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Anwälte & Kunst, Seminare, 15 Std. Veranstaltungen und weitere Neuigkeiten Gala Kölner Juristen am 25. November 2016 in der Wolkenburg Warum wir Superhelden auf dem Cover haben Ausgabe 02/2016 KAV MAGAZIN

Ausgabe 02/2016 KAV MAGAZIN · AnNoText Imageanzeige A4_04.indd 1 13.04.16 17:32. Editorial | 3 NICHTS BLEIBT, WIE ES IST! So lautete das Motto unseres diesjährigen 9. Kölner Anwaltstages,

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Anwälte & Kunst, Seminare,15 Std. Veranstaltungen und weitere Neuigkeiten

Gala Kölner Juristenam 25. November 2016in der Wolkenburg

Warum wir Superhelden auf dem Cover haben

Ausgabe 02/2016

KAV MAGAZIN

Page 2: Ausgabe 02/2016 KAV MAGAZIN · AnNoText Imageanzeige A4_04.indd 1 13.04.16 17:32. Editorial | 3 NICHTS BLEIBT, WIE ES IST! So lautete das Motto unseres diesjährigen 9. Kölner Anwaltstages,

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3Editorial |

NICHTS BLEIBT, WIE ES IST! So lautete das Motto unseres diesjährigen 9. Kölner Anwaltstages, den wir mit 470 Teilneh-mern als den erfolgreichsten seit seiner Entstehung bezeichnen können. Die Anzahl der Besucher war überwältigend. Dasselbe galt für die Anzahl der Aussteller. Eine Nachbetrachtung des Tages finden Sie in einem YouTube-Video im neuen Kölner Anwaltverein YouTube-Channel. Wir sind also auf dem richtigen Weg.Weshalb zeigen wir Superhelden auf dem Cover? Weil wir unsere jungen Kolleginnen und Kollegen mitnehmen wollen auf diesem Weg. Deren Vereins-beitritt ist keine Selbstverständlichkeit mehr. Die meisten von uns werden sich noch daran erinnern, dass sie/er neben dem Anstellungsvertrag, sozusagen als Vertragsbedingung, das Beitrittsformular zum Kölner Anwaltverein unterzeichnet hatten. Ob dies eine Überzeugungstat war oder der Wille, einfach dazu gehören zu wollen oder schlicht der jedenfalls bei Arbeitsantritt noch fehlende Wider-spruchsgeist gegenüber dem zukünftigen Arbeitgeber spielt letztlich keine Rolle. Das Ergebnis zählte, wir wollten Mitglied im schlagkräftigsten und stärksten lokalen Berufsverband sein. Was ist nun geblieben, was hat sich verän-dert? Geblieben ist der Wunsch, Mitglied

eines starken Interessenverbandes zu sein! Verändert haben sich „die Automatik“ und die Einsicht, sich hierfür engagie-ren zu müssen und sei es nur durch die Zahlung des jährlichen Vereinsbeitrages. Der Glaube, beruflich wichtige Kontakte, Akquise, Netzwerke, Erfahrungsaustausch, Fortbildung, berufspolitische Ziele alleine dadurch erreichen zu können, dass ich den PC bediene und mich in sozialen Netzwer-ken tummele, ist ein Irrglaube. In Zeiten, in denen ernsthaft über die Abschaffung der freien Berufe und die Sonderstellung der Anwaltschaft, die fälschlicherweise als deren Privileg und nicht als Verbraucher-schutz gesehen wird, diskutiert wird, ist es unumgänglich, ein gelebter und kein virtueller Berufsverband zu sein. Deshalb brauchen wir unsere jungen Kolleginnen und Kollegen als Mitglieder. Wie unsere Kinder den Fortbestand unserer Familien sichern, sichern unsere jungen Kollegin-nen und Kollegen mit neuen Ideen und frischem Wind die Zukunft unseres Be-rufsstandes. Aber bitte nicht jeder für sich allein, sondern alle gemeinsam im Kölner Anwaltverein in dieselbe Richtung. Mit unserem speziellen Young Laywers Pro-gramm wollen wir unserem Nachwuchs zeigen, dass er für uns ein Superheld ist und wir ihn auch so behandeln wollen. Deshalb zeigen wir Superhelden auf unserem Cover! Auf diesem Wege möchte ich allen Ausschussmitgliedern, die in der Mitglie-derversammlung als neue Mitglieder der Ausschüsse gewählt wurden, sehr herzlich gratulieren und gleichzeitig meinen Dank für ihr ehrenamtliches Engagement zum Ausdruck bringen. Ich freue mich auf un-sere Zusammenarbeit. Den Ausgeschiede-nen sei ebenso herzlich gedankt für ihren tatkräftigen Einsatz, insbesondere, wenn sie den Ausschuss als Sprecherin oder Sprecher geführt haben. Der Vorstand und ich wissen Ihren Einsatz sehr zu schätzen.In den kommenden Monaten erwarten Sie ausgezeichnete Veranstaltungen, u. a. die Führung durch die Unternehmens-sammlung der AXA Art Versicherung aus der Reihe Anwälte & Kunst am 08.06.2016, die Podiumsdiskussion zum Verbot der geschäftsmäßigen Suizidförderung am 20.06.2016, die 2. Kölner Anwalts-Lounge am 26.08.2016, der Zukunftskongress am 02. und 03.09.2016 und die Gala Kölner

Juristen am 25.11.2016. Näheres finden Sie dazu in diesem Magazin. Allen Veranstal-tungen aber ist eines gemein: Hier wollen wir uns begegnen und den Verein leben nach dem Motto „in ist, wer drin ist!“ Das wäre doch auch was für Superhelden – oder!?Am Ende bleibt mir nur, Ihrem Handy, Ihrem Laptop, Ihrem Diktiergerät und all Ihrem anderen Arbeitsgerät ein paar freie Urlaubstage zu wünschen, damit Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen, erholsame, entspannte und ungestörte Urlaubstage mit Ihren Lieben verbringen können.

Mit herzlichem und kollegialem Grußstets Ihre

RAin Pia Eckertz-TybussekVorsitzende

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

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KAV-Seminare Ausschüsse &Arbeitskreise

Aktuelles &Wissenswertes

06 | Fortbilden und Service genießen

08 | Übersicht der Seminare

13 | KAV Bonus

14 | KAV Seminare

37 | Herbstseminare und Jahresendveranstaltungen 2016 (15 Std. FAO)

38 | Veranstaltungsorte und Parkhinweise

39 | Mit der Bahn zum Seminar

40 | Fachanwaltslehrgänge 2016–2017 in Kooperation mit der Deutschen Anwaltakademie in Köln

42 | Fachanwaltslehrgänge in Kooperation mit der TH Köln

43 | KAV Online-Fortbildungen

46 | Ausschuss Familienrecht

46 | Ausschuss Gewerblicher Rechtsschutz

47 | Arbeitskreis Informationstechnolo-gierecht

47 | Ausschuss Insolvenzrecht

48 | Ausschuss Internationales Recht

49 | Ausschuss Junge Anwälte

49 | Strafrechtsausschuss

50 | Arbeitskreis Urheber- und Medienrecht

50 | Ausschuss Verkehrsrecht

50 | Arbeitskreis Zivilverfahrensrecht und Zwangsvollstreckungsrecht

52 | KAV Rechtpersönlich: Interview mit dem Präsidenten des OLG Köln, Herrn Peter Kamp, und dem Vorstandsmitglied des KAV e.V., Herrn Kollegen Kourosh Aminyan

56 | Aktuelles & Wissenswertes

66 | Neues von Kölner Autoren

66 | Rechtübersichtlich

67 | Flurfunk

68 | Neues vom DAV

70 | JurTour

| Inhalt

GALA Kölner Juristen am 25. November 2016 in der Wolkenburg, Köln

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Veranstaltungen, Termine und Hinweise

KAV Intern Verschiedenes

74 | 25. ADVO Golfturnier am 17. Juni 2016 in Gemmenich/Belgien

74 | Ausbildungsgala Sommer am 08. Juli 2016

75 | Anwaltzukunftskongress 2016

76 | Wichtige Termine 2016

76 | Redaktionsschluss 03/2016

78 | Bericht: 9. Kölner Anwaltstag und

80 | Bericht: Ordentliche Mitgliederversammlung des KAV e.V. vom 03. Mai 2016

85 | Herzlich willkommen im KAV

86 | Ausweitung des Serviceangebotes für KAV-Mitglieder (Schließfächer)

88 | KAV Partnerschaften

91 | KAVTELEFONSERVICE

92 | Warum Social Media?

92 | Rechtzeitig informiert

03 | Editorial

05 | Impressum

94 | Annoncen

97 | Anmeldeformular Seminare

101 | Anmeldeformular GALA KÖLNER JURISTEN

100 | Teilnahmebedingungen

ImpressumHerausgeber: Kölner Anwaltverein e.V. (KAV e.V.) und Kölner Anwaltverein Service GmbH | Verantwortlich im Sinne des Pressegesetzes: Rechtsanwältin Pia Eckertz-Tybussek, Vorsitzende des KAV e.V. | Redaktion: Rechtsanwalt Joachim Kleinrahm (Vorstand des KAV e.V.), Martin V. Sampedrano Gonzalez (Geschäftsführer der Kölner Anwaltverein Service GmbH), Rechtsanwalt Carsten T. Schuster (Geschäftsführer des KAV e.V.) | Adresse und Geschäftsstelle: Justizgebäude, Zimmer 101–109, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln | Gestaltung und Layout: e-mediad GmbH | Alle Angaben ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit.

Inhalt |

Bericht

9. Kölner Anwaltstag &Mitgliederversammlung im Mai 2016

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6 | Seminare

Mineralwasser im Tagungsraum Bei allen Veranstaltungen im Tagungsraum

Kaffeepausen Ab einer Seminarlänge von drei Vortragsstunden

Mittagessen Ab einer Seminarlänge von acht Vortragsstunden

Kostenfreie WLAN-Nutzung am Tagungsort Im Rahmen verschiedener, mehrstündiger Seminarangebote – bitte beachten Sie die entsprechende Seminarbewerbung.

Skriptmaterial Abhängig vom Referenten – per Download oder als Printexemplar vor Ort

Nutzung des Deutsche Bahn Veranstaltungstickets Reisen Sie bequem und günstig mit der Deutschen Bahn zu Ihrem KAV Seminar. Ab € 99,00 inkl. MwSt. (Hin- und Rückfahrt 2. Klasse) deutschlandweit (siehe Seite 39)

FlugbuchungFür die Planung Ihrer Anreise per Flugzeug (auch für generelle Geschäfts- und Privatreisen) steht Ihnen das Lufthansa City Center Reisebüro Frenzen, Johannisstraße 54, 50668 Köln, zur Verfügung. Ihre Ansprechpartner stehen unter Telefon: 0221/16012-30, Telefax: 0221/16012-27 und per E-Mail: [email protected] sehr gern zur Verfügung.

Mietwagenservice Unser Kooperationspartner Europcar bietet Mitgliedern des KAV e.V. attraktive Sonderkonditionen. Die genauen Details hierzu erhalten Sie über die Geschäftsstelle des KAV oder online im Partnerbereich der KAV Webseite.

Übernachtungen in Köln Im Rahmen unserer mehrtägigen Seminare bieten wir Ihnen attraktive Sonderkonditionen in den entsprechenden Tagungshotels an. Sollten Ihre Vorstellungen von den von uns eingerichteten Konditionen abweichen, so steht Ihnen das Lufthansa City Center Reisebüro Frenzen jederzeit gern bei der Suche nach einer Alternative zur Verfügung. Mitglieder des KAV e.V. erhalten darüber hinaus generelle Vergünstigungen in ausgewählten Hotels der Hilton Gruppe, Mövenpick Hotels & Resorts sowie im Kölner Hyatt Regency Hotel, Lindner Hotel City Plaza Köln und Courtyard Köln Hotel. Weitere Details hierzu finden Sie in unserem Partnerbereich der KAV Webseite.

Nutzung des KAV Bonus Systems Mitglieder des KAV e.V. profitieren vom KAV Bonus System. Hierbei werden die Kosten für die 5., 6., 11. und 12. Seminarstunde pro Kalenderjahr vom KAV e.V. übernommen – dies bedeutet eine Einsparmöglichkeit in Höhe von bis zu € 120,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 142,80) pro Kalenderjahr und Mitglied. Der derzeitige Mitgliedsbeitrag des KAV e.V. liegt bei € 230,00 im Jahr.

Ein attraktives Angebot für junge Mitglieder In den ersten beiden Jahren nach ihrer Anwaltszulassung bleiben Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die Mitglied des KAV e.V. werden, beitragsfrei (sofern ihre Zulassung innerhalb von fünf Jahren nach dem Zeitpunkt erfolgt, in dem sie die Befähigung zum Richteramt erlangt haben). In dieser Zeit profitieren junge Mitglieder bereits vom KAV Bonus System und können alle Ange-bote und Dienstleistungen der KAV Service GmbH zu Mitgliederkonditionen in Anspruch nehmen.

Early Bird – der Frühbucherrabatt im Rahmen der 15 Std. FAO Veranstaltungen Bei Buchung einer unserer 15 Std. FAO Veranstaltungen bis zu vier Monate vor Veranstaltungsbeginn profitieren Sie mit dem KAV Frühbucherrabatt von einer Ermäßigung in Höhe von 5% auf den jeweiligen Veranstaltungspreis. Nach Ablauf der Buchungsfrist gelten die regulären Teilnahmebeiträge. KAV Mitglieder profitieren zudem weiterhin durch die Anrechnung des KAV BONUS.

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Fortbilden und Service genießen!

Mehr Infos unter www.Koelner-Anwaltverein.de

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Top-Referenten, u.a.

Richard Susskind Prof. Dr. Gunter DueckProf. Dr. Roland Vogl

Die Zukunft der Rechtsberatung

Wie verändert diedigitale Revolution den

Anwaltsmarkt?

Kann der Computer den Anwalt ersetzen?

2. - 3. September 2016Marriott Hotel Köln

Network-NightLegaltech-CornerFachausstellung

FutureSpace

Veranstalter:

Jetzt Anmelden!Kongressticket:

495,- Euro (Frühbucherangebot bis 31. Mai 2016, danach 595,- Euro, jeweils zzgl. 19 % MwSt.)

Network-Night und Dinner:

49,- Euro (nur in Kombination mit Kongressticket buchbar, zzgl. 19 % MwSt.)

Programm / Anmeldung: anwaltszukunftskongress.de

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Partner:

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8 | Seminare

Liebe Leserinnen und Leser,

in dieser Ausgabe des KAV Magazins finden Sie die Bewerbung der bereits bis zum Redaktionsschluss dieser Ausgabe geplanten Seminare der nächsten Folgemonate. Darüber hinaus wurden und werden kontinuierlich weitere Fach-seminare, Workshops und Tagungen für Sie erstellt, deren Bewerbung im direkten Anschluss zur finalen Planung auf unserer KAV Onlineplattform im Internet unter www.kav-seminare.de, in unserem monatlichen Newsletter sowie im KAV Magazin, Ausgabe 3/2016 erfolgt.

Gern stehen wir Ihnen für Fragen und Anregungen jederzeit zur Verfügung.Ihre KAV Magazin Redaktion

ARBEITSRECHT

08.06.2016 S. 14 | Sozialversicherung am Limit: Sozialversicherungspflicht beim Einsatz von Fremdpersonal sowie von Geschäftsführern

15.09.2016 S. 22 | Mediation im Kollektiv18.–19.11.2016 S. 33 | Jahresendveranstaltung im Arbeitsrecht

BANK- UND KAPITALMARKTRECHT

06.12.2016 S. 36 | Best of Bankrecht

BAU- UND ARCHITEKTENRECHT

28.–29.10.2016 S. 30 | Jahresendveranstaltung im Bau- und Architektenrecht

KAV Seminare – Übersicht

Fortsetzung auf der nächsten Seite »

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9Seminare |

FAMILIENRECHT

16.–17.09.2016 S. 23 | Herbstseminar Familienrecht28.10.2016 S. 29 | Gutdeutsch – Familienrechtliche Berechnungen anhand des Programmes „WinFam“ –

Einführungsveranstaltung

GESELLSCHAFTSRECHT

06.07.2016 S. 16 | Novellierung des Aktienrechts01.09.2016 S. 16 | Spotlight Schiedsgerichtsbarkeit09.09.2016 S. 20 | 2. Kölner Syndikus-Rechtstag 201628.10.2016 S. 28 | 2. Kölner Gesellschaftsrechtstag 201607.12.2016 S. 36 | Die wichtigsten BFH-Entscheidungen im Jahr 2016 zur Ertragsbesteuerung von

Unternehmen

GEWERBLICHER RECHTSSCHUTZ

18.–19.11.2016 S. 33 | Herbstseminar Gewerblicher Rechtsschutz

INFORMATIONSTECHNOLOGIERECHT

08.–09.09.2016 S. 19 | 6. NRW IT-Rechtstag

INSOLVENZRECHT

21.09.2016 S. 24 | Steuerrecht in der Insolvenz24.10.2016 S. 27 | Wie gehe ich an ein insolvenzrechtliches Mandat ran?17.11.2016 S. 32 | Effektive Ermittlung von Anfechtungsansprüchen im Rahmen der Insolvenzabwicklung

INTERNATIONALES WIRTSCHAFTSRECHT

22.09.2016 S. 25 | Update im Europarecht: Aktuelles in Zivil- und Handelssachen

JUNGE ANWÄLTE

21.09.2016 S. 24 | Steuerrecht in der Insolvenz24.10.2016 S. 27 | Wie gehe ich an ein insolvenzrechtliches Mandat ran?26.10.2016 S. 28 | Steuern für die Rechtsanwaltstätigkeit17.11.2016 S. 32 | Effektive Ermittlung von Anfechtungsansprüchen im Rahmen der Insolvenzabwicklung

Fortsetzung auf der nächsten Seite »

Page 10: Ausgabe 02/2016 KAV MAGAZIN · AnNoText Imageanzeige A4_04.indd 1 13.04.16 17:32. Editorial | 3 NICHTS BLEIBT, WIE ES IST! So lautete das Motto unseres diesjährigen 9. Kölner Anwaltstages,

10 | Seminare

KAV Seminare – Übersicht

KANZLEIMANAGEMENT

26.10.2016 S. 28 | Steuern für die Rechtsanwaltstätigkeit28.10.2016 S. 29 | Gutdeutsch – Familienrechtliche Berechnungen anhand des Programmes „WinFam“ –

Einführungsveranstaltung

MEDIATION UND SCHLICHTUNG

05.07.2016 S. 15 | Supervision: Die anwaltliche Tätigkeit heute – immer mehr und nie genug? 15.09.2016 S. 22 | Mediation im Kollektiv02.11.2016 S. 30 | Mit gelungenen Mandantengesprächen zum Erfolg

MEDIZINRECHT

06.09.2016 S. 18 | Korruption im Gesundheitswesen

MITARBEITERSEMINAR

05.09.2016 S. 18 | Die Forderungsvollstreckung und die Pfändbarkeit bei Unterhaltsansprüchen nach § 850d ZPO

19.09.2016 S. 24 | Effektive und erfolgreiche Zwangsvollstreckung heute! Der richtige Verfahrensweg?21.09.2016 S. 24 | Steuerrecht in der Insolvenz26.09.2016 S. 26 | Der dingliche Titel als Grundlage der Immobiliarvollstreckung

– Inhalt / Erwirkung / Nutzung –24.10.2016 S. 27 | Wie gehe ich an ein insolvenzrechtliches Mandat ran?17.11.2016 S. 32 | Effektive Ermittlung von Anfechtungsansprüchen im Rahmen der Insolvenzabwicklung

MIET- UND WEG-RECHT

04.10.2016 S. 26 | Schon wieder etwas Neues! – Aktuelle Rechtsprechung im Wohnraummietrecht02.–03.12.2016 S. 35 | Kölner Mietrechtstage 2016

Fortsetzung auf der nächsten Seite »

Page 11: Ausgabe 02/2016 KAV MAGAZIN · AnNoText Imageanzeige A4_04.indd 1 13.04.16 17:32. Editorial | 3 NICHTS BLEIBT, WIE ES IST! So lautete das Motto unseres diesjährigen 9. Kölner Anwaltstages,

11Seminare |

SOZIALRECHT

08.06.2016 S. 14 | Sozialversicherung am Limit: Sozialversicherungspflicht beim Einsatz von Fremdpersonal sowie von Geschäftsführern

14.09.2016 S. 22 | Neue Rechtsprechung u. Gesetzgebung zur gesetzlichen Kranken- u. Pflegeversicherung06.10.2016 S. 27 | Highlights der Rechtsprechung des BSG und des LSG

STEUERRECHT

05.07.2016 S. 15 | Anwaltliche Problemfelder im Finanzgerichtsprozess01.09.2016 S. 17 | § 153 AO – Berichtigung von Steuererklärungen und strafrechtliche Risiken09.09.2016 S. 20 | 2. Kölner Syndikus-Rechtstag 201605.10.2016 S. 26 | Die Erbschaftssteuerreform26.10.2016 S. 28 | Steuern für die Rechtsanwaltstätigkeit22.11.2016 S. 34 | Umsatzsteuerrechtliche Herausforderungen im grenzüberschreitenden

Liefer- und Leistungsverkehr07.12.2016 S. 36 | Die wichtigsten BFH Entscheidungen im Jahr 2016 zur Ertragsbesteuerung von

Unternehmen

STRAFRECHT

06.09.2016 S. 18 | Korruption im Gesundheitswesen 24.09.2016 S. 25 | Aktuelles aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Straf- und Strafprozessrecht 17.11.2016 S. 32 | Haftentschädigung nach Art. 5 Abs. 5 EMRK

SYNDIKUSANWÄLTE

09.09.2016 S. 20 | 2. Kölner Syndikus-Rechtstag 2016

URHEBER- UND MEDIENRECHT

09.–10.09.2016 S. 20 | Herbstseminar Urheber- und Medienrecht

VERKEHRSRECHT

09.–10.09.2016 S. 21 | Herbstseminar Verkehrsrecht

VERSICHERUNGSRECHT

04.–05.11.2016 S. 31 | 7. Kölner Versicherungsrechtstag

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12 | Seminare

KAV Seminare – Übersicht

VERWALTUNGSRECHT

24.11.2016 S. 34 | Kindergartenrecht und Ersatzansprüche

ZIVILVERFAHRENSRECHT UND ZWANGSVOLLSTRECKUNG

05.09.2016 S. 18 | Die Forderungsvollstreckung und die Pfändbarkeit bei Unterhaltsansprüchen nach § 850d ZPO

19.09.2016 S. 23 | Effektive und erfolgreiche Zwangsvollstreckung heute! Der richtige Verfahrensweg?26.09.2016 S. 25 | Der dingliche Titel als Grundlage der Immobiliarvollstreckung

– Inhalt / Erwirkung / Nutzung –

= 15 Std. FAO = Basic-Seminare

DAS VERBOT DER GESCHÄFTSMÄSSIGEN SUIZIDFÖRDERUNG

Montag, 20. Juni 201619.30 Uhr | Hörsaal A2 (Hörsaalgebäude)

Kontakt: [email protected]

Moderation: Prof. Dr. Claus Kreß LL.M.

VEREIN ZUR FÖRDERUNG DES INSTITUTS FÜR STRAFRECHT UND STRAFPROZESSRECHTVEREIN ZUR FÖRDERUNG DES INSTITUTS FÜR STRAFRECHT UND STRAFPROZESSRECHT

STRAFRECHTSAUSSCHUSS DES KÖLNER ANWALTVEREIN e.V.

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REFERENTEN:

Frau Prof. Dr. Christiane Woopen, Medizinethikerin, Universität zu Köln Frau Prof. Dr. Ruth Rissing-van Saan, ehem. Vorsitzende Richterin am BGH Herr Prof. Dr. Wolfram Höfl ing, Staatsrechtslehrer, Universität zu Köln Herr Prof. Dr. Michael Kubiciel, Strafrechtslehrer, Universität zu Köln Herr Dr. Dominik Meiering, Generalvikar des Erzbistums Köln Herr Prof. Dr. Raymond Voltz, Palliativmediziner, Universität zu Köln

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13Seminare |

KAV BONUS

Mitglieder des KAV profitieren vom KAV BONUS. Hierbei werden die Kosten für die 5., 6., 11. und 12. Seminarstunde pro Kalenderjahr und Mitglied vom KAV übernommen.

Unabhängig davon, wie viele Seminarstunden die von Ihnen ausgewählten Vorträge aus dem Fortbildungs-programm des KAV aufweisen, Ihr KAV BONUS berück-sichtigt die Anrechnung der entsprechenden Stunden sukzessiv. Sollten Sie zum Beispiel ein Seminar mit einer Vortragszeit von 2 Stunden im September gebucht haben und im Oktober ein weiteres mit 6 Vortragsstunden, reduziert sich Ihr Teilnahmebeitrag für die Oktoberver-anstaltung von 6 auf 4 Stunden (die Kosten der 5. und 6. Vortragsstunde werden vom KAV e.V. getragen). Gleiches gilt, wenn Sie im Jahr lediglich an einer 10-Stunden-Veranstaltung teilnehmen. Hier reduziert sich Ihr Teil-nahmebeitrag auf 8 zu zahlende Vortragsstunden.

Nutzen Sie Ihren KAV BONUS-Vorteil und die Möglichkeit, bis zu € 120,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 142,80) im Kalender-jahr an Fortbildungskosten einzusparen.

Bei Anwendung erhalten die Mitglieder eine entspre-chend reduzierte Rechnung der Kölner Anwaltverein Service GmbH, die die Seminare im Auftrag des KAV e.V. durchführt.

Gern steht Ihnen die Geschäftsstelle für Fragen rund um das Seminarwesen zur Verfügung: · telefonisch unter 0221/285602-0, · per E-Mail unter [email protected] · per Fax: 0221/285602-21

Ihr Kölner Anwaltverein

Sparen Sie als Mitglied bei den Seminaren!

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14 | Seminare

ARBEITSRECHT, SOZIALRECHT

Sozialversicherung am Limit: Sozialversicherungspflicht beim Einsatz von Fremdpersonal sowie von Geschäftsführern

Der Einsatz von Fremdpersonal im Rahmen von freier Mitarbeit und Werkverträgen ge-winnt an Attraktivität. Hinzu kommen neue Formen der Beschäftigung wie etwa Scrum und Crowdworking ebenso wie das sogenannte Interims-Management.

Die Vorteile für die Praxis liegen auf der Hand – mehr Flexibilität auf der einen und weniger Kosten auf der anderen Seite. Diese Entwicklung trägt jedoch auch zu einer entscheiden-den Unsicherheit bei. Denn die Frage der Sozialversicherungspflicht lässt sich kaum noch (ohne Weiteres) beantworten. Eine verlässliche Abgrenzung – nicht nur für freie Mitarbeiter sondern auch für Geschäftsführer – ist von erheblicher Bedeutung, da andernfalls nicht nur sozialversicherungs-, sondern vor allem auch strafrechtliche Konsequenzen drohen.Die Referentin, Frau Kollegin Katharina Müller, berät nationale und internationale Unter-nehmen, insbesondere aus der Retail-Branche, bei der Vorbereitung und Durchführung von Umstrukturierungen, Outsourcing und Personalanpassungsmaßnahmen. Ein besonderer Schwerpunkt ist die Entwicklung von Konzepten zur Einführung und Anwendung von IT (Performance Management Systeme, Mobile Devices, Cloud Computing) in Unternehmen unter besonderer Berücksichtigung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats, des Arbeitnehmerdatenschutzes und Fragen der Arbeitszeitgestaltung. Frau Müller begleitet ihre Mandanten bei der gerichtlichen Durchsetzung ihrer Interessen ebenso wie bei der Verteidigung gegen ungerechtfertigte Ansprüche. Im Rahmen des Postgraduierten-Studien-gangs Wirtschaftsjurist (Master of Economic Law) erwarb sie Kenntnisse im internationalen Wirtschaftsrecht. Im Anschluss an den Aufbaustudiengang absolvierte sie das Rechtsre-ferendariat mit Stationen unter anderem bei einer internationalen Wirtschaftskanzlei in Südostasien (Singapur). Sie ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des DAV sowie des Arbeitskreises Social Media der BITKOM.

KAV Seminare

Referentin: RAin Katharina Müller, LL.M. oec., Köln

Es laden ein: Ausschuss Arbeitsrecht, Ausschuss Sozialrecht Datum: Mittwoch, 08. Juni 2016Uhrzeit: 18.00–20.00 UhrOrt: Hopper Tagungszentrum, siehe S. 38 Kosten: € 60,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 71,40)Teilnahmebescheinigung: 2 Std. (§ 15 FAO)Anmeldung: Seite 97, www.kav-seminare.deService und Kooperation (siehe S. 6):

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15Seminare |

Referent: Richter am Finanzgericht Köln Dr. Julian Schwind, LL.M.

Es lädt ein: Ausschuss Steuerrecht Datum: Dienstag, 05. Juli 2016Uhrzeit: 16.00–20.15 UhrOrt: Hopper Tagungszentrum, siehe S. 38 Kosten: € 120,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 142,80)Teilnahmebescheinigung: 4 Std. (§ 15 FAO)Anmeldung: Seite 97, www.kav-seminare.deService und Kooperation (siehe S. 6):

Referentin: RAin und Mediatorin Andrea Wegner-Katzenstein, Köln

Es laden ein: KAV, Ausschuss Mediation und Schlichtung Datum: Dienstag, 05. Juli 2016Uhrzeit: 17.00–19.30 UhrOrt: Lounge in der KAV Geschäftsstelle, siehe S. 38 Kosten: € 60,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 71,40) Anmeldung: Seite 97, www.kav-seminare.deService und Kooperation (siehe S. 6):

STEUERRECHT

Anwaltliche Problemfelder im Finanzgerichtsprozess

Das Seminar richtet sich an Rechtsanwälte und Fachanwälte, die erstmals oder regelmä-ßig Antrags- und Klageverfahren vor dem Finanzgericht führen. Ausgehend von typischen Verfahrensabläufen werden von der Klage- oder Antragserhebung bis zur Beendigung des Rechtsstreits prozesstaktische Erwägungen, häufig auftretende Fallkonstellationen, Fallstricke und häufige Fehler sowie praktische Tipps zur Verfahrensführung erläutert und Erfahrungen ausgetauscht.Der Referent, Dr. Julian Schwind, LL.M. (geb. Horst), absolvierte 1999 –2002 seine Ausbil-dung im gehobenen Dienst der Finanzverwaltung (Dipl.-Finanzwirt (FH), 2002). Er studierte von 2003–2011 Rechtswissenschaften in Münster, wo er ebenfalls erfolgreich promovierte und den Masterstudiengang abschloss. Von 2011–2013 war Herr Dr. Schwind als Rechts-anwalt bei Flick Gocke Schaumburg in Bonn im Bereich Umwandlungssteuerrecht und Verfahrensrecht/Prozessführung tätig. Seit 2013 ist er Richter am Finanzgericht Köln im 13. Senat, welcher sich insbesondere mit der Körperschaftssteuer beschäftigt.

MEDIATION UND SCHLICHTUNG

Supervision: Die anwaltliche Tätigkeit heute – immer mehr und nie genug? Das Tagesgeschäft bedeutet zunehmend Stress, ein ständiger Spagat zwischen den Erwar-tungen der Mandanten und der eigenen Zeit und Leistungsfähigkeit. Gründe dafür gibt es viele, angefangen von Mailfluten zur Unzeit und dem Anspruchsdenken der Mandanten. Ohne Zeit- und Bearbeitungsdruck ist ein Arbeitstag kaum noch vorstellbar. Notwendige Folge ist das Gefühl permanenter Überforderung: „Es reicht nie“.Nehmen Sie sich die Zeit der Reflexion unter professioneller Anleitung. Vielleicht gibt es Wege, sich zu entlasten und die berufliche Tätigkeit für sich persönlich zu optimieren? Supervision bedeutet eine Klärung mithilfe verschiedener Techniken auf der Metaebene, also „dem Blick aus der Adlerperspektive“. So können Sie den Fokus auf die eigene Person richten und berufliche Situationen und persönliches Verhalten einer Klärung zuführen. In der Supervision besteht die Möglichkeit, sich eigene Fälle/Situationen vorzustellen, sich in Form eines fachlichen Austauschs darüber zu beraten und so neue Handlungsalternativen für zukünftige Konfliktsituationen zu erhalten.

RAin Andrea Wegner-Katzenstein• Master of Mediation• Zertifizierte Mediatorin DGM und DACH• International zertifizierte Mediationstrainerin (DACH)• Schlichterin

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16 | Seminare

GESELLSCHAFTSRECHT

Novellierung des Aktienrechts Die Aktienrechtsnovelle 2016 ist im Wesentlichen am 31.12.2015 in Kraft getreten. Der Vortrag wird sich mit den wesentlichen Änderungen im Aktienrecht befassen, u. a. mit der Neugestaltung der Regelungen zur Vorzugsaktie und zur umgekehrten Wandelschuld-verschreibung. Erläutert wird auch, warum der geplante einheitliche Nachweisstichtag für Namensaktien oder die Gesetzesänderung zur sogenannten nachgeschobenen Nichtig-keitsklage letztlich nicht umgesetzt wurden. Abschließend werden die Änderungen in anderen Gesetzen sowie die Ausräumung von in der Praxis aufgetretenen Zweifelsfragen und die Beseitigung von Redaktionsversehen früherer Gesetzgebungsverfahren im Zuge der Aktienrechtsnovelle 2016 dargestellt.

Der Referent, Herr Kollege Sebastian Korts, MBA, M.I.Tax, ist Fachanwalt für Steuerrecht sowie Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Er ist neben seiner anwaltlichen Tä-tigkeit als Vortragender tätig, u. a. als Dozent im Rahmen des Fachanwaltskurses Handels- und Gesellschaftsrecht für den Deutschen Anwaltverein im Bereich Aktienrecht.

GESELLSCHAFTSRECHT

Spotlight Schiedsgerichtsbarkeit Die außergerichtliche Streitbeilegung gewinnt auch in gesellschaftsrechtlichen Streitigkei-ten zunehmend an Bedeutung. Die Aussicht, dass ein Schiedsgericht mit entsprechenden Fachkenntnissen den Streit vertraulich beilegt sowie die unterstützende Tätigkeit einer Schiedsinstitution, die der vereinfachten und beschleunigten Verfahrensführung dient, machen die Schiedsgerichtsbarkeit im Gesellschaftsrecht besonders attraktiv. Das Seminar soll eine Einführung in die institutionelle Streitbeilegung in gesellschaftsrecht-lichen Konflikten, insbesondere nach den Regeln der Deutschen Institution für Schieds-gerichtsbarkeit, geben sowie Vor- und Nachteile gegenüber Verfahren der staatlichen Gerichtsbarkeit aufzeigen. Der Schwerpunkt soll dabei auf der Darstellung eines Verfah-rensgangs bei einer Schiedsinstitution und den sich daraus ergebenden Besonderheiten in der Beratung des Mandanten und der strategischen Vorgehensweise eines Parteivertreters liegen. Die Referentin, Frau Kollegin Jasmin Riemenschneider, ist als Case Manager im Case Management Team der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) tätig, das laufend zwischen 200–250 Schiedsverfahren sowie Verfahren nach anderen Verfah-rensordnungen (Sport-, Schlichtungs-, Mediationsordnung, Adjudikation, Schiedsgutachten) administriert. Ein Schwerpunkt ihrer Arbeit liegt in der Betreuung von Verfahren nach den ergänzenden Regeln für gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten der DIS. Der Referent, Herr Kollege Dr. Karl von Hase, ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschafts-recht und als Partner in Düsseldorf tätig. Er berät Unternehmen in allen Bereichen des Handels- und Gesellschaftsrechts. Mandanten betreut er insbesondere in Streitfällen au-ßergerichtlich und vor Gerichten, z. B. bei Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern und Post-M&A. Er hat vielfältige Erfahrungen mit internationalen Schiedsverfahren (sowohl als Parteivertreter als auch als Schiedsrichter).

KAV Seminare

Referent: RA Sebastian Korts, MBA, Köln

Es lädt ein: Arbeitskreis Gesellschaftsrecht Datum: Mittwoch, 06. Juli 2016Uhrzeit: 17.00–19.00 UhrOrt: Landgericht Köln, Saal 1404, siehe S. 38 Kosten: € 60,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 71,40) Teilnahmebescheinigung: 2 Std. (§ 15 FAO)Anmeldung: Seite 97, www.kav-seminare.deService und Kooperation (siehe S. 6):

Referenten: RAin Jasmin Riemenschneider, DIS e.V., KölnRA Dr. Karl von Hase, Düsseldorf

Es lädt ein: Arbeitskreis Gesellschaftsrecht Datum: Donnerstag, 01. September 2016Uhrzeit: 18.00–20.00 UhrOrt: Hopper Tagungszentrum, siehe S. 38 Kosten: € 60,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 71,40) Teilnahmebescheinigung: 2 Std. (§ 15 FAO)Anmeldung: Seite 97, www.kav-seminare.deService und Kooperation (siehe S. 6):

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17Seminare |

STEUERRECHT

§ 153 AO – Berichtigung von Steuererklärungen und strafrechtliche Risiken

Werden insbesondere in Unternehmen Fehler bei der Abgabe von Steuererklärungen festgestellt, geraten die Verantwortlichen an dieser Stelle schnell unter Druck. Denn das steuerliche Verfahrensrecht kennt mit § 153 Abs. 1 AO eine Vorschrift, die die handelnden Personen strikt zur Anzeige dieser Sachverhalte gegenüber den Finanzbehörden ver-pflichtet. Besondere Brisanz erlangt die Angelegenheit dadurch, dass der Verstoß gegen § 153 AO prinzipiell strafbewehrt ist. Wer es unterlässt, trotz gegebener Verpflichtung das Finanzamt zu informieren und dadurch bewirkt, dass eine sonst zu erwartende nachträg-liche Festsetzung von Steuern durch die Finanzbehörden unterbleibt, macht sich wegen Steuerhinterziehung nach § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO strafbar. Die unterlassene Berichtigung kann mithin für den zuständigen (Unternehmens-)Verantwortlichen gravierende persönli-che Konsequenzen haben. Hinzu kommt, dass aufgrund der Verschärfung des Selbst- anzeigerechts Unsicherheiten im Hinblick auf die Abgrenzung zwischen § 153 AO und § 371 AO bestehen. In der Praxis besteht daher oftmals eine große Verunsicherung auch in der Beraterschaft, welche Sachverhalte für welchen Zeitraum unter welchem konkreten Vollständigkeitsmaßstab innerhalb welches Zeitablaufs dem Finanzamt mitgeteilt werden müssen, ohne in die Falle einer unwirksamen Selbstanzeige zu laufen. Auch die Finanzver-waltung beschäftigt sich mit diesen Fragen. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat den Entwurf eines Anwendungserlasses zu § 153 AO veröffentlicht, in dem zentrale Fragen aus Sicht der Finanzbehörden beantwortet werden. Der Entwurf soll in 2016 in Kraft gesetzt werden. Das Seminar informiert über den aktuellen Stand der Diskussion und nimmt eine kritische Würdigung vor. Der Referent, Herr Kollege Ingo Heuel (Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht), ist fach-licher Leiter und Dozent eines Lehrgangs für Steuerstrafrecht, Moderator der „Kölner Tage Steuerfahndung“, Autor zahlreicher Veröffentlichungen im Steuerstrafrecht und Mitkom-mentator des Kohlmann (Kommentar zum Steuerstrafrecht).Der Referent, Herr Kollege Dr. Peter Talaska (Fachanwalt für Steuerrecht), berät und vertritt im Steuerstreit mit den Finanzbehörden, wobei er neben der Vertretung von in erster Linie mittelständischen Unternehmen auch als Zweitberater für Steuerberater und Rechtsan-wälte tätig ist. Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist ferner die Steuerstrafverteidigung und Selbstanzeigeberatung.Der Referent, Herr Kollege Dietmar Corts (Zertifizierter Berater für Steuerstrafsachen (DAA), ist mit Schwerpunkt im Steuerstrafrecht, Wirtschafts- und Unternehmensstrafrecht – u. a. Begleitung unternehmensinterner Ermittlungen – und Beratung von Unternehmen zur straf-rechtlichen und steuerrechtlichen Compliance tätig.Der Referent, Herr Kollege Dr. Markus Rübenstahl, Mag. iur., berät und vertritt Unterneh-men und Privatpersonen im Steuerstrafrecht und zur Tax Compliance. Er ist Lehrbeauftrag-ter der Universitäten zu Köln und in Freiburg i. Br. für Steuerstrafrecht, Mitherausgeber der Zeitschrift für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht („wistra“), Autor zahlreicher steuerstraf-rechtlicher Fachpublikationen und Vorstand der WisteV.

Referenten: RA StB Ingo Heuel, KölnRA Dr. Peter Talaska, KölnRA Dietmar Corts, KölnRA Dr. Markus Rübenstahl, Köln

Es lädt ein: Ausschuss Steuerrecht Datum: Donnerstag, 01. September 2016Uhrzeit: 17.00–20.15 UhrOrt: Hopper Tagungszentrum, siehe S. 38 Kosten: € 90,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 107,10)Teilnahmebescheinigung: 3 Std. (§ 15 FAO)Anmeldung: Seite 97, www.kav-seminare.deService und Kooperation (siehe S. 6):

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18 | Seminare

ZIVILVERFAHRENSRECHT UND ZWANGSVOLLSTRECKUNGSRECHT/ MITARBEITERSEMINAR

Die Forderungsvollstreckung und die Pfändbarkeit bei Unterhaltsansprüchen nach § 850d ZPOAllgemeine Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung:

• Vollstreckung in Forderungen und andere Rechte/PfÜB • Sachaufklärung des Gerichtsvollziehers• Antragsformular Gerichtsvollzieher wegen Drittauskünften• Vermögensverzeichnis, zentrales Schuldnerverzeichnis, Drittauskünfte• Antragsformular Forderungsvollstreckung• Antragsformular wegen Unterhaltsansprüchen• Berechnung des pfändungsfreien Betrages • Vollstreckung in Arbeitseinkommen § 850 c ZPO• Privilegierung § 850 d ZPO• Pfändungsschutzkonto § 850 k ZPO • Wahl der Steuerklasse, verschleiertes Einkommen, einmaliges Einkommen, Abfindung,

Zusammenrechnen mehrerer Einkommensquellen • Drittschuldnerauskunft, Drittschuldnerklage• Vollstreckung überjähriger Unterhaltsforderungen• Vorpfändung § 845 ZPO

Herr Kollege Dr. Ulrich Prutsch ist stellv. Vorsitzender des KAV und langjähriger Referent in Seminaren für die Anwaltschaft und die Kanzleimitarbeiter. Er ist Autor verschiedener Fachkundebücher und Verfasser des Skriptums „RVG“, herausgegeben von der Rechtsan-waltskammer Köln in der 9. Auflage 2015.

