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© 2020 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG Autor: JJ / 23.07.2020 Ausfallentschädigung nach § 56 (1) Satz 2 IfSG - Quarantäne Inhaltsverzeichnis Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1744 2 1. Ziel 2 2. Voraussetzungen 2 3. Vorgehensweisen 2 3.1. Quarantäne erfassen 3 3.2. Verdienstausfall ermitteln und erfassen 15 3.3. Entschädigungsprotokoll 15 4. Details 15 4.1. SV-Beiträge und Umlagen U1, U2 und InsG 15 4.2. Beitragsabrechnung 15 4.3. SV-Meldung 16 4.4. Lohnsteuerberechnung und -anmeldung 16 4.5. Lohnsteuerbescheinigung und Lohnsteuerjahresausgleich 17 4.6. Verbuchung 17 4.7. Quarantäne in Verbindung mit Kug 18 4.8. Weitere Formen der Quarantäne 18 5. Wichtige Informationen

Ausfallentschädigung nach § 56 (1) Satz 2 IfSG - Quarantäne · Info für Anwender Nr. 1744 Seite 2 1. Ziel Das Info beschreibt, wie Sie Arbeitnehmer in Agenda LOHN abrechnen, die

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© 2020 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KGAutor: JJ / 23.07.2020

Ausfallentschädigung nach § 56 (1) Satz 2 IfSG - Quarantäne

Inhaltsverzeichnis

Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1744

21. Ziel

22. Voraussetzungen

23. Vorgehensweisen

23.1. Quarantäne erfassen

33.2. Verdienstausfall ermitteln und erfassen

153.3. Entschädigungsprotokoll

154. Details

154.1. SV-Beiträge und Umlagen U1, U2 und InsG

154.2. Beitragsabrechnung

154.3. SV-Meldung

164.4. Lohnsteuerberechnung und -anmeldung

164.5. Lohnsteuerbescheinigung und Lohnsteuerjahresausgleich

174.6. Verbuchung

174.7. Quarantäne in Verbindung mit Kug

184.8. Weitere Formen der Quarantäne

185. Wichtige Informationen

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Seite 2Info für Anwender Nr. 1744

Ziel1.

Das Info beschreibt, wie Sie Arbeitnehmer in Agenda LOHN abrechnen, die eineEntschädigungszahlung aufgrund Quarantäne nach § 56 (1) Satz 2 IfSG beanspruchen.

Voraussetzungen2.

Allgemein

§ Arbeitnehmer befindet sich in behördlich angeordneter Quarantäne gemäß § 30 IfSG.

§ Quarantäne wird von einer Behörde, für gewöhnlich das zuständige Gesundheitsamt, angeordnetund regelt immer einen Einzelfall.

§ Für den Verdienstausfall besteht ein Anspruch auf Entschädigungszahlung nach § 56 Abs. 1 Satz 2IfSG in Höhe von 100 % des Netto-Verdienstausfalls.

§ Der Arbeitgeber entrichtet in den ersten sechs Wochen SV-Beiträge und Entschädigungszahlung,beides bekommt er auf Antrag erstattet.

§ Ab der siebten Woche erhält der Arbeitnehmer die Entschädigung in Höhe des Krankengeldesdirekt von der zuständigen Behörde.

Vorgehensweisen3.

Quarantäne erfassen3.1.

Erfassen Sie den Kalenderschlüssel 81 »Entschädigungszahlung nach § 56 Abs. 1 Satz 2 IfSG(behördliche Quarantäne)« für die gesamte Dauer der Quarantäne durchgängig inklusive derWochenenden. Wenn die Quarantäne mehr als 6 Wochen dauert, verwenden Sie denKalenderschlüssel weiterhin.

