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Ausbildungszeugnisse richtig schreiben Ein Leitfaden zur Erstellung von Aus- bildungszeugnissen – auch für vorzeitig gelöste Ausbildungsverhältnisse

Ausbildungszeugnisse richtig schreiben...3 Einleitung 4 Teil I: Was Sie über Ausbildungszeugnisse wissen sollten 5 1.1 Wer hat Anspruch auf ein Ausbildungszeugnis? 6 1.2 Wann muss

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Ausbildungszeugnisse richtig schreiben

Ein Leitfaden zur Erstellung von Aus-bildungszeugnissen – auch für vorzeitig gelöste Ausbildungsverhältnisse

Ausbildungszeugnisse richtig schreiben

Ein Leitfaden zur Erstellung von Aus-bildungszeugnissen – auch für vorzeitig gelöste Ausbildungsverhältnisse

3

Einleitung 4

Teil I: Was Sie über Ausbildungszeugnisse wissen sollten 5

1.1 Wer hat Anspruch auf ein Ausbildungszeugnis? 61.2 Wann muss das Ausbildungszeugnis ausgehändigt werden? 81.3 Was ist beim Schreiben eines Ausbildungszeugnisses zu beachten? 91.4 Was nicht ins Ausbildungszeugnis darf 101.5 Äußere Form des Ausbildungszeugnisses 111.6 Arten von Ausbildungszeugnissen 121.7 Aufbau eines Ausbildungszeugnisses und Beispiele 13

Teil II: Wie erstelle ich ein Ausbildungszeugnis? 24

2.1 Beurteilungsbogen 262.2 Formulierungsbeispiele für die einzelnen Leistungskriterien

und das Sozialverhalten 282.2.1 Einleitung 282.2.2 Aufgabenbeschreibung für Auszubildende 292.2.3 Ausbildungsbefähigung 302.2.4 Ausbildungsbereitschaft 312.2.5 Fertigkeiten und Kenntnisse 332.2.6 Besondere fachliche Fähigkeiten 352.2.7 Lern- und Arbeitsweise 362.2.8 Arbeits- und Lernerfolg 372.2.9 Zusammenfassende Leistungsbeurteilung 392.2.10 Sozialverhalten gegenüber Internen 402.2.11 Sozialverhalten gegenüber Externen 412.2.12 Prüfungsergebnis 422.2.13 Art der Beendigung des Ausbildungsverhältnisses 432.2.14 Zeugnisvergabegrund bei einem Zwischenzeugnis 452.2.15 Schlussformel 46

2.3 Checkliste Ausbildungszeugnis 49

Teil III: Wichtige Urteile 51

Inhalt

EIN LEITFADEN ZUR ERSTELLUNG VON AUSBILDUNGSZEUGNISSEN

4

Das Ausbildungszeugnis spielt bei der Bewerbung des Auszubildenden

eine wesentliche Rolle. Für sein berufliches Fortkommen ist er daher

darauf angewiesen, ein aussagekräftiges Zeugnis vom Ausbildungsbetrieb zu

erhalten, das vom kundigen Leser auch so verstanden wird, wie es gemeint

war.

Für den Ausbildungsbetrieb wird dagegen das Abfassen eines sorgfältig

geschriebenen und rechtssicheren Zeugnisses schnell zum Problem, wenn

keine eigene Personalabteilung vorhanden ist, die in solchen Dingen geübt ist.

Im Tagesgeschäft fehlt im klein- und mittelständischen Betrieb oft die Zeit

und auch das Know-how, um ein Ausbildungszeugnis richtig zu formulieren.

Vor allem Ausbildungsabbrecher erhalten oft kein oder kein brauchbares Aus-

bildungszeugnis.

Der Westdeutsche Handwerkskammertag hat daher den vorliegenden Leit-

faden im Rahmen des Projektes »Ziellauf – Vermeidung von Ausbildungsab-

brüchen« erstellt, um Ausbildungsbetrieben bei der Formulierung eines ord-

nungsgemäßen Ausbildungszeugnisses zu unterstützen und Auszubildenden

zu einem aussagekräftigen und eindeutigen Zeugnis zu verhelfen.

Gegenstand des Projekts »Ziellauf – Vermeidung von Ausbildungsabbrü-

chen« ist die Initiierung konkreter Aktivitäten zur Prävention von Ausbil-

dungsabbrüchen im Handwerk. Das Projekt wird in Kooperation mit den

Handwerkskammern Düsseldorf und Dortmund durchgeführt, gefördert wird

es aus Mitteln des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Qualifikation und Tech-

nologie des Landes Nordrhein-Westfalen.

Einleitung

EIN LEITFADEN ZUR ERSTELLUNG VON AUSBILDUNGSZEUGNISSEN

5

EIN LEITFADEN ZUR ERSTELLUNG VON AUSBILDUNGSZEUGNISSEN

Teil I Was Sie über Ausbildungszeugnisse wissen sollten

Wir haben die hier zusammengestellten Informationen sorgfältig auf Richtigkeit und Vollständigkeit hin überprüft. Jede Haftung für Schäden, die sich aus der Verwendung dieser Informationen ergeben,schließen wir jedoch ausdrücklich aus.

Der Auszubildende hat einen gesetzlichen Anspruch auf Ausstellung eines

Zeugnisses, wenn das Ausbildungsverhältnis endet.

Dieser Anspruch besteht bei jeder Form der Beendigung des Ausbildungsver-

hältnisses, also auch im Falle des vorzeitigen Abbruchs bzw. der Kündigung.

Ein Ausbildungszeugnis ist auch dann zu erstellen, wenn der Auszubildende

nach Beendigung der Ausbildung vom selben Betrieb übernommen wird.

Das Zeugnis ist selbst dann zu erstellen, wenn der Auszubildende es nicht

beantragt oder ausdrücklich darauf verzichtet.Vereinbarungen, in denen der

Auszubildende auf ein solches Zeugnis verzichtet, sind gemäß §§ 8, 18 BBiG

unwirksam.

AAUUSSZZUUGG AAUUSS DDEEMM BBEERRUUFFSSBBIILLDDUUNNGGSSGGEESSEETTZZ ((BBBBIIGG))

§ 8 Zeugnis

(1) Der Ausbildende hat dem Auszubildenden bei Beendigung des Berufs-ausbildungsverhältnisses ein Zeugnis auszustellen. Hat der Ausbildende dieBerufsausbildung nicht selbst durchgeführt, so soll auch der Ausbilder dasZeugnis unterschreiben.

(2) Das Zeugnis muss Angaben enthalten über Art, Dauer und Ziel der Be-rufsausbildung sowie über die erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse desAuszubildenden. Auf Verlangen des Auszubildenden sind auch Angabenüber Führung, Leistung und besondere fachliche Fähigkeiten aufzunehmen.

6

1.1 Wer hat Anspruch auf ein Ausbildungszeugnis?

EIN LEITFADEN ZUR ERSTELLUNG VON AUSBILDUNGSZEUGNISSEN

7

EIN LEITFADEN ZUR ERSTELLUNG VON AUSBILDUNGSZEUGNISSEN

Der Auszubildende kann auch vor Ausbildungsende ein Zeugnis (Zwischen-

zeugnis) verlangen, wenn

❙ der ihn betreuende Ausbilder vor Ausbildungsende wechselt

❙ er sich um eine andere Berufsausbildung oder bereits vor Ausbildungs-

ende anderweitig um eine Stelle (z.B. als Geselle) bewerben möchte

❙ die Ausbildung für längere Zeit unterbrochen wird (Wehrdienst, Erzie-

hungsurlaub).

8

1.2 Wann muss das Ausbildungszeugnis ausgehändigt werden?

Die Zeugniserstellung muss so rechtzeitig erfolgen, dass es dem Auszubil-

denden am Tage der Beendigung der Ausbildung ausgehändigt werden

kann, denn der Auszubildende benötigt das Zeugnis als Bewerbungsunterlage

bei der Arbeitsplatzsuche. Hat der Betrieb dem Auszubildenden das Zeugnis

nicht bis zum letzten Tag des Ausbildungsverhältnisses ausgehändigt, ist er

verpflichtet, dem Auszubildenden das Zeugnis auf Betriebskosten zuzusenden.

Der Betrieb hat kein Zurückbehaltungsrecht für das Zeugnis gegenüber

dem Auszubildenden wegen noch bestehender vertraglicher Ansprüche.

Wird das Zeugnis nicht rechtzeitig oder nicht richtig erteilt, so kann der

Auszubildende beim Arbeitsgericht auf Erteilung des

Zeugnisses bzw. Neuformulierung des Zeugnisses

des Gerichtes klagen.

Entsteht dem Auszubildenden durch die Nicht-

bzw. Falschausstellung nachweislich ein Scha-

den, kann er diesen gericht-

lich geltend machen.

EIN LEITFADEN ZUR ERSTELLUNG VON AUSBILDUNGSZEUGNISSEN

9

EIN LEITFADEN ZUR ERSTELLUNG VON AUSBILDUNGSZEUGNISSEN

Ein Zeugnis muss genau und umfassend beschreiben, was der Auszubil-

dende während des Ausbildungsverhältnisses gemacht hat, damit sich der

künftige Arbeitgeber ein klares Bild davon machen kann.

Es ist Sache des Ausbildungsbetriebes, das Zeugnis im einzelnen zu formu-

lieren. Der Auszubildende hat keinen Anspruch auf bestimmte Formulierun-

gen.

Um dem Auszubildenden die weitere berufliche Zukunft nicht unnötig zu

erschweren, soll das Zeugnis von verständigem Wohlwollen für den Auszubil-

denden getragen sein. Dieses Wohlwollen darf aber nicht dazu führen, dass

das Zeugnis unwahr wird.

Das Zeugnis muss wahr sein und daher alle wesentlichen Tatsachen (bei

einem qualifizierten Zeugnis auch Wertungen) enthalten, die für die Gesamt-

beurteilung des Auszubildenden wichtig sind.

Einmalige Vorfälle, die für den Auszubildenden, seine Führung und Leis-

tung nicht typisch sind, dürfen nicht in das Zeugnis aufgenommen werden.

Wortwahl, Satzstellung oder Auslassungen dürfen nicht dazu führen, dass

beim Leser eine falsche Vorstellung entsteht.

Wer ein unrichtiges Zeugnis ausstellt, haftet einem späteren Arbeitgeber für

den Schaden, der daraus entsteht, dass er den Auszubildenden im Vertrauen

auf die Richtigkeit des Zeugnisses eingestellt hat.

1.3 Was ist beim Schreiben eines Ausbildungszeugnisses zu beachten?

10

Krankheiten (auch längerfristige) und Schwerbehinderteneigenschaft des

Auszubildenden dürfen im Ausbildungszeugnis grundsätzlich nicht er-

wähnt werden. Straftaten und Strafverfahren dürfen nur im Zeugnis erwähnt

werden, wenn sie mit dem Arbeitsverhältnis direkt in Zusammenhang stehen

und die Straftat durch gerichtliche Entscheidung nachgewiesen ist. Alkoholis-

mus und Drogensucht dürfen im Zeugnis ebenso wenig erwähnt werden wie

Dinge aus dem Privatleben des Auszubildenden.

Der Beendigungsgrund (z.B. Kündigung durch den Ausbildungsbetrieb)

darf im Ausbildungszeugnis ohne Zustimmung des Auszubildenden grund-

sätzlich nicht erwähnt werden. Ausnahme: Kündigung durch den Auszubil-

denden oder wegen Betriebsaufgabe.