MEDIZINRECHT, STRAFRECHT

Korruption im GesundheitswesenDie neuen Straftatbestände zur Korruption im Gesundheitswesen wurden am 14.04.2016 vom Bundestag verabschiedet und sollen nach der ausstehenden Beteiligung des Bundes-rates am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft treten. Damit wird das erste branchenspezifi-sche Korruptionsdelikt im Strafgesetzbuch präsentiert. Während der Gesetzgeber unter-streicht, dass korruptive Sachverhalte im Gesundheitswesen eine strafrechtliche Regelung erforderlich machen, zeigt sich der Gesundheitsmarkt verunsichert: Unternehmen und Ärzte fürchten lange, reputationsschädigende Ermittlungsverfahren. In dem Seminar soll das neue Gesetz praxisnah vorgestellt und die Folgen für die betroffenen Marktteilnehmer, ihre Berater sowie die absehbaren Probleme für Strafverfolgung und Strafverteidigung diskutiert werden.Der Referent, Herr Kollege Dr. Michael Tsambikakis, ist Fachanwalt für Strafrecht sowie Fachanwalt für Medizinrecht und Partner einer auf das Wirtschafts- und Steuerstrafrecht spezialisierten Kanzlei. Er ist u. a. Herausgeber der Zeitschrift für Medizinstrafrecht – meds-tra, Lehrbeauftragter an der Universität Passau und der Ludwig-Maximilians-Universität München und Autor zahlreicher Publikationen zum Medizinstrafrecht.

KAV Seminare

Referent: RA Dr. Ulrich Prutsch, Köln

Es lädt ein: Arbeitskreis Zivilverfahrensrecht und Zwangsvollstreckungsrecht Datum: Montag, 05. September 2016Uhrzeit: 17.30–19.30 UhrOrt: Landgericht Köln, Saal 1502/03, siehe S. 38 Kosten: € 60,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 71,40) Teilnahmebescheinigung: 2 Std.Anmeldung: Seite 97, www.kav-seminare.deService und Kooperation (siehe S. 6):

Referent: RA Dr. Michael Tsambikakis, Köln

Es laden ein: Ausschuss Medizinrecht, Strafrechtsausschuss Datum: Dienstag, 06. September 2016Uhrzeit: 18.00–20.00 UhrOrt: Hopper Tagungszentrum, siehe S. 38 Kosten: € 60,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 71,40) Teilnahmebescheinigung: 2 Std. (§ 15 FAO)Anmeldung: Seite 97, www.kav-seminare.deService und Kooperation (siehe S. 6):

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19Seminare |

INFORMATIONSTECHNOLOGIERECHT

6. NRW IT-Rechtstag Zum sechsten Mal richten der Kölner Anwaltverein und die Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Deutschen Anwaltverein (davit) den NRW IT-Rechtstag in Köln aus. Beleuchtet werden auch in diesem Jahr wieder die aktuellen rechtlichen IT-Topthemen. Nach den Referaten besteht anschließend jeweils Gelegenheit zur ausführlichen Diskussion. Im Rahmen der Veranstaltung gibt es wieder die Möglichkeit 7, 8 und 15 Std. im Sinne des § 15 FAO zu buchen. Bitte beachten Sie hierzu auch die jeweiligen Teilbuchbarkeiten.Wir freuen uns, Ihnen folgendes Programm ankündigen zu dürfen:

Moderation: RA Prof. Dr. Ulrich Luckhaus, Köln

DONNERSTAG, 08.09.2016„Kontroverse der Kulturen: Erste Erfahrungen mit dem Privacy Shield“Karsten Neumann, Unternehmensberater 2B Advice GmbH, Bonn

„Social Media und Datenschutz – Daumen hoch?“RA Hans Michael Prange, Düsseldorf

„Wenn der Staatsanwalt nicht mehr klingelt: Durchsuchung und Beschlagnahme von IT-Systemen“RAin Simone Lersch und RA Dr. Michael Tsambikakis, beide Köln

„Wenn das beA doch bald kommt: Update zum Verfahrensstand“RA Dr. Marcus Werner, Köln

„Von Suchmaschinenoptimierung und -marketing: Rechtliche Grenzen statt technischer Freiheiten?“RA Dr. Thomas Engels, Köln

„Von Zahnärzten und Goldeseln: Aktuelle Entwicklungen bei der Haftung von Intermediären“RAin Nina Hiddemann, Köln

„Von Schlichtungsplattformen und Mehrwertnummern: Aktuelle Entwicklungen beim Verbraucherschutz im Internet“RA Dr. Carsten Föhlisch, Trusted Shops GmbH, Köln

FREITAG, 09.09.2016„Aktuelle Rechtsprechung des LG Köln“Vors. Richter am LG Köln Dr. Martin Koepsel

„Wie sag ich´s nur dem Richter – Beweissicherung zur Darlegung im Gerichtsverfahren“Dr. Thomas Schneider, IT-Sachverständiger, Brühl

„Lizenzvertragsrecht für Fortgeschrittene: Technische Aspekte bei indirekter Nutzung von Software“Dr. Peter Hoppen, IT-Sachverständiger, Brühl

„Aktuelles zum Unterlassungsanspruch“Richter am OLG Köln Dr. Martin Kessen

„Aktuelle Rechtsprechung des OLG Köln“Vors. Richter am OLG Köln Hubertus Nolte

Referenten: RAin Simone Lersch, KölnRAin Nina Hiddemann, KölnVors. Richter am OLG Köln Hubertus NolteRichter am OLG Köln Dr. Martin KessenVors. Richter am LG Köln Dr. Martin KoepselRA Hans Michael Prange, DüsseldorfRA Dr. Marcus Werner, KölnRA Dr. Michael Tsambikakis, KölnRA Dr. Thomas Engels, KölnRA Dr. Carsten Föhlisch, Trusted Shops GmbH, KölnKarsten Neumann, Unternehmensberater 2B Advice GmbH, BonnDr. Peter Hoppen, IT-Sachverständiger, BrühlDr. Thomas Schneider, IT-Sachverständiger, Brühl

Datum/Uhrzeit: Donnerstag, 08. September 2016, 13.00–20.30 Uhr,Freitag, 09. September 2016, 09.00–18.30 UhrOrt: Hotel im Wasserturm, siehe Seite 38Kosten: Komplettbuchung (15 Std., Do.–Fr.): € 450,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 535,50)Teilbuchung 1 (7 Std., Do): € 210,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 249,90)Teilbuchung 2 (8 Std., Fr.): € 240,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 285,60)Teilnahmebescheinigung: 7, 8 oder 15 Std. (§ 15 FAO)Anmeldung: Seite 97, www.kav-seminare.deService und Kooperation (siehe S. 6):

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20 | Seminare

SYNDIKUSANWÄLTE, STEUERRECHT, GESELLSCHAFTSRECHT

2. Kölner Syndikus-Rechtstag 2016

Die Industrie- und Handelskammer zu Köln, die Rechtsanwaltskammer Köln und der Kölner Anwaltverein laden gemeinsam mit den Ausschüssen Syndikusanwälte, Steuerrecht und dem Arbeitskreis Gesellschaftsrecht im Kölner Anwaltverein und dem Bundesverband der Unternehmensjuristen (BUJ e.V.) zum 2. Kölner Syndikus-Rechtstag 2016 ein.Das finale Programm wird in den folgenden Wochen noch bekannt gegeben. Wir freuen uns Ihnen aktuell aber bereits ankündigen zu dürfen:

„Organisation einer Rechtsabteilung – Erkenntnisse aus dem neuen Berufsrecht der Syndikus-Anwälte“ RA Martin W. Huff, Geschäftsführer RAK Köln

„Das elektronische Postfach „beA“ – Pflicht auch für Syndizi?“RA Kai Recke, Eyeo GmbH, Köln

N.N.

Änderungen hinsichtlich des Programms behalten wir uns vor.

URHEBER- UND MEDIENRECHT

Herbstseminar Urheber- und Medienrecht

(Komplettbuchung, Teilbuchung 1 und 2)

Zum dritten Mal bietet der Arbeitskreis Urheber- und Medienrecht in Kooperation mit der Kölner Anwaltverein Service GmbH ein Herbstseminar an. Auch in diesem Jahr werden aktuelle Themen im Urheber- und Medienrecht beleuchtet. Es konnten Richter des OLG Köln gewonnen werden, die nicht nur die aktuelle Rechtsprechung des OLG vorstellen – in Planung ist zudem ein Vortrag zu den Besonderheiten des vertraglichen Unterlassungsan-spruchs sowie ein Vortrag zu aktuellen Entwicklungen der Störerhaftung. Der Referent, Dr. Martin Koepsel, wird zur Rechtsprechung der 14. Zivilkammer des LG Köln referieren. Mit ein wenig Glück liegt bis zum Seminar auch eine mit Spannung erwartete Entscheidung des EuGH zu Fragen der öffentlichen Wahrnehmbarmachung vor, die ggf. vorgestellt wird. Ein EDV-Sachverständiger wird über urheberrechtlich relevante technische Abläufe im Inter-net vortragen und uns praktische Lösungen vorstellen. Weitere interessante Themen sind in Planung, uns liegen jedoch noch keine abschließenden Zusagen der Referenten vor.

Es besteht die Möglichkeit 7, 8 oder 15 Vortragsstunden im Sinne des § 15 FAO im Zuge dieser Veranstaltung zu besuchen. Bitte beachten Sie hierzu auch die jeweiligen Teil-buchbarkeiten unter www.kav-seminare.de. Wir freuen uns, Ihnen folgendes Programm ankündigen zu dürfen (siehe nächste Seite):

KAV Seminare

Referenten: RA Martin W. Huff, Geschäftsführer RAK KölnRA Kai Recke, Eyeo GmbH, KölnN.N.

Es laden ein: Ausschuss Syndikusanwälte, Ausschuss Steuerrecht, Arbeitskreis Gesellschaftsrecht Datum/Uhrzeit: Freitag, 09. September 2016, 09.00–16.00 UhrOrt: IHK Köln/Börsensaal, siehe S. 38Kosten: Diese Veranstaltung wird kostenfrei angeboten. Teilnahmebescheinigung: Teilnehmer erhalten einen Fortbildungsnachweis gemäß § 15 FAO. Die hierfür vorgesehenen Teilnehmerlisten zur Doku-mentation liegen am Eingang zum Vortragsraum bereit.Anmeldung: Eine vorherige Anmeldung unter Angabe Ihres Namens und Ihrer Anschrift ist bis zum 02. September 2016 möglich. Seite 97, www.kav-seminare.deService und Kooperation (siehe S. 6):

Referenten: Vors. Richterin am OLG Köln Margarete ReskeVors. Richter am OLG Köln Hubertus NolteRichter am OLG Köln Dr. Martin KessenRichter am OLG Köln Dirk BüchVors. Richter am LG Köln Dr. Martin KoepselDr. Peter Hoppen, IT-Sachverständiger, BrühlDr. Thomas Schneider, IT-Sachverständiger, Brühl

Es lädt ein: Arbeitskreis Urheber- und Medienrecht Datum/Uhrzeit: Freitag, 09. September 2016, 09.00–18.30 UhrSamstag, 10. September 2016, 09.00–17.30 UhrOrt: Hotel im Wasserturm, siehe S. 38 Kosten: Komplettbuchung (15 Std., Fr.–Sa.): € 457,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 543,83)Teilbuchung 1 (8 Std., Fr.): € 240,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 285,60)Teilbuchung 2 (7 Std., Sa.): € 217,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 259,23)Teilnahmebescheinigung: 7, 8 oder 15 Std. (§ 15 FAO)Anmeldung: Seite 97, www.kav-seminare.deService und Kooperation (siehe S. 6):

Fortsetzung auf der nächsten Seite »

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21Seminare |

FREITAG, 09.09.2016„Aktuelle Rechtsprechung des LG Köln“Vors. Richter am LG Köln Dr. Martin Koepsel

„Wie sag ich´s nur dem Richter – Beweissicherung zur Darlegung im Gerichtsverfahren“Dr. Thomas Schneider, IT-Sachverständiger, Brühl

„Lizenzvertragsrecht für Fortgeschrittene: Technische Aspekte bei indirekter Nutzung von Software“Dr. Peter Hoppen, IT-Sachverständiger, Brühl

„Aktuelles zum Unterlassungsanspruch“Richter am OLG Köln Dr. Martin Kessen

„Aktuelle Rechtsprechung des OLG Köln“Vors. Richter am OLG Köln Hubertus Nolte

SAMSTAG, 10.09.2016„Aktuelle Entwicklungen im Bereich der Störerhaftung“Richter am OLG Köln Dirk Büch

„Aktuelle Rechtsprechung des 15. Zivilsenats des OLG Köln“Vors. Richterin am OLG Köln Margarete Reske

N.N.

VERKEHRSRECHT

Herbstseminar Verkehrsrecht (Komplettbuchung, Teilbuchung 1 und 2)

Wir freuen uns, Ihnen 2016 das Herbstseminar im Verkehrsrecht ankündigen zu dürfen. Erstmals bekommen die Teilnehmer dieser Veranstaltung die Möglichkeit 7, 8 oder 15 Vortragsstunden im Sinne des § 15 FAO zu buchen. Vorläufige Inhalte der Vorträge sowie Referenten sind wie folgt:

„Personenschaden und Anspruch auf Sozialleistungen“RA Prof. Dr. Hermann Plagemann, Frankfurt am Main

„Vermehrte Bedürfnisse, Schmerzensgeld und Heilbehandlungskosten“Vors. Richter am OLG Köln a.D. Lothar Jaeger

„Erfolgreiche Taktik in der Unfallschadenregulierung unter Berücksichtigung des selbstständigen Beweisverfahrens und der allgemeinen Feststellungsklage“RA Rolf-Helmut Becker, Bergneustadt

„Die aktuelle Entwicklung des Autokaufrechts“RA Dr. Martin Andreae, Bergisch Gladbach

N.N.

Referenten: RA Prof. Dr. Hermann Plagemann, Frankfurt am Main, Vors. Richter am OLG Köln a.D. Lothar Jaeger, RA Rolf-Helmut Becker, Bergneustadt,RA Dr. Martin Andreae, Bergisch GladbachN.N.

Es lädt ein: Ausschuss Verkehrsrecht Datum/Uhrzeit: Freitag, 09. September 2016, 13.00–20.30 Uhr,Samstag, 10. September 2016, 09.00–18.30 UhrOrt: Lindner Hotel City Plaza, siehe S. 38Kosten: Komplettbuchung (15 Std., Fr.–Sa.): € 450,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 535,50)Teilbuchung 1 (7 Std., Fr): € 210,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 249,90)Teilbuchung 2 (8 Std., Sa.): € 240,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 285,60)Teilnahmebescheinigung: 7, 8 oder 15 Std. (§ 15 FAO)Anmeldung: Seite 97, www.kav-seminare.deService und Kooperation (siehe S. 6):

Page 22: Ausgabe 02/2016 KAV MAGAZIN · AnNoText Imageanzeige A4_04.indd 1 13.04.16 17:32. Editorial | 3 NICHTS BLEIBT, WIE ES IST! So lautete das Motto unseres diesjährigen 9. Kölner Anwaltstages,

22 | Seminare

SOZIALRECHT/MEDIZINRECHT

Neue Rechtsprechung und Gesetzgebung zur gesetzlichen Kranken- und PflegeversicherungDer Vortrag soll die Teilnehmer mit der neuen Rechtsprechung und Gesetzgebung der vergangenen zwölf Monate vertraut machen, sie im Kranken- und Pflegeversicherungs-recht auf den neuesten Stand bringen sowie die Kenntnisse auf diesen Rechtsgebieten auffrischen und vertiefen.Es freut uns sehr, Herrn Claus-Peter Heiland, Vorsitzender Richter am Sozialgericht Gel-senkirchen a.D., als Referent dieses Seminars in Köln begrüßen zu dürfen. Seit 1977 ist er bereits als Richter am Sozialgericht Gelsenkirchen tätig, übernahm im Jahre 1982 eine Kammer für Angelegenheiten der Krankenversicherung, die sich seit 1995 in Kombination mit Angelegenheiten der Pflegeversicherung beschäftigt. Beim Deutschen Anwaltsinstitut im Bereich Kranken- und Pflegeversicherung ist er seit 1992 für die Aus- und Fortbildung der Fachanwälte tätig und leitet darüber hinaus bundesweite Fortbildungsveranstaltungen und Vorträge bei weiteren Trägern, Kammern und Verbänden.

MEDIATION UND SCHLICHTUNG/ARBEITSRECHT

Mediation im Kollektiv Im Arbeitsleben besteht ein besonderer Bedarf nach zügigen und gütlichen Lösungen für Konflikte. Das Arbeitsrecht bietet verschiedene institutionalisierte Verfahren. Mediation gehört spätestens seit Inkrafttreten des Mediationsgesetzes 2012 und der Verbreitung von Konfliktmanagementsystemen in Unternehmen dazu. Das Seminar vermittelt praxisorien-tiert, in welchen Situationen Mediation zweckmäßig ist, um innerbetriebliche Mehrpartei-enkonflikte zu lösen. Es zeigt Möglichkeiten und Grenzen von Mediation durch konkrete Fallbeispiele aus dem Arbeitsleben auf und geht darauf ein, wie Anwälte, die eine Medi-ation in der arbeitsrechtlichen Beratung oder im arbeitsgerichtlichen Verfahren begleiten, ihr Mandat in der Mediation ausüben können. Das Seminar liefert den im Arbeitsrecht beratenden Anwälten wie auch Mediatoren Kriterien für ihre Entscheidung ob, wann und wie sie Mediation bei innerbetrieblichen Mehrparteienkonflikten einsetzen.Die Referentin, Frau Kollegin Dr. Kirsten Marx, ist Mediatorin (DAA) und Wirtschaftsmedia-torin (CfM), Mitglied im Ausschuss Mediation und Schlichtung des KAV sowie im Netzwerk Cooperative Praxis Rheinland. Sie berät mittelständische Unternehmen im Wirtschafts- und Arbeitsrecht und zur Unternehmensnachfolge. Ein Schwerpunkt ihrer Tätigkeit ist die Prä-vention und außergerichtliche Bearbeitung von Konflikten innerhalb und zwischen Unter-nehmen. Als Referentin hat sie u. a. für die IRZ-Stiftung in Osteuropa Seminare, Workshops und Trainings zur Mediation gehalten und war von 2011–2014 Gastdozentin für Seminare in Verhandlungsführung und Mediation an der Universität Passau.Der Referent, Herr Kollege Simon Roden, ist Mediator (DAA) und berät seit vielen Jahren Unternehmen im Bereich des Arbeitsrechts sowie des Urheber- und Medienrechts. Als Me-diator liegt sein Tätigkeitsschwerpunkt in der Wirtschaftsmediation, insbesondere in Fällen von Betriebspartner- und Teamkonflikten.

KAV Seminare

Referent: Vors. Richter am Sozialgericht a.D. Claus Peter Heiland, Gelsenkirchen

Es laden ein: Ausschuss Sozialrecht, Ausschuss Medizinrecht Datum: Mittwoch, 14. September 2016Uhrzeit: 14.30–19.00 UhrOrt: Hopper Tagungszentrum, siehe S. 38 Kosten: € 120,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 142,80)Teilnahmebescheinigung: 4 Std. (§ 15 FAO)Anmeldung: Seite 97, www.kav-seminare.deService und Kooperation (siehe S. 6):

Referenten: RAin und Mediatorin Dr. Kirsten Marx, KölnRA Simon T. Roden, Köln

Es laden ein: Ausschuss Mediation und Schlichtung, Ausschuss Arbeitsrecht Datum: Dienstag, 15. September 2016Uhrzeit: 18.00–20.00 UhrOrt: Hopper Tagungszentrum, siehe S. 38 Kosten: € 60,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 71,40)Teilnahmebescheinigung: 2 Std. Anmeldung: Seite 97, www.kav-seminare.deService und Kooperation (siehe S. 6):

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FAMILIENRECHT

Herbstseminar Familienrecht (Komplettbuchung, Teilbuchung 1 und 2)

Wir freuen uns, Ihnen auch 2016 das Herbstseminar im Familienrecht ankündigen zu dür-fen. Wie gewohnt zeichnet sich die Veranstaltung durch hochkarätige Referenten und inte-ressante Themen aus. Sie haben wieder die Möglichkeit, diese Veranstaltung für 7, 8 oder 15 Vortragsstunden im Sinne des § 15 FAO zu buchen. Profitieren Sie bei einer Buchung bis vier Monate vor Veranstaltungsbeginn von unserem Frühbucherrabatt.

Folgende Themen werden behandelt:

FREITAG, 16.09.2016„Begleitregelungen in Scheidungsfolgenvereinbarungen“Notar Dr. Wolfgang Reetz, Köln

„Unterhalt – Geltendmachung und Vollstreckung bei Mandaten mit Auslandsbezug“Richter am AG Euskirchen Daniel Radke

SAMSTAG, 17.09.2016„Untiefen Ehegattenunterhalt“RA Jochem Schausten, Krefeld

„Wechselmodell – Kindschafts- und unterhaltsrechtliche Aspekte“RAin Anke-Jonna Jovy, Köln

ZIVILVERFAHRENSRECHT UND ZWANGSVOLLSTRECKUNGSRECHT

Effektive und erfolgreiche Zwangsvollstreckung heute! Der richtige Verfahrensweg? Auch nach nunmehr dreijähriger Erfahrung mit der Umsetzung des Gesetzes zur Sachauf-klärung hat sich gezeigt, dass bei vielen Anwendern nach wie vor noch Erklärungs- bzw. Fortbildungsbedarf besteht; (auch das im parlamentarischen Beratungsstadium befindliche „Reparaturgesetz” wird nicht alle Probleme beseitigen).Die Einführung des Formularzwangs für den Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzie-her zum 01.04.2016 hat die Komplexität zusätzlich noch erhöht. Das neue allumfassende „Modul-Pflicht-Formular” birgt zusätzliche organisatorische wie rechtliche Risiken in sich, so z. B., dass nicht ordnungsgemäß ausgefüllte oder „zusammengestellte” Module zu einer kostenpflichtigen Zurückweisung des Antrags beim zuständigen Gerichtsvollzieher/in führen und damit wertvolle Zeit für eine effektive Vollstreckung verloren gehen könnte.OGV Pesch wird weitestgehend Ihre allgemeinen und konkreten Fragen beantworten und Beispiele aufzeigen, welche taktischen Vorgehensweisen bei der Antragstellung für eine erfolgreiche Vollstreckung beachtet werden sollten; auch im Hinblick auf die Kostenmaxime.Gerne können Sie Ihre speziellen Fragen/Probleme vorab per E-Mail übermitteln – [email protected]. Dies gewährleistet, dass möglichst die Mehrzahl Ihrer persönlichen Probleme/Fragen „gebündelt” und daher bereits in Vorbereitung auf das Seminar die Kon-zentration auf die Schwerpunkte im Allgemeinen, aber auch auf die Fragen im Besonde-ren, gelegt werden können.Der Referent wird darüber hinaus auch einen Ausblick auf weitere angedachte Änderungen im Zwangsvollstreckungsrecht aufzeigen. Herr Pesch war Vorsitzender des Verbandes der Gerichtsvollzieher im OLG-Bezirk Köln e.V. von 1996–2011 und ist Vorsitzender des Sozial-werkes des Deutschen Gerichtsvollzieher Bundes e.V. seit 2003.

Referenten: RAin Anke-Jonna Jovy, KölnNotar Dr. Wolfgang Reetz, KölnRichter am AG Daniel Radke, EuskirchenRA Jochem Schausten, Krefeld

Es lädt ein: Ausschuss Familienrecht Datum/Uhrzeit: Freitag, 16. September 2016, 13.00–20.30 UhrSamstag, 17. September 2016, 09.00–18.30 UhrOrt: Lindner Hotel City Plaza, siehe S. 38Kosten Normalpreis: Komplettbuchung (15 Std., Fr.–Sa.): € 450,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 535,50)Teilbuchung 1 (7 Std., Fr): € 210,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 249,90)Teilbuchung 2 (8 Std., Sa.): € 240,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 285,60)Teilnahmebescheinigung: 7, 8 oder 15 Std. (§ 15 FAO)Anmeldung: Seite 97, www.kav-seminare.deService und Kooperation (siehe S. 6):

Referent: Winfried Pesch, OGV, Siegburg

Es lädt ein: Arbeitskreis Zivilverfahrensrecht und Zwangsvollstreckungsrecht Datum: Montag, 19. September 2016Uhrzeit: 17.30–19.30 UhrOrt: Landgericht, Saal 1502, siehe S. 38 Kosten: € 60,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 71,40)Teilnahmebescheinigung: 2 Std. Anmeldung: Seite 97, www.kav-seminare.deService und Kooperation (siehe S. 6):

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INSOLVENZRECHT, JUNGE ANWÄLTE, MITARBEITERSEMINAR

Steuerrecht in der InsolvenzSeit dem Jahre 2010 ist es durch die Gesetzgebung und die zum Teil schwer nachvollzieh-bare Rechtsprechung des BFH zu grundlegenden Veränderungen im Insolvenzsteuerrecht gekommen. Diese werden im Einzelnen dargestellt und Hilfestellungen für den Umgang in der täglichen Praxis gegeben. Das Seminar richtet sich daher in erster Linie an anwaltliche und nichtanwaltliche Mitarbeiter der Insolvenzverwalterbüros, die mit diesen steuerlichen Fragen befasst sind.Der Referent, Herr Kollege Dr. Jörg Gollnick, ist seit 1993 Anwalt und Sozius einer Kanzlei in Köln. Er ist überwiegend als Insolvenzverwalter und im Rahmen von Sanierungsberatungen tätig.

INTERNATIONALES RECHT/EUROPARECHT/ HANDELS- UND GESELLSCHAFTSRECHT

Update im Europarecht: Aktuelles in Zivil- und Handelssachen Das internationale Wirtschaftsrecht wird heute maßgeblich durch Gesetzgebung aus Brüs-sel mitgestaltet. Europäische Harmonisierungsmaßnahmen finden direkt (über EU-Verord-nungen) oder indirekt (über Richtlinien) Eingang ins deutsche Recht.Das Seminar verschafft einen aktuellen praxisnahen Überblick über die neuesten europa-rechtlichen Rechtssetzungsmaßnahmen und Entwicklungen in Zivil- und Handelssachen. Sie erhalten u. a. ein Update zu folgenden Themen:

• Europäisches Zivilprozessrecht: Reform der EuGVVO „Brüssel Ia VO“, Europäisches Bagatellverfahren, Europäischer Mahnbescheid

• Handelsrecht: Streitschlichtung, europäische Insolvenzverordnung• Zivilrecht: Europäisches Vertragsrecht, Europäisches Kaufrecht

Dargestellt werden nicht nur bereits in Kraft getretene europäische Verordnungen und Richtlinien, sondern auch ein „Europäischer Ausblick“ intendierter Maßnahmen.Die Referentin, Frau Kollegin Katrin Gallus, ist Mitglied im Ausschuss Internationales Recht im KAV und zum wiederholten Male für uns als Referentin tätig. Als langjährige Inhouse-Juristin beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt war sie zeitweise auch in Brüssel tätig. Sie verfügt über einen breiten Erfahrungsschatz im internationalen Wirtschaftsrecht und Europarecht.

KAV Seminare

Referent: RA Dr. Jörg Gollnick, Köln

Es laden ein: Ausschuss Insolvenzrecht, Ausschuss Junge AnwälteDatum: Mittwoch, 21. September 2016Uhrzeit: 18.00–20.00 UhrOrt: Hopper Tagungszentrum, siehe S. 38Kosten: € 60,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 71,40) Teilnahmebescheinigung: 2 Std. Anmeldung: Seite 97, www.kav-seminare.deService und Kooperation (siehe S. 6):

Referentin: RAin Katrin Gallus, LL.M., Köln

Es lädt ein: Ausschuss Internationales Recht Datum: Donnerstag, 22. September 2016Uhrzeit: 18.00–20.00 UhrOrt: Hopper Tagungszentrum, siehe S. 38 Kosten: € 60,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 71,40)Teilnahmebescheinigung: 2 Std. (§ 15 FAO)Anmeldung: Seite 97, www.kav-seminare.deService und Kooperation (siehe S. 6):

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STRAFRECHT

Aktuelles aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Straf- und StrafprozessrechtDiese Veranstaltung ist Teil einer regelmäßig stattfindenden Fortbildungsreihe, in der aktu-elle höchstrichterliche Rechtsprechung zum Straf- und Strafprozessrecht vorgestellt und kri-tisch hinterfragt wird. Gleichzeitig wird sie zum Anlass genommen, Wissen im materiellen wie im formellen Recht aufzufrischen. Oft genug fehlt im Strafverteidiger-Alltag die Zeit, sich mit Rechtsfragen und deren Relevanz für das eigene Verteidigungsverhalten intensiver auseinanderzusetzen. Zweimal jährlich finden im Frühjahr und Herbst jeweils vierstündige Veranstaltungen statt. Der nächste Termin ist für den 11.03.2017 angedacht. Grundsätzlich sollen die Themen jeder einzelnen Veranstaltung offen bleiben, um der Aktualität höchst-richterlicher Entscheidungen den Vorzug geben und auf sie flexibel reagieren zu können. Gerne können Themen für die Veranstaltungen vorgeschlagen werden, die bitte rechtzeitig an die E-Mail-Adresse [email protected] zu übermitteln sind. Herr Richter am BGH Dr. Ralf Eschelbach ist Mitglied des für den OLG-Bezirk Köln zustän-digen 2. Strafsenats des BGH. Als solcher kann er als unmittelbar Beteiligter über die Ent-wicklungen und Tendenzen der höchstrichterlichen Rechtsprechung berichten. Er genießt nicht zuletzt aufgrund seiner Veröffentlichungen in Kommentaren und Aufsätzen außeror-dentliches Renommee. Als Referent zahlreicher Fortbildungsveranstaltungen ist er bekannt und wegen seiner kritischen und hinterfragenden Sichtweisen geschätzt.

ZIVILVERFAHRENSRECHT UND ZWANGSVOLLSTRECKUNGSRECHT/ MITARBEITERSEMINAR

Der dingliche Titel als Grundlage der Immobiliar-vollstreckung – Inhalt / Erwirkung / Nutzung –In der anwaltlichen Praxis führt der dingliche Titel eher ein „Mauerblümchen-Dasein“ im Schatten des persönlichen (Leistungs-)Titels, obwohl er für die Immobiliarvollstreckung (§§ 864 ff. ZPO i. V. m. ZVG) die deutlich besseren Verwertungschancen eröffnet. Er ist gleichsam das Scharnier zwischen dem Grundpfandrecht und dessen zwangsweiser Durch-setzung. In der Veranstaltung werden die materiell- und prozessrechtlichen Grundlagen und Auswir-kungen des dinglichen Titels dargestellt:

• Materiell-rechtlicher Haftungsumfang • Unterschiede zum Leistungstitel • Wege zur Erwirkung (auch Alternativmöglichkeiten) • Prozessuale Nutzung / Vollstreckungsvarianten / Antragstellung

Die Veranstaltung richtet sich an Anwälte/Anwältinnen, die im Interesse ihrer Man-dantschaft ihre Vollstreckungsergebnisse verbessern wollen oder deren Rechtsgebiete „immobiliar-vollstreckungsnah“ sind. Diese Nähe trifft auf den Referenten, Herrn Kollegen Wolfgang Barchewitz, zu. Dieser hat sich nach langjähriger Tätigkeit im Realkreditgewerbe als Einzelanwalt auf die Gebiete des Immobilien-(Vollstreckungs-)/Erb-/und Bankrechts spezialisiert. Den Kontakt zur Praxis hält der Referent durch seine Tätigkeit als Treuhänder gemäß §§ 7 ff. PfandBG.

Referent: Richter am BGH Dr. Ralf Eschelbach

Es lädt ein: StrafrechtsausschussDatum: Samstag, 24. September 2016Uhrzeit: 10.00–14.30 UhrOrt: Hopper Tagungszentrum, siehe S. 38Kosten: € 120,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 142,80) Teilnahmebescheinigung: 4 Std. (§ 15 FAO) Anmeldung: Seite 97, www.kav-seminare.deService und Kooperation (siehe S. 6):

Referent: RA Wolfgang Barchewitz, Köln

Es lädt ein: Arbeitskreis Zivilverfahrensrecht und ZwangsvollstreckungsrechtDatum: Montag, 26. September 2016Uhrzeit: 17.30–19.30 UhrOrt: Landgericht, Saal 1502, siehe S. 38Kosten: € 60,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 71,40) Teilnahmebescheinigung: 2 Std. Anmeldung: Seite 97, www.kav-seminare.deService und Kooperation (siehe S. 6):

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MIET- UND WEG-RECHT

Schon wieder etwas Neues! – Aktuelle Rechtsprechung im WohnraummietrechtDas 2. Mietrecht-Novellierungsgesetz wird im Herbst 2016 in Kraft treten. Es hat Auswir-kungen auf die Mieterhöhung, Betriebskosten, Kündigung wegen Zahlungsverzuges und Flächenabweichungen. Neben diesen Neuheiten sollen die Auswirkungen der BGH-Recht-sprechung zu Schönheitsreparaturen und Gewährleistung (Baulärm) dargestellt werden, die für die Praxis neue Vorgehensweisen erfordern. Wann ist die Wohnung unrenoviert und wann ist Baulärm von einer Großbaustelle ortsüblich und dem Mieter zumutbar? Dazu wird ein Überblick über den Stand der aktuellen Entwicklung anhand der untergerichtlichen Rechtsprechung vermittelt.Der Referent, Herr Kollege Dr. Lützenkirchen ist seit fast 30 Jahren im Mietrecht tätig und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Er ist Mitglied des Vorprüfungsaus-schusses der Rechtsanwaltskammer Köln für den Fachanwalt für Miet- und Wohnungsei-gentumsrecht, der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwalt-verein, des Deutschen Mietgerichtstages und des Fachausschusses Immobilien der IHK Köln. Herr Kollege Dr. Lützenkirchen ist gefragter Referent, unter anderem für das Deutsche Anwaltsinstitut und Lehrbeauftragter an der TH Köln. Er hat zudem durch zahlreiche Pub-likationen auf sich aufmerksam gemacht. Bücher wie „Vertragsstörungen im Mietrecht“ (2007), „Anwaltshandbuch Mietrecht“ (5. Auflage 2015) und „Betriebskostenpraxis“ (2002) gehören zu den Standardwerken. Sein Kommentar zum Mietrecht ist im Jahre 2015 in der 2. Auflage erschienen. Daneben publiziert er des Öfteren in den Fachzeitschriften NZM, WuM, ZMR, BGHReport, NJW und MietRB.

STEUERRECHT

Die Erbschaftssteuerreform – Überblick und erste Gestaltungsüberlegungen für die Unternehmens-nachfolgeMit Urteil vom 17.12.2014 hat das BVerfG die derzeit geltenden erbschaft- und schenkungs-steuerlichen Begünstigungen für Unternehmensvermögen für verfassungswidrig erklärt und dem Gesetzgeber eine Frist für eine verfassungskonforme Neuregelung bis zum 30.06.2016 gesetzt. Die bereits vorliegenden Gesetzesentwürfe lassen erwarten, dass die Gesetzesreform gravierende Auswirkungen auf die Unternehmensnachfolge sowohl in kleineren als auch in größeren Familienunternehmen haben wird. Der Vortrag soll einen Überblick über die Neuregelungen geben und erste Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen der Unternehmensnachfolgeplanung aufzeigen. Die Veranstaltung richtet sich in erster Linie an Kollegen, die im Erb- und Steuerrecht bzw. Gesellschafts- und Steuerrecht tätig sind und Unternehmensnachfolgen begleiten. Angesprochen sind aber auch Kollegen, die in den vorgenannten Rechtsgebieten noch nicht über fundierte Kenntnisse verfügen, sich aber einen Überblick über die Neuregelungen verschaffen möchten. Der Referent, Herr Kollege Dr. Jochen Kotzenberg, LL.M., ist als Rechtsanwalt und Steuerbe-rater in einer auf steuerzentrierte Rechtsberatung spezialisierten Kanzlei in Bonn tätig. Er

KAV Seminare

Referent: RA Dr. Klaus Lützenkirchen, Köln

Es lädt ein: Ausschuss Miet- und WEG-RechtDatum: Dienstag, 04. Oktober 2016Uhrzeit: 18.00–20.00 UhrOrt: Hopper Tagungszentrum, siehe S. 38Kosten: € 60,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 71,40) Teilnahmebescheinigung: 2 Std. (§ 15 FAO) Anmeldung: Seite 97, www.kav-seminare.deService und Kooperation (siehe S. 6):

Referent: RA Dr. Jochen Kotzenberg, LL.M., Bonn

Es lädt ein: Ausschuss SteuerrechtDatum: Mittwoch, 05. Oktober 2016Uhrzeit: 18.00–20.00 UhrOrt: Hopper Tagungszentrum, siehe S. 38Kosten: € 60,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 71,40)Teilnahmebescheinigung: 2 Std. (§ 15 FAO) Anmeldung: Seite 97, www.kav-seminare.deService und Kooperation (siehe S. 6):

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berät Familienunternehmen und Unternehmerfamilien in gesellschafts- und steuerrechtli-chen Fragen, insbesondere zur Unternehmensnachfolgegestaltung.

SOZIALRECHT

Highlights der Rechtsprechung des BSG und des LSGDas Seminar – welches bereits mehrfach mit großem Erfolg durchgeführt wurde – wird sich wiederum mit der Aufarbeitung der Rechtsprechung – über alle Fachgebiete einschließlich des Verfahrensrechts – befassen. Frau Vorsitzende Richterin Astrid Lente-Poertgen ist als langjährige ehemalige Pressesprecherin des Landessozialgerichts mit der Judikatur des ver-gangenen Jahres naturgemäß intensiv befasst gewesen und daher bestens in der Lage, alle interessierten Kolleginnen und Kollegen auf den aktuellen Stand zu bringen.Die Referentin, Frau Vorsitzende Richterin am LSG NRW Astrid Lente-Poertgen, ist seit April 1992 als Richterin am Sozialgericht und seit August 1998 beim Landessozialgericht tätig. Im Juni 2011 wurde sie dann zur Vorsitzenden Richterin am LSG ernannt. Von 1998 bis 2001 war sie mit Streitigkeiten der allgemeinen Rentenversicherung befasst. Anschließend war sie bis Ende 2004 Richterin am 1. Senat mit dem Schwerpunkt Arbeitsförderungsrecht; anschließend gehörte sie dem 16. Senat an (Schwerpunkte Kranken-, Künstlersozialversicherung, Betriebs-prüfungsverfahren, Arbeitsförderungsrecht). Seit dem 01.07.2011 ist sie Vorsitzende des 2. Senates, der sich mit Angelegenheiten der Grundsicherung für Arbeitssuchende und des Schwerbehindertenrechts befasst. Neben der Dozententätigkeit an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung hält sie regelmäßig bundesweit Vorträge und Seminare, insbesondere zu Themenbereichen der Grundsicherung für Arbeitssuchende, Sozialhilfe, des Arbeitsförde-rungs- und Krankenversicherungsrechts sowie des allgemeinen Verwaltungsverfahrens- und des Prozessrechts.

INSOLVENZRECHT, JUNGE ANWÄLTE, MITARBEITERSEMINAR

Wie gehe ich an ein insolvenzrechtliches Mandat ran?Basisseminar für Mitarbeiter und junge Kollegen. Ziel des Seminars ist es, den Ablauf des Insolvenzverfahrens vermittelt zu bekommen in enger Verbindung mit der Beratung des Mandanten und der notwendigen Tätigkeiten für die Antragstellung.

Behandelt werden: Ablauf des Insolvenzverfahrens; Zusammenstellung der Unterlagen; Aufarbeitung der Schuldner- und Gläubigerunterlagen; Ermittlung der Schulden; Ermittlung des Vermögens; Vervollständigung des Insolvenzantrages, insbesondere Erstellung der Gläubigerliste sowie vereinfachtes und qualifiziertes Gläubigerverzeichnis.

Das Seminar bietet im zweiten Teil ein Forum für den Austausch in der Praxis auftretender Fragen. Die Teilnehmer sind eingeladen, ihre Probleme und Erfahrungen untereinander und mit der Dozentin zu besprechen.

Die Referentin, Frau Kollegin Alexia Joannidis, ist seit über zehn Jahren in der Insolvenzbe-ratung tätig und Mitglied im Ausschuss Insolvenzrecht des Kölner Anwaltvereins.

Referentin: Vorsitzende Richterin am LSG NRW Astrid Lente-Poertgen

Es lädt ein: Ausschuss SozialrechtDatum: Donnerstag, 06. Oktober 2016Uhrzeit: 16.00 –20.15 UhrOrt: Köln Marriott Hotel, siehe S.38Kosten: € 120,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 142,80) Teilnahmebescheinigung: 4 Std. (§ 15 FAO) Anmeldung: Seite 97, www.kav-seminare.deService und Kooperation (siehe S. 6):

Referentin: RAin Alexia Joannidis, Köln

Es laden ein: Ausschuss Insolvenzrecht, Ausschuss Junge AnwälteDatum: Montag, 24. Oktober 2016Uhrzeit: 17.00–19.00 UhrOrt: Landgericht Köln, Saal 1502, siehe Seite 38Kosten: € 60,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 71,40) Teilnahmebescheinigung: 2 Std. Anmeldung: Seite 97, www.kav-seminare.deService und Kooperation (siehe S. 6):

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STEUERRECHT, JUNGE ANWÄLTE, KANZLEIMANAGEMENT

Steuern für die RechtsanwaltstätigkeitDer Vortrag richtet sich an Rechtsanwälte und die Besteuerung ihrer selbstständigen Tätig-keit. Viele – vermeintliche – Kleinigkeiten sind steuerlich zu beachten, z.B.: Wann rechne ich ohne Umsatzsteuerausweis ab? Wer ist der richtige Rechnungsadressat? Enthält die Rechnung alle erforderlichen Bestandteile, um den Vorsteuerabzug zu erhalten? Welche Folgen hat die um einen Tag verspätet abgegebene Umsatzsteuervoranmeldung? Wie sieht eine ordnungsgemäße Kassenführung aus? Der Vortrag gibt Antworten auf solche Fragen und stellt die Besteuerung des Rechtsanwalts dar. Besonderes Augenmerk wird auf die Rechnungslegung gelegt.Die Referentin, Frau Kollegin Roswitha Prowatke, LL.M., studierte Rechtswissenschaft an der Universität Rostock. Sie ist seit 2004 zur Anwaltschaft zugelassen. Im Jahr 2007 hat sie zusätzlich das Steuerberaterexamen abgelegt und sich mit der Fachanwältin für Steuer-recht weiter spezialisiert. Kollegin Prowatke war langjährig in einer Kanzlei aus Rechts-anwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern tätig und ist nun Partnerin einer auf Steuerrecht und Unternehmensrecht spezialisierten Kanzlei in Köln.