»Stammdaten | Personaldaten | Arbeitnehmer öffnen | Register: Kalender«

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Seite 3Info für Anwender Nr. 1744

HinweisDer Anspruch auf Entschädigung entsteht nur für Zeiten, in denen ein Verdienstausfallausschließlich wegen der Quarantäne entstanden ist. Ein Ausschluss des Anspruchs aufEntschädigung könnte daher auch auf arbeitsfreie Tage und Wochenenden zutreffen, da ansolchen Tagen kein Verdienstausfall entstehen kann. Klären Sie diesen Sachverhalt ggf. mit der zuständigen Behörde.

Verdienstausfall ermitteln und erfassen3.2.

Für die Abrechnung des Verdienstausfalls verwenden Sie die Brutto-Lohnart 0810 »Entsch. bruttoQuarantäne«.

Als Verdienstausfall gilt das Arbeitsentgelt nach § 14 SGB IV, das dem Arbeitnehmer bei regelmäßigerArbeitszeit nach Abzug der Steuern und SV-Beiträge zusteht (Netto-Arbeitsentgelt).

LOHN ermittelt das ausgefallene Netto-Arbeitsentgelt automatisch und weist es mit der Lohnart 0811»Entsch. netto Quarantäne« auf der Abrechnung der Brutto-Netto-Bezüge aus.

Pflichtversicherter Arbeitnehmer3.2.1.

Gehaltsempfänger

Ein Arbeitnehmer befindet sich in behördlich angeordneter Quarantäne vom 6. bis 19. April 2020. DieKürzung des Arbeitsentgelts erfolgt anhand von Arbeitstagen. Sein Gehalt beträgt monatlich 3.000,00€.

Ermittlung Ausfallbrutto

3.000,00 € / 22 Arbeitstage (April) x 10 Ausfalltage = 1.363,64 €

Agenda LOHN

1. »Stammdaten | Personaldaten | Arbeitnehmer öffnen | Register: Kalender«

2. Kalenderschlüssel 81 »Entschädigungszahlung nach § 56 Abs. 1 Satz 2 IfSG (behördlicheQuarantäne)« vom 06.04.-19.04. erfassen.

3. »Register: Dialog | Schaltfläche: Buchung neu«

4. Ausfallbrutto erfassen:

§ Lohnart 0005 »Gehalt« 1.363,64 € mit negativem Vorzeichen

§ Lohnart 0810 »Entsch. Brutto Quarantäne« 1.363,64 € mit positivem Vorzeichen

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Seite 4Info für Anwender Nr. 1744

Abrechnung der Brutto-Netto-Bezüge

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Seite 5Info für Anwender Nr. 1744

Entschädigungsprotokoll

»Auswertungen | Allgemeine Auswertungen | Aktueller Monat | Entschädigungsprotokolle«

Stundenlöhner

Ein Arbeitnehmer befindet sich in behördlich angeordneter Quarantäne vom 6. bis 19. April 2020. DieErmittlung des Brutto-Verdienstausfalls erfolgt anhand von Arbeitstagen. Der Arbeitnehmer arbeitetvon Montag bis Freitag 8 Stunden täglich zu einem Stundenlohn von 12,00 €.

Ermittlung Ausfallbrutto:

10 Ausfalltage x 8 Stunden x 12 € = 960,00 €

Agenda LOHN

1. »Stammdaten | Personaldaten | Arbeitnehmer öffnen | Register: Kalender«.

2. Kalenderschlüssel 81 »Entschädigungszahlung nach § 56 Abs. 1 Satz 2 IfSG (behördlicheQuarantäne)« vom 06.04. - 19.04. erfassen.

3. »Register: Dialog | Schaltfläche: Buchung neu«.

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Seite 6Info für Anwender Nr. 1744

4. Ausfallbrutto erfassen:Lohnart 0810 »Entsch. Brutto Quarantäne« 960,00 €.

HinweisBei Gehaltsempfängern muss das Gehalt zusätzlich um das Ausfallbrutto gemindert werden.

