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Ausbildungsrahmenplan Industriemechaniker / Industriemechanikerin Anlage 1 zu § 11 Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen Gemeinsame Kernqualifikationen Berufs- bild- position Teil des Ausbildungsberufs- bildes Kernqualifikationen, die unter Einbeziehung selbständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens integriert mit berufsspezifischen Fachqualifikationen zu vermitteln sind 1 2 3 1 a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesonde- re Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären Berufsbildung, Ar- beits- und Tarifrecht (§ 10 Abs. 1 Nr. 1) b) gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Aus- bildungsvertrag nennen c) Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen d) wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen e) wesentliche Bestimmungen der für den ausbilden- den Betrieb geltenden Tarifverträge nennen 2 a) Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern Aufbau und Organisa- tion des Ausbildungs- betriebes (§ 10 Abs. 1 Nr. 2) b) Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären c) Beziehungen des ausbildenden Betriebes und sei- ner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Be- rufsvertretungen und Gewerkschaften nennen d) Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungs- rechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben 3 a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen Sicherheit und Ge- sundheitsschutz bei der Arbeit (§ 10 Abs. 1 Nr. 3) b) berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhü- tungsvorschriften anwenden c) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten d) Bestimmungen und Sicherheitsregeln beim Arbei- ten an elektrischen Anlagen, Geräten und Be- triebsmitteln beachten e) Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden be- schreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen Seite 1 von 25

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Ausbildungsrahmenplan Industriemechaniker / Industriemechanikerin

Anlage 1 zu § 11

Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen

Gemeinsame Kernqualifikationen

Berufs-bild-

position

Teil des Ausbildungsberufs-

bildes

Kernqualifikationen, die unter Einbeziehung selbständigen Planens, Durchführens und

Kontrollierens integriert mit berufsspezifischen Fachqualifikationen zu vermitteln sind

1 2 3 1 a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesonde-

re Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären

Berufsbildung, Ar-beits- und Tarifrecht (§ 10 Abs. 1 Nr. 1) b) gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Aus-

bildungsvertrag nennen c) Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen d) wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen e) wesentliche Bestimmungen der für den ausbilden-

den Betrieb geltenden Tarifverträge nennen 2 a) Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes

erläutern

Aufbau und Organisa-tion des Ausbildungs-betriebes (§ 10 Abs. 1 Nr. 2)

b) Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären

c) Beziehungen des ausbildenden Betriebes und sei-ner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Be-rufsvertretungen und Gewerkschaften nennen

d) Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungs-rechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben

3 a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen

Sicherheit und Ge-sundheitsschutz bei der Arbeit (§ 10 Abs. 1 Nr. 3) b) berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhü-

tungsvorschriften anwenden c) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie

erste Maßnahmen einleiten d) Bestimmungen und Sicherheitsregeln beim Arbei-

ten an elektrischen Anlagen, Geräten und Be-triebsmitteln beachten

e) Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden be-schreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen

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Ausbildungsrahmenplan Industriemechaniker / Industriemechanikerin

Berufs-bild-

position

Teil des Ausbildungsberufs-

bildes

Kernqualifikationen, die unter Einbeziehung selbständigen Planens, Durchführens und

Kontrollierens integriert mit berufsspezifischen Fachqualifikationen zu vermitteln sind

1 2 3 4 Umweltschutz

(§ 10 Abs. 1 Nr. 4) Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastun-gen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, ins-besondere

a) mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbil-dungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umwelt-schutz an Beispielen erklären

b) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden

c) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umwelt-schonenden Energie- und Materialverwendung nutzen

d) Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen

5 a) Informationsquellen auswählen, Informationen be-schaffen und bewerten

b) technische Zeichnungen und Stücklisten auswer-ten und anwenden sowie Skizzen anfertigen

Betriebliche und tech-nische Kommunikati-on (§ 10 Abs. 1 Nr. 5)

c) Dokumente sowie technische Unterlagen und be-rufsbezogene Vorschriften zusammenstellen, er-gänzen, auswerten und anwenden

d) Daten und Dokumente unter Berücksichtigung des Datenschutzes pflegen, sichern und archivieren

e) Gespräche mit Kunden, Vorgesetzten und im Team situationsgerecht und zielorientiert führen, kulturelle Identitäten berücksichtigen

f) Sachverhalte darstellen, Protokolle anfertigen; englische Fachbegriffe in der Kommunikation an-wenden

g) Informationen auch aus englischsprachigen, tech-nischen Unterlagen oder Dateien entnehmen und verwenden

h) Besprechungen organisieren und moderieren, Er-gebnisse dokumentieren und präsentieren

i) Konflikte im Team lösen 6 a) Arbeitsplatz unter Berücksichtigung betrieblicher

Vorgaben einrichten

Planen und Organi-sieren der Arbeit, Be-werten der Arbeitser-gebnisse (§ 10 Abs. 1 Nr. 6)

b) Werkzeuge und Materialien auswählen, terminge-recht anfordern, prüfen, transportieren und bereit-stellen

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Ausbildungsrahmenplan Industriemechaniker / Industriemechanikerin

Berufs-bild-

position

Teil des Ausbildungsberufs-

bildes

Kernqualifikationen, die unter Einbeziehung selbständigen Planens, Durchführens und

Kontrollierens integriert mit berufsspezifischen Fachqualifikationen zu vermitteln sind

1 2 3 c) Arbeitsabläufe und Teilaufgaben unter Beachtung

wirtschaftlicher und terminlicher Vorgaben planen und durchführen

d) Instrumente zur Auftragsabwicklung sowie der Terminverfolgung anwenden

e) betriebswirtschaftlich relevante Daten erfassen und bewerten

f) Lösungsvarianten prüfen, darstellen und deren Wirtschaftlichkeit vergleichen

g) im eigenen Arbeitsbereich zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen beitragen

h) Qualifikationsdefizite feststellen, Qualifizierungs-möglichkeiten nutzen

i) unterschiedliche Lerntechniken anwenden k) Prüfverfahren und Prüfmittel auswählen und an-

wenden, Einsatzfähigkeit von Prüfmitteln feststel-len

l) Arbeitsergebnisse kontrollieren, beurteilen und dokumentieren

m) Aufgaben im Team planen und durchführen 7 a) Werkstoffeigenschaften und deren Veränderungen

beurteilen und Werkstoffe nach ihrer Verwendung auswählen und handhaben

Unterscheiden, Zu-ordnen und Handha-ben von Werk- und Hilfsstoffen (§ 10 Abs. 1 Nr. 7)

b) Hilfsstoffe ihrer Verwendung nach zuordnen, ein-setzen und entsorgen

8 a) Betriebsbereitschaft von Werkzeugmaschinen ein-schließlich der Werkzeuge sicherstellen