GESELLSCHAFTSRECHT

2. Kölner Gesellschaftsrechtstag 2016Wir freuen uns, Ihnen auch 2016 den 2. Kölner Gesellschaftsrechtstag ankündigen zu dürfen. Die Veranstaltung zeichnet sich durch hochkarätige Referenten und interessante Themen aus. Wir dürfen Ihnen bereits folgende Referenten ankündigen:

Prof. Dr. Barbara Grunewald, Universität zu KölnProf. Dr. Heribert Hirte, Mitglied des BundestagesRA Dr. Rolf Schwedhelm, Köln

Detaillierte Informationen zu den Inhalten der Vorträge sowie weiteren Referenten werden in Kürze bekannt gegeben. Eine Anmeldung ist ab sofort möglich.

KAV Seminare

Referentin: RAin Roswitha Prowatke, LL.M., Köln

Es laden ein: Ausschuss Steuerrecht, Ausschuss Junge Anwälte, Ausschuss KanzleimanagementDatum: Mittwoch, 26. Oktober 2016Uhrzeit: 18.00–20.00 UhrOrt: Hopper Tagungszentrum, siehe S. 38Kosten: € 60,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 71,40) Teilnahmebescheinigung: 2 Std. Anmeldung: Seite 97, www.kav-seminare.deService und Kooperation (siehe S. 6):

Es lädt ein: Arbeitskreis Gesellschaftsrecht Datum: Freitag, 28. Oktober 2016Uhrzeit: 09.00–16.00 UhrOrt: Hyatt Regency Cologne, siehe S. 38Kosten: € 270,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 321,30)Teilnahmebescheinigung: 6 Std. (§ 15 FAO)Anmeldung: Seite 97, www.kav-seminare.deService und Kooperation (siehe S. 6):

Page 29: Ausgabe 02/2016 KAV MAGAZIN · AnNoText Imageanzeige A4_04.indd 1 13.04.16 17:32. Editorial | 3 NICHTS BLEIBT, WIE ES IST! So lautete das Motto unseres diesjährigen 9. Kölner Anwaltstages,

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Referenten: Direktor des AG Bergheim Thomas UlmerRichter am AG Bergheim Hans Kemmerling

Es laden ein: KAV, Ausschuss FamilienrechtDatum: Freitag, 28. Oktober 2016 & Freitag, 04. November 2016Uhrzeit: jeweils 14.00–18.00 UhrOrt: Azimut Hotel, siehe S. 38Kosten: € 260,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 309,40) Teilnahmebescheinigung: wird erteiltAnmeldung: Seite 97, www.kav-seminare.deService und Kooperation (siehe S. 6):

FAMILIENRECHT, KANZLEIMANAGEMENT

Gutdeutsch – Familienrechtliche Berechnungen anhand des Programmes „WinFam“ – Einführungs-veranstaltungFamilienrechtliche Berechnungen, insbesondere im Bereich des Unterhalts, des Versor-gungsausgleichs und des Güterrechts, werden immer häufiger computergestützt vorge-nommen. Die Vorteile des PC-Einsatzes liegen dabei in der strukturierten Fallbearbeitung der Fehlerreduktion, aber auch in einem nicht unerheblichen Zeitgewinn, insbesondere bei der Bearbeitung komplexer Sachverhalte mit steuer- und sozialversicherungsrechtlichem Einschlag.Eine der vielfach verwendeten IT-Anwendungen ist das vom Beck-Verlag vertriebene Pro-gramm „WinFam“ (Hrsg. VRiOLG a.D. W. Gutdeutsch), das auch seitens der Familiengerichte ausschließlich verwendet wird.Die Veranstaltung richtet sich an Kolleginnen und Kollegen, die dieses Programm bereits erworben haben. Vorkenntnisse in der Nutzung dieses Programms sind nicht erforderlich. Behandelt werden Themen und Berechnungen aus dem Unterhaltsrecht, dem Versor-gungsausgleich und dem Güterrecht. Der Schwerpunkt liegt im Bereich des Unterhaltsrechts. Ziel ist es, die korrekte Anwendung dieses Programms unter Berücksichtigung der steuerlichen und sozialversicherungsrechtli-chen Grundlagen der Einkommensermittlung zu erlernen. Dabei wird auch die Umsetzung des Tatsachenvortrages in das Programm auf der Grundlage realer Gehaltsabrechnungen dargestellt. Besondere Fragestellungen wie z. B. zum Thema „Dienstwagen“ oder „Real-splitting“ können erörtert und anhand von praktischen Fallbeispielen berechnet werden. Der den Fragestellungen des Programms zugrunde liegende materiell rechtliche Hinter-grund wird unter Berücksichtigung aktueller Rechtsentwicklungen erörtert.

Die Teilnahme an der Veranstaltung erfordert es, dass jeder Teilnehmer einen Laptop inkl. Netzteil mitbringt, auf dem das Programm „WinFam“ installiert ist. Soweit die Onlineversion des Programms „IFam“ genutzt wird, kann über das vorhandene WLan-Netz des Hotels ein Zugang ins Internet geschaffen und hierüber die Verbin-dung zum Server des Beck-Verlages hergestellt werden.

Bei Verhinderung wird um rechtzeitige – auch kurzfristige – Mitteilung gebeten, damit andere Interessenten nachrücken können. Die Anmeldung gilt für beide Termine, da diese unmittelbar zusammenhängen und nur mit zwei Terminen ein entsprechender Schulungs-erfolg gewährleistet werden kann.

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KAV Seminare

Es lädt ein: Ausschuss Bau- und Architektenrecht Datum/Uhrzeit: Freitag, 28. Oktober 2016, 13.00–20.30 UhrSamstag, 29. Oktober 2016, 09.00–18.30 UhrOrt: Lindner Hotel City Plaza, siehe S. 38 Kosten Frühbucher (bis zum 28.06.2016): Komplettbuchung (15 Std., Fr.–Sa.): € 427,50 zzgl. 19% MwSt. (€ 508,73)Teilbuchung 1 (7 Std., Fr.): € 199,50 zzgl. 19% MwSt. (€ 237,41)Teilbuchung 2 (8 Std., Sa.): € 228,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 271,32)Kosten Normalpreis: Komplettbuchung (15 Std., Fr.–Sa.): € 450,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 535,50)Teilbuchung 1 (7 Std., Fr.): € 210,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 249,90)Teilbuchung 2 (8 Std., Sa.): € 240,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 285,60)Teilnahmebescheinigung: 7, 8 oder 15 Std. (§ 15 FAO)Anmeldung: Seite 97, www.kav-seminare.deService und Kooperation (siehe S. 6):

Referentin: Dr. Ina Pick, Sprachwissenschaftlerin, Köln

Es lädt ein: Ausschuss Mediation und Schlichtung Datum: Mittwoch, 02. November 2016Uhrzeit: 16.00–20.15 UhrOrt: Hopper Tagungszentrum, siehe S. 38 Kosten: € 120,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 142,80)Teilnahmebescheinigung: 4 Std. Anmeldung: Seite 97, www.kav-seminare.deService und Kooperation (siehe S. 6):

BAU– UND ARCHITEKTENRECHT

Jahresendveranstaltung im Bau- und Architektenrecht (Komplettbuchung, Teilbuchung 1 und 2)

Wir freuen uns, Ihnen auch 2016 die Jahresendveranstaltung im Bau- und Architektenrecht ankündigen zu dürfen. Wie gewohnt zeichnet sich die Veranstaltung durch hochkaräti-ge Referenten und interessante Themen aus. Sie haben wieder die Möglichkeit, diese Veranstaltung für 7, 8 oder 15 Vortragsstunden im Sinne des § 15 FAO zu buchen. Detail-lierte Informationen zu den Inhalten der Vorträge sowie den Referenten werden in Kürze veröffentlicht. Eine Anmeldung ist ab sofort möglich. Profitieren Sie bei einer Buchung bis vier Monate vor Veranstaltungsbeginn von unserem Frühbucherrabatt.

MEDIATION UND SCHLICHTUNG

Mit gelungenen Mandantengesprächen zum Erfolg Das kommunikative Können ist für den beruflichen Erfolg eines Anwalts unerlässlich. Nur wer Vertrauen schaffen kann, wer wirklich die Wünsche und Ziele der Mandanten erkennt und genau diese umsetzt, wer transparent Kostenforderungen stellen kann – mit einem Wort, wer Mandanten wirklich zufriedenstellen kann, nur der wird langfristig und nach-haltig im Beruf erfolgreich sein. In Zeiten steigenden Wettbewerbs- und Kostendrucks ist genau die Kommunikation die entscheidende Stellschraube.Gelungene Gespräche sind keine Glückssache, denn sie folgen Regelmäßigkeiten. Das bedeutet: kommunikative Anforderungen, Gesprächsverläufe und herausfordernde Situ-ationen wiederholen sich. Hier setzt das Seminar an und gibt auf der Grundlage neuester Forschungsergebnisse einen Überblick über die zentralen kommunikativen Anforderungen im Mandantengespräch. Dabei werden die typischen Fallstricke in verschiedenen Ge-sprächsphasen beleuchtet und Lösungsmöglichkeiten zu deren Vermeidung erarbeitet.Das Seminar beruht auf Aufnahmen echter Mandantengespräche und Befragungen der Be-teiligten. So können die Herangehensweisen verschiedener Anwälte und Anwältinnen an das Mandantengespräch praxisnah verglichen und diskutiert werden. Teilnehmende wer-den eingeladen, eigene Fälle zu schildern und Fragen zu ihren Gesprächen zu diskutieren.Die Referentin, Frau Dr. Ina Pick, hat zum anwaltlichen Mandantengespräch promoviert, indem sie 86 Gesprächsaufnahmen echter Mandantengespräche umfassend analysiert hat. Sie hat das bislang größte deutschsprachige Korpus (=Gesprächsaufnahmen und Tran-skripte) anwaltlicher Mandantengespräche erstellt. Die Arbeit wurde mit dem „Förderpreis

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31Seminare |

Referenten: Präsident des OLG Saarbrücken Prof. Dr. Roland RixeckerVors. Richter am OLG Köln Edmund SchmittRA Arno Schubach, Frankfurt am MainProf. Dr. Peter Schimikowski, TH KölnRA Björn Fiedler, KölnRA Stefan Schmitz-Gagnon, KölnRA Dr. Winfried Schnepp, Köln

Es lädt ein: Ausschuss Versicherungsrecht Datum/Uhrzeit: Freitag, 04. November 2016, 13.00–20.30 UhrSamstag, 05. November 2016, 09.00–18.30 UhrOrt: Pullman Hotel Cologne, siehe S. 38Kosten Frühbucher (bis zum 04.07.2016): Komplettbuchung (15 Std., Fr.–Sa.): € 427,50 zzgl. 19% MwSt. (€ 508,73)Teilbuchung 1 (7 Std., Fr.): € 199,50 zzgl. 19% MwSt. (€ 237,41)Teilbuchung 2 (8 Std., Sa.): € 228,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 271,32)Kosten Normalpreis: Komplettbuchung (15 Std., Fr.–Sa.): € 450,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 535,50)Teilbuchung 1 (7 Std., Fr.): € 210,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 249,90)Teilbuchung 2 (8 Std., Sa.): € 240,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 285,60)Teilnahmebescheinigung: 7, 8 oder 15 Std. (§ 15 FAO)Anmeldung: Seite 97, www.kav-seminare.deService und Kooperation (siehe S. 20):

Sprache und Recht 2014“ der Universität Regensburg, dem „Dissertationspreis 2014“ der TU Dortmund und dem „Peter-Lang-Nachwuchspreis Geisteswissenschaften“ ausgezeichnet. Sie publiziert regelmäßig für Wissenschaft und Praxis zu diesem Thema.

VERSICHERUNGSRECHT

7. Kölner Versicherungsrechtstag (Komplettbuchung, Teilbuchung 1 und 2)

Wir freuen uns, Ihnen auch 2016 den 7. Kölner Versicherungsrechtstag ankündigen zu dür-fen. Wie gewohnt zeichnet sich die Veranstaltung durch hochkarätige Referenten und inte-ressante Themen aus. Sie haben wieder die Möglichkeit, diese Veranstaltung für 7, 8 oder 15 Vortragsstunden im Sinne des § 15 FAO zu buchen. Profitieren Sie bei einer Buchung bis vier Monate vor Veranstaltungsbeginn von unserem Frühbucherrabatt.Folgende Themen werden behandelt:

FREITAG, 04.11.2016„Schadenversicherung – aktuelle Themen“Prof. Dr. Peter Schimikowski, TH Köln

„Neue Rechtsprechung zum Allgemeinen Versicherungsvertragsrecht“Präsident des OLG Saarbrücken Prof. Dr. Roland Rixecker

„Aktuelle Entwicklungen der Bauleistungsversicherung“RA Stefan Schmitz-Gagnon, Köln

SAMSTAG, 05.11.2016„Aktuelles aus dem Sachversicherungsrecht unter Berücksichtigung der Senatsrecht-sprechung des OLG Köln“Vors. Richter am OLG Köln Edmund Schmitt

„Entwicklungen und Überraschungen in der aktuellen Rechtsprechung zur privaten Unfallversicherung“RA Arno Schubach, Frankfurt am Main

„Aktuelle Themen aus den D&O Versicherungen“RA Björn Fiedler, Köln

„Aktuelle Rechtsfragen zur Lebensversicherung“RA Dr. Winfried Schnepp, Köln

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32 | Seminare

KAV Seminare

Referentin: RAin Dorothea Basler, Köln

Es laden ein: Ausschuss Insolvenzrecht, Ausschuss Junge AnwälteDatum: Dienstag, 15. November 2016Uhrzeit: 17.00–19.00 UhrOrt: Landgericht Köln, Saal 1502, siehe S. 38Kosten: € 60,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 71,40) Teilnahmebescheinigung: 2 Std. Anmeldung: Seite 97, www.kav-seminare.deService und Kooperation (siehe S. 6):

Referentin: RAin Dr. Iris-Maria Killinger, Hamburg

Es laden ein: StrafrechtsausschussDatum: Donnerstag, 17. November 2016Uhrzeit: 18.00–20.00 UhrOrt: Hopper Tagungszentrum, siehe S. 38Kosten: € 60,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 71,40) Teilnahmebescheinigung: 2 Std. (§ 15 FAO)Anmeldung: Seite 97, www.kav-seminare.deService und Kooperation (siehe S. 6):

INSOLVENZRECHT, JUNGE ANWÄLTE, MITARBEITERSEMINAR

Effektive Ermittlung von Anfechtungsansprüchen im Rahmen der InsolvenzabwicklungDie Ermittlung von Anfechtungsansprüchen ist ureigene Aufgabe des Insolvenzverwalters und wirksames Instrument zur Massemehrung.Das Seminar, welches eine kurze Darstellung der wichtigsten Anfechtungsnormen beinhal-tet und hierbei gängige Möglichkeiten der Ermittlung potenzieller Anfechtungsansprüche anhand von Fallbeispielen aufzeigt, richtet sich in erster Linie an nichtanwaltliche Mitarbei-ter von Insolvenzverwaltern.Die Referentin, Frau Kollegin Dorothea Basler, ist seit 2007 schwerpunktmäßig im Insolvenz-recht tätig und wird regelmäßig auf Seiten der Insolvenzverwaltung mit der Ermittlung und Durchsetzung von Anfechtungsansprüchen mandatiert.

STRAFRECHT

Haftentschädigung nach Art. 5 Abs. 5 EMRK Unbegrenzter materieller und immaterieller Schadenersatz für rechtswidrige Untersu-chungshaft – das ist keine Strafverteidigerutopie, sondern geltendes Recht in Deutschland. Allerdings machen Verteidiger hiervon bislang selten Gebrauch.Im Vortrag werden die Rechtsgrundlagen des Haftentschädigungsrechts (Strafrechtsent-schädigungsgesetz, Art. 5 Abs. 5 EMRK, § 839 BGB) und ihr Verhältnis zum prozessualen Kostenerstattungsanspruch (§§ 464 ff. StPO) vorgestellt. Der Schwerpunkt liegt auf der Frage, wann Untersuchungshaft rechtswidrig ist, wie die Rechtswidrigkeit von Untersu-chungshaft festgestellt werden kann und wie und wann Ansprüche nach Art. 5 Abs. 5 EMRK effektiv durchsetzbar sind. Das Potenzial von Art. 5 Abs. 5 EMRK soll anhand von Fallbeispielen erarbeitet werden. Außerdem wird die Referentin anhand von Fallbeispielen die Grundlagen und Argumentationsmöglichkeiten für die Durchsetzung von Haftentschä-digungsansprüchen vorstellen. Hierzu gehören auch Aspekte wie Verjährung und Anwalts-haftung. Die Rechtsprechung zu Art. 5 Abs. 5 EMRK ist im Fluss. Anregungen und Vorab-Hinweise auf aktuelle, auch unveröffentlichte Entscheidungen, sind herzlich willkommen. Die Referentin, Frau Kollegin Dr. Iris-Maria Killinger, ist als Fachanwältin für Strafrecht in einer Sozietät in Hamburg tätig. Gerne können die Teilnehmer Frau Kollegin Dr. Killinger im Vorwege auch Fallbeispiele zukommen lassen, die dann ggf. im Rahmen der Veranstal-tung konkret erörtert werden. Kontakt: Dr. Iris-Maria Killinger, [email protected], Tel: 040/35719400

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33Seminare |

GEWERBLICHER RECHTSSCHUTZ

Herbstseminar Gewerblicher Rechtsschutz (Komplettbuchung, Teilbuchung 1 und 2)

Das diesjährige Herbstseminar Gewerblicher Rechtsschutz findet am 18.–19. November 2016 im Hyatt Regency Hotel statt. Es behandelt aktuelle Probleme im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes und richtet sich an Fachanwältinnen und Fachanwälte, aber natürlich auch an alle am Grünen Bereich interessierten Kolleginnen oder Kollegen. Dieses Jahr bekommen die Teilnehmer wieder die Möglichkeit, 7, 8 oder 15 Vortragsstunden im Sinne des § 15 FAO im Zuge dieser Veranstaltung zu besuchen. Bitte beachten Sie hierzu auch die jeweiligen Teilbuchbarkeiten. Eine Anmeldung ist ab sofort möglich. Profitieren Sie bei einer Buchung bis vier Monate vor Veranstaltungsbeginn von unserem Frühbucherrabatt. Detaillierte In-formationen zu den finalen Referenten und Vortragsthemen folgen in den nächsten Wochen. Wir dürfen Ihnen jedoch bereits folgende Themen mit Arbeitstiteln ankündigen:

„Antragsfassung im Presserecht“RA Dr. Johannes Gräbig, Köln

„Äußerungsrecht“Jun.-Prof. Dr. Louisa Specht, Universität zu Köln

„Urheberrecht“RA Dr. Markus T. Bagh, Köln

„Datenschutzgrundverordnung“RA Dr. Lutz Keppeler, Köln

N.N.

ARBEITSRECHT

Jahresendveranstaltung im Arbeitsrecht (Komplettbuchung, Teilbuchung 1 und 2)

Wir freuen uns, Ihnen auch 2016 die Jahresendveranstaltung Arbeitsrecht ankündigen zu dürfen. Wie gewohnt zeichnet sich die Veranstaltung durch hochkarätige Referenten und interessante Themen aus. Sie haben wieder die Möglichkeit, diese Veranstaltung für 7, 8 oder 15 Vortragsstunden im Sinne des § 15 FAO zu buchen. Eine Anmeldung ist ab sofort möglich. Profitieren Sie bei einer Buchung bis vier Monate vor Veranstaltungsbeginn von unserem Frühbucherrabatt. Detaillierte Informationen zu den finalen Referenten und Vortragsthemen folgen in den nächsten Wochen. Wir dürfen Ihnen jedoch bereits folgende Themen ankündi-gen:

„Highlights aus dem Betriebsverfassungsrecht“ Richterin am ArbG Köln Dr. Brigitta Liebscher

„Neue Rechtsprechung des BAG“Dr. Hans Friedrich Eisemann, Präsident des LAG Brandenburg a.D.

„Das Befristungsrecht nach dem TzBfG – systematischer Überblick und aktuelle Recht-sprechung“Vors. Richter am LAG Köln Dr. Ludger Backhaus

Referentin: Jun.-Prof. Dr. Louisa Specht, Universität zu KölnRA Dr. Johannes Gräbig, KölnRA Dr. Markus T. Bagh, KölnRA Dr. Lutz Keppeler, KölnN.N.

Es lädt ein: Ausschuss Gewerblicher Rechtsschutz Datum/Uhrzeit: Freitag, 18. November 2016, 13.00–20.30 UhrSamstag, 19. November 2016, 09.00–18.30 UhrOrt: Hyatt Regency Köln, siehe S. 38Kosten Frühbucher (bis zum 18.07.2016): Komplettbuchung (15 Std., Fr.–Sa.): € 427,50 zzgl. 19% MwSt. (€ 508,73)Teilbuchung 1 (7 Std., Fr.): € 199,50 zzgl. 19% MwSt. (€ 237,41)Teilbuchung 2 (8 Std., Sa.): € 228,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 271,32)Kosten Normalpreis: Komplettbuchung (15 Std., Fr.–Sa.): € 450,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 535,50)Teilbuchung 1 (7 Std., Fr.): € 210,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 249,90)Teilbuchung 2 (8 Std., Sa.): € 240,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 285,60)Teilnahmebescheinigung: 7, 8 oder 15 Std. (§ 15 FAO)Anmeldung: Seite 97, www.kav-seminare.deService und Kooperation (siehe S. 6):

Es lädt ein: Ausschuss Arbeitsrecht Datum/Uhrzeit: Freitag, 18. November 2016, 13.00–20.30 UhrSamstag, 19. November 2016, 09.00–18.30 UhrOrt: Lindner Hotel City Plaza, siehe S. 38Kosten Frühbucher (bis zum 18.07.2016): Komplettbuchung (15 Std., Fr.–Sa.): € 427,50 zzgl. 19% MwSt. (€ 508,73)Teilbuchung 1 (7 Std., Fr.): € 199,50 zzgl. 19% MwSt. (€ 237,41)Teilbuchung 2 (8 Std., Sa.): € 228,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 271,32)Kosten Normalpreis: Komplettbuchung (15 Std., Fr.–Sa.): € 450,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 535,50)Teilbuchung 1 (7 Std., Fr.): € 210,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 249,90)Teilbuchung 2 (8 Std., Sa.): € 240,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 285,60)Teilnahmebescheinigung: 7, 8 oder 15 Std. (§ 15 FAO)Anmeldung: Seite 97, www.kav-seminare.deService und Kooperation (siehe S. 6):

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34 | Seminare

KAV Seminare

Referent: RA Dr. Panagiotis Dodos, Köln

Es lädt ein: Ausschuss SteuerrechtDatum: Dienstag, 22. November 2016Uhrzeit: 16.00–20.15 UhrOrt: Hopper Tagungszentrum, siehe S. 38Kosten: € 120,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 142,80) Teilnahmebescheinigung: 4 Std. (§ 15 FAO)Anmeldung: Seite 97, www.kav-seminare.deService und Kooperation (siehe S. 6):

Referentinnen: RAin Daria Madejska, LL.M., KölnRAin Marjam Pournessaee, Köln

Es lädt ein: Ausschuss VerwaltungsrechtDatum: Donnerstag, 24. November 2016Uhrzeit: 18.00–20.00 UhrOrt: Hopper Tagungszentrum, siehe S. 38Kosten: € 69,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 71,40) Teilnahmebescheinigung: 2 Std. (§ 15 FAO)Anmeldung: Seite 97, www.kav-seminare.deService und Kooperation (siehe S. 6):

STEUERRECHT

Umsatzsteuerrechtliche Herausforderungen im grenzüberschreitenden Liefer- und LeistungsverkehrGrenzüberschreitende Lieferungen und sonstige Leistungen stehen vermehrt im Fokus steuerlicher Betriebsprüfungen. Damit steigen auch die Anforderungen an die Beratung. Um auf diesem Feld gerüstet zu sein, sind umsatzsteuerliches Grundwissen und Kennt-nisse über die aktuelle Rechtsprechung unabdingbar. Auch wer nur am Rande mit diesen Themen befasst ist, erhält durch dieses Seminar das notwendige Grundlagenwissen, um grenzüberschreitende Sachverhalte in der Vertragsgestaltung sicher erfassen zu können. Im Rahmen dieses Seminars behandeln wir u. a. den Problemfall „innergemeinschaftliche Lieferung“, die neusten Entwicklungen zum Dauerbrenner „Reihengeschäfte“, Ausfuhren, Buch- und Belegnachweise, Rechnungsstellung, Reverse-Charge-Verfahren sowie aktuelle Problemfelder der Leistungsortsbestimmung. Ferner widmen wir uns der, insbesondere für die anwaltliche Vertretung im Finanzgerichtsprozess, aktuellen Thematik des Vertrauens-/Gutglaubensschutzes bei innergemeinschaftlichen Lieferungen sowie Fragen der Beweis-lastverteilung.Der Referent, Herr Kollege Dr. Panagiotis Dodos, ist Rechtsanwalt und Partner einer Groß-kanzlei für Rechts- und Steuerberatung in Köln und leitet dort die Abteilung Umsatzsteuer. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten gehören u. a. die umsatzsteuerrechtliche Beratung zu Fragen des internationalen Liefer- und Leistungsverkehrs.

VERWALTUNGSRECHT

Kindergartenrecht und ErsatzansprücheIn diesem Vortrag wird über den Inhalt und die Grundlagen des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz referiert. Insbesondere folgende Themen werden behandelt: Wunschkin-dergartenplatz, notwendige Anzahl von Erziehern, Betreuungszeiten und Vergabekriterien. Zudem wird anhand von Praxisbeispielen dargelegt, wie sich der Anspruch am besten durchsetzen lässt und welche außergerichtlichen Mittel zur Verfügung stehen. Ebenfalls werden Erstattungs- und Schadensersatzansprüche bei nicht gewährtem Betreuungsplatz anhand aktueller Rechtsprechung behandelt. Die Referentin, Frau Kollegin Daria Madejska, LL.M., ist seit März 2014 in einer Kanzlei, die hauptsächlich Mandate im Hochschul- und Bildungsrecht bearbeitet, tätig. Vor ihrer Tätig-keit als Rechtsanwältin beriet sie das Bundesministerium für Bildung und Forschung. Frau Rechtsanwältin Madejska ist im Hochschulkapazitäten- und Bildungsrecht tätig und hat mehrere Mandanten gerichtlich und außergerichtlich in kindergartenrechtlichen Belangen vertreten. Sie hat den Fachanwaltslehrgang Verwaltungsrecht erfolgreich absolviert und hospitiert zurzeit im KAV Ausschuss Verwaltungsrecht. Die Referentin, Frau Kollegin Marjam Pournessaee, ist seit Januar 2016 Kollegin von Frau Kollegin Madejska. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Verwaltungsrecht, insbesondere im Kindergartenrecht. Ferner arbeitet sie im Bereich des Hochschul- und Prüfungsrechts.

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35Seminare |

ERBRECHT

9. Rheinisches Erbrechtsforum Mit dem Rheinischen Erbrechtsforum bietet die DeutscheAnwaltAkademie in Kooperation mit der Kölner Anwaltverein Service GmbH eine Plattform für den fachlichen Austausch unter An-wältinnen und Anwälten, Notarinnen und Notaren, Steuerberaterinnen und Steuerberatern, Richterinnen und Richtern, Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus Banken und Versicherungen zu erbrechtlichen Fragestellungen.

Hinweis: Umfangreiche Informationen zu den Inhalten dieses Forums erhalten Sie online unter www.kav-seminare.de. In der entsprechenden Bewerbung finden Sie neben einer Themenliste und Angaben zu den Referentinnen und Referenten ein entsprechendes Anmeldeformular zur Buchung über die DeutscheAnwaltAkademie. Eine Anmeldung zu dieser Veranstaltung ist ausschließlich über dieses Formular möglich. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

MIET- UND WEG-RECHT

Kölner Mietrechtstage 2016 (Komplettbuchung, Teilbuchung 1 und 2)

Wir freuen uns, Ihnen auch 2016 die Kölner Mietrechtstage ankündigen zu dürfen. Wie gewohnt zeichnet sich die Veranstaltung durch hochkarätige Referenten und interessante Themen aus. Sie haben wieder die Möglichkeit, diese Veranstaltung für 7, 8 oder 15 Vor-tragsstunden im Sinne des § 15 FAO zu buchen. Detaillierte Informationen zu den Inhalten der Vorträge sowie den Referenten werden in Kürze veröffentlicht. Eine Anmeldung ist ab sofort möglich. Profitieren Sie bei einer Buchung bis vier Monate vor Veranstaltungsbe-ginn von unserem Frühbucherrabatt.

Folgende Themen werden behandelt:

FREITAG, 02.12.2016„Persönliche Vollstreckungsmaßnahmen in den Immobilienwert“RA Wolfgang Barchewitz, Köln

„Miete in der Insolvenz“Richter am AG Köln Albert Tabor

„Aktuelle Rechtsprechung zum WEG-Recht“RA Thomas Brandt, Köln

SAMSTAG, 03.12.2016„Vermietete Immobilien und steuerliche Folgen“RAin Susanne Christ, Köln

„Dingliche Vollstreckungsmaßnahmen in den Immobilienwert“RA Wolfgang Barchewitz, Köln

Eine Veranstaltung in Kooperation der DAA und der KAV Service GmbHDatum: Freitag, 25. November 2016Samstag, 26. November 2016Uhrzeit: 10.00–14.30 UhrOrt: nH Hotel Köln City, Holzmarkt 47, 50676 Köln, siehe S. 38Kosten für Mitglieder FORUM Junge Anwaltschaft/Anwaltverein, jeweils bis 3 Jahre nach Zulassung: € 395,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 75,05) = € 470,05Kosten für Mitglieder im Anwaltverein: € 475,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 90,25) = € 565,25Kosten für Nichtmitglieder: € 535,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 101,65) = € 636,65Teilnahmebescheinigung: § 15 FAO von der DAAAnmeldung: Für die Buchung Ihrer Teilnahme nutzen Sie bitte ausschließlich das hinterlegte Anmeldeformular unter www.kav-seminare.de. Vertragspartner dieser Veranstaltung ist die DeutscheAnwaltAkademie.Service: inkl. Pausenerfrischungen, Arbeitsessen, Arbeitsunterlagen, WertGarantie der DAA

Referenten: RAin Susanne Christ, KölnRichter am AG Köln Albert TaborRA Wolfgang Barchewitz, KölnRA Thomas Brandt, KölnRA Wilfried Köhler, KölnRA Volker Ziaja, Köln

Es lädt ein: Ausschuss Miet- und WEG-Recht Datum/Uhrzeit: Freitag, 02. Dezember 2016, 13.00–20.30 UhrSamstag, 03. Dezember 2016, 09.00–18.30 UhrOrt: Hyatt Regency Köln, siehe S. 38Kosten Frühbucher (bis zum 02.08.2016): Komplettbuchung (15 Std., Fr.–Sa.): € 427,50 zzgl. 19% MwSt. (€ 508,73)Teilbuchung 1 (7 Std., Fr.): € 199,50 zzgl. 19% MwSt. (€ 237,41)Teilbuchung 2 (8 Std., Sa.): € 228,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 271,32)Kosten Normalpreis: Komplettbuchung (15 Std., Fr.–Sa.): € 450,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 535,50)Teilbuchung 1 (7 Std., Fr.): € 210,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 249,90)Teilbuchung 2 (8 Std., Sa.): € 240,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 285,60)Teilnahmebescheinigung: 7, 8 oder 15 Std. (§ 15 FAO)Anmeldung: Seite 97, www.kav-seminare.deService und Kooperation (siehe S. 6):

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KAV Seminare

Es lädt ein: Ausschuss Bank- und Kapitalmarktrecht Datum: Dienstag, 06. Dezember 2016Uhrzeit: 17.00–20.15 UhrOrt: Neptunbad, siehe S.38Kosten: € 90,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 107,10) Teilnahmebescheinigung: 3 Std. (§ 15 FAO)Anmeldung: Seite 97, www.kav-seminare.deService und Kooperation (siehe S. 6):

Referent: RA u. StB Dr. Hartmut Klein, Bergisch Gladbach

Es laden ein: Ausschuss Steuerrecht, Arbeitskreis Gesellschaftsrecht Datum: Mittwoch, 07. Dezember 2016Uhrzeit: 17.00–20.15 UhrOrt: Hopper Tagungszentrum, siehe S. 38Kosten: € 90,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 107,10) Teilnahmebescheinigung: 3 Std. (§ 15 FAO)Anmeldung: Seite 97, www.kav-seminare.deService und Kooperation (siehe S. 6):

„Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümerversammlung“RA Wilfried Köhler, Köln

„Aktuelle Rechtsprechung zum Mietrecht“RA Volker Ziaja, Köln

BANK- UND KAPITALMARKTRECHT

Best of Bankrecht Save the Date

Der Ausschuss Bank- und Kapitalmarktrecht freut sich, auch für das Jahr 2016 die Traditions-veranstaltung „Best of Bankrecht“ ankündigen zu können. In der Veranstaltung referieren vier Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht zu ausschließlich praxisbezogenen The-men. Den vier 30- bis 45-minütigen Referaten schließt sich in der Regel eine sehr lebhafte Diskussion an. Insgesamt dauert die § 15 FAO-fähige Veranstaltung drei Zeitstunden. Sie beginnt um 17.00 Uhr und endet um 20.15 Uhr. Themen, die in diesem Jahr aus Praxissicht beleuchtet werden, schließen „Rechtsfragen und Fallstricke im Zusammenhang mit Swaps“, „Prozessrechtlich relevante Problemstellungen im Minenfeld zwischen Bank- und Insolvenz-recht“ und weitere materialrechtliche und prozessrechtliche Fragen ein.

STEUERRECHT, GESELLSCHAFTSRECHT

Die wichtigsten BFH-Entscheidungen im Jahr 2016 zur Ertragsbesteuerung von Unternehmen Die für den Fachanwalt im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht wichtigen BFH-Entscheidun-gen werden analysiert und mit Auswirkung auf Vertrags- und Steuergestaltung dargestellt.Kapitalkontenauswirkungen, Trennungs- oder Einheitstheorie, Fallen bei der Betriebsauf-spaltung sind Bereiche, zu denen der BFH schon entschieden hat. Wie Gegenleistungen, Einbringungen und die Zukunft von Familienunternehmen zu gestalten gilt, soll die Reflek-tion der aktuellen Rechtsprechung als Hilfe dienen.Herr Kollege Dr. Hartmut Klein, Rechtsanwalt und Steuerberater, ehemals hauptamtlicher Dozent an der Bundesfinanzakademie im Bundesministerium der Finanzen von 1986 bis Juni 2012, promovierte an der Universität zu Köln zum Thema „Gesamtbetrag der Ein-künfte“. Seit Juli 2012 ist er als selbstständiger Rechtsanwalt und Steuerberater tätig und Mitglied des Steuerrechtsausschusses des KAV. Er trägt in den Bereichen Gesellschaftsrecht und Steuerrecht vor und ist Autor u. a. der Kommentierung § 8 KStG in Mössner/Seeger so-wie der Werke Klein/Müller/Lieber: Änderung der Unternehmensform. Handbuch zum Um-wandlungs- und Umwandlungssteuerrecht, 9. Aufl., NWB-Verlag (2012), Birle/Klein/Müller, Praxishandbuch der GmbH Gesellschafts- und Steuerrecht, NWB Verlag in der 3. Aufl., 2014. Zudem ist er schriftstellerisch mit einer Vielzahl von Aufsätzen in Erscheinung getreten.

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Save the Date – Herbstseminare und Jahresendveranstaltungen 2016 (15 Std. FAO)Auch in diesem Jahr bieten die Ausschüsse und Arbeitskreise des KAV in Zusammenarbeit mit der Kölner Anwaltverein Service GmbH die Möglichkeit, im Rahmen der angebotenen Herbstseminare und Jahresendveranstaltungen, die erforderlichen 15 Fortbildungsstunden nach § 15 FAO* in einer Veranstaltung zu absolvieren. Diese Veranstaltungen werden jeweils als Teilbuchung sowie als Komplettbuchung angeboten. Sichern Sie sich schon jetzt Ihre Teilnahme und profitieren Sie bei Ihrer Buchung bis zu vier Monate vor Veranstaltungsbeginn von unserem Frühbucherrabatt*:

6. NRW IT-Rechtstag 08.–09. September 2016

Hotel im Wasserturm Köln

Herbstseminar im Urheber- und Medienrecht 09.–10. September 2016Hotel im Wasserturm Köln

Verkehrsrechtstage des KAV 09.–10. September 2016 Lindner Hotel City Plaza Köln

Herbstseminar im Familienrecht 16.–17. September 2016

Lindner Hotel City Plaza

Jahresendveranstaltung im Bau- u. Architektenrecht 28.–29. Oktober 2016Lindner Hotel City Plaza Köln

7. Kölner Versicherungsrechtstag des KAV 04.–05. November 2016 Pullman Cologne Hotel

Jahresendveranstaltung im Arbeitsrecht 18.–19. November 2016

Lindner Hotel City Plaza Köln

Herbstseminar Gewerblicher Rechtsschutz 18.–19. November 2016Hyatt Regency Hotel Köln

Kölner Mietrechtstage 2016 02.–03. Dezember 2016 Hyatt Regency Hotel Köln

Alle Veranstaltungen werden als Komplettseminar (15 Std. FAO) sowie als Teilbuchung (7 bzw. 8 Std. FAO je Vortragstag) angeboten und umfassen alle Serviceleistungen unseres Seminarprogramms. Hierzu zählen zum Beispiel Kaffeepausen, Mittagessen (siehe Ausschrei-bung), Getränke im Tagungsraum, kostenfreies WLAN etc. Umfangreiche Informationen zu den gebotenen Vortragsthemen und Referenten erhalten Sie in Kürze auf der Online-Buchungsplattform der Kölner Anwaltverein Service GmbH unter: www.kav-seminare.de sowie in den nachfolgenden Ausgaben des KAV MAGAZINS.

*Bei Buchung (einer der hier gelisteten 15 Std. FAO Veranstaltungen) bis zu vier Monate vor Veranstaltungsbeginn profitieren Sie mit dem KAV Frühbucherrabatt von einer Ermäßigung in Höhe von 5% auf den jeweiligen Veranstaltungspreis. Nach Ablauf der Buchungsfrist gelten die regulären Teilnahmebeiträge. KAV Mitglieder profitieren zudem weiterhin durch die Anrechnung des KAV BONUS.

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38 | Seminare

Veranstaltungsorte und Parkhinweise

TH KölnClaudiusstraße 1, 50678 KölnParkhinweis: Es befinden sich zahlreiche öffentliche Parkplätze in der Umgebung der TH Köln.

Hopper TagungszentrumBrüsseler Straße 26, 50674 KölnParkhinweis: Das Hopper Tagungszentrum verfügt über wenige Parkplätze im Innenhof sowie in der hauseigenen Tiefgarage (Selbstzahler). Alternativ befinden sich die Parkhäuser Am Rudolfplatz (unterhalb des Cologne Hotels – Selbstzahler) und auf der Schaafenstraße (Sparkasse KölnBonn – Selbstzahler) in kurzer Laufweite.

Köln Marriott HotelJohannisstraße 76–80, 50668 KölnParkhinweis: Das Hotel verfügt über eine eigene Tiefgarage (Selbstzahler). Alternativ befindet sich das Parkhaus Rhein Triadem direkt gegenüber der Einfahrt zur Hotelgara-ge (Selbstzahler).

Lindner Hotel City PlazaMagnusstraße 20, 50672 KölnParkhinweis: Eine kostenpflichtige, öffent-liche Tiefgarage mit Zugang zum Hotel befindet sich im Gesamtgebäudekomplex.

MGallery Hotel Mondial am Dom CologneKurt-Hackenberg-Platz 1, 50667 KölnParkhinweis: Das Hotel verfügt über eine Parkebene (Selbstzahler), die über den auf der Rückseite des Hauses befindlichen PKW-Aufzug zu erreichen ist. Alternativ be-findet sich das Parkhaus Groß-Sankt-Martin (Selbstzahler) direkt neben dem Hotel.

Landgericht KölnGeschäftsstelle des KAVLuxemburger Str. 101, 50939 KölnParkhinweis: Das Justizparkhaus sowie der Anwaltsparkplatz befinden sich hinter dem Gerichtsgebäude und stehen Ihnen bis 20.00 Uhr kostenfrei zur Verfügung. Nach dieser Zeit werden beide Parkmöglichkeiten geschlossen.

Pullman Cologne HotelHelenenstraße 14, 50667 KölnParkhinweis: Das Pullman Cologne Hotel verfügt über eine eigene Tiefgarage (Selbst-zahler). Alternativ befindet sich das Park-haus des Lindner City Plaza Hotels auf der Magnusstraße in Laufnähe (Selbstzahler).

Hyatt Regency Köln HotelKennedy-Ufer 2a, 50679 KölnParkhinweis: Das Hyatt Regency Hotel ver-fügt über eigene Parkplätze (Selbstzahler), sowohl Außenstellplätze als auch Stellplätze in der Tiefgarage sind vorhanden.

Hotel im WasserturmKaygasse 2, 50676 KölnParkhinweis: Das Hotel im Wasserturm ver-fügt über eigene Parkplätze (Selbstzahler) in der Tiefgarage.

Hotel NH Köln CityHolzmarkt 47, 50676 KölnParkhinweis: Das Hotel verfügt über eigene Parkplätze (Selbstzahler) in der Tiefgarage.

IHK Köln Unter Sachsenhausen 10-26, 50667 KölnParkhinweis: Die kostenpflichtige öffent-liche Tiefgarage „Börsenplatz“ befindet sich in unmittelbarer Nähe.

Azimut Hotel Köln City CenterHansaring 97, 50670 KölnParkhinweis: Das Parkhaus im Saturn-hochhaus (Backsteingebäude des Hotels) ist durchgehend geöffnet (Selbstzahler). Das Parkhaus im neuen Saturngebäude (Selbstzahler) schließt um 20.00 Uhr.

NeptunbadNeptunplatz 1, 50823 KölnParkhinweis: Das Neptunbad verfügt über eigene Parkplätze (Selbstzahler) in der Tiefgarage.

Die Vortragsveranstaltungen der Kölner Anwaltverein Service GmbH werden an verschiedenen Veranstaltungsorten im Kölner Stadtgebiet durchgeführt. In dieser Rubrik finden Sie die genauen Adressangaben sowie Hinweise zu den vor Ort gebotenen Parkmöglichkeiten. Wir freuen uns, Sie vor Ort begrüßen zu dürfen!

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39Seminare |

Reisen Sie mit der Bahn deutschlandweit zu Ihrem KAV Service GmbH Seminar.

Die Kölner Anwaltverein Service GmbH bietet Ihnen in Kooperation mit der Deutschen Bahn Sonderkonditionen für eine entspannte und komfortable An- und Abreise zu Ihrer Veranstaltung an. Ihre Reise im Fernverkehr der Deutschen Bahn mit dem Veranstaltungsticket wird mit 100% Ökostrom durchgeführt. Die dafür benötigte Energie wird ausschließlich aus erneuerbaren Energiequellen bezogen.

Ihre Preisvorteile gegenüber dem Normalpreis in der 1. und 2. Klasse4:

z. B. auf der Strecke(Hin- und Rückfahrt)

1. Klasse – 159 € 2. Klasse – 99 €

Normalpreis Preisvorteil Normalpreis Preisvorteil

München �� Köln 474 € 315 € 284 € 185 €

Berlin �� Köln 390 € 231 € 234 € 135 €

Hamburg �� Köln 324 € 165 € 194 € 95 €

Frankfurt/M. �� Köln 238 € 79 € 142 € 43 €

Mit der Bahn zum SeminarGut für die Umwelt. Bequem für Sie.

Mit Zugbindung Vollflexibel:

2. Klasse € 99,00 2. Klasse € 139,00 1. Klasse € 159,00 1. Klasse € 199,00

Der Preis für Ihr Veranstaltungsticket zur Hin- und Rückfahrt beträgt1:

Den Ticketpreis für internationale Verbindungen nennen wir Ihnen gerne auf Anfrage. Das Angebot gilt bis zum 31.12.2016Buchen Sie Ihre Reise telefonisch unter der Service-Nummer +49 (0)1806/3111532 mit dem Stichwort „KAV“ oder bestellen Sie unter: www.bahn.de/Veranstaltungsticket. Sie werden für die verbindliche Buchung zurückgerufen. Bitte halten Sie Ihre Kreditkarte zur Zahlung bereit.3

1 Ein Umtausch oder eine Erstattung ist bis zum Tag vor dem 1. Geltungstag gegen ein Entgelt möglich. Es gelten die Umtausch- und Erstattungskonditionen zum Zeit-punkt der Ticketbuchung gemäß Beförderungsbedingungen der DB für Sparpreise. Ab dem 1. Geltungstag ist Umtausch oder Erstattung ausgeschlossen. Bei Tickets mit Zugbindung beträgt die Vorausbuchungsfrist mindestens 1 Tag, der Verkauf erfolgt, solange der Vorrat reicht.

2 Die Hotline ist Montag bis Samstag von 7.00–22.00 Uhr erreichbar, die Telefonkosten betragen 20 Cent pro Anruf aus dem deutschen Festnetz, maximal 60 Cent pro Anruf aus den Mobilfunknetzen.

3 Beachten Sie bitte, dass für die Bezahlung mittels Kreditkarte seit dem 04.11.2014 ein Zahlungsmittelentgelt entsprechend Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr) erhoben wird.

4 Preisänderungen vorbehalten. Angaben ohne Gewähr.

BahnCard-, BahnCard Business- oder bahn.bonus Card-Inhaber erhalten auf das Veranstaltungsticket bahn.bonus Punkte. Weitere Informationen unter www.bahn.de/bahn.bonus

Wir wünschen Ihnen eine gute Reise!

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40 | Seminare

Fachanwaltslehrgänge 2016–2017 in Koope-ration der Kölner Anwaltverein Service GmbH mit der DeutschenAnwaltAkademie in Köln

Seit dem Jahr 2015 bieten die Kölner Anwaltverein Service GmbH und die DeutscheAnwaltAkademie gemeinsame Fachanwaltskurse in verschiedenen Rechtsgebieten in Köln an. Beide Unternehmen bündeln hiermit ihre Kompetenzen auf dem Kölner Markt, um den Vereins-mitgliedern des KAV sowie externen Teilnehmern ein attraktives und preis-leistungsorientiertes Angebot im Bereich der Fachanwaltsaus-bildung zu offerieren.Fachanwaltslehrgänge im Familienrecht, Verkehrsrecht, Sozialrecht, Strafrecht und Versicherungsrecht konnten auf diese Weise bereits im Jahr 2015 realisiert werden. Für 2016 stehen weitere Kurse bereit, die wir Ihnen in Kürze vorstellen möchten:

2016:

Fachanwaltslehrgang Miet- und WEG-Recht

(01. September 2016 bis 17. Dezember 2016)Best Western Premier Hotel Park Consul, Clevischer Ring 121, 51063 Köln

Kostenbeitrag für KAV e.V. Mitglieder: € 1.985,00* Kostenbeitrag für Nichtmitglieder: € 2.185,00*Kostenbeitrag für alle Klausuren: € 220,00*

Fachanwaltslehrgang Internationales Wirtschaftsrecht(29. September 2016 bis 17. Dezember 2016)Mercure Hotel Severinshof Köln City, Severinstraße 199, 50676 Köln

Kostenbeitrag für KAV e.V. Mitglieder: € 2.135,00*Kostenbeitrag für Nichtmitglieder: € 2.350,00*Kostenbeitrag für alle Klausuren: € 220,00*

Fachanwaltslehrgang Migrationsrecht(02. September 2016 bis 11. Dezember 2016)nH Hotel Köln Mediapark, Im Media Park 8b, 50670 Köln

Kostenbeitrag für KAV e.V. Mitglieder, Mitglieder des FORUM Junge Anwaltschaft (bis 3 Jahre nach Zulassung): € 1.795,00*Kostenbeitrag für Mitglieder anderer Anwaltvereine: € 1.950,00*Kostenbeitrag für Nichtmitglieder: € 2.150,00*Kostenbeitrag für alle Klausuren: € 220,00*

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41Seminare |

2017:

49. Fachanwaltslehrgang Bau- und Architektenrecht (16. Februar 2017 bis 24. Juni 2017)Mercure Hotel Severinshof Köln City, Severinstraße 199, 50676 Köln

Kostenbeitrag für KAV e.V. Mitglieder: € 1.865,00* Kostenbeitrag für Nichtmitglieder: € 2.185,00*Kostenbeitrag für alle Klausuren: € 220,00*

28. Fachanwaltslehrgang Sozialrecht (17. Februar 2017 bis 14. Mai 2017) Best Western Premier Hotel Park Consul, Clevischer Ring 121, 51063 Köln

Kostenbeitrag für KAV e.V. Mitglieder: € 1.765,00*Kostenbeitrag für Nichtmitglieder: € 2.150,00*Kostenbeitrag für alle Klausuren: € 220,00*

26. Fachanwaltslehrgang Bank- und Kapitalmarktrecht (28. September 2017 bis 16. Dezember 2017)Mercure Hotel Severinshof Köln City, Severinstraße 199, 50676 Köln

Kostenbeitrag für KAV e.V. Mitglieder: € 1.995,00*Kostenbeitrag für Nichtmitglieder: € 2.350,00*Kostenbeitrag für alle Klausuren: € 220,00*

38. Fachanwaltslehrgang Erbrecht (12. Oktober 2017 bis 27. Januar 2018)nH Hotel Köln Mediapark, Im Media Park 8b, 50670 Köln

Kostenbeitrag für KAV e.V. Mitglieder: € 1.900,00*Kostenbeitrag für Nichtmitglieder: € 2.200,00*Kostenbeitrag für alle Klausuren: € 220,00*

*keine USt. (DeutscheAnwaltAkademie)

Profitieren Sie als KAV Mitglied von den günstigsten Teilnahmegebühren. Vertragspartner dieser Kurse ist die DeutscheAnwaltAkademie. Interessierte Teilnehmerinnen und Teilnehmer, deren Wunschkurs in Köln bereits begonnen hat, können zudem einen Quereinstieg ab dem nächsten Vortragsblock in Köln buchen und die bereits erfolgten Blöcke im Rahmen weiterer Fachanwaltslehrgänge der DeutschenAnwaltAkademie (im jeweiligen Rechtsgebiet) andernorts nachholen.

Umfangreiche Informationen zu den Kursen finden Sie online unter www.kav-seminare.de. In der jeweiligen Kursbeschreibung mit Informationen zu den Referenten, Themen und Vortragsdaten finden Sie zudem ein hinterlegtes Anmeldeformular.Das generelle Anmeldeformular für Fachanwaltslehrgänge der DeutschenAnwaltAkademie in Kooperation mit der Kölner Anwaltverein Service GmbH finden Sie online in unserem Downloadbereich unter www.koelner-anwaltverein.de.Im Anschluss zu Ihrer Anmeldung steht Ihnen die DeutscheAnwaltAkademie für alle Fragen und Anregungen zur Verfügung.

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42 | Seminare

Fachanwaltslehrgänge 2016–2017 in Kooperation mit der TH Köln

Ab Herbst 2016 werden wieder zwei Fachanwaltslehrgänge des KAV in Kooperation mit der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht der Technischen Hochschule Köln realisiert. Der Fachanwaltslehr-gang Informationstechnologierecht wird am 16. September 2016 beginnen. Der Lehrgang im Urheber- und Medienrecht startet am 27. September 2016. Beide zweisemestrigen Fachanwaltskurse erfolgen jährlich zum Wintersemester und umfassen die nach § 4 Abs. 1 FAO erforderlichen Zeitstunden. Beide Fachanwaltslehr-gänge sind zugleich Module des parallel an der TH Köln angebo-tenen Masterstudiengangs „Medienrecht und Medienwirtschaft (LL.M.)“ (mit maximal 25 Teilnehmern) und können unabhängig vom Studiengang belegt werden. Die Kurse beinhalten vier Klau-suren. Der Kostenbeitrag liegt bei jeweils € 1.750,00 zzgl. € 332,50 MwSt. (€ 2.082,50) an regulären Gebühren. Für Berufsanfänger/innen, die zudem Mitglied des KAV e.V. sind, werden Sonderkon-ditionen angeboten. Diese können per E-Mail oder telefonisch angefragt werden.

Bitte beachten Sie, dass die Gestaltung dieser Kurses von der übli-chen Ausrichtung der KAV Fachanwaltslehrgänge abweicht. So wer-den die Teilnehmer gemeinsam mit Studenten unterrichtet, was für eine sehr gemischte Zuhörerschaft sorgt. Zudem werden die Kurse nicht in Blockform, sondern einzeln, zum Teil vormittags unter der Woche angeboten, was sich vor allem für Kölner Kolleginnen und Kollegen eignet. Eine Anmeldung ist unter www.kav-seminare.de möglich.

Für Fragen und Anregungen stehen Ihnen Frau Katja Magdanz und Herr Martin V. Sampedrano Gonzalez

telefonisch unter 0221/285602-12

sowie per E-Mail unter: [email protected] bzw. [email protected],

sehr gern zur Verfügung.

Eine Anmeldung wird zukünftig online über die Buchungsplattform www.kav-seminare.de sowie schriftlich möglich sein. Bitte nutzen Sie hierfür die angegebenen Kontaktdaten:

Kölner Anwaltverein Service GmbHLuxemburger Straße 10150939 Köln

Fax: 0221/285602-21E-Mail: [email protected]» www.koelner-anwaltverein.de

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43Seminare |

Ab Ende Juli unter www.koelner-anwaltverein.de

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Am 25. November 2016 findet zum sechsen Mal in Fol-ge die GALA KÖLNER JURISTEN in der Wolkenburg statt. Die GALA reiht sich damit ein in eine lange Tradition von Juristenfesten, die von der Kölner Anwaltverein Service GmbH im Auftrag des Kölner Anwaltverein e.V. organisiert werden. Bis zu den 70er Jahren des vorigen Jahrhunderts veranstaltete der KAV für seine Mitglie-der diese gesellschaftlichen Abende.

Mehr und mehr wollten die Partnerinnen und Partner der Kolleginnen und Kollegen aus der Anwaltschaft, Justiz und Verwaltung, Universität, Fachhochschule und der privaten Wirtschaft teilnehmen. Daraus entwi-ckelte sich der Juristenball. Dieser Ball erlebte in den 1980er Jahren mit teilweise über 1.200 Gästen eine beispielslose Erfolgsgeschichte. Eine ganz besondere Atmosphäre bot das Ballereignis stets dann, wenn es im historischen Treppenhaus des Oberlandesgerichts zu Köln am Reichensbergerplatz stattfand.

Neben den Gästen aus der Kölner Region folgten viele ausländische Kolleginnen und Kollegen der befreun-deten Anwaltsorganisationen und Anwaltskammern

den Einladungen. Sie kamen und kommen aus Orten der Benelux-Länder, Frankreich, Großbritannien und Irland, später aber auch aus Ländern wie Italien, Kro-atien, Norwegen, Polen, Spanien und Tschechien und werden vor dem Ball traditionell zu einem festlichen Abendessen eingeladen.

Im Wandel der Zeit änderte sich die Form der Veran-staltung zu einer ADVOnight. Das festliche Abendes-sen wurde zum ADVOdinner und der Ball zur ADVO-Party speziell für die jungen Kolleginnen und Kollegen in der besonderen Atmosphäre des Theaters am Tanzbrunnen.

In diesem Jahr haben wir nach den großen Erfolgen der fünf letzten Jahre erneut die Wolkenburg für die GALA KÖLNER JURISTEN gewählt. Das traditionelle Ballhaus ist der räumliche Mittelpunkt vieler festlicher Veranstaltungen in Köln. Die vorweihnachtliche Deko-ration von außen wie auch innen erweckt bereits bei dem Betreten der alten Klosteranlage das Verlangen nach einem exklusiven Abend.

AM 25. NOVEMBER 2016 IN DER WOLKENBURG

GALA KÖLNER JURISTEN

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Die GALA KÖLNER JURISTEN beginnt um 17.30 Uhr mit einem Emp-fang. Um 18.30 Uhr wird das Dinner serviert. Während des Dinners werden die Gäste von Marcus Schinkel auf dem Piano begleitet. Im Anschluss spielt um 21.00 Uhr die Band „Heavens Club“ zum Tanz auf. Als Highlight steht in diesem Jahr der Auftritt der bekann-ten Soul-, Gospel- und Pop-Sängerin Deborah Woodson auf dem Programm.

Wie in den Vorjahren wird den Gästen der GALA KÖLNER JURISTEN auch in diesem Jahr eine Tombola geboten. Unter allen Teilneh-merinnen und Teilnehmern verlosen wir wieder sensationelle Preise, die dank der freundlichen Unterstützung unserer Marketing-partner und Sponsoren realisiert werden können.

Die pauschale Preisgestaltung lässt den festlichen Abend mit Be-gleitung oder mit mehreren eigenen Gästen leicht kalkulieren. Der Galapreis von € 119,00 pro Person beinhaltet den Empfang, die Programmpunkte, das Dinner und ausgewählte Getränke bis 02.30 Uhr inklusive einem Mitternachtsimbiss. Teilnehmer ohne Dinner zahlen den Ballpreis von € 59,00 pro Person einschließlich aller Programmpunkte, Getränke bis 02.30 Uhr und dem Mitter-nachtsimbiss.Das Interesse ist groß. Reservieren Sie daher frühzeitig! Buchungen sind bis zum 07. November 2016 per Anmeldeformular (siehe Seite 101), auf dem Fax-, Postweg oder persönlich in der Geschäftsstelle des KAV (Zimmer 103) möglich.

Die reservierten Gala- und Ballkarten können ab dem 24. Novem-ber 2016 in der Geschäftsstelle des KAV (Zimmer 103), oder am GALA-Abend an der Abendkasse abgeholt werden. Bitte zahlen Sie Ihren Kartenbeitrag erst nach Erhalt Ihrer Rechnung unter Angabe der dort angegebenen Rechnungsnummer.

Vielen Dank!

Kommen Sie gemeinsam mit Ihrer Partnerin, Ihrem Partner, Ihren Geschäftsfreunden und Mandanten im Kreise Ihrer Kolleginnen und Kollegen auf die festliche GALA KÖLNER JURISTEN.

Wir sehen uns am 25. November 2016 in der Wolkenburg!

Fotos: Matthias Drobeck

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46 | Ausschüsse & Arbeitskreise

AUSSCHUSS FAMILIENRECHT

Herbstseminar Familienrecht (7, 8, und 15 Std. FAO)

Am 16.–17. September 2016 findet im Lindner Hotel City Plaza das Herbstseminar im Familienrecht statt, das in Kooperation des KAV Ausschusses Familienrecht und der KAV Service GmbH realisiert wird. Interessierte Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben die Ge-

legenheit, diese Veranstaltung für 7, 8 oder 15 Vortragsstunden im Sinne des § 15 FAO zu buchen. Weitere Informationen zur Gestal-tung und Buchbarkeit erhalten Sie auf Seite 23 in diesem Magazin oder online unter www.kav-seminare.de.

AUSSCHUSS GEWERBLICHER RECHTSSCHUTZ

Neuer Name für europaweit geschützte Marken

Zum 23. März 2016 sind die Änderungen der Gemeinschaftsmarken-Verordnung der Europäischen Union (EU-Verordnung Nr. 2015/2424) in Kraft getreten. Das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) in Alicante, Spanien, hat seine Amtsbezeichnung in „Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)” umbe-nannt. Künftige Gemeinschaftsmarken heißen dann „Unionsmar-ken” (UM). Die Änderungsverordnung ist Teil des Markenreformpakets der EU, mit dem auch die bestehende EU-Markenrichtlinie (Richtlinie 2008/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates) ersetzt wird. Die Bezeichnung der Grundverordnung wird von Gemein-schaftsmarkenverordnung (GMV) auf Unionsmarkenverordnung (UMV) geändert. Alle bestehenden Gemeinschaftsmarken (GM) und Gemeinschaftsmarkenanmeldungen werden ab Inkrafttreten automatisch zu Unionsmarken bzw. zu Anmeldungen einer Unionsmarke.Neben geringfügigen Änderungen bei der Gebührenberechnung für Unionsmarkenanmeldungen gibt es einen wichtigen Aspekt, auf den wir als Ausschuss aufmerksam machen möchten:Bisher galt für die Anmeldung von Unionsmarken, bei denen das

Waren- und Dienstleistungsverzeichnis identisch war mit den vorgegebenen Klassenüberschriften, dass alle unter die Klasse fallenden Waren und Dienstleistungen vom Markenschutz umfasst sind.In Zukunft gilt, dass nur die Waren und Dienstleistungen unter die gewählten Oberbegriffe fallen, die von der wörtlichen Bedeutung der Oberbegriffe umfasst sind.Innerhalb einer Ausschlussfrist bis spätestens 24.09.2016 besteht nun die Möglichkeit, dem Waren- und Dienstleistungsverzeichnis einer schon eingetragenen Marke die Waren und Dienstleistungen ergänzend hinzuzufügen, die schon bisher unter die jeweilige geschützte Klasse fallen, aber nicht von der wörtlichen Bedeutung der gewählten Oberbegriffe umfasst sind.Weitere Informationen finden Sie insbesondere auf der Internet-seite des EUIPO unter den dortigen Alicante News. » https://euipo.europa.eu/ohimportal/de/alicante-news

RAin Dr. Gesa Simon, Köln

Mitglied des Ausschusses Gewerblicher Rechtsschutz

Herbstempfang Gewerblicher Rechtsschutz

Save the Date

Der KAV, der Ausschuss Gewerblicher Rechtsschutz des KAV und der GRuPrax e.V. veranstalten am Donnerstag, den 22. September 2016 um 19.00 Uhr im Club Astoria – direkt am Adenauer Weiher, Guts-Muths-Weg 3, 50933 Köln (für Navigationsgeräte eingeben:

RheinEnergie Stadion, Junkersdorfer Straße) den 8. Herbstempfang Gewerblicher Rechtsschutz. Den diesjährigen Festvortrag hält Herr André Pohlmann, Mediator und Mitglied einer Beschwerde-kammer beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO). Er wird die Inhalte, Möglichkeiten und Vorteile des neuen Mediationsverfahrens beim EUIPO vorstellen, mit welchem bei

Die Ausschüsse und Arbeitskreise informieren

Fortsetzung auf der nächsten Seite »

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47Ausschüsse & Arbeitskreise |

Markenrechtsstreitigkeiten den Beteiligten im Rahmen eines pro-fessionell betreuten Mediationsverfahrens die Möglichkeit zu einer gütlichen Einigung gegeben wird.

Eine Anmeldung zur Teilnahme an dieser Veranstaltung wird freundlichst per E-Mail unter [email protected] erbeten. Den für die Veranstaltung sowie Essen und Getränke im Club Astoria anfallenden Kostenbeitrag i. H. v. € 43,00 bitten wir auf das Konto des Kölner Anwaltverein e.V. bei der Kreissparkas-se Köln, SWIFT-BIC: COKSDE33, IBAN: DE63 3705 0299 0000 0344 90 zu überweisen. Gern können Sie auch weitere interessierte

Kolleginnen und Kollegen mit zu unserer Veranstaltung anmelden. Gebührenpflichtige Parkplätze befinden sich direkt am Club Astoria, freie Parkplätze finden Sie neben der Jahnwiese.Wir würden uns sehr freuen, Sie in unserer „herbstlichen Runde“ willkommen heißen zu können!

Prof. Dr. Karl-Nikolaus Pfeifer, GRuPrax e.V.

RAin Dr. Gesa Simon, Ausschuss Gewerblicher Rechtsschutz

RA Dr. Ingo Jung, Sprecher des Ausschusses Gewerblicher

Rechtsschutz

ARBEITSKREIS INFORMATIONSTECHNOLOGIERECHT

6. NRW IT-Rechtstag am 08.–09. September 2016 (7, 8, und 15 Std. FAO)

Zum sechsten Mal in Folge richtet der Arbeitskreis Informations-technologierecht im KAV gemeinsam mit der Arbeitsgemein-schaft IT-Recht im DAV (davit) und der KAV Service GmbH den NRW IT-Rechtstag in Köln aus. Die Veranstaltung wird am 08.–09.

September 2016 im Hotel im Wasserturm, Kaygasse 2, 50676 Köln stattfinden. Weitere Informationen zur Gestaltung und Buchbarkeit dieser 7, 8 und 15 Std. Veranstaltung erhalten Sie auf Seite 19 in diesem Magazin oder online unter www.kav-seminare.de.

AUSSCHUSS INSOLVENZRECHTBGH bestätigt Rechtsprechung zur Indizwirkung von Ratenzahlungsvereinbarungen im Zusammenhang mit der Vorsatzanfechtung gemäß § 133 Abs. 1 InsO

Das Thema Insolvenzanfechtung, insbesondere die Vorsatzanfech-tung nach § 133 InsO, ist seit einiger Zeit Gegenstand öffentlicher Diskussionen. Die intensive Lobbyarbeit einiger Wirtschaftsverbän-de hat zu einem Gesetzgebungsverfahren geführt, das die Insol-venzanfechtung aus Sicht der betroffenen Unternehmer entschär-fen soll (vgl. Gesetzesentwurf der Bunderegierung „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz“; BT-Drucks. 18/7054). Die von dem BGH etablierte Gesamtabwä-gung zum Nachweis des von § 133 InsO vorausgesetztem Gläubi-gerbenachteiligungsvorsatz des Insolvenzschuldners und dessen Kenntnis auf Seiten des Anfechtungsgegners war insbesondere im Zusammenhang mit der Bewertung von Ratenzahlungsvereinba-rungen als praxisfern und wirtschaftsfeindlich bewertet worden. In diesem Zusammenhang war ein Beschluss des BGH vom 16.04.2015 (Az. IX ZR 6/14) zum Teil als Umkehr der Rechtsprechung des BGH zum § 133 Abs 1 InsO interpretiert worden (vgl. etwa Tischler NJW 2015, 1959; Wegener, VIA 2015, 73; Grotebrune/Rüppell, NZI 2015, 832). Der BGH hatte entschieden, dass die Bitte eines Schuldners um den Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung, die den Gepflogenheiten des Geschäftsverkehrs entspricht, kein Indiz für die Zahlungseinstellung oder Zahlungsunfähigkeit des Insolvenz-schuldners ist.

Die diesem Beschluss nachfolgenden Entscheidungen des BGH bestätigen die These des Wechsels der Rechtsprechung nicht. In einem Beschluss vom 24.09.2015 (Az. IX ZR 308/14) bestätigt der BGH ausdrücklich, dass die Bitte um Abschluss einer Ratenzah-lungsvereinbarung nach mehrmaligen fruchtlosen Mahnungen und

nicht eingehaltenen Zahlungszusagen gegenüber einem Inkas-sounternehmen nicht den Gepflogenheiten des Geschäftsverkehrs entspricht. Nun hat der BGH erneut die Gelegenheit genutzt, um seine grundsätzlich restriktive Sicht zu Ratenzahlungsvereinbarun-gen im Zusammenhang mit der Vorsatzanfechtung zu bestätigen (Urt. v. 21.01.2016, Az. IX ZR 32/14, Rz. 18). In dem entschiedenen Fall hatte eine Insolvenzschuldnerin das Finanzamt um Stundung fälliger Umsatzsteuerverbindlichkeiten für ein Jahr gebeten, nach dem dieses Kontopfändungen ausgebracht hatte und Zahlungszu-sagen mehrfach nicht eingehalten werden konnten.

Die überwiegende Anzahl der in Anfechtungsfällen zu beobach-tenden Ratenzahlungsvereinbarungen oder Ratenzahlungsbitten dürften daher nach wie vor als Indiz für die Zahlungseinstellung bzw. Zahlungsunfähigkeit des Insolvenzschuldners herangezo-gen werden können. Schließlich bleibt die juristisch zu wertende Grundkonstellation dieselbe: Der Insolvenzverwalter muss anhand von Indizien die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und die Kenntnis hiervon auf Seiten des Geschäftspartners nachweisen. Objektiv betrachtet sind Ratenzahlungsvereinbarung dabei in der weit überwiegenden Zahl der Praxisfälle ein deutliches Indiz für mangelnde Liquidität auf Seiten des Insolvenzschuldners. Ob das laufende Gesetzgebungsverfahren die Rechtslage diesbezüglich wesentlich ändert, bleibt abzuwarten, ist aber eher unwahrschein-lich.

RA Kai-Jens Egerlandt, LL.M., Köln

Mitglied des Ausschusses Insolvenzrecht

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48 | Ausschüsse & Arbeitskreise

AUSSCHUSS INTERNATIONALES RECHT

1. Update im Handelsrecht und Zivilsachen

Am 22.09.16 wird Frau Kollegin Katrin Gallus, LL.M. über die aktuel-le Rechtsprechung und Entwicklungen im Handelsrecht mit europa-rechtlichen Bezügen berichten. Vortragsort ist das Hopper Tagungs-zentrum in Köln. Frau Kollegin Katrin Gallus, LL.M. ist langjährige Inhouse-Juristin beim Deutschen Zentrum für Luft-und Raumfahrt in

Köln und zugleich Mitglied im Ausschuss Internationales Recht.

RAin Fatma Atasever, KölnSprecherin des Ausschusses Internationales Recht

2. Europäischer Autobahnbericht, der bessere Weg ist das Ziel!

Als der Ausschuss Internationales Recht bei einer mit ihm vernetz-ten Anwaltskanzlei in Den Haag, der Hauptstadt des Völkerechtes, eingeladen war, musste ich mir als Leverkusener ganz genau den besten Weg dorthin überlegen.Dieser führte nicht über die baufällige Leverkusener Rheinbrücke, sondern die baugleiche, ebenso marode Brücke bei Duisburg, wo erst am nächsten Tag die Bauarbeiten anfingen. Danach ging es parallel zum Waal, dem Hauptrhein, an der fertigen Betuwe-Bahnlinie, auf der noch keine Züge fuhren, da der deutsche Anschlussteil nicht nutzbar ist, durch Tunnel und Brücken staulos bis zur Mündung unseres Flusses. Nach einigen Sonnenstunden am Meer musste ich mich auf dem Empfang, der in einer sehr ansprechenden Innenstadtkanzlei zum Wiederantritt stattfand, von einer Künstlerfreundin der Gastgeberin aus dem Innenministerium fragen lassen, wieso wir nicht in der Lage wären, einen Tunnel unter dem Rhein zu bauen. Darauf konnte ich nur antworten, dass dies zumindest in Leverkusen wegen der dortigen Altlasten kaum ginge. Sie berichtete, am Wochenende zuvor in Maastricht in dem auch uns bekannten neuen Stadttunnel gewesen zu sein. Der Rück-weg führte dann am Internationalen Gerichtshof und Strafgerichts-hof sowie unzähligen Advokatenschildern vorbei durch lange neue Tunnel direkt auf die Autobahnen, was mich nicht nur an die alten Autobahntunnel durch Marseille und unter Toulon, die mautfrei befahren werden können, erinnerte.Damit wären wir auch schon wieder zurück bei europäischen The-men, wie dem EU-Mautverbot, Einwirkungen auf Planungen und unseren eigenen Problemen am Kölner Autobahnring.Musste ich vor zehn Jahren noch mit Anwohnern die Hilfe der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit und des Verwaltungsgerichtes in Anspruch nehmen, um überhaupt Einsicht in die Akten zur Autobahnplanung rund ums Leverkusener Kreuz, für die es damals schon eine völlig unbrauchbare Vorzugs-variante gab, zu bekommen, kam Straßen NRW zuletzt zu uns in die Siedlung, damit zwei Planer mit mir und dem Vorsitzenden unserer Interessengemeinschaft, die schon seit Jahrzehnten ein eingetragener Verein ist, eine Ortsbesichtigung durchzuführen. War es damals nur möglich mithilfe des Akteninhalts Verstöße gegen die EU-Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie politisch vorzubringen, womit dann diese Planungen gänzlich von den Ministerien aus gestoppt wurden, werden heutzutage die Planungen größtenteils bei Beglei-tung durch die Öffentlichkeit durchgeführt. Diese Vorgehensweise war den deutschen Planern bislang eher fremd gewesen und floss stetig von außen ein. Diese Tendenz wird durch das aktuelle Urteil des Europäischen Gerichtshofes (C-137/14) zu den Klagemöglichkei-ten von Umweltverbänden bei möglichen EU-Rechtsverletzungen

bekräftig. Der Druck, frühzeitig Interessensausgleiche herbeizufüh-ren, ist allerdings allseitig gewachsen, da wegen der überregiona-len Relevanz vielfach die aufschiebende Wirkung entfällt.Durch die anwaltliche Begleitung kann und sollte somit schon im Vorfeld eines Planfeststellungsverfahrens auf die Ausgestaltungen des Inhalts entscheidend eingewirkt werden, was bei uns nun sogar dazu geführt hat, dass wegen der Zumutungen des Umge-bungslärms die Straßenbauer sich für aktiven Lärmschutz an der Bundesbahn einsetzten. Eine ernstgemeinte Mediationsbereitschaft hilft dabei sehr, den allgemeinen und besonderen Bedürfnissen gerechter zu werden.

RA Marc Meyer, LeverkusenMitglied des Ausschusses Internationales Recht

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49Ausschüsse & Arbeitskreise |

AUSSCHUSS JUNGE ANWÄLTE

1. Junge Juristen treffen sich

„Junge Juristen treffen sich“ – so lautet der Name des einmal im Monat erfolgenden Treffens des Ausschusses Junge Anwälte, wel-ches in aller Regel an jedem ersten Donnerstag im Monat um 19.00 Uhr stattfindet. Das nächste Treffen erfolgt aufgrund des 67. DAT in Berlin erst am 09. Juni 2016 im Cubana, Barbarossa-platz 5, 50674 Köln. Die nachfolgenden Treffen finden am 07. Juli 2016, 04. August 2016 und 01. September 2016 statt. Die Mitglieder des Ausschusses freuen sich darauf, in ungezwungener Atmosphä-re gemeinsam mit weiteren jungen Juristen über deren Fragen,

Bedürfnisse und aktuelle Themen sprechen zu können. Weitere Informationen zu den Treffen sowie entsprechende Angaben zu Themen und Treffpunkten erhalten Sie auf der Webseite www.endlich-anwalt.de. Gern steht auch der Sprecher des Aus-schusses, Herr Kollege Marcus Hegelein, für Fragen und Anregun-gen zur Verfügung: [email protected]

2. Hotline für junge Kolleginnen und Kollegen

Der Ausschuss Junge Anwälte hat eine Hotline eingerichtet, damit sich junge Kolleginnen und Kollegen mit Fragen, die den Einstieg in den Anwaltsberuf und die Probleme in den ersten Berufsjahren betreffen, unmittelbar an die Mitglieder des Ausschusses wenden können. Die Hotline wird ab dem Erscheinen dieser Mitteilungen bedient

im Monat Juni 2016 von Herrn Kollegen Christoph Reinhold, 02261/978182,

im Monat Juli 2016 von Herrn Kollegen Karsten Stickeler, 0221/9922460,

im Monat August 2016 von Herrn Kollegen Raphael Brugger, 0221/42074595,

im Monat September 2016 von Herrn Kollegen Christian Knezovic, 02203/955710,

im Monat Oktober 2016 von Herrn Kollegen Marcus Hegelein, 0221/2225240.

STRAFRECHTSAUSSCHUSS

Podiumsdiskussion: Das Verbot der geschäftsmäßigen SuizidförderungDer Deutsche Bundestag hat mit großer Mehrheit entschieden, dass diejenige, die anderen geschäftsmäßig die Gelegenheit zur Selbsttötung gewähren, mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden sollen. Mit der Verkündung im Ge-setzblatt ist die ethische, verfassungsrechtliche und strafrechtliche Debatte nicht abgeschlossen. Denn vor dem BVerfG sind mehrere Verfassungsbeschwerden anhängig und nicht nur Ärzte fragen

sich, wann die Grenze zwischen zulässiger Sterbebegleitung und strafbarer Suizidbeihilfe überschritten ist.Aus diesem Grund laden der Verein zur Förderung des Instituts für Strafrecht und Strafprozessrecht und der Strafrechtsausschuss des KAV e.V. ganz herzlich zu einem Diskussionsabend ein, der sich der Thematik aus einem interdisziplinären Blickwinkel widmen soll.

Am Montag, 20. Juni 2016 um 19.30 Uhr in Hörsaal A2 der Universität zu Köln werden

• Frau Prof. Dr. Christiane Woopen, Medizinethikerin, Universität zu Köln• Frau Prof. Dr. Ruth Rissing-van Saan, ehem. Vorsitzende Richterin am BGH• Herr Prof. Dr. Wolfram Höfling, Staatsrechtslehrer, Universität zu Köln• Herr Prof. Dr. Michael Kubiciel, Strafrechtslehrer, Universität zu Köln• Herr Dr. Dominik Meiering, Erzbistum Köln• Herr Prof. Dr. Raymond Voltz, Palliativmediziner, Universität zu Köln

die Diskussion mit kurzen Impulsreferaten einleiten. Moderiert wird die Veranstaltung von Professor Dr. Claus Kreß, LL.M. (Universität zu Köln). Zu dieser Veranstaltung und einem anschließenden Empfang vor dem Institut für Strafrecht und Strafprozessrecht laden wir herz-lichst ein.

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50 | Ausschüsse & Arbeitskreise

ARBEITSKREIS URHEBER- UND MEDIENRECHT

Herbstseminar Urheber- und Medienrecht am 09.–10. September 2016 (7, 8, und 15 Std. FAO)Zum dritten Mal in Folge richtet der Arbeitskreis Urheber- und Medienrecht des KAV gemeinsam mit der KAV Service GmbH das Herbstseminar Urheber- und Medienrecht in Köln aus. Die Veran-staltung wird am 09.–10. September 2016 im Hotel im Wasserturm,

Kaygasse 2, 50676 Köln stattfinden. Weitere Informationen zur Gestaltung und Buchbarkeit dieser 7, 8 und 15 Std. Veranstaltung erhalten Sie auf Seite 20 in diesem Magazin oder online unter www.kav-seminare.de.

AUSSCHUSS VERKEHRSRECHT

Herbstseminar Verkehrsrecht (7, 8, und 15 Std. FAO)Am 09.–10. September 2016 findet im Lindner Hotel City Plaza das Herbstseminar im Verkehrsrecht statt, das in Kooperation des KAV Ausschusses Verkehrsrecht und der KAV Service GmbH realisiert wird. Interessierte Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben die Gelegen-

heit, diese Veranstaltung für 7, 8 oder 15 Vortragsstunden im Sinne des § 15 FAO zu buchen. Weitere Informationen zur Gestaltung und Buchbarkeit erhalten Sie auf Seite 21 in diesem Magazin oder online unter www.kav-seminare.de.

ARBEITSKREIS ZIVILPROZESSRECHT UND ZWANGSVOLLSTRECKUNGSRECHT

Nach der konstituierenden Sitzung am 27.10.2015 hat der Arbeits-kreis Zivilprozessrecht und Zwangsvollstreckung seine Planungen für den Herbst 2016 fertiggestellt. Wir bieten für den Herbst 2016 mehrere Praktikerseminare aus dem Bereich Zwangsvollstreckung an. Die Veranstaltungen werden möglichst an einem Montag von 17.30 Uhr bis 19.45 Uhr ohne Pause im Gerichtsgebäude Luxembur-ger Straße 101 stattfinden.

Folgende Themen werden für 2016 angeboten:• Die Forderungsvollstreckung und die Pfändbarkeit bei Unterhalts-

ansprüchen § 850 d ZPO. • Die Sachaufklärung und Sachpfändung – Neues Zwangsformular

für den Gerichtsvollzieherauftrag zum 01.04.2016.• Der dingliche Titel als Grundlage der Immobiliarvollstreckung –

Inhalt/Erwirkung/Nutzung –

Für das Jahr 2017 plant der Arbeitskreis folgende Praktikerseminare: • PKH Bewilligung und Aufhebung• Rechtsmittel und Rechtsbehelfe im Verfahrensrecht• Fristen und Termine • Zustellung und Wiedereinsetzung

Die Referenten, Termine und Orte werden in diesem Magazin und über den Newsletter bekannt gemacht.

Die nächste Sitzung findet am Montag, 13.06.2016 um 18.30 Uhr in der Geschäftsstelle des KAV statt. Gäste und Interessierte an der Mitgliedschaft sind herzlich willkommen. Vorschläge zu weiteren Referenten und Themen aus dem Bereich der ZPO für Anwälte und Mitarbeiter werden von der Geschäftsstelle gerne entgegengenom-men und zeitnah umgesetzt.

RA Dr. Ulrich Prutsch, Sprecher des Arbeitskreises Zivilprozessrecht und Zwangsvollstreckung

Achtung Haftungsfalle – Verjährung der Zinsen aus titulierten Ansprüchen und VollstreckungskostenIn der Zwangsvollstreckung werden nach Abgabe der Vermögens-auskunft keine Vollstreckungsmaßnahmen wegen zusätzlicher Kos-ten ergriffen, wenn die Vermögensauskunft des Schuldners keine verwertbaren Angaben ausweist. Die Akte wird in der Hoffnung auf eine bessere Entwicklung der Einkommens- und Vermögensver-hältnisse des Schuldners um Jahre innerhalb der Dreißigjahresfrist weggelegt. In der Forderungsaufstellung werden die Zinsen aus

dem titulierten Anspruch ohne Einschränkung geltend gemacht. Dagegen könnte der Schuldner die Einrede der Verjährung erheben. An die Festsetzung der Kosten für die Zwangsvollstreckung nach § 788 ZPO wird häufig nicht gedacht.Das OLG Hamm hat mit Beschluss vom 15.04.2015 – II-8 UF 254/14 – festgestellt, dass eine Hemmung der Verjährung bei Übergang von Unterhaltsansprüchen im Wege der Legalzession an das Jugendamt

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51Ausschüsse & Arbeitskreise |

nicht eintritt. Daran ändere sich nichts, wenn der Kindesvater als Unterhaltsschuldner mit einer Ratenzahlung einverstanden war. Der Kindesvater habe mit der Zustimmung zur Ratenzahlung nicht zum Ausdruck bringen wollen, dass er auf die Einrede der Verjährung verzichte. Ihm fehle das nötige Erklärungsbewusstsein.

1. Gesetzliche AusgangslageDer titulierte Hauptforderungsanspruch verjährt nach § 197 Abs. 1 BGB in 30 Jahren beiNr. 3 rechtskräftig festgestellten Ansprüchen,Nr. 4 Ansprüchen aus vollstreckbaren Vergleichen oder vollstreckba-ren Urkunden,Nr. 5 Ansprüchen, die durch die im Insolvenzverfahren erfolgte Feststellung vollstreckbar geworden sind,Nr. 6 Ansprüchen auf Erstattung der Kosten der Zwangsvollstre-ckung.

Gerichtlich festgestellte Zinsansprüche auf die Hauptforderung für einen Zeitraum mit Beginn eines bestimmten Datums im Tenor vor Rechtskraft sind Teil des Urteils und verjähren ebenfalls in 30 Jahren.

Zinsansprüche auf eine titulierte Hauptforderung für einen Zeit-raum nach Eintritt der Rechtskraft verjähren innerhalb von drei Jahren mit Ende des Jahres, in dem sie entstanden sind. Bei diesen Zinsen handelt es sich um künftig regelmäßig fällig werdende wiederkehrende Leistungen nach § 197 Abs. 2 BGB. An die Stelle der 30-jährigen Verjährungsfrist tritt die regelmäßige Frist von drei Jahren nach § 195 BGB.

Beispiel

Der Schuldner wird mit Rechtskraft vom 25.05.2005 zur Zahlung von € 12.000,00 nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jewei-ligen Basiszinssatz seit dem 21.01.2002 verurteilt. Die Zinsen für den Zeitraum 21.01.2002 bis 25.05.2005 verjähren nach § 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB in 30 Jahren. Es handelt sich um fällige Leistungen zum Zeitpunkt des Verjährungsbeginns. Die Zinsen ab dem 26.05.2005 verjähren in drei Jahren nach § 197 Abs. 2 BGB. Es handelt sich um künftig fällig werdende und regelmäßig wiederkehrende Leistun-gen.

2. Ausnahme Verbraucherkredit

Eine Ausnahme gilt für Zinsen aus Verbraucherkreditverträgen nach § 497 Abs. 3 S. 4 BGB. Auf diese Zinsansprüche ist die Regelung des § 197 Abs. 2 BGB nicht anwendbar. Die Zinsen verjähren erst nach 30 Jahren, soweit sie rechtskräftig festgestellt sind. Aus dem Titel sollte hervorgehen, dass es sich um einen Anspruch aus einem Verbraucherkreditvertrag handelt. Der Hinweis kann im Klageantrag bzw. Tenor oder im Vergleichstext enthalten sein. Das Rechtsschutzbedürfnis für den zusätzlichen Hinweis ergibt sich aus § 497 Abs. 3 S. 4 BGB. 3. Beginn und Ablauf der Verjährung

Die Verjährungsfrist für den titulierten Hauptanspruch und die Zinsen beginnt nach §§ 201, 199 BGB mit dem Ende des Jahres, in dem die formelle Rechtskraft eintritt.

Beispiel

Das erstinstanzliche Urteil wird am 17.03.2005 verkündet und dem Schuldner bzw. dessen Bevollmächtigten am 23.03.2005 zugestellt. Die Berufungsfrist endet mit Ablauf des 23.04.2005. Am 24.04.2005 tritt die formelle Rechtskraft ein. Die Verjährungsfrist für den Hauptanspruch und die Geltendmachung der Zinsen beginnt mit Ablauf des 31.12.2005. Sie endet für den Hauptanspruch mit Ablauf des 31.12.2035 und für den Zinsanspruch mit Ablauf des 31.12.2008. 4. Verhinderung der Verjährung

Der Gläubiger hat zwei Möglichkeiten, die Verjährung der Zinsen nach § 197 Abs. 2 BGB zu verhindern. Er kann • mit dem Schuldner die Verlängerung der Verjährung vereinbaren

oder • eine Vollstreckungsmaßnahme ergreifen.

Die Vereinbarung über den ausdrücklichen Verzicht auf die Einrede der Verjährung ist kostengünstig im Hinblick auf die gerichtlichen Gebühren. Die Verjährung kann bis auf die höchste Verjährungszeit von 30 Jahren verlängert werden § 202 Abs. 2 ZPO.Stimmt der Schuldner einem Verjährungsverzicht nicht zu, muss der Gläubiger unabhängig von der aktuellen Leistungsfähigkeit eine Vollstreckungsmaßnahme einleiten. Nur die Vollstreckungs-handlung führt nach § 212 Abs. 1 Nr. 2 BGB zum Neubeginn der Verjährung auf weitere drei Jahre.

5. Hinweis auf Kosten

Der Bevollmächtigte sollte den Gläubiger auf die Entstehung zusätzlicher Kosten durch die Vollstreckungsmaßnahme hinweisen. Der Gläubiger muss die Kosten vorschussweise tragen. Er kann sie nach § 788 ZPO festsetzen lassen. Der Gläubiger muss im Einzel-fall die Investition mit den Aussichten auf Eintreibung der Kosten abwägen.

Ist dem Gläubiger nicht bekannt, ob der Schuldner inzwischen Vermögen erworben hat oder wieder berufstätig ist, sollte er inner-halb der Dreijahresfrist nach seiner letzten Vollstreckungshandlung den Gerichtsvollzieher mit der Erteilung der Vermögensauskunft nach § 802 c ZPO beauftragen. Damit verhindert er die Verjährung seines Zinsanspruchs. Gleichzeitig wird der Stand der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Schuldners ermittelt. Die anwalt-lichen Kosten sind auf einen Streitwert in Höhe von € 2.000,00 gedeckelt § 25 Abs. 1 Nr. 4 RVG.

6. Rücknahme Vollstreckungsauftrag

Der Gläubiger sollte den Vollstreckungsauftrag nicht zurückneh-men. Die Rücknahme führt nach § 212 Abs. 2 BGB zum Wegfall eines Neubeginns der Verjährung. Die Zinsen für den über drei Jahre zurückliegenden Zeitraum könnten damit gegen den Willen des Schuldners nicht mehr durchgesetzt werden.

RA Dr. Ulrich Prutsch, Köln

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52 | Aktuelles & Wissenswertes

Interview mit dem Präsidenten des OLG Köln, Herrn Peter Kamp, und dem Vorstandsmitglied des KAV e.V., Herrn Kollegen Kourosh Aminyan

I. BERUFLICH: 1. Welche höchstrichterliche Entscheidung war für Sie die bahnbrechendste bzw. unerwarteste im Laufe Ihrer bisherigen juristischen Laufbahn?P.K.: Es gibt nicht wenige Entscheidungen, die überraschen, und einige, die auch bahnbrechend sind. Besondere Bedeutung für mich hatte die Entscheidung des Landesverfassungsgerichts NRW aus dem Jahr 1999, mit der die Zusammenlegung von Justiz- und Innenministerium gestoppt wurde. Die Entscheidung hebt die Eigenständigkeit der Justiz hervor und betont ihre Bedeutung als Dritte Gewalt. Diese Grundaussage ist zeitlos und auch heute noch sehr wichtig.

KAV RECHTPERSÖNLICH

I. BERUFLICH:1. Welche höchstrichterliche Entscheidung war für Sie die bahnbrechendste bzw. unerwarteste im Laufe Ihrer bisherigen juristischen Laufbahn?K.A.: Für mich als gebürtigen Perser war die sicherlich interessan-teste höchstrichterliche Entscheidung die des Bundesgerichtshofes vom 09.12.2009, XII ZR 107/08, zur Frage der Einordnung einer nach iranischem Recht vereinbarten Morgengabe. Dieses vielen Juristen im Bereich des Familienrechts immer noch zum Teil unbekannte In-stitut der Morgengabe hat in den vergangenen zehn Jahren meiner anwaltlichen Tätigkeit sowohl die Gerichte als auch das Schrifttum beschäftigt mit mehr oder weniger hilfreichen Lösungsansätzen.

Aktuelles & Wissenswertes

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Interviewfragen der KAV Magazin Redaktion an den Präsidenten des OLG Köln, Herrn Peter Kamp

Interviewfragen der KAV Magazin Redaktion an das Vorstandsmitglied des KAV, Herrn Kollegen Kourosh Aminyan

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53Aktuelles & Wissenswertes |

2. Gibt/gab es einen Juristen, der für Sie Vorbildfunktion hat oder den Sie bewundern? P.K.: Während meines Berufslebens habe ich zahlreiche persönlich und fachlich herausragende Juristen kennen gelernt. Besonders beeindruckt hat mich der frühere Präsident des Landgerichts Mönchengladbach, Dr. Ulrich Firnhaber, wegen seines weit über die Grenzen der Justiz hinausgehenden sozialen und gesellschaftlichen Engagements, seiner Gradlinigkeit und hohen Fachlichkeit.

3. Welches Gesetz halten Sie für das skurrilste?P.K.: Als Richter habe ich meist mit dem BGB zu tun, das ausge-sprochen gut durchdacht ist und internationale Vorbildfunktion genießt. Trotzdem finde ich skurril, dass dort auch im Jahr 2016 noch die Vereinigung und Vermischung von Bienenschwärmen geregelt ist.

4. Mit welchem Rechtsgebiet werden Sie sich niemals anfreunden? P.K.: Ich bewundere die Kolleginnen und Kollegen, die sich im be-ruflichen Alltag mit dem Steuerrecht befassen. Für mich wäre das nichts. Ich bin jedes Mal erleichtert, wenn die jährliche Steuererklä-rung wieder vom Tisch ist.

5. Welches rechtlich relevante Thema wird Ihrer Auffassung nach in naher Zukunft die Juristen unseres Landes insbesonde-re beschäftigen?P.K.: Datenschutz und Datensicherheit sind jetzt schon ein großes Thema und werden es auch in naher Zukunft bleiben. Für die Justiz stellen sich die Fragen insbesondere im Zusammenhang mit dem elektronischen Rechtsverkehr. Die Allgemeinheit ist insbesonde-re mit den sozialen Netzwerken ebenfalls massiv betroffen. Die Balance zwischen den Möglichkeiten moderner Technik und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht der Nutzer muss gehalten wer-den. Angesichts der Dynamik der technischen Entwicklung ist das eine herausfordernde Daueraufgabe.

6. Welchen Ratschlag können Sie jungen Kollegen der Justiz oder Anwaltschaft zum Beginn ihrer Berufstätigkeit erteilen?P.K.: Stellen Sie sich breit auf, bleiben Sie neugierig und pflegen Sie Ihre Fremdsprachenkenntnisse! Im In- und Ausland gibt es so viele berufliche Möglichkeiten für Juristen. Wenn Sie sich einen offenen Blick und die Bereitschaft zur Flexibilität bewahren, steht Ihnen eine abwechslungsreiche Karriere offen. Übrigens auch in der Justiz, die ein viel bunteres Aufgabenspektrum bietet, als vielleicht der eine oder andere vermutet. 7. Wie arbeitet Ihr „Nachfolger“ im Jahre 2030?P.K.: Sie oder er wird im Kern sehr ähnliche Probleme zu lösen haben. Ich glaube auch nicht, dass sich die Herangehensweise grundsätzlich ändern wird. Das Ganze wird aber natürlich mit ver-änderten technischen Arbeitsmitteln vonstattengehen.

II. PERSÖNLICH:1. Mit welchen Vorurteilen mussten Sie sich aufgrund Ihrer Berufszugehörigkeit häufig auseinandersetzen?P.K.: Immer wieder heißt es, die Justiz sei zu konservativ, zu starr und zu wenig bürgernah. An diesem Vorurteil mag vor 50 Jahren ein wahrer Kern gewesen sein. Für die Justiz 2016 stimmt das nicht.

2. Welches ist Ihr Lieblingsgericht (Speisen oder Justiz)?P.K.: Das Oberlandesgericht Köln ist mir „Himmel un Ääd“.

Mit dieser Entscheidung hat der BGH nunmehr ein für alle Mal festgestellt, dass eine nach iranischem Recht vereinbarte Morgen-gabe, sofern die Voraussetzungen einer wirksamen Vereinbarung vorliegen und durchgreifende Einwendungen nicht ersichtlich sind, vor deutschen Gerichten geltend gemacht werden kann. Das Interessante dabei ist für mich die Übertragung der Anwendbarkeit des iranischen Rechts in die deutsche Gerichtsbarkeit. Es zeigt, wie komplex unser Rechtssystem (geworden) ist und sogar ein völlig religiös geprägtes Rechtsgebilde mithilfe von Rechtsnormen in die hiesige demokratische Gesellschaft einverleibt werden kann.

2. Gibt/gab es einen Juristen, der für Sie Vorbildfunktion hat oder den Sie bewundern? K.A.: Als Deutscher mit Migrationshintergrund, aufgewachsen zwischen zwei Kulturen, weiß ich die Vorzüge beider Länder zu schätzen und zu nutzen. Das Gleiche verhält sich auch bei den juristischen Vorbildern. Daher kann ich „den“ Juristen mit Vorbild-funktion nicht nennen. Es gibt einige Juristen, die mich während der vergangenen Jahre bewusst oder unbewusst inspiriert haben. Ganz sicher steht auf dieser Liste mein geschätzter Kollege Herr Dr. Ulrich Prutsch, der mich seit Anbeginn meiner anwaltlichen Tätigkeit begleitet und der für mich der Inbegriff eines kreativen und ehrgeizigen Anwalts ist.

3. Welches Gesetz halten Sie für das skurrilste?K.A.: Skurril wird mit „auf eine komische Art sonderbar“ beschrie-ben. Es ist schwierig, ein Gesetz als skurril zu bezeichnen, denn je nach Blickwinkel des Anwendenden kann das Gesetz durchaus Sinn machen und gar nicht skurril sein. Gleichwohl erinnere ich mich gerne an die Studienzeit und den Moment, als man das erste Mal über § 164 Abs. 2 BGB stolperte und diesen Absatz, allein schon aufgrund des Satzbaus, mehrfach lesen musste, um den Sinn, den dieser Absatz jedoch wahrhaftig hat, zu verstehen.

4. Mit welchem Rechtsgebiet werden Sie sich niemals anfreunden? K.A.: „Sag niemals nie“ war ein berühmter James Bond Film der 80er Jahre. Obgleich dieser Satz in vielen Bereichen des Lebens zutreffen könnte, da das private und berufliche Leben so facetten-reich ist und man nicht weiß, was morgen passiert, denke ich doch, dass in Bezug auf diese Frage eine sichere Prognose zugelassen sein könnte. Meinen Respekt verdienen die Kolleginnen und Kollegen, die sich spezialisierend mit dem Steuerrecht befassen, da bekanntlich Deutschland das umfangsreichste Steuergesetz weltweit hat und der Berater sich keiner speziellen Zielgruppe gegenübersieht.

5. Welches rechtlich relevante Thema wird Ihrer Auffassung nach in naher Zukunft die Juristen unseres Landes insbesonde-re beschäftigen?K.A.: Ich denke, das wird das Thema des Datenschutzes sein. Im Zeitalter von Facebook, Google und Co. haben wir alle den seit über Jahrzehnten so schwer gewonnenen Datenschutz von heute auf morgen über Bord geworfen und lassen jeden, insbesondere mächtige Weltunternehmen, aber auch Behörden, an unserem Leben offen teilhaben. Wie alles im Leben hat auch diese neue Informationstechnologie zwei Seiten. Man mag mit Facebook, Google und Co. viele Menschen privat sowie beruflich schneller erreichen und Sachen schnell erledigen. Die Informationsflut und deren Schnelligkeit stets vor Augen, während wir daneben den Sinn und das Feingefühl für den Datenschutz verlieren, halte ich

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54 | Aktuelles & Wissenswertes

3. In welchem Zustand befindet sich Ihr Schreibtisch freitag-abends?P.K.: Nach Möglichkeit aufgeräumt. Die Termine für die nächste Woche liegen aber schon bereit.

4. Welchen Beruf hätten Sie ergriffen, wenn Sie sich nicht den Rechtswissenschaften zugewandt hätten?P.K.: Ich hätte mich wohl mit Betriebs- oder Volkswirtschaftslehre beschäftigt. Denn gesellschaftliche Entwicklungen hängen oft mit wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zusammen.

5. Wer ist Ihr Lieblingsautor/Ihre Lieblingsautorin? P.K.: Unlängst habe ich von Wolfgang Büscher „Ein Frühling in Jeru-salem“ gelesen. Seine Reiseerzählung erinnert an Vieles, das mei-ne Frau und ich auf unseren Reisen durch Israel erlebt haben. Im Übrigen bleibt mir nur wenig Zeit. Ich bin froh, wenn ich es schaffe, regelmäßig die Tageszeitungen und Journale durchzuschauen und bedeutende Fachbeiträge und Entscheidungen zu lesen.

6. Teilen Sie mit uns eine/Ihre Lebensweisheit?P.K.: Nutze die Zeit, es ist schon später als Du denkst!

III. ABSCHLIESSENDE WORTERecht ist ...P.K.: … mehr als die Subsumtion eines Lebenssachverhalts unter kodifizierte Normen.

für höchst gefährlich. Ich bezweifle, dass „schnell“ auch immer gut sein muss.

6. Welchen Ratschlag können Sie jungen Kollegen der Justiz oder Anwaltschaft zum Beginn ihrer Berufstätigkeit erteilen?K.A.: Aller Anfang ist schwer, das ist klar. Ich finde, dass man sich bestimmte Ziele setzen muss, um selbst eine Vorstellung davon zu haben, was man wirklich möchte. Ist das Ziel einmal defi-niert, muss man dann strategische Punkte setzen, um dieses zu erreichen. Mit Entschlossenheit und Mut kann man im Leben vieles bewegen.

7. Wie arbeitet Ihr „Nachfolger“ im Jahre 2030?K.A.: Papierlos. Zu meinem Studienbeginn im Jahre 1996 hatte kaum einer ein mobiles Telefon. Zwanzig Jahre später ist die Welt soweit fortgeschritten, dass wir Juristen uns mit großen Schritten auf die Volldigitalisierung zubewegen. Die heutige Menschheit hat seit der Erfindung des Personal Computers gerade Mal 65 Jahre ge-braucht, um das seit dem 4. Jahrhundert v. Chr. bestehende Papier als Kommunikationsmedium überwiegend zu verdrängen.

II. PERSÖNLICH:1. Mit welchen Vorurteilen mussten Sie sich aufgrund Ihrer Berufszugehörigkeit häufig auseinandersetzen?K.A.: Rechthaberisch und Rechtsverdreher sind häufige Vorurteile. Ich hingegen meine, dass Rechtsberater und Rechtsvertreter eher zutreffend sind.

2. Welches ist Ihr Lieblingsgericht (Speisen oder Justiz)?K.A.: Meine Leidenschaft gilt ausschließlich der persischen Küche. Sämtliche Gerichte und Delikatessen hier als meine Lieblinge auf-zuzählen, würde den Rahmen sprengen.Die Kölsche Art hat mir schon immer gefallen.

3. In welchem Zustand befindet sich Ihr Schreibtisch freitag-abends?K.A.: Rückblickend auf die vergangene Woche und mit Blick auf das Wochenende so, wie ich ihn Montagfrüh vorfinden möchte.

4. Welchen Beruf hätten Sie ergriffen, wenn Sie sich nicht den Rechtswissenschaften zugewandt hätten?K.A.: Es gibt keinen anderen Beruf.

5. Welche/r ist Ihre/Ihr Lieblingsautorin/Lieblingsautor? K.A.: Derzeit wohl Michael Moore und Volker Pispers, wobei der Schwerpunkt bei diesen eher in der audio-visuellen Darstellung von Polit-Satire liegt als im Schreiben. Für mich sind das wahre Freiheitskämpfer, gleichwohl auf verlorenem Posten.

6. Teilen Sie mit uns eine/Ihre Lebensweisheit?K.A.: Jede Errungenschaft beginnt mit der Entscheidung, es zu versuchen.

III. ABSCHLIESSENDE WORTERecht ist …K.A.: … wie alles andere im Leben keine Selbstverständlichkeit. Das Recht ist von Menschen gemacht. Rechte werden von Menschen an Menschen vergeben. Recht ist das, wofür es sich zu kämpfen lohnt, wie uns die französische Revolution gelehrt hat.

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Deutsche Bank

Wer reduziert den Verwaltungsaufwand, so dass mehr Zeit für Mandanten bleibt?Die Deutsche Bank unterstützt Rechtsanwälte, Notare und Insolvenz- verwalter bei der Arbeit für ihre Mandanten – durch den Deutsche Bank TreuhandkontenService mit einem persönlichen Ansprechpartner und einer schnellen, effizienten Abwicklung der Aufträge. So wie bei der Wirtschaftskanzlei Noerr, bei der aus möglich wirklich wurde.

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56 | Aktuelles & Wissenswertes

An den acht Kölner Gebäuden, in denen in 205 Jahren das Arbeits-

gericht und seine Vorläufer saßen, können wir viel mehr sehen als

nur die Außenmauern. Justizstandorte sind mehr als Steine, Technik

und Kosten, sie sind Justizpolitik, sie sind Gesellschaftspolitik. Das

gilt besonders in Zeiten wie unseren, in denen die Innenstädte

massiven Veränderungen unterworfen sind: Justizstandorte bleiben

sichtbare Ausrufezeichen einer funktionierenden Gesellschaft und

ihres Staatsverständnisses.

Unser Staatsverständnis, zu dem unabhängige (Arbeits-)Gerichte

gehören, ist historisch gedacht eine recht junge Tatsache. Gerade

einmal gute 220 Jahre ist es her, dass die amerikanische Verfassung

und die französische Revolution die Idee von der Gewaltentei-

lung real werden ließen. So ist auch das Arbeitsgericht Köln eine

französische Einrichtung: 1811 als Rat der Gewerbeverständigen

von Napoleon I. gegründet, hieß es von 1844 bis 1927 Königliches

Gewerbegericht zu Cöln, und saß direkt neben dem historischen

Rathaus. Französisches Recht sprach bis 1900 auch der Rheini-

sche Appellationsgerichtshof zu Cöln. Er wurde als Vorläufer des

Oberlandesgerichts nicht nur acht Jahre später gegründet als Rat

der Gewerbeverständigen, sondern saß auch ein ganzes Stück

weiter am Appellhofplatz. Es dürfte kein Zufall gewesen sein, dass

das Gewerbegericht räumlich für sich blieb, während am Appell-

hofplatz die übrige Justiz saß: die Aufgaben der Arbeitsgerichte

nahmen im Mittelalter die Zünfte selbst wahr – in Frankreich war

allerdings schon im 13. Jahrhundert durch den Pariser Vogt Boileau

die Grundlage dafür gelegt worden, dass statt der Zünfte professi-

onelle, verständige Männer Berufsstreitigkeiten lösen sollten, die

prud´hommes. So verstanden sich die Arbeits-/Gewerbegerichte

schon historisch anders als die ordentliche Gerichtsbarkeit, nämlich

als spezialisierte Kleingruppe. Sie waren – klein aber fein – besetzt

mit Fabrikanten und Handwerksmeistern, seit Beginn des 20. Jahr-

hunderts zusätzlich auch mit Arbeitnehmern, und sie regelten ihre

Dinge räumlich weiter lieber unter sich. So judizierte die Arbeitsge-

richtsbarkeit bis zum 2. Weltkrieg in unterschiedlich kleinen Kölner

Häusern, bis am 31.05.1942 eine Fliegerbombe das Gebäude

Quatermarkt direkt neben dem Gürzenich zerstörte. Der Neube-

ginn 1946 im Appellhof dürfte daher wohl eher eine Notlösung

gewesen sein, schon acht Jahre später zog das Arbeitsgericht in

sein heutiges Gebäude im Agnesviertel, das auch als Justizstandort

geplant war, und blieb seinem Veedel bis 1996 treu. Die Episode in

Köln-Zollstock auf der Pohligstraße muss wohl mindestens als un-

typisch gewertet werden. Ein Versicherungsbürogebäude fern dem

Zentrum, dessen markantester Vorzug das großzügige Parkhaus

war, ist als Arbeitsgerichtsstandort möglich, aber nicht erste Wahl.

Ein solches Haus vermittelt seinen Besuchern nicht die Bedeutung

der Aufgabe: wer Arbeitsrecht lebt, der weiß, dass die Arbeits-

und Wirtschaftsverfassung eines Staates eine zentrale Bedingung

für dessen Prosperität und damit auch für die Entwicklung der

Arbeitnehmer wie der Arbeitgeber ist. Die Arbeitsgerichte tun nach

modernem Verständnis das ihre, um die Sicherung von Arbeitneh-

merrechten mit der für Standortentscheidungen der Wirtschaft

notwendigen Schnelligkeit und möglichst weitgehenden Berechen-

barkeit von Verfahren zu verbinden. Was im Alltag oft untergeht,

sollte man sich gelegentlich vor Augen führen: man muss nur ganz

aktuell nach Frankreich und Italien schauen, wo arbeitsrechtlichen

Reformen zentrale Bedeutung für den wirtschaftlichen Turnaround

beigemessen wird. So wichtig die politische Vorarbeit auch ist, am

Ende entscheidet immer die Umsetzung. Hier leisten die deutschen

Arbeitsgerichte eine entscheidende Balance, die viele Beobachter

im Ausland anerkennen, auch wenn in der Hitze der Gefechte man-

cher Pulverdampf die Sicht vernebelt.

Deswegen ist es eine gute und richtige Entscheidung gewesen,

das Arbeitsgericht auch räumlich wieder in die Mitte der Gesell-

schaft und der Justiz zu holen – in das gleiche Haus, in dem es

bereits 13 Jahre saß, von 1954 bis 1967, in das gleiche Haus, in

dem das 1982 gegründete Landesarbeitsgericht Köln sitzt und mit

dem es das neue Fachgerichtszentrum bildet, direkt neben das

Oberlandesgericht Köln, das wiederum im Fachgerichtszentrum

als Teil seiner Dienststelle den Zentralen IT-Dienstleister der Justiz

NRW untergebracht hat. Das Justizministerium NRW, der Bau- und

Liegenschaftsbetrieb NRW und die beteiligten Fachgerichte haben

den notwendigen Umbau für die Nutzung durch das Arbeitsgericht

Köln vertrauensvoll und mit gutem Ergebnis gestaltet.

AKTUELLES UND WISSENWERTES

Arbeitsgericht Köln – der neue (alte) Standort205 Jahre Arbeitsrechtsprechung in Köln – in acht Gebäuden:

1811 ca. 1900 1910 1942 1946 1954

Stadthausplatz Nr. 9 Quartermarkt 1-3 ApellhofplatzGlockengasse 25–27

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57Aktuelles & Wissenswertes |

Jeder ist herzlich eingeladen, sich ein Bild von den neuen Räum-

lichkeiten zu machen: derzeit sind fünf Sitzungssäle des Arbeitsge-

richts auf der Erdgeschossebene in Betrieb, zusätzlich gibt es zwei

Hilfssäle. Voraussichtlich im Juli 2016 werden weitere vier Säle in

Betrieb genommen und die zwei Hilfssäle werden zu Anwaltszim-

mer und Mediationsraum. Alle Räume sind mit dem Ziel umgebaut

worden, möglichst hell und freundlich zu werden. Hohe weiße

Türen, helle runde Leuchten, hoch ausgeschnittene Deckenmitten

tragen dazu bei, dass das Ziel erreicht wurde. Im Juli 2016 wird

voraussichtlich auch die Caféteria in Betrieb genommen werden

können, in der jeder Besucher herzlich willkommen ist. Die italie-

nische Betreiberfamilie wird – ohne Frischküche – Spezialitäten von

Pizza bis Focaccia servieren und richtig guten Kaffee anbieten, also

eine bislang nicht justiztypische „Kantine“ öffnen.

Die Einrichtung des Arbeitsgerichts Köln wird, wie oft zu hören ist,

von den Beteiligten geschätzt: Die Sitzungssäle sind mit Eichen-

parkett und Eichenmöbeln bei schwarzer Bestuhlung wertig und

individuell ausgestattet, elektronische Saalanzeigen und Vorberei-

tungen für die Führung der E-Akte erfüllen den aktuellen techni-

schen Anspruch. Entgegen dem optischen und haptischen Eindruck

sind die Kosten durch gute Ausschreibungsergebnisse so niedrig

gehalten worden, dass eine hochwertige private Einbauküche den

Preis der Möbel für alle neun Säle überschreitet. Wo wir konnten,

haben wir die Kosten reduziert: keine Klimaanlage, preiswerte

Nadelfilzböden in allen Bürobereichen, neue Büromöbel nur dort,

wo sie erforderlich waren.

Ein großes Thema im Vorfeld, die Parksituation, ist wie prognosti-

ziert zu aller Zufriedenheit gelöst. Auch die jetzt deutlich stärkere

Besucherzahl des Gebäudes kommt meistens mit den Einzelpark-

plätzen unmittelbar um das Gebäude herum gut aus. Wer länger

parken muss oder wirklich einmal nichts findet, hat am Lentpark

(450 Meter – 6 Fußminuten) oder an der Amsterdamer Str. 1 (600

Meter – 8 Fußminuten) ein mehr als ausreichendes Angebot. Die

Anbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist hervorragend.

Eine offizielle Einweihung wird noch gefeiert werden, wenn auch

die Räumlichkeiten des Landesarbeitsgerichts und die gemein-

samen Bereiche des Fachgerichtszentrums (z. B. Treppenhaus,

Bibliothek, Poststelle) weitgehend fertiggestellt sind. Das Arbeits-

gericht Köln arbeitet aber nicht nur in neuen Räumen, sondern kon-

tinuierlich auch an der Beschleunigung interner Abläufe. Das hat

dazu geführt, dass trotz der im langjährigen Mittel unveränderten

Eingänge von ca. 10.000 pro Jahr Kammertermine in durchschnitt-

lich knapp vier Monaten nach dem Gütetermin vergeben werden

und auch der Schriftverkehr regelmäßig in weniger als einer Woche

ab der Verfügung versendet wird. Als vorerst letzte Maßnahme

werden jetzt Organisationsänderungen getroffen, die dazu führen

sollen, dass – jedenfalls in „normalen“ Zeiten – auch die Protokolle

deutlich schneller versendet werden. Damit soll auch im größten

Arbeitsgericht des Landes der Standard hergestellt werden, den die

Beteiligten von vielen kleineren Arbeitsgerichten in NRW und in

anderen Bundesländern kennen, und der für eine positive Kölner

Standortwahrnehmung unerlässlich ist: Sicherung der Arbeitneh-

merrechte, schnelle und berechenbare Verfahren für die Wirtschaft,

und eine ansprechende Verhandlungsatmosphäre für das gesetzli-

che Ziel der gütlichen Einigung. Das bietet die Arbeitsgerichtsbar-

keit auch im 206. Jahr und endlich wieder im Agnesviertel.

Dr. Dirk Gilberg, KölnDirektor des Arbeitsgerichts

1954 1967 201519961974

Blumenthalstr. 33 Hülchrather Str. 17–23

Aduchtstr. 7 Pohligstr. 9 Blumenthalstr. 33

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58 | Aktuelles & Wissenswertes

2. Kölner Anwalts-Lounge am 26. August 2016 in der Gerling Villa Marienburg

Der KAV e.V. und seine Partnerunternehmen RA-MICRO und HDI laden Sie am Freitag, den 26. August 2016 von 17.00–21.00 Uhr zur 2. Kölner Anwalts-Lounge in die historische Gerling Villa-Marienburg, Parkstraße 55, 50968 Köln, ein.Erleben Sie mit uns einen besonderen Abend im Ambiente einer der schönsten Prachtvillen unserer Stadt. Lassen Sie Ihren Blick über Zeugnisse der Kölner Geschichte und die beeindruckende Parkanlage der Villa schweifen. Ein exklusives Grill-Buffet wird für kulinarische Gaumenfreuden sorgen. Zudem werden exotische Cocktails für Sie vor Ort von professionellen Barkeepern zubereitet.

In Kombination mit der passenden Musik beginnt hier der stilvolle Start in ein sommerliches Wochenende. Freuen Sie sich gemein-sam mit uns auf interessante Gespräche, lockern Sie Ihre Krawatte und entspannen Sie in luxuriöser Atmosphäre. Auf Wunsch präsen-tiert Ihnen RA MICRO aktuelle Trends und Techniken der Kanzleior-ganisation. Zudem stehen Repräsentanten des Hauses HDI und des KAV für Fragen und Anregungen jederzeit zur Verfügung.

Nehmen Sie teil an diesem besonderen Sommererlebnis! Wir freuen uns auf Sie!

Aufgrund der limitierten Teilnehmerzahl für diese Veranstaltung bitten wir Sie vielmals um eine frühzeitige Anmeldung bis zum 30. Juni 2016. Anmeldungen werden in Reihenfolge ihres Ein-gangsstempels berücksichtig. Im Nachgang zu Ihrer Anmeldung werden wir Sie über weitere Details zur Veranstaltung informieren und Ihnen unter anderem eine Wegbeschreibung übermitteln.

Anwälte & Kunst – die neue VeranstaltungsreiheRechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bewegen sich in vielen ge-sellschaftlichen Kreisen. Dort mit fachlichem Wissen zu glänzen, ist für Juristinnen und Juristen keine Anstrengung. Reicht die Souverä-nität aber auch über den Tellerrand der Juristerei hinaus? Um auf dem gesellschaftlichen Parkett ohne Unwohlsein oder mit fundierten Kenntnissen zum Thema Kunst etwas beitragen zu können, soll Ihnen die neue Veranstaltungsreihe „Anwälte & Kunst“ helfen. Der Kölner Anwaltverein e.V. (KAV) bietet Ihnen diese zusammen mit der ROLAND ProzessFinanz und der Van der Grinten Galerie an.

Die nächsten Termine der Veranstaltungsreihe finden wie folgt statt (siehe nächste Seite):

Bitte nutzen Sie zur Anmeldung die in diesem Magazin be-findliche Anmeldekarte oder senden Sie uns ein Fax an: 0221/441457 oder eine E-Mail an: [email protected] unter Berücksichtigung folgender Angaben:

Betreff: 2. Kölner Anwalts-Lounge

Ihre persönlichen Angaben: Nachname, Vorname, Kanzleina-me, Anschrift, Postleitzahl, Ort, Telefon, E-Mail, Fax

Wir freuen uns auf Sie!

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59Aktuelles & Wissenswertes |

Anwälte & Kunst – Termine 2016Mittwoch, 08.06.2016, 19.00 Uhr Sammlungen richtig bewahrenReferentin: Dr. Ulrike Janvier, Kunsthistorikerin, AXA Art Versicherung AG, Kölnanschließende Führung durch die Unternehmenssammlung der AXA ArtVeranstaltungsort: AXA Art, Colonia-Allee 10–20, 51067 Köln

Donnerstag, 08.09.2016, 19.00 Uhr Kunstauktionen im Auktionshaus Van HamReferentin: Dr. Barbara Haubold, Auktionshaus Van Ham, KölnVeranstaltungsort: Auktionshaus Van Ham, Hitzelerstraße 2, 50968 Köln

Montag, 07.11.2016, 19.00 Uhr Die Bearbeitung von KunstdeliktenReferent: René Allonge, Kriminalhauptkommissar, Berlin Veranstaltungsort: Galerie Van der Grinten

Teilnahmebeitrag und AnmeldungDer Kostenbeitrag zur Teilnahme an den Terminen der Veranstaltungsreihe beläuft sich je Veranstaltung auf:€ 20,00 (inkl. 19% MwSt.) für Mitglieder des KAV e.V.€ 30,00 (inkl. 19% MwSt.) für Nichtmitglieder

Aus organisatorischen Gründen bitten wir um eine vorherige Anmeldung bis zu sieben Tage vor Veranstal-tungsbeginn. Die Personenzahl ist limitiert. Eine vorherige Anmeldung über die KAV Service GmbH ist zwingend not-wendig. Die Veranstaltung ist auf 50 Teilnehmer begrenzt. Bitte richten Sie Ihre Anmeldung per E-Mail an [email protected]. Vielen Dank!

Eine gemeinsame Veranstaltungsreihe von:

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60 | Aktuelles & Wissenswertes

Informationen für Rechtsanwälte zur alternativen Streit-beilegung – neue Hinweispflichten für Rechtsanwälte Seit dem 09.01.2016 müssen Rechtsanwälte auf ihrer Homepage einen Link zur europäischen Onlinestreitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) vorsehen und ihre E-Mail-Adresse angeben, wenn sie Online-Dienstverträge mit Verbrauchern schließen.

Ab 01.02.2017 müssen Rechtsanwälte auf ihrer Homepage oder in ihren AGB über die Möglichkeit der Teilnahme an einem Streitbei-legungsverfahren vor der zuständigen Verbraucherstreitbeilegungs-stelle – hier: Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft in Berlin – hinweisen.

Von dieser Informationspflicht sind ausschließlich Rechtsanwälte, die Online-Dienstverträge i. S. d. Art. 4 Abs. 1lit. e der ODR-Verord-nung mit Verbrauchern schließen, betroffen.

RA Dr. Ulrich Prutsch, KölnStellv. Vorsitzender KAV e.V.

Beiordnung eines Rechtsanwalts außerhalb des GerichtsbezirksDie beschränkte Beiordnung eines auswärtigen Anwalts „zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts“ ist unzulässig. Die Einschränkung der Beiordnung „zu den Bedingungen eines im Gerichtsbezirk niedergelassenen Rechtsanwalts“ ist zulässig. Steht bereits bei der Beiordnung fest, dass die Entfernung der auswärtigen Kanzlei geringer ist als die höchstmögliche Entfernung innerhalb des Gerichtsbezirks, ist der Anwalt uneingeschränkt beizuordnen.

OLG Brandenburg Beschl. 09.09.2015 – 12 WF 190/15

Die Beiordnung eines Anwalts im Rahmen der Prozess- und Verfah-renskostenhilfe soll nur erfolgen, wenn dadurch keine Mehrkosten entstehen. Der Anwalt kann von der Landeskasse die Erstattung seiner tatsächlichen Reisekosten und das Abwesenheitsgeld ver-langen bis zur höchstmöglichen Entfernung innerhalb des Gerichts-bezirks. Gibt es dagegen Orte im Gerichtsbezirk, die weiter entfernt sind als der auswärtige Kanzleiort, so hat der Anwalt Anspruch auf vollständige Erstattung der Reiskosten. Das gilt auch dann, wenn sich im am weitesten entfernten Ort innerhalb des Gerichtsbezirks keine Anwaltskanzlei befindet.

Praxishinweis: In der Regel findet die Prüfung der höchstmöglichen Entfernung im Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 55 RVG durch den Urkundsbeamten statt. Wenn jedoch bei der Bewilligung bereits mehrere Orte erkennbar sind, die weiter entfernt liegen als der auswärtige Kanzleiort, kann das Prozessgericht von vornherein unbeschränkt den Anwalt beiordnen. Die vorbehaltlose Beiordnung sollte im Antrag enthalten sein mit einer entsprechenden Begrün-dung unter Hinweis auf weiter entfernte Orte im Gerichtsbezirk.

RA Dr. Ulrich Prutsch, Köln

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62 | Aktuelles & Wissenswertes

Keine Fristenkontrolle durch Auszubildende

Ein Rechtsanwalt darf die Eintragung von Fristen und Terminen nicht einer Auszubildenden in seiner Kanzlei überlassen. BGH Beschl. 11.11.15 – XII ZB 407/12

Der Kläger wehrt sich gegen ein zweites Versäumnisurteil (VU) mit Berufung nach § 514 Abs. 2 ZPO. Als Begründung gibt er an, dass eine schuldhafte Säumnis des Verhandlungstermins seitens des Prozessbevollmächtigten nicht vorgelegen habe. Die Ladung zum Termin sei bei seinem Prozessbevollmächtigten eingegangen. Dieser habe das Empfangsbekenntnis unterzeichnet und anhand des Vermerks auf der Ladung die Eintragung des Termins kontrol-liert. Die Eintragung im Terminkalender sei tatsächlich nicht erfolgt. Der Prozessbevollmächtigte habe seine Auszubildende beauftragt, die Ladung zu notieren. Die Auszubildende arbeite seit zwei Jahren fehlerlos in der Kanzlei und sei zuverlässig. Eine Kontrolle anhand des Terminkalenders habe nicht stattgefunden. Mangels Eintragung im Kalender sei die Akte nicht zum Termin vorgelegt worden.

Das Landgericht hat die Berufung verworfen. Die Rechtsbeschwer-de beim BGH blieb erfolglos. Nach Auffassung des BGH liegt ein Organisationsverschulden des Prozessbevollmächtigten vor. Das schuldhafte Verhalten seines Anwalts muss sich der Kläger nach § 85 Abs. 2 ZPO zurechnen lassen. Nach ständiger Rechtsprechung darf nur voll ausgebildetes und zuverlässig arbeitendes Personal in einer Anwaltskanzlei mit der Eintragung und Überwachung von Fristen und Terminen betraut werden. Außerdem muss der Anwalt durch geeignete organisa-torische Maßnahmen sicherstellen, dass die Fristen zuverlässig festgehalten und notiert werden. Unverzichtbar ist insoweit, dass der Anwalt

• das Büropersonal zur Berechnung und Bearbeitung der Fristen und Termine eindeutig anweist,

• klare Zuständigkeiten für die verantwortlichen Personen festlegt und

• das Personal mindestens stichprobenartig kontrolliert.

Grundsätzlich darf ein Anwalt diese Aufgaben nicht auf Auszubil-dende übertragen. Denn ihnen fehlt die notwendige Erfahrung. Für die Eintragung von Terminen durch Auszubildende gelten für die Erledigungskontrolle keine geringeren Anforderungen. Ein Aus-zubildender darf nicht damit betraut werden, bereits vom Anwalt vorgegebene Termine in den Kalender einzutragen, ohne dass die ordnungsgemäße Erledigung jeweils anhand der Akte überprüft wird. Im Einzelfall ist bei Personalmangel eine Ausnahme von diesem Grundsatz zulässig. Dann muss die Eintragung durch den Anwalt selbst gewährleistet sein. Dieser muss sicherstellen, dass alle von dem Auszubildenden eingetragenen Fristen anhand der Akten auf die Richtigkeit überprüft werden. Stichproben oder bloße Kontrolleinsichtnahmen in den Fristenkalender reichen für eine Überprüfung von Eintragungen durch Auszubildende nicht aus. Viel-mehr sind alle Eintragungen im Fristenkalender mit der jeweiligen Akte zu vergleichen. Hinweis für die Praxis: Ein Antrag auf Wiedereinsetzung bei Frist-versäumnis nach § 233 ZPO oder bei Einlegung der Berufung nach § 514 Abs. 2 ZPO kann nicht erfolgreich auf eine Begründung mit fehlerhaftem Verhalten Auszubildender gestützt werden. Besteht Personalmangel sollte der Anwalt seine Fristen und die Termine selbst notieren. Für den Anwalt lohnt es sich nicht, diese Aufgabe den Auszubildenden zu übertragen.

RA Dr. Ulrich Prutsch, Köln

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64 | Aktuelles & Wissenswertes

Fristwahrung – Klagezustellung „demnächst“ – Kostenvorschuss nicht angefordert Fordert das Gericht keinen Kostenvorschuss an und bleibt der Kläger untätig, beginnt der Zeitraum der Zustellungsverzögerung frühestens drei Wochen nach Einreichung der Klage bzw. drei Wo-chen nach Ablauf der durch die Klage zu wahrenden Frist,BGH Urt. 25.09.2015 – V ZR 203/14.

Diese Entscheidung betrifft die Rückwirkung der Zustellung einer Klage oder eines Mahnbescheides nach § 167 ZPO. Danach tritt die Wirkung einer Fristwahrung, eines Neubeginns oder einer Hem-mung der Verjährung bereits mit Eingang des Antrages bei Gericht ein, wenn die Zustellung demnächst erfolgt.

Die in der Praxis häufig vorkommende Einreichung einer Klage oder eines Antrags auf Erlass eines Mahnbescheides am letzten Tag der Frist kann die Rückwirkung auf den Zeitpunkt des Antragseingangs nur dann auslösen, wenn die von der Partei zu verantwortenden Verzögerungen in einem hinnehmbaren Rahmen bleiben. Dabei wird eine Zustellungsverzögerung von bis zu 14 Tagen regelmäßig hingenommen (BGH NJW 2011, 1227 Rn. 8). Bei der Einzahlung des Gerichtskostenvorschusses bezieht sich die

hinnehmbare Verzögerung von 14 Tagen nicht auf den Zeitraum zwischen der Aufforderung zur Einzahlung der Gerichtskosten und deren Eingang bei der Gerichtskasse. Vielmehr wird die Zeitspanne gemessen, die infolge der Nachlässigkeit des Klägers oder An-tragstellers die Zustellung tatsächlich verzögert hat. Der Zeitraum für eine vorwerfbare Verzögerung wird erst nach Ablauf von drei Wochen ab Einreichung der Klage oder des Antrages berechnet. Spätestens nach drei Wochen sollte sich die Kanzlei erkundigt haben, ob die Gerichtskosten eingezahlt sind. Dann hat sie noch 14 Tage Zeit, die Zahlung der Gerichtskosten über den Mandanten zu veranlassen.

Wer die Berechnung der Gerichtskosten abwartet, sollte den Man-danten über die Einzahlung und den Zugang der Gerichtskosten-rechnung unmittelbar an die Partei informieren und kontrollieren.

RA Dr. Ulrich Prutsch, Köln

Änderung des ZPO und der RVG zum 01.01.2016 – Einreichungen zum Schutzschriftenregister zählen zum Rechtszug Schutzschriften sind vorbeugende Verteidigungsschriftsätze gegen erwartete Anträge auf Arrest oder einstweilige Verfügung.

Am 01.01.2016 ist § 945a ZPO in Kraft getretenen. Die Landesjustiz-verwaltung Hessen führt für die Länder ein zentrales, länderüber-greifendes elektronisches Register für Schutzschriften (Schutz-schriftenregister). Sobald eine Schutzschrift in dieses zentrale elektronische Schutzschriftenregister (ZSSR) eingestellt ist, gilt sie als bei allen ordentlichen Gerichten der Länder (§ 945a Abs. 2 Satz 1 ZPO) und allen Arbeitsgerichten der Länder (§§ 62 Abs. 2 S. 3, 85 Abs. 2 S. 3 ArbGG) eingereicht. Da der potenzielle Antragsgegner der Schutzschrift aufgrund des „fliegenden Gerichtstandes“ nicht immer sicher sein konnte, bei welchem Gericht der Antragsteller den Antrag zum Erlass einer einstweiligen Verfügung einreichen wird, war es in der bisherigen Praxis üblich, die Schutzschrift bei mehreren Gerichten einzureichen. Diese Mehrfacheinreichung entfällt.

Zeitlich parallel mit der Regelung in der ZPO wurde die Bestim-mung in § 19 Abs. 1 S. 2 RVG eingeführt. Danach zählt die Einrei-chung einer Schutzschrift mit zum Rechtszug. Damit wird klarge-stellt, dass ein Prozessauftrag erteilt ist und die Einreichung einer Schutzschrift mit der Verfahrensgebühr für das Arrest- und Verfü-gungsverfahren abgegolten ist. Die Klarstellung ist notwendig, weil man mit der Einreichung einer Schutzschrift in das Register die Ausnahme eines besonderen gerichtlichen Verfahren nach § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 RVG annehmen könnte. Die Einstellung der Schutzschrift in das Schutzschriftenregister löst die Zahlung von Gerichtskosten nach Nr. 1160 KV GKG aus. Künftig wird eine Gebühr in Höhe von € 83,00 erhoben. Schuldner ist derjenige, der die Schutzschrift einreicht. Eine Anrechnung dieser Gebühr auf die spätere Gebühr im einstweiligen Verfügungs- oder Arrestverfahren ist nicht vorgesehen.

RA Dr. Ulrich Prutsch, Köln

Page 65: Ausgabe 02/2016 KAV MAGAZIN · AnNoText Imageanzeige A4_04.indd 1 13.04.16 17:32. Editorial | 3 NICHTS BLEIBT, WIE ES IST! So lautete das Motto unseres diesjährigen 9. Kölner Anwaltstages,

65Aktuelles & Wissenswertes |

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NEUES VON KÖLNER AUTOREN

Rückforderung schwiegerelterlicher Zuwendungen Die Kölner Kollegin Dr. Anna Leszczenski befasst sich in ihrer im Verlag Mohr Siebeck erschienenen Monografie umfassend mit dem in der Praxis zunehmenden Problembereich der Rückabwicklung von Zuwendungen an das Schwiegerkind während des Bestehens der Ehe mit dem eigenen Kind. Das Scheitern der Ehe und das Spannungsfeld zu den güterrechtlichen Ansprüchen der Ehegatten untereinander wird anhand der höchstrichterlichen, im Jahr 2010 geänderten Rechtsprechung, der der Instanzgerichte und der hierzu ergangenen Kritik in der Literatur ausführlich erörtert. Die Autorin plädiert für eine im Familienrecht des BGB verankerte gesetzliche Regelung derartiger Ansprüche.

Das Buch umfasst 176 Seiten und ist zum Preis von € 69,00 unter der ISBN-Nr. 978-3-16-154039-4 im Buchhandel erhältlich.

KAV Magazin Redaktion

RECHTÜBERSICHTLICH

Revue zum Landesverbandstag vom 15. April 2016 in Köln Der Landesverbandstag 2016 des Landesverbands Nordrhein-Westfalen im Deutschen Anwaltverein e.V. fand dieses Jahr am 15.04.2016 in Köln statt. Der Landesverband hat dafür dank Unter-stützung des HDI die Villa Marienburg als Veranstaltungsort nutzen können. Bei diesem sehr eindrucksvollen Wohnhaus mit einem wunderschönen Park handelt es sich um den ehemaligen Wohnsitz der Familie Gerling.

Der Landesverbandstag stand unter dem Motto „Elektronischer Rechtsverkehr“. Dazu passend hatte die Bundesrechtsanwaltskam-mer kurz vorher am 14.04.2016 verkündet, dass die Einführung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) am 29.09.2016 erfolgen werde. Dankenswerterweise hatten hochkarätige Refe-renten für den Tag zugesagt, nämlich Herr Richter am Oberlan-desgericht Köln Wolfgang Dötsch, Herr Ministerialdirigent Thomas Kexel und Herr Kollege Dr. Marcus Werner. Herr Dötsch referierte in gewohnt humorvoller Art zu dem Pilotprojekt betreffend die elektronische Akte am Landgericht Bonn und gab einen Ausblick darauf, was in Zukunft auf die Justiz insoweit zukommt. Herr Kexel, der innerhalb des Justizministeriums NRW mit sämtlichen Fragen

betreffend „e-justice“ befasst ist, trug aus der Sicht des Ministeri-ums zu diesem Bereich vor. Diesen Themenbereich abschließend berichtete Kollege Dr. Marcus Werner über den Stand der gericht-lichen Verfahren beim Anwaltsgerichtshof Berlin, die sich mit der passiven Nutzungspflicht befassen. Abschließend stellte Herr Kollege Dr. Ulrich Prutsch das Konzept einer anwaltlichen Verbraucherschlichtungsstelle vor. Zwischen den Vorträgen fand die Mitgliederversammlung des Landesverbandes statt.

Der Landesverbandstag war geprägt von sehr angenehmen Vorträ-gen und angeregten Diskussionen, aber auch von der wirklich be-eindruckenden Örtlichkeit. Der HDI erwies sich als sehr generöser Gastgeber, der auch in den Pausen und nach der Veranstaltung für sehr gute Bewirtung der Teilnehmer und der Vortragenden sorgte.

RA Joachim Kleinrahm, KölnMitglied des KAV Vorstandes

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FLURFUNK

Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) – ein Update – 1. Neuer Starttermin am 29. September 2016Am 14.04.2015 teilte die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) mit, dass das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) ab dem 29. September 2016 für alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bereitstehen werde.

2. NutzungsvoraussetzungenVoraussetzung für die Nutzung des beA sei, dass ein Rechtsanwalt rechtzeitig seine beA-Karte bestelle und die sogenannte Erstregis-trierung an seinem Postfach vorgenommen habe.

a) beA-Karten/Signaturzertifikate und MitarbeiterkartenDie Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer wird die Produk-tion und den Versand von beA-Karten wieder aufnehmen. In der Erklärung der BRAK heißt es weiter:„Die Bundesnotarkammer gibt in diesem Zusammenhang folgende Hinweise:aa) Aus Kulanzgründen und damit ohne Anerkennung einer Rechts-pflicht verlängert die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer die Vertragslaufzeit für beA-Karten kostenlos um den Zeitraum, bis die Bundesrechtsanwaltskammer das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) eingerichtet hat, längstens aber um den Zeitraum bis zum 30. September 2016 (Einrichtungszeitraum). Für die ersten beiden Jahre zuzüglich dieses Einrichtungszeitraums zahlen Besteller deshalb nicht mehr als zwei Mal € 29,90 zzgl. USt. für eine beA-Karte Basis bzw. € 49,90 zzgl. USt. für eine beA-Karte Signatur.bb) Jeder Rechtsanwalt, der bis drei Monate vor beA-Start mindes-tens eine beA-Karte Basis bestellt, wird zum beA-Start mindestens eine beA-Karte Basis ausgeliefert bekommen. Die Bestellung bleibt aber auch anschließend weiter dauerhaft möglich und die Zertifi-zierungsstelle der Bundesnotarkammer ist bestrebt, auch spätere Bestellungen noch vor dem beA-Start auszuliefern.cc) Das Auf- bzw. Nachladen qualifizierter Zertifikate auf eine beA-Karte zur Erzeugung qualifizierter elektronischer Signaturen wird wie geplant voraussichtlich ab Ende Juni 2016 möglich sein. Alle Besteller einer beA-Karte Signatur werden rechtzeitig vorher noch gesondert darüber informiert. Aufgrund der großen Zahl an zu erzeugenden Zertifikaten kann es allerdings ab diesem Zeitpunkt einige Wochen dauern, bis alle bestellten qualifizierten Zertifikate erzeugt sind.dd) Wer bereits früher eine Signaturkarte zur Erzeugung von qualifizierten elektronischen Signaturen benötigt, kann auch eine sogenannte „Bundesrechtsanwaltskammer-Signaturkarte“ bestellen unter

https://zertifizierungsstelle.bnotk.de/signaturkarte/signaturkarte-rechtsanwaelte,

die unverzüglich lieferbar ist. Bitte beachten Sie, dass diese Signa-turkarte keinen Zugriff auf das beA ermöglicht. Für den Zugriff auf

das beA ist daher eine zusätzliche beA-Karte notwendig.ee) Den Beginn der Auslieferung der beA-Karte Mitarbeiter, mit denen Mitarbeiter Zugriff auf das beA erhalten können, strebt die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer wie geplant noch im zweiten Quartal an. Vorbestellungen sind weiter über

https://bea.bnotk.de/bestellung/#/products

möglich.“

b) Die ErstregistrierungDie Erstregistrierung wird mindestens zwei Wochen vor dem Start-termin möglich sein. Hierzu ist eine spezielle Sicherheitskarte – die beA-Karte – erforderlich. Die Erstregistrierung kann in wenigen einfachen Schritten vollzogen werden. Hierzu will die BRAK eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Verfügung stellen. Als einer dieser Schritte besteht für den Rechtsanwalt die Möglichkeit, eine oder auch mehrere E-Mail-Adressen zu hinterlegen, an die im Falle eines Posteingangs im beA eine Benachrichtigung geschickt wird.Die Erstregistrierung soll keine Auswirkungen auf die Empfangsbe-reitschaft des Postfachs haben.

3. Die Verfahren vor dem Anwaltsgerichtshof BerlinVier Kollegen haben in drei Verfahren beim zuständigen Anwalts-gerichtshof Berlin jeweils Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel gestellt, es der BRAK aufzugeben, das beA technisch so einzurichten, dass der Empfang von Nachrichten nicht ohne Weiteres möglich sein soll. Im Verlauf der mündlichen Verhandlung am 24.02.2016 von zwei

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der drei Verfahren äußerte der II. Senat des Anwaltsgerichtshofs Berlin zum Kern des Verfahrens (Anordnungsanspruch), dass er im Gesetz eine Nutzungspflicht für das beA nicht erkennen könne. Dies gelte jedenfalls bis zum 31.12.2017. Ab 2018 gäbe es für Rechtsanwälte durchaus eine Verpflichtung zur Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr. Hierfür stünde das beA bereit, gegebenenfalls aber auch die DE-Mail. Mangels aktueller gesetzli-cher Nutzungspflicht sehe der II. Senat auch keine – von der BRAK postulierte – Nutzungsobliegenheit. Die derzeitige Handhabung des beA und die Auslegung des Gesetzes durch die BRAK verstoße daher gegen das Grundrecht der Rechtsanwälte aus Art. 12 GG.Den daraufhin zwischen den Parteien geschlossenen Vergleich widerrief die BRAK am 30.03.2016.

4. Die Position des DAVDer DAV setzt sich bis zum verbindlichen Start des elektronischen Rechtsverkehrs für eine rechtssichere Regelung einer Nutzungs-pflicht durch den Gesetz- oder Verordnungsgeber ein. Eine solche

Regelung könnte auch eine weitere Verzögerung des beA durch noch ausstehende Entscheidungen des Anwaltsgerichtshofs Berlin vermeiden.

5. Kommt das beA wirklich?Es besteht demnach noch die Möglichkeit, dass eine Entscheidung des Anwaltsgerichtshofs Berlin das beA modifizieren und nach An-sicht der BRAK stoppen könnte. Die kommenden Wochen werden daher noch interessant werden.

RA Dr. Marcus Werner, KölnSchatzmeister des KAV e.V.

NEUES VOM DAV

Gründung des DAV Belgien Die belgisch-deutschen Beziehungen zeichnen sich durch eine enge Kooperation der Nachbarstaaten auf politischer, wirtschaftli-cher und kultureller Ebene aus. Die Bedeutung der Wirtschaftsbe-ziehungen der beiden Länder wird allerdings häufig unterschätzt. Nicht jeder weiß zum Beispiel, dass das Königreich Belgien im Jahr 2014 in der Rangfolge der deutschen Außenwirtschaftsinteressen auf Platz zehn stand. Deutschland ist für Belgien mit Frankreich und den Niederlanden der wichtigste Handelspartner, der Stadt Köln kommt dabei eine lange gewachsene besondere Bedeutung zu. Die intensive grenzüberschreitende Tätigkeit zwischen deutschen und belgischen Handelspartnern und Privatpersonen bringt ein substanzielles Bedürfnis nach einer umfassenden Beratung in beiden Rechtssystemen mit sich.

Um die Arbeit der deutschen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwäl-te in Belgien zu erleichtern, wurde im Dezember 2015 der Deutsche Anwaltverein in Belgien (DAV Belgien) gegründet. Der Verein mit künftigem Sitz in Brüssel und weiterer Geschäftsstelle in Köln steht auch belgischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten offen, deren Tätigkeit einen starken Deutschlandbezug aufweist. Ziel des Vereins ist es, den Gedankenaustausch zwischen Juristen beider Länder zu pflegen und das Verständnis für die jeweiligen Rechtsordnungen zu fördern. Diesem „Brücken bauen“ sollen die Veranstaltungen und Seminare des Vereins dienen, die auch in Kooperation mit weiteren Institutionen und Organisationen durch-geführt werden. Nicht zuletzt will der Verein Unternehmen und Privatpersonen die Suche nach im deutsch-belgischen Rechtsver-kehr qualifizierten Kolleginnen und Kollegen erleichtern.

Der Gründungs-Vorstand des DAV Belgien setzt sich folgenderma-ßen zusammen:

• RA Michael Jürgen Werner, Präsident, • RA Dr. Yorick Ruland, Vizepräsident, • RAin Ingrid Jodocy, Schatzmeisterin, • RAin Laura Sproten, Schriftführerin, • RA Christoph Kocks,• RA David Diris.

Interessenten bezüglich einer Mitgliedschaft wenden sich bitte an Frau Kollegin Laura Sproten, [email protected], T: +32 26261441 oder Herrn Kollegen Dr. Yorick M. Ruland, [email protected], T: +49 221 336600.

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69Aktuelles & Wissenswertes |

mit seinen P a r t n e r n R A - M i c r o und Phil ips

F r e i t a g 16. Mai 14 17 - 21 Uhr f o r u m M

Erleben Sie mit uns einen besonderen Abend im Ambiente einer der schönsten Prachtvillen unserer Stadt. Lassen Sie Ihren Blick über Zeugnisse der Kölner Geschichte und die be-eindruckende Parkanlage der Villa schweifen. Ein exklusives Grill-Buffet wird für kulinarische Gaumenfreuden sorgen. Zudem werden exoti-sche Cocktails für Sie vor Ort von professionel-len Barkeepern zubereitet. In Kombination mit der passenden Musik beginnt hier der stilvolle Start in ein sommerliches Wochenende. Freuen Sie sich gemeinsam mit uns auf inter-essante Gespräche, lockern Sie Ihre Krawatte und entspannen Sie in luxuriöser Atmosphäre.

Auf Wunsch präsentiert Ihnen RA-MICRO aktuelle Trends und Techniken der Kanzlei-organisation. Zudem stehen Repräsentanten des Hauses HDI und des KAV für Fragen und Anregungen jederzeit zur Verfügung.

Nehmen Sie teil an diesem besonderen Som-mererlebnis! Wir freuen uns auf Sie!

Aufgrund der limitierten Teilnehmerzahl für diese Veranstaltung bitten wir Sie vielmals um eine frühzeitige Anmeldung bis 30. Juni 2016. Anmeldungen werden in Reihenfolge ihres Eingangsstempels berücksichtigt.

Im Nachgang zu Ihrer Anmeldung werden wir Sie über weitere Details zur Veranstaltung informieren und Ihnen unter anderem eine Wegbeschreibung übermitteln.

Der Kölner Anwaltverein und seine Partner RA-MICRO und HDI laden Sie am

Freitag, 26. August 2016 17.00 - 21.00 Uhr, zur 2. Kölner Anwalts-Lounge in d ie h istor ische Ger l ing V i l la Marienburg, Parkstraße 55, 50968 Köln ein.

zur

Mit freundlicher Unterstützung der Partner

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70 | Aktuelles & Wissenswertes

Oktoberfest und FC Bayern kennt man in den Favelas von Rio und in den Chefetagen der Wallstreet-Banker in New York, in den Town-ships von Johannesburg ebenso wie in den Londoner Upper-Class-Clubs. „Oktoberfest und FC Bayern“ ist Branding pur. Aber Mün-chen hat natürlich noch sehr viel mehr zu bieten. Die jungen Anwältinnen und Anwälte, die im August aus aller Welt in die bayeri-sche Landeshauptstadt zum Jahreskongress der Assocation Internationale des Jeunes Avocats (AIJA) kommen, werden das schnell merken. Das Münchener Organisationsteam hat für den Zeitraum der Tagung vom 23. bis 28. August nicht nur ein abwechslungsreiches Fachprogramm, sondern auch ein attraktives Rahmenprogramm zusammengestellt. Eine Einladung zum Abendessen zu Hause bei Münchener Anwältinnen und Anwälten ge-hört ebenso dazu wie nächtliches Abtanzen in Münchener Clubs.Der Zauber Münchens liegt im einzigartigen Mix aus bayerischer Tradition, charakte-ristischer Architektur, großen und weiten Grünflächen und der herausragenden internationalen Bedeutung in Kultur, Wirt-schaft und Wissenschaft. Weithin sichtbares Wahrzeichen der Stadt ist die Frauenkirche; das neugotische Rathaus am Marienplatz zieht mit seinem Glockenspiel Touristen aus aller Welt an und der Viktualienmarkt lockt mit Köstlichkeiten. Der erste Besuch im

Biergarten gehört ebenso untrennbar zum Münchener Frühling wie (zumindest für eini-ge) die erste Ausfahrt mit dem Cabrio über die Leopoldstraße in Schwabing.Im Justizpalast, also im Herzen der Stadt am Karlsplatz (Stachus), befindet sich die Ge-schäftsstelle des Münchener Anwaltvereins (MAV). Der Anwaltverein residiert in dem prachtvollen Gebäude zusammen mit dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz und dem Landgericht München I. Hier bietet der Verein zahlreiche Serviceleistungen an – vom Zugang zum Juris-Rechtsportal bis hin zum Robenverleih. Das Kulturprogramm des Vereins findet ebenso großen Anklang wie die Fortbildungsveranstaltungen, die die MAV Service GmbH in der Garmischer Straße im Münchener Westend durchführt.Im Justizpalast finden in unregelmäßigen Ab-ständen auch die rechtspolitischen Vorträge des Vereins statt. Jüngst ging Professor Hans-Jürgen Hellwig unter der Überschrift „Wohin treibt das Recht?“ der Frage nach, ob die Durchsetzung des Rechts zunehmend auf der Strecke bleibt und durch ökonomische Deals zwischen den Parteien ersetzt wird. Er sah darin gravierende Folgen für die Akzeptanz und die Durchsetzungskraft des Rechts in unserem demokratischen Rechtsstaat.Ein wichtiges rechtspolitisches und zivilge-sellschaftliches Ereignis in der bayerischen Landeshauptstadt ist die Verleihung des

Max-Friedlaender-Preises durch den Bayeri-schen Anwaltverband, die alljährlich in der Münchner Residenz stattfindet. Der Preis wird Personen verliehen, die Herausragendes für das Rechtswesen, die Anwaltschaft oder die Gesellschaft geleistet haben. Im Sinne Max Friedlaenders wird hier regelmäßig be-tont, dass der Anwalt kein bloßer Interessen-vertreter ist, sondern dass er als Diener des Rechts immer auch seine Pflichten gegen-über der Allgemeinheit im Blick haben muss.Und schließlich gibt es noch die Rechtsbe-ratungsstelle des Münchener Anwaltver-eins, die einkommensschwachen Bürgern zur Verfügung steht, damit das Recht, das in unserem Staat für alle gleich gilt, auch diejenigen erreicht, die nicht per Stand oder Position von Rechtsberatern umgeben sind.Wir, der MAV, freuen uns sehr darauf, unsere Kolleginnen und Kollegen aus Köln im Vor-feld oder Nachgang zu ihren Verhandlungen in München, auf unserer Geschäftsstelle begrüßen zu dürfen. Sollte die eigene Robe einmal in der Dom-stadt verbleiben, stehen unsere jederzeit sehr gern zur Verfügung.

RAin Petra Heinicke 1. Vorsitzende des MAV Ulrike Staudinger Mitarbeiterin der MAV Geschäftsstelle

JURTOUR

MÜNCHEN

Foto: München Tourismus, Rudolf Sterflinger

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71Aktuelles & Wissenswertes |

Juristische Highlights der Stadt

JustizpalastDas pompöse Gründerzeit-Gebäude im neobarocken Stil in der Münchener Innen-stadt ist deutschlandweit einer der pracht-vollsten Orte, die je für die Justiz errichtet wurden. Mit seiner majestätischen Glaskup-pel dominiert der Justizpalast das Stadtbild am Karlsplatz (Stachus). Die gewaltige Glaskuppel überspannt in circa 67 Metern Höhe den Lichthof im Inneren des Justizpa-lasts. Zwischen beeindruckenden Treppen-bauten und drei großen Rundbogenfenstern finden dort gelegentlich Ausstellungen mit einem Bezug zur Justiz statt. Im Jahr 1943 war der Justizpalast Schauplatz der Prozesse gegen die Mitglieder der Weißen Rose. Eine Dauerausstellung im Gebäude erinnert an die studentische Widerstandsgruppe.1890 bis 1897 durch den Architekten Friedrich von Thiersch erbaut, ist der Justizpalast seit jeher das Dienstgebäude des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz, welches die oberen Etagen belegt.

BundesfinanzhofMitten in einem idyllischen Park im Mün-chener Stadtteil Bogenhausen liegt der Bundesfinanzhof, oberster Gerichtshof des Bundes für Steuern und Zollangelegenheiten. Der Bundesfinanzhof ist als einer der fünf obersten Gerichtshöfe dem Bundesjustizmi-nisterium untergeordnet.Schon der Reichsfinanzhof residierte ab 1919 in dem schlossähnlichen Anwesen in Bogenhausen. Einst befand sich dort der Landsitz des damaligen Bayerischen Staats- und Konferenzministers Freiherr Maximilian von Montgelas. Nach seinem Tod verfielen Schloss und Nebengebäude im Besitz von

Herzog Max von Bayern. Der Kunstmaler und Farbenfabrikant Professor Ernst Philipp Fleischer kaufte schließlich das ganze Areal und begann mit dem Bau eines barockisie-renden Schlossbaus auf dem Parkgelände. Das „Fleischerschlösschen“ verfügt über eine Freitreppe, überkuppelte Mittel- und Seiten-risalite und eine kostspielige Sandsteinfas-sade und noch weit vor der Fertigstellung ging dem Bauherrn das Geld aus. Zurück blieb die Bogenhausener Schlossruine. Ruine und Grundstück erwarb 1919 das Deutsche Reich und baute das Schloss im Stil des „Art Deco“ aus, um dort den neu geschaffenen Reichsfinanzhof unterzubringen. 1955 nahm dann der Bundesfinanzhof seine Arbeit in ebendiesem Gebäude auf. Erst seit Ende 1995 sind alle Angehörigen des Bundesfinanzhofs in dem Gebäudekomplex untergebracht, nachdem zwei weitere Stockwerke an einer Stahlrahmenkonstruktion „aufgehängt“ und durch einen verglasten Übergangstrakt mit dem Altbau verbunden wurden.Dienstags und donnerstags wird im Bun-desgerichtshof verhandelt. Die mündlichen Verhandlungen sind öffentlich. Gruppen ab zehn Personen können sich für eine Führung mit Besichtigung von Bibliothek und Garten-anlage beim Besucherdienst anmelden.

Europäisches PatentamtDas Europäische Patentamt liegt direkt an der Isar in München. In dem verspiegel-ten Glasbau geht es um internationalen Erfindungsschutz und darum, Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und Wirtschaftswachs-tum zu fördern. Das EPA bietet außerdem Ausbildungsmöglichkeiten im Bereich Patent und geistiges Eigentum an. In Kursen und Workshops können Juristen Spezialwissen er-werben und vertiefen. Für interessierte Laien gibt es mehrere kostenlose Recherchedienste für die Datenbanken und Register des Amtes.

Jeder, der sich für Patente interessiert, kann über den europäischen Publikationsserver auf die amtlichen Dokumente abgeschlosse-ner Patente zugreifen.

Bayerischer Landtag Seit 1949 hat der Bayerische Landtag seinen Sitz im Maximilianeum. Das von Friedrich Bürklein geplante und 1874 fertiggestellte Gebäude bildet den monumentalen Ab-schluss der Maximilianstraße. Es beherbergt neben dem Landtag auch die Studienstiftung Maximilianeum und ist einer der schönsten Aussichtspunkte der Stadt. Das historische Gebäude wurde in einer Reihe von Um- und Erweiterungsbaumaß-nahmen den Anforderungen eines modernen Parlamentsbetriebs angepasst. Unverän-dert geblieben ist der „Steinerne Saal“, von dessen Fenster in Richtung Westen sich ein einzigartiger Blick auf die Landeshauptstadt München eröffnet.

Juristische BibliothekIm dritten Obergeschoss des Münchener Rathauses befindet sich die 120 Quadratme-ter große, über zwei Stockwerke reichende Juristische Bibliothek, in der ab 1906 die „Bücher-Sammlung der städtischen Kolle-gien“ untergebracht war. Der Lesesaal mit seiner Präsenzbibliothek steht nicht nur dem Stadtrat und der Verwaltung, sondern allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. Ein Großteil der Bücher wird noch heute in den auf drei Ebenen angeordneten, originalen eichenen Schränken und Bücherregalen aufbewahrt, die über zwei reich verzierte Wendeltreppen zugänglich sind. Besonders beachtenswert sind auch die schmiedeeiser-nen Wandleuchter.

Justizpalast Bundesfinanzhof Amtsgericht

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72 | Aktuelles & Wissenswertes

Tipps und Adressen für einen unvergesslichen Aufenthalt in München

AnreisePer FlugzeugLufthansa, Eurowings und Air Berlin verbinden die Flughäfen Köln/Bonn und München mehrmals täglich auf direktem Wege.» www.lufthansa.com» www.eurowings.com» www.airberlin.de

Mit der Bahn Die Bahn verbindet den Kölner HBF mehrmals täglich mit dem Münchner Hbf. » www.bahn.de

HotelsThe Charles HotelDas The Charles Hotel, das Münchner Kindl der Rocco Forte Hotels, ist das neueste 5-Sterne-Superior-Hotel in München im moder-nen Design. In einmaliger Lage, zwischen dem Alten Botanischen Garten, dem Karlsplatz sowie dem Königsplatz, ist das Hotel der ideale Ausgangspunkt für Geschäfts- und Privatreisende. Seit seiner Eröffnung im Jahre 2007 setzt das The Charles Hotel neue Maßstäbe in Sachen Architektur, Luxus und Service. In diesen Genuss können zum Glück nicht nur Hotelgäste kommen. Besucher von außerhalb sind auch in der exklusiven Cocktail-Bar und dem lichtdurchfluteten Restaurant Sophia's sowie dem luxiuriösen The Charles Spa herzlich willkommen.Beachten Sie bitte das aktuelle JURTOUR Gewinnspiel und ge-nießen Sie mit etwas Glück einen luxuriösen Aufenthalt im The Charles Hotel. Weitere Infos finden Sie auf Seite 73.The Charles Hotel, Sophienstraße 28, 80333 MünchenT. 089/5445550, E. [email protected]» www.roccofortehotels.com/charles-hotel

Bayerischer HofDas ursprünglich von König Ludwig I. geplante Hotel Bayerischer Hof zählt zu Münchens bekanntesten Hotels. Hier vermischen sich Geschichte und zeitgenössisches Flair mit natürlicher Eleganz. Das legendäre, von Andrée Putman entworfene Blue Spa bietet Barbecues im Sommer und eine einzigartige Eisbar im Winter. Die Aussicht über die Dächer von München ist beispiellos. Die neuen Restaurants Atelier und Garden wurden ebenso wie die Cinema Lounge von Innenarchitekt Axel Vervoordt realisiert. Darüber hinaus verfügt das Hotel, das vor allem bei Prominenten und Staats-oberhäuptern sehr beliebt ist, über einen eigenen Jazzclub, fünf Restaurants, sechs Bars und ein Theater. Die Gästezimmer sind in unterschiedlichen Stilrichtungen eingerichtet und wurden von berühmten Architekten entworfen. Die Suiten in der obersten Etage haben neben einer atemberaubenden Aussicht auf München auch einen Privatzugang zum Spa sowie Terrassen oder Kamine zu bie-ten. Dieses Hotel wurde in zahlreichen Rankings unter die besten Hotels Europas gewählt.Bayerischer Hof, Promenadeplatz 2–6, 80333 MünchenT. 089/21200, E. [email protected]» www.bayerischerhof.de

LOUIS HOTELWeltreisende sind in den 72 Zimmern des LOUIS HOTEL zu Hause. Liebevolle Details und hochwertige Materialien erschaffen den perfekten Ort zum Relaxen. Handgefertigte Möbel aus Nuss- und Eichenholz, Naturstein und edle Fliesen, die an die Pariser Metro erinnern, machen Ihr Zimmer zu einem unvergesslichen Erlebnis. Das außergewöhnliche Design der Badezimmer bietet Einblicke und Ausblicke auf den großzügigen Schlaf- und Wohnbereich; der fran-zösische Balkon außergewöhnliche Aussichten auf den begrünten Innenhof, den Alten Peter oder den Viktualienmarkt.LOUIS HOTEL, Viktualienmarkt 6, 80331 MünchenT. 089/4111908100, E. [email protected]» www.louis-hotel.com

The Flushing Meadows Hotel Dieses Boutique-Hotel liegt im lebhaften Glockenbachviertel von München und nur 400 m vom Viktualienmarkt und der Altstadt ent-fernt. Es verfügt über eine Dachterrasse mit Bar, einen kostenfreien Fahrradverleih und kostenfreies WLAN. Das Hotel verfügt über indi-viduell eingerichtete Studios mit einzigartigem Interieur inspiriert von modernen Künstlern. Innerhalb eines 5-minütigen Spaziergangs vom The Flushing Meadows Hotel erreichen Sie eine Vielzahl von Restaurants, Bars und Geschäften. In den Abendstunden können Sie bei einem Cocktail in der exklusiven Bar auf dem Dach entspannen. Von hier aus haben Sie einen herrlichen Blick auf die Stadt.The Flushing Meadows Hotel, Fraunhoferstr. 32, 80469 MünchenT. 089/55279170, E. [email protected]» www.flushingmeadowshotel.com

RestaurantsSchwarzreiterIm Schwarzreiter Tagesbar & Restaurant im Kempinski Hotel Vier Jahreszeiten wird die Küche Bayerns neu – als Young Bavarian Cuisine – interpretiert. Hier führt der Weg des jungen Virtuosen, Chefkoch Christian Michel, ab von schweren Gerichten wie Schwei-nebraten und Hax´n – hin zu modernen Variationen von Rindertar-tar, Kaiserschmarrn und Hochzeitsuppe.Der Schwarzreiter, ein Saibling aus dem Königssee, galt als Lieb-lingsgericht von König Ludwig II. Er ist ständige Motivation für das junge Restaurantteam einen Ort zu schaffen, der mühelos Glamour mit hervorragendem Essen und ausgezeichneten Getränken verbin-det, ohne die typisch Münchnerische Lässigkeit zu verlieren.» www.schwarzreiter-muenchen.de

Zum Goldenen KalbDas Zum goldenen Kalb ist Münchens erstes und einzigartiges New York Steakhouse. Hier gibt es die ehrlichsten Steaks der Stadt direkt gegenüber der Schranne am Viktualienmarkt. Holzig und robust wirkt das Interieur, auf weißes Tischtuch wird verzichtet. Dafür wird die Perfektion auf dem Teller angerichtet. Ein Erlebnis!» www.zum-goldenen-kalb.de

Chez FritzAuthentische, französische Brasserie-Atmosphäre und eine entspre-chend gehobene französische Küche werden im Chez Fritz geboten. Das nostalgische Ambiente der 1930er sorgt für eine beeindru-ckende Stimmung. Im Sommer auch gern auf der angeschlossenen Terrasse.» www.chezfritz.de

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73Aktuelles & Wissenswertes |

Tipps und Adressen für einen unvergesslichen Aufenthalt in München

KOIDas KOI ist eine Izakaya – eine japanische Kneipe. Wer das Res-taurant betritt wird allerdings schnell merken, dass der Ausdruck „Kneipe“ weit untertrieben ist. Hinter dem Namen der bekannten japanischen Karpfen verbirgt sich ein sehr schillerndes, kosmopo-litisches und nicht ganz günstiges Lokal, welches höchste Qualität darbietet. Die Speisen werden in Tapas-Art in der Hauptküche, auf dem Robata Grill und in der Sushibar vom Küchenchef Atsu Tajima und seinem Team zubereitet.» www.koi-restaurant.de

BarsThe Flushing Meadows BarAuf der obersten Etage des gleichnamigen Hotels befindet sich die The Flushing Meadows Bar. Hier, wo Hotelgäste am Morgen ihr Frühstück einnehmen, werden ab 17.00 Uhr klassische Aperitife und Cocktails gereicht. Auf der sonnigen Terrasse mit Panoramaaussicht lässt sich München überblicken. Bei gutem Wetter sind sogar die Alpen hervorragend zu bestaunen. » www.flushingmeadowshotel.com/bar/

Schumann’s BarCharles Schumann selbst bezeichnet seine Gastronomie als gehobe-ne Kantine am schönsten Ort der Stadt, dem Hofgarten.Das Schumann’s ist eine wahre Institution in München und lädt stets zum Genuss ein. Es gehört zu München wie die Maximilian-straße. » www.schumanns.de

Die Goldene Bar im Haus der KunstDie Goldene Bar wurde im Jahre 2010 im Haus der Kunst eröffnet. Bei den Restaurierungsmaßnahmen kamen hinter gipsverkleideten Wänden des historischen Bauwerks wundervolle goldene Wand-bilder und ein traumhaftes Backboard zum Vorschein. Im wahrhaft goldenem Ambiente werden Cocktails auf internationalem Niveau gemixt und klassische Drinks mit einem modernen Twist in Szene gesetzt. Tagsüber herrscht leichte Kaffeehausatmosphäre. Am Abend lässt sich die Münchner Gesellschaft hier sehen und genießt wahrhaft goldene Zeiten. » www.goldenebar.de

Gewinnen Sie einen Wochenendaufenthalt für zwei Personen im luxuriösen The Charles Hotel München!Erleben Sie den exklusiven Luxus des The Charles Hotel im Herzen Münchens und residieren Sie zu zweit für zwei Nächte in einem der eleganten Zimmer. Am Morgen genießen Sie das reichhaltige Früh-stücksbuffet und starten entspannt in zwei aufregende Tage in München.

Senden Sie uns Ihre richtige Antwort zusammen mit Ihren Kontaktdetails per E-Mail ([email protected]) zu, und mit ein wenig Glück gewinnen Sie dieses beeindruckende Hotelerlebnis in München. Wir wünschen Ihnen viel Glück!Einsendeschluss ist der 10. Juli 2016. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Für die freundliche Unterstützung im Rahmen dieses Gewinnspiels bedanken wir uns recht herzlich beim The Charles Hotel München – www.roccofortehotels.com

Beantworten Sie einfach folgende Frage: Wie lautet der erste Vorname von Ludwig II, König von Bayern?

Antwort A: Karl Antwort B: Theodor

Antwort C: Otto Antwort D: Maximilian

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74 | Termine

Veranstaltungen, Termine und Hinweise

25. ADVO-Golfturnier 2016Am Freitag, den 17.06.2016, beginnt um 13.00 Uhr auf der Anlage des

Golfclub MergelhofRue de Terstraeten 2544851 GemmenichBelgien

das diesjährige ADVO-Golfturnier. Ausrichter ist der Aachener Anwaltverein e.V.

Teilnahmeberechtigt sind Richterinnen und Richter, Staatsanwäl-tinnen und Staatsanwälte, Notarinnen und Notare sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte aus dem OLG-Bezirk Köln mit Hcp. 0-54. Umfangreiche Informationen zu den Startzeiten, Preisen und Konditionen erhalten Sie auf der Website des KAV unter der Rubrik „Aktuelles“.

Ausbildungsgala der RechtsanwaltsangestelltenWir sehen uns am 08. Juli 2016 im Hilton Cologne Hotel! Die diesjährige Sommer-Abschlussgala wird am 08.07.2016 im Hilton Cologne Hotel, Marzellenstraße 13–17, 50668 Köln, statt-finden. Schon heute bitten wir Sie, diesen Termin im Kalender zu vermerken.

Es erwartet Sie ein stimmungsvoller Abend in besonderer Atmos-phäre. Für die Absolventinnen und Absolventen ist die Teilnahme an dieser Ausbildungsgala kostenfrei. Der Teilnahmebeitrag für weitere Gäste beläuft sich auf € 75,00 pro Person (inkl. MwSt.) und umfasst neben Getränken (Sektempfang, Kölsch, Weißwein, Rotwein, Wasser, Softgetränke und Kaffee) ein Abendbuffet sowie Musik und Tanz.

Das Anmeldeformular steht auf der Website des KAV (www.koelner-anwaltverein.de) unter „Aktuelles“ zur Verfügung. Bitte richten Sie dieses per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg an:

Kölner Anwaltverein Service GmbH Frau Mandy WolfLuxemburger Straße 10150939 KölnFax: 0221/285602-21E-Mail: [email protected]

Wir wünschen allen Auszubildenden viel Erfolg für ihre Prüfun-gen und freuen uns auf ein Wiedersehen am 08. Juli 2016!

Termin: 17.06.2016

Termin: 08.07.2016

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75Termine |

Anwaltzukunftskongress – am 02.–03. September 2016 im Köln Marriott Hotel

Seien Sie mit dabei, wenn nationale und internationale Top-Referenten den Blick in die Zukunft des Rechtsberatungsmarktes werfen.

Informieren Sie sich über neue Geschäftsmodelle innovativer Start-ups und lassen Sie sich von ihren Ideen inspirieren, diskutieren Sie mit

Experten über die Rolle der Anwaltskanzlei in der Zukunft und nutzen Sie den Kongress zum Erfahrungsaustausch.

Es werden herzlichst begrüßt:

• Thomas Kutschaty, Justizminister des Landes NRW

• Ekkehart Schäfer, Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer

• Prof. Dr. Günther Dueck, Bestsellerautor/Business-Angel

• Prof. Dr. Sabina Jeschke, Prodekanin der Fakultät für Maschinenwesen der RWTH Aachen

• Dr. Dirk Gratzel, CEO der psyware GmbH

• Stefan Mueck, Distinguished Engineer CTO Cognitive Solutions Team, IBM Deutschland

• Prof. Dr. Roland Vogl, Stanford Law School

• Dr. Micha-Manuel Bues, Legal Tech Blogger der Bucerius Law School

• Dr. Cord Brügmann, Hauptgeschäftsführer des Deutscher Anwaltverein e.V.

• Markus Hartung, Direktor des Bucerius Center on the Legal Profession

• Michael Friedmann, Geschäftsführer der QNC GmbH

• Tobias Freudenberg, Schriftleiter Neue Juristische Wochenschrift

• Joey Kelly, Extremsportler und Unternehmer

• Christian Solmecke, Rechtsanwalt, YouTube-Pionier

• Sebastian Quirmbach, Business Coach und Kanzleimanager

• Prof. Dr. Matthias Kilian, Soldan Institut

• Martin Huff, Geschäftsführer der Rechtsanwaltskammer Köln

• Nico Rose, Corporate Management Develpoment bei Bertelsmann

• Dominik Schütte, Senior Consultant bei Taylor Root

• Benedikt von Kontz, Consultant bei Taylor Root

• Richard Susskind, Bestsellerautor und Berater

Moderation:

Rommy Arndt, NTV Moderatorin

Dieser Kongress wird von Wolters Kluwer Deutschland in Kooperation mit der Hans Soldan GmbH veranstaltet. Der KAV freut sich als örtli-

cher Anwaltverein an diesem Event beteiligt zu sein und wird ebenfalls vor Ort für Fragen und Anregungen zur Verfügung stehen. Weitere

Informationen entnehmen Sie bitte der in dieser Ausgabe befindlichen Veranstaltungsanzeige auf Seite 7. Zudem finden Sie alle Informati-

onen rund um den Anwaltzukunftskongress online unter

» www.anwaltzukunftskongress.de

Termin: 02/03.09.2016

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Wichtige Termine 2016

01.–03. Juni 2016 67. Deutscher Anwaltstag, Estrel Congress & Messe Center, Berlin

17. Juni 2016 25. ADVO-Golfturnier

08. Juli 2016 Abschlussgala der Rechtsanwaltsfachangestellten im Hilton Cologne

26. August 2016 2. Kölner Anwalts-Lounge in der Villa Marienburg

02.–03. September 2016 Anwaltszukunftskongress im Köln Marriott Hotel

09. September 2016 2. Kölner Syndikus-Rechtstag

22. September 2016 Herbstempfang Gewerblicher Rechtsschutz

25. Oktober 2016 Kölner Forum JungeAnwälte im Köln Marriott Hotel

28. Oktober 2016 2. Kölner Gesellschaftsrechtstag

16. November 2016 Kammerversammlung 2016

25. November 2016 GALA KÖLNER JURISTEN

Redaktionsschluss KAV Magazin Ausgabe 3/2016Die Redaktion des KAV Magazins freut sich über die Einsendung interessanter und aktueller Informationen, Hinweise, Texte und Berichte. Der Redaktionsschluss des KAV Magazins, Ausgabe 3/2016 erfolgt am 15. August 2016.

Bitte richten Sie Ihre Textvorschläge und Ideen sehr gern an folgen-de E-Mail-Adresse: »[email protected]

Sollten Ihnen Berichte aus unserem derzeit aktuellen Magazin besonders gut gefallen haben, Sie Kritik äußern oder offene Fragen stellen wollen, dann richten Sie Ihr Anliegen bitte ebenfalls an die genannte Adresse. Gern werden wir hierauf in der nächsten Ausgabe eingehen.

Termin: 15.08.2016

Am 25. November 2016 in der Wolkenburg, Köln

GALA KÖLNER JURISTEN

Mit freunlicher Unterstützung von

Weitere Informationen finden Sie auf Seite 44.

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78 | KAV Intern

KAV Intern

Im Rahmen dieser vorrangig an Juristen gerichteten Veranstaltung kamen die Gäste unter anderem in den Genuss kostenfreier Fortbildungsveranstaltungen. Diese wurden in Form von Seminaren, Vorträgen und Workshops angeboten, die neue Entwicklungen in den Bereichen der Mandantenkommunikation, des Online-marketings, des Kanzleimanagements sowie aktuellen Themen im Arbeitsrecht, Bau- und Architektenrecht, Erbrecht, Familienrecht, Internationalen Recht, Miet- und WEG-Recht, Migrationsrecht, RVG- und Kostenrecht, Sozialrecht, Steuerrecht, Strafrecht und Versicherungs-recht vermittelten. Das Motto des 9. Kölner Anwaltstages „Nichts bleibt, wie es ist“ wurde vor dem Hintergrund des sich stetig verändernden Anwaltsmarktes gewählt. An die Fachvor-träge angeschlossen präsentierten sich in der diesjäh-rigen 19 Partnerunternehmen des Vereins. Hier

erhielten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Mög-lichkeit, sich bei den Repräsentanten der vor Ort präsen-ten Unternehmen über die jeweiligen Innovationen und aktuellen Dienstleistungsangebote zu informieren und die damit verbundenen Vorzugskonditionen im Rahmen ihrer KAV Mitgliedschaft kennenzulernen. Zu den dies-jährigen Ausstellern zählten das Audi Zentrum Bergisch Gladbach – Stein Gruppe, adesso insurance solutions GmbH, AppelrathCüpper, DATEV, Deutsche Bank, DKV, FORIS AG, Greven Medien Gruppe, Hans Soldan GmbH, Hapag-Lloyd Kreuzfahrten, HDI Versicherungen, Konica Minolta, Kreissparkasse Köln, Merbeck Gebäudereini-gung GmbH, RA-MICRO Köln, REWE Lieferservice, Roland ProzessFinanz AG, TOP Büromöbel GmbH und Wolters Kluwer Deutschland.„Bei der Gestaltung des diesjährigen Vortragspro-gramms haben wir uns bewusst für eine abwechslungs-

9. Kölner Anwaltstag – Nichts bleibt, wie es ist!

B E R I C H T

Rund 470 interessierte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte folgten am 03. Mai 2016 der Einladung des Kölner Anwaltverein e.V. (KAV) zum 9. Kölner Anwaltstag (9. KAT) ins Pullman Cologne Hotel. Unter dem Motto „Nichts bleibt, wie es ist“ bot die Veranstaltung ein umfangreiches, kostenfreies Fortbildungs-programm mit einer angeschlossenen Fachausstellung, der .

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79KAV Intern |

reiche Kombination aus klassischen Fachvorträgen und zukunftswei-senden Seminaren rund um das Thema Kanzlei-Onlinemarketing entschieden“, sagt die Vorsitzende des KAV, Frau Kollegin Pia Eckertz-Tybussek. Der KAV folgt hiermit seiner Tradition, im Rahmen des KAT allen interessierten Juristen die Möglichkeit zu geben, sich kostenfrei in Form von Kurzreferaten über aktuelle Entscheidungen in diversen Rechtsgebieten aber eben auch zu kanzleispezifischen Fachthemen zu informieren.In der eingerichteten „KAV Lawyers Lounge“, die im Rahmen der

ihren Platz fand, wurden Besucher bei einer Tasse Kaffee zum Angebot des KAV informiert und bekamen Gelegenheit, in bequemen Lounge- und Büromöbeln des Kooperationspartners TOP Büromöbel aus Köln Platz zu nehmen. Eine Candy-Station sorgte für süß-saure Wegbegleiter beim Flanieren durch die Fachausstellung, in der die KAV Kooperationsunternehmen auf ihre neuen Entwicklungen und Produkte aufmerksam machten. Zur Tradition des KAT gehörte auch in diesem Jahr wieder ein Ge-winnspiel mit attraktiven Preisen, welches dank der freundlichen Unterstützung der beteiligten Partnerunternehmen realisiert werden konnte.Im Anschluss an den 9. Kölner Anwaltstag erfolgte die Mitglieder-versammlung des KAV e.V. mit angeschlossenem Abendessen aller beteiligten Mitglieder und Gäste. Für die Teilnahme am 9. Kölner Anwaltstag bedanken wir uns bei al-len Teilnehmerinnen und Teilnehmern, Referentinnen und Referenten sowie den beteiligten Partnerunternehmen und freuen uns darauf, Sie alle im nächsten Jahr am 16. Mai 2017 zu unserem Jubiläum, dem 10. Kölner Anwaltstag begrüßen zu dürfen.

Wir freuen uns auf Sie!

Unseren Imagefilm zum 9. Kölner Anwaltstag finden Sie online auf unserer Webseite oder direkt in unserem YouTube-Channel.www.koelner-anwaltverein.de www.youtube.com – 9. Kölner Anwaltstag

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80 | KAV Intern

Ordentliche Mitgliederversammlung des Kölner Anwaltverein e.V. am Dienstag, dem 03. Mai 2016, Pullman Cologne Hotel

Am Dienstag, dem 03.05.2016, fand die diesjährige Mitgliederversammlung des Kölner Anwaltverein e.V. im Pullman Cologne Hotel im Anschluss an den 9. Kölner Anwaltstag statt. Es nahmen insgesamt 164 Kol-leginnen und Kollegen teil. Dazu konnte die Vorsitzende des KAV e.V., Frau Kollegin Pia Eckertz-Tybussek, wieder zahlreiche Ehrengäste begrüßen.

Die zugehörige Tagesordnung wurde in der ersten Ausgabe des KAV-Magazins 2016 und damit fristgerecht be-kanntgegeben und beinhaltete folgende Tagesordnungspunkte:

1. Jahresbericht der Vorsitzenden 2. Grußwort des Justizministers des Landes NRW, Herrn Thomas Kutschaty 3. Grußwort des Präsidenten des Landgerichts Köln, Herrn Roland Ketterle 4. Grußwort des Präsidenten des DAV e.V., Herrn Kollegen Ulrich Schellenberg5. Kassenbericht 6. Entlastung des Vorstandes 7. Wahl des Kassenprüfers/der Kassenprüfer für das Geschäftsjahr 2016 8. Wahlen zum Vorstand9. Umbenennung des Ausschusses Mediation und Konfliktmanagement in

Ausschuss Mediation und Schlichtung 10. Wahlen von Ausschussmitgliedern11. Vortrag des Herrn Kollegen Dr. Wolfram Proksch, Wien 12. Ehrung der Jubilare 13. Verschiedenes

B E R I C H T

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81KAV Intern |

Frau Kollegin Pia Eckertz-Tybussek eröffnete die ordentliche Mitgliederversammlung 2016 gegen 18.30 Uhr und dankte zunächst den Mitgliedern für ihr zahlreiches Erscheinen. Sie begrüßte sodann die Ehrengäste. Leider war der Justizminister des Landes NRW, Herr Kollege Thomas Kutschaty, verhindert. Als Vertreter der Justiz waren erschienen: der Präsident des OLG Köln, Herr Peter Kamp, der Präsident des Landgerichts Köln, Herr Roland Ketterle, der Leitende Oberstaats-anwalt, Herr Jakob Klaas, der Präsident des Amtsgerichts Köln, Herr Henning Banke, der Präsident des Finanzgerichts Köln, Herr Benno Scharpenberg, der Präsident des An-waltsgerichtshofes NRW, Herr Kollege Peter Lungerich, der Direktor des Arbeitsgerichtes Köln, Herr Dr. Dirk Gilbert und der Direktor des Amtsgerichts Kerpen, Herr Joachim Rau. Aus der Anwaltschaft konnte Frau Kollegin Eckertz-Tybussek den Präsidenten des Deut-schen Anwaltvereins, Herrn Kollegen Ulrich Schellenberg, sowie den Präsidenten der Rechtsanwaltskammer Köln, Herrn Kollegen Peter Blumenthal, begrüßen.

Schließlich begrüßte die Vorsitzende alle Kolleginnen und Kollegen, die als Mitglied des Kölner Anwaltverein e.V. ein Jubiläum feiern.

Nach der Begrüßung stellte Frau Kollegin Eckertz-Tybussek fest, dass die Mitglieder-versammlung ordnungsgemäß einberufen wurde. Die satzungsmäßige Vier-Wochen-Frist wurde durch Verteilung/Versendung der Einladung nebst Tagesordnung, enthalten im KAV-Magazin Ausgabe 1/2016, eingehalten.

Sodann wurde der seit der letzten Mitglie-derversammlung im Jahr 2015 verstorbenen Kolleginnen und Kollegen, die namentlich benannt wurden, mit einer Schweigeminute gedacht.

Anschließend ging die Vorsitzende zur Tagesordnung über:

TOP 1 – Jahresbericht der Vorsitzenden

Die Vorsitzende trug zunächst die Mitglie-derzahlen vor und berichtete, dass zum Zeitpunkt der Mitgliederversammlung 4.149 Kolleginnen und Kollegen als Mitglieder ein-getragen sind. Am Anfang des Jahres 2015 waren es 4.124 Mitglieder, am Ende des Jahres 4.103 Mitglieder. Wie schon in den Vorjahren ergab dies einen Organisations-grad von rund 59%. Dabei dankte Frau Kol-

legin Eckertz-Tybussek dem Ausschuss Junge Anwälte für dessen Tätigkeit, insbesondere auch bei der Begrüßung neuer Kolleginnen und Kollegen im Rahmen der Vereidigung. Ihren Dank richtete sie auch an den Präsi-denten der Rechtsanwaltskammer Köln, der dem Kölner Anwaltverein regelmäßig bei der Vereidigung die Gelegenheit gibt, den Verein vorzustellen.

Frau Kollegin Eckertz-Tybussek stellte sodann die Aktivitäten des Vereins im ver-gangenen Jahr dar.

Frau Kollegin Eckertz-Tybussek verwies zunächst auf die erfolgreiche Arbeit, die die Ausschüsse und Arbeitskreise im Verein leisten. Sie teilte mit, dass im vergange-nen Jahr zwei Arbeitskreise neu gegründet worden sind, nämlich der Arbeitskreis Migrationsrecht und der Arbeitskreis Zivil-verfahrens- und Zwangsvollstreckungsrecht. Sodann hob sie unter dem Fortbildungs-angebot der Kölner Anwaltverein Service GmbH die 15-Stunden-Seminare und die Online-Seminare hervor.

Sie teilte mit, dass es wieder Schließfächer auf der Geschäftsstelle gibt, die zeitweise genutzt werden können, und in den um-liegenden Amtsgerichten Roben deponiert sind für den Fall, dass man zum Termin anreist und diese einmal vergessen hat.

Sie berichtete weiter über neue Veran-staltungsreihen, die im letzten Jahr ins Leben gerufen worden sind, nämlich Anwälte & Kunst, Anwälte & Bühne und Anwälte & Sport.

Der Kölner Anwaltverein hatte im letzten Jahr die Idee, für den diesjährigen Deut-schen Anwaltstag in Berlin junge Kollegin-nen und Kollegen zu sponsern, für die eine Reise nach Berlin zum DAT organisiert und als Komplettangebot zu einem vergünstig-ten Preis angeboten wird. Hintergrund ist, dass der Kölner Anwaltverein gerne inter-essierte junge Kolleginnen und Kollegen an ehrenamtliche Tätigkeit heranführen will. Zum Preis von € 199,00 pro Teilnehmer ein wirklich günstiges Angebot.

Frau Kollegin Eckertz-Tybussek machte dann auf die Ausbildungs-Gala aufmerksam, die in diesem Jahr am 08.07.2016 stattfinden wird und die Auszubildenden dadurch über den KAV – trotz der Tatsache, dass die Ausbildung nicht mehr vom KAV organisiert wird – einen festlichen Rahmen erhalten, um ihre Leistungen in der Ausbildung zu

würdigen. Selbstverständlich lud Frau Kolle-gin Eckertz-Tybussek auch zur diesjährigen Gala Kölner Juristen ein, die am 25.11.2016 in der Wolkenburg stattfinden wird.

Sie berichtete weiter über die Fachanwalts-lehrgänge, die zum einen in Zusammenar-beit mit der Technischen Hochschule Köln stattfinden (IT-Recht, Urheber- und Medien-recht), aber auch nun gemeinsam mit der DeutschenAnwaltAkademie (DAA) in Köln durchgeführt werden. Insbesondere die Kooperation mit der DAA führt dazu, dass Energien zwischen DAA und KAV gebündelt werden können mit der Folge, dass in Köln mehr Fachanwaltskurse angeboten werden können als zuvor. In diesem Rahmen kam Frau Kollegin Eckertz-Tybussek auch zu den Fortbildungsveranstaltungen des KAV, näm-lich 119 Veranstaltungen im Jahr 2015. Sie dankte insoweit ausdrücklich den Mitglie-dern und den Sprecherinnen und Sprechern der einzelnen Ausschüsse und Arbeitskrei-se, die diese Veranstaltungen organisiert haben. Für die erfolgreiche Arbeit in diesem Zusammenhang dankte die Vorsitzende dann auch den Geschäftsführern der GmbH, Herrn Kollegen Markus Trude und Herrn Martin V. Sampedrano Gonzalez.

Die Vorsitzende berichtete nun von einer Initiative des KAV, die Einrichtung einer Ver-braucherschlichtungsstelle zu organisieren. Dies geschieht, weil der Vorstand des KAV davon überzeugt ist, dass dieses Geschäfts-feld nicht anderen Berufen überlassen wer-den sollte. Dabei warb die Vorsitzende um Unterstützung für dieses Projekt, auch bei Herrn Kollegen Schellenberg als Vertreter des DAV.

Schließlich wandte sich die Vorsitzende an die Mitarbeiter der Geschäftsstelle, Frau Sonja Hafner, Frau Mandy Wolf, Frau Katja Magdanz, Frau Hanni Schenke, Herrn Tors-ten Fleischer, Herrn Gerd Zundel, Herrn Kol-legen Carsten Schuster und Herrn Martin V. Sampedrano Gonzalez. Durch die Mitarbei-ter der Geschäftsstelle wird das Bild des KAV geprägt, wenn Besucher auf der Geschäfts-stelle erscheinen. Sie sind ein großartiges Team und leisten Außergewöhnliches für den Verein. Frau Eckertz-Tybussek dankt im Namen des Vorstandes aber auch in eige-nem Namen ausdrücklich für die Loyalität und Zuverlässigkeit der Mitarbeiter.

Nachdem es zur Tätigkeit des KAV keine Fragen an die Vorsitzende gab, wurde der Tagesordnungspunkt geschlossen.

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TOP 3 – Grußwort des Präsidenten des Landgerichts Köln, Herrn Roland Ketterle

Der Präsident des Landgerichtes Köln, Herr Roland Ketterle, lobte die Arbeit des KAV und hob insbesondere die guten Kontakte zwischen dem KAV und der Kölner Juristischen Gesellschaft hervor. Er bestätigte die nach wie vor guten Beziehungen zwischen dem KAV und der Kölner Justiz. Er berichtete, dass ihm die Sicherung der Qualität richterlicher Tätigkeit ein großes Anliegen sei und betonte, dass nach seiner Ansicht die Qualität richterlicher Arbeit vor Schnel-ligkeit gehen müsse. Dennoch sei die Verfahrenslaufzeit sehr wich-tig und die Justiz bemüht, diese Verfahrenslaufzeiten zu verkürzen. Entscheidend dafür sei, dass der elektronische Rechtsverkehr, aber auch die Verarbeitung der Daten bei der Justiz nun zügig ausgebaut werden müssen.

Schließlich dankte Herr Ketterle für die Möglichkeit, im Rahmen der Mitgliederversammlung sprechen zu können und wünschte der Veranstaltung einen guten Verlauf.

TOP 4 – Grußwort des Präsidenten des DAV e.V., Herrn Kollegen Ulrich Schellenberg

Der Präsident des DAV, der Dachverband des KAV, Herr Kollege Ulrich Schellenberg, nahm dann die Gelegenheit wahr, zu der Versammlung zu sprechen.

Er hob zunächst hervor, dass der KAV ein echtes Schwergewicht im DAV sei.

Ihm sei wichtig, dass die Anwaltschaft gegenüber anderen Berufs-zweigen gestärkt werden müsse. Es sei notwendig, sich gegenüber anderen Berufszweigen, die ebenfalls Rechtsberatung betreiben wollen, deutlich abzugrenzen. Dabei sei es noch stärker als bisher wichtig, den Anwalt als Unternehmer zu sehen. Die Digitalisierung der anwaltlichen Tätigkeit, aber auch der Tätigkeit der Justiz sei selbstverständlich. In diesem Zusammenhang sei es nicht verwun-derlich, dass ein Riesenprojekt wie das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) mehr Zeit als veranschlagt benötige. Dies sei auch bei anderen ähnlichen Projekten der Fall. Er nahm dann zu verschiedenen Rechtsfragen des besonderen elektronischen

Anwaltspostfaches wie der „passiven Nutzungspflicht“ Stellung und vertrat die Meinung, dass die Rechtsunsicherheiten beseitigt sein müssen, bevor man mit dem beA beginnen könne. Jedenfalls benötige man eine Übergangszeit, um bisher ungelöste Probleme in den Griff zu bekommen.

Herr Kollege Schellenberg nahm dann noch Stellung zu verschiede-nen Online-Rechtsberatungsportalen, bei denen die Anwaltschaft dafür sorgen müsse, dass die Qualität der Beratung als Kernwert der Anwaltschaft auf jeden Fall sichergestellt werden muss.

Schließlich bedankte sich Herr Kollege Schellenberg bei dem KAV auch für die Tätigkeit im DAV und stellte fest, dass der KAV der aktivste Anwaltverein im DAV ist.

TOP 5 – Kassenbericht

Herr Kollege Dr. Marcus Werner, Schatzmeister des KAV e.V., erstat-tete sodann den Kassenbericht für das Geschäftsjahr 2015 und gab einen Überblick über Einnahmen und Ausgaben. Die Einnahmen wiesen einen leichten Überschuss über die Ausgaben auf und führten zu einem Gewinn von rund € 4.600,00.

Die Kassenprüfer, Frau Kollegin Sylvia Rivet und Herr Kollege Dr. Manfred Steinhausen, hatten die Kassen geprüft und konnten der Mitgliederversammlung mitteilen, dass es insoweit keine Beanstandungen gibt.

TOP 6 – Entlastung des Vorstandes

Aus der Mitgliederversammlung heraus wurde der Antrag gestellt, den Vorstand zu entlasten. Die Entlastung wurde mehrheitlich mit 15 Enthaltungen von der Mitgliederversammlung gewährt.

TOP 7 – Wahl des Kassenprüfers/der Kassenprüfer

Frau Kollegin Sylvia Rivet und Herr Kollege Dr. Manfred Steinhau-sen stellten sich erneut für dieses Amt zur Verfügung, sie wur-den mehrheitlich mit einer Enthaltung zu Kassenprüfern für das Geschäftsjahr 2016 gewählt.

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TOP 8 – Wahlen zum Vorstand

Herr Kollege Bodo Deutschmann hatte das Ende seiner ersten Wahlperiode erreicht, sodass er zur Wiederwahl anstand. Herr Kollege Dr. Rainer Klocke stellte sich als Wahlleiter zur Verfügung und wurde von der Mitgliederversammlung insoweit gewählt.

Er stellte zunächst fest, dass die Formalien zur Wahl eingehalten worden sind und keine Gegenvorschläge eingegangen seien. Herr Kollege Deutschmann stellte sich danach kurz vor. Nachdem Herr Kollege Dr. Klocke zwei Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle, Frau Sonja Hafner und Frau Mandy Wolf, zu Stimmzählerinnen ernannt hatte, wurde Herr Kollege Deutschmann mit einer Gegenstimme und einer Enthaltung erneut in den Vorstand gewählt. Herr Kollege Bodo Deutschmann nahm die Wahl an.

TOP 9 – Umbenennung des Ausschusses Mediation und Konfliktmanagement in Ausschuss Mediation und Schlichtung

Weil der Ausschuss seine Tätigkeit umfangreicher sieht als dies bisher im Titel zum Ausdruck kam, wurde der Versammlung vorge-schlagen, den Namen des Ausschusses in Ausschuss Mediation und Schlichtung zu ändern. Die Versammlung bestätigte dies mehrheit-lich mit zwei Enthaltungen.

TOP 10 – Wahlen von Ausschussmitgliedern

Anschließend wurden vier Ausschüsse neu gewählt, nämlich die Ausschüsse Betreuungsrecht, Insolvenzrecht, Mediation und Schlichtung sowie Syndikusanwälte. Zunächst wurde Herr Kollege Jürgen Sauren zum Wahlleiter ernannt, welcher daraufhin Frau Mandy Wolf und Frau Sonja Hafner zu Wahlhelfern bestellte. Die Kolleginnen und Kollegen, die sich zur Wahl bereitgestellt hatten, erhoben sich kurz bei Nennung ihres Namens, die Ausschüsse wurden dann en bloc gewählt. Dies führte zu folgenden Ergebnissen:

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Betreuungsrecht(5 Enthaltungen, keine Gegenstimme)

RAin Nina Ahrend RA Christian Blume RAin Antje M. Gerathewohl, LL.M. RA Peter Gippert RA Martin Klocke RAin Harriet Krüger RAin Sabine Moeller-Nietsch RAin Annette Sieling

Insolvenzrecht(6 Enthaltungen, keine Gegenstimme)

RAin Dorothea Basler RAin Jana Dettmer RA Kai-Jens Egerlandt, LL.M. RA Dr. Jörg Gollnick RA Benno Goost RAin Alexia Joannidis RA Volker von Moers RA Christian Weiß RA Michael Wilbert RA Dr. Franz Zilkens, MBA

Mediation und Schlichtung(11 Enthaltungen, keine Gegenstimme)

RA Christoph Bubert RA Dirk Burghof RA Horst-Michael Ellmer RAin Sabine Hegerl RA Martin Jäger RA Dr. Peter Jürgens RAin Dr. Kirsten Marx RAin Anja Meyer RA Karl Sauer RAin Uta Schlesinger RAin Dr. Sara Sotelo-Lubig RAin Andrea Trude

Syndikusanwälte(3 Enthaltungen, keine Gegenstimme)

RA Jörg Heilmann RA Martin W. Huff RA Mirko Lambertz RAin Sonja Lipp RA Michael Prossliner, LL.M. RAin Stefanie Wiegard

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TOP 11 – Vortrag des Herrn Kollegen Dr. Wolfram Proksch, Wien

Es kam nun zum Gastvortrag, den diesmal Herr Kollege Dr. Wolfram Proksch aus Wien hielt. Herr Kollege Dr. Proksch führt in Irland, aber auch in Österreich Verfahren gegen Facebook, insbesondere eine Sammelklage in Österreich.

Er stellte zunächst dar, dass sein Mandant verschiedene Beschwer-den gegen Facebook in Irland erhoben hat. Von diesen 23 Be-schwerden hat man 22 zurückgenommen und hatte lediglich eine Beschwerde aufrechterhalten, um den Gegenstand der übrigen Beschwerden zum Gegenstand einer Sammelklage in Österreich zu machen. Thema dieser Verfahren sind die Verwendung und die Speicherung von Daten. Er hob hervor, dass bei Facebook eine Unmenge von Daten gesammelt würde. Sein Mandant habe im Rahmen eines Auskunftsanspruchs eine CD mit Daten erhalten, deren Menge so enorm war, dass sie ausgedruckt über 1.200 DIN A4 Seiten füllen. Er teilte mit, dass neben Auskunftsrechten be-treffend die Verwendung der Daten auch Auskunft über die Frage begehrt werde, was Facebook mit den Daten verdiene.

Sodann stellte Herr Kollege Dr. Proksch verfahrensrechtliche Besonderheiten bezüglich der Sammelklage in Österreich vor. Dies begann zunächst damit, dass trotz der Niederlassung von Face-book in Irland nicht dort geklagt werden müsse, sondern gemäß den Verbraucherschutzrichtlinien der EU ein Verfahren, das ein Verbraucher gegen ein Unternehmen richtet, am Wohnsitz des Ver-brauchers betrieben werden könne. Da sein Mandant Wiener sei, seien eben österreichische Gerichte für dieses Verfahren zuständig. Allerdings gäbe es in Österreich, wie in allen anderen EU-Staaten auch, im Gegensatz zu USA keine Sammelklage gegen ein Unter-nehmen. Sein Mandant könne also nur eigene Ansprüche geltend machen. Deswegen hatte man sich dazu entschieden, Abtretungen von Verbrauchern einzusammeln, um eine „Sammelklage Österrei-chischer Prägung“, so der Ausdruck von Herrn Kollegen Dr. Proksch, bei Gericht einzureichen. Das sei möglich, wenn es sich um völlig identische Ansprüche aus völlig identischen Verträgen – wie bei Facebook – handele. Er teilte mit, dass man zu diesem Zweck eine Internetseite errichtet hat, über die bereits in der ersten Woche über 25.000 Abtretungen eingegangen seien. Weitere rund 80.000 Abtretungen habe man in Reserve.

Herr Kollege Dr. Proksch musste dann davon berichten, dass die Klage in der ersten Instanz gescheitert sei. Offenbar deshalb, weil die damit befasste Richterin der Auffassung war, es handele sich bei dem Kläger nicht mehr um einen Verbraucher, sodass der Ge-

richtsstand in Wien nicht gegeben sei. Diese Entscheidung sei nicht nachvollziehbar gewesen, weil das Landesgericht Wien gleichzeitig festgestellt habe, dass der Kläger sein Facebook-Konto nur privat genutzt habe.

Herr Kollege Dr. Proksch legte daraufhin Rechtsmittel ein, sodass die Angelegenheit vor dem OLG Wien verhandelt wurde. Dort beschied man zunächst, dass der Kläger hinsichtlich seines eigenen Kontos selbstverständlich Verbraucher sei und das Landesgericht Wien somit für die Klage zuständig ist. Hinsichtlich der weiteren Sammelklage, also hinsichtlich der abgetretenen Ansprüche, verneinte das OLG jedoch eine Verbrau-chereigenschaft, weil diese Verbrauchereigenschaft untergehe, sobald ein Anspruch von einem Verbraucher auf einen anderen Verbraucher übergehe. Bezüglich des ersten Punktes, also der Verbrauchereigenschaft des Klägers, ließ das OLG keine Revision zu, sodass nunmehr das Landesgericht Wien für die Weiterbehandlung der Klage zuständig sein dürfte. Hinsichtlich der Sammelklage stellte das OLG Wien jedoch fest, dass es zur Frage der internationalen Sammelklage noch keine Rechtsprechung gäbe und ließ deshalb diesbezüglich einen ordentlichen Revisionsrekurs an den Obersten Gerichtshof in Österreich zu. Dieser Revisionsrekurs sei eingelegt und man erwar-te nunmehr eine Entscheidung. Herr Kollege Dr. Proksch trug in engagierter Form vor, seine Begeis-terung für dieses Thema kam sehr deutlich zum Ausdruck und riss die Zuhörer mit.

Die Vortragspräsentation des Herrn Kollegen Dr. Proksch finden Sie online im Downloadbereich der KAV Webseite unter www.koelner-anwaltverein.de/KoelnerAnwaltVerein-e.V/Downloads

TOP 12 – Ehrung der Jubilare

Erstmals in diesem Jahr wurden Jubilare des Kölner Anwaltver-eins geehrt, die 5, 15, 25, 40, 50 oder 60 Jahre Mitglied im Kölner Anwaltverein sind.

Diese Jubilare nahmen als Ehrengäste an der Mitgliederversamm-lung teil. Sie erhielten Präsente, die – schon vor der Versamm-lung – durch die Geschäftsstelle in Person von Frau Hanni Schenke überreicht wurden.

Zwei der Jubilare wurden besonders geehrt, nämlich Herr Kollege Dr. Bodo Jost, der bereits 60 Jahre Mitglied im Kölner Anwaltver-ein ist, und Herr Kollege Dr. Adolf Andörfer, er ist bereits 50 Jahre Mitglied im Kölner Anwaltverein. Beide erhielten einen hochwer-tigen Präsentkorb überreicht, was auf der Mitgliederversammlung Frau Kollegin Elke Orban und Frau Kollegin Frauke Griesel gerne übernahmen.

TOP 13 – Verschiedenes

Nachdem es zu diesem Tagesordnungspunkt keine Wortmeldungen aus der Mitgliederversammlung gab, schloss Frau Kollegin Eckertz-Tybussek die Mitgliederversammlung gegen 20.30 Uhr. Sie dankte für die Teilnahme und bat alle Gäste sowie die Mitglieder zum gemeinsamen Abendessen.

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Herzlich willkommen im KAVWir freuen uns, seit dem 01. Februar 2016 folgende Kolleginnen und Kollegen als neue Mitglieder des KAV begrüßen zu können. Wir wünschen allen Neumitgliedern einen erfolgreichen und zufriedenen Start!

Neue Mitglieder

RAin Charlotte Arnold, KölnRAin Elisa Beckamp, LL.M., KölnRAin Jamilia Becker, KölnRAin Jil Biener, KölnRAin Micaela Dresen, DüsseldorfRAin Kim-Victoria Friese, KölnRAin Mirjam Furnari, KölnRAin Antje Günther, KölnRAin Meike Heidebrecht, KölnRAin Susanne Kayser-Dobiey, FrechenRAin Dr. Lena Kleißendorf, KölnRAin Nora Kovacova, KölnRAin Franziska Lieb, KölnRAin Kerstin Oesterreich, KölnRAin Larissa Pruß, KölnRAin Claudia Rehse, DüsseldorfRAin Julia Reinert, BergneustadtRAin Hülya Senol, KölnRAin Claudia Thoma, WaldfeuchtRAin Simone Trutzenberg, KölnRAin Stefanie Wiegard, Burscheid

RA Ulf Böse, KölnRA Matthias Brauer, KölnRA Dominik Fammler, LeverkusenRA Dr. Bernd Josef Fehn, KölnRA Dietmar G. Frei, DüsseldorfRA Daniel Gies, KölnRA Dr. Ulf Goeke, KölnRA Michèl Goncalves Teixeira, KölnRA Dr. Pascal Heßler, KölnRA Frohmut Hoffmann, KölnRA Karl Jägen, KölnRA Guido Kleve, KölnRA Christian Koch, MünchenRA Karol Musialski, KölnRA Kamil Niewiadomski, KölnRA Jens Ophey, KölnRA Marvin Rochner, KölnRA Dr. David Salmen, KölnRA Julian-Martin Schäfer, KölnRA Patrick Schneider, KölnRA Benjamin Schuh, KölnRA Daniel Schulze, KölnRA Michael Thoms, LeverkusenRA Roman Willweber, LL.M.,Köln

Der KAV gedenkt der verstorbenen Kolleginnen und Kollegen

Horst P. Sander 80 Jahre

Karl-Hans Stump 66 Jahre

Dr. Manfred Brüning 78 Jahre

Dr. Henning Rasner 85 Jahre

Dr. Herbert Heidland 91 Jahre

Kurt Walter Henkelmann 72 Jahre

Dieter Carle 74 Jahre

Wolfgang Rduch 82 Jahre

Ernst-Dieter Beckers 77 Jahre

Gerd Krautwald 72 Jahre

Basilios Papaioannou 77 Jahre

In der Mitgliederversammlung des KAV am 03.05.2016 wurde der nachfolgend genannten Kolleginnen und Kollegen, die im Zeitraum zwischen den Mitgliederversammlungen 2015 und 2016 verstorben sind, gedacht.

Der KAV wird diesen Kolleginnen und Kollegen stets ein ehrendes

Andenken bewahren.

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86 | KAV Intern

Als Mitglied des KAV genießen Sie unter anderem folgende Annehmlichkeiten:• Vielfältige Fortbildungsveranstaltungen und Seminare der Kölner

Anwaltverein Service GmbH• Preisvorteile bei Seminarbuchungen durch das KAV BONUS-

SYSTEM (exklusiv für Mitglieder des KAV)• Preisvorteile für KAV Mitglieder bei der Buchung der in Koopera-

tion der Kölner Anwaltverein Service GmbH und der Deutschen-AnwaltAkademie veranstalteten Fachanwaltslehrgänge in Köln

• 27 Fachausschüsse und Arbeitskreise• Zahlreiche Veranstaltungen zur Pflege und zum Knüpfen von

Kontakten• Vier Ausgaben des KAV MAGAZINS• Kostenfreie Nutzung der KAV Lounge in der KAV Geschäftsstelle • Kostenfreier Robenverleih• Kostenfreie Nutzung der Schließfächer in der KAV Geschäftsstelle• Online-Buchungsportal für Seminare – www.kav-seminare.de• Online-Stellenbörse für Anwälte unter – www.kav-karriere.de• Korrespondenz und Dialog mit Kölner Gerichten• Parkplätze für Anwälte auf dem Justizparkplatz vor dem Justiz-

parkhaus

• Vergünstigte Nutzung des KAV Kurierdienstes • Unterstützung und Informationen zu günstigen Gruppenversiche-

rungsverträgen, dem Versorgungswerk und zur obligatorischen Berufshaftpflichtversicherung

• Vielfältige Sonderkonditionen mit namhaften Partnerunter-nehmen

• Option zur Nutzung des KVB JobTickets• Rechtsberatung in der KAV Geschäftsstelle• Telefonischer Notdienst in Strafsachen• Durch die Mitgliedschaft des KAV im DAV: Nutzung sämtlicher

Angebote des DAV

Ausweitung des Serviceangebotes für KAV Mitglieder Ab sofort stehen den Mitgliedern des KAV e.V. neue Serviceangebote zur Verfügung.

1. Schließfächer in der Geschäftsstelle des KAV

Wen der KAV schon etwas länger in seinen Reihen wissen darf,

könnte sich noch daran erinnern. Vor dem großen Umbau der

Geschäftsstelle des KAV auf der ersten Etage des Justizgebäudes

Luxemburger Str. 101 in den Jahren 2001–2002 gab es für die

Mitglieder des Vereins personalisierte Schließfächer. Diese konnten

durch interessierte Mitglieder zur Ablage ihrer Unterlagen, Akten

und der persönlichen Habe benutzt werden. Das lästige Mitschlep-

pen innerhalb des Gerichtsgebäudes war dadurch obsolet gewor-

den. Die Nachfrage war entsprechend groß.

Der Vorstand des KAV hat sich dazu entschlossen, den Mitgliedern

des Vereins diesen Service wieder anzubieten, weshalb nun wieder

Schließfächer in der Geschäftsstelle – genauer im Flurbereich vor

der Lounge – zur Verfügung stehen. Da der Platz in der Geschäfts-

stelle knapp bemessen ist, ist auch die Anzahl der Schließfächer

begrenzt. Die Nutzung wird daher zunächst nur tageweise, dafür

aber für unsere Mitglieder völlig kostenfrei, angeboten. Die Schließ-

fächer sind dabei so bemessen, dass auch ein Aktenkoffer bequem

hineinpassen sollte.

Im Anmeldezimmer (Raum 101) erhalten Sie daher ab sofort auf

Anfrage und nach Verfügbarkeit einen Schlüssel zur Nutzung eines

Schließfachs.

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87KAV Intern |

2. Robenverleih im gesamten Landgerichtsbezirk Köln

Ein wichtiger Servicebestandteil des KAV ist der Robenverleih in der

Geschäftsstelle im Justizgebäude Köln. Die eleganten Roben wer-

den hier mit freundlicher Unterstützung des Hauses Hans Soldan

zur Verfügung gestellt. Egal, ob man nun seine Robe in der Hektik

des Alltags vergessen hat oder schlicht noch keine eigene Robe

besitzt. Die Mitglieder des KAV können sich darauf verlassen, stets

dem Berufsstand angemessen an den Gerichtsterminen in Köln

teilnehmen zu können.

Dieses Angebot hat der KAV nunmehr für seine Mitglieder erweitert

und stellt in Absprache mit den umliegenden acht weiteren Amts-

gerichten im Landgerichtsbezirk Köln in jedem Amtsgericht weitere

Leihroben zur Verfügung. Zukünftig können sich Mitglieder des

KAV daher auch direkt in den Amtsgerichten vor Ort gegen Vorlage

eines Ausweisdokumentes für die Dauer der Gerichtsverhandlung

eine Robe leihen.

Die Ausgabe der Roben erfolgt dabei entweder über die Verwal-

tung oder die Wachtmeisterei des jeweiligen Amtsgerichts. Der KAV

bittet aufgrund der geringen Stückzahl der Leihroben darum, diese

mit Rücksicht auf die Kolleginnen und Kollegen direkt im Anschluss

an den auswärtigen Termin wieder zurückzugeben.

Wir würden uns sehr darüber freuen, wenn Sie unsere neuen Serviceangebote nutzen und hoffen, dass wir Ihnen hierdurch Ihren

Arbeitsalltag etwas erleichtern können. Gerne nehmen wir hierzu auch Ihr Feedback entgegen und freuen uns auf weitere Verbesserungs-

vorschläge.

RA Carsten T. Schuster

Geschäftsführer KAV e.V.

Herwarthstr. 4 . 50672 Köln . T +49-221-94 96 93 50 . www.e-mediad.de . [email protected]

Eine Website oder Imagebroschüre ist meist der erste Berührungspunktmit Ihrer Kanzlei. Wir setzen Ihre Kompetenz ins rechte Licht und entwickeln einen passenden Auftritt für Web & Print.

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88 | KAV Intern

Henry & Sons Accessoires für den Herrn

Oft gilt: „Kleider machen Leute!“. Für Henry & Sons ist das aber nur die halbe Wahrheit.Accessoires sind für das junge Unternehmen nicht nur ein Neben-produkt. Sie sind eine bewusste Entscheidung des Trägers. Erst sie komplettieren das Outfit und bilden den Charakter unserer Garderobe. Henry & Sons verhilft der Individualität wieder zu neuem Ansehen und unterstützt den modernen Herrn dabei das Wichtigste zu zeigen – ihn selbst!

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KAV PARTNERSCHAFTEN

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90 | KAV Intern

KAV PartnerschaftenWir freuen uns sehr, Ihnen unsere Partnerunternehmen und die von ihnen offerierten Sonderkonditionen für KAV Mitglieder im Bereich „Partner“ unserer Webseite näher vorstellen zu können. Überzeugen Sie sich von den umfangreichen und attraktiven Angeboten, die Ihnen die folgenden Unternehmen unterbreiten:

• Accor Hospitality Hotels & Resorts weltweit• Audi Zentrum Bergisch Gladbach – Stein Gruppe• Bilderberg Château Holtmühle, Tegelen, Niederlande• car2go Carsharing• Courtyard by Marriott Köln Hotel• DATA 2000 GmbH• DKV• e.Consult AG• Europcar• GREVEN MEDIEN Gruppe• Hans Soldan GmbH• Hapag-Lloyd Kreuzfahrten• HDI Berufshaftpflichtversicherung• Health City Köln• Henry & Sons – Accessoires für den Herrn• Hilton Hotels & Resorts• Hyatt Regency Köln Hotel• Köln | Dialog• KVB – JobTicket• Lindner Hotel Köln City Plaza• Mövenpick Hotels & Resorts• Merbeck – Gebäudereinigung• Mercedes-Benz Niederlassung Köln/Leverkusen• Neptunbad• Nespresso Deutschland GmbH• RA-MICRO Köln• Reisebüro Frenzen – Lufthansa City Center Köln• Regus• REWE Lieferservice• ROLAND ProzessFinanz AG• Skoda Bergisch Gladbach• Smart Kubina Automobilvertriebs GmbH• TOP Büromöbel GmbH Köln• Volkswagen Bergisch Gladbach• Wolters Kluwer Deutschland

Weitere Informationen und Kontaktdaten finden Sie online unter www.koelner-anwaltverein.de/partner.Gern stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der KAV Geschäftsstelle für Fragen und Anregungen rund um das Partnerangebot des KAV zur Verfügung.

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91KAV Intern |

Sichern Sie sich Ihre Erreichbarkeit zu fairen Konditionen.

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Für weitere Informationen sowie zur Buchung des KAVTELEFONSERVICES stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hans Soldan GmbH telefonisch unter 0201/8612123 sehr gern zur Verfügung.

*Alle Preise gelten zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Vertragspartner dieses Dienstes ist die Hans Soldan GmbH, Bocholder Straße 259, 45356 Essen. Dieser Dienst wird in Kooperation der Kölner Anwaltverein Service GmbH, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln und der Hans Soldan GmbH, Bocholder Straße 259, 45356 Essen, angeboten. Vertragspartner für den Abschluss Ihres Telefonservice-Vertrages ist die Hans Soldan GmbH.

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92 | KAV Intern

WARUM SOCIAL MEDIA?

Im Zeitalter der modernen Technik ist das Leben ohne das Internet sicherlich möglich, doch für die meisten von uns kaum noch vorstellbar. Immer mehr Unternehmen konzentrieren sich auf das Onlinegeschäft und kaum eine Institution kann sich dem „Boom“ dieses Mediums entziehen. Dabei ist nicht von einer Eintagsfliege die Rede, sondern von einem der wichtigsten Instrumente der Gegenwart, weshalb auch wir uns immer mehr mit diesem Thema befassen.Seit nun fast vier Jahren präsentiert sich die Kölner Anwaltverein Service GmbH mit Profilen auf Facebook, Xing und Twitter. Warum? Weil es uns ein Anliegen ist, den Mitgliedern und Freunden des KAV und der KAV Service GmbH mit diesen sozialen Netzwerken eine weitere Möglichkeit zu geben sich auszutauschen, interessan-te Themen zu erörtern, Termine zu erfahren und zu verwalten, be-stehende Kontakte zu pflegen und neue zu knüpfen. Nicht zuletzt die kurzfristige Bewerbung unserer Seminare über Facebook – eine Art „Reminder“ – sorgt regelmäßig für zahlreiche Onlineanmel-dungen. Auch die Kontaktoption, die es den Nutzern erlaubt via Chatfunktion Fragen und Anregungen direkt an die KAV Geschäfts-stelle zu richten, wird genutzt. Wenn Sie bereits Nutzer eines der drei Dienste sind oder es zukünftig noch werden wollen, dann besuchen Sie doch auch unsere Profile und erfahren Sie selbst, wie der Social-Media-Service des KAV funktioniert. Gern stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle jederzeit für mögliche Fragen und Anregungen on- wie auch offline zur Verfügung.

Unsere Dienste erreichen Sie wie folgt:

Xing www.xing.com/net/koelneranwaltvereinTwitter www.twitter.com/koelneranwaltFacebook www.facebook.com/KAVereinYouTube www.youtube.de – Kölner Anwaltverein

oder bequem über die Internetpräsenzen des KAV.

RECHTZEITIG INFORMIERT

Seit bereits zwei Jahren informiert der KAV seine Mitglieder mit seinem Newsletter RECHTZEITIG INFORMIERT. Dieser monatlich erscheinende E-Mail-Dienst hält Sie stets über die im Folgemonat stattfindenden Seminare und Veranstaltungen auf dem neuesten Stand. Hinterlegte Direktlinks ermöglichen den Zugriff auf weitere Informationen zu den jeweils gewünschten Vorträgen und bieten

zudem die Möglichkeit einer papierlosen Direktbuchung. Darüber hinaus bewirbt der Newsletter auch Fachanwaltskurse, lädt zu Tref-fen, Empfängen und Bällen ein und hält nützliche Informationen für die Empfänger bereit. Interessierte Mitglieder können sich über die Webseite des KAV für diesen Service registrieren.

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94 | Annoncen

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Bürogemeinschaft

Bürogemeinschaft in herausra-gender zentraler Innenstadtlage (Breite Str.) über den Dächern von Köln geboten (Lichtbilder unter www.drstark.de/angebot.htm). Zur Verfügung stehen zwei helle u. ruhige Räume mit einer Größe von ca. 19 qm u. ca. 21 qm. Gemeinsame Sekretariatsbenut-zung sowie die Inanspruchnahme von Sekretariatsdienstleistun-gen ist ebenso möglich wie die gemeinsame Nutzung des separaten Schreibzimmers, der Küche, des Empfangsbereichs, der Dachterrasse u. des Bespre-chungszimmers. Gleiches gilt für die Nutzung der Bibliothek/Literatur u. der Juris-Datenbank. Die Kanzlei ist hochwertig ausge-stattet u. verfügt über modernste Telekommunikations- u. EDV-Ein-richtungen. PKW-Tiefgaragenstell-plätze u. Archivräume im Hause optional vorhanden. Freundliches, kollegiales Miteinander ist für unsere seit über 15 Jahren beste-hende Bürogemeinschaft ebenso selbstverständlich wie kostenfreie Termins- u. Urlaubsvertretungen. Von Interesse wäre auch eine Übernahme/Unterstützung von Mandaten aus den Bereichen FamR, Immobilien- u. ArbeitsR.Anfragen an: RA Dr. Stark, Tel.: 0221/272470 od. 0177/3579357

Wir sind eine zivil- u. arbeits-rechtlich ausgerichtete Kanzlei in Frechen mit zwei Anwälten, beide FA für ArbeitsR. Geboten wird gegen Kostenbeteiligung eine Bü-rogemeinschaft für eine/n RAin/RA, bevorzugt mit ergänzenden Fachbereichen unter Mitbenut-zung der vorhandenen Kanzlei-räumlichkeiten einschließlich Büroeinrichtung u. Bürotechnik. Es besteht auch die Möglichkeit zur Zusammenarbeit in Teilzeit.

Eine langfristige u. ausbaufähige Zusammenarbeit ist angestrebt.Anfragen an: Tel.: 0172/2116309

In meiner in Köln-Rodenkirchen gelegenen Rechtsanwaltskanz-lei scheidet mein langjähri-ger Bürogemeinschafter aus altersbedingten Gründen aus. Es wird damit Büroraum frei. Zur Verfügung steht ein helles freundliches Anwaltszimmer mit Parkett u. Balkon sowie auf Wunsch ein Sekretariatsplatz im gemeinsamen Sekretariat. Zudem kann ein gemeinsames Bespre-chungszimmer genutzt werden. Der mtl. Mietpreis beträgt je nach Bedarf netto zwischen € 350,00 u. € 650,00.Anfragen an: RA Stähler, Tel: 0221/9353140, E-Mail: [email protected]

RA für gewerbl. Rechtsschutz sucht ab sofort Untermieter für Bürogemeinschaft in den RingColonnaden. Angeboten werden 5 Büroräume (unmöb-liert/abschließbar) zwischen 12 u. 28 qm; der Hauptmieter nutzt einen in sich abgeschlos-senen Bereich. Ausstattung: Personenaufzug, wärmegedämm-te Aluminiumfenster, elektrisch bedienbare Außen-Markisen, Gegensprechanlage, Klimageräte, CAT6-Verkabelung, Parkplatz-Option. Weitere Services (Telefon, Post, vorbereitende Buchhaltung, Schreibarbeiten/Diktat etc.) ge-gen Gebühr möglich. Im Mietpreis enthalten: Betriebs-/Nebenkos-ten, Empfangsbereich, Küche, Konferenzraum, Sanitäranlagen, Reinigung, Mitarbeiter-Getränke. Anfragen an: Tel.: 0221/8888760

Zivilpraxis, langjährig eingeführt, bietet Bürogemeinschaft zu fairen Konditionen mit konkreter Über-nahmeoption nach angemessener Einführungszeit.

Anfragen schriftlich an: Chiffre KAV2-2016-2

Es wird ein heller Büroraum in einer bestehenden Kanzlei (www.kanzlei-feddersen.de) im Kölner Agnesviertel, vis a vis OLG zur Untermiete angeboten. Es han-delt sich um 11,3 qm für € 250,00 im Monat brutto. Die Nutzung der vorhandenen Infrastruktur ist nach Absprache gegen Aufpreis möglich. Als Mieter wird ein Kollege mit Tätigkeitsschwer-punkt in einem od. mehreren der ergänzenden Rechtsgebiete Sozial-, Fam- u. VersR gesucht. Eine langfristige Zusammenarbeit ist bei entsprechender Sympathie u. Arbeitsweise gewünscht. Ein-richtung ist teilweise vorhanden.Anfragen an: RA Feddersen, Tel.: 0221/8889940 oder E-Mail: [email protected]

Rechtsanwaltskanzlei mit wirtschafts- u. steuerrechtlichen Schwerpunkten bietet repräsen-tative Räumlichkeiten (bis zu 3 helle Räume zw. 15–25 qm u. Nutzung von Empfangsbereich/Sekretariat, Konferenzraum, Küche, etc.) zwischen Neumarkt/Rudolfplatz mit Blick auf die Apostelnkirche/Apostelnkirchplatz zur Untervermietung/Büroge-meinschaft zu günstigem Miet-zins (Nettokaltmiete ca. 12,50 €/qm zzgl. Nebenkosten etc.).Anfragen an: E-Mail: [email protected]

Kanzlei in erstklassiger Kölner Innenstadtlage/Top-Adresse sucht weitere(n) Kollegin/Kollegen mit ergänzenden Fachbereichen. Unsere besonders hochwertig u. repräsentativ eingerichtete Kanzlei befindet sich in zentraler Innenstadtlage Hohe Str./Ecke Brückenstr. (Parkhaus 100 m, Hbf. Köln 400 m) u. verfügt über modernste technische Ausstat-

tung. Zu vergeben ist ein sehr attraktiver, hochwertig einge-richteter Büroraum inkl. Nutzung von Empfang, Wartebereich, Sekretariat, Besprechungsraum/Bibliothek, WC u. Teeküche sowie technischer Infrastruktur u. ggf. Personal. Es kann eine Anbindung an unsere zentrale Serveranlage (ggf. mit RA-Micro) u. Drucksys-tem erfolgen. Anfragen an: RA Debuschewitz, Tel.: 0221/968168-0

Rechtsanwaltskanzlei bietet repräsentative Räumlichkeiten (1 od. 2 helle Büros von 18 bzw. 20 qm, Mitnutzung von Bespre-chungsraum, Teeküche, etc.) in Kölner Innenstadtlage zur Untervermietung. Es gibt freie Sekretariatsplätze. Personal kann mitgebracht od. ggf. auch mitge-nutzt werden.Anfragen an: Tel.: 0221/27782753 oder E-Mail: [email protected]

Rechtsanwältin-nen/Rechtsanwälte RA in Köln (seit 2002) mit Tätig-keitsschwerpunkt FamR verfügt über freie Kapazitäten u. sucht/bietet freie Mitarbeit/Unterstüt-zung/Entlastung/Kooperation in

allen Bereichen des Ehe- u. FamR. Denkbar sind verschiedenste Formen der Zusammenarbeit. Vertraulichkeit wird zugesichert u. erwartet.Anfragen schriftlich an: Chiffre KAV2-2016-1

Prof. Dr. u. FAin für FamR/MedR/SozR sucht Einzelanwalt/-anwältin zwecks stärkender Kooperation unter Beibehaltung völliger Unab-hängigkeit. Gerne auch überar-beitete Kollegen, die Unterstüt-zung benötigen. Anfragen an: Tel.: 0152/53106615

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Plädoyer für Fahrspass.

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Mitarbeiter/ Referendare

Alt eingesessene Rechtsanwalts-kanzlei in Brühl mit mehreren Fachanwaltschaften sucht aus Altersgründen zum 31.12.2017 Nachfolger/in. Gesucht wird Referendar/in od. Kollege/in, der/die das zentral gelegene Büro, die laufenden Mandate u. – wenn gewünscht – das topfitte Büroper-sonal übernimmt. Einarbeitungs-phase auch in Fachanwaltschaft möglich. Das Büro bietet Platz bis zu zwei Anwälten.Anfragen schriftlich an: Chiffre KAV2-2016-3

Suchen ab sofort flexible(n) u. versierte(n) Rechtsanwaltsfachangestellte(n) in Teilzeit, zweimal die Woche für 4 Std. für unsere am Volksgarten gelegene Kanzlei.Anfragen an: Vanessa Christians, Tel.: 0221/59810021, E-Mail: [email protected]

Als einer der führenden Anbieter für technische Gebäudeaus-rüstung, integriertes Facility Management u. Energiespar-Contracting in Europa verfügt die Caverion über Expertise, Fach-Know-how u. hohe Leistungsbe-reitschaft in jeder Projektphase. Hierfür stehen rund 17.000 Mitarbeiter, davon rund 2.300 Mitarbeiter in 21 Niederlassungen in Deutschland. Unsere Tätigkeits-bereiche erstrecken sich von der Erstellung der Gebäudetechnik bei Großprojekten u. im Anlagenbau über das Facility-Management bis zu Energiedienstleistungen. In Aachen betreiben wir ein eigenes Forschungs- u. Entwicklungszen-trum. Für unsere Rechtsabteilung

in Leverkusen suchen wir fortlau-fend Referendare mit Interesse am BauR u. Englischkenntnissen, die bei uns ihre Wahlstation absolvieren möchten.Anfragen an: Caverion Deutschland GmbH, RA Große-Venhaus, E-Mail: [email protected]

2 Rechtsanwaltsfachangestellte (m/w) Vollzeit u. halbtags zur Verstärkung unseres Teams in Brühl gesucht.Anfragen an: Andryk Rechtsan-wälte, Uhlstraße 82, 50321 Brühl, E-Mail: [email protected]

Junger Anwalt für die Praxis-übernahme zur Fortführung der seit 1960 bestehenden Allge-meinpraxis gesucht. Fachge-biete: ZivilR, StrafR, ArbeitsR u. Familiensachen. Interessenten werden gebeten sich unter den angegebenen Telefonnummern zu melden.Anfragen an: Tel.: 0221/9212470, Mobil: 0171/5452957

Wir sind eine wirtschaftsrechtlich ausgerichtete, überregional tätige Anwaltskanzlei u. beraten unsere Mandanten sowohl zu nationalen als auch internationalen Fragen. In unserem wachsenden bau- u. immobilienrechtlichen Dezernat bieten wir in Köln einer(m) Refe-rendarin/Referendar den Einstieg in die reale Welt einer mittelstän-dischen Rechtsanwaltskanzlei. Wir suchen Persönlichkeiten, die möglichst über ein überdurch-schnittliches erstes Staatsexamen u. gute Kenntnisse im Zivil- u. VerwaltungsR verfügen. Erste Erfahrung im Bau- u. Immobili-enR sowie Interesse an techni-schen Zusammenhängen wäre wünschenswert. Wenn Sie bereits

studienbegleitend in die Man-datsbearbeitung eingebunden, besondere Qualifikationen und Erfahrungen erwerben möchten, sollten wir uns kennenlernen.Anfragen an: Leinen & Derichs Anwaltsozietät, RA Prof. Dr. Daniel Knickenberg, Persönlich/Vertraulich, Clever Str. 16, 50668 Köln, E-Mail: [email protected]

„Büro" sucht angehenden bis erfahrenen Kollegen (m/w) im Fach SteuerR od. GesellschaftsR od. ArbeitsR zur ergänzenden Abrundung unseres Angebotes. Wir stellen uns einen Mieter vor, der entweder unsere Ressourcen ganz od. teilweise mitnutzen möchte od. auch unabhängig bleiben möchte. Wir bieten helle große Altbauräume in reprä-sentativer Umgebung. Anfragen zur näheren Ausgestaltung Ihrer Vorstellungen sollten wir erörtern. Anfragen an: RA Korts, Tel.: 0172/2598020

Wir sind eine wirtschaftsrechtlich ausgerichtete, überregional tätige Anwaltskanzlei u. beraten unsere Mandanten sowohl zu nationalen als auch internationalen Fragen. Für unser stark wachsendes bau- u. immobilienrechtliches Dezernat suchen wir in Köln zum nächst-möglichen Zeitpunkt eine(n) RAin/RA. Wir suchen hochqualifi-zierte, teamfähige u. belastbare Persönlichkeiten (Berufseinsteiger oder mit erster Berufserfah-rung) mit großem Interesse an technischen Fragestellungen. Sie passen zu uns, wenn Sie sich durch eine überdurchschnittlich juristische Qualifikation u. Zusatz-qualifikationen, wie der Erwerb eines einschlägigen Fachanwalts (Bau- u. ArchitektenR u./od.

VerwaltungsR), einer Promoti-on od. eines LL.M.-Abschlusses auszeichnen. Gerne unterstüt-zen wir Sie auch beim Erwerb dieser Zusatzqualifikationen. Bitte richten Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (mit Gehaltsvorstellung) an uns.Anfragen an: Leinen & Derichs Anwaltsozietät, RA Prof. Dr. Daniel Knickenberg, Persönlich/Vertraulich, Clever Str. 16, 50668 Köln, E-Mail: [email protected]

Wir sind eine zivilrechtlich orientierte Kanzlei in Lin-denthal mit 4 Rechtsanwäl-ten u. suchen zur Verstär-kung unseres Teams eine(n) Rechtsanwaltsfachangestellte(n) für circa 20 Std/Woche. Die Tä-tigkeit umfasst neben Schreiben nach Diktat auch das selbststän-dige Bearbeiten von gerichtlichen Mahnverfahren, Zwangsvollstre-ckungen und die Erstellung von Vergütungsrechnungen. Fundierte Kenntnisse in den genannten Gebieten sind daher wünschens-wert, wobei wir bei einem(r) Wiedereinsteiger(in) selbstver-ständlich auch Verständnis für eine Einarbeitungszeit hätten. Englischkenntnisse wären von Vorteil, sind aber kein Muss. Der Umgang mit der Anwaltssoftware Datev Anwalt Classic pro kann bei uns erlernt werden. Wir bieten eine angenehme Arbeitsatmo-sphäre mit einem eigenen Raum u. leistungsgerechte Bezahlung mit Jobticket. Die Kanzlei ist sehr gut mit öffentlichen Verkehrsmit-teln zu erreichen.Anfragen an: RAe Schneller & Partner, RAin Sabine Schneller, Tel. 0221/788868-0, E-Mail: [email protected]

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Anmeldeformular für Seminare des KAV

Termin Sem.-Nr. Titel Kostenbeitrag08.06.16 ArbR1-06-16 Sozialversicherung am Limit: Sozialversicherungspflicht beim Einsatz von

Fremdpersonal sowie von Geschäftsführern€ 60,00 (zzgl. MwSt. € 11,40 = € 71,40)

05.07.16 SteuR1-06-16 Anwaltliche Problemfelder im Finanzgerichtsprozess € 120,00 (zzgl. MwSt. € 22,80 = € 142,80)

05.07.16 KAV1-07-16 Supervision: Die anwaltliche Tätigkeit heute – immer mehr und nie genug? € 60,00 (zzgl. MwSt. € 11,40 = € 71,40)

06.07.16 GesR1-07-16 Novellierung des Aktienrechts € 60,00 (zzgl. MwSt. € 11,40 = € 71,40)

01.09.16 GesR1-09-16 Spotlight Schiedsgerichtsbarkeit € 60,00 (zzgl. MwSt. € 11,40 = € 71,40)

01.09.16 SteuR1-09-16 § 153 AO – Berichtigung von Steuererklärungen und strafrechtliche Risiken € 90,00 (zzgl. MwSt. € 17,10 = € 107,10)

05.09.16 ZPO2-09-16 Die Forderungsvollstreckung und die Pfändbarkeit bei Unterhaltsansprüchen nach § 850d ZPO

€ 60,00 (zzgl. MwSt. € 11,40 = € 71,40)

06.09.16 MedR1-09-16 Korruption im Gesundheitswesen € 60,00 (zzgl. MwSt. € 11,40 = € 71,40)

08.–09.09.2016

ITR1-09-16 6. NRW IT-Rechtstag – Komplettbuchung – 15 Std. FAO € 450,00 (zzgl. MwSt. € 85,50 = € 535,50)

08.09.16 ITR1-09-16-1 6. NRW IT-Rechtstag – Teilbuchung 1–7 Std. FAO € 210,00 (zzgl. MwSt. € 39,90 = € 249,90)

09.09.16 ITR1-09-16-2 6. NRW IT-Rechtstag – Teilbuchung 2–8 Std. FAO € 240,00 (zzgl. MwSt. € 45,60 = € 285,60)

09.09.16 Syndikus1-09-16 2. Kölner Syndikus-Rechtstag 2016 kostenfrei

09.–10.09.2016

UrhebR1-09-16 Herbstseminar im Urheber- und Medienrecht – Komplettbuchung – 15 Std. FAO

€ 457,00 (zzgl. MwSt. € 86,83 = € 543,83)

09.09.16 UrhebR1-09-16-1 Herbstseminar im Urheber- und Medienrecht – Teilbuchung 1–8 Std. FAO € 240,00 (zzgl. MwSt. € 45,60 = € 285,60)

10.09.16 UrhebR1-09-16-2 Herbstseminar im Urheber- und Medienrecht – Teilbuchung 2–7 Std. FAO € 217,00 (zzgl. MwSt. € 41,23 = € 258,23)

09.–10.09.2016

VerkR1-09-16 Herbstseminar Verkehrsrecht – Komplettbuchung – 15 Std. FAO € 450,00 (zzgl. MwSt. € 85,50 = € 535,50)

09.09.16 VerkR1-09-16-1 Herbstseminar Verkehrsrecht – Teilbuchung 1–7 Std. FAO € 210,00 (zzgl. MwSt. € 39,90 = € 249,90)

10.09.16 VerkR1-09-16-2 Herbstseminar Verkehrsrecht – Teilbuchung 2–8 Std. FAO € 240,00 (zzgl. MwSt. € 45,60 = € 285,60)

14.09.16 SozR1-09-16 Neue Rechtsprechung u. Gesetzgebung zur gesetzlichen Kranken-u. Pflege-versicherung

€ 120,00 (zzgl. MwSt. € 22,80 = € 142,80)

15.09.16 Medi1-09-16 Mediation im Kollektiv € 60,00 (zzgl. MwSt. € 11,40 = € 71,40)

16.–17.09.2016 FamR1-09-16 Herbstseminar Familienrecht – Komplettbuchung – 15 Std. FAO € 450,00 (zzgl. MwSt. € 85,50 = € 535,50)

16.09.16 FamR1-09-16-1 Herbstseminar Familienrecht – Teilbuchung 1–7 Std. FAO € 210,00 (zzgl. MwSt. € 39,90 = € 249,90)

17.09.16 FamR1-09-16-2 Herbstseminar Familienrecht – Teilbuchung 2–8 Std. FAO € 240,00 (zzgl. MwSt. € 45,60 = € 285,60)

19.09.16 ZPO3-09-16 Effektive und erfolgreiche Zwangsvollstreckung heute! Der richtige Verfah-rensweg?

€ 60,00 (zzgl. MwSt. € 11,40 = € 71,40)

21.09.16 InsoR2-10-16 Steuerrecht in der Insolvenz € 60,00 (zzgl. MwSt. € 11,40 = € 71,40)

22.09.16 IntR1-09-16 Update im Europarecht: Aktuelles in Zivil- und Handelssachen € 60,00 (zzgl. MwSt. € 11,40 = € 71,40)

24.09.16 StrafR1-09-16 Aktuelles aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Straf- und Straf-prozessrecht

€ 120,00 (zzgl. MwSt. € 22,80 = € 142,80)

04.10.16 MietR1-10-16 Schon wieder etwas Neues! – Aktuelle Rechtsprechung im Wohnraummiet-recht

€ 60,00 (zzgl. MwSt. € 11,40 = € 71,40)

26.09.16 ZPO1-09-16 Der dingliche Titel als Grundlage der Immobiliarvollstreckung – Inhalt / Erwirkung / Nutzung –

€ 60,00 (zzgl. MwSt. € 11,40 = € 71,40)

05.10.16 SteuR2-10-16 Die Erbschaftssteuerreform – Überblick und erste Gestaltungsüberlegungen für die Unternehmensnachfolge

€ 60,00 (zzgl. MwSt. € 11,40 = € 71,40)

06.10.16 SozR1-10-16 Highlights der Rechtsprechung des BSG und des LSG € 120,00 (zzgl. MwSt. € 22,80 = € 142,80)

24.10.16 InsoR1-10-16 Wie gehe ich an ein insolvenzrechtliches Mandat ran? € 60,00 (zzgl. MwSt. € 11,40 = € 71,40)

26.10.16 SteuR1-10-16 Steuern für die Rechtsanwaltstätigkeit € 60,00 (zzgl. MwSt. € 11,40 = € 71,40)

Kölner Anwaltverein Service GmbH, Luxemburger Str. 101, Zimmer 101, 50939 Köln

Bitte wählen Sie ein oder mehrere Seminare aus, tragen Sie umseitig Ihre Daten ein und faxen alle 3 Seiten an die dort angegebene Faxnummer. Vielen Dank!

Fortsetzung und Faxnummer auf der nächsten Seite >>

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Termin Sem.-Nr. Titel Kostenbeitrag28.10.16 GesR1-10-16 2. Kölner Gesellschaftsrechtstag 2016 € 270,00 (zzgl. MwSt. € 51,30 = € 321,30)

28.10.2016 / 04.11.2016

KAV1-10-16 Gutdeutsch – Familienrechtliche Berechnungen anhand des Programmes „WinFam“ – Einführungsveranstaltung

€ 260,00 (zzgl. MwSt. € 49,40 = € 309,40)

28.–29.10.2016

BauR1-10-16 Jahresendveranstaltung im Bau- u. Architektenrecht – Komplettbuchung – 15 Std. FAO - Frühbucher

€ 427,50 (zzgl. MwSt. € 81,23 = € 508,73)

28.10.16 BauR1-10-16-1 Jahresendveranstaltung im Bau- u. Architektenrecht – Teilbuchung 1–7 Std. FAO - Frühbucher

€ 199,50 (zzgl. MwSt. € 37,91 = € 237,41)

29.10.16 BauR1-10-16-2 Jahresendveranstaltung im Bau- u. Architektenrecht – Teilbuchung 2–8 Std. FAO - Frühbucher

€ 228,00 (zzgl. MwSt. € 43,32 = € 271,32)

02.11.16 Medi1-11-16 Mit gelungenen Mandantengesprächen zum Erfolg € 120,00 (zzgl. MwSt. € 22,80 = € 142,80)

04.–05.11.2016

VersR1-11-16 7. Kölner Versicherungsrechtstag – Komplettbuchung – 15 Std. FAO – Früh-bucher

€ 427,50 (zzgl. MwSt. € 81,23 = € 508,73)

04.11.16 VersR1-11-16-1 7. Kölner Versicherungsrechtstag – Teilbuchung 1–7 Std. FAO – Frühbucher € 199,50 (zzgl. MwSt. € 37,91 = € 237,41)

05.11.16 VersR1-11-16-2 7. Kölner Versicherungsrechtstag – Teilbuchung 2–8 Std. FAO – Frühbucher € 228,00 (zzgl. MwSt. € 43,32 = € 271,32)

15.11.16 InsoR1-11-16 Effektive Ermittlung von Anfechtungsansprüchen im Rahmen der Insolven-zabwicklung

€ 60,00 (zzgl. MwSt. € 11,40 = € 71,40)

17.11.16 StrafR1-11-16 Haftentschädigung nach Art. 5 Abs. 5 EMRK € 60,00 (zzgl. MwSt. € 11,40 = € 71,40)

18.–19.11.2016 GR1-11-16 Herbstseminar Gewerblicher Rechtsschutz – Komplettbuchung – 15 Std. FAO – Frühbucher

€ 427,50 (zzgl. MwSt. € 81,23 = € 508,73)

18.11.16 GR1-11-16-1 Herbstseminar Gewerblicher Rechtsschutz – Teilbuchung 1–7 Std. FAO – Frühbucher

€ 199,50 (zzgl. MwSt. € 37,91 = € 237,41)

19.11.16 GR1-11-16-2 Herbstseminar Gewerblicher Rechtsschutz – Teilbuchung 2–8 Std. FAO – Frühbucher

€ 228,00 (zzgl. MwSt. € 43,32 = € 271,32)

18.-19.11.2016 ArbR1-11-16 Jahresendveranstaltung im Arbeitsrecht – Komplettbuchung – 15 Std. FAO – Frühbucher

€ 427,50 (zzgl. MwSt. € 81,23 = € 508,73)

18.11.16 ArbR1-11-16-1 Jahresendveranstaltung im Arbeitsrecht – Teilbuchung 1–7 Std. FAO – Früh-bucher

€ 199,50 (zzgl. MwSt. € 37,91 = € 237,41)

19.11.16 ArbR1-11-16-2 Jahresendveranstaltung im Arbeitsrecht – Teilbuchung 2–8 Std. FAO – Früh-bucher

€ 228,00 (zzgl. MwSt. € 43,32 = € 271,32)

22.11.16 SteuR1-11-16 Umsatzsteuerrechtliche Herausforderungen im grenzüberschreitenden Liefer- und Leistungsverkehr

€ 120,00 (zzgl. MwSt. € 22,80 = € 142,80)

24.11.16 VerwR1-11-16 Kindergartenrecht und Ersatzansprüche € 60,00 (zzgl. MwSt. € 11,40 = € 71,40)

02.–03.12.2016

MietR1-12-16 Kölner Mietrechtstage 2016 – Komplettbuchung – 15 Std. FAO – Frühbucher € 427,50 (zzgl. MwSt. € 81,23 = € 508,73)

02.12.16 MietR1-12-16-1 Kölner Mietrechtstage 2016 – Teilbuchung 1–7 Std. FAO – Frühbucher € 199,50 (zzgl. MwSt. € 37,91 = € 237,41)

03.12.16 MietR1-12-16-2 Kölner Mietrechtstage 2016 – Teilbuchung 2–8 Std. FAO – Frühbucher € 228,00 (zzgl. MwSt. € 43,32 = € 271,32)

06.12.16 BankR1-12-16 Best of Bankrecht € 90,00 (zzgl. MwSt. € 17,10 = € 107,10)

07.12.16 SteuR1-12-16 Die wichtigsten BFH Entscheidungen im Jahr 2016 zur Ertragsbesteuerung von Unternehmen

€ 90,00 (zzgl. MwSt. € 17,10 = € 107,10)

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Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen. Eine Online-Anmeldung ist möglich unter: www.kav-seminare.de.

Name

Anschrift

Gerichtsfach-Nr.:

Rechnungs-Adresse, falls abweichend

Telefon, E-Mail

Köln, den Unterschrift Im Anschluss zu Ihrer Anmeldung erhalten Sie gemäß unseren Teilnahmebedingungen eine Bestätigung und Annahme Ihres Buchungswunsches sowie eine Ausführung unserer Teilnahmebedingungen. Bitte zahlen Sie erst nach Erhalt Ihrer Rechnung unter Verwendung Ihrer Rechnungsnummer. Vielen Dank!

Fax: 0221/285602-21

In dieser Ausgabe des KAV Magazins finden Sie die Bewerbung der bereits bis zum Redaktionsschluss dieser Ausgabe geplanten Seminare der nächs-ten Folgemonate. Darüber hinaus wurden und werden kontinuierlich weitere Fachseminare, Workshops und Tagungen für Sie erstellt, deren Bewer-bung im direkten Anschluss zur finalen Planung auf unserer KAV Onlineplattform im Internet unter www.kav-seminare.de, in unserem monatlichen Newsletter (Seite 88) sowie in den nachfolgenden KAV Magazinen erfolgen.

Gern stehen wir Ihnen für Fragen und Anregungen jederzeit zur Verfügung. Seinen Mitgliedern gewährt der KAV einen Bonus, indem er die Kosten für die 5./6./11. und 12. Seminarstunde pro Kalenderjahr und Mitglied übernimmt. Die Mitglieder des KAV erhalten bei Anwendung des KAV BONUS SYSTEMS eine entsprechend reduzierte Rechnung von der KAV Service GmbH, die die Seminare im Auftrag des KAV durchführt. Bitte zahlen Sie daher die Teilnahmegebühren für die Seminare erst nach Erhalt der Rechnung.

Ihre Daten

Hinweise der Redaktion

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Teilnahmebedingungen für das Fortbildungsangebot der Kölner Anwaltverein Service GmbH1. Veranstalter des FortbildungsangebotsVeranstalter ist die Kölner Anwaltverein Service GmbH, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer RA Markus Trude und Martin V. Sampedrano Gonza-lez, Luxemburger Str. 101, Justizgebäude, 50939 Köln, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln, HRB 28395; Telefon: 0221/285602-20 (montags bis freitags 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr), Fax: 0221/285602-21,E-Mail: [email protected],Internet: www.koelner-anwaltverein.de/KoelnerAnwalt-Verein-Service-GmbH2. GeltungsbereichDie Kölner Anwaltverein Service GmbH führt Seminare, Fortbildungsveranstaltungen und Fachanwaltslehrgänge nach Maßgabe dieser Teilnahmebedingungen durch.3. Wie kommt ein Vertrag zwischen Ihnen und uns zustandeSoweit wir Ihnen über unsere Internetseiten www.koelner-anwaltverein.de oder www.koelner-an-waltverein.de/KoelnerAnwaltVerein-Service-GmbH, über unsere Mitgliederzeitschrift KAV-MAGAZIN oder über einen unserer Flyer Fortbildungsveranstaltungen anbie-ten, stellt dies lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Vertragsangebotes dar. Indem Sie eine Bestellung per Brief, Telefax oder E-Mail absenden, geben Sie ein Angebot gemäß § 145 BGB ab. Wir bestätigen Ihnen per Brief, E-Mail oder Telefax den Vertragsschluss. Sofern Sie dies angegeben haben, übersenden wir Ihnen die vorgenannten Bestätigung per E-Mail. 4. Annahme der BuchungWenn Sie eine Fortbildungsveranstaltung per Brief, Telefon oder E-Mail buchen, bestätigen wir Ihnen inner-halb von ca. fünf Werktagen, ob wir Ihr Angebot zum Abschluss des Vertrages über die von Ihnen gewünschte Fortbildungsveranstaltung annehmen.5. WiderrufsrechtWenn Sie Verbraucher sind, steht Ihnen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu. Ein Verbraucher ist eine natürliche Person, die die Bestellung zu einem Zweck abgibt, der weder Ihrer gewerblichen noch selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.a) WiderrufsbelehrungSie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Ver-tragsschlusses.Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, dieKölner Anwaltverein Service GmbHLuxemburger Str. 101Justizgebäude50939 KölnFax: 0221/285602-21E-Mail: [email protected],mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informie-ren.Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufs-rechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.b) WiderrufsfolgenWenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten ha-ben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung ge-wählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas ande-res vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen wäh-rend der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienst-leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im

Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. 6. Teilnahmegebühren und FälligkeitSämtliche Teilnahmegebühren der von der Kölner Anwaltverein Service GmbH angebotenen Veranstal-tungen sind Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.Die Teilnahmegebühren für Ihre gebuchte Fortbildungs-veranstaltung (Seminare, Fachanwaltskurse, Zusatz-ausbildungen etc.) wird mit dem Zugang der Rechnung fällig.Soweit wir dies anbieten, können Sie zu ermäßigten Teilnahmegebühren teilnehmen, wenn Sie zum Zeit-punkt des Fachanwaltslehrganges oder zum Zeitpunkt der berufsbegleitenden Zusatzausbildung Mitglied des Kölner Anwaltvereins und weniger als 5 Jahre als Rechts-anwalt zugelassen sind. Bitte beachten Sie auch die Informationen auf unserer Website zu der finanziellen Fördermöglichkeit dieser Kurse durch das Land NRW mit einem sog. „Bildungsscheck“. 7. Sonderkündigungsrechta) Sonderkündigungsrecht bei SeminarenSie können bis zu 14 Tage vor Seminarbeginn die von Ihnen gebuchte Fortbildungsveranstaltung kündigen. In diesem Fall erlischt unser Anspruch auf die vereinbarte Teilnahmegebühr.Kündigen Sie bis zum Ablauf des Tages vor dem Veran-staltungstermin, berechnen wir Ihnen eine Pauschale in Höhe von 30 % der Teilnahmegebühr. Diese Pauschale wird sofort fällig. Sie dürfen uns nachweisen, dass uns durch Ihre Kündigung finanzielle Nachteile nicht oder nicht in Höhe der von uns berechneten Pauschale entstanden sind.b) Sonderkündigungsrecht bei Fachanwaltskursen oder ZusatzausbildungenSie können bis zu zwei Monate vor Beginn des Fachan-waltskurses oder der Zusatzausbildung den von Ihnen gebuchten Fachanwaltskurs oder die Zusatzausbildung kündigen. In diesem Fall erlischt unser Anspruch auf die vereinbarte Teilnahmegebühr.Kündigen Sie bis zum Ablauf des Tages vor dem Veran-staltungstermin, berechnen wir Ihnen eine Pauschale in Höhe von 30 % der Teilnahmegebühr. Diese Pauschale wird sofort fällig. Sie dürfen uns nachweisen, dass uns durch Ihre Kündigung finanzielle Nachteile nicht oder nicht in Höhe der von uns berechneten Pauschale entstanden sind.c) Form der KündigungSie können Ihre Kündigung schriftlich, per Telefax oder per E-Mail erklären.8. Programmänderung und Absage von Fortbildungsveranstaltungen durch die Kölner Anwaltverein Service GmbHWir bitten um Verständnis dafür, dass wir Fortbildungs-veranstaltungen jeglicher Art absagen können, wenn z. B. ein Dozent ausfällt oder die geplante Teilnehmer-zahl nicht erreicht wird. Sofern wir von diesem Recht Ge-brauch machen, informieren wir Sie von unserer Absage so rechtzeitig wie möglich. Bitte informieren Sie sich stets online über die aktuellen Kursinformationen oder kontaktieren Sie unsere Geschäftsstelle. Sollten wir Fort-bildungsveranstaltungen absagen, erstatten wir Ihnen die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprü-che sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen der Kölner Anwaltverein Service GmbH. 9. ArbeitsunterlagenIm Rahmen einer Vielzahl der von der Kölner Anwalt-verein Service GmbH angebotenen Fortbildungsveran-staltungen stellen die Referenten Ihnen Arbeitsunter-lagen zur Verfügung. Wir weisen Sie darauf hin, dass grundsätzlich kein Anspruch auf diese Arbeitsunterlagen besteht. Sofern der jeweilige Referent einwilligt, über-mitteln wir Ihnen diese Arbeitsunterlagen im Nachgang zur jeweiligen Veranstaltung per E-Mail. Zu diesem Zweck legen wir im Rahmen der Veranstaltung entspre-chende Listen aus, auf denen Sie Ihre E-Mail-Adresse eintragen können.Die Kölner Anwaltverein Service GmbH haftet nicht für den Inhalt der Fortbildungsveranstaltung oder der begleitenden Arbeitsunterlagen, es sei denn die Kölner Anwaltverein Service GmbH oder einer ihrer Erfüllungs-gehilfen handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig.10. UrheberrechtDie ausgegebenen Arbeitsunterlagen sind urheber-rechtlich geschützt. Sie dürfen diese nicht – auch nicht

auszugsweise – ohne Einwilligung des entsprechenden Referenten und der Kölner Anwaltverein Service GmbH vervielfältigen. Die Skriptmaterialien stehen exklusiv den Teilnehmern der entsprechenden Fortbildungsveran-staltung zur Verfügung. 11. DatenschutzWenn wir Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, beachten wir die Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes. Wir speichern die uns übermittelten personenbezogenen Daten wie z. B. Name, Adresse, Bankverbindung und E-Mail-Adresse zur Abwicklung Ihrer Seminaranmeldung. Sollten Sie Information über weitere Veranstaltungen wünschen, benötigen wir hierzu Ihre Einwilligung. Sollten Sie per Brief, E-Mail oder Telefax eine unserer Fortbildungsveranstaltungen buchen, teilen Sie uns bitte mit, ob wir Sie über weitere Veranstaltungen informie-ren dürfen. 12. Teilnahmebescheinigung oder Zertifikata) FortbildungsveranstaltungenSofern Sie an einer unserer Fortbildungsveranstaltungen teilgenommen haben, erteilen wir Ihnen eine Teilnah-mebescheinigung. Zum Nachweis Ihrer Teilnahme an einer unserer Fortbildungsveranstaltungen führen wir Teilnehmerlisten. Sollten Sie an der Ausstellung einer Teilnahmebestätigung interessiert sein, bitten wir Sie darum, Ihre Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung durch Ihre Unterschrift auf der Teilnehmerliste zu bestä-tigen. Wir übersenden Ihnen die Teilnahmebestätigung nach Abschluss der Fortbildungsveranstaltungen. Dies setzt voraus, dass Sie die Teilnahmegebühren für die Fortbildungsveranstaltung vollständig bezahlt haben.Unsere Fortbildungsveranstaltungen sind in der Regel als Pflichtfortbildungsnachweis gemäß § 15 FAO geeig-net. Eine endgültige Entscheidung über die Eignung als Pflichtfortbildungsnachweis gemäß § 15 FAO trifft die für Sie zuständige Rechtsanwaltskammer.b) Fachanwaltskurse oder ZusatzausbildungenFür die Teilnahme und den erfolgreichen Abschluss eines unserer Fachanwaltskurse oder eine unserer Zusatz-ausbildungen, erteilen wir Ihnen ein Zertifikat. Zum Nachweis Ihrer Teilnahme an einer unserer Fortbildungs-veranstaltungen führen wir Teilnehmerlisten. Sollten Sie an der Ausstellung einer Teilnahmebestätigung interessiert sein, bitten wir Sie darum, Ihre Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung durch Ihre Unterschrift auf der Teilnehmerliste zu bestätigen. Wir übersenden Ihnen die Teilnahmebestätigung nach Abschluss der Fortbil-dungsveranstaltungen. Dies setzt voraus, dass Sie die Teilnahmegebühren für die Fortbildungsveranstaltung vollständig bezahlt haben. 13. HaftungsbegrenzungIhre Ansprüche auf Schadensersatz oder Ersatz vergeb-licher Aufwendungen richten sich nach den folgenden Bestimmungen.a) Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzli-chen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen von uns beruhen, haften wir unbeschränkt.b) Bei den übrigen Haftungsansprüchen haften wir un-beschränkt nur bei Nichtvorhandensein der garantierten Beschaffenheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrläs-sigkeit seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsge-hilfen.c) Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung beschränkt auf das Fünffache des von Ihnen geschuldeten Netto-Entgelts sowie auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen der Vertragserfüllung typischerweise gerechnet werden muss.14. Anwendbares Recht, GerichtsstandAuf unsere Verträge wenden wir nur das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods, CISG) an.Erfüllungsort für alle Verpflichtungen beider Vertragsteile ist unser Sitz. Gerichtsstand ist Köln.Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestim-mungen.

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Dinner & Ball h 119,-*

Ball h 59,-*

17.30 Uhr Empfang18.30 Uhr Dinner – exklusives 3-Gänge-MenüSpecial Guest: Marcus Schinkel – Piano

ab 21.00 UhrSpecial Guests: Heavens Club / Deborah Woodson

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*Inklusive MwSt. (19 %), Getränke (Kölsch, Weißwein, Rotwein, Wasser, Softdrinks, Heißgetränke) und Mitternachtssnack

WIR SEHEN UNS ... AM 25. NOVEMBER 2016 IN DER WOLKENBURG KÖLN

Jetzt Karten sichern! Limitiertes Kontingent! KAV Bestellhotline: 0221/28560213

Veranstalter: Kölner Anwaltverein Service GmbH im Auftrag des Kölner Anwaltverein e.V.

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Verbindliche Reservierung zur GALA KÖLNER JURISTEN, 25. November 2016

GALA (inkl. Dinner & Getränke* und BALL)

BALL ohne Dinner (inkl. Getränke*)

Zur Gala am 25. November 2016, ab 17.30 Uhr, in der Wolkenburg, bestelle ich zum Preis von jeweils j 119,- inkl. 19 % MwSt. (h 19,00) Karten für folgende Personen: (Bitte Namen einsetzen und Doppelanmeldung vermeiden. Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen.)

Name: Personen Vegetarisches Dinner erwünscht:

Gäste: Personen Vegetarisches Dinner erwünscht:

Gäste: Personen Vegetarisches Dinner erwünscht:

Gäste: Personen Vegetarisches Dinner erwünscht:

Gäste: Personen Vegetarisches Dinner erwünscht:

Gäste: Personen Vegetarisches Dinner erwünscht:

insgesamt Personen

Kölner Anwaltverein Service GmbH

Justizgebäude, Zimmer 103

Luxemburger Str. 101

50939 Köln

Zum Ball am 25. November 2016, ab 21.00 Uhr, in der Wolkenburg, reserviere ich zum Preis von jeweils j 59,- inkl. 19 % MwSt. (h 9,42) Flanierkarten für folgende Personen: (Bitte Namen einsetzen und Doppelanmeldung vermeiden. Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen.)

Name: Personen

Gäste: Personen

Gäste: Personen

Gäste: Personen

Gäste: Personen

Gäste: Personen

insgesamt Personen

Datum: Unterschrift:

Reservierungen bis zum 07.11.2016 per Post, per Fax: 0221/285602-21 oder in der Geschäftsstelle des KAV

Bitte senden Sie dieses Formular ausgefüllt per Fax an 0221/285602-21 oder per Post an die Kölner Anwaltverein Service GmbH (s.o.). Bei Rückfragen kontaktieren Sie uns bitte unter: 0221/285602-13 oder [email protected] Die Reservierung der Karten ist verbindlich! Aufgrund des limitierten Kartenkontingentes bitten wir um Verständnis, dass Anmel-dungen in Reihenfolge ihres Eingangsstempels berücksichtigt werden. Wir freuen uns daher auf Ihre frühzeitige Anmeldung.Die Karten können ab dem 24.11.2016 in der Geschäftsstelle des KAV (Zimmer 103) abgeholt werden. Nicht abgeholte Karten liegen an der Abendkasse bereit. Bitte zahlen Sie Ihren Galabeitrag erst nach Erhalt Ihrer Rechnung unter Verwendung der dort angegebe-nen Rechnungsnummer. Vielen Dank!

Absender und Rechnungsempfänger:

Name:

Vorname:

Straße, Hausnr.:

PLZ, Ort:

Beruf:

Telefon:

* Kölsch, Weißwein, Rotwein, Wasser, Softdrinks, Heißgetränke

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