPASS-Orientierung:

- Das Lernen erfolgt selbstgesteuert, produktiv-konstruierend, aktivierend, situations-bezogen, sozial.

Sinnen-Orientierung:

- Im „vierdimensionalen“ Lernen (Aneignen, erleben, umsetzen, reflektieren) werden alle Sinne angesprochen; Emotionalität und Humor sind wesentliche Voraussetzungen für eine Integration von Neuem in das Kompetenzgefüge.

Praxis- und Handlungsorientierung:

- Die gemeinsame Arbeit an der Kompetenzerweiterung erfolgt so praxis- und bran-chennah wie möglich, sie sieht Anwendungs- und Umsetzungsübungen vor und thematisiert bereits den Transfer in den Betrieb.

- Während der gesamten Qualifizierung besteht ein erkennbarer Sinnbezug für das Handeln, die Rolle und Aufgaben der Fachkraft.

3. Leitlinie:

Arbeitsweltbezogene Vorgehensweise als Struktur bestimmendes Merkmal

Damit sich die angehende Fachkraft für Arbeitssicherheit die erforderliche Handlungskompetenz, d.h. Fachkompetenz, Methodenkompetenz, Sozialkompetenz und Personalkompetenz sowie deren Teilkompetenzen aneignen kann, ist eine arbeitsweltbezogene und integrative Vorge-hensweise im Rahmen der Qualifizierung erforderlich. Die Orientierung der gesamten Qualifizie-rungsstruktur an den Erfordernissen der Arbeitswelt sowie an deren Wertschöpfungsprozess ist ein Qualität bestimmendes Merkmal.

Insbesondere müssen in der Qualifizierung

- das Rollen- und Aufgabenverständnis (Haltung zu...)

- - die Inhalte der Tätigkeit; also das Gesamtspektrum der Gefährdungsfaktoren und gesundheitsfördernden Faktoren sowie der Aufgabenfelder Arbeitssystemgestaltung und Management

- die systematische (Handlungsschritte) und trotzdem problemlösungsorientierte Vorgehensweise einer Fachkraft

- die Selbstreflexion und das Lernen lernen

berücksichtigt werden. Das bedeutet, dass sich der Ablauf der Qualifizierung an der Bewälti-gung der komplexen Aufgaben und Probleme in der Praxis orientiert und nicht an künstlich isolierten Wissensgebieten zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz .

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Das Handeln der Fachkraft im Wertschöpfungsprozess dient also als „roter Faden“ der didakti-schen Aufbereitung. Inhalte einzelner Fachgebiete und / oder Kompetenzbereiche werden dort vertieft, wo sie verstärkt benötigt werden. Die Vertiefung erfolgt jedoch nur soweit, wie sie für die Rolle einer Fachkraft als Generalist erforderlich sind. Dementsprechend sind bei einzel-nen Fachgebieten zum Teil erhebliche Abstriche zu machen – auch um die Qualifizierung nicht zu überfrachten.

Da das Erreichen der Handlungskompetenz wesentlich von der Selbstverantwortung des Lerners abhängt, muss der „rote Faden“ während der Qualifizierung immer wieder mit den angehenden Fachkräften reflektiert werden. Die Struktur muss dabei so offen sein, dass der Qualifizierungsablauf auch das Ergebnis der Selbstreflexion zum jeweils bereits erreichten Kompetenzprofil im Verhältnis zu dem für das Handeln der Fachkraft erforderlichen Kompe-tenzprofil berücksichtigt. Darüber hinaus ist es aber auch zwingend erforderlich, dass der Kompetenzerwerb durch Lernerfolgskontrollen dokumentiert wird .

Zu einer realistischen Selbsteinschätzung des vorhandenen und möglichen Kompetenzprofils gehört auch, dass sich die angehende Fachkraft vor der Qualifizierung mit dem künftigen Anfor-derungsprofil auseinandersetzt und sich gemeinsam mit ihrem Arbeitgeber bewusst für die Qualifi-kationsmaßnahme entscheidet.

Die Qualifizierung selbst beginnt mit einem Ist-Soll Abgleich des vorhandenen mit dem ange-strebten Kompetenzprofil. Ein solcher Abgleich ermöglicht eine passgenauere Ausbildung .

Betriebsspezifische Belange können den Erwerb eines modifizierten Kompetenzprofils erfor-derlich machen (Rolle als Spezialist). Die Qualifizierung kann diese Erfordernis nicht in vollem Umfang gewährleisten. Da sie aber den Teilnehmer befähigt, das erworbene Kompetenzpro-fil zu reflektieren und die noch fehlenden Kompetenzen am Ende der Qualifizierung zu identifi-zieren, und ihn außerdem befähigt, selbstverantwortlich und selbstorganisiert zu lernen, schafft sie die wesentlichen Grundlagen hierfür.

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4. Leitlinie:

Auswahl vom Methoden und Medien, die das aktive, durch den Lerner selbstgesteu-erte Lernen unterstützen

Die Orientierung der Qualifizierung der Fachkräfte für Arbeitssicherheit an der Ermögli-chungsdidaktik und an der Problem- und Kompetenzorientierung hat auch eine veränderte Lehr-Lernkultur zur Folge, die sich vor allem durch ein stärker selbstgesteuertes und selbst-verantwortliches Lernen der Teilnehmenden auszeichnet. Wesentlich ist, dass die Fachkräfte in die Lage versetzt werden, auch nach der Qualifizierung eigenständig für die sich ständig wandelnden Anforderungen der Arbeitswelt weiter zu lernen. Nach den Ergebnissen der Lernforschung eignet sich der Lernende die Inhalte verstärkt selber aktiv an, d.h. er

– wählt bewusst und unbewusst aus dem Dargebotenen aus,

– baut an die vorhandenen Kompetenzen an, die bei jedem unterschiedlich sind,

– gewichtet das Neue nach den Situationen, aus denen er kommt und in die er wieder zurückgekehrt.

Damit verändert sich auch die Rolle der Dozenten: Sie müssen zunehmend Lernberater, -begleiter und -arrangeure sein. „Lehren“ vor diesem Hintergrund heißt vor allem, anregende Lernbedingungen und Lernräume zu schaffen. Somit gewinnt auch die Auswahl der Metho-den und Medien einen zentralen Stellenwert für die Qualität der Lernergebnisse (learning Outcomes). Zentral deshalb, weil sowohl die konsequente methodische Verzahnung von Aneignungs-, Erlebens-, Anwendungs- und Reflexionsphasen als auch die Auswahl lerner- und situationsgeeigneter Methoden und Medien die gewünschte Kompetenzaneignung we-sentlich unterstützen.

Geeignet für ein selbstverantwortliches Lernen sind vor allem solche Methoden, die selbst-gesteuerte, produktiv-konstruierende, aktivierende, situationsbezogene und soziale Lernpro-zesse ermöglichen, die ein Lernen mit allen Sinnen unterstützen und somit das lebenslange Lernen fördern. Einfache und komplexe Methoden, die diese Kriterien erfüllen, sind z.B.: Projektarbeit, Planspiel, Problem basiertes Lernen, Rollenspiel, Fallmethode, Erkundung, Gruppenarbeit, Mind Mapping, szenische Darstellungen, Meta-Plan oder Stationslernen, das Lernen mit Leittexten und Selbstlernmedien. Auch tradierte dozentenorientierte Metho-den, wie z.B. der Lehrvortrag, können Bestandteil einer Qualifizierung sein – vor allem dann, wenn die Lerner die Gelegenheit erhalten, den betreffenden Dozenteninput mehrstufig und eigenständig zu erschließen und methodisch variantenreich zu verarbeiten (z.B. beim Lehr-vortrag durch Mitschreiben – Klärungsrunde in Kleingruppen - evtl. Nachschlagen in Fachbü-chern - Strukturmuster/„Spickzettel“ entwickeln- Probevorträge in Tandems halten - Vorträge nach Los im Plenum präsentieren - Frage-Antwort-Kärtchen zum Lehrvortrag entwickeln).

Vor allem „Blended Learning“ - Arrangements sind hervorragende Möglichkeiten, die Qua-lifizierung der Fachkräfte für Arbeitssicherheit lerner- und kompetenzorientiert zu gestalten. „Blended-Learning“ kombiniert die jeweiligen Vorteile des selbstverantwortlichen Lernens in Präsenz und über E-learning.

Das E-learning bietet ein großes Potential im Rahmen einer lernerzentrierten Qualifizie-rung, da es orts- und zeitunabhängig selbstorganisiertes und selbstverantwortliches Lernen ermöglicht sowie insbesondere die Kommunikations- und Medienkompetenz stärken kann. Al-lerdings muss beim Einsatz internetgestützter Methoden im Sinne einer neuen Lernkultur darauf geachtet werden, dass auch hier der projektorientierte und explorative Ansatz im Sin-ne des vierdimensionalen Lernens vorherrscht. Dabei sollte das elektronische Lernen so konzipiert sein, dass es das soziale und kollaborative Lernen mit z.B. selbst gewählten Lernpartnern fördert (z.B. mit Foren, virtuellen Seminarräumen, Wikis und weiteren Anwen-dungen des web 2.0). Ein E-Moderator unterstützt den Lernprozess der Gruppe und der

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einzelnen Teilnehmer aktiv. Dessen Tätigkeit würde sich von der zurzeit angebotenen tutoriel-len Betreuung insofern unterscheiden als es keine individuelle Lernbetreuung wäre, sondern der Moderator via Internet den Lernprozess der gesamten Gruppe aktiv moderiert und ggf. Hilfen bei der Selbststeuerungsfähigkeit und Selbstreflexion anbietet. Dabei kommt es da-rauf an, dies so zu organisieren, dass den Teilnehmern ausreichender Freiraum bei der zeit-lichen und örtlichen Gestaltung bleibt. Gleichzeitig muss natürlich ein technischer Support ebenfalls gewährleistet werden.

Die Bearbeitung der E-Anteile und somit die Beteiligung an den E-Learning-Phasen sollte nicht nur auf die Selbstmotivation der Teilnehmer setzen, sondern sich auch in der Struktur der Quali-fizierung, der Prüfungsordnung und somit den Lernerfolgskontrollen widerspiegeln. Die Lern-erfolgskontrollen sollten in der Form auf das Ziel der Kompetenzerweiterung abgestimmt wer-den und die E-Learning-Phasen ausdrücklich einbeziehen. Dies kann z.B. geschehen, indem eine bestimmte Anzahl und Güte von Beiträgen in Diskussionsforen oder bestimmte Beiträge in Wikis oder schriftliche Berichte zu problemorientierten und arbeitsfeldbezogenen Fragestellun-gen eingefordert werden.

Neben dem Internet sind im Rahmen der .Qualifizierung vor allem solche Medien einzuset-zen, die ebenfalls das eigenständige Lernen einfordern und das lebenslange Lernen fördern. Hierzu zählen der Großteil der Informations- und Kommunikationsmedien und somit der Print- und audiovisuellen Medien. Auch hier gilt es, an die häufig informellen Lerngewohnheiten der Teilnehmer anzuknüpfen.

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Anlage 3

Aufgabenprofil

der Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Aufgabe Beispiele

Unterstützung der Unternehmensführung bei der Beschaffung technischer Ar-beitsmittel und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen

Unterstützung der Unternehmensführung bei der Beschaffung technischer Arbeitsmittel

- Analyse des Arbeitssystems und objektorientierte Gefährdungsermittlung, mögliche Wechselwirkun-gen zu anderen Teilen des Arbeitssystems prüfen; geeignete Dokumentation

- Zusammenarbeit mit anderen Beteiligten z. B. Betroffene, Betriebsarzt und Behörden, Brandschutz, Abfall-wirtschaft, Umweltschutz)

- Bewertung des Analyseergebnisses

- Unterstützung bei der Erstellung eines Lasten-/Pflichtenheftes

Anforderungsprofil an das techni-sche Arbeitsmittel/Normen und Vorschriftenrecherche

- Informationsbeschaffung: Marktanalyse / Praxiser-fahrungen /Lösungsalternativen suchen

- Unterstützung bei der Prozessgestaltung der Be-schaffung

- Unterstützung des Entscheidungsprozesses auch unter Berücksichtigung des Kosten-Nutzen Verhält-nisses sowie der Folgekosten

- Unterstützung bei der Abnahme, insbesondere

Überprüfung der sicherheitstechnischen Eigen-schaften des gelieferten Arbeitsmittels

Mitgelieferte Dokumentation

- Ermittlung eventueller neuer, durch das neue tech-nische Arbeitsmittel hervorgerufener, Gefährdungen

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Aufgabe Beispiele

- Unterstützung bei der Einrichtung festgelegter ar-beitsschutzrelevanter Arbeitsbereiche,

z.B. Lärmbereiche, Bewegungs-räume von Maschinen, Ex-Zonen, Druckentlastungsflächen im tertiä-ren Ex-Schutz, Behälter und enge Räume, etc

- Unterstützung bei der Auswahl und Beschaffung zu-sätzlicher sicherheitstechnischer Arbeitsmittel ein-schließlich geeigneter PSA

- Unterstützung bei der Ermittlung von Prüffristen

- Beratung beim Finden arbeitsschutzbezogener Prüfkriterien und Erstellen von Prüfkonzepten

- Überprüfung der Maßnahmen auf Wirksamkeit und Umsetzung eventueller Erkenntnisse unter dem Blickwinkel des Arbeitsschutzes

- Unterstützung bei der Erstellung von Dokumentatio-nen und der Erfüllung von Meldepflichten

Dokumentation der eigenen Ar-beit, zu Vorschlägen an Unter-nehmer, zur Inanspruchnahme der Einsatzzeiten, zu speziellen For-derungen etc.

Unterstützung der Unternehmensführung vor und bei der Einführung von Arbeitsverfah-ren

- Analyse des Arbeitssystems und ablauforientierte Gefährdungsermittlung, mögliche Wechselwirkun-gen zu anderen Teilen des Arbeitssystems prüfen, vorhandene Managementsysteme beachten; geeig-nete Dokumentation

Hinweis: Anhand von Modellen komplexe Arbeitssysteme analy-sieren und bewerten (z.B. Unter-stützung bei der Durchführung von systematischen Sicherheitsbe-trachtungen – PAAG/HAZOP-Verfahren)

- Zusammenarbeit mit anderen Beteiligten z. B. Betroffene, Betriebsarzt und Behörden, Brandschutz, Abfall-wirtschaft, Umweltschutz

- Informationsbeschaffung: Einschlägige Regelungen ermitteln, Praxiserfahrungen einholen

z.B. Normen

- Bewertung des Analyseergebnisses

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Aufgabe Beispiele

- Unterstützung bei der Erstellung eines Anforde-rungsprofils (Lasten-/Pflichtenheftes)

- Mitwirkung bei der Suche nach Lösungsalternativen

- Unterstützung bei der Prozessgestaltung

- Unterstützung bei der Schaffung geeigneter Organi-sation und Integration in die Führungstätigkeit

Insbesondere: Integration in Ab-lauforganisation und Unterneh-mensführung, Ressourcenbereit-stellung, Sicherung der Mitarbei-terbeteiligung, Informations- und Kommunikationswege, ständiger Verbesserungsprozess

- Unterstützung bei der Einbindung in vorhandene Managementsysteme (Schnittstellen)

- Unterstützung des Entscheidungsprozesses auch unter Berücksichtigung des Kosten-Nutzen Verhält-nisses sowie der Folgekosten

- Unterstützung bei der Abnahme, insbesondere

Überprüfung der Arbeitsschutzaspekte

Mitgelieferte Verfahrensbeschreibungen

Unterstützung bei der Einführung

Unterstützung bei der Arbeitsgestaltung Unterweisungssystem, Verhal-tensregelungen, Qualifizierungs-maßnahmen etc.

Ermittlung eventueller neuer, durch Wechselwirkun-gen mit dem neuen Arbeitsverfahren hervorgerufe-ner, Gefährdungen

Unterstützung bei der Einrichtung festgelegter ar-beitsschutzrelevanter Arbeitsbereiche

z.B. Lärmbereiche, Bewegungs-räume von Maschinen, Ex-Zonen, Druckentlastungsflächen im tertiä-ren Ex-Schutz, Behälter und enge Räume, etc.

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Aufgabe Beispiele

- Unterstützung bei der Auswahl und Beschaffung zu-sätzlicher sicherheitstechnischer Arbeitsmittel ein-schließlich geeigneter PSA

- Überprüfung der Maßnahmen auf Wirksamkeit und Umsetzung eventueller Erkenntnisse unter dem Blickwinkel des Arbeitsschutzes

- Mündliche oder schriftliche Information des Unter-nehmers

- Unterstützung bei der Erstellung von Dokumentatio-nen und der Erfüllung von Meldepflichten

Dokumentation der eigenen Ar-beit, zu Vorschlägen an Unter-nehmer, zur Inanspruchnahme der Einsatzzeiten, zu speziellen For-derungen etc.

Unterstützung der Unternehmensführung bei der Einführung von Arbeitsstoffen

- Analyse des Arbeitssystems und Gefährdungser-mittlung entsprechend der speziellen Rechtsvor-schriften, mögliche Wechselwirkungen zu anderen Teilen des Arbeitssystems prüfen, vorhandene Ma-nagementsysteme beachten; geeignete Dokumen-tation

- Zusammenarbeit mit anderen Beteiligten z. B. Betroffene, Betriebsarzt und Behörden, Brandschutz, Abfall-wirtschaft, Umweltschutz

- Informationsbeschaffung: Ermittlung der Eigen-schaften Ermittlung einschlägiger Regelungen, Pra-xiserfahrungen einholen

z.B. Sicherheitsdatenblatt Stoffda-tenbanken), (Grenzwerte, mögli-che Tätigkeitseinschränkungen

- Bewertung des Analyseergebnisses

- Ggf. nach Lösungsalternativen suchen: Suche nach weniger gefährlichen Arbeitsstoff bzw. weniger ge-fährlichen Verwendungsform

- Unterstützung bei der Prozessgestaltung

- Unterstützung bei der Einführung: Ermittlung even-tueller mit der Einführung des neuen Stoffes neu entstandener Gefährdungen; Überprüfung der mit-gelieferten Dokumentation

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Aufgabe Beispiele

- Unterstützung bei der Einbindung in vorhandene Managementsysteme (Schnittstellen)

- Unterstützung des Entscheidungsprozesses auch unter Berücksichtigung des Kosten-Nutzen Verhält-nisses sowie der Folgekosten

- Abstimmung des Auftrages mit Einkäufer ggfls. Abstimmung mit Zulieferfir-ma

- Unterstützung bei der Erstellung eines Lagerkon-zeptes

- Unterstützung bei der Einrichtung festgelegter ar-beitsschutzrelevanter Bereiche

- Unterstützung bei der Auswahl und Beschaffung zu-sätzlicher Arbeitsschutzmaßnahmen einschließlich geeigneter PSA und der Festlegung von Hygiene-maßnahmen und Hautschutzmaßnahmen

- Überprüfung der Maßnahmen auf Wirksamkeit und Umsetzung eventueller Erkenntnisse

- Unterstützung bei der Dokumentation (z.B. Gefahr-stoffkataster)

- Mündliche oder schriftliche Information des Unter-nehmers

- Unterstützung bei der Erstellung von Dokumentatio-nen und der Erfüllung von Meldepflichten

Dokumentation der eigenen Ar-beit, zu Vorschlägen an Unter-nehmer, zur Inanspruchnahme der Einsatzzeiten, zu speziellen For-derungen etc.

Unterstützung der Unternehmensführung bei der sicherheitstechnischen Überprü-fung von Betriebsanlagen und technischen Arbeitsmitteln, insbesondere vor der Inbetriebnahme und von Arbeitsverfahren vor allem vor ihrer Einführung

Unterstützung der Unternehmensführung bei der sicherheitstechnischen Überprüfung von Betriebsanlagen und technischen Arbeitsmitteln insbesondere vor der Inbetrieb-nahme

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Aufgabe Beispiele

- Analyse des Arbeitssystems und objektorientierte Gefährdungsermittlung, mögliche Wechselwirkun-gen zu anderen Teilen des Arbeitssystems prüfen; geeignete Dokumentation

- Zusammenarbeit mit anderen Beteiligten z. B. Betriebsarzt und Behörden, Brandschutz, Abfallwirtschaft, Umweltschutz

- Bewertung des Analyseergebnisses

- Finden und Festlegen von (Schutz-) Zielen

- Unterstützung beim Finden von arbeitsschutzbezo-genen Prüfkriterien und der Erstellung von Prüfkon-zepten

Z.B. Anlässe, Zeitpunkte, Interval-le, Anforderungen befähigte Per-sonen etc. (Inhalte von Prüfkon-zept)

- Sicherheitstechnische Beratung in Planungsgesprä-che einbringen

- Unterstützung bei der Entwicklung von Lösungsal-ternativen und Aussprechen von Empfehlungen

auch unter Berücksichtigung von wirtschaftlichen Aspekten

- Unterstützung bei der Entwicklung von Schutzkon-zepten

- Prüfen der Mängelbeseitigung und Hinwirken auf die Wirksamkeit der realisierten Arbeitsschutzmaß-nahmen

- Unterstützung bei der Prozessgestaltung

- Arbeitsschutzbezogene Beratung bei der Planung, Ausführung und Instandhaltung von Maschinen, Be-triebsanlagen und Arbeitsstätten in eigenen Gebäu-den und Anmietungen.