Herstellen von Bautei-len und Baugruppe (§ 10 Abs. 1 Nr. 8) b) Werkzeuge und Spannzeuge auswählen, Werkstü-

cke ausrichten und spannen c) Werkstücke durch manuelle und maschinelle Ferti-

gungsverfahren herstellen d) Bauteile durch Trennen und Umformen herstellen e) Bauteile, auch aus unterschiedlichen Werkstoffen,

zu Baugruppen fügen 9 a) Betriebsmittel inspizieren, pflegen, warten und die

Durchführung dokumentieren

Warten von Betriebs-mitteln (§ 10 Abs. 1 Nr. 9) b) mechanische und elektrische Bauteile und Verbin-

dungen auf mechanische Beschädigungen sichtprü-fen, instand setzen oder die Instandsetzung veran-lassen

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Ausbildungsrahmenplan Industriemechaniker / Industriemechanikerin

Berufs-bild-

position

Teil des Ausbildungsberufs-

bildes

Kernqualifikationen, die unter Einbeziehung selbständigen Planens, Durchführens und

Kontrollierens integriert mit berufsspezifischen Fachqualifikationen zu vermitteln sind

1 2 3 c) Betriebsstoffe auswählen, anwenden und entsor-

gen 10 a) steuerungstechnische Unterlagen auswerten

Steuerungstechnik (§ 10 Abs. 1 Nr. 10) b) Steuerungstechnik anwenden

11 a) Transport-, Anschlagmittel und Hebezeuge auswäh-len, deren Betriebssicherheit beurteilen, unter Be-rücksichtigung der einschlägigen Vorschriften an-wenden oder deren Einsatz veranlassen

Anschlagen, Sichern und Transportieren (§ 10 Abs. 1 Nr. 11)

b) Transportgut absetzen, lagern und sichern 12 a) auftragsspezifische Anforderungen und Informatio-

nen beschaffen, prüfen, umsetzen oder an die Betei-ligten weiterleiten

Kundenorientierung (§ 10 Abs. 1 Nr. 12)

b) Kunden auf auftragsspezifische Besonderheiten und Sicherheitsvorschriften hinweisen

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Ausbildungsrahmenplan Industriemechaniker / Industriemechanikerin

Anlage 3 zu § 11

Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Industriemechaniker/zur Industriemechanikerin

Teil A: Sachliche Gliederung der berufsspezifischen Fachqualifikationen

Berufs-bild-

position

Teil des Ausbildungsberufs-

bildes

Fachqualifikationen, die unter Einbeziehung selbständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens integriert mit

Kernqualifikationen zu vermitteln sind 1 2 3

13 a) technische Unterlagen analysieren b) Montage- und Demontagepläne erstellen und an-

wenden

Herstellen, Montieren und Demontieren von Bauteilen, Baugrup-pen und Systemen (§ 10 Abs. 1 Nr. 13)

c) Bauteile durch Kombination verschiedener Ferti-gungsverfahren herstellen und anpassen

d) Baugruppen und Bauteile tage- und funktionsge-recht montieren

e) Baugruppen, Systeme oder Anlagen demontieren und kennzeichnen

f) Baugruppen und Bauteile reinigen, pflegen und lagern

g) Maschinen oder Fertigungssysteme umrüsten 14 a) Störungen an Maschinen und Systemen unter Be-

achtung der Schnittstellen feststellen und Fehler eingrenzen

Sicherstellen der Be-triebsfähigkeit von technischen Syste-men (§ 10 Abs. 1 Nr. 14)

b) Störungs- und Fehlerursachen feststellen, die Möglichkeiten ihrer Beseitigung beurteilen und die Instandsetzung oder Verbesserung durchführen oder veranlassen

c) Anlagen und Systeme inspizieren, Betriebsbereit-schaft sicherstellen

d) Funktionsfähigkeit von Maschinen und Systemen durch Steuern, Regeln und Überwachen der Ar-beitsbewegungen und deren Hilfsfunktionen si-cherstellen oder verbessern

e) Schutz- und Sicherheitseinrichtungen anwenden und deren Funktion prüfen

15 a) Maschinen und Systeme warten, inspizieren, in-stand setzen oder verbessern

b) Instandhaltungsmaßnahmen dokumentieren

Instandhalten von technischen Syste-men (§ 10 Abs.1 Nr. 15) c) Maßnahmen zur Beseitigung von Schäden durch-

führen und deren Wirksamkeit sicherstellen d) Wartungs- und Inspektionspläne erstellen

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Ausbildungsrahmenplan Industriemechaniker / Industriemechanikerin

Berufs-bild-

position

Teil des Ausbildungsberufs-

bildes

Fachqualifikationen, die unter Einbeziehung selbständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens integriert mit

Kernqualifikationen zu vermitteln sind 1 2 3

16 a) einschlägige Sicherheitsvorschriften über das Ar-beiten an elektrischen Systemen anwenden

b) Schalt- und Funktionspläne verschiedener Syste-me anwenden

c) elektrische Baugruppen oder Komponenten me-chanisch aufbauen

Aufbauen, erweitern und prüfen von elekt-rotechnischen Kom-ponenten der Steue-rungstechnik (§ 10 Abs. 1 Nr. 16)

d) mit Kleinspannung betriebene elektrische Bau-gruppen oder Komponenten installieren und prüfen

e) funktionsgerechten Ablauf von Steuerungen über-prüfen, bei Störungen Maßnahmen durchführen oder einleiten

17 a) Art und Umfang von Aufträgen klären, spezifische Leistungen feststellen, Besonderheiten und Termi-ne mit Kunden absprechen

b) Informationen für die Auftragsabwicklung beschaf-fen, auswerten und nutzen, technische Entwick-lungen berücksichtigen, sicherheitsrelevante Vor-gaben beachten

Geschäftsprozesse und Qualitätssiche-rungssysteme im Einsatzgebiet (§ 10 Abs. 1 Nr. 17)

c) Auftragsabwicklungen unter Berücksichtigung si-cherheitstechnischer, betriebswirtschaftlicher und ökologischer Gesichtspunkte planen sowie mit vor- und nachgelagerten Bereichen abstimmen, Pla-nungsunterlagen erstellen

d) Teilaufträge veranlassen, Ergebnisse prüfen e) Aufträge, insbesondere unter Berücksichtigung von

Arbeitssicherheit, Umweltschutz und Terminvorga-ben, durchführen

f) betriebliche Qualitätssicherungssysteme im eigenen Arbeitsbereich anwenden; Ursachen von Qualitäts-mängeln systematisch suchen, beseitigen und do-kumentieren

g) Prüfverfahren und Prüfmittel auswählen und anwen-den, Einsatzfähigkeit von Prüfmitteln feststellen, Prüfpläne und betriebliche Prüfvorschriften anwen-den, Ergebnisse dokumentieren

h) Auftragsabwicklung, Leistungen und Verbrauch dokumentieren

i) technische Systeme oder Produkte an Kunden über-geben und erläutern, Abnahmeprotokolle erstellen

k) Arbeitsergebnisse und -durchführung bewerten so-wie zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeits-vorgängen im Betriebsablauf beitragen

l) Optimierung von Vorgaben, insbesondere von Do-kumentationen, veranlassen

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Ausbildungsrahmenplan Industriemechaniker / Industriemechanikerin