Abrechnung der Brutto-Netto-Bezüge

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Seite 7Info für Anwender Nr. 1744

Entschädigungsprotokoll

»Auswertungen | Allgemeine Auswertungen | Aktueller Monat | Entschädigungsprotokolle«

Freiwillig versicherter Firmenzahler3.2.2.

Beispiel

Ein Arbeitnehmer (Gehaltsempfänger) befindet sich in behördlich angeordneter Quarantäne vom 6.bis 19. April 2020. Die Kürzung des Arbeitsentgelts erfolgt anhand von Arbeitstagen. Sein Gehaltbeträgt monatlich 5.000,00 €.

Ermittlung Ausfallbrutto

5.000,00 € / 22 Arbeitstage (April) x 10 Ausfalltage = 2.272,73 €

Agenda LOHN

1. »Stammdaten | Personaldaten | Arbeitnehmer öffnen | Register: Kalender«

2. Kalenderschlüssel 81 »Entschädigungszahlung nach § 56 Abs. 1 Satz 2 IfSG (behördlicheQuarantäne)« vom 06.04.-19.04. erfassen.

3. »Register: Dialog | Schaltfläche: Buchung neu«

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Seite 8Info für Anwender Nr. 1744

4. Ausfallbrutto erfassen:

§ Lohnart 0005 »Gehalt« 2.272,73 € mit negativem Vorzeichen

§ Lohnart 0810 »Entsch. Brutto Quarantäne« 2.272,73 € mit positivem Vorzeichen

Abrechnung der Brutto-Netto-Bezüge

HinweisDie Werte der Lohnarten 0230 »AG-Ant. freiw. Krankenv.« und 0232 »AG-Ant. freiw. Pflegev.«sind um den AN-Anteil auf das ausgefallene Arbeitsentgelt erhöht.

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Seite 9Info für Anwender Nr. 1744

Entschädigungsprotokoll

»Auswertungen | Allgemeine Auswertungen | Aktueller Monat | Entschädigungsprotokolle«

HinweisDer Arbeitgeber muss zunächst die vollen Beiträge zur freiwilligen Kranken- undPflegeversicherung an die Krankenkasse abführen. Für die Rückerstattung der Beiträge musssich der Arbeitgeber bei Bedarf eine Abtretungserklärung des Arbeitnehmers einholen.

Freiwillig versicherte Selbstzahler und privat Versicherte3.2.3.

Beispiel

Ein Arbeitnehmer (Gehaltsempfänger) befindet sich in behördlich angeordneter Quarantäne vom 6.bis 19. April 2020. Die Kürzung des Arbeitsentgelts erfolgt anhand von Arbeitstagen. Sein Gehaltbeträgt monatlich 5.000,00 €.

Ermittlung Ausfallbrutto

5.000,00 € / 22 Arbeitstage (April) x 10 Ausfalltage = 2.272,73 €

Agenda LOHN

1. »Stammdaten | Personaldaten | Arbeitnehmer öffnen | Register: Kalender«

2. Kalenderschlüssel 81 »Entschädigungszahlung nach § 56 Abs. 1 Satz 2 IfSG (behördlicheQuarantäne)« vom 06.04.-19.04. erfassen.

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Seite 10Info für Anwender Nr. 1744

3. »Register: Dialog | Schaltfläche: Buchung neu«

4. Ausfallbrutto erfassen:

§ Lohnart 0005 »Gehalt« 2.272,73 € mit negativem Vorzeichen

§ Lohnart 0810 »Entsch. Brutto Quarantäne« 2.272,73 € mit positivem Vorzeichen

Abrechnung der Brutto-Netto-Bezüge

HinweisFreiwillig versicherte Selbstzahler und privat Versicherte haben für das Ausfallbrutto keinenAnspruch auf einen AG-Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung. Der Arbeitnehmer musssich diesen Anteil selbst über den Entschädigungsantrag für freiwillig versicherte Selbstzahlerbzw. privat Versicherte von der Behörde erstatten lassen.Die Werte der Lohnarten 0201 »AG-Zusch. Freiw./priv PV« und 0205 »AG-Zusch. Freiw./priv KV«sind um den AG-Anteil auf das ausgefallene Arbeitsentgelt reduziert.

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Entschädigungsprotokolle

»Auswertungen | Allgemeine Auswertungen | Aktueller Monat | Entschädigungsprotokolle«

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Seite 12Info für Anwender Nr. 1744

Mitglieder im Versorgungswerk3.2.4.

Beispiel

Ein Arbeitnehmer (Gehaltsempfänger) befindet sich in behördlich angeordneter Quarantäne vom 6.bis 19. April 2020. Die Kürzung des Arbeitsentgelts erfolgt anhand von Arbeitstagen. Sein Gehaltbeträgt monatlich 3.000,00 €.

Ermittlung Ausfallbrutto

3.000,00 € / 22 Arbeitstage (April) x 10 Ausfalltage = 1.363,63 €

Agenda LOHN

1. »Stammdaten | Personaldaten | Arbeitnehmer öffnen | Register: Kalender«

2. Kalenderschlüssel 81 »Entschädigungszahlung nach § 56 Abs. 1 Satz 2 IfSG (behördlicheQuarantäne)« vom 06.04.-19.04. erfassen.

3. »Register: Dialog | Schaltfläche: Buchung neu«

4. Ausfallbrutto erfassen:

§ Lohnart 0005 »Gehalt« 1.363,63 € mit negativem Vorzeichen

§ Lohnart 0810 »Entsch. Brutto Quarantäne« 1.363,63 € mit positivem Vorzeichen

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Abrechnung der Brutto-Netto-Bezüge

HinweisSofern es sich um Selbstzahler handelt, haben Mitglieder im Versorgungswerk keinen Anspruchauf einen RV-AG-Zuschuss auf das Ausfallbrutto. Der Arbeitnehmer muss sich diesen Anteilselbst über den Entschädigungsantrag für Mitglieder im Versorgungswerk von der Behördeerstatten lassen.Der Wert der Lohnart 800R »AG-Zuschuss RV« ist um den AG-Anteil auf das ausgefalleneArbeitsentgelt reduziert.

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Entschädigungsprotokolle

»Auswertungen | Allgemeine Auswertungen | Aktueller Monat | Entschädigungsprotokolle«

Die während der Quarantäne entgangenen AG-Anteile zur Rentenversicherung desVersorgungswerks bei Selbstzahlern, kann sich der Arbeitnehmer von der zuständigen Behördeerstatten lassen.

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Entschädigungsprotokoll3.3.

»Auswertungen | Allgemeine Auswertungen | Aktueller Monat | Entschädigungsprotokolle«

Das Entschädigungsprotokoll mit der Höhe Entschädigungszahlung und den zugehörigen gesetzlichenSV-Anteilen und Umlagen dient Ihnen als Ausfüllhilfe. Das Formular zum Erstattungsantrag finden Sieauf der Internetseite der zuständigen Behörde Ihres Bundeslandes. Zuständig ist in aller Regel dasGesundheitsamt des Wohnsitzes des Beschäftigten.

Weitere Bestimmungen zum Antrag:

§ Nach § 56 Abs. 12 IfSG können Arbeitgeber einen Vorschuss in der voraussichtlichen Höhe desEntschädigungsbetrags erhalten.

§ Nach § 56 Abs. 11 IfSG muss der Arbeitgeber den Erstattungsantrag innerhalb einer Frist von12 Monaten nach dem Ende der Quarantäne stellen.

Details4.

SV-Beiträge und Umlagen U1, U2 und InsG4.1.

Bei der Abrechnung der Verdienstausfall-Entschädigung nach § 56 Abs. 1 Satz 2 IfSG wird das volleArbeitsentgelt zur Ermittlung der Beiträge und Umlagen herangezogen. Eine UV-Pflicht besteht für dieAusfallentschädigung nicht.

Die SV-Beiträge und Umlagen, die hierbei auf die Entschädigung entfallen, werden zunächst inklusiveder Arbeitnehmer-Anteile vom Arbeitgeber getragen und entrichtet.

Der Arbeitgeber kann sich die Entschädigung und die darauf anfallenden Beiträge sowie die Umlagendurch die jeweilige Behörde auf Antrag erstatten lassen.

Beitragsabrechnung4.2.

Die Höhe der Beiträge und Umlagen unterscheidet sich nicht zu Monaten ohne Verdienstausfall nach § 56 Abs. 1 Satz 2 IfSG. Die Beiträge die auf den Verdienstausfall entfallen, werden der Zeile »AG-Anteile« zugeordnet.

»Auswertungen | Allgemeine Auswertungen | Aktueller Monat | Beitragsabrechnung«

SV-Meldung4.3.

Nach sechs Wochen in Quarantäne nach § 56 Abs. 1 Satz 2 IfSG wird der Arbeitnehmer mit Grund 30abgemeldet. Bei Wiederaufnahme der Beschäftigung erfolgt eine Anmeldung mit Grund 10.

Im zu meldenden Entgelt wird die Brutto-Ausfallentschädigung der Lohnart 0810 »Entsch. bruttoQuarantäne« berücksichtigt, da diese auch die Grundlage zur Verbeitragung darstellt.

HinweisBei sofortmeldepflichtigen Arbeitnehmern muss die Sofortmeldung zur Wiederaufnahme derBeschäftigung über sv.net erstellt werden.

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Lohnsteuerberechnung und -anmeldung4.4.

Bei der Abrechnung der Verdienstausfall-Entschädigung nach § 56 Abs. 1 Satz 2 IfSG wird fiktiv dasvolle Arbeitsentgelt zur Ermittlung der Lohn-, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlags herangezogen.

Die Entschädigung ist jedoch steuerfrei. Der Steuerabzug auf der Brutto-Netto Abrechnung desArbeitnehmers wird daher lediglich auf Basis des tatsächlichen Steuerbruttos berechnet und an dasFinanzamt abgeführt (Lohnsteueranmeldung).

Lohnsteuerbescheinigung und Lohnsteuerjahresausgleich4.5.

Ein Lohnsteuerjahresausgleich oder ein permanenter Lohnsteuerjahresausgleich sind nachAuszahlung einer Entschädigung unzulässig.

Die Entschädigung ist steuerfrei, unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt. Der Betrag wird in Zeile15 der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen.

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Seite 17Info für Anwender Nr. 1744

Verbuchung4.6.

Die Lohnart 0811 »Entsch. netto Quarantäne« wird standardmäßig auf den Kontotyp 2 »Gehälter«verbucht. Um eine andere Verbuchung vorzunehmen, passen Sie den Kontotyp in der Lohnartentsprechend an.

Quarantäne in Verbindung mit Kug4.7.

Bei Kurzarbeit in Verbindung mit Quarantäne sind zwei Konstellationen zu unterscheiden:

Kurzarbeit hat vor Anordnung der Quarantäne begonnen4.7.1.

»Stammdaten | Personaldaten | Arbeitnehmer öffnen | Register: Kalender«

Wenn die Kurzarbeit vor der Quarantäne begonnen hat, ist die Kurzarbeit vorrangig. Erfassen Sieeinen der folgenden Kalenderschlüssel

§ 205 »Kurzarbeit, Ausfallstunden bei Beginn behördlicher Quarantäne nach Beginn KUG-Zeitraum« für konjunkturelles Kug bzw.

§ 215 »Saison-Kurzarbeit, Ausfallstunden bei Beginn behördlicher Quarantäne nach Beginn S-KUG-Zeitraum« bei saisonalem Kug.

Die Kurzarbeit wird in diesen Fällen ganz normal abgerechnet.

Auf der Abrechnungsliste werden Arbeitnehmer in Quarantäne zusätzlich vor dem Familiennamen mitdem Buchstaben »Q« dargestellt.

»Auswertungen | Allgemeine Auswertungen | Aktueller Monat | Kurzarbeit | KUG-Arbeitsamt«

HinweisDie Entschädigungs- und Beitragszahlung erfolgt in den ersten sechs Wochen durch denArbeitgeber. Damit die Zählung der 42 Tage auch im Falle von KUG erfolgen kann, müssen dieWochenenden mit dem Kalenderschlüssel 81 »Entschädigungszahlung nach § 56 Abs. 1 Satz 2IfSG (behördliche Quarantäne)« ergänzt werden.

Kurzarbeit beginnt am gleichen Tag wie Quarantäne oder danach4.7.2.

»Stammdaten | Personaldaten | Arbeitnehmer öffnen | Register: Kalender«

Wenn die Kurzarbeit nach der Anordnung der Quarantäne begonnen hat, ist die Quarantäne vorrangigzu behandeln. Erfassen Sie den Kalenderschlüssel 81 »Entschädigungszahlung nach § 56 Abs. 1 Satz2 IfSG (behördliche Quarantäne)« für den gesamten Zeitraum der Quarantäne und rechnen Sie denVerdienstausfall ab.

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Weitere Formen der Quarantäne4.8.

HinweisDie Agenda-Hotline kann keine Auskunft zur rechtlichen Einordnung Ihres Falles geben. Bittekontaktieren Sie die zuständige Krankenkasse bzw. das zuständige Gesundheitsamt.

Für folgende Formen der Quarantäne besteht kein Anspruch auf Entschädigung nach dem IfSG:

Kalenderschlüssel Bezeichnung

1 Krankheit mit Lohnfortzahlung

82 Bezahlte Freistellung wegen angeordneter Quarantäne

83 Bezahlte Freistellung wegen freiwilliger Quarantäne

84 Unbezahlte Freistellung wegen freiwilliger Quarantäne

Kalenderschlüssel 1 – Krankheit mit Lohnfortzahlung4.8.1.

Ist der Arbeitnehmer infolge einer Infektion mit dem Corona Virus arbeitsunfähig erkrankt, ohne dasseine Quarantäne angeordnet wurde oder diese in der Zeit einer bereits bestehenden Arbeitsunfähigkeitangeordnet wird, besteht ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz.Eine Verdienstausfallentschädigung nach dem IfSG kommt nicht in Betracht.

1. »Stammdaten | Personaldaten | Arbeitnehmer öffnen | Register: Kalender«

2. Erfassen Sie den Kalenderschlüssel 1 - »Krankheit mit Lohnfortzahlung«.

Kalenderschlüssel 82 – Bezahlte Freistellung wegen angeordneter Quarantäne4.8.2.

Die Quarantäne wird auf Grund ärztlicher Empfehlung oder aus betrieblichen Gründen(Ansteckungsgefahr) durch den Arbeitgeber- also nicht behördlich - angeordnet. EineVerdienstausfallentschädigung nach dem IfSG kommt nicht in Betracht.

Kalenderschlüssel 83 – Bezahlte Freistellung wegen freiwilliger Quarantäne4.8.3.

Arbeitnehmer kehrt z.B. aus einem Risikogebiet (z. B. Italien) zurück und begibt sich in Absprache mitdem Arbeitgeber in freiwillige Quarantäne.

Kalenderschlüssel 84 - Unbezahlte Freistellung wegen freiwilliger Quarantäne4.8.4.

Der Arbeitnehmer bleibt z. B. aus Furcht vor Ansteckung zu Hause. Dauert die Fehlzeit länger alseinen Zeitmonat, erfolgt eine SV-Abmeldung.

Wichtige Informationen5.

Nr. 1610 Kurzarbeitergeld und Saison-Kurzarbeitergeld in Agenda LOHN

Nr. 1745 Ausfallentschädigung nach § 56 (1) Satz 1 IfSG - Tätigkeitsverbot