Die gewerkschaftliche Tätigkeit des Auszubildenden oder seine Mitarbeit in

der Jugendvertretung darf nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auszubilden-

den ins Zeugnis aufgenommen werden.

Unterbrechungen der Lehrzeit (Wehrdienst, Erziehungsurlaub) sind dage-

gen im Zeugnis zu erwähnen.

1.4 Was nicht ins Ausbildungszeugnis darf

EIN LEITFADEN ZUR ERSTELLUNG VON AUSBILDUNGSZEUGNISSEN

11

EIN LEITFADEN ZUR ERSTELLUNG VON AUSBILDUNGSZEUGNISSEN

1.5 Äußere Form des Ausbildungszeugnisses

Das Zeugnis muss fehlerlos und sauber auf dem üblichen Firmenbriefbo-

gen geschrieben werden und ist vom Betriebsinhaber oder seinem Ver-

treter zu unterschreiben. Hat dieser die Berufsausbildung nicht selbst durch-

geführt, soll auch der Aus-

bilder mit unterschreiben

und damit eine Mitverant-

wortung für den Zeugnis-

inhalt übernehmen. Das

Zeugnis muss ein Aus-

stellungsdatum tragen

(Erstelldatum, spätes-

tens letzter Tag der Aus-

bildung).

Insgesamt soll die

äußere Form des Zeug-

nisses seiner Bedeu-

tung für den weiteren

beruflichen Werde-

gang des Auszubil-

denden entsprechen.

Ein handschriftlich oder unsauber geschriebenes

Zeugnis (z. B. Durchstreichungen, Textverbesserungen, Tippfehler, Flecken

oder ähnliches) kann der Auszubildende zurückweisen und ein neues Zeugnis

verlangen.

12

Der Auszubildende kann zwischen einem einfachen oder einem qualifi-

zierten Ausbildungszeugnis wählen. Er muss daher vor Zeugnisausstel-

lung danach gefragt werden, welche Zeugnisform er haben möchte.Verlangt

der Auszubildende z.B. nur ein einfaches Zeugnis, darf ihm der Betrieb kein

qualifiziertes Zeugnis ausstellen.

1.6.1 Einfaches Ausbildungszeugnis

Ein einfaches Ausbildungszeugnis muss lediglich Angaben enthalten über

❙ Art (betriebliche / außerbetriebliche Ausbildung)

❙ Dauer (rechtliche, nicht tatsächliche Dauer)

❙ Ziel der Berufsausbildung (Angabe des Ausbildungsberufes)

❙ sowie über die erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse des Auszubildenden.

Ein einfaches Zeugnis ist also eine reine Tätigkeitsbeschreibung ohne jegliche

wertende Beurteilung. Bewertungen dürfen auch nicht »verpackt« in der

Tätigkeitsbeschreibung enthalten sein.

1.6.2 Qualifiziertes Ausbildungszeugnis

Ein qualifiziertes Ausbildungszeugnis enthält zunächst die selben Angaben

wie ein einfaches Zeugnis. Darüber hinaus muss es eine Beurteilung von

❙ Leistung

❙ besondere fachliche Fähigkeiten

❙ Führung (Sozialverhalten)

enthalten.

1.6 Arten von Ausbildungszeugnissen

EIN LEITFADEN ZUR ERSTELLUNG VON AUSBILDUNGSZEUGNISSEN

13

EIN LEITFADEN ZUR ERSTELLUNG VON AUSBILDUNGSZEUGNISSEN

1.7 Aufbau eines Ausbildungszeugnisses und Beispiele

1.7.1 Aufbau eines einfachen Ausbildungszeugnisses

Ein einfaches Ausbildungszeugnis hat folgenden Aufbau:

a) Überschrift

Ausbildungszeugnis, Zwischenzeugnis

b) Einleitung

Anrede,Vorname, Name, Geburtstag des Auszubildenden, Ausbildungs-

beruf, Ausbildungsbeginn und -ende, Firmenbeschreibung

c) Tätigkeitsbeschreibung

Auflistung der Ausbildungsstationen und -inhalte.

Die Tätigkeitsbeschreibung muss so genau sein, dass ein branchenfremder

Dritter sich ein zutreffendes Bild davon machen kann. Ein bloßer Verweis

auf das Berufsbild oder die Ausbildungsordnung genügt daher nicht.

d) Ort, Datum

e) Unterschrift des Zeugnisausstellers

Name des Ausstellers zusätzlich maschinenschriftlich, Hinweis auf die

Vertretungsmacht (z.B. »i.V«, »i.A«)

14

Willi Beispiel GmbHMüllerstr. 250667 Köln

A U S B I L D U N G S Z E U G N I S

Frau Erika Mustermann, geb. am 01.01.1982, ist vom 01.09.1999 bis zum24.06.2002 in unserem Betrieb, einem mittelständischen Handwerksunternehmender Baubranche mit 20 Angestellten, zur Bürokauffrau ausgebildet worden.

Im Rahmen dieser Ausbildung sind ihr die in der Ausbildungsordnung vorge-schriebenen Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt worden. Frau Mustermannwurde im Rahmen ihrer Ausbildung mit folgenden Tätigkeiten befasst:

Allgemeine Sekretariatsarbeiten Korrespondenz Bearbeitung der Zeiterfassung Registratur Bearbeitung von StatistikenBuchhaltung.

Köln, den 24.06.2002

Unterschrift des Betriebsinhabers

EIN LEITFADEN ZUR ERSTELLUNG VON AUSBILDUNGSZEUGNISSEN

Überschrift

Einleitung

Tätigkeits-beschreibung

Ort, Datum

Unterschrift

1.7.2 Beispiel für ein einfaches Ausbildungszeugnis

15

EIN LEITFADEN ZUR ERSTELLUNG VON AUSBILDUNGSZEUGNISSEN

1.7.3 Aufbau eines qualifizierten Ausbildungszeugnisses

Ein qualifiziertes Ausbildungszeugnis hat folgenden Aufbau:

a) Überschrift

Ausbildungszeugnis, Zwischenzeugnis

b) Einleitung

Anrede,Vorname, Name, Geburtstag des Auszubildenden, Ausbildungs-

beruf, Ausbildungsbeginn und -ende, Firmenbeschreibung

c) Tätigkeitsbeschreibung

Auflistung der Ausbildungsstationen und -inhalte.

Die Tätigkeitsbeschreibung muss so genau sein, dass ein branchenfremder

Dritter sich ein zutreffendes Bild davon machen kann. Ein bloßer Verweis

auf das Berufsbild oder die Ausbildungsordnung genügt daher nicht.

d) Leistungsbeurteilung

Die Leistungsbeurteilung soll ein objektives Gesamtbild der regelmäßigen

Leistung während der gesamten Ausbildungszeit geben. Zu einer ausführ-

lichen Leistungsbeurteilung gehören Angaben über

❙ Ausbildungsbereitschaft (Leistungswille, Engagement, gezeigtes Inter-

esse)

❙ Ausbildungsbefähigung (Auffassungsgabe, Denkvermögen, Belastbar-

keit, Kreativität, Geschicklichkeit)

❙ erworbene Fertigkeiten und Kenntnisse

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❙ Lern- und Arbeitsweise (Fleiß, Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Selbständig-

keit)

❙ Arbeitserfolg (Arbeitsmenge und -qualität, Termineinhaltung)

❙ zusammenfassende Leistungsbeurteilung.

Grundsätzlich müssen nicht alle diese Punkte im Ausbildungszeugnis ange-

sprochen werden. Die Leistungsbeurteilung kann auch nur in Form der zu-

sammenfassenden Beurteilung erfolgen.

Je besser aber der Auszubildende ist, desto mehr einzelne Leistungsaspekte

sollte das Zeugnis enthalten. In einem guten / sehr guten Zeugnis sollten alle

Leistungsaspekte angesprochen werden.

Bei einer guten bis sehr guten Gesamtbeurteilung wird erwartet, dass auch

detailliert deutlich gemacht wird, worin sich die überdurchschnittliche Quali-

fikation gezeigt hat. Nur so wird die gute Beurteilung glaubwürdig.

Enthält das Zeugnis dagegen nur eine gute Gesamtbeurteilung, ohne kon-

krete und aussagekräftige Aussagen zu den einzelnen Leistungskriterien, wird

dies allgemein dahingehend verstanden, dass es sich um einen weniger guten

Auszubildenden handelt.

Besondere Leistungen des Auszubildenden sollten gesondert erwähnt wer-

den (z.B. Jahrgangsbester, vorzeitige Zulassung, besondere Kenntnisse).

Bei der zusammenfassenden Leistungsbeurteilung entsprechen folgende For-

mulierungen bestimmten Noten:

❙ stets zu unserer vollsten Zufriedenheit 1

❙ zu unserer vollsten Zufriedenheit 1–2

❙ stets zu unserer vollen Zufriedenheit 2

EIN LEITFADEN ZUR ERSTELLUNG VON AUSBILDUNGSZEUGNISSEN

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EIN LEITFADEN ZUR ERSTELLUNG VON AUSBILDUNGSZEUGNISSEN

❙ zu unserer vollen Zufriedenheit 3

❙ stets zu unserer Zufriedenheit 3–4

❙ zu unserer Zufriedenheit 4

❙ im großen und ganzen zu unserer Zufriedenheit 5

e) Führung (Sozialverhalten)

Bei der Beurteilung der Führung geht es um das Sozialverhalten des Aus-

zubildenden am Arbeitsplatz, sein Benehmen, sein Verhalten im Umgang

mit anderen Menschen, seine Kooperations- und Anpassungsfähigkeit. Es

geht dabei ausschließlich um das dienstliche Verhalten, außerdienstliches

Verhalten darf nicht erwähnt werden.

Dabei sollte stets das persönliche Verhalten gegenüber Vorgesetzten und

Kollegen angesprochen werden, und zwar in dieser Reihenfolge. Schweigt

das Zeugnis über das Verhalten gegenüber einer dieser Personengruppen,

so könnte dies als Hinweis auf Schwierigkeiten mit Vorgesetzten oder Kol-

legen gedeutet werden. Die umgekehrte Reihenfolge »gegenüber Arbeits-

kollegen und Vorgesetzten« könnte zu dem Missverständnis führen, dass

das Verhältnis gegenüber den Vorgesetzten nicht so gut war wie das zu den

Kollegen.

f) Prüfung

Eine Angabe über das Bestehen der Gesellen- / Abschlussprüfung ist nicht

erforderlich, aber allgemein üblich.

g) Beendigungsgrund

Angabe des Beendigungsgrundes erfolgt grundsätzlich nur auf Wunsch

des Auszubildenden. Eine Beendigung aufgrund Kündigung durch den

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Auszubildenden, wegen Kündigung aus betrieblichen Gründen sollte stets

erwähnt werden, damit nicht beim Leser der falsche und für den Auszubil-

denden nachteilige Eindruck entsteht, dem Auszubildenden sei wegen sei-

nem untragbaren Verhalten gekündigt worden.

h) Schlussformel

Die sogenannte Schlussformel enthält den Dank für die Zusammenarbeit,

Bedauern über den Fortgang und Wünsche für die berufliche (und priva-

te) Zukunft. Eine solche Schlussformel muss das Zeugnis nicht enthalten,

bei einem (sehr) guten Zeugnis wird sie jedoch erwartet – ihr Fehlen

könnte sonst so verstanden werden, dass der Auszubildende doch nicht so

gut war, wie zuvor geschildert.

i) Ort, Datum

j) Unterschrift des Zeugnisausstellers

Name des Ausstellers zusätzlich maschinenschriftlich, Hinweis auf die Ver-

tretungsmacht (z.B. »i.V«, »i.A«)

1.7.4 Beispiele für qualifizierte Ausbildungszeugnisse

Die nachfolgenden Musterzeugnisse liefern Beispiele für Ausbildungszeugnis-

se. Sie können lediglich als Orientierungshilfe dienen. Ein bloßes Abschreiben

dieser Formulierungsbeispiele ist daher nicht ratsam, da sie dem individuel-

len Leistungsprofil Ihres Auszubildenden so nicht gerecht werden.