Teil B: Zeitliche Gliederung Abschnitt I:

Berufs-bild-

position

Teil des Ausbildungsberufs-

bildes

Kern- und Fachqualifikationen, die unter Einbeziehung selbständigen

Planens, Durchführens und Kontrollierens integriert

Zeitrahmen in Monaten

1 2 3 4 1 a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages,

insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären

Berufsbildung, Ar-beits- und Tarifrecht (§ 10 Abs. 1 Nr. 1)

b) gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen

c) Möglichkeiten der beruflichen Fort-bildung nennen

d) wesentliche Teile des Arbeitsvertra-ges nennen

e) wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen

2 a) Aufbau und Aufgaben des ausbilden-den Betriebes erläutern

Aufbau und Organisa-tion des Ausbildungs-betriebes (§ 10 Abs. 1 Nr. 2)

b) Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären

c) Beziehungen des ausbildenden Be-triebes und seiner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsver-tretungen und Gewerkschaften nen-nen

d) Grundlagen, Aufgaben und Arbeits-weise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Orga-ne des ausbildenden Betriebes be-schreiben

3 a) Gefährdung von Sicherheit und Ge-sundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen

Sicherheit und Ge-sundheitsschutz bei der Arbeit (§ 10 Abs. 1 Nr. 3)

b) berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwen-den

c) Verhaltensweisen bei Unfällen be-schreiben sowie erste Maßnahmen einleiten

während der gesamten Ausbil-dungszeit zu vermitteln

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Ausbildungsrahmenplan Industriemechaniker / Industriemechanikerin

Berufs-bild-

position

Teil des Ausbildungsberufs-

bildes

Kern- und Fachqualifikationen, die unter Einbeziehung selbständigen

Planens, Durchführens und Kontrollierens integriert

Zeitrahmen in Monaten

1 2 3 4 d) Bestimmungen und Sicherheitsregeln

beim Arbeiten an elektrischen Anla-gen, Geräten und Betriebsmitteln be-achten

e) Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhal-tensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämp-fung ergreifen

4 Umweltschutz (§ 10 Abs. 1 Nr. 4)

Zur Vermeidung betriebsbedingter Um-weltbelastungen im beruflichen Einwir-kungsbereich beitragen, insbesondere

a) mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Bei-spielen erklären

b) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes an-wenden

c) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Ma-terialverwendung nutzen

d) Abfälle vermeiden; Stoffe und Mate-rialien einer umweltschonenden Ent-sorgung zuführen

während der gesamten Ausbil-dungszeit zu vermitteln

Abschnitt II:

Berufs-bild-

position

Teil des Ausbildungsberufs-

bildes

Kern- und Fachqualifikationen, die unter Einbeziehung selbständigen

Planens, Durchführens und Kontrollierens integriert

Zeitrahmen in Monaten

1 2 3 4

Zeitrahmen 1 1. Ausbildungsjahr

5 a) Informationsquellen auswählen, In-formationen beschaffen und bewer-ten

Betriebliche und tech-nische Kommunikati-on (§ 10 Abs. 1 Nr. 5) b) technische Zeichnungen und Stück-

listen auswerten und anwenden so-wie Skizzen anfertigen

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Ausbildungsrahmenplan Industriemechaniker / Industriemechanikerin

Berufs-bild-

position

Teil des Ausbildungsberufs-

bildes

Kern- und Fachqualifikationen, die unter Einbeziehung selbständigen

Planens, Durchführens und Kontrollierens integriert

Zeitrahmen in Monaten

1 2 3 4 e) Gespräche mit Kunden, Vorgesetz-

ten und im Team situationsgerecht und zielorientiert führen, kulturelle Identitäten berücksichtigen

h) Besprechungen organisieren und moderieren, Ergebnisse dokumentie-ren und präsentieren

6 a) Arbeitsplatz unter Berücksichtigung betrieblicher Vorgaben einrichten

b) Werkzeuge und Materialien auswäh-len, termingerecht anfordern, prüfen, transportieren und bereitstellen

Planen und Organi-sieren der Arbeit, Be-werten der Arbeitser-gebnisse (§ 10 Abs. 1 Nr. 6)

c) Arbeitsabläufe und Teilaufgaben unter Beachtung wirtschaftlicher und terminlicher Vorgaben planen und durchführen

g) im eigenen Arbeitsbereich zur konti-nuierlichen Verbesserung von Ar-beitsvorgängen beitragen

i) unterschiedliche Lerntechniken an-wenden

k) Prüfverfahren und Prüfmittel aus-wählen und anwenden, Einsatzfä-higkeit von Prüfmitteln feststellen

l) Arbeitsergebnisse kontrollieren, be-urteilen und dokumentieren

m) Aufgaben im Team planen und durchführen

7 a) Werkstoffeigenschaften und deren Veränderungen beurteilen und Werkstoffe nach ihrer Verwendung auswählen und handhaben

Unterscheiden, Zu-ordnen und Handha-ben von Werk- und Hilfsstoffen (§ 10 Abs. 1 Nr. 7) b) Hilfsstoffe ihrer Verwendung nach

zuordnen, einsetzen und entsorgen 8 a) Betriebsbereitschaft von Werkzeug-

maschinen einschließlich der Werk-zeuge sicherstellen

Herstellen von Bautei-len und Baugruppen (§ 10 Abs. 1 Nr. 8)

b) Werkzeuge und Spannzeuge aus-wählen, Werkstücke ausrichten und spannen

6 bis 8

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Ausbildungsrahmenplan Industriemechaniker / Industriemechanikerin

Berufs-bild-

position

Teil des Ausbildungsberufs-

bildes

Kern- und Fachqualifikationen, die unter Einbeziehung selbständigen

Planens, Durchführens und Kontrollierens integriert

Zeitrahmen in Monaten

1 2 3 4 c) Werkstücke durch manuelle und ma-

schinelle Fertigungsverfahren her-stellen

d) Bauteile durch Trennen und Umfor-men herstellen

e) Bauteile, auch aus unterschiedlichen Werkstoffen, zu Baugruppen fügen

11 a) Transport-, Anschlagmittel und He-bezeuge auswählen, deren Be-triebsbereitschaft beurteilen, unter Berücksichtigung der einschlägigen Vorschriften anwenden oder deren Einsatz veranlassen