Die Beratung kann schriftlich und mündlich erfolgen

- Unterstützung bei der Erstellung von Dokumentatio-nen und der Erfüllung von Meldepflichten

Dokumentation der eigenen Ar-beit, zu Vorschlägen an Unter-nehmer, zur Inanspruchnahme der Einsatzzeiten, zu speziellen For-derungen etc.

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Aufgabe Beispiele

- Schnittstelle zur Beraten der ggf. von Arbeitsschutz-Mängeln betroffenen Beschäftigten.

Unterstützung der Unternehmensführung bei der sicherheitstechnischen Überprüfung von Arbeitsverfahren insbesondere vor ihrer Einführung

- Analyse des Arbeitssystems und ablauforientierte Gefährdungsermittlung, mögliche Wechselwirkun-gen zu anderen Teilen des Arbeitssystems prüfen; geeignete Dokumentation

Hinweis: Anhand von Modellen komplexe Arbeitssysteme analy-sieren und bewerten (z.B. Unter-stützung bei der Durchführung von systematischen Sicherheitsbe-trachtungen – PAAG/HAZOP-Verfahren)

- Zusammenarbeit mit anderen Beteiligten (z. B. Be-troffene, Betriebsarzt und Behörden, Brandschutz, Abfallwirtschaft, Umweltschutz)

- Bewertung des Analyseergebnisses

- Überprüfung der (Schutz-) Ziele

- Unterstützung bei der Optimierung der Arbeits-schutzmaßnahmen und bei der Entwicklung von Lö-sungsalternativen und Aussprechen von Empfeh-lungen

auch unter Berücksichtigung von wirtschaftlichen Aspekten

- Prüfen der Mängelbeseitigung und Hinwirken auf die Wirksamkeit der realisierten Arbeitsschutzmaß-nahmen.

- Unterstützung bei der Prozessgestaltung

- Unterstützung bei der Weiterentwicklung des Arbeit-schutzes

Weiterentwicklung des Standes der Technik, der arbeitswissen-schaftlichen Erkenntnisse

- Mitwirkung in betrieblichen Besprechungen Z.B. Dienst- oder Arbeitsberatun-gen, Arbeitsschutzausschusssit-zungen, Teilnahme an Bebespre-chungen zu Veränderungen des Arbeitssystems etc.

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Aufgabe Beispiele

- Unterstützung bei der Erstellung von Dokumentatio-nen

Dokumentation der eigenen Ar-beit, zu Vorschlägen an Unter-nehmer, zur Inanspruchnahme der Einsatzzeiten, zu speziellen For-derungen etc.

Unterstützung der Unternehmensführung beim Erhalt der individuellen gesund-heitlichen Ressourcen im Zusammenhang mit der Arbeit

- Analyse von Arbeitssystemen zur Ermittlung ar-beitsplatzbezogener, gesundheitsbelastender Fak-toren

(in Zusammenarbeit mit dem Be-triebsarzt

- Zusammenarbeit mit den Beteiligten insbes. auch mit Personalabtei-lung

- Bewertung des Analyseergebnisses

- Festlegung der (Schutz-) Ziele

- Unterstützung bei der Festlegung und Optimierung der Arbeitsschutzmaßnahmen und bei der Entwick-lung von Lösungsalternativen und Aussprechen von Empfehlungen

auch unter Berücksichtigung von wirtschaftlichen Aspekten

- Beratung zu Auswirkungen der demographischen Entwicklung im Betrieb, lebensaltersabhängigen ge-sundheitlichen Belastbarkeiten, Stärken und Ein-schränkungen

in Zusammenarbeit mit dem Be-triebsarzt

- Beratung zur vorausschauenden ergonomischer Ar-beitsplatzgestaltung

Erhalt der Arbeitsfähigkeit bis ins späte Berufsleben (Personalent-wicklungskonzepte)

- Unterstützung bei der Wiedereingliederung BEM, Leistungsgewandelter Be-schäftigter

- Beratungen zur und Mitwirkung bei der betrieblichen Gesundheitsförderung

Die Beratung kann schriftlich und mündlich erfolgen

- Unterstützung bei der Erstellung von Dokumentatio-nen und der Erfüllung von Meldepflichten

Dokumentation der eigenen Ar-beit, zu Vorschlägen an Unter-nehmer, zur Inanspruchnahme der Einsatzzeiten, zu speziellen For-

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Aufgabe Beispiele

derungen etc.

Beratung der Unternehmensführung zur Optimierung der vorhandenen betriebli-chen Aufbau- und Ablauforganisation

- Analyse der betrieblichen Aufbau- und Ablauforga-nisation aus Sicht des AS+GS unter Berücksichti-gung rechtlicher Vorgaben

- Zusammenarbeit mit den Beteiligten

- Bewertung des Analyseergebnisses

- Unterstützung bei der Ableitung von Maßnahmen z.B. Erstellung von Vorschlägen zur Organisation

- Beratung beim KVP (auch durch betriebliches Vor-schlagswesen)

- Beratung in Bezug auf Personalmanagement (Per-sonalentwicklung)

- Beratung in Bezug auf Fremdfirmenmanagement Die Beratung kann schriftlich und mündlich erfolgen

- Beratung in Bezug auf Krisen- / Notfallmanagement Die Beratung kann schriftlich und mündlich erfolgen

- Unterstützung bei der Implementierung eines Ge-samtkonzepts zur Gefährdungsbeurteilung

- Beratung bei der Einführung eines AMS in die vor-

handene betriebliche Aufbau- und Ablauforgani-sation

- Mitwirkung in betrieblichen Arbeitsschutzgremien (insbesondere Arbeitsschutzausschuss)

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Aufgabe Beispiele

- Beratung in Bezug auf Kontakte zu außerbetriebli-chen Institutionen des Arbeitsschutzes

- Beratung zum Informationsmanagement) Unfälle, Berufskrankheiten, Bei-naheunfälle, arbeitsbedingte Ge-sundheitsgefahren

Meldewesen, Auswertung, Be-richtswesen

Die Beratung kann schriftlich und mündlich erfolgen

- Unterstützung bei der Dokumentation Dokumentation der eigenen Ar-beit, zu Vorschlägen an Unter-nehmer, zur Inanspruchnahme der Einsatzzeiten, zu speziellen For-derungen etc.

5. Beratung der Unternehmensführung zur Organisation und Durchführung der Beurteilung von Arbeitsbedingungen zur Vorbereitung, Gestaltung und Aufrecht-erhaltung sicherer, gesundheits- und menschengerechter Arbeitsysteme

Beratung der Unternehmensführung zur Organisation und Durchführung der Beurteilung von Arbeitsbedingungen zur Vorbereitung sicherer, gesundheits- und menschengerech-ter Arbeitsysteme

- Analyse der Arbeitssysteme

- Beurteilung der Analyseergebnisse

- Ableitung von Maßnahmen

- Abschätzung des Aufwandes für Maßnahmen

- Aufbereitung der Vorschläge zur Vorstellung

- für den Unternehmer

- Gespräch mit Unternehmer oder schriftlichen Be-richt abfassen

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Aufgabe Beispiele

- Verfolgung / Kontrolle der Wirksamkeit der Maß-nahmen

- Analyse und Auswertung des Unfall- und Berufs-krankheitengesehens

- Unterstützung bei der Erstellung von Dokumentatio-nen

Dokumentation der eigenen Ar-beit, zu Vorschlägen an Unter-nehmer, zur Inanspruchnahme der Einsatzzeiten, zu speziellen For-derungen etc.

Beratung der Unternehmensführung zur Organisation und Durchführung der Beurteilung von Arbeitsbedingungen zur Gestaltung sicherer, gesundheits- und menschengerechter Arbeitsysteme

- Analyse der Arbeitssysteme

- Beurteilung der Analyseergebnisse

- Ableitung von Maßnahmen

- Abschätzung des Aufwandes für Maßnahmen

- Aufbereitung der Vorschläge zur Vorstellung für den Unternehmer

- Gespräch mit Unternehmer oder schriftlichen Be-richt abfassen

- Verfolgung / Kontrolle der Wirksamkeit der Maß-nahmen

- Analyse und Auswertung des Unfall- und Berufs-krankheitengesehens

- Unterstützung bei der Erstellung von Dokumentatio-nen

Dokumentation der eigenen Ar-beit, zu Vorschlägen an Unter-nehmer, zur Inanspruchnahme der Einsatzzeiten, zu speziellen For-

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Aufgabe Beispiele

derungen etc.

Beratung der Unternehmensführung zur Organisation und Durchführung der Beurteilung von Arbeitsbedingungen zur Aufrechterhaltung sicherer, gesundheits- und menschenge-rechter Arbeitsysteme

- Analyse der Arbeitssysteme

- Ableitung von Maßnahmen

- Abschätzung des Aufwandes für Maßnahmen

- Aufbereitung der Vorschläge zur Präsentation für den Unternehmer

- Gespräch mit Unternehmer oder schriftlichen Be-richt abfassen

- Kontrolle der Wirksamkeit von Maßnahmen

- Analyse und Auswertung des Unfall- und Berufs-krankheitengesehens

- Analyse und Bewertung von Maßnahmen zur Ver-meidung arbeitbedingter Gesundheitsgefahren und Maßnahmen zur Gesundheitsförderung

- Unterstützung bei der Erstellung von Dokumentatio-nen

Dokumentation der eigenen Ar-beit, zu Vorschlägen an Unter-nehmer, zur Inanspruchnahme der Einsatzzeiten, zu speziellen For-derungen etc.

Untersuchung nach Ereignissen

- Ermittlung des tatsächlichen Sachverhalts

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Aufgabe Beispiele

- Dokumentation des Ereignisses

- Analyse und Auswertung der Ereignisse Feststellung von Ursachen von Gefahren und Gefährdungen

- Einbindung und Zusammenarbeit von bzw. mit an-deren Arbeitsschutzakteuren

- Ausarbeitung von Verbesserungsvorschlägen

- Gespräch mit Unternehmer und/oder schriftlichen Bericht abfassen

Beratung der Unternehmensführung bei der qualitativen und quantitativen Beur-teilung der Wirksamkeit von umgesetzten Arbeitsschutzmaßnahmen

- Einarbeitung in Sachverhalte Ermittlung des „tatsächlichen“ Sachverhalts

- Analyse und Beurteilung der Wirksamkeit der Maß-nahmen

- Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen

- Aufbereitung der Vorschläge zur Präsentation für den Unternehmer

- Gespräch mit Unternehmer oder schriftlichen Be-richt abfassen

- Analyse und Auswertung des Unfall- und Berufs-krankheitengesehens

- Analyse und Bewertung von Maßnahmen zur Ver-meidung arbeitbedingter Gesundheitsgefahren und Maßnahmen zur Gesundheitsförderung

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Aufgabe Beispiele

- Unterstützung bei der Erstellung von Dokumentatio-nen

Dokumentation der eigenen Ar-beit, zu Vorschlägen an Unter-nehmer, zur Inanspruchnahme der Einsatzzeiten, zu speziellen For-derungen etc.

Hinwirken auf ein sicherheits- und gesundheitsgerechtes Verhalten aller Beteilig-ten

- Kommunikation mit dem Unternehmer und Füh-rungskräften

- Feststellen von Mängeln

- Feststellen von positiven Gegebenheiten

- Aufbereiten und präsentieren von festgestellten Mängeln

- Aufbereiten und präsentieren von möglichen Maß-nahmen zur Beseitigung der Mängel

- Vorleben des sicherheits- und gesundheitsgerech-ten Verhaltens

- Hinwirken auf die Beseitigung der Mängel

- Verfolgen und Kontrolle der Beseitigung der Mängel

- Beraten zur Verhaltensprävention mit Darstellung des Ist- und Sollzustandes, Unterbreiten von Vor-schlägen zu Änderungen.

- Schulung von Führungskräften

- Arbeitsplatzbesichtigungen und Beratung vor Ort

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Aufgabe Beispiele

- Planung, Mithilfe, Organisation, Unterstützung bei betrieblichen oder überbetrieblichen Schwerpunkt-aktionen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz

- Hinwirken auf und Mitwirken bei Aufbau eines Un-terweisungssystem und der Durchführung von Un-terweisungen

- Hinwirken auf und Mitwirken bei Erstellen von Be-triebsanweisungen

- Hinwirken auf und Mitwirken bei Entwicklung von Verhaltensregeln

- Motivieren zum sicherheits- und gesundheitsgerech-tem Verhalten

- Hinwirken auf und Mitwirken bei Durchführen von Qualifizierungsmaßnahmen mit Arbeitsschutzbezug, spez. SB und Ersthelfer

- Beschäftigte über Unfall- und Gesundheitsgefahren, zum sicherheits- und gesundheitsgerechten Verhal-ten sowie über Sicherheits- und Schutzeinrichtun-gen informieren und aufklären

- Auf die Benutzung der PSA hinwirken

- Hinwirken auf Qualifizierung zu gesundheitsförderli-chem Arbeiten; entsprechende Bewältigungsstrate-gien

- Unterstützung bei Qualifizierungsmaßnahmen, (Un-terweisung und Erstellen von Betriebsanweisungen – Steht oben schon auf Seite 17 unten und Seite 18 oben!)

- Unterstützung bei der Erstellung von Dokumentatio-nen

Dokumentation der eigenen Ar-beit, zu Vorschlägen an Unter-nehmer, zur Inanspruchnahme der Einsatzzeiten, zu speziellen For-derungen etc.

- Einflussgrößen zur Förderung eines sicherheits- und gesundheitsgerechten Verhaltens suchen und ver-mitteln

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Aufgabe Beispiele

Beratung der Unternehmensführung bei der Verteilung des betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Anteils an der Grundbetreuung (sowie der Bestimmung des betriebsspezifischen Aufgaben und Betreuungsumfangs im Rahmen der Um-setzung der DGUV Vorschrift 2)

- Auswertung der Gefährdungsbeurteilung im Hinblick die im Betrieb vorliegenden Aufgaben der Sifa und des BA gemäß der DGUV Vorschrift 2

- Mithilfe bei der Ermittlung der Grundbetreuung

Festlegung des Betreuungsumfangs

Festlegung der Zeitanteile

- Mithilfe bei der Festlegung der erforderlichen be-triebsspezifischen Betreuung

Prüfung der Relevanz der Aufgabenfelder

Festlegung der Leistungen und des Personal-aufwandes

- Abstimmung mit dem Betriebsmediziner und mit dem Unternehmer

- Gespräch mit Unternehmer und schriftlichen Bericht abfassen

- Informieren und erläutern zur DGUV Vorschrift 2

- Unterstützung bei der Erstellung von Dokumentatio-nen

Dokumentation der eigenen Ar-beit, zu Vorschlägen an Unter-nehmer, zur Inanspruchnahme der Einsatzzeiten, zu speziellen For-derungen etc.

Allgemeine Beratung von Unternehmern, Führungskräften, Betrieblichen Interes-senvertretungen, Beschäftigten

- Beobachtung und Aufbereiten von Informationen zu Sicherheit und Gesundheit sowie deren Bereitstel-lung (z.B. in ASA)

- Erstellung einer geeigneten Darstellung des Sach-verhaltes

- Darstellung der betrieblichen Belange

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Aufgabe Beispiele

- - Regelmäßige Information zu unternehmensrele-vanten Änderungen von Rechtsgrundlagen im Ar-beits- und Gesundheitsschutz und Darstellung des Handlungsbedarfs

- Beantwortung von Anfragen

- Einbringen von Erkenntnisse und Anforderungen zum Arbeitsschutz in Besprechungen unterschied-lichster Art

- Information gegenüber Unternehmer zur Erfüllung der Einsatzzeit

- Beratung und Mitwirkung beim Erstellen von Be-triebsvereinbarungen,

- Gespräch mit Unternehmer oder schriftlichen Be-richt abfassen

- Unterstützung bei der Erstellung von Dokumentatio-nen

Dokumentation der eigenen Ar-beit, zu Vorschlägen an Unter-nehmer, zur Inanspruchnahme der Einsatzzeiten, zu speziellen For-derungen etc.

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Anlage 4

Anforderungen an die Lernplattform

Das individuelle Selbstlernen soll auf Basis einer onlinegestützten Lernplattform erfolgen. Sie muss mindestens gewährleisten

- das Angebote für den Wissenserwerb zur Verfügung gestellt werden können, z.B. in Form einer virtuellen Bibliothek

- ein Forum für den Austausch eingerichtet werden kann

- auf Lernmaterialien online Zugriff genommen werden kann (download)

- Aufgaben online bearbeiten werden können und downloadbar sind

- Links auf Zusatzmaterialien zur Vertiefung eingerichtet werden können

- eine Rückmeldemöglichkeit von Arbeitsergebnisse besteht

- Lerngruppen eingerichtet werden können (Einschränkungen der Teilnehmerkreise)

- ergonomische und nutzerfreundliche Gestaltung.

- einfache Pflegemöglichkeit der Inhalte besteht

- Möglichkeit der technischen und fachlichen Betreuung

- zukunftgerichtet erweiterbar ist

- Nutzbarkeit für Teilnehmer und Dozenten

- Möglichkeit eines schwarzen Bretts

- kompatibel sein mit den gängigen Betriebssystemen

- Zugriffsmöglichkeit für die UV-Träger

- nach Genehmigung Freischaltmöglichkeit für andere Ausbildungsträger

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Anhang 1

Konzeption für den Einsatz einer Lernplattform im Rahmen des internetgestützten Präsenzlernens in der zukünftigen Qualifizierung von Fachkräften für Arbeitssicherheit

Projektgruppe IT

Bartels, Sebastian VDSI / DEKRA Industrial GmbH Stuttgart Beyer, Karen VBG Hamburg Doorn van, Rolf IAG Dresden Krüger, Mathias BG HW München Nohdurft, Bernd BG Bau Hamburg Turinsky, Rudolf BG ETEM Düsseldorf Zilz, Ulrich BG M Nord Süd Mainz

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Vorbemerkung

Die vorliegende Konzeption beschreibt die Möglichkeiten und Funktionalitäten einer Lernplatt-form im Rahmen des Einsatzes in einer Blended Learning-Konzeption. Im Fokus steht hierbei der Einsatz in der weiter entwickelten Ausbildung der Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Bearbei-tet wurde der Themenbereich im Hinblick auf die Aufgabenstellung an die Projektgruppe:

"Erstellung eines Konzeptes, in dem die maßgeblichen technischen und organisatorischen Ge-sichtspunkte für ein internetgestütztes Präsenzlernen (Lernplattform) beschrieben sind. Hierbei sind auch die Möglichkeiten einer möglichst wirtschaftlichen Qualitätssicherung und Pflege zu berücksichtigen."

Aufgrund der genannten Aufgabenstellung wurden als Schwerpunkte der Konzeption die Berei-che Technik, Organisation, Qualitätssicherung und Pflege betrachtet. Die bereits vorliegenden didaktischen Leitlinien wurden von der Projektgruppe bei der Konzeptionserstellung hinsichtlich der die Lernplattform adressierenden Vorgaben analysiert. Die 4. Leitlinie zur Auswahl von Me-thoden und Medien benennt in diesem Kontext Anforderungen, die die Lernplattform betreffen. Insbesondere die Forderung nach Anwendungen des Web 2.0 eröffnet ein weites Feld an Funk-tionalitäten, die eine Lernplattform abdecken kann und muss.