EIN LEITFADEN ZUR ERSTELLUNG VON AUSBILDUNGSZEUGNISSEN

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EIN LEITFADEN ZUR ERSTELLUNG VON AUSBILDUNGSZEUGNISSEN

Willi Beispiel GmbHMüllerstr. 250667 Köln

A U S B I L D U N G S Z E U G N I S

Frau Erika Mustermann, geb. am 01.01.1978, ist vom 01.09.1999 bis zum24.01.2002 in unserem Betrieb, einem mittelständischen Handwerksunternehmender Baubranche mit 20 Angestellten, zur Bürokauffrau ausgebildet worden. Auf-grund der guten Leistungen in Schule und Betrieb konnte der ursprünglich auf3 Jahre abgeschlossene Ausbildungsvertrag um ein halbes Jahr verkürzt werden.

Im Rahmen dieser Ausbildung sind ihr sämtliche in der Ausbildungsordnung vor-geschriebenen Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt worden. Frau Mustermannwurde im Rahmen ihrer Ausbildung mit folgenden Tätigkeiten befasst:

Allgemeine Sekretariatsarbeiten Korrespondenz ...

Frau Mustermann hat ihre Berufsausbildung von Anfang an mit starkem Engage-ment und großem Interesse betrieben.Dank ihrer sehr guten Auffassungsgabe gelang es ihr jederzeit, sich schnell undumfassend in neue Sachverhalte einzuarbeiten.Sie hat sich ein weit überdurchschnittliches Fachwissen angeeignet, das sie auchhervorragend in die Praxis umsetzen kann.Frau Mustermann arbeitete mit größter Sorgfalt und Genauigkeit Ihre Arbeitsergebnisse waren, auch bei gesteigerten Anforderungen, immer vonsehr guter Qualität.Sie war bereits nach kurzer Zeit in der Lage, die ihr übertragenen Aufgaben voll-kommen selbständig auszuführen.Ihre Leistungen waren stets zu unserer vollsten Zufriedenheit.

Frau Mustermann war jederzeit freundlich, aufgeschlossen und flexibel. Ihr Ver-halten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen war stets vorbildlich. Ihre hilfsbereiteund zuverlässige Art hat erheblich zur Verbesserung des Betriebsklimas beigetra-gen.Für unsere Kunden war sie immer eine höfliche und zuvorkommende Ansprech-partnerin.Frau Mustermann hat die Abschlussprüfung vor der Handwerkskammer zu Kölnmit der Note sehr gut als Kammerbeste bestanden.Frau Mustermann verlässt unseren Betrieb mit Ende der Ausbildung, um ein Stu-dium aufzunehmen, wofür wir Verständnis haben. Wir bedauern ihren Weggangaußerordentlich und bedanken uns für die vertrauensvolle Zusammenarbeit undwünschen ihr beruflich weiterhin viel Erfolg und privat alles Gute.

Köln, den 24.01.2002

Unterschrift des Betriebsinhabers Unterschrift des Ausbilders

Einleitung,Firmenbeschreibung

Verkürzung

Tätigkeits-beschreibung

Leistungsbeurteilung:Ausbildungsbereit-schaftAusbildungsbefähi-gungFertigkeiten undKenntnisseLern- u. Arbeitsweise Arbeitsergebnisse

Besondere Fähig-keitenGesamtbeurteilung

Führung:Intern

Extern

Prüfung

Schlussformel

Qualifiziertes Ausbildungszeugnis – Note: sehr gut

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Willi Beispiel GmbHMüllerstr. 250667 Köln

A U S B I L D U N G S Z E U G N I S

Frau Erika Mustermann, geb. am 01.01.1978, ist vom 01.09.1999 bis zum24.01.2002 in unserem Betrieb, einem mittelständischen Handwerksunternehmender Baubranche mit 20 Angestellten, zur Bürokauffrau ausgebildet worden. Auf-grund der guten Leistungen in Schule und Betrieb konnte der ursprünglich auf3 Jahre abgeschlossene Ausbildungsvertrag um ein halbes Jahr verkürzt werden.

Im Rahmen dieser Ausbildung sind ihr sämtliche in der Ausbildungsordnung vor-geschriebenen Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt worden. Frau Mustermannwurde im Rahmen ihrer Ausbildung mit folgenden Tätigkeiten befasst:

Allgemeine Sekretariatsarbeiten Korrespondenz ...

Frau Mustermann hat ihre Berufsausbildung von Anfang an mit starkem Engage-ment und großem Interesse betrieben.

Dank ihrer guten Auffassungsgabe gelang es ihr, sich schnell und umfassend inneue Sachverhalte einzuarbeiten.

Sie hat sich ein überdurchschnittliches Fachwissen angeeignet, das sie auch gut indie Praxis umsetzen kann.

Ihre Arbeitsergebnisse waren stets von guter Qualität.Frau Mustermann hat die ihr übertragenen Aufgaben mit großer Sorgfalt undGenauigkeit und stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt.

Frau Mustermann ist stets freundlich, aufgeschlossen und flexibel. Ihr Verhaltengegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war stets einwandfrei. Sie hatdurch ihre Hilfsbereitschaft und Zuverlässigkeit zur Verbesserung des Betriebskli-mas beigetragen.Das Ausbildungsverhältnis hat mit erfolgreichem Abschluss der Ausbildung geen-det.

Wir freuen uns, dass wir Frau Mustermann als Angestellte in unserem Betriebweiterbeschäftigen können und wünschen ihr auch zukünftig viel Erfolg.

Köln, den 24.01.2002

Unterschrift des Betriebsinhabers Unterschrift des Ausbilders

Einleitung,Firmenbeschreibung

Verkürzung

Tätigkeitsbeschrei-bung

Leistungsbeurteilung:Ausbildungsbereit-schaft

Ausbildungsbefähi-gung

Fertigkeiten undKenntnisse

ArbeitsergebnisseLern- u. Arbeitsweise/Gesamtbeurteilung

Führung:Intern/Extern

Prüfung

Schlussformel

Qualifiziertes Ausbildungszeugnis – Note: gut

EIN LEITFADEN ZUR ERSTELLUNG VON AUSBILDUNGSZEUGNISSEN

21

EIN LEITFADEN ZUR ERSTELLUNG VON AUSBILDUNGSZEUGNISSEN

Willi Beispiel GmbHMüllerstr. 250667 Köln

A U S B I L D U N G S Z E U G N I S

Frau Erika Mustermann, geb. am 01.01.1978, ist vom 01.09.1999 bis zum24.06.2002 in unserem Betrieb, einem mittelständischen Handwerksunternehmender Baubranche mit 20 Angestellten, zur Bürokauffrau ausgebildet worden.

Im Rahmen dieser Ausbildung sind ihr sämtliche in der Ausbildungsordnung vor-geschriebenen Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt worden. Frau Mustermannwurde im Rahmen ihrer Ausbildung mit folgenden Tätigkeiten befasst:

Allgemeine Sekretariatsarbeiten Korrespondenz ...

Frau Mustermann hat ihre Berufsausbildung von Anfang an mit Engagement undInteresse betrieben.

Sie hat sich ein solides Fachwissen angeeignet, das sie auch in die Praxis umsetzenkann.

Ihre Arbeitsergebnisse waren stets brauchbar.

Frau Mustermann hat die ihr übertragenen Aufgaben mit Sorgfalt und Genauig-keit und stets zu unserer Zufriedenheit erledigt.

Frau Mustermann ist stets freundlich, aufgeschlossen und flexibel. Ihr Verhaltengegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war einwandfrei.

Das Ausbildungsverhältnis hat mit erfolgreichem Abschluss der Ausbildung ge-endet.

Im Anschluss an ihre Ausbildung wird Frau Mustermann von uns im Rahmeneines befristeten Arbeitsverhältnisses als Sachbearbeiterin übernommen.

Köln, den 24.06.2002

Unterschrift des Betriebsinhabers Unterschrift des Ausbilders

Einleitung,Firmenbeschreibung

Tätigkeitsbeschrei-bung

Leistungsbeurteilung:Ausbildungsbereit-schaft

Fertigkeiten undKenntnisse

Arbeitsergebnisse

Lern- u. Arbeitsweise/Gesamtbeurteilung

Führung:Intern/Extern

Prüfung

Schlussformel

Qualifiziertes Ausbildungszeugnis – Note: befriedigend

22

Willi Beispiel GmbHMüllerstr. 250667 Köln

A U S B I L D U N G S Z E U G N I S

Frau Erika Mustermann, geb. am 01.01.1978, ist vom 01.09.1999 bis zum24.06.2002 in unserem Betrieb, einem mittelständischen Handwerksunternehmender Baubranche mit 20 Angestellten, zur Bürokauffrau ausgebildet worden.

Im Rahmen dieser Ausbildung sind ihr sämtliche in der Ausbildungsordnung vor-geschriebenen Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt worden. Frau Mustermannwurde im Rahmen ihrer Ausbildung mit folgenden Tätigkeiten befasst:

Allgemeine Sekretariatsarbeiten Korrespondenz ...

Frau Mustermann nutzte die ihr gebotenen Ausbildungsmöglichkeiten und arbei-tete sorgfältig.

Sie hat die ihr übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit erledigt.

Frau Mustermann ist stets freundlich. Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten,Kollegen und Kunden war einwandfrei.

Das Ausbildungsverhältnis hat mit erfolgreichem Abschluss der Ausbildung ge-endet.

Köln, den 24.06.2002

Unterschrift des Betriebsinhabers Unterschrift des Ausbilders

Einleitung,Firmenbeschreibung

Tätigkeitsbeschrei-bung

Leistungsbeurteilung:Ausbildungsbereit-schaft/Lern- undArbeitsweise

Gesamtbeurteilung

Führung:Intern/Extern

Prüfung

Qualifiziertes Ausbildungszeugnis – Note: ausreichend

EIN LEITFADEN ZUR ERSTELLUNG VON AUSBILDUNGSZEUGNISSEN

23

EIN LEITFADEN ZUR ERSTELLUNG VON AUSBILDUNGSZEUGNISSEN

Willi Beispiel GmbHMüllerstr. 250667 Köln

A U S B I L D U N G S Z E U G N I S

Frau Erika Mustermann, geb. am 01.01.1978, ist vom 01.09.1999 bis zum24.06.2002 in unserem Betrieb, einem mittelständischen Handwerksunternehmender Baubranche mit 20 Angestellten, zur Bürokauffrau ausgebildet worden.

Im Rahmen dieser Ausbildung sind ihr sämtliche in der Ausbildungsordnung vor-geschriebenen Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt worden. Frau Mustermannhat im Rahmen ihrer Ausbildung folgende Tätigkeiten kennengelernt:

Allgemeine Sekretariatsarbeiten Korrespondenz ....

Sie hat die ihr übertragenen Aufgaben weitgehend zu unserer Zufriedenheit erle-digt.

Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war im Wesentlicheneinwandfrei.