Anschlagen, Sichern und Transportieren (§ 10 Abs. 1 Nr. 11)

b) Transportgut absetzen, lagern und sichern

13 d) Bauteile tage- und funktionsgerecht montieren

Herstellen, Montieren und Demontieren von Bauteilen, Baugrup-pen und Systemen (§ 10 Abs. 1 Nr. 13)

g) Maschinen oder Fertigungssysteme umrüsten

Zeitrahmen 2

5 c) Dokumente sowie technische Unter-lagen und berufsbezogene Vorschrif-ten zusammenstellen, ergänzen, auswerten und anwenden

Betriebliche und tech-nische Kommunikati-on (§ 10 Abs. 1 Nr. 5)

d) Daten und Dokumente unter Berück-sichtigung des Datenschutzes pfle-gen, sichern und archivieren

e) Gespräche mit Kunden, Vorgesetz-ten und im Team situationsgerecht und zielorientiert führen, kulturelle Identitäten berücksichtigen

f) Sachverhalte darstellen, Protokolle anfertigen, englische Fachbegriffe in der Kommunikation anwenden

6 a) Arbeitsplatz unter Berücksichtigung betrieblicher Vorgaben einrichten

Planen und Organi-sieren der Arbeit, Be-werten der Arbeitser-gebnisse (§ 10 Abs. 1 Nr. 6)

b) Werkzeuge und Materialien auswäh-len, termingerecht anfordern, prüfen, transportieren und bereitstellen

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Ausbildungsrahmenplan Industriemechaniker / Industriemechanikerin

Berufs-bild-

position

Teil des Ausbildungsberufs-

bildes

Kern- und Fachqualifikationen, die unter Einbeziehung selbständigen

Planens, Durchführens und Kontrollierens integriert

Zeitrahmen in Monaten

1 2 3 4 c) Arbeitsabläufe und Teilaufgaben

unter Beachtung wirtschaftlicher und terminlicher Vorgaben planen und durchführen

i) unterschiedliche Lerntechniken an-wenden

k) Prüfverfahren und Prüfmittel aus-wählen und anwenden, Einsatzfä-higkeit von Prüfmitteln feststellen

7 Unterscheiden, Zu-ordnen und Handha-ben von Werk- und Hilfsstoffen (§ 10 Abs. 1 Nr. 7)

b) Hilfsstoffe ihrer Verwendung nach zuordnen, einsetzen und entsorgen

9 a) Betriebsmittel inspizieren, pflegen, warten und die Durchführung doku-mentieren

b) mechanische und elektrische Bautei-le und Verbindungen auf mechani-sche Beschädigungen sichtprüfen, instand setzen oder die Instandset-zung veranlassen

Warten von Betriebs-mitteln (§ 10 Abs. 1 Nr. 9)

c) Betriebsstoffe auswählen, anwenden und entsorgen

12 a) auftragsspezifische Anforderungen und Informationen beschaffen, prü-fen, umsetzen oder an die Beteilig-ten weiterleiten

Kundenorientierung (§ 10 Abs. 1 Nr. 12)

b) Kunden auf auftragsspezifische Be-sonderheiten und Sicherheitsvor-schriften hinweisen

13 Herstellen, Montieren und Demontieren von Bauteilen, Baugrup-pen und Systemen (§ 10 Abs. 1 Nr. 13)

f) Baugruppen und Bauteile reinigen, pflegen und lagern

14 c) Anlagen und Systeme inspizieren, Betriebsbereitschaft sicherstellen

Sicherstellen der Be-triebsfähigkeit von technischen Syste-men (§ 10 Abs. 1 Nr. 14)

e) Schutz- und Sicherheitsregeln an-wenden und deren Funktion prüfen

1 bis 3

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Ausbildungsrahmenplan Industriemechaniker / Industriemechanikerin

Berufs-bild-

position

Teil des Ausbildungsberufs-

bildes

Kern- und Fachqualifikationen, die unter Einbeziehung selbständigen

Planens, Durchführens und Kontrollierens integriert

Zeitrahmen in Monaten

1 2 3 4

Zeitrahmen 3

5 Betriebliche und tech-nische Kommunikati-on (§ 10 Abs. 1 Nr. 5)

c) Dokumente sowie technische Unter-lagen und berufsbezogene Vorschrif-ten zusammenstellen, ergänzen, auswerten und anwenden

6 a) Arbeitsplatz unter Berücksichtigung betrieblicher Vorgaben einrichten

b) Werkzeuge und Materialien auswäh-len, termingerecht anfordern, prüfen, transportieren und bereitstellen

Planen und Organi-sieren der Arbeit, Be-werten der Arbeitser-gebnisse (§ 10 Abs. 1 Nr. 6)

k) Prüfverfahren und Prüfmittel aus-wählen und anwenden, Einsatzfä-higkeit von Prüfmitteln feststellen

11 a) Transport-, Anschlagmittel und He-bezeuge auswählen, deren Be-triebsbereitschaft beurteilen, unter Berücksichtigung der einschlägigen Vorschriften anwenden oder deren Einsatz veranlassen

Anschlagen, Sichern und Transportieren (§ 10 Abs. 1 Nr. 11)

b) Transportgut absetzen, lagern und sichern

13 a) technische Unterlagen analysieren f) Baugruppen und Bauteile reinigen,

pflegen und lagern

Herstellen, Montieren und Demontieren von Bauteilen, Baugrup-pen und Systemen (§ 10 Abs. 1 Nr. 13)

g) Maschinen oder Fertigungssysteme umrüsten

14 Sicherstellen der Be-triebsfähigkeit von technischen Syste-men (§ 10 Abs. 1 Nr. 14)

e) Schutz- und Sicherheitseinrichtun-gen anwenden und deren Funktion prüfen

2 bis 4

Zeitrahmen 4 2. Ausbildungsjahr, 1. Halbjahr

5 a) Informationsquellen auswählen, In-formationen beschaffen und bewer-ten

Betriebliche und tech-nische Kommunikati-on (§ 10 Abs. 1 Nr. 5) b) technische Zeichnungen und Stücklis-

ten auswerten und anwenden sowie Skizzen anfertigen

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Ausbildungsrahmenplan Industriemechaniker / Industriemechanikerin

Berufs-bild-

position

Teil des Ausbildungsberufs-

bildes

Kern- und Fachqualifikationen, die unter Einbeziehung selbständigen

Planens, Durchführens und Kontrollierens integriert

Zeitrahmen in Monaten

1 2 3 4 6 d) Instrumente zur Auftragsabwicklung

sowie der Terminverfolgung anwen-den

g) im eigenen Arbeitsbereich zur konti-nuierlichen Verbesserung von Ar-beitsvorgängen beitragen

Planen und Organi-sieren der Arbeit, Be-werten der Arbeitser-gebnisse (§ 10 Abs. 1 r. 6)

h) Qualifikationsdefizite feststellen, Qualifizierungsmöglichkeiten nutzen

k) Prüfverfahren und Prüfmittel aus-wählen und anwenden, Einsatzfä-higkeit von Prüfmitteln feststellen

l) Arbeitsergebnisse kontrollieren, be-urteilen und dokumentieren

7 Unterscheiden, Zu-ordnen und Handha-ben von Werk- und Hilfsstoffen (§ 10 Abs. 1 Nr. 7)

a) Werkstoffeigenschaften und deren Veränderungen beurteilen und Werkstoffe nach ihrer Verwendung auswählen und handhaben