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Inhaltsverzeichnis

1 Einsatz von Lernplattformen in der Aus- und Weiterbildung ..................................................... 109

1.1 LMS oder Lernplattform? .................................................................................................... 109

1.2 Funktionalitäten von Lernplattformen ................................................................................. 109

1.3 Teilnehmerverwaltung, Kursverwaltung, Rollen- und Rechtevergabe ................................ 110

1.4 Kommunikationswerkzeuge ................................................................................................ 111

1.5 Anwendungen des Web 2.0 im Zusammenhang mit E-Learning ....................................... 112

1.5.1 Paradigmenwechsel von der Information zur Kommunikation ..................................... 112

1.5.2 Einsatz von Wikis im Rahmen von Bildungsprozessen ............................................... 113

1.5.3 Weblogs als Lerntagebücher, Audio- oder Videoblogs ................................................ 114

1.6 Browserbasierte Darstellung von Lerninhalten ................................................................... 114

2 Lernplattform und Anwendungsszenarien ................................................................................. 116

2.1 Anwendungsszenarien im Rahmen der „Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit“ .. 116

2.2 Grundlegende technische und wirtschaftliche Aspekte ...................................................... 118

2.3 Kommunikationswerkzeuge und -möglichkeiten ................................................................. 120

2.4 Organisatorische Gesichtspunkte ...................................................................................... 120

3 Qualitätssicherung und Pflege im laufenden Betrieb ................................................................ 121

3.1 Qualitätsrahmenmodell ....................................................................................................... 121

3.2 Qualitätsanforderungen ...................................................................................................... 121

3.3 Pflege im laufenden Betrieb ................................................................................................ 122

4 Rechtliche Aspekte zur Einführung und zum Betrieb einer Lernplattform ................................. 123

Zusammenfassung ....................................................................................................................... 124

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1 Einsatz von Lernplattformen in der Aus- und Weiterbildung

1.1 LMS oder Lernplattform?

Der Begriff Lernplattform oder Learning Management System (LMS) wird heutzutage in vielen Fällen synonym verwendet. Mit beiden Begriffen wird eine Software bezeichnet, die die Verwal-tung, Bereitstellung und Nutzung von Lerninhalten unterstützt sowie Instrumente für das koope-rative Arbeiten und für die Kommunikation bereitstellt sowie eine effiziente Betreuung der Ler-nenden fördert. Unter den Bildungstheoretikern im deutschsprachigen Raum hat sich in den letzten Jahren der Begriff Lernplattform als bevorzugter Terminus Technikus durchgesetzt und wird auch in dieser Konzeption verwendet. Diese Begriffswahl wurde beeinflusst durch die kon-struktivistische Lerntheorie und die damit verbundene Erkenntnis, dass Lernen in weiten Teilen ein vom Lerner gesteuerter Prozess ist, der nicht durch ein System gemanagt werden kann.

Abbildung 1: Mögliche Elemente einer Lernplattform

1.2 Funktionalitäten von Lernplattformen

Mit Aufkommen des E-Learning-Hypes wurden zahlreiche Produkte lanciert, so dass heute ein sehr heterogener Markt von Produkten vorhanden ist, die sich selber das Label „Lernplattform“ angehängt haben. Als Lernplattform werden heutzutage, neben den eigentlichen Learning Ma-nagement Systemen, auch Softwarelösungen für kollaboratives Arbeiten (Groupware), Content Management Systeme (CMS) aller Art (Enterprise Content Management ECM, Web Content Management Systeme WCMS), Virtual-Classroom Software und weitere das Online-Lernen unterstützende Softwarelösungen angeboten.

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Oftmals sind auch mehrere Softwarelösungen so geschickt miteinander vernetzt oder ineinan-der integriert, dass es nicht nur Laien schwerfällt, zwischen den einzelnen Bestandteilen zu un-terscheiden. Insbesondere aus der Lernerperspektive wird das Zusammenspiel zwischen den einzelnen Systemen als aus einem Guss wahrgenommen und von „der Lernplattform“ gespro-chen, obwohl es eigentlich getrennte Systeme sind.

Da Funktionalitäten einer Lernplattform teilweise auch durch andere Software-Systeme bereit-gestellt werden können, werden die folgenden fünf Funktionalitäten als konstitutiv für eine Lern-plattform definiert:

• Nutzerverwaltung

• Kursverwaltung

• Rollen- und Rechtevergabe

• Bereitstellung von Kommunikationswerkzeugen und anderen Möglichkeiten zur Zusammenarbeit

• Darstellung der Kursinhalte, Lernobjekte und Medien im Browser

Momentan sind auf dem Markt weit mehr als 250 Lernplattformen verfügbar, die die vorgenann-ten Merkmale erfüllen. Diese Produkte unterscheiden sich hinsichtlich der Lizenzmodelle, ver-wendeter Programmiersprachen und des Umfangs integrierter Funktionalitäten. Unterschiede gibt es auch bei der Mandantentauglichkeit, also hinsichtlich der Frage, wie die „Mandan-ten“(hier: die Unfallversicherungsträger) bedient werden können, ohne dass diese gegenseiti-gen Einblick in ihre Daten, Benutzerverwaltung und ähnliches haben und wie die Oberfläche der Lernplattform für die einzelnen Mandanten angepasst werden kann. Als weiteres wichtiges Un-terscheidungsmerkmal ist das Vorhandensein von Schnittstellen zu anderen Systemen zu nen-nen, wie beispielsweise zu den Softwarelösungen, die die betrieblichen Abläufe steuern, kon-trollieren und auswerten (z.B. SAP, Oracle, BG/Standard, Seminaris, BZ-Schulungsverwaltungssoftware, Redaktionssysteme für das Internet).

1.3 Teilnehmerverwaltung, Kursverwaltung, Rollen- und Rechteverga-be

Die Trias aus Nutzerverwaltung, Kursverwaltung und Rollen- und Rechtevergabe stellt den ad-ministrativen Kern einer jeden Lernplattform dar. Es werden damit die Verwaltungsprozesse einer Präsenz-Bildungseinrichtung auf das elektronische Pendant übertragen und nutzbar ge-macht, sowie die speziellen für E-Learning notwendigen Prozesse abgebildet.

Je nach Herkunft der Lernplattform haben die einzelnen Produkte in diesem Bereich individuelle Funktionalitäten, die sie von anderen Lernplattformen unterscheiden. So bieten Open Source-Plattformen, die im universitären Bereich entwickelt wurden, zusätzliche Funktionen und Schnittstellen, um die Lernplattform mit der Verwaltungssoftware des Prüfungsamtes und des Studierendensekretariats zu vernetzen. Lernplattformen für kommerzielle Bildungsanbieter ver-fügen über Zusatzmodule für die Rechnungsstellung und die Einbindung von Online-Bezahlsystemen wie ClickandBuy, PayPal und Giropay. Für den Einsatz in der betrieblichen Aus- und Weiterbildung konzipierte Lernplattformen haben integrierte Schnittstellen zu Human Resource Management Systemen und dokumentieren darüber die von den Mitarbeitern beleg-ten Kurse und weisen geplante Weiterbildungsmaßnahmen automatisch den jeweiligen Mitar-beitern zu. Mittlerweile gehen die Entwickler der am Markt verbreitetsten Plattformen dazu über die branchenspezifischen Funktionalitäten in Form von nachträglich installierbaren Modulen anzubieten. Dies hält die Lernplattform schlank und entbindet den Kunden von der lästigen Auf-gabe nicht benötigte Funktionen nachträglich deaktivieren zu müssen.

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Nutzerverwaltung und Kursverwaltung weisen einen sehr hohen Verzahnungsgrad zur Rollen- und Rechtevergabe auf. Probleme bei der Verwaltung von Inhalten, Kursen, Teilnehmern und anderen Nutzern beruhen meist auf unzureichenden Rechten der jeweils zugewiesenen Rolle. Die meisten Lernplattformen erlauben es mittlerweile nachträgliche Änderungen in diesem Be-reich vorzunehmen und auch neue Rollen anzulegen. Standardmäßig werden von den meisten Plattformen zwischen vier und acht voreingestellte Rollen angeboten. Die Lernplattform Moodle bietet beispielsweise die folgenden Rollen standardmäßig an:

Administrator/in

Kursverwalter/in

Trainer/in (mit Bearbeitungsrecht)

Trainer/in (ohne Bearbeitungsrecht)

Teilnehmer/in

Gast

Authentifizierte/r Nutzer/in -

Die Rollen- und Rechtemodelle sollten vor dem produktiven Einsatz der Lernplattform verbind-lich festgelegt werden. Nachträgliche Änderungen im Rollen- und Rechtemodell müssen trotz-dem möglich sein.

1.4 Kommunikationswerkzeuge

Durch die Lernplattform werden zahlreiche Kommunikationswerkzeuge bereitgestellt. Über den Einsatz entscheidet das jeweilige didaktische Konzept. Einige Lernplattformen bieten die Mög-lichkeit, individuell für die jeweiligen Kurse zu entscheiden, welche Kommunikationswerkzeuge den Nutzern zur Verfügung stehen. So kann bei aufeinander aufbauenden Kursen die Anzahl der verfügbaren Funktionen der Kompetenzentwicklung des Lerners angepasst werden. Der Lerner wird dadurch nicht schon beim ersten Kontakt mit der Lernplattform überfordert, sondern behutsam an die Möglichkeiten der Lernplattform herangeführt.

Zu den von einer Lernplattform bereitgestellten Kommunikationswerkzeugen gehören Werk-zeuge der gleichzeitigen (synchronen) und der aufeinander folgenden (asynchronen) Kommuni-kation. Zur synchronen Kommunikation gehören Chat, Voicechat, Videokonferenzen oder –chats und die so genannten virtual classrooms, welche gleichzeitig auch zu den Lernwerkzeu-gen gehören. Der Einsatz synchroner Kommunikation setzt, ähnlich wie ein Präsenzseminar, die gleichzeitige Anwesenheit der Lerner zu einem bestimmten Zeitpunkt voraus. Deshalb wer-den bei Weiterbildungsangeboten solche Kommunikationsformen in der Regel in den Abend-stunden angeboten, damit auch berufstätige Nutzer die Möglichkeit haben an solchen Terminen teilzunehmen. Wenn synchrone Werkzeuge benutzt werden sollen, ist es notwendig die ent-sprechenden Termine vorab zu kommunizieren.

In den meisten Fällen werden über die Lernplattform hauptsächlich asynchrone Kommunikati-onswerkzeuge angeboten und die synchrone Kommunikation nur bei besonderen Events ein-gesetzt. Zum Standardrepertoire einer Lernplattform gehören ein elektronisches schwarzes Brett, ein Diskussionsforum und die Möglichkeit über die Lernplattform Nachrichten oder E-Mails an einzelne Nutzer zu senden. Eine individuell einstellbare Benachrichtigungsfunktion komplettiert das asynchrone Kommunikationsangebot der meisten Lernplattformen. Somit blei-ben die Lerner über die Veränderungen in ihren Kursen informiert, ohne dass sie sich dafür ext-ra auf der Lernplattform einloggen. Per E-Mail wird ein täglicher Auszug (Digest) der für den Lerner relevanten Aktionen auf der Lernplattform zugesandt.

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Neben den Kommunikationswerkzeugen stellt eine Lernplattform zahlreiche weitere Werkzeuge bereit. Basale Werkzeuge sind beispielsweise eine Notizfunktion, in der der Lerner mit Copy und Paste wichtige Informationen aus einzelnen Lerninhalten festhalten kann, oder das Vor-handensein einer Kalenderfunktion für individuelle Termine oder Gruppentermine. Zusätzlich bieten einige Lernplattformen dem Nutzer die Möglichkeit, das Design der Benutzeroberfläche den eigenen Bedürfnissen anzupassen. Der Bildungseinrichtung werden zusätzliche Statistik-funktionen bereitgestellt, mit deren Hilfe kontrolliert werden kann, welche Lerninhalte häufig und welche weniger häufig genutzt werden. Zur Evaluation des Lernerfolgs bieten zahlreiche Lern-plattformen Assessmenttools, mit denen ohne großen Aufwand Übungsaufgaben und Tests generiert, online gestellt und ausgewertet werden können. Inwiefern die Assessmenttools zum didaktischen Ansatz passen, ist zu prüfen.

Virtuelle Klassenzimmer (virtual classrooms) sind ein weiteres Werkzeug, das durch eine Lern-plattform bereitgestellt werden kann. Virtuelle Klassenzimmer ermöglichen die synchrone Grup-penarbeit mit Bild und Ton. Voraussetzung dafür ist, dass alle Nutzer über einen Breitband-Internetanschluss verfügen, der die bei der Nutzung virtueller Klassenzimmer anfallenden Da-tenvolumina bewältigen kann. Im virtuellen Klassenzimmer können auf einer Arbeitsoberfläche Dokumente präsentiert und bearbeitet werden (Application Sharing). Begleitend dazu läuft ein moderierter webbasierter Audio- oder Videochat. Der Moderator kann einzelne Nutzer für Wort-beiträge freischalten. Zusätzlich gibt es noch einen Textchat, über den während einer Präsenta-tion schriftlich Fragen gestellt werden können. Einzelne Anwendungen, z. B. ein Whiteboard, können auch unabhängig von den anderen Merkmalen des „virtuellen Klassenzimmers“ einge-setzt werden.

1.5 Anwendungen des Web 2.0 im Zusammenhang mit E-Learning

1.5.1 Paradigmenwechsel von der Information zur Kommunikation

Das Schlagwort Web 2.0 bezeichnet die seit Beginn des Jahrtausends im World Wide Web (www) verstärkt zum Einsatz kommenden interaktiven und kollaborativen Technologien. Die Verwendung des Begriffs ist seit 2003 belegt. Vom Grundsatz her beschreibt „Web 2.0“ die Ab-kehr vom Konzept des www als reines Distributionsmedium für Information, bei dem einige we-nige als Sender von Inhalten produktiv werden und die Vielzahl der Surfer als bloße Konsumen-ten dieser Informationen agieren (Web 1.0). Web 2.0 stellt einen Gegenentwurf zu diesem Web 1.0 dar, indem das www im Sinne von Brechts Radiotheorie als Kommunikationsmedium nutz-bar gemacht wird.

Der Surfer des Web 2.0 agiert als Sender und Empfänger, er rezipiert Informationen in Wikis, Blogs und Foren und kommuniziert durch eigene Beiträge und Kommentare zusätzliche Infor-mationen – im besten Fall hält er ein eigenes Informationsangebot, beispielsweise ein Weblog (Blog) vor. Die Bereitstellung solcher eigenen Informationsangebote wird seit einigen Jahren dadurch erleichtert, dass die Nutzung eines Forums, Wikis oder Blogs auch durch unerfahrene Anwender problemlos gemeistert werden kann.

Durch die Entstehung des Cloud Computing (Anmerkung: das Internet wird in Strukturplänen oftmals mit einem Wolkensymbol dargestellt, daher die Begriffswahl „cloud“ für internetgestützte Dienste) ist das Vorhandensein von eigenem Webspace als Voraussetzung für den Betrieb ei-nes Informationsangebotes im www obsolet geworden. Zahlreiche Anbieter stellen im Internet kostenlos Software und Speicherplatz bereit, sodass die Anmietung von Webspace für den Be-trieb eines Blogs oder anderer Informationsangebote entfällt. Stattdessen kann sich der Blogger auf Webseiten wie wordpress.com oder blogger.com registrieren und ein eigenes Weblog ein-richten. Dies geschieht als automatisierter Prozess auf dem Server des Dienstanbieters, alles, was der Nutzer noch erledigen muss, ist einen Namen zu finden und ein Design für das Blog auszuwählen.

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Mit dem sprunghaften Anstieg der Menge nutzergenerierter Inhalte (User Generated Content - UGC) wuchs gleichzeitig das Interesse an einer gegenseitigen Vernetzung in virtuellen Ge-meinschaften (Communities). Über soziale Bookmarkingdienste wie del.ico.us wurde es mög-lich in einer weiteren cloud-gestützten Anwendung für interessante Inhalte Lesezeichen anzule-gen und diese mit anderen Nutzern zu teilen und Netzwerke zu bilden. Der Netzwerkaspekt wurde konsequent weiterentwickelt zum Konzept der sozialen Netzwerke (social networks) in denen sich jeder mit jedem vernetzen kann und zum Teil sehr persönliche Informationen geteilt werden. Zu den bekanntesten Vertretern der sozialen Netzwerke gehören MySpace und Face-book, die zahlreiche Nachahmer gefunden haben (im deutschsprachigen Raum: Lokalisten.de, wer-kennt-wen,StudiVZ oder meinVZ ).

Die Entwicklung des Web 2.0 wurde auch von der Bildungsforschung mit großem Interesse ver-folgt. Sehr früh entwickelten sich an den deutschen Hochschulen Konzepte, wie einzelne Be-standteile des Web 2.0 methodisch in der Aus- und Weiterbildung nutzbar gemacht werden können. Insbesondere Blogs und Wikis wurden als Methode in die didaktischen Konzepte inte-griert und in Lehrveranstaltungen und Pilotprojekten erprobt. Mit Secondlife wurde eine Zeit lang eine virtuelle Welt als das Bildungsmedium der Zukunft propagiert. Mittlerweile ist dieser Hype abgeebbt und nur noch wenige Bildungseinrichtungen betreiben eine regelmäßig frequen-tierte Dependance im Secondlife.

1.5.2 Einsatz von Wikis im Rahmen von Bildungsprozessen

Wikis sind sehr gut geeignete Werkzeuge für Aufgabenstellungen im Internet, bei denen Inhalte kooperativ - in der Gruppe - aufbereitet werden sollen. Jeder kann neue Inhalte erstellen oder vorhandene Einträge bearbeiten und weiter verbessern. Bekanntestes Wiki ist die freie Enzyk-lopädie Wikipedia an der sich weltweit unzählige Benutzer beteiligen und neue Artikel in ihrer Muttersprache erstellen oder bereits vorhandene Artikel verbessern.

Jeder Wiki-Eintrag besteht aus drei Elementen, dem eigentlichen Artikel, der zugehörigen Dis-kussion und der Versionshistorie des jeweiligen Beitrags. Durch die vom Wiki bereitgestellte Versionskontrolle bleibt jeder einzelne Evolutionsschritt eines Beitrages erhalten. Aktuelle Än-derungen können durch die Benutzer auf der Diskussionsseite diskutiert werden und gegebe-nenfalls eine Vorgängerversion wiederhergestellt werden.

Der Einsatz eines Wikis bietet sich an, wenn die Lerner ein Themengebiet in lexikaler oder en-zyklopädischer Form aufbereiten sollen. Jeder Lerner bekommt einen Begriff zugewiesen, für den er ein Grundgerüst im Wiki erstellt und mit Inhalten füllt. Alle anderen Lerner sind an dieser Stelle dazu aufgefordert durch entsprechende Kommentare auf der Diskussionsseite Anregun-gen zu geben, wie der Beitrag noch verbessert werden könnte.

Die Verwendung eines Wikis zum Verfassen von Haus- und Seminararbeiten ist eine weitere Möglichkeit. Hierbei wird die Versionskontrolle dazu genutzt, den Strukturierungs- und Entwick-lungsprozess der Arbeit nachverfolgen zu können. Der zuständige Betreuer kann sich so einen Einblick über die Vorgehensweise des Lerners verschaffen und sich jederzeit über den aktuel-len Bearbeitungsstand des Themas verschaffen.

Die Erfahrungen der Wikipedia und auch aus dem Einsatz in der universitären Lehre zeigen, dass der Einsatz eines Wikis auch mit negativen Effekten behaftet sein kann. So kommt es nach dem Veröffentlichen eines Beitrags im Wiki nur noch selten zu tief greifenden Verände-rungen in der Struktur. Nachdem ein Artikel einen bestimmten Umfang erreicht hat, werden im-mer seltener zusätzliche Abschnitte eingefügt, die die Qualität des Beitrags noch weiter steigern würden. Stattdessen steigt die Zahl der marginalen Verbesserungen in einzelnen Abschnitten.

Die Nutzung eines Wikis setzt eine gewisse Vertrautheit und Kompetenz im Umgang mit dem Werkzeug Wiki voraus. Wird dieses Kompetenzniveau nicht von allen Lernern gleichermaßen

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erreicht, kommt es zu dem Effekt dass ein relativ kleiner Teil der Gruppe, der der Kompetenten und Engagierten, sich für die Mehrzahl der neuen Beiträge und Veränderungen verantwortlich zeichnet. Der Rest der Gruppe hält sich, aufgrund der fehlenden Kompetenz, zurück und trägt nur in geringem Umfang zum Gesamtergebnis der Gruppe bei. Die Medienkompetenz wäre also sinnvollerweise Teil der zu entwickelnden Kompetenzen, insbesondere wenn mit Web 2.0 - Werkzeugen gearbeitet werden soll.