Köln, den 24.06.2002

Unterschrift des Betriebsinhabers Unterschrift des Ausbilders

Einleitung,Firmenbeschreibung

Tätigkeitsbeschrei-bung

Leistungsbeurteilung:Gesamtbeurteilung

Führung:Intern/Extern

Qualifiziertes Ausbildungszeugnis – Note: mangelhaft

Teil IIWie erstelle ich ein Ausbildungszeugnis?

24

EIN LEITFADEN ZUR ERSTELLUNG VON AUSBILDUNGSZEUGNISSEN

25

EIN LEITFADEN ZUR ERSTELLUNG VON AUSBILDUNGSZEUGNISSEN

Ein dem Auszubildenden gerecht werdendes Zeugnis lässt sich am

schnellsten schreiben, wenn man zunächst anhand des nachstehenden

Beurteilungsbogens ein Leistungsprofil des Auszubildenden erstellt. Die so

gefundene Beurteilung des Auszubildenden muss nun noch in die richtigen

Worte gegossen werden. Hierzu sollten Sie sich an den Formulierungen aus

unserer Zusammenstellung orientieren, die zu der Beurteilung passen. Daraus

stellen Sie dann den Zeugnisentwurf zusammen. Dieses müssen Sie gegebe-

nenfalls so ergänzen, dass Sie auch wirklich den konkreten Auszubildenden

zutreffend beschreiben. Das so erstellte Zeugnis muss anschließend noch so

überarbeitet werden, dass sich das Zeugnis flüssig liest und keine Bandwurm-

sätze enthält. Mit Hilfe der Checkliste können Sie abschließend prüfen, ob Sie

bei der Erstellung des Zeugnisses an alles gedacht haben.

26

EIN LEITFADEN ZUR ERSTELLUNG VON AUSBILDUNGSZEUGNISSEN

LLEEIISSTTUUNNGG sehr gut gut befriedi- ausrei- mangel-gend chend haft

Ausbildungs- Engagementbereitschaft InteresseAusbildungs- Auffassungsgabebefähigung Belastbarkeit

KreativitätGeschicklichkeit

FlexibilitätUrteilsvermögen

Kenntnisse UmfangAnwendung

Lern- und FleißArbeitsweise Sorgfalt

ZuverlässigkeitSelbständigkeit

AusdauerPlanung

SauberkeitLern- und ArbeitsmengeArbeitserfolg Arbeitsqualität

TermintreueBesondere Fertigkeiten und Kenntnisse

ZusammenfassendeLeistungsbeurteilung

2.1 Beurteilungsbogen

Grundsätzlich müssen nicht alle diese Punkte im Ausbildungszeugnis angesprochen werden. Die Leistungsbeurteilung kann auch nur in Form der zusammenfassenden Beurteilung erfolgen.

27

FFÜÜHHRRUUNNGG sehr gut gut befriedi- ausrei- mangel-((SSOOZZIIAALLVVEERRHHAALLTTEENN)) gend chend haftIntern Vorgesetzte

KollegenExtern Kunden

BerufsschuleÜberbetriebliche

AusbildungSonstiges Teamfähigkeit

KommunikationEhrlichkeitOffenheit

EIN LEITFADEN ZUR ERSTELLUNG VON AUSBILDUNGSZEUGNISSEN

28

EIN LEITFADEN ZUR ERSTELLUNG VON AUSBILDUNGSZEUGNISSEN

2.2 Formulierungshilfen für die einzelnen Leistungskriterien und das Sozialverhalten

Wir haben im Folgenden einige gebräuchliche Zeugnisformulierungen

als Formulierungshilfe für Sie zusammengestellt. Da das Ausbildungs-

zeugnis eine individuelle Leistungs- und Verhaltensbeurteilung des konkreten

Auszubildenden sein soll, dürfen diese Formulierungen nicht einfach rein

mechanisch übernommen werden. Es ist vielmehr stets zu prüfen, ob die je-

weilige Formulierung wirklich dem gezeigten Leistungsprofil und Sozialver-

halten des konkreten Auszubildenden gerecht wird. Textbausteine müssen

dann gegebenenfalls entsprechend abgeändert bzw. ergänzt werden.

2.2.1 EINLEITUNG

AUSBILDUNG BEENDET

❙ Herr / Frau [Name], geboren am [Geburtsdatum], hat bei uns vom [Ausbildungsbe-

ginn] bis [Ausbildungsende] den Beruf der [Ausbildungsberuf] erlernt.

❙ Herr / Frau [Name], geboren am [Geburtsdatum], hat bei uns vom [Ausbildungsbe-

ginn] bis [Ausbildungsende] die Ausbildung zum / zur [Ausbildungsberuf] absolviert.

❙ Herr / Frau [Name], geboren am [Geburtsdatum], ist vom [Ausbildungsbeginn] bis

[Ausbildungsende] in unserem Unternehmen zum / zur [Ausbildungsberuf] ausgebildet

worden.

❙ Herr / Frau [Name], geboren am [Geburtsdatum], ist entsprechend dem Berufsbild

und der Ausbildungsordnung vom [Ausbildungsbeginn] bis [Ausbildungsende] zum / zur

[Ausbildungsberuf] ausgebildet worden.

29

AUSBILDUNG NOCH NICHT BEENDET (ZWISCHENZEUGNIS)

❙ Herr / Frau [Name], geboren am [Geburtsdatum], begann bei uns am [Ausbildungsbe-

ginn] eine Ausbildung zum / zur [Ausbildungsberuf].

V E R K Ü R Z U N G

❙ Aufgrund der guten Leistungen in Schule und Betrieb konnte der ursprünglich auf

[Zeitangabe] Jahre abgeschlossene Ausbildungsvertrag um ein halbes Jahr verkürzt

werden.

❙ Die Dauer der Berufsausbildung konnte um [Zeitangabe] verkürzt werden, da Herr /

Frau [Name] die allgemeine Hochschulreife / Fachschulreife / Fachoberschulreife

besitzt.

❙ Die Dauer der Berufsausbildung konnte um [Zeitangabe] verkürzt werden, da Herr /

Frau [Name] bereits über eine abgeschlossene Berufsausbildung zum [Ausbildungsbe-

ruf] verfügt.

2.2.2 AUFGABENBESCHREIBUNG FÜR AUSZUBILDENDE

❙ ... durchlief die Abteilungen [tabellarische Aufzählung]. Dort erwarb er / sie folgende

Fertigkeiten und Kenntnisse in [tabellarische Aufzählung].

❙ ... wurde nach festem Ausbildungsplan mit allen Arbeiten vertraut gemacht. Er /

Sie lernte die Abteilungen [tabellarische Aufzählung] kennen. Dabei erwarb er / sie sich

alle im Berufsbild [Ausbildungsberuf] festgelegten Fertigkeiten und Kenntnisse, so

unter anderem [tabellarische Aufzählung].

EIN LEITFADEN ZUR ERSTELLUNG VON AUSBILDUNGSZEUGNISSEN

30

EIN LEITFADEN ZUR ERSTELLUNG VON AUSBILDUNGSZEUGNISSEN

❙ ... lernte im Rahmen seiner Ausbildung alle von der Ausbildungsordnung vorge-

schriebenen Tätigkeiten kennen: [tabellarische Aufzählung].

❙ Ihm / Ihr wurde folgende Fertigkeiten und Kenntnisse nach der Ausbildungsord-

nung vermittelt: [tabellarische Aufzählung].

2.2.3 AUSBILDUNGSBEREITSCHAFT

S E H R G U T

❙ ... interessierte sich weit überdurchschnittlich für alle Ausbildungsinhalte und war

stets sehr gut motiviert.

❙ ... hat von Anfang an seine / ihre Berufsausbildung mit außerordentlichem Enga-

gement und stets sehr regem Interesse betrieben.

❙ ... zeichnete sich durch eine jederzeit sehr hohe Arbeits- und Lernbereitschaft

aus.

G U T

❙ ... interessierte sich überdurchschnittlich für alle Ausbildungsinhalte und war

stets gut motiviert.

❙ ... hat von Anfang an seine / ihre Berufsausbildung mit starkem Engagement und

großem Interesse betrieben.

❙ ... zeichnete sich durch konstant hohe Arbeits- und Lernbereitschaft aus.

1

2

1

5

4

31

B E F R I E D I G E N D

❙ ... interessierte sich für alle Ausbildungsinhalte und war gut motiviert

❙ ... hat seine / ihre Berufsausbildung mit Engagement und Interesse betrieben.

❙ ... zeichnete sich durch hohe Lernbereitschaft aus.

A U S R E I C H E N D

❙ ... hat von der ihm / ihr gebotenen Möglichkeit, sich mit allen Ausbildungsinhalten

vertraut zu machen, Gebrauch gemacht.

❙ ... hat seine / ihre Berufsausbildung durchaus mit Engagement betrieben.

M A N G E L H A F T

❙ ... hat von der ihm / ihr gebotenen Möglichkeit, sich mit allen Ausbildungsinhalten

vertraut zu machen, in der Regel Gebrauch gemacht.

❙ ... arbeitete im Allgemeinen motiviert mit.

2.2.4 AUSBILDUNGSBEFÄHIGUNG

S E H R G U T

❙ ... zeigte durchgängig eine ausgezeichnete Auffassungsgabe.

❙ ... hat eine sehr gute Auffassungsgabe und jederzeit einen Blick für das Wesentliche.

❙ ... war den Anforderungen und Belastungen, welche sein / ihr Beruf mit sich

bringt, jederzeit sehr gut gewachsen.

3

EIN LEITFADEN ZUR ERSTELLUNG VON AUSBILDUNGSZEUGNISSEN

4

32

EIN LEITFADEN ZUR ERSTELLUNG VON AUSBILDUNGSZEUGNISSEN

G U T

❙ ... zeigte stets eine hohe Auffassungsgabe.

❙ ... hat eine jederzeit gute Auffassungsgabe und einen Blick für das Wesentliche.

❙ ... war den Anforderungen und Belastungen, welche sein / ihr Beruf mit sich

bringt, jederzeit gut gewachsen.

B E F R I E D I G E N D

❙ ... zeigte eine gute Auffassungsgabe.

❙ ... konnte dank seiner / ihrer Auffassungsgabe die erworbenen Kenntnisse in die

Arbeitsabläufe in unserem Unternehmen einbinden.

❙ ... war den Anforderungen und Belastungen, welche sein / ihr Beruf mit sich

bringt, gut gewachsen.

A U S R E I C H E N D

❙ ... zeigte eine befriedigende Auffassungsgabe.

❙ ... konnte die Arbeitsabläufe in unserem Unternehmen erfassen und seine Kennt-

nisse einbringen.

❙ ... war den Anforderungen und Belastungen, welche sein / ihr Beruf mit sich

bringt, gewachsen.

2

3

33

M A N G E L H A F T

❙ ... zeigte eine im großen und ganzen befriedigende Auffassungsgabe.

❙ ... ist mit seiner / ihrer Auffassungsgabe in der Lage, Arbeitsabläufe in unserem

Unternehmen zu erkennen.

❙ ... war den Anforderungen und Belastungen, welche sein / ihr Beruf mit sich

bringt, im allgemeinen gewachsen.

2.2.5. FERTIGKEITEN UND KENNTNISSE

S E H R G U T

❙ ... hat sich mit sehr gutem Erfolg alle Fertigkeiten und Kenntnisse eines [Berufsbe-

zeichnung] angeeignet. Auch an den abendlichen Weiterbildungsveranstaltungen in

unserem Hause hat er / sie stets mit größtem Interesse teilgenommen.

❙ ... hat sich ein weit über dem Durchschnitt liegendes Fachwissen erworben, dass

er / sie auch hervorragend in die Praxis umsetzen kann.