8 a) Betriebsbereitschaft von Werkzeug-maschinen einschließlich der Werk-zeuge sicherstellen

b) Werkzeuge und Spannzeuge auswäh-len, Werkstücke ausrichten und span-nen

Herstellen von Bautei-len und Baugruppen (§ 10 Abs. 1 Nr. 8)

c) Werkstücke durch manuelle und ma-schinelle Fertigungsverfahren her-stellen

d) Bauteile durch Trennen und Umfor-men herstellen

e) Bauteile, auch aus unterschiedlichen Werkstoffen, zu Baugruppen fügen

13 a) Technische Unterlagen analysieren b) Montage- und Demontagepläne

erstellen und anwenden

Herstellen, Montieren und Demontieren von Bauteilen, Baugrup-pen und Systemen (§ 10 Abs. 1 Nr. 13)

c) Bauteile durch Kombination ver-schiedener Fertigungsverfahren her-stellen und anpassen

d) Baugruppen und Bauteile tage- und funktionsgerecht montieren

3 bis 5

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Ausbildungsrahmenplan Industriemechaniker / Industriemechanikerin

Berufs-bild-

position

Teil des Ausbildungsberufs-

bildes

Kern- und Fachqualifikationen, die unter Einbeziehung selbständigen

Planens, Durchführens und Kontrollierens integriert

Zeitrahmen in Monaten

1 2 3 4

Zeitrahmen 5

5 c) Dokumente sowie technische Unter-lagen und berufsbezogene Vorschrif-ten zusammenstellen, ergänzen, auswerten und anwenden

f) Sachverhalte darstellen, Protokolle anfertigen, englische Fachbegriffe in der Kommunikation anwenden

Betriebliche und tech-nische Kommunikati-on (§ 10 Abs. 1 Nr. 5)

h) Besprechungen organisieren und moderieren, Ergebnisse dokumentie-ren und präsentieren

6 c) Arbeitsabläufe und Teilaufgaben unter Beachtung wirtschaftlicher und terminlicher Vorgaben planen und durchführen

f) Lösungsvarianten prüfen, darstellen und deren Wirtschaftlichkeit verglei-chen

Planen und Organi-sieren der Arbeit, Be-werten der Arbeitser-gebnisse (§ 10 Abs. 1 Nr. 6)

i) unterschiedliche Lerntechniken an-wenden

l) Arbeitsergebnisse kontrollieren, be-urteilen und dokumentieren

m) Aufgaben im Team planen und durchführen

10 a) steuerungstechnische Unterlagen auswerten

Steuerungstechnik (§ 10 Abs. 1 Nr. 10)

b) Steuerungstechnik anwenden 12 Kundenorientierung

(§ 10 Abs. 1 Nr. 12) a) auftragspezifische Anforderungen

und Informationen beschaffen, prü-fen, umsetzen oder an die Beteilig-ten weiterleiten

13 a) technischen Unterlagen analysieren

Herstellen, Montieren und Demontieren von Bauteilen, Baugrup-pen und Systemen (§ 10 Abs. 1 Nr. 13)

d) Baugruppen und Bauteile Zage- und funktionsgerecht montieren

1 bis 3

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Ausbildungsrahmenplan Industriemechaniker / Industriemechanikerin

Berufs-bild-

position

Teil des Ausbildungsberufs-

bildes

Kern- und Fachqualifikationen, die unter Einbeziehung selbständigen

Planens, Durchführens und Kontrollierens integriert

Zeitrahmen in Monaten

1 2 3 4 14 a) Störungen an Maschinen und Sys-

temen unter Beachtung der Schnitt-stellen feststellen und Fehler ein-grenzen

d) Funktionsfähigkeit von Maschinen und Systemen durch Steuern, Re-geln und Überwachen der Arbeits-bewegungen und deren Hilfsfunktio-nen sicherstellen oder verbessern

Sicherstellen der Be-triebsfähigkeit von technischen Syste-men (§ 10 Abs. 1 Nr. 14)

e) Schutz- und Sicherheitseinrichtun-gen anwenden und deren Funktion prüfen

16 a) einschlägige Sicherheitsvorschriften über das Arbeiten an elektrischen Systemen anwenden

b) Schalt- und Funktionspläne verschie-dener Systeme anwenden

Aufbauen, Erweitern- und Prüfen von elekt-rotechnischen Kom-ponenten der Steue-rungstechnik (§ 10 Abs. 1 Nr. 16) c) elektrische Baugruppen oder Kom-

ponenten mechanisch aufbauen

d) mit Kleinspannung betriebene elekt-rische Baugruppen oder Komponen-ten installieren und prüfen

e) funktionsgerechten Ablauf von Steu-erungen überprüfen, bei Störungen Maßnahmen durchführen oder einlei-ten

Zeitrahmen 6 2. Ausbildungsjahr, 2. Halbjahr, 3. und 4. Ausbildungsjahr

5 b) technische Zeichnungen und Stücklis-ten auswerten und anwenden sowie Skizzen anfertigen

c) Dokumente sowie technische Unter-lagen und berufsbezogene Vorschrif-ten zusammenstellen, ergänzen, auswerten und anwenden

d) Daten und Dokumente unter Berück-sichtigung des Datenschutzes pfle-gen, sichern und archivieren

Betriebliche und tech-nische Kommunikati-on (§ 10 Abs. 1 Nr. 5)

e) Gespräche mit Kunden, Vorgesetz-ten und im Team situationsgerecht und zielorientiert führen, kulturelle Identitäten berücksichtigen

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Ausbildungsrahmenplan Industriemechaniker / Industriemechanikerin