1.5.3 Weblogs als Lerntagebücher, Audio- oder Videoblogs

Der Einsatz von Weblogs als Lerntagebücher ist ein weiterer gut erforschter Anwendungsfall von Web 2.0 Anwendungen im Rahmen von Lernprozessen. Das ursprüngliche Weblog oder kurz Blog wird dazu verwendet, um in regelmäßigen Abständen Beiträge zu veröffentlichen. Die Darstellung erfolgt in umgekehrt chronologischer Reihenfolge, der aktuellste Beitrag wir immer ganz oben angezeigt. Für jeden Beitrag wird durch die Blog-Software die Möglichkeit bereitge-stellt, diesen zu kommentieren. Auf diese Weise können sich über die Kommentare Dialoge zwischen Blogger und Lesern und den Lesern untereinander entwickeln.

In den meisten Fällen wird das Blog nur durch einen Blogger betrieben, der, meist in der Ich-Form, die Beträge verfasst. Die Beiträge drehen sich entweder um Ereignisse im persönlichen Umfeld des Bloggers oder sind bestimmten Inhalten gewidmet, beispielsweise Theater, Motor-rädern, Gesundheitsthemen etc. Neben diesen personal oder private Blogs haben sich mittler-weile auch Formen etabliert, bei denen das Blog von mehreren Personen oder einer Firma (corporate blog) betrieben wird.

In Bildungsprozessen werden Blogs vielfach als Lerntagebücher benutzt. Ähnlich einem echten Tagebuch dokumentiert der Lerner, wie er sich der Lösung einer Problemstellung angenähert hat und reflektiert dabei über sein eigenes Handeln. Der Dozent oder Tutor nutzt die Kommen-tarfunktion, um dem Lerner Hinweise zu geben und ihn zu motivieren. Als Projektblog betrieben, kann ein Blog als Lerntagebuch für eine Lerngruppe fungieren. Die einzelnen Lerner der Grup-pe stellen ihre Teilergebnisse in das Projektblog ein, wo sie innerhalb der Gesamtgruppe disku-tiert und Verbesserungen angeregt werden können.

Blogs können auch dazu genutzt werden, die Ergebnisse des einzelnen Lerners oder einer Lerngruppe in didaktisch aufbereiteter Form bereitzustellen. Neben dem Textbeitrag ist es hier-bei auch möglich das Lernergebnis als Audio- oder Videobeitrag zu produzieren. Dadurch set-zen sich die Lerner nicht nur mit dem erworbenen Wissen auseinander, sie reflektieren auch darüber, wie ihr Thema didaktisch als Audio- oder Videobeitrag umgesetzt werden muss, damit ihn auch die anderen verstehen. Die Produktion dieser Einzelbeiträge ist mit einem handelsübli-chen PC und als Freeware verfügbarer, kostenloser Software zu bewältigen.

Wie auch schon beim Einsatz von Wikis ist es auch für den erfolgreichen Einsatz von Blogs innerhalb des Bildungsprozesses notwendig, die Lerner mit dem Werkzeug vertraut zu machen. Um die Akzeptanz dieser Werkzeuge zu fördern, ist es zwingend notwendig vorab fest zu legen, wer wann und in welcher Form kommentieren und damit Feedback geben darf. Gegebenenfalls sind die Beiträge der einzelnen Lerner so zu schützen, dass nur der Lerner selber und der je-weilige Dozent und Tutor darauf Zugriff haben.

1.6 Browserbasierte Darstellung von Lerninhalten

Die browserbasierte Darstellung von Lerninhalten bietet zahlreiche Vorteile. Hierzu zählt, dass das Vorhandensein eines Browsers mittlerweile auf nahezu allen Büro-PCs vorausgesetzt wer-den kann. Egal, ob es sich um webbasierte oder um lokal abgelegte Lerninhalte handelt, sie können durch den Browser dargestellt werden. Dies bedeutet für den Lerner eine große Erleich-

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terung beim Lernen, er kann die Lernmaterialien auf einem Datenträger mit sich führen und auf jedem beliebigen PC mit installiertem Browser bearbeiten. Damit entfällt die oftmals langwierige Prozedur ein als installierbare Software geliefertes Lernprogramm durch die IT-Abteilung auf Unbedenklichkeit prüfen und installieren zu lassen.

Gänzlich frei von technischen Hürden ist jedoch auch die browserbasierte Darstellung von Lern-inhalten nicht. Zahlreiche hoch interaktive, browserbasierte Lerninhalte verwenden z. B. Adobe Flash, um diese Inhalte abzuspielen. Bei Flash handelt es sich um ein proprietäres Format, dessen Bearbeitung und Darstellung nur mit einem speziellen Programm möglich ist.

Grundsätzlich gibt es gerade bei der Übermittlung von webbasierten Inhalten zahlreiche techni-sche Hürden, die die erfolgreiche Betrachtung der Lernmaterialien vereiteln können. Dazu zäh-len Filter-Technologien, die bestimmte Webseiten aufgrund darin vorhandener, indizierter Be-griffe sperren, ebenso wie Port-Sperren durch Proxy-Server und Firewalls, die beispielsweise die Übertragung des Sprechtextes verhindern, da dieser fälschlicherweise für die Audioübertra-gung eines Webradios gehalten wird.

Aus den vorgenannten Gründen ist daher vor der Entwicklung der Lerninhalte zu prüfen, mit welchen Technologien diese umgesetzt werden können. Eine verbindliche Auswahl von Tech-nologien muss getroffen werden, welche die Einsatzfähigkeit der Lerninhalte über den gesam-ten geplanten Lebenszyklus sicherstellt. Weitere Aspekte bei diesem Auswahlprozess sind die Möglichkeit, Inhalte nachträglich einfach zu ändern und aktualisieren zu können, sowie der Ver-breitungsgrad der zum Betrieb notwendigen Software auf den Rechnern der potenziellen Ler-ner.

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2 Lernplattform und Anwendungsszenarien

2.1 Anwendungsszenarien im Rahmen der „Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit“

Es kann davon ausgegangen werden, dass die überwiegende Zahl der Teilnehmer über einen Internetzugang und einen PC, zumindest im privaten Bereich, verfügt. Laut Statistischem Bun-desamt verfügen 79% aller Bundeshaushalte über einen PC und fast 70% der Bevölkerung über 10 Jahren nutzt das Internet. Die Zahlen für die Berufsgruppen Meister, Techniker und Ingenieure dürften sich aufgrund der mit der Tätigkeit verbundenen, höheren Anforderungen im Bezug auf Technik und Computernutzung auf noch höherem Niveau bewegen. Es kann daher angenommen werden, dass die überwiegende Zahl der Teilnehmer über die technischen Vo-raussetzungen zur Nutzung einer webbasierten Lernplattform verfügt.

Bevor auf die konkreten Anforderungen eingegangen wird, soll anhand eines Szenarios ein Anwendungsfall geschildert werden, der Einblick in die Nutzungsmöglichkeiten der Lernplatt-form bietet.

Wie der geschilderte Anwendungsfall zeigt, können über die Lernplattform zahlreiche Lern- und Organisationsprozesse durch die Nutzer eigenverantwortlich gestaltet werden. Allerdings zeigt die Erfahrung aus vielen Angeboten im Bereich der Erwachsenenbildung, dass die Nutzer nicht komplett sich selbst überlassen werden sollten, sondern eine "E-Moderation" hilfreich für den Lernerfolg ist. Wie diese Hilfestellung aus der Sicht eines "E-Moderators" aussehen kann, zeigt das folgende Beispiel:

Tom Klein ist Industriemeister im Metallbereich in einem mittelständischen Unternehmen, seit Beginn des Jahres absolviert er die „Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit“. Zurzeit bearbeitet er im Rahmen einer Online-Lernphase mit anderen Lehrgangsteilnehmern eine Gruppenaufgabe zum The-ma „Anwendung der vorausschauenden Gefährdungsermittlung“. Um möglichst praxisnah zu arbeiten, haben die Teilnehmer ein Arbeitssystem aus dem Betrieb eines der Teilnehmer ausgewählt.

Da Tom heute im Betrieb nicht dazu gekommen ist, sich auf der Lernplattform anzumelden und an seinem Teil der Gruppenarbeit weiter zu arbeiten, loggt er sich abends um 20:45 Uhr von seinem pri-vaten PC aus auf der Sifa-Lernplattform ein. Nach dem Log-in wird er vom System über eine einge-gangene private Nachricht informiert, es geht um die Substitution eines Reinigungsmittels über die er sich in einer Präsenzphase mit einem anderen Teilnehmer unterhalten hat. Er schreibt eine kurze Antwort auf die private Nachricht. Danach prüft er anhand seiner „Freundesliste“, ob weitere Mitglieder seiner Arbeitsgruppe online sind.

Er hat Glück, Jürgen aus seiner Arbeitsgruppe ist online und sie verabreden sich für einen kurzen Chat im „virtuellen Cafe“ der Lernplattform. Im Chat stellen die Beiden fest, dass Vibrationen im Rah-men der Gefährdungsermittlung bislang nicht beachtet worden sind. Sie kommen überein, dass Tom das Thema bearbeiten soll. Tom verfasst eine kurze Notiz für die anderen Gruppenmitglieder, die er an das schwarze Brett des virtuellen Gruppenraums anheftet. Danach sucht er über die Lernplattform nach Informationsmaterial zum Thema Vibration, er findet ein Selbstlernmodul, das er markiert, zur Liste seiner Lernmaterialien hinzufügt und mit dessen Bearbeitung er umgehend beginnt. Mit Blick auf die Uhr, es ist mittlerweile 22:00 Uhr, setzt Tom ein Lesezeichen auf der aktuellen Seite des Selbst-lernmoduls und meldet sich von der Lernplattform ab.

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Kai Winnrich ist seit zehn Jahren bei einem Unfallversicherungsträger erfolgreich als Dozent in den Seminaren tätig, in denen die Teilnehmer zur Fachkraft für Arbeitssicherheit ausgebildet werden. Nach einer Fortbildung zum „E-Moderator“ begleitet seit zwei Jahren – gemeinsam mit einer Kollegin - auch den „virtuellen“ Teil des Qualifizierungsangebotes.

Zwei Tage zuvor haben die Teilnehmer des neuen Ausbildungszyklus per Email ihre Zugangsdaten zur Lernplattform erhalten und in vier Wochen soll die erste Präsenzveranstaltung stattfinden. Aus der Erfahrung der letzten Jahre weiß Kai Winnrich, dass sich einige Teilnehmer erst in der Präsenzveran-staltung zu den Problemen äußern, die sie auf der Lernplattform haben. Für diese verunsicherten Teilnehmer bereitet er am heutigen Nachmittag Hilfen vor, um die Teilnehmer bei der Selbststeue-rung/Selbstregulierung des Lernens zu unterstützen und online nach Aktivitäten zu schauen. In den kommenden Tagen ist er online dann “entlastet“, denn dann kümmert sich seine Kollegin um die Teil-nehmenden. Er hat sich für den nächsten Tag dennoch 30 Minuten reserviert, um durch die Plattform „zu browsen“, damit er auf dem Laufenden bleibt. Tatsächlich diskutiert er zurzeit auch mit seiner Kol-legin, ob sie sich demnächst die Foren lieber inhaltlich statt zeitlich teilen wollen, aber eine Entschei-dung steht noch aus.

Noch einmal denkt Kai Winnrich an den Start des neuen Ausbildungszyklus zurück: Schon vor mehre-ren Wochen - noch vor seinem Urlaub - hatte er eine Begrüßung und einige Aufgabenstellungen auf die Plattform gestellt. Für diese Nachrichten, z. B. diese Begrüßung, steht ihm ein elektronisches schwarzes Brett zur Verfügung. Die Teilnehmer sehen diese Nachrichten sofort nach dem Einloggen. Auf diese Weise gehen wichtige Informationen nicht verloren. Durch die aktuelle Begrüßungsnachricht sollen sich die Teilnehmer willkommen fühlen. Gleichzeitig wird ihre Aufmerksamkeit auf erste Aufga-ben gelenkt, die bis zur Präsenzveranstaltung erledigt werden müssen.

Um 17:15 Uhr loggt sich Kai Winnrich ein um zu sehen, inwiefern sich bereits Teilnehmer mit den Aufgaben und Inhalten befassen. Mit Erstaunen entnimmt er der statistischen Übersicht, dass diesmal von 20 Teilnehmern bereits 17 wenigsten einmal kurz auf der Plattform waren – von Neugierde getrie-ben? Sechs Teilnehmer haben bereits Kurzprofile von sich erstellt. Einige Teilnehmer haben sich of-fensichtlich bereits mit Inhalten befasst und sich verschiedene PDF-Dateien auf ihre Rechner geladen.

Im Forum begegnet Kai Winnrich den üblichen technischen Fragestellungen. Ein Teilnehmer braucht dringend Hilfe, weil er die PDF-Dateien nicht herunterladen kann und manche animierten Seiten bei ihm leer bleiben. Derartige Probleme kann Kai Winnrich inzwischen gut lösen und stellt seine Antwor-ten für alle Teilnehmer sichtbar in das Forum.

Eine weitere technische Fragestellung kann Kai Winnrich nicht lösen und schickt die Anfrage daher an die technische Hotline und bringt die Experten mit dem Teilnehmer in Kontakt. Eigentlich hätte ein technischer Experte das Forum betreuen sollen, irgendetwas scheint schief gegangen zu sein. Kai Winnrich klärt dieses Problem schnell telefonisch.

Danach liest er im Forum „Frequently asked Questions – Inhalte und Verständnis“ Teilnehmer-Fragen, die aber von anderen Teilnehmern bereits beantwortet wurden. Er kommentiert in einem kurzen Bei-trag, dass er sich freut, weil er den vorhandenen Anmerkungen nichts hinzufügen kann. Ein Teilneh-mer hat ihm eine Email mit einer Verständnisfrage geschrieben. Kai Winnrich hinterlegt seine Antwort für alle sichtbar im Forum. Ein automatischer Dienst informiert den Teilnehmer über den Forenbeitrag per Email.

Kai Winnrich wirft noch einen Blick in das Forum „Aufgaben und Selbstverständnis der Fachkraft für Arbeitssicherheit“, in dem alle Teilnehmer einen inhaltlichen Beitrag leisten. Den Impuls hatte er als Starter-Beitrag in das Forum geschrieben und ist nun gespannt, ob es schon Teilnehmer-Beiträge gibt. Er sieht, dass sich 17 Teilnehmer bereits geäußert haben. Er geht die Beiträge durch und ent-schließt sich zu einer kurzen Zusammenfassung der wichtigsten Gedanken. Dadurch setzt er Akzente und verweist auf den „roten Faden“. Zusätzlich gibt er mit einer weiteren Frage einen neuen Impuls, der die Teilnehmer noch mehr miteinander ins „Gespräch“ bringen soll. Gegen 19:00 Uhr hat er alle Aufgaben für den heutigen Tag erledigt und loggt sich aus.

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Die Einbindung der Lernplattform in den Bildungsprozess soll schon frühzeitig erfolgen, mög-lichst nachdem der Lerner zur Ausbildung zugelassen wurde. Vor der ersten Präsenzphase eingesetzt, kann durch die Bearbeitung eines Einführungsmoduls geprüft werden, ob aufseiten der Teilnehmer technische Probleme beim Zugriff auf die Lernplattform existieren. Die Präsenz-phase kann dazu genutzt werden, die Teilnehmer weiter in die Funktionalitäten der Lernplatt-form einzuführen.

Abbildung 2: Weiterentwicklung der Konzeption

Die Weiterentwicklung der Ausbildungskonzeption zu einem integrierten "blended learning" führt, wie das Szenario zeigt, zu völlig neuen Lernszenarien. In diesem Zusammenhang begeg-nen Teilnehmer (und Dozenten ebenso) u.U. ungewohnten medientechnische Anforderungen. Deshalb ist zu empfehlen, das Kennenlernen der Lernplattform schon sehr frühzeitig in den Bil-dungsprozess einzubinden: möglichst unmittelbar nachdem der Teilnehmer zur Ausbildung zu-gelassen worden ist. Im Folgenden werden für die Bereiche Technik, Kommunikationswerkzeuge/-möglichkeiten und Verwaltung Merkmale benannt, die bei zukünftigen Ausschreibungen als Entscheidungshilfen berücksichtigt werden sollten.

2.2 Grundlegende technische und wirtschaftliche Aspekte

Rollen und Rechtevergabe

Die Lernplattform stellt eine Funktionalität zur Rollen und Rechtevergabe bereit. Über die Funk-tionalität müssen die notwendigen Rollen auf der Lernplattform, z. B. Lerner, E-Moderator, Ad-ministrator, generiert und verwaltet werden können. Die Rechtevergabe soll sowohl nach Rollen oder auch individuell erfolgen können.

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Bereitstellung von Lerninhalten (Lernwegvarianten, Interaktive Beispiele und Tests)

Die Bereitstellung der Lerninhalte muss flexibel erfolgen können. Die Darstellungsstruktur der Lernplattform soll keinem linearen Ablauf in Form eine vorgeschriebenen Lernpfades folgen sonder unterschiedliche Lernwege zulassen. Zu diesem Zweck ist es notwendig, dass die Lern-plattform Möglichkeiten zur Bereitstellung von interaktiven Beispielen und Tests bietet.

Lernerfolgskontrollen

Sofern in der didaktischen Konzeption online-basierte Lernerfolgskontrollen vorgesehen sind, muss die Lernplattform über entsprechende Funktionalitäten verfügen, die eine Abwicklung der Lernerfolgskontrollen ermöglichen.

Anpassungsfähigkeit, Erweiter-/Skalierbarkeit

Die Lernplattform ist an die spezifischen Bedürfnisse anpassbar. Dies betrifft insbesondere das Layout aber auch die durch die Lernplattform bereitgestellten Funktionalitäten. Die Lernplatt-form so programmiert sein, dass sich ohne großen Aufwand Erweiterungen einbinden lassen. Durch die Skalierbarkeit des System können wachsende Anforderungen hinsichtlich der Benut-zerzahlen oder des transferierten Datenvolumens problemlos bewältigt werden.

Konformität mit Standards (AICC, SCORM, DIN EN ISO 9241)

Die Lernplattform sollte konform mit den gängigen Standards im Bereich elektronischer Lern-ressourcen entwickelt worden sein und diese verarbeiten können. Dadurch können alle stan-dardisierten Lernressourcen ohne weiteren Anpassungsaufwand in die Plattform importiert wer-den. Am weitesten verbreitet sind momentan die Standards SCORM 1.2 und SCORM 2004, die Kompatibilität mit diesen Standards ist für die Lernplattform verpflichtend. Zusätzliche Anforde-rung an die Bedienerfreundlichkeit ergeben sich aus den Anforderungen der Normenreihe DIN EN ISO 9241, auch diesen Anforderungen muss die Lernplattform entsprechen.

Open-Source

Open Source bezeichnet quelloffene Software, die von jedermann verwendet und modifiziert werden kann, beispielsweise das Betriebssystem Linux oder die kostenlose Office-Suite Open Office. Im Bereich der Lernplattformen gibt es ebenfalls zahlreiche Open-Source-Produkte, z. B. Moodle oder Ilias. Da Open-Source-Produkte ohne die Entrichtung von Lizenzgebühren instal-liert werden können, sind sie in der Erstanschaffung preiswerter als kommerziell angebotene, proprietäre Software. Betrieb, Wartung und die Anpassung der Software an die spezifischen Bedürfnisse sind jedoch auch bei Open-Source-Software mit Kosten verbunden, so dass sich teilweise kein finanzieller Vorteil gegenüber kommerzieller Software ergibt.

Dokumentation / Benutzerhandbuch / kontextsensitive Hilfefunktion verfügbar

Die auf der Plattform verfügbaren Funktionalitäten müssen umfassend dokumentiert und in Form eines Benutzerhandbuchs verfügbar sein. Zusätzlich soll eine kontextsensitive Hilfefunkti-on vorhanden sein, die beim Schweben mit der Maus über einem Objekt einen Informationstext anzeigt und dem Nutzer so eine unmittelbare Hilfestellung bietet.

Technischer Support verfügbar (Lokaler Anbieter)

Für den Betrieb der Lernplattform sollte ein lokaler/nationaler technischer Support vorgehalten werden. Der Support soll in deutscher Sprache ermöglichen. Bei der Auswahl eines Lernplatt-formanbieters ist darauf zu achten, dass es eine entsprechende Niederlassung in Deutschland oder in den DACH-Ländern gibt.

Informationssicherheit unter Berücksichtigung der Benutzerstruktur

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In der Software der Lernplattform müssen umfangreiche Maßnahmen zu den zentralen Aspek-ten der Informationssicherheit, Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit, umgesetzt worden sein. Beispielsweise gegen Systemmissbrauch durch illegitime Ressourcennutzung oder die Veränderung von publizierten Inhalten. Diese Maßnahmen müssen auch die ungewollte Ein-bringung von Schadprogrammen durch von den Nutzern hochgeladene Dateien berücksichti-gen.

Schnittstellen zu UVT und DGUV

Die Plattform muss über Schnittstellen zu den Systemen der Unfallversicherungsträger, insbe-sondere zur Teilnehmer-/Seminarverwaltungs-Software der einzelnen UVT und der DGUV ver-fügen und dezentral bedienbar sein.

Beispiele wären die Umsetzung elektronischer Lernerfolgskontrollen, die systemgesteuerte Auslösung von Seminareinladungen, die vom jeweiligen UVT angestoßene Einladung zur Re-gistrierung auf der Lernplattform, die Bereitstellung von branchenspezifischen Materialien für Teilnehmer und Dozenten.

Personalisierbarkeit

Die Lernplattform soll Personalisierungsfunktionen enthalten, die es Nutzern ermöglichen, die Plattform ihren Bedürfnissen entsprechend anzupassen. Hierzu gehören die Erstellung einer eigenen Profilseite, die Anpassung der persönlichen Arbeitsoberfläche sowie die Möglichkeit über eine Markier- und Notizfunktion individuelle Arbeitsergebnisse festzuhalten und mittels Lesezeichen den aktuellen Bearbeitungsstand zu speichern.

2.3 Kommunikationswerkzeuge und -möglichkeiten

Synchrone Kommunikation:

Die Lernplattform soll Werkzeuge zur synchronen Kommunikation enthalten, z. B. Voice-Chat, Chaträume, virtuelles Klassenzimmer.

Asynchrone Kommunikation und Zusammenarbeit:

An asynchronen Kommunikationswerkzeugen sollten solche bereitgestellt werden, die das ko-operative und kollaborative Arbeiten unterstützen. Z. B. Foren, Blogs, Wikis, Feedback, Ab-stimmungswerkzeuge, Kommentar- und Rückfragenfunktion.

Dozentennetzwerk:

Zusätzlich zu den allgemeinen Kommunikationswerkzeugen sollten für Dozenten und E-Moderatoren zusätzliche Bereiche und Funktionen bereitgestellt werden, die die Bildung von Experten-Gemeinschaften, beispielsweise ein Dozentennetzwerk, ermöglichen.

2.4 Organisatorische Gesichtspunkte

Teilnehmerverwaltung durch UVT

Zur Verwaltung der Teilnehmer muss die Lernplattform über Schnittstellen zu den Seminar- und Teilnehmerverwaltungsprogrammen der UVT verfügen. Über die Schnittstelle müssen sowohl Teilnehmerdaten durch die UVT in die Lernplattform eingespeist, als auch Rückmeldungen an die UVT bezüglich des Abschlusses einzelner Selbstlernphasen durch die Teilnehmer erfolgen.

Kontaktmanagement

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Für alle auf der Lernplattform Agierenden soll durch die Lernplattform ein Kontaktmanagement bereitgestellt werden. Über das Kontaktmanagement sollen kurs- oder themenbezogene Kon-taktlisten erstellt und verwaltet werden können und die Vernetzung der Akteure gefördert wer-den.

Mandantenfähigkeit (differenzierte Inhalte, UVT bezogen)

Mandantenfähigkeit ist die Fähigkeit der Lernplattform für verschiedene Kunden (Mandanten) die vorhandenen Plattformfunktionalitäten in klar abgegrenzten Bereichen, auf die nur der jewei-lige Mandant Zugriff hat, zur Verfügung zu stellen. Dies bedeutet, dass die von einem Mandaten eingestellten Inhalte nur in dessen Mandantenbereich der Lernplattform für die dort registrierten Lerner zugreifbar sind.

Speicherung von E-Inhalten

Nutzer sollen auf der Plattform selbst erzeugte Inhalte abspeichern können.

Nachverfolgung des Lernfortschritts

Die Lernplattform muss geeignete Funktionen bereitstellen, die den Dozenten und E-Moderatoren die Nachverfolgung des Lernfortschritts ermöglichen. Hierzu zählen Funktionen der Historisierung, in denen die Transaktionen des Nutzers dokumentiert werden, und weiter Maßnahmen, wie beispielsweise eine Versionskontrolle und –historie.

Statistische Auswertung

Die Lernplattform muss aus den gespeicherten Daten aus Transaktionen, Lernerfolgskontrollen und interaktiven Tests statistische Auswertungen zu bestimmten Aufgabenstellungen generie-ren können.

Datenschutz

Die Einhaltung der notwendigen Vorgaben des Datenschutzes durch die Lernplattform muss sichergestellt sein. Die Nutzer entscheiden selber darüber, welche der im Benutzerprofil hinter-legten Daten für andere freigegeben werden.

3 Qualitätssicherung und Pflege im laufenden Betrieb

3.1 Qualitätsrahmenmodell

Die im Qualitätsrahmenmodell für die Präventionsdienstleistung „Qualifizierung“ beschriebenen Qualitätsstandards gelten für alle Bildungsaktivitäten im Bereich der Prävention.

Diese Qualitätsstandards sind auch bei Einführung einer Lernplattform für Teile der Qualifizie-rung als verbindlicher Bestandteil des Gesamtproduktes „Qualifizierung“ anzusehen und zu be-rücksichtigen.

Die von der PG Qualitätsstandards festgelegten Anforderungen an die Qualität der Weiterent-wicklung der Ausbildung der Fachkräfte für Arbeitssicherheit, gilt auch für den Betrieb der Lern-plattform.

3.2 Qualitätsanforderungen

Für die Durchführung eines Dienstleistungsangebotes über eine Lernplattform ist eine zielgrup-penorientierte, angemessene und lernförderliche Lerninfrastruktur zu schaffen. Dieses Medium

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muss so beschaffen sein, dass auch Nutzer ohne oder mit nur geringen Vorkenntnissen in der Lage sind, mit den zur Verfügung stehenden Werkzeugen die vorgegebenen Lernziele in einer angemessenen Zeit zu erreichen. Die Anforderungen nach einem praxistauglichen Medium ist auch im Hinblick auf die anderen am Lernprozess beteiligten Akteure sicher zustellen.

Die Lerninfrastruktur muss den konzeptionellen Anforderungen, den Gewohnheiten und Erwar-tungen der Kunden entsprechen. Das persönliche Lernverhalten jedes Einzelnen ist hierbei zu berücksichtigen. Die notwendigen Ressourcen für den reibungslosen Betrieb der Lernplattform müssen inhaltlich strukturiert und organisiert zur Verfügung stehen. Die Nutzerbetreuung muss fachlich, methodisch und sozial kompetent sein und dem Qualitätsstand in der Erwachsenbil-dung entsprechen. Die Weiterqualifizierung aller Akteure, z. B. Dozenten, E-Moderatoren, Tuto-ren, Lernberater, ist dauerhaft sicherzustellen.

3.3 Pflege im laufenden Betrieb

Um die Aktualität einer Lernplattform dauerhaft sicherzustellen, bedarf es einer kontinuierlichen Nachsteuerung. Inhalte jedweder Art (Text, Bild, Ton ..) müssen flexibel an die veränderten Rahmenbedingungen angepasst werden. Dies bedeutet z. B., dass neben den unmittelbar für den Lernenden auf der Lernplattform zur Verfügung gestellten Inhalten auch referenzierte Inhal-te für die Lehrenden bzw. Lernerfolgskontrollen möglichst berücksichtigt werden. Moderne Lernsoftware ist heute in der Lage diese Funktion zu erfüllen. Über einen zentralen Pflegeklient lässt sich hier Ressourcen schonend, das Kosten-Nutzen-Verhältnis deutlich steigern und die Qualität in diesem Bereich dauerhaft sicherstellen.

Möglich ist die Verwendung eines Learning Content Management Systems (LCMS) zur Pflege der Inhalte. Ein LCMS ist ein System zur Erstellung, Pflege und Management von Lerninhalten. Das LCMS verfügt über eine Verbindung zur Lernplattform, werden die im LCMS abgelegten Lerninhalte überarbeitet, werden die entsprechenden Lerninhalte automatisch auch auf der Lernplattform aktualisiert. Durch eine im LCMS eingebaute Versionskontrolle können auch Vor-gängerversionen eines Lerninhalts jederzeit wiederhergestellt werden.

Abbildung 3: Learning Content Management System

LCMS

Learning-

Asset Autoren-

werkzeug

Object-

Repository

Ausgabe

LCMS

Learning-

Asset Autoren-

werkzeug

Object-

Repository

Ausgabe

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Das LCMS zerlegt die Lerninhalte in atomare Bestandteile, sogenannte Assets, die in einer zentralen Datenbank (Object Repository) verwaltet werden. Hierbei wird der Ansatz des Single Source Publishing verfolgt, bei dem ein Lerninhalt nur einmal im LCMS abgelegt ist und aus dieser einen Quelle sämtliche Ausgabeformate erzeugt werden. Damit wird die konsistente Verwendung von Texten und Abbildungen über die unterschiedlichen Medien hinweg garantiert.

4 Rechtliche Aspekte zur Einführung und zum Betrieb einer Lern-plattform

Beim Betreiben einer Lernplattform sind rechtliche Aspekte unter den Akteuren zu beachten und einer juristischen Prüfung zu unterziehen.

Solche Aspekte können betreffen:

Registrierung, Anmeldung, Stammdaten, Änderungen in Gruppenkontext oder im Lernressour-cenkontext, Transparenz der Datenverarbeitung.

Die im Folgenden aufgelisteten Punkte sind beispielhaft für die Inhalte einer juristischen Prü-fung.

Der Nutzerkreis ist definiert, z. B. Teilnehmer, Dozenten, E-Moderator, Administratoren und ggf. Gäste.

Der Nutzer muss der aktiven Speicherung seiner personenbezogenen Daten sowie der ausgewählten, belegten, absolvierten und abgebrochenen Kurse sowie der Daten zu weiteren Werkzeugen vorher zustimmen

Dem Nutzer muss ersichtlich sein, welche Daten gespeichert werden und wer diese Da-ten zu welchem Zweck verwendet.

Die Speicherzeit bzw. -dauer muss ersichtlich sein

Dem Nutzer müssen die Nutzungsbedingungen aufgelistet werden (was ist nicht er-laubt?)

Der Nutzer muss darüber aufgeklärt werden, wann er von einer Nutzung ausgeschlos-sen wird.

Der Nutzer muss verpflichtet werden, seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln

Der Nutzer muss aktiv bestätigen, dass er die Nutzungsbedingungen gelesen hat und einverstanden ist.

Personenbezogene Informationen dürfen nicht auf andere Rechner kopiert oder weiter-verarbeitet werden, sofern es nicht für die Nutzung erforderlich ist.

Nutzerdaten müssen vollständig gelöscht werden, sobald diese Daten für die Abwick-lung des Kurses nicht mehr benötigt werden.

Bei Verwendung der Aktivität „Abstimmung“ müssen die Nutzer über die Sichtbarkeit der Namen informiert, diese Aktivität anonymisiert eingerichtet und/oder gegebenenfalls eine anonymisierte Abstimmung ermöglicht werden.

Bei Verwendung der Aktivität „Feedback“ muss darauf geachtet werden diese Aktivität anonymisiert einzurichten oder auf die gegebenenfalls nicht-anonyme Aktivität „Feed-back“ gesondert hinzuweisen.

Bei Verwendung der Aktivität „Test“ (als nicht-bewertungsrelevante Leistung, Selbststu-dium) müssen die Nutzer auf die Einsicht folgender Daten hingewiesen werden: Zeit-spanne der Durchführung des Tests (Beginn und Ende), die verbrauchte Zeit und die Bewertungsergebnisse des Tests.

Urheberrechte an den Inhalten

Die Urheberrechte aller eingebrachten Informationen und Materialien müssen von jedem Nutzer anerkannt und beachtet werden.

Es muss darauf hingewiesen werden, dass die Lehr/Lernmaterialien für Nutzer nur zum eigenen Bedarf verwendet werden dürfen und nicht an Dritte weiter gegeben werden dürfen. Nutzer müssen darauf hingewiesen werden, dass es ihnen nicht gestattet ist, In-

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formationen oder Dienste, die Sie unter Zugriff auf die Lernplattform erhalten haben, zu veröffentlichen, zu lizenzieren, zu verkaufen oder Dritten zur Verfügung zu stellen.

Die Nutzer müssen über die Nutzungsbedingungen zu Grafiken und Fotos informiert werden.

Die eingestellten Lerninhalte und -aktivitäten werden nur für Lehrzwecke verwendet.

Der Betreiber der Lernplattform muss von Ansprüchen Dritter aus Nichtbeachtung von Schutzrechtsverletzungen freigestellt werden.

Die Beiträge der einzelnen Teilnehmer stellen Beiträge im Rahmen ihres Lehrgangs dar.

Alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Betreibers der Lernplattform sind durch ihren Vertrag explizit auf die Einhaltung der Datenschutzrichtlinien zu verpflichten, sofern sie Umgang mit der Lernplattform haben.

Der Nutzer muss entscheiden können, ob der Name oder seine E-Mail-Adresse in sei-nem Profil sichtbar sein soll.

Beiträge, Abstimmungen, Feedbacks, etc. müssen bei der Abmeldung / Löschung eines Teilnehmers ebenfalls gelöscht oder anonymisiert werden, falls sonst der Zusammen-hang verloren geht (z.B. Chat oder Wiki)

Der Nutzer muss darüber informiert werden, dass seine „Log-Daten“ gespeichert werden (z. B. Zeit, IP-Adresse, vollständiger Name, Aktion und Information)

Der Nutzer ist darüber zu informieren, dass anonymisierte Berichte für statistische Zwe-cke, Forschung oder Weiterentwicklung gespeichert werden können.

Die Nutzer sind über die Verwendung von „Cookies“ zu informieren.

Die Nutzer sind darüber zu informieren, dass System-Administratoren innerhalb der ge-samten Lernplattform Zugang in alle Bereiche und Daten haben.

Die Dienste dürfen nicht in einer Weise genutzt werden, die den Server oder die mit dem Server verbundenen Netzwerke schädigen, deaktivieren, überlasten oder beeinträchti-gen könnten, oder die die Nutzung der Dienste durch Dritte beeinträchtigen könnten.

Das „Knacken“ von Codes, die illegale Beschaffung von Kennwörtern oder sonstige Me-thoden, die unerlaubt Zugang zu Diensten, Accounts, Computersystemen oder mit die-sen verbundenen Netzwerken verschaffen, sind zu untersagen.

Eine Abgrenzung zu Inhalten von verlinkten Webseiten ist aufzunehmen.

Eine Kontaktmöglichkeit zu einem Verantwortlichen ist bereitzustellen.

Zusammenfassung

Die vorliegende Konzeption stellt die gesamte Bandbreite der zum heutigen Zeitpunkt verfügba-ren Funktionalitäten einer Lernplattform dar. Welche Lernplattform mit welchen Funktionalitäten letztlich realisiert wird, ist unter Berücksichtigung didaktischer, wirtschaftlicher und rechtlicher Aspekte zu entscheiden.

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Anhang 2

Aus der beruflichen Qualifikation und der Berufserfahrung voraussetzbare Ausgangs-qualifikationen (Kompetenz – Ist) im Vergleich zu der mit der Ausbildung zu Fachkraft für Arbeitssicherheit angestrebten Kompetenz (Kompetenz – Soll)

Inhalt

1. Berufsbilder von Meistern, Technikern und Ingenieuren

1.1 Berufsbild von Meistern

1.2 Berufsbild von Technikern

1.3 Fazit aus den Berufsbildern für Meister und Techniker

1.4 Berufsbild von Ingenieuren

1.5 Fazit aus dem Berufsbild für Ingenieure

2. Mit der Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit angestrebte Komp- tenzen (Kompetenz-Soll)

3. Vergleich der mit der Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit ange- strebten Kompetenz mit der durch die berufliche Qualifikation und Berufser- fahrung voraussetzbaren Ausgangsqualifikation

3.1 Allgemeines

3.2 Know how

3.3 Umgang mit anderen

3.4 Selbstführung

3.5 Haltung

4. Quellen

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1. Berufsbilder von Meistern, Technikern und Ingenieuren

1.1 Berufsbild von Meistern

Der Meister ist eine Ausbildungsbezeichnung im Handwerk, die mit einem Aufstiegsweiter-bildungsabschluss durch das erfolgreiche Ablegen der Meisterprüfung verliehen wird.

Vom handwerklichen Meister zu unterscheiden ist beispielsweise der Industriemeister für den industriellen Bereich.

Voraussetzungen für die Zulassung zur Meisterprüfung vor der bei der zuständigen Kammer errichteten staatlichen Prüfungsbehörde (Meisterprüfungsausschuss) sind:

- mind. Hauptschulabschluss

- Besitz eines Gesellenbriefes oder Abschluss einer industriellen Facharbeiterprüfung und mehrjährige Berufspraxis

- Besuch einer Fachschule.

Die Ausbildung an der Fachschule setzt sich aus vier Teilen zusammen:

- Teile I und II (Fachspezifische Ausbildung):

Für jedes Gewerke separat „Meisterhafte Verrichtung der gebräuchlichen Ar-beiten“ und „Fachtheoretische Kenntnisse“ – dazu zählt auch die Vermittlung von Kenntnissen in der Betriebsführung und Organisation, z. B.: Betriebliche Kostenrechnung, Marketingmaßnahmen, Auftragsabwicklung, Organisati-on/Logistik, Qualitätsmanagement, Personalwesen, Dokumentati-on/Präsentation, Arbeitsschutz und Umweltschutz.

- Teil III und IV (Fachübergreifende Ausbildung):

Teil III „Wirtschafts- und Rechtskunde“: Rechnungswesen und Controlling, Be-trieb und Wirtschaft, Recht und Steuern, Informations- und Kommunikations-technologie

Teil IV „AdA – Vorbereitung auf die Ausbildungseignungsprüfung (Berufs- und Arbeitspädagogik); Allgemeine Grundlagen, Planung der Ausbildung, Mitwir-kung bei der Einstellung von Auszubildenden, Ausbildung am Arbeitsplatz, Förderung der Lernprozesse, Ausbildung in der Gruppe.

Die Ausbildung dauert je nach Gewerke ca. 500 – 1200 Stunden für die Teile I und II sowie 230 Stunden für den Teil III und 120 Stunden für den Teil IV6.

6 Quelle: Meisteroffensive des Handwerks in Mecklenburg-Vorpommern: www.besser-ein-

meister.de/inhakte_der _Meisterausbildung.120.html

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Voraussetzungen für die Industriemeister-Prüfung vor der IHK sind:

- mind. Hauptschulabschluss

- abgeschlossene anerkannte Ausbildung im gewerblich-technischen Bereich und mind. 1-jährige Berufspraxis

- IHK-Ausbildung

Diese Fortbildung hat nicht das Ziel der selbständigen Führung eines Betriebes, sondern befähigt dazu, Führungsaufgaben in einem Industriebetrieb zu übernehmen7.

Die IHK-Ausbildung basiert auf entsprechende staatlichen Verordnungen (VO über die Prü-fung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Industriemeister ... (z. B. Metall, Chemie); Aus-bilder-Eignungsverordnung) oder auf eine von einer IHK als „zuständige Stelle“ erlassene Prüfungsordnung und setzt sich aus zwei Teilen zusammen:

- Handlungsspezifischer Teil:

Beim Industriemeister Fachrichtung Metall z. B.: Handlungsbereich Technik (Betriebstechnik, Fertigungstechnik, Montagetechnik); Handlungsbereich Or-ganisation (Betriebliches Kostenwesen, Planungs-, Steuerungs- und Kommu-nikationssysteme, Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz); Handlungsbe-reich Führung und Personal (Personalführung und -entwicklung, Qualitätsma-nagement)

- Fachrichtungs-übergreifender Teil

Rechtsbewusstes Handeln; Betriebswirtschaftliches Handeln; Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung; Zusammenarbeit im Betrieb; Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetz-mäßigkeiten

Bestandteil der Aufstiegsfortbildung zum Industriemeister kann auch der erfolgreiche Ab-schluss der Ausbildereignungsprüfung sein.

Die Ausbildung dauert beispielsweise in Form von Fernunterricht 30 Monate8, in Vollzeitform 8 – 12 Monate (je nach Wochenstunden)9.

1.2 Berufsbild von Technikern

7 Anmerkung: Ein Industriemeister kann sich aber trotzdem in die Handwerkerrolle eintragen lassen

und ist somit ebenfalls berechtigt, einen eigenen Betrieb zu führen.

8 Beispiel Industriemeister – Metall: Studiengemeinschaft Darmstadt

www.sgd.de/technik/Industriemeister-metall-meisternetz.php

9 Beispiel. Industriemeister – Digital- und Printmedien:

www.zfamedien.de/downloads/Industriemeister.pdf

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Als Techniker im eigentlichen Sinne bezeichnet man Personen, die eine Aufstiegsweiterbil-dung sowie eine staatliche Prüfung („staatlich geprüfter Techniker“) oder eine staatliche an-erkannte Prüfung („staatlich anerkannter Techniker“) an einer Fachschule für Technik abge-legt haben.

Voraussetzungen für die Zulassung zum Ablegen des staatlichen Examens sind:

- mind. Hauptschulabschluss

- abgeschlossene Berufsausbildung in der jeweiligen Fachrichtung von mind. 2-jähriger Dauer und eine spätere einschlägige berufliche Tätigkeit von mind. 1 Jahr mit Berufs-schulabschluss

- alternativ zur abgeschlossenen Berufsausbildung: Nachweis einer mind. 7-jährigen qualifizierten Tätigkeit in einem der Fachrichtung entsprechenden Beruf

- Besuch einer Fachschule für Technik

Inhalte der Ausbildung an der Fachschule sind:

- fachbezogene Ausbildungsinhalte der jeweiligen Fachrichtung

- fachübergreifende Ausbildungsinhalte:

Englisch

Kommunikation

Soziologie / Politik

Mathematik

Mitarbeiterführung

Physik

Betriebswirtschaft

Qualitätsmanagement

Chemie / Werkstoffkunde

Oft auch:

Ausbildung der Ausbilder

Grundausbildung: Microsoft Certified Professional

Die Aufstiegsfortbildung umfasst insgesamt mindestens 2.400 Unterrichtsstunden und kann in Vollzeit (2 Jahre) oder Teilzeit (4 Jahre) als auch in Form eines Fernlehrgangs mit flexibler Zeiteinteilung absolviert werden10.

Der Abschluss „Staatlich geprüfter Techniker“ erlaubt in allen handwerkergleichen oder gleichgestellten Fachrichtungen die Eintragung in die Handwerkerrolle, die bei der Hand-werkskammer geführt wird.

Staatlich geprüfte bzw. anerkannte Techniker11 werden eingesetzt

10 Quelle: de.wikipedia.org/wiki/Techniker

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- in der Industrie in Forschungs- und Entwicklungsabteilungen zur Unterstützung von Ingenieurteams bzw. auch zur selbständigen Abwicklung von Projekten und Teilauf-trägen

- in der Arbeitsvorbereitung der Produktion

- in der Abteilungs-, Produktions- und Betriebsleitung

- in der betrieblichen Qualitätssicherung und im Qualitätsmanagement

- im Einkauf / Vertrieb

- in der Ausbildung von Nachwuchskräften

- als technischer Fachlehrer an beruflichen Schulen.

1.3 Fazit aus den Berufsbildern für Meister und Techniker:

Aufbauend auf mindestens einem Hauptschulabschluss führt eine gründliche theoretische und praktische Ausbildung mit Meisterprüfung bzw. staatlichem Examen zu

- einem umfassenden (=Expertenniveau) theoretischen Wissen mit einem hohen Maß an Transferfähigkeit und praktischem Können im jeweiligen Beruf und in der Ausbil-dung.

Dies ist Voraussetzung

- zu selbständigem Arbeiten, d. h. selbständige Planung und Bearbeitung von umfas-senden Aufgabenstellungen und zur eigenverantwortlichen Steuerung von Prozessen im jeweiligen beruflichen Tätigkeitsfeld (einschließlich dem Tätigwerden als Unter-nehmer),

- zur Mitwirkung bei der Gestaltung von Arbeitsumgebungen sowie

- zum Führen und Anleiten von Gesellen und Mitarbeitern.

Man trifft in der Industrie auch auf Personen mit Meister / Techniker – ähnlicher Qualifikation.

Aufbauend auf einen Hauptschulabschluss führt hier eine gründliche theoretische und prakti-sche Ausbildung mit mehrjähriger Berufserfahrung in solcher Funktion zu

- einem hohen Fachwissen mit einem notwendigen Maß an Transferfähigkeit und prak-tischem Können im jeweiligen Beruf.

Dies ist Voraussetzung

- zu selbständigem Arbeiten, d. h. selbständige Planung und Bearbeitung von umfas-senden Aufgabenstellungen und zur eigenverantwortlichen Steuerung von Prozessen im jeweiligen beruflichen Tätigkeitsfeld,

- zur Mitwirkung bei der Gestaltung von Arbeitsumgebungen sowie

11 Mit staatlich geprüften bzw. anerkannten Technikern nicht zu verwechseln sind Berufsbezeichnun-

gen für verschiedene technische Ausbildungsberufe des Handwerks: z. B. Radio-/Fernsehtechniker, Fernmeldetechniker, Zahntechniker.

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- zum Führen und Anleiten von Mitarbeitern.

1.4 Berufsbild von Ingenieuren

Ein Ingenieur ist eine Berufsbezeichnung für Fachleute, die das Studium einer technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung an einer wissenschaftlichen Hochschule oder einer Fachhochschule oder einer Berufsakademie abgeschlossen haben. Diplom-Ingenieure werden an Technischen Universitäten und Hochschulen ausgebildet.

Die Ausbildung zum Ingenieur und die Berufsausübung sind durch Gesetze geregelt.

Es handelt sich um ein Berufsbild, das durch die systematische Aneignung, Beherrschung und Anwendung von wissenschaftlich-theoretisch fundierten und empirisch gesicherten technischen Erkenntnissen und Methoden gekennzeichnet ist.

Der Ingenieursbegriff umschreibt als Oberbegriff die Summe verschiedener an Hochschulen (Technischen Hochschulen, Universitäten, Fachhochschulen, Dualen Hochschulen) erwor-bene Berufsabschlüsse unter Erlangung des akademischen Grades eines Diplom-Ingenieurs, Bachelors und Masters of Engineering oder Bachelors und Masters of Science oder an Berufsakademien erworbene Berufsabschlüsse unter Erlangung der staatlichen Be-zeichnung Diplom-Ingenieur (BA) oder Bachelor of Engineering. An den Höheren Fachschu-len (früher Technische Fach-. und Ingenieurschulen) erlangte man den Berufsabschluss mit der staatlichen Bezeichnung „Ingenieur“.

Studienvoraussetzung ist i. d. R. die allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder die Fachhoch-schulreife (Fachabitur) und ein abgeschlossenes Praktikum.

Auf der Grundlage eines fundierten Fachwissens und einer guten Allgemeinbildung zeichnen sich Ingenieure im allgemeinen durch

- analytisches Denken

- gute theoretische und auch anwendungsorientierte Fachkenntnisse aus, verbunden mit

- praxisorientierten und auf termingerechte Umsetzung bedachte Vorgehensweisen.

Tätigkeitsschwerpunkte sind z. B. Beratung, Forschung, Entwicklung, Planung, Fertigung, Produktions- und Prozesssteuerung, Berechnung, Gutachtenerstellung, Konstruktion, Ver-suchs- und Prüfwesen (Chemische und physikalische Untersuchungen), Logistik, Montage, Patent- und Normwesen, Controlling und Management, Sicherheit.

Eine der Hauptaufgabe des Ingenieurs ist der Entwurf von Systemen. Dabei handelt es sich um einen komplexen Prozess, bei dem sowohl analytische Fähigkeiten als auch Kreativität

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eine große Rolle spielen. Sie setzen dabei ihr Wissen gezielt ein, um Systemen bestimmte Funktionen, Formen oder Eigenschaften zu geben. Dabei müssen sie oft Lösungen finden, die bei gegebenen (beschränkten) Ressourcen das bestmögliche Ergebnis darstellen.

Die Industrie basiert hauptsächlich auf die ingenieurmäßige Umsetzung technischen Wis-sens.

1.5 Fazit aus dem Berufsbild für Ingenieure

Aufbauend auf dem (Fach-)Abitur führt die wissenschaftliche Ausbildung mit (Fach-) Hoch-schulabschluss zu

- einem fundierten Fachwissen (= hohes Expertenniveau) in einem bestimmten Fach-gebiet mit einem sehr hohen Maß an Transferfähigkeit (d. h. auch Abstraktionsfähig-keit) und

- guter technischer/naturwissenschaftlicher Allgemeinbildung.

Dies ist Voraussetzung

- zur selbständigen Planung und Bearbeitung von neben umfassenden auch neuen komplexen Aufgabenstellungen bei komplexen Betriebsanlagen, Arbeitssystemen und Arbeitsverfahren sowie zur eigenverantwortlichen Steuerung von komplexen Prozessen im jeweiligen beruflichen Tätigkeitsfeld, das auch strategieorientiert sein kann,

- zum selbständigen wissenschaftlichen Arbeiten sowie

- zum konzeptiven Denken bei der Entwicklung und Gestaltung von Arbeitsumgebun-gen.

Das Tätigwerden als Führungskraft nach dem Studium fordert über das Führen und Anleiten von Mitarbeitern hinaus auch die Führung, das Anleiten und das Koordinieren von Experten.

2. Mit der Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit angestrebte Kompetenz (Kompetenz – Soll)

Fachkräfte für Arbeitsicherheit sind Generalisten in allen Fragen von Sicherheit und Gesund-heitsschutz. Zugleich ist jede Fachkraft für Arbeitssicherheit Spezialist für besondere auf den Wirtschaftszweig und auf den Einzelbetrieb bezogene spezifische Schwerpunkte. Bei Bedarf an speziellem Fachwissen zu Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit sorgen sie für die Beteiligung von Experten entsprechender Fachdisziplinen.

Fachkräfte für Arbeitssicherheit müssen in der Lage sein, Netzwerke mit inner- und außerbe-trieblichen Akteuren auf dem Gebiet des Arbeitschutzes zu bilden.

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Die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit soll Personen mit den Ausgangsqualifika-tionen als berufserfahrene geprüfte Meister oder Techniker, mindestens aber in solcher Funktion mehrjährig tätig, und berufserfahrene Ingenieure (oder gleichwertig, z. B. Naturwis-senschaftler) befähigen, als Sicherheitsmeister, Sicherheitstechniker oder als Sicherheitsin-genieur die Aufgaben einer Sicherheitsfachkraft nach dem ASiG so wahrzunehmen, wie sie in den Anhängen 3 und 4 zur DGUV Vorschrift 2 konkretisiert sind.

Nicht alle dieser Aufgabenstellungen können dabei von Sicherheitsmeistern/-technikern ab-schließend bearbeitet werden. So sind beispielsweise hinsichtlich Komplexität und Fachlich-keit anspruchsvolle Fragestellungen in aller Regel Sicherheitsingenieuren vorbehalten.

Sicherheitsmeister/-techniker sollen mit einem umfassenden Fachwissen auf dem Gebiet der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit und einem hohen Maß an Transfer-fähigkeit und praktischem Können in diesem Tätigkeitsfeld selbständig arbeiten können12. D. h. sie sollen in der Lage sein,

- eine Grundbetreuung in allen Branchen der gewerblichen Wirtschaft und im öffentli-chen Dienst leisten zu können, die ein breites fachliches Problembewusstsein um-fasst und aufbauend auf die selbständig ausführende und kontrollierende Bearbei-tung von Aufgabestellungen fallbezogen das Hinzuziehen von zusätzlichem Sachver-stand sicherstellt

- in Teilbereichen des Arbeitsschutzes auch umfassende Aufgabenstellungen selb-ständig selbst zu planen und zu bearbeiten sowie Prozesse eigenverantwortlich zu steuern sowie dort auch Arbeitssysteme, -prozesse und -verfahren sicherheits- und gesundheitsgerecht zu gestalten,

- Unternehmer und Führungskräfte sowie Beschäftigte in ihrem Wirkbereich

in Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes zu beraten und zu un-terstützen sowie

auf ihr sicherheits- und gesundheitsgerechtes Verhalten hinzuwirken. Dazu gehört im Bedarfsfall auch das Moderieren von Gruppen, die Motivation zu si-cherheits- und gesundheitsgerechtem Verhalten und die Durchführung von Aus- und Fortbildungen auf dem Gebiet der Sicherheit und des Gesundheits-schutzes bei der Arbeit.

Typische regelmäßige Aufgabenstellungen für Sicherheitsmeister/-techniker sind z. B.

- die vorgabenorientierte Erfassung von Defiziten im Arbeitsschutz durch Begehungen und das Hinwirken auf ihre Beseitigung (Gefährdungsbeurteilung)

- die Auswahl und die Überprüfung der Benutzung von PSA

- die Unterstützung bei der arbeitsplatzbezogenen Arbeitsschutzunterweisung der Be-schäftigten

- die Mitwirkung bei der Aus- und Fortbildung von Sicherheitsbeauftragten.

Sicherheitsingenieure, d. h. Personen mit ingenieurmäßiger oder gleichwertiger Ausbildung (z. B. Naturwissenschaftler) sollen darüber hinaus mit einem fundierten Fachwissen auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes und einem ausgeprägten Abs-

12 Vgl. „Anforderungsprofil der Fachkräfte für Arbeitssicherheit“, Abschnitt 3; dabei wird davon ausge-

gangen, dass dieses Qualifikationsniveau auch von Personen mit Meister-/Techniker-ähnlicher Quali-fikation nach Abschluss der Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit erreicht werden kann.

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traktions- und Transfervermögen in breitem Umfang neben umfassenden auch neue kom-plexe Aufgabenstellungen bei komplexen Betriebsanlagen, Arbeitssystemen und Arbeitsver-fahren selbständig bearbeiten und auch anspruchsvolle Prozesse eigenverantwortlich steu-ern können13.

Dazu gehört auch

- konzeptives Denken zur Entwicklung und Gestaltung von Arbeitssystemen, -prozessen und –verfahren sowie

- Unternehmer und Führungskräfte aller Ebenen zu beraten, zu unterstützen, auf sie einzuwirken und zu überzeugen.

Typische regelmäßige Aufgabenstellungen, die i. d. R. von Sicherheitsingenieuren wahrge-nommen werden, sind Beratungen auf der Grundlage sicherheits- und arbeitswissenschaftli-cher Erkenntnisse z. B bei der

- Planung und Ausführung von Betriebsanlagen, technischen Arbeitsmitteln und Ar-beitsverfahren

- Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsabläufen und der Arbeitsumgebung

- Überprüfung von Betriebsanlagen, technischen Arbeitsmitteln und Arbeitsverfahren.

Betriebsgrößenabhängig gestalten sich die Anforderungen wie folgt:

- Im Rahmen eines Kleinbetriebe sind i. d. R. ein oder wenige regelmäßig zu bearbei-tende Teilbereiche anzutreffen, in denen Aufgabenstellungen der Anhänge 3 und 4 zur DGUV Vorschrift 2 zu bearbeiten sind. Hier werden in aller Regel Sicherheits-meister/-techniker in Teilzeit tätig, die aus dem Bereich von entsprechenden Dienst-leistern kommen und im konkreten Bedarfsfall für die Einbeziehung entsprechenden Sachverstandes, beispielsweise Sicherheitsingenieure oder geeignete Fachexperten Sorge tragen.

- Im anspruchsvolleren Rahmen eines Mittelbetriebes sind i. d. R. Aufgabenstellungen der Anhänge 3 und 4 zur DGUV Vorschrift 2 in mehreren Teilbereichen regelmäßig zu bearbeiten. Hier werden je nach Unternehmensgröße Sicherheitsmeister/-techniker in Voll- bzw. Teilzeit – oft von Dienstleistern kommend – tätig, die sich im konkreten Bedarfsfall z. B. durch Hinzuziehen von Sicherheitsingenieuren oder ge-eignete Fachexperten fachlich verstärken.

- In Großunternehmen ist davon auszugehen, dass Aufgabenstellungen der Anhänge 3 und 4 zur DGUV Vorschrift 2 in einer Vielzahl von Teilbereichen auch auf höchsten Niveaus regelmäßig zu bearbeiten sind, so dass hier neben Sicherheitsmeister/-techniker auch betriebseigene Sicherheitsingenieure in Vollzeit tätig werden.

13 Vgl. Anforderungsprofil der Fachkräfte für Arbeitssicherheit“, Abschnitt 3.

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3. Vergleich der mit der Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit angestrebten Kompetenz mit der durch die berufliche Qualifikation und Berufserfahrung voraus-setzbaren Ausgangsqualifikation

3.1 Allgemeines

Bei der Analyse der Kompetenzen wird unterschieden zwischen solchen zum „Know how“, zum „Umgang mit anderen“, zur Selbstführung“ und zur „Haltung“.

Kompetenzen zum „Umgang mit anderen“, zur „Selbstführung“ und zur „Haltung“ entstehen insbesondere im Zuge der Entwicklung von Berufserfahrung aus den wahrgenommenen Funktionen mit Personalverantwortung heraus bzw. sind Voraussetzung für die Wahrneh-mung von Führungsfunktionen mit Personalverantwortung.

Sie sind somit in erster Näherung unabhängig von der beruflichen (fachlichen) Qualifikation als Meister/Techniker bzw. als Ingenieur/Naturwissenschaftler (o. dgl.).

Know-how-Kompetenzen differieren dagegen im Regelfall zwischen Meistern/Technikern einerseits sowie Ingenieuren/Naturwissenschaftlern (o. dgl.) andererseits erheblich. Dies hat zur Folge, dass in Seminaren bei der Vermittlung von Know-how-Kompetenzen auf die Ge-fahr der Über- und Unterforderung von Teilnehmern geachtet werden muss.

Dozentenseits ist ein solcher Spagat nicht zu bewältigen. Hier empfiehlt sich, für eine Har-monisierung der Zusammensetzung der Teilnehmer in den Seminaren Sorge zu tragen. Das „Lernen lernen“ mit allen seinen Elementen (Projektarbeiten, Fallbeispiele, Rollenspiele, Dis-kussionsforen u. dgl.) kann dann auf Niveaus angesiedelt werden, die der Teilnehmerqualifi-kation angepasst sind, und führt zu den in Abschnitt 2 niedergelegten Soll-Kompetenzen.

Des Weiteren erfolgt die Ausbildung mit Blick zum Einen auf die große Breite der bei Sicher-heit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit relevanten Teilkenntnisse zum andern auch auf die vielfältigen Branchenspezifika (z. B. Bau, Chemie, Metall, Gesundheitswesen, Verkehr, Warendistribution) bereichsbezogen. Bei einem Wechsel in einen anderen Bereich hat der Unternehmer dafür Sorge zu tragen, dass die Fachkraft für Arbeitssicherheit die erforderli-chen bereichsbezogenen Kenntnisse durch Fortbildung nach Maßgabe durch den zuständi-gen UV-Träger erwirbt (§ 4 Abs. 7 DGUV Vorschrift 2).

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3.2 Know-how

Ingenieur oder gleichwertig, Meister / Techniker bzw. Meister / Techniker – ähnlich:

Know-how

Soll-Kompetenzen

Kompetenz – Ist

(Ausgangsqualifikation)

von Ingenieuren, Meistern und Techni-kern

Informationsquellen zum Lernfeld 1 kennen und daraus Informationen gewinnen und verarbeiten

Kann in der angestrebten Ausprägung i. d. R. nicht vorausgesetzt werden

Aufgabenspektrum des Arbeitsschutzes im Überblick kennen

Kann in der angestrebten Ausprägung i. d. R. nicht vorausgesetzt werden

Den Zusammenhang zwischen Arbeits-schutz und Wirtschaftlichkeit kennen

Kann nicht vorausgesetzt werden

Kennt Aufbau, Struktur und organisatorische Abläufe der Ausbildung und setzt sie für sich um

Kann nicht vorausgesetzt werden

Lerntechniken und –strategien kennen Kann nicht vorausgesetzt werden

Den Zusammenhang zwischen Arbeits-schutz und Recht kennen

Kann in der angestrebten Ausprägung i. d. R. nicht vorausgesetzt werden

Das überbetriebliche Arbeitsschutzsystem kennen

Kann nicht vorausgesetzt werden

Kennt seine Aufgaben, Rolle und Stellung als Fachkraft für Arbeitssicherheit im ver-netzten Betriebsgeschehen

Kann nicht vorausgesetzt werden

Eigenen Entwicklungsbedarf erkennen und Vorschläge machen können

Kann i. d. R. nicht bei Meistern / Technikern einerseits sowie Ingenieuren andererseits in gleichem Maße vorausgesetzt werden

Methoden und Techniken der Organisation und Planung der eigenen Arbeit als Fach-kraft für Arbeitssicherheit auch bei komple-xen Aufgabenstellungen beherrschen

Kann nicht vorausgesetzt werden

Informationsquellen zum Lernfeld 2 kennen Kann in der angestrebten Ausprägung i. d.

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und daraus Informationen gewinnen und verarbeiten

R. nicht vorausgesetzt werden

Organisationspflichten sowie Aufbau- und Ablauforganisation von Unterneh-men/Betrieb/Behörde kennen und für das eigene Unternehmen beschreiben

Kann i. d. R. nicht bei Meistern / Technikern einerseits sowie Ingenieuren andererseits in gleichem Maße in der angestrebten Ausprä-gung vorausgesetzt werden

Die Aufgaben, Rolle und Stellung anderer Arbeitschutzakteure kennen, diese be-schreiben und in die betriebliche Organisati-on einordnen

Kann nicht vorausgesetzt werden

Das eigene Unternehmen als System ver-stehen, in Systemebenen gliedern und be-schreiben sowie konkrete Arbeitssysteme abgrenzen und beschreiben

Kann i. d. R. nicht bei Meistern / Technikern einerseits sowie Ingenieuren andererseits in gleichem Maße vorausgesetzt werden

Zusammenhänge zwischen Arbeitssystemen und Gefährdungen sowie Entstehung von Unfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen beschreiben

Kann i. d. R. nicht bei Meistern / Technikern einerseits sowie Ingenieuren andererseits in gleichem Maße in der angestrebten Ausprä-gung vorausgesetzt werden

Methoden zum systematischen Beschreiben der Systeme anwenden

Kann i. d. R. nicht bei Meistern / Technikern einerseits sowie Ingenieuren andererseits in gleichem Maße vorausgesetzt werden

Methoden zum anschaulichen und nachvoll-ziehbaren sowie formal korrekten Dokumen-tieren der Arbeitsergebnisse beherrschen

Kann i. d. R. nicht bei Meistern / Technikern einerseits sowie Ingenieuren andererseits in gleichem Maße in der angestrebten Ausprä-gung vorausgesetzt werden

Methoden der Konfliktlösung in Gruppen kennen

Kann in der angestrebten Ausprägung i. d. R. nicht vorausgesetzt werden

Vortragstechniken kennen Kann in der angestrebten Ausprägung i. d. R. nicht vorausgesetzt werden

Präsentationstechniken kennen Kann in der angestrebten Ausprägung i. d. R. nicht vorausgesetzt werden

Informationsquellen zum Lernfeld 3 kennen und daraus Informationen gewinnen und verarbeiten

Kann in der angestrebten Ausprägung i. d. R. nicht vorausgesetzt werden

Gefährdungs- und Belastungsfaktoren ken-nen und ermitteln sowie Gefährdungen und Belastungen im jeweiligen Arbeitssystem sowie ihre Wechselwirkungen beurteilen

Kann i. d. R. nicht bei Meistern / Technikern einerseits sowie Ingenieuren andererseits in gleichem Maße in der angestrebten Ausprä-gung vorausgesetzt werden

Gefährdungs- und Belastungsfaktoren ken-nen und ermitteln sowie Gefährdungen und Belastungen zwischen Arbeitssystemen be-urteilen

Kann i. d. R. nicht bei Meistern / Technikern einerseits sowie Ingenieuren andererseits in gleichem Maße in der angestrebten Ausprä-gung vorausgesetzt werden

Faktoren zum Erhalt der individuellen ge-sundheitlichen Ressourcen im Zusammen-hang mit der Arbeit kennen und ermitteln

Kann i. d. R. nicht bei Meistern / Technikern einerseits sowie Ingenieuren andererseits in gleichem Maße in der angestrebten Ausprä-gung vorausgesetzt werden

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Kennt die sicherheits- und gesundheits-schutzbezogenen Anforderungen an Ar-beitssystemelemente und beurteilt diese

Kann i. d. R. nicht bei Meistern / Technikern einerseits sowie Ingenieuren andererseits in gleichem Maße in der angestrebten Ausprä-gung vorausgesetzt werden

Informationsquellen zum Lernfeld 4 kennen und daraus Informationen gewinnen und verarbeiten

Kann in der angestrebten Ausprägung i. d. R. nicht vorausgesetzt werden

Grundlegende Gestaltungsmöglichkeiten für alle Arbeitssystemelemente kennen

Kann i. d. R. nicht bei Meistern / Technikern einerseits sowie Ingenieuren andererseits in gleichem Maße vorausgesetzt werden

Bestehende Arbeitssysteme sicher, gesund-heits- und menschengerecht unter Berück-sichtigung von Wechselwirkungen zwischen Technik, Organisation und Personal in Ko-operation mit Anderen gestalten

Kann i. d. R. nicht bei Meistern / Technikern einerseits sowie Ingenieuren andererseits in gleichem Maße in der angestrebten Ausprä-gung vorausgesetzt werden

Beratungspotenzial für die frühzeitige Ein-bindung in Planungsprozessen erkennen und nutzen

Kann i. d. R. nicht bei Meistern / Technikern einerseits sowie Ingenieuren andererseits in gleichem Maße vorausgesetzt werden

Geplante Arbeitssysteme sicher, gesund-heits- und menschengerecht unter Berück-sichtigung von Wechselwirkungen zwischen Technik, Organisation und Personal in Ko-operation mit Anderen gestalten

Kann i. d. R. nicht bei Meistern / Technikern einerseits sowie Ingenieuren andererseits in gleichem Maße vorausgesetzt werden

Die rechtlichen Anforderungen an die Ge-staltung von Arbeitssystemen kennen und anwenden

Kann nicht vorausgesetzt werden

Die wirtschaftlichen Erfordernisse und finan-ziellen Rahmenbedingungen im Betrieb ken-nen und bei der Gestaltung berücksichtigen

Kann in der angestrebten Ausprägung i. d. R. nicht vorausgesetzt werden

Handlungskonzepte zur sicheren und ge-sundheitsgerechten Gestaltung kennen und anwenden

Kann nicht vorausgesetzt werden

Komplexe Aufgaben zur Arbeitsystemgestal-tung erfassen und bearbeiten

Kann i. d. R. nicht bei Meistern / Technikern einerseits sowie Ingenieuren andererseits in gleichem Maße vorausgesetzt werden

Methoden zum managen von Prozessen und Projekten kennen und sicher anwenden

Kann i. d. R. nicht bei Meistern / Technikern einerseits sowie Ingenieuren andererseits in gleichem Maße in der angestrebten Ausprä-gung vorausgesetzt werden

Informationsquellen zum Lernfeld 5 kennen und daraus Informationen gewinnen und verarbeiten

Kann in der angestrebten Ausprägung i. d. R. nicht vorausgesetzt werden

Managementsysteme kennen Kann i. d. R. nicht bei Meistern / Technikern einerseits sowie Ingenieuren andererseits in gleichem Maße in der angestrebten Ausprä-gung vorausgesetzt werden

Konzepte der Integration des Arbeitschutzes in das betriebliche Management gestalten und weiterentwickeln

Kann nicht vorausgesetzt werden

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Verfahrensanweisungen für arbeitsschutzre-levante Prozesse erstellen und begleiten

Kann nicht vorausgesetzt werden

Audits für die Gestaltung und Weiterentwick-lung des Arbeitsschutzes im betrieblichen Management nutzen

Kann nicht vorausgesetzt werden

Indikatoren/Kenngrößen für die Bewertung der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit des Arbeitsschutzes kennen und anwenden

Kann nicht vorausgesetzt werden

Positive Effekte für das Unternehmen und den Arbeitsschutz durch die Implementie-rung und Weiterentwicklung von Manage-mentsystemen darstellen

Kann nicht vorausgesetzt werden

Methoden und Strategien bei der Implemen-tierung und Weiterentwicklung von Mana-gementsystemen wählen und anwenden

Kann in der angestrebten Ausprägung i. d. R. nicht vorausgesetzt werden

3.3 Umgang mit anderen

Ingenieur oder gleichwertig, Meister / Techniker bzw. Meister / Techniker – ähnlich:

Umgang mit anderen

Soll-Kompetenzen

Kompetenz – Ist

(Ausgangsqualifikation)

von Ingenieuren, Meistern und Technikern

Methoden der Gesprächsführung beherrschen (Ziel füh-rend, konstruktiv, systematisch)

Kann in der angestrebten Ausprägung i. d. R. nicht vo-rausgesetzt werden

Methoden zur Kooperation bzw. zur Teamarbeit im Lern-prozess und im betrieblichen Kontext beherrschen

Kann in der angestrebten Ausprägung i. d. R. nicht vo-rausgesetzt werden

Mit Konflikten sicher umgehen und konstruktiv lösen kön-nen

Kann in der angestrebten Ausprägung i. d. R. nicht vo-rausgesetzt werden

Kommunikation in alle Richtungen unterstützen und Kon- Kann in der angestrebten Ausprägung i. d. R. nicht vo-

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sens finden rausgesetzt werden

Mit anderen im Lernprozess interagieren Kann nicht vorausgesetzt wer-den

Mit anderen im betrieblichen Kontext interagieren Kann in der angestrebten Ausprägung i. d. R. nicht vo-rausgesetzt werden

Vortragstechniken beherrschen Kann in der angestrebten Ausprägung i. d. R. nicht vo-rausgesetzt werden

Präsentationstechniken beherrschen Kann in der angestrebten Ausprägung i. d. R. nicht vo-rausgesetzt werden

Netzwerke aufbauen, nutzen und pflegen Kann in der angestrebten Ausprägung i. d. R. nicht vo-rausgesetzt werden

Lösungs- und prozessorientiert beraten Kann in der angestrebten Ausprägung i. d. R. nicht vo-rausgesetzt werden

Bei der Gestaltung von Arbeitssystemen aktiv und voraus-schauend agieren

Kann in der angestrebten Ausprägung i. d. R. nicht vo-rausgesetzt werden

Bei der Integration des Arbeitsschutzes in die betriebliche Aufbau- und Ablauforganisation aktiv und vorausschauend agieren

Kann in der angestrebten Ausprägung i. d. R. nicht vo-rausgesetzt werden

3.4 Selbstführung

Ingenieur oder gleichwertig, Meister / Techniker bzw. Meister / Techniker – ähnlich:

Selbstführung

Soll-Kompetenzen

Kompetenz – Ist

(Ausgangsqualifikation)

von Ingenieuren, Meistern und Technikern

Die Erwartungen an die eigene Rolle verinnerlichen und Kann in der angestrebten

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entsprechend handeln Ausprägung i. d. R. nicht vo-rausgesetzt werden

Einzelkenntnisse mehrerer Personen vernetzen (Koordina-tion)

Kann in der angestrebten Ausprägung i. d. R. nicht vo-rausgesetzt werden

Einzelkenntnisse systematisch erfassen und aufbereiten Kann in der angestrebten Ausprägung i. d. R. nicht vo-rausgesetzt werden

Bei der Gestaltung von Arbeitssystemen systematisch vor-gehen

Kann in der angestrebten Ausprägung i. d. R. nicht vo-rausgesetzt werden

Bei der Integration des Arbeitsschutzes in die betriebliche Aufbau- und Ablauforganisation systematisch vorgehen

Kann in der angestrebten Ausprägung i. d. R. nicht vo-rausgesetzt werden

Persönlichen Nutzen aus der Tätigkeit als Fachkraft für Arbeitssicherheit verinnerlichen

Kann nicht vorausgesetzt wer-den

Verantwortung für andere und für bestehende Aufgaben im Lernprozess übernehmen können

Kann in der angestrebten Ausprägung i. d. R. nicht vo-rausgesetzt werden

Verantwortung für die Rolle als Fachkraft für Arbeitssicher-heit übernehmen

Kann in der angestrebten Ausprägung i. d. R. nicht vo-rausgesetzt werden

Erfolgs- und zielorientiert im Lernprozess arbeiten Kann in der angestrebten Ausprägung i. d. R. nicht vo-rausgesetzt werden

Erfolgs- und zielorientiert im betrieblichen Kontext arbeiten Kann in der angestrebten Ausprägung i. d. R. nicht vo-rausgesetzt werden

Erfolgs- und zielorientiert arbeiten und auf die Schaffung einer Arbeitsschutzkultur hinwirken können

Kann in der angestrebten Ausprägung i. d. R. nicht vo-rausgesetzt werden

Lerntechniken und –strategien beherrschen Kann nicht vorausgesetzt wer-den

Beim Dokumentieren der Arbeitsergebnisse die Wirksam-keit der Tätigkeit der Fachkraft für Arbeitssicherheit deutlich machen

Kann nicht vorausgesetzt wer-den

3.5 Haltung

Ingenieur oder gleichwertig, Meister / Techniker bzw. Meister / Techniker – ähnlich:

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Haltung

Die der „Haltung“ zuzuordnenden Kompetenzen sind in Persönlichkeitsschulungen kaum veränderlich. Sie lassen sich hingegen geplant trainieren und entwickeln (John Erpenbeck „Kompetenzen erkennen, bilanzieren und entwickeln“ in AMS Report 66, Egger-Sturm 2009).

Deshalb sind diese Kompetenzen als Bestandteil der Ausgangsqualifikation für die Zulas-sung zur Ausbildung einzufordern. Sie sind bei Personen mit Führungsfunktionen und Kun-denkontakt unabhängig davon, ob sie als Meister/Techniker oder Ingenieur tätig waren, grundsätzlich voraussetzbar und werden während der Ausbildung zur Fachkraft für Arbeits-sicherheit weiterentwickelt.

„Haltung“ bezeichnet die Fähigkeit und Bereitschaft, selbstständig und verantwortlich zu handeln, eigenes und das Handeln anderer zu reflektieren und die eigene Handlungsfähig-keit weiter zu entwickeln sowie das eigene Leben selbstständig und verantwortlich im beruf-lichen Kontext zu gestalten.

Wichti-ges Merkmal der „Haltung“ einer Fachkraft ist, dass sie sich mit ihrer Rolle identifiziert und die eigenen Grenzen kennt. Dies beinhaltet ihre Bereitschaft, sich Unterstützung zu holen und sich weiter zu bilden. Hierbei schätzt sie ihre persönlichen Ressourcen realistisch ein.

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit erkennt, dass Veränderungen möglich sind und nutzt die Chance dazu. Sie verfügt über Empathie, tritt selbstsicher auf und ist offen gegenüber ande-ren.

Die Fachkraft ist zuverlässig, glaubwürdig, hält sich selbst an Regeln und handelt so, dass es für andere Personen transparent ist.

Sie zeichnet sich durch Eigeninitiative aus, ist durchsetzungsfähig und besitzt Ausdauer.

In ihrer Tätigkeit ist sie kreativ und flexibel und hat ein hohes Pflicht- und Verantwortungs-bewusstsein.

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit geht vertrauensvoll und wertschätzend mit anderen um und akzeptiert deren Meinungen.

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit verfügt über Ressourcen zur Bewältigung von Belastun-gen. Sie kann mit Misserfolgen umgehen und entwickelt die notwendige Distanz, um Kon-flikte, die aus ihrer Rolle als Fachkraft für Arbeitssicherheit resultieren können, nicht persön-lich zu nehmen.

Sie ist in der Lage, sich selbst für ihre Tätigkeit zu motivieren.

Die für das erfolgreiche Handeln einer Fachkraft für Arbeitssicherheit erforderliche „Haltun-gen“ lassen sich nur bedingt vermitteln und sind in Persönlichkeitsschulungen kaum verän-derlich. Sie müssen im Wesentlichen selbst angeeignet werden und sind bei Personen, die

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Führungsfunktionen ausgeübt haben und über Kundenkontakte verfügten, voraussetzbar. Bei Teilnehmern an der Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit können sie somit grundsätzlich als Ausgangsqualifikation eingestuft werden. Sie werden während der Ausbil-dung durch aktive Unterstützung und Förderung weiterentwickelt.

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4. Quellen

de.wikipedia.org/wiki/Meister

www.besser-ein-meister.de/inhalte_der_Meisterausbildung.120.html

de.wikipedia.org/wiki/Meisterpr%C3%BCfung

infobub.arbeitsagentur.de/.../start?...

DIHK-Publikationen: Geprüfter Industriemeister / Geprüfte Industriemeisterin – Fachrich-tungsübergreifende Basisqualifikationen

www.sgd.de/technik/Industriemeister-metall-meisternetz.php

www.zfamedien.de/downloads/Industriemeister.pdf

de.wikipedia.org/wiki/Techniker

de.wikipedia.org/wiki/Ingenieur

Lexikon: Brockhaus

Deutscher Qualitätsrahmen (DQR)

„Anforderungsprofil der Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ sowie weitere Arbeitsergebnisse der PG Analyse und Ausbildungsmodell des AAW

Konzept des BMA zur Verbesserung der Tätigkeit von Fachkräften für Arbeitssicherheit (1990), Teil I „Thesen für die Bestellung von Sicherheitsingenieuren bzw. Sicherheitstechni-kern und Sicherheitsmeistern“

J. Kutscher, Konzept zur Verbesserung der Tätigkeit der Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Moderne Unfallverhütung, Heft 37 (1993), S. 18ff)

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Anhang 3

Angestrebte Kompetenzen und ihr schrittweiser Aufbau

1. Mit der Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit angestrebte Kompetenzen

Know-how

Soll-Kompetenzen Erläuterungen14

Informationsquellen zum Lernfeld 1 kennen und daraus Informationen gewinnen und verarbeiten

Gegenstand von Lernfeld 1

Aufgabenspektrum des Arbeitsschutzes im Überblick ken-nen

Gegenstand von Lernfeld 1

Den Zusammenhang zwischen Arbeitsschutz und Wirt-schaftlichkeit kennen

Gegenstand von Lernfeld 1

Kennt Aufbau, Struktur und organisatorische Abläufe der Ausbildung und setzt sie für sich um

Gegenstand von Lernfeld 1

Lerntechniken und –strategien kennen Gegenstand von Lernfeld 1

Den Zusammenhang zwischen Arbeitsschutz und Recht kennen

Gegenstand von Lernfeld 1

Das überbetriebliche Arbeitsschutzsystem kennen Gegenstand von Lernfeld 1

Kennt seine Aufgaben, Rolle und Stellung als Fachkraft für Arbeitssicherheit im vernetzten Betriebsgeschehen

Gegenstand von Lernfeld 1

Eigenen Entwicklungsbedarf erkennen und Vorschläge machen könne

Gegenstand von Lernfeld 1

Methoden und Techniken der Organisation und Planung der eigenen Arbeit als Fachkraft für Arbeitssicherheit auch

Gegenstand von Lernfeld 1, 2, 3, 4 und 5

14 Kompetenzen werden während der Ausbildung grundsätzlich in allen nachfolgenden Lernfeldern

laufend weiterentwickelt, indem sie Lernfeld bezogen aufgegriffen, trainiert und vertieft werden.

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Know-how

bei komplexen Aufgabenstellungen beherrschen

Informationsquellen zum Lernfeld 2 kennen und daraus Informationen gewinnen und verarbeiten

Gegenstand von Lernfeld 2

Organisationspflichten sowie Aufbau- und Ablauforganisa-tion von Unternehmen/Betrieb/Behörde kennen und für das eigene Unternehmen beschreiben

Gegenstand von Lernfeld 2

Die Aufgaben, Rolle und Stellung anderer Arbeitschutzak-teure kennen, diese beschreiben und in die betriebliche Organisation einordnen

Gegenstand von Lernfeld 2

Das eigene Unternehmen als System verstehen, in Sys-temebenen gliedern und beschreiben sowie konkrete Ar-beitssysteme abgrenzen und beschreiben

Gegenstand von Lernfeld 2

Zusammenhänge zwischen Arbeitssystemen und Gefähr-dungen sowie Entstehung von Unfällen und arbeitsbeding-ten Erkrankungen beschreiben

Gegenstand von Lernfeld 2

Methoden zum systematischen Beschreiben der Systeme anwenden

Gegenstand von Lernfeld 2

Methoden zum anschaulichen und nachvollziehbaren so-wie formal korrekten Dokumentieren der Arbeitsergebnis-se beherrschen

Gegenstand von Lernfeld 2, 3, 4 und 5

Methoden der Konfliktlösung in Gruppen kennen Gegenstand von Lernfeld 2

Vortragstechniken kennen Gegenstand von Lernfeld 2

Präsentationstechniken kennen Gegenstand von Lernfeld 2

Informationsquellen zum Lernfeld 3 kennen und daraus Informationen gewinnen und verarbeiten

Gegenstand von Lernfeld 3

Gefährdungs- und Belastungsfaktoren kennen und ermit-teln sowie Gefährdungen und Belastungen im jeweiligen Arbeitssystem sowie ihre Wechselwirkungen beurteilen

Gegenstand von Lernfeld 3

Gefährdungs- und Belastungsfaktoren kennen und ermit-teln sowie Gefährdungen und Belastungen zwischen Ar-beitssystemen beurteilen

Gegenstand von Lernfeld 3

Faktoren zum Erhalt der individuellen gesundheitlichen Ressourcen im Zusammenhang mit der Arbeit kennen und ermitteln

Gegenstand von Lernfeld 3

Kennt die sicherheits- und gesundheitsschutzbezogenen Gegenstand von Lernfeld 3

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Know-how

Anforderungen an Arbeitssystemelemente und beurteilt diese

Informationsquellen zum Lernfeld 4 kennen und daraus Informationen gewinnen und verarbeiten

Gegenstand von Lernfeld 4

Grundlegende Gestaltungsmöglichkeiten für alle Arbeits-systemelemente kennen

Gegenstand von Lernfeld 4

Bestehende Arbeitssysteme sicher, gesundheits- und menschengerecht unter Berücksichtigung von Wechsel-wirkungen zwischen Technik, Organisation und Personal in Kooperation mit Anderen gestalten

Gegenstand von Lernfeld 4

Beratungspotenzial für die frühzeitige Einbindung in Pla-nungsprozessen erkennen und nutzen

Gegenstand von Lernfeld 4

Geplante Arbeitssysteme sicher, gesundheits- und men-schengerecht unter Berücksichtigung von Wechselwirkun-gen zwischen Technik, Organisation und Personal in Ko-operation mit Anderen gestalten

Gegenstand von Lernfeld 4

Die rechtlichen Anforderungen an die Gestaltung von Ar-beitssystemen kennen und anwenden

Gegenstand von Lernfeld 4

Die wirtschaftlichen Erfordernisse und finanziellen Rah-menbedingungen im Betrieb kennen und bei der Gestal-tung berücksichtigen

Gegenstand von Lernfeld 4

Handlungskonzepte zur sicheren und gesundheitsgerech-ten Gestaltung kennen und anwenden

Gegenstand von Lernfeld 4

Komplexe Aufgaben zur Arbeitsystemgestaltung erfassen und bearbeiten

Gegenstand von Lernfeld 4

Methoden zum managen von Prozessen und Projekten kennen und sicher anwenden

Gegenstand von Lernfeld 4 und 5

Informationsquellen zum Lernfeld 5 kennen und daraus Informationen gewinnen und verarbeiten

Gegenstand von Lernfeld 5

Managementsysteme kennen Gegenstand von Lernfeld 5

Konzepte der Integration des Arbeitschutzes in das be-triebliche Management gestalten und weiterentwickeln

Gegenstand von Lernfeld 5

Verfahrensanweisungen für arbeitsschutzrelevante Pro-zesse erstellen und begleiten

Gegenstand von Lernfeld 5

Audits für die Gestaltung und Weiterentwicklung des Ar-beitsschutzes im betrieblichen Management nutzen

Gegenstand von Lernfeld 5

Indikatoren/Kenngrößen für die Bewertung der Wirksam-keit und Wirtschaftlichkeit des Arbeitsschutzes kennen und

Gegenstand von Lernfeld 5

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Know-how

anwenden

Positive Effekte für das Unternehmen und den Arbeits-schutz durch die Implementierung und Weiterentwicklung von Managementsystemen darstellen

Gegenstand von Lernfeld 5

Methoden und Strategien bei der Implementierung und Weiterentwicklung von Managementsystemen wählen und anwenden

Gegenstand von Lernfeld 5

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Umgang mit Anderen

Soll-Kompetenzen Erläuterungen15

Methoden der Gesprächsführung beherrschen (Ziel füh-rend, konstruktiv, systematisch)

Gegenstand von Lernfeld 1, 2, 3, 4 und 5

Methoden zur Kooperation bzw. zur Teamarbeit im Lern-prozess und im betrieblichen Kontext beherrschen

Gegenstand von Lernfeld 1, 2, 3, 4 und 5

Mit Konflikten sicher umgehen und konstruktiv lösen kön-nen

Gegenstand von Lernfeld 1, 2, 3 und 4

Kommunikation in alle Richtungen unterstützen und Kon-sens finden

Gegenstand von Lernfeld 1, 2 und 3

Mit anderen im Lernprozess interagieren Gegenstand von Lernfeld 1

Mit anderen im betrieblichen Kontext interagieren Gegenstand von Lernfeld 2

Vortragstechniken beherrschen Gegenstand von Lernfeld 2, 3, 4 und 5

Präsentationstechniken beherrschen Gegenstand von Lernfeld 2, 3, 4 und 5

Netzwerke aufbauen, nutzen und pflegen Gegenstand von Lernfeld 3

Lösungs- und prozessorientiert beraten Gegenstand von Lernfeld 3

Bei der Gestaltung von Arbeitssystemen aktiv und voraus-schauend agieren

Gegenstand von Lernfeld 4

Bei der Integration des Arbeitsschutzes in die betriebliche Aufbau- und Ablauforganisation aktiv und vorausschauend agieren

Gegenstand von Lernfeld 5

15 Kompetenzen werden während der Ausbildung grundsätzlich in allen nachfolgenden Lernfeldern

laufend weiterentwickelt, indem sie Lernfeld bezogen aufgegriffen, trainiert und vertieft werden.

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Selbstführung

Soll-Kompetenzen Erläuterungen16

Die Erwartungen an die eigene Rolle verinnerlichen und entsprechend handeln

Gegenstand von Lernfeld 1 und 2

Einzelkenntnisse mehrerer Personen vernetzen (Koordina-tion)

Gegenstand von Lernfeld 1

Einzelkenntnisse systematisch erfassen und aufbereiten Gegenstand von Lernfeld 2

Bei der Gestaltung von Arbeitssystemen systematisch vorgehen

Gegenstand von Lernfeld 4

Bei der Integration des Arbeitsschutzes in die betriebliche Aufbau- und Ablauforganisation systematisch vorgehen

Gegenstand von Lernfeld 5

Persönlichen Nutzen aus der Tätigkeit als Fachkraft für Arbeitssicherheit verinnerlichen

Gegenstand von Lernfeld 1 und 2

Verantwortung für andere und für bestehende Aufgaben im Lernprozess übernehmen können

Gegenstand von Lernfeld 1

Verantwortung für die Rolle als Fachkraft für Arbeitssi-cherheit übernehmen

Gegenstand von Lernfeld 2

Erfolgs- und zielorientiert im Lernprozess arbeiten Gegenstand von Lernfeld 1

Erfolgs- und zielorientiert im betrieblichen Kontext arbeiten Gegenstand von Lernfeld 2

Erfolgs- und zielorientiert arbeiten und auf die Schaffung einer Arbeitsschutzkultur hinwirken können

Gegenstand von Lernfeld 5

Lerntechniken und –strategien beherrschen Gegenstand von Lernfeld 1, 2, 3, 4 und 5

Beim Dokumentieren der Arbeitsergebnisse die Wirksam-keit der Tätigkeit der Fachkraft für Arbeitssicherheit deut-lich machen

Gegenstand von Lernfeld 5

Lernfeld 1 – Einführung in die Ausbildung und die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicher- heit

Lernfeld 2 – Arbeitssystem und betriebliche Organisation Lernfeld 3 – Beurteilung von Arbeitsbedingungen

16 Kompetenzen werden während der Ausbildung grundsätzlich in allen nachfolgenden Lernfeldern

laufend weiterentwickelt, indem sie Lernfeld bezogen aufgegriffen, trainiert und vertieft werden.

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Lernfeld 4 – Arbeitssystemgestaltung

Lernfeld 5 – Integration von Arbeitsschutz in die betriebliche Aufbau- und Ablauforganisation

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2. Aufbau der Kompetenzen

Kompetenzen werden während der Ausbildung grundsätzlich laufend weiterentwickelt, indem sie Lernfeld bezogen aufgegriffen, trainiert und vertieft werden. Hierauf wird im Einzelfall nicht ausdrücklich hingewiesen. Falls jedoch in den einzelnen Lernfeldern konkrete Entwick-lungen vorgesehen sind, findet sich in den nachstehenden Übersichten ein entsprechender Vermerk.

Know-how

Lernfeld 1 Lernfeld 2 Lernfeld 3 Lernfeld 4 Lernfeld 5

Informations-quellen zum Lernfeld 1 ken-nen und daraus Informationen gewinnen und verarbeiten

Informations-quellen zum Lernfeld 2 ken-nen und daraus Informationen gewinnen und verarbeiten

Informations-quellen zum Lernfeld 3 ken-nen und daraus Informationen für die Beurtei-lung von Ar-beitsbedingun-gen gewinnen und verarbeiten

Informations-quellen zum Lernfeld 4 ken-nen und daraus Informationen für die Gestal-tung von Ar-beitssystemen gewinnen und verarbeiten

Informations-quellen zum Lernfeld 5 ken-nen und daraus Informationen für die Integrati-on des Arbeits-schutzes in die Aufbau- und Ablauforganisa-tion gewinnen und verarbeiten

Aufgabenspek-trum des Ar-beitsschutzes im Überblick kennen

Den Zusam-menhang zwi-schen Arbeits-schutz und Wirtschaftlich-keit kennen

Kennt Aufbau, Struktur und organisatori-sche Abläufe der Ausbildung und setzt sie für sich um

Den Zusam-menhang zwi-schen Arbeits-schutz und Recht kennen

Das überbe-trieblichen Ar-beitsschutzsys-

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Know-how

Lernfeld 1 Lernfeld 2 Lernfeld 3 Lernfeld 4 Lernfeld 5

tems kennen

Kennt seine Aufgaben, Rol-le und Stellung als Fachkraft für Arbeitssi-cherheit im vernetzten Be-triebsgesche-hen

Eigenen Ent-wicklungsbe-darf erkennen und Vorschläge machen

Methoden und Techniken der Organisation und Planung der eigenen Arbeit als Fachkraft für Arbeitssicher-heit (Zeit- und Ressourcen-management) im Lernprozess anwenden

Methoden und Techniken der Organisation und Planung der eigenen Arbeit als Fachkraft für Arbeitssicherheit im betrieblichen Kontext anwen-den

Methoden und Techniken der Organisation und Planung der eigenen Arbeit als Fachkraft für Arbeitssicherheit sicher anwen-den

Methoden und Techniken der Organisation und Planung der eigenen Arbeit als Fachkraft für Arbeitssicherheit auch bei kom-plexen Aufga-benstellungen sicher anwen-den

Methoden und Techniken der Organisation und Planung der eigenen Arbeit als Fachkraft für Arbeitssicherheit auch bei kom-plexen Aufga-benstellungen beherrschen

Lerntechniken und –strategien kennen

Organisations-pflichten sowie Aufbau- und Ablauforganisa-tion von Unter-neh-men/Betrieb/Behörde kennen und für das ei-gene Unterneh-men beschrei-ben

Die Aufgaben-, Rolle und Stel-lung anderer

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Know-how

Lernfeld 1 Lernfeld 2 Lernfeld 3 Lernfeld 4 Lernfeld 5

Arbeitschutzak-teure kennen, diese beschrei-ben und in die betriebliche Or-ganisation ein-ordnen

Das eigene Unternehmen als System ver-stehen, in Sys-temebenen gliedern und beschreiben sowie konkrete Arbeitssysteme abgrenzen und beschreiben

Zusammen-hänge zwischen Arbeitssyste-men und Ge-fährdungen sowie Entste-hung von Unfäl-len und arbeits-bedingten Er-krankungen beschreiben

Methoden zum systematischen Beschreiben der Systeme anwenden

Methoden zum anschaulichen und nachvoll-ziehbaren Do-kumentieren der Arbeitser-gebnisse an-wenden

Methoden zum anschaulichen und nachvoll-ziehbaren so-wie formal kor-rekten Doku-mentieren der Arbeitsergeb-nisse anwen-den

Methoden zum anschaulichen und nachvoll-ziehbaren sowie formal korrekten Dokumentieren der Arbeitser-gebnisse sicher anwenden

Methoden zum anschaulichen und nachvoll-ziehbaren sowie formal korrekten Dokumentieren der Arbeitser-gebnisse be-herrschen

Methoden der Konfliktlösung in Gruppen

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Know-how

Lernfeld 1 Lernfeld 2 Lernfeld 3 Lernfeld 4 Lernfeld 5

kennen

Vortragstechni-ken kennen

Präsentations-techniken ken-nen

Gefährdungs- und Belas-tungsfaktoren kennen und ermitteln sowie Gefährdungen und Belastun-gen im jeweili-gen Arbeitssys-tem sowie ihre Wechselwir-kungen beurtei-len

Gefährdungs- und Belastungs-faktoren kennen und ermitteln sowie Gefähr-dungen und Be-lastungen zwi-schen Arbeits-systemen beur-teilen

Faktoren zum Erhalt der indi-viduellen ge-sundheitlichen Ressourcen im Zusammen-hang mit der Arbeit kennen und ermitteln

Kennt die si-cherheits- und gesundheits-schutzbezoge-nen Anforde-rungen an Ar-beitssystem-elemente und

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Know-how

Lernfeld 1 Lernfeld 2 Lernfeld 3 Lernfeld 4 Lernfeld 5

beurteilt diese

Grundlegende Gestaltungsmög-lichkeiten für alle Arbeitssystem-elemente kennen

Bestehende Ar-beitssysteme sicher, gesund-heits- und men-schengerecht unter Berück-sichtigung von Wechselwirkun-gen zwischen Technik, Organi-sation und Per-sonal in Koope-ration mit Ande-ren gestalten

Beratungspoten-zial für die früh-zeitige Einbin-dung in Pla-nungsprozessen erkennen und nutzen

Geplante Ar-beitssysteme sicher, gesund-heits- und men-schengerecht unter Berück-sichtigung von Wechselwirkun-gen zwischen Technik, Organi-sation und Per-sonal in Koope-ration mit Ande-ren gestalten

Die rechtlichen Anforderungen an die Gestal-tung von Ar-beitssystemen kennen und an-

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Know-how

Lernfeld 1 Lernfeld 2 Lernfeld 3 Lernfeld 4 Lernfeld 5

wenden

Die wirtschaftli-chen Erforder-nisse und finan-ziellen Rahmen-bedingungen im Betrieb kennen und bei der Ge-staltung berück-sichtigen

Handlungskon-zepte zur siche-ren und gesund-heitsgerechten Gestaltung ken-nen und anwen-den

Komplexe Auf-gaben zur Ar-beitssystemge-staltung erfassen und bearbeiten

Methoden zum managen von Prozessen und Projekten ken-nen und anwen-den

Methoden zum managen von Prozessen und Projekten ken-nen und sicher anwenden

Management-systeme kennen

Konzepte der Integration des Arbeitschutzes in das betriebli-che Manage-ment gestalten und weiterentwi-ckeln

Verfahrensan-weisungen für arbeitsschutzre-levante Prozes-se erstellen und begleiten

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Know-how

Lernfeld 1 Lernfeld 2 Lernfeld 3 Lernfeld 4 Lernfeld 5

Audits für die Gestaltung und Weiterentwick-lung des Ar-beitsschutzes im betrieblichen Management nutzen

Indikato-ren/Kenngrößen für die Bewer-tung der Wirk-samkeit und Wirtschaftlichkeit des Arbeits-schutzes kennen und anwenden

Positive Effekte für das Unter-nehmen und den Arbeitsschutz durch die Im-plementierung und Weiterent-wicklung von Management-systemen dar-stellen

Methoden und Strategien bei der Implementie-rung und Wei-terentwicklung von Manage-mentsystemen wählen und an-wenden

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Umgang mit Anderen

Lernfeld 1 Lernfeld 2 Lernfeld 3 Lernfeld 4 Lernfeld 5

Methoden der Gesprächsfüh-rung kennen und Informati-onsgespräche führen

Methoden der Gesprächsfüh-rung anwenden (Ziel führend, konstruktiv, sys-tematisch)

Methoden der Gesprächsfüh-rung auch in anspruchsvolle-ren Situationen anwenden (Ziel führend, kon-struktiv, syste-matisch)

Methoden der Gesprächsfüh-rung sicher an-wenden (Ziel führend, kon-struktiv, syste-matisch)

Methoden der Gesprächsfüh-rung beherr-schen (Ziel füh-rend, konstruk-tiv, systema-tisch)

Methoden zur Kooperation bzw. zur Teamarbeit im Lernprozess anwenden

Methoden zur Kooperation bzw. zur Teamarbeit im betrieblichen Kontext anwen-den

Methoden zur Kooperation bzw. zur Team-arbeit im Lern-prozess und im betrieblichen Kontext auch in anspruchsvolle-ren Situationen anwenden

Methoden zur Kooperation bzw. zur Team-arbeit im Lern-prozess und im betrieblichen Kontext sicher anwenden

Methoden zur Kooperation bzw. zur Team-arbeit im Lern-prozess und im betrieblichen Kontext beherr-schen

Erkennen, dass es Konflikte geben wird und bereit sein, sich diesen zustel-len (Selbstfüh-rung)

Mit einfachen Konfliktsituatio-nen umgehen und konstruktiv lösen können

Mit Konflikten auch in an-spruchsvolleren Situationen um-gehen und kon-struktiv lösen können

Mit Konflikten sicher umgehen und konstruktiv lösen können

Bedeutung der Kommunikation für die eigene Rolle als Fach-kraft für Ar-beitssicherheit erkennen

Kommunikation in alle Richtungen unterstützen

Kommunikations-probleme erken-nen und verste-hen

Kommunikation in alle Richtun-gen unterstüt-zen und Kon-sens finden

Mit anderen im Lernprozess interagieren

Mit anderen im betrieblichen Kontext interagie-ren

Vortragstechni-ken kennen (Know How)

Erstes einfaches Anwenden von Vortragstechni-

Vortragstechni-ken anwenden

Vortragstechni-ken sicher an-wenden

Vortragstechni-ken beherr-schen

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Umgang mit Anderen

Lernfeld 1 Lernfeld 2 Lernfeld 3 Lernfeld 4 Lernfeld 5

ken

Präsentations-techniken kennen (Know How)

Erstes einfaches Anwenden von Präsentations-techniken

Präsentations-techniken an-wenden

Präsentations-techniken sicher anwenden

Präsentations-techniken be-herrschen

Einzelkenntnis-se mehrerer Personen ver-netzen (Koordi-nation ) (Selbst-führung)

Einzelkenntnisse systematisch er-fassen und aufbe-reiten (Selbstfüh-rung)

Netzwerke auf-bauen, nutzen und pflegen

Lösungs- und prozessorien-tiert beraten

Bei der Gestal-tung von Ar-beitssystemen aktiv und vo-rausschauend agieren

Bei der Integra-tion des Ar-beitsschutzes in die betriebliche Aufbau- und Ablauforganisa-tion aktiv und vorausschau-end agieren

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Selbstführung

Lernfeld 1 Lernfeld 2 Lernfeld 3 Lernfeld 4 Lernfeld 5

Die Erwartungen an die eigene Rolle verinnerli-chen

Die Erwartungen an die eigene Rolle verinnerli-chen und ent-sprechend han-deln

Einzelkenntnisse mehrerer Perso-nen vernetzen (Koordination)

Einzelkenntnisse systematisch erfassen und aufbereiten

Weiterentwicklung s. u. „Umgang mit anderen"

Bei der Gestal-tung von Ar-beitssystemen systematisch vorgehen

Bei der Integration des Arbeitsschut-zes in die betrieb-liche Aufbau- und Ablauforganisation systematisch vor-gehen

Persönlichen Nutzen aus der Tätigkeit als Fachkraft für Arbeitssicherheit erkennen

Persönlichen Nutzen aus der Tätigkeit als Fachkraft für Arbeitssicherheit verinnerlichen

Verantwortung für andere und für bestehende Aufgaben im Lernprozess übernehmen können

Verantwortung für die Rolle als Fachkraft für Arbeitssicherheit übernehmen

Erfolgs- und zielorientiert im Lernprozess arbeiten

Erfolgs- und zielorientiert im betrieblichen Kontext arbeiten

Erfolgs- und ziel-orientiert arbeiten und auf die Schaf-fung einer Arbeits-schutzkultur hin-wirken können

Lerntechniken und

–strategien ken-nen (Know How)

Lerntechniken und

–strategien für sich adaptieren

Lerntechniken und

–strategien an-wenden

Lerntechniken und

–strategien si-cher anwenden

Lerntechniken und

–strategien be-herrschen

Methoden zum anschaulichen und nachvollziehbaren sowie formal kor-rekten Dokumen-tieren der Arbeits-ergebnisse be-

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Selbstführung

Lernfeld 1 Lernfeld 2 Lernfeld 3 Lernfeld 4 Lernfeld 5

herrschen (Know How in diesem LF)

Dabei:

Die Wirksamkeit der Tätigkeit der Fachkraft für Ar-beitssicherheit deutlich machen