❙ ... hat bewiesen, dass er / sie sich dank der weit überdurchschnittlichen Fach-

kenntnisse kurzfristig in die Arbeitsabläufe der unterschiedlichen Abteilungen einar-

beiten und daher in die Arbeitsabläufe effektiv eingebunden werden konnte.

❙ Sein / Ihr Fachwissen und -können liegt weit über dem Durchschnitt.

1

5

EIN LEITFADEN ZUR ERSTELLUNG VON AUSBILDUNGSZEUGNISSEN

2

34

EIN LEITFADEN ZUR ERSTELLUNG VON AUSBILDUNGSZEUGNISSEN

G U T

❙ ... hat sich mit gutem Erfolg alle Fertigkeiten und Kenntnisse eines [Berufsbezeich-

nung] angeeignet. Auch an den abendlichen Weiterbildungsveranstaltungen in unse-

rem Hause hat er / sie stets mit großem Interesse teilgenommen.

❙ ... hat sich ein über dem Durchschnitt liegendes Fachwissen erworben, dass er /

sie auch gut in die Praxis umsetzen kann.

❙ ... hat bewiesen, dass er / sie sich dank der überdurchschnittlichen Fachkenntnis-

se kurzfristig in die Arbeitsabläufe der unterschiedlichen Abteilungen einarbeiten

und daher in die Arbeitsabläufe effektiv eingebunden werden konnte.

❙ Sein / Ihr Fachwissen und -können liegt über dem Durchschnitt.

B E F R I E D I G E N D

❙ ... hat sich mit Erfolg alle wesentlichen Fertigkeiten und Kenntnisse eines [Berufs-

bezeichnung] angeeignet.

❙ ... hat sich ein solides Fachwissen erworben, dass er / sie auch in die Praxis

umsetzen kann.

❙ ... hat bewiesen, dass er / sie sich dank der guten Fachkenntnisse in die Arbeits-

abläufe der unterschiedlichen Abteilungen einarbeiten und daher in die Arbeitsab-

läufe eingebunden werden konnte.

❙ Sein / Ihr Fachwissen und -können ist gut.

3

35

A U S R E I C H E N D

❙ ... hat sich wesentliche Fertigkeiten und Kenntnisse eines / einer [Berufsbezeich-

nung] angeeignet.

❙ Nach umfassender Einarbeitung zeigte Herr / Frau [Name] erforderliche Grund-

kenntnisse, die er / sie in Arbeitsabläufen anwenden konnte.

M A N G E L H A F T

❙ ... hat sich einige Fertigkeiten und Kenntnisse eines / einer [Berufsbezeichnung]

angeeignet.

2.2.6 BESONDERE FACHLICHE FÄHIGKEITEN

GERADE DIESER BEREICH IST HÖCHST INDIV IDUELL ,

S O D A S S D I E F O L G E N D E N F O R M U L I E R U N G E N N U R

BEISPIELCHARAKTER HABEN:

❙ In der Endphase der Ausbildung konnte er / sie als vollwertige(r) Mitarbeiter(in)

eingesetzt werden.

❙ ... hat in der Abteilung Buchhaltung Teile der betriebswirtschaftlichen Kostenrech-

nung auf ein PC-System umgestellt und damit sehr zur Vereinfachung und schnelle-

ren Abwicklung beigetragen.

❙ Schon nach kurzer Einarbeitungszeit arbeitete er / sie wie eine ausgelernte Kraft.

4

5

EIN LEITFADEN ZUR ERSTELLUNG VON AUSBILDUNGSZEUGNISSEN

2

36

EIN LEITFADEN ZUR ERSTELLUNG VON AUSBILDUNGSZEUGNISSEN

2.2.7 LERN- UND ARBEITSWEISE

S E H R G U T

❙ ... erledigte die ihm / ihr übertragenen Aufgaben stets mit äußerster Sorgfalt und

Genauigkeit.

❙ Die Arbeitsleistung von Herr / Frau [Name] zeichnete sich jederzeit durch höchste

Sorgfalt und Zuverlässigkeit aus.

❙ Seine / Ihre Lern- und Arbeitsweise war stets sehr gut.

G U T

❙ ... erledigte die ihm / ihr übertragenen Aufgaben stets mit großer Sorgfalt und

Genauigkeit.

❙ Die Arbeitsleistung von Herr / Frau [Name] zeichnete sich durch jederzeit hohe

Sorgfalt und Zuverlässigkeit aus.

❙ Seine / Ihre Lern- und Arbeitsweise war stets gut.

B E F R I E D I G E N D

❙ ... erledigte die ihm / ihr übertragenen Aufgaben mit Sorgfalt und Genauigkeit.

❙ Die Arbeitsleistung von Herr / Frau [Name] zeichnete sich durch Sorgfalt und

Zuverlässigkeit aus.

❙ Seine / Ihre Lern- und Arbeitsweise war gut.

1

3

37

A U S R E I C H E N D

❙ ... erledigte die ihm / ihr übertragenen Aufgaben termingerecht und korrekt.

❙ ... bearbeitete die wesentlichen Aufgaben zuverlässig.

M A N G E L H A F T

❙ ... war stets um eine sorgfältige Arbeitsweise bemüht.

❙ ... bearbeitete seine / ihre Aufgaben in der Regel zuverlässig.

2.2.8 LERN- UND ARBEITSERFOLG

S E H R G U T

❙ ... erzielte durch seine / ihre selbständige und eigenverantwortliche Arbeitsweise

stets sehr gute Arbeitsergebnisse.

❙ Die Lern- und Arbeitsergebnisse waren, auch bei gesteigerten Anforderungen,

stets von sehr guter Qualität.

❙ Arbeitsqualität und -menge waren stets weit überdurchschnittlich.

G U T >>>

❙ ... erzielte durch seine / ihre selbständige und eigenverantwortliche Arbeitsweise

stets gute Arbeitsergebnisse.

4

5

1

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EIN LEITFADEN ZUR ERSTELLUNG VON AUSBILDUNGSZEUGNISSEN

2

5

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EIN LEITFADEN ZUR ERSTELLUNG VON AUSBILDUNGSZEUGNISSEN

>>> G U T

❙ Die Lern- und Arbeitsergebnisse waren, auch bei gesteigerten Anforderungen,

stets von guter Qualität.

❙ Arbeitsqualität und -menge waren stets überdurchschnittlich.

B E F R I E D I G E N D

❙ ... erzielte gute Arbeitsergebnisse.

❙ Die Lern- und Arbeitsergebnisse waren von hoher Qualität.

❙ Arbeitsqualität und -menge waren stets weit überdurchschnittlich.

A U S R E I C H E N D

❙ ... erzielte brauchbare Arbeitsergebnisse.

❙ Die Lern- und Arbeitsergebnisse entsprachen der erforderlichen Qualität.

❙ Arbeitsqualität und -menge entsprachen den Anforderungen.

M A N G E L H A F T

❙ ... erzielte im Allgemeinen brauchbare Arbeitsergebnisse.

❙ Arbeitsqualität und -menge genügten im Allgemeinen den Anforderungen.

4

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39

2.2.9 ZUSAMMENFASSENDE LEISTUNGSBEURTEILUNG

S E H R G U T

❙ ... hat stets zu unserer vollsten Zufriedenheit gelernt und gearbeitet.

❙ ... hat unseren Erwartungen in jeder Hinsicht stets bestens entsprochen.

❙ Wir waren mit seinen / ihren Leistungen jederzeit außerordentlich zufrieden.

G U T

❙ ... hat stets zu unserer vollen Zufriedenheit gelernt und gearbeitet.

❙ ... hat unseren Erwartungen in jeder Hinsicht bestens entsprochen.

❙ Wir waren mit seinen / ihren Leistungen voll und ganz zufrieden.

B E F R I E D I G E N D

❙ ... hat zu unserer vollen Zufriedenheit gelernt und gearbeitet.

❙ ... hat unseren Erwartungen in jeder Hinsicht entsprochen.

❙ Wir waren mit seinen / ihren Leistungen voll zufrieden.

A U S R E I C H E N D >>>

❙ ... hat zu unserer Zufriedenheit gelernt und gearbeitet.

❙ ... Wir waren mit seiner / ihrer Arbeit zufrieden.

EIN LEITFADEN ZUR ERSTELLUNG VON AUSBILDUNGSZEUGNISSEN

2

1

5

4

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EIN LEITFADEN ZUR ERSTELLUNG VON AUSBILDUNGSZEUGNISSEN

>>> A U S R E I C H E N D

❙ Wir waren mit seinen / ihren Leistungen zufrieden.

M A N G E L H A F T

❙ ... war stets bemüht, unseren Anforderungen zu entsprechen.

❙ ... hat weitgehend unseren Erwartungen entsprochen.

2.2.10 SOZIALVERHALTEN GEGENÜBER INTERNEN

S E H R G U T

❙ ... verhielt sich gegenüber Vorgesetzten, Ausbildern und Mitarbeitern aller Abtei-

lungen stets vorbildlich und wurde allgemein wegen seiner / ihrer Hilfsbereitschaft

sehr geschätzt.

❙ ... war wegen seines / ihres kooperativen und freundlichen Wesens bei seinen /

ihren Vorgesetzten, Ausbildern, Mitarbeitern und den anderen Auszubildenden stets

sehr anerkannt und beliebt.

G U T

❙ ... verhielt sich gegenüber Vorgesetzten, Ausbildern und Mitarbeitern aller Abtei-

lungen stets einwandfrei und wurde wegen seiner Hilfsbereitschaft allgemein

geschätzt.

❙ ... war wegen seines / ihres kooperativen und freundlichen Wesens bei seinen /

ihren Vorgesetzten, Ausbildern, Mitarbeitern und den anderen Auszubildenden sehr

anerkannt und beliebt.

1

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4

3

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B E F R I E D I G E N D

❙ ... verhielt sich gegenüber Vorgesetzten, Ausbildern und Mitarbeitern aller Abtei-

lungen einwandfrei.

❙ ... war wegen seines / ihres kooperativen und freundlichen Wesens bei seinen /

ihren Vorgesetzten, Ausbildern, Mitarbeitern und den anderen Auszubildenden beliebt.

A U S R E I C H E N D

❙ Sein / Ihr persönliches Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Ausbildern und Mitar-

beitern aller Abteilungen war zufriedenstellend.

❙ Seine / Ihre Zusammenarbeit mit Vorgesetzten, Mitarbeitern und Auszubildenden

war zufriedenstellend.

M A N G E L H A F T

❙ Sein / Ihr persönliches Verhalten war im Wesentlichen einwandfrei.

❙ Seine / Ihre Zusammenarbeit mit Vorgesetzten, Mitarbeitern und Auszubildenden

war weitgehend zufriedenstellend.

2.2.11 SOZIALVERHALTEN GEGENÜBER EXTERNEN

S E H R G U T

❙ Auch sein / ihr Verhalten gegenüber unseren Kunden war stets vorbildlich.

❙ Unsere Kunden schätzten ihn / sie sehr wegen seiner / ihrer freundlichen und

zuvorkommenden Art.

EIN LEITFADEN ZUR ERSTELLUNG VON AUSBILDUNGSZEUGNISSEN

5

4

3

2

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EIN LEITFADEN ZUR ERSTELLUNG VON AUSBILDUNGSZEUGNISSEN

G U T

❙ Auch sein / ihr Verhalten gegenüber unseren Kunden war stets einwandfrei.

❙ Unsere Kunden schätzten ihn / sie wegen seiner / ihrer freundlichen und zuvor-

kommenden Art.

B E F R I E D I G E N D

❙ Auch sein / ihr Verhalten gegenüber unseren Kunden war einwandfrei.

A U S R E I C H E N D

❙ Auch sein / ihr Verhalten gegenüber unseren Kunden war zufriedenstellend.

M A N G E L H A F T

❙ Sein / Ihr Verhalten gegenüber unseren Kunden war insgesamt zufriedenstellend.

2.2.12 PRÜFUNGSERGEBNIS

B E S TA N D E N E P R Ü F U N G

❙ ... hat die Gesellenprüfung / Abschlussprüfung vor der Handwerkskammer

[Bezeichnung] mit der Note ( ) bestanden.

❙ Die Ausbildung endete heute erfolgreich mit der Prüfung, die er / sie vor der

Handwerkskammer [Bezeichnung] abgelegt hat.

B E I E N D G Ü L T I G E M N I C H T B E S T E H E N

❙ ... hat an der Gesellenprüfung / Abschlussprüfung teilgenommen.

43

B E I E N D G Ü L T I G E M N I C H T B E S T E H E N

HINWEIS:

Nichtbestehen der Gesellenprüfung / Abschlussprüfung kann auch durch eine feh-

lende Aussage zur Prüfungsleistung signalisiert werden.

2.2.13 ART DER BEENDIGUNG DES AUSBILDUNGSVERHÄLTNISSES

2.2.13.1 Vorzeitiges Ausbildungsende

K Ü N D I G U N G D U R C H D E N A U S Z U B I L D E N D E N

❙ Das Ausbildungsverhältnis endete auf Wunsch von Herrn / Frau [Name] am [Aus-

trittstermin].

K Ü N D I G U N G D U R C H D E N B E T R I E B

❙ Das Ausbildungsverhältnis endete am [Datum].

K Ü N D I G U N G A U S B E T R I E B L I C H E N G R Ü N D E N >>>

❙ Das Ausbildungsverhältnis endete am [Datum], da wir unsere Ausbildungsabtei-

lung aus betrieblichen Gründen leider einstellen müssen.

HINWEIS:

Darüber hinausgehende Begründungen der Beendigung, wie sie in den folgenden

Formulierungen zu finden sind, sind nur mit Einverständnis des Auszubildenden

zulässig.

❙ Das Ausbildungsverhältnis endet mit Ablauf der Probezeit, da Herr / Frau [Name]

eine andere Ausbildung absolvieren möchte.

EIN LEITFADEN ZUR ERSTELLUNG VON AUSBILDUNGSZEUGNISSEN

44

EIN LEITFADEN ZUR ERSTELLUNG VON AUSBILDUNGSZEUGNISSEN

>>> K Ü N D I G U N G A U S B E T R I E B L I C H E N G R Ü N D E N

❙ Herr / Frau [Name] verlässt uns auf eigenen Wunsch, da er / sie die Ausbildung

nicht fortsetzen möchte.

❙ Herr / Frau [Name] verlässt uns auf eigenen Wunsch, um die begonnene Ausbil-

dung in einem anderen Unternehmen fortzusetzen.

2.2.13.2 Ausbildungsende wegen bestandener Prüfung

M I T Ü B E R N A H M E

❙ Mit dem Bestehen der Gesellenprüfung / Abschlussprüfung haben wir Herrn /

Frau [Name] in ein festes / befristetes Arbeitsverhältnis als [Bezeichnung] übernom-

men.

❙ Wir freuen uns, Herrn / Frau [Name] nach Abschluss seiner / ihrer Ausbildung in

ein festes Arbeitsverhältnis übernehmen zu können. Er / sie wird ab dem [Datum] in

der Abteilung [Bezeichnung] eingesetzt.

❙ Herr / Frau [Name] wird betriebsbedingt zum [Datum] zunächst in ein befristetes

Arbeitsverhältnis übernommen.

O H N E Ü B E R N A H M E

HINWEIS:

Falls ein(e) Auszubildende(r) wegen Leistungsmängeln nicht übernommen wird,

kann auf eine Aussage zur Übernahme auch verzichtet werden.

45

O H N E Ü B E R N A H M E

❙ Herr / Frau [Name] verlässt uns mit dem Abschluss seiner / ihrer Berufsausbildung

auf eigenen Wunsch, was wir sehr bedauern. Gerne hätten wir ihn / sie in unserem

Unternehmen weiterbeschäftigt.

❙ Nach Abschluss der Berufsausbildung verlässt Herr / Frau [Name] unser Unterneh-

men (auf eigenen Wunsch), um sich in einer weiteren Berufsausbildung persönlich

und beruflich weiter zu entwickeln.

❙ Wir bedauern Herrn / Frau [Name] nach der Ausbildung nicht übernehmen zu

können, da in absehbarer Zeit in unserem Hause kein geeigneter Arbeitsplatz zu

besetzen ist.

2.2.14 Zeugnisvergabegrund bei einem Zwischenzeugnis

G R Ü N D E

❙ Herr / Frau [Name] erhält dieses Zwischenzeugnis, weil wir derzeit eine Übernah-

me in ein festes Anstellungsverhältnis noch nicht fest zusagen können.

❙ Dieses Zwischenzeugnis erhält Herr / Frau [Name] auf eigenen Wunsch.

❙ Dieses Zwischenzeugnis wird anlässlich des Beginns des Erziehungsurlaubs /

Wehrdienstes von Herrn / Frau [Name] ausgestellt.

❙ Herr / Frau [Name] erhält dieses Zwischenzeugnis anlässlich des Betriebsübergan-

ges gemäß § 613 a BGB auf [Neuer Inhaber].

EIN LEITFADEN ZUR ERSTELLUNG VON AUSBILDUNGSZEUGNISSEN

2

1

46

EIN LEITFADEN ZUR ERSTELLUNG VON AUSBILDUNGSZEUGNISSEN

2.2.15 Schlussformulierungen: Dank und Bedauern, Zukunftswünsche

Im Endzeugnis

S E H R G U T

❙ Wir danken ihm / ihr für die vorbildliche Zusammenarbeit während der Ausbil-

dung. Wir wünschen Herrn / Frau [Name] auf seinem / ihrem weiteren Berufs- und

Lebensweg alles Gute und weiterhin viel Erfolg.

❙ Wir bedauern es sehr, dass uns Herr / Frau [Name] auf eigenen Wunsch verlässt.

Wir respektieren jedoch seine Entscheidung, sich durch die Tätigkeit in einem ande-

ren Unternehmen beruflich weiterentwickeln zu wollen. Für seine berufliche und per-

sönliche Zukunft wünschen wir ihm alles Gute und weiterhin viel Erfolg.

G U T

❙ Wir danken ihm / ihr für die stets gute Zusammenarbeit während der Ausbildung.

Wir wünschen Herrn / Frau [Name] auf seinem / ihrem weiteren Berufs- und Lebens-

weg alles Gute und weiterhin Erfolg.

❙ Wir danken ihm / ihr für die stets gute und angenehme Zusammenarbeit während

der Ausbildung und bedauern, dass er / sie unser Unternehmen verlässt. Zugleich

haben wir aber Verständnis dafür, dass er / sie durch die Tätigkeit in einem anderen

Unternehmen seine / ihre berufliche Bildung fortsetzen möchte. Für seine / ihre

berufliche und private Zukunft wünschen wir Herrn / Frau [Name] alles Gute.

1

5

4

3

47

B E F R I E D I G E N D

❙ Wir danken ihm / ihr für die angenehme Zusammenarbeit während der Ausbil-

dungszeit. Wir wünschen Herrn / Frau [Name] für seinen / ihren weiteren Berufs- und

Lebensweg alles Gute.

❙ Wir bedauern den Fortgang von Herrn / Frau [Name] und bedanken uns für seine /

ihre Leistungen in unserem Unternehmen. Für seine / ihre berufliche Zukunft wün-

schen wir Herrn / Frau [Name] alles Gute.

A U S R E I C H E N D

❙ Wir bedanken uns für die Zusammenarbeit während der Ausbildungszeit. Für die

Zukunft wünschen wir ihm / ihr alles Gute

❙ Wir waren zufrieden und danken ihm / ihr für die Mitarbeit.

M A N G E L H A F T

❙ Wir bedanken uns für die Bemühungen während der Ausbildungszeit. Wir wün-

schen Herrn / Frau [Name] für seine / ihre Weiterentwicklung in einem anderen

Unternehmen alles Gute.

Im Zwischenzeugnis

S E H R G U T >>>

❙ Wir danken ihm / ihr für die sehr vorbildliche Zusammenarbeit während der bishe-

rigen Ausbildung.

EIN LEITFADEN ZUR ERSTELLUNG VON AUSBILDUNGSZEUGNISSEN

5

4

3

2

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EIN LEITFADEN ZUR ERSTELLUNG VON AUSBILDUNGSZEUGNISSEN

>>> S E H R G U T

❙ Wir bedauern den bevorstehenden Fortgang von Herrn / Frau [Name] außerordent-

lich. Für die bisherige sehr gute und angenehme Zusammenarbeit danken wir ihm /

ihr schon heute sehr.

G U T

❙ Wir danken ihm / ihr für die vorbildliche Zusammenarbeit während der bisherigen

Ausbildungszeit.

❙ Wir bedauern den bevorstehenden Fortgang von Herrn / Frau [Name] sehr. Für sei-

ne / ihre stets gute Mitarbeit bedanken wir uns schon heute.

B E F R I E D I G E N D

❙ Wir danken ihm / ihr für die angenehme Zusammenarbeit während der bisherigen

Ausbildung.

❙ Wir bedauern den bevorstehenden Fortgang von Herrn / Frau [Name] und danken

ihm / ihr für seine / ihre Mitarbeit.

A U S R E I C H E N D

❙ Wir bedanken uns für die bisherige Zusammenarbeit während der Ausbildung.

M A N G E L H A F T

❙ Wir bedanken uns für die Bemühungen während der Ausbildungszeit.