Berufs-bild-

position

Teil des Ausbildungsberufs-

bildes

Kern- und Fachqualifikationen, die unter Einbeziehung selbständigen

Planens, Durchführens und Kontrollierens integriert

Zeitrahmen in Monaten

1 2 3 4 f) Sachverhalte darstellen, Protokolle

anfertigen, englische Fachbegriffe in der Kommunikation anwenden

g) Informationen auch aus englisch-sprachigen technischen Unterlagen oder Dateien entnehmen und ver-wenden

i) Konflikte im Team lösen 6 a) Arbeitsplatz unter Berücksichtigung

betrieblicher Vorgaben einrichten b) Werkzeuge und Materialien auswäh-

len, termingerecht anfordern, prüfen, transportieren und bereitstellen

Planen und Organi-sieren der Arbeit, Be-werten der Arbeitser-gebnisse (§ 10 Abs. 1 Nr. 6)

c) Arbeitsabläufe und Teilaufgaben unter Beachtung wirtschaftlicher und terminlicher Vorgaben planen und durchführen

d) Instrumente zur Auftragsabwicklung sowie der Terminverfolgung anwen-den

f) Lösungsvarianten prüfen, darstellen und deren Wirtschaftlichkeit verglei-chen

g) im eigenen Arbeitsbereich zur konti-nuierlichen Verbesserung von Ar-beitsvorgängen beitragen

h) Qualifikationsdefizite feststellen, Qualifizierungsmöglichkeiten nutzen

i) unterschiedliche Lerntechniken an-wenden

k) Prüfverfahren und Prüfmittel aus-wählen und anwenden, Einsatzfä-higkeit von Prüfmitteln feststellen

l) Arbeitsergebnisse kontrollieren, be-urteilen und dokumentieren

m) Aufgaben im Team planen und durchführen

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Ausbildungsrahmenplan Industriemechaniker / Industriemechanikerin

Berufs-bild-

position

Teil des Ausbildungsberufs-

bildes

Kern- und Fachqualifikationen, die unter Einbeziehung selbständigen

Planens, Durchführens und Kontrollierens integriert

Zeitrahmen in Monaten

1 2 3 4 7 a) Werkstoffeigenschaften und deren

Veränderungen beurteilen und Werkstoffe nach ihrer Verwendung auswählen und handhaben

Unterscheiden, Zu-ordnen und Handha-ben von Werk- und Hilfsstoffen (§ 10 Abs. 1 Nr. 7) b) Hilfsstoffe ihrer Verwendung nach

zuordnen, einsetzen und entsorgen

9 b) mechanische und elektrische Bautei-le und Verbindungen auf mechani-sche Beschädigungen sichtprüfen, instand setzen oder die Instandset-zung veranlassen

Warten von Betriebs-mitteln (§ 10 Abs. 1 Nr. 9)

c) Betriebstoffe auswählen, anwenden und entsorgen

11 a) Transport-, Anschlagmittel und He-bezeuge auswählen, deren Be-triebsbereitschaft beurteilen, unter Berücksichtigung der einschlägigen Vorschriften anwenden oder deren Einsatz veranlassen

Anschlagen, Sichern und Transportieren (§ 10 Abs. 1 Nr. 11)

b) Transportgut absetzen, lagern und sichern

12 a) auftragspezifische Anforderungen und Informationen beschaffen, prü-fen, umsetzen oder an die Beteilig-ten weiterleiten

Kundenorientierung (§ 10 Abs. 1 Nr. 12)

b) Kunden auf auftragsspezifische Be-sonderheiten und Sicherheitsvor-schriften hinweisen

13 b) Montage- und Demontagepläne erstellen und anwenden

d) Baugruppen und Bauteile tage- und funktionsgerecht montieren

Herstellen, Montieren und Demontieren von Bauteilen, Baugrup-pen und Systemen (§ 10 Abs. 1 Nr. 13) e) Baugruppen, Systeme oder Anlagen

demontieren und kennzeichnen

f) Baugruppen und Bauteile reinigen, pflegen und lagern

14 Sicherstellen der Be-triebsfähigkeit von technischen Syste-men (§ 10 Abs. 1 Nr. 14)

e) Schutz- und Sicherheitseinrichtun-gen anwenden und deren Funktion prüfen

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Ausbildungsrahmenplan Industriemechaniker / Industriemechanikerin

Berufs-bild-

position

Teil des Ausbildungsberufs-

bildes

Kern- und Fachqualifikationen, die unter Einbeziehung selbständigen

Planens, Durchführens und Kontrollierens integriert

Zeitrahmen in Monaten

1 2 3 4 15 a) Maschinen und Systeme warten, in-

spizieren, instandsetzen oder verbes-sern

Instandhalten von technischen Syste-men (§ 10 Abs. 1 Nr. 15) b) Instandhaltungsmaßnahmen doku-

mentieren

c) Maßnahmen zur Beseitigung von Schäden durchführen und deren Wirksamkeit sicherstellen

d) Wartungs- und Inspektionspläne erstellen

16 a) einschlägige Sicherheitsvorschriften über das Arbeiten an elektrischen Systemen anwenden

Aufbauen, Erweitern und Prüfen von elekt-rotechnischen Kom-ponenten der Steue-rungstechnik (§ 10 Abs. 1 Nr. 16)

b) Schalt- und Funktionspläne der Steuerungstechnik anwenden

Zeitrahmen 7

5 c) Dokumente sowie technische Unter-lagen und berufsbezogene Vorschrif-ten zusammenstellen, ergänzen, auswerten und anwenden

Betriebliche und tech-nische Kommunikati-on (§ 10 Abs. 1 Nr. 5)

f) Sachverhalte darstellen, Protokolle anfertigen, englische Fachbegriffe in der Kommunikation anwenden

g) Informationen auch aus englisch-sprachigen technischen Unterlagen oder Dateien entnehmen und ver-wenden

6 e) betriebswirtschaftliche relevante Da-ten erfassen und bewerten

Planen und Organi-sieren der Arbeit, Be-werten der Arbeitser-gebnisse (§ 10 Abs. 1 Nr. 6)

m) Aufgaben im Team planen und durchführen

10 Steuerungstechnik (§ 10 Abs. 1 Nr. 10)

b) Steuerungstechnik anwenden

14 Sicherstellen der Be-triebsfähigkeit von technischen Syste-men (§ 10 Abs. 1 Nr. 14)

b) Störungs- und Fehlerursachen fest-stellen, die Möglichkeiten ihrer Be-seitigung beurteilen und die Instand-setzung oder Verbesserung durch-führen oder veranlassen

1 bis 3

Seite 18 von 25

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Ausbildungsrahmenplan Industriemechaniker / Industriemechanikerin

Berufs-bild-

position

Teil des Ausbildungsberufs-

bildes

Kern- und Fachqualifikationen, die unter Einbeziehung selbständigen

Planens, Durchführens und Kontrollierens integriert

Zeitrahmen in Monaten

1 2 3 4 d) Funktionsfähigkeit von Maschinen

und Systemen durch Steuern, Re-geln und Überwachen der Arbeits-bewegungen und deren Hilfsfunktio-nen sicherstellen und verbessern

e) Schutz- und Sicherheitseinrichtun-gen anwenden und deren Funktion prüfen

16 a) einschlägige Sicherheitsvorschriften über das Arbeiten an elektrischen Systemen anwenden

Aufbauen, Erweitern und Prüfen von elekt-rotechnischen Kom-ponenten der Steue-rungstechnik (§ 10 Abs. 1 Nr. 16)

b) Schalt- und Funktionspläne der Steuerungstechnik anwenden

Zeitrahmen 8

5 a) Informationsquellen auswählen, In-formationen beschaffen und bewer-ten

Betriebliche und tech-nische Kommunikati-on (§ 10 Abs. 1 Nr. 5) b) technische Zeichnungen und Stück-

listen auswerten und anwenden so-wie Skizzen anfertigen

d) Daten und Dokumente unter Berück-sichtigung des Datenschutzes pfle-gen, sichern und archivieren

h) Besprechungen organisieren und moderieren, Ergebnisse dokumentie-ren und präsentieren

6 f) Lösungsvarianten prüfen, darstellen und deren Wirtschaftlichkeit verglei-chen

g) im eigenen Arbeitsbereich zur konti-nuierlichen Verbesserung von Ar-beitsvorgängen beitragen

Planen und Organi-sieren der Arbeit, Be-werten der Arbeitser-gebnisse (§ 10 Abs. 1 Nr. 6)

h) Qualifikationsdefizite feststellen, Qualifizierungsmöglichkeiten nutzen

k) Prüfverfahren und Prüfmittel aus-wählen und anwenden, Einsatzfä-higkeit von Prüfmitteln feststellen

l) Arbeitsergebnisse kontrollieren, be-urteilen und dokumentieren

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Ausbildungsrahmenplan Industriemechaniker / Industriemechanikerin

Berufs-bild-

position

Teil des Ausbildungsberufs-

bildes

Kern- und Fachqualifikationen, die unter Einbeziehung selbständigen

Planens, Durchführens und Kontrollierens integriert

Zeitrahmen in Monaten

1 2 3 4 8 a) Betriebsbereitschaft von Werkzeug-

maschinen einschließlich der Werk-zeuge sicherstellen

Herstellen von Bautei-len und Baugruppen (§ 10 Abs. 1 Nr. 8)

b) Werkzeuge und Spannzeuge aus-wählen, Werkstücke ausrichten und spannen

c) Werkstücke durch manuelle und ma-schinelle Fertigungsverfahren her-stellen

d) Bauteile durch Trennen und Umfor-men herstellen

e) Bauteile, auch aus unterschiedlichen Werkstoffen, zu Baugruppen fügen

11 a) Transport-, Anschlagmittel und He-bezeuge auswählen, deren Be-triebsbereitschaft beurteilen, unter Berücksichtigung der einschlägigen Vorschriften anwenden oder deren Einsatz veranlassen

Anschlagen, Sichern und Transportieren (§ 10 Abs. 1 Nr. 11)

b) Transportgut absetzen, lagern und sichern

12 a) auftragspezifische Anforderungen und Informationen beschaffen, prü-fen, umsetzen oder an die Beteilig-ten weiterleiten

Kundenorientierung (§ 10 Abs. 1 Nr. 12)

b) Kunden auf auftragsspezifische Be-sonderheiten und Sicherheitsvor-schriften hinweisen

13 a) Technische Unterlagen analysieren b) Montage- und Demontagepläne

erstellen und anwenden c) Bauteile durch Kombination ver-

schiedener Fertigungsverfahren her-stellen und anpassen

Herstellen, Montieren und Demontieren von Bauteilen, Baugrup-pen und Systemen (§ 10 Abs. 1 Nr. 13)

d) Baugruppen und Bauteile tage- und funktionsgerecht montieren

14 Sicherstellen der Be-triebsfähigkeit von technischen Syste-men (§ 10 Abs. 1 Nr. 14)

e) Schutz- und Sicherheitseinrichtun-gen anwenden und deren Funktion prüfen

3 bis 5

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Ausbildungsrahmenplan Industriemechaniker / Industriemechanikerin

Berufs-bild-

position

Teil des Ausbildungsberufs-

bildes

Kern- und Fachqualifikationen, die unter Einbeziehung selbständigen

Planens, Durchführens und Kontrollierens integriert

Zeitrahmen in Monaten

1 2 3 4 16 a) einschlägige Sicherheitsvorschriften

über das Arbeiten an elektrischen Systemen anwenden

b) Schalt- und Funktionspläne der Steuerungstechnik anwenden

Aufbauen, Erweitern und Prüfen von elekt-rotechnischen Kom-ponenten der Steue-rungstechnik (§ 10 Abs. 1 Nr. 16) c) elektrische Baugruppen oder Kompo-

nenten mechanisch aufbauen

d) mit Kleinspannung betriebene elekt-rische Baugruppen oder Komponen-ten installieren und prüfen

e) funktionsgerechten Ablauf von Steu-erungen überprüfen, bei Störungen Maßnahmen durchführen oder einlei-ten

Zeitrahmen 9

5 c) Dokumente sowie technische Unter-lagen und berufsbezogene Vorschrif-ten zusammenstellen, ergänzen, auswerten und anwenden

d) Daten und Dokumente unter Berück-sichtigung des Datenschutzes pfle-gen, sichern und archivieren

Betriebliche und tech-nische Kommunikati-on (§ 10 Abs. 1 Nr. 5)

e) Gespräche mit Kunden, Vorgesetzten und im Team situationsgerecht und zielorientiert führen, kulturelle Identi-täten berücksichtigen

f) Sachverhalte darstellen, Protokolle anfertigen, englische Fachbegriffe in der Kommunikation anwenden

g) Informationen auch aus englischspra-chigen technischen Unterlagen oder Dateien entnehmen und verwenden

h) Besprechungen organisieren und mo-derieren, Ergebnisse dokumentieren und präsentieren

6 Planen und Organi-sieren der Arbeit, Be-werten der Arbeitser-gebnisse (§ 10 Abs. 1 Nr. 6)

h) Qualifikationsdefizite feststellen, Qua-lifizierungsmöglichkeiten nutzen

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Ausbildungsrahmenplan Industriemechaniker / Industriemechanikerin

Berufs-bild-

position

Teil des Ausbildungsberufs-

bildes

Kern- und Fachqualifikationen, die unter Einbeziehung selbständigen

Planens, Durchführens und Kontrollierens integriert

Zeitrahmen in Monaten

1 2 3 4 10 Steuerungstechnik

(§ 10 Abs. 1 Nr. 10) a) steuerungstechnische Unterlagen

auswerten

14 a) Störungen an Maschinen und Syste-men unter Beachtung der Schnittstel-len feststellen und Fehler eingrenzen

b) Störungs- und Fehlerursachen fest-stellen, die Möglichkeiten ihrer Besei-tigung beurteilen und die Instandset-zung oder Verbesserung durchfüh-ren oder veranlassen

Sicherstellen der Be-triebsfähigkeit von technischen Syste-men (§ 10 Abs. 1 Nr. 14)

e) Schutz- und Sicherheitseinrichtungen anwenden und deren Funktion prüfen

16 a) einschlägige Sicherheitsvorschriften über das Arbeiten an elektrischen Systemen anwenden

b) Schalt- und Funktionspläne der Steue-rungstechnik anwenden

Aufbauen, Erweitern und Prüfen von elekt-rotechnischen Kom-ponenten der Steue-rungstechnik (§ 10 Abs. 1 Nr. 16) d) mit Kleinspannung betriebene elektri-

sche Baugruppen oder Komponenten installieren und prüfen

e) funktionsgerechten Ablauf von Steu-erungen überprüfen, bei Störungen Maßnahmen durchführen oder einlei-ten

1 bis 3

Zeitrahmen 10

5 c) Dokumente sowie technische Unterla-gen und berufsbezogene Vorschriften zusammenstellen, ergänzen, auswer-ten und anwenden

Betriebliche und technische Kommuni-kation (§ 10 Abs. 1 Nr. 5)

d) Daten und Dokumente unter Berück-sichtigung des Datenschutzes pfle-gen, sichern und archivieren

e) Gespräche mit Kunden, Vorgesetzten und im Team situationsgerecht und zielorientiert führen, kulturelle Identi-täten berücksichtigen

h) Besprechungen organisieren und mo-derieren, Ergebnisse dokumentieren und präsentieren

i) Konflikte im Team lösen

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Ausbildungsrahmenplan Industriemechaniker / Industriemechanikerin

Berufs-bild-

position

Teil des Ausbildungsberufs-

bildes

Kern- und Fachqualifikationen, die unter Einbeziehung selbständigen

Planens, Durchführens und Kontrollierens integriert

Zeitrahmen in Monaten

1 2 3 4 6 e) betriebswirtschaftlich relevante Daten

erfassen und bewerten f) Lösungsvarianten prüfen, darstellen

und deren Wirtschaftlichkeit verglei-chen

Planen und Organi-sieren der Arbeit, Bewerten der Ar-beitsergebnisse (§ 10 Abs. 1 Nr. 6)

g) im eigenen Arbeitsbereich zur konti-nuierlichen Verbesserung von Ar-beitsvorgängen beitragen

k) Prüfverfahren und Prüfmittel aus-wählen und anwenden, Einsatzfä-higkeit von Prüfmitteln feststellen

l) Arbeitsergebnisse kontrollieren, be-urteilen und dokumentieren

m) Aufgaben im Team planen und durchführen

7 Unterscheiden, Zu-ordnen und Handha-ben von Werk- und Hilfsstoffen (§ 10 Abs. 1 Nr. 7)

a) Werkstoffeigenschaften und deren Veränderungen beurteilen und Werkstoffe nach ihrer Verwendung auswählen und handhaben

12 Kundenorientierung (§ 10 Abs. 1 Nr. 12)

b) Kunden auf auftragsspezifische Be-sonderheiten und Sicherheitsvor-schriften hinweisen

13 a) technische Unterlagen analysieren

Herstellen, Montieren und Demontieren von Bauteilen, Baugrup-pen und Systemen (§ 10 Abs. 1 Nr. 13)

e) Baugruppen, Systeme oder Anlagen demontieren und kennzeichnen

14 b) Störungs- und Fehlerursachen fest-stellen, die Möglichkeilen ihrer Be-seitigung beurteilen und die Instand-setzung oder Verbesserung durch-führen oder veranlassen

Sicherstellen der Be-triebsfähigkeit von technischen Syste-men (§ 10 Abs. 1 Nr. 14)

d) Funktionsfähigkeit von Maschinen und Systemen durch Steuern, Re-geln und Überwachen der Arbeitsbe-wegungen und deren Hilfsfunktionen sicherstellen und verbessern

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Ausbildungsrahmenplan Industriemechaniker / Industriemechanikerin

Berufs-bild-

position

Teil des Ausbildungsberufs-

bildes

Kern- und Fachqualifikationen, die unter Einbeziehung selbständigen

Planens, Durchführens und Kontrollierens integriert

Zeitrahmen in Monaten

1 2 3 4 16 a) einschlägige Sicherheitsvorschriften

über das Arbeiten an elektrischen Systemen anwenden

b) Schalt- und Funktionspläne der Steuerungstechnik anwenden

Aufbauen, Erweitern und Prüfen von elekt-rotechnischen Kom-ponenten der Steue-rungstechnik (§ 10 Abs. 1 Nr. 16) c) elektrische Baugruppen oder Kom-

ponenten mechanisch aufbauen

d) mit Kleinspannung betriebene elekt-rische Baugruppen oder Komponen-ten installieren und prüfen

e) funktionsgerechten Ablauf von Steu-erungen überprüfen, bei Störungen Maßnahmen durchführen oder einlei-ten

Zeitrahmen 11

17 a) Art und Umfang von Aufträgen klä-ren, spezifische Leistungen feststel-len, Besonderheiten und Termine mit Kunden absprechen

Geschäftsprozesse und Qualitätssiche-rungssysteme im Einsatzgebiet (§ 10 Abs. 1 Nr. 17) b) Informationen für die Auftragsab-

wicklung beschaffen, auswerten und nutzen, technische Entwicklungen berücksichtigen, sicherheitsrelevante Vorgaben beachten

c) Auftragsabwicklungen unter Berück-sichtigung sicherheitstechnischer, be-triebswirtschaftlicher und ökologischer Gesichtspunkte planen sowie mit vor- und nachgelagerten Bereichen ab-stimmen, Planungsunterlagen erstel-len

d) Teilaufträge veranlassen, Ergebnis-se prüfen

e) Aufträge, insbesondere unter Berück-sichtigung von Arbeitssicherheit, Um-weltschutz und Terminvorgaben durchführen

f) betriebliche Qualitätssicherungssys-teme im eigenen Arbeitsbereich an-wenden; Ursachen von Qualitätsmän-geln systematisch suchen, beseiti-gen und dokumentieren

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Ausbildungsrahmenplan Industriemechaniker / Industriemechanikerin

Berufs-bild-

position

Teil des Ausbildungsberufs-

bildes

Kern- und Fachqualifikationen, die unter Einbeziehung selbständigen

Planens, Durchführens und Kontrollierens integriert

Zeitrahmen in Monaten

1 2 3 4 g) Prüfverfahren und Prüfmittel auswäh-

len und anwenden, Einsatzfähigkeit von Prüfmitteln feststellen, Prüfpläne und betriebliche Prüfvorschriften anwenden, Ergebnisse dokumentie-ren

h) Auftragsabwicklung, Leistungen und Verbrauch dokumentieren

i) technische Systeme oder Produkte an Kunden übergeben und erläutern, Ab-nahmeprotokolle erstellen

k) Arbeitsergebnisse und -durchführung bewerten sowie zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im Betriebsablauf beitragen

l) Optimierung von Vorgaben, insbe-sondere von Dokumentationen, ver-anlassen

Ihr Ansprechpartner:

Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main Telefon: (0 69) 21 97 - 1228 / - 1348 Ausbildungsberatung Telefax: (0 69) 21 97 - 1396 Börsenplatz 4 www.frankfurt-main.ihk.de 60313 Frankfurt [email protected]

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