49

2.3 Checkliste Ausbildungszeugnis

ÄUSSERE FORM

❙ Ist das Zeugnis auf Firmenbogen geschrieben? ❍

❙ Ist das Zeugnis mit Maschine oder PC geschrieben? ❍

❙ Ist die Rechtschreibung korrekt? ❍

❙ Ist das Zeugnis frei von Korrekturen? ❍

❙ Ist eine Überschrift »Ausbildungszeugnis« vorhanden? ❍

❙ Sind Ausbildungsbeginn und -ende richtig angegeben? ❍

❙ Sind Vorname, Name und Geburtsdatum des Auszubildenden korrekt? ❍

❙ Enthält das Zeugnis ein Ausstellungsdatum (nicht später als ein bis drei Tage nach Ausbildungsende)? ❍

❙ Hat der Arbeitgeber oder ein Vertretungsberechtigter unterschrieben? ❍

❙ Ist die Vertretungsbefugnis erkennbar (i.A., i.V.)? ❍

❙ Hat der Ausbilder mitunterschrieben? ❍

TÄTIGKEITSBESCHREIBUNG

❙ Sind alle wesentlichen Kenntnisse und Fertigkeiten erwähnt und nach Wichtigkeit gegliedert? ❍

❙ Ist die Tätigkeitsbeschreibung so genau, dass sich ein branchenfremder Dritter ein zutreffendes Bild davon machen kann? ❍

LEISTUNGSBEURTEILUNG

❙ Werden verschiedene Leistungskriterien einzeln aufgeführt und bewertet? (bei guten Auszubildenden) ❍

❙ Stimmen die Einzelbeurteilungen mit der Gesamtbewertung überein? ❍

❙ Stimmt die Länge des Zeugnisses mit der Gesamtbeurteilung überein? (je besser der Auszubildende, desto länger das Zeugnis) ❍

❙ Sind eventuelle besondere Fähigkeiten des Auszubildenden erwähnt? ❍

❙ Ist die Teilnahme an zusätzlichen Seminaren erwähnt? ❍

❙ Ist die Verkürzung der Ausbildungszeit erwähnt? ❍

❙ Ist die Leistungsbeurteilung wahr, aber wohlwollend geschrieben? ❍

EIN LEITFADEN ZUR ERSTELLUNG VON AUSBILDUNGSZEUGNISSEN

50

EIN LEITFADEN ZUR ERSTELLUNG VON AUSBILDUNGSZEUGNISSEN

BEURTEILUNG DER FÜHRUNG (SOZIALVERHALTEN)

❙ Wurde das Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen (in dieser Reihenfolge) beurteilt? ❍

❙ Wurde das Verhalten gegenüber Kunden erwähnt? ❍

❙ Wurde richtigerweise nur dienstliches Verhalten bewertet? ❍

PRÜFUNG

❙ Ist das Bestehen der Prüfung erwähnt? ❍

❙ Ist die Prüfungsnote genannt? (bei guten Noten) ❍

❙ Wurde der Hinweis auf eine wiederholte Prüfung unterlassen? ❍

SCHLUSSFORMULIERUNGEN

❙ Wird dem Auszubildenden gedankt und sein Weggang bedauert? (bei guten Auszubildenden) ❍

❙ Enthält das Zeugnis Wünsche für die berufliche und private Zukunft? (bei guten Auszubildenden) ❍

❙ Stimmen die Schlussformulierungen mit der Leistungsbewertung überein? ❍

❙ Ist die Übernahme des Auszubildenden erwähnt? ❍

Teil IIIWichtige Urteile

51

EIN LEITFADEN ZUR ERSTELLUNG VON AUSBILDUNGSZEUGNISSEN

52

AABBHHOOLLEENN DDEESS ZZEEUUGGNNIISSSSEESS

Im Grundsatz ist der Arbeitnehmer verpflichtet, nach Beendigung des Arbeitsver-

hältnisses seine Arbeitspapiere beim Arbeitgeber abzuholen. Erst wenn ihm dies

durch Verschulden des Arbeitgebers nicht gelungen ist, hat der Arbeitgeber die

Papiere auf seine Kosten und seine Gefahr dem Arbeitnehmer zu übersenden.

ArbG Celle Urteil vom 13.7.1972, 1 Ca 302/72

AANNRREEDDEEFFOORRMM

Die Bezeichnung mit »Herr« und »Frau« ist nicht nur ein Gebot der Höflichkeit, son-

dern entspricht auch der Würde des Menschen (Art. 1 Abs. 1 GG) und damit der

Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Es verstößt nicht nur gegen die Würde des Men-

schen (Art. 1 Abs. 1 GG), sondern ist auch mit dem Grundsatz der Gleichberechti-

gung (Art. 3 Abs. 2 GG) unvereinbar, wenn einer volljährigen, erwachsenen

Arbeitnehmerin im Arbeitsleben von ihrem Arbeitgeber nicht das Recht eingeräumt

wird, ob sie als »Frau« oder »Fräulein« bezeichnet werden will. Nach heutigem Ver-

ständnis des allgemeinen Persönlichkeitsschutzes und im Zuge der Gleichberech-

tigung hat die erwachsene Arbeitnehmerin allein das Recht zu entscheiden, ob sie

als »Frau« oder »Fräulein« tituliert werden möchte. Dies hat der Arbeitgeber auch

bei Abfassung eines Zeugnisses zu respektieren.

LAG Hamm Urteil vom 12.05.1991 – 4 Sa 156/91

Abkürzungen: ArbG = ArbeitsgerichtLAG = LandesarbeitsgerichtBAG = BundesarbeitsgerichtBGH = Bundesgerichtshof

EIN LEITFADEN ZUR ERSTELLUNG VON AUSBILDUNGSZEUGNISSEN

53

EIN LEITFADEN ZUR ERSTELLUNG VON AUSBILDUNGSZEUGNISSEN

AARRTT DDEESS ZZEEUUGGNNIISSSSEESS

Ohne die Bitte des Arbeitnehmers, ihm ein qualifiziertes Zeugnis auszustellen, darf

sich der Zeugnisinhalt nicht auf Führung und Leistung erstrecken.

ArbG Wilhelmshaven Urteil vom 26.9.1971 – Ca 270/71

AAUUFFGGAABBEENNBBEESSCCHHRREEIIBBUUNNGG

Ein Zeugnis muss die Tätigkeiten, die ein Arbeitnehmer im Laufe des Arbeitsver-

hältnisses ausgeübt hat, so vollständig und genau beschreiben, dass sich künftige

Arbeitgeber ein klares Bild machen können. Unerwähnt dürfen solche Tätigkeiten

bleiben, denen bei einer Bewerbung des Arbeitnehmers keine Bedeutung zukommt.

BAG Urteil vom 12.08.1976 – 3 AZR 720/75

Das Zeugnis soll einerseits dem Arbeitnehmer als Unterlage für eine neue Bewer-

bung dienen, andererseits einen Dritten, der die Einstellung des Zeugnisinhabers

erwägt, unterrichten. Es muss alle wesentlichen Tatsachen und Bewertungen ent-

halten, die für die Gesamtbeurteilung des Arbeitnehmers von Bedeutung und für

den Dritten von Interesse sind. Einmalige Vorfälle oder Umstände, die für den Arbeit-

nehmer, seine Führung und Leistung nicht charakteristisch sind – seien sie für ihn

vorteilhaft oder nachteilig – gehören nicht in das Zeugnis. Weder Wortwahl noch

Satzstellung noch Auslassungen dürfen dazu führen, dass bei Dritten der Wahrheit

nicht entsprechende Vorstellungen entstehen.

BAG Urteil vom 23.06.1960 – 5 AZR 560/58

BBEEEENNDDIIGGUUNNGG PPEERR VVEERRGGLLEEIICCHH

Vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer nach fristloser Kündigung des Arbeit-

nehmers in einem gerichtlichen Vergleich die Auflösung des Arbeitsverhältnisses,

so kann der Arbeitnehmer im Zeugnis die Bestätigung verlangen, dass das Arbeits-

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verhältnis im beiderseitigen Einvernehmen aufgelöst worden ist. Die einfache Anga-

be, dass das Arbeitsverhältnis am ... endete, genügt nicht.

LAG Baden-Württemberg Urteil vom 9.5.1968 – 4 Sa 22/23/68

BBEERRIICCHHTTIIGGUUNNGG –– NNEEUUAAUUSSFFEERRTTIIGGUUNNGG

Enthält ein Arbeitszeugnis unrichtige Tatsachenbehauptungen oder fehlerhafte Beur-

teilungen oder aber Unterlassungen, kann der Arbeitnehmer auf Berichtigung des

Zeugnisses klagen.

LAG Hamm Urteil vom 16.3.1989 – 12 (13) Sa 1149/88

Der Arbeitgeber hat eine Zeugnisberichtigung oder -ergänzung durch Ausstellung

eines neuen Zeugnisses vorzunehmen. Dieses ist so abzufassen, als ob es sich um

eine Erstausfertigung handeln würde. Ein über den Inhalt eines Zeugnisses geführ-

ter Streit darf aus der neuen Fassung nicht zu entnehmen sein. Eine Bezugnahme

auf das Urteil, das dem Arbeitgeber die Zeugnisberichtigung und -ergänzung auf-

trägt, ist nicht erlaubt.

LAG Baden-Württemberg Urteil vom 27.10.1966 – 4 Sa 53/66

Da über einen Arbeitnehmer nur eine Beurteilung existieren darf, ist der Arbeitge-

ber nur verpflichtet, Zug um Zug gegen Rückgabe des beanstandeten Zeugnisses

ein neues Zeugnis zu erteilen.

LAG Hamm Urteil vom 13.2.1992 – 4 Sa 1077/91

Ein vom Arbeitgeber berichtigtes Zeugnis ist auf das ursprüngliche Ausstellungs-

datum zurückzudatieren, wenn die verspätete Ausstellung nicht vom Arbeitneh-

mer zu vertreten ist.

BAG Urteil vom 9.9.1992 – 5 AZR 509/91

EIN LEITFADEN ZUR ERSTELLUNG VON AUSBILDUNGSZEUGNISSEN

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EIN LEITFADEN ZUR ERSTELLUNG VON AUSBILDUNGSZEUGNISSEN

DDAATTUUMM DDEESS ZZEEUUGGNNIISSSSEESS

Zeugnisse müssen ein Ausstellungsdatum tragen.

LAG Bremen Urteil vom 23.6.1989 – 4 Sa 320/88

FFOORRMM DDEESS ZZEEUUGGNNIISSSSEESS

Durch die äußere Form darf nicht der Eindruck erweckt werden, der ausstellende

Arbeitgeber distanziere sich vom buchstäblichen Wortlaut seiner Erklärung. Das

Zeugnis ist auf haltbares Papier von guter Qualität auszustellen. Das Zeugnis muss

sauber und ordentlich geschrieben sein und darf keine Flecken, Radierungen, Ver-

besserungen, Durchstreichungen oder ähnliches enthalten (Rechtschreibung). Der

Arbeitnehmer kann auch beanspruchen, dass das Zeugnis in einheitlicher Maschi-

nenschrift abgefasst wird.

Das Arbeitszeugnis muss mit einem ordnungsgemäßen Briefkopf ausgestattet

sein, aus dem der Name und die Anschrift des Ausstellers erkennbar sind. Ein Zeug-

nis ist nicht ordnungsgemäß ausgestellt, wenn es nur mit einem der Unterschrift

beigefügten Firmenstempel versehen ist.

Werden im Geschäftszweig des Arbeitgebers für schriftliche Äußerungen übli-

cherweise Firmenbögen verwendet und verwendet auch der Arbeitgeber solches

Geschäftspapier, so ist ein Zeugnis nur dann ordnungsmäßig, wenn es auf Firmen-

papier geschrieben ist.

BAG Urteil vom 03.03.1993 – 5 AZR 182/92

Das Zeugnis ist in der Überschrift als solches zu bezeichnen und nicht in der per-

sönlichen Anredeform, sondern in der 3. Person abzufassen.

LAG Düsseldorf 23.5.1995 – 3 Sa 253/95, BB 1995, S. 2064

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FFOORRMMUULLIIEERRUUNNGG IISSTT SSAACCHHEE DDEESS AARRBBEEIITTGGEEBBEERRSS

Es obliegt dem Arbeitgeber, das Zeugnis zu formulieren. Soweit er die Grundsätze

der Wahrheit und des verständigen Wohlwollens beachtet, ist der Arbeitgeber

sowohl in der Wortwahl als auch Satzstellung frei. Der Arbeitnehmer hat keinen

Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber bei der Erteilung des endgültigen Zeugnis-

ses exakt die Formulierungen aus einem früher abgegebenen Zwischenzeugnis

übernimmt.

LAG Düsseldorf Urteil vom 02.07.1976 – 9 Sa 727/76

Es ist Sache des Arbeitgebers, das Zeugnis zu formulieren. Dieses Recht verliert

er an das Gericht, wenn er seiner Verpflichtung nicht oder nicht gehörig nachkommt.

LAG München Urteil vom 14.9.1976 – 6 Sa 584/76

Eine bestimmte Formulierung im Arbeitszeugnis ist vom Arbeitnehmer nicht ein-

klagbar, er hat lediglich Anspruch auf ein wohlwollendes qualifiziertes Zeugnis.

LAG Frankfurt Urteil vom 31.03.1993 – 7 Sa 671/92

Die Formulierung von Werturteilen in einem Zeugnis ist Sache des Arbeitgebers.

Sie lässt sich nicht bis in die Einzelheiten regeln und vorschreiben. Ein Beurteilungs-

spielraum ist unvermeidlich.

BAG Urteil vom 12.8.1976 – 3 AZR 720/75

KKRRAANNKKHHEEIITT

Eine Krankheit darf im Zeugnis grundsätzlich nicht vermerkt werden, auch dann

nicht, wenn sie den Kündigungsgrund bildet.

LAG Chemnitz Urteil vom 30.01.1996 – 5 Sa 996/95

EIN LEITFADEN ZUR ERSTELLUNG VON AUSBILDUNGSZEUGNISSEN

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EIN LEITFADEN ZUR ERSTELLUNG VON AUSBILDUNGSZEUGNISSEN

KKOONNKKUURRSS// IINNSSOOLLVVEENNZZ

Ein Arbeitnehmer kann auch für die Zeit vor Konkurseröffnung ein Zeugnis über

Führung und Leistung vom Konkursverwalter verlangen, wenn dieser den Betrieb

nach Konkurseröffnung weiterführt.

BAG Urteil vom 30.1.1991 – 5 AZR 32/90

KKÜÜNNDDIIGGUUNNGG DDUURRCCHH AARRBBEEIITTGGEEBBEERR

Auch wenn dem Arbeitnehmer zu Recht außerordentlich vom Arbeitgeber gekün-

digt wurde, so genügt es dennoch, diese Tatsache durch alleinige Angabe des

»krummen« Beendigungszeitpunktes zum Ausdruck zu bringen. Demnach sind in

dem Satz »Das Anstellungsverhältnis endete am 10.6.1985 durch fristlose arbeit-

geberseitige Kündigung« die letzten vier Worte zu streichen.

LAG Düsseldorf Urteil vom 22.1.1988 – 2 Sa 1654/87

KKÜÜNNDDIIGGUUNNGG DDUURRCCHH AARRBBEEIITTNNEEHHMMEERR

Der Arbeitnehmer hat einen Rechtsanspruch auf die Erwähnung des Beendigungs-

sachverhalts, wenn das Arbeitsverhältnis durch seine eigene Kündigung sein Ende

gefunden hat. Der Anspruch ist in diesem Falle darin begründet, dass es sich um

einen Umstand handelt, der dem Arbeitnehmer bei einer neuen Bewerbung gün-

stig sein kann.

LAG Köln Urteil vom 29.11.1990 – 10 Sa 801/90

KKÜÜNNDDIIGGUUNNGGSSSSCCHHUUTTZZVVEERRFFAAHHRREENN

Ein wegen der Kündigung des Arbeitsverhältnisses durchgeführtes arbeitsgericht-

liches Verfahren darf im Zeugnis nicht erwähnt werden.

LAG München Urteil vom 14.9.1976 – 6 Sa 584/76

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LLEEIISSTTUUNNGGSSBBEEUURRTTEEIILLUUNNGG –– EEIINNMMAALLIIGGEERR FFEEHHLLEERR

Einmalige Fehlleistungen einer Auszubildenden dürfen im Abschlusszeugnis nicht

erwähnt werden. Daher war der Satz »Leider hat Fräulein A ihren Arbeitsbereich

nach Abschluss der Lehrzeit nicht ordnungsgemäß übergeben« zu streichen. Aller-

dings kann eine Auszubildende, die Fehlleistungen begangen hat, nicht die Erwäh-

nung verlangen, dass die Leistung überdurchschnittlich gewesen sei.

ArbG Oldeslohe Urteil vom 29.10.1974 – 1 Ca 486/74

SSCCHHAADDEENNSSEERRSSAATTZZ

WWEEGGEENN NNIICCHHTT OORRDDNNUUNNGGSSGGEEMMÄÄSSSSEEMM ZZEEUUGGNNIISS

Ein Arbeitgeber, der schuldhaft seine Zeugnispflicht verletzt, schuldet dem Arbeit-

nehmer Ersatz des dadurch entstehenden Schadens. Der Schadensersatzanspruch

kann sowohl wegen Schlechterfüllung (positive Vertragsverletzung) wie auch wegen

Schuldnerverzug (§ 286 BGB) gegeben sein. In beiden Fällen setzt der Schadens-

ersatzanspruch voraus, dass das Zeugnis nicht gehörig oder verspätet ausgestellt

wurde, dass dem Arbeitnehmer ein Schaden entstanden ist und dass der einge-

tretene Schaden auf der schuldhaften Verletzung der Zeugnispflicht entstanden ist.

BAG Urteil vom 16.11.1995 – 8 AZR 983/94

SSCCHHLLUUSSSSFFOORRMMEELL

Schlussfloskeln (Dankes-Bedauern-Formel und Zukunftswünsche) stellen keinen

notwendigen Bestandteil des qualifizierten Zeugnisses dar. Sie drücken zwar oft

eine besondere Wertschätzung aus, sind aber nicht einklagbar, weil ihr Fehlen nicht

zum Ausdruck bringt, das Arbeitsverhältnis sei im Streit auseinandergegangen.

Schlussfloskeln sind, da sie ein weites Feld für Verschlüsselungen bieten, abzuleh-

nen. Wird dennoch eine Schlussfloskel verwandt, muss sie mit dem übrigen Zeug-

EIN LEITFADEN ZUR ERSTELLUNG VON AUSBILDUNGSZEUGNISSEN

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EIN LEITFADEN ZUR ERSTELLUNG VON AUSBILDUNGSZEUGNISSEN

nis in Einklang stehen, denn unterlassene negative Urteile dürfen nicht versteckt

mit der Schlussformel nachgeholt werden.

LAG Hamm Urteil vom 12.05.1991 – 4 Sa 156/91

Ein Zeugnis muss keine Schlussformel enthalten, in der das Bedauern über das

Ausscheiden ausgedrückt wird.

LAG Berlin Urteil vom 10.12.1998, BB 1999, 851

Das Fehlen einer Schlussformel ist kein unzulässiges »Geheimzeichen« im Sinne

der Zeugnissprache.

BAG Urteil vom 20.02.2001, BB 2001,629

VVEERRHHAALLTTEENNSSBBEEUURRTTEEIILLUUNNGG –– PPRRIIVVAATTLLEEBBEENN

Dinge aus dem Privatleben des Arbeitnehmers gehören nicht in das Zeugnis.

LAG München Urteil vom 14.09.1976 – 6 Sa 584/76

WWAAHHRRHHEEIITTSSGGRRUUNNDDSSAATTZZ

Oberster Grundsatz der Zeugniserteilung: Das Zeugnis muss wahr sein. Es muss

alle wesentlichen Tatsachen und Bewertungen enthalten, die für die Gesamtbeur-

teilung des Arbeitnehmers von Bedeutung sind. Das schließt aus, dass der Arbeit-

geber einmalige Vorfälle oder Umstände, die für den Arbeitnehmer, seine Führung

und Leistung nicht charakteristisch sind – seien sie für den Arbeitnehmer vorteil-

haft oder nachteilig – aufnehmen oder verallgemeinern darf. Der Arbeitgeber darf

und muss daher wahre Tatsachen und Beurteilungen nur insoweit in das Zeugnis

aufnehmen, als ein künftiger Arbeitgeber hieran ein berechtigtes und verständiges

Interesse haben kann.

BAG Urteil vom 23.6.1960 – 5 AZR 560/58

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WWOOHHLLWWOOLLLLEENNSSPPFFLL IICCHHTT

Das Dienstzeugnis ist eine gesetzliche Einrichtung zugunsten des Arbeitnehmers

(§ 630 BGB); es soll ihm bei der Bewerbung um eine neue Arbeitsstelle als Ausweis

dienen. Gleichzeitig soll es aber auch eine Unterlage für seine Beurteilung schaffen.

Oberster Grundsatz ist daher, dass der Inhalt des Zeugnisses wahr sein muss. Das

bedeutet zwar nicht, dass sich das Zeugnis über ungünstige Vorkommnisse und Beo-

bachtungen schonungslos aussprechen müsste; das Zeugnis soll von verständigem

Wohlwollen für den Arbeitnehmer getragen sein und ihm sein weiteres Fortkommen

nicht unnötig erschweren. Diese Rücksichtnahme muss aber dort ihre Schranken fin-

den, wo sich das Interesse des künftigen Arbeitgebers an der Zuverlässigkeit der

Grundlagen für die Beurteilung des Arbeitssuchenden ohne weiteres aufdrängt und

das Schweigen des Zeugnisses die Beurteilung des Arbeitnehmers im ganzen wesent-

lichen Gesamtbild beeinflusst. Keinesfalls darf der Arbeitgeber in dem Wunsche, dem

Arbeitnehmer behilflich zu sein, wahrheitswidrige Angaben in das Zeugnis aufneh-

men und ein Urteil abgeben, das nicht seiner Überzeugung entspricht.

BGH Urteil vom 26.11.1963 – VI ZR 221/62

Der Arbeitgeber darf sich bei der Abfassung des Zeugnisses nicht von Unstimmig-

keiten, welche anlässlich des Ausscheidens des Arbeitnehmers entstanden sind,

leiten lassen, wenn der Arbeitnehmer sonst ordentlich gearbeitet hat und der Vor-

gang seine Fähigkeiten und Leistungen nicht kennzeichnet.

LAG Hamm Urteil vom 13.2.1992 – 4 Sa 1077/91

ZZUURRÜÜCCKKBBEEHHAALLTTUUNNGGSSRREECCHHTT

Auch bei unberechtigtem fristlosem Ausscheiden des Arbeitnehmers hat der Arbeit-

geber an den Arbeitspapieren (u.a. verlangtes Zeugnis) kein Zurückbehaltungsrecht.

ArbG Oberhausen Urteil vom 27.1.1971 – 1 Ca 981/70

EIN LEITFADEN ZUR ERSTELLUNG VON AUSBILDUNGSZEUGNISSEN

Herausgeber: Westdeutscher HandwerkskammertagSternwartstraße 27–2940223 Düsseldorf

Telefon: (02 11) 30 07-700Telefax: (02 11) 30 07-900E-Mail: [email protected]: www.handwerk-nrw.de

Ansprechpartner: Dipl.-Kfm. Andreas OehmeTelefon: (02 11) 30 07-735E-Mail: [email protected]

Sylvia Hüls M.A.Telefon: (02 11) 30 07-717E-Mail: [email protected]

Layout: Kirsten Gottschalk

Autoren: Ass. Clemens Urbanek, Handwerkskammer zu KölnAndreas OehmeSylvia Hüls

Die Initiative »Ziellauf – Vermeidung von Ausbildungsabbrüchen imHandwerk« wird im Rahmen des Ausbildungskonsens NRW mit

Mitteln des Ministeriums für Arbeit und Soziales, Qualifikation undTechnologie des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert.

I M P R E S S U M

Best

.-Nr.

C-IV

-001

Diese Broschüre ist ein Ergebnis der Initiative»Ziellauf – Vermeidung von Ausbildungsabbrüchen im Handwerk«, die vom Westdeutschen Handwerkskammertag im Rahmen des

Ausbildungskonsens NRW durchgeführt